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Kfz-Steuer LKW geschlossener Kasten

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Marcel Jansen

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Mar 19, 2003, 4:27:39 PM3/19/03
to
Hallo!
Ich bin Selbständig und brauchte dafür einen günstigen Transporter. Ich
habe einen alten Nissan Vanette gekauft. Dieser war als PKW mit 5
Sitzplätzen eingetragen. Ich habe ihn beim TÜV zum LKW geschlossenen
Kasten mit 2 Sitzplätzen umschreiben lassen und danach zugelassen. Dies
natürlich mit dem Ziel, dass der Wagen auch als LKW besteuert wird, was
wesentlich billiger ist.
Nun kam der Steuerbescheid. Er basiert aber nicht etwa auf einen LKW
geschlossener Kasten, sondern auf einen PKW, mit 20 x 37,58 Euro. Es ist
also ein Steuerbescheid über 751,-- Euro statt der erwarteten ca. 150,--
Euro. Bei meinem Anruf beim Finanzamt wurde mir erklärt, dass der
Eintrag des TÜV für das Finanzamt nicht verbindlich sei, und dass ich
die Besteuerung als LKW beim Finanzamt gesondert beantragen müsse. Er
hat mir dazu Kriterien genannt, die das Fahrzeug erfüllen müsse. Die
Kriterien sind eigentlich die gleichen, die auch der TÜV anwendet.

Ich kann die Aussage des Finanzamt-Angestellten einfach nicht glauben.
Wozu ist der Eintrag des TÜV überhaupt noch gut, wenn das Finanzamt für
sich in Anspruch nähme, die Kriterien selbst noch einmal festzustellen?

Weiss jemand etwas darüber?
Danke für jeden Beitrag!

Grüsse,
Marcel

René Haar

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Mar 20, 2003, 2:51:48 AM3/20/03
to
Moin Marcel

Marcel Jansen


> Hallo!
> Ich bin Selbständig und brauchte dafür einen günstigen Transporter.

Soll vorkommen!

>Ich habe einen alten Nissan Vanette gekauft.

Herzliches Beileid!

>Dieser war als PKW mit 5 Sitzplätzen eingetragen. Ich habe ihn beim TÜV zum
LKW geschlossenen
> Kasten mit 2 Sitzplätzen umschreiben lassen und danach zugelassen. Dies
> natürlich mit dem Ziel, dass der Wagen auch als LKW besteuert wird, was
> wesentlich billiger ist.

Läßt sich der Vanette überhaupt auf 2,81t auflasten? Dann gibt es meistens
keine
Probleme, ging bei unseren Fronteras sogar ohne technische Änderung.
Sind als konbinationsfahrzeuge mit 2,81t zul Gesammtgeweicht eingetragen.

> Bei meinem Anruf beim Finanzamt wurde mir erklärt, dass der
> Eintrag des TÜV für das Finanzamt nicht verbindlich sei, und dass ich
> die Besteuerung als LKW beim Finanzamt gesondert beantragen müsse.

> Er hat mir dazu Kriterien genannt, die das Fahrzeug erfüllen müsse. Die
> Kriterien sind eigentlich die gleichen, die auch der TÜV anwendet.

Tja, wenn du Pech hast must du die Seitenscheiben zuschweißen.
Genauso wie im umgekehrten Fall Scheiben und Sitze in Fzg müssen.

> Ich kann die Aussage des Finanzamt-Angestellten einfach nicht glauben.
> Wozu ist der Eintrag des TÜV überhaupt noch gut, wenn das Finanzamt für
> sich in Anspruch nähme, die Kriterien selbst noch einmal festzustellen?

Den ist so, kommt aber auch aufs Finanzamt an.


MFG René


--
Volvo Penta Vertragswerkstatt seit 1972 für Schiffs- und
Industriemotorenservice
Ersatzteile- Service- Yachtelektrik- Schiffbetriebstechnik
Tel: 0461/6085 Fax: 0461/6086


Nils Sannemann

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Mar 20, 2003, 3:22:34 AM3/20/03
to
Marcel Jansen <marcel...@pi.be> wrote in message news:<b5an9o$inp$1...@reader10.wxs.nl>...

