TH> Konnten bei der Bank, das zustaendige Amtsgericht erst fragen muss? Wen
TH> ja, wo steht das, in welcher Vorschrift oder so(nur wen Ihr das
TH> wisst)?
Noe.. normalerweise reicht der Pfaendungs-/Ueberweisungsbeschluss schon
aus. Der Gerichtsvollzieher kommt dann mit dem Beschluss zur Bank, die
sperrt sofort das Konto und bucht alles, was noch drauf ist (natuerlich
bis zur Deckung der Schulden) auf ein Zwischenkonto. Wenn innerhalb
von 1 (oder 2 ??) Wochen kein Einspruch kommt, ist das Geld weg !
Bis dann, Marty
e-Mail: M_Wa...@Morphic.wupper.de | Fido: Martin Wagner (2:2448/7808.3)
Ja, aber der muss erst beim zustaendigen Amtsgericht vom Glaeubiger
beantragt werden.
[] Der Gerichtsvollzieher kommt dann mit dem Beschluss zur Bank,
Zum Zwecke der Zustellung des Pfaendungs- und Ueberweisungsbeschlusses...
[] die sperrt sofort das Konto und bucht alles, was noch drauf ist
[] (natuerlich bis zur Deckung der Schulden) auf ein Zwischenkonto. Wenn
[] innerhalb von 1 (oder 2 ??) Wochen kein Einspruch kommt, ist das Geld
[] weg !
Die Bank muss sogar umnittelbar auszahlen. Der Schuldner hatte ja lange
genug Zeit, entweder zu bezahlen oder sein Geld in Sicherheit zu bringen.
Gruss
Rainer
--
=======================================================================
|| ma...@graf.mayn.sub.de (Rainer "Major" Graf) ||
|| Amiga 3000 "Idle lawyers tend to become politicians, so there is ||
|| // a certain social value in keeping lawyers busy" ||
|| \X/ Galvin, Peterson, Silberschatz: "Operating System Concepts" ||
=======================================================================
tos meinte am 21.03.95 unter dem Betreff "Re: DER VOLLSTRECKER KOMMT":
> > Noe.. normalerweise reicht der
> Pfaendungs-/Ueberweisungsbeschluss schon
> > aus. Der Gerichtsvollzieher kommt dann mit dem Beschluss zur
> ~~~~~~~~~~~~~~~~~~
> Ich musste mir sagen lassen, dass Gerichtsvollzieher
> nicht das gleiche ist wie ein Vollstreckungsbeamter.
> In diesem Fall(Bussgeld wegen Zuschnellfahrns) kam
> ein ein Vollstreckunsbeamter. Genaueres weiss ich
> dazu auch nicht. Koennte mich bitte mal jemand
> aufklaeren?!?
Einen Gerichtsvollzieher braucht man, wenn man als Privatperson Geld von
jemand anders will. Denn das Gewaltmonopol liegt ja beim Staat und so ;-).
Wenn aber der Staat selbst Geld eintreibt (Steuern, Bussgelder etc), dann
kann er das selbst machen. Er schickt seine Vollziehungsbeamten los und
muss nicht den Gerichtsvollzieher einschalten.
Auch ansonsten gelten besondere Vorschriften fuer staatliche
Vollstreckungen. Bei einem Bussgeld ist es nach 90 I OWiG das
"Verwaltungsvollstreckungsgesetz", das in 4 wiederum auf die
Abgabenordnung verweist.
Und danach braucht die Bussgeldbehoerde bei der Pfaendung eines Kontos
keinen Pfaendungs- und Ueberweisungsbeschluss eines Gerichts, sondern
schickt der Bank nach 309 AO ihren Bussgeldbescheid, und die Bank zahlt
vom Konto das Bussgeld an die Behoerde.
Viele Gruesse, Daniel
--------------------------Hier-nicht-abschneiden--------------------------
Daniel O'Sullivan Fachbereich Rechtswissenschaft II an der Uni
d.sul...@CL-HH.comlink.de Hamburg - reformierte JuristInnenausbildung
-----------------------------Hier-auch-nicht------------------------------
## CrossPoint v3.02 R ##
tos meinte am 23.03.95 unter dem Betreff "Re: DER VOLLSTRECKER KOMMT":
> Martin W. schrieb eine mail an mich. Darin behauptet er, dass
> es bei Eintreibung von oeffentlichen Forderung keines Beschlusses
> des Amtsgerichtes bedarf, weder bei der Pfaendung von Sachen
> noch bei der_Uebertragung_von_Forderung(um Letzteres geht es hier).
Stimmt genau.
