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alte E-Installation ohne Schutzleiter: Lampe anschließen

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Markus Höpfl

unread,
Aug 16, 2004, 3:25:30 PM8/16/04
to
Hallo,

wer kann bei folgendem Problem helfen:

In der neu angemieteten Wohnung einer Bekannten ist noch kein Schutzleiter
vorhanden. Das wurde allerdings erst entdeckt, als wir einige neu gekaufte
Lampen anschliessen wollten. Einige davon benötigen den Schutzleiter.

Die Frage ist nun, wie man sich in diesem Fall verhält:

Ist ein Anschluß einer solchen Lampe (Schutzleiter einfach nicht anklemmen,
wohin auch?) überhaupt zulässig? Oder dürfen nur Lampen verwendet werden,
die keinen Schutzleiter benötigen?

Besonders Kopfzerbrechen bereitet mir diese Problematik im Bad, wo natürlich
zusätzlich zum fehlenden Schutzleiter auch kein FI-Schalter vorhanden ist,
also praktisch keinerlei Schutzvorrichtung für den Fehlerfall...

Weiss jemand, ob man so etwas als Mieter tolerieren muss? Mir wäre es
zumindest nicht wohl, wenn es meine Wohnung wäre.

Danke und Gruß,
Markus

Dieter Wiedmann

unread,
Aug 16, 2004, 3:49:32 PM8/16/04
to
Markus Höpfl schrieb:

> In der neu angemieteten Wohnung einer Bekannten ist noch kein Schutzleiter
> vorhanden.

Du meinst kein *separater* PE, also TN-C-Netz, Installation vor 1973
(alte BL) bzw 1990 (neue BL). Damals wurde PE und N als *ein* Leiter
geführt, eben PEN.


> Das wurde allerdings erst entdeckt, als wir einige neu gekaufte
> Lampen anschliessen wollten. Einige davon benötigen den Schutzleiter.

Das war auch schon in alten Zeiten so.


> Die Frage ist nun, wie man sich in diesem Fall verhält:
>
> Ist ein Anschluß einer solchen Lampe (Schutzleiter einfach nicht anklemmen,
> wohin auch?) überhaupt zulässig?

Den PE nicht anzuschließen ist natürlich nicht o.k., das Stichwort heißt
'klassische Nullung'. Man sollte aber unbedingt kontrollieren ob nicht
murksigerweise der PEN anstatt des L geschaltet wird, alles schon
gesehen, da steht dann das Lampengehäuse im ausgeschalteten Zustand voll
unter 'Saft'.


> Oder dürfen nur Lampen verwendet werden,
> die keinen Schutzleiter benötigen?

Nö.


> Besonders Kopfzerbrechen bereitet mir diese Problematik im Bad, wo natürlich
> zusätzlich zum fehlenden Schutzleiter auch kein FI-Schalter vorhanden ist,
> also praktisch keinerlei Schutzvorrichtung für den Fehlerfall...

Naja, ein *Leitungs*schutz (aka Sicherung) wird schon vorhanden sein.
Für Steckdosen bietet sich ersatz durch solche mit integriertem FI an
(teuer), oder halt Zwischenstecker (Appel&Ei).


> Weiss jemand, ob man so etwas als Mieter tolerieren muss?

Musst du, man Bestandsschutz.

> Mir wäre es
> zumindest nicht wohl, wenn es meine Wohnung wäre.

Wenn es *meine* Wohnung wäre würde ich die Installation selbst auf TN-S
umrüsten, mit FI, spätestens wenn eh Tapezieren ansteht. Die
Materialkosten sind recht gering, aber die Arbeitskosten sind halt nicht
von Pappe, da es keine Pflicht zum Umrüsten gibt macht das auch kaum ein
Vermieter, es ist ja auch nicht so, dass die TN-C-Installation
gefährlich wäre, TN-S bietet halt ein Mehr an Sicherheit, speziell mit
FI.