> Ich kann die Aussage des Finanzamt-Angestellten einfach nicht glauben.
> Wozu ist der Eintrag des TÜV überhaupt noch gut, wenn das Finanzamt für
> sich in Anspruch nähme, die Kriterien selbst noch einmal festzustellen?

Weil´s sonst noch mehr Arbeitslose geben würde!? (Beim FA)
Ein wunderbraes Beispiel für Deutsche Bürokratie!

Nils

Peter Dunkel

unread,
Mar 20, 2003, 8:27:09 AM3/20/03
to
An 20 Mar 2003 00:22:34 -0800 schrieb ni...@barshop.de (Nils Sannemann)

Hallo Marcel, Hallo Nils,

beim Finanzamt kommen Leute, die einen Golf Diesel oder z.B. einen
alten Ami-Schlitten (7,4 Liter Benziner ohne anerkannten KAT) fahren,
an, und behaupten, dass es jetzt ein LKW ist, nur weil nurnoch zwei
Sitzplätze vorhanden sind. Ist ein Smart oder ein Porsche ein LKW?
Wohl kaum.

Also, hin zum FA, Fahrzeug vorführen, Gewerbeanmeldung mitbringen und
die geplante Nutzung klarstellen. Mit den Finanzbeamten lässt sich
sehr sachlich und vernünftig reden.

mfg Peter

René Haar

unread,
Mar 20, 2003, 12:23:31 PM3/20/03
to
Moin Peter

<dunke...@gmx.net> hackte in die Tastatur:


>
> an, und behaupten, dass es jetzt ein LKW ist, nur weil nurnoch
> zwei Sitzplätze vorhanden sind. Ist ein Smart oder ein Porsche
> ein LKW?
> Wohl kaum.

Wieso nicht? Wenn die Ladefläche groß genug ist?
(Da gibt es ne Formel für!)
Auch nen Mini(alt) gab es als LKW, geschloßener Kasten.

Aber was hat die Gewerbeanmeldung mit der Zulassung als LKW zu tun?
Klär mich bitte auf.

MFG René


Marcel Jansen

unread,
Mar 20, 2003, 2:59:15 PM3/20/03
to

Mittlerweile habe ich auf der ADAC-Homepage die Info gefunden, dass der
TÜV-Eintrag tatsächlich nicht für das Finanzamt bindend ist!
Ich finde das sehr problematisch, weil man plötzlich vom guten Willen
des Finanzbeamten abhängig ist, der Willkür ist also Tür und Tor
geöffnet. Dass es nette Finanzbeamte gibt, mit denen man reden kann,
kann ich bestätigen, ich kann aber auch das Gegenteil bestätigen.

Naja, ich werde es schon schaukeln...
Danke für Eure Antworten :-)

Grüsse,
Marcel

Peter Dunkel

unread,
Mar 20, 2003, 5:29:45 PM3/20/03
to
An Thu, 20 Mar 2003 18:23:31 +0100 schrieb René Haar
<mail_wird_sof...@gmx.de> :

Hallo René,

um eine Steuergerechtigkeit zu ereichen, hat man vor vielen Jahren
beschlossen, dass PKWs nach Hubraum und LKWs sowie Anhänger nach
Nutzlast besteuert werden.
Ein 40 Tonnen LKW hat gute 25 Tonnen Nutzlast, ein 7,5 Tonner gute 3
Tonnen Nutzlast, ein ungebremster Anhänger (haben viele
Gartenbeseitzer) hat 400 bis 500 kg Nutzlast, ein Golf der zum LKW
umgebaut wurde eher 300 bis 400kg. Somit liegt die KFZ-Steuer eines
"LKW-Golfs" (nicht eines VW-Caddy, das ist ja ein LKW) unter der eines
ungebremsten Anhängers.

