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Befähigung zum Richteramt

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Thomas Hühn

unread,
Mar 6, 2011, 5:12:00 AM3/6/11
to
Hallo

Gibt es eigentlich in Deutschland überhaupt Personen mit Befähigung zum
Richteramt, aber ohne bestandene Staatsexamina? Also Quereinsteiger, die
Professuren ergattert haben. Oder ist §7 DRiG rein hypothetischer Natur?

Die Befähigung zum Richteramt wäre dann aber an die Professur gebunden,
oder?

Sprich, so jemand könnte während seiner Universitätszeit vor Gerichten
auftreten, aber ein Wechsel auf eine Richterstelle wäre ihm verwehrt,
weil er mit dem Fortgang von der Universität die Befähigung zum
Richteramt verlieren würde. Oder behielte er die doch?

Thomas

Thomas Fuchs

unread,
Mar 6, 2011, 5:52:30 AM3/6/11
to
Thomas Hühn wrote:

> Hallo
>
> Gibt es eigentlich in Deutschland überhaupt Personen mit Befähigung zum
> Richteramt, aber ohne bestandene Staatsexamina?

Du solltest einen Beratervertrag mit Dr. jur. von und zu Guttenberg
abschließen. Der kann auch gleich nen Doktorvater vermitteln, der selbst
eine gebundene Serie von Zeitungen für auszeichnungswürdig hält.
Mitgliedschaft in einer der faschistischen C-Parteien ist hilfreich! Dann
sei Dir die Unterstützung selbst höchster politischer Kreise gewiß!

> Also Quereinsteiger, die
> Professuren ergattert haben. Oder ist §7 DRiG rein hypothetischer Natur?

Eine braune Gesinnung ist auch hilfreich:
<http://www.braunbuch.de/3-03.shtml>

>
> Die Befähigung zum Richteramt wäre dann aber an die Professur gebunden,
> oder?

Die Grundvoraussetzung zum Richter wiederum ist, den Ekel vor sich selbst zu
ertragen, wenn man im System mitspielen möchte:
<http://www.derrechtsstaat.de/?p=1936>
(Leider finde ich den Artikel in der Süddeutschen nicht mehr)

>
> Sprich, so jemand könnte während seiner Universitätszeit vor Gerichten
> auftreten, aber ein Wechsel auf eine Richterstelle wäre ihm verwehrt,
> weil er mit dem Fortgang von der Universität die Befähigung zum
> Richteramt verlieren würde. Oder behielte er die doch?

Wie wir in den letzten Tagen gelernt haben, werden juristische Titel mit der
Gießkanne verteilt. Das ist gelebte BRD-Rechtswissenschaft!


Thomas Fuchs

gUnther nanonüm

unread,
Mar 6, 2011, 6:20:46 AM3/6/11
to

"Thomas Fuchs" <thomas...@isg.shacknet.nu> schrieb im Newsbeitrag
news:ikvp1e$p2k$01$1...@news.t-online.com...


> Wie wir in den letzten Tagen gelernt haben, werden juristische Titel mit
> der
> Gießkanne verteilt. Das ist gelebte BRD-Rechtswissenschaft!

Hi,
soein Quatsch, der saubere freiherrliche Doktor kostete seinen Papa ne
knappe Million. Ummesöns ist das eben nur in Despotamien zu kriegen.

--
mfg,
gUnther


Thomas Hühn

unread,
Mar 6, 2011, 6:24:43 AM3/6/11
to
Am 06.03.2011 11:52, schrieb Thomas Fuchs:

[nix von Belang]

Würdest du deine Soße bitte in einem eigenen Thread vergießen? Du hast
*keinerlei* Anknüpfungspunkt an mein Posting gefunden, zitierst mich
zwar zeilenweise, bringst darunter aber jeweils *nichts*, was mit dem
Zitierten auch nur entfernt zu tun hätte.

Thomas

Thomas Fuchs

unread,
Mar 6, 2011, 6:50:39 AM3/6/11
to
Thomas Hühn wrote:

> Am 06.03.2011 11:52, schrieb Thomas Fuchs:
>
> [nix von Belang]
>
> Würdest du deine Soße bitte in einem eigenen Thread vergießen?

Nein, denn genau hier gehört diese "Soße" hin.

