wer kann bei folgendem Problem helfen:
In der neu angemieteten Wohnung einer Bekannten ist noch kein Schutzleiter
vorhanden. Das wurde allerdings erst entdeckt, als wir einige neu gekaufte
Lampen anschliessen wollten. Einige davon benötigen den Schutzleiter.
Die Frage ist nun, wie man sich in diesem Fall verhält:
Ist ein Anschluß einer solchen Lampe (Schutzleiter einfach nicht anklemmen,
wohin auch?) überhaupt zulässig? Oder dürfen nur Lampen verwendet werden,
die keinen Schutzleiter benötigen?
Besonders Kopfzerbrechen bereitet mir diese Problematik im Bad, wo natürlich
zusätzlich zum fehlenden Schutzleiter auch kein FI-Schalter vorhanden ist,
also praktisch keinerlei Schutzvorrichtung für den Fehlerfall...
Weiss jemand, ob man so etwas als Mieter tolerieren muss? Mir wäre es
zumindest nicht wohl, wenn es meine Wohnung wäre.
Danke und Gruß,
Markus
> In der neu angemieteten Wohnung einer Bekannten ist noch kein Schutzleiter
> vorhanden.
Du meinst kein *separater* PE, also TN-C-Netz, Installation vor 1973
(alte BL) bzw 1990 (neue BL). Damals wurde PE und N als *ein* Leiter
geführt, eben PEN.
> Das wurde allerdings erst entdeckt, als wir einige neu gekaufte
> Lampen anschliessen wollten. Einige davon benötigen den Schutzleiter.
Das war auch schon in alten Zeiten so.
> Die Frage ist nun, wie man sich in diesem Fall verhält:
>
> Ist ein Anschluß einer solchen Lampe (Schutzleiter einfach nicht anklemmen,
> wohin auch?) überhaupt zulässig?
Den PE nicht anzuschließen ist natürlich nicht o.k., das Stichwort heißt
'klassische Nullung'. Man sollte aber unbedingt kontrollieren ob nicht
murksigerweise der PEN anstatt des L geschaltet wird, alles schon
gesehen, da steht dann das Lampengehäuse im ausgeschalteten Zustand voll
unter 'Saft'.
> Oder dürfen nur Lampen verwendet werden,
> die keinen Schutzleiter benötigen?
Nö.
> Besonders Kopfzerbrechen bereitet mir diese Problematik im Bad, wo natürlich
> zusätzlich zum fehlenden Schutzleiter auch kein FI-Schalter vorhanden ist,
> also praktisch keinerlei Schutzvorrichtung für den Fehlerfall...
Naja, ein *Leitungs*schutz (aka Sicherung) wird schon vorhanden sein.
Für Steckdosen bietet sich ersatz durch solche mit integriertem FI an
(teuer), oder halt Zwischenstecker (Appel&Ei).
> Weiss jemand, ob man so etwas als Mieter tolerieren muss?
Musst du, man Bestandsschutz.
> Mir wäre es
> zumindest nicht wohl, wenn es meine Wohnung wäre.
Wenn es *meine* Wohnung wäre würde ich die Installation selbst auf TN-S
umrüsten, mit FI, spätestens wenn eh Tapezieren ansteht. Die
Materialkosten sind recht gering, aber die Arbeitskosten sind halt nicht
von Pappe, da es keine Pflicht zum Umrüsten gibt macht das auch kaum ein
Vermieter, es ist ja auch nicht so, dass die TN-C-Installation
gefährlich wäre, TN-S bietet halt ein Mehr an Sicherheit, speziell mit
FI.
Gruß Dieter
Gruß Dieter
> Markus Höpfl schrieb:
>
>> In der neu angemieteten Wohnung einer Bekannten ist noch kein
>> Schutzleiter vorhanden.
>
> Du meinst kein *separater* PE, also TN-C-Netz, Installation vor 1973
> (alte BL)
Genau so ist es, hatte mich schlampig ausgedrückt.
[...]
> Den PE nicht anzuschließen ist natürlich nicht o.k., das Stichwort heißt
> 'klassische Nullung'. Man sollte aber unbedingt kontrollieren ob nicht
> murksigerweise der PEN anstatt des L geschaltet wird, alles schon
> gesehen, da steht dann das Lampengehäuse im ausgeschalteten Zustand voll
> unter 'Saft'.
