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Versicherung will trotz Urteil nicht zahlen!

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Werner Berger

unread,
Mar 14, 2009, 5:56:53 AM3/14/09
to
Ein freundliches Hallo, werte Rechtsgelehrte!

Obwohl mein zukünftiger Vielleicht-Schwiegersohn (A) nach einem
Verkehrsunfall vor einem Gericht 100% Recht bekam, bietet die Versicherung
nur 50% des Schadensbetrages! Die Versicherung meint, trotz des Urteils,
dass er 50% Schuld am Unfall hätte! Der Unfallgegner (B) meint überhaupt,
unschuldig zu sein!

Kurze (?) Vorgeschichte:

A fuhr nach der Arbeit in einer Kolonne, nach vorne üblichen
Sicherheitsabstand einhaltend, durch einen mittels Ampel geregelten
Baustellenbereich. Er fuhr sicher bei Grün, da auch hinter ihm noch mehrere
Autos waren.
B bog knapp vor ihm aus einer Bushaltestelle, um zu wenden. (Wenn ihm das
Wendemanöver gelungen wäre, wäre er an der engsten Stelle in die durch die
Ampel gesperrte Fahrtrichtung der Baustelle eingefahren.)
Trotz Vollbremsung und Ausweichmanöver erwischte A mit seinem Golf IV noch
das Heck des Autos von B. Beim Golf von A haben die Airbags ausgelöst - A
und sein Beifahrer wurden leicht verletzt, während B unverletzt blieb.
B behauptet bis dato unschuldig zu sein, da er ja vor der Ausfahrt aus der
Bushaltestelle geblinkt habe und A anhalten hätte müssen! (Er fuhr aber
weder einen Linienbus, noch ist er Busfahrer, noch war es im Ortsgebiet!)
Das Gericht hat B 100% Schuld zugesprochen. Die Frau von B hat vor Gericht
ausgesagt, dass sie ihrem Mann noch gesagt hätte, dass er nicht fahren
solle....
Die ganze Geschichte zieht sich jetzt schon über mehrere Monate. Nun hat die
Versicherung 50% der Schadenssumme angeboten, da ihrer Meinung nach A 50%
Teilschuld hätte! Die Anwältin von A sagt, dass die Versicherungen das fast
immer machen. Je jünger ein Geschädigter sei, desto weniger würde ihm
geboten!
Die Versicherungen sind, nach Ansicht der Anwältin, der Meinung, dass die
Jungen das Geld schnell brauchen würden und deshalb auch oft schäbige
Angebote annehmen würden.
Selbstverständlich wird die Versicherung jetzt auf Zahlung der vollen
Schadenshöhe geklagt. Auch wenn es wieder ein paar Monate dauert.

Nun meine Frage:
Kann sich eine Versicherung über das Urteil einfach hinwegsetzen und einfach
selbst über eine Schuldfrage entgegen einem rechtskräftigen Urteil
entscheiden? Haben Versicherungen in Ö. Narrenfreiheit und ein eigenes
Recht?
Lt. Anwältin ist die Zahlungsverweigerung von Versicherung sehr häufige
Praxis! Es wird kaum ein Schadensfall problemlos abgewickelt!

Viele Grüße
Werner


Hans Huber

unread,
Mar 14, 2009, 7:10:54 AM3/14/09
to

"Werner Berger" schrieb

> Nun meine Frage:
> Kann sich eine Versicherung über das Urteil einfach hinwegsetzen und
> einfach selbst über eine Schuldfrage entgegen einem rechtskräftigen Urteil
> entscheiden? Haben Versicherungen in Ö. Narrenfreiheit und ein eigenes
> Recht?

nehme an diese "Frage" entspringt einer emotionalen Erregung und verlangt
keine sachliche Antwort :-)

Dein Schwiegersohn muss das Angebot ja nicht annehmen. Wenn er
zuversichtlich ist seinen Schadenersatzanspruch auch vor Gericht durch alle
Instanzen geltend machen zu können wird er mit seiner Anwältin wohl diesen
Weg wählen. Sollten Zweifel bestehen, ob die Verschuldensfrage tatsächlich
so eindeutig ist und auch einer Prüfung der nächsten Instanz standhält kann
man über das Angebot nachdenken.

> Lt. Anwältin ist die Zahlungsverweigerung von Versicherung sehr häufige
> Praxis! Es wird kaum ein Schadensfall problemlos abgewickelt!

Dass die Anwältin dieser Meinung ist steht ihr frei. Man sollte aber
vielleicht auch ihre Referenzmenge näher betrachten. Alle Fälle die ihr zu
Ohren kommen sind nun mal Problemfälle (bei unstrittiger Sachlage wird meist
kein Anwalt bemüht).


Michael Pronay

unread,
Mar 14, 2009, 8:17:24 AM3/14/09
to
"Hans Huber" <hub...@gmx.net> wrote:

>> Lt. Anwältin ist die Zahlungsverweigerung von Versicherung sehr
>> häufige Praxis! Es wird kaum ein Schadensfall problemlos
>> abgewickelt!