> Du hast
> *keinerlei* Anknüpfungspunkt an mein Posting gefunden, zitierst mich
> zwar zeilenweise, bringst darunter aber jeweils *nichts*, was mit dem
> Zitierten auch nur entfernt zu tun hätte.

Doch, ich gab Dir mehrere Hinweise, wie Du ohne Mühe zum Richteramt im real
existierenden summa-cum-laude-Rechtsstaat BRD, dem Land der
summa-cum-laude-Rechtswissenschaften kommen kannst und was Dich erwartet.
Apropos Soße: Ist Dr. jur. von und zu Guttenberg beim Cum-Sex in Summe
ziemlich laud und man zeichnete ihn deswegen für sein ^C^V-Plagiat aus?


Thomas Fuchs

Claus Färber

unread,
Mar 6, 2011, 6:55:49 AM3/6/11
to
On 2011-03-06 11:12:00 +0100, Thomas Hühn said:
> Gibt es eigentlich in Deutschland überhaupt Personen mit Befähigung zum
> Richteramt, aber ohne bestandene Staatsexamina? Also Quereinsteiger,
> die Professuren ergattert haben.

Es gibt Professoren, die nur das erste Staatsexamen haben, dann aber
statt das Referendariat und das zweite Staatsexamen zu machen gleich in
der Wissenschaft hängen geblieben sind; für eine wissenschaftliche
Karriere ist schließlich nur das erste Staatsexamen relevant. Ist aber
eher die Ausnahme.

Claus

Thomas Fuchs

unread,
Mar 6, 2011, 6:57:36 AM3/6/11
to
gUnther nanonüm wrote:

>
> "Thomas Fuchs" <thomas...@isg.shacknet.nu> schrieb im Newsbeitrag
> news:ikvp1e$p2k$01$1...@news.t-online.com...
>
>
>> Wie wir in den letzten Tagen gelernt haben, werden juristische Titel mit
>> der
>> Gießkanne verteilt. Das ist gelebte BRD-Rechtswissenschaft!
>
> Hi,
> soein Quatsch, der saubere freiherrliche Doktor kostete seinen Papa ne
> knappe Million.

Hm. Und wieviel spendete Papa an die faschistische CSU, um das multimediale
Söhnchen ins Ministeramt zu befördern? Wieviel zahlte man der
faschistischen law&order-CDU, auf daß sie sich nahezu geschlossen hinter
den Dr. jur. Plagiator stellte?

...


Thomas Fuchs

Thomas Hühn

unread,
Mar 6, 2011, 7:07:00 AM3/6/11
to
Am 06.03.2011 12:55, schrieb Claus Färber:
> Es gibt Professoren, die nur das erste Staatsexamen haben, dann aber
> statt das Referendariat und das zweite Staatsexamen zu machen gleich in
> der Wissenschaft hängen geblieben sind; für eine wissenschaftliche
> Karriere ist schließlich nur das erste Staatsexamen relevant. Ist aber
> eher die Ausnahme.

Interessante Variante. Da bin ich gar nicht drauf gekommen, weil ich
dachte, wer das erste macht, macht dann auch gleich das zweite (oder
fällt da halt durch und wird dann sicherlich nie Prof).

Aber das Referendariat ist ja schon einiges an "verlorener" Zeit, das
stimmt. Trotzdem mutig, sich nicht erst die sichere Basis zu erobern,
bevor man sich auf den Trek zu Diss uhd habil aufmacht.

Thomas

gUnther nanonüm

unread,
Mar 6, 2011, 7:44:40 AM3/6/11
to

"Thomas Fuchs" <thomas...@isg.shacknet.nu> schrieb im Newsbeitrag
news:ikvsrh$vei$02$1...@news.t-online.com...

> Hm. Und wieviel spendete Papa an die faschistische CSU, um das
> multimediale
> Söhnchen ins Ministeramt zu befördern? Wieviel zahlte man der
> faschistischen law&order-CDU, auf daß sie sich nahezu geschlossen hinter
> den Dr. jur. Plagiator stellte?

Hi,
das war garnicht erforderlich, das "Schloß" hält sich doch einen eigenen
CSU-Ortsverein im 600-Seelen-Örtchen der Hausbesorger.

