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Bei Rollertuning droht Vernichtung

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Uwe Buschhorn

unread,
Aug 7, 2008, 11:44:13 AM8/7/08
to

Klaus Sturm

unread,
Aug 8, 2008, 4:54:53 AM8/8/08
to
Nach meiner Meinung ein längst überfälliges Urteil.

Ob es was bewirkt, ist eine andere Frage.


--

Viele Grüße
Klaus
Mails nur bitte hier:
http://free.pages.at/ksro/email_to_me.html


Ruediger Lahl

unread,
Aug 8, 2008, 8:05:47 AM8/8/08
to
*Klaus Sturm* schrieb:

> Nach meiner Meinung ein längst überfälliges Urteil.

In meinen Augen höchst problematisch. Schließlich kann der Roller
zurückgerüstet werden, was durch TÜV-Abnahme auch sichergestellt werden
könnte. Um zukünftigen tunen entgegenzuwirken eine monatliche Vorführung
bei der Polizei und das mind. 1Jahr lang. Billig und bequem ist das für
den Halter auch nicht und damit IMHO eine angemessene Auflage.

Mit dem Einzug des Rollers sollte erst für den Wiederholungsfall drohen
werden.
--
Rue- aprilia Leonardo 125, Bj 1996, 18400km -diger
bis denne

Klaus Sturm

unread,
Aug 8, 2008, 10:44:16 AM8/8/08
to
Servus,

Ruediger Lahl schrieb:


> In meinen Augen höchst problematisch.

Warum?
Das Teil wird in einen Wertstoffhof gebracht und zerlegt, das ist nicht
problematisch sondern einfach
zu machen.

> Schließlich kann der Roller zurückgerüstet werden, ........
Im Prinzip stimmt das.
Jedoch hat das Gericht wohl kein Vertrauen in den Beklagten gesetzt und
deshalb so drastisch
geurteilt.

> ... was durch TÜV-Abnahme auch sichergestellt werden könnte.
Was ist wenn der Beklagte den Roller verkauft/verschenkt?
Muss dann der neue Besitzer auch zum TÜV?

> Um zukünftigen Tunen entgegenzuwirken eine monatliche Vorführung


> bei der Polizei und das mind. 1Jahr lang. Billig und bequem ist das für
> den Halter auch nicht und damit IMHO eine angemessene Auflage.

Stimmt, das wäre auch eine Möglichkeit gewesen, aber der Aufwand ist schon
enorm.


> Mit dem Einzug des Rollers sollte erst für den Wiederholungsfall drohen
> werden.

Ich kann mir gut vorstellen, dass dies nicht der Erstfall war, sondern der
Beklagte ein bekanntes Gesicht vor Gericht ist.

Ruediger Lahl

unread,
Aug 8, 2008, 11:10:09 AM8/8/08
to
*Klaus Sturm* schrieb:

>> In meinen Augen höchst problematisch.
>
> Warum?

Weil es um Eigentum geht, das enteignet wird. Das ist ein ganz großer
Holzhammer. Den packt man nicht mal eben so aus.

>> ... was durch TÜV-Abnahme auch sichergestellt werden könnte.
>
> Was ist wenn der Beklagte den Roller verkauft/verschenkt?
> Muss dann der neue Besitzer auch zum TÜV?

Ja, denn das Gericht könnte die Betriebserlaubnis einziehen, dann muss
der Roller auf jeden Fall zum TÜV, bevor er wieder zugelassen werden kann.

>> Um zukünftigen Tunen entgegenzuwirken eine monatliche Vorführung
>> bei der Polizei und das mind. 1Jahr lang. Billig und bequem ist das für
>> den Halter auch nicht und damit IMHO eine angemessene Auflage.
>
> Stimmt, das wäre auch eine Möglichkeit gewesen, aber der Aufwand ist schon
> enorm.

Der Aufwand für den Verurteilten soll ja hoch sein. Ein erfahrener
Polizist checkt den Roller recht schnell. Für die Polizei also eher
wenig Aufwand.

>> Mit dem Einzug des Rollers sollte erst für den Wiederholungsfall drohen
>> werden.
>
> Ich kann mir gut vorstellen, dass dies nicht der Erstfall war, sondern der
> Beklagte ein bekanntes Gesicht vor Gericht ist.

Anders kann ich es mir auch nicht vorstellen.

BTW: Eine Leerzeile zwischen Quote und Antwort, erhöht die Lesbarkeit.

Frank Anschütz

unread,
Aug 8, 2008, 11:53:40 AM8/8/08
to

> Weil es um Eigentum geht, das enteignet wird. Das ist ein ganz großer
> Holzhammer. Den packt man nicht mal eben so aus.
Hallo NG,
Meine Meinung ist auch, dass solange ein NeuRoller für unter 100 Euro(oder
in manchen Fällen sogar für nichts, nur ein paar Kabel umklemmen, hab ich an
einem Sanyang 50 gesehen) auf 80m km/h gebracht werden kann ist so eine
Enteignung wegen Tuning absolut gegen unsere Verfassung, wenn die
Neufahrzeuge aus Fernost(den Europäern muss ich hier sogar Absicht
unterstellen) nicht gescheit auf unsere Zulassungsbestimmungen gebracht
werden, um die Kosten zu sparen, dann kann das nicht der Enduser ausbaden.
Was ist das denn für eine Begründung, der Roller könnte eventuell gegen die
Bestimmungen verstossen, wenn das jeder 50er Roller nach einer halben Stunde
Arbeit kann??


