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Fahrkartenkontrolle beim Bahnsteigaufgang

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lostlo...@gmail.com

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Jan 31, 2015, 4:27:50 AM1/31/15
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Hallo zusammen,

als ich vorgestern (Donnerstag) gegen Mittag über Meidling gefahren bin, ist mir aufgefallen, dass viele Mitarbeiter in orangen Jacken mit der Aufschrift ÖBB Personenverkehr vor dem Aufgang zu den Bahnsteigen 3-4 gestanden sind und scheinbar die Fahrkarten der kürzlich ausgestiegenen Fahrgäste kontrolliert haben. Gleichzeitig fand ein ähnliches Planquadrat bei den Aufgängen von der U-Bahn statt.

Meines Wissens sind die Bahnsteige der ÖBB - im Gegensatz zu denen der U-Bahn - kein fahrkartenpflichtiger Bereich. Was wäre passiert, wenn man gar nicht mit dem Zug gefahren wäre und aus dem Grund kein Ticket gehabt hätte? Wäre das vom Kontrollor einfach so akzeptiert? Welchen Sinn gibt es denn für diese Kontrolle?

LG, LL

David Seppi

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Jan 31, 2015, 8:15:10 AM1/31/15
to
lostlo...@gmail.com schrieb:

> Meines Wissens sind die Bahnsteige der ÖBB - im Gegensatz zu denen der
> U-Bahn - kein fahrkartenpflichtiger Bereich.

Richtig. Deswegen haben die Kontrollen auch keine Rechtsgrundlage.

> Was wäre passiert, wenn man gar nicht mit dem Zug gefahren wäre und aus
> dem Grund kein Ticket gehabt hätte? Wäre das vom Kontrollor einfach
> so akzeptiert?

Hätte er jedenfalls müssen.

> Welchen Sinn gibt es denn für diese Kontrolle?

Viele wissen das nicht und geben ihr Schwarzfahren "freiwillig" zu.

--
David Seppi
1220 Wien

lostlo...@gmail.com

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Jan 31, 2015, 8:22:12 AM1/31/15
to
On Saturday, January 31, 2015 at 2:15:10 PM UTC+1, David Seppi wrote:
> > Meines Wissens sind die Bahnsteige der ÖBB - im Gegensatz zu denen der
> > U-Bahn - kein fahrkartenpflichtiger Bereich.
>
> Richtig. Deswegen haben die Kontrollen auch keine Rechtsgrundlage.

Danke für die Antwort.

Ich erinnere mich gelesen zu haben, dass laut AGB des Verkehrsverbunds Ost-Region man die Fahrkarte bis zum Verlassen des Haltestellenbereichs für eine eventuelle Kontrolle aufbewahren muss (auch wenn ich's völlig unlogisch finde). Trotzdem stimmt man den AGB erst zu, wenn man einen VOR-Farschein kauft und nicht, wenn man mit einer Fahrkarte nach ÖBB-Tarif fährt oder aus welchem Grund auch immer nur den Bahnsteig betritt ...

LG, LL

Daniel Zwick

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Jan 31, 2015, 12:11:38 PM1/31/15
to
Am 31.01.2015 um 10:27 schrieb lostlo...@gmail.com:
> Meines Wissens sind die Bahnsteige der ÖBB - im Gegensatz zu denen
> der U-Bahn - kein fahrkartenpflichtiger Bereich. Was wäre passiert,
> wenn man gar nicht mit dem Zug gefahren wäre und aus dem Grund kein
> Ticket gehabt hätte?

Seitens ÖBB wird das immer so erklärt, dass das Kontrollpersonal vorher
nachschaut, ob jemand auf dem Bahnsteig ist. Das heißt, wenn vor der
Kontrolle keiner da war, dann muss folglich jeder, der da runterkommt,
mit dem Zug angekommen sein.

Den Passus, dass man die Fahrkarte bis zum Verlassen des Bahnsteiges
aufbewahren muss, hat übrigens nicht nur die ÖBB[1] im Tarif. Das steht
mindestens auch bei der WESTbahn[2] und bei Stern & Hafferl[3] drinnen.
Bei anderen habe ich jetzt nicht nachgesehen, aber es scheint durchaus
üblich zu sein.

