Google Groups no longer supports new Usenet posts or subscriptions. Historical content remains viewable.
Dismiss

Re: Der Europäische Haftbefehl bereits im Dezember von Deutschland zur Verfolgung ausl ändischer Revisionisten in die Tat umgesetzt!

5 views
Skip to first unread message

bv_schornak

unread,
Jan 20, 2005, 5:54:51 PM1/20/05
to
Jens Schlüter schrieb:

>Bereits im Dezember 2004 wurde der Flämische Revisionist Siegfried Verbeke
>aufgrund eines "Europäischen Haftbefehls" der bundesdeutschen Justiz verhaftet.
>
>Und das, obwohl er nicht gegen Gesezte in seinem eigenen Land verstossen hatte.
>
>http://www.das-gibts-doch-nicht.org/seite3334.php
>

Warum wurde er dann von einem _belgischen_ Gericht wegen "Verächtlichmachung
von 6 Millionen Opfern des Nationalsozialismus" verurteilt?

<http://vho.org/Intro/D/Flugblatt.html> - Verbeke's Homepage.

Meinungsfreiheit hört da auf wo die Rechte anderer Menschen verletzt werden.
Die Opfer des NS-Regimes haben ein Recht darauf, dass ihre Menschenwürde ge-
wahrt bleibt (speziell deswegen, weil eben diese Menschenwürde zu Zeiten des
NS-Regimes pauschal - alle Juden - missachtet und aberkannt wurde)...


Grüsse aus Augsburg

Bernhard Schornak

Norbert Marzahn

unread,
Jan 22, 2005, 2:46:30 AM1/22/05
to

Sorum geht das nicht. So hart es klingen mag, aber die Opfer des
NS-Regimes haben wie alle Toten keinerlei Rechte. Die
Verächtlichmachung muss daher ein eigenständiger Tatbestand sein.

http://www.ratgeberrecht.de/index/is03774.html
Rechtsfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit, Träger von Rechten und
Pflichten zu sein (z.B. Eigentümer oder Schuldner). Die
Rechtsfähigkeit besitzen natürliche und juristische Personen. Die
Rechtsfähigkeit eines Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt
(§ 1 BGB) und endet mit dem Tod.


bv_schornak

unread,
Jan 22, 2005, 8:19:39 AM1/22/05
to

Was den Straftatbestand nicht aufhebt, da sowohl der Angeklagte
als auch der/die Kläger und der Staatsanwalt zweifellos lebende
Menschen sein werden. Abgesehen davon trifft hier das StGB (und
nicht das BGB!) zu, da es sich um eine Straftat handelt.

Siehe auch <http://www.jurpc.de/rechtspr/20010038.htm> und

<http://www.jura.uni-muenchen.de/sieber/article/Internet-Strafrecht/Internationales%20Strafrecht%20im%20Internet.htm>

zum gleichen Themenkreis.

Message has been deleted

Leopold "Wadenkneifer"

unread,
Jan 22, 2005, 1:10:06 PM1/22/05
to
Bei Frank Markopoulos tropfte aus der Feder:
> n.ma...@nikocity.de (Norbert Marzahn) teilte uns am 22.01.05 mit:

>
>> die Opfer des NS-Regimes haben wie alle Toten keinerlei Rechte.
>
> DER MEISTER[tm] spinnt wieder mal.
>
> Wie alle Nazis - immer und überall.
>
>> http://www.ratgeberrecht.de/index/is03774.html
>> Rechtsfaehigkeit bezeichnet die Faehigkeit, Traeger von Rechten und
>> Pflichten zu sein (z.B. Eigentuemer oder Schuldner). Die
>> Rechtsfaehigkeit besitzen natuerliche und juristische Personen. Die
>> Rechtsfaehigkeit eines Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt

>> (§ 1 BGB) und endet mit dem Tod.
>
> Da geht es, oh MEISTER[tm], um RechtsFÄHIGKEIT!

Nichts anderes steht da oberhalb deiner sinnfreien bemerkung,
schwuchtelchen!

>
> Anderenfalls wären z.B. solche Paragraphen wie "Störung der Totenruhe"
> gar nicht denkbar.
>
Die totenruhe hat nichts mit einer nicht vorhandenen rechtsfähigkeit von
toten zu tun...

Aber das wirst Du jetzt nicht verstehen.
>

--
S
P
D

Sozialverbrecher
Partei
Deutschland

Hannes Zach

unread,
Jan 22, 2005, 2:14:33 PM1/22/05
to
On Sat, 22 Jan 2005 08:46:30 +0100, Norbert Marzahn
<n.ma...@nikocity.de> wrote:

>http://www.ratgeberrecht.de/index/is03774.html
>Rechtsfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit, Träger von Rechten und
>Pflichten zu sein (z.B. Eigentümer oder Schuldner). Die
>Rechtsfähigkeit besitzen natürliche und juristische Personen. Die
>Rechtsfähigkeit eines Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt
>(§ 1 BGB) und endet mit dem Tod.

Ich darf dem Herrn Marzahn vom Stamm Marescha das deutsche StgB (z.B.)
nahebringen:

§ 189 Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener:

Wer das Andenken eines Verstorbenen verunglimpft, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Levitische Grüße

Hannes

Peter Niessen

unread,
Jan 22, 2005, 5:57:44 PM1/22/05
to
Am Sat, 22 Jan 2005 19:10:06 +0100 schrieb Leopold "Wadenkneifer":

> Nichts anderes steht da oberhalb deiner sinnfreien bemerkung,
> schwuchtelchen!

Schon wieder dieser verklemmte Schwule mit Uniformkomplex seuftz!
--
|
-O_O- Cunning Pike Wearing Ear Rings

Norbert Marzahn

unread,
Jan 22, 2005, 6:39:33 PM1/22/05
to

>n.ma...@nikocity.de (Norbert Marzahn) teilte uns am 22.01.05 mit:
>
>> die Opfer des NS-Regimes haben wie alle Toten keinerlei Rechte.
>
>DER MEISTER[tm] spinnt wieder mal.
>
>Wie alle Nazis - immer und überall.
>
>> http://www.ratgeberrecht.de/index/is03774.html
>> Rechtsfaehigkeit bezeichnet die Faehigkeit, Traeger von Rechten und
>> Pflichten zu sein (z.B. Eigentuemer oder Schuldner). Die
>> Rechtsfaehigkeit besitzen natuerliche und juristische Personen. Die
>> Rechtsfaehigkeit eines Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt

>> (§ 1 BGB) und endet mit dem Tod.
>
>Da geht es, oh MEISTER[tm], um RechtsFÄHIGKEIT!

Ja. Und wer nicht rechtsfähig ist, der hat keine Rechte.
Nullkommagarkeine. Das ist nunmal so, da kommst Du nicht dran vorbei.


>
>Anderenfalls wären z.B. solche Paragraphen wie "Störung der Totenruhe"
>gar nicht denkbar.

Auch diese ist kein Recht der Toten die ja nicht rechtsfähig sind.
Tatsächlich stört die Toten ja auch nichts. WIR sind es die sich
stören würden, deshalb schufen wir Lebenden ein Recht, das aber kein
Recht der Toten ist, die keine Rechte haben können. Und sie auch nicht
brauchen.


>
>Aber das wirst Du jetzt nicht verstehen.

Das oder Dich?


Norbert Marzahn

unread,
Jan 22, 2005, 6:39:32 PM1/22/05
to

>On Sat, 22 Jan 2005 08:46:30 +0100, Norbert Marzahn
><n.ma...@nikocity.de> wrote:
>
>>http://www.ratgeberrecht.de/index/is03774.html
>>Rechtsfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit, Träger von Rechten und
>>Pflichten zu sein (z.B. Eigentümer oder Schuldner). Die
>>Rechtsfähigkeit besitzen natürliche und juristische Personen. Die
>>Rechtsfähigkeit eines Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt
>>(§ 1 BGB) und endet mit dem Tod.
>
>Ich darf dem Herrn Marzahn vom Stamm Marescha das deutsche StgB (z.B.)
>nahebringen:
>
>§ 189 Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener:

Und das IST ein eigener Tatbestand.

>
>Wer das Andenken eines Verstorbenen verunglimpft, wird mit
>Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Mein Vorredner hatte geschrieben:

Meinungsfreiheit hört da auf wo die Rechte anderer Menschen verletzt
werden. Die Opfer des NS-Regimes haben ein Recht darauf, dass ihre

Menschenwürde gewahrt bleibt (speziell deswegen, weil eben diese
Menschenwürde zu Zeiten des

Dazu sagte ich:

Sorum geht das nicht. So hart es klingen mag, aber die Opfer des
NS-Regimes haben wie alle Toten keinerlei Rechte. Die
Verächtlichmachung muss daher ein eigenständiger Tatbestand sein.

Du hättest also ausnahmsweise einfach mal nur "Stimmt" kommentieren
können.


Werner Olschewski

unread,
Jan 22, 2005, 7:30:28 PM1/22/05
to
Norbert Marzahn wrote:

>
> Mein Vorredner hatte geschrieben:
>
> Meinungsfreiheit hört da auf wo die Rechte anderer Menschen verletzt
> werden. Die Opfer des NS-Regimes haben ein Recht darauf, dass ihre
> Menschenwürde gewahrt bleibt (speziell deswegen, weil eben diese
> Menschenwürde zu Zeiten des

Sie haben ein moralisches Recht, das ist erstmal kein juristisches.