Nun haben vor einigen Jahren viele Leute einen gebrauchten Golf (ist
ja meist nur mit einer Person besetzt) gekauft, hinten die Rückbank
ausgebaut (dauert 5 Minuten), und haben das Ding als LKW zugelassen.
Die Steuerersparnis ist sehr gross gewesen, hier musste ein Riegel
vorgeschoben werden.
Ähnlich haben einige Leute ihre Geländewagen als LKWs zugelassen, auch
wenn sie nur zum Spass dienten, oder eine haben ihre US-Sportwagen
(Camaro, Corvette, ...) mit recht grossen Maschinen als LKW
zugelassen. (Ist nicht böse gemeint, ich fahre auch einen Ford
Geländewagen.) Auch hier musste ein Riegel vorgeschoben werden.

Also behält sich das FA eine Einzelfallprüfung vor.

Wer in den letzten Jahrzehnten die Presse zu Umweltpolitischen Themen
verfolgt hat, weiss, dass der TÜV gegen Bezahlung einige Gutachten
erstellt hat, zu denen es Gegenmeinungen gab. Es gibt ja ein deutsches
Sprichwort mit Brot essen und Musik spielen, ... (Ist kein Angriff
gegen den TÜV, Gutachten sind immer ein Frage der Auftragsformulierung
und des Wunsches desjenigen, der es in Auftrag gibt).

Nun kommt ein Vorgang auf den Schreibtisch eines Sachbearbeiters im
Finanzamt, jemand will einen Nissan Van?? von PKW auf LKW umschrieben
lassen. Die Anzahl der in Deutschland fahrenden Fahrzeuge dieses Types
ist sehr gering, auch bei Nissan spielt dieser Typ hier kaum eine
Rolle, zu Nissan fallen mir neben den Klein- und Mittelklassewagen
primär einige Sportwagen (2-Sitzer) und vorallem Geländewagen ein.
Was macht der Sachbearbeiter also, wenn er sich den Stapel an
Vorgängen anschaut, die noch bis feierabend zu erledigen sind:
Ablehnen, wenn es falsch ist, kann der Halter ja Rechtsmittel einlegen
oder z.B. ein Foto vom Fahrzeug und seinen Gewerbeschein beilegen.

mfg Peter

Volker Marquardt

unread,
Mar 21, 2003, 1:43:04 AM3/21/03
to

"Peter Dunkel" <dunke...@gmx.net> schrieb

>
> Also behält sich das FA eine Einzelfallprüfung vor.

...ja gerne - aber wie sieht solche Prüfung aus und was muß ich dem FA
vorlegen? Ich kann ja schließlich nicht
- zum FA fahren
- den Beamten vom Schreibtisch "wegziehen"
- und vor meinen LKW (oder nicht-LKW) zur Begutachtung stellen!

Selbst wenn ich das täte - könnte der Beamte das überhaupt beurteilen?
Welches Papier akzeptiert das FA denn nun?


René Haar

unread,
Mar 21, 2003, 2:22:53 AM3/21/03
to
Moin Volker

Volker Marquardt <marq...@dbx.de> schrieb in im Newsbeitrag:
b5efq...@mantox.net...

> ...ja gerne - aber wie sieht solche Prüfung aus und was muß ich dem FA
> vorlegen? Ich kann ja schließlich nicht
> - zum FA fahren
> - den Beamten vom Schreibtisch "wegziehen"
> - und vor meinen LKW (oder nicht-LKW) zur Begutachtung stellen!

Doch genau das ist der Weg!

>
> Selbst wenn ich das täte - könnte der Beamte das überhaupt beurteilen?

Ja kann er, z.B hat ein LKW geschloßener Kasten keine hinteren
Seitenscheiben.
Dann muß die Ladefläche eine gewisse Größe haben,
Der Laderaum muß abgeteilt sein(Fanggitter, Trennwand, etc)


MFG René


René Haar

unread,
Mar 21, 2003, 2:37:17 AM3/21/03
to
Moin Peter

> um eine Steuergerechtigkeit zu ereichen, hat man vor vielen Jahren
> beschlossen, dass PKWs nach Hubraum und LKWs sowie Anhänger nach
> Nutzlast besteuert werden.