Also PE und N zusammen in die Klemme. Ich dachte, das wäre nicht erlaubt
wegen der Probleme, die entstehen, falls aus irgendeinem Grund der PEN
irgendwo unterbrochen wird.
Schonmal danke und Gruß,
Markus
Moment. Es kommt jetzt aber auf die Lampenart an: festmontierte
Lampen (z.B. Deckenlampen) duerften *nicht* klassisch genullt werden.
Hier ist die PE-Klemme freizulassen (u.a. eben aufgrund der
Problematik der Null-Schaltung, die auch mal erlaubt war).
ciao, Dirk
--
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Dein Duenken war richtig. Bei fest montierten Lampen darf keine
klassische Nullung durchgefuehrt werden.
> Moment. Es kommt jetzt aber auf die Lampenart an: festmontierte
> Lampen (z.B. Deckenlampen) duerften *nicht* klassisch genullt werden.
> Hier ist die PE-Klemme freizulassen (u.a. eben aufgrund der
> Problematik der Null-Schaltung, die auch mal erlaubt war).
Das wäre mir völlig neu, und auch nicht verständlich. Welche DIN/VDE/EN
legst du da zugrunde?
Gruß Dieter
> > Moment. Es kommt jetzt aber auf die Lampenart an: festmontierte
> > Lampen (z.B. Deckenlampen) duerften *nicht* klassisch genullt werden.
> > Hier ist die PE-Klemme freizulassen (u.a. eben aufgrund der
> > Problematik der Null-Schaltung, die auch mal erlaubt war).
>
> Das wäre mir völlig neu, und auch nicht verständlich.
Gehäuse und Mittelpunktsleiter sind immer auf dem gleichen Potential.
Wenn der nun weiter hinten unterbrochen ist, liegt bei geschlossenem
Schalter das Gehäuse unter voller Spannung, ohne dass die Lampe
leuchtet, und bei Berührung fließt der Strom nur durch den bescheidenen
Widerstand der Glühlampe gedrosselt in den Körper. Es ist gleich dem wie
der von dir beschriebene Fall des geschalteten PEN.
Warum diese Gefahr allerdings bei beweglichen Leuchten nicht bestehen
soll verstehe ich nicht.
Ozan
> Markus Höpfl <mh...@web.de> wrote:
>> Also PE und N zusammen in die Klemme. Ich dachte, das wäre nicht erlaubt
>> wegen der Probleme, die entstehen, falls aus irgendeinem Grund der PEN
>> irgendwo unterbrochen wird.
>
> Dein Duenken war richtig. Bei fest montierten Lampen darf keine
> klassische Nullung durchgefuehrt werden.
Bitte nenne eine nachprüfbare Quelle für deine Aussage.
Mermgfurt
Detlef Neubauer
--
.oO GnuPG Key auf http://www.keyserver.net/ Oo.
Hä?
>(u.a. eben aufgrund der
> Problematik der Null-Schaltung, die auch mal erlaubt war).
Bis zu welchem Zeitpunkt war das erlaubt? Hat sowas Bestandsschutz,
oder muß es zwingend geändert werden?
Ich sehe das mit meinem mehr oder weniger klaren Menschenverstand so:
Wenn ich wirklich einen geschalteten PEN haben sollte (und das
ernsthaft noch erlaubt ist), dann darf ich daran auch keine Leuchte
mit PE-N Brücke anschliessen. PE-Klemme freilassen darf ich aber
garnienicht, sondern dann darf ich eben eine solche Leuchte nicht an
diesem Anschluß betreiben, sondern nur eine schutzisolierte Leuchte.
Danke Euch allen für Eure Beiträge. Dass der PEN geschaltet ist, kann ich
ausschließen. Wir werden die Lampen dann also mit "klassischer Nullung"
anschliessen. Das scheint mir immer noch das Maximum an Sicherheit zu sein,
das man aus dieser veralteten Installation herausholen kann.
Zusätzlich werde ich meiner Bekannten die Verwendung von
Fehlerstrom-Zwischensteckern (bei Reichelt übrigens für 22 EUR zu haben,
also gar nicht so teuer) wenigstens für die Steckdosen im Bad wärmstens ans
Herz legen.