>
> Dazu sagte ich:
>
> Sorum geht das nicht. So hart es klingen mag, aber die Opfer des
> NS-Regimes haben wie alle Toten keinerlei Rechte. Die
> Verächtlichmachung muss daher ein eigenständiger Tatbestand sein.
>

Das moralische Recht findet sich im Strafrecht wieder, in dem
Paragraphen, der die Verunglimpfung Verstorbener verbietet, und
der in diesem Fall die allgemeine Rechtlosigkeit ersetzt.

> Du hättest also ausnahmsweise einfach mal nur "Stimmt" kommentieren
> können.

Nein, sie haben das Recht, aufgrund dieses speziellen Paragraphen.
Aber das Deine Rechtsauffassung eigenwillig ist wissen wir ja bereits.
Versuch nicht, einem Richter zu erklaeren, dass Paragraph 189 StGB
ungueltig ist, da Tote keine Rechte haben.


Gruss
Werner

Norbert Marzahn

unread,
Jan 23, 2005, 4:43:39 AM1/23/05
to

>Norbert Marzahn wrote:
>
>>
>> Mein Vorredner hatte geschrieben:
>>
>> Meinungsfreiheit hört da auf wo die Rechte anderer Menschen verletzt
>> werden. Die Opfer des NS-Regimes haben ein Recht darauf, dass ihre
>> Menschenwürde gewahrt bleibt (speziell deswegen, weil eben diese
>> Menschenwürde zu Zeiten des
>
>Sie haben ein moralisches Recht, das ist erstmal kein juristisches.

Bisher sah ich das juristisch. Aber ich denke, dass Tote auch kein
moralisches Recht haben und es auch nicht brauchen. Sie haben alles
hinter sich, das Leben, den Tod, allen Ärger und auch alle Moral. Es
geht bei all diesen Dingen immer nur um uns Weiterlebende, um unsere
Bedürfnisse und um unsere Moral.

>
>>
>> Dazu sagte ich:
>>
>> Sorum geht das nicht. So hart es klingen mag, aber die Opfer des
>> NS-Regimes haben wie alle Toten keinerlei Rechte. Die
>> Verächtlichmachung muss daher ein eigenständiger Tatbestand sein.
>>
>
>Das moralische Recht findet sich im Strafrecht wieder, in dem
>Paragraphen, der die Verunglimpfung Verstorbener verbietet, und
>der in diesem Fall die allgemeine Rechtlosigkeit ersetzt.
>
>> Du hättest also ausnahmsweise einfach mal nur "Stimmt" kommentieren
>> können.
>
>Nein, sie haben das Recht, aufgrund dieses speziellen Paragraphen.
>Aber das Deine Rechtsauffassung eigenwillig ist wissen wir ja bereits.
>Versuch nicht, einem Richter zu erklaeren, dass Paragraph 189 StGB
>ungueltig ist, da Tote keine Rechte haben.

Nö, das nicht. Im Gegenteil, eben weil Tote von sich aus keinerlei
Rechte haben, muss alles, was mit ihnen zu tun hat, einzeln zum Gesetz
gemacht werden.


Message has been deleted

Hannes Zach

unread,
Jan 23, 2005, 5:20:10 AM1/23/05
to

Äh - welcher Sachverhalt oktroyiert eigentliich, in welcher Form ich
deine Kommentare zu kommentieren habe?

Ich machte dich auf den von dir hinterfragten Tatbestand aufmerksam,
bezogen auf das Land, in dem du wohnst. Punkt.

Hannes

Herbert Huber

unread,
Jan 23, 2005, 5:32:42 AM1/23/05
to
Servus,
ich verstehe die ganze Diskussion nicht.
Jemand schrieb

Bereits im Dezember 2004 wurde der Flämische Revisionist Siegfried
Verbeke aufgrund eines "Europäischen Haftbefehls" der bundesdeutschen

Justiz verhaftet. Der neue EU-Haftbefehl erlaubt einem jeden
Mitgliedsstaat die Auslieferung eines Straftäters zu verlangen.
http://globalfire.tv/nj/04de/verfolgungen/verbeke.htm

Dann ist doch alles OK.
Es wird doch keinen vernünftigen Menschen geben, der will, daß
Holocaust-Leugner ihren Mist massenhaft nach Deutschland verschicken!?
--
Servus, tschau, bye
Herbert
www.gavagai.de

Carla Schneider

unread,
Jan 23, 2005, 5:51:48 AM1/23/05
to

Was heisst verschicken ? Etwa dass die Webseite auch von der BRD aus erreichbar ist ?
Muss Deutsches Recht danach weltweit gelten ? Warum dann nicht auch iranisches oder
saudi arabisches ? Da werden sicher noch einige gesteinigt werden...


--
http://www.geocities.com/carla_sch/index.html

Hannes Zach

unread,
Jan 23, 2005, 8:54:01 AM1/23/05
to
On Sun, 23 Jan 2005 10:43:39 +0100, Norbert Marzahn
<n.ma...@nikocity.de> wrote:

>Bisher sah ich das juristisch. Aber ich denke, dass Tote auch kein
>moralisches Recht haben und es auch nicht brauchen. Sie haben alles
>hinter sich, das Leben, den Tod, allen Ärger und auch alle Moral. Es
>geht bei all diesen Dingen immer nur um uns Weiterlebende, um unsere
>Bedürfnisse und um unsere Moral.

Und genau um unsere Moral geht es. Nicht um die Moral der Toten. Wenn
du Tote verächtlich machst, verstößt du gegen ein in unserer
gesellschaft herrschendes moralische Recht, das aus gutem Grund im
StGB zu einem juristischen gemacht wurde.

>[...]

>>Nein, sie haben das Recht, aufgrund dieses speziellen Paragraphen.
>>Aber das Deine Rechtsauffassung eigenwillig ist wissen wir ja bereits.
>>Versuch nicht, einem Richter zu erklaeren, dass Paragraph 189 StGB
>>ungueltig ist, da Tote keine Rechte haben.
>
>Nö, das nicht. Im Gegenteil, eben weil Tote von sich aus keinerlei
>Rechte haben, muss alles, was mit ihnen zu tun hat, einzeln zum Gesetz
>gemacht werden.

Und damit wird es zum Recht. Weshalb lavierst du da herum?

Tote haben sehr wohl Rechte. Rechte, die wir ihnen über das BGB hinaus
einräumen.

Wenn ein Lebender eine Organentnahme schriftlich verweigert, erwächst
ihm in Deutschland und Österreich z.B. postmortem durch
Transplantationsgesetze das Recht, dass 'eine die Pietät verletzende
Verunstaltung der Leiche' nicht vorgenommen wird.

Hannes

Norbert Marzahn

unread,
Jan 23, 2005, 9:23:28 AM1/23/05
to

>On Sun, 23 Jan 2005 10:43:39 +0100, Norbert Marzahn
><n.ma...@nikocity.de> wrote:
>
>>Bisher sah ich das juristisch. Aber ich denke, dass Tote auch kein
>>moralisches Recht haben und es auch nicht brauchen. Sie haben alles
>>hinter sich, das Leben, den Tod, allen Ärger und auch alle Moral. Es
>>geht bei all diesen Dingen immer nur um uns Weiterlebende, um unsere
>>Bedürfnisse und um unsere Moral.
>
>Und genau um unsere Moral geht es. Nicht um die Moral der Toten. Wenn
>du Tote verächtlich machst, verstößt du gegen ein in unserer
>gesellschaft herrschendes moralische Recht, das aus gutem Grund im
>StGB zu einem juristischen gemacht wurde.

Ja, so kann man das beschreiben, so ist es,


>
>>[...]
>
>>>Nein, sie haben das Recht, aufgrund dieses speziellen Paragraphen.
>>>Aber das Deine Rechtsauffassung eigenwillig ist wissen wir ja bereits.
>>>Versuch nicht, einem Richter zu erklaeren, dass Paragraph 189 StGB
>>>ungueltig ist, da Tote keine Rechte haben.
>>
>>Nö, das nicht. Im Gegenteil, eben weil Tote von sich aus keinerlei
>>Rechte haben, muss alles, was mit ihnen zu tun hat, einzeln zum Gesetz
>>gemacht werden.
>
>Und damit wird es zum Recht. Weshalb lavierst du da herum?

Es wird Recht, aber es ist kein Recht das die Toten haben.

>
>Tote haben sehr wohl Rechte. Rechte, die wir ihnen über das BGB hinaus
>einräumen.

Nein. Tote haben niemals Rechte.
Das ist unmöglich, es geht einfach nicht.
Sie sind - wie gesagt - nicht rechtsfähig.


Herbert Huber

unread,
Jan 23, 2005, 11:13:37 AM1/23/05
to
On Sun, 23 Jan 2005 11:51:48 +0100, Carla Schneider
<carl...@yahoo.com> wrote:
>
>Was heisst verschicken ?
versenden; in einen Umschlag geben und zur Post bringen;

> Etwa dass die Webseite auch von der BRD aus erreichbar ist ?

nein; verschicken bedeutet in diesem Kontext: versenden; in einen
Umschlag geben und zur Post bringen.

>Muss Deutsches Recht danach weltweit gelten ?

Nein. Wer behauptet solchen Schmarrn?

> Warum dann nicht auch iranisches oder
>saudi arabisches ?

Warum sollte es? Wer behauptet jenen Schmarrn?

Message has been deleted

Werner Olschewski

unread,
Jan 23, 2005, 12:49:26 PM1/23/05
to
Norbert Marzahn wrote:

> Nein. Tote haben niemals Rechte.
> Das ist unmöglich, es geht einfach nicht.
> Sie sind - wie gesagt - nicht rechtsfähig.

