MK
> Nachdem ich mich entschlossen habe, meinen A1 Vertrag zu kündigen,
> habe ich mich auf der Homepage unter den Formularen umgesehen und
> siehe da: das Formular zur Kündigung ist verschwunden.
> Auf Nachfrage, wie sich dies zugetragen habe ich erfahren, dass es dem
> Kunden "nicht mehr so leicht gemacht werden" soll, seinen Vetrag zu
> kündigen.
> Ich finde es ein wenig befremdlich, dass sich A1 entschlossen hat, der
> Trennung noch einen bitteren Nachgeschmack beizumengen.
> Sollte jemand so ein Kündigungsformular brauchen:
Ein Formular ist für die Kündigung ja auch gar nicht nötig. Ein Fax mit:
"Ich, (Name, Adresse) kündige hiermit zum ehestmöglichen Termin den
Mobilfunkvertrag mit der Rufnummer (Nummer)" reicht eigentlich.
Gruss
Mike
>
> Ein Formular ist für die Kündigung ja auch gar nicht nötig. Ein Fax
> mit: "Ich, (Name, Adresse) kündige hiermit zum ehestmöglichen Termin
> den Mobilfunkvertrag mit der Rufnummer (Nummer)" reicht eigentlich.
>
Das hat auch für die Kündigung meines Festnetzanschlusses gereicht.
--
MfG
Gerhard Brus
Genau das wird einem von der Hotline auch geraten.
Formloses schreiben per Fax oder eingescant per Mail.
Würde mich interessieren wo den der OP seine Informationen her hat ...
dt
>Nachdem ich mich entschlossen habe, meinen A1 Vertrag zu kündigen,
>habe ich mich auf der Homepage unter den Formularen umgesehen und
>siehe da: das Formular zur Kündigung ist verschwunden.
>Auf Nachfrage, wie sich dies zugetragen habe ich erfahren, dass es dem
>Kunden "nicht mehr so leicht gemacht werden" soll, seinen Vetrag zu
>kündigen.
Das wundert mich überhaupt nicht...
Ich habe einen Kelch mit der A1 seit ihrer letzten AGB-Änderung
(Weitergabe von Daten zur Werbung und von Finanzdaten an
"Kreditschutzdatenbanken" 3 Monate Kündigungsfrist....)
Da hab ich gekündigt und sie habe (entgegen dem TKG) die Kündigung
einseitig nachträglich für ungültig erklärt, weil sie einen Passus in
ihren AGB haben, der es ihnen erlaubt, jederzeit den Kunden AGB
Änderungen unterzujubeln (eine Zeile auf einer Rechnung und
Veröffentlichung in der Wiener Zeitung bezeichne ich mal als
"unterjubeln"), weil sie dann, wenn der Kunde sein im TKG verankertes
Sonderkündigungsrecht in Anspruch nimmt und kündigt, im Nachhinein die
Änderungen wieder zurücknehmen...
Meiner Meinung nach ist ein Vertrag in dem Moment aufgelöst, in dem
ein Kunde sich auf das TKG beziht und kündigt. Da kann die A1 nachher
kopfstehen, der Vertrag ist bereits aufgelöst.
Erst als ich mit rechtlichen Schrittten gedroht habe, haben sie mir
meine Kündigung bestätigt...
Nie wieder A1!
~ghw
--
Apostrophiti's is't anstecken'd'!
Schütz't euc'h, bevo'r e's z'u spä't is't'!
http://de.wikipedia.org/wiki/Apostrophitis
>Ein Formular ist für die Kündigung ja auch gar nicht nötig. Ein Fax mit:
>"Ich, (Name, Adresse) kündige hiermit zum ehestmöglichen Termin den
>Mobilfunkvertrag mit der Rufnummer (Nummer)" reicht eigentlich.
Nicht nur eigentlich, sondern definitiv.
Fax oder eingeschriebener Brief und fertig. (wenn die A1 nicht ihre
"wir erklären ihre Kündigung rückwirkend für unwirksam" SPielchen
treibt...)