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Gez - Kündigung von der GEZ verzögert.

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Andreas Muschkat

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Jul 22, 2002, 6:50:44 AM7/22/02
to
Meine Freundin hat Mitte Mai das Formular zur Kündigung der
GEZ-Gebühren ausgefüllt, welches ja immer einen Monat vor Ende des
Quartals eingehen muß.
Sie hat ausgefüllt, daß sie mit mir zusammenzieht und dort keine
eigenen Geräte besitzt (gehören alle mir bzw. sind in unseren
gemeinsam genutzten Räumen untergebracht).

Ende Juni kam dann ein Brief an die neue Adresse (also zu mir), daß
die GEZ weitere Informationen für die Kündigung benötigt. Sie wollten
wissen, was mit den alten Geräten passiert, ob sie entsorgt wurden
oder verkauft (und wenn, wohin).
Außerdem: Durch diese fehlenden Informationen wird die Kündigung nicht
als solche anerkannt!

Meine Freundin hat auch dieses Schreiben ausgefüllt und ordnungsgemäß
frankiert zur GEZ geschickt.

Jetzt haben sie letzte Woche trotzdem die Gebühren für 3 Monate
eingezogen. Meine Freundin am Freitag angerufen, wurde ziemlich rüde
am Telefon behandelt und abgewimmelt ("alle Plätze belegt, wir rufen
Sie nächste Woche an").
Daraufhin hat sie die unrechtmäßig eingezogenen Gebühren per
Rückbuchung zurückgeholt.

Heute hat die GEZ nun tatsächlich zurückgerufen. Das 2. Schreiben wäre
nicht eingegangen, die Kündigung wird jetzt zwar zum 30.6. anerkannt,
die Gebühren für die Rückbuchung aber in Rechnung gestellt.

Nun meine Fragen:

1. Es gibt extra ein Formular zur Abmeldung, was aber offensichtlich
nicht alle nötigen Informationen abfragt. Den rechtzeitigen Eingang
hat die GEZ aber mit der Nachfrage zugegeben. Demnach sollte die
Kündigung doch rechtmäßig gewesen sein, oder? Sonst könnten die doch
Nachfrage zu Nachfrage starten und irgendwann im 5..6..7..Brief die
Kündigung anerkennen - wenn es für solch ein Vorgehen eine
Rechtgrundlage gäbe.

2. Durch das Ausfüllen des 2. Formulars entstanden meiner Freundin
auch Kosten (Briefmarke, Umschlag, Zeitaufwand). Kann sie diese nicht
umgekehrt ebenfalls in Rechnung stellen?

3. Was wird die GEZ voraussichtlich verlangen wollen?

4. Und, die wichtigste Frage: Wie sieht die Rechtslage aus? Muß die
Rückbuchungsgebühr bezahlt werden?


Andreas

Holger Lembke

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Jul 22, 2002, 7:06:56 AM7/22/02
to
Andreas Muschkat <newsgr...@muschkat.de> wrote:

>Meine Freundin hat Mitte Mai das Formular zur Kündigung der
>GEZ-Gebühren ausgefüllt,

Kann man bei der GEZ überhaupt kündigen?

--
mit freundlichen Grüßen
Holgi, +49-531-3497854

Markus Kopf

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Jul 22, 2002, 7:08:52 AM7/22/02
to
Holger Lembke <holgerspama...@wsxc.de> wrote in
news:sppnjuolrf1mdpodn...@News.CIS.DFN.DE:

> Andreas Muschkat <newsgr...@muschkat.de> wrote:
>
>>Meine Freundin hat Mitte Mai das Formular zur Kündigung der
>>GEZ-Gebühren ausgefüllt,
>
> Kann man bei der GEZ überhaupt kündigen?

Ja, kann man. Sobald keine gebührenpflichtigen Geräte mehr vorhanden
sind, kann man kündigen.

--
cu
Markus

"If light be the brightest light,
wherefore then does it shadows cast?"

