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Schufa-Drohung Nötigung?

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Stefan Schmitz

unread,
Jul 9, 2012, 11:12:33 AM7/9/12
to
Ein Unternehmen fordert von seinem (Ex-)Kunden Beträge, die dieser als
unberechtigt zurückweist.
Die Einwände des Kunden werden ignoriert und Mahnungen folgen.

Nun kommt ein Schreiben mit der Überschrift "Letzte Mahnung", in dem
es u.a. heißt:

"Wir weisen darauf hin, dass wir Daten über die nicht vertragsgemäße
Abwicklung von fälligen und unbestrittenen Forderungen aus
Vertragsverhältnissen an die SCHUFA übermitteln, soweit die vorstehend
genannte Forderung nicht ausgeglichen wird und die Weitergabe zur
Wahrung unserer berechtigten Interessen oder der eines Dritten
erforderlich ist."

Ist das eine Drohung mit dem empfindlichen Übel Schufa-Eintrag, um den
Kunden zur Zahlung zu bewegen?
Der Satz enthält Bedingungen, die teils nicht zutreffen (unbestritten)
und teils sehr vage (zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich)
sind. Lassen diese Bedingungen das Tatbestandsmerkmal entfallen, oder
kommt es nur darauf an, dass ein Laie aufgrund dieses Satzes einen
Schufa-Eintrag befürchten wird?

Offenbar handelt es sich um einen Standardtext für alle offenen
Forderungen, denn es wird auch die Kündigung des (längst beendeten)
Vertrags angedroht. Lässt die fehlende Prüfung, ob der Text überhaupt
zum Kunden passt, den Vorsatz entfallen?


OT-Zusatzfrage: Wie verhindert der Kunde am besten, dass es zum Schufa-
Eintrag kommt?

Alexander Goetzenstein

unread,
Jul 9, 2012, 1:22:18 PM7/9/12
to
Hallo,

Am 09.07.2012 17:12, schrieb Stefan Schmitz:
> "Wir weisen darauf hin, dass wir Daten über die nicht vertragsgemäße
> Abwicklung von fälligen und unbestrittenen Forderungen aus
> Vertragsverhältnissen an die SCHUFA übermitteln, soweit die vorstehend
> genannte Forderung nicht ausgeglichen wird und die Weitergabe zur
> Wahrung unserer berechtigten Interessen oder der eines Dritten
> erforderlich ist."
>
> Ist das eine Drohung mit dem empfindlichen Übel Schufa-Eintrag, um den
> Kunden zur Zahlung zu bewegen?

nö, das nicht, denn es ist ja von "fälligen und unbestrittenen
Forderungen" die Rede -also völlig in Ordnung. Allerdings könnte man in
diesem Fall mit dem Hinweis kontern, dass die Forderungen eben nicht
"fällig und unbestritten" sind, und dass Schadenersatz auf sämtliche
Kosten und Schäden -auch Vermögensschäden, etwa sich durch daraus
verteuernde Kredite- gefordert wird, sollte sich der (vermeintliche?)
Gläubiger dazu versteigen, eine unwahre Meldung an die Schufa
vorzunehmen, nötigenfalls auf den Klagewege, ggf. ohne jede weitere
Ankündigung. Das dürfte vom Rang her etwa seiner Drohung entsprechen und
ist genauso wenig eine Nötigung wie sein Absatz.


--
Gruß
Alex


Stefan Schmitz

unread,
Jul 9, 2012, 2:52:34 PM7/9/12
to
On Jul 9, 7:22 pm, Alexander Goetzenstein
<alexander_goetzenst...@web.de> wrote:
> Hallo,
>
> Am 09.07.2012 17:12, schrieb Stefan Schmitz:
>
> > "Wir weisen darauf hin, dass wir Daten über die nicht vertragsgemäße
> > Abwicklung von fälligen und unbestrittenen Forderungen aus
> > Vertragsverhältnissen an die SCHUFA übermitteln, soweit die vorstehend
> > genannte Forderung nicht ausgeglichen wird und die Weitergabe zur
> > Wahrung unserer berechtigten Interessen oder der eines Dritten
> > erforderlich ist."
>
> > Ist das eine Drohung mit dem empfindlichen Übel Schufa-Eintrag, um den
> > Kunden zur Zahlung zu bewegen?
>
> nö, das nicht, denn es ist ja von "fälligen und unbestrittenen
> Forderungen" die Rede -also völlig in Ordnung.

Man kann es auch so verstehen, dass bei Nichtbegleichung der Forderung
diese als "fällig und unbestritten" an die Schufa gemeldet werden soll.

Alexander Goetzenstein

unread,
Jul 9, 2012, 3:11:56 PM7/9/12
to
Hallo,

Am 09.07.2012 20:52, schrieb Stefan Schmitz:
> Man kann es auch so verstehen, dass bei Nichtbegleichung der Forderung
> diese als "fällig und unbestritten" an die Schufa gemeldet werden soll.

nein, das gibt der Text nicht her. Allerdings legt er nahe, dass die
Leute dort Deine Einwendungen nicht aufmerksam lesen -oder Du der
Forderung nicht wirksam widersprochen hast. Es schadet sicher nicht, das
noch einmal genauestens zu prüfen und ggf. externen Sachverstand
hinzuzuziehen.


--
Gruß
Alex


Message has been deleted

Thomas Hochstein

unread,
Jul 9, 2012, 1:42:34 PM7/9/12
to
Stefan Schmitz schrieb:

> Nun kommt ein Schreiben mit der Überschrift "Letzte Mahnung", in dem
> es u.a. heißt:
>
> "Wir weisen darauf hin, dass wir Daten über die nicht vertragsgemäße
> Abwicklung von fälligen und unbestrittenen Forderungen aus
> Vertragsverhältnissen an die SCHUFA übermitteln, soweit die vorstehend
> genannte Forderung nicht ausgeglichen wird und die Weitergabe zur
> Wahrung unserer berechtigten Interessen oder der eines Dritten
> erforderlich ist."
>
> Ist das eine Drohung mit dem empfindlichen Übel Schufa-Eintrag, um den
> Kunden zur Zahlung zu bewegen?