Ack

> Ein 40 Tonnen LKW hat gute 25 Tonnen Nutzlast, ein 7,5 Tonner gute 3
> Tonnen Nutzlast, ein ungebremster Anhänger (haben viele
> Gartenbeseitzer) hat 400 bis 500 kg Nutzlast, ein Golf der zum LKW
> umgebaut wurde eher 300 bis 400kg. Somit liegt die KFZ-Steuer eines
> "LKW-Golfs" (nicht eines VW-Caddy, das ist ja ein LKW) unter der eines
> ungebremsten Anhängers.

Ack

> Ähnlich haben einige Leute ihre Geländewagen als LKWs zugelassen, auch
> wenn sie nur zum Spass dienten, oder eine haben ihre US-Sportwagen
> (Camaro, Corvette, ...) mit recht grossen Maschinen als LKW
> zugelassen. (Ist nicht böse gemeint, ich fahre auch einen Ford
> Geländewagen.) Auch hier musste ein Riegel vorgeschoben werden.

Nack, wie ich schon schrieb wir haben letztes Jahr unsere Fronteras als
Kombinationsfahrzeug
mit 2,81t zGG zugelassen, Steuer statt ursprünglich weit über 700 Euro
runter auf 150 Euro.
Aufwand: 1 Fax an die Adam Opel AG mit Kopien der FZG-Scheine zwecks
Freigabe für Auflastung um ca 400kg, Kosten nur Telefongebühren, Gang zum
Tüv, FZG auflasten lassen und Anhängelast von 2,8 auf 2,5t runter, zGG rauf,
Gang zur Zulassungstelle, Zulassung als Kombinationsfahrzeug statt als PKW,
Gutschrift vom
Finanzamt in nicht unbeträchlicher Höhe für zuviel gezahlte KFZ-Steuer.
Fertig.
Beide Fahrzeuge sind nicht auf die Firma zugelassen, also Privat.
Technische Änderungen am Fahrzeug: KEINE!

> verfolgt hat, weiss, dass der TÜV gegen Bezahlung einige Gutachten
> erstellt hat, zu denen es Gegenmeinungen gab. Es gibt ja ein deutsches
> Sprichwort mit Brot essen und Musik spielen, ... (Ist kein Angriff
> gegen den TÜV, Gutachten sind immer ein Frage der Auftragsformulierung
> und des Wunsches desjenigen, der es in Auftrag gibt).

Ack, laut Opel dürfte ich meine Rad/reifen Kombination nicht fahren,
laut dem Tüv schon. Aunruf beim Tüv: Geht das? Antwort: Ja geht!
Hingefahren und im Zuge der Auflastung mit eintragen lassen.


> Ablehnen, wenn es falsch ist, kann der Halter ja Rechtsmittel einlegen
> oder z.B. ein Foto vom Fahrzeug und seinen Gewerbeschein beilegen.

Möglich, oder Fehler bei der Änderung der Fahrzeugart gemacht.

Betriff z.B auch das Sonntagsfahrverbot für LKW

Baugleiche Fahrzeuge:

Als PKW mit Anhänger kein Sonntagsfahrverbot
Als Kombinationsfahrzeug mit Anhänger kein Sonntagsfahrverbot
Als LKW mit Anhänger => Sonntagsfahrverbot, da Lastzug

Daher fahren viele Transporter von Kurierdiensten mit Seitenscheiben im
Aufbau.


MFG René

Nils Sannemann

unread,
Mar 21, 2003, 8:04:48 AM3/21/03
to
> Ablehnen, wenn es falsch ist, kann der Halter ja Rechtsmittel einlegen
> oder z.B. ein Foto vom Fahrzeug und seinen Gewerbeschein beilegen.