Gruß Dieter

Gruß Dieter

Markus Höpfl

unread,
Aug 16, 2004, 4:11:40 PM8/16/04
to
Dieter Wiedmann wrote:

> Markus Höpfl schrieb:
>
>> In der neu angemieteten Wohnung einer Bekannten ist noch kein
>> Schutzleiter vorhanden.
>
> Du meinst kein *separater* PE, also TN-C-Netz, Installation vor 1973
> (alte BL)

Genau so ist es, hatte mich schlampig ausgedrückt.

[...]

> Den PE nicht anzuschließen ist natürlich nicht o.k., das Stichwort heißt
> 'klassische Nullung'. Man sollte aber unbedingt kontrollieren ob nicht
> murksigerweise der PEN anstatt des L geschaltet wird, alles schon
> gesehen, da steht dann das Lampengehäuse im ausgeschalteten Zustand voll
> unter 'Saft'.

Also PE und N zusammen in die Klemme. Ich dachte, das wäre nicht erlaubt
wegen der Probleme, die entstehen, falls aus irgendeinem Grund der PEN
irgendwo unterbrochen wird.

Schonmal danke und Gruß,
Markus


Dirk Salva

unread,
Aug 16, 2004, 4:34:10 PM8/16/04
to
Dieter Wiedmann <Dieter....@t-online.de> wrote:
>> Ist ein Anschluß einer solchen Lampe (Schutzleiter einfach nicht anklemmen,
>> wohin auch?) überhaupt zulässig?
> Den PE nicht anzuschließen ist natürlich nicht o.k., das Stichwort heißt
> 'klassische Nullung'. Man sollte aber unbedingt kontrollieren ob nicht
> murksigerweise der PEN anstatt des L geschaltet wird, alles schon
> gesehen, da steht dann das Lampengehäuse im ausgeschalteten Zustand voll
> unter 'Saft'.

Moment. Es kommt jetzt aber auf die Lampenart an: festmontierte
Lampen (z.B. Deckenlampen) duerften *nicht* klassisch genullt werden.
Hier ist die PE-Klemme freizulassen (u.a. eben aufgrund der
Problematik der Null-Schaltung, die auch mal erlaubt war).


ciao, Dirk

--
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Dirk Salva

unread,
Aug 16, 2004, 5:47:47 PM8/16/04
to
Markus Höpfl <mh...@web.de> wrote:
> Also PE und N zusammen in die Klemme. Ich dachte, das wäre nicht erlaubt
> wegen der Probleme, die entstehen, falls aus irgendeinem Grund der PEN
> irgendwo unterbrochen wird.

Dein Duenken war richtig. Bei fest montierten Lampen darf keine
klassische Nullung durchgefuehrt werden.

Dieter Wiedmann

unread,
Aug 16, 2004, 7:40:30 PM8/16/04
to
Dirk Salva schrieb:

> Moment. Es kommt jetzt aber auf die Lampenart an: festmontierte
> Lampen (z.B. Deckenlampen) duerften *nicht* klassisch genullt werden.
> Hier ist die PE-Klemme freizulassen (u.a. eben aufgrund der
> Problematik der Null-Schaltung, die auch mal erlaubt war).

Das wäre mir völlig neu, und auch nicht verständlich. Welche DIN/VDE/EN
legst du da zugrunde?


Gruß Dieter

Ozan Ayyüce

unread,
Aug 16, 2004, 8:09:22 PM8/16/04
to
Dieter Wiedmann:

> > Moment. Es kommt jetzt aber auf die Lampenart an: festmontierte
> > Lampen (z.B. Deckenlampen) duerften *nicht* klassisch genullt werden.
> > Hier ist die PE-Klemme freizulassen (u.a. eben aufgrund der
> > Problematik der Null-Schaltung, die auch mal erlaubt war).
>
> Das wäre mir völlig neu, und auch nicht verständlich.

Gehäuse und Mittelpunktsleiter sind immer auf dem gleichen Potential.
Wenn der nun weiter hinten unterbrochen ist, liegt bei geschlossenem
Schalter das Gehäuse unter voller Spannung, ohne dass die Lampe
leuchtet, und bei Berührung fließt der Strom nur durch den bescheidenen
Widerstand der Glühlampe gedrosselt in den Körper. Es ist gleich dem wie
der von dir beschriebene Fall des geschalteten PEN.