Ja, klar! Praktisch jede Mahnung ist eine Drohung mit einem
empfindlichen Übel: Meldung an die Schufa, Beauftragung eines Anwalts,
Klageerhebung. (Aber keine verwerfliche.)

> OT-Zusatzfrage: Wie verhindert der Kunde am besten, dass es zum Schufa-
> Eintrag kommt?

Zahlen oder bestreiten.

-thh
--
I shot the Serif.
<http://24.media.tumblr.com/tumblr_ll1jjn5s1D1qj2z42o1_1280.jpg>

Thomas Hochstein

unread,
Jul 9, 2012, 2:29:36 PM7/9/12
to
Alexander Goetzenstein schrieb:

> Am 09.07.2012 17:12, schrieb Stefan Schmitz:
>> Ist das eine Drohung mit dem empfindlichen Übel Schufa-Eintrag, um den
>> Kunden zur Zahlung zu bewegen?
>
> nö, das nicht, denn es ist ja von "fälligen und unbestrittenen
> Forderungen" die Rede -also völlig in Ordnung.

Deshalb wäre ein Schufa-Eintrag kein empfindliches Übel, oder deshalb
soll die Drohung damit nicht zur Zahlung bewegen? ;)

Thomas Hochstein

unread,
Jul 9, 2012, 3:15:35 PM7/9/12
to
Stefan Schmitz schrieb:

> Man kann es auch so verstehen, dass bei Nichtbegleichung der Forderung
> diese als "fällig und unbestritten" an die Schufa gemeldet werden soll.

Den von Dir zitierten Text nicht.

Volker Hahn

unread,
Jul 10, 2012, 2:48:47 AM7/10/12
to
In article <a60qj0...@mid.uni-berlin.de>, Ralf . K u s m i e r z
wrote:
> Eigentlich sollte die Schufa ihre Pappenheimer doch kennen und damit
> entsprechend umzugehen wissen

Sollte... könnte... müsste. Sie tut es aber nicht. Bei falschen
Einträgen verweist sie auf ihre Vertragspartner, fertig. Du bekommst
selbst offensichtlich fehlerhafte Einträge deshalb regelmäßig nur auf
dem Rechtsweg gelöscht.
BTDT

> Es stünde der Justiz allerdings gut zu Gesicht, die Flut der
> unbegründeten Forderungen dieses Inkassogesindels mal als das zu
> behandeln, was sie ist: organisierte Kriminalität, Betrug in großem
> Stil.

Es betrifft letztlich nur eine nicht ausreichend bedeutende Minderheit,
dafür interessiert sich weder Justiz noch Politik.
--
"Einen Staat, der mit der Erklärung, er wolle Straftaten
verhindern, seine Bürger ständig überwacht, kann man als
Polizeistaat bezeichnen."
(Ernst Benda, ehem. Präsident des BVerfG)

Helmut Richter

unread,
Jul 10, 2012, 3:00:59 AM7/10/12
to
On Mon, 9 Jul 2012, Thomas Hochstein wrote:

> Zahlen oder bestreiten.

Im OP hieß es:

| Ein Unternehmen fordert von seinem (Ex-)Kunden Beträge, die dieser als
| unberechtigt zurückweist. Die Einwände des Kunden werden ignoriert und
| Mahnungen folgen.

Offenbar ist der Kunde der Ansicht, bestritten zu haben und der Mahnende
nicht. Formfehler beim Bestreiten? Oder ist eine Forderung erst dann
"bestritten", wenn man dagegen klagt?

--
Helmut Richter

Alexander Goetzenstein

unread,
Jul 10, 2012, 3:26:28 AM7/10/12
to
Hallo,

Am 09.07.2012 20:29, schrieb Thomas Hochstein:
> Deshalb wäre ein Schufa-Eintrag kein empfindliches Übel, oder deshalb
> soll die Drohung damit nicht zur Zahlung bewegen? ;)

die Wahrnehmung von Rechten ist niemals als empfindliches Übel zu sehen.


--
Gruß
Alex


Dietz Proepper

unread,
Jul 10, 2012, 3:46:52 AM7/10/12
to
Wie sieht es mit der eingebildeten Wahrnehmung von Rechten aus, z.B. wenn sich
die Forderung ans substanzfrei erweist?

Dietz Proepper

unread,
Jul 10, 2012, 3:49:43 AM7/10/12
to
Thomas Hochstein wrote:

> Stefan Schmitz schrieb:
>> Ist das eine Drohung mit dem empfindlichen Übel Schufa-Eintrag, um den
>> Kunden zur Zahlung zu bewegen?
>
> Ja, klar! Praktisch jede Mahnung ist eine Drohung mit einem
> empfindlichen Übel: Meldung an die Schufa, Beauftragung eines Anwalts,
> Klageerhebung. (Aber keine verwerfliche.)

Wird sie u.U. verwerflich, wenn die Mahnung zu Unrecht ausgesprochen wurde?

Alexander Goetzenstein

unread,
Jul 10, 2012, 7:49:54 AM7/10/12
to
Hallo,

Am 10.07.2012 09:46, schrieb Dietz Proepper:
> Wie sieht es mit der eingebildeten Wahrnehmung von Rechten aus, z.B. wenn sich
> die Forderung ans substanzfrei erweist?

für Einbildung hat das Recht keinen Raum, Tatsachen sind maßgebend.
Schadensersatz muss auch für versehentlich zugefügten Schaden geleistet
werden. Das Strafrecht greift aber nur, wenn man hierbei Vorsatz
nachweisen könnte -das schließe ich einfach mal aus, da aber auch sowas
von unwahrscheinlich (und falls doch zutreffend, praktisch kaum
beweisbar)...


