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Falsche Verdächtigung - Denunzierung von Geschäftsleuten

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Frage Steller

unread,
Apr 2, 2020, 2:07:58 PM4/2/20
to
Hi,

Ist es möglich, gegen Menschen vorzugehen, die einen Verstoß gegen die
Auflagen zur Eindämmung des Virus melden, dieser aber nicht zutrifft?
Bekommt zumindest der Anwalt des falsch verdächtigten die Anschrift des
Denunzianten?
Dank+Gruß

Thomas Homilius

unread,
Apr 2, 2020, 4:45:51 PM4/2/20
to
Das Amtsgericht Brandenburg hat entschieden (Urteil vom 26.05.2016, Az.
34 C 40/15), dass wenn gegen einen in Wahrheit Unschuldigen
unberechtigterweise Strafanzeige erstattet wird, der Beschuldigte vom
Anzeigenerstatter Ersatz seiner Anwaltskosten verlangen kann.

<https://www.wbs-law.de/allgemein/grundlose-strafanzeige-betroffener-hat-anspruch-auf-erstattung-von-anwaltskosten-21059>

Und ich nehme mal an, dass die Behoerden auch die Identitaet des
Anzeigenerstatters herausruecken, der dich falsch verdaechtigt hat, auch
ohne Anwalt.

--
Thomas Homilius
E-Mail: Thomas....@gmail.com | GPG-Key: 0xA5AD0637441E286F
http://pgp.mit.edu/pks/lookup?op=get&search=0xA5AD0637441E286F

Wolfgang Fieg

unread,
Apr 3, 2020, 2:59:19 AM4/3/20
to
Am 02.04.2020 um 22:45 schrieb Thomas Homilius:
> Am 2020-04-02 um 20:07 schrieb Frage Steller:
>
> Das Amtsgericht Brandenburg hat entschieden (Urteil vom 26.05.2016, Az.
> 34 C 40/15), dass wenn gegen einen in Wahrheit Unschuldigen
> unberechtigterweise Strafanzeige erstattet wird, der Beschuldigte vom
> Anzeigenerstatter Ersatz seiner Anwaltskosten verlangen kann.
>
>

Es kommt schon auf die Umstände an; lest mal das Urteil ganz:

https://www.burhoff.de/asp_weitere_beschluesse/inhalte/3526.htm

Wolfgang

Diedrich Ehlerding

unread,
Apr 3, 2020, 3:20:13 AM4/3/20
to
Thomas Homilius meinte:

> Das Amtsgericht Brandenburg hat entschieden (Urteil vom 26.05.2016, Az.
> 34 C 40/15), dass wenn gegen einen in Wahrheit Unschuldigen
> unberechtigterweise Strafanzeige erstattet wird, der Beschuldigte vom
> Anzeigenerstatter Ersatz seiner Anwaltskosten verlangen kann.
>
> <https://www.wbs-law.de/allgemein/grundlose-strafanzeige-betroffener-hat-anspruch-auf-erstattung-von-anwaltskosten-21059>

Wenn man den Link genauer liest, bejaht das Geicht, dass bei _wissentlich_
unberechtigter oder leichtfertiger/grundloser Strafanzeige
Schadenersatzansprüche des zu Unrecht Verdächtigten entstehen können; es
weist aber deutlich hin, dass
| Eine (nicht wissentlich unwahre oder leichtfertige) Strafanzeige eines
| Bürgers liegt im allgemeinen Interesse an der Erhaltung des
| Rechtsfriedens und an der Aufklärung von Straftaten; der Rechtsstaat
| kann darauf bei der Strafverfolgung nicht verzichten.

"Frage Steller" wird sich also nur gegen jemanden mit Hinweis auf o.g.
Urteil vorgehen können, der ihn wg. Coronamaßnamenverstoß anschwärzt, wenn
er diesem Jemand nachweisen kann, dass der wider besseres Wissen gehandelt
hat.

--
gpg-Key (DSA 1024) D36AD663E6DB91A4
fingerprint = 2983 4D54 E00B 8483 B5B8 C7D1 D36A D663 E6DB 91A4
HTML-Mail wird ungeleſen entſorgt.

Detlef Meißner

unread,
Apr 3, 2020, 3:34:24 AM4/3/20
to
Am 03.04.2020 um 09:14 schrieb Diedrich Ehlerding:
> Thomas Homilius meinte:
>
>> Das Amtsgericht Brandenburg hat entschieden (Urteil vom 26.05.2016, Az.
>> 34 C 40/15), dass wenn gegen einen in Wahrheit Unschuldigen
>> unberechtigterweise Strafanzeige erstattet wird, der Beschuldigte vom
>> Anzeigenerstatter Ersatz seiner Anwaltskosten verlangen kann.
>>
>> <https://www.wbs-law.de/allgemein/grundlose-strafanzeige-betroffener-hat-anspruch-auf-erstattung-von-anwaltskosten-21059>
>
> Wenn man den Link genauer liest, bejaht das Geicht, dass bei _wissentlich_
> unberechtigter oder leichtfertiger/grundloser Strafanzeige
> Schadenersatzansprüche des zu Unrecht Verdächtigten entstehen können; es
> weist aber deutlich hin, dass
> | Eine (nicht wissentlich unwahre oder leichtfertige) Strafanzeige eines
> | Bürgers liegt im allgemeinen Interesse an der Erhaltung des
> | Rechtsfriedens und an der Aufklärung von Straftaten; der Rechtsstaat
> | kann darauf bei der Strafverfolgung nicht verzichten.
>
> "Frage Steller" wird sich also nur gegen jemanden mit Hinweis auf o.g.
> Urteil vorgehen können, der ihn wg. Coronamaßnamenverstoß anschwärzt, wenn
> er diesem Jemand nachweisen kann, dass der wider besseres Wissen gehandelt
> hat.
>
Im aktuellen Fall geht es aber doch nur um Anschwärzen, nicht um eine
Strafanzeige.
Ich denke, dass die Strafanzeigen dann von der Polizei gestellt werden,
wenn sie einen Coronaverstoß festgestellt hat.

Detlef

Diedrich Ehlerding

unread,
Apr 3, 2020, 4:35:00 AM4/3/20
to
Detlef Meißner meinte:

> Im aktuellen Fall geht es aber doch nur um Anschwärzen, nicht um eine
> Strafanzeige.

Was ist "Anschwärzen" anderes als die Behauptung gegenüber den
Strafverfolgungsbehörden, dass da jemand eine Ordnungswidrigkeit ode
Straftat begangen habe? Und was ist deiner Meinung nach eine Strafanzeige?

Detlef Meißner

unread,
Apr 3, 2020, 4:45:21 AM4/3/20
to
Am 03.04.2020 um 10:13 schrieb Diedrich Ehlerding:
> Detlef Meißner meinte:
>
>> Im aktuellen Fall geht es aber doch nur um Anschwärzen, nicht um eine
>> Strafanzeige.
>
> Was ist "Anschwärzen" anderes als die Behauptung gegenüber den
> Strafverfolgungsbehörden, dass da jemand eine Ordnungswidrigkeit ode
> Straftat begangen habe? Und was ist deiner Meinung nach eine Strafanzeige?

Wenn ich bei der Polizei anrufe und melde, dass in einem Park eine
Coronaparty gefeiert wird, dann ist das noch lange keine Anzeige.

Detlef

Stefan Schmitz

unread,
Apr 3, 2020, 5:35:35 AM4/3/20
to
Wenn der Denunzierte aufgrund dessen einen Bußgeldbescheid bekommen sollte,
wird dort der Zeuge genannt.
Wenn nicht, wird die Behauptung der Behörde nicht ausgereicht haben, und die
Identität des Denunzianten ist für den Denunzierten egal. (Die Behörde weiß
dann allerdings, dass sie weitere Anzeigen desjenigen ignorieren kann.)

Diedrich Ehlerding

unread,
Apr 3, 2020, 5:45:32 AM4/3/20
to
Detlef Meißner meinte:

> Wenn ich bei der Polizei anrufe und melde, dass in einem Park eine
> Coronaparty gefeiert wird, dann ist das noch lange keine Anzeige.

Das ist in der Tat keine Strafanzeige, sondern eine
Ordnungswidrigkeitsanzeige.

