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Schufa-Probleme wegen Doppelgänger?

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Christian Denker

unread,
Jan 2, 2004, 1:21:02 PM1/2/04
to
Zur Kontrolle kannst Du Dir bei der Schufa unter www.schufa.de eine
selbstauskunft gegen eine relativ geringe gebühr zusenden lassen...

Christian


Jan Liesenberg

unread,
Jan 2, 2004, 1:52:11 PM1/2/04
to
Hallo!

Uwe Buschhorn schrieb:
> ich habe einen Doppelgänger (gleicher Name, Geburtsort und -Datum).
> Einziger Unterschied ist der derzeitige Wohnort.
> [...]
> Wie könnte ich dem vorbeugen?
> Sollte ich die Schufa mal ansprechen? Hat da jemand Erfahrungen?

Die SCHUFA kann ihre "Kunden" nur über Name, ggf. Geburtsname, Geburtsort
und -Datum identifizieren. Dies sind die einzigen Merkmale, die bei jedem
Deutschen von Geburt bis zum Tod gleich bleiben.

Darüber hinaus würde mir noch die Sozialversicherungsnummer einfallen, die
in Deutschland jedoch m.W. erst vergeben wird, wenn zum ersten Mal
Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden. Das kann ggf. ja erst Mitte 20
sein, also zu spät.

Insofern gibt es m.E. unter den gegebenen Bedingungen keine Chance, solche
von Dir beschriebenen Probleme völlig auszuschließen. Es dürfte sich aber um
wirkliche Ausnahmefälle handeln, was Dir natürlich nicht hilft....


Jan


Frank Buescher

unread,
Jan 2, 2004, 2:00:43 PM1/2/04
to

"Jan Liesenberg" <nom...@lie-net.de> schrieb im Newsbeitrag
news:bt4ekq$edl$01$1...@news.t-online.com...

> Hallo!
>
> Uwe Buschhorn schrieb:
> > ich habe einen Doppelgänger (gleicher Name, Geburtsort und -Datum).
> > Einziger Unterschied ist der derzeitige Wohnort.
> > [...]
> > Wie könnte ich dem vorbeugen?

Wer weiss, vielleicht bekommt hier jeder in diesem Lande eine eindeutige
Seriennummer bei seiner Geburt verpasst. Ähnlich der Fahrgestellnummer eines
Autos.

Wer weiß, wer weiß...tät mich nicht wundern bei dem Reglementierungszwang in
diesem Lande.


Karl Kurzanowitz

unread,
Jan 2, 2004, 2:07:26 PM1/2/04
to
Uwe Buschhorn wrote:
> Hi,

>
> ich habe einen Doppelgänger (gleicher Name, Geburtsort und -Datum).
> Einziger Unterschied ist der derzeitige Wohnort.
(...)
> Eine Bank hat sogar deshalb ein Sparbuch gesperrt - ohne irgendeine
> Vorwarnung. Die Sperre ist mittlerweile rückgängig gemacht, aber da
> bleibt natürlich ein flaues Gefühl im Magen...

Wiso sperrt Deien Bank ein Sparbuch? Hat die Post vom Gerichtsvollzieher
bekommen?

Grüsse

Karl

Markus Kohls

unread,
Jan 2, 2004, 2:09:41 PM1/2/04
to
Christian Denker <cd...@gmx.de> wrote:

> Zur Kontrolle kannst Du Dir bei der Schufa unter www.schufa.de eine
> selbstauskunft gegen eine relativ geringe gebühr zusenden lassen...

Was dann aber auch wieder als Eintrag stehen bleibt. Jedenfalls war es
vor vor ca. 6 Jahren so, als ich ein ähnliches Problem hatte wie Uwe.

Ich habe 4 Namensvettern, von denen mindestens 2 mit Computer"läden"
pleite gegangen sind, weshalb man mit mir keinen Mobiltelefon-Vertrag
abschliessen wollte. Habe nie herausgefunden, welcher "Dienst" für
die Verwechslung gesorgt hat. Habe damals viel telefoniert um es
herauszufinden und erst als ich mit Schufa-Ausdruck zum Vetragspartner
meiner Wahl gegangen bin und die das zu Ihrer Zentrale gefaxt haben,
hat es geklappt.

markus,

sehr begeistert von solchen "Diensten"...
--
----------------------------------------------------------------
-- (Meine gebrauchte) Mac- und PC-Hard-/Software zu verkaufen --
-- http://mar...@koma-net.de --
------------------------------------------- bald aktualisiert --

Jan Liesenberg

unread,
Jan 2, 2004, 2:11:10 PM1/2/04
to
Hallo!

Frank Buescher schrieb:


> Wer weiss, vielleicht bekommt hier jeder in diesem Lande eine eindeutige
> Seriennummer bei seiner Geburt verpasst. Ähnlich der Fahrgestellnummer
eines
> Autos.
> Wer weiß, wer weiß...tät mich nicht wundern bei dem Reglementierungszwang
in
> diesem Lande.

In anderen Ländern (z.B. USA) ist das ganz normal. Dort bekommt man ohne
Sozialversicherungsnummer kein Bankkonto; gleichzeitig ist das auch die
Steuernummer usw. Ich würde das für eine deutliche Vereinfachung halten.

Jan


Holger Lembke

unread,
Jan 2, 2004, 2:36:19 PM1/2/04
to
"Jan Liesenberg" <nom...@lie-net.de> wrote:

>In anderen Ländern (z.B. USA) ist das ganz normal. Dort bekommt man ohne
>Sozialversicherungsnummer kein Bankkonto;

Unsinn.

--
mit freundlichen Grüßen ! Eine gute Woche: erst Schmidt,
Holgi, +49-531-3497854 ! dann Saddam und Lorenzo ist raus.

Jan Liesenberg

unread,
Jan 2, 2004, 2:38:37 PM1/2/04
to
Hallo!

Christian Bartsch schrieb:
> Ja, und die Probleme mit Identitaetsdiebstahl sind dort auch wesentlich
> groesser weil Du einerseits Deine SSSn vertraulich halten sollst,
> andererseits aber Gott und die Welt sie als Ordnungsmerkmal nehmen.
> Und ist die dann ein Mal verbrannt, bist Du *ueberall*, vom Fuehrerschein
> ueber die Bank bis zum Arbeitsplatz gekniffen.

Tja, irgendwas is immer... ;-)

Dafür würde man sich ja was einfallen lassen können, damit das nicht ganz so
einfach ist. Spontan fällt mir ein: Auf den Perso drucken o.ä., damit sie
nur zusammen damit verwendet werden kann...

Jan


Jan Liesenberg

unread,
Jan 2, 2004, 2:40:12 PM1/2/04
to
Hallo!

Holger Lembke schrieb:


>>In anderen Ländern (z.B. USA) ist das ganz normal. Dort bekommt man ohne
>>Sozialversicherungsnummer kein Bankkonto;
>Unsinn.

Könntest Du solche Äußerungen auch etwas genauer erläutern?

(Meine Quelle: http://www.magazinusa.com/lv2/living/i_social.asp)

Jan


Holger Lembke

unread,
Jan 2, 2004, 2:52:05 PM1/2/04
to
"Jan Liesenberg" <nom...@lie-net.de> wrote:

>Könntest Du solche Äußerungen auch etwas genauer erläutern?
>
>(Meine Quelle: http://www.magazinusa.com/lv2/living/i_social.asp)

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil:

-----------------------------------------------
Kontoeröffnung - was braucht man?

Sobald die Art des Kontos feststeht, brauchen Sie eigentlich nur noch Name,
Geburtsdatum, Wohnort und ggfs. SSN. Dazu einen Lichtbildausweis, also z.B.
die gültige Driver's license.
-----------------------------------------------

Da steht "ggfs." http://www.magazinusa.com/lv2/living/i_bank.asp

Ich kenne mindestens drei Personen persönlich, die keine SSN haben aber ein
funktionierendes Konto.

Bodo Rzany

unread,
Jan 2, 2004, 2:52:31 PM1/2/04
to
Jan Liesenberg wrote:

> Die SCHUFA kann ihre "Kunden" nur über Name, ggf. Geburtsname, Geburtsort
> und -Datum identifizieren. Dies sind die einzigen Merkmale, die bei jedem
> Deutschen von Geburt bis zum Tod gleich bleiben.

und nicht einmal das schafft sie:

Vor Jahren hatte ich eine umfangreiche und eilige Bestellung bei einem
neuen Lieferanten aufgegeben -- und dann vergeblich gewartet. Erst auf
energische Nachfrage bot man mir an, mich gegen Vorkasse zu beliefern.
Und auf noch energischere Nachfrage erhielt ich dann die Auskunft, daß
ich einen Offenbarungseid (heute heißt das wohl 'eidesstattliche
Versicherung') geleistet hätte. Und als ich dann ganz grob wurde,
erhielt ich per Fax die von diesem Lieferanten angeblich über mich
eingeholte Auskunft.

Das Delikate an der Sache:
Der 'eidesstattliche' hatte zwar meinen (zugebenermaßen seltenen)
Nachnamen, als Vornamen aber nur meinen zweiten Vornamen (den ich hier
jetzt natürlich nicht bekanntgebe ...) und war um einige Jahre jünger
als ich.
Und das er meinen zweiten Vornamen als seinem Vornamen trägt, liegt
an meiner Großmutter ....

So führt Luschigkeit einer Auskunftei (ei,ei,ei) zu Datenschutzproblemen
und dazu, daß innerfamiliäre Geheimnisse nicht immer ganz geheim bleiben.

Die Schufa hat sich natürlich nicht entschuldigt, aber ich kam immerhin
an meine Ware -- gegen ganz normale Rechnung.
Und meinem Verwandten habe ich nichts gesagt -- versteht sich.

So long
Bodo Rzany

Jens Müller

unread,
Jan 2, 2004, 1:30:52 PM1/2/04
to
ubu...@despammed.com (Uwe Buschhorn) writes:

> Eine Bank hat sogar deshalb ein Sparbuch gesperrt - ohne irgendeine
> Vorwarnung.

Bitte was? Und warum?
--
I didn't fight my way to the top of the food chain to become a vegetarian.

Jens Müller

unread,
Jan 2, 2004, 2:54:24 PM1/2/04
to
"Jan Liesenberg" <nom...@lie-net.de> writes:

Für seriöser würde ich da die entsprechende FAQ halten, wird irgendwo
im Usenet gepostet, auf jeden Fall in ?.answers, einfach mal googlen.
--
One machine can do the work of fifty ordinary men, but no machine can do the job
of one extraordinary man. [Elbert Hubbard]

Jan Liesenberg

unread,
Jan 2, 2004, 3:17:59 PM1/2/04
to
Hallo!

Bodo Rzany schrieb:


> So führt Luschigkeit einer Auskunftei (ei,ei,ei) zu Datenschutzproblemen
> und dazu, daß innerfamiliäre Geheimnisse nicht immer ganz geheim bleiben.

Womöglich hatte ja auch der Lieferant Dein Geburtsdatum bei der Anfrage
nicht angegeben?!

Unabhängig davon behauptet ja auch niemand, dass die SCHUFA keine Fehler
macht. Bei solchen Dingen muss man eben immer abschätzen, welches Risiko
größer ist.

Jan


Teemu Kerppu

unread,
Jan 2, 2004, 3:54:17 PM1/2/04
to
Christian Bartsch wrote:
> Jan Liesenberg said on 02.01.04:
>
>> In anderen Laendern (z.B. USA) ist das ganz normal. Dort bekommt man

>> ohne Sozialversicherungsnummer kein Bankkonto; gleichzeitig ist das
>> auch die Steuernummer usw. Ich wuerde das fuer eine deutliche
>> Vereinfachung halten.

>
> Ja, und die Probleme mit Identitaetsdiebstahl sind dort auch
> wesentlich groesser weil Du einerseits Deine SSSn vertraulich halten
> sollst, andererseits aber Gott und die Welt sie als Ordnungsmerkmal
> nehmen.
>
> Und ist die dann ein Mal verbrannt, bist Du *ueberall*, vom
> Fuehrerschein ueber die Bank bis zum Arbeitsplatz gekniffen.

In Skandinavien gibt's so was schon seit den fünfziger Jahren.

Und da geht wirklich nichts (und ich meine gar nichts) ohne - Bankkonto,
Handy-Vertrag, Studienplatz, Ausweis für die Gemeindebücherei, usw. usw.
(jeglichen Umgang mit den Behörden muss man hier gar nicht erwähnen).

Im Prinzip ist es gut, aber ich finde die Nachteile überwiegen.


Bodo Rzany

unread,
Jan 2, 2004, 3:58:25 PM1/2/04
to
Jan Liesenberg wrote:
> Womöglich hatte ja auch der Lieferant Dein Geburtsdatum bei der Anfrage
> nicht angegeben?!

Mmh, ich wüsste nicht, wie der Lieferant hätte an mein Geburtsdatum
kommen sollen. Im Geschäftsverkehr zählen Firma (mein Ing.-Büro mit,
natürlich, meinem vollen Namen) und Sitz (d.i. Anschrift). Und beide
stimmten nicht mit denen des 'Eidesstattlichen' überein.

Ich will ja auch nicht behaupten, daß nirgendwo Fehler gemacht werden.
Aber für meine Fehler muß ich haften. Und wie sieht das bei der Schufa
aus?

Bodo Rzany

Ralf Bader

unread,
Jan 2, 2004, 4:07:21 PM1/2/04
to
Jan Liesenberg wrote:


Einerseits gibt es in den USA keinen Perso (aber vielleicht ändert sich das
ja im Zuge weitergehender patriotischer Gesetzgebung). Zum anderen, auf
Deinem hiesigen Perso steht z.B. Dein Geburtsdatum, kannst Du das deshalb
nur zusammen damit verwenden?


Ralf

Holger Lembke

unread,
Jan 2, 2004, 4:20:28 PM1/2/04
to
Ralf Bader <rjb...@t-online.de> wrote:

>Einerseits gibt es in den USA keinen Perso

Wobei es für Reisende einen 'passport' gibt.

Jan Liesenberg

unread,
Jan 2, 2004, 4:46:56 PM1/2/04
to
Hallo!

Ralf Bader schrieb:


> Einerseits gibt es in den USA keinen Perso (aber vielleicht ändert sich
das
> ja im Zuge weitergehender patriotischer Gesetzgebung).

Nicht?

> Zum anderen, auf
> Deinem hiesigen Perso steht z.B. Dein Geburtsdatum, kannst Du das deshalb
> nur zusammen damit verwenden?

Das wäre eine organisatorische Regelung desjenigen, der die SV-Nummer als
eindeutige Identifizierung nutzen möchte (z.B. SCHUFA). Die SCHUFA müsste
also die meldenden / anfragenden Firmen verpflichten, sich vor einer Anfrage
den Perso vorlegen zu lassen, was ja z.B. bei der ersten Kontoeröffnung
ohnehin erforderlich ist.


Jan


Jan Liesenberg

unread,
Jan 2, 2004, 4:59:30 PM1/2/04
to
Hallo!

Bodo Rzany schrieb:

>Mmh, ich wüsste nicht, wie der Lieferant hätte an mein Geburtsdatum
>kommen sollen. Im Geschäftsverkehr zählen Firma (mein Ing.-Büro mit,
>natürlich, meinem vollen Namen) und Sitz (d.i. Anschrift). Und beide
>stimmten nicht mit denen des 'Eidesstattlichen' überein.

Die SCHUFA hat mit Firmennamen nichts im Sinn, nur mit natürlichen Personen.
Die Anschrift sagt auch nichts aus, denn die kann sich ja seit der letzten
Anfragen / Meldung an die SCHUFA geändert haben. Insofern ist es dann, wenn
zudem kein Geburtsdatum übermittelt wird, schon möglich, dass es zu so einer
Verwechslung kommt.

>Ich will ja auch nicht behaupten, daß nirgendwo Fehler gemacht werden.
>Aber für meine Fehler muß ich haften. Und wie sieht das bei der Schufa
>aus?

Du hast ja mit der SCHUFA überhaupt kein Vertragsverhältnis. Die SCHUFA
meldet Deinem Lieferanten, was sie aufgrund der übermittelten Daten
herausfinden konnte. Was Dein Lieferant daraus macht (z.B. Nichtausführung
der Bestellung), ist ja dann dessen Sache. Allerdings hätte er im Rahmen des
Kundenservices Dir schon mitteilen können, dass es Probleme gibt.


Jan


Teemu Kerppu

unread,
Jan 2, 2004, 5:06:29 PM1/2/04
to
Jan Liesenberg wrote:

> Du hast ja mit der SCHUFA überhaupt kein Vertragsverhältnis. Die
> SCHUFA meldet Deinem Lieferanten, was sie aufgrund der übermittelten
> Daten herausfinden konnte. Was Dein Lieferant daraus macht (z.B.
> Nichtausführung der Bestellung), ist ja dann dessen Sache. Allerdings
> hätte er im Rahmen des Kundenservices Dir schon mitteilen können,
> dass es Probleme gibt.