--
Gruß
Alex


Stefan Schmitz

unread,
Jul 10, 2012, 8:16:49 AM7/10/12
to
Thomas Hochstein schrieb:
Wirklich nicht?

Wenn man den Satz mal umstellt, ergibt sich:

"Soweit die vorstehend genannte Forderung nicht ausgeglichen wird ...,
werden wir Daten über die nicht vertragsgemäße Abwicklung von fälligen
und unbestrittenen Forderungen übermitteln."

Stefan Schmitz

unread,
Jul 10, 2012, 8:22:30 AM7/10/12
to
Thomas Hochstein schrieb:

> Ja, klar! Praktisch jede Mahnung ist eine Drohung mit einem
> empfindlichen Übel: Meldung an die Schufa, Beauftragung eines Anwalts,
> Klageerhebung. (Aber keine verwerfliche.)

Es ist nicht verwerflich, mit einer unzulässigen Maßnahme zu drohen?

Martin Bienwald

unread,
Jul 10, 2012, 8:39:01 AM7/10/12
to
Alexander Goetzenstein <alexander_g...@web.de> wrote:

> Das Strafrecht greift aber nur, wenn man hierbei Vorsatz
> nachweisen könnte - das schließe ich einfach mal aus, da aber auch sowas
> von unwahrscheinlich

Wirklich? Auch in Form bedingten Vorsatzes ("wir treiben die Forderung
halt ein, auch wenn sie vielleicht unberechtigt ist - Widersprüche der
Schuldner ignorieren wir, die zicken eh nur rum")?

> (und falls doch zutreffend, praktisch kaum beweisbar)...

Das dürfte allerdings stimmen.

... Martin

Stefan Schmitz

unread,
Jul 10, 2012, 10:47:15 AM7/10/12
to
On Jul 9, 5:12 pm, Stefan Schmitz <s...@gmx.de> wrote:

Mal eine kleine Veränderung des Originaltextes:

> "Wir weisen darauf hin, dass wir
> Ihnen einen Finger abhacken,
> soweit die vorstehend
> genannte Forderung nicht ausgeglichen wird und das Abhacken zur
> Wahrung unserer berechtigten Interessen oder der eines Dritten
> erforderlich ist."

Ist das eine Nötigung?

Wenn ja, warum nicht die Schufa-Drohung bei bestrittener Forderung?

Dietz Proepper

unread,
Jul 10, 2012, 12:23:19 PM7/10/12
to
Naja, wenn Deine Annahme aus dem ersten Absatz hält, dann könnte man wohl bei
entsprechendem Schriftwechsel diesen als starkes Indiz sehen, oder?

Dietz Proepper

unread,
Jul 10, 2012, 12:25:24 PM7/10/12
to
Aber natürlich. Wenn Dir jemand sagt, "Du zahlst mir 1000 EUR sonst schwärze
ich Dich bei der Schufa an" (ohne dass Du ihm Geld schuldest", dann ist das
sicher verwerflich.

Wenn Dir jemand analoges bei einer (bestrittenen) Forderung androht, dann
müsstest Du erstmal belegen, dass er dies mit Vorsatz tut.

Reinhard Zwirner

unread,
Jul 10, 2012, 12:34:07 PM7/10/12
to
Thomas Hochstein schrieb:
> Stefan Schmitz schrieb:
>
>> Nun kommt ein Schreiben mit der �berschrift "Letzte Mahnung", in dem
>> es u.a. hei�t:
>>
>> "Wir weisen darauf hin, dass wir Daten �ber die nicht vertragsgem��e
>> Abwicklung von f�lligen und unbestrittenen Forderungen aus
>> Vertragsverh�ltnissen an die SCHUFA �bermitteln, soweit die vorstehend
>> genannte Forderung nicht ausgeglichen wird und die Weitergabe zur
>> Wahrung unserer berechtigten Interessen oder der eines Dritten
>> erforderlich ist."
>>
>> Ist das eine Drohung mit dem empfindlichen �bel Schufa-Eintrag, um den
>> Kunden zur Zahlung zu bewegen?
>
> Ja, klar! Praktisch jede Mahnung ist eine Drohung mit einem
> empfindlichen �bel: Meldung an die Schufa, Beauftragung eines Anwalts,
> Klageerhebung. (Aber keine verwerfliche.)
>
>> OT-Zusatzfrage: Wie verhindert der Kunde am besten, dass es zum Schufa-
>> Eintrag kommt?
>
> Zahlen oder bestreiten.

Wenn ich das OP richtig verstehe, ist die Forderung aber bestritten:

<Zitat>
Ein Unternehmen fordert von seinem (Ex-)Kunden Betr�ge, die dieser als
unberechtigt zur�ckweist.
</Zitat>

Ist in einem derartigen Fall die Drohung mit einem Schufa-Eintrag statt
einer (so man sich im Recht glaubt) Klageerhebung dann nicht doch N�tigung?

Fragt

Reinhard

Rupert Haselbeck

unread,
Jul 10, 2012, 4:20:01 PM7/10/12
to
Martin Bienwald schrieb:

> Wirklich? Auch in Form bedingten Vorsatzes ("wir treiben die Forderung
> halt ein, auch wenn sie vielleicht unberechtigt ist - Widersprüche der
> Schuldner ignorieren wir, die zicken eh nur rum")?

Sollte man also all die Kläger, deren Anträge vom Prozeßgericht abgewiesen
worden sind, umgehend dem Staatsanwalt zuführen, damit dieser daraus eine
Anklage fertigen kann? Oder warten wir zumindest bis zur Rechtskraft des
Urteils? Oder überdenken wir diese Ansicht vielleicht besser nochmal?