Warum diese Gefahr allerdings bei beweglichen Leuchten nicht bestehen
soll verstehe ich nicht.

Ozan

Axel Hase

unread,
Aug 17, 2004, 2:46:27 AM8/17/04
to

"Dirk Salva" <dsa...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:cfr5o2$8i6$1...@dserver.dnetz...

>
> > Den PE nicht anzuschließen ist natürlich nicht o.k., das Stichwort
heißt
> > 'klassische Nullung'. Man sollte aber unbedingt kontrollieren ob
nicht
> > murksigerweise der PEN anstatt des L geschaltet wird, alles schon
> > gesehen, da steht dann das Lampengehäuse im ausgeschalteten
Zustand voll
> > unter 'Saft'.
>
> Moment. Es kommt jetzt aber auf die Lampenart an: festmontierte
> Lampen (z.B. Deckenlampen) duerften *nicht* klassisch genullt
werden.
> Hier ist die PE-Klemme freizulassen
>
Wer hat dir das denn erzählt? Zeig uns bitte mal die VDE-Vorschriften
wo dies drinnsteht? Eine klassische Nullung ist auf jedenfall besser
und sicherer als gar nicht zu erden.

>
>u.a. eben aufgrund der Problematik der Null-Schaltung, die auch mal
erlaubt war).
>
Ja die Null-Schaltung war mal erlaubt (Findet man heute aber nur noch
sehr sehr selten, bevorzugt bei alten Treppenhausschaltungen) oder
wenn irgendwo gepfuscht wurde.
Sicher, ich muss natürlich prüfen, ob nicht der Null geschaltet wurde,
ob der graue wirklich der N ist oder ob ich nicht versehentlich die
Phase aufs Gehäuse gebe.
Generell gilt: Ist ein Schutzleiteranschluss bei einem Gerät / Leuchte
vorhanden, muss dieser auch angeschlossen werden, unabhängig vom
vorhandenen Netz. Die Gefahr durch einen unterbrochenen PEN eine
Rückspannung auf das Gehäuse zu bekommen ist doch erheblich niedriger,
als z.B. durch eine verschmorte Ader, defektes Vorschaltgerät / Trafo
usw, sich einen Kurzschluss einzufangen.

Detlef Neubauer

unread,
Aug 17, 2004, 4:12:05 AM8/17/04
to
Dirk Salva <dsa...@gmx.de> writes:

> Markus Höpfl <mh...@web.de> wrote:
>> Also PE und N zusammen in die Klemme. Ich dachte, das wäre nicht erlaubt
>> wegen der Probleme, die entstehen, falls aus irgendeinem Grund der PEN
>> irgendwo unterbrochen wird.
>
> Dein Duenken war richtig. Bei fest montierten Lampen darf keine
> klassische Nullung durchgefuehrt werden.

Bitte nenne eine nachprüfbare Quelle für deine Aussage.


Mermgfurt
Detlef Neubauer
--
.oO GnuPG Key auf http://www.keyserver.net/ Oo.

Martin Kobil

unread,
Aug 17, 2004, 4:29:14 AM8/17/04
to
> Moment. Es kommt jetzt aber auf die Lampenart an: festmontierte
> Lampen (z.B. Deckenlampen) duerften *nicht* klassisch genullt werden.
> Hier ist die PE-Klemme freizulassen ....

Hä?


>(u.a. eben aufgrund der
> Problematik der Null-Schaltung, die auch mal erlaubt war).

Bis zu welchem Zeitpunkt war das erlaubt? Hat sowas Bestandsschutz,
oder muß es zwingend geändert werden?