Wolfgang Kynast

unread,
Apr 3, 2020, 5:47:38 AM4/3/20
to
On Fri, 3 Apr 2020 02:35:34 -0700 (PDT), "Stefan Schmitz" posted:

>Am Donnerstag, 2. April 2020 20:07:58 UTC+2 schrieb Frage Steller:
>> Hi,
>>
>> Ist es möglich, gegen Menschen vorzugehen, die einen Verstoß gegen die
>> Auflagen zur Eindämmung des Virus melden, dieser aber nicht zutrifft?
>> Bekommt zumindest der Anwalt des falsch verdächtigten die Anschrift des
>> Denunzianten?
>
>Wenn der Denunzierte aufgrund dessen einen Bußgeldbescheid bekommen sollte,
>wird dort der Zeuge genannt.

Da steht dann "POM Müller und PHM Schulze".

--
Schöne Grüße,
Wolfgang

Detlef Meißner

unread,
Apr 3, 2020, 5:52:06 AM4/3/20
to
Am 03.04.2020 um 11:41 schrieb Diedrich Ehlerding:
> Detlef Meißner meinte:
>
>> Wenn ich bei der Polizei anrufe und melde, dass in einem Park eine
>> Coronaparty gefeiert wird, dann ist das noch lange keine Anzeige.
>
> Das ist in der Tat keine Strafanzeige, sondern eine
> Ordnungswidrigkeitsanzeige.

Nun ja, inzwischen werden wohl unerlaubte Zusammenkünfte in einigen
Bundesländern mit Strafen bewehrt.
https://www.ka-news.de/region/karlsruhe/coronavirus-karlsruhe./Bis-zu-25-000-Euro-Strafe-Der-neue-Corona-Bussgeldkatalog-einfach-erklaert;art6066,2515132

Ist das überhaupt eine Anzeige?
Wenn zeige ich denn da an? Unbekannt?

Detlef

Diedrich Ehlerding

unread,
Apr 3, 2020, 6:43:23 AM4/3/20
to
Detlef Meißner meint


> Nun ja, inzwischen werden wohl unerlaubte Zusammenkünfte in einigen
> Bundesländern mit Strafen bewehrt.
> https://www.ka-news.de/region/karlsruhe/coronavirus-karlsruhe./Bis-zu-25-000-Euro-Strafe-Der-neue-Corona-Bussgeldkatalog-einfach-erklaert;art6066,2515132

Wenn es sich um ein Bußgeld handelt, wie der Dateiname nahelegt, ist es
eben keine (Geld-)Strafe, sondern eine Geldbuße, auch wenn der Journalist
im Text unzutreffenderweise von "Strafe" spricht; und der Verstoß gegen
die BaWü-Coronaregeln ist demzufolge keine Straftat, sondern eine (mt
Bßgeld bewehrte) Ordnungswidrigkeit.
>
> Ist das überhaupt eine Anzeige?

Ja natürlich.

> Wen zeige ich denn da an? Unbekannt?

Du zeigst nicht /jemanden/ an, sondern /etwas/ - du zeigst den behörden
an, dass da eine Straftat bzw. in diesem Fall eine Ordungswidrigkeit
begangen wird. Dafür musst du weder wissen noch den Behörden sagen, von
wem die begangen wird; das werden die ggf. dann ermitteln.

Stefan Schmitz

unread,
Apr 3, 2020, 6:44:42 AM4/3/20
to
Das steht da, wenn der Bescheid deswegen kommt, weil du von der Polizei
kontrolliert worden bist.
Hier liegt aber ausschließlich die Behauptung einer Privatperson vor.

Detlef Meißner

unread,
Apr 3, 2020, 7:01:39 AM4/3/20
to
Am 03.04.2020 um 12:43 schrieb Diedrich Ehlerding:

> Du zeigst nicht /jemanden/ an, sondern /etwas/ - du zeigst den behörden
> an, dass da eine Straftat bzw. in diesem Fall eine Ordungswidrigkeit
> begangen wird. Dafür musst du weder wissen noch den Behörden sagen, von
> wem die begangen wird; das werden die ggf. dann ermitteln.

Eben. Die werden ermitteln und entscheiden, ob eine Straftat bzw.
Ordnungswidrigkeit überhaupt vorliegt.
Detlef

Wolfgang Kynast

unread,
Apr 3, 2020, 7:18:08 AM4/3/20
to
On Fri, 3 Apr 2020 03:44:41 -0700 (PDT), "Stefan Schmitz" posted:
Im Normalfall ruft die Privatperson aber die Polizei an. Ich würde das
jedenfalls nicht anders machen.

Wobei man bei "Lothar Klein" aka "Ralf P." allerdings mit jedem
Schwachsinn rechnen muss.

--
Schöne Grüße,
Wolfgang

Stefan Schmitz

unread,
Apr 3, 2020, 7:54:02 AM4/3/20
to
Am Freitag, 3. April 2020 13:18:08 UTC+2 schrieb Wolfgang Kynast:
> On Fri, 3 Apr 2020 03:44:41 -0700 (PDT), "Stefan Schmitz" posted:
>
> >Am Freitag, 3. April 2020 11:47:38 UTC+2 schrieb Wolfgang Kynast:
> >> On Fri, 3 Apr 2020 02:35:34 -0700 (PDT), "Stefan Schmitz" posted:
> >>
> >> >Am Donnerstag, 2. April 2020 20:07:58 UTC+2 schrieb Frage Steller:
> >> >> Hi,
> >> >>
> >> >> Ist es möglich, gegen Menschen vorzugehen, die einen Verstoß gegen die
> >> >> Auflagen zur Eindämmung des Virus melden, dieser aber nicht zutrifft?
> >> >> Bekommt zumindest der Anwalt des falsch verdächtigten die Anschrift des
> >> >> Denunzianten?
> >> >
> >> >Wenn der Denunzierte aufgrund dessen einen Bußgeldbescheid bekommen sollte,
> >> >wird dort der Zeuge genannt.
> >>
> >> Da steht dann "POM Müller und PHM Schulze".
> >
> >Das steht da, wenn der Bescheid deswegen kommt, weil du von der Polizei
> >kontrolliert worden bist.
> >Hier liegt aber ausschließlich die Behauptung einer Privatperson vor.
>
> Im Normalfall ruft die Privatperson aber die Polizei an. Ich würde das
> jedenfalls nicht anders machen.

Als Denunziant wüsstest du, dass die Polizei für die Verfolgung von Owis nicht
zuständig ist, und würdest dich direkt ans Ordnungsamt wenden.

Sollte die Polizei tatsächlich aufgrund eines solchen Anrufs aktiv werden,
würde sie sich die Lage vor Ort erst mal ansehen und dann selbst feststellen,
dass die Behauptung nicht stimmt. Oder wenn sie nichts feststellen kann,
schreibt sie vielleicht eine Anzeige, in der die Behauptung des Denunzianten
festgehalten wird, der so wieder als Zeuge in Erscheinung tritt.

> Wobei man bei "Lothar Klein" aka "Ralf P." allerdings mit jedem
> Schwachsinn rechnen muss.

Möglich ist natürlich auch, dass der schon dagegen vorgehen will, wenn bloß
Besuch von der Polizei kommt.

Rupert Haselbeck

unread,
Apr 3, 2020, 8:10:10 AM4/3/20
to
Stefan Schmitz schrieb:

> Als Denunziant wüsstest du, dass die Polizei für die Verfolgung von Owis
> nicht zuständig ist, und würdest dich direkt ans Ordnungsamt wenden.

Selbstverständlich ist die Polizei auch für die Verfolgung von
Ordnungswidrigkeiten zuständig

MfG
Rupert

Thomas Homilius

unread,
Apr 3, 2020, 9:30:07 AM4/3/20
to
Ich kann bestaetigen, dass die Polizei auch Ordnungswidrigkeiten verfolgt:
<http://xup.in/dl,96078655>
<https://www.xup.in/dl,96078655/2017-03-15_Verwarnungsgeld_Rot-ueber-Fussgaengerampel_5EUR.pdf/>

Am Samstag, den 11 Maerz 2017 um ca. 09:00 Uhr hat mich die Polizei
angeblich erwischt, wie ich als Fussgaenger ueber eine rote Ampel lief.

Ich wollte an diesem Samstag eigentlich kostenlos in der Bahnhofsmission
Chemnitz fruehstuecken. Das hat mich dann doch 5 Euro gekostet, von
diesem Geld haette ich im Burger King einen King des Monats im Menu
kaufen koennen.

Ich bin heute immer noch der Meinung, dass die Ampel nicht Rot war, als
ich anfing, die Strasse zu ueberqueren.