MfG
Rupert

Rupert Haselbeck

unread,
Jul 10, 2012, 4:30:04 PM7/10/12
to
Reinhard Zwirner schrieb:

> Thomas Hochstein schrieb:
>> Stefan Schmitz schrieb:
>>> Nun kommt ein Schreiben mit der Überschrift "Letzte Mahnung", in dem
>>> es u.a. heißt:
>>>
>>> "Wir weisen darauf hin, dass wir Daten über die nicht vertragsgemäße
>>> Abwicklung von fälligen und unbestrittenen Forderungen aus
>>> Vertragsverhältnissen an die SCHUFA übermitteln, soweit die vorstehend
>>> genannte Forderung nicht ausgeglichen wird und die Weitergabe zur
>>> Wahrung unserer berechtigten Interessen oder der eines Dritten
>>> erforderlich ist."
>>>
>>> Ist das eine Drohung mit dem empfindlichen Übel Schufa-Eintrag, um den
>>> Kunden zur Zahlung zu bewegen?
>>
>> Ja, klar! Praktisch jede Mahnung ist eine Drohung mit einem
>> empfindlichen Übel: Meldung an die Schufa, Beauftragung eines Anwalts,
>> Klageerhebung. (Aber keine verwerfliche.)
>>
>>> OT-Zusatzfrage: Wie verhindert der Kunde am besten, dass es zum Schufa-
>>> Eintrag kommt?
>>
>> Zahlen oder bestreiten.
>
> Wenn ich das OP richtig verstehe, ist die Forderung aber bestritten:

Ja, das sollte hinreichend deutlich geworden sein nachdem der OP es ja
immerhin ausdrücklich schreibt :->

> <Zitat>
> Ein Unternehmen fordert von seinem (Ex-)Kunden Beträge, die dieser als
> unberechtigt zurückweist.
> </Zitat>

Eben

> Ist in einem derartigen Fall die Drohung mit einem Schufa-Eintrag statt
> einer (so man sich im Recht glaubt) Klageerhebung dann nicht doch
> Nötigung?

Warum liest du denn nicht, ebensowenig wie es offenbar der OP tut, mal genau
durch, was der Gläubiger schrieb?
Er schreibt doch ganz klar, daß er fällige, unbestrittene und nicht bezahlte
Forderungen an die Schufa mitteilen werde. Er schreibt nicht, daß er die -
bestrittene - Forderung gegen den OP an die Schufa mitteilen wolle!

MfG
Rupert

Stefan Schmitz

unread,
Jul 10, 2012, 5:15:42 PM7/10/12
to
On Jul 10, 10:30 pm, Rupert Haselbeck <mein-rest-mu...@gmx.de> wrote:

> >>> "Wir weisen darauf hin, dass wir Daten über die nicht vertragsgemäße
> >>> Abwicklung von fälligen und unbestrittenen Forderungen aus
> >>> Vertragsverhältnissen an die SCHUFA übermitteln, soweit die vorstehend
> >>> genannte Forderung nicht ausgeglichen wird und die Weitergabe zur
> >>> Wahrung unserer berechtigten Interessen oder der eines Dritten
> >>> erforderlich ist."

> Warum liest du denn nicht, ebensowenig wie es offenbar der OP tut, mal genau
> durch, was der Gläubiger schrieb?
> Er schreibt doch ganz klar, daß er fällige, unbestrittene und nicht bezahlte
> Forderungen an die Schufa mitteilen werde.

Eben das tut er nicht. Dann wäre der Satz bei "übermitteln" beendet
und ich hätte nicht gepostet.

Stattdessen schreibt er, dass er Daten an die Schufa übermittelt, wenn
die Forderung nicht ausgeglichen wird.

Rupert Haselbeck

unread,
Jul 10, 2012, 5:30:01 PM7/10/12
to
Stefan Schmitz schrieb:
Lies einfach nochmal, vielleicht verstehst du es ja dann...

MfG
Rupert

Dietz Proepper

unread,
Jul 10, 2012, 5:32:45 PM7/10/12
to
Rupert Haselbeck wrote:

> Martin Bienwald schrieb:
>
>> Wirklich? Auch in Form bedingten Vorsatzes ("wir treiben die Forderung
>> halt ein, auch wenn sie vielleicht unberechtigt ist - Widersprï¿œche der
>> Schuldner ignorieren wir, die zicken eh nur rum")?
>
> Sollte man also all die Klï¿œger, deren Antrï¿œge vom Prozeï¿œgericht abgewiesen
> worden sind, umgehend dem Staatsanwalt zufï¿œhren, damit dieser daraus eine
> Anklage fertigen kann? Oder warten wir zumindest bis zur Rechtskraft des
> Urteils? Oder ï¿œberdenken wir diese Ansicht vielleicht besser nochmal?

Nun, ab einer gewissen Menge an Vorfï¿œllen kï¿œnnte man im obigen Fall sicherlich
ein ï¿œffentliches Interesse am Erden der Betreiber bejahen.

Oliver Schwickert

unread,
Jul 10, 2012, 5:35:29 PM7/10/12
to
Stefan Schmitz wrote:
> On Jul 10, 10:30 pm, Rupert Haselbeck <mein-rest-mu...@gmx.de> wrote:
>
>>>>> "Wir weisen darauf hin, dass wir Daten �ber die nicht vertragsgem��e
>>>>> Abwicklung von f�lligen und unbestrittenen Forderungen aus
>>>>> Vertragsverh�ltnissen an die SCHUFA �bermitteln, soweit die vorstehend
>>>>> genannte Forderung nicht ausgeglichen wird und die Weitergabe zur
>>>>> Wahrung unserer berechtigten Interessen oder der eines Dritten
>>>>> erforderlich ist."
>
>> Warum liest du denn nicht, ebensowenig wie es offenbar der OP tut, mal genau
>> durch, was der Gl�ubiger schrieb?
>> Er schreibt doch ganz klar, da� er f�llige, unbestrittene und nicht bezahlte
>> Forderungen an die Schufa mitteilen werde.
>
> Eben das tut er nicht. Dann w�re der Satz bei "�bermitteln" beendet
> und ich h�tte nicht gepostet.
>
> Stattdessen schreibt er, dass er Daten an die Schufa �bermittelt, wenn
> die Forderung nicht ausgeglichen wird.