mfG
Frank
kein Rollerfahrer (XJR 1300), aber 2 Roller im Fuhrpark (Sohn,17 und
Tochter, 15), die ständig auf die Endgeschwindigkeit überprüft werden müssen
:-)


Klaus Sturm

unread,
Aug 8, 2008, 12:40:05 PM8/8/08
to
Servus,

Frank Anschütz schrieb:


> Meine Meinung ist auch, dass solange ein NeuRoller für unter 100 Euro(oder
> in manchen Fällen sogar für nichts, nur ein paar Kabel umklemmen, hab ich
> an einem Sanyang 50 gesehen) auf 80m km/h gebracht werden kann ist so eine
> Enteignung wegen Tuning absolut gegen unsere Verfassung, wenn die
> Neufahrzeuge aus Fernost(den Europäern muss ich hier sogar Absicht
> unterstellen) nicht gescheit auf unsere Zulassungsbestimmungen gebracht
> werden, um die Kosten zu sparen, dann kann das nicht der Enduser ausbaden.

Sorry, aber es geht nicht um den Aufwand, den jemand treibt um sein Gefährt
(hier Roller)
zu tunen.
Es geht wohl darum das Gesetz durchzusetzen.


Ich kann mir gut vorstellen, dass es auch Autofahrer und Biker sehr
empfindlich trifft, sollten
andere Gerichte dieses Urteil als Maßstab heranziehen.

Vielleicht ist es genau diese abschreckende Wirkung, die erzeugt werden
soll.
Mich freut die Entscheidung des Gerichts - Mitleid mit dem Beklagten habe
ich nicht.
Der wußte vorher, dass sein Tun illegal ist und Konsquenzen nach sich zieht.

Klaus Sturm

unread,
Aug 8, 2008, 12:40:55 PM8/8/08
to
> BTW: Eine Leerzeile zwischen Quote und Antwort, erhöht die Lesbarkeit.

Stimmt, das habe ich übersehen.

Ingo Gideon Becker

unread,
Aug 8, 2008, 4:46:37 PM8/8/08
to
Am Fri, 8 Aug 2008 10:54:53 +0200 schrieb Klaus Sturm:

> Nach meiner Meinung ein längst überfälliges Urteil.

Im vorliegenden Fall stellt sich die Frage, wieso die Polizei Roller
kpntrolliert, die nur auf einer abgesperrten Rennstrecke benutzt werden.
Darüber hinaus stellt sich die Frage, warum auf einer solchen Strecke die
STVO und nicht die Vorschriften des Streckenbetreibers gelten sollen.

Ruediger Lahl

unread,
Aug 8, 2008, 6:24:16 PM8/8/08
to
*Ingo Gideon Becker* schrieb:

> Im vorliegenden Fall stellt sich die Frage, wieso die Polizei Roller
> kpntrolliert, die nur auf einer abgesperrten Rennstrecke benutzt werden.

Der Roller wurde im Rahmen einer Kontrolle sichergestellt. Vielleicht
war er an der Straße abgestellt, sonst hätte man nur im Rahmen einer
Hausdurchsuchung an den Roller heran kommen können. Das er nur für
private Rennen benutzt werden soll, ist wohl nur eine Schutzbehauptung.

Wer Rennen fahren will, bohrt so ein Teil ganz anders auf. Außerdem
hätte man ein Transportmittel(Anhänger) finden müssen, mit dem der
Roller zu den Rennen transportiert wird.

Wahrscheinlich hatte der Roller sogar ein Versicherungskennzeichen, was
nahe legt, dass er auch 'für den Schulweg' eingesetzt werden sollte.

Ingo Gideon Becker

unread,
Aug 8, 2008, 7:48:41 PM8/8/08
to
Am Sat, 09 Aug 2008 00:24:16 +0200 schrieb Ruediger Lahl:

> Das er nur für
> private Rennen benutzt werden soll, ist wohl nur eine Schutzbehauptung.

Okay, das liegt dann nahe.

Ich sag ja immer,wer keinen passenden Führerschein hat, aber schneller als
45 km/h fahren will sollte lieber einen ganz normalen 125er fahren statt
eines getunten 50ers. Fahren ohne Führerschein ist es in beiden Fällen,
aber die ganzen anderen Tatbestände fallen dann weg.

Preiswerter ist es aber den Führerschein zu machen und dann legal zu
fahren.

Dennoch halte ich die staatlich angeordente Vernichtung des Fahrzeugs für
völlig unangemessen!

Frank Anschütz

unread,
Aug 9, 2008, 12:56:47 AM8/9/08
to

"Klaus Sturm" <wird_nicht_ge...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:489c76e7$0$12941$9b4e...@newsspool2.arcor-online.net...
> Servus,

> Sorry, aber es geht nicht um den Aufwand, den jemand treibt um sein
> Gefährt (hier Roller)
> zu tunen.
> Es geht wohl darum das Gesetz durchzusetzen.

Ich wollte nur deutlich machen, wenn ohne (weder finanziell noch zeitlich)
Aufwand die Leistung verdoppelt werden kann, dann wird das auch
wahrgenommen, das wäre und ist (wieviel Maschinen sind wohl eine
Versicherungsklasse günstiger angemeldet und trotzdem offen?) bei
Motorrädern und PKW ebenso, oder?
Diesem per Gesetz Einhalt zu gebieten und das zu erschweren, bzw unrentabel
zu machen, wäre ein Ansatz, meiner Meinung nach, das Gesetz
durchzusetzen,......