Als mich die Polizei vor Ort angehalten hat, hatte ich keinen
Personalausweis mit. Ich hatte aber meinem ChemnitzPass mit, der ist
ohne Foto. Die Polizisten haben gesagt, ich solle ein Dokument
mitfuehren, wo auch mein Foto drauf ist. Ausserdem ging der
Polizeicomputer nicht oder es gab keine Verbindung zur Zentrale, die
Polizei konnte als nicht sofort ueberpruefen, ob ich wirklich bei der
angegebenen Anschrift gemeldet bin.

Geaergert habe ich mich ueber diesen Vorgang schon, deshalb gab es auch
eine Beschwerde beim Ministerium mit dem ueblichen fff:
<http://xup.in/dl,13994993>
<https://www.xup.in/dl,13994993/2017-03-19_Dienstaufsichtsbeschwerden_gegen_PMin_Weise_und_PHM_Neubert.pdf/>

Frage Steller

unread,
Apr 3, 2020, 9:39:31 AM4/3/20
to
Hast du die 5€ bereits gezahlt? Wenn nicht, empfehle ich eine Anzeige
wegen falscher Verdächtigung. Wäre auch Nötigung möglich? Schließlich
wird dir doch irgendein Papier ausgehändt worden sein, in dem auch
steht, dass bei Nichtzahlung dies_und_das passieren wird.

Detlef Meißner

unread,
Apr 3, 2020, 9:42:31 AM4/3/20
to
Am 03.04.2020 um 15:30 schrieb Thomas Homilius:
> Am 2020-04-03 um 14:10 schrieb Rupert Haselbeck:
>> Stefan Schmitz schrieb:
>>
>>> Als Denunziant wüsstest du, dass die Polizei für die Verfolgung von Owis
>>> nicht zuständig ist, und würdest dich direkt ans Ordnungsamt wenden.
>>
>> Selbstverständlich ist die Polizei auch für die Verfolgung von
>> Ordnungswidrigkeiten zuständig
>
> Ich kann bestaetigen, dass die Polizei auch Ordnungswidrigkeiten verfolgt:
> <http://xup.in/dl,96078655>
> <https://www.xup.in/dl,96078655/2017-03-15_Verwarnungsgeld_Rot-ueber-Fussgaengerampel_5EUR.pdf/>
>
> Am Samstag, den 11 Maerz 2017 um ca. 09:00 Uhr hat mich die Polizei
> angeblich erwischt, wie ich als Fussgaenger ueber eine rote Ampel lief.

Angeblich erwischt? Du weißt es nicht?!

> Ich wollte an diesem Samstag eigentlich kostenlos in der Bahnhofsmission
> Chemnitz fruehstuecken. Das hat mich dann doch 5 Euro gekostet, von
> diesem Geld haette ich im Burger King einen King des Monats im Menu
> kaufen koennen.

Das kommt davon, wenn man gierig is(s)t.
>
> Ich bin heute immer noch der Meinung, dass die Ampel nicht Rot war, als
> ich anfing, die Strasse zu ueberqueren.

Die Polizei hat das aus reiner Schikane gemacht.

> Als mich die Polizei vor Ort angehalten hat, hatte ich keinen
> Personalausweis mit. Ich hatte aber meinem ChemnitzPass mit, der ist
> ohne Foto. Die Polizisten haben gesagt, ich solle ein Dokument
> mitfuehren, wo auch mein Foto drauf ist. Ausserdem ging der
> Polizeicomputer nicht oder es gab keine Verbindung zur Zentrale, die
> Polizei konnte als nicht sofort ueberpruefen, ob ich wirklich bei der
> angegebenen Anschrift gemeldet bin.

Also besser einen Ausweis mitführen, z.B. deinen Führerschein. Hast du
den überhaupt?
>
> Geaergert habe ich mich ueber diesen Vorgang schon, deshalb gab es auch
> eine Beschwerde beim Ministerium mit dem ueblichen fff:
> <http://xup.in/dl,13994993>
> <https://www.xup.in/dl,13994993/2017-03-19_Dienstaufsichtsbeschwerden_gegen_PMin_Weise_und_PHM_Neubert.pdf/>
>
Wenn man sich ärgert, macht man eine Dienstaufsichtsbeschwerde?

Hättest dir mal gleich einen Zeugen schnappen sollen!

Ich glaube, bei Ministerium werden sie zittern, allein schon deshalb,
wenn sie lesen, von wem die Beschwerde kommt.

Detlef

Diedrich Ehlerding

unread,
Apr 3, 2020, 9:46:13 AM4/3/20
to
Frage Steller meinte:


> Bekommt zumindest der Anwalt des falsch verdächtigten die Anschrift des
> Denunzianten?

Der Anwalt kann Akteneinsicht beantragen. Wenns allerdings eine anonyme
anzeige war, nützt ihm das nix.

Detlef Meißner

unread,
Apr 3, 2020, 9:49:02 AM4/3/20
to
Lies doch einfach mal das, auf das er verlinkt hat!

> Wenn nicht, empfehle ich eine Anzeige
> wegen falscher Verdächtigung. Wäre auch Nötigung möglich?

Möglich ist alles!

> Schließlich
> wird dir doch irgendein Papier ausgehändt worden sein, in dem auch
> steht, dass bei Nichtzahlung dies_und_das passieren wird.
>
Nö, warum?

Detlef

Diedrich Ehlerding

unread,
Apr 3, 2020, 9:59:06 AM4/3/20
to
Detlef Meißner meinte:

>> Du zeigst nicht /jemanden/ an, sondern /etwas/ - du zeigst den behörden
>> an, dass da eine Straftat bzw. in diesem Fall eine Ordungswidrigkeit
>> begangen wird. Dafür musst du weder wissen noch den Behörden sagen, von
>> wem die begangen wird; das werden die ggf. dann ermitteln.
>
> Eben. Die werden ermitteln und entscheiden, ob eine Straftat bzw.
> Ordnungswidrigkeit überhaupt vorliegt.

Ja. Aber derjenige, der anzeigt, behauptet, dass da eine Stzraftat oder
OWi begangen woirden ist, oder hält das jedenfalls für möglich. Dehalb
zeiogt er den Strafverfolgern an, dass da was für sie zu tun sein könnte.
Wenn er weiß, wers war, oder wenn er einen begründeten Verdacht hat, kann
er diesen Verdacht nattürlich auch mitteilen.

Um zum Ausgangspunkt zurückzukehren, bzw. zu Thomas Homilius' Ansicht, wer
zu Unrecht in einen solchen Verdacht geraten sei, könne von dem, der eine
solche Anzeige erstattet hat (bzw., wie du es nanntest, ihn
"angeschwärzt" hat), Schadenersatz für seine Aufwendungen bekommen: Das
ist eben nur dann der Fall, wenn die Anzeige nicht wissentlich unwahr oder
leichtfertig erstattet worden ist.

Diedrich Ehlerding

unread,
Apr 3, 2020, 10:02:46 AM4/3/20
to
Detlef Meißner meinte:

>> Du zeigst nicht /jemanden/ an, sondern /etwas/ - du zeigst den behörden
>> an, dass da eine Straftat bzw. in diesem Fall eine Ordungswidrigkeit
>> begangen wird. Dafür musst du weder wissen noch den Behörden sagen, von
>> wem die begangen wird; das werden die ggf. dann ermitteln.
>
> Eben. Die werden ermitteln und entscheiden, ob eine Straftat bzw.
> Ordnungswidrigkeit überhaupt vorliegt.

Ja. Aber derjenige, der anzeigt, behauptet, dass da eine Straftat oder
OWi begangen worden ist, oder hält das jedenfalls für möglich. Deshalb
/zeigt/ er den Strafverfolgern /an/ (daher "Anzeige"), dass da was für sie
zu tun sein könnte. Wenn er weiß, wers war, oder wenn er einen begründeten
Verdacht hat, kann er diesen Verdacht natürlich auch mitteilen.

Um zum Ausgangspunkt zurückzukehren, bzw. zu Thomas Homilius' Ansicht, wer
zu Unrecht in einen solchen Verdacht geraten sei, könne von dem, der eine
solche Anzeige erstattet hat (bzw., wie du es nanntest, ihn
"angeschwärzt" hat), Schadenersatz für seine Aufwendungen bekommen: Das
ist eben nur dann der Fall, wenn die Anzeige nicht wissentlich unwahr oder
leichtfertig erstattet worden ist.