Ich sehe das mit meinem mehr oder weniger klaren Menschenverstand so:

Wenn ich wirklich einen geschalteten PEN haben sollte (und das
ernsthaft noch erlaubt ist), dann darf ich daran auch keine Leuchte
mit PE-N Brücke anschliessen. PE-Klemme freilassen darf ich aber
garnienicht, sondern dann darf ich eben eine solche Leuchte nicht an
diesem Anschluß betreiben, sondern nur eine schutzisolierte Leuchte.

Markus Höpfl

unread,
Aug 17, 2004, 4:45:47 AM8/17/04
to
"Martin Kobil" <Marti...@epost.de> schrieb im Newsbeitrag
news:6f7c0444.04081...@posting.google.com...
[...]

> Ich sehe das mit meinem mehr oder weniger klaren Menschenverstand so:
>
> Wenn ich wirklich einen geschalteten PEN haben sollte (und das
> ernsthaft noch erlaubt ist), dann darf ich daran auch keine Leuchte
> mit PE-N Brücke anschliessen. PE-Klemme freilassen darf ich aber
> garnienicht, sondern dann darf ich eben eine solche Leuchte nicht an
> diesem Anschluß betreiben, sondern nur eine schutzisolierte Leuchte.

Danke Euch allen für Eure Beiträge. Dass der PEN geschaltet ist, kann ich
ausschließen. Wir werden die Lampen dann also mit "klassischer Nullung"
anschliessen. Das scheint mir immer noch das Maximum an Sicherheit zu sein,
das man aus dieser veralteten Installation herausholen kann.

Zusätzlich werde ich meiner Bekannten die Verwendung von
Fehlerstrom-Zwischensteckern (bei Reichelt übrigens für 22 EUR zu haben,
also gar nicht so teuer) wenigstens für die Steckdosen im Bad wärmstens ans
Herz legen.

Danke und Gruß,
Markus

Axel Hase

unread,
Aug 17, 2004, 5:07:49 AM8/17/04
to

"Markus Höpfl" <mh...@web.de> schrieb im Newsbeitrag
news:cfsgjs$sgl$1...@online.de...

>
> Danke Euch allen für Eure Beiträge. Dass der PEN geschaltet ist,
kann ich
> ausschließen. Wir werden die Lampen dann also mit "klassischer
Nullung"
> anschliessen. Das scheint mir immer noch das Maximum an Sicherheit
zu sein,
> das man aus dieser veralteten Installation herausholen kann.
>

Sehe ich auch so.


>
> Zusätzlich werde ich meiner Bekannten die Verwendung von
> Fehlerstrom-Zwischensteckern (bei Reichelt übrigens für 22 EUR zu
haben,
> also gar nicht so teuer) wenigstens für die Steckdosen im Bad
wärmstens ans
> Herz legen.
>

Es gibt auch FI-Steckdosen-Kombinationen, die du anstelle der
vorhandenen Steckdose(n) fest einbaust (passen in die vorhandene
Schalterdose). Ist aber sicherlich etwas teurer als 22 Euro. Halte ich
aber (vor allem im Bad) für die beste Lösung.

Axel Hase

unread,
Aug 17, 2004, 5:28:58 AM8/17/04
to

"Martin Kobil" <Marti...@epost.de> schrieb im Newsbeitrag
news:6f7c0444.04081...@posting.google.com...
> > Moment. Es kommt jetzt aber auf die Lampenart an: festmontierte
> > Lampen (z.B. Deckenlampen) duerften *nicht* klassisch genullt
werden.
> > Hier ist die PE-Klemme freizulassen ....
>
> Hä?
>
Ich kann das auch nicht glauben!

>
> >(u.a. eben aufgrund der
> > Problematik der Null-Schaltung, die auch mal erlaubt war).
>
> Bis zu welchem Zeitpunkt war das erlaubt? Hat sowas Bestandsschutz,
> oder muß es zwingend geändert werden?
>
Soweit ich weiss, war das "Null schalten" bei normalen Schaltungen
(Aus-, Serien-, Wechselschaltungen usw) nie erlaubt. Bei
Treppenhausschaltungen war es früher üblich den Null zu "tasten"
(Null-Tasterei), um Adern zu sparen. Über den Treppenhausautomat wurde
aber auch bereits damals die Phase zur Lampe geschaltet. Man findet
heute noch auf einigen Treppenhausautomaten Schaltbeispiele für eine
Null-Taterei. Bei einer Neuinstallation ist sowas natürlich nicht mehr
gestattet. Bei älteren Häusern tritt wie bei der klassischen Nullung
auch, der Bestandschutz ein.