Danke und Gruß,
Markus
>
> Danke Euch allen für Eure Beiträge. Dass der PEN geschaltet ist,
kann ich
> ausschließen. Wir werden die Lampen dann also mit "klassischer
Nullung"
> anschliessen. Das scheint mir immer noch das Maximum an Sicherheit
zu sein,
> das man aus dieser veralteten Installation herausholen kann.
>
Sehe ich auch so.
>
> Zusätzlich werde ich meiner Bekannten die Verwendung von
> Fehlerstrom-Zwischensteckern (bei Reichelt übrigens für 22 EUR zu
haben,
> also gar nicht so teuer) wenigstens für die Steckdosen im Bad
wärmstens ans
> Herz legen.
>
Es gibt auch FI-Steckdosen-Kombinationen, die du anstelle der
vorhandenen Steckdose(n) fest einbaust (passen in die vorhandene
Schalterdose). Ist aber sicherlich etwas teurer als 22 Euro. Halte ich
aber (vor allem im Bad) für die beste Lösung.
> Soweit ich weiss, war das "Null schalten" bei normalen Schaltungen
> (Aus-, Serien-, Wechselschaltungen usw) nie erlaubt.
ACK. Trotzdem trifft man das immer mal wieder an, Standardspruch: 'geht
doch'.<gg>
> die verbotene "Hamburger Wechselschaltung" handeln.
<grübel> Heißt die eigentlich so weil sie zum Grillen geeignet ist?;-)
Gruß Dieter
Aha. Dann habe ich 20 Jahre in einem komplett illegal verkabelten
Wohnblock gelebt...
Meinen Bruder.
> Detlef Neubauer <EmailAddressFo...@titten-in-ketten.de> wrote:
>> Bitte nenne eine nachprüfbare Quelle für deine Aussage.
>
> Meinen Bruder.
Danke.
Hat er Unrecht?
Was passiert Deiner Meinung nach bei einer festmontierten Lampe, bei
der jemand *im Lampengehaeuse* die klassische Nullung durchgefuehrt
hat, und:
- der PEN wird unterbrochen -> jemand schaltet das Licht ein -> packt
die Lampe an!?!
> Aha. Dann habe ich 20 Jahre in einem komplett illegal verkabelten
> Wohnblock gelebt...
Das wäre weder ungewöhnlich noch überraschend und daher kaum ein Indiz für
eine bestandene Erlaubnis dieser Art.
Siegfried
--
http://www.schmidt.ath.cx
> >>> Bitte nenne eine nachprüfbare Quelle für deine Aussage.
> >> Meinen Bruder.
>
Was ist er Hobbyelektriker?
>
> Hat er Unrecht?
>
Ja!
>
> Was passiert Deiner Meinung nach bei einer festmontierten Lampe, bei
> der jemand *im Lampengehaeuse* die klassische Nullung durchgefuehrt
> hat, und:
> - der PEN wird unterbrochen -> jemand schaltet das Licht ein ->
packt
> die Lampe an!?!
>
Er kriegt eine gefenstert (Rückspannung). Genau das ist der Grund
warum die klassische Nullung bis 10 qmm nicht mehr gestattet ist. Aber
es gibt nunmal den Bestandsschutz und deshalb ist die klassische
Nullung bei älteren Anlagen zwingend bei allen Geräten / Leuchten mit
Erdungsanschluss vorgeschrieben. Man wählt dabei das kleinere Übel.
Denn: Was passiert wenn ein Vorschaltgerät / Trafo durchschlägt, eine
spannungsführende Ader durch Hitzeentwicklung porös wird und ans
metallene Gehäuse kommt, welches nicht geerdet wird? Und soetwas kommt
um ein Vielfaches häufiger vor, als ein unterbrochener PEN.
Ausserdem: Wenn Du (Dein Bruder) recht hättest, warum nur für
festmontierte Leuchten? Gleiches gilt doch auch für andere Geräte
(Waschmaschine, Geschirrspüler, Toaster usw). Hinzu kommt noch die
Gefahr einer nicht unerheblichen Induktionsspannung an einem nicht
geerdeten metallenen Gehäuse.
>
Übrings haftet (nach einem Grundsatzsurteil) der Vermieter / Betreiber
für den ordnungsgemässen Zustand der elektrischen Anlage. Das heisst,
der Vermieter haftet (zumindest Teilschuld) bei Stromunfällen die
durch eine defekte elektrische Anlage verursacht worden sind.
