Am 07.11.2011 16:46, schrieb Kai Ebersbach:
>
> Auf meinen T5F kam nicht nur eine freche und uneinsichtige Antwort vom
> Inhaber der Firma Herrn W. persönlich, die ich Euch hier ersparen möchte
> *g, sondern auch noch das als eigentliche Auskunft:
>
> ------
> 1. Welche Daten über mich bei Ihnen gespeichert sind und zu welchem
> Zweck (§ 34 I-III BDSG i.V.m. § 6 II, § 28 Abs. 4),
>
> Ihre Mailadresse: Kai Ebersbach <
k.++++...@online.de>
>
> 2. mir mitzuteilen, aus welcher Quelle Sie diese Daten erhalten haben (§
> 34 I Nr.1 BDSG),#
>
> von Ihnen oder von einem unglückseligen Nutzer Ihrer Mailadresse
>
> 3. sofern eine Weitergabe stattfand, mir alle weiteren Empfänger der
> Daten zu nennen (§ 34 I Nr.2 BDSG),
>
> Meine Mitarbeiterin Sigrun XXXXX liest diese Mail und sie lacht sich
> garantiert schon über Sie scheckig. (Liebe Sigrun, sagt Dir der Name Kai
> Ebersbach etwas?)
>
> 4. sofort sämtliche meiner bei Ihnen gespeicherten personenbezogenen
> Daten aus Ihren Beständen zu löschen (§ 35 II BDSG)
>
> Mit dem größten Vergnügen!
> --------
Weder bezüglich der Herkunft der Daten noch bezüglich dem ZWeck oder der
Weitergabe ist diese Auskunft befriedigend. Und ehrlich gesagt glaube
ich dem Umfang der Daten auch nicht.
Schick die Antwort zusammen mit Deinem T5F an die zuständige
Datenschutzaufsichtsbehörde mit der Bitte, den betrieblichen
Dateschutzbeauftragten von
jova-nova.com dazu zu bringen, Dir die
gewünschte Auskunft zu geben. Gleichzeitig erstattest Du Anzeige wegen
Verstoß gegen § 35 BDSG.
Ach ja, als besonderes Schmankerl kannst Du dabei noch auf den
Widerspruch zwischen dem Verhalten der Firma und ihrer
Datenschutzerklärung (
http://www.jova-nova.com/datenschutz/) verweisen:
| Alle Ihre personenbezogene Daten verarbeite ich nicht weiter, es sei
| denn, Sie erlauben mir dies ausdrücklich.
Bestätige der Datenschutzaufsichtsbehörde explizit, daß Du eine solche
Erlaubnis nicht erteilt hast (aber überlege vorher nochmal gut, ob das
nicht doch möglich gewesen sien könnte; nix ist peinlicher, als wenn
sich das hinterher doch herausstellt).
Die Firma sitzt laut Impressum in Berlin, also wäre das der Berliner
Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (Kontaktdaten siehe
http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/links/aufsichtsbehoerden.htm ).
> Mir zeigt das nur, dass Herr W. die Sache wohl nicht so richtig ernst
> nimmt und offenbar auch auf die Verifizierung der angeblich bei
> Newsletteranmeldung eingegebenen Adressen verzichtet (Double-Opt-In)
Was an sich leider nicht gesetzwidrig ist; aber aufgrund der Antwort
könnte ich mir vorstellen, daß bei der Firma noch so einige Verstöße
mehr entdeckt werden können (ob der gute Herr Winkler wohl schon mal was
von § 4d BDSG gehört hat?).
Und ich bin mir auch nicht sicher, ob eine Erklärung wie
| 4. Weshalb Sie Newsletter von mir bekommen
| Immer dann, wenn Sie mir eine Mailadresse überlassen, nehme ich Sie
| bis auf Widerruf in meinen Verteiler auf. Ihre Mailadresse erhalte
| ich, wenn Sie ein Arbeitsblatt abschicken, mich anschreiben, mich
| beauftragen oder etwas ordern.
in der Datenschutzerklärung wirklich ausreicht bzw. rechtswirksam ist
(kannst Du den Datenschutzbeauftragten ja auch fragen). I*M*HO ist das
rechtswidrig, denn es fehlt dann die gesetzlich vorgeschriebene
explizite Einwilligungserklärung des Betroffen.
>und
> sogar wissentlich in Kauf nimmt, dass dort jeder jede beliebige
> Mailadresse eintragen kann... dann waren es eben andere oder
> Angehörige/Mitarbeiter...
>
> Überhaupt befindet sich auf den Seiten gar keine Newsletteranmeldung,
> ich habe jedenfalls keine gefunden... bin ich blind?
S. o.
> Herr W. behauptet sogar dreist, dass meine Newsletteranmeldung noch gar
> nicht so lange her sein kann, weil er alle 4-6 Wochen einen Newsletter
> versendet... wann ich mich dagegen explizit angemeldet haben soll, kann
> oder will er mir wohl nicht sagen.
Du brauchst Dich dafür eben /nicht/ explizit an zu melden (s. o.).
> Folgendes ist geplant:
>
> Da das Unternehmen in Berlin ansässig ist, werde ich mal an den dortigen
> Landesdatenschutzbeauftragten schreiben, weil die Auskunft ja nun
> wirklich nicht vollständig/erschöpfend erteilt wurde...
Ja; das ist eine gute Idee [tm]. BTW hab ich
>oder er kann
> nicht anders, weil er eben ein Spammer ist?
Wieso 'oder'? <duck>
> Ausserdem könnte das den Domainhoster (s.o.) und den Provider
> (92.225.92.141 sollte Hansenet/Alice/O2 sein) interessieren, oder?
Eher weniger.
> Richtig so?
>
> Was könnte man sonst noch unternehmen, um dem Herrn mal klar zu machen,
> dass ein solches "Bewerben" nicht "das Gelbe vom Ei" ist?
Wenig; die o. g. Anzeige sollte reichen.
>Einsicht ist
> gleich null, jedenfalls nach dem Rest seiner Mail zu urteilen.
Glaube mir, die wird kommen, wenn ihm die Datenschutzaufsichtsbehörde
auf die Pelle rückt. Dummerweise hast Du bereits die Löschung Deiner
Daten verlangt, was natürlich auf die Vernichtung von Spuren und
Beweismitteln hinaus läuft. Ich bevorzuge daher eigentlich eher die
Sperrung statt der Löschung.
Hint: ich benutze bei jeder Anmeldung, jedem Kontakt usw. (dank
spamgourmet.com) grundsätzlich eine eigene Emailadresse, so daß ich mit
Leichtigkeit allein anhand der Adresse bereits die Quelle derselben
identifizieren kann. Wenn ich z. B. auf die bei einem Onlineshop
angegebene Adresse eine Email von 'meiner Bank' bekomme, dann weiß ich,
ohne sie überhaupt zu lesen, wem ich auf die Pelle rücken muss. :-))
> Hat sonst noch jemand Erfahrungen mit diesem "netten" Bewerbungshelfer
> gemacht?
Nicht mit dem.
Wolfgang
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