Wo hast Du das her?

Tote sind keine Rechtspersoenlichkeiten im Sinn des
BGB, aber ein Verbot, ihnen Rechte einzuraeumen,
ist dort auch nicht enthalten.

Ausserdem gilt im deutschen Recht das speziellere
Recht vor dem allgemeineren, also haben Tote dann
Rechte, wenn sie ihnen explizit eingeraeumt werden.


Gruss
Werner

Herbert Huber

unread,
Jan 23, 2005, 1:24:55 PM1/23/05
to
On Sun, 23 Jan 2005 18:13:40 +0100, Martin Falkenberg <m...@privacy.net>
wrote:

>On Sun, 23 Jan 2005 16:13:37 GMT, gav...@gmx.de (Herbert Huber)
>wrote:


>
>>On Sun, 23 Jan 2005 11:51:48 +0100, Carla Schneider
>><carl...@yahoo.com> wrote:
>>>
>>>Muss Deutsches Recht danach weltweit gelten ?
>>Nein. Wer behauptet solchen Schmarrn?
>

>Der Gesetzgeber:
>http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/__9.html
>
Gut daß ich dir nicht glaubte. Dort
(http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/__9.html) wird nicht
behauptet, daß das deutsche Recht in der ganzen Welt gilt. Das wäre
auch absolut lächerlich.
Wie sollten die deutschen Gesetze in Texas oder auf Tahiti gelten?

Herbert Huber

unread,
Jan 23, 2005, 1:27:32 PM1/23/05
to
On Sun, 23 Jan 2005 18:13:40 +0100, Martin Falkenberg <m...@privacy.net>
wrote:

>On Sun, 23 Jan 2005 16:13:37 GMT, gav...@gmx.de (Herbert Huber)
>wrote:
>

>>On Sun, 23 Jan 2005 11:51:48 +0100, Carla Schneider
>><carl...@yahoo.com> wrote:

>>>Muss Deutsches Recht danach weltweit gelten ?
>>Nein. Wer behauptet solchen Schmarrn?
>

>Der Gesetzgeber:
>http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/__9.html
>
Jetzt fällt mir noch was ein. Wenn dem so wäre, dann würde in Texas im
Strassenverkehr rechts vor links gelten. Absoluter Krampf. Kein Mensch
hät sich dort an das angeblich weltweit geltende deutsche Recht.
War wohl ein Faschingsscherz von M.F. !?

Message has been deleted
Message has been deleted
Message has been deleted

Herbert Huber

unread,
Jan 23, 2005, 3:32:31 PM1/23/05
to
On Sun, 23 Jan 2005 20:20:21 +0100, Martin Falkenberg <m...@privacy.net>
wrote:


>
>§ 9 StGB sagt: Eine Tat ist nach deutschem Strafrecht u.a. dann
>strafbar, wenn ihre Wirkung in Deutschland eintritt. Das ist bei
>Textverbreitung über das Internet regelmäßig der Fall.
>
>Wie dann die tatsächliche Verfolgung aussieht? Es gibt
>Rechtshilfeabkommen und z.T. recht lange Verjährungsfristen.

Das interessiert nicht, da von niemand bezweifelt oder gar bestritten.
Es ging hier um die Frage


Muss Deutsches Recht danach weltweit gelten ?

Es muss nicht. Es tut es nicht. In Texas kann ich mit dem Auot rechts
abbiegen, egal ob die Ampel rot oder blau ist. Die deutsche Justiz
interessiert das einen Dreck.

Herbert Huber

unread,
Jan 23, 2005, 3:39:24 PM1/23/05
to
On Sun, 23 Jan 2005 20:20:51 +0100, Martin Falkenberg <m...@privacy.net>
wrote:

>
>Du hast den Text des § 9 StGB entweder nicht gelesen oder nicht
>verstanden.
>--
Ich habe ihn gelesen und soweit verstanden, daß dort weder das Wort
"Welt" noch "Universum" oder "universal" oder... eine Wendung
vorkommt, die irgendjemand (außer M.F.) zu der These
"Das deutsche Recht muss weltweit gelten" veranlaßt.
Ich wiederhole:
In Texas gelten NICHT die deutschen gesetze. Ich kann als deutscher
Staatsbürger dort beispielsweise bei rot rechts abbiegen.

Wenn man deine These konsequent zuende denkt, dann würden ALLE
Gesetze ALLER Staaten ÜBERALL gelten, wenn nur die Staaten das in ihr
Gesetz reinschreiben.
Den Juristen traue ich viel Krampf zu, aber so absurd sind nicht mal
die.

Message has been deleted
Message has been deleted

Wolfgang

unread,
Jan 23, 2005, 3:51:03 PM1/23/05
to

"Herbert Huber" <gav...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:41f409ec...@News.Individual.DE...


Doch doch es soll wohl solche Juristen, auch angehende geben. Ich glaube MF
ist doch so einer :-))
Auf jeden Fall tut er immer so, als ob er immer etwas mehr wüsste als
andere. So oder so ähnlich sind auch viele Juristen veranlagt :-))

--
Liebe Grüsse
Wolfgang
Wann beginnst du das Nach-Denken, mein Freund?
http://ethik-portal.tk


Message has been deleted

bv_schornak

unread,
Jan 23, 2005, 4:21:42 PM1/23/05
to
Herbert Huber schrieb:

>Muss Deutsches Recht danach weltweit gelten ?
>Es muss nicht. Es tut es nicht. In Texas kann ich mit dem Auot rechts
>abbiegen, egal ob die Ampel rot oder blau ist. Die deutsche Justiz
>interessiert das einen Dreck.
>
>

Nicht, wenn Du das als Deutscher tust. Dann kannst Du hier in Deutschland
sogar eine Strafe und Punkte in der "Verkehrssünderdatei" bekommen - wenn
die texanischen Behörden den Vorfall an einen deutschen Staatsanwalt oder
die deutschen Polizeibehörden weitermelden.


Grüsse aus Augsburg

Bernhard Schornak

Wolfgang

unread,
Jan 24, 2005, 1:56:18 AM1/24/05
to

"Martin Falkenberg" <m...@privacy.net> schrieb im Newsbeitrag
news:qu38v0lcnnejimjc6...@4ax.com...

> On Sun, 23 Jan 2005 21:51:03 +0100, "Wolfgang"
> <inf...@ethik-portal.tk> wrote:
>
>>
>>"Herbert Huber" <gav...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
>>news:41f409ec...@News.Individual.DE...
>>> On Sun, 23 Jan 2005 20:20:51 +0100, Martin Falkenberg <m...@privacy.net>
>>> wrote:
>>>
>>> Den Juristen traue ich viel Krampf zu, aber so absurd sind nicht mal
>>> die.
>>
>>
>>Doch doch es soll wohl solche Juristen, auch angehende geben. Ich glaube
>>MF
>>ist doch so einer :-))
>>Auf jeden Fall tut er immer so, als ob er immer etwas mehr wüsste als
>>andere. So oder so ähnlich sind auch viele Juristen veranlagt :-))
>
> Ärgerlicherweise - tatsächlich ist das so. Was Juristen betreiben, ist
> ein etwas komliziertes Abwägungsgeschäft verschiedener Grundlagen, das
> simplen Gemütern meist nicht zugänglich ist.

Du scheinst ja in der Tat so ein "simples Gemüt" zu sein.
Denn sonst würdest du Sachlichkeit walten lassen.
Und von irgendeiner Sachlichkeit scheinst du so weit entfernt wie Bush vom
Frieden im Irak.

Herbert Huber

unread,
Jan 24, 2005, 3:16:28 AM1/24/05
to
On Sun, 23 Jan 2005 21:36:48 +0100, Martin Falkenberg <m...@privacy.net>
wrote:

>
>Die Frage, ob "deutsches Recht" (also in dieser Gesamtheit) weltweit
>gilt, ist sinnlos.
>
Für dich vielleicht. Für die Mitdiskutantin Carla Schneider
<carl...@yahoo.com> nicht. denn sie stellte diese Frage.

>
>Dein Beispiel texanischen Straßenverkehrsrechts ist senil.
>
Du hast den Schmarrn behauptet. OK, du hast senilen Schmarrn
behauptet. Schau mal das Geburtsdatum in deinem Pass an. Vielleicht
passt es ja.

Herbert Huber

unread,
Jan 24, 2005, 3:20:41 AM1/24/05
to
On Sun, 23 Jan 2005 21:51:30 +0100, Martin Falkenberg <m...@privacy.net>
wrote:

>Du kannst dich jetzt gern ein bißchen weiter kindisch verhalten, aber
>die Ausgangsfrage war die, ob die Pflege von bestimmten Servercontents
>in Deutschland einen Straftatbestand erfüllen und verfolgt werden
>kann.

Nein. Carla Schneider stellt am Sun, 23 Jan 2005 11:51:48 +0100 die
Frage: "Muss Deutsches Recht danach weltweit gelten ?"

Dass Juristen etwas völlig anderes lesen, als dasteht, ist geradezu
ein Pflichtdefekt der Species.

Herbert Huber

unread,
Jan 24, 2005, 3:27:16 AM1/24/05
to
On Sun, 23 Jan 2005 22:21:42 +0100, bv_schornak <now...@schornak.de>
wrote:

Servus Bernhard,
1) das ist praktisch ausgeschlossen, weil in TX jeder rechts abbiegen
darf bei rot.