> Dass die Anwältin dieser Meinung ist steht ihr frei. Man sollte
> aber vielleicht auch ihre Referenzmenge näher betrachten. Alle
> Fälle die ihr zu Ohren kommen sind nun mal Problemfälle (bei
> unstrittiger Sachlage wird meist kein Anwalt bemüht).

Dass Versicherungen seit Jahrzehnten versuchen, sich abzuputzen
respektive gerne und gar nicht so selten in drei Instanzen bis zum
OGH zu 100% verlieren, ist aber eine durchaus recht bekannte
Tatsache.

M., der dem OP unbedingt empfiehlt, die Versicherung zu klagen.

Wolfgang Fuschlberger

unread,
Mar 14, 2009, 9:15:40 AM3/14/09
to
Werner Berger <wb...@gmx.at> wrote:
> Ein freundliches Hallo, werte Rechtsgelehrte!
>
> Obwohl mein zukünftiger Vielleicht-Schwiegersohn (A) nach einem
> Verkehrsunfall vor einem Gericht 100% Recht bekam, bietet die Versicherung
> nur 50% des Schadensbetrages! Die Versicherung meint, trotz des Urteils,
> dass er 50% Schuld am Unfall hätte! Der Unfallgegner (B) meint überhaupt,
> unschuldig zu sein!

[snip]

> Das Gericht hat B 100% Schuld zugesprochen. Die Frau von B hat vor Gericht
> ausgesagt, dass sie ihrem Mann noch gesagt hätte, dass er nicht fahren
> solle....

[snip]

> Selbstverständlich wird die Versicherung jetzt auf Zahlung der vollen
> Schadenshöhe geklagt. Auch wenn es wieder ein paar Monate dauert.
>
> Nun meine Frage:
> Kann sich eine Versicherung über das Urteil einfach hinwegsetzen und einfach
> selbst über eine Schuldfrage entgegen einem rechtskräftigen Urteil
> entscheiden? Haben Versicherungen in Ö. Narrenfreiheit und ein eigenes
> Recht?

Wenn es ein (rechtskräftiges) Urteil gibt, dann kannst Du auf dieser
Grundlage Exekution führen (gegen den, der daraus verpflichtet ist, das mag
die Versicherung direkt sein (üblicherweise wird die ja mitgeklagt) oder
nur der Gegner).

Deine Schilderung deutet (nur?) auf ein durchgeführtes Strafverfahren hin.
Der Privatbeteiligtenzuspruch im Rahmen des Strafverfahrens bildet genauso
einen Exekutionstitel.
Wenn es entgegen der Sachverhaltsangabe kein Urteil (nämlich über die ganze
Schadenssumme) gibt, dann kannst Du (/der Geschädigte) das, was die
Gegenseite frewillig zahlt, annehmen, oder musst - wenn Du mehr kriegen
willst, auf Leistung klagen.

> Kurze (?) Vorgeschichte:


> Lt. Anwältin ist die Zahlungsverweigerung von Versicherung sehr häufige
> Praxis! Es wird kaum ein Schadensfall problemlos abgewickelt!

Kommt wohl auf die Versicherung an. Ist in Deinem Fall der Geschädigte
anwaltlich vertreten?
Da kann man aus meiner Erfahrung mit Versicherungen durchaus auch
vernünftig reden und bekommt auch halbwegs vernünftige Angebote.
(Du schreibst nur, dass eine Anwältin offenbar gefragt wurde, nicht
ausdrücklich, ob sie hier vertritt.)

wolfgang
--
.-- --- .-.. ..-. --. .- -. --. ... ... .. --. -. .- - ..- .-. .

Leopold Grafenauer

unread,
Mar 14, 2009, 9:13:49 AM3/14/09
to

"Michael Pronay" <m...@privacy.net> schrieb

>> Dass die Anwältin dieser Meinung ist steht ihr frei. Man sollte
>> aber vielleicht auch ihre Referenzmenge näher betrachten. Alle
>> Fälle die ihr zu Ohren kommen sind nun mal Problemfälle (bei
>> unstrittiger Sachlage wird meist kein Anwalt bemüht).
>
> Dass Versicherungen seit Jahrzehnten versuchen, sich abzuputzen
> respektive gerne und gar nicht so selten in drei Instanzen bis zum
> OGH zu 100% verlieren, ist aber eine durchaus recht bekannte
> Tatsache.
>
> M., der dem OP unbedingt empfiehlt, die Versicherung zu klagen.

Kenne einen ähnlichen Fall, wo das 5 Jahre dauerte, trotz ebenfalls
eindeutiger Schuld (am Straßenrand wartende Motorradfahrerin wurde von Auto
beim Zurückschieben umgestoßen) Es ist einfach der Job der Versicherungen,
ihre Zahlungen zu minimieren, schließlich sind sie dazu da, Gewinn zu machen
und sonst nix. Also Klagen gegen eine Versicherung ist nur dann zu
empfehlen, wenn auch der Atem lang genug ist, um das jahrelang
durchzufechten.