Welche /vorstehend genannte/ Forderung?

In dem zitierten Text sind vorstehend Forderungen genannt.

Stefan Schmitz

unread,
Jul 10, 2012, 5:53:29 PM7/10/12
to
On Jul 10, 11:35 pm, Oliver Schwickert <heart_of_g...@t-online.de>
wrote:

> Welche /vorstehend genannte/ Forderung?
>
> In dem zitierten Text sind vorstehend Forderungen genannt.

Eben.
/Vorstehend genannte Forderung/ kann nur die in den vorigen Absätzen
angemahnte Forderung sein, nicht irgendwas Unbestrittenes.

Thomas Hochstein

unread,
Jul 10, 2012, 4:15:58 PM7/10/12
to
Alexander Goetzenstein schrieb:

> Am 09.07.2012 20:29, schrieb Thomas Hochstein:
>> Deshalb w�re ein Schufa-Eintrag kein empfindliches �bel, oder deshalb
>> soll die Drohung damit nicht zur Zahlung bewegen? ;)
>
> die Wahrnehmung von Rechten ist niemals als empfindliches �bel zu sehen.

Das trifft nicht zu, denn es geht ja (nur) um die Frage, ob mit einem
empfindlichen �bel gedroht wird. Das kann auch zur Geltendmachung von
Rechten geschehen - ist dann allerdings nicht verwerflich, � 240 Abs.
2 StGB.

Gr��e,
-thh

Thomas Hochstein

unread,
Jul 10, 2012, 4:14:17 PM7/10/12
to
Reinhard Zwirner schrieb:

> Ist in einem derartigen Fall die Drohung mit einem Schufa-Eintrag statt
> einer (so man sich im Recht glaubt) Klageerhebung dann nicht doch N�tigung?

Es wird ja nur die Meldung unbestrittener Forderungen angek�ndigt. Das
w�re zul�ssig.

Thomas Hochstein

unread,
Jul 10, 2012, 4:14:55 PM7/10/12
to
Stefan Schmitz schrieb:

> Thomas Hochstein schrieb:
>> Stefan Schmitz schrieb:
>>> Man kann es auch so verstehen, dass bei Nichtbegleichung der Forderung
>>> diese als "f�llig und unbestritten" an die Schufa gemeldet werden soll.
>> Den von Dir zitierten Text nicht.
>
> Wirklich nicht?
>
> Wenn man den Satz mal umstellt, ergibt sich:
>
> "Soweit die vorstehend genannte Forderung nicht ausgeglichen wird ...,
> werden wir Daten �ber die nicht vertragsgem��e Abwicklung von f�lligen
> und unbestrittenen Forderungen �bermitteln."

... wobei diese Daten dann die bestrittene Forderung nicht enthalten
k�nnen, denn das w�re ja keine unbestrittene Forderung.

-thh

Thomas Hochstein

unread,
Jul 10, 2012, 4:13:35 PM7/10/12
to
Dietz Proepper schrieb:

> Thomas Hochstein wrote:
>> Stefan Schmitz schrieb:
>>> Ist das eine Drohung mit dem empfindlichen �bel Schufa-Eintrag, um den
>>> Kunden zur Zahlung zu bewegen?
>> Ja, klar! Praktisch jede Mahnung ist eine Drohung mit einem
>> empfindlichen �bel: Meldung an die Schufa, Beauftragung eines Anwalts,
>> Klageerhebung. (Aber keine verwerfliche.)
>
> Wird sie u.U. verwerflich, wenn die Mahnung zu Unrecht ausgesprochen wurde?

Wenn sie bewusst zu Unrecht erfolgte, kommt das in Betracht, ja. (Dann
d�rfte es sich allerdings um eine Erpressung als Spezialform der
N�tigung handeln.)

-thh

Thomas Hochstein

unread,
Jul 11, 2012, 1:30:32 AM7/11/12
to
Stefan Schmitz schrieb:

> Stattdessen schreibt er, dass er Daten an die Schufa �bermittelt, wenn
> die Forderung nicht ausgeglichen wird.

Stimmt. Und er schreibt auch, _welche_ Daten.

EOD,
-thh

Volker Hahn

unread,
Jul 11, 2012, 5:12:16 AM7/11/12
to
In article <2055318.J...@rotfl.franken.de>, Dietz Proepper wrote:
> Nun, ab einer gewissen Menge an Vorf�llen k�nnte man im obigen Fall
> sicherlich
> ein �ffentliches Interesse am Erden der Betreiber bejahen.

Absolut.
--
"Einen Staat, der mit der Erkl�rung, er wolle Straftaten
verhindern, seine B�rger st�ndig �berwacht, kann man als
Polizeistaat bezeichnen."
(Ernst Benda, ehem. Pr�sident des BVerfG)

Lars Friedrich

unread,
Jul 11, 2012, 12:36:09 PM7/11/12
to
Am 10.07.2012 16:47, schrieb Stefan Schmitz:
> Mal eine kleine Ver�nderung des Originaltextes:
>
>> "Wir weisen darauf hin, dass wir
>> Ihnen einen Finger abhacken,
>> soweit die vorstehend
>> genannte Forderung nicht ausgeglichen wird und das Abhacken zur
>> Wahrung unserer berechtigten Interessen oder der eines Dritten
>> erforderlich ist."
>
> Ist das eine N�tigung?
>
> Wenn ja, warum nicht die Schufa-Drohung bei bestrittener Forderung?

"Du bist ein Arsch" ist auch nur eine kleine Ver�nderung von "Du hast
einen Arsch" und f�hrt trotzdem zu einer unterschiedlichen Bewertung.