--
mfg,
gUnther


Christoph Brüninghaus

unread,
Mar 6, 2011, 8:06:23 AM3/6/11
to
Am 06.03.2011 11:12, schrieb Thomas Hühn:
> Hallo
>
> Gibt es eigentlich in Deutschland überhaupt Personen mit Befähigung zum
> Richteramt, aber ohne bestandene Staatsexamina? Also Quereinsteiger, die
> Professuren ergattert haben. Oder ist §7 DRiG rein hypothetischer Natur?

Das erste Examen werden Professoren wohl immer haben.

>
> Die Befähigung zum Richteramt wäre dann aber an die Professur gebunden,
> oder?
>
> Sprich, so jemand könnte während seiner Universitätszeit vor Gerichten
> auftreten,

Da muss man präzise bleiben:
Vor dem (Zivil-)Gericht kann, von vereinzelten Ausnahmen abgesehen,
jeder auftreten, es sei denn, es herrscht Anwaltszwang.
Als Rechtsanwalt muss man zugelassen sein. Die Befähigung zum Richteramt
ist da nur eine, wenn auch die wichtigste, Voraussetzung.
Nur der zugelassene Rechtsanwalt ist postulationsfähig und kann wirksam
Prozesshandlungen vornehmen.

> aber ein Wechsel auf eine Richterstelle wäre ihm verwehrt,
> weil er mit dem Fortgang von der Universität die Befähigung zum
> Richteramt verlieren würde. Oder behielte er die doch?

Das weiß ich nicht.
Ich kann mir beides vorstellen.

Mit dem bestandenen 2. Staatsexamen erwirbt man die Befähigung zum
Richteramt und verliert die auch nicht mehr, wenn man gar nicht in einem
juristischen Beruf tätig ist. Das könnte bei einem Professor auch so
sein, weil er diese Befähigung nach Sicht des Gesetzgebers nachgewiesen
hat durch seine Professur.

Christoph

Thomas Hühn

unread,
Mar 6, 2011, 8:07:35 AM3/6/11
to
Am 06.03.2011 14:06, schrieb Christoph Brüninghaus:

> Das weiß ich nicht.
> Ich kann mir beides vorstellen.

Ich mir auch, das ist ja das Problem. :-)

Thomas

Christoph Brüninghaus

unread,
Mar 6, 2011, 8:08:35 AM3/6/11
to
Am 06.03.2011 13:07, schrieb Thomas Hühn:
> Am 06.03.2011 12:55, schrieb Claus Färber:
>> Es gibt Professoren, die nur das erste Staatsexamen haben, dann aber
>> statt das Referendariat und das zweite Staatsexamen zu machen gleich in
>> der Wissenschaft hängen geblieben sind; für eine wissenschaftliche
>> Karriere ist schließlich nur das erste Staatsexamen relevant. Ist aber
>> eher die Ausnahme.
>
> Interessante Variante. Da bin ich gar nicht drauf gekommen, weil ich
> dachte, wer das erste macht, macht dann auch gleich das zweite (oder
> fällt da halt durch und wird dann sicherlich nie Prof).

Die beiden Ausbildungsabschnitte unterscheiden sich wie Tag und Nacht,
weil sie unterschiedliche Zwecke erfüllen. Da kann es Sinn machen, das
Recht nur zu studieren.

In Versicherungen z.B. sitzen sowieso oft Juristen mit nur einem
Staatsexamen und das sind in dem Zeitraum seit 1990, den ich beurteilen
kann, bei weitem nicht nur im Referendariat Gescheiterte.

>
> Aber das Referendariat ist ja schon einiges an "verlorener" Zeit, das
> stimmt.

Inwiefern verlorene Zeit?


> Trotzdem mutig, sich nicht erst die sichere Basis zu erobern,
> bevor man sich auf den Trek zu Diss uhd habil aufmacht.

Zum Einen ist die Basis nicht sicher, was ein Blick auf die Zahlen
offenbart. Die Zahlen der Stellen für Richter und Staatsanwälte sowie in
der freien Wirtschaft und die Zahlen der Rechtsanwaltszulassung bzw. der
Rechtsanwaltsdichte....letztendlich auch die der zurückgegebenen
Zulassungen.
Zum Anderen zeichnet sich in den allermeisten die wissenschaftliche
Laufbahn bereits im Studium ab, indem entsprechend wissenschaftliche
Tätigkeiten erfolgen und Kontakte geknüpft werden. Diese Studenten sind
meist die besseren und haben entsprechend gute Aussichten.