Matthias Frank

unread,
Jul 22, 2002, 8:13:34 AM7/22/02
to

Andreas Muschkat schrieb:

> Sie wollten
> wissen, was mit den alten Geräten passiert, ob sie entsorgt wurden
> oder verkauft (und wenn, wohin).
> Außerdem: Durch diese fehlenden Informationen wird die Kündigung nicht
> als solche anerkannt!

War auf dem Formular dazu was vorgesehen?
MfG
Matthias

Holger Lembke

unread,
Jul 22, 2002, 7:19:31 AM7/22/02
to
Markus Kopf <spamt...@gmx.net> wrote:

>> Kann man bei der GEZ überhaupt kündigen?

>Ja, kann man. Sobald keine gebührenpflichtigen Geräte mehr vorhanden
>sind, kann man kündigen.

Und ich dachte immer, man unterliegt dann schlicht nicht mehr der
Gebührenpflicht und muss es denen nur mitteilen.

Markus Kopf

unread,
Jul 22, 2002, 7:20:16 AM7/22/02
to
Holger Lembke <holgerspama...@wsxc.de> wrote in
news:9fqnjugq2ea6932ni...@News.CIS.DFN.DE:

> Markus Kopf <spamt...@gmx.net> wrote:
>
>>> Kann man bei der GEZ überhaupt kündigen?
>
>>Ja, kann man. Sobald keine gebührenpflichtigen Geräte mehr
>>vorhanden sind, kann man kündigen.
>
> Und ich dachte immer, man unterliegt dann schlicht nicht mehr der
> Gebührenpflicht und muss es denen nur mitteilen.

Gut, evtl. also Mitteilung = Kündigung. Wie der genaue Wortlaut des
Bogens ist, weiß ich auch nicht mehr. Aber IIRC ist es "Kündigung".

Markus Kopf

unread,
Jul 22, 2002, 7:18:58 AM7/22/02
to
Andreas Muschkat <newsgr...@muschkat.de> wrote in
news:a2onjuoer2tlhteue...@4ax.com:

> Meine Freundin hat Mitte Mai das Formular zur Kündigung der
> GEZ-Gebühren ausgefüllt, welches ja immer einen Monat vor Ende des
> Quartals eingehen muß.

[...]

Nun, IANAL, aber meine Frau und ich hatten das gleiche Problem, als
wir zusammenzogen. Sie hatte die GEZ gekündigt (weit vor dem Ablauf
der Kündigungsfrist). Dennoch wurde das Geld wieder eingezogen. Wir
ließen dieses dann wieder rückbuchen, woraufhin ein Schrieb der GEZ
kam mit der Bitte, die Kündigung zu begründen. Als Grund gaben wir
"Umzug" an und verwiesen noch auf meine "Teilnehmernummer".
Danach scheint sich das erledigt zu haben, denn sie hat nichts mehr
von der GEZ gehört.

Offensichtlich hat die GEZ die Kündigung erhalten, und mir ist nicht
bekannt, daß man einen hieb- und stichfesten Grund für die Kündigung
angeben muß. Schließlich kann ich kündigen, und später nochmal
Opfer^WKunde zu werden.

Ich würde es bei der Rückbuchung belassen, den zweiten Bogen
ausfüllen und an die GEZ schicken. Dann mal abwarten, ob die sich
überhaupt nochmal rühren.

Andreas Muschkat

unread,
Jul 22, 2002, 7:20:20 AM7/22/02
to
>> Sie wollten
>> wissen, was mit den alten Geräten passiert, ob sie entsorgt wurden
>> oder verkauft (und wenn, wohin).
>> Außerdem: Durch diese fehlenden Informationen wird die Kündigung nicht
>> als solche anerkannt!
>
>War auf dem Formular dazu was vorgesehen?

Nein.