2) Ich bezweifle aber auch den Sachverahlt, so wie du ihn schilderst.
Begründung?

3) Könnte ich mich selbst in D anzeigen: ich bin in Tx sehr oft bei
Rot rechts abgebogen? und würde bestraft werden?

4) zu 3: rein theoretische Frage, da meine Anzeigen in den Papierkorb
wandern. Unser Mitdiskutant MF als juristischer Experte überzeugte
mich in einer langen Diskussion, dass das völlig OK und einem
Rechtsstaat angemssen ist. Ich als 08/15-Bürger kann nicht erwarten,
dass die Behörden meine Schreiben lesen.

Carla Schneider

unread,
Jan 24, 2005, 4:54:58 AM1/24/05
to
Herbert Huber wrote:
>
> On Sun, 23 Jan 2005 11:51:48 +0100, Carla Schneider
> <carl...@yahoo.com> wrote:
> >
> >Was heisst verschicken ?
> versenden; in einen Umschlag geben und zur Post bringen;
>
> > Etwa dass die Webseite auch von der BRD aus erreichbar ist ?
> nein; verschicken bedeutet in diesem Kontext: versenden; in einen
> Umschlag geben und zur Post bringen.

Klingt irgendwie nach Brief.
Gesetzt den Fall jemand aus dem Ausland schreibt dir einen Brief, und dort
steht etwas drin was in Deutschland Volksverhetzung waere, wenn
es denn an die Oeffentlichkeit kaeme. Tut es aber nicht,
schliesslich wird der Inhalt von Briefen nicht bei der Post
oeffentlich ausgehaengt, sondern es gibt sogar ein Briefgeheimnis.

>
> >Muss Deutsches Recht danach weltweit gelten ?
> Nein. Wer behauptet solchen Schmarrn?

Irgendwie impliziert es das.


>
> > Warum dann nicht auch iranisches oder
> >saudi arabisches ?
> Warum sollte es? Wer behauptet jenen Schmarrn?

Es koennte ja z.B. sein dass ein Deutscher Versandhauskatalog
in einem dieser Laender verboten ist wegen der Bildchen.
Gesetzt den Fall jemand dort bestellt sich so einen Katalog und wird
erwischt, dann kann das dortige Gericht einen Haftbefehl
gegen den Versandhausbetreiber in Deutschland erwirken und der
wird dann dorthin ausgeliefert.
Das waere zumindest die Analogie.

--
http://www.geocities.com/carla_sch/index.html

Message has been deleted
Message has been deleted

bv_schornak

unread,
Jan 24, 2005, 6:11:04 AM1/24/05
to
Herbert Huber schrieb:

>bv_schornak wrote:
>
>>Herbert Huber schrieb:
>>
>>
>>>Muss Deutsches Recht danach weltweit gelten ?
>>>Es muss nicht. Es tut es nicht. In Texas kann ich mit dem Auot rechts
>>>abbiegen, egal ob die Ampel rot oder blau ist. Die deutsche Justiz
>>>interessiert das einen Dreck. >>
>>>
>>>
>>Nicht, wenn Du das als Deutscher tust. Dann kannst Du hier in Deutschland
>>sogar eine Strafe und Punkte in der "Verkehrssünderdatei" bekommen - wenn
>>die texanischen Behörden den Vorfall an einen deutschen Staatsanwalt oder
>>die deutschen Polizeibehörden weitermelden.
>>
>>
>Servus Bernhard,
>

Pfüat' Di! :)

>1) das ist praktisch ausgeschlossen, weil in TX jeder rechts abbiegen
>darf bei rot.
>

Wenn das dort nicht strafbar ist, so liegt auch kein Verletzung
eines Gesetzes vor. Die Sache ist also vergleichbar mit dem um-
fallenden Reissack in Peking.

>2) Ich bezweifle aber auch den Sachverahlt, so wie du ihn schilderst.
>Begründung?
>

Wenn Du in bestimmten europäischen Ländern z. B. geblitzt wirst
(Geschwindigkeit, Ampel), so geht eine Anzeige automatisch nach
Deutschland. Dort werden - wie bereits gesagt - eine Strafe und
u. U. auch Punkte verhängt. Kam in irgendeiner Verkehrszeitung,
möglicherweise die Verkehrsrundschau.

>3) Könnte ich mich selbst in D anzeigen: ich bin in Tx sehr oft bei
>Rot rechts abgebogen? und würde bestraft werden?
>

Siehe Antwort zu 1 => China, Reissack... ;)

>4) zu 3: rein theoretische Frage, da meine Anzeigen in den Papierkorb
>wandern. Unser Mitdiskutant MF als juristischer Experte überzeugte
>mich in einer langen Diskussion, dass das völlig OK und einem
>Rechtsstaat angemssen ist. Ich als 08/15-Bürger kann nicht erwarten,
>dass die Behörden meine Schreiben lesen.
>
>

Das halte ich für ein Gerücht. Die Behörde ist verpflichtet Dir
zu antworten, selbst wenn es nur ein abschlägiger Bescheid ist.
Wenn keine Reaktion erfolgt, könntest Du die auf dem Wege einer
Dienstaufsichtsbeschwerde (oder so, ich kenne mich mit Beamten-
deutsch auch nicht wirklich aus) einklagen.

Voraussetzung ist natürlich, dass Dein Schreiben eine sinnvolle
Sachbeschreibung enthält (für die diese Behörde zuständig ist).

Message has been deleted

Herbert Huber

unread,
Jan 24, 2005, 7:51:19 AM1/24/05
to
On Mon, 24 Jan 2005 11:05:13 +0100, Martin Falkenberg <m...@privacy.net>
wrote:

Du sollte diese simple Frage beantworten:


>>Frage: "Muss Deutsches Recht danach weltweit gelten ?"
>

Und nicht wo sich irgendjemand wann aufhält.

>Daher mein Hinweis auf § 9 StGB. Tatsächlich ist es so, daß manches
>Verhalten weltweit nach deutschem Recht mit Strafe bedroht ist, dann
>nämlich, wenn seine Wirkung in Deutschland eintritt, egal, wo der
>Täter sich zum Tatzeitpunkt aufhält. Insofern gilt also wirklich
>deutsches Strafrecht "weltweit". Zur Anwendung des § 9 StGB bei Taten,
>die vermittels des Internet begangen werden, gibt es längere
>Literaturdiskussion, deshalb ist die Frage durchaus kein "Schmarrn".

DU hast die Frage als sinnlos bezeichnet.

Martin Falkenberg <m...@privacy.net>
Date: Sun, 23 Jan 2005 21:36:48 +0100


Die Frage, ob "deutsches Recht" (also in dieser Gesamtheit) weltweit
gilt, ist sinnlos.

Du mußt dich entscheiden. Am Sonntag erklärst du die Frage als
sinnlos, heute wieder bestreitest du es.
Das bestätigt mein Urteil über dich: du willst widersprechen, sogar um
den Preis, daß du dich selbst widersprichst.

Herbert Huber

unread,
Jan 24, 2005, 7:55:38 AM1/24/05
to
On Mon, 24 Jan 2005 11:33:21 +0100, Martin Falkenberg <m...@privacy.net>
wrote:


>Richtig ist, daß eine Verurteilung in Texas wegen eines
>Straßenverkehrsdelikts deutschen Behörden mitgeteilt und zu
>entsprechenden Eintragungen im Bundeszentral- und
>Straßenverkehrsregister führen würde.

Das ist ganz etwas anderes. In Texas ist rechts abbiegen bei rot nicht
verboten. Wie kann dann eine Verurteilung in Texas wegen eines
Straßenverkehrsdelikts, das nicht vorliegt, erfolgen?

>
>Du mußt damit leben, daß nicht jeder deinen Mitteilungen die gleiche
>Bedeutung zumißt wie du selbst.
>--
Richtig, das habe ich von dir gelernt. Behörden, Staat und alles damit
Zusammenhängende ignoriere ich seitdem wo es geht. Ist eh sinnlos.
In einem Rechtsstaat wäre es anders.

Herbert Huber

unread,
Jan 24, 2005, 7:57:12 AM1/24/05
to
On Mon, 24 Jan 2005 10:54:58 +0100, Carla Schneider
<carl...@yahoo.com> wrote:

>, sondern es gibt sogar ein Briefgeheimnis.

Wo?>


>>
>> >Muss Deutsches Recht danach weltweit gelten ?
>> Nein. Wer behauptet solchen Schmarrn?
>
>Irgendwie impliziert es das.

Richtig. Lies den thread mit M.F. der behauptet, deutsches Recht gilt
weltweit.

Herbert Huber

unread,
Jan 24, 2005, 8:04:54 AM1/24/05
to
On Mon, 24 Jan 2005 12:11:04 +0100, bv_schornak <now...@schornak.de>
wrote:

>
>Wenn das dort nicht strafbar ist, so liegt auch kein Verletzung
>eines Gesetzes vor. Die Sache ist also vergleichbar mit dem um-
>fallenden Reissack in Peking.

Ja, der Meinung war ich auch, bis M.F. kam. Der behauptet, deutsches
Recht gilt weltweit. Ich kann sogar in D wegen rechts abbiegen bei rot
bestraft werden. Sehr bizarr, aber er verteidigt es.


>
>>2) Ich bezweifle aber auch den Sachverahlt, so wie du ihn schilderst.
>>Begründung?
>
>Wenn Du in bestimmten europäischen Ländern z. B. geblitzt wirst
>(Geschwindigkeit, Ampel), so geht eine Anzeige automatisch nach
>Deutschland.