Wenn ich aber einen Bürger enteigne, wenn ein Auspuff geändert wird und das
für die meisten o.k. ist, was kommt als nächstes?

> Vielleicht ist es genau diese abschreckende Wirkung, die erzeugt werden
> soll.

Ich finde leider nicht die genauen Hintergründe für diesen Fall, da war
sicher noch mehr vorher, hier sollte wohl dem Treiben eines Einzelnen
Einhalt geboten werden, aber wenn das Schule macht müssen wir doch alle
aufschreien,....

> Mich freut die Entscheidung des Gerichts - Mitleid mit dem Beklagten habe
> ich nicht.
> Der wußte vorher, dass sein Tun illegal ist und Konsquenzen nach sich
> zieht.

Ich würde halt nur gerne wissen, ob das wirklich nur ein einmaliger Fall
war, mit Besonderheiten in der Begründung oder ob ein Gericht jetzt komplett
diese Richtung einschlägt,....

mfG
Frank


Klaus Sturm

unread,
Aug 9, 2008, 3:22:51 AM8/9/08
to
Servus,

Frank Anschütz schrieb:

> Ich wollte nur deutlich machen, wenn ohne (weder finanziell noch zeitlich)
> Aufwand die Leistung verdoppelt werden kann, dann wird das auch
> wahrgenommen, das wäre und ist (wieviel Maschinen sind wohl eine
> Versicherungsklasse günstiger angemeldet und trotzdem offen?) bei
> Motorrädern und PKW ebenso, oder?

Nun, ich verstehe schon was du meinst.
Diese verhältnismäßig leicht zu ändernden Fzg. sind natürlich ein
Verkaufsargument
erster Güte.
Und dies wissen die Hersteller und stellen die Entwicklung und Produktion so
ein.

Sie lassen also ihre Fzg. auf den Markt die schnellst möglich und mit
geringem Aufwand
zu tunen sind - und sich easy verkaufen.

Haftbar ist ja der Halter - vor dem Gesetz - eine moralische
Mitverantwortung
wird nicht geahndet.


> Diesem per Gesetz Einhalt zu gebieten und das zu erschweren, bzw
> unrentabel zu machen, wäre ein Ansatz, meiner Meinung nach, das Gesetz
> durchzusetzen,......

Das unterschreibe ich sofort.
Nur: Was ist dann "erschwert" und "unrentabel" und was nicht?


> Wenn ich aber einen Bürger enteigne, wenn ein Auspuff geändert wird und
> das für die meisten o.k. ist, was kommt als nächstes?

Gute Frage.
Aber mal ein Erklärungsversuch.
Eine Enteignung ist ja ganz was anderes.
Hier handelt es sich ja nicht um eine Besitzübertragung - auch nicht
zwangsweise, sondern
um eine gerichtlich angeordnete Vernichtung eines Produkts.
So wie das ja tonnenweise bei den gefakten Produkten auch passiert - und da
regt sich niemand auf,
denn jedem ist der Begriff "Produktpiraterie" und dessen Folgen bekannt.


> Ich finde leider nicht die genauen Hintergründe für diesen Fall, da war
> sicher noch mehr vorher, hier sollte wohl dem Treiben eines Einzelnen
> Einhalt geboten werden, aber wenn das Schule macht müssen wir doch alle
> aufschreien,....

Nun, die Angaben in dem Artikel sind schon recht dürftig und so bleibt viel
Spielraum
für Vermutung.

> Ich würde halt nur gerne wissen, ob das wirklich nur ein einmaliger Fall
> war, mit Besonderheiten in der Begründung oder ob ein Gericht jetzt
> komplett diese Richtung einschlägt,....

Wenn sich das Urteil aus rechtskräftig und nicht wie im Artikel "rechtmäßig"
herausstellen sollte,
hat dies sicherlich Auswirkungen, denn die Staatsanwaltschaften werden
dieses Urteil als Präsedenzfall
heranziehen und möglicherweise massenhaft solche Urteile anstreben wollen.

Dann könnte ein enormer Druck auf die Hersteller erfolgen und diese dann
solcherart Light-Tuning-Fzg.
nicht mehr bauen wollen.

Lassen wir uns überraschen.

Klaus Sturm

unread,
Aug 9, 2008, 3:24:55 AM8/9/08
to
Servus,

Ingo Gideon Becker schrieb:

> Im vorliegenden Fall stellt sich die Frage, wieso die Polizei Roller

> kontrolliert, die nur auf einer abgesperrten Rennstrecke benutzt werden.

Woher beziehst du diese Information?

> Darüber hinaus stellt sich die Frage, warum auf einer solchen Strecke die
> STVO und nicht die Vorschriften des Streckenbetreibers gelten sollen.

Da verstehe ich jetzt den Zusammenhang zum vorliegenden Fall nicht.

Ingo Gideon Becker

unread,
Aug 9, 2008, 3:31:32 AM8/9/08
to
Am Sat, 9 Aug 2008 09:24:55 +0200 schrieb Klaus Sturm:

> Servus,
>
> Ingo Gideon Becker schrieb:
>
>> Im vorliegenden Fall stellt sich die Frage, wieso die Polizei Roller
>> kontrolliert, die nur auf einer abgesperrten Rennstrecke benutzt werden.
>
> Woher beziehst du diese Information?
>
>> Darüber hinaus stellt sich die Frage, warum auf einer solchen Strecke die
>> STVO und nicht die Vorschriften des Streckenbetreibers gelten sollen.
>
> Da verstehe ich jetzt den Zusammenhang zum vorliegenden Fall nicht.