Leo


Werner Berger

unread,
Mar 14, 2009, 10:26:51 AM3/14/09
to
Wolfgang Fuschlberger wrote:
> Werner Berger <wb...@gmx.at> wrote:
[...]

> Wenn es ein (rechtskräftiges) Urteil gibt, dann kannst Du auf dieser
> Grundlage Exekution führen (gegen den, der daraus verpflichtet ist,
> das mag die Versicherung direkt sein (üblicherweise wird die ja
> mitgeklagt) oder nur der Gegner).

Die Anwältin möchte, sobald die Übernahme der Kosten durch die
RS-Versicherung bestätigt ist, die gegnerische Versicherung auf Zahlung der
gesamten Summe klagen.

> Deine Schilderung deutet (nur?) auf ein durchgeführtes Strafverfahren
> hin. Der Privatbeteiligtenzuspruch im Rahmen des Strafverfahrens
> bildet genauso einen Exekutionstitel.
> Wenn es entgegen der Sachverhaltsangabe kein Urteil (nämlich über die
> ganze Schadenssumme) gibt, dann kannst Du (/der Geschädigte) das, was
> die Gegenseite frewillig zahlt, annehmen, oder musst - wenn Du mehr
> kriegen willst, auf Leistung klagen.

Wie schon weiter oben geschrieben, will die Anwältin die gegnerische
Versicherung klagen.

>> Kurze (?) Vorgeschichte:
>> Lt. Anwältin ist die Zahlungsverweigerung von Versicherung sehr
>> häufige Praxis! Es wird kaum ein Schadensfall problemlos abgewickelt!
>
> Kommt wohl auf die Versicherung an. Ist in Deinem Fall der Geschädigte
> anwaltlich vertreten?
> Da kann man aus meiner Erfahrung mit Versicherungen durchaus auch
> vernünftig reden und bekommt auch halbwegs vernünftige Angebote.
> (Du schreibst nur, dass eine Anwältin offenbar gefragt wurde, nicht
> ausdrücklich, ob sie hier vertritt.)

Er ist durch die Anwältin, die angeblich im Verkehrsrecht ganz gut sein
soll, vertreten.

Ich finde nur komisch, dass sich eine Versicherung (in diesem Fall die
Wiener Städtische) trotz eines Urteils, das eigentlich keine Zweifel offen
lässt, um die Zahlung drücken möchte!

> wolfgang

Danke für deine Antwort!
Viele Grüße
Werner

Werner Berger

unread,
Mar 14, 2009, 10:41:20 AM3/14/09
to
Hans Huber wrote:
> "Werner Berger" schrieb
>
>> Nun meine Frage:
>> Kann sich eine Versicherung über das Urteil einfach hinwegsetzen und
>> einfach selbst über eine Schuldfrage entgegen einem rechtskräftigen
>> Urteil entscheiden? Haben Versicherungen in Ö. Narrenfreiheit und
>> ein eigenes Recht?
>
> nehme an diese "Frage" entspringt einer emotionalen Erregung und
> verlangt keine sachliche Antwort :-)

:-) Ja - schon! Irgendwie wird man eben sauer, wenn sich so etwas, trotz
geklärter Sachlage, über Monate hinzieht!

> Dein Schwiegersohn muss das Angebot ja nicht annehmen. Wenn er
> zuversichtlich ist seinen Schadenersatzanspruch auch vor Gericht
> durch alle Instanzen geltend machen zu können wird er mit seiner
> Anwältin wohl diesen Weg wählen. Sollten Zweifel bestehen, ob die
> Verschuldensfrage tatsächlich so eindeutig ist und auch einer Prüfung
> der nächsten Instanz standhält kann man über das Angebot nachdenken.

Ich hoffe doch, dass sich das nicht noch über mehrere Instanzen hinzieht! Es
geht um etwa 7.300,- Euro Schaden am Auto und Schmerzensgeld. Dem Beifahrer
meines Vielleicht-Schwiegersohnes ;-) wurden 2.000,- Euro angeboten. Dagegen
klagt dieser mit seinem Anwalt, da ihm die Summe für eine Woche
Krankenhausaufenthalt und weitere 3 Wochen Krankenstand zu gering erscheint.
Ich habe keine Ahnung, ob diese Summe angemessen wäre oder nicht. Das ist
für mich auch nicht interessant.
Mein zukünftiger Schwieso bekommt sowieso weniger, da er, trotz Schmerzen,
bereits wieder nach einer Woche arbeiten ging. Das kann ich nachvollziehen -
mir würde es auch nicht liegen herumzulamentieren, nur um ein paar Euro
herauszuschinden.


>> Lt. Anwältin ist die Zahlungsverweigerung von Versicherung sehr
>> häufige Praxis! Es wird kaum ein Schadensfall problemlos abgewickelt!
>
> Dass die Anwältin dieser Meinung ist steht ihr frei. Man sollte aber
> vielleicht auch ihre Referenzmenge näher betrachten. Alle Fälle die
> ihr zu Ohren kommen sind nun mal Problemfälle (bei unstrittiger
> Sachlage wird meist kein Anwalt bemüht).

