Andreas Oehler <
andreas...@gmx.de> wrote:
> Thu, 3 Jan 2013 09:45:06 +0000 (UTC), Ervin Peters:
>
> Es läuft halt eine von Bundesverkehrsminister beauftragte Studie seitens
> der BASt mit der Vorgabe zu prüfen, ob man denn nicht mehr oder minder
> beliebig schlechtes Batterielicht freigeben solle. Bei Anhörungen dazu
> überwog aber die Vernunft - sprich es sollen keine Verordnungsänderungen
> kommen, die dazu führen, dass die Erstausrüstung mit Nabendynamos deutlich
> zurück geht und statt dessen China-Murks-Batteriefunzeln gepusht werden.
Du meinst so billigen Plunder wie meine B&M Big Bang? Ich kenne keine
dynamobetriebene Leuchte, die auch nur im Ansatz so viel Licht gibt,
sowohl von der Helligkeit als auch von der Größe des ausgeleuchteten
Feldes.
Ich betreibe diese Lampe bewußt illegal, denn das Rad, auf dem ich sie
meistens durch die Gegend karre, ist weder ein Rennrad, noch wiegt es
weniger als 11 kg. Außerdem habe ich zeitgleich noch einen IQ Cyo in
Betrieb, weil das Rad nunmal über eine Dynamolichtanlage verfügt, und um
das Toplight zu nutzen muß eben auch der Schweinwerfer vor sich hin
funzeln.
Welchen sachlichen (nicht rechtlichen) Grund gibt es, meine Nutzung
anzulehnen?
> >Die Realität sieht so aus, das die meisten Radhändler gar keine Dynamos
> >verkaufen wollen, weil diese die Wightweeni und sportiven
> >Verkaufsargumente zu nichte machen.
>
> In der Erstausrüstung sind Nabendynamos dominierend.
Bei Rennrädern, bei MTBs, bei BMX-Rädern oder bei Cruisern? Ich glaube,
daß diese Räder mehrheitlich unbeleuchtet verkauft werden. Ich weiß
allerdings nicht, wie hoch der Anteil dieser Räder bei den
Verkaufszahlen aller Fahrräder ist, sehe sie aber zumindest als nicht
vernachlässigbar an.
> Jetzt im Winter bieten vernünftige Händler
> Nabendynamo-Umrüst-Pauschalangebote ab 50 Euro an. Sinnvoll, auch um die
> Werkstatt in der mageren Jahreszeit besser auszulasten.
Das auf jeden Fall!
> >Und viele Käufer haben die
> >Erfahrungen von früher im Kopf, wo Dynamos bremsten und das Licht nicht
> >funktionierte.
>
> Das ist glücklicherweise eine schrumpfende Minderheit.
Bist Du Dir da so sicher? Es ist klar, daß die heutigen Nabendynamos,
selbst die billigsten z. B. von Shimano, einen dramatischen Fortschritt
an Zuverlässigkeit, Komfort und Leichtgängigkeit darstellen, und sogar
ein AXA HR ist um Welten besser als ein Seitenheuler aus den 80er
Jahren, wo ein Nordlicht noch Maßstäbe setzen konnte und die meisten
Räder mit mehr oder weniger billigen Krafträubern ausgerüstet waren.
Aber die Mehrheit der älteren Menschen, die nicht oder nur sehr selten
mit dem Rad fahren, die haben nie die unbestrittenen Vorzüge eines NaDys
kennengelernt.
> >Deswegen werden wenig Dynamoräder verkauuft und wenn dann
> >nur an erfahrenere Alltagsradfahrer deren Sport- und Poserambitionen
> >gegen 0 tendieren.
>
> Ganz im Gegentum: Lischen Müller kauft heute ganz selbstverständlich ein
> Fahrrad mit Nabendynamo-Lichtanlage - selbst wenn so gut wie nie bei
> Dunkelheit gefahren wird.
Die wird sich vermutlich weder ein Rennrad noch ein MTB zulegen.
> >Da die StVZO kaum Beachtung in der Bereitstellung von Beleuchtung
> >erfährt, ist eine praktische Erfahrung. Ausserdem beschränkt sie in ihrer
> >gegenwärtigen Form unnötig die Freunde richtigen Lichtes und die Freunde
> >der Fortentwicklung von human powered Vehicles, also Lastenräder,
> >Anhänger, Velomobile, Teil- und Vollverkleidete Liegeräder.
>
> Das halte ich für eine exotische Geek-Meinung.
So wie oben ist das sicher nicht common sense. Und ich erkenne mit
Freude, daß der Markt heute sehr gute Lösungen für Dynamobeleuchtung
anbietet.
Dennoch halte ich die derzeitige Regelung in .de für albern. Ich habe
kein schlechtes Gewissen, wenn ich mit oben genanntem Rad durch die
Nacht fahre, obwohl das strengstens verboten ist, und ich habe auch kein
schlechtes Gewissen, wenn ich am Samstag vormittags bei strahlendem
Sonnenschein mit einem gänzlich licht- und reflektorlosen Rennrad oder
MTB zum Bäcker fahre, obwohl das genauso illegal ist.