Der Besitzer des vernichteten Rollers gab an, er würde den Roller nur bei
privaten Rennen verwenden.
Hätte er dies bei einer Kontrolle auf einer öffentlichen Straße gesagt,
wäre die Behauptung ja sofort widerlegt gewesen und gar nicht mehr
erwähnenswert gewesen.
Also bleibt ja nur der Schluss, dass der Roller ausserhalb des öffentlichen
Straßenverkehrs aufgefallen ist.

Klaus Sturm

unread,
Aug 9, 2008, 3:35:33 AM8/9/08
to
Seruvs,

Ingo Gideon Becker schrieb:

> Der Besitzer des vernichteten Rollers gab an, er würde den Roller nur bei
> privaten Rennen verwenden.

Stop! :-)

Ich lese da im Artikel ganz was anderes:
Zitat:
"Auch der Einwand des Rollerbesitzers, er hätte mit dem Kraftrad zu keinem
Zeitpunkt am öffentlichen Straßenverkehr, sondern nur an privaten Rennen
teilnehmen wollen, konnte das Gericht nicht umstimmen."
Zitatende.

Im Satz ist ein ganz bestimmtes Wort: ----->teilnehmen ....._wollen_.

Ingo Gideon Becker

unread,
Aug 9, 2008, 3:37:39 AM8/9/08
to
Am Sat, 9 Aug 2008 06:56:47 +0200 schrieb Frank Anschütz:

> Diesem per Gesetz Einhalt zu gebieten und das zu erschweren, bzw unrentabel
> zu machen, wäre ein Ansatz, meiner Meinung nach, das Gesetz
> durchzusetzen,......

Wer ein Fahrzeug bewegt/benutzt ist auch dafür verantwortlich was er tut.
Es gibt auch viele andere Dinge die man verbotener Weise mit oder auf einem
Fahrzeug machen kann, dennoch kann man die Verantwortung dafür nicht auf
jemanden anderen als den Fahrer abwälzen.
Wer Böses im Sinn hat wird immer eine Möglichkeit finden dieses auch zu
machen. Er muss dann aber auch mit den Konsequenzen leben, die sich daraus
ergeben.

Ingo Gideon Becker

unread,
Aug 9, 2008, 4:34:22 AM8/9/08
to
Am Sat, 9 Aug 2008 09:35:33 +0200 schrieb Klaus Sturm:

> Seruvs,
>
> Ingo Gideon Becker schrieb:
>
>> Der Besitzer des vernichteten Rollers gab an, er würde den Roller nur bei
>> privaten Rennen verwenden.
>
> Stop! :-)
>
> Ich lese da im Artikel ganz was anderes:
> Zitat:
> "Auch der Einwand des Rollerbesitzers, er hätte mit dem Kraftrad zu keinem
> Zeitpunkt am öffentlichen Straßenverkehr, sondern nur an privaten Rennen
> teilnehmen wollen, konnte das Gericht nicht umstimmen."
> Zitatende.
>
> Im Satz ist ein ganz bestimmtes Wort: ----->teilnehmen ....._wollen_.

Diese Aussage wäre aber doch völlig sinnlos, wenn man ihn beim Fahren auf
einer öffentlichen Straße erwischt hat. Wo man ihn geschnappt hat können
wir nicht feststellen. Nur: Wenn man ihn auf einer öffentlichen Straße
erwischt hat, hätte er sich vor Gericht auch zur Verteidigung die
Augenzuhalten können, "Zicke-Zacke-Hühnerkacke" sagen können und dann die
Zunge rausstrecken....


Klaus Sturm

unread,
Aug 9, 2008, 8:17:21 AM8/9/08
to
Servus,

Ingo Gideon Becker schrieb:

[....]

> .... hätte er sich vor Gericht auch zur Verteidigung die


> Augenzuhalten können, "Zicke-Zacke-Hühnerkacke" sagen können und dann die
> Zunge rausstrecken....

Tja, das hat sich wohl der Richter auch gedacht. :-)


Was mich wundert ist, dass ich noch kein Aktenzeichen über dieses Urteil
gefunden habe.

Möglicherweise ist das Ganze auch ein Sommerlochfüller.

Frank Anschütz

unread,
Aug 9, 2008, 8:59:21 AM8/9/08
to


> Es gibt auch viele andere Dinge die man verbotener Weise mit oder auf
> einem
> Fahrzeug machen kann, dennoch kann man die Verantwortung dafür nicht auf
> jemanden anderen als den Fahrer abwälzen.

Hallo Ingo;
Ich bin nun schon etwas älter, wie hatten damals bauartbedingte Mofas, die
auch schon als Mofas hergestellt wurden, ein Umbauen und Tunen war natürlich
auch damals schon möglich und wurde auch von einigen gemacht, war aber
technisch aufwändig und teuer, wenns haltbar sein sollte;
Wenn sich jemand diese Mühe antat, wusste er damals genau, dass das auf
seine Kappe geht und ein Rückbau (notwendig, wenn man erwischt wurde, gabs
auch damals schon) war wegen den ausgefeilten Zylindern meistens nochmal so
teuer, weil Originalteile her mussten, da wurde dreimal überlegt vor einem
Extremtuning, aber:
Heute wird ein und dasselbe Modell in 2 Klassen (Mofa und Mokick verkauft)
wird und nur ein Kabel umgeklemmt wird, z.B., es steht schon im Prospekt,
dass ein Entdrosseln kein Problem darstellt,......
Dies gefällt mir nicht, ich hätte das vorher nicht für möglich gehalten, hab
das Problem erst erkannt seit mein Sohn 15 wurde und das erste Mofa ins Haus
kam;


> Wer Böses im Sinn hat wird immer eine Möglichkeit finden dieses auch zu
> machen. Er muss dann aber auch mit den Konsequenzen leben, die sich daraus
> ergeben.