Grüße,
Daniel

[1] http://goo.gl/QthCgJ
[2] http://goo.gl/DBqQzG
[3] http://goo.gl/pP9Ng3

lostlo...@gmail.com

unread,
Jan 31, 2015, 12:45:37 PM1/31/15
to
On Saturday, January 31, 2015 at 6:11:38 PM UTC+1, Daniel Zwick wrote:
> Seitens ÖBB wird das immer so erklärt, dass das Kontrollpersonal vorher
> nachschaut, ob jemand auf dem Bahnsteig ist. Das heißt, wenn vor der
> Kontrolle keiner da war, dann muss folglich jeder, der da runterkommt,
> mit dem Zug angekommen sein.

Wie geht das in einer größeren Station wie Meidling, wo alle Bahnsteige zwei Aufgänge haben? Da kann jemand inzwischen von der Dörfelstraße gekommen - oder auch am Kontrollpersonal vorbei gegangen sein - ohne dass sie es gemerkt hätten.

LG, LL

Michael Kümmling

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Jan 31, 2015, 1:40:00 PM1/31/15
to
On 31.01.2015 18:11, Daniel Zwick wrote:
> Den Passus, dass man die Fahrkarte bis zum Verlassen des Bahnsteiges
> aufbewahren muss, hat übrigens nicht nur die ÖBB[1] im Tarif. Das steht
> mindestens auch bei der WESTbahn[2] und bei Stern & Hafferl[3] drinnen.
> Bei anderen habe ich jetzt nicht nachgesehen, aber es scheint durchaus
> üblich zu sein.
In Deutschland ist diese Regelung als § 9 (3) b) in der
Eisenbahn-Verkehrsordnung enthalten.
Wahrscheinlich ist es in Österreich ähnlich und die Regelung steht
deshalb in allen Beförderungsbestimmungen?

Viele Grüße
Micha

Daniel Zwick

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Jan 31, 2015, 1:46:45 PM1/31/15
to
Am 31.01.2015 um 18:45 schrieb lostlo...@gmail.com:
> Wie geht das in einer größeren Station wie Meidling, wo alle Bahnsteige zwei Aufgänge haben?

Indem zugleich auch am anderen Aufgang kontrolliert wird? Schätze ich
halt. Weil sonst wär die Aktion ja sinnlos. Dann könnte der
Schwarzfahrer, der vom Bahnsteig kommt und von weitem schon die
Kontrolle sieht, ja einfach umdrehen und den unkontrollierten Ausgang
nehmen.

Grüße,
Daniel

David Seppi

unread,
Jan 31, 2015, 6:03:41 PM1/31/15
to
Daniel Zwick schrieb:

> Seitens ÖBB wird das immer so erklärt, dass das Kontrollpersonal vorher
> nachschaut, ob jemand auf dem Bahnsteig ist. Das heißt, wenn vor der
> Kontrolle keiner da war, dann muss folglich jeder, der da runterkommt,
> mit dem Zug angekommen sein.

In Wien? Ein leerer Bahnsteig?
Normalerweise will in dem Zug, aus dem die Kontrollierten gerade
ausgestiegen sind, ja auch jemand einsteigen.

Stefan Froehlich

unread,
Jan 31, 2015, 11:47:08 PM1/31/15
to
On Sat, 31 Jan 2015 19:46:42 Daniel Zwick wrote:
> Am 31.01.2015 um 18:45 schrieb lostlo...@gmail.com:
> > Wie geht das in einer größeren Station wie Meidling, wo alle Bahnsteige
> > zwei Aufgänge haben?

> Indem zugleich auch am anderen Aufgang kontrolliert wird? Schätze ich
> halt.

Das nutzt allerdings nichts, weil am anderen Ausgang ja nur diejenigen
interessant sind, die hinaus wollen, keineswegs aber die, die
hineingehen. Sage ich also hüben, ich komme von drüben: Wie wollen sie mir
das widerlegen?

Servus,
Stefan

--
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Jucken mit Stefan - lecker werden mit Vorsicht.
(Sloganizer)

Marc Haber

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Feb 1, 2015, 4:27:03 AM2/1/15
to
Stefan...@Froehlich.Priv.at (Stefan Froehlich) wrote:
>On Sat, 31 Jan 2015 19:46:42 Daniel Zwick wrote:
>> Am 31.01.2015 um 18:45 schrieb lostlo...@gmail.com:
>> > Wie geht das in einer größeren Station wie Meidling, wo alle Bahnsteige
>> > zwei Aufgänge haben?
>
>> Indem zugleich auch am anderen Aufgang kontrolliert wird? Schätze ich
>> halt.
>
>Das nutzt allerdings nichts, weil am anderen Ausgang ja nur diejenigen
>interessant sind, die hinaus wollen, keineswegs aber die, die
>hineingehen. Sage ich also hüben, ich komme von drüben: Wie wollen sie mir
>das widerlegen?