>
> Ich sehe das mit meinem mehr oder weniger klaren Menschenverstand
so:
> Wenn ich wirklich einen geschalteten PEN haben sollte (und das
> ernsthaft noch erlaubt ist), dann darf ich daran auch keine Leuchte
> mit PE-N Brücke anschliessen. PE-Klemme freilassen darf ich aber
> garnienicht, sondern dann darf ich eben eine solche Leuchte nicht an
> diesem Anschluß betreiben, sondern nur eine schutzisolierte Leuchte.
>
Vollste Zustimmung! Ich würde sogar raten, dann den Elektriker zu Rate
zu ziehen um die Schaltung zu überprüfen. Es könnte sich ja auch um
die verbotene "Hamburger Wechselschaltung" handeln.

Dieter Wiedmann

unread,
Aug 17, 2004, 6:02:24 AM8/17/04
to
Axel Hase schrieb:

> Soweit ich weiss, war das "Null schalten" bei normalen Schaltungen
> (Aus-, Serien-, Wechselschaltungen usw) nie erlaubt.

ACK. Trotzdem trifft man das immer mal wieder an, Standardspruch: 'geht
doch'.<gg>


> die verbotene "Hamburger Wechselschaltung" handeln.

<grübel> Heißt die eigentlich so weil sie zum Grillen geeignet ist?;-)


Gruß Dieter

Dirk Salva

unread,
Aug 17, 2004, 6:47:39 AM8/17/04
to
Axel Hase <Ad...@hotmist.com> wrote:
> Soweit ich weiss, war das "Null schalten" bei normalen Schaltungen
> (Aus-, Serien-, Wechselschaltungen usw) nie erlaubt. Bei

Aha. Dann habe ich 20 Jahre in einem komplett illegal verkabelten
Wohnblock gelebt...

Dirk Salva

unread,
Aug 17, 2004, 6:45:53 AM8/17/04
to
Detlef Neubauer <EmailAddressFo...@titten-in-ketten.de> wrote:
> Bitte nenne eine nachprüfbare Quelle für deine Aussage.

Meinen Bruder.

Detlef Neubauer

unread,
Aug 17, 2004, 7:29:26 AM8/17/04
to
Dirk Salva <dsa...@gmx.de> writes:

> Detlef Neubauer <EmailAddressFo...@titten-in-ketten.de> wrote:
>> Bitte nenne eine nachprüfbare Quelle für deine Aussage.
>
> Meinen Bruder.

Danke.

Dirk Salva

unread,
Aug 17, 2004, 10:13:52 AM8/17/04
to
Detlef Neubauer <EmailAddressFo...@titten-in-ketten.de> wrote:
>>> Bitte nenne eine nachprüfbare Quelle für deine Aussage.
>> Meinen Bruder.
> Danke.

Hat er Unrecht?
Was passiert Deiner Meinung nach bei einer festmontierten Lampe, bei
der jemand *im Lampengehaeuse* die klassische Nullung durchgefuehrt
hat, und:
- der PEN wird unterbrochen -> jemand schaltet das Licht ein -> packt
die Lampe an!?!

Siegfried Schmidt

unread,
Aug 17, 2004, 11:58:24 AM8/17/04
to
Hallo Dirk,

> Aha. Dann habe ich 20 Jahre in einem komplett illegal verkabelten
> Wohnblock gelebt...

Das wäre weder ungewöhnlich noch überraschend und daher kaum ein Indiz für
eine bestandene Erlaubnis dieser Art.


Siegfried
--
http://www.schmidt.ath.cx

Axel Hase

unread,
Aug 17, 2004, 1:41:09 PM8/17/04
to

"Dirk Salva" <dsa...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:cft3r0$9pi$1...@dserver.dnetz...