Arroganter Schnoesel.
>> Hat er Unrecht?
> Ja!
Beweise.
>> Was passiert Deiner Meinung nach bei einer festmontierten Lampe, bei
>> der jemand *im Lampengehaeuse* die klassische Nullung durchgefuehrt
>> hat, und:
>> - der PEN wird unterbrochen -> jemand schaltet das Licht ein ->
> packt
>> die Lampe an!?!
> Er kriegt eine gefenstert (Rückspannung). Genau das ist der Grund
"Er kriegt eine gefenstert"? Wenn er Glueck hat, ueberlebt er es.
> Man wählt dabei das kleinere Übel.
Aha. Wenn Du meinst.
Ich schrub nicht Haus. Ich schrub Wohnblock - mindestens zwoelf
Haeuser a 8 Mietparteien.
> Beweise.
DIN VDE 0100 Teil 540
Gruß Dieter
Danke. Gibt's die auch online? Ich geh' morgen auf google, jetzt is
zu spaet...
> > DIN VDE 0100 Teil 540
>
> Danke. Gibt's die auch online?
Nö, da hat der Beuth-Verlag was dagegen, die wollen dafür ca. EUR 30,-.
Kannst du aber in der nächsten Unibibliothek einsehen. Viel Spaß beim
durchlesen, sind schon einige Seiten.
Gruß Dieter
> Mir ist es noch nie untergekommen, das durch einen unterbrochenen PEN
> über die Klassische Nullung eine Fremdspannung am Gehäuse lag.
Kommt aber vor, hatte ich hier im meiner Wohnung. In einer Verteildose
hat sich eine der, in einem Keramik-Kranz befestigten,
Rädel-Klemmschrauben in den 50 Jahren seit Hausbau gelockert.
Als ich gesehen hatte, daß die Sicherung noch drinnen war, hatte ich zum
Glück gleich den Verdacht und habe mit einem Phasenprüfer wunderbar
Spannung auf den Geräten gesehen.
Als der Elektriker irgendwann die Dose gefunden hatte (hinter einer
Wandverschalung in der Gadrobe) konnte man sehen, wie die Kabel und auch
Teile der Schraube zu einem Metallklumpen zusammengeschmolzen sind.
Trotz allem gehört ein nicht schutzisoliertes Gehäuse auf den PEN, wenn
wenn es keinen eigenen PE gibt.
Ciao Dschen
--
Dschen Reinecke
=== der mit dem Namen aus China ===
Stimmt, habe ich auch schon festgestellt. Na, dann werd ich sie wohl
nicht zu Gesicht bekommen. Es soll naemlich noch Leute geben, die
fuer ihr Geld arbeiten gehen muessen, und das ganz zufaellig zu den
Oeffnungszeiten einer Unibib.
Davon abgesehen halte ich das immer noch fuer eine schlechte Idee.
Die -teilweise konstruierten- Beispiele in diesem thread sind genauso
oft anzutreffen wie meine Variante. Wobei ich von Lampen ohne
irgendwelche Trafos ausgehe. Lampengehaeuse aus Blech, Birne drin,
gut. Wenn da klassisch genullt wird und der PEN wegfaellt -aus was
fuer Gruenden auch immer- bekommt niemand "eine gefenstert" oder eine
"Rueckspannung", sondern ist im Zweifelsfall tot. Ohne klassische
Nullung wuerde ihm gar nichts passieren.
> Lampengehaeuse aus Blech, Birne drin,
> gut. Wenn da klassisch genullt wird und der PEN wegfaellt -aus was
> fuer Gruenden auch immer- bekommt niemand "eine gefenstert" oder eine
> "Rueckspannung", sondern ist im Zweifelsfall tot. Ohne klassische
> Nullung wuerde ihm gar nichts passieren.
Ohne klassische Nullung bekommt man dann in anderen Szenarien
(Isolationsfehler) eine gewischt.
Eine Bemerkung, die schon gemacht wurde. Warum soll das nur für
Leuchten gelten? Was ist mit anderen Geräten, mit Steckdosen usw. Da
ist die Gefahr der PEN Unterberchung die selbe. Entfernen wir also in
Zukunft die klassische Nullung in Altanlagen?