Also wenn ich mit jemandem (der SCHUFA in diesem Falle) kein
Vertragsverhältnis habe, darf sie machen was sie will?


Jan Liesenberg

unread,
Jan 2, 2004, 5:20:53 PM1/2/04
to
Hallo!

Teemu Kerppu schrieb:


> Also wenn ich mit jemandem (der SCHUFA in diesem Falle) kein
> Vertragsverhältnis habe, darf sie machen was sie will?

Nein, aber das geht Dich dann zunächst einmal nichts an, was sich zwischen
SCHUFA und dem Vertragspartner (hier dem Lieferanten) abspielt.

Jan


Erwin Denzler

unread,
Jan 2, 2004, 5:24:28 PM1/2/04
to
Uwe Buschhorn schrieb:

> ich habe einen Doppelgänger (gleicher Name, Geburtsort und -Datum).
> Einziger Unterschied ist der derzeitige Wohnort.
>

Vor ca. 20 Jahren habe ich als Student in einem Prsoseminar zur
Geschichtswissenschaft von einem sehr hoch qualifizierten Professor
gehört: "Ein Mensch ist nur durch Vor- und Nachname sowie Tag und Ort
der Geburt eindeutig identifizierfar."

Ich hatte damals schon Zweifel ob es nicht sein könnte, daß zwei Frauen
namens Schmidt am gleichen Tag in München einen Sohn gebären könnten und
ihn "Peter" nennen.

Aber wie will man diesen Unsicherheitsfaktor im Standesamt verhindern?
Soll der Standesbeamte bei der zweiten Meldung sagen "geht nicht mehr"
oder "Peter II." in die Papiere eintragen?

Beim Nachnamen "Buschhorn" ist das noch überraschender als bei "Schmidt"
(hast du eigentlich was mit dem andern zu tun? Ist es dein Cousin?
Zwillingsbruder wohl eher nicht :))

Ich sehe da tatsächlich keine überzeugende Lösung. Wenn die Schufa
deiner Bank mitteilt "Herr Uwe Buschhorn, geboren am ... in ..., meldete
am ... Insolvenz an" wäre diese Mitteilung ja auch völlig korrekt. Ich
wüßte auch nicht, wie die Schufa das technisch vermeiden könnte. Die
Verwendung von anderen Daten wie z.B. der Rentenversicherungsnummer ist
kaum möglich, da nicht bekannt und wohl auch nicht erlaubt. Du könntest
nur umgekehrt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung verlangen und diese
immer dann vorlegen, wenn Gefahr droht; also jeden Geschäftspartner
daruf hinweisen, daß du eine andere Person bist.

E.D.

Jan Schubert

unread,
Jan 2, 2004, 5:41:11 PM1/2/04
to
Erwin Denzler wrote:
> Ich sehe da tatsächlich keine überzeugende Lösung. Wenn die Schufa
> deiner Bank mitteilt "Herr Uwe Buschhorn, geboren am ... in ..., meldete
> am ... Insolvenz an" wäre diese Mitteilung ja auch völlig korrekt. Ich
> wüßte auch nicht, wie die Schufa das technisch vermeiden könnte.

Verstehe ich nicht. Ich dachte immer, genau wegen dieser Schufa-Anfrage
muss man immer angeben, ob man innerhalb der letzten 3 Jahren einen
anderen Wohnsitz als den jetzigen hatte. Also ist doch die (Privat)
Anschrift Bestandteil der Schufa-Anfrage bzw. Auskunft!? Und wenn die
Anschrift doch nicht Bestandteil ist, sollte man die gefaelligst mit
beachten, zumindest um negative Auskuenfte abzusichern..

der Jan

Ralf Bader

unread,
Jan 2, 2004, 6:38:06 PM1/2/04
to
Jan Liesenberg wrote:


>> Zum anderen, auf
>> Deinem hiesigen Perso steht z.B. Dein Geburtsdatum, kannst Du das deshalb
>> nur zusammen damit verwenden?
>
> Das wäre eine organisatorische Regelung desjenigen, der die SV-Nummer als
> eindeutige Identifizierung nutzen möchte (z.B. SCHUFA). Die SCHUFA müsste
> also die meldenden / anfragenden Firmen verpflichten, sich vor einer
> Anfrage den Perso vorlegen zu lassen, was ja z.B. bei der ersten
> Kontoeröffnung ohnehin erforderlich ist.


Aber nicht, wie in dem weiter oben im Thread geschilderten Fall, bei der
ersten Bestellung. Dabei bräuchte man oft auch einen sehr langen Arm, um
rein technisch irgendetwas vorlegen zu können. Abgesehen davon, daß diese
Prozedur die, äh, Einkaufsfreude nicht direkt steigert.


Ralf

Carsten Schultz

unread,
Jan 2, 2004, 6:51:26 PM1/2/04
to
Uwe Buschhorn:

> ich habe einen Doppelgänger (gleicher Name, Geburtsort und -Datum).
> Einziger Unterschied ist der derzeitige Wohnort.
>
> Mein Doppelgänger ist jetzt mit seiner Firma pleite gegangen.
[...]

> Eine Bank hat sogar deshalb ein Sparbuch gesperrt - ohne irgendeine
> Vorwarnung. Die Sperre ist mittlerweile rückgängig gemacht, aber da
> bleibt natürlich ein flaues Gefühl im Magen...
>
> Nun habe ich schon öfter mal gehört, daß es die Schufa auch nicht so
> genau nimmt mit ihren Einträgen und in so einem Fall Verwechslungen
> passieren können.

Ok, dann auch noch meine Erfahrungen, auch wenn sie nicht zur Lösung
des Problems beitragen.

Ich will in einem Laden mit Kreditkarte bezahlen, geht nicht. Ich
erkundige mich bei meiner Bank, und die sagt mir, sie hätte eine
negative Schufa-Auskunft über mich erhalten. Auf meine Frage hin, ob
sie mir sagen könnten, woraufhin die Auskunft negativ sei, meint der
nette Mann am Telefon zu mir, das müsse ich ja selber wohl besser
wissen :-(

Jedenfalls bin ich dann zur Schufa gefahren (dann ist iirc die
Selbstauskunft umsonst), um das zu klären. Es stellte sich heraus,
dass jemand mit meinem Namen, bis auf eine Variante in der
Schreibweise, und meinem Geburtsdatum existiert. Nun ist mein Name
zugegebener Weise nicht sehr selten. Jedenfalls hatte die Schufa ihn
und mich die ganze Zeit über als eine Person geführt. Die Frau bei
der Schufa hat mich dann von allen Kreditverträgen etc., die in
`unserer' Akte waren, gefragt, ob es meine wären, und so zwei Personen
aus uns gemacht. Nicht, ohne mich darauf hinzuweisen, dass es mir
nichts nutzen würde, sie anzulügen, weil sie das schon herausfände.

Unangenehme Erfahrung.

Gruß,

Carsten

--
Carsten Schultz (2:38, 33:47), FB Mathematik, FU Berlin
http://carsten.codimi.de/
PGP/GPG key on the pgp.net key servers,
fingerprint on my home page.

Sven C. Berger

unread,
Jan 2, 2004, 7:36:20 PM1/2/04
to
Markus Kohls schrieb:

>>Zur Kontrolle kannst Du Dir bei der Schufa unter www.schufa.de eine
>>selbstauskunft gegen eine relativ geringe gebühr zusenden lassen...
> Was dann aber auch wieder als Eintrag stehen bleibt. Jedenfalls war es
> vor vor ca. 6 Jahren so, als ich ein ähnliches Problem hatte wie Uwe.

Gem. Schufa-Homepage werden beauftragte Eigenauskünfte nicht
verzeichnet. (1)

Falls doch, werden "Anfragen, die länger als 10 Tage zurückliegen...
Vertragspartnern jedoch nicht mehr mitgeteilt"(2). Müsste dann auch für
Eigenanfragen gelten, ich sehe da zumindest keine separate Löschfrist.

(1) http://www.schufa.de/art_und_umfang.html
(2) http://www.schufa.de/loeschfristen.html

Ciao,
Sven

gunther

unread,
Jan 3, 2004, 1:41:24 AM1/3/04
to
| eine negative Schufa-Auskunft über mich erhalten. Auf meine
| Frage hin, ob sie mir sagen könnten, woraufhin die Auskunft
| negativ sei, meint der nette Mann am Telefon zu mir, das müsse
| ich ja selber wohl besser wissen :-(

hi,
da solltest du mal nachhaken, denn die bank muss soeine anfrage ja
selber stellen und bezahlen, also braucht die schon einen grund
dazu. schon im eigeninteresse solltest du den auch kennen, gerade
weil soein bankverhalten nicht gerade haeufig ist. i.d.r.
verschlampen die banken sowas, sparen das ein, und merken viel zu
spaet, wie ueberschuldet ihre "kunden" sind.

--

mfg, gunni

Jan Liesenberg

unread,
Jan 3, 2004, 3:59:18 AM1/3/04
to
Hallo!

Rainer Zocholl schrieb:
> 3.)
> Natürlich MUSS die Selbstauskunft kostenlos sein um solchen
> sonst unvermeidlichen Fehlern _vorbeugen_ zu können!

Die Selbstauskunft IST kostenlos (wenn Du direkt zur SCHUFA-Geschäftsstelle
gehst).

> Aber was schert die skrupellose Bänster solche lächerlichen Einzelfälle?
> Ist doch nur ein einzelner dummer Mensch unter vielen, nur
> ein Ausnahme "Fall", "Vorgang", "Nummer", nicht weiter beachtenswert,
> nicht viel wert, sagt die Schufa, sagt der Bänker...

Das unter moralischen Gesichtspunkten und aus Sicht eines einzelnen Kunden
zwar eine verständliche Aussage, allerdings von der Realität nunmal weit
entfernt. Ein Unternehmen (egal ob Bank oder sonstiges
Wirtschaftsunternehmen), das jeden Tag Tausende / Hundertausende / Millionen
von Geschäftsvorfällen abwickelt, kann niemals so viele individuelle
Prüfungen vornehmen, dass jeglicher Fehler ausgeschlossen werden kann.
Richtig ist allerdings, dass es dann darauf ankommt, wie professionell mit
Fehlern umgegangen wird. Hier gibt es sicherlich bei dem einen oder anderen
Unternehmen Nachholbedarf.


Jan


Jan Liesenberg

unread,
Jan 3, 2004, 4:03:03 AM1/3/04
to
Hallo!

gunther schrieb:


> da solltest du mal nachhaken, denn die bank muss soeine anfrage ja
> selber stellen und bezahlen, also braucht die schon einen grund
> dazu. schon im eigeninteresse solltest du den auch kennen, gerade
> weil soein bankverhalten nicht gerade haeufig ist.

Wenn man als Bank z.B. ein Girokonto an die SCHUFA gemeldet hat, dann
bekommt man automatisch eine Nachricht, wenn sich weitere Veränderungen im
"SCHUFA-Konto" ergeben. Die Bank muss also nicht aktiv angefragt haben.

> i.d.r.
> verschlampen die banken sowas, sparen das ein, und merken viel zu
> spaet, wie ueberschuldet ihre "kunden" sind.

"i.d.R."? Woher nimmt Du die Erkenntnis, dass das "i.d.R." so sei?

Jan


Bodo Rzany

unread,
Jan 3, 2004, 4:33:31 AM1/3/04
to
Jan Liesenberg wrote:

> Anfragen / Meldung an die SCHUFA geändert haben. Insofern ist es dann, wenn
> zudem kein Geburtsdatum übermittelt wird, schon möglich, dass es zu so einer
> Verwechslung kommt.

Ist sich die Schufa dieser Möglichkeit bewußt und zeigt sie Einsicht,
indem sie hierzu

> Du hast ja mit der SCHUFA überhaupt kein Vertragsverhältnis. Die SCHUFA
> meldet Deinem Lieferanten, was sie aufgrund der übermittelten Daten
> herausfinden konnte. Was Dein Lieferant daraus macht (z.B. Nichtausführung
> der Bestellung), ist ja dann dessen Sache. Allerdings hätte er im Rahmen des

ihrem Kunde mitteilt, daß ihre Auskünfte völlig ohne Gewähr sind und
bestenfalls als 'hint' genommen werden sollen?

Wohl kaum, sonst hätte ich damals, neben einem drohend wirkenden
Selbstauskunftsbogen, zumindest eine Entschuldigung bekommen.

Arroganz einer mit sich selbst zufriedenen Organisation, möchte ich
einfach einmal so behaupten.

Grüße
Bodo Rzany

Jan Liesenberg

unread,
Jan 3, 2004, 5:15:27 AM1/3/04
to
Hallo!

Bodo Rzany schrieb:


>Ist sich die Schufa dieser Möglichkeit bewußt und zeigt sie Einsicht,
>indem sie hierzu

>ihrem Kunde mitteilt, daß ihre Auskünfte völlig ohne Gewähr sind und
>bestenfalls als 'hint' genommen werden sollen?

Ich würde schon behaupten, dass sich sowohl SCHUFA als auch die nutzenden
Unternehmen der möglichen Fehlerquellen bewusst sind. Aber im Verhältnis zur
Gesamtzahl der SCHUFA-Auskünfte ist es nunmal ein kleiner Bruchteil, der zu
Problemen führt. Davon wieder ist der größere Teil einfach systembedingt und
m.E. nur ein ganz geringer Anteil auf wirkliche Fehler zurückzuführen.

>Wohl kaum, sonst hätte ich damals, neben einem drohend wirkenden
>Selbstauskunftsbogen, zumindest eine Entschuldigung bekommen.
>Arroganz einer mit sich selbst zufriedenen Organisation, möchte ich
>einfach einmal so behaupten.

Ich kann in Deinem Fall keinen Fehler der SCHUFA erkennen. Wofür sollen die
sich entschuldigen? Ich würde eher sagen, dass Dein Lieferant zu ungenaue
Daten bei der Anfrage übermittelt hat.

Jan

Teemu Kerppu

unread,
Jan 3, 2004, 5:17:13 AM1/3/04
to
Christian Bartsch wrote:
> Teemu Kerppu said on 02.01.04:

>
>> Also wenn ich mit jemandem (der SCHUFA in diesem Falle) kein
>> Vertragsverhaeltnis habe, darf sie machen was sie will?
>
> So platt gesprochen: Ja. Du darfst ja auch in Deinem Geschaeft machen
> was Du willst, ohne dass ich, der ich mit Dir nix zu tun habe, da
> reinredet.
>
> Oder was wolltest Du sagen?

Wie wär's mit "übler Nachrede"? Darf ich auch nicht (z.B. über Dich)
verbreiten, obwohl wir in keinem Vertragsverhältnis stehen. (Wobei
fehlerhafte Shufa-Auskünfte vermutlich nicht unter "über Nachrede"
fallen...).


Olaf Dietsche

unread,
Jan 3, 2004, 5:58:17 AM1/3/04
to
"Jan Liesenberg" <nom...@lie-net.de> writes:

> Wenn man als Bank z.B. ein Girokonto an die SCHUFA gemeldet hat, dann
> bekommt man automatisch eine Nachricht, wenn sich weitere Veränderungen im
> "SCHUFA-Konto" ergeben. Die Bank muss also nicht aktiv angefragt haben.

Bedeutet das, daß meine Hausbank automatisch eine Nachricht bekommt,
wenn ich bei der DiBa ein Tagesgeldkonto oder bei der Dresdner Bank
ein Zweitkonto eröffne?

Gruß, Olaf.

Jan Liesenberg

unread,
Jan 3, 2004, 6:05:49 AM1/3/04
to
Hallo!

Olaf Dietsche schrieb:


> Bedeutet das, daß meine Hausbank automatisch eine Nachricht bekommt,
> wenn ich bei der DiBa ein Tagesgeldkonto oder bei der Dresdner Bank
> ein Zweitkonto eröffne?

Dass ein Konto eröffnet wurde: Ja.

Wo ein Konto eröffnet wurde: Nein.


Jan


Maik Zumstrull

unread,
Jan 3, 2004, 6:07:29 AM1/3/04
to
Erwin Denzler wrote:

> Aber wie will man diesen Unsicherheitsfaktor im Standesamt verhindern?
> Soll der Standesbeamte bei der zweiten Meldung sagen "geht nicht mehr"
> oder "Peter II." in die Papiere eintragen?

Man könnte auf einem eindeutigen zweiten Vornamen bestehen, wie es auch
gemacht wird, wenn der Rufname das Geschlecht nicht eindeutig festlegt.
Dazu müsste dem Amt aber erstmal bewusst sein, dass es ein Problem gibt.
Ich könnte mir vorstellen, dass sowas gar nicht bemerkt wird -- außer
natürlich, der Computer macht einen Abgleich.

Olaf Dietsche

unread,
Jan 3, 2004, 7:45:22 AM1/3/04
to
cbar...@gmx.de (Christian Bartsch) writes:

> Tagesgeldkonten sidn nicht meldepflichtig

Wer entscheidet was meldepflichtig ist? Die Liste der aufgezeichneten
Geschäfte <http://www.schufa.de/art_und_umfang.html> sieht für mich
ziemlich willkürlich aus.