Ja, das ist ein anderer Sachverhalt. Dann habe ich DEREN Recht
verletzt. Aber wenn ich in Szeged am Zebrastreifen dem Fußgänger nicht
die Vorfahrt lasse, so kann ich doch nicht geblitzt werden und in D
bestraft werden !?
Angenommen ein österreicher fährt auf einer deutschen AB ganz legal
150. Wenn das österreichische Recht (wie das deutsche angeblich)
weltweit gilt, könnte der Österreicher in D geblitzt werden und wieder
zuhause bestraft werden.

Ich meine, der ganze Krampf entspricht nur dem Widersprechenswillen
M.F.s.

>Das halte ich für ein Gerücht. Die Behörde ist verpflichtet Dir
>zu antworten, selbst wenn es nur ein abschlägiger Bescheid ist.

Diskutiere mit M.F. Der weiß da Bescheid.

Prabodh C. Brendler

unread,
Jan 24, 2005, 7:30:12 AM1/24/05
to
Am Mon, 24 Jan 2005 08:16:28 GMT crosspostete Herbert Huber:

> On Sun, 23 Jan 2005 21:36:48 +0100, Martin Falkenberg <m...@privacy.net>
> wrote:
>
>>

>> [dies und das]

Ist das eigentlich eine Verschwörung der Politik-gruppen, das so gerne in
mehrere Gruppen gleichzeitig gepostet wird?

Für diese Art Weltbeglückung ist doch eigentlich Lalli zuständig.

Prabodh
dem geheimen LeLallprojekt auf der Spur

fup dasVau gesetzt

--
"Logisches" "Denken" ist das Letzte, das ich tun, und mit dem ich in
Zuammenhang gebracht werden wollte.
Heinz Blüml am 18.11.04 in Online-Religion bei reflex.at

Carla Schneider

unread,
Jan 24, 2005, 8:22:45 AM1/24/05
to
Herbert Huber wrote:
>
> On Mon, 24 Jan 2005 10:54:58 +0100, Carla Schneider
> <carl...@yahoo.com> wrote:
>
> >, sondern es gibt sogar ein Briefgeheimnis.
> Wo?>
> >>
> >> >Muss Deutsches Recht danach weltweit gelten ?
> >> Nein. Wer behauptet solchen Schmarrn?
> >
> >Irgendwie impliziert es das.
> Richtig. Lies den thread mit M.F. der behauptet, deutsches Recht gilt
> weltweit.

Das tut es, wie der Herr Toeben aus Australien bereits erfahren musste,
der wurde naemlich bei einem Besuch in Deutschland verhaftet, wegen
Volksverhetzung auf seinem Server in Australien.
Das was jetzt neu dazu kommt ist dass sojemand auch
im Ausland verhaftet werden kann um nach Deutschland ausgeliefert
zu werden, aus einem Land wo entsprechende Tat nicht strafbar ist.

--
http://www.geocities.com/carla_sch/index.html

Message has been deleted

bv_schornak

unread,
Jan 24, 2005, 8:35:09 AM1/24/05
to
Martin Falkenberg schrieb:

>bv_schornak wrote:
>
>>Das halte ich für ein Gerücht. Die Behörde ist verpflichtet Dir
>>zu antworten, selbst wenn es nur ein abschlägiger Bescheid ist.
>>
>>
>

>Rechtsgrundlage?
>

Die Behörde wird von uns (dem Volk) bezahlt. Also ist sie auch
verpflichtet, auf eine _sachliche Einwendung_ eines Bürgers zu
reagieren.

>>Wenn keine Reaktion erfolgt, könntest Du die auf dem Wege einer
>>Dienstaufsichtsbeschwerde (oder so, ich kenne mich mit Beamten-
>>deutsch auch nicht wirklich aus) einklagen.
>>
>>
>

>Eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist keine Klage. Mit ihr verbindet man
>normalerweise die drei F's: Formlos, fristlos, fruchtlos.
>
>Zur Strafanzeige: §§ 158ff. StPO.
>
>http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stpo/
>

Die Verpflichtung von Behörden, auf Einwendungen oder Anfragen
der Bürgers reagieren zu müssen fällt wohl kaum in den Bereich
der StPO - ich tippe eher auf irgendeine Verwaltungsvorschrift
für Behörden wie z.B. das PAG. So etwas muss es für andere Be-
hörden auch geben.

Es kann nicht angehen, dass z. B. eine schriftliche Anfrage zu
einem wie auch immer gearteten Anliegen nicht beantwortet wird
und im Mülleimer landet - damit verstösst der Beamte auf jeden
Fall gegen die berechtigten Interessen des betroffenen Bürgers
und erfüllt zumindest den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit.
Jeder Beamte ist verpflichtet, die in seinen Zuständigkeitsbe-
reich fallenden Aufgaben auch tatsächlich zu erledigen, hierzu
gehört u. A. eine verbindliche Auskunft. Selbst wenn diese nur
den Verweis enthält, dass nicht er sondern die Behörde "X" zu-
ständig ist.

Jedes eingehende Schriftstück muss als ein Dokument betrachtet
werden. Es ist schliesslich auch gerichtsverwertbar, selbst in
dem Fall, dass es groben Unfug enthält. Die Unterschlagung von
Dokumenten (oder ihre Vernichtung) ist m. W. nach strafbar...

>>Voraussetzung ist natürlich, dass Dein Schreiben eine sinnvolle
>>Sachbeschreibung enthält (für die diese Behörde zuständig ist).
>>
>>

>Das war bei Herbert möglicherweisel das Problem.
>
>

Das mag sein, ich kenne den konkreten Fall nicht.

Message has been deleted
Message has been deleted

Herbert Huber

unread,
Jan 24, 2005, 9:14:20 AM1/24/05
to
On Mon, 24 Jan 2005 14:39:13 +0100, Martin Falkenberg <m...@privacy.net>
wrote:

>On Mon, 24 Jan 2005 12:51:19 GMT, gav...@gmx.de (Herbert Huber)
>wrote:


>
>>On Mon, 24 Jan 2005 11:05:13 +0100, Martin Falkenberg <m...@privacy.net>
>>wrote:
>>
>>Du sollte diese simple Frage beantworten:
>>>>Frage: "Muss Deutsches Recht danach weltweit gelten ?"
>>>
>>Und nicht wo sich irgendjemand wann aufhält.
>

>Solange dir selbst nicht klar ist, was genau du fragen möchtest, kann
>dir keine mögliche Antwort weiterhelfen.

Mir ist die Frage klar, weil ich das Psoting von Carla lesen kann.
Die Frage (die du schon mehrfach beantwortet hast) lautete:


"Muss Deutsches Recht danach weltweit gelten ?"

Message has been deleted
Message has been deleted

Norbert Marzahn

unread,
Jan 24, 2005, 9:49:59 AM1/24/05
to

>Norbert Marzahn wrote:
>
>> Nein. Tote haben niemals Rechte.
>> Das ist unmöglich, es geht einfach nicht.
>> Sie sind - wie gesagt - nicht rechtsfähig.
>
>Wo hast Du das her?
>
>Tote sind keine Rechtspersoenlichkeiten im Sinn des
>BGB, aber ein Verbot, ihnen Rechte einzuraeumen,
>ist dort auch nicht enthalten.

Gut, nochmal:

Rechtsfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit, Träger von Rechten und
Pflichten zu sein (z.B. Eigentümer oder Schuldner). Die
Rechtsfähigkeit besitzen natürliche und juristische Personen. Die
Rechtsfähigkeit eines Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt
(§ 1 BGB) und endet mit dem Tod.
http://www.ratgeberrecht.de/worte/rw02812.html

>
>Ausserdem gilt im deutschen Recht das speziellere
>Recht vor dem allgemeineren, also haben Tote dann
>Rechte, wenn sie ihnen explizit eingeraeumt werden.

Es kann spezielle Rechte geben, die im weitesten Sinne den "Umgang"
mit Toten regeln. Das sind aber niemals Rechte die die Toten haben.
Tote haben absolut keinerlei Rechte weil sie - siehe oben - nicht
rechtsfähig sind.


Werner Sondermann

unread,
Jan 24, 2005, 10:28:12 AM1/24/05
to
Norbert Marzahn wrote:
|
| Es kann spezielle Rechte geben, die im weitesten Sinne den "Umgang"
| mit Toten regeln. Das sind aber niemals Rechte die die Toten haben.
| Tote haben absolut keinerlei Rechte weil sie - siehe oben - nicht
| rechtsfähig sind.

Machst Du etwa gerade ein Jurastudium an der Fern-Uni Hagen?

w.

--
Im Auslegen seid frisch und munter;
Legt ihr nicht aus, so legt was unter!
[J.W.Goethe]

bv_schornak

unread,
Jan 24, 2005, 12:24:18 PM1/24/05
to
Martin Falkenberg schrieb:

>bv_schornak wrote:
>
>>Martin Falkenberg schrieb:
>>
>>>bv_schornak wrote:
>>>
>>>
>>>>Das halte ich für ein Gerücht. Die Behörde ist verpflichtet Dir
>>>>zu antworten, selbst wenn es nur ein abschlägiger Bescheid ist.
>>>>
>>>>
>>>Rechtsgrundlage?
>>>
>>>
>>Die Behörde wird von uns (dem Volk) bezahlt. Also ist sie auch
>>verpflichtet, auf eine _sachliche Einwendung_ eines Bürgers zu
>>reagieren.
>>
>>
>

>Das eine ergibt sich nicht zwingend aus dem anderen. Eine Behörde ist
>verpflichtet, ihre gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen. Deshalb meine
>Frage nach der Rechtsgrundlage.
>

Zu diesen Pflichten gehört i. A. eine Auskunftspflicht - wenn
es sich nicht gerade um eine Anfrage beim BND nach aktuell im
Einsatz befindlichen Agenten oder anderen - der Geheimhaltung
unterliegenden - Verschlußsachen handelt.