Detlef Meißner

unread,
Apr 3, 2020, 10:23:11 AM4/3/20
to
Am 03.04.2020 um 16:02 schrieb Diedrich Ehlerding:
> Detlef Meißner meinte:
>
>>> Du zeigst nicht /jemanden/ an, sondern /etwas/ - du zeigst den behörden
>>> an, dass da eine Straftat bzw. in diesem Fall eine Ordungswidrigkeit
>>> begangen wird. Dafür musst du weder wissen noch den Behörden sagen, von
>>> wem die begangen wird; das werden die ggf. dann ermitteln.
>>
>> Eben. Die werden ermitteln und entscheiden, ob eine Straftat bzw.
>> Ordnungswidrigkeit überhaupt vorliegt.
>
> Ja. Aber derjenige, der anzeigt, behauptet, dass da eine Straftat oder
> OWi begangen worden ist, oder hält das jedenfalls für möglich. Deshalb
> /zeigt/ er den Strafverfolgern /an/ (daher "Anzeige"), dass da was für sie
> zu tun sein könnte. Wenn er weiß, wers war, oder wenn er einen begründeten
> Verdacht hat, kann er diesen Verdacht natürlich auch mitteilen.
>
> Um zum Ausgangspunkt zurückzukehren, bzw. zu Thomas Homilius' Ansicht, wer
> zu Unrecht in einen solchen Verdacht geraten sei, könne von dem, der eine
> solche Anzeige erstattet hat (bzw., wie du es nanntest, ihn
> "angeschwärzt" hat), Schadenersatz für seine Aufwendungen bekommen: Das
> ist eben nur dann der Fall, wenn die Anzeige nicht wissentlich unwahr oder
> leichtfertig erstattet worden ist.
>
Du meinst wie bei dem Ordnungsgeld, das er für die Straßenüberquerung
bei Rot bekommen hat? Da wurde er ja auch von den Polizisten
"angeschwärzt", natürlich zu Unrecht.

Detlef

Thomas Homilius

unread,
Apr 3, 2020, 11:11:01 AM4/3/20
to
Am 2020-04-03 um 12:59 schrieb Diedrich Ehlerding:
> Frage Steller meinte:
>
>
>> Bekommt zumindest der Anwalt des falsch verdächtigten die Anschrift des
>> Denunzianten?
>
> Der Anwalt kann Akteneinsicht beantragen. Wenns allerdings eine anonyme
> anzeige war, nützt ihm das nix.

"Zeugen sind verpflichtet, Fragen zu ihren Personalien vollständig und
richtig zu beantworten. Die Verletzung dieser Pflicht ist nach § 111
OWiG mit Geldbuße bedroht." (Polizei Sachsen)

Der Anzeigeerstatter ist meistens auch Zeuge.

Wolfgang Kynast

unread,
Apr 3, 2020, 11:14:54 AM4/3/20
to
On Fri, 3 Apr 2020 17:10:56 +0200, "Thomas Homilius" posted:

>Am 2020-04-03 um 12:59 schrieb Diedrich Ehlerding:
>> Frage Steller meinte:
>>
>>
>>> Bekommt zumindest der Anwalt des falsch verdächtigten die Anschrift des
>>> Denunzianten?
>>
>> Der Anwalt kann Akteneinsicht beantragen. Wenns allerdings eine anonyme
>> anzeige war, nützt ihm das nix.
>
>"Zeugen sind verpflichtet, Fragen zu ihren Personalien vollständig und
>richtig zu beantworten. Die Verletzung dieser Pflicht ist nach § 111
>OWiG mit Geldbuße bedroht." (Polizei Sachsen)
>
>Der Anzeigeerstatter ist meistens auch Zeuge.

Was genau hast du an "anonyme anzeige" nicht verstanden?

Thomas Homilius

unread,
Apr 3, 2020, 11:21:43 AM4/3/20
to
Am 2020-04-03 um 15:39 schrieb Frage Steller:
> Hast du die 5€ bereits gezahlt?

Was waere denn passiert, wenn die 5 Euro Verwarnungsgeld nicht
akzeptiert haette?

Es ware zu einem regulaeren Bussgeldverfahren gekommen, ich haette zu
den 5 Euro noch die Verfahrenskosten tragen muessen. Gegen den
Bussgeldbescheid haette ich Einspruch einlegen koennen, dann kaeme die
Einspruchsentscheidung, evtl. noch Klage mit immer mehr Kosten.

Am Ende der Geschichte muss ich die Legalitaet der Firma BRD und ihrer
Behoerden bestreiten und den Vollstreckungsbeamten bei einer
Zweangsvollstreckung mit Waffengewalt den Zutritt zu meiner Wohnung
verweigern.

Als so genannter Reichsbuerger stehe ich dann in der Zeitung. Aber
schlechte Presse ist besser als gar keine Presse, lohnt sich vielleicht
doch!

Thomas Homilius

unread,
Apr 3, 2020, 11:24:12 AM4/3/20
to
Der "anonyme Anzeigeerstaetter" begeht eine Ordnungswidrigkeit. Ist das
so schwer zu verstehen?

Detlef Meißner

unread,
Apr 3, 2020, 11:31:01 AM4/3/20
to
Am 03.04.2020 um 17:21 schrieb Thomas Homilius:

> Als so genannter Reichsbuerger stehe ich dann in der Zeitung. Aber
> schlechte Presse ist besser als gar keine Presse, lohnt sich vielleicht
> doch!
>
Macht sich für die Firma gut!

Detlef

Stefan Schmitz

unread,
Apr 3, 2020, 12:18:45 PM4/3/20
to
Am Freitag, 3. April 2020 17:24:12 UTC+2 schrieb Thomas Homilius:
> Am 2020-04-03 um 17:14 schrieb Wolfgang Kynast:
> > On Fri, 3 Apr 2020 17:10:56 +0200, "Thomas Homilius" posted:
> >
> >> Am 2020-04-03 um 12:59 schrieb Diedrich Ehlerding:
> >>> Frage Steller meinte:
> >>>
> >>>
> >>>> Bekommt zumindest der Anwalt des falsch verdächtigten die Anschrift des
> >>>> Denunzianten?
> >>>
> >>> Der Anwalt kann Akteneinsicht beantragen. Wenns allerdings eine anonyme
> >>> anzeige war, nützt ihm das nix.
> >>
> >> "Zeugen sind verpflichtet, Fragen zu ihren Personalien vollständig und
> >> richtig zu beantworten. Die Verletzung dieser Pflicht ist nach § 111
> >> OWiG mit Geldbuße bedroht." (Polizei Sachsen)
> >>
> >> Der Anzeigeerstatter ist meistens auch Zeuge.
> >
> > Was genau hast du an "anonyme anzeige" nicht verstanden?
>
> Der "anonyme Anzeigeerstaetter" begeht eine Ordnungswidrigkeit. Ist das
> so schwer zu verstehen?

Ein anonymer Anzeigeerstatter ist zunächst mal nur das und kein Zeuge.

Sollte es der Polizei gelingen, ihn irgendwie ausfindig zu machen und als Zeuge
zu vernehmen, dann erst muss er seine Personalien korrekt angeben.

Die anonyme Anzeige kann auch deshalb nicht nach § 111 OWiG geahndet werden,
weil noch gar keine Personalien erfragt wurden.

Rupert Haselbeck

unread,
Apr 3, 2020, 12:40:10 PM4/3/20
to
Thomas Homilius schrieb:

> Wolfgang Kynast:
>> "Thomas Homilius" posted:
>>
>>> Diedrich Ehlerding:
>>>> Frage Steller meinte:
>>>>
>>>>
>>>>> Bekommt zumindest der Anwalt des falsch verdächtigten die Anschrift
>>>>> des Denunzianten?
>>>>
>>>> Der Anwalt kann Akteneinsicht beantragen. Wenns allerdings eine
>>>> anonyme anzeige war, nützt ihm das nix.
>>>
>>> "Zeugen sind verpflichtet, Fragen zu ihren Personalien vollständig und
>>> richtig zu beantworten. Die Verletzung dieser Pflicht ist nach § 111
>>> OWiG mit Geldbuße bedroht." (Polizei Sachsen)
>>>
>>> Der Anzeigeerstatter ist meistens auch Zeuge.
>>
>> Was genau hast du an "anonyme anzeige" nicht verstanden?
>
> Der "anonyme Anzeigeerstaetter" begeht eine Ordnungswidrigkeit. Ist das
> so schwer zu verstehen?