Gr��e,
Lars Friedrich

mock

unread,
Jul 13, 2012, 6:17:25 PM7/13/12
to
Ich vermute mal, dass die SCHUFA aufgrund ihrer bei mangelhafter
Absicherung mglw. existenzbedrohenden Tätigkeit verpflichtet ist, sich
der Unstrittigkeit der Forderung zu vergewissern. Deren Mitarbeiter
wollen schliesslich nicht als Psychopathen bezeichnet werden.

Wenn das Abstreiten einer Forderung allerdings bei keiner Behörde
hinterlegt ist oder sein muss, könnte es schwierig sein. Dann wird die
Schufa sicher erst nach einer Klage entscheiden können. Sonst wär's
eine Umkehrung der Unschuldsvermutung. (Jaja, ich weiss, dass die
eigentlich nur in StPO und StGB gilt.)

Volker Hahn

unread,
Jul 14, 2012, 4:53:27 AM7/14/12
to
In article <1eeb796c-5d13-4132-89af-
1f0f27...@fi17g2000vbb.googlegroups.com>, Mock wrote:
> Ich vermute mal, dass die SCHUFA aufgrund ihrer bei mangelhafter
> Absicherung mglw. existenzbedrohenden Tätigkeit verpflichtet ist, sich
> der Unstrittigkeit der Forderung zu vergewissern.

Da vermutest du falsch. Die Schufa trägt stumpf alles ein, was ihr
gemeldet wird.
Sie zieht sich darauf zurück, dass die Vertragspartner verpflichtet sind,
nur wahrheitsgemäße und korrekte Meldungen abzugeben.
--
"Einen Staat, der mit der Erklärung, er wolle Straftaten
verhindern, seine Bürger ständig überwacht, kann man als
Polizeistaat bezeichnen."
(Ernst Benda, ehem. Präsident des BVerfG)

Stefan Schmitz

unread,
Jul 16, 2012, 8:53:40 AM7/16/12
to
Blöderweise hat Google meine letzten Beiträge in diesem Thread
verschluckt, aber hier muss ich doch noch mal nachfragen.

On 10 Jul., 22:14, Thomas Hochstein <t...@inter.net> wrote:
> Stefan Schmitz schrieb:
>
> > Thomas Hochstein schrieb:
> >> Stefan Schmitz schrieb:
> >>> Man kann es auch so verstehen, dass bei Nichtbegleichung der Forderung
> >>> diese als "fällig und unbestritten" an die Schufa gemeldet werden soll.
> >> Den von Dir zitierten Text nicht.
>
> > Wirklich nicht?
>
> > Wenn man den Satz mal umstellt, ergibt sich:
>
> > "Soweit die vorstehend genannte Forderung nicht ausgeglichen wird ...,
> > werden wir Daten über die nicht vertragsgemäße Abwicklung von fälligen
> > und unbestrittenen Forderungen übermitteln."
>
> ... wobei diese Daten dann die bestrittene Forderung nicht enthalten
> können, denn das wäre ja keine unbestrittene Forderung.

Darf ich das als Widerruf deiner Einschätzung aus deinem ersten
Posting zum Thema verstehen?

Da hattest du geschrieben, natürlich werde hier mit einem
empfindlichen Übel gedroht, aber das sei nicht verwerflich.
Wenn aber die bestrittene Forderung gar nicht an die Schufa gemeldet
werden soll, gäbe es gar kein empfindliches Übel.

Thomas Hochstein

unread,
Jul 17, 2012, 4:55:16 PM7/17/12
to
Stefan Schmitz schrieb:

> On 10 Jul., 22:14, Thomas Hochstein <t...@inter.net> wrote:
>> Stefan Schmitz schrieb:
>>> "Soweit die vorstehend genannte Forderung nicht ausgeglichen wird ...,
>>> werden wir Daten �ber die nicht vertragsgem��e Abwicklung von f�lligen
>>> und unbestrittenen Forderungen �bermitteln."
>> ... wobei diese Daten dann die bestrittene Forderung nicht enthalten
>> k�nnen, denn das w�re ja keine unbestrittene Forderung.
>
> Darf ich das als Widerruf deiner Einsch�tzung aus deinem ersten
> Posting zum Thema verstehen?

Nein, wieso?

> Da hattest du geschrieben, nat�rlich werde hier mit einem
> empfindlichen �bel gedroht, aber das sei nicht verwerflich.
> Wenn aber die bestrittene Forderung gar nicht an die Schufa gemeldet
> werden soll, g�be es gar kein empfindliches �bel.

Gedroht wird durchaus, nur l�uft die Drohung m�glicherweise ins Leere.

Gr��e,
-thh
--
Deutsches Bundesrecht: <http://www.gesetze-im-internet.de/>
Juristische Informationstexte: <http://th-h.de/infos/jura/>
Linkverzeichnis von Gesetzestexten: <http://rechtliches.de/>
Verbreitete Gesetzestexte im Volltext: <http://dejure.org/>

Stefan Schmitz

unread,
Jul 18, 2012, 12:22:15 PM7/18/12
to
On 17 Jul., 22:55, Thomas Hochstein <t...@inter.net> wrote:
> Stefan Schmitz schrieb:
>
> > On 10 Jul., 22:14, Thomas Hochstein <t...@inter.net> wrote:
> >> Stefan Schmitz schrieb:
> >>> "Soweit die vorstehend genannte Forderung nicht ausgeglichen wird ...,
> >>> werden wir Daten über die nicht vertragsgemäße Abwicklung von fälligen
> >>> und unbestrittenen Forderungen übermitteln."
> >> ... wobei diese Daten dann die bestrittene Forderung nicht enthalten
> >> können, denn das wäre ja keine unbestrittene Forderung.
>
> > Darf ich das als Widerruf deiner Einsch tzung aus deinem ersten
> > Posting zum Thema verstehen?
>
> Nein, wieso?
>
> > Da hattest du geschrieben, natürlich werde hier mit einem
> > empfindlichen Übel gedroht, aber das sei nicht verwerflich.
> > Wenn aber die bestrittene Forderung gar nicht an die Schufa gemeldet
> > werden soll, gäbe es gar kein empfindliches Übel.
>
> Gedroht wird durchaus, nur läuft die Drohung möglicherweise ins Leere.