Mir persönlich ist es noch nicht passiert, dass sich eine Versicherung
derart geziert hat. Ich habe jedoch schon von mehreren derartigen Fällen
gehört und gelesen.

mfg
Werner


Werner Berger

unread,
Mar 14, 2009, 10:57:30 AM3/14/09
to

Danke für deine Antwort! Wie ich schon in einem anderen Posting geschrieben
habe, wird die Anwältin klagen, wenn die RS-Versicherung die Kosten
übernimmt.

Ich empfinde es nur als Frechheit, dass sich eine Versicherung so um ihre
Leistung drücken kann und man unbedingt viel Geld oder eine
Rechtsschutzversicherung haben muss, um zu seinem Recht zu kommen!
Ich musste gottseidank bisher noch keine derart schlechte Erfahrung mit
einer Versicherung machen!

Vor 8 Jahren hat ein LKW-Fahrer beim Spurwechsel in der Stadt mein Auto
übersehen, da es angebl. im toten Winkel war. Da ich mich nicht mitsamt
meinem Auto in Luft auflösen konnte, hat es eben ordentlich geknirscht. Mein
Auto war wenigstens noch fahrbereit. Lästig war nur, dass der Unfall 2 Tage
vor dem Urlaub war und ich im Urlaub mit dem verbeulten Auto herumfahren
musste. Die Schadensregulierung ging aber flott! Ich stellte das Auto am
Montag in die Werkstatt und konnte es am Freitag repariert wieder abholen.
Die Kostenverrechnung erfolge direkt mit der Werkstätte.
Ebenso problemlos lief es 5 Jahre zuvor, als ein aus einer Seitenstraße
einfahrender PKW-Lenker mein Auto für unsichtbar erklärte. Die Abwicklung
lief gleich problemlos, wie beim vorher geschilderten Fall.

Mir erscheint die Sachlage beim Unfall meines Schwieso ebenso eindeutig. Nur
will eben diese Versicherung in dem Fall nicht anstandslos zahlen, was mich
etwas ärgert!

mfg
Werner


Michael Suda

unread,
Mar 14, 2009, 10:58:27 AM3/14/09
to
Werner Berger schrieb:

[hier gekürzt]

> Ich finde nur komisch, dass sich eine Versicherung (in diesem Fall die
> Wiener Städtische) trotz eines Urteils, das eigentlich keine Zweifel offen
> lässt, um die Zahlung drücken möchte!

S'ist mal der Lauf der Welt. Das wäre nicht der erste und auch sicher
nicht der letzte rechtliche Streitfall, in dem eine, die größere und
finanzkräftigere, Seite darauf setzt, dass dem möglichen Prozessgegner
das Risiko zu groß oder dessen finanzieller Atem zu kurz ist.

Selbst das beste Justizsystem kann wirtschaftliche Machtverhältnisse,
die vor und nach dem Prozess bestehen und weiter bestehen werden, nicht
einfach ausknipsen, bestenfalls etwas abfedern.

--

Michael Suda
1040 Wien
Oesterreich/Austria/Autriche

Bernhard Kuemel

unread,
Mar 14, 2009, 11:36:34 AM3/14/09
to
Wolfgang Fuschlberger wrote:
> Wenn es ein (rechtskräftiges) Urteil gibt, dann kannst Du auf dieser
> Grundlage Exekution führen (gegen den, der daraus verpflichtet ist, das mag
> die Versicherung direkt sein (üblicherweise wird die ja mitgeklagt) oder
> nur der Gegner).

Dem Gegner sein Auto/Haus/Gehalt/Stereoanlage pfaenden. Ob der die
Moeglichkeit hat, seine Versicherung zum Einlenken zu bewegen?

Bernhard

Michael Pronay

unread,
Mar 14, 2009, 11:46:39 AM3/14/09
to
"Werner Berger" <wb...@gmx.at> wrote:

> Mir erscheint die Sachlage beim Unfall meines Schwieso ebenso
> eindeutig. Nur will eben diese Versicherung in dem Fall nicht
> anstandslos zahlen, was mich etwas ärgert!

Vergiss den Ärger.

Nur als weiteres Beispiel: bei einem Bekannten wurde ins
Ladengeschäft eingebrochen und der Inhalt ausgeräumt. Der Inhalt
ist komplett mit Eingangsrechnungen belegt, das Geschäft ist auch
nicht unterversichert gewesen. Die Versicherung bietet 50% des
Werts.

Er wird auf 100% klagen und gewinnen.

M.

Werner Berger

unread,
Mar 14, 2009, 11:55:15 AM3/14/09
to

Ob man sich da nicht auf etwas dünnem Eis bewegt? Ich würde mich da nicht
drübertrauen.