Nein! Er begehr natürlich keine Ordnungswidrigkeit, jedenfalls keine nach §
111 OWiG. Wer stellte einem anonymen Anzeigeerstatter denn eine Frage nach
seinen Personalien, welche dieser nicht oder falsch/unvollständig
beantworten könnte?

MfG
Rupert

Rupert Haselbeck

unread,
Apr 3, 2020, 12:50:10 PM4/3/20
to
Thomas Homilius schrieb:

> Wolfgang Kynast:
>> "Thomas Homilius" posted:
>>
>>> Diedrich Ehlerding:
>>>> Frage Steller meinte:
>>>>
>>>>
>>>>> Bekommt zumindest der Anwalt des falsch verdächtigten die Anschrift
>>>>> des Denunzianten?
>>>>
>>>> Der Anwalt kann Akteneinsicht beantragen. Wenns allerdings eine
>>>> anonyme anzeige war, nützt ihm das nix.
>>>
>>> "Zeugen sind verpflichtet, Fragen zu ihren Personalien vollständig und
>>> richtig zu beantworten. Die Verletzung dieser Pflicht ist nach § 111
>>> OWiG mit Geldbuße bedroht." (Polizei Sachsen)
>>>
>>> Der Anzeigeerstatter ist meistens auch Zeuge.
>>
>> Was genau hast du an "anonyme anzeige" nicht verstanden?
>
> Der "anonyme Anzeigeerstaetter" begeht eine Ordnungswidrigkeit. Ist das
> so schwer zu verstehen?

Nein! Er begeht natürlich keine Ordnungswidrigkeit, jedenfalls keine nach §

Thomas Homilius

unread,
Apr 3, 2020, 12:50:58 PM4/3/20
to
Am 2020-04-03 um 18:40 schrieb Rupert Haselbeck:
> Nein! Er begehr natürlich keine Ordnungswidrigkeit, jedenfalls keine nach §
> 111 OWiG. Wer stellte einem anonymen Anzeigeerstatter denn eine Frage nach
> seinen Personalien, welche dieser nicht oder falsch/unvollständig
> beantworten könnte?

Hier ist der Text der Polizei Sachsen:
"Als Anzeigeerstatter oder Hinweisgeber sind Sie zugleich Zeuge im
Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitsverfahren.
Zeugen sind verpflichtet, Fragen zu ihren Personalien vollständig und
richtig zu beantworten. Die Verletzung dieser Pflicht ist nach § 111
OWiG mit Geldbuße bedroht."
<https://www.polizei.sachsen.de/onlinewache/fahrraddiebstahl.aspx>

Detlef Meißner

unread,
Apr 3, 2020, 1:01:31 PM4/3/20
to
Am 03.04.2020 um 18:50 schrieb Thomas Homilius:
> Am 2020-04-03 um 18:40 schrieb Rupert Haselbeck:
>> Nein! Er begehr natürlich keine Ordnungswidrigkeit, jedenfalls keine nach §
>> 111 OWiG. Wer stellte einem anonymen Anzeigeerstatter denn eine Frage nach
>> seinen Personalien, welche dieser nicht oder falsch/unvollständig
>> beantworten könnte?
>
> Hier ist der Text der Polizei Sachsen:
> "Als Anzeigeerstatter oder Hinweisgeber sind Sie zugleich Zeuge im
> Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitsverfahren.
> Zeugen sind verpflichtet, Fragen zu ihren Personalien vollständig und
> richtig zu beantworten. Die Verletzung dieser Pflicht ist nach § 111
> OWiG mit Geldbuße bedroht."
> <https://www.polizei.sachsen.de/onlinewache/fahrraddiebstahl.aspx>
>
Du bist schwer von Kapee!

Detlef

Thomas Homilius

unread,
Apr 3, 2020, 1:13:37 PM4/3/20
to
Am 2020-04-03 um 18:40 schrieb Rupert Haselbeck:
> Nein! Er begehr natürlich keine Ordnungswidrigkeit, jedenfalls keine nach §
> 111 OWiG. Wer stellte einem anonymen Anzeigeerstatter denn eine Frage nach
> seinen Personalien, welche dieser nicht oder falsch/unvollständig
> beantworten könnte?

Bei einer anonymen Anzeige, z.B. per Telefon kann man nach dem Namen des
Anzeigeerstatters fragen oder bei einer Online-Anzeige. Selbst bei einer
E-Mail koennte die Polizei zurueckmaeilen und nach dem Namen fragen,
wenn nicht ersichtlich.

Per Post koennte man noch eine echte anonyme Anzeige erstatten.

Rupert Haselbeck

unread,
Apr 3, 2020, 1:30:10 PM4/3/20
to
Thomas Homilius schrieb:

> Rupert Haselbeck:
>> Nein! Er begehr natürlich keine Ordnungswidrigkeit, jedenfalls keine nach
>> § 111 OWiG. Wer stellte einem anonymen Anzeigeerstatter denn eine Frage
>> nach seinen Personalien, welche dieser nicht oder falsch/unvollständig
>> beantworten könnte?
>
> Bei einer anonymen Anzeige, z.B. per Telefon kann man nach dem Namen des
> Anzeigeerstatters fragen

Das könnte man wohl, aber du hast sicher auch schon davon gehört, dass die
Nürnberger keinen hängen, es sei denn, sie hätten ihn :->
Würde ich eine anonyme Anzeige erstatten wollen und wäre ich dumm genug, das
per Telefon zu tun, so nähme ich dazu zumindest ein Handy vom Flohmarkt und
riefe mit unterdrückter Nummer an. Ja, und natürlich nicht auf die 110...

> oder bei einer Online-Anzeige. Selbst bei einer
> E-Mail koennte die Polizei zurueckmaeilen und nach dem Namen fragen,
> wenn nicht ersichtlich.

Es gibt genügend Möglichkeiten, anonym, und nicht rückverfolgbar, Emails zu
versenden

> Per Post koennte man noch eine echte anonyme Anzeige erstatten.

Ja, aber pass auf die Fingerabdrücke und DNA-Spuren auf...

MfG
Rupert

Thomas Homilius

unread,
Apr 3, 2020, 2:44:22 PM4/3/20
to
Am 2020-04-03 um 19:30 schrieb Rupert Haselbeck:
> Thomas Homilius schrieb:
>> oder bei einer Online-Anzeige. Selbst bei einer
>> E-Mail koennte die Polizei zurueckmaeilen und nach dem Namen fragen,
>> wenn nicht ersichtlich.
>
> Es gibt genügend Möglichkeiten, anonym, und nicht rückverfolgbar, Emails zu
> versenden

Der anonyme Anzeigeerstatter koennte bei einer Online-Anzeige daran
denken, die Daten eines Fremden einzugeben, der bekommt dann auch die
polizeiliche Anhoerung als Zeuge.

Wenn der Detlef Meißner jetzt noch weiss, dass er dafuer den TOR-Browser
benutzen muss, dann macht der das bestimmt mit mir. Wenn ich jetzt eine
polizeiliche Anhoerung als Zeuge bekomme, dann kann das nur Detlef
Meißner gewesen sein. Dem traue ich das zu!

Detlef Meißner

unread,
Apr 3, 2020, 2:51:50 PM4/3/20
to
Am 03.04.2020 um 20:44 schrieb Thomas Homilius:
> Am 2020-04-03 um 19:30 schrieb Rupert Haselbeck:
>> Thomas Homilius schrieb:
>>> oder bei einer Online-Anzeige. Selbst bei einer
>>> E-Mail koennte die Polizei zurueckmaeilen und nach dem Namen fragen,
>>> wenn nicht ersichtlich.
>>
>> Es gibt genügend Möglichkeiten, anonym, und nicht rückverfolgbar, Emails zu
>> versenden
>
> Der anonyme Anzeigeerstatter koennte bei einer Online-Anzeige daran
> denken, die Daten eines Fremden einzugeben, der bekommt dann auch die
> polizeiliche Anhoerung als Zeuge.
>
> Wenn der Detlef Meißner jetzt noch weiss, dass er dafuer den TOR-Browser
> benutzen muss, dann macht der das bestimmt mit mir.

Ich mache das natürlich über VPN.

> Wenn ich jetzt eine
> polizeiliche Anhoerung als Zeuge bekomme, dann kann das nur Detlef
> Meißner gewesen sein. Dem traue ich das zu!

Aber mich erwischt man nicht, ich trage bei allen meinen Tätigkeiten
eine Maske und Gummihandschuhe. Ätsch!

Aber es gibt, wie bereits schon erwähnt wurde, andere Möglichkeiten,
aber davon hast du offensichtlich auch keine Ahnung.
Du lebst in deiner eigenen Welt.