>>>>Wenn keine Reaktion erfolgt, könntest Du die auf dem Wege einer
>>>>Dienstaufsichtsbeschwerde (oder so, ich kenne mich mit Beamten-
>>>>deutsch auch nicht wirklich aus) einklagen.
>>>>
>>>>
>>>>
>>>Eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist keine Klage. Mit ihr verbindet man
>>>normalerweise die drei F's: Formlos, fristlos, fruchtlos.
>>>
>>>Zur Strafanzeige: §§ 158ff. StPO.
>>>
>>>http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stpo/
>>>
>>>
>>Die Verpflichtung von Behörden, auf Einwendungen oder Anfragen
>>der Bürgers reagieren zu müssen fällt wohl kaum in den Bereich
>>der StPO - ich tippe eher auf irgendeine Verwaltungsvorschrift
>>für Behörden wie z.B. das PAG. So etwas muss es für andere Be-
>>hörden auch geben.
>>
>>
>

>Meinst du das "_P_olizei_a_ufgaben_gesetz" oder das
>"_P_ersonal_a_usweis_g_esetz" oder... ?
>

Ersteres.

>Natürlich ist für die Behandlung einer Strafanzeige die StPO
>einschlägig. Verwaltungsvorschriften helfen nicht weiter, denn die
>haben keine Aussenwirkung.
>

Das ist zwar richtig, bezieht sich aber auf etwas Anderes als
das, zu dem ich Herbert eine Antwort gegeben habe. Der letzte
Absatz in Herbert's Posting war allgemein gehalten (und bezog
sich nicht explizit auf Straftaten).

>>Es kann nicht angehen, dass z. B. eine schriftliche Anfrage zu
>>einem wie auch immer gearteten Anliegen nicht beantwortet wird
>>und im Mülleimer landet - damit verstösst der Beamte auf jeden
>>Fall gegen die berechtigten Interessen des betroffenen Bürgers
>>und erfüllt zumindest den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit.
>>
>>
>

>Rechtsgrundlage? OWiG? Welche? Da bin ich nun gespannt.
>

Wenn Du Jurist bist solltest Du das besser wissen als meiner-
einer. Wenn mir so etwas passiere würde, dann würde ich einen
Anwalt einschalten.

Du wirst mir nicht ernsthaft erzählen wollen, dass ein Mitar-
beiter einer Behörde einen Brief mit der Anfrage um Auskünfte
zu Fragen in einer konkreten Sache nach Gutdünken _wegwerfen_
darf und nicht zur Auskunft gegenüber dem Bürger verpflichtet
ist?

>>Jeder Beamte ist verpflichtet, die in seinen Zuständigkeitsbe-
>>reich fallenden Aufgaben auch tatsächlich zu erledigen, hierzu
>>gehört u. A. eine verbindliche Auskunft. Selbst wenn diese nur
>>den Verweis enthält, dass nicht er sondern die Behörde "X" zu-
>>ständig ist.
>>
>>
>

>Eine Verpflichtung zur Auskunftserteilung, soweit sie denn besteht,
>trifft die Behörde, nicht den einzelnen Beamten.
>

"Die Behörde" ist im Allgemeinen ein Gebäude (oder Teil eines
Gebäudes). Wie kann "die Behörde" Auskünfte erteilen? Das ist
nur Menschen möglich, die für das betreffenden Gebiet die be-
nötigte Fachkompetenz haben, zu gut Deutsch: Den Beamten oder
Mitarbeitern "der Behörde". Wenn ich eine Auskunft haben will
spreche ich demnach nicht "die Behörde" an sondern den Mitar-
beiter - Sachbearbeiter - "der Behörde", der für mein Problem
zuständig ist.

Es mag sein, dass Juristen mit "der Behörde" zu kommunizieren
gewohnt sind, der normale Bürger wird aber immer mit einem in
dieser Behörde anzutreffenden Menschen kommunizieren (und da-
bei "die Behörde" mit dem Herrn X oder der Frau Y gleichsetz-
en, die man ja meist auch persönlich zu Gesicht bekommt).

>>Jedes eingehende Schriftstück muss als ein Dokument betrachtet
>>werden. Es ist schliesslich auch gerichtsverwertbar, selbst in
>>dem Fall, dass es groben Unfug enthält.
>>
>>
>

>Die Begriffe "Dokument" und "gerichtsverwertbar" sind in diesem
>Kontext sinnlos. Grober Unfug ist außerdem seit über einem
>Vierteljahrhundert kein Straftatbestand mehr.
>

Ich habe nicht sehr oft mit Gerichten zu tun. Ich weiss aber,
dass "grober Unfug" früher einmal bestraft wurde. Wenn in dem
Schreiben z. B. eine Beleidigung der Behörde oder eines ihrer
Beamten enthalten wäre, dann würde dieses Schreiben vor jedem
Gericht als Beweis anerkannt. Das ist das, was ich unter "ge-
richtsverwertbar" verstehe. Ich bin nun mal Berufskraftfahrer
und kein Jurist, daher kann ich mit keinem korrekten Beamten-
deutsch aufwarten.

>Deine Vorstellung stammt wahrscheinlich aus amerikanischen
>Justizkrimis. Dieser Gedanke liegt dem FOIA (Freedom Of Information
>Act) zugrunde. Paßt aber hier nicht so einfach.
>

Ich habe keinen Fernseher... :)

>>Die Unterschlagung von
>>Dokumenten (oder ihre Vernichtung) ist m. W. nach strafbar...
>>
>>
>

>Urkundenunterdrückung (§ 274 StGB) ist strafbar, ja, das ist hier aber
>weit hergeholt.
>

Das käme auf den Fall an.

Werner Olschewski

unread,
Jan 24, 2005, 12:37:36 PM1/24/05
to
Norbert Marzahn wrote:
> Gut, nochmal:
>
> Rechtsfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit, Träger von Rechten und
> Pflichten zu sein (z.B. Eigentümer oder Schuldner). Die
> Rechtsfähigkeit besitzen natürliche und juristische Personen. Die
> Rechtsfähigkeit eines Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt
> (§ 1 BGB) und endet mit dem Tod.
> http://www.ratgeberrecht.de/worte/rw02812.html
>

Gut, nochmal:

Ein spezielleres Gesetz kann ein allgemeineres aufheben.
In Paragraph 1923 des BGB ist geregelt, das Ungebohrene,
die ansonsten keine Rechtsfaehigkeit haben, erben koennen.
Eine entsprechende Regelung fuer Tote und Beleidigungen
waere also moeglich, sie existiert allerdings nicht.

Die Verunglipfung Verstorbener ist Strafrecht, in
<Xns95E86B1825E3B...@130.133.1.4>
steht mehr, da es dahin weitergegeben wurde.
Zusammengefasst ist die Totenruhe ist kein Recht der Toten.

Gruss
Werner

bv_schornak

unread,
Jan 24, 2005, 12:45:18 PM1/24/05
to
Herbert Huber schrieb:

>bv_schornak wrote:
>
>
>>Wenn das dort nicht strafbar ist, so liegt auch kein Verletzung
>>eines Gesetzes vor. Die Sache ist also vergleichbar mit dem um-
>>fallenden Reissack in Peking.
>>
>>
>
>Ja, der Meinung war ich auch, bis M.F. kam. Der behauptet, deutsches
>Recht gilt weltweit.
>

Da ging es um eine andere Sachlage. Der Australier (wie er auch
heissen möge) bietet seinen Webinhalt auch in Deutschland feil,
und hier gilt selbstverständlich deutsches Recht. Zudem ist der
gute Mann auch noch Deutscher oder zumindest hier geboren.

Die ganze Sache ist auch in Juristenkreisen umstritten, wie ich
auf einigen Webseiten feststellen konnte.

>Ich kann sogar in D wegen rechts abbiegen bei rot
>bestraft werden. Sehr bizarr, aber er verteidigt es.
>

Nicht wenn es dort erlaubt ist wo Du es tust.

>>>2) Ich bezweifle aber auch den Sachverahlt, so wie du ihn schilderst.
>>>Begründung?
>>>
>>>
>>Wenn Du in bestimmten europäischen Ländern z. B. geblitzt wirst
>>(Geschwindigkeit, Ampel), so geht eine Anzeige automatisch nach
>>Deutschland.
>>
>>
>
>Ja, das ist ein anderer Sachverhalt. Dann habe ich DEREN Recht
>verletzt. Aber wenn ich in Szeged am Zebrastreifen dem Fußgänger nicht
>die Vorfahrt lasse, so kann ich doch nicht geblitzt werden und in D
>bestraft werden !?
>

Wenn der zum nächsten Polizisten marschiert, ihm 'nen Zehner in
die Hand drückt und sagt "Da, der böse Deutsche!", dann kann es
passieren, dass dieser Polizist eine Anzeige an unsere deutsche
Verkehrsbehörde schickt. Das wird dann dem hier geltenden Recht
behandelt.