Es wurde das Standardformular verwendet:
http://www.gez.de/pdfs/Abmelden.pdf


Dort gibt es keine Möglichkeiten, anzugeben, was mit den bisher
angemeldeten Geräten geschieht. Lediglich ein freies Feld "Grund der
Abmeldung" ist vorhanden, wo meine Freundin sinngemäß
hineingeschrieben hat, daß sie ihren Haushalt aufgibt und mit mir
(Adresse angegeben) zusammenzieht und einen gemeinsamen Haushalt führt
und daß ich bei der GEZ gemeldet bin.

Andreas

Piet Schmiedel

unread,
Jul 22, 2002, 7:58:25 AM7/22/02
to
Andreas Muschkat <newsgr...@muschkat.de> schrieb:

> 1. Es gibt extra ein Formular zur Abmeldung, was aber offensichtlich
> nicht alle nötigen Informationen abfragt. Den rechtzeitigen Eingang
> hat die GEZ aber mit der Nachfrage zugegeben. Demnach sollte die
> Kündigung doch rechtmäßig gewesen sein, oder?

Sehe ich so. Was mit den alten Geräten ist, ist uninteressant. Tatsache ist,
daß Deine Freundin nicht mehr bezahlen muß (wenn Du zahlst).

Habe auch abgemeldet, aus dem gleichen Grund.

Antwort der GEZ:
"Wir nehmen an, daß Sie ein Radio in Ihrem Kraftfahrzeug (zugelassen auf
Ihren Namen) zum Empfang bereithalten und haben daher zunächst nur Ihr
Fernsehgerät abgemeldet. Sollten Sie kein Autoradio zum Empfang bereithalten,
bitten wir Sie um kurzfristige Mitteilung".

Frechheit! Ich habe explizit auf dem Abmeldebogen Fernseher _und_ Radio
abgemeldet. Auf mich ist kein Fahrzeug zugelassen. Ich halte auch kein Radio
zum Empfang bereit.

Aber immerhin wird mir nach Telefonat mit der (gebührenpflichtigen) Hotline
der Betrag rückwirkend erstattet. Als frech oder ungewöhnliches
Geschäftsgebaren empfanden die Hotliner das Verhalten der GEZ allerdings
nicht.

Man stelle sich vor, man kündigt ein ABO: "Ich kündige meine Abos der
Zeitschrift A, B und C." und bekommt zur Antwort "Wir nehmen an, daß Sie
Zeitschrift B weiterhin lesen wollen und haben daher zunächst nur Ihr Abo für
Zeitschrift A+C abgemeldet. Sollten Sie Zeitschrift B nicht mehr lesen
wollen, bitten wir Sie um kurzfristige Mitteilung."

Gruss,
Piet

--
Merke: Nicht überall, wo kein Smiley draufsteht, ist kein Witz drin.
(C. Gassmann in d.s.r.d.)

Ulrich Mindrup

unread,
Jul 22, 2002, 9:06:12 AM7/22/02
to
Andreas Muschkat wrote:


>
> Dort gibt es keine Möglichkeiten, anzugeben, was mit den bisher
> angemeldeten Geräten geschieht. Lediglich ein freies Feld "Grund der
> Abmeldung" ist vorhanden, wo meine Freundin sinngemäß
> hineingeschrieben hat, daß sie ihren Haushalt aufgibt und mit mir
> (Adresse angegeben) zusammenzieht und einen gemeinsamen Haushalt führt
> und daß ich bei der GEZ gemeldet bin.
>

Wohin die Geräte entsorgt, verschenkt oder verkauft worden sind, hat die
Damen und Herren von der GEZ schlichtweg nicht zu interessieren.

Wenn sich das ganze so zugetragen hat wie beschrieben, dann ist das ganze
eine riesige Unverschämtheit. Ich würde das Geld zurückbuchen lassen und
abwarten.