> Es ist doch unzweifelhaft, dass sowohl bei Dynamo- wie auch bei
> Batterieleuchten trotz oder gerade wegen der StVZO-Vorschriften in den
> letzten Jahren gewaltige Fortschritte erreicht wurden.
Ja, wobei ich eher zu einem "trotz" tendieren würde. Selbst heutige
Basisausrüstung mit einfachstem NaDy und einfacher LED-Beleuchtung
schlägt das Geraffel aus den 80ern um Längen.
> Lichtausbeute, Zuverlässigkeit, Akkulaufzeit - alles um ein vielfaches
> besser als vor 20 Jahren. Und diese Entwicklungen stammen zum großen teil
> aus Deutschland bzw. wurden bevorzugt für den deutschen Markt gemacht.
> Wenn die StVZO wirklich ein großer Hemmschuh wäre, wie wäre das dann zu
> erklären?
Aus der Erkenntnis, daß es - je nach Nutzungsprofil - viele Situationen
gibt, wo Licht einfach komfortabel ist.
> >Von daher ist es zu begrüßen, wenn diese überarbeitet und radikal
> >geschrumpft wird.
>
> Ein Beschränkung auf Kriterien, die in erster Linie Zuverlässigkeit und
> Wartungsarmut sicherstellen abprüfen statt elektrischer Daten, wäre IMHO
> sinnvoll. Also sowas wie Schlagfestigkeit von Scheinwerfern, Spritzwasser-
> dichtigkeit, Akkumindestlaufzeit bei Kälte, klare Angabe der
> Akku-Restlaufzeit...
Eine Mindestvorgabe für die Helligkeit auf einem hinreichend breiten
Bereich (und nicht nur einem kleinen Fleck) halte ich auch für
zielführend.
Nicht zielführend ist in meinen Augen die Vorschrift, *jederzeit* das
ganze Lametta spazierenfahren zu müssen. Da erscheint mir eine Regelung
wie in .at wesentlich sinnvoller: Wenn nötig, dann Licht, wenn nicht,
dann nicht. Ich brauche ja auch keine Schneeketten, wenn ich im August
mit dem PKW durch unser Heimatland fahre.
> > Der ADFC
> >favorisiert weiterhin Nabendynamosysteme als robuste und leistungsfähige
> >Beleuchtungsanlagen - was ja grad im Kontext hochwertiger Scheinwerfer
> >und flächiger Rücklichter (Philipps Saferide z.B.) auch richtig ist. Nur
> >findet das wenig Resonanz. Daher rückt auch der ADFC von der Ausgrenzung
> >der Batteriebeleuchtungen ab.
Dabei reichen mir an manchen Rädern auch Rollendynamos oder (gute!)
Seitenläufer. Ich sehe nicht ein, für eine Benutzung, die seltener als
einmal im Jahr sinnvoll ist, teueres Gerät zu montieren.
> >Ich hoffe und wünsche mir, dass die Regeln radikal vereinfacht werden,
> >auf Mindestwirkungen für Scheinwerfer und Mindestgrößen von Leuchtflächen
> >für Rücklichter abgestellt wird und in den Obergrenzen der Wirkungen und
> >Ausrüstungsmöglichkeiten auf die Beleuchtungsvorschriften für Kfz
> >verwiesen wird.
>
> Damit gibt man halt die heute als selbstverständlich erachtete
> Kompatibilität von Dynamo-Bauteilen auf. Hat Vor- und Nachteile.
Eben, es hat *auch* Vorteile. Deshalb sehe ich nicht ein, weshalb sich
der Verordnungsgeber anmaßt, an dieser Stelle regelnd eingreifen zu
wollen.
> >Die KBA Zulassungspflicht sollte sich auf den Scheinwerfer beschränken.
>
> Und dann kommt jemand wie "magniclight" oder "reelight" und liefert einen
> Dynamo, der bei Tempo 0-8 km/h <0.1 Watt liefert und bei 20 km/h 0.5 Watt.
> Wem genau hilft das? Steigert das die Zahl gut illuminierter Radfahrer?
Senkt es sie? Wieviele steigen von richtiger Beleuchtung auf solche
Funzeln um, und wieviele von gar keiner Beleuchtung oder den
knopfzellengespeisten Miniglühwürmchen?
> Was nützt diese "Freiheit" - wenn dann Nabendynamos wieder aus der
> Erstausrüstung verschwinden?
Wer Licht am Rad braucht, der wird welches haben, und wer darauf pfeift,
der hat auch heute keines am Rad - trotz restriktiver Regeln.
> Eine Fahrradlicht-DIN liegt ja als Entwurf vor und eine ISO ist in Arbeit.
> Aber ob das den freundlichen Chinesen zur Qualität motiviert?
Wenn sich damit Geld verdienen läßt? Eindeutig ja!
Mathias
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inzwischen wieder ohne Signatur