In manchen Orten wird man auch von Zeit zu Zedit aufgefordert ein Foto
von der Ladefläche zu schicken, auf dem zu sehen ist, dass es keine
Gurtviorrichtungen mehr gibt (das dauert wahrscheinlich länger als nur
den Sitz rauszuschrauben).

Btw: Die Golfs und Polos von der Post sind alle LKW´s! 2 Sitze, keine
Gurte und eine Abtrennung zum Ladraum - billiger kann man keinen
Diesel fahren!

Nils der Geizkragen

René Haar

unread,
Mar 21, 2003, 10:29:05 AM3/21/03
to
Moin Edgar

> >Dann muß die Ladefläche eine gewisse Größe haben,
>

> Sicher?
> Hast Du Masse oder Hinweise?

Ne, Leider nicht mir hat mein TÜV-Fuzzy mal die Formel gezeigt.
Hängt mit der Größe des Innenraumes und der Zuladung zusammen.

>
> In einem mir bekannten Fall hat der FA-Mensch verlangt, dass die
> Befestigungsstellen fuer die hintere Sitzbank unbrauchbar (sprich:
> zugebrutzelt) werden.

Ja ist bekannt, damit soll ein schneller Rückbau verhindert werden.
Wenn man Glück hat kommt man aber damit durch, das man in die
Befestigungslöcher Zurhaken Schraubt

> Bei den Seitenscheiben reichte dagegen
> Klebefolie.

Da hatte er aber nen (sehr) guten Tag

MFG René

Marcel Jansen

unread,
Mar 21, 2003, 12:29:13 PM3/21/03
to

Hallo René, hallo Edgar.

Das mit den Scheiben hinten hat sich jetzt wohl geändert, sie müssen
nicht mehr zugeschweisst werden. Auch ein Zukleben hat von mir weder TÜV
noch Finanzamt gefordert.
Was die Ladefläche angeht, so müssen mindestens 50% des Innenraums
Ladefläche sein. Deshalb müssen die hinteren Sitze raus. Diese Formel
wurde mir ebenfalls sowohl vom TÜV als auch vom Finanzamt gesagt.
Gewicht: die Zuladung muss mindestens 35% vom Gesamtgewicht betragen.
Allerdings nur für's Finanzamt, der TÜV stellte keine Anforderungen ans
Gewicht.
Man muss übrigens nicht über 2,8 Tonnen auflasten, um zum LKW umzuschreiben.
Trennwand: der TÜV wollte eine halbhohe Trennwand, das Finanzamt eine
bis zur Decke (Wand oder Gitter).

Grüsse,
Marcel

René Haar

unread,
Mar 21, 2003, 2:36:24 PM3/21/03
to
Moin Marcel

> Man muss übrigens nicht über 2,8 Tonnen auflasten, um zum LKW

Das habe ich auch nie behauptet!

MFG René

René Haar

unread,
Mar 22, 2003, 7:43:40 AM3/22/03
to
Moin Edgar

> Hauahaua,
> nu mach' mal nicht den KWO.

Teufel auch, würde mir nie in den Sinn kommen, hau mich vorher!
Mir ging es um den Unterschied zwischen LKW/PKW/Kombinationsfahrzeug!


> Wir sind hier nicht auf drss ;-)

Jep!

MFG René

Markus Schmitz

unread,
Mar 27, 2003, 8:23:09 AM3/27/03
to

"Edgar Warnecke" <ewar...@gmx.net> schrieb

> Am Fri, 21 Mar 2003 08:22:53 +0100, schrieb René Haar :
> >Der Laderaum muß abgeteilt sein(Fanggitter, Trennwand, etc)
>
> Sollte man sowieso tun. Wie schnell wird bei einem Aufprall/Unfall aus
> einer Werkzeugkiste eine Granate...

Theoretisch nicht, da auch eine Werkzeugkiste gesichert werden muss.

Praktisch jedoch täglich mehrmals, wenn man sich mal anschaut, wie
manche Fahrzeuge beladen sind. :/

> Edg@r
> --
> Einfach ist genial


Gruß
Markus

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