Christoph

Thomas Fuchs

unread,
Mar 6, 2011, 8:35:13 AM3/6/11
to
Christoph Brüninghaus wrote:

> Am 06.03.2011 13:07, schrieb Thomas Hühn:

...

>> Aber das Referendariat ist ja schon einiges an "verlorener" Zeit, das
>> stimmt.
>
> Inwiefern verlorene Zeit?

Insofern, als daß das beschleunigte
Dr.-jur.-von-und-zu-Guttenberg-Verfahren, je nach Schmiergeld, entsprechend
schnell über die Bühne juristischer Staatsexaminationen bzw. ebendieser
Promotionen geht. Die Uni bei Reuth ist da übrigens behilflich, habe ich
gehört, die faschistischen C-Parteien decken dies inbrünstig.

...

> Zum Anderen zeichnet sich in den allermeisten die wissenschaftliche
> Laufbahn bereits im Studium ab, indem entsprechend wissenschaftliche
> Tätigkeiten erfolgen und Kontakte geknüpft werden. Diese Studenten sind
> meist die besseren und haben entsprechend gute Aussichten.

Dein Vorposter stellte eine Laufbahnfrage innert des juristischen
Standesdünkels. Was soll Juristenquatsch und damit zusammenhängender
Unfehlbarkeitsanspruch mit Wissenschaft zu tun haben? Das ist allenfalls
eine sportliche Übung: Wer schreibt am schnellsten von anderen ab, wäre das
erste juristische Staatsexamen, das zweite desselben ist schon etwas
schwieriger: Wessen Plagiatierung fällt am wenigsten und zuletzt auf?


Thomas Fuchs

Thomas Hühn

unread,
Mar 6, 2011, 9:05:16 AM3/6/11
to
Am 06.03.2011 14:08, schrieb Christoph Brüninghaus:
>> Aber das Referendariat ist ja schon einiges an "verlorener" Zeit, das
>> stimmt.
>
> Inwiefern verlorene Zeit?

Wenn man von vorneherein nicht als Anwalt, Richter etc. tätig sein will,
sondern die wissenschaftliche Laufbahn als Weg zum persönlichen Glück
sieht, dann sind das zwei Jahre, in denen man statt Praxiserfahrung
sammeln auch forschen und publizieren kann.

Thomas

Thomas Fuchs

unread,
Mar 6, 2011, 9:13:27 AM3/6/11
to
Thomas Hühn wrote:

Du meinst republizieren? Also das, was schon die Zeitungen vor Jahren
druckten, in einem "eigenen" Buch zusammenfassen? Außerdem solltest Du mal
nicht die wirklichen Wissenschaftler auf das Niveau eines ungelernten
Müllfahrers herabwürdigen, indem Du Rechts-"Wissenschaft" mit wirklicher
Wissenschaft in einen Topf wirfst. Das ist schlicht eine Anmaßung!


Thomas Fuchs

Gerald Gruner

unread,
Mar 6, 2011, 11:13:03 AM3/6/11
to

Bitte jetzt nicht auch noch gegen Müllfahrer hetzen.
Die sind für den Erhalt unserer Zivilisation weitaus wichtiger als die
meisten Professoren incl. der Jura-Professoren. Siehe unten.

Nicht ohne Grund ist der Müllmann in den bekannten Dilbert-Cartoons
eines der größten Genies überhaupt... ;-)

MfG
Gerald

--
Die Herren und Damen der Stadtreinigung leisten vermutlich einen
bedeutenderen Beitrag zum Erhalt unserer Zivilisation als z.B.
die meisten Professoren. (Heiko Mell / VDI-N)

Thomas Hochstein

unread,
Mar 6, 2011, 11:55:18 AM3/6/11
to
Christoph Brüninghaus schrieb:

>> Aber das Referendariat ist ja schon einiges an "verlorener" Zeit, das
>> stimmt.
>
> Inwiefern verlorene Zeit?