Gruß, Olaf.

Olaf Dietsche

unread,
Jan 3, 2004, 7:48:55 AM1/3/04
to
Hallo,

"Jan Liesenberg" <nom...@lie-net.de> writes:

Dieser Informationsmangel läßt sich ja durch eine Schufaauskunft
beheben. SCNR ;-)

Gruß, Olaf.

Markus Philippi

unread,
Jan 3, 2004, 7:16:00 AM1/3/04
to
Bezug zu: Re: Schufa-Probleme wegen Doppelgänger?
von : nom...@lie-net.de

>Darüber hinaus würde mir noch die Sozialversicherungsnummer
>einfallen, die in Deutschland jedoch m.W. erst vergeben wird,
>wenn zum ersten Mal Sozialversicherungsbeiträge abgeführt
>werden. Das kann ggf. ja erst Mitte 20 sein, also zu spät.

Die Sozialversicherungsnummer ist auch nicht vor Fehlern sicher.
Zum einen kenne ich auch eigener Praxis jemand der (irrtümlich) 2 SVN
hatte, zum anderen kommt es im Zusammenhang mit Aussiedlern /
Knappschaft auch schon mal zu Änderungen (wobei sich mir noch nie das
"warum" erschlossen hat, nur das es vorkommt).

viele Grüsse
Markus P.

--
"Nur weil man paranoid ist, heisst das noch lange nicht,
daß man nicht wirklich verfolgt wird."

Juergen

unread,
Jan 3, 2004, 6:36:08 AM1/3/04
to
Frank Buescher wrote:
>
> "Jan Liesenberg" <nom...@lie-net.de> schrieb im Newsbeitrag
> news:bt4ekq$edl$01$1...@news.t-online.com...
> > Hallo!
> >
> > Uwe Buschhorn schrieb:

> > > ich habe einen Doppelgänger (gleicher Name, Geburtsort und -Datum).
> > > Einziger Unterschied ist der derzeitige Wohnort.
> > > [...]
> > > Wie könnte ich dem vorbeugen?
>
> Wer weiss, vielleicht bekommt hier jeder in diesem Lande eine eindeutige
> Seriennummer bei seiner Geburt verpasst. Ähnlich der Fahrgestellnummer eines
> Autos.

Schau mal auf Deinen Musterungsbescheid:
Dort ist sie, die Wehrstammnummer.


Jürgen

Juergen

unread,
Jan 3, 2004, 9:14:36 AM1/3/04
to
Markus Philippi wrote:
>
> Die Sozialversicherungsnummer ist auch nicht vor Fehlern sicher.
> Zum einen kenne ich auch eigener Praxis jemand der (irrtümlich) 2 SVN
> hatte, zum anderen kommt es im Zusammenhang mit Aussiedlern /
> Knappschaft auch schon mal zu Änderungen (wobei sich mir noch nie das
> "warum" erschlossen hat, nur das es vorkommt).

Das sich die Versicherungsnummer ändert, kann zum Beispiel beim Wechsel
der Zuständigkeit von der Landesversicherungs Anstalt (Arbeiter) zur
Bundesversicherungsanstalt für Angestellte geschehen.
Dann empfiehlt es sich übrigens, einen Kontoauszug zu beantragen.
So kann man überprüfen, ob denn auch alle Beiträge übernommen wurden.


Jürgen

Jan Liesenberg

unread,
Jan 3, 2004, 9:29:07 AM1/3/04
to
Hallo!

Olaf Dietsche schrieb:


> Dieser Informationsmangel läßt sich ja durch eine Schufaauskunft
> beheben. SCNR ;-)

Auch eine aktiv von der Bank eingeholte SCHUFA-Auskunft enthält keine
weitergehenden Daten.


Jan


Jan Liesenberg

unread,
Jan 3, 2004, 9:32:28 AM1/3/04
to
Hallo!

Olaf Dietsche schrieb:


> Wer entscheidet was meldepflichtig ist? Die Liste der aufgezeichneten
> Geschäfte <http://www.schufa.de/art_und_umfang.html> sieht für mich
> ziemlich willkürlich aus.

Die SCHUFA ist ein privatrechtliches Unternehmen und entscheidet i.R. der
rechtlichen Vorgaben dementsprechend auch selbst darüber, wie ihr
Unternehmensgegenstand (Datensammlung und Auskunftserteilung) ausgestaltet
ist.


Jan


Falko Fischer

unread,
Jan 3, 2004, 10:08:57 AM1/3/04
to

"Jan Liesenberg" <nom...@lie-net.de> schrieb im Newsbeitrag
news:bt64nt$2lt$04$1...@news.t-online.com...

> Hallo!
>
> Bodo Rzany schrieb:
> >Ist sich die Schufa dieser Möglichkeit bewußt und zeigt sie Einsicht,
> >indem sie hierzu
> >ihrem Kunde mitteilt, daß ihre Auskünfte völlig ohne Gewähr sind und
> >bestenfalls als 'hint' genommen werden sollen?
>
> Ich würde schon behaupten, dass sich sowohl SCHUFA als auch die nutzenden
> Unternehmen der möglichen Fehlerquellen bewusst sind. Aber im Verhältnis
zur
> Gesamtzahl der SCHUFA-Auskünfte ist es nunmal ein kleiner Bruchteil, der
zu
> Problemen führt. Davon wieder ist der größere Teil einfach systembedingt
und
> m.E. nur ein ganz geringer Anteil auf wirkliche Fehler zurückzuführen.
>

Wenn die Schufa sich der möglichen Fehlerquellen bewußt ist, und nicht
darauf hinweist, könnte man sie ja auch einmal auf §15 UWG hinweisen.

(1) Wer wider besseres Wissen über das Erwerbsgeschäft eines anderen, über
die Person des Inhabers oder Leiters des Geschäfts, über die Waren oder
gewerblichen Leistungen eines anderen Tatsachen der Wahrheit zuwider
behauptet oder verbreitet, die geeignet sind, den Betrieb des Geschäftes zu
schädigen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahre oder Geldstrafe
bestraft.

Da kommt vielleicht nicht viel bei rum, aber wenn es genügend oft passiert,
dann wird dieser Verein sicherlich auch irgendwann einmal vorsichtiger

Schöne Grüße
F.Fischer


Jan Liesenberg

unread,
Jan 3, 2004, 10:27:14 AM1/3/04
to
Hallo!

Falko Fischer schrieb:


> Wenn die Schufa sich der möglichen Fehlerquellen bewußt ist, und nicht
> darauf hinweist, könnte man sie ja auch einmal auf §15 UWG hinweisen.

Dann müsste im Gesetz stehen: "Wer nicht vollständig ausschließen kann, dass
die verbreiteten Informationen evtl. falsch sein könnten, der wird....".

Die SCHUFA wird im Einzelfall (und nur darauf kommt es an) nie "wider
besseres Wissen" fehlerhafte Informationen verbreiten. Denn dass die
Information ggf. falsch war, erfährt sie ja ggf. erst anschließend.

Jan


Jan Liesenberg

unread,
Jan 3, 2004, 10:30:10 AM1/3/04
to
Hallo!

Uwe Buschhorn schrieb:
> Bist Du sicher?
> Ich habe gerade meine Selbstauskunft, die ich mal vor einigen Jahren
> beantragt hatte, rausgesucht.
> Da steht mein Girokonto drin mit Name der Bank, Kontonummer und
> Anschrift der Filiale!

Das ist ja auch eine Selbstauskunft und keine Auskunft, die eine Bank
einholt. Die Bankauskünfte sehen anders aus und enthalten die Daten der
anderen Unternehmen nicht.

> Es steht weiterhin drin, daß die Bank (Vertragspartner) regelmäßig über
> Änderungen der gespeicherten Daten informiert wird.

Ja, das wird sie ja auch, aber eben ohne Nennung der anderen beteiligten
Unternehmen.

Jan


Gerald Gruner

unread,
Jan 3, 2004, 10:51:09 AM1/3/04
to
Hallo Jan Liesenberg, am 2 Jan 2004 schriebst du:

> Teemu Kerppu schrieb:

[grob(?) fahrlässige Falschauskunft der SCHUFA]


> > Also wenn ich mit jemandem (der SCHUFA in diesem Falle) kein
> > Vertragsverhältnis habe, darf sie machen was sie will?
>
> Nein, aber das geht Dich dann zunächst einmal nichts an, was sich
> zwischen SCHUFA und dem Vertragspartner (hier dem Lieferanten) abspielt.

Würde es dich auch nichts angehen, wenn ich hinter deinem Rücken
überall rumerzählte (insbesondere bei deinen Geschäftspartnern), dass
der "Jan Liesenberg" hoffnungslos überschuldet ist und seine
Rechnungen nicht bezahlt?
Wir habe ja auch keinerlei Vertragsverhältnis...

Doch wohl nicht. Mir würde z.B. Verleumdung/üble Nachrede als
naheliegend vorkommen...

Echte "Doppelgänger" sind schon peinlich. Aber wenn wie im zweiten
Fall weder Namen noch Geburtsdaten der "verwechselten" Personen
übereinstimmen, wird wohl aus einfacher eine grobe Fahrlässigkeit.

IMHO sollten auch und gerade solche Auskunfteien eine ziemlich hohe
Sorgfaltspflicht haben.


MfG
Gerald

--
It's always interesting to see how often people support
the right to free speech until someone actually *uses*
the thing. [J. Michael Straczynski]

Jan Liesenberg

unread,
Jan 3, 2004, 10:58:26 AM1/3/04
to
Hallo!

Gerald Gruner schrieb:


> Würde es dich auch nichts angehen, wenn ich hinter deinem Rücken
> überall rumerzählte (insbesondere bei deinen Geschäftspartnern), dass
> der "Jan Liesenberg" hoffnungslos überschuldet ist und seine
> Rechnungen nicht bezahlt?
> Wir habe ja auch keinerlei Vertragsverhältnis...

Da bringst Du nun aber einiges durcheinander. Die SCHUFA gibt weder bewusst
falsche Informationen heraus noch erfolgt die Informationsweitergabe "hinter
Deinem Rücken".

> Doch wohl nicht. Mir würde z.B. Verleumdung/üble Nachrede als
> naheliegend vorkommen...
> Echte "Doppelgänger" sind schon peinlich. Aber wenn wie im zweiten
> Fall weder Namen noch Geburtsdaten der "verwechselten" Personen
> übereinstimmen, wird wohl aus einfacher eine grobe Fahrlässigkeit.
> IMHO sollten auch und gerade solche Auskunfteien eine ziemlich hohe
> Sorgfaltspflicht haben.

Lies nochmal den Ausgangsfall. Der Auskunftsuchende hat in diesem Fall
offenbar zu ungenaue Suchkriterien angegeben und die Suchergebnisse
ungeprüft verwendet. Wo siehst Du eine "grobe Fahrlässigkeit" bei der
SCHUFA?


Jan


Dominik Schneider

unread,
Jan 3, 2004, 11:31:31 AM1/3/04
to

"Carsten Schultz" <car...@gnocchi.dialup.fu-berlin.de> schrieb im
Newsbeitrag news:bt505u$3fdjm$1...@ID-207402.news.uni-berlin.de...

> Ich will in einem Laden mit Kreditkarte bezahlen, geht nicht. Ich
> erkundige mich bei meiner Bank, und die sagt mir, sie hätte eine
> negative Schufa-Auskunft über mich erhalten. Auf meine Frage hin, ob
> sie mir sagen könnten, woraufhin die Auskunft negativ sei, meint der
> nette Mann am Telefon zu mir, das müsse ich ja selber wohl besser
> wissen :-(

Was mich eher noch interessieren würde: Kann man die Schufa für solche
Falschauskünfte eigentlich irgendwie haftbar machen? Ich meine, es könnte ja
noch schlimmeres passieren, z.B. wenn einem daraufhin das Konto gesperrt
wird und man als Gewerbetreibender darauf täglich angewiesen ist?

Gruß

Dominik


Bodo Rzany

unread,
Jan 3, 2004, 11:42:22 AM1/3/04
to
Jan Liesenberg wrote:

> Lies nochmal den Ausgangsfall. Der Auskunftsuchende hat in diesem Fall
> offenbar zu ungenaue Suchkriterien angegeben und die Suchergebnisse
> ungeprüft verwendet. Wo siehst Du eine "grobe Fahrlässigkeit" bei der
> SCHUFA?

Nun ja, der Auskunftsuchende hatte meinen vollen Namen mit meiner vollen
Anschrift angegeben. Zurück kam eine Auskunft über einen Herrn mit nur
meinem zweiten Vornamen, meinem Nachnamen und einer anderen Anschrift,
die ich (für die Auskunftgebende: "leider") kannte (weil, wie bereits
gesagt, meine Großmutter ...).
Hätte ich meinem Lieferanten nicht glaubhaft versichern können, daß es
diese andere Person mit genau diesem einen Vornamen unter genau dieser
Anschrift wirklich gibt (das eben nur, weil ich sie kannte!), würde ich
noch heute auf meine Ware warten.

Wenn denn die Auskunftgebende dem Auskunftsuchenden in eine Auskunft
nicht hineinschreibt, daß diese ohne Gewähr ist, könnte wohl auch ich
versucht sein zu vermuten, daß mich der "Beauskunftete" linken will und
bei mir mit einem etwas modifizierten Namen und einer nun neuen
Anschrift bestellt.

Von einem Laden, der mir auf meine Kosten Auskünfte liefert, erwarte
ich, daß nicht ich im Nachhinein zusätzlich prüfen muß, ob er mir nicht
vielleicht Scheiße geliefert hat.

Sei's denn. In unserem Land ist noch viel mehr verkehrt.

Bodo Rzany

Jan Liesenberg

unread,
Jan 3, 2004, 11:58:29 AM1/3/04
to
Hallo!

Bodo Rzany schrieb:


>Nun ja, der Auskunftsuchende hatte meinen vollen Namen mit meiner vollen
>Anschrift angegeben. Zurück kam eine Auskunft über einen Herrn mit nur
>meinem zweiten Vornamen, meinem Nachnamen und einer anderen Anschrift,
>die ich (für die Auskunftgebende: "leider") kannte (weil, wie bereits
>gesagt, meine Großmutter ...).

Und da sich Anschriften immer ändern können, ist das erstmal völlig in
Ordnung so. Der Lieferant hätte bei Dir nun anfragen müssen, ob das ggf.
eine alte Anschrift von Dir ist. Er hätte ja nicht mal erwähnen müssen, dass
eine _negative_ SCHUFA-Auskunft gekommen ist.

>Wenn denn die Auskunftgebende dem Auskunftsuchenden in eine Auskunft
>nicht hineinschreibt, daß diese ohne Gewähr ist, könnte wohl auch ich
>versucht sein zu vermuten, daß mich der "Beauskunftete" linken will und
>bei mir mit einem etwas modifizierten Namen und einer nun neuen
>Anschrift bestellt.

Dass diese Auskunft letztlich ohne Gewähr ist, muss nicht extra erwähnt
werden, weil das für jede Auskunft gilt. Die SCHUFA verwaltet ja nur Daten
und kann selbst nicht prüfen, ob die 100%ig in Ordnung sind.

>Von einem Laden, der mir auf meine Kosten Auskünfte liefert, erwarte
>ich, daß nicht ich im Nachhinein zusätzlich prüfen muß, ob er mir nicht
>vielleicht Scheiße geliefert hat.

s.o., die SCHUFA ist nicht für die Korrektheit der Daten verantwortlich,
sondern nur für die Verwaltung.


Jan


Bodo Rzany

unread,
Jan 3, 2004, 12:24:14 PM1/3/04
to
Jan Liesenberg wrote:

> Dass diese Auskunft letztlich ohne Gewähr ist, muss nicht extra erwähnt
> werden, weil das für jede Auskunft gilt. Die SCHUFA verwaltet ja nur Daten
> und kann selbst nicht prüfen, ob die 100%ig in Ordnung sind.

und

> s.o., die SCHUFA ist nicht für die Korrektheit der Daten verantwortlich,
> sondern nur für die Verwaltung.

So einen belanglosen (oder verantwortungslosen?) Job wünsche ich mir
auch 'mal.

Ich hätte da übrigends einen Server anzubieten, der die Verwaltung
beliebiger Daten für Benutzer automatisch und völlig kostenlos
übernimmt. Natürlich ist der (bzw. der Betreiber des Servers) dann auch
nur für die Verwaltung und nicht für die Korrektheit der Daten
verantwortlich.

Aber ich glaube, das Alles führt uns nicht weiter.

Bodo Rzany

Michael Liedtke

unread,
Jan 3, 2004, 2:41:09 PM1/3/04
to
Juergen <juerge...@gmx.de> schrieb am Sat, 03 Jan 2004

>Das sich die Versicherungsnummer ändert, kann zum Beispiel beim Wechsel
>der Zuständigkeit von der Landesversicherungs Anstalt (Arbeiter) zur
>Bundesversicherungsanstalt für Angestellte geschehen.

