- In Deutschland:
Ja. Motorräder dürfen links vorbeifahren, wenn es sicher ist und kein
durchgezogener Strich auf der Straße ist.
Rechts dürfen sich Motorräder allerdings nicht vorbeiquetschen – das
dürfen nur Fahrräder und Mofas.
- In Österreich:
Die rechtlichen Aspekte des Vorschlängelns für einspurige Fahrzeuge,
das in Österreich für alle einspurigen Fahrzeuge erlaubt ist ist in §
12 Abs. 5 StVO geregelt: "Müssen Fahrzeuge vor Kreuzungen,
Straßenengen, schienengleichen Eisenbahnübergängen und dergleichen
angehalten werden, so dürfen die Lenker einspuriger, später
ankommender Fahrzeuge nur dann neben oder zwischen den bereits
angehaltenen Fahrzeugen vorfahren, um sich mit ihren Fahrzeugen weiter
vorne aufzustellen, wenn für das Vorfahren ausreichend Platz vorhanden
ist und die Lenker von Fahrzeugen, die ihre Absicht zum Einbiegen
angezeigt haben, dadurch beim Einbiegen nicht behindert werden."
Diese Bestimmung wurde mit der 20. StVO-Novelle für alle einspurigen
Fahrzeuge (früher nur Radfahrer) eingeführt.
Aber Achtung: Auch beim "Vorbeischlängeln" bleibt das Überfahren von
Sperrlinien, das Missachten von Bodenmarkierungen, die den
Fahrstreifen für bestimmte Fahrtrichtungen vorsehen, ... weiterhin
verboten!
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