Am 01.03.2015 um 12:51 schrieb Hans Vostrcil:
> Wobei sich hier die Frage stellt, was passiert, wenn ich gar nicht mit
> dem Zug fahren will. Muss ich wissen, welche EVU einen Bahnhof anfahren
> und was in deren Tarifen steht?
Nein, musst du nicht. Es steht eh auch im § 13 EisbBFG, ist also
unabhängig vom EVU wohl generell gültig.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20008278
Im darauffolgenden § 14 steht dafür, dass man grundsätzlich Bahnsteige
ohne Fahrausweis betreten darf, ausgenommen es sind klar erkennbare
Bahnsteigsperren eingerichtet.
Den § 14 gibt es wohl deswegen, weil in manchen Bahnhöfen die Automaten
erst am Bahnsteig stehen, und in anderen Bahnhöfen überhaupt keine
Fahrkarten verkauft werden, man also u.U. gar keine Möglichkeit hat,
schon vor dem Bahnsteig eine Fahrkarte zu haben.
Auf den Bahnsteig gehen ohne Fahrkarte ist erlaubt, Bahnsteig ohne
Fahrkarte verlassen ist offenbar nicht vorgesehen. An Leute, die einfach
nur blöd auf Bahnsteigen spazierengehen ohne mit dem Zug zu fahren,
scheint der Gesetzgeber nicht gedacht zu haben.
Grüße,
Daniel