Jetzt verstehe ich deine Argumentation gar nicht mehr.

Was ist das angedrohte empfindliche Übel?
Ein empfindliches Übel wäre ein Negativeintrag, also dass eine fällige
und unbestrittene Forderung nicht bezahlt wurde. Ein solcher
Negativeintrag ist hier aber nicht zulässig. Welches andere
empfindliche Übel gäbe es noch?

Wenn also mit einem empfindlichen Übel gedroht wird, kann es AFAIS nur
ein unzulässiger Negativeintrag sein. Und die Drohung mit etwas
unzulässigem wäre auf jeden Fall verwerflich.

Eine Nötigung könnte IMHO also nur daran scheitern, dass die
Formulierung gar kein empfindliches Übel androht. (Oder an fehlendem
Vorsatz)


Worin siehst du das empfindliche Übel? Und warum hältst du dessen
Androhung für nicht verwerflich?

Thomas Homilius

unread,
Jul 22, 2012, 6:11:11 AM7/22/12
to
Am Montag, 9. Juli 2012 17:12:33 UTC+2 schrieb Stefan Schmitz:
> OT-Zusatzfrage: Wie verhindert der Kunde am besten, dass es zum Schufa-
> Eintrag kommt?

Dass die SchuFa die ihr zugetragen Daten irgendwie auf Fehler untersucht,
ist wahrscheinlich ein hoffnungsloser Wunsch. Das zeige ich an meinem
eigenen Beispiel: Auszug aus meiner SchuFa-Selbstauskunft:

Druckansicht vom 10.03.2012, 14:17:04
Persoenliche Daten
SCHUFA-Kundennummer: AAA1IA6EUO
Name: Thomas Homilius
Anschrift: Schuenebuschstr. 16a, 31311 Uetze (1)
Geburtsdatum: 19.09.1972
Geburtsort: Karl-Marx-Stadt
An die SCHUFA gemeldeter zweiter Wohnsitz
Sonstige, auch fruehere Adressen:
Heusteig 1, 09114 Chemnitz
Hinterstr. 12, 57072 Siegen (2)
Turmstr. 41, 10551 Berlin (3)
Akazienstr. 95, 46049 Oberhausen (4)

Die Wohnanschriften (1)-(4) kenne ich gar nicht, habe dort nie gewohnt
und es sind auch keine Lieferanschriften, und ich war dort auch nicht
gemeldet, insbesondere wohne/wohnte ich nie in der "Schuenebuschstr. 16a,
31311 Uetze". Wie die SchuFa zu diesen FALSCHEN Daten kommt, weiss ich
nicht. Wahrscheinlich hat die SchuFa noch mehr falsche Adressen von mir,
es hat nur der Speicherplatz unter "Sonstige, auch fruehere Adressen:"
nicht gereicht. Was ich damit sagen will ist, dass man an der Richtigkeit
der SchuFa-Daten generell zweifeln muss, und dass man bei der SchuFa
schnell eine schlechte Bonitaet unverschuldet bekommt.


THOMAS HOMILIUS

Lothar Frings

unread,
Jul 23, 2012, 8:28:11 AM7/23/12
to
Thomas Homilius tat kund:

> Druckansicht vom 10.03.2012, 14:17:04
> Persoenliche Daten
> SCHUFA-Kundennummer: AAA1IA6EUO
> Name: Thomas Homilius
> Anschrift: Schuenebuschstr. 16a, 31311 Uetze (1)
> Geburtsdatum: 19.09.1972
> Geburtsort: Karl-Marx-Stadt
> An die SCHUFA gemeldeter zweiter Wohnsitz
> Sonstige, auch fruehere Adressen:
> Heusteig 1, 09114 Chemnitz
> Hinterstr. 12, 57072 Siegen (2)
> Turmstr. 41, 10551 Berlin (3)
> Akazienstr. 95, 46049 Oberhausen (4)
>
> Die Wohnanschriften (1)-(4) kenne ich gar nicht, habe dort nie gewohnt
> und es sind auch keine Lieferanschriften, und ich war dort auch nicht
> gemeldet, insbesondere wohne/wohnte ich nie in der "Schuenebuschstr. 16a,
> 31311 Uetze". Wie die SchuFa zu diesen FALSCHEN Daten kommt, weiss ich
> nicht. Wahrscheinlich hat die SchuFa noch mehr falsche Adressen von mir,
> es hat nur der Speicherplatz unter "Sonstige, auch fruehere Adressen:"
> nicht gereicht.

Was stimmt denn überhaupt an diesen Daten?
Einen Namen hast du wenigstens und bist
womöglich auch irgendwann geboren?

Jan Schejbal

unread,
Jul 24, 2012, 1:58:40 AM7/24/12
to
Am 2012-07-09 17:12, schrieb Stefan Schmitz:
> "Wir weisen darauf hin, dass wir Daten ᅵber die nicht vertragsgemᅵᅵe
> Abwicklung von fï¿œlligen und unbestrittenen Forderungen aus
> Vertragsverhï¿œltnissen an die SCHUFA ï¿œbermitteln, soweit die vorstehend
> genannte Forderung nicht ausgeglichen wird und die Weitergabe zur
> Wahrung unserer berechtigten Interessen oder der eines Dritten
> erforderlich ist."

Im Prinzip steht da: Wenn rechtlich zulï¿œssig, werden wir die Forderung
der Schufa melden.

Ich kann mir aber vorstellen, dass ein Richter es als Nï¿œtigung ansehen
wï¿œrde, wenn dieser Textbaustein in Fï¿œllen verwendet wird, wo die
Forderung vor dem Versand bestritten wurde. (Weil der Absender darauf
hofft, dass der Leser es nicht kapiert.) Aber das sagt dir der Richter.

