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Firmenschild

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Uwe Ukenings

unread,
Feb 19, 2003, 8:52:55 AM2/19/03
to
Hallo,

vieleicht kann mir jemand helfen: Ich betreibe ein Einzelunternehmen mit
Betriebssitz im eigenem Haus. Es besteht kein Ladenlokal und Angestellte
sind nicht tätig. Jetzt hat mir jemand erzählt, ich müßte außen am Haus
deutlich sichtbar ein Firmenschild angeben. Ist dem wirklich so? Wenn ja,
welche Mindestvoraussetzungen muß das Schild erfüllen, also Mindestgröße,
Inhalt, etc.

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen!

Uwe Ukenings
EDV-Bereatung, Handel, Service, Training, Internet-Service u. Design
Hofgartenweg 2 - D-94424 Arnstorf - Telefon (08723) 978991 - Telefax
(08723) 978992 - Mobil (0179) 2734573
AIM: UkeningsU


Matthias Hanft

unread,
Feb 19, 2003, 9:07:57 AM2/19/03
to
Uwe Ukenings schrieb:

>
> vieleicht kann mir jemand helfen: Ich betreibe ein Einzelunternehmen mit
> Betriebssitz im eigenem Haus. Es besteht kein Ladenlokal und Angestellte
> sind nicht tätig. Jetzt hat mir jemand erzählt, ich müßte außen am Haus
> deutlich sichtbar ein Firmenschild angeben. Ist dem wirklich so? Wenn ja,
> welche Mindestvoraussetzungen muß das Schild erfüllen, also Mindestgröße,
> Inhalt, etc.

Nie was von gehört. Im Gegenteil, vermutlich bräuchtest Du für sowas erst
mal eine Baugenehmigung... :-)

Gruß Matthias.

Jockel Hofmann

unread,
Feb 19, 2003, 9:14:10 AM2/19/03
to
Am Mittwoch, 19. Februar 2003 14:52 schreibselte Uwe Ukenings:

> Jetzt hat mir jemand erzählt, ich müßte außen am Haus
> deutlich sichtbar ein Firmenschild angeben. Ist dem wirklich so?

Offensichtlich ist es wirklich so, dass dir das jemand erzählt hat.



> Uwe Ukenings
> EDV-Bereatung, Handel, Service, Training, Internet-Service u. Design

Da glasgoogle ich mal, dass du vollhaftender Einzelunternehmer bist und dein
Unternehmen an deinem Wohnsitz angemeldet hast. AFAIK musst du dort
lediglich postalisch erreichbar sein. Da sollte ein Klingelschildchen
reichen.

:-) Jockel

--
Marketing: http://www.jockelhofmann.de/
Büro in Frankfurt zu vermieten: 60m2 http://www.jockelhofmann.de/?l=57

Erwin Denzler

unread,
Feb 19, 2003, 9:09:02 AM2/19/03
to
Uwe Ukenings schrieb:

>
> vieleicht kann mir jemand helfen: Ich betreibe ein Einzelunternehmen mit
> Betriebssitz im eigenem Haus. Es besteht kein Ladenlokal und Angestellte
> sind nicht tätig. Jetzt hat mir jemand erzählt, ich müßte außen am Haus
> deutlich sichtbar ein Firmenschild angeben. Ist dem wirklich so? Wenn ja,
> welche Mindestvoraussetzungen muß das Schild erfüllen, also Mindestgröße,
> Inhalt, etc.

Mir fällt da spontan nur § 15 a GewO ein, könnte sein daß es für
bestimmte Betriebe noch besondere Vorschriften gibt.

E.D.


GewO § 15a Anbringung von Namen und Firma

(1) Gewerbetreibende, die eine offene Verkaufsstelle haben, eine
Gaststätte betreiben oder eine sonstige offene Betriebsstätte haben,
sind verpflichtet, ihren Familiennamen mit mindestens einem
ausgeschriebenen Vornamen an der Außenseite oder am Eingang der offenen
Verkaufsstelle, der Gaststätte oder der sonstigen offenen Betriebsstätte
in deutlich lesbarer Schrift anzubringen.

(2) Gewerbetreibende, für die eine Firma im Handelsregister eingetragen
ist, haben außerdem ihre Firma in der in Absatz 1 bezeichneten Weise
anzubringen, ist aus der Firma der Familienname des Geschäftsinhabers
mit einem ausgeschriebenen Vornamen zu ersehen, so genügt die Anbringung
der Firma.

