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DIR-ML: Freispruch fuer Neonazi Arnulf Priem (taz B)

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DIR-Buero

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Apr 8, 1999, 3:00:00 AM4/8/99
to
TI: Freispruch für Neonazi Arnulf Priem
QU: taz Berlin
DA: 07.04.1999
SW: Rex;Mö;Mp;Mys;Re
AB: Der Freispruch des Neonazis Arnulf Priem vom Vorwurf
der Verbreitung von Nazi-Kennzeichen ist am Dienstag
vom Landgericht bestätigt worden

Der Freispruch des Neonazis Arnulf Priem vom Vorwurf
der Verbreitung von Nazi-Kennzeichen ist am Dienstag
vom Landgericht bestätigt worden. Das Amtsgericht
Tiergarten hatte im Februar 1998 erklärt, Priem sei die
Tat nicht nachzuweisen. Während Priems Haft wegen
Verbreitung neonazistischer Symbole, Bildung eines
bewaffneten Haufens sowie Verunglimpfung des Staates
und seiner Verfassungsorgane war 1997 ein
"Nordisch-Germanischer Jahrweiser" erschienen. Auf
einer Seite des Kalenders erkannte die
Staatsanwaltschaft verbotene Symbole. Der Freispruch
erfolgte, weil der Angeklagte die Gestaltung des
Kalenders seiner Ehefrau freigestellt hatte. Auch
bestanden Zweifel, ob es sich tatsächlich um die
verbotenen Symbole handelte. Priem war im Mai 1995
vom Landgericht zu drei Jahren und sechs Monaten
Gefängnis verurteilt worden. Im Urteil hieß es damals, er
sei ein "geistiger Brandstifter". Das Landesamt für
Verfassungsschutz hält Priem für eine Schlüsselfigur des
Berliner Rechtsextremismus in Verbindung mit
Germanenkult.
ADN

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