Ach?
Ich hatte kürzlich auf www.vdr.de nachgelesen, da hieß
es noch, dass sich die Nummer nicht mehr ändert:
Der erste Träger, der beim Eintritt in das Berufsleben
zuständig ist, vergibt diese Nummer und die bleibt dann
bestehen, egal, wer aktuell Kontoführer ist.

Wer also als Bergbau-Azubi angefangen hat, bekommt von
der Bundesknappschaft eine Versicherungs-Nr. mit 80 am
Anfang und die behält er dann, auch wenn er danach im
Arbeiterbereich und danach dann Angestellter ist.

Kannst Du mir mal einen Link reichen, der Deine
Information bestätigt?

Christoph von Nathusius

unread,
Jan 3, 2004, 2:09:50 PM1/3/04
to
[F'up2]

begin quoting, "Jan Liesenberg" wrote:
> Falko Fischer schrieb:
>> Wenn die Schufa sich der möglichen Fehlerquellen bewußt ist, und nicht
>> darauf hinweist, könnte man sie ja auch einmal auf §15 UWG hinweisen.

> Die SCHUFA wird im Einzelfall (und nur darauf kommt es an) nie "wider
> besseres Wissen" fehlerhafte Informationen verbreiten. Denn dass die
> Information ggf. falsch war, erfährt sie ja ggf. erst anschließend.

Wenn man - aufgrund schlechter Erfahrung - weiß, dass es
einen riskanten Doppelgänger gibt, kann man das der Schufa auch
entsprechend mitteilen (lassen). Wenn dann die Anfrage mit
dem korrekten Namen und der korrekten Anschrift gestellt wird,
die Schufa trotzdem Daten des Doppelgängers liefert, war das
doch "wider besseres Wissen".

(Ob das allerdings reichen könnte, keine Ahnung.)

CvN

Stefan Krieg

unread,
Jan 3, 2004, 4:13:56 PM1/3/04
to
Hallo Detlef,

Detlef Graef <detlef...@yahoo.de> wrote:

>>> Natürlich MUSS die Selbstauskunft kostenlos sein um solchen
>>> sonst unvermeidlichen Fehlern _vorbeugen_ zu können!

>> Die Selbstauskunft IST kostenlos (wenn Du direkt zur
>> SCHUFA-Geschäftsstelle gehst).

> Die Fahrkarte zur 100 Km entfernten Schufa-GS aber nicht.

Und die Klamotten, die man sich vorher anziehen muß, um nicht
nackt dort aufzutauchen, auch nicht.
Von der Ausbildung, die man braucht, um seine Selbstauskunft
lesen zu können, gar nicht zu reden.
Die Welt ist aber auch ungerecht ;-)

gruß aus berlin
der stef

Jan Liesenberg

unread,
Jan 3, 2004, 4:40:46 PM1/3/04
to
Hallo!

Detlef Graef schrieb:


> Die Fahrkarte zur 100 Km entfernten Schufa-GS aber nicht.

Ja, das Leben ist hart und ungerecht...

Vielleicht denkst Du mal daran, dass die Sache mit der SCHUFA letztlich auch
deshalb betrieben wird, damit die beteiligten Unternehmen ihre
Abschreibungen in einem erträglichen Maß halten können und somit weniger
Kosten auf ihre Kunden umgelegt werden müssen. Wenn Du es gerne in einem
wesentlich größeren Umfang mitbezahlen möchtest, dass einzelne Leute nicht
mit Geld umgehen können, dann kann man sich das mit der SCHUFA sparen. Du
kannst den Vorschlag ja mal machen.


Jan


Ekkehard Schwarz

unread,
Jan 3, 2004, 4:47:46 PM1/3/04
to
On Sat, 03 Jan 2004 12:36:08 +0100, Juergen <juerge...@gmx.de>
wrote:

>Schau mal auf Deinen Musterungsbescheid:
>Dort ist sie, die Wehrstammnummer.

"Wehrstammnummer"?
Meinst du die Personenkennziffer (PK)?
Die hat aber auch nicht jeder...

Gruß
E.S.

Teemu Kerppu

unread,
Jan 3, 2004, 4:50:04 PM1/3/04
to

Und vermutlich kein ausländischer Staatsbürger der in Deutschland lebt...


Jens Müller

unread,
Jan 3, 2004, 5:34:47 PM1/3/04
to
"Teemu Kerppu" <teemu....@luukku.com> writes:

> Wie wär's mit "übler Nachrede"?

Eher bedingt vorsätzliche Kreditgefährdung. Ich würde von der Schufa
eine Antwort erwarten, daß sie ein Flag gesetzt haben, so daß jede
Auskunft manuell überprüft wird. Für sowas sorgt ansonsten sicher die
Aufsichtsbehörde. Wenn man in einem bestimmten Fall weiß, daß die
Automatik versagt, muß man sie halt abschalten.
--
"Vielleicht hatte der Schüler, der, nach Meinug des Lehrers, einen
Rechtschreibfehler begangen hatte, letztendlich doch Recht, als er
von "Einfaltsreichtum" schrieb."
Albert Krusbersky in <m2r8b2f...@zeder.steigbachtal.de> in de.alt.fan.aldi

Jan Liesenberg

unread,
Jan 3, 2004, 6:08:08 PM1/3/04
to
Hallo!

Jens Müller schrieb:


> Eher bedingt vorsätzliche Kreditgefährdung. Ich würde von der Schufa
> eine Antwort erwarten, daß sie ein Flag gesetzt haben, so daß jede
> Auskunft manuell überprüft wird. Für sowas sorgt ansonsten sicher die
> Aufsichtsbehörde. Wenn man in einem bestimmten Fall weiß, daß die
> Automatik versagt, muß man sie halt abschalten.

Nochmal: Die SCHUFA ist nichts anderes als ein Unternehmen, das Daten
verwaltet, aufgrund externer Meldungen Daten hinzufügt und aufgrund externer
Anfragen Daten zurückmeldet. Weder kann sie aktiv prüfen, ob die eingehenden
Daten stimmen (auch nicht manuell), noch, ob der Anfragende wirklich die
Person gemeint hat, deren Daten aufgrund der Anfragekriterien zurückgemeldet
wurden.

Solange es nicht von der Geburt bis zum Tod ein eindeutiges,
gleichbleibendes Identifikationsmerkmal für alle in Deutschland lebenden
Personen gibt, wird man Verwechslungen schon systembedingt (= unabhängig von
tatsächlichen Fehlern) nicht verhindern können.

Dennoch ist es m.E. unterm Strich für alle Beteiligten besser, dass es eine
Einrichtung wie die SCHUFA gibt, auch wenn es im Einzelfall zu Problemen
kommt.


Jan


Jens Müller

unread,
Jan 3, 2004, 7:48:08 PM1/3/04
to
"Dominik Schneider" <schn...@t-online.de> writes:

> Ich meine, es könnte ja
> noch schlimmeres passieren, z.B. wenn einem daraufhin das Konto gesperrt
> wird

Konto gesperrt oder Dispo gesperrt?

Wie sollte eine schlechte Schufa zu ersterem führen? Wenn das
passiert, ist allein die Bank schuld.
--
"Modern Talking klingt auch nicht schön, hat allerdings genauso viel damit zu
tun." Heiko Nock in <vf3v9a...@ozymandias.myfqdn.de> in de.soc.recht.misc

Jan Liesenberg

unread,
Jan 4, 2004, 7:34:34 AM1/4/04
to
Hallo!

Detlef Graef schrieb:
> Ja, das ist richtig, darum ging es auch nicht. Deine angepriesene
kostenlose
> Einsichtnahme dürfte oft teurer sein als die schriftliche Mitteilung.
> Die Fahrkosten dürften meist höher sein als die 7,60 Euro, darum ging es.

Ich habe das nicht "angepriesen", sondern darauf hingewiesen, dass die
implizite Aussage in einem vorherigen Beitrag, es gäbe bisher keine
kostenlose Auskunft, nicht korrekt ist.

> Ich bin mir nicht sicher ob die Daten mit der nötigen Sorgfalt erfasst und
> verwaltet werden, von allen die sich an dem System beteiligen.

Wie ist denn die "nötige Sorgfalt" aus Deiner Sicht definiert?

Du kannst Dir bei keinem Unternehmen, das Daten verwaltet, sicher sein, ob
das mit der "nötigen Sorgfalt" passiert, schon gar nicht, wenn Du das für
Dich selbst definierst.

> Bei mir bleibt irgendwie ein Hauch von Unseriosität übrig nicht zuletzt
durch
> die Geheimniskrämerie um den Score. Wird der eigentlich noch herabgesetzt
bei
> jeder Eigenauskunft?
> Wird einer Firma seitens der Bank mitgeteilt wie das Ausfallrisiko
ermittelt
> wird?

Niemand ist verpflichtet, einem Geschäftspartner mitzuteilen, nach welchen
Kriterien er dessen Kreditwürdigkeit beurteilt. Wenn man das tun würde, wäre
so ein Scoring auch völlig unsinnig, weil die Scoringergebnisse dadurch
stark verfälscht würden. Aber das haben wir in einem anderen Thread schon
mal ausführlich diskutiert...


Jan


Juergen

unread,
Jan 4, 2004, 6:03:31 AM1/4/04
to
Michael Liedtke wrote:
>
> Juergen <juerge...@gmx.de> schrieb am Sat, 03 Jan 2004
>
> >Das sich die Versicherungsnummer ändert, kann zum Beispiel beim Wechsel
> >der Zuständigkeit von der Landesversicherungs Anstalt (Arbeiter) zur
> >Bundesversicherungsanstalt für Angestellte geschehen.
>
>
> Kannst Du mir mal einen Link reichen, der Deine
> Information bestätigt?

Einen Link habe ich nicht. Nur das Schreiben von der
Versicherungsanstalt, das sich meine Sozialversicherungsnummer geändert
hat.


Jürgen

Rainer Zocholl

unread,
Jan 4, 2004, 11:31:00 AM1/4/04
to
(Detlef Graef) 04.01.04 in /de/etc/finanz/banken+broker:

>Bei mir bleibt irgendwie ein Hauch von Unseriosität übrig nicht
>zuletzt durch die Geheimniskrämerie um den Score. Wird der eigentlich
>noch herabgesetzt bei jeder Eigenauskunft?

Offiziel: Nicht mehr.
Es ist ihnen von den Datenchützern untersagt worden, da
diese das Grundrecht(!) auf Informellen Selstbestimmung
aushebeln würde.

Bezeichnend dass der Schufa dieses verboten werden musste
und sie dieses nicht von selbst ausgeklammert haben.
Aber anscheinend ist ihren billiges Arbeiten wichtiger, als
korrekte Daten oder deren Qualitätssicherung durch die Opfer...


Und seit diesem Verbot sickert absolut nichts neues mehr zum Scores raus.

Bekannt ist m.W. bisher nur:
- Geburtsdatum ("Sternzeichen"? "Den meisten Leute, die
eine Hypothek aufgenommen platz dieser mit 40. Du
bist auch 40, also platzen auch Deinen Kredite"?)
- Geschlecht ( "Du bist männlich, und die meisten Leute deines
Alters die ihre Schulden nicht bezahlt haben waren männlich, score runter")
- Nationalität ("Du Türke, Du kein Geld von mir"?)
- Wohnortlage ("Dein Nachbar hat Schulden bei Quelle, also
wirst auch Du, Deinem Alter nach, Schulden bei Quelle machen."?)
- Wohnhausart(*) ("Du wohnst in einem MFH. Die meisten Leute Deines
Alters die ihren Kredit nicht bezahlen wohnen auch so."?)
- Anzahl der Umzüge. ("Du bist 10mal umgezogen, andere Leute,
die vor ihren Gläubern fliehen, auch, also fliehst auch Du
vor Gläubigern"?)

Und daraufhin lehnen dumme Bänker ein Darlehn individuell ab...
Die schlaueren unter ihnen kommen nicht auf die Idee eine statistische
Grösse auf ein spezifisches Einzelschiksal anzuwenden, auch wenn die
Schufa-Werbung diese Möglichkeit zu versprechen scheint, sie
zu erlauben scheint dumme und daher billige Leute in der Kreditabteilung
einzusetzen, ja sogar nur Computerprogramme!


(*) Lässt sich sehr leicht aus der Anzahl der Familen pro
Hausnummer bestimmen.

Rainer Zocholl

unread,
Jan 4, 2004, 11:32:00 AM1/4/04
to
(Jan Liesenberg) 04.01.04 in /de/etc/finanz/banken+broker:

>Hallo!

>Detlef Graef schrieb:

>> Bei mir bleibt irgendwie ein Hauch von Unseriosität übrig nicht
>> zuletzt durch
>> die Geheimniskrämerie um den Score. Wird der eigentlich noch
>> herabgesetzt bei
>> jeder Eigenauskunft?
>> Wird einer Firma seitens der Bank mitgeteilt wie das Ausfallrisiko
>> ermittelt wird?

>Niemand ist verpflichtet, einem Geschäftspartner mitzuteilen, nach
>welchen Kriterien er dessen Kreditwürdigkeit beurteilt.

In welchem Gesetz steht das?

Ganz schön arogant von dir, diese -kostenlose- Chance zur Qualitätssicherung
der Schufadaten ungenutzt zu lassen.
Insbesonders da Dir ja bekannt sein müsste, das die Schufa-Daten
immer öfter nicht stimmen. Oder kommen solche "bösen" Infos zu Deinem
goldenen Käfig nicht durch? Dokumentiert die Schufa ihren
Kunden nicht, wieviel Datensätze sie warum korrigieren musste?

Lt. zuständiger Aufsichtsbehörde haben sich die Beschwerden
in den letzten Jahren verachtfacht!
Die Schufa scheint mit der Datenflut überfordert zu sein.
So ein Sprecher der Verbraucherschutzes.

Bei der zunehmenden Anzahl an Beschwerden bez. Fehlauskunft
der SChufa sollte eigentlich JEDE Bank HÖCHSTES Eigen-Interesse haben
den Grund für die Ablehung jedem ihrer Kunden mitzuteilen!
Oder wie anders soll/kann sonst einen Qualitätssicherung der
erfassten Daten erfolgen?
Per Stichprobe? Albern.


>Wenn man das
>tun würde, wäre so ein Scoring auch völlig unsinnig, weil die
>Scoringergebnisse dadurch stark verfälscht würden.

Ach?
Die Schufa behauptet das sei reine Statistik.
Es sei die Aussage zu einer "Gruppe".

"Lustig" ist auch, das jemand, den sie garnicht erfasst haben,
garkein Scorewert zugeordnet wird, genauso wie jemand
der einen Offebahrungs geleistet hat...
Was meinst Du wohl wie dumme Bänker oder ihre noch dümmere Software
"keine Score" bewerten, wenn sie nur an "Rating A" vergeben dürfen?

>Aber das haben wir
>in einem anderen Thread schon mal ausführlich diskutiert...

Sach mal Du scheinst ja genau zu wissen was "Scrroing" ist,
wie es funktioniert, welche Werte wie da eingehen?
Oder glaubst Du einfach was die Schufa erzählt?


Angeblich ist das Schufa-Score nur eine rein "mehrdimensionale
*statistische* Aussage" wie sich ANDERE Leute, gleichen Alters,
Nationalität, Wohnort und Umzugsanzahl etc. bez. Rückzahlung
verhalten haben.

WENN der Scorewert rein statistisch ist, KANN der Einzelne
den Scorewert dem seiner GRUPPE hat nicht wirklich merklich
beeinflussen! Wie sollte er das, da das ja nicht "sein"
Score ist, sondern der der Gruppe.
Oder glaubst du, er kann "kurzmal" sein Geburtsdatum
ändern um in eine andere Gruppe zu kommen?


Die Datenschützer bezeichnen das "Schufa-scoring" als
rechtlich unzulässig, weil der einzelen weder weiss warum
er den Score bekommen noch etwas tun kann, damit dieser
besser wird. Vielleicht sind ja nur seine Nachbarn schlechte
Zahler und er muss "nur" in eine andere Gegend ziehen...

D.h. der Score basiert auf reinem Zufall!
Als "rein statistische Grösse" ist das auch Ok.
Aber wenn Leute dann so dumm sind, diesen statitischen(!)
Wert auf den einzelnen anzuwenden ist das krank und ungesetzlich
(vgl. Diskrimierungsverbot, denn z.B. geht auch die Nationalität ein.)

Wäre es so, das das Scoring so leicht beeinflussbar wäre,
dann würde es sich ja durchaus selbst manipulieren!
Dadurch das jmd. keinen Kredit bekommt, weil sein scoring
schlecht ist, wird sein Scoring ja mit der Zeit immer
besser... Das darf aber eigentlich nicht passieren, resp.
wäre ein "Selbsterfüllende Prophezeihung".


Das Scoring ist wie ein "nicht versetzt" in der Schule,
ohne das dem Schüler mitgeteilt wird, in welchem Fach
er besser werden muss. Er wird einfach deshalb nicht versetzt,
weil 20% aller Schüler seines Alters und Wohnlage lt. Statistik nicht
versetzt werden, nicht weil seine persönlichen Noten schlecht sind.
Und siehe da: Wenn man eine Statisktik macht, wird man sehen,
das 20% der Schüler dieses Umfeldes nicht versetzt werden.
Man kann sich also eigentlich den Aufwand mit den einzelnen
Noten sparen!
Fällt Dir (nun hoffentlich) was auf?