Ich würde den Leuten, die vor Beginn der Kontrolle auf dem Bahnsteig
sind und denen, die den Bahnsteig während der Kontrolle betreten,
einfach einen Zettel in die Hand drücken, der zum Verlassen des
Bahnsteigs berechtigt.

Grüße
Marc
--
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Stefan Froehlich

unread,
Feb 1, 2015, 5:57:33 AM2/1/15
to
On Sun, 01 Feb 2015 10:27:02 Marc Haber wrote:
> >Das nutzt allerdings nichts, weil am anderen Ausgang ja nur diejenigen
> >interessant sind, die hinaus wollen, keineswegs aber die, die
> >hineingehen. Sage ich also hüben, ich komme von drüben: Wie wollen sie
> >mir das widerlegen?

> Ich würde den Leuten, die vor Beginn der Kontrolle auf dem Bahnsteig
> sind und denen, die den Bahnsteig während der Kontrolle betreten,
> einfach einen Zettel in die Hand drücken, der zum Verlassen des
> Bahnsteigs berechtigt.

Das wäre dann lückenlos, ist ihnen aber vermutlich zu viel Aufwand.
Es wäre deutlich mehr (2x so viel?) Personal notwendig, und im Gegensatz
zur aktuellen Situation müsste man dann *sicherstellen*, dass jeder, der
durch die Sperre will, auch tatsächlich so einen Zettel bekommt - mitsamt
Erklärung, was damit zu tun ist.

Servus,
Stefan

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Stefan - niemand heult irrer geschweige denn alberner.
(Sloganizer)

Hans Vostrcil

unread,
Mar 1, 2015, 6:51:46 AM3/1/15
to
Am 31.01.2015 um 18:11 schrieb Daniel Zwick:

> Den Passus, dass man die Fahrkarte bis zum Verlassen des Bahnsteiges
> aufbewahren muss, hat übrigens nicht nur die ÖBB[1] im Tarif. Das steht
> mindestens auch bei der WESTbahn[2] und bei Stern & Hafferl[3] drinnen.
> Bei anderen habe ich jetzt nicht nachgesehen, aber es scheint durchaus
> üblich zu sein.

Wobei sich hier die Frage stellt, was passiert, wenn ich gar nicht mit
dem Zug fahren will. Muss ich wissen, welche EVU einen Bahnhof anfahren
und was in deren Tarifen steht? Wenn ich den Bahnsteig als schönere
Alternative zur Eichenstraße verwende, dann zählt für mich ja wohl nur
die Hausordnung der ÖBB-Infrastruktur, die über Fahrkartenkontrollen
keinerlei Aussagen trifft.

Daniel Zwick

unread,
Mar 2, 2015, 4:48:09 PM3/2/15
to
Am 01.03.2015 um 12:51 schrieb Hans Vostrcil:
> Wobei sich hier die Frage stellt, was passiert, wenn ich gar nicht mit
> dem Zug fahren will. Muss ich wissen, welche EVU einen Bahnhof anfahren
> und was in deren Tarifen steht?

Nein, musst du nicht. Es steht eh auch im § 13 EisbBFG, ist also
unabhängig vom EVU wohl generell gültig.

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20008278

Im darauffolgenden § 14 steht dafür, dass man grundsätzlich Bahnsteige
ohne Fahrausweis betreten darf, ausgenommen es sind klar erkennbare
Bahnsteigsperren eingerichtet.

Den § 14 gibt es wohl deswegen, weil in manchen Bahnhöfen die Automaten
erst am Bahnsteig stehen, und in anderen Bahnhöfen überhaupt keine
Fahrkarten verkauft werden, man also u.U. gar keine Möglichkeit hat,
schon vor dem Bahnsteig eine Fahrkarte zu haben.

Auf den Bahnsteig gehen ohne Fahrkarte ist erlaubt, Bahnsteig ohne
Fahrkarte verlassen ist offenbar nicht vorgesehen. An Leute, die einfach
nur blöd auf Bahnsteigen spazierengehen ohne mit dem Zug zu fahren,
scheint der Gesetzgeber nicht gedacht zu haben.