(3) Auf offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und
Kommanditgesellschaften auf Aktien finden diese Vorschriften mit der
Maßgabe Anwendung, daß für die Namen der persönlich haftenden
Gesellschafter gilt, was in betreff der Namen der Gewerbetreibenden
bestimmt ist. Juristische Personen, die eine offene Verkaufsstelle
haben, eine Gaststätte betreiben oder eine sonstige offene
Betriebsstätte haben, haben ihre Firma oder ihren Namen in der in Absatz
1 bezeichneten Weise anzubringen.

(4) Sind mehr als zwei Beteiligte vorhanden, deren Namen hiernach in der
Aufschrift anzugeben wären, so genügt es, wenn die Namen von zweien mit
einem das Vorhandensein weiterer Beteiligter andeutenden Zusatz
aufgenommen werden. Die zuständige Behörde kann im einzelnen Fall die
Angabe der Namen aller Beteiligten anordnen.

(5) Die Absätze 1 bis 4 gelten entsprechend für den Betrieb einer
Spielhalle oder eines ähnlichen Unternehmens sowie für die Aufstellung
von Automaten außerhalb der Betriebsräume des Aufstellers. An den
Automaten ist auch die Anschrift des Aufstellers anzubringen.


Enrico Mielniczek

unread,
Feb 19, 2003, 11:39:46 AM2/19/03
to
Erwin Denzler <den...@erwin-denzler.de> schrieb:

>> vieleicht kann mir jemand helfen: Ich betreibe ein Einzelunternehmen mit
>> Betriebssitz im eigenem Haus. Es besteht kein Ladenlokal und Angestellte
>> sind nicht tätig. Jetzt hat mir jemand erzählt, ich müßte außen am Haus
>> deutlich sichtbar ein Firmenschild angeben. Ist dem wirklich so? Wenn ja,
>> welche Mindestvoraussetzungen muß das Schild erfüllen, also Mindestgröße,
>> Inhalt, etc.
>
>Mir fällt da spontan nur § 15 a GewO ein, könnte sein daß es für
>bestimmte Betriebe noch besondere Vorschriften gibt.
>

>GewO § 15a Anbringung von Namen und Firma
>
>(1) Gewerbetreibende, die eine offene Verkaufsstelle haben, eine
>Gaststätte betreiben oder eine sonstige offene Betriebsstätte haben,
>sind verpflichtet, ihren Familiennamen mit mindestens einem
>ausgeschriebenen Vornamen an der Außenseite oder am Eingang der offenen
>Verkaufsstelle, der Gaststätte oder der sonstigen offenen Betriebsstätte

Also Briefkasten oder Klingelschild erfüllen diese Forderung.

Vertreibt dieser Jemand der dir das erzählt hat vielleicht
Reklameschilder?

Ciao

Enrico
--
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1. Telefongespräche sind innerhalb von 30 Sekunden beendet.

Daniel Roedding

unread,
Feb 19, 2003, 2:49:16 PM2/19/03
to
"Uwe Ukenings" <uwe.uk...@gmx.de> wrote:
> vieleicht kann mir jemand helfen: Ich betreibe ein Einzelunternehmen mit
> Betriebssitz im eigenem Haus. Es besteht kein Ladenlokal und Angestellte
> sind nicht tätig. Jetzt hat mir jemand erzählt, ich müßte außen am Haus
> deutlich sichtbar ein Firmenschild angeben. Ist dem wirklich so? Wenn ja,
> welche Mindestvoraussetzungen muß das Schild erfüllen, also Mindestgröße,
> Inhalt, etc.

Nö, wenn Du keinen Publikumsverkehr hast, brauchst Du das auch nicht.

Der normative Sinn solcher Schilder besteht wohl darin, daß jemand, der
in einen Laden geht und dort ein Geschäft tätigt, klar und deutlich
ohne gesonderte Mitwirkung durch das Personal darauf hingewiesen wird,
mit wem er nun ins Geschäft kommt. Wenn es diese direkte Form der
Geschäftsanbahnung nicht gibt, weil Du z. B. schriftliche Angebote
versendest, dann spielt das für Dich alles keine Rolle.

Daniel

Jens Arne Maennig

unread,
Feb 19, 2003, 3:05:12 PM2/19/03
to
Uwe Ukenings schrieb:

>Jetzt hat mir jemand erzählt, ich müßte außen am Haus
>deutlich sichtbar ein Firmenschild angeben.

Du kennst den Satz mit den fünf "und" hinereinander?