(*) Es erinnert mich irgendwie sehr an das
"Spam-Filtern ala AOL". "Wir haben 500 Mrd. Spammails geblockt,
vorallem weil unsere Kunden uns diesen fleissig gemeldet haben".
Das die Kunde z.T. völlig kritiklos von ihren per
"conformed opt in" bestellte Newsletter meldeten, weil es
für sie einfacher ist als sich kompliziert abzumelden stört
ja nicht. Oder Spam melden, den sie sich EXTRA von einem
Forwarder weiterleiten lassen haben, so das AOL annehme
muss, der Forwarder sei die Spam-Quelle...

Das so auch viele seriösen Newsletter oder eMail von Forwardern
zum Oper gefallen sind: "Wen stört es, vorallen wenn wir besser
unsere User garnicht erst zeigen welche emails sie nicht mehr
erreichen können. Damit es nicht durch "Bounces" auffällt
löschen wir allen Spam ganz leise"...

Sicherlich hat AOL eine Menge Spam entsorgt,
und sicherlich ist 70% aller emails spam.

Aber so ein System ohne jede Qualitätssicehrung durch die
Kunden zu fahren (Nur die wissen was Spam war!, kein Postmaster
kann das ersetzen, allein von der "Manpower" her unmöglich) ist
grob-fahrlässige Augenwischerei.

Stefan Krieg

unread,
Jan 4, 2004, 12:24:03 PM1/4/04
to
Hallo Detlef,

Detlef Graef <detlef...@yahoo.de> wrote:
[...]


> Wird einer Firma seitens der Bank mitgeteilt wie das Ausfallrisiko
> ermittelt wird?

Das Ausfallrisiko dieser Firma (als Kreditnehmer bei der Bank)?

Ja, das kommt schon vor (natürlich nicht bis in Einzelheiten, die
Geschäftsgeheimnisse einschließen, aber das Prinzip und die
individuelle Beurteilung schon).

Je nach Präsentationsaufwand zahlt $Firma dafür so ca. 15-50 TEU.

Aber: was hat das mit der Schufa oder ihrem Score zu tun?

Jan Liesenberg

unread,
Jan 4, 2004, 1:42:42 PM1/4/04
to
Hallo!

Rainer Zocholl schrieb:


> In welchem Gesetz steht das?

Eben in keinem, deshalb gibt es ja gerade keine Verpflichtung.

> Lt. zuständiger Aufsichtsbehörde haben sich die Beschwerden
> in den letzten Jahren verachtfacht!
> Die Schufa scheint mit der Datenflut überfordert zu sein.
> So ein Sprecher der Verbraucherschutzes.

Absolute Zahlen zu vergleichen ist ja nun völlig unsinnig und unseriös.
Setze mal die Entwicklung der Fehler ins Verhältnis zu der Entwicklung der
Gesamtzahl der Einträge; dann könnte man evtl. Schlüsse daraus ziehen.

> Ach?
> Die Schufa behauptet das sei reine Statistik.
> Es sei die Aussage zu einer "Gruppe".

Richtig!

> Sach mal Du scheinst ja genau zu wissen was "Scrroing" ist,
> wie es funktioniert, welche Werte wie da eingehen?
> Oder glaubst Du einfach was die Schufa erzählt?

Es ist u.a. Bestandteil eines BWL-Studiums, sich mit Scoringverfahren zu
befassen, also auch unabhängig von der SCHUFA.

> Angeblich ist das Schufa-Score nur eine rein "mehrdimensionale
> *statistische* Aussage" wie sich ANDERE Leute, gleichen Alters,
> Nationalität, Wohnort und Umzugsanzahl etc. bez. Rückzahlung
> verhalten haben.

Das ist der Sinn eines Scorings.

> WENN der Scorewert rein statistisch ist, KANN der Einzelne
> den Scorewert dem seiner GRUPPE hat nicht wirklich merklich
> beeinflussen! Wie sollte er das, da das ja nicht "sein"
> Score ist, sondern der der Gruppe.

Eben, deshalb kann man das Verfahren auch nicht öffentlich mitteilen, weil
dann eben die Gefahr besteht, dass nicht nur einzelne den Scorewert zu
beeinflussen versuchen, sondern eine große Menge von Leuten. Damit wären die
mühsam ermittelten statistischen Annahmen völlig wertlos.

> Die Datenschützer bezeichnen das "Schufa-scoring" als
> rechtlich unzulässig, weil der einzelen weder weiss warum
> er den Score bekommen noch etwas tun kann, damit dieser
> besser wird. Vielleicht sind ja nur seine Nachbarn schlechte
> Zahler und er muss "nur" in eine andere Gegend ziehen...

"Die Datenschützer" reden viel wenn der Tag lang ist (und ganz besonders,
wenn demnächst wichtige Pöstchen zu verteilen sind). Entweder man muss die
gesetzliche Grundlage für diese Ansicht nennen oder eine schaffen. Vorher
erübrigt sich jede Diskussion.

> D.h. der Score basiert auf reinem Zufall!
> Als "rein statistische Grösse" ist das auch Ok.
> Aber wenn Leute dann so dumm sind, diesen statitischen(!)
> Wert auf den einzelnen anzuwenden ist das krank und ungesetzlich
> (vgl. Diskrimierungsverbot, denn z.B. geht auch die Nationalität ein.)

Ein Diskrimierungsverbot gibt es höchstens im Bezug auf
öffentlich-rechtliche Angelegenheiten. Deshalb heißt der entsprechende
Grundgesetzartikel auch "Gleichheit VOR DEM GESETZ". Mit wem ich als
Unternehmer Geschäfte mache und nach welchen Kriterien ich diejenigen
aussuche, ist (bist auf wenige explizit geregelte Ausnahmen) ganz alleine
meine Sache.

> Das Scoring ist wie ein "nicht versetzt" in der Schule,
> ohne das dem Schüler mitgeteilt wird, in welchem Fach
> er besser werden muss. Er wird einfach deshalb nicht versetzt,
> weil 20% aller Schüler seines Alters und Wohnlage lt. Statistik nicht
> versetzt werden, nicht weil seine persönlichen Noten schlecht sind.
> Und siehe da: Wenn man eine Statisktik macht, wird man sehen,
> das 20% der Schüler dieses Umfeldes nicht versetzt werden.
> Man kann sich also eigentlich den Aufwand mit den einzelnen
> Noten sparen!
> Fällt Dir (nun hoffentlich) was auf?

Ja, mir fällt was auf: Du hast den Sinn und Zweck eines Scorings nicht
verstanden (und den Unterschied zwischen öffentlichem und privaten Recht
auch nicht)! Ein Scoring ist ganz bewusst eine Vereinfachung, bei der ich
in Kauf nehme, dass ich auch einen gewissen Anteil von Leuten "negativ"
beurteile, obwohl sie in einer Einzelfallbetrachtung "positiv" zu beurteilen
sind. Die Einführung eines Scoringverfahrens ist ganz schlicht gesagt eine
Rationalisierungsmaßnahme.


Jan


Jan Liesenberg

unread,
Jan 4, 2004, 1:48:19 PM1/4/04
to
Hallo!

Rainer Zocholl schrieb:


> Offiziel: Nicht mehr.
> Es ist ihnen von den Datenchützern untersagt worden, da
> diese das Grundrecht(!) auf Informellen Selstbestimmung
> aushebeln würde.
> Bezeichnend dass der Schufa dieses verboten werden musste
> und sie dieses nicht von selbst ausgeklammert haben.
> Aber anscheinend ist ihren billiges Arbeiten wichtiger, als
> korrekte Daten oder deren Qualitätssicherung durch die Opfer...

Woher hast Du diese Information?

Ich zitiere mal www.datenschutzzentrum.de (was ja nun wirklich unverdächtig
ist in Bezug auf zu positive Darstellung der SCHUFA):

"Die Einholung einer Selbstauskunft ist derzeit ambivalent. Die Anzahl der
Schufa-Selbstauskünfte wird nämlich auch "gescort". Je öfter ein Betroffener
eine Selbstauskunft verlangt, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit
einer guten Bonität. Statistisch gesehen. Sagt die Schufa. Mittlerweile hat
die Schufa - wohl auch unter dem Eindruck der nachhaltigen Kritik an dem
Scoring-Verfahren im Ganzen - angekündigt, dass sie die Anzahl der
Selbstauskünfte künftig aus dem Scoring-Verfahren herausnehmen werde."

Also:

1. Es wurde nichts verboten.

2. Die SCHUFA hat das selbst ausgeklammert.


Jan

Rainer Zocholl

unread,
Jan 4, 2004, 1:18:00 PM1/4/04
to
(Jan Liesenberg) 03.01.04 in /de/etc/finanz/banken+broker:

>Hallo!

>Rainer Zocholl schrieb:
>> 3.)


>> Natürlich MUSS die Selbstauskunft kostenlos sein um solchen
>> sonst unvermeidlichen Fehlern _vorbeugen_ zu können!

>Die Selbstauskunft IST kostenlos (wenn Du direkt zur
>SCHUFA-Geschäftsstelle gehst).

Sie ist, nur wenn mündlich, "Entgeltfrei", aber nicht "kostenlos".
Oder erstattet die Schufa mir Fahrtkosten und Zeitaufwand? W.C.

Es wird zwar gerne vermischt, jedoch achte ich immer
auf den korrekten Term.
Inner-KielNet-Telefonate sind nicht "kostenlos" sondern,
"pauschal im Grundentgelt enthalten".

http://www.abendblatt.de/daten/2003/08/30/202442.html

...

Die Macht der Schufa Kredite: Wie Handel, Banken und Vermieter
die Bonität überprüfen

...

Die Selbstauskunft

Verbraucherschützer raten dazu, eine Selbstauskunft einzuholen.
Sie umfasst alle Angaben und ist kostenlos, wenn sie in einer
Schufa-Geschäftsstelle mündlich eingeholt wird, schriftlich
kostet sie 7,60 Euro.
Die Score-Auskunft kostet je nach Umfang vier bis acht Euro
(nur schriftlich).

"Es kommt ja vor, dass Eintragungen nicht richtig sind",
erklärt Hjördis Christiansen von der Verbraucher-Zentrale
Hamburg. Beispiel: "Wenn die Bank das Girokonto kündigt,
meldet sie das der Schufa. Wenn man diese Kündigung aber
bestreitet, sollte man das der Schufa melden, damit die Daten
so lange nicht weitergegeben werden, bis der Fall geklärt ist."

Die Schufa in Hamburg: Wendenstraße 4, Postfach 105809, 20097
Hamburg, Tel.: 040-237190. Öffnungszeiten: Mo-Mi 8 bis 16 Uhr,
Do 8 bis 17 Uhr, Fr. 8 bis 15 Uhr.
Die Schufa im Internet: www.schufa.de.

Der Schufa-Vertrauensmann

Verbraucher, die sich durch eine Schufa-Auskunft benachteiligt
fühlen, können sich an den Schufa-Vertrauensmann wenden:

Gernot Bickel,
Schufa Holding AG,
GS München,
Eisenheimerstraße 61,
80687 München.
E-Mail: Gernot...@schufa.de.

erschienen am 30. Aug 2003 in Wirtschaft

................................


Vorsicht mit "Vertrauensmaennern", die obendrein so offensichtlich
nicht unabhängig sind! Es könnte sein, das diese nur
verhindern sollen, das der Missbrauch publik wird.


IMMER eine Kopie des Vorganges an das zuständige
Regierungspräsidium Darmstadt,
Behördensprecherin Renate Hildenbrand-Beck
melden und nicht nur einfach löschen lassen!
Sonst kommt der Moloch nie zur Besinnung!


http://www.rp-darmstadt.de/dezernate/datschubeauftr.html

Behördliche Datenschutzbeauftragte
Dezernat Datenschutz

Regierungspräsidium Darmstadt
z. Hd. Fr. Renate Hillenbrand-Beck

64278 Darmstadt


Gebäude: Wilhelminenstraße 1-3
Raum: 3218
Tel. (06151) 12 - 57 92
Fax (06151) 12 - 68 34

Resp. Vertreter:
Regierungspräsidium
z. Hd. Herrn Hans Küchenhoff
64278 Darmstadt

Gebäude: Luisenplatz 2
Raum 461

Tel. Nr. (06151) 12 - 6355
Fax (06151) 12 - 5794


eMail:
http://www.rpda.de/dezernate/datenschutz/mail.htm

(Tja..spam, und als "Amt" muss man ja keine eMail Adresse angeben.)


Jens Müller

unread,
Jan 4, 2004, 12:44:06 PM1/4/04
to
UseNet-Posting...@zocki.toppoint.de (Rainer Zocholl) writes:

> Die Datenschützer bezeichnen das "Schufa-scoring" als
> rechtlich unzulässig, weil der einzelen weder weiss warum
> er den Score bekommen noch etwas tun kann, damit dieser
> besser wird.

Aber der einzelne kann was tun, damit er nicht ermittelt wird.
--
"Hm. Wir könnten Pizza essen gehen und du lädst uns ein. *g*" - "Ich
könnte mir auch einen Ziegelstein vor den Kopf hauen."
- Kathinka Diehl und Wolfgang Krietsch in de.alt.fan.aldi
in <3cc990b7...@news.cis.dfn.de>

Jens Müller

unread,
Jan 4, 2004, 2:45:29 PM1/4/04
to
UseNet-Posting...@zocki.toppoint.de (Rainer Zocholl) writes:

> IMMER eine Kopie des Vorganges an das zuständige
> Regierungspräsidium Darmstadt,
> Behördensprecherin Renate Hildenbrand-Beck
> melden und nicht nur einfach löschen lassen!
> Sonst kommt der Moloch nie zur Besinnung!
>
>
> http://www.rp-darmstadt.de/dezernate/datschubeauftr.html
>
> Behördliche Datenschutzbeauftragte
> Dezernat Datenschutz
>
> Regierungspräsidium Darmstadt
> z. Hd. Fr. Renate Hillenbrand-Beck
>
> 64278 Darmstadt
>
>
> Gebäude: Wilhelminenstraße 1-3
> Raum: 3218
> Tel. (06151) 12 - 57 92
> Fax (06151) 12 - 68 34
>
> Resp. Vertreter:
> Regierungspräsidium
> z. Hd. Herrn Hans Küchenhoff
> 64278 Darmstadt

Was hat die behördliche Datenschutzbeauftragte des RegP Darmstadt
damit zu schaffen?
--
The trouble with Freud is that he never had to play the old Glasgow Empire on a
Saturday night after Rangers and Celtic had both lost.
[Ken Dodd]

Rainer Zocholl

unread,
Jan 4, 2004, 2:33:00 PM1/4/04
to
(Jens Müller) 04.01.04 in /de/soc/recht/misc:

>"Dominik Schneider" <schn...@t-online.de> writes:

>> Ich meine, es könnte ja
>> noch schlimmeres passieren, z.B. wenn einem daraufhin das Konto
>> gesperrt wird

>Konto gesperrt oder Dispo gesperrt?

>Wie sollte eine schlechte Schufa zu ersterem führen?

Wenn Dir ein Offenbahrungseid eingetragen wird kann das
sehr leicht passieren.
Schliesslich hast Du ja geschworen nichts mehr zu besitzen
und nun bekommt der Bänker -automatisch- die Mitteilung
von Deinem Offenbahrungseid.
Natürlich bekommt er die Muffe um "sein" Geld
und sperrt soag deien Spabücher!

Das ist ein scheiss feeling, wenn, ohne erkennbaren
Grund, deine Karte im Automaten bleibt, und man sich soagr
weigert, dir Geld von Deinem Sparbuch auszuzahlen, vor den
Augen anderer Kunden.


>Wenn das passiert, ist allein die Bank schuld.

Emm, besagter Offenbahrungseid-Eintrag erfolgte bei
einer Manuela Schmidt, klarer Fall von Namensverwechselung.
Von 33 Einträgen waren 21 falsch!

Und wie Bodos Beispiel zeigt schützt sogar ein seltener Name
nicht vor Fehleinträgen.


Der gesetzgeber könnte das ganze Problem sehr einfach lösen:

Die Schufa(*) wird gesetzlich(**) verplichtet,

- jedem kostenlos schriftlich Selbst-Auskunft zugeben
- jeden Eintrag dem Betroffenen zumelden
- jede Abfrage das Daten nach max. 10 Tagen (gesammelt) zumelden
- unbegrenzt Schadenersatz zu leisten, zur Wiedergutmacheung des
der durch falsche Einträge erfolgt ust, die nicht dem Opfer gemeldet
worden sind. Die Schadenseratzhöhe wird vonbetroffenen festgeleht.
Die Schufa kann ggf. nachweisen, das der SChaden geringer war.
(Natürlich kann die Schufa sich an dem schadlos halten der
den fehlerhaften Eintrag wirklich verbockt hat)
- das der Sacheersatz innerhalb von 6 Monaten angeschlossen worden ist.

