manfred <
manfred...@arcor.de> wrote:
> Am Montag, 30. Januar 2017 21:46:20 UTC+1 schrieb Tobias Schuster:
>> Am 29.01.2017 um 22:42 schrieb
manfred...@arcor.de:
>> > Wir haben eine Meinungsverschiedenheit, die wir auch mit Hilfe des Internets bisher einfach nicht entscheiden können.
>> > Die Frage: wer zahlt den sogenannten Strafzoll beim Export von Land A ins Land B, wenn das Land B diesen erhebt? der Exporteur von A oder der Importeur von B?
>> > Vielen Dank
>> > M.
>> >
>> Dein Freund ist die Seite:
>>
https://de.wikipedia.org/wiki/Incoterms
>>
>> Da gibt es nur eine einzige Abmachung, wo der Zoll vom "Land A" bezahlt
>> sind:
>> DDP frei verzollt (engl.: Delivered Duty Paid) vereinbarter Lieferort
>> im Einfuhrland
>>
>> HTH
> Hallo Tobias,
> und wer zahlt denn nun den Zoll im Fall Amerika/Mexiko, wo doch Trump Strafzoll auf Waren aus Mexiko erheben will?
> Zahlen den Mexikaner oder Amerikaner?
Einer von beiden, oder niemand ;)
> Ich meine damit nicht, wem das Geld - nach dem Geschäft - letztendlich fehlen wird, sondern aus welchem Geldbeutel bzw. Konto fließen die Zollgebühren ab.
Das geht in die Preisgestaltung ein.
Vereinfacht:
Wenn ein Auto, das in Mexiko produziert wird, derzeit in den USA fuer
... sagen wir mal 20000 USD verkauft wird, werden 20% Strafzoll
faellig, die der Exporteur/Importeur (was im Fall der grossen hersteller
beides dieselbe Tasche ist) bezahlen muss.
D.h., die Firma kann versuchen, fuer dasselbe Auto 24000 USD vom
Kunden zu bekommen. In dem Fall wuerde der (amerikanische) Kunde den
Zoll bezahlen. Der kauft aber dann stattdessen evtl einfach ein
anderes Modell, das in den USA produziert wurde
(was am Ende durchaus dieselbe Marke sein kann - BMW z.b. produziert
in Spartanburg/USA und in Mexiko), und z.B. 21000 USD kostet.
Dann wird kein Cent Zoll bezahlt, der mexikanische Produzent
produziert ein Auto weniger, und der amerikanische ein Auto mehr.
Das ist das eigentliche Ziel der Aktion.
Also wird die Firma ueberlegen, ob sie das Auto in den USA -incl Zoll-
auch fuer 21000 anbieten kann, d.h., der kalkulierte Exportpreis auf
17500 USD gedrueckt werden kann. In dem Fall bezahlt zum groessten
Teil die mexikanische Seite den Zoll (und muss das ueber niedrigere
Loehne oder weniger Gewinn, bzw mehr Verlust wieder erwirtschaften).
Bei privaten Importen, wie im OP, ist das mit der Preisgestaltung
nachtraeglich halt etwas schwierig. Das muesste man schon vorher
klaeren.
Wolfgang