Grüße

Ulrich

Heiko Mittelstaedt

unread,
Jul 22, 2002, 9:17:04 AM7/22/02
to
Ulrich Mindrup wrote:
> Wenn sich das ganze so zugetragen hat wie beschrieben, dann ist das ganze
> eine riesige Unverschämtheit. Ich würde das Geld zurückbuchen lassen und
> abwarten.

Die GEZ akzeptiert eben nur einen triftigen Grund zur Kündigung und das
ist der Tod. Selbst da muß man 4 Wochen vorher Bescheid sagen und
mitteilen, wem man die Geräte vererbt... ;-)

Gruß,
Heiko

--
*** www.daea.de ***
Offizielle Homepage von de.alt.etc.auktionshaeuser

Marcus Troester

unread,
Jul 22, 2002, 9:40:08 AM7/22/02
to
Andreas Muschkat <newsgr...@muschkat.de> wrote:

[GEZ-Abmeldung]


>
> Ende Juni kam dann ein Brief an die neue Adresse (also zu mir), daß
> die GEZ weitere Informationen für die Kündigung benötigt. Sie wollten
> wissen, was mit den alten Geräten passiert, ob sie entsorgt wurden
> oder verkauft (und wenn, wohin).

das geht sie IMHO überhaupt nichts an!
Lediglich, _ob_ noch funktionsfähige Empfänger zur Verfügung stehen.

> Außerdem: Durch diese fehlenden Informationen wird die Kündigung nicht
> als solche anerkannt!

*lach*

> Meine Freundin hat auch dieses Schreiben ausgefüllt und ordnungsgemäß
> frankiert zur GEZ geschickt.

freundlich!



> Jetzt haben sie letzte Woche trotzdem die Gebühren für 3 Monate
> eingezogen. Meine Freundin am Freitag angerufen, wurde ziemlich rüde
> am Telefon behandelt und abgewimmelt ("alle Plätze belegt, wir rufen
> Sie nächste Woche an").
> Daraufhin hat sie die unrechtmäßig eingezogenen Gebühren per
> Rückbuchung zurückgeholt.
>
> Heute hat die GEZ nun tatsächlich zurückgerufen. Das 2. Schreiben wäre
> nicht eingegangen, die Kündigung wird jetzt zwar zum 30.6. anerkannt,
> die Gebühren für die Rückbuchung aber in Rechnung gestellt.

Ich würde es drauf ankommen lassen und nicht bezahlen.
Wie viel Zeit ist zwischen dem Anruf deiner Freundin, der Rückbuchung und
dem Rückruf vergangen?

Meiner Meinung nach könntest du dazu verpflichtet sein, zuerst einen
Aufklärungsversuch zu unternehmen und dann erst die Rückbuchung zu
veranlassen, um weitere Kosten zu verhindern.
Bei ausreichender Zeit zwischen Anruf und Rückbuchung solltest du dieser
Pflicht zur Genüge nachgekommen sein.

Fraglich ist ausserdem, ob die GEZ wegen der x,50 EUR ein Mahnverfahren
anstrebt, der Ausgang IMHO unsicher ist.

Gruß Marcus (IANAL)

--
Die letzten Worte des Sportlehrers: "Alle Speere zu mir!"

Mark Knopfler

unread,
Jul 22, 2002, 3:19:54 PM7/22/02
to
"Holger Lembke" schrieb

> Andreas Muschkat <newsgr...@muschkat.de> wrote:
>
> >Meine Freundin hat Mitte Mai das Formular zur Kündigung der
> >GEZ-Gebühren ausgefüllt,
>
> Kann man bei der GEZ überhaupt kündigen?

Habe ich auch immer für eine UL gehalten, aber letztes Jahr habe ich
alle meine Geräte abgemeldet/gekündigt. Aber ich wohne auch in
Bielefeld...

SCNR
Mark

tom wéss

unread,
Jul 22, 2002, 3:42:21 PM7/22/02
to
> Jetzt haben sie letzte Woche trotzdem die Gebühren für 3 Monate
> eingezogen.