Es geht ja auch darum, dass die Versicherung sagt, mein
Vielleichtschwiegersohn hätte 50% Mitschuld, obwohl das Gericht anders
entschieden hat und das auch völlig unlogisch erscheint. Ist doch der
Unfallgegner mitten in eine fahrende Kolonne, von einer Bushaltestelle
kommend in die Vorrangstraße eingefahren.
Mit welchem Recht können die behaupten, dass er eine Mitschuld trägt?

mfg
Werner


Werner Berger

unread,
Mar 14, 2009, 1:30:57 PM3/14/09
to
Michael Pronay wrote:

>
> Vergiss den Ärger.
>
> Nur als weiteres Beispiel: bei einem Bekannten wurde ins
> Ladengeschäft eingebrochen und der Inhalt ausgeräumt. Der Inhalt
> ist komplett mit Eingangsrechnungen belegt, das Geschäft ist auch
> nicht unterversichert gewesen. Die Versicherung bietet 50% des
> Werts.
>
> Er wird auf 100% klagen und gewinnen.

Bei den Versicherungen gilt der Werbespruch "Versichern beruhigt". Wenn man
sie einmal wirklich braucht, sieht es anders aus!
Ich hatte vor 15 Jahren Probleme mit meiner Haushaltversicherung. Mein
270-Liter Gefrierschrank hat beim Siedeln wohl etwas abbekommen und gab ein
paar Wochen darauf seinen Geist auf. Natürlich war das Gefiergut bei der
HH-Versicherung inkludiert. Sie haben Rechnungen vom eingefrorenen Zeug
verlangt, meine Aufstellung hat nicht genügt. Wer behält bitte die
Rechnungen von all dem Geraffel auf? So eine Bürodame hat dann gemeint, dass
ich das aufgetaute Gefiergut ins Büro bringen solle! Das habe ich mit
Vergnügen gemacht!
Immerhin war Sommer und alles schon seit gut einer Woche aufgetaut! ;-) Es
war zwar eklig, das ganze verweste Fleisch und vergammelte Gemüse aus dem
Restmüllcontainer zu räumen und mit den Fliegen und deren künftigem
Nachwuchs darum zu raufen - ein Vergnügen hat es mir aber bereitet, die
Schachtel mit dem stinkenden Zeug in ihr Büro zu bringen! :-) Trotz Protest
habe ich es dann dort stehen lassen. Ich habe dann genau die Summe bekommen,
die in meiner Aufstellung aufgeführt war. Anschließend habe ich diese
Versicherung gekündigt. Meine jetzige Versicherung zahlt für so einen Fall
einen Pauschalbetrag - abgestuft nach Gefrierschrankgröße.
Das ist aber jetzt schon gewaltig ot.

Viele Grüße und herzlichen Dank an jene, die auf meine Frage geantwortet
haben
Werner

Leopold Grafenauer

unread,
Mar 14, 2009, 6:49:44 PM3/14/09
to

"Werner Berger" <wb...@gmx.at> schrieb

> Danke für deine Antwort! Wie ich schon in einem anderen Posting
> geschrieben habe, wird die Anwältin klagen, wenn die RS-Versicherung die
> Kosten übernimmt.

Vorsicht! Die Rechtsschutzversicherung übernimmt AFAIK nur die Kosten bis
zum erstinstanzlichen Urteil, dann ist der Fall für sie abgeschlossen und
sie kann kündigen. Du musst darauf vorbereitet sein, die weiteren Kosten bis
zur letzten Instanz dann selber zu auszulegen und, *falls* du gewinnst,
ersetzt zu bekommen, oder gegebenenfalls einzuklagen :-)

Leo


David Seppi

unread,
Mar 14, 2009, 7:58:18 PM3/14/09
to
Leopold Grafenauer schrieb:

> Vorsicht! Die Rechtsschutzversicherung �bernimmt AFAIK nur die Kosten
> bis zum erstinstanzlichen Urteil, dann ist der Fall f�r sie
> abgeschlossen und sie kann k�ndigen.

Auch dann, wenn man die erste Instanz gewinnt und der Gegner
Rechtsmittel ergreift?

--
David Seppi
1220 Wien

Erich T|@p@k

unread,
Mar 15, 2009, 6:24:34 AM3/15/09
to
Michael Pronay schrieb:

Volle Zustimmung. Und, Erfahrungsgemäss, auch Banken.

> M., der dem OP unbedingt empfiehlt, die Versicherung zu klagen.

Bei vorhandener RS-Versicherung auf jeden Fall!

Erich

Erich T|@p@k

unread,
Mar 15, 2009, 6:43:18 AM3/15/09
to
David Seppi schrieb:
> Leopold Grafenauer schrieb:
>
>> Vorsicht! Die Rechtsschutzversicherung übernimmt AFAIK nur die Kosten
>> bis zum erstinstanzlichen Urteil, dann ist der Fall für sie
>> abgeschlossen und sie kann kündigen.

>
> Auch dann, wenn man die erste Instanz gewinnt und der Gegner
> Rechtsmittel ergreift?

Meine RS-Versicherung (Merkur) hat den gesamten Fall (Gegen eine Bank,
Zinsenüberzahlung) incl. Gutachterkosten bis zum OGH übernommen.