Auch ein Grund am freien Samstag die beiden Roller meiner Kinder
probezufahren, denn die sind so ziemlich die langsamsten Roller im Ort und
da kommen schnell Ideen auf,....


Aber vielleicht hat ja Klaus Recht und ein konsequentes Vorgehen der Justiz
zwingt die Hersteller zum Handeln, zur Zeit sind bei den Jungen die 50er
angesagt, die am schnellsten und effektivsten umzubauen sind, wie die
Peugeot und Aprilia z.B., das ist ein "tolles" Kaufargument, das die meisten
Eltern, wenn sie eben nicht Motorrad oder Roller fahren, gar nicht wissen
und verstehen, nach der ersten Kontrolle und Anzeige fallen diese dann auf
den Ar***,...

Mit Klaus' Worten:
Lassen wir uns überraschen

bis dann
Frank


Frank Anschütz

unread,
Aug 9, 2008, 9:08:10 AM8/9/08
to

> Was mich wundert ist, dass ich noch kein Aktenzeichen über dieses Urteil
> gefunden habe.
>

Aber ich:
Aktenzeichen: 1 K 825/07 MZ

Zitat

Die Polizei darf anordnen, dass ein sichergestellter frisierter 50 ccm
Motorroller vernichtet wird, sofern ein freihändiger Verkauf des Rollers an
eine zuverlässige Person nicht möglich ist. Das Verwaltungsgericht Mainz hat
die entsprechende Anordnung der Polizei als für rechtmäßig erklärt.

Nachdem sich eine Anwohnerin in einem Mainzer Vorort an einem Sonntag über
ruhestörenden Lärm durch Jugendliche mit ungewöhnlich lauten Motorrollern
beschwert hatte, fanden die Polizeibeamten vor Ort den Motorroller des
Klägers vor. Abgasanlage und Luftfilter waren technisch so verändert worden,
dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h deutlich überschritten
werden konnte. Der Roller erreiche knapp 100 km/h, gab der Kläger an. Nach
einer verbalen und körperlichen Auseinandersetzung mit dem Kläger stellten
die Beamten den Roller sicher.

In der Folge ordnete die Polizei die Vernichtung des Rollers unter der
Bedingung an, dass ein freihändiger Verkauf des Rollers an eine zuverlässige
Person in angemessener Frist nicht möglich ist.

Die Richter der 1. Kammer haben die polizeiliche Maßnahme bestätigt. Da
wegen der Manipulationen am Roller dessen allgemeine Betriebserlaubnis
erloschen sei, habe ihn die Polizei zu Recht sichergestellt. Seine
Verwertung im Wege öffentlicher Versteigerung komme nicht in Frage, weil
dabei nicht gewährleistet werden könnte, dass der Ersteigerer den Roller
nicht in dem derzeitigen frisierten Zustand im öffentlichen Straßenverkehr
fahre. Dieser Gefahr könne nur durch die Auswahl eines geeigneten
zuverlässigen Käufers begegnet werden. Komme ein solcher Kaufvertrag nicht
zustande, bleibe nur die Vernichtung des Rollers.

Zitat Ende

Also muss es zuerst einmal zu einer Sicherstellung gekommen sein, kommt das
öfter vor?

Hat da jemand Erfahrungen in der Bekanntschaft (oder selbst)?

mfG

Frank


Ruediger Lahl

unread,
Aug 9, 2008, 9:31:53 AM8/9/08
to
*Frank Anschütz* schrieb:

> Ich bin nun schon etwas älter, wie hatten damals bauartbedingte Mofas, die
> auch schon als Mofas hergestellt wurden, ein Umbauen und Tunen war natürlich
> auch damals schon möglich und wurde auch von einigen gemacht, war aber
> technisch aufwändig und teuer, wenns haltbar sein sollte;

Hm, also zu meiner Zeit gab es nicht nur Zündschlapp und Flory, sondern
auch Vespa, Garelli, Peugeot, etc. Alles Teile, die im Herkunftsland
deutlich schneller waren, als in DE. Daher war auch damals schon das
Tunen kein wirklicher Akt. Meine Garelli bekam einfach vorne ein
größeres Ritzel und die Verkleidung Imbusschrauben, um vor neugierigen
Polizistenblicken zu schützen. :-)

> Wenn sich jemand diese Mühe antat, wusste er damals genau, dass das auf
> seine Kappe geht und ein Rückbau (notwendig, wenn man erwischt wurde, gabs
> auch damals schon) war wegen den ausgefeilten Zylindern meistens nochmal so
> teuer, weil Originalteile her mussten, da wurde dreimal überlegt vor einem
> Extremtuning,

Im besten Fall wurde das originale Teil ausgebaut und im Keller
gelagert. Wenn der Rennleitung dann wider erwarten doch nicht der
RS-Motor unter der Flory gefiehl, konnte man problemlos wieder
umbauen(vorausgesetzt, der Bock ist nicht in einem Polizeimuseum gelandet).