Daher: niemals(!) EZ-Ermächtigung an GEZ, Telekomiker, Versicherung etc.!

Gruß

Tom

Sven Demenus

unread,
Jul 22, 2002, 8:06:12 PM7/22/02
to

" tom wéss" <sam....@gmx.net> schrieb im Newsbeitrag news:ahhn6t$p4k$1...@news.online.de...

> > Jetzt haben sie letzte Woche trotzdem die Gebühren für 3 Monate
> > eingezogen.
>
> Daher: niemals(!) EZ-Ermächtigung an GEZ, Telekomiker, Versicherung etc.!
Hi,
also mir ist das die liebste Zahlungsmethode, wenn ich überweise muss ich Geld rausklagen.
Bei Einzug vom Konto buche ich einfach zurück und dann müssen die klagen.

Gruss
Sven


Ingmar Heinrich

unread,
Jul 23, 2002, 12:38:09 PM7/23/02
to
"Mark Knopfler" schrieb:

> Aber ich wohne auch in Bielefeld...

Bielefeld gibt es nicht.

Gruesse,
Ingmar

--
Ingmar Heinrich <ingmar....@brainiacs.de>


Ekkehard Schwarz

unread,
Jul 23, 2002, 3:55:40 PM7/23/02
to
On 22 Jul 2002 11:20:16 GMT, Markus Kopf wrote:

>Gut, evtl. also Mitteilung = Kündigung. Wie der genaue Wortlaut des
>Bogens ist, weiß ich auch nicht mehr. Aber IIRC ist es "Kündigung".

IIRC "Abmeldung".

Gruß
E.S.

Markus Kopf

unread,
Jul 25, 2002, 2:44:49 AM7/25/02
to
Wolfgang Gerber <wo02...@gerdat.de> wrote in
news:ahjogs$tgnmk$1...@ID-3981.news.dfncis.de:

> Markus Kopf schrieb:


>
>>> Kann man bei der GEZ überhaupt kündigen?
>>
>>Ja, kann man. Sobald keine gebührenpflichtigen Geräte mehr
>>vorhanden sind, kann man kündigen.
>

> Und genau dann folgt monatelang das vom OP geschilderdete Problem.
> Ich mache gerade auch das gleiche durch. Seit nun fast 5 Monaten!

Gut, das Problem hatten wir auch. Aber ich muß sagen, daß die GEZ
zwar hartnäckig war, aber dann doch beigegeben hatte.

Markus Kopf

unread,
Jul 26, 2002, 2:23:49 AM7/26/02
to
Wolfgang Gerber <wo02...@gerdat.de> wrote in
news:ahp8gg$v1qtf$2...@ID-3981.news.dfncis.de:

> Markus Kopf schrieb:


>
>>Gut, das Problem hatten wir auch. Aber ich muß sagen, daß die GEZ
>>zwar hartnäckig war, aber dann doch beigegeben hatte.
>

> Hartnäckig ist ja noch harmlos ausgedrückt. Ich bezeichne so etwas
> als Unverschämtheit. Oder eigentlich als Nötigung.

Hmm, IANAL, also weiß ich nicht, wie die Rechtslage hier ist.
Allerdings vermute ich, daß sich die GEZ an der Stelle schon
rechtlich abgesichert hat. Eine Unverschämtheit ist es allemal.

> Der Wortlaut diverser "Droh-"Schreiben "nötigt" sicher sehr viele
> Betroffene auf etwas zu reagieren, wo sie gar nichts tun müssten
> bzw. nicht zu verpflichtet sind.

Das kann ich mir vorstellen. Aber wer sich nicht erkundigt, der
scheint offensichtlich auch kein Interesse an der Lösung des Problems
zu haben. Somit sollen diese Leute dann ruhig weiter zahlen.

Durch den Wasserkopf an Verwaltung, den die GEZ hat, kommt man
nichtmal an den richtigen Ansprechpartner, um ihm das Leid zu klagen.

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