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Nochmal 50er Fuehrerschein

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roma...@my-dejanews.com

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Mar 29, 1999, 3:00:00 AM3/29/99
to
Hallo zusammen,

ich weiss, dass die neuen Fuehrerscheinrichtlinien schon oft diskutiert
wurden, habe aber zu dieser Frage nix in Dejanews und beim BMV gefunden.

Ich moechte meinen 50er Scarabeo an einen Bekannten verkaufen, der gerade 16
geworden ist und seinen Fuehrerschein machen will. Jetzt hat ihm die Tante in
der Fahrschule erzaehlt, er darf nur 45 fahren und er soll unbedingt gleich
den 125er machen (Waere natuerlich besser, aber die Finanzen...). Mir ist
klar, dass im neuen Schein das mit den 45 drinsteht, aber aus meiner Sicht
muessen die doch einen gebrauchten 50er fahren duerfen, sonst muessten sich
ja alle Neulinge eine neue 50er kaufen, oder eine Einzelabnhame machen
lassen. Vor allem koennten auch die Haendler ihre Restbestaende nur an
aeltere verkaufen.

Wer hat hierzu eine offizielle Stellungnahme (Link, Zeitungsverweis ...)

Danke Roman

-----------== Posted via Deja News, The Discussion Network ==----------
http://www.dejanews.com/ Search, Read, Discuss, or Start Your Own

Volker J.

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Mar 29, 1999, 3:00:00 AM3/29/99
to
Hallo,

der Junge hat leider Pech gehabt.
Die neue Führerscheinregelung besagt:

Klasse M - Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50cm³
und max 45 km/h Höchstgeschwindigkeit.

Er sollte sich das mit dem 125er ( A1 ) nochmal überlegen.

Rasmus Althoff

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Mar 29, 1999, 3:00:00 AM3/29/99
to
Volker J. wrote:

> der Junge hat leider Pech gehabt.
> Die neue Führerscheinregelung besagt:

Altfahrzeuge dürfen weiterhin gefahren werden.
Auch als Wessi darf ich die DDR-Simsons mit ihren
60kmh mit FS 3 fahren. Ebenso dürfen die neuen
Klasse-4er (M oder was das ist) selbstverständlich
alte 50er fahren.

--
Rasmus 'Don Metal' Althoff
"Gott hat fertig" (Nocte Obducta)

Volker J.

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Mar 29, 1999, 3:00:00 AM3/29/99
to
Sicherlich darfst Du mit dem alten Führerschein Deine Simson fahren, für
die es übrigens
eine Sonderregelung gibt. Wenn Du aber einen neuen Schein machst mußt Du
Dich Wohl
oder Übel auch an die neuen Regeln halten. Bei Bedarf faxe ich Dir gerne
die neuen Klassen
mit ihren Beschränkungen zu.
vol...@t-online.de

Rasmus Althoff <DonM...@Gmx.Net> schrieb im Beitrag
<36FF99...@Gmx.Net>...

Rasmus Althoff

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Mar 29, 1999, 3:00:00 AM3/29/99
to
Volker J. wrote:
>
> Sicherlich darfst Du mit dem alten Führerschein Deine Simson fahren,

Und in meiner Klasse 4 steht aber drin, daß ich nur Teile bis
50kmh fahren darf. Simsons fahren aber 60kmh. Trotzdem
darf ich die Teile mit meinem 4er fahren.

> Wenn Du aber einen neuen Schein machst mußt Du
> Dich Wohl oder Übel auch an die neuen Regeln halten.

Und auch mit nem neuen Schein darf man diese alten Simsons
fahren.

> Bei Bedarf faxe ich Dir gerne
> die neuen Klassen mit ihren Beschränkungen zu.
> vol...@t-online.de

Ich hab das Elend bei http://www.bmv.de schon gesehn.

roma...@my-dejanews.com

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Mar 30, 1999, 3:00:00 AM3/30/99
to
Hallo nochmal,

ich habe nochmal im Internet gestoebert und jetzt die Loesung gefunden.
Sie ist zu finden bei Fahrschule Wissmann unter
http://www.fahrtips.de/infos/fskl/kl_m.htm.


// Auszug zur neuen Klasse M: Start Kleinkrafträder (Krafträder mit einer
durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h
und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit
einem Hubraum von nicht mehr als 50 cmł), Kleinkrafträder (Krafträder mit
einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 50
km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit
einem Hubraum von nicht mehr als 50 cmł, die bis zum 31. Dezember 2001
erstmals in den Verkehr gebracht werden), Fahrräder mit Hilfsmotor
(Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von
nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem
Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cmł, die zusätzlich
hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen)
sowie Lastendreiräder (dreirädrige einsitzige Kraftfahrzeuge, die zur
Beförderung von Gütern geeignet und bestimmt sind, mit einer durch die Bauart
bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum
von nicht mehr als 50 cmł und einem Leergewicht von nicht mehr als 150 kg).
// Auszug zur neuen Klasse M: Ende

Also, damit ist eindeutig geklaert, dass weiterhin alte 50er Roller von den
Fuehrerscheinneulingen gefahren werden duerfen, alles andere waere ja auch
nicht sehr sinnvoll.