> Auch ein Grund am freien Samstag die beiden Roller meiner Kinder
> probezufahren, denn die sind so ziemlich die langsamsten Roller im Ort und
> da kommen schnell Ideen auf,....

Das Tunen über eine kleine Blackbox ist dir bekannt? Da bekommt der
Roller seine zusätzliche Leistung erst, wenn man den Bremshebel mehrmals
in bestimmten Takt zieht.

Ingo Gideon Becker

unread,
Aug 9, 2008, 9:49:23 AM8/9/08
to
Am Sat, 09 Aug 2008 15:31:53 +0200 schrieb Ruediger Lahl:

> Das Tunen über eine kleine Blackbox ist dir bekannt? Da bekommt der
> Roller seine zusätzliche Leistung erst, wenn man den Bremshebel mehrmals
> in bestimmten Takt zieht.

Nach so eine Art Morse-Code. Und wenn die Zündung aus ist, ist wieder alles
ganz normal. Gibts auch mit verstecktem Magnetschalter. Das
Bremshebelmorsen ist aber die elegantere Methode.

Ingo Gideon Becker

unread,
Aug 9, 2008, 9:53:07 AM8/9/08
to
Am Sat, 9 Aug 2008 14:59:21 +0200 schrieb Frank Anschütz:

> Hallo Ingo;
> Ich bin nun schon etwas älter, wie hatten damals bauartbedingte Mofas, die
> auch schon als Mofas hergestellt wurden, ein Umbauen und Tunen war natürlich
> auch damals schon möglich und wurde auch von einigen gemacht, war aber
> technisch aufwändig und teuer, wenns haltbar sein sollte;

Ich kenn das auch noch von früher[tm], hatte damals aber kein Fahrzeug. Vor
ein paar Jahren habe ich mir einen Kymco Yager 50 als Neufahrzeug gekauft.
Der läuft auch ohne dass ich jemals was daran gemacht habe eher 55 als 45
km/h.
Mir ist klar, dass man da mit Tuning noch so einiges machen könnte. Leider
sieht man aber nie Tools zum Tuning der Bremsen angeboten.
Ich hab mir das aber geklemmt. Der große A-Führerschein ist bald fertig und
in der Garage steht schon ein Aprilia Atlantic 500.

Selbst dafür gibts Tuning-Sets....

Ruediger Lahl

unread,
Aug 9, 2008, 10:13:56 AM8/9/08
to
*Frank Anschütz* schrieb:

> Aktenzeichen: 1 K 825/07 MZ

Aha.

> Die Polizei darf anordnen, dass ein sichergestellter frisierter 50 ccm
> Motorroller vernichtet wird, sofern ein freihändiger Verkauf des Rollers an
> eine zuverlässige Person nicht möglich ist.

Der Verkauf hätte also durch die Behörde erfolgen müssen. Dann ist das
klar, denn die kann nicht einfach hingehen, und einen Händler mit der
'Reparatur' beauftragen. Das wäre preislich eventuell über den Wert des
Rollers gekommen und damit nicht wirtschaftlich gewesen.

> Nachdem sich eine Anwohnerin in einem Mainzer Vorort an einem Sonntag über
> ruhestörenden Lärm durch Jugendliche mit ungewöhnlich lauten Motorrollern
> beschwert hatte, fanden die Polizeibeamten vor Ort den Motorroller des
> Klägers vor.

Damit ist jetzt klar, wie es zu der Sicherstellung kam. Durch die
Ruhestörung hatten sie einen Grund, auf dem Privatgrund tätig zu werden.

> Abgasanlage und Luftfilter waren technisch so verändert worden,
> dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h deutlich überschritten
> werden konnte. Der Roller erreiche knapp 100 km/h, gab der Kläger an.

100km/h alleine durch diese Maßnahmen, halte ich für ein Märchen.

> einer verbalen und körperlichen Auseinandersetzung mit dem Kläger stellten
> die Beamten den Roller sicher.

Hat sich der Kläger auch noch besonders intelligent angestellt und seine
besondere charakterliche Fähigkeit zur Teilnahme am öffentlichen
Straßenverkehr demonstriert. :-)

> Die Richter der 1. Kammer haben die polizeiliche Maßnahme bestätigt. Da
> wegen der Manipulationen am Roller dessen allgemeine Betriebserlaubnis
> erloschen sei, habe ihn die Polizei zu Recht sichergestellt. Seine
> Verwertung im Wege öffentlicher Versteigerung komme nicht in Frage, weil
> dabei nicht gewährleistet werden könnte, dass der Ersteigerer den Roller
> nicht in dem derzeitigen frisierten Zustand im öffentlichen Straßenverkehr
> fahre.

Wie schon mal gesagt, hätte man dies mit einer zwingenden
TÜV-Vorführung, welche ja ohnehin zur Erneuerung der Betriebserlaubnis
nötig gewesen wäre und einem Zeitrahmen, bis wann das zu geschehen habe,
durchaus verhindern können.

> Dieser Gefahr könne nur durch die Auswahl eines geeigneten
> zuverlässigen Käufers begegnet werden. Komme ein solcher Kaufvertrag nicht
> zustande, bleibe nur die Vernichtung des Rollers.

Ja, so ein Käufer muss erstmal gefunden werden. Geht der Roller
entsprechend billig weg, ist es aber durchaus möglich.

> Also muss es zuerst einmal zu einer Sicherstellung gekommen sein, kommt das
> öfter vor?