Naja, für eine wissenschaftliche Laufbahn bringt das Referendariat
vermutlich nicht viel. Die zwei Jahre kann man dann sicher besser
anders nutzen.
--
T-Online kuendigt Newsserver-Abschaltung an:
<http://th-h.de/blog/archives/1681-T-Online-verabschiedet-sich-vom-Usenet.html>
Fuer Alternativen:
<http://th-h.de/blog/archives/1683-Alternativen-fuer-die-Nutzer-von-news.t-online.de.html>

Christopher Creutzig

unread,
Mar 6, 2011, 12:51:22 PM3/6/11
to
On 3/6/11 2:06 PM, Christoph Brüninghaus wrote:

> Das erste Examen werden Professoren wohl immer haben.

In anderen Fachbereichen gibt es durchaus Professoren, die „nur“ etwas
Verwandtes studiert haben, etwa eine andere Naturwissenschaft,
Mathematik statt Informatik (oder umgekehrt) oder eine andere Sprache.
In der Regel haben diese Leute anschließend in dem späteren Gebiet
(promoviert und) habilitiert. Ist das bei Juristen undenkbar?

(Anders als mit solchen „Quereinsteigern“ wäre es ja auch ziemlich
schwierig, ein neues Fach, wie vor ein paar Jahrzehnten die Informatik,
aufzubauen.)

> > aber ein Wechsel auf eine Richterstelle wäre ihm verwehrt,
> > weil er mit dem Fortgang von der Universität die Befähigung zum
> > Richteramt verlieren würde. Oder behielte er die doch?
>
> Das weiß ich nicht.
> Ich kann mir beides vorstellen.

Vielleicht beides als Halbzeitstelle?

--
Aus einem Waschlappen kann man schnell einen gerissenen Lumpen machen.

Stefan Schmitz

unread,
Mar 6, 2011, 1:08:30 PM3/6/11
to
On 6 Mrz., 14:06, Christoph Brüninghaus <brueni.nos...@gmx.de> wrote:
> Am 06.03.2011 11:12, schrieb Thomas Hühn:
>  > aber ein Wechsel auf eine Richterstelle wäre ihm verwehrt,
>  > weil er mit dem Fortgang von der Universität die Befähigung zum
>  > Richteramt verlieren würde. Oder behielte er die doch?
>
> Das weiß ich nicht.
> Ich kann mir beides vorstellen.

Ich mir nur das letztere.
Wäre doch unsinnig, im Richtergesetz jemandem die Befähigung zum
Richteramt zuzusprechen, der das Amt gar nicht ausüben könnte.

Oliver Jennrich

unread,
Mar 6, 2011, 1:24:19 PM3/6/11
to
Thomas H�hn <xf...@arcor.de> writes:


> Aber das Referendariat ist ja schon einiges an "verlorener" Zeit, das
> stimmt. Trotzdem mutig, sich nicht erst die sichere Basis zu erobern,
> bevor man sich auf den Trek zu Diss uhd habil aufmacht.

Naja. Ungef�hr so mutig eben wie alle diejenigen, die das in anderen
Wissenschaften (in denen es keine Staatsexamen gibt und schon gar keine
zweiten) auch tun. Oder mit anderen Worten: Ziemlich normal.

--
Space - The final frontier

gUnther nanonüm

unread,
Mar 6, 2011, 1:29:37 PM3/6/11
to

"Stefan Schmitz" <ss...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:27ad25e3-c9b9-447c...@a5g2000vbs.googlegroups.com...

>Ich mir nur das letztere.
>Wäre doch unsinnig, im Richtergesetz jemandem die Befähigung zum
>Richteramt zuzusprechen, der das Amt gar nicht ausüben könnte.

Hi,
nee, wieso? Wir brauchen eben nicht soviele Leute, wie "dazu fähig" sind.
Eine Auswahl findet daher auch noch auf anderem Wege statt. Die Befähigung
ist aber schonmal zwingend erforderlich. Siehe es wie den Führerschein, Du
darfst weder blind noch minderjährig sein, aber dennoch wird Dir die Prüfung
nicht erspart, willst Du den Lappen haben.