>Angenommen ein österreicher fährt auf einer deutschen AB ganz legal
>150. Wenn das österreichische Recht (wie das deutsche angeblich)
>weltweit gilt, könnte der Österreicher in D geblitzt werden und wieder
>zuhause bestraft werden.
>

Es gelten immer die Gesetze des Landes, in dem die Tat begangen
wird - das Problem mit dem Internet ist ja gerade das, dass der
Inhalt weltweit und ohne Kontrolle verbreitet wird.

>Ich meine, der ganze Krampf entspricht nur dem Widersprechenswillen
>M.F.s.
>

Muss ein Jurist sein... ;)

>>Das halte ich für ein Gerücht. Die Behörde ist verpflichtet Dir
>>zu antworten, selbst wenn es nur ein abschlägiger Bescheid ist.
>>
>>
>
>Diskutiere mit M.F. Der weiß da Bescheid.
>
>

Ja. Ausgiebig.

Herbert Huber

unread,
Jan 24, 2005, 12:51:30 PM1/24/05
to
On Mon, 24 Jan 2005 15:14:28 +0100, Martin Falkenberg <m...@privacy.net>
wrote:

>
>Ja, wenn ich die Frage doch schon beantwortet habe, warum quengelst du
>dann noch?
>--
Ich bin höflich und antwortete auf deine Unterstellung:
M.F.


Solange dir selbst nicht klar ist, was genau du fragen möchtest, kann
dir keine mögliche Antwort weiterhelfen.

Daran ist falsch:
Mir ist die Frage klar.
Du hast sie beantwortet.
Du hast sie außerdem als sinnlos bezeichnet und als nicht sinnlos.

Message has been deleted
Message has been deleted

Herbert Huber

unread,
Jan 24, 2005, 3:26:19 PM1/24/05
to
On Mon, 24 Jan 2005 18:45:18 +0100, bv_schornak <now...@schornak.de>
wrote:

>Herbert Huber schrieb:


>
>>Ja, der Meinung war ich auch, bis M.F. kam. Der behauptet, deutsches
>>Recht gilt weltweit.
>>
>
>Da ging es um eine andere Sachlage.

Die Sachlage ist klar. Aber die Frage der Mitdiskutantin war
weitergehend, da sie (vermute ich mal) aus dem speziellen Fall
generalisierte. Und die Frage stellte, ob deutschen Recht im Ausland
gelten muß.
Ich antwortete: es muß nicht, es tut es auch nicht.
Das hatte mit dem Australier oder dem anderen Neonazi nichts mehr zu
tun.
M.F. wies meine Antworten als falsch zurück.
Inzwischen weiß ich, daß er eine ganz andere Frage beantwortet hat.


>
>Nicht wenn es dort erlaubt ist wo Du es tust.

Eben, der Meinung bin ich auch. Ich mache mich nach deutschen Recht
nicht strafbar, wenn ich was in D Verbotenes (z.B. bei rot rechts
abbiegen; Nichtbeachtung von rechts vor links) in einem Bundesstaat
mache, wo das erlaubt ist.
Aber M.F. gibt ungern, ach was: extrem ungern einen Fehler zu.

>>Ja, das ist ein anderer Sachverhalt. Dann habe ich DEREN Recht
>>verletzt. Aber wenn ich in Szeged am Zebrastreifen dem Fußgänger nicht
>>die Vorfahrt lasse, so kann ich doch nicht geblitzt werden und in D
>>bestraft werden !?
>>
>
>Wenn der zum nächsten Polizisten marschiert, ihm 'nen Zehner in
>die Hand drückt und sagt "Da, der böse Deutsche!", dann kann es
>passieren, dass dieser Polizist eine Anzeige an unsere deutsche
>Verkehrsbehörde schickt. Das wird dann dem hier geltenden Recht
>behandelt.

Du verwirrst mich. das ist derselbe Fall wie in Tx. In Ungarn hat der
Fußgänger am Zebrastreifen keinen Vorrang.
Du meinst echt: der ungarische Polizist könnte die in Ungarn erlaubte
Handlung nach Deutschland melden und ich werde in D verknackt?
Das kann ich nicht glauben.
Im umgekehrten Fall könnte ein Italiener (wenn deren recht auch
weltwei gilt) angezeigt werden, wenn er in Deutschland öffentlich
raucht?>


>
>Es gelten immer die Gesetze des Landes, in dem die Tat begangen
>wird

Jetzt verwirrst du mich wieder nach der anderen Seite. Gerade hast du
in Ungarn das deutsche Recht gelten lassen. Dem letzten Satz von dir
würde ich gerne zustimmen. Das scheint mir vernünftig.

Herbert Huber

unread,
Jan 24, 2005, 3:11:23 PM1/24/05
to
On Mon, 24 Jan 2005 20:26:14 +0100, Martin Falkenberg <m...@privacy.net>
wrote:

>Ich denke, ich habe hinreichend deutlich gemacht, was dazu zu sagen
>ist. Hast du inhaltlich noch etwas beizutragen?
Nein.

Message has been deleted

Hannes Zach

unread,
Jan 24, 2005, 5:47:47 PM1/24/05
to
On Mon, 24 Jan 2005 15:49:59 +0100, Norbert Marzahn
<n.ma...@nikocity.de> wrote:

>[...]

>>Ausserdem gilt im deutschen Recht das speziellere
>>Recht vor dem allgemeineren, also haben Tote dann
>>Rechte, wenn sie ihnen explizit eingeraeumt werden.
>
>Es kann spezielle Rechte geben, die im weitesten Sinne den "Umgang"
>mit Toten regeln. Das sind aber niemals Rechte die die Toten haben.
>Tote haben absolut keinerlei Rechte weil sie - siehe oben - nicht
>rechtsfähig sind.

Natürlich ist ein Toter nicht mehr "rechtsfähig" qua definitione.

Der Gesetzgeber schützt jedoch postmortale Persönlichkeitsrechte, z.B.
dem Schutz der Totenruhe, der Bestrafung von Leichenentwendungen und
der Verunglimpfung des Andenkens, der Wiederaufnahme von
Strafverfahren auch nach dem Tode, dem Bildnisschutz, die Fortwirkung
eines zu Lebzeiten erstrittenen Verbotsurteils wegen Ehrverletzung,
etc.
Aus diesem Grund hat der BGHZ (BGHZ 50, 133) für das
Persönlichkeitsrecht eine postmortale Wirkung anerkannt.

Da ein Toter dieses Recht naturgemäß nicht mehr ausüben kann, treten
an seine Stelle eben rechtsfähige Personen als Sachwalter der Rechte
des Toten.

BTW: Auch Ungeborenen werden in separaten Vorschriften bestimmte
Rechte eingeräumt, z.B. in den §§ 1923 II, 844 II 2 BGB, in § 2101 BGB
sogar noch nicht Gezeugten.


Du darfst aber weiter mit dem Fuß aufstampfen, und behaupten, Tote
haben keine Rechte.

Hannes

Message has been deleted

Mark Busch

unread,
Jan 25, 2005, 2:57:07 AM1/25/05
to
Peter Niessen schrieb:

>> Nichts anderes steht da oberhalb deiner sinnfreien bemerkung,
>> schwuchtelchen!
>
>Schon wieder dieser verklemmte Schwule mit Uniformkomplex seuftz!

Er darf sich nicht outen. Sonst gehört er nicht mehr ins Rudel.

Herbert Huber

unread,
Jan 25, 2005, 3:55:15 AM1/25/05
to
On Tue, 25 Jan 2005 01:04:54 +0100, Martin Falkenberg <m...@privacy.net>
wrote:

>On Mon, 24 Jan 2005 12:55:38 GMT, gav...@gmx.de (Herbert Huber)
>wrote:
>
>>On Mon, 24 Jan 2005 11:33:21 +0100, Martin Falkenberg <m...@privacy.net>
>>wrote:
>
>>>Du mußt damit leben, daß nicht jeder deinen Mitteilungen die gleiche
>>>Bedeutung zumißt wie du selbst.
>>>--
>>Richtig, das habe ich von dir gelernt. Behörden, Staat und alles damit
>>Zusammenhängende ignoriere ich seitdem wo es geht. Ist eh sinnlos.
>>In einem Rechtsstaat wäre es anders.
>
>Vielleicht hast du einfach nur unrecht?

Wie ist das möglich? Ich habe deine Meinung übernommen (du hast die
bessere juristische Kenntnis) und jetzt soll ich unrecht haben?
Hast du mich hereinlegt?
Oder willst du nur deine Lust am Widerspruch üben und widersprichst
deiner damals vertretenen Meinung?
Du bist echt ein merkwürdiger Kauz. Gegenüber Bernhard vertrittst du
die Meinung weiterhin, mich hast du davon überzeugt und jetzt fragst
du: Vielleicht hast du einfach nur unrecht?
Das heisst du verteieidgst gegenüber Bernhard eine Meinung, von der du
meinst sie sei unrichtig? Advocatus diaboli?

> Ist doch schon auffallend, daß
>die Welt um dich herum immer so furchtbar ungerecht ist, oder?

Richtig. Das fällt aber jedem auf, der etwas nachdenkt.

Schorsch

unread,
Jan 25, 2005, 6:11:28 AM1/25/05
to

bv_schornak wrote:
> Jens Schlüter schrieb:
>
> >Bereits im Dezember 2004 wurde der Flämische Revisionist Siegfried
Verbeke
> >aufgrund eines "Europäischen Haftbefehls" der bundesdeutschen
Justiz verhaftet.
> >
> >Und das, obwohl er nicht gegen Gesezte in seinem eigenen Land
verstossen hatte.
> >
> >http://www.das-gibts-doch-nicht.org/seite3334.php
> >
>
> Warum wurde er dann von einem _belgischen_ Gericht wegen
"Verächtlichmachung
> von 6 Millionen Opfern des Nationalsozialismus" verurteilt?