Ja. Bei Ruhestörung durch Musik z.B., geht die Polizei nach einer
erfolglosen mündlichen Aufforderung zur Ruhe, gerne hin und stellt
zentrale Komponenten der Musikanlage sicher.

> Hat da jemand Erfahrungen in der Bekanntschaft (oder selbst)?

Ich nicht.

Frank Anschütz

unread,
Aug 9, 2008, 12:38:43 PM8/9/08
to
> Hm, also zu meiner Zeit gab es nicht nur Zündschlapp und Flory, sondern
> auch Vespa, Garelli, Peugeot, etc.

Das gabs, aber war alles out :-), wollte nie einer haben bei uns,
Ritzeltuning ohne Leistungssteigerung ist in unserer hügligen Gegend schnell
wider zurückgebaut, bringt nix bei Mofas alter Bauart,


> Im besten Fall wurde das originale Teil ausgebaut und im Keller
> gelagert. Wenn der Rennleitung dann wider erwarten doch nicht der
> RS-Motor unter der Flory gefiehl, konnte man problemlos wieder
> umbauen(vorausgesetzt, der Bock ist nicht in einem Polizeimuseum
> gelandet).
>

Klar, wenn vorhanden, den Rs Motor musst Du aber zuerst mal haben und die
Fußschaltung sah dann auch Scheisse aus,am Mofa, oder?, hab ich so aber
auch schon gesehen;


> Das Tunen über eine kleine Blackbox ist dir bekannt? Da bekommt der
> Roller seine zusätzliche Leistung erst, wenn man den Bremshebel mehrmals
> in bestimmten Takt zieht.

Da schwärmt mein Sohn dauernd davon, das merkt doch keiner,darf ich nicht,
usw., usw....

Die Verführungen sind halt grösser als die Vernunft;

Aber in der Zwischenzeit weiss ich ja etwas mehr über die näheren Umstände,
denke nicht dass sich irgendjemand in Zukunft auf dieses Urteil bezieht, war
wohl zu speziell,...

bis dann
Frank


Harald Hengel

unread,
Aug 8, 2008, 1:03:53 PM8/8/08
to
Uwe Buschhorn schrieb:

> harte Zeiten brechen an...
>
>
http://www.focus.de/auto/unterwegs/urteil-kurzer-prozess-mit-getuntem-roller_aid_322773.html

Reisserisch und ohne Hintergrundinformation.
Zwischen den Zeilen liest man von unzuverlässiger Person.
Das Urteil dürfte nur rechtens sein, wenn derjenige bereits mehrfach
wegen dertiger Delikte erwischt wurde.
Unklar bleibt auch wie er erwischt wurde.
Angeblich wollte er nicht auf öffentlichen Strassen damit fahren,
andererseits müsste wohl für eine Anklage auf öffentlichem Grund
erwischt worden sein.

Reisserische unvollständige Stimmungsmache, Focus eben.

Harald
--
Für eine korrekte Antwortadresse den Bindestrich entfernen.
http://www.godwars.de/gw/index.jsp?id=1868


Harald Hengel

unread,
Aug 8, 2008, 1:04:47 PM8/8/08
to
Ruediger Lahl schrieb:

> In meinen Augen höchst problematisch. Schließlich kann der Roller
> zurückgerüstet werden, was durch TÜV-Abnahme auch sichergestellt
> werden könnte.

Das ist der übliche Weg.

Klaus Sturm

unread,
Aug 10, 2008, 4:40:28 AM8/10/08
to
Servus,

Harald Hengel schrieb:

> http://www.focus.de/auto/.................
> Reisserisch und ohne Hintergrundinformation.

Ja, die Berichterstattung ist leider so. :-(

Wenn du unter dem Aktenzeichen: 1 K 825/07 MZ googelst, dann finden sich da
schon andere Informationen.

So ist nicht der Beklagte der Besitzer des Rollers, sondern die Polizei.


> Reisserische unvollständige Stimmungsmache, Focus eben.

Schade, aber so ist das.

Harald Hengel

unread,
Aug 20, 2008, 7:33:46 PM8/20/08
to
Frank Anschütz schrieb:

> Ich würde halt nur gerne wissen, ob das wirklich nur ein einmaliger
> Fall war, mit Besonderheiten in der Begründung oder ob ein Gericht
> jetzt komplett diese Richtung einschlägt,....

Ich kenne einen Fall im Bekanntenkreis, dort wurde die Massnahme vom
Gericht bei Wiederholung angedroht.

Harald Hengel

unread,
Aug 20, 2008, 7:49:28 PM8/20/08
to
Klaus Sturm schrieb:

>> http://www.focus.de/auto/.................
>> Reisserisch und ohne Hintergrundinformation.
>
> Ja, die Berichterstattung ist leider so. :-(
>
> Wenn du unter dem Aktenzeichen: 1 K 825/07 MZ googelst, dann finden
> sich da schon andere Informationen.
>
> So ist nicht der Beklagte der Besitzer des Rollers, sondern die
> Polizei.

Logisch, wenn die Polizei das Ding beschlagnahmt ist sie Besitzer,
dennoch nicht Eigentümer.

>> Reisserische unvollständige Stimmungsmache, Focus eben.
> Schade, aber so ist das.

Ein paar Zitate aus Google Funden.
>--------------
Erstmal war das nicht das erste Mal dass der Junge genervt hatte.
>--------------
Nach einer verbalen und körperlichen Auseinandersetzung mit dem Kläger


stellten die Beamten den Roller sicher.