Erich

Leopold Grafenauer

unread,
Mar 15, 2009, 9:10:41 AM3/15/09
to

"Erich T|@p@k" <spa...@gmx.net> schrieb

>>> Vorsicht! Die Rechtsschutzversicherung übernimmt AFAIK nur die Kosten
>>> bis zum erstinstanzlichen Urteil, dann ist der Fall für sie
>>> abgeschlossen und sie kann kündigen.
>>
>> Auch dann, wenn man die erste Instanz gewinnt und der Gegner
>> Rechtsmittel ergreift?
>
> Meine RS-Versicherung (Merkur) hat den gesamten Fall (Gegen eine Bank,
> Zinsenüberzahlung) incl. Gutachterkosten bis zum OGH übernommen.

Sehr gut. Da muss ich nochmal nachfragen, ob das die Regel ist, tnx

Leo


Wolfgang Fuschlberger

unread,
Mar 15, 2009, 1:35:23 PM3/15/09
to
Werner Berger <wb...@gmx.at> wrote:
> Bernhard Kuemel wrote:
> > Wolfgang Fuschlberger wrote:
> >> Wenn es ein (rechtskräftiges) Urteil gibt, dann kannst Du auf dieser
> >> Grundlage Exekution führen (gegen den, der daraus verpflichtet ist,
> >> das mag die Versicherung direkt sein (üblicherweise wird die ja
> >> mitgeklagt) oder nur der Gegner).
> >
> > Dem Gegner sein Auto/Haus/Gehalt/Stereoanlage pfaenden. Ob der die
> > Moeglichkeit hat, seine Versicherung zum Einlenken zu bewegen?
>
> Ob man sich da nicht auf etwas dünnem Eis bewegt? Ich würde mich da nicht
> drübertrauen.

Natürlich ginge das. Wenn Du ein rechtskräftiges Urteil über den Betrag
hast, dann kannst Du gegen jeden der Verpflichteten Exekution führen.

> Es geht ja auch darum, dass die Versicherung sagt, mein
> Vielleichtschwiegersohn hätte 50% Mitschuld, obwohl das Gericht anders
> entschieden hat und das auch völlig unlogisch erscheint. Ist doch der
> Unfallgegner mitten in eine fahrende Kolonne, von einer Bushaltestelle
> kommend in die Vorrangstraße eingefahren.
> Mit welchem Recht können die behaupten, dass er eine Mitschuld trägt?

Ob es sich um ein Straf- oder Zivilurteil handelt, hast Du bisher auch noch
nicht erläutert.

Werner Berger

unread,
Mar 16, 2009, 1:05:14 PM3/16/09
to
Wolfgang Fuschlberger wrote:
> Werner Berger <wb...@gmx.at> wrote:
>> Bernhard Kuemel wrote:
>>> Wolfgang Fuschlberger wrote:

>>>
>>> Dem Gegner sein Auto/Haus/Gehalt/Stereoanlage pfaenden. Ob der die
>>> Moeglichkeit hat, seine Versicherung zum Einlenken zu bewegen?
>>
>> Ob man sich da nicht auf etwas dünnem Eis bewegt? Ich würde mich da
>> nicht drübertrauen.
>
> Natürlich ginge das. Wenn Du ein rechtskräftiges Urteil über den
> Betrag hast, dann kannst Du gegen jeden der Verpflichteten Exekution
> führen.

Das Urteil ist vom Strafgericht über die Verschuldensfrage. Nach diesem
Urteil ist er an diesem Unfall nicht schuld. Es ging nicht um einen
Geldbetrag.

>
>> Es geht ja auch darum, dass die Versicherung sagt, mein
>> Vielleichtschwiegersohn hätte 50% Mitschuld, obwohl das Gericht
>> anders entschieden hat und das auch völlig unlogisch erscheint. Ist
>> doch der Unfallgegner mitten in eine fahrende Kolonne, von einer
>> Bushaltestelle kommend in die Vorrangstraße eingefahren.
>> Mit welchem Recht können die behaupten, dass er eine Mitschuld trägt?
>
> Ob es sich um ein Straf- oder Zivilurteil handelt, hast Du bisher
> auch noch nicht erläutert.

Es ist ein Strafgerichtsurteil. Nach der Deckungszusage durch die
RS-Versicherung will die Anwältin die restlichen 50% des Schadens von der
Versicherung zivilgerichtlich einklagen.

mfg
Werner

Bernhard Kuemel

unread,
Mar 16, 2009, 4:49:34 PM3/16/09
to
Werner Berger wrote:
>> Natürlich ginge das. Wenn Du ein rechtskräftiges Urteil über den
>> Betrag hast, dann kannst Du gegen jeden der Verpflichteten Exekution
>> führen.
>
> Das Urteil ist vom Strafgericht über die Verschuldensfrage. Nach diesem
> Urteil ist er an diesem Unfall nicht schuld. Es ging nicht um einen
> Geldbetrag.