> >>> Bitte nenne eine nachprüfbare Quelle für deine Aussage.
> >> Meinen Bruder.
>

Was ist er Hobbyelektriker?
>
> Hat er Unrecht?
>
Ja!


>
> Was passiert Deiner Meinung nach bei einer festmontierten Lampe, bei
> der jemand *im Lampengehaeuse* die klassische Nullung durchgefuehrt
> hat, und:
> - der PEN wird unterbrochen -> jemand schaltet das Licht ein ->
packt
> die Lampe an!?!
>

Er kriegt eine gefenstert (Rückspannung). Genau das ist der Grund
warum die klassische Nullung bis 10 qmm nicht mehr gestattet ist. Aber
es gibt nunmal den Bestandsschutz und deshalb ist die klassische
Nullung bei älteren Anlagen zwingend bei allen Geräten / Leuchten mit
Erdungsanschluss vorgeschrieben. Man wählt dabei das kleinere Übel.
Denn: Was passiert wenn ein Vorschaltgerät / Trafo durchschlägt, eine
spannungsführende Ader durch Hitzeentwicklung porös wird und ans
metallene Gehäuse kommt, welches nicht geerdet wird? Und soetwas kommt
um ein Vielfaches häufiger vor, als ein unterbrochener PEN.
Ausserdem: Wenn Du (Dein Bruder) recht hättest, warum nur für
festmontierte Leuchten? Gleiches gilt doch auch für andere Geräte
(Waschmaschine, Geschirrspüler, Toaster usw). Hinzu kommt noch die
Gefahr einer nicht unerheblichen Induktionsspannung an einem nicht
geerdeten metallenen Gehäuse.
>

Axel Hase

unread,
Aug 17, 2004, 2:03:52 PM8/17/04
to

"Dirk Salva" <dsa...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:cfsnob$7bt$2...@dserver.dnetz...

>
> > Soweit ich weiss, war das "Null schalten" bei normalen Schaltungen
> > (Aus-, Serien-, Wechselschaltungen usw) nie erlaubt. Bei
>
> Aha. Dann habe ich 20 Jahre in einem komplett illegal verkabelten
> Wohnblock gelebt...
>
In einem Haus wird häufig viel gepfuscht. Das bedeutet aber nicht, das
es deshalb erlaubt wär, weil der Pfusch 20 Jahre ohne Unfall bestehen
bleibt.

Übrings haftet (nach einem Grundsatzsurteil) der Vermieter / Betreiber
für den ordnungsgemässen Zustand der elektrischen Anlage. Das heisst,
der Vermieter haftet (zumindest Teilschuld) bei Stromunfällen die
durch eine defekte elektrische Anlage verursacht worden sind.

Axel Hase

unread,
Aug 17, 2004, 2:05:36 PM8/17/04
to

"Dieter Wiedmann" <Dieter....@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
news:4121D7B0...@t-online.de...

>
> > die verbotene "Hamburger Wechselschaltung" handeln.
>
> <grübel> Heißt die eigentlich so weil sie zum Grillen geeignet
ist?;-)
>
Der ist gut! Auf den Zusammenhang bin ich noch gar nicht gekommen. :-)

Dirk Salva

unread,
Aug 17, 2004, 5:01:49 PM8/17/04
to
Axel Hase <Ad...@hotmist.com> wrote:
> Was ist er Hobbyelektriker?

Arroganter Schnoesel.

>> Hat er Unrecht?
> Ja!

Beweise.

>> Was passiert Deiner Meinung nach bei einer festmontierten Lampe, bei
>> der jemand *im Lampengehaeuse* die klassische Nullung durchgefuehrt
>> hat, und:
>> - der PEN wird unterbrochen -> jemand schaltet das Licht ein ->
> packt
>> die Lampe an!?!
> Er kriegt eine gefenstert (Rückspannung). Genau das ist der Grund

"Er kriegt eine gefenstert"? Wenn er Glueck hat, ueberlebt er es.