Gruᅵ
Jan

--
Bitte mï¿œglichst in die Newsgroup antworten.
Blog: http://janschejbal.wordpress.com/
Bei e-Mail-Antworten bitte im Betreff "FROM NG" verwenden,
sonst wird die Mail ungelesen gelï¿œscht! (Danke, Spammer!)

Stefan Schmitz

unread,
Jul 24, 2012, 9:25:16 AM7/24/12
to
On 24 Jul., 07:58, Jan Schejbal <jan.schejbal_n...@gmx.de> wrote:

> Im Prinzip steht da: Wenn rechtlich zulässig,
> werden wir die Forderung der Schufa melden.

Genau so harmlos ist im Prinzip auch die Aussage: "Wenn du Francesco
nicht bis Montag 10.000 Euro gegeben hast, kann er nicht mehr für
deine Sicherheit garantieren."
Dabei scheint aber niemand Probleme bei der Einstufung als Nötigung zu
haben.

> Ich kann mir aber vorstellen, dass ein Richter es als Nötigung ansehen
> würde, wenn dieser Textbaustein in Fällen verwendet wird, wo die
> Forderung vor dem Versand bestritten wurde. (Weil der Absender darauf
> hofft, dass der Leser es nicht kapiert.) Aber das sagt dir der Richter.

Dass ein Richter Gelegenheit zur Wertung bekommt, halte ich für eher
unwahrscheinlich.
Aber ich bin gespannt, was die zuständige Staatsanwaltschaft meint.

Thomas Homilius

unread,
Jul 24, 2012, 2:02:38 PM7/24/12
to
Am Montag, 23. Juli 2012 14:28:11 UTC+2 schrieb Lothar Frings:
>> (...)
> Was stimmt denn ueberhaupt an diesen Daten?
> Einen Namen hast du wenigstens und bist
> womoeglich auch irgendwann geboren?

Ich gebe meinen Aufenthaltsort schon im idiotensicheren
MGRS[1] an. Mein derzeitiger gewoehnlicher Aufenthaltsort
ist derzeit bei:
MGRS: 33UUS 51765 38280 (Heusteig 1, Genauigkeit: 1m)


THOMAS HOMILIUS

[1] Zu MGRS:
http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/1/19/Utmzonenugitterp.png
http://de.wikipedia.org/wiki/MGRS

Dietz Proepper

unread,
Jul 24, 2012, 5:43:33 PM7/24/12
to
Stefan Schmitz wrote:

> On 24 Jul., 07:58, Jan Schejbal <jan.schejbal_n...@gmx.de> wrote:
>
>> Im Prinzip steht da: Wenn rechtlich zul�ssig,
>> werden wir die Forderung der Schufa melden.
>
> Genau so harmlos ist im Prinzip auch die Aussage: "Wenn du Francesco
> nicht bis Montag 10.000 Euro gegeben hast, kann er nicht mehr f�r
> deine Sicherheit garantieren."
> Dabei scheint aber niemand Probleme bei der Einstufung als N�tigung zu
> haben.

Des is' doch ganz einfach. Des eine sind die Guten, des andere die B�sen.
Die Unterscheidung treffen die (sogenannten) Anst�ndigen.

Ja. Man darf kotzen.

vi...@vfemail.net

unread,
Nov 11, 2012, 1:49:18 PM11/11/12
to
Am Montag, 9. Juli 2012 17:12:33 UTC+2 schrieb Stefan Schmitz:
> Ein Unternehmen fordert von seinem (Ex-)Kunden Beträge, die dieser als
> unberechtigt zurückweist.
> Die Einwände des Kunden werden ignoriert und Mahnungen folgen.
>
> Nun kommt ein Schreiben mit der Überschrift "Letzte Mahnung", in dem
> es u.a. heißt:
>
> "Wir weisen darauf hin, dass wir Daten über die nicht vertragsgemäße
> Abwicklung von fälligen und unbestrittenen Forderungen aus
> Vertragsverhältnissen an die SCHUFA übermitteln, soweit die vorstehend
> genannte Forderung nicht ausgeglichen wird und die Weitergabe zur
> Wahrung unserer berechtigten Interessen oder der eines Dritten
> erforderlich ist."
>
> Ist das eine Drohung mit dem empfindlichen Übel Schufa-Eintrag, um den
> Kunden zur Zahlung zu bewegen?
> Der Satz enthält Bedingungen, die teils nicht zutreffen (unbestritten)
> und teils sehr vage (zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich)
> sind. Lassen diese Bedingungen das Tatbestandsmerkmal entfallen, oder
> kommt es nur darauf an, dass ein Laie aufgrund dieses Satzes einen
> Schufa-Eintrag befürchten wird?
>
> Offenbar handelt es sich um einen Standardtext für alle offenen
> Forderungen, denn es wird auch die Kündigung des (längst beendeten)
> Vertrags angedroht. Lässt die fehlende Prüfung, ob der Text überhaupt
> zum Kunden passt, den Vorsatz entfallen?
>
>
> OT-Zusatzfrage: Wie verhindert der Kunde am besten, dass es zum Schufa-
> Eintrag kommt?

Naja, ich würde nicht bezahlen, wenn der Sachverhalt nicht zutrifft. Außerdem liegt ggf. eine Nachstellung vor. Ein Bedrohung ist eher das hier: http://unterschriftenfaelschung.blog.com/briefe-mit-dem-briefkopf-maren-schunke-poesger-im-zusammenhang-mit-drohung/ Der von Dir vorgetragene Sachverhalt stellt nach meiner Meinung noch keine Bedrohung dar. Auch wenn mit dem Schufa-Eintrag gedroht wird. Sofern ein Schufaeintrag grundlos erfolgt und Du dadurch Probleme hast, kannst Du aber wegen Kreditgefährdung eine Strafanzeige wegen Verleumdung stellen. Außerdem kommen zivilrechtliche Schritte in Frage, wenn Dir dadurch ein Schaden einsteht.
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