Gruss und bleibt oben!
Roman
Scarabeo 50 (noch)
R850R (nein, das ist kein Roller, ich weiss)

Michael Schlegel

unread,
Mar 30, 1999, 3:00:00 AM3/30/99
to

Rasmus Althoff <DonM...@Gmx.Net> writes:

> Und in meiner Klasse 4 steht aber drin, daß ich nur Teile bis
> 50kmh fahren darf. Simsons fahren aber 60kmh. Trotzdem
> darf ich die Teile mit meinem 4er fahren.

Ja. Aber nur wegen einer speziellen Ausnahmeregelung im
DeutschDeutschenEinigungsvertrag.

> Und auch mit nem neuen Schein darf man diese alten Simsons
> fahren.

Sicher??

gruss michael
--
__ __ _ _ _
| \/ (_) | _(_)
| |\/| | | |/ / Privat: m...@psy.med.uni-muenchen.de
| | | | | <| | Uni: schl...@informatik.tu-muenchen.de
|_| |_|_|_|\_\_|

Rasmus Althoff

unread,
Mar 30, 1999, 3:00:00 AM3/30/99
to
Michael Schlegel wrote:

> Sicher??

Ganz sicher. Weil es nämlich rechtlich auch 50er sind
(wie Du sagtest, stehts im Einigungsvertrag). Die
alten West-50er (die mit 50 kmh) sind rechtlich aber
auch 50er. Ebenso wie die 45-kmh-Dinger, oder die
ganz alten 40kmh-Teile.

Man darf zwar die "langsamen" 50er nicht nachträglich
aufmachen, aber fahren darf man sie sehr wohl.

Bin gespannt, wie sich das auf die Gebrauchtpreise der
50kmh-50er auswirken wird.

Gunther Seibold

unread,
Apr 1, 1999, 3:00:00 AM4/1/99
to

Rasmus Althoff wrote in message <3700E6...@Gmx.Net>...
>50er neue Regelung

Mal ne andere Frage zu dem Thema

Wie verhält sich das eigentlich wenn man ne heutige 50er (mit 50km/h
zugelassen) aufmacht, anders eintragen läßt, und nach in Kraft treten der
neuen Regelung aus irgendwelchen Gründen wieder in den ursprünglichen
Zustand versetzen will? Muß die dann auf 45 km/h gedrosselt sein?

Gruß Gunther

Christian Brueske

unread,
Apr 1, 1999, 3:00:00 AM4/1/99
to
Hi Gunther,

wahrscheinlich nicht. Allerdings möchte ich mich mit meiner Aussage nicht zu
weit aus dem Fenster lehnen.
Entscheidener Punkt ist nicht die Erstinbetriebnahme des Rollers, sondern das
Ausstellungsdatum der Betriebserlaubnis. Will heißen, daß wenn der Rollertyp
vor dem 17.6.1999 die BE erteilt bekommen hat, darf er, falls bis zum
1.1.2001 erstmalig in Betrieb genommen, weiterhin 50 km/h fahren. Wird der
Roller also zur ursprünglichen Ausführung zurückverwandelt, ist der
entsprechende Rollertyp also vor dem 17.6.1999 mit der BE ausgestattet
worden. Zudem hast Du ihn auch schon vor dem 1.1.2001 in Betrieb genommen.
Somit dürfte er dann auch noch 50 km/h fahren.

Christian

Gunther Seibold schrieb:

Gunther Seibold

unread,
Apr 6, 1999, 3:00:00 AM4/6/99
to

Christian Brueske wrote in message <37039CEF...@uni-muenster.de>...

>Entscheidener Punkt ist nicht die Erstinbetriebnahme des Rollers, sondern
das
>Ausstellungsdatum der Betriebserlaubnis. Will heißen, daß wenn der
Rollertyp

Hallo Christian

Ich nehme doch mal an, daß die ursprüngliche BE durch das Tuning erlischt
und von der Zulassungsstelle bei Eintragung durch eine neue ersetzt wird.
Will man das ganze dann rückgängig machen muß doch wohl eine neue BE
beantragt werden, vermutlich zu den dann herrschenden Bedingungen.

Gruß Gunther

Christian Brueske

unread,
Apr 6, 1999, 3:00:00 AM4/6/99
to
Hallo Gumther,

Deine Ansicht ist bestimmt vertretbar. Meiner Meinung nach ist das
Rückgängigmachen des Tunings ein Zusammenbau eines Rollers. Du setzt Teile
zusammen, die einen schon bestehenden Rollertyp ergeben. Genau diesen
Rollertyp gibt es ja schon und auch hat dieser eine BE erhalten. Man kann sich
das so vorstellen, daß nach 2 Jahren die Herstellerfirma eine Neuauflage der
Rollers herstellt. Die BE müßte noch die gleiche sein. Ob es da allerdings
einen Haken gibt, wie zum Beispiel, daß eine erneute BE-Erteilung nach
Einstellung der Produktion notwendig ist weiß ich nicht. In der Materie kenne
ich mich zu wenig aus, als daß ich wirklich qualifizierte Antworten geben
könnte. Auch weiß ich auf Anhieb nicht, wo man nachschauen sollte. Frage doch
mal beim Straßenverkehrsamt oder evtl. TÜV nach.

Christian

Gunther Seibold schrieb:

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