Er ist *nicht* schuld?? Vorher hast du gesagt: "Das Gericht hat B 100%
Schuld zugesprochen." Opfer von Straftaten koennen sich beim
Strafprozess gegen den Taeter als Privatbeteiligte anschliessen, und so
privatrechtliche Ansprueche (Schadenersatz, Schmerzensgeld, ...)
durchsetzen. Praktische Erfahrung hab ich damit aber nicht.

lg, Bernhard

Wolfgang Fuschlberger

unread,
Mar 16, 2009, 5:51:41 PM3/16/09
to
Werner Berger <wb...@gmx.at> wrote:
> Wolfgang Fuschlberger wrote:
> > Werner Berger <wb...@gmx.at> wrote:
> >> Bernhard Kuemel wrote:
> >>> Wolfgang Fuschlberger wrote:
>
> >>>
> >>> Dem Gegner sein Auto/Haus/Gehalt/Stereoanlage pfaenden. Ob der die
> >>> Moeglichkeit hat, seine Versicherung zum Einlenken zu bewegen?
> >>
> >> Ob man sich da nicht auf etwas dünnem Eis bewegt? Ich würde mich da
> >> nicht drübertrauen.
> >
> > Natürlich ginge das. Wenn Du ein rechtskräftiges Urteil über den
> > Betrag hast, dann kannst Du gegen jeden der Verpflichteten Exekution
> > führen.
>
> Das Urteil ist vom Strafgericht über die Verschuldensfrage. Nach diesem
> Urteil ist er an diesem Unfall nicht schuld. Es ging nicht um einen
> Geldbetrag.

Dann hat er die einzige Chance, sich einen Exekutionstitel ohne Zivilprozeß
zu verschaffen, ungenützt verstreichen lassen.
Im Strafverfahren kann sich 'der Geschädigte' mit zivilrechtlichen
Ansprüchen (Schadenersatz etc) dem Verfahren anschließen, wenn/soweit er
diese zugesprochen kriegt, kann er sie auch unmittelbar aufgrund des
Strafurteils exekutieren.

> >> Es geht ja auch darum, dass die Versicherung sagt, mein
> >> Vielleichtschwiegersohn hätte 50% Mitschuld, obwohl das Gericht
> >> anders entschieden hat und das auch völlig unlogisch erscheint. Ist
> >> doch der Unfallgegner mitten in eine fahrende Kolonne, von einer
> >> Bushaltestelle kommend in die Vorrangstraße eingefahren.
> >> Mit welchem Recht können die behaupten, dass er eine Mitschuld trägt?
> >
> > Ob es sich um ein Straf- oder Zivilurteil handelt, hast Du bisher
> > auch noch nicht erläutert.
>
> Es ist ein Strafgerichtsurteil. Nach der Deckungszusage durch die
> RS-Versicherung will die Anwältin die restlichen 50% des Schadens von der
> Versicherung zivilgerichtlich einklagen.

War die Anwältin während des Strafverfahrens auch schon beauftragt?

Werner Berger

unread,
Mar 17, 2009, 2:56:34 AM3/17/09
to
Wolfgang Fuschlberger wrote:
> Werner Berger <wb...@gmx.at> wrote:
>
> War die Anwältin während des Strafverfahrens auch schon beauftragt?

Ja

mfg
Werner

Werner Berger

unread,
Mar 17, 2009, 2:58:17 AM3/17/09
to
Bernhard Kuemel wrote:

> Werner Berger wrote:
>
> Er ist *nicht* schuld?? Vorher hast du gesagt: "Das Gericht hat B 100%
> Schuld zugesprochen." Opfer von Straftaten koennen sich beim
> Strafprozess gegen den Taeter als Privatbeteiligte anschliessen, und
> so privatrechtliche Ansprueche (Schadenersatz, Schmerzensgeld, ...)
> durchsetzen. Praktische Erfahrung hab ich damit aber nicht.

Da liegt ein Missverständnis vor. Mein zukünftiger Vielleicht-Schwieso ist
nicht schuld! B - also die Gegenseite - hat 100% Schuld an dem Unfall.

mfg
Werner


Thomas Hofer

unread,
Mar 17, 2009, 9:52:44 AM3/17/09
to
"Werner Berger" <wb...@gmx.at> schrieb im Newsbeitrag
news:49bf4a0f$0$2299$91ce...@newsreader02.highway.telekom.at...
also, ich bin zwar kein anwalt, aber ich sehe schon einen großen
unterschied. auch wenn man strafrechtlich freigesprochen wird, kann man
zivilrechtlich belangt werden - schadenersatz.
für strafrechtliche relevanz bedarf es vorsätzlichkeit, oder zumindest bei
manchen sachen grobe fahrlässigkeit. also, wenn du zB einen parkschaden
verursachst (ohne vorsatz! keine grobe fahrlässigkeit) musst du trotzdem
dafür zahlen (oder deine versicherung). ebenso kann ich es mir bei unfällen
mit personenschaden oder 2 geschädigten (dem "verursacher" und dem anderen)
vorstellen.