<--------------

Interessant finde ich dennoch den Trend zum Polizeistaat!

Die Richter bestätigen, dass die Polizei die Vernichtung anordnern
darf.
Das halte ich für äusserst fragwürdig, unser Rechtssystem wird hier
ausgehebelt.
Solche Anordnungen möchte ich doch gern in Richterhand sehen.

Harald Hengel

unread,
Aug 20, 2008, 7:50:59 PM8/20/08
to
Ingo Gideon Becker schrieb:

> Also bleibt ja nur der Schluss, dass der Roller ausserhalb des
> öffentlichen Straßenverkehrs aufgefallen ist.

Vielleicht sollte man bessere Quellen als den Focus suchen.
Bildzeitung ist ja Gold dagegen.

Ruediger Lahl

unread,
Aug 21, 2008, 12:01:14 PM8/21/08
to
*Harald Hengel* schrieb:

> Die Richter bestätigen, dass die Polizei die Vernichtung anordnern
> darf.
> Das halte ich für äusserst fragwürdig, unser Rechtssystem wird hier
> ausgehebelt.

Nein, es hat funktioniert. Nach dem Beschluss der Behörde wurde
Widerspruch eingelegt, der richterlich geprüft wurde und die Richtigkeit
der Entscheidung der Behörde bestätigte.

> Solche Anordnungen möchte ich doch gern in Richterhand sehen.

Dort war sie ja. Dir steht bei jedem belastenden Verwaltungsakt der
Rechtsweg offen. Nicht zuletzt darum werden die erlassenen Maßnahmen
sehr sorgfältig gewählt.

Harald Hengel

unread,
Aug 22, 2008, 7:34:44 PM8/22/08
to
Ruediger Lahl schrieb:

>> Die Richter bestätigen, dass die Polizei die Vernichtung anordnern
>> darf.
>> Das halte ich für äusserst fragwürdig, unser Rechtssystem wird hier
>> ausgehebelt.
>
> Nein, es hat funktioniert. Nach dem Beschluss der Behörde wurde
> Widerspruch eingelegt, der richterlich geprüft wurde und die
> Richtigkeit der Entscheidung der Behörde bestätigte.

Nein, es funktioniert nicht.
Du verstehst mich offensichtlich nicht.

>> Solche Anordnungen möchte ich doch gern in Richterhand sehen.
>
> Dort war sie ja.

Nein, dort war sie nicht.
Das Gericht hat nur im Nachhinein die Polizeianordnung geprüft und für
rechtens befunden.

> Dir steht bei jedem belastenden Verwaltungsakt der
> Rechtsweg offen. Nicht zuletzt darum werden die erlassenen Maßnahmen
> sehr sorgfältig gewählt.

Wer wählt?

Ich bin der Auffassung, derartige massiv ins Eigentum eingreifende
Massnahmen dürfen nicht in Polizeihand liegen, sondern müssen der
ordentlichen Gerichtsbarkeit unterliegen.
Die Möglichkeit einer nachträglichen Prüfung, wie es hier der Fall war
ist nicht befriedigend.

Im Konkreten Fall sehe ich die Massnahme durchaus als gerechtfertigt
an, zumindest nach den mir vorliegenden Berichten, aber das hat nichts
mit meiner Beurteilung zu wem ich zugestehe deratige Entscheidungen zu
treffen.

Ruediger Lahl

unread,
Aug 24, 2008, 3:08:18 PM8/24/08
to
*Harald Hengel* schrieb:

>> Nein, es hat funktioniert. Nach dem Beschluss der Behörde wurde
>> Widerspruch eingelegt, der richterlich geprüft wurde und die
>> Richtigkeit der Entscheidung der Behörde bestätigte.
>
> Nein, es funktioniert nicht.
> Du verstehst mich offensichtlich nicht.

Obiges ist der gegangene Weg und er ist normal. Die Behörde ordnet eine
Zwangsmaßnahme an und der Betroffene kann dagegen klagen. Im Normalfall
hat die Klage aufschiebende Wirkung.

> Das Gericht hat nur im Nachhinein die Polizeianordnung geprüft und für
> rechtens befunden.

Ja, so ist das vorgesehen.

>> Dir steht bei jedem belastenden Verwaltungsakt der
>> Rechtsweg offen. Nicht zuletzt darum werden die erlassenen Maßnahmen
>> sehr sorgfältig gewählt.
>
> Wer wählt?

Der zuständige Sachbearbeiter(hier im Namen des Landes Rheinland-Pfalz)
im Rahmen der tangierten Gesetze.

> Ich bin der Auffassung, derartige massiv ins Eigentum eingreifende
> Massnahmen dürfen nicht in Polizeihand liegen, sondern müssen der
> ordentlichen Gerichtsbarkeit unterliegen.

Die Behörden handeln nach öffentlichem Recht, das das Wohl der
Allgemeinheit im Auge hat und daher in die Rechte Einzelner eingreifen darf.

> Im Konkreten Fall sehe ich die Massnahme durchaus als gerechtfertigt
> an, zumindest nach den mir vorliegenden Berichten, aber das hat nichts
> mit meiner Beurteilung zu wem ich zugestehe deratige Entscheidungen zu
> treffen.

Deine Zustimmung wird da nicht eingeholt, es ist einfach so, dass hier
die Allgemeinheit vertreten durch die Behörden handeln darf, ja sogar muss.

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