--
mfg,
gUnther


Thomas Hochstein

unread,
Mar 6, 2011, 2:06:21 PM3/6/11
to
Stefan Schmitz schrieb:

Warum sollte er das nicht können? Es gibt - namentlich an oberen und
obersten Gerichten - reihenweise (Honorar-)Professoren (die allerdings
vermutlich alle Volljuristen sind). Allein in den fünf Strafsenaten
des BGH finden sich sechs Professoren:

* Prof. Dr. Jäger (Honorarprofessor an der TU Dresden)

* Prof. Dr. König (Honorarprofessor an der LMU München)

* Prof. Dr. Krehl (Honorarprofessor an der Goethe-Universität
Frankfurt)

* Prof. Dr. Sander (Honorarprofessor an der HU Berlin)

* Prof. Dr. Schmitt (Honorarprofessor an der
Julius-Maximilians-Universität Würzburg)

* Prof. Dr. Th. Fischer (Honorarprofessor an der
Julius-Maximilians-Universität Würzburg)

Bei den anderen Senaten des BGH, bei den anderen obersten Gerichten
des Bundes und bei anderen Obergerichten (OLG, OVG, LSG, LAG, LSG, FG)
dürfte das wenig anders aussehen.

-thh
--
Deutsches Bundesrecht: <http://www.gesetze-im-internet.de/>
Juristische Informationstexte: <http://th-h.de/infos/jura/>
Linkverzeichnis von Gesetzestexten: <http://rechtliches.de/>
Verbreitete Gesetzestexte im Volltext: <http://dejure.org/>

Stefan Schmitz

unread,
Mar 6, 2011, 2:33:12 PM3/6/11
to
On 6 Mrz., 20:06, Thomas Hochstein <t...@inter.net> wrote:
> > Wäre doch unsinnig, im Richtergesetz jemandem die Bef higung zum

> > Richteramt zuzusprechen, der das Amt gar nicht ausüben könnte.
>
> Warum sollte er das nicht können? Es gibt - namentlich an oberen und
> obersten Gerichten - reihenweise (Honorar-)Professoren (die allerdings
> vermutlich alle Volljuristen sind). Allein in den fünf Strafsenaten
> des BGH finden sich sechs Professoren:

Honarprofessoren sind aber nicht automatisch zum Richteramt befähigt,
nur ordentliche.

Thomas Hochstein

unread,
Mar 6, 2011, 4:46:53 PM3/6/11
to
Stefan Schmitz schrieb:

> Honarprofessoren sind aber nicht automatisch zum Richteramt befähigt,
> nur ordentliche.

Auch wieder wahr.

Thomas Hühn

unread,
Mar 6, 2011, 11:18:34 PM3/6/11
to

Auch keine apl. Professoren?

Thomas

Mark Obrembalski

unread,
Mar 9, 2011, 3:46:05 PM3/9/11
to
Oliver Jennrich wrote:

> Naja. Ungefähr so mutig eben wie alle diejenigen, die das in anderen


> Wissenschaften (in denen es keine Staatsexamen gibt und schon gar keine
> zweiten) auch tun. Oder mit anderen Worten: Ziemlich normal.

Na ja. In diesen Wissenschaften kann ja normalerweise jeder sich auch so
ohne weiteres in der Privatwirtschaft betätigen. Beim Juristen ohne
zweites Staatsexamen ist der ansonsten wichtigste Karriereweg, der des
Rechtsanwalts, aber auch versperrt.

Gruß,
Mark

Mark Obrembalski

unread,
Mar 9, 2011, 3:55:39 PM3/9/11
to
Thomas Hochstein wrote:

> Naja, für eine wissenschaftliche Laufbahn bringt das Referendariat
> vermutlich nicht viel.

Wahrscheinlich. So viel wird in den Randbereichen der Juristerei, wo es
interessant sein könnte, die Praxis zu kennen (Rechtstatsachenforschung
und Rechtsinformatik fallen mir da ein), leider nicht geforscht.

Gruß,
Mark

Kl aus-Ho lger Trape

unread,
Mar 15, 2011, 4:34:15 PM3/15/11
to

Hallo,

Thomas Hühn schrieb:


>
> Hallo
>
> Gibt es eigentlich in Deutschland überhaupt Personen mit Befähigung zum
> Richteramt, aber ohne bestandene Staatsexamina?


Ja!

Man muß den Klüngeltest bestehen.

--
Viele Gruesse Klaus-Holger Trappe
(E-Mail hierauf verbleibt unbeachtet)

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