Detlef

Detlef

Rupert Haselbeck

unread,
Apr 3, 2020, 3:20:09 PM4/3/20
to
Thomas Homilius schrieb:

> Wenn der Detlef Meißner jetzt noch weiss, dass er dafuer den TOR-Browser
> benutzen muss, dann macht der das bestimmt mit mir. Wenn ich jetzt eine
> polizeiliche Anhoerung als Zeuge bekomme, dann kann das nur Detlef
> Meißner gewesen sein. Dem traue ich das zu!

Du solltest ein klein wenig zurückhaltender mit derartigen Verdächtigungen
sein. Hast du nicht gerade eben ein Problem mit deinen Namensvettern
bekommen, weil du gar zu großzügig mit Verleumdungen und dergleichen um dich
wirfst?!

MfG
Rupert

Detlef Meißner

unread,
Apr 3, 2020, 3:46:02 PM4/3/20
to
Die Frage ist doch, ob er nicht schon bereits einen Persilschein besitzt.

Detlef


Thomas Homilius

unread,
Apr 3, 2020, 3:50:26 PM4/3/20
to
Am 2020-04-03 um 21:45 schrieb Detlef Meißner:
> Die Frage ist doch, ob er nicht schon bereits einen Persilschein besitzt.

"Petsilschein"? Verwechselst du da nicht etwas?

Detlef Meißner

unread,
Apr 3, 2020, 3:53:37 PM4/3/20
to
Am 03.04.2020 um 21:50 schrieb Thomas Homilius:
> Am 2020-04-03 um 21:45 schrieb Detlef Meißner:
>> Die Frage ist doch, ob er nicht schon bereits einen Persilschein besitzt.
>
> "Petsilschein"? Verwechselst du da nicht etwas?
>
Was soll ein Persilschein sein?

Detlef

Rupert Haselbeck

unread,
Apr 3, 2020, 4:10:12 PM4/3/20
to
Thomas Homilius schrieb:

> Detlef Meißner:
>> Die Frage ist doch, ob er nicht schon bereits einen Persilschein besitzt.
>
> "Petsilschein"? Verwechselst du da nicht etwas?
>

Er meint nicht Petsilschein sondern Jagdschein...

MfG
Rupert

Thomas Homilius

unread,
Apr 3, 2020, 4:40:29 PM4/3/20
to
Das koennte der Detlef mal selbst erklaeren, ob er "Jagdschein" meinte.

Wenn ja, dann weiss ich jetzt, dass ich nicht der einzige Bescheuerte
hier bin: Wie kann man Persilschein mit Jagdschein verwechseln? Da muss
einem das eigene Hirn einen Streich gespielt haben.

Detlef Meißner

unread,
Apr 3, 2020, 5:01:05 PM4/3/20
to
Am 03.04.2020 um 22:40 schrieb Thomas Homilius:
> Am 2020-04-03 um 22:10 schrieb Rupert Haselbeck:
>> Thomas Homilius schrieb:
>>
>>> Detlef Meißner:
>>>> Die Frage ist doch, ob er nicht schon bereits einen Persilschein besitzt.
>>>
>>> "Petsilschein"? Verwechselst du da nicht etwas?
>>>
>>
>> Er meint nicht Petsilschein sondern Jagdschein...
>
> Das koennte der Detlef mal selbst erklaeren, ob er "Jagdschein" meinte.
>
> Wenn ja, dann weiss ich jetzt, dass ich nicht der einzige Bescheuerte
> hier bin: Wie kann man Persilschein mit Jagdschein verwechseln? Da muss
> einem das eigene Hirn einen Streich gespielt haben.
>
Jetzt müsstest du nur noch wissen, was genau mit Persilschein bzw.
Jagdschein gemeint sein könnte.

Detlef

Thomas Homilius

unread,
Apr 4, 2020, 3:56:38 AM4/4/20
to
Am 2020-04-03 um 23:01 schrieb Detlef Meißner:
> Jetzt müsstest du nur noch wissen, was genau mit Persilschein bzw.
> Jagdschein gemeint sein könnte.

Hier ist meine Persilscheinsammlung:

<https://imgur.com/a/0qEQqvO>

Ulf.K...@web.de

unread,
Apr 4, 2020, 4:08:55 AM4/4/20
to
Am Freitag, 3. April 2020 12:43:23 UTC+2 schrieb Fehlerstink:
> Detlef Meißner meint
>
>
> > Nun ja, inzwischen werden wohl unerlaubte Zusammenkünfte in einigen
> > Bundesländern mit Strafen bewehrt.
> > https://www.ka-news.de/region/karlsruhe/coronavirus-karlsruhe./Bis-zu-25-000-Euro-Strafe-Der-neue-Corona-Bussgeldkatalog-einfach-erklaert;art6066,2515132
>
> Wenn es sich um ein Bußgeld handelt, wie der Dateiname nahelegt, ist es
> eben keine (Geld-)Strafe, sondern eine Geldbuße, auch wenn der Journalist
> im Text unzutreffenderweise von "Strafe" spricht

Schau mal in die in sich widersprüchliche Linkbezeichnung.

Wolfgang Kynast

unread,
Apr 4, 2020, 4:37:35 AM4/4/20
to
On Sat, 4 Apr 2020 09:56:34 +0200, "Thomas Homilius" posted:

>Am 2020-04-03 um 23:01 schrieb Detlef Meißner:
>> Jetzt müsstest du nur noch wissen, was genau mit Persilschein bzw.
>> Jagdschein gemeint sein könnte.
>
>Hier ist meine Persilscheinsammlung:
>
><https://imgur.com/a/0qEQqvO>

https://de.wikipedia.org/wiki/Jagdschein_(Redewendung)

Detlef Meißner

unread,
Apr 4, 2020, 4:50:09 AM4/4/20
to
Am 04.04.2020 um 09:56 schrieb Thomas Homilius:
> Am 2020-04-03 um 23:01 schrieb Detlef Meißner:
>> Jetzt müsstest du nur noch wissen, was genau mit Persilschein bzw.
>> Jagdschein gemeint sein könnte.
>
> Hier ist meine Persilscheinsammlung:
>
> <https://imgur.com/a/0qEQqvO>
>
Das sind keine Persilscheine.

Detlef

Der Habakuk.

unread,
Apr 4, 2020, 5:01:29 AM4/4/20
to
Am 04.04.2020 um 09:56 schrieb Thomas Homilius:
> Am 2020-04-03 um 23:01 schrieb Detlef Meißner:
>> Jetzt müsstest du nur noch wissen, was genau mit Persilschein bzw.
>> Jagdschein gemeint sein könnte.
>
> Hier ist meine Persilscheinsammlung:
>
> <https://imgur.com/a/0qEQqvO>
>
>
Also ich kenne das ja so, daß nach dem Krieg Leumundszeugnisse für
Nazis und Naziverbrecher so genannt wurden. Eine Aussage ein Schreiben
von einem Normalbürger, oder gar früherem Mitnazi half natürlich
wenig bis nichts. Wenn aber ein ehemals Verfolgter, ein Jude, ein
Kommunist usw. quasi für einen bürgte und bestätigte, daß der Herr XY
ihm gegenüber ein anständiger Mensch gewesen war, dann galt das schon
was. Einem Juden zur Flucht verholfen, oder als Soldat verhindert
haben, daß ein amerikanischer Kriegsgefangener erschossen wurde sowas
war sehr gut in den Entnazifizierungsverfahren vor den Spruchkammern.

(Persilschein nach dem Waschmittel Persil)
--
*Ceterum censeo religionem Mohammedanicam esse coercendam!*

Der Habakuk.

unread,
Apr 4, 2020, 5:02:18 AM4/4/20
to
Detlef weiß mal, was Sache ist.

Der Habakuk.

unread,
Apr 4, 2020, 5:18:06 AM4/4/20
to
Am 04.04.2020 um 11:01 schrieb Der Habakuk.:
> Am 04.04.2020 um 09:56 schrieb Thomas Homilius:
>> Am 2020-04-03 um 23:01 schrieb Detlef Meißner:
>>> Jetzt müsstest du nur noch wissen, was genau mit Persilschein bzw.
>>> Jagdschein gemeint sein könnte.
>>
>> Hier ist meine Persilscheinsammlung:
>>
>> <https://imgur.com/a/0qEQqvO>
>>
>>
> Also ich kenne das ja so, daß nach dem Krieg Leumundszeugnisse für
> Nazis und Naziverbrecher so genannt wurden.