Die Schufa-Kunden werden gesetzlich verpflichtet,
den Opfern ausführlich, kostenlos und unaufgefordert über den
Grund seiner Ablehnung resp. den ihnen mitgeteilten Inhalt
zu informieren.
Dieses dient dazu das die Schufa nicht ausversehen
doch mehr übermittelt als sie dürfte, es sind ja auch bei
der Schufa nur Menschen die die Computer bedienen,
Auch dient es dazu Doubletten zu finden, die man
mit den Benachrichtigungen nicht erreichen kann.
Auch erspart es der Schufakosten für Selbstauskünfte.


Dem Bürger muss sein Recht an seinen Daten wiedergegeben werden!

Welchen anderen Weg siehst Du das sicherer zumachen?
(Inbesondere da künftig vermehrt Laien Vorfälle melden
werden, evtl. um sich an dem unbequemen Mieter zu rächen.)


Es arbeiten überall Menschen und alle machen Fehler.
Es ist hier absolut unzulässig nicht alles zu nutzen
um solche Fehler zeitnah zu beheben, da die Folgen für
das Opfer fatal (wörtlich tödlich) sein können!

Was ist einfacher+billiger als die Betroffenen selbst
arbeiten zu lassen?

Das ist mit Stichproben nicht zulösen.
Das wäre so als würde man jedes 10. Kernkraftwerk
einfach nicht prüfen: Was macht es schon wenn jedes 10.
hoch geht? Das sind nur 10% aller, vernachlässigbar und
das Einzelschiksal: "Tut uns ja sehr leid, aber werden natürlich
sofort kostenlos den Fehler, beheben der zu diesem GAU geführt hat."

(*)
Dabei ist "Schufa" als Synonym für alle Wirtschaftsdetekteien
genannt und nicht nur auf diese beschränkt.
(**)
Sie könnte sich auch selbst verpflichten....

Teemu Kerppu

unread,
Jan 4, 2004, 3:47:36 PM1/4/04
to

Du hättest auch die Zeilen kurz darüber zitieren können:


"Das Scoring ist nach Ansicht des Unabhängigen Landeszentrums
rechtswidrig, es sei denn, der Betroffene hat zuvor wirksam eingewilligt.
Für eine Einwilligung ist es aber nach ganz überwiegender Meinung
erforderlich, dass der Betroffene die Tragweite seiner Entscheidung
überblicken kann. Das ist bei der aktuellen Schufa-Klausel nicht gegeben,
weil sie die Kriterien nicht offen legt, nach denen der Scorewert
ermittelt wird."

Und weiter oben (weil hier schon mal darüber gestritten wurde, ob die
Selbstauskunft "kostenlos" oder "unentgletlich" oder was auch immer
ist..):

"Die generelle Kostenerhebung entspricht nicht dem Sinne des
Bundesdatenschutzgesetzes, wonach eine Auskunft für den Betroffenen
grundsätzlich kostenfrei zu erfolgen hat, § 34 Absatz 5 Satz 1. Ein
Entgelt ist allerdings zulässig, wenn der Betroffene die erteilte
Auskunft wirtschaftlich nutzen kann. Das Entgelt darf die durch die
Auskunfterteilung entstandenen direkt zurechenbaren Kosten nicht
übersteigen. Die Schufa darf also mit der Erteilung einer Selbstauskunft
keinen Gewinn erzielen. Ob der Betrag vom 7,60 Euro angemessen ist, ist
umstritten. Nicht akzeptabel ist jedenfalls, dass die Auskunftsgebühr
regelmäßig auch bei rein datenschutzrechtlich motivierten Anfragen
erhoben wird."


Jan Liesenberg

unread,
Jan 4, 2004, 4:04:24 PM1/4/04
to
Hallo!

Teemu Kerppu schrieb:


> Du hättest auch die Zeilen kurz darüber zitieren können:

Was soll das aussagen? Ich lese da von "Ansichten", "ganz überwiegenden
Meinungen", "umstrittenen" oder "nicht akzeptablen" Entgelten usw. - alles
nichts substanzielles, nur "bla bla bla". Ist doch klar, dass
Datenschutzbeauftragten ein so großes privates Datensammlungsunternehmen ein
Dorn im Auge ist. Komisch nur, dass denen das gerade jetzt einfällt...

Jan


Stefan Krieg

unread,
Jan 4, 2004, 4:06:46 PM1/4/04
to
Hallo Jens,

Jens Müller <jens.m...@ira.uka.de> wrote:

> (Rainer Zocholl) writes:
>> IMMER eine Kopie des Vorganges an das zuständige
>> Regierungspräsidium Darmstadt,

[...]


> Was hat die behördliche Datenschutzbeauftragte des RegP Darmstadt
> damit zu schaffen?

Das ist die zuständige Aufsichtsbehörde:
"Die für den Datenschutz zuständige Aufsichtsbehörde für die SCHUFA
HOLDING AG ist das Regierungspräsidium Darmstadt."
(www.schufa.de)

Teemu Kerppu

unread,
Jan 4, 2004, 4:31:18 PM1/4/04
to

Weißt Du was z.B. "ambivalent" bedeutet? Vorhin hast Du diese Site als
"unverdächtig" zitiert ("Es wurde nichts verboten") usw. Wo steht es da?

Nur gut dass ich (hoffentlich) kein Kunde bei Deiner Bank bin...


Jens Müller

unread,
Jan 4, 2004, 4:08:19 PM1/4/04
to
UseNet-Posting...@zocki.toppoint.de (Rainer Zocholl) writes:

>>Konto gesperrt oder Dispo gesperrt?
>
>>Wie sollte eine schlechte Schufa zu ersterem führen?
>
> Wenn Dir ein Offenbahrungseid eingetragen wird kann das
> sehr leicht passieren.
> Schliesslich hast Du ja geschworen nichts mehr zu besitzen
> und nun bekommt der Bänker -automatisch- die Mitteilung
> von Deinem Offenbahrungseid.
> Natürlich bekommt er die Muffe um "sein" Geld
> und sperrt soag deien Spabücher!

Ähm, er hat gefälligst seinen Vertrag zu erfüllen. Und wie soll er was
verlieren können, wenn er Guthaben auszahlt?
--
[ewig dauernde Kartenzahlung] "Eine Kassiererin bei A hat in der Zeit 1000 EUR
in bar kassiert und 2 Paletten Wein aufgeschnitten und gestapelt. Dann brauchen
wir hier 4 besetzte Kassen, und während der wirklichen Rush-Zeiten schließt A
vorsorglich." Konrad Wilhelm in <q1aubucrqtrb4vro4...@4ax.com>

Jens Müller

unread,
Jan 4, 2004, 4:15:02 PM1/4/04
to
"Jan Liesenberg" <nom...@nomail.de> writes:

> Ist doch klar, dass
> Datenschutzbeauftragten ein so großes privates Datensammlungsunternehmen ein
> Dorn im Auge ist. Komisch nur, dass denen das gerade jetzt einfällt...

"Gerade jetzt"?

Die Statements sind alle ein paar Jahre alt.
--
"Mein Lieblingswasser kostet pro Kasten bei Minimal 1,53 EUR, und das
ist günstig. Und weil es günstig ist, und ich es kaufe, denke ich, bei
dafa richtig zu sein :-)" -- Nicole Cirocki in
<3C9A2B69...@nicole.aldibaran.de> in de.alt.fan.aldi

Jens Müller

unread,
Jan 4, 2004, 4:29:38 PM1/4/04
to
"Stefan Krieg" <Stefan...@GMX.de> writes:

>> Was hat die behördliche Datenschutzbeauftragte des RegP Darmstadt
>> damit zu schaffen?
>
> Das ist die zuständige Aufsichtsbehörde:
> "Die für den Datenschutz zuständige Aufsichtsbehörde für die SCHUFA
> HOLDING AG ist das Regierungspräsidium Darmstadt."

Ja, die Behörde stimmt. Aber wie kommst Du bei denen auf die
behördliche Datenschutzbeauftragte?

Wohl mit deren Dezernat Datenschutz verwechselt?

Jan Liesenberg

unread,
Jan 4, 2004, 4:53:04 PM1/4/04
to
Hallo!

Teemu Kerppu schrieb:


> Weißt Du was z.B. "ambivalent" bedeutet? Vorhin hast Du diese Site als
> "unverdächtig" zitiert ("Es wurde nichts verboten") usw. Wo steht es da?

Ich habe geschrieben "unverdächtig in Bezug auf zu positive Darstellung der
SCHUFA". Wenn Du mich schon zitierst, dann bitte vollständig, zumindest
dann, wenn sich durch die Verkürzung ein ganz anderer Sinn ergibt!


Jan


Gerald Gruner

unread,
Jan 4, 2004, 5:15:07 PM1/4/04
to
Hallo Jan Liesenberg, am 3 Jan 2004 schriebst du:

> Gerald Gruner schrieb:
> > Würde es dich auch nichts angehen, wenn ich hinter deinem Rücken
> > überall rumerzählte (insbesondere bei deinen Geschäftspartnern),
> > dass der "Jan Liesenberg" hoffnungslos überschuldet ist und seine
> > Rechnungen nicht bezahlt?
> > Wir habe ja auch keinerlei Vertragsverhältnis...
>
> Da bringst Du nun aber einiges durcheinander. Die SCHUFA gibt
> weder bewusst falsche Informationen heraus noch erfolgt die
> Informationsweitergabe "hinter Deinem Rücken".

Der Absatz oben bezog sich auf die IMHO abenteuerliche Begründung,die
SCHUFA hätte bei Falschauskunft üner jemanden keine Verantwortung,
weil sie mit ihm in keinem Vertragsverhältnis stünde.

Mich würde auch die Ausrede kaum retten, ich hätte diese Aussagen über
dich von jemand anderem.


> > Doch wohl nicht. Mir würde z.B. Verleumdung/üble Nachrede als
> > naheliegend vorkommen...
> > Echte "Doppelgänger" sind schon peinlich. Aber wenn wie im zweiten
> > Fall weder Namen noch Geburtsdaten der "verwechselten" Personen
> > übereinstimmen, wird wohl aus einfacher eine grobe Fahrlässigkeit.
> > IMHO sollten auch und gerade solche Auskunfteien eine ziemlich hohe
> > Sorgfaltspflicht haben.
>
> Lies nochmal den Ausgangsfall. Der Auskunftsuchende hat in diesem Fall
> offenbar zu ungenaue Suchkriterien angegeben und die Suchergebnisse
> ungeprüft verwendet. Wo siehst Du eine "grobe Fahrlässigkeit" bei der
> SCHUFA?

In dem angesprochenen zweiten Fall von Bodo _hatte_ die Schufa die
Angaben. (siehe seine Antwort)

Wenn man die Brisanz bedenkt, die SCHUFA-Auskünfte haben können,
sollte da eine _sehr hohe_ Sorgfalt selbstverständlich sein.
Für ein "vielleicht passt ja auch ein etwas anderer Name" ist IMHO
kein Platz.

Und weil auch das Problem von "Doppelgängern" und Namensähnlichkeiten
schon _lange_ _bekannt_ ist, muss man da eine Lösung finden statt im
Fall der Fälle mit den Schultern zu zucken und "Uiuiui" zu sagen...

Ich wäre als Betroffener dann sehr sauer...
Nur eine Kleinigkeit (auch eine Art Doublette ;)
Mein erster Handy-Vertrag hat z.B. drei Anläufe gebraucht, weil ich
die bodellose Frechheit besass, zwei Girokonten zu haben. (Nein, weder
waren die Konten überzogen, noch irgendwelche Kredite im roten
Bereich...)


Egal, das Handling solcher Daten erfordert sehr große Sorgfalt und
diese erwarte ich von einer Organisation wie der Schufa.
Fahrlässigkeit (nicht nur die grobe) ist da jenseits der Toleranz.

Sind Namensähnlichkeiten oder -gleichheiten oder eben mehrere Konten
denn IYO wirklich so ungewöhnlich, dass eine solche Organisation
jahrelang keine Lösung findet?

MfG
Gerald

--
It's always interesting to see how often people support
the right to free speech until someone actually *uses*
the thing. [J. Michael Straczynski]

Rainer Zocholl

unread,
Jan 4, 2004, 4:43:00 PM1/4/04
to
(Jan Liesenberg) 04.01.04 in /de/etc/finanz/banken+broker:

>Hallo!

>Rainer Zocholl schrieb:
>> Die Auskunft ist für das Opfer "entgeltfrei", aber nicht
>> "kostenlos"! Benutze bitte diesen Terminus und lasse diese
>> Desinformation.

>Auch mit der Bezeichnung "entgeltfrei" bin ich einverstanden, wenn Du
>so unbedingt drauf bestehst.

Na, dann is ja gut.


>> Aber "kostenlos" heisst: Ich habe keinen Aufwand damit.

>Ist das Deine oder eine offizielle Definition?

Wozu die überflüssig Frage, wenn Du nun "entgeltfrei" benutzen willst
und darauf hinweist, das das Entgelt wieder fällig wird, wenn
man es schriftlich möchte?

>> Aber Deine Idee: "Wenn Schufa einen Falscheintrag macht, so
>> muss sie (oder der der den veranlasst hat) die dadurch verursachten
>> Schäden ersetzen." ist sehr gut!
>> Welche andere Motivation sollte die Schufa sonst haben,
>> wirklich auf 100% saubere Daten zu haben?

>Welcher ersatzpflichtige (!) Schaden kann denn daraus entstehen?

Ich werde genötigt ein Fahrzeug zu besteigen,
wenn ich feststellen will, warum ich keinen Handy vertrag
bekommen habe. Meine Geldbörse und mein Arbeitszeitkonto
(die öffnungszeiten sind ja soooo opferfreundlich) ist
danach leerer, obwohl ich das Geld eigentlich für
das Handy ausgeben wollte...
Wenn dass kein Schaden ist, wass dann?
Gäbe es keine Schufa, hätte ich auch nicht losfahren müssen.
Würde die Schufa ihre Einträge prüfen oder kostenlos
übermitteln, auch nicht.

>> Das man die Kunden UNAUFGEFORDERT(!) über _jeden_ Eintrag
>> und _jede_ Abfrage informiert.

>Was hat das mit "Sorgfalt" zu tun und welche Rechtsgrundlage siehst Du
>dafür?

IANAL.
Aber wenn jeder Nutzer der Schufa seinem Kunden reinen
Wein einschenken würde, wäre solche Fälle wie sie in letzter Zeit
immer wieder hochkochen sehr unwahrscheinlich.

>Nur die Tatsache, dass es das BDSG gibt, heißt noch nicht, dass es im
>Zusammenhang mit der Datenhaltung nicht zu Problemen kommen kann.
>Ein Restrisiko gibt es immer.

Das man aber durch "Qualitätssicherung" mimimieren kann.
Und vorallem: Die Folgen solcher Fehler lassen sich minimieren!

Oder warum meinst Du baut man keine AKWs mitten
in grossen Städten, obwohl da viel Strom benötigt wird
und AKWs sicher sind.
Ebend, weil jeder Fehler macht und dieser nicht zur
Unbewohnbarmachung einer Millionen-Stadt und entsprechend
vielen Opfern führen soll.

>> Normale Unternehmen haben ein sehr hohes Eigeninteresse das
>> die erfassten Daten stimmen. Dieses fehlt der Schufa als reine
>> Datenspeicherer gänzlich:

>Das hat nichts mit Eigeninteresse oder nicht zu tun. Die SCHUFA hat
>gar nicht die Möglichkeit, die bei ihr gespeicherten Daten sachlich zu
>prüfen

Wie bitte? Was hat sie nicht?
Sie hat nicht die Möglichkeit ihre Opfer per "Doppelkarte"
anzuschreiben, sobald ein Eintrag erfolgt ist?
Wer verbietet ihr das?


Und:
Wenn sie nicht die Möglichkeit hat, die Daten zu prüfen,
warum erzählt deren Sprecher etwas von "umfangreichen Stichproben"
die solche Fehler vermeiden sollen?
Was prüfen die denn da, wenn nicht sachliche Richtigkeit?
Ob die Quersummen ungerade sind?

> - und das ist auch nicht ihre Aufgabe.

Sollte sie aber sein, will sie glaubhaft bleiben und ihren
Dienst weiter ausbauen will.


>> Normale Unternehmen sammeln i.d.R. nur Daten die sie selbst erfasst
>> haben. Bei der Schufa erfassen irgendwelche Bank- und Telko-Deppen
>> die Daten, offensichtlich ohne jede Qualitätssicherung!

>Aus der Tatsache, dass Fehler in einem gewissen Umfang passieren, zu
>schließen, es würde nicht im zumutbaren Umfang sorgfältig gearbeitet,
>halte ich für eine unzulässige Schlussfolgerung. Da müssen schon
>Fakten her, wenn Du solche Vorwürfe äußerst!