SCNR

Jens

Christian Wieland

unread,
Feb 19, 2003, 3:54:41 PM2/19/03
to
Hallo Uwe,

Uwe Ukenings schrieb:

> Hallo,
>
> vieleicht kann mir jemand helfen: Ich betreibe ein Einzelunternehmen mit
> Betriebssitz im eigenem Haus. Es besteht kein Ladenlokal und Angestellte
> sind nicht tätig. Jetzt hat mir jemand erzählt, ich müßte außen am Haus
> deutlich sichtbar ein Firmenschild angeben. Ist dem wirklich so? Wenn ja,
> welche Mindestvoraussetzungen muß das Schild erfüllen, also Mindestgröße,
> Inhalt, etc.
>

Unabhängig vom "muß", schaden kann's ja nicht! Ist doch eine preiswerte
Werbung und ein Wegweiser für deine Kunden.
Bei Ladenlokalen ist es Pflicht. Schau mal in den Einkaufszonen auf die
Eingangstüren rechts/links ganz untern, da wirst du dann ganz klein einige
Klebebuchstaben finden, die den Inhaber preisgeben.

>
> Vielen Dank für Eure Hilfe.
>

Gerne geschehen :-)

>
> Mit freundlichen Grüßen!
>

dito
Christian

Ursula Pfeiffer

unread,
Feb 19, 2003, 5:02:35 PM2/19/03
to
Jens Arne Maennig wrote
Ähem - sorry, ich bin zwar nicht Uwe - aber neugierig:

Wie heißt der Satz?

Fragende Grüße,
Ursula

"Ich habe, ehrlich gesagt, noch nie meine Steuererklärung selbst
gemacht. Es soll aber so schwierig nicht sein."
(Hans Eichel, Bundesfinanzminister)

Ursula Pfeiffer

unread,
Feb 19, 2003, 5:34:00 PM2/19/03
to
Jens Arne Maennig wrote
Ähem - sorry, ich bin zwar nicht Uwe - aber neugierig:

Wie heißt der Satz?

Fragende Grüße,
Ursula
--
Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur
auf der Rückseite dieses Postings.

Martin Hentrich

unread,
Feb 19, 2003, 5:50:39 PM2/19/03
to
Ursula Pfeiffer bemerkte am Wed, 19 Feb 2003 23:34:00 +0100:

>Wie heißt der Satz?

http://www-aix.gsi.de/~giese/undund.html

Quelle:
http://www.google.de/search?q=%22und+und+und+und+und

Martin.... ;-)) <bg>

Uwe Ukenings

unread,
Feb 19, 2003, 5:55:26 PM2/19/03
to

"Jens Arne Maennig" <maennig...@cricetus.com> schrieb im Newsbeitrag
news:2qo75v4r2laio4qsf...@4ax.com...

Grübel... Laß mich mal nicht dumm sterben ;-)

Gruß,
Uwe


Ursula Pfeiffer

unread,
Feb 19, 2003, 7:39:05 PM2/19/03
to
Martin Hentrich wrote

> Ursula Pfeiffer bemerkte am Wed, 19 Feb 2003 23:34:00 +0100:
>
> >Wie heißt der Satz?
>
> http://www-aix.gsi.de/~giese/undund.html
>
*rofl*! Uff... :-)

Danke und gute Nacht,

Ursula

Jens Arne Maennig

unread,
Feb 20, 2003, 2:54:04 AM2/20/03
to
Martin Hentrich schrieb:

>Ursula Pfeiffer bemerkte am Wed, 19 Feb 2003 23:34:00 +0100:

Mit Bezug zum Thread meinet ich die Story, wie ich sie kannte:

Paul Müller betreibt ein Ladengeschäft für Kopfbedeckungen. Er
benötigt ein neues Schild am Laden, das er beim Malermeister an der
Ecke bestellt. Als anständiger Einzelunternehmer [TM] bestellt er den
Text
+-----------------+
| PAUL MÜLLER |
| Hüte und Mützen |
+-----------------+

Als der Malermeister das Schild liefert fragt er: "Na, wie finden
Sie's?"

"Schön," sagt Herr Müller, "aber noch besser wär's, wenn Sie zwischen
Hüte und und und und und Mützen etwas mehr Platz gelassen hätten."

Jens

Martin Hentrich

unread,
Feb 20, 2003, 4:35:14 AM2/20/03
to
Jens Arne Maennig bemerkte am Thu, 20 Feb 2003 08:54:04 +0100:

>Mit Bezug zum Thread meinet ich die Story, wie ich sie kannte:

Klar... ;-)
Die ließ sich aber nicht so einfach ergoogeln... ;-)))

Martin

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