Weil denen kein besseres Argument zum Thema einfiel.

>
> <http://vho.org/Intro/D/Flugblatt.html> - Verbeke's Homepage.
>
> Meinungsfreiheit hört da auf wo die Rechte anderer Menschen verletzt
werden.

Die Rechte anderer Menschen werden ja wohl kaum verletzt, wenn jemand
feststellt dass diese eben nicht auf eine bestimmte Art und Weise zu
Tode kamen, sondern vielleicht noch weiterlebten.

> Die Opfer des NS-Regimes haben ein Recht darauf, dass ihre
Menschenwürde ge-
> wahrt bleibt (speziell deswegen, weil eben diese Menschenwürde zu
Zeiten des
> NS-Regimes pauschal - alle Juden - missachtet und aberkannt wurde)...
>

Wie siehts mit der Wuerde der Kriegsgeneration aus und der wuerde der
Nachkriegsgenerationen aus - Darf man die pauschal aberkennen und
missachten?!

Juden in KZ waren oft weit besser dran als Kriegsgefangene der
Allierten.

Google mal nach Lagergeld, Zigeunerkindergarten, Schwimmbad, Sauna etc.
in Auschwitz. Die SS hat weder Kosten noch Muehen gescheut, um
moeglichts vielen Juden das weiterleben in Auschwitz zu ermoeglichen.
http://www.vho.org/VffG/2000/3/RademacherGaertner330-344.html

Norbert Marzahn

unread,
Jan 25, 2005, 11:44:50 AM1/25/05
to
Werner Sondermann schrieb:

>Norbert Marzahn wrote:
>|
>| Es kann spezielle Rechte geben, die im weitesten Sinne den "Umgang"
>| mit Toten regeln. Das sind aber niemals Rechte die die Toten haben.
>| Tote haben absolut keinerlei Rechte weil sie - siehe oben - nicht
>| rechtsfähig sind.
>
>Machst Du etwa gerade ein Jurastudium an der Fern-Uni Hagen?
>
>w.

Nö.


Message has been deleted

Norbert Marzahn

unread,
Jan 25, 2005, 11:44:51 AM1/25/05
to
Hannes Zach schrieb:

Dies behaupte ich hiermit weiter und tue es in ruhiger Sitzstellung.


Herbert Huber

unread,
Jan 25, 2005, 12:51:38 PM1/25/05
to
On Tue, 25 Jan 2005 17:45:53 +0100, Martin Falkenberg <m...@privacy.net>
wrote:

>On Tue, 25 Jan 2005 08:55:15 GMT, gav...@gmx.de (Herbert Huber)


>wrote:
>
>>On Tue, 25 Jan 2005 01:04:54 +0100, Martin Falkenberg <m...@privacy.net>
>>wrote:
>>
>>>On Mon, 24 Jan 2005 12:55:38 GMT, gav...@gmx.de (Herbert Huber)
>>>wrote:
>>>
>>>>On Mon, 24 Jan 2005 11:33:21 +0100, Martin Falkenberg <m...@privacy.net>
>>>>wrote:
>>>
>>>>>Du mußt damit leben, daß nicht jeder deinen Mitteilungen die gleiche
>>>>>Bedeutung zumißt wie du selbst.
>>>>>--
>>>>Richtig, das habe ich von dir gelernt. Behörden, Staat und alles damit
>>>>Zusammenhängende ignoriere ich seitdem wo es geht. Ist eh sinnlos.
>>>>In einem Rechtsstaat wäre es anders.
>>>
>>>Vielleicht hast du einfach nur unrecht?
>>
>>Wie ist das möglich? Ich habe deine Meinung übernommen (du hast die
>>bessere juristische Kenntnis) und jetzt soll ich unrecht haben?
>>Hast du mich hereinlegt?
>

>Wann merkst du es endlich? Du kannst inhaltlich keinen sinnvollen
>Input beisteuern. Deine Beiträge beschränken sich auf die Frage "Habe
>ich recht? Du hast es doch geschrieben, daß []".
Schmarrn. Diese Frage habe ich nie hingeschrieben: Das Zitat von dir
ist ein fake.

Message has been deleted

Markus Machner

unread,
Jan 26, 2005, 12:08:58 AM1/26/05
to
Norbert Marzahn schrubte:

> Es kann spezielle Rechte geben, die im weitesten Sinne den "Umgang"
> mit Toten regeln. Das sind aber niemals Rechte die die Toten haben.
> Tote haben absolut keinerlei Rechte weil sie - siehe oben - nicht
> rechtsfähig sind.

Darum geht es ja auch nicht, das Andenken an die Toten üben Lebende aus und
die haben Rechte.
Wenn ich sage, ein verstorbener Familienangehöriger von dir hat zu seinen
Lebzeiten dies und jenes begangen, obwohl das nicht stimmt, würdest Du als
Lebender dich beleidigt fühlen. Und Du als Lebender kannst jetzt dein Recht
ausüben.

Gruß,
Markus

Markus Machner

unread,
Jan 26, 2005, 12:27:07 AM1/26/05
to
Herbert Huber schrubte:

> Richtig. Lies den thread mit M.F. der behauptet, deutsches Recht gilt
> weltweit.

Für deutsche Staatsbürger tut es das. Auch für Leute, die sich an deutschen
im Ausland vergreifen.

Gruß,
Markus

Markus Machner

unread,
Jan 26, 2005, 12:45:10 AM1/26/05
to
Herbert Huber schrubte:

> Wenn man deine These konsequent zuende denkt, dann würden  ALLE
^^^^
> Gesetze ALLER Staaten ÜBERALL gelten,

Da liegt Dein Verständnisproblem. Jedes Gesetz hat einen Geltungsbereich.
Wenn Du in Texas als deutscher Staatsbürger beim rechtsabbiegen an einer
roten Ampel einen Menschen überfährst bist Du nach StGB dran. Das StGB gilt
für alle deutschen Bürger, die StVO gilt nur in Deutschland, aber für alle
Menschen, die sich dort aufhalten.
Wenn Du Dich als Deutscher im Ausland aufhältst, musst Du natürlich
zusätzlich noch die Gesetze des Gastlandes beachten.

Gruß,
Markus

Hannes Zach

unread,
Jan 26, 2005, 2:04:25 AM1/26/05
to
Norbert Marzahn <n.ma...@nikocity.de> schrieb:

> Hannes Zach schrieb:
>
> >On Mon, 24 Jan 2005 15:49:59 +0100, Norbert Marzahn
> ><n.ma...@nikocity.de> wrote:
> >
>[...]

> >


> >Der Gesetzgeber schützt jedoch postmortale Persönlichkeitsrechte, z.B.
> >dem Schutz der Totenruhe, der Bestrafung von Leichenentwendungen und
> >der Verunglimpfung des Andenkens, der Wiederaufnahme von
> >Strafverfahren auch nach dem Tode, dem Bildnisschutz, die Fortwirkung
> >eines zu Lebzeiten erstrittenen Verbotsurteils wegen Ehrverletzung,
> >etc.
> >Aus diesem Grund hat der BGHZ (BGHZ 50, 133) für das
> >Persönlichkeitsrecht eine postmortale Wirkung anerkannt.
> >
> >Da ein Toter dieses Recht naturgemäß nicht mehr ausüben kann, treten
> >an seine Stelle eben rechtsfähige Personen als Sachwalter der Rechte
> >des Toten.
> >
> >BTW: Auch Ungeborenen werden in separaten Vorschriften bestimmte
> >Rechte eingeräumt, z.B. in den §§ 1923 II, 844 II 2 BGB, in § 2101 BGB
> >sogar noch nicht Gezeugten.
> >
> >
> >Du darfst aber weiter mit dem Fuß aufstampfen, und behaupten, Tote
> >haben keine Rechte.
>
> Dies behaupte ich hiermit weiter und

ignoriere eine Entscheidung des BGHZs.

Nun ja, dein absonderliches Rechtsverständnis ist ja hinreichend
dokumentiert.

>tue es in ruhiger Sitzstellung.

Am Klo?

Hannes
--
"Logisches" "Denken" ist das Letzte, das ich tun, und mit dem ich
in Zuammenhang gebracht werden wollte.
Heinz Blüml am 18.11.04 in Online-Religion bei reflex.at

Herbert Huber

unread,
Jan 26, 2005, 3:51:17 AM1/26/05
to
On Wed, 26 Jan 2005 06:45:10 +0100, Markus Machner
<Machner...@t-online.de> wrote:


>Wenn Du in Texas als deutscher Staatsbürger beim rechtsabbiegen an einer
>roten Ampel einen Menschen überfährst bist Du nach StGB dran. Das StGB gilt
>für alle deutschen Bürger, die StVO gilt nur in Deutschland, aber für alle
>Menschen, die sich dort aufhalten.

Super, das bestätigt meine Antwort auf die Ausgangsfrage: die
deutschen Gesetze (in ihrer Gesamtheit) müssen nicht im Ausland
gelten. Sie tun es nicht.

Herbert Huber

unread,
Jan 26, 2005, 3:55:27 AM1/26/05
to

Gerade schrieb einer deines Namens
Markus Machner <Machner...@t-online.de>
was Gegenteiliges:


"die StVO gilt nur in Deutschland,"

Damit gibt es deutsche Gesetze die NICHT im