> Man wählt dabei das kleinere Übel.

Aha. Wenn Du meinst.

Dirk Salva

unread,
Aug 17, 2004, 5:03:02 PM8/17/04
to
Axel Hase <Ad...@hotmist.com> wrote:
>> Aha. Dann habe ich 20 Jahre in einem komplett illegal verkabelten
>> Wohnblock gelebt...
> In einem Haus wird häufig viel gepfuscht. Das bedeutet aber nicht, das
> es deshalb erlaubt wär, weil der Pfusch 20 Jahre ohne Unfall bestehen
> bleibt.
> Übrings haftet (nach einem Grundsatzsurteil) der Vermieter / Betreiber
> für den ordnungsgemässen Zustand der elektrischen Anlage. Das heisst,
> der Vermieter haftet (zumindest Teilschuld) bei Stromunfällen die
> durch eine defekte elektrische Anlage verursacht worden sind.

Ich schrub nicht Haus. Ich schrub Wohnblock - mindestens zwoelf
Haeuser a 8 Mietparteien.

Dieter Wiedmann

unread,
Aug 17, 2004, 6:19:53 PM8/17/04
to
Dirk Salva schrieb:

> Beweise.

DIN VDE 0100 Teil 540


Gruß Dieter

Axel Hase

unread,
Aug 18, 2004, 2:40:52 AM8/18/04
to

"Dirk Salva" <dsa...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:cftrnt$glr$1...@dserver.dnetz...

>
> > Was ist er Hobbyelektriker?
>
> Arroganter Schnoesel.
>
Danke - Dito
Ich will Deinen Bruder gar nicht angreifen, aber er muss dies ja
irgendwo herhaben!?

>
> >> Hat er Unrecht?
> > Ja!
>
> Beweise.
>
Den entsprechenden Absatz in der VDE hat ja bereits Dieter
rausgesucht.
Die Umkehr der Beweislast nützt Dir auch nix. DU hast behauptet, das
festmontierte Leuchten nicht klassisch genullt werden dürfen.

>
> >> Was passiert Deiner Meinung nach bei einer festmontierten Lampe,
bei
> >> der jemand *im Lampengehaeuse* die klassische Nullung
durchgefuehrt
> >> hat, und:
> >> - der PEN wird unterbrochen -> jemand schaltet das Licht ein ->
> > packt
> >> die Lampe an!?!
> > Er kriegt eine gefenstert (Rückspannung). Genau das ist der Grund
>
> > Man wählt dabei das kleinere Übel.
>
> Aha. Wenn Du meinst.
>
Mir ist es noch nie untergekommen, das durch einen unterbrochenen PEN
über die Klassische Nullung eine Fremdspannung am Gehäuse lag.
Mehrfach ist es aber bereits passiert, das eine Spannung (Induktion
oder durch Erdungsschluss) am nicht geerdeten Gehäuse lag. Fast
wöchentlich kann ich durchgeknallte Vorschaltgeräte von
Leuchtstofflampen in älteren Anlagen auswechseln. Etwa 1/3 der älteren
Leuchten wurden mangels Schutzleiter klassisch genullt. Nicht
auszudenken, wenn dies nicht getan worden wäre. Wieviele Gehäuse
hätten dann unter Spannung gestanden (und nicht nur Rückspannung)?
Welche Brandgefahr hätte bestanden, wenn der LS-Schalter nicht
ausgelöst und das Vorschaltgerät weiter geschmort hätte?

Dirk Salva

unread,
Aug 17, 2004, 7:31:05 PM8/17/04
to
Dieter Wiedmann <Dieter....@t-online.de> wrote:
> Dirk Salva schrieb:
>> Beweise.
> DIN VDE 0100 Teil 540

Danke. Gibt's die auch online? Ich geh' morgen auf google, jetzt is
zu spaet...

Dieter Wiedmann

unread,
Aug 18, 2004, 5:31:11 AM8/18/04
to
Dirk Salva schrieb:

> > DIN VDE 0100 Teil 540
>
> Danke. Gibt's die auch online?