Der Herr Schufa Sprecher sagte dazu, das man
"umfängliche Stichproben" mache.
"Stichprobem" reichen bei so kritischen Daten ganz klar nicht aus,
da es auf jeden Einzelfall ankommt!


Veröffentlicht die Schufazahlenmaterial?

Anzahl der gespeicherten Datensätze:
Anzahl der Kunden: 5000
Anzahl der Abfragen: 40/65Mio
Anzahl der selbstgefundenen und dann korrigierten Einträge:
Anzahl der auf kundenhinweis hin korrigierten Einträge:
Anzahl der abgelehnten Kreditaufträge: 7% 2,8/4,55 Mio (Woher weiss die
Schufa das überhaupt?)
Anzahl der trotz positiver Auskunft geplatzten Kredite: (Das sollte
sie sehr einfach feststellen können).
Anzahl der wg. falscher Einträge abgelehnten, dann aber doch gewährten:

Wenn Du mir die fehlenden Zahlen bringen könntest?
Danke.
Ach, die Schufa veröffentlicht das andere nicht?
Warum?
Auf gutes Qualitätsmanagement kann man doch stolz sein.


>> Es werden z.B. regelmässig bestrittene Forderungen gemeldet,
>> gesetzeswidrig,
>> wie Du ja selbst weisst. Die Schufa speichert sie trotzdem.
>> Es ist sogar möglich das ein unzuverlässiger "Partner" mehrfach
>> dieselbe streitige Forderung meldet und so dem Opfer erhebliche
>> Probleme verusacht.

>s.o., die SCHUFA hat keine Einsicht in die Kreditakte.

Dann muss die Schufa andere Möglichkeiten nutzen dieses
_vergiften_ ihres Datenbestandes zu verhindern!

Zum Beispiel, als sicherste und billigste Massnahme:
Die Opfer befragen.


Rainer Zocholl

unread,
Jan 4, 2004, 4:34:00 PM1/4/04
to
(Jan Liesenberg) 04.01.04 in /de/etc/finanz/banken+broker:

>Ich zitiere mal www.datenschutzzentrum.de (was ja nun wirklich


>unverdächtig ist in Bezug auf zu positive Darstellung der SCHUFA):

>"Die Einholung einer Selbstauskunft ist derzeit ambivalent. Die Anzahl
>der Schufa-Selbstauskünfte wird nämlich auch "gescort". Je öfter ein
>Betroffener eine Selbstauskunft verlangt, desto geringer ist die
>Wahrscheinlichkeit einer guten Bonität. Statistisch gesehen. Sagt die
>Schufa. Mittlerweile hat die Schufa - wohl auch unter dem Eindruck der
>nachhaltigen Kritik an dem Scoring-Verfahren im Ganzen - angekündigt,
>dass sie die Anzahl der Selbstauskünfte künftig aus dem
>Scoring-Verfahren herausnehmen werde."

>Also:

>1. Es wurde nichts verboten.

Aber unter dem "Eindruck der Kritik" lieber selbst
gehandelt, um einem Verbot dieses Scoring vorzubeugen.

Man kennt das ja: Auch Banken verzichten lieber
auf Forderungen wenn es anderenfalls zu einem höchstrichterlichen
Urteil kommen könnte.


>2. Die SCHUFA hat das selbst ausgeklammert.

Aber erst nachher!

Ich meinte, das sie diesen Wert garnicht aufnehmen hätte sollen,
läge ihr wirklich etwas an der Integrität ihrer Daten.

Rainer Zocholl

unread,
Jan 4, 2004, 5:22:00 PM1/4/04
to
(Jens Müller) 04.01.04 in /de/etc/finanz/banken+broker:

>UseNet-Posting...@zocki.toppoint.de (Rainer Zocholl)
>writes:

>>>Oder: Wir können über Herrn Buschhorn keine verbindliche Mitteilung
>>>machen, da uns widersprüchliche Angaben vorliegen.
>>
>> ACK.
>> Sollte technisch kein Problem sein.
>> Aber damit würde die Schufa offen zugeben, das sie keine
>> eindeutige Auskunft erteilen kann.
>> Das scheint aus marketing Gründen nicht gewünscht zu sein.
>> Und da sie eh nicht haften muss?
>> Who cares?

>Für (bedingt) vorsätzliche Falschauskünfte soll sie nicht haften
>müssen?

K.A.

>IMO ist das sogar eine strafbare Kreditgefährdung.

Hm, bei Peter Sobotka war es so, das die Telko
eine betrittene Rechnung gemeldet hat, Peter sie hat austragen
lassen, und nach 2a wieder Probleme hatte ein darlehn zu bekommen:
Die Telko hat dieselbe, weiterhin strittige Rechnung eingetragen

http://www.phoenix.de/ereig/exp/17477/
...
Peter Sobotka telefoniert viel. Dennoch ist er überrascht, als
er eine Handy-Rechnung über 600 Euro für Telefonate bekommt,
die er vor anderthalb Jahren geführt haben soll. "Ich habe
festgestellt, dass sie inhaltlich und sachlich falsch war und
habe Widerspruch eingelegt, der einfach nicht beantwortet
wurde", erzählt Sobotka. "Und irgendwann kam dann ein
Schreiben von den Inkassobüros und auch von Rechtsanwälten.
Denen habe ich den Sachverhalt noch mal dargelegt, da kam
wieder nichts. Irgendwann nach einem Jahr oder anderthalb
Jahren war für mich die Sache erledigt."

Negative Schufa-Auskunft

Wenig später bestellt Sobotka eine Couch auf Rechnung. Doch
das Versandhaus verweigert die Lieferung. Die Begründung: eine
negative Auskunft der Schufa. Die hatte die strittige
Handyrechnung einfach ungeprüft als Negativ-Meldung
eingetragen. Sobotka beschwert sich.

"Festgestellt wurde, dass dieser Eintrag unrechtmäßig erfolgte
und die Schufa mir bestätigt hatte, dass dieser unrechtmäßige
Eintrag gestrichen würde. Und darauf habe ich mich einfach
verlassen", ärgert er sich.
...
Als er rund zwei Jahre nach der Löschungszusage ein Haus
finanzieren wollte, bekam er keinen Kredit - wieder wegen der
negativen Schufa-Auskunft, erzählt Sobotka: "Daraufhin hab ich
mir eine Eigen-Auskunft bei der Schufa geholt und habe
festgestellt, dass die angeblich gelöschte Forderung schon
wieder eingetragen war."


Allerdings:
das Thema "Schadenersatz" wurde da nicht angesprochen.
Es hat den Anschein, das die Telko "mechanisch" jede Rechnung die
sie nicht bezahlt bekommen hat, der Schufa melden würde,
unabhängig vom Verfahrenszustand.
So etwas führt ein solches Register natürlich ad absurdum!
Aber da die Telko keinerlei Sanktionen zu fürchten scheint?

Rainer Zocholl

unread,
Jan 4, 2004, 5:08:00 PM1/4/04
to
(Jens Müller) 04.01.04 in /de/soc/recht/misc:

>UseNet-Posting...@zocki.toppoint.de (Rainer Zocholl)
>writes:

>>>Konto gesperrt oder Dispo gesperrt?
>>
>>>Wie sollte eine schlechte Schufa zu ersterem führen?
>>
>> Wenn Dir ein Offenbahrungseid eingetragen wird kann das
>> sehr leicht passieren.
>> Schliesslich hast Du ja geschworen nichts mehr zu besitzen
>> und nun bekommt der Bänker -automatisch- die Mitteilung
>> von Deinem Offenbahrungseid.
>> Natürlich bekommt er die Muffe um "sein" Geld
>> und sperrt soag deien Spabücher!

>Ähm, er hat gefälligst seinen Vertrag zu erfüllen. Und wie soll er was
>verlieren können, wenn er Guthaben auszahlt?

Das Geld auf dem Giro...

Könnte es strafbar sein, jemanden das Geld zugeben,
wenn man weiss, das dieser geschworen hat, er haben dieses nicht mehr?
IANAL.


Rainer Zocholl

unread,
Jan 4, 2004, 5:25:00 PM1/4/04
to
(Jens Müller) 04.01.04 in /de/etc/finanz/banken+broker:

>UseNet-Posting...@zocki.toppoint.de (Rainer Zocholl)
>writes:

>> IMMER eine Kopie des Vorganges an das zuständige
>> Regierungspräsidium Darmstadt,
>> Behördensprecherin Renate Hildenbrand-Beck
>> melden und nicht nur einfach löschen lassen!
>> Sonst kommt der Moloch nie zur Besinnung!
>>
>>
>> http://www.rp-darmstadt.de/dezernate/datschubeauftr.html
>>
>> Behördliche Datenschutzbeauftragte
>> Dezernat Datenschutz
>>
>> Regierungspräsidium Darmstadt
>> z. Hd. Fr. Renate Hillenbrand-Beck
>>
>> 64278 Darmstadt
>>
>>
>> Gebäude: Wilhelminenstraße 1-3
>> Raum: 3218
>> Tel. (06151) 12 - 57 92
>> Fax (06151) 12 - 68 34
>>
>> Resp. Vertreter:
>> Regierungspräsidium
>> z. Hd. Herrn Hans Küchenhoff
>> 64278 Darmstadt
>>

Es fehlt:
eMail:
http://www.rpda.de/dezernate/datenschutz/mail.htm
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

>Was hat die behördliche Datenschutzbeauftragte des RegP Darmstadt
>damit zu schaffen?


Die sind für die "Schufa" zuständig.

Die Fr. Renate Hillenbrand-Beck ist auch die Sprecherin des
Regierungspräsidiums, teilte dem ZDF die von Dir als "unseriös"
bezeichnete Sache mit der Verachtfachung der Schufa-Beschwerden mit
und ist vermutlich Teil des "Dezernat Datenschutz" und "nebenbei"
auch der "Behördliche Datenschutzbeauftragte" oder so...böte sich ja an.
Lass dich nicht von der "Behördliche Datenschutzbeauftragte" stören.
Das ist so schon Ok und mir beim copy&paste mit 'reingerutscht.

Das es da um das "Dezernat Datenschutz" geht stand oben und
auch in der angegeben email adresse, die Du leider (warum nur?)
weggelassen hast.i Ich habe sie wieder eingefügt.

Rainer Zocholl

unread,
Jan 4, 2004, 5:10:00 PM1/4/04
to
(Jens Müller) 04.01.04 in /de/etc/finanz/banken+broker:

>UseNet-Posting...@zocki.toppoint.de (Rainer Zocholl)
>writes:

>> Die Datenschützer bezeichnen das "Schufa-scoring" als
>> rechtlich unzulässig, weil der einzelen weder weiss warum
>> er den Score bekommen noch etwas tun kann, damit dieser
>> besser wird.

>Aber der einzelne kann was tun, damit er nicht ermittelt wird.

In dem er kein Handy kauft?
Keine Wohnung mietet?
Keinen Leihwagen benutzt?
Nicht im Versand bestellt?

Oder wie meinst Du das?

Stefan Krieg

unread,
Jan 4, 2004, 7:00:24 PM1/4/04
to
Hallo Jens,

Jens Müller <jens.m...@ira.uka.de> wrote:

>>> Was hat die behördliche Datenschutzbeauftragte des RegP Darmstadt
>>> damit zu schaffen?

>> Das ist die zuständige Aufsichtsbehörde:
>> "Die für den Datenschutz zuständige Aufsichtsbehörde für die SCHUFA
>> HOLDING AG ist das Regierungspräsidium Darmstadt."

> Ja, die Behörde stimmt. Aber wie kommst Du bei denen auf die
> behördliche Datenschutzbeauftragte?

Ich komme auf gar nichts.
Rainer ist darauf gekommen.

Jens Müller

unread,
Jan 4, 2004, 7:14:12 PM1/4/04
to
UseNet-Posting...@zocki.toppoint.de (Rainer Zocholl) writes:

>>> Die Datenschützer bezeichnen das "Schufa-scoring" als
>>> rechtlich unzulässig, weil der einzelen weder weiss warum
>>> er den Score bekommen noch etwas tun kann, damit dieser
>>> besser wird.
>
>>Aber der einzelne kann was tun, damit er nicht ermittelt wird.
>
> In dem er kein Handy kauft?
> Keine Wohnung mietet?
> Keinen Leihwagen benutzt?
> Nicht im Versand bestellt?
>
> Oder wie meinst Du das?

Der SCHUFA die Ermittlung des Score-Wertes untersagen. Dann kommt ein
Schreiben mit "Wir bedauern das, halten uns aber dran." und einer
Broschüre über den Score.
--
The drop of rain maketh the hole in the stone, not by violence, but by oft
falling. [Hugh Latimer]

Rainer Zocholl

unread,
Jan 4, 2004, 6:38:00 PM1/4/04
to
(Jan Liesenberg) 04.01.04 in /de/etc/finanz/banken+broker:

>Hallo!


>Die Übermittlung von SCHUFA-Daten dagegen hat ja gerade den Zweck,
>dass Informationen von Dritten auf die Kreditentscheidung einwirken,
>zumal der Kreditnehmer seine Zustimmung dazu gibt. Um aus einer
>Kreditablehnung Schadensersatzansprüche abzuleiten, müsstest Du aber
>nachweisen, dass die Ablehnung maßgeblich aufgrund einer fehlerhaften
>SCHUFA-Auskunft erfolgt ist,

Was natürlich "zwanglos" erklärt warum Banken diese
Information nicht preisgeben!
Sie würden ja ihre schöne bequeme Schufa in die Pfanne hauen.

Und der eine Kunde? 'Pah. Einzelschicksal. Vernachlässigbar.
Ich werde mich hüten, dem ein Darlehn zu geben wenn
die Schufa "nein" sagt. Dann müsste ich ja Verantwortung tragen.'


Hm, wie ist das eigentlich:
Jemand hat ein öffentliches Geschäft und offeriert dort
Waren, sagen wir mal "3 Brötchen 50c".
Ich gebe rein, geben im all meine persönlichen Daten
weil das bei diesem Bäcker zu üblich ist,
und sage: "Ich möchte 3 Brötchen zu 50c kaufen".
Nun sagt er: "DU bekommst sie nicht."
Ich frage: "Warum?"
Er sagt: "Das muss ich Dir nicht sagen, raus!"

Wirklich?
Sicherlich muss er mein Angebot nicht annehmen,
auch wenn dieses genau seiner Aufforderung entspricht.
Aber er muss mir einen nachvollziehbaren Grund nennen:
"Ausverkauft" z.B.

Sonst könnte er ja "3 Brötchen 20c" schreiben um
die Leute in seinen Laden zu locken
und wenn wer das Lockangebot wirklich haben will,
gibt er es einfach, ohne angabe von gründen, nicht raus,
auch wenn er die 3 Brötchen wirklich dinglich noch liegen
hat, die er für die Gewerbeaufsicht bereit hält.

Bei einem Bäcker würde das nicht lange klappen,
aber Banken dürfen unbegrenzt machen?

Lockvogelangbote raus hängen und dann
einfach "njet, deine Nase passt mir nicht" sagen?


>der Fehler ggf. auch noch vorsätzlich von
>einem Dritten verursacht wurde

Nunja, wer zweimal(!) eine strittige Rechnung einträgt,
handelt m.E. durchaus "vorsätzlich".
Schon der erste Eintrag war ja unzulässig.


>und Du keine Möglichkeit hattest, z.B.
>bei einer anderen Bank einen Kredit zu bekommen.

Nunja, wenn alle Bänker so dämlich sind und der Schufa
blind vertrauen, könnte das aber durchaus passieren.
Siehe oben. Welche Kredisachbearbeiter wird sich
wohl -warum auch- die Finger verbrennen, wenn die Schufa "njet"
sagt? Obendrein sieht er noch "3 weitere Anfragen die
letzten 10 tagen". 'oho, der braucht wohl Geld und keiner
gibt ihm was, ich dann auch nicht oder mit saftigen Zuschägen'


>Das nachzuweisen halte ich für nahezu ausgeschlossen,


>zumal es keine Auskunftspflicht
>hinsichtlich der Gründe für die Kreditablehnung gibt.

Es wird Zeit für eine Gesetzesänderung in diesem Bereich.
Offensichtlich werden die Bürger vom Gesetz falsch behandelt,
denn es kann nicht sein, das es legal ist, das sich jmd. seiner
Schadenersatzpflicht durch nicht-information -einseitig-
entziehen kann.

Jens Müller

unread,
Jan 4, 2004, 7:55:10 PM1/4/04
to
UseNet-Posting...@zocki.toppoint.de (Rainer Zocholl) writes:

> Sicherlich muss er mein Angebot nicht annehmen,
> auch wenn dieses genau seiner Aufforderung entspricht.

Das ist dann aber was anderes, "Venire contra proprium factum"
nämlich. Banken behaupten aber gerade nicht, daß sie prinzipiell jedem
einen Kredet geben wollen.
--
"Freunde, ich hab mal ein Bisschen hier mitgelesen und festgestellt, dass ihr
eine ganz diziplinlose Bande seid. Hier muss das mal etwas geregelter zugehen-
aber ihr habt ja mich." - jemand, der sich Sven Hartge nannte
<a5a86f86.02042...@posting.google.com> - de.alt.fan.aldi

Jan Liesenberg

unread,
Jan 5, 2004, 2:09:29 AM1/5/04
to
Hallo!