> Frage: Was passiert eigentlich, wenn durch die Pfaendung des
> Kontos man seine Miete oder das Lebensnotwendigste nicht mehr bezahlen
> kann? Da gibt es doch bestimmt auch Pfaendungsgrenzen? Annahme: diese
> Grenzen gibt es - Braucht man dann fuer jene
> Ordnunswidrigkeit seinen kopf nicht mehr hinhalten? Was ich meine
> ist, wenn man nicht zahlen kann, hat sich der Fall doch erledigt?
> Das Ordnungsamt zieht dann den Kuerzeren?
Denkste. Genau wie in der Zivilvollstreckung ist eine eidesstattliche
Versicherung faellig, wenn der Staat bei der Pfaendung nicht an sein
Bussgeld kommt ( 284 AO). Und bis man dazu bereit ist, gibt es
Erzwingungshaft ( 96 OWiG). Klar, mancher renitente Schuldner schreckt
heutzutage nicht einmal mehr vor einer eidesstattlichen Versicherung
zurueck, aber angenehm ists nicht, wenn man im Schuldnerverzeichnis steht
- kein Girokonto, keine Kredite, keine Wohnung usw.
Und ausserdem: der Bussgeldbescheid verjaehrt erst in drei oder fuenf
Jahren ( 34 OWiG). Diese Frist ist aber gehemmt, solange man auf der
Pfaendungsfreigrenze lebt. Die Behoerde kann also jahrzehntelang
vollstrecken. Irgendwann kommt man schon zu Geld, und dann schlaegt sie
zu. Bis dahin heisst es alle drei Jahre eine neue eidesstattliche
Versicherung abgeben.
Lieber zahlen!
Gruss, Daniel
--------------------------Hier-nicht-abschneiden--------------------------
Daniel O'Sullivan Fachbereich 17 (Jura II) an der Uni
Leider habe ich diese Area zu spaet bestellt, um die Original-mail zu lesen,
daher schreibe ich nur zu einer Frage:
TH> Martin W. schrieb eine mail an mich. Darin behauptet er, dass
TH> es bei Eintreibung von oeffentlichen Forderung keines Beschlusses
TH> des Amtsgerichtes bedarf, weder bei der Pfaendung von Sachen
TH> noch bei der_Uebertragung_von_Forderung(um Letzteres geht es hier).
TH> Frage: Was passiert eigentlich, wenn durch die Pfaendung des
TH> Kontos man seine Miete oder das Lebensnotwendigste nicht mehr bezahlen
TH> kann? Da gibt es doch bestimmt auch Pfaendungsgrenzen? Annahme: diese
TH> Grenzen gibt es - Braucht man dann fuer jene
TH> Ordnunswidrigkeit seinen kopf nicht mehr hinhalten? Was ich meine
TH> ist, wenn man nicht zahlen kann, hat sich der Fall doch erledigt?
TH> Das Ordnungsamt zieht dann den Kuerzeren?
Bei Pfaendungen allgemein gibt es die in Par. 850 ff ZPO geregelten
pfaendungsfreien Betraege, also die Dinge und das Vermoegen, welches dem
Schuldner nicht gepfaendet werden darf. Besitzt der Schuldner nun nichts mehr,
was gepfaendet werden kann, bleibt die Zwangsvollstreckung halt fruchtlos.
Wenn Du arbeiten gehst, kann mit dem Pfaendungs- u. Ueberweisungsbeschluss
dieses Geld gepfaendet werden beim Arbeitgeber, aber auch da wird immer der
pfaendungsfreie Betrag beruecksichtigt.
Ich hoffe, dass sich die Frage nun nicht auf was ganz anders bezogen hat,
sondern so gestellt war, wie ich sie verstanden und nun beantwortet habe:-)
Tschoe wa!
Mone
[]wenn man nicht zahlen kann, hat sich der Fall doch erledigt?
[]Das Ordnungsamt zieht dann den Kuerzeren?
Mit verlaub, diese Vorstellung ist doch etwas komisch...
Forderungen erloeschen immer erst dann, wenn sie entweder bezahlt oder
verjaerht sind und die Verjaehrungsfrist kann bis zu 30 Jahre dauern.
> TH> Ordnunswidrigkeit seinen kopf nicht mehr hinhalten? Was ich meine
> TH> ist, wenn man nicht zahlen kann, hat sich der Fall doch erledigt?
> TH> Das Ordnungsamt zieht dann den Kuerzeren?
[...]
> Schuldner nicht gepfaendet werden darf. Besitzt der Schuldner nun nichts mehr,
> was gepfaendet werden kann, bleibt die Zwangsvollstreckung halt fruchtlos.
Vorsicht, in einem solchen Fall kann eine sog. 'Erzwingungshaft'
angeordnet werden. Je nach Betrag kann der Betreffende dann für einen Tag,
ein Wochenende oder zB auch eine ganze Woche in den Bau wandern. Die
Schulden ist er hinterher aber nicht los.