Nö, da hat der Beuth-Verlag was dagegen, die wollen dafür ca. EUR 30,-.
Kannst du aber in der nächsten Unibibliothek einsehen. Viel Spaß beim
durchlesen, sind schon einige Seiten.


Gruß Dieter

Dschen Reinecke

unread,
Aug 18, 2004, 6:51:35 AM8/18/04
to
Axel Hase wrote:


> Mir ist es noch nie untergekommen, das durch einen unterbrochenen PEN
> über die Klassische Nullung eine Fremdspannung am Gehäuse lag.


Kommt aber vor, hatte ich hier im meiner Wohnung. In einer Verteildose
hat sich eine der, in einem Keramik-Kranz befestigten,
Rädel-Klemmschrauben in den 50 Jahren seit Hausbau gelockert.

Als ich gesehen hatte, daß die Sicherung noch drinnen war, hatte ich zum
Glück gleich den Verdacht und habe mit einem Phasenprüfer wunderbar
Spannung auf den Geräten gesehen.

Als der Elektriker irgendwann die Dose gefunden hatte (hinter einer
Wandverschalung in der Gadrobe) konnte man sehen, wie die Kabel und auch
Teile der Schraube zu einem Metallklumpen zusammengeschmolzen sind.

Trotz allem gehört ein nicht schutzisoliertes Gehäuse auf den PEN, wenn
wenn es keinen eigenen PE gibt.

Ciao Dschen

--
Dschen Reinecke

=== der mit dem Namen aus China ===

http://WWW.DSCHEN.DE mailto:use...@dschen.de

Dirk Salva

unread,
Aug 18, 2004, 6:18:52 AM8/18/04
to
Dieter Wiedmann <Dieter....@t-online.de> wrote:
>> > DIN VDE 0100 Teil 540
>> Danke. Gibt's die auch online?
> Nö, da hat der Beuth-Verlag was dagegen, die wollen dafür ca. EUR 30,-.
> Kannst du aber in der nächsten Unibibliothek einsehen. Viel Spaß beim
> durchlesen, sind schon einige Seiten.

Stimmt, habe ich auch schon festgestellt. Na, dann werd ich sie wohl
nicht zu Gesicht bekommen. Es soll naemlich noch Leute geben, die
fuer ihr Geld arbeiten gehen muessen, und das ganz zufaellig zu den
Oeffnungszeiten einer Unibib.

Davon abgesehen halte ich das immer noch fuer eine schlechte Idee.
Die -teilweise konstruierten- Beispiele in diesem thread sind genauso
oft anzutreffen wie meine Variante. Wobei ich von Lampen ohne
irgendwelche Trafos ausgehe. Lampengehaeuse aus Blech, Birne drin,
gut. Wenn da klassisch genullt wird und der PEN wegfaellt -aus was
fuer Gruenden auch immer- bekommt niemand "eine gefenstert" oder eine
"Rueckspannung", sondern ist im Zweifelsfall tot. Ohne klassische
Nullung wuerde ihm gar nichts passieren.

Detlef Neubauer

unread,
Aug 18, 2004, 8:16:44 AM8/18/04
to
Dirk Salva <dsa...@gmx.de> writes:

> Lampengehaeuse aus Blech, Birne drin,
> gut. Wenn da klassisch genullt wird und der PEN wegfaellt -aus was
> fuer Gruenden auch immer- bekommt niemand "eine gefenstert" oder eine
> "Rueckspannung", sondern ist im Zweifelsfall tot. Ohne klassische
> Nullung wuerde ihm gar nichts passieren.

Ohne klassische Nullung bekommt man dann in anderen Szenarien
(Isolationsfehler) eine gewischt.

Eine Bemerkung, die schon gemacht wurde. Warum soll das nur für
Leuchten gelten? Was ist mit anderen Geräten, mit Steckdosen usw. Da
ist die Gefahr der PEN Unterberchung die selbe. Entfernen wir also in
Zukunft die klassische Nullung in Altanlagen?

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