normalerweise gehen ja unfälle nicht vors strafgericht, sondern vors
zivilgericht, oder? also sollte in richtung irgendeiner straftat ermittelt
worden sein, die aber nun nicht vorliegt.

lg


Thomas Hofer

unread,
Mar 17, 2009, 9:57:12 AM3/17/09
to

"Werner Berger" <wb...@gmx.at> schrieb im Newsbeitrag
news:49bf4a0f$0$2299$91ce...@newsreader02.highway.telekom.at...
noch was. nur weil A nicht schuld ist, heißt es nicht, dass B 100% schuld
ist. es gibt unfälle, wo keiner schuld ist, oder ganz wer anderer.

denke: a hat bei angepasster geschwindigkeit einen reifenplatzer und fährt b
ins auto. a hat nicht schuld im strafrechtlichen sinn. b schon gar nicht.
trotzdem muss a den schaden von b bezahlen (haftplicht).

vg


Johann Mayerwieser

unread,
Mar 17, 2009, 11:46:02 AM3/17/09
to
"Thomas Hofer" <VOR...@familie-hofer.net> wrote:

Hallo Thomas,

Bei Unfällen mit Verletzten geht es zum Strafgericht (fahrlässige
Körperverletzung - Körperverletzung mit Todesfolge etc.). Da kann man
offensichtlich auch gleich den Schadensersatzanspruch stellen was
sinnvoll ist, weil man die Gerichte nicht zwei Mal bemühen muss. Freut
auch die Richter, die sich damit einen Prozess ersparen).

Gibt es keine Verletzten, so kommt es auch zu keinem Strafprozess
(Sachbeschädigung oder ähnliches). Da bist dann gezwungen, deine
Schadenersatzansprüche beim Zivilgericht durchzusetzen, sollte die
Versicherung nicht von Haus aus zahlen.

Im Fall des OP hat die Rechtsanwältin offensichtlich beim Strafprozess
(fahrlässige Körperverletzung) gleich den Schadenersatzanspruch zu
stellen. Wäre IMHO dann eher ein Fall für ihre
Berufshaftpflichtversicherung und nicht für die
Rechtsschutzversicherung des Geschädigten.

Liebe Grüße
Hannes

--
Für persönliche Nachricht Reply-Adresse verwenden und "usenet" im Betreff einfügen.
Amerika ist die in Wunschträumen oder Albträumen wahrgewordene
Fortsetzung des Abendlandes. (Robert Crumb)

Michael Pronay

unread,
Mar 17, 2009, 12:12:20 PM3/17/09
to
Johann Mayerwieser <johann.ma...@gmail.com> wrote:

> Bei Unfällen mit Verletzten geht es zum Strafgericht
> (fahrlässige Körperverletzung - Körperverletzung mit Todesfolge
> etc.). Da kann man offensichtlich auch gleich den
> Schadensersatzanspruch stellen was sinnvoll ist, weil man die
> Gerichte nicht zwei Mal bemühen muss. Freut auch die Richter,
> die sich damit einen Prozess ersparen).

Jetzt les ich das schon zum X-ten Mal, ohne dass es wahrer wird.

Mit zivilrechtlichen Ansprüchen verweist das Strafgericht in
99,99% der Fälle (Ausnahme war der Althaus-Fall) ans Zivilgericht.
das Strafgericht *dürfte* zwar entscheiden, aber das wäre ganz
erhebliche Mehrarbeit, noch dazu von Richtern zu leisten, deren
Fachgebiet gerade eben nicht das Schadenersatzrecht ist.

> Im Fall des OP hat die Rechtsanwältin offensichtlich beim
> Strafprozess (fahrlässige Körperverletzung)

vergessen,

> gleich den Schadenersatzanspruch zu stellen. Wäre IMHO dann eher
> ein Fall für ihre Berufshaftpflichtversicherung und nicht für
> die Rechtsschutzversicherung des Geschädigten.

Quatsch, Pardon. Das hat sie nicht getan, weil's -- siehe oben --
völlig sinnlos ist und nur Kosten verursacht.

Beim Strafprozess zivilrechtliche Ansprüchen nicht geltend gemacht
zu haben, ist *kein* Versäumnis.

M.

Werner Berger

unread,
Mar 18, 2009, 5:37:26 AM3/18/09
to

Danke für die Klarstellung! Es liegt also doch kein Versäumnis der Anwältin
vor! Man kann jetzt nur den Lauf der Dinge abwarten und hoffen, dass es
halbwegs flott über die Bühne geht und die Versicherung ihre
Verzögerungstaktik nicht noch weiter fortsetzt. Wobei ich mir aber bei
dieser Versicherung, wie ich schon öfter gelesen habe, ein etwas ungutes
Gefühl habe.

Ich empfinde es als Frechheit, dass eine Versicherung einem Geschädigten,
der ja durch diesen Vorfall ohnehin genug Unanehmlichkeiten hat, auch noch
die ihm zustehende Schadensabgeltung verzögert.

mfg
Werner


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