Sicher aber auch für unschuldig Verdächtigte. Nicht jeder, der vor den
Spruchkammern landete war ein Nazi!

Thomas Hochstein

unread,
Apr 4, 2020, 9:30:02 AM4/4/20
to
Thomas Homilius schrieb:

> Zeugen sind verpflichtet, Fragen zu ihren Personalien vollständig und
> richtig zu beantworten. Die Verletzung dieser Pflicht ist nach § 111
> OWiG mit Geldbuße bedroht."

Das ist richtig. Erfahrungsgemäß ist es allerdings nicht ganz einfach,
einem anonymen Anzeigeerstatter Fragen nach seinen Personalien zu
stellen.

Helmut Richter

unread,
Apr 4, 2020, 10:41:32 AM4/4/20
to
Ist das ein Problem? Gehen die Ermittlungsbehörden der Anzeige nach und
finden den Sachverhalt bestätigt, so sind sie selbst ja Zeugen (oder sie
brauchen keine, weil der SV anderweitig ermittelt ist). Gehen sie der
Anzeige nach und finden keine Bestätigung für den SV, so gibt es – ohne
die Evidenz einer Straftat oder OWi, insbesondere ohne Zeugen – nichts
mehr zu ermitteln. Bleibt der Fall, dass das Vorliegen der Straftat oder
OWi nachweisbar ist, aber der Täter unbekannt, dann muss man halt gegen
Unbekannt ermitteln; gegen den vom Anzeigeerstatter genannten Täter
spricht nichts, da der Anzeigende nicht als Zeuge zur Verfügung steht.

Gleichzeitig kann man natürlich in manchen Fällen gegen den
Anzeigeerstatter ermitteln, wegen Vortäuschung einer Straftat oder
falscher Verdächtigung, je nach tatsächlichem SV und Inhalt der Anzeige.

Ich gehe davon aus, dass bei OWis auf die Ermittlung meist verzichtet wird
und die anonyme Anzeige dort landet, wo sie hingehört.

--
Helmut Richter

Ulf.K...@web.de

unread,
Apr 4, 2020, 10:56:07 AM4/4/20
to
Am Samstag, 4. April 2020 16:41:32 UTC+2 schrieb Helmut Richter:
> On Sat, 4 Apr 2020, Thomas Hochstein wrote:
>
> > Thomas Homilius schrieb:
> >
> > > Zeugen sind verpflichtet, Fragen zu ihren Personalien vollständig und
> > > richtig zu beantworten. Die Verletzung dieser Pflicht ist nach § 111
> > > OWiG mit Geldbuße bedroht."
> >
> > Das ist richtig. Erfahrungsgemäß ist es allerdings nicht ganz einfach,
> > einem anonymen Anzeigeerstatter Fragen nach seinen Personalien zu
> > stellen.
>
> Ist das ein Problem? Gehen die Ermittlungsbehörden der Anzeige nach und
> finden den Sachverhalt bestätigt, so sind sie selbst ja Zeugen (oder sie
> brauchen keine, weil der SV anderweitig ermittelt ist). Gehen sie der
> Anzeige nach und finden keine Bestätigung für den SV, so gibt es – ohne
> die Evidenz einer Straftat oder OWi, insbesondere ohne Zeugen – nichts
> mehr zu ermitteln. Bleibt der Fall, dass das Vorliegen der Straftat oder
> OWi nachweisbar ist, aber der Täter unbekannt, dann muss man halt gegen
> Unbekannt ermitteln; gegen den vom Anzeigeerstatter genannten Täter
> spricht nichts, da der Anzeigende nicht als Zeuge zur Verfügung steht.

Das würde ich so nicht sagen.

"Das war so ein kräftiger Glatzkopf, der ist aus einem
rosa Ferrari mit Flensburger Kennzeichen ausgestiegen.
Das Markenzeichen von Ferrari hinten auf dem Schädel
tätowiert."

Zumindest bei Tötungsdelikten wird man doch mal
versuchen, die Person zu ermitteln und zu forschen,
welche Beziehungen zum Opfer bestanden.

Arno Welzel

unread,
Apr 4, 2020, 12:08:28 PM4/4/20
to
Thomas Hochstein:
Ein anonymer Anzeigeerstatter wird in der Regel nicht beachtet.


--
Arno Welzel
https://arnowelzel.de

Detlef Meißner

unread,
Apr 4, 2020, 12:12:03 PM4/4/20
to
Am 04.04.2020 um 18:08 schrieb Arno Welzel:

> Ein anonymer Anzeigeerstatter wird in der Regel nicht beachtet.
>
Da wäre ich mir jetzt aber nicht so sicher.

Detlef

Wolfgang Kynast

unread,
Apr 4, 2020, 12:34:47 PM4/4/20
to
On Sat, 4 Apr 2020 18:12:00 +0200, "Detlef Meißner" posted:

>Am 04.04.2020 um 18:08 schrieb Arno Welzel:
>
>> Ein anonymer Anzeigeerstatter wird in der Regel nicht beachtet.
>>
>Da wäre ich mir jetzt aber nicht so sicher.

Da bin ich mir sogar sehr sicher, dass das nicht so ist.

--
Schöne Grüße,
Wolfgang

Rupert Haselbeck

unread,
Apr 4, 2020, 1:10:10 PM4/4/20
to
Helmut Richter schrieb:
Hier wimmelt es ja geradezu von erprobten Fachleuten :->
Was ist dagegen schon ein Nichts wie ein Staatsanwalt?

MfG
Rupert

Rupert Haselbeck

unread,
Apr 4, 2020, 1:10:10 PM4/4/20
to
Arno Welzel schrieb:

> Ein anonymer Anzeigeerstatter wird in der Regel nicht beachtet.

Das ist - natürlich - falsch!

Die Strafverfolgungsbehörden sind verpflichtet, hinreichend konkreten
Hinweisen auf Straftaten nachzugehen, auch dann, wenn sie anonym erfolgen

MfG
Rupert

Detlef Meißner

unread,
Apr 4, 2020, 1:15:43 PM4/4/20
to
Es gibt sogar spezielle Webseiten, auf denen man eine anonyme Anzeige
erstatten kann.

(Wollte ich ursprünglich gar nicht schreiben, sonst kommt noch jemand
auf dumme Gedanken.)

Detlef

Wolfgang Fieg

unread,
Apr 4, 2020, 2:17:29 PM4/4/20
to
Am 04.04.2020 um 11:18 schrieb Der Habakuk.:

>> Also ich kenne das ja so, daß nach dem Krieg Leumundszeugnisse für
>> Nazis und Naziverbrecher so genannt wurden.
>
>
> Sicher aber auch für unschuldig Verdächtigte. Nicht jeder, der vor den
> Spruchkammern landete war ein Nazi!
>

Intereessant. Was war die Voraussetzung dafür, dass man vor einer
Spruchkammer "landete"?

Wolfgang


Thomas Hochstein

unread,
Apr 4, 2020, 2:30:03 PM4/4/20
to
Helmut Richter schrieb am 04.04.2020:

> On Sat, 4 Apr 2020, Thomas Hochstein wrote:
> > Thomas Homilius schrieb:
> >
> > > Zeugen sind verpflichtet, Fragen zu ihren Personalien vollständig
> > > und richtig zu beantworten. Die Verletzung dieser Pflicht ist
> > > nach § 111 OWiG mit Geldbuße bedroht."
> > Das ist richtig. Erfahrungsgemäß ist es allerdings nicht ganz
> > einfach, einem anonymen Anzeigeerstatter Fragen nach seinen
> > Personalien zu stellen.
>
> Ist das ein Problem?

Wenn man - wie mein Vorredner - ein Bußgeld nach § 111 OWiG verhängen
will, dann schon.


-thh

Thomas Hochstein

unread,
Apr 4, 2020, 2:30:03 PM4/4/20
to
Arno Welzel schrieb am 04.04.2020:

> Ein anonymer Anzeigeerstatter wird in der Regel nicht beachtet.

Das kommt - in erster Linie - darauf an, ob seine Behauptungen
unabhängig verifizierbar sind, d.h. er Belege vorlegt oder sich aus der
Anzeige überprüfbare Tatsachen ergeben.