Grüße,
Daniel

David Seppi

unread,
Mar 2, 2015, 5:18:29 PM3/2/15
to
Daniel Zwick schrieb:

> Im darauffolgenden § 14 steht dafür, dass man grundsätzlich Bahnsteige
> ohne Fahrausweis betreten darf, ausgenommen es sind klar erkennbare
> Bahnsteigsperren eingerichtet.
>
> Den § 14 gibt es wohl deswegen, weil in manchen Bahnhöfen die Automaten
> erst am Bahnsteig stehen, und in anderen Bahnhöfen überhaupt keine
> Fahrkarten verkauft werden, man also u.U. gar keine Möglichkeit hat,
> schon vor dem Bahnsteig eine Fahrkarte zu haben.

Nein, das ist auch für Leute gedacht, die Reisende zum Bahnsteig
begleiten oder von dort abholen wollen. So etwas ist ja nicht unüblich.
Früher brauchte man dafür eine Bahnsteigkarte, die mittlerweile
abgeschafft wurde.

> Auf den Bahnsteig gehen ohne Fahrkarte ist erlaubt, Bahnsteig ohne
> Fahrkarte verlassen ist offenbar nicht vorgesehen.

Das ergibt sich doch schon daraus, daß man den Bahnsteig ohne Fahrkarte
betreten darf. Verlassen darf man ihn nur dann nicht ohne Fahrkarte,
wenn man gerade aus dem Zug ausgestiegen ist.

> An Leute, die einfach
> nur blöd auf Bahnsteigen spazierengehen ohne mit dem Zug zu fahren,
> scheint der Gesetzgeber nicht gedacht zu haben.

Woraus willst Du das erkennen?

Stefan Froehlich

unread,
Mar 2, 2015, 5:37:57 PM3/2/15
to
On Mon, 02 Mar 2015 23:18:27 David Seppi wrote:
> > Auf den Bahnsteig gehen ohne Fahrkarte ist erlaubt, Bahnsteig ohne
> > Fahrkarte verlassen ist offenbar nicht vorgesehen.

> Das ergibt sich doch schon daraus, daß man den Bahnsteig ohne Fahrkarte
> betreten darf.

Bzw. auch daraus, dass im §13 von *Fahrgästen* die Rede ist, die ihre
Fahrausweise aufbewahren müssen. Jemand, der nur den Bahnsteig betritt,
fällt ganz eindeutig nicht in diese Kategorie.

Servus,
Stefan

--
http://kontaktinser.at/ - die kostenlose Kontaktboerse fuer Oesterreich
Offizieller Erstbesucher(TM) von mmeike

Geht nicht!? Geht doch: Stefan, denn alles ist pfiffiger, als affig.
(Sloganizer)

Daniel Zwick

unread,
Mar 2, 2015, 5:44:20 PM3/2/15
to
Am 02.03.2015 um 23:18 schrieb David Seppi:

> Woraus willst Du das erkennen?

Naja, es ist halt ziemlich blöd, wenn da zwar steht, dass Reisende "bis
zum Ende der Fahrt mit einem Fahrausweis versehen sein und diesen bis
zum Verlassen des Bahnsteigs einschließlich der Zu- und Abgänge
aufbewahren" müssen, aber man sich offenbar keine Gedanken darüber
gemacht hat, was das für Folgen hat, wenn Nichtreisende auf Bahnsteigen
herumlaufen. Wozu schreibt man sowas?

Grüße,
Daniel

David Seppi

unread,
Mar 2, 2015, 5:54:37 PM3/2/15
to
Daniel Zwick schrieb:

> Naja, es ist halt ziemlich blöd, wenn da zwar steht, dass Reisende "bis
> zum Ende der Fahrt mit einem Fahrausweis versehen sein und diesen bis
> zum Verlassen des Bahnsteigs einschließlich der Zu- und Abgänge
> aufbewahren" müssen, aber man sich offenbar keine Gedanken darüber
> gemacht hat, was das für Folgen hat, wenn Nichtreisende auf Bahnsteigen
> herumlaufen.

Wie kommst Du darauf? Nichtreisende brauchen keinen Fahrschein,
ankommende Reisende eben schon. Klingt für mich ganz einfach.

> Wozu schreibt man sowas?

Damit man eine Handhabe gegen Reisende hat, die erst nach Verlassen des
Zuges kontrolliert werden. (Nichtreisende werden hingegen im Idealfall
nicht kontrolliert.)
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