Stromkosten fürs Arbeitszimmer absetzen

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Uwe Mock

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Sep 8, 2025, 7:22:47 AMSep 8
to Jes - Die Java-EÜR
Hallo zusammen.

Mit der eigenen PV-Anlage rückt auch eine Umstrukturierung der Hausverteilung näher. Bisher hat mein Arbeitszimmer einen eigenen Stromzähler von den Stadtwerken, also auch einen eigenen Stromvertrag. Vom Vertriebler des PV-Anbieters kam die Idee, sich den separaten Zähler zu schenken, mein Arbeitszimmer an den Wohnungszähler anzuschließen und den Verbrauch über einen privaten Stromzähler zu ermitteln und abzurechnen.

Die Investitionskosten für den Stromzähler dürften locker durch die eingesparten Grundkosten kompensiert werden. Auf längere Sicht sicherlich eine günstige Lösung.

Aber: Akzeptiert das Finanzamt eine eigene Abrechnung auf der Basis eines privaten Zählers?

Wer von euch ist in einer ähnlichen Situation und betreibt einen eigenen Stromzähler?
Wie rechnet ihr dann die Grundkosten? Werden die dann anteilig in die EÜR aufgenommen? Rechnet ihr den Anteil nach Wohnfläche oder nach verbrauchten kWh aus?

Thorsten Mahr

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Sep 8, 2025, 7:33:24 AMSep 8
to Jes - Die Java-EÜR
Hal lo Uwe,

wir rechnen die Stromkosten, genauso wie Müllgebühren, Heizung usw. anteilig auf Basis der m² des Arbeitszimmers an der Gesamtwohnfläche.

Viele Grüße
Thorsten



Am 08. Sept. 2025 13:22 schrieb
Von: Uwe Mock <uwe...@gmail.com>
An: Jes - Die Java-EÜR <jes...@googlegroups.com>
Betreff: Stromkosten fürs Arbeitszimmer absetzen

Hallo zusammen.

Mit der eigenen PV-Anlage rückt auch eine Umstrukturierung der Hausverteilung näher. Bisher hat mein Arbeitszimmer einen eigenen Stromzähler von den Stadtwerken, also auch einen eigenen Stromvertrag. Vom Vertriebler des PV-Anbieters kam die Idee, sich den separaten Zähler zu schenken, mein Arbeitszimmer an den Wohnungszähler anzuschließen und den Verbrauch über einen privaten Str omzähler zu ermitteln und abzurechnen.

Die Investitionskosten für den Stromzähler dürften locker durch die eingesparten Grundkosten kompensiert werden. Auf längere Sicht sicherlich eine günstige Lösung.

Aber: Akzeptiert das Finanzamt eine eigene Abrechnung auf der Basis eines privaten Zählers?

Wer von euch ist in einer ähnlichen Situation und betreibt einen eigenen Stromzähler?
Wie rechnet ihr dann die Grundkosten? Werden die dann anteilig in die EÜR aufgenommen? Rechnet ihr den Anteil nach Wohnfläche oder nach verbrauchten kWh aus?

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Michael Beermann

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Sep 8, 2025, 8:44:08 AMSep 8
to jes...@googlegroups.com
Hallo.

Wir rechnen auch alle Kosten des anerkannten A'Zimmers anteilig der Gesamt m² des Hauses ab.
- Strom, Gas, Wasser
- Schornsteinfeger
- Haushaltsnahe Dienstleistungen 
- usw.
Funktioniert seit ewigen Zeiten, ohne Beanstandung
VG 

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Lothar Weidmüller

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Sep 9, 2025, 5:55:54 AMSep 9
to Jes - Die Java-EÜR
Moin,

ich mache es genauso, alles Anteilig. Aber Strom geht separat.
Strom wird per SmartHome (Home-Assistant) gemessen.
Habe 3 Stromentnahmestellen (Zentrale Technik (Server, Switch, USV), Arbeitsplatz (Monitor, MacBook, Bildschirm), Kleinverbraucher). Alles ist passend installiert und wird über SHELLY gemessen.
Licht wird über eine Virtuelle Messung (PowerCalc) gemessen, weil 5 Birnen a 3W sind 15,3W bei AN und 0,3W bei AUS.
Der Verbrauch des Routers und des Home-Assistant sind einmalig gemessen und werden auf 24h/365Tage hochgerechnet.
Braucht man halt ein kleines Excel für.
cu Lothar

Uwe Mock

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Sep 9, 2025, 5:57:27 AMSep 9
to Jes - Die Java-EÜR
Ich habe parallel mal beim Finanzamt nachgefragt. Heute kam ein Anruf, in dem mir bestätigt wurde, daß anteilige Rechnung möglich ist.

Dann kann ich ja den einen Stromzähler verschwinden lassen...

Uwe Mock

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Sep 9, 2025, 6:20:56 AMSep 9
to Jes - Die Java-EÜR
Spaßeshalber habe ich mal den Stromverbrauch 2024 über die Quadratmeter gerechnet und mit dem tatsächlichen Verbrauch verglichen. Die Ergebnisse sind tatsächlich sehr nah beieinander.

Durch den wegfallenden Zähler spare ich über 120 EUR im Jahr...

Werner Holtfreter

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Sep 9, 2025, 7:42:45 AMSep 9
to Jes - Die Java-EÜR
Meine Meinung: Alles was plausibel ist, ist in Ordnung. Ich habe die Rechentechnik über einen explizit unbeglaubigten Zwischenzähler angeschlossen. Den Stromverbrauch der Deckenlampen ergänze ich durch eine Schätzung. Früher habe ich die Stromkosten jährlich abgerechnet, was eine fürchterliche Rechnerei ist, wenn sich der Tarif zwischenzeitlich ändert. Heute berechne ich den geschäftlichen Anteil immer dann, wenn ich eine Rechnung vom Versorger bekomme, egal auf welche Monate die sich bezieht.
(Normalerweise müssen im geschäftlichen Verkehr beglaubigte oder geeichte Messgeräte benutzt werden, jedenfalls im Verhältnis zu den Kunden. Da es sich hier aber nur um eine Kostenverteilung handelt, dürfte das nicht erforderlich sein, zumal ja auch eine Schätzung, etwa auf Basis der Nennanschlussleistungen, möglich ist und somit jede Art von Messung der Schätzung überlegen ist.)
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