-thh

Thomas Hochstein

unread,
Apr 4, 2020, 2:45:02 PM4/4/20
to
Rupert Haselbeck schrieb am 04.04.2020:

> Die Strafverfolgungsbehörden sind verpflichtet, hinreichend konkreten
> Hinweisen auf Straftaten nachzugehen, auch dann, wenn sie anonym
> erfolgen

Bei der Beurteilung, ob die Hinweise hinreichend konkret sind, spielt
allerdings eine Rolle, dass anonyme Anzeigen zum einen keine
ergänzenden Nachfragen ermöglichen und zum anderen der Anzeigeerstatter
nicht greifbar ist, für ihn also insbesondere auch keine Gefahr der
Verfolgung bei falschen verdächtigungen besteht. Deshalb wird eine
nicht überprüfbare anonyme Anzeige in der Regel keine weiteren
Maßnahmen begründen, wohingegen die glaubhafte Behauptung eines
"greifbaren" Anzeigeerstatters an und für sich auch Eingriffsmaßnahmen
begründen kann.

Nicht rechtlich, aber praktisch ist darüber hinaus zu berücksichtigen,
dass ein anonymer Anzeigeerstattert nicht beschieden werden und demnach
auch keine Beschwerde einlegen kann, was den Begründungsaufwand einer
Einstellungsverfügung sehr überschaubar machen kann.

-thh

Der Habakuk.

unread,
Apr 4, 2020, 2:46:16 PM4/4/20
to
Soviel ich weiß, mußte jeder, jedenfalls in der amerikanischen Zone
einen detaillierten Fragebogen zu seiner Person ausfüllen, inklusive
Angabe der vergangenen tätigkeiten, ob und in welchen
NS-Organisationen er Mitglied war und wie er sich selber einschätzte,
z.B. als Mitläufer, als entlastet usw. Gegengecheckt wurde das wohl
über sonstige verfügbare Infos der Ämter, über die
Mitgliedsverzeichnisse der NSDAP usw.

Wenn da jemand verdächtig genug wirkte, oder es Anhaltspunkte für
Kriegsverbrechen gab usw. dann wurde eben Anklage vor der Spruchkammer
erhoben, soviel ich weiß.
Ich glaube, die meisten fälle wurden schlicht per schriftlichem
Entscheid und Mitteilung, daß man etwa unbelastet war, oder Mitläufer.

Aber ich bin kein Jurist und ich weiß auch nicht, wie es z.B. in der
SBZ gehandhabt wurde.

Rupert Haselbeck

unread,
Apr 4, 2020, 3:10:10 PM4/4/20
to
Thomas Hochstein schrieb:
Danke für die Langversion. Du hast natürlich recht.
Allerdings muss man festhalten, dass man auch anonyme Anzeigen nicht einfach
generell der Rundablage anvertrauen kann

MfG
Rupert

Helmut Richter

unread,
Apr 4, 2020, 3:14:44 PM4/4/20
to
On Sat, 4 Apr 2020, Rupert Haselbeck wrote:

> Danke für die Langversion. Du hast natürlich recht.

Ich sehe keinen Widerspruch zu dem, wofür ich beschimpft wurde.

> Allerdings muss man festhalten, dass man auch anonyme Anzeigen nicht einfach
> generell der Rundablage anvertrauen kann

Das habe ich nicht mit „generell“ behauptet, sondern mit „meist“ und
außerdem auf OWis beschränkt.

--
Helmut Richter

Wolfgang Kynast

unread,
Apr 4, 2020, 5:23:18 PM4/4/20
to
On Sat, 4 Apr 2020 18:33:21 -0000 (UTC), "Thomas Hochstein" posted:

>Rupert Haselbeck schrieb am 04.04.2020:
>
>> Die Strafverfolgungsbehörden sind verpflichtet, hinreichend konkreten
>> Hinweisen auf Straftaten nachzugehen, auch dann, wenn sie anonym
>> erfolgen
>
>Bei der Beurteilung, ob die Hinweise hinreichend konkret sind, spielt
>allerdings eine Rolle, dass anonyme Anzeigen zum einen keine
>ergänzenden Nachfragen ermöglichen und zum anderen der Anzeigeerstatter
>nicht greifbar ist, für ihn also insbesondere auch keine Gefahr der
>Verfolgung bei falschen verdächtigungen besteht. Deshalb wird eine
>nicht überprüfbare anonyme Anzeige in der Regel keine weiteren
>Maßnahmen begründen,

"Dieter Selzer" sagt dir aber schon noch was? Der hatte Ende der 90er
obskure anonyme Anzeigen an etliche Staatsanwaltschaften im ganzen
Bundesgebiet gefaxt und damit an die 20 Hausdurchsuchungen und
PC-Beschlagnahmungen bei Unschuldigen ausgelöst.

--
Schöne Grüße,
Wolfgang

Marc Haber

unread,
Apr 5, 2020, 12:30:31 PM4/5/20
to
Wolfgang Kynast <w...@gmx.de> wrote:
>"Dieter Selzer" sagt dir aber schon noch was? Der hatte Ende der 90er
>obskure anonyme Anzeigen an etliche Staatsanwaltschaften im ganzen
>Bundesgebiet gefaxt und damit an die 20 Hausdurchsuchungen und
>PC-Beschlagnahmungen bei Unschuldigen ausgelöst.

Die Anzeigen waren mindestens teilweise nicht anonym und beruhten auf
gefälschten "Beweismitteln"¹. Dennoch postet er bis heute nahezu
täglich in de.etc.finanz.misc.

Grüße
Marc

¹ gängige Methode war, echte Header eines Realen Usenet-Postings mit
neuer, nationalsozialistisch geprägten Nutzlast zu versehen
--
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Marc Haber | " Questions are the | Mailadresse im Header
Mannheim, Germany | Beginning of Wisdom " |
Nordisch by Nature | Lt. Worf, TNG "Rightful Heir" | Fon: *49 621 72739834

Wolfgang Kynast

unread,
Apr 5, 2020, 1:02:02 PM4/5/20
to
On Sun, 05 Apr 2020 18:30:30 +0200, "Marc Haber" posted:

>Wolfgang Kynast <w...@gmx.de> wrote:
>>"Dieter Selzer" sagt dir aber schon noch was? Der hatte Ende der 90er
>>obskure anonyme Anzeigen an etliche Staatsanwaltschaften im ganzen
>>Bundesgebiet gefaxt und damit an die 20 Hausdurchsuchungen und
>>PC-Beschlagnahmungen bei Unschuldigen ausgelöst.
>
>Die Anzeigen waren mindestens teilweise nicht anonym

ich kenne natürlich nicht alle Anzeigen, aber das von dem Fax mit
unleserlichem Krakel drunter erzählte mir ein KHK vom Staatschutz
Marburg, mit dem ich deswegen mal Kontakt hatte.

>und beruhten auf
>gefälschten "Beweismitteln"š. Dennoch postet er bis heute nahezu
>täglich in de.etc.finanz.misc.

Ein guter Beweis dafür wie kaputt das Usenet ist.

>Grüße
>Marc
>
>š gängige Methode war, echte Header eines Realen Usenet-Postings mit
>neuer, nationalsozialistisch geprägten Nutzlast zu versehen

IIRC: zuerst war es Raubkopie-Handel in Millionenhöhe (auch an
Finanzämter), dann die "Neonazi-Bande" und schließlich KiPo -
darauf sprangen die Staatsanwaltschaften besonders gut an. Bis er den
Münchner Generalstaatsanwalt als "KiPo-Produzent und Großhändler"
titulierte - dann kam er 2007 endlich in München vor Gericht.

Das Ergebnis war wie erwartet: Schuldunfähig - aber damit stand er (10
Jahre nachdem der Spuk begann) endlich im Zentralregister.
Der Richter hat ihm nach offiziellem Verhandlungsende sehr
eindringlich erklärt, das er in Verwahrung kommt, wenn er so
weitermacht. Ich war als Zeuge geladen.

--
Schöne Grüße,
Wolfgang

Thomas Hochstein

unread,
Apr 5, 2020, 3:30:02 PM4/5/20
to
Wolfgang Kynast schrieb am 05.04.2020:

> Der Richter hat ihm nach offiziellem Verhandlungsende sehr
> eindringlich erklärt, das er in Verwahrung kommt, wenn er so
> weitermacht. Ich war als Zeuge geladen.

Das kann man natürlich versuchen, um den Betreffenden zu beeindrucken;
wegen bloßer Belästigungen und Rechtspflegedelikte, so belastend solche
falschen Anzeigen und die daraus resultierenden Maßnahmen auch sein
mögen, ist eine Unterbringung ("Verwahrung") praktisch ausgeschlossen.

-thh
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