Rainer Zocholl schrieb:


> Und der eine Kunde? 'Pah. Einzelschicksal. Vernachlässigbar.
> Ich werde mich hüten, dem ein Darlehn zu geben wenn
> die Schufa "nein" sagt. Dann müsste ich ja Verantwortung tragen.'

Und noch einmal: Es gibt kein Recht auf Kredit!

> Aber er muss mir einen nachvollziehbaren Grund nennen:
> "Ausverkauft" z.B.

Im Rahmen des Vertragsrechts: Nein!

> Sonst könnte er ja "3 Brötchen 20c" schreiben um
> die Leute in seinen Laden zu locken
> und wenn wer das Lockangebot wirklich haben will,
> gibt er es einfach, ohne angabe von gründen, nicht raus,
> auch wenn er die 3 Brötchen wirklich dinglich noch liegen
> hat, die er für die Gewerbeaufsicht bereit hält.

Das ist dann aber nicht mehr Vertragsrecht, sondern Wettbewerbsrecht.

> Bei einem Bäcker würde das nicht lange klappen,
> aber Banken dürfen unbegrenzt machen?

Eine Kreditvergabe setzt - im Gegensatz zum Verkauf eines Brötchens - immer
eine Bonitätsprüfung voraus, da der Vertrag nicht sofort von beiden Seiten
erfüllt wird. Insofern kann selbst dann, wenn irgendwelche standardisierte
Kredite beworben werden, niemand voraussetzen, dass man ihm den Kredit dann
auch geben muss.

> Es wird Zeit für eine Gesetzesänderung in diesem Bereich.
> Offensichtlich werden die Bürger vom Gesetz falsch behandelt,
> denn es kann nicht sein, das es legal ist, das sich jmd. seiner
> Schadenersatzpflicht durch nicht-information -einseitig-
> entziehen kann.

Hier treffen die Rechte mehrerer Beteiligter aufeinander: Es kann auch nicht
sein, dass ein Unternehmer seine geschäftspolitischen Entscheidungen
gegenüber einem Kunden rechtfertigen muss.

Jan


Michael Platen

unread,
Jan 5, 2004, 2:24:16 AM1/5/04
to
Moin Zusammen,

Rainer Zocholl schrieb in <90CTb...@zocki.toppoint.de>:

> (Jens Müller) 04.01.04 in /de/etc/finanz/banken+broker:
>

>>Aber der einzelne kann was tun, damit er nicht ermittelt wird.
>

> In dem er kein Handy kauft?

Die üblichen Handy"käufe" sind Teilzahlungskäufe, Du unterschreibst immer
eine Schufaklausel, bevor die Sache über die Bühne geht. Ausnahme:
Prepaid-Handys.

> Keine Wohnung mietet?
Seit wann erfährt die Schufa, wenn Du eine Wohnung mietest?

> Keinen Leihwagen benutzt?
Ditto.

> Nicht im Versand bestellt?
Solange Du nicht "auf Raten" kaufst...

>
> Oder wie meinst Du das?

Das "wie" entscheidet, nicht das "ob".

Viele Grüße

Michael Platen
--
Bahnbilder gibt es gelegentlich unter http://home.arcor.de/babsiplaten

Rainer Zocholl

unread,
Jan 5, 2004, 7:02:00 AM1/5/04
to
(Michael Platen) 05.01.04 in /de/soc/recht/misc:

>Moin Zusammen,

>Rainer Zocholl schrieb in <90CTb...@zocki.toppoint.de>:

>> (Jens Müller) 04.01.04 in /de/etc/finanz/banken+broker:
>>
>>>Aber der einzelne kann was tun, damit er nicht ermittelt wird.
>>

>> In dem er kein Handy kauft?

>Die üblichen Handy"käufe" sind Teilzahlungskäufe, Du unterschreibst
>immer eine Schufaklausel, bevor die Sache über die Bühne geht.
>Ausnahme: Prepaid-Handys.

Auch dafür ist die Schufa nötig!
Die führt nämlich seit der Öffnung des Telkomarktes
die "Blacklist" auch der Telcos!

>> Keine Wohnung mietet?
>Seit wann erfährt die Schufa, wenn Du eine Wohnung mietest?

Die Schufa bietet ihre "Dienst" auch Vermietern an, resp. will es gerne.
Hier war es eine zeitlang üblich, das die Vermieter ihren
Potentiellen Mieter zur Schufa jagten damit er dort die
Selbstauskubft einholt! Datenschutz rechtlich natürlich der
absolute Wahnsinn, da es ja nun garkeinen Grund gibt, das
der Vermieter sämtliche(!) Konten und Verbindlichkeiten kennen muss.

Aber das stelle ich mir sehr schön vor:
- Mieter verlangt Reparaturen, kürzt die Mieter
- Vermieter schmeisst ihn raus
- und meldet den Rausschmiss bei der Schufa,
weil der Miter -natürlich- einen Teil der Miete schuldig geblieben ist
- Mieter findet 3 jahre keine vernünftige Wohnung mehr und wundert
sich,
- weil natürlich auch kein Vermieter verpflichtet ist zu sagen,
warum er ihn nicht genommen hat...

Oder noch schöner:

Handyrechnung ist offen aber strittig.
Telko meldet es zwecks Nötigung der Schufa.
Mieter bekommt keine neue Wohnung, weil irgendwas
von "Offene Rechnungen" in der Auskunft steht.
(Was ihm natürlich kein Vermieter sagt)

Ich höre den Pressesprecher schon:
"Das darf der Vermieter doch garnicht, wg. einer offenen
Rechnung ihm die Wohung nicht geben. Das wäre unangemessen".

Sorry, wenn ich Vermieter bin und habe 20 Anfragen
für meine gute und dennoch preiswerte Wohnung, wem werde
ich sie wohl geben? Dem mit ner blütenweissen Schufa
oder jmd. der auch nur irgendeinen Schufa-Eintrag hat?
Allein schon im den Wert meiner Immobilie zu erhalten werde
ich doch JEDES Risiko vermeiden, wenn das so einfach ist!


>> Keinen Leihwagen benutzt?
>Ditto.

Siehe die Bestrebungen der Schufa sich auch für Versicherungen
das Register zuführen.

Vermutlich scheitert das nur noch an einen "Persil-Schein"
wie die Lex-Schufa BGB 824.2, der besagt das es keine
Haftung bei Falschinformationen gibt. Was klar macht, warum die Schufa
nicht wirklich zu 100% prüft!


>> Nicht im Versand bestellt?
>Solange Du nicht "auf Raten" kaufst...

Nein, nicht nur, -vorallem- auf Rechnung!
Denn auch die Versandhäuser fragen bei der Schufa nach!

Achso:
eBay validiert inzwischen die Adressen auch gegen
die Schufa-Angaben! Also selbst wenn Du Dich nur
anmeldest, sackt Dein Score ab, weil ja eine Abfrage erfolgt ist...


Es muss einem wirklich Angst und Bange werden, das ein Laden,
der so wenig Verantworung zeigt, nur das macht was gesetzlich
unbedingt vorgeschrieben ist und teilweise sehr seltsam auslegt
(Kosten bei Selbstauskunft!) sich in immer mehr Bereiche
des Lebens ausdehnen will!

D.h. auch, dass künftig noch mehr Fehlnformationen in die Datenbank
fliessen werden, da die Schufa die Angaben weder prüfen
will (sonst müsste sie haften) noch "billig" prüfen kann,
aber immer mehr Leute Daten zuliefern dürfen, die das nicht
täglich machen.


Gerald Gruner

unread,
Jan 5, 2004, 1:13:39 PM1/5/04
to
Hallo Jan Liesenberg, am 4 Jan 2004 schriebst du:

> Ein Scoring ist ganz bewusst eine Vereinfachung, bei der ich
> in Kauf nehme, dass ich auch einen gewissen Anteil von Leuten
> "negativ" beurteile, obwohl sie in einer Einzelfallbetrachtung
> "positiv" zu beurteilen sind. Die Einführung eines Scoringverfahrens
> ist ganz schlicht gesagt eine Rationalisierungsmaßnahme.

Auf Neudeutsch nennt sich sowas glaube ich "Kollateralschaden".

"Verderben wir doch einfach ein paar (paar dutzend? hundert? tausend?)
nichtsanhneden Bürgern grundlos die Kreditwürdigkeit. Hauptsache es
macht uns keine Arbeit und trifft nur die anderen."

Na super, tolle Einstellung... :-(

Wärst du immer noch so freundlich gestimmt, wenn dir ein Hausbau
platzt, weil dank falschem Schufa-Eintrag dein Kredit im letzten
Moment zurückgezogen wird?

Jan Liesenberg

unread,
Jan 5, 2004, 1:28:34 PM1/5/04
to
Hallo!

Gerald Gruner schrieb:


> "Verderben wir doch einfach ein paar (paar dutzend? hundert? tausend?)
> nichtsanhneden Bürgern grundlos die Kreditwürdigkeit. Hauptsache es
> macht uns keine Arbeit und trifft nur die anderen."
> Na super, tolle Einstellung... :-(

Ich habe keinerlei Wertung darüber abgegeben, was ich von einem Scoring
halte, sondern lediglich die Vorgehensweise erläutert. Unabhängig davon wird
ein Unternehmen, das Massendienstleistungen anbietet, es nie jedem recht
machen können und immer an der einen oder anderen Stelle eine
Standardisierung vornehmen müssen. Es gehört zu den allgemeinen
Lebensrisiken, dass man nicht immer und überall eine (moralisch) gerechte
Behandlung erwarten kann. Diese Realitäten muss man zur Kenntnis nehmen,
auch wenn sie einem persönlich nicht gefallen.

> Wärst du immer noch so freundlich gestimmt, wenn dir ein Hausbau
> platzt, weil dank falschem Schufa-Eintrag dein Kredit im letzten
> Moment zurückgezogen wird?

Du gehst hier von der m.E. irrigen Annahme aus, eine negative
SCHUFA-Auskunft oder ein negativer Scorewert würde beim durchschnittlichen
Kreditinstitut zu einer automatischen Kreditablehnung führen. Solche
Automatismen werden nach meiner Kenntnis höchstens von Direktanbietern u.ä.
genutzt; dafür ist der Kredit da dann eben billiger. Bei einem "normalen"
Kreditinstitut führt eine negative SCHUFA / ein negativer Scorewert eher
dazu, dass noch etwas genauer geprüft wird und ggf. ein höherer
Kompetenzträger den Kredit genehmigen muss.


Jan


Gerald Gruner

unread,
Jan 9, 2004, 3:45:50 PM1/9/04
to
Hallo Jan Liesenberg, am 5 Jan 2004 schriebst du:

> Gerald Gruner schrieb:
> > "Verderben wir doch einfach ein paar (paar dutzend? hundert?
> > tausend?) nichtsanhneden Bürgern grundlos die Kreditwürdigkeit.
> > Hauptsache es macht uns keine Arbeit und trifft nur die anderen."
> > Na super, tolle Einstellung... :-(
>
> Ich habe keinerlei Wertung darüber abgegeben, was ich von einem
> Scoring halte,

OK, dann nimm meine Postings als _meine_ Meinung und Wertung ganz
unabhängig von dir.
BTW: Das Scoring ist IMHO das kleinere Problem. Schlimmer sind
fehlerhafte Einträge, die es in nicht unbedeutender (und wachsender)
Menge zu geben scheint.

> sondern lediglich die Vorgehensweise erläutert. Unabhängig davon wird
> ein Unternehmen, das Massendienstleistungen anbietet, es nie jedem recht
> machen können und immer an der einen oder anderen Stelle eine
> Standardisierung vornehmen müssen.

Es sollte sich dann aber seiner _Verantwortung_ bewußt sein und
vorallem _bekannte_ Fehler und Probleme (Doppelgänger/Doubletten) so
langsam mal in den Griff bekommen.
Sein Problem auf andere zu schieben, ist keine Lösung.

Mercedes hat damals mit der A-Klasse auch nicht so reagiert:
"Was, der Wagen kippt beim 'Elchtest' um?
Na dann weichen sie halt nicht so heftig aus..."


> > Wärst du immer noch so freundlich gestimmt, wenn dir ein Hausbau
> > platzt, weil dank falschem Schufa-Eintrag dein Kredit im letzten
> > Moment zurückgezogen wird?
>
> Du gehst hier von der m.E. irrigen Annahme aus, eine negative
> SCHUFA-Auskunft oder ein negativer Scorewert würde beim
> durchschnittlichen Kreditinstitut zu einer automatischen

> Kreditablehnung führen. [...]

Ich gehe von der Annahme aus, dass sowohl bei der Schufa als auch bei
den Banken die _gleichen Menschen_ sitzen und dass es keinen Grund
gibt, dass man deine Aussage nicht ebenso (wenn auch umgekehrt) auf
Bankangestellte anwenden kann.

D.h. du schiebst den "schwarzen Peter" auf die andere Seite - und die
schiebt ihn genauso wieder zurück:

Schufa-Mitarbeiter: "Ich gebe zwar über manche Leute falsche
Auskunft, aber der Banker muss sie ja nicht glauben.
Für mich macht es so aber die Arbeit viel einfacher."

Bankangestellter: "Mag sein, dass die Angaben falsch sein
können, aber wenn ich entgegen des Ratings Kredite vergebe,
bekomme ich Ärger, wenn sie doch platzen. Also lass ich es lieber.
Für mich macht es so aber die Arbeit viel einfacher."

Der Kunde steht dann da und _weiss_ oft garnicht, dass die Schufa ihm
seine Kreditwürdigkeit mehr oder weniger fahrlässig zerschossen hat...

Naja, es sind ja nur "Kollateralschaden". Hauptsache es macht die
Arbeit einfacher... :-(

Jan Liesenberg

unread,
Jan 10, 2004, 2:56:38 AM1/10/04
to
Hallo!

Gerald Gruner schrieb:


> Es sollte sich dann aber seiner _Verantwortung_ bewußt sein und
> vorallem _bekannte_ Fehler und Probleme (Doppelgänger/Doubletten) so
> langsam mal in den Griff bekommen.
> Sein Problem auf andere zu schieben, ist keine Lösung.

Meine Anwort bezog sich auf das Scoring; jetzt geht's bei Dir ja schon
wieder um ein ganz anderes Thema...

> Schufa-Mitarbeiter: "Ich gebe zwar über manche Leute falsche
> Auskunft, aber der Banker muss sie ja nicht glauben.
> Für mich macht es so aber die Arbeit viel einfacher."
>
> Bankangestellter: "Mag sein, dass die Angaben falsch sein
> können, aber wenn ich entgegen des Ratings Kredite vergebe,
> bekomme ich Ärger, wenn sie doch platzen. Also lass ich es lieber.
> Für mich macht es so aber die Arbeit viel einfacher."

Das ist Deine Sicht der Dinge, die aber mit der Realität im ganz
überwiegenden Fall nichts zu tun hat.

> Naja, es sind ja nur "Kollateralschaden". Hauptsache es macht die
> Arbeit einfacher... :-(

Nochmal: Auch unabhängig von der Sache mit der SCHUFA muss man es zu
Kenntnis nehmen, dass im Massengeschäft bei allen Unternehmen
Standardisierungen erfolgen, die im Einzelfall ggf. zu einer ungerechten
Behandlung führen. Das hat aber zu einem wesentlichen Teil auch damit zu
tun, dass die meisten Kunden nicht bereit sind, z.B. eine ausführliche
"manuelle" Kreditwürdigskeitsprüfung zu bezahlen bzw. darauf zu warten. Dann
muss man mit Standardisierungen auch leben und darf diese nicht plötzlich
kritisieren, wenn einen selbst dann plötzlich auch mal die Risiken dieser
Vorgehensweise treffen.


Jan


Markus Philippi

unread,
Jan 11, 2004, 3:38:00 AM1/11/04
to
Bezug zu: Re: Schufa-Probleme weg en Doppelgaenger?
von : cbar...@gmx.de

>In den Nachrichten hoere ich nur was von Flugzeugen, wenn sie
>abstuerzen oder entfuehrt werden. Folglich sollte ich ganz
>schnell aus Rhein-Main wegziehen,

In der Frankfurter Rundschau vom 10.01. kannst Du nachlesen wie
wahrscheinlich ein Absturz ist (http://www.fr-aktuell.de/ressorts/
frankfurt_und_hessen/frankfurt/?cnt=368665&) und für Dich beurteilen ob
Du umziehst.
Mit der Schufa ist das ähnlich - wie gross ist das Risiko eines
Doppelgänger im Verhältniss zu dem Entschluss eine Schufa-Klausel nicht
zu unterschreiben.

follow up auf defb+b beschränkt, weil keine Rechtsfrage

viele Grüsse
Markus P.

--
"Nur weil man paranoid ist, heisst das noch lange nicht,
daß man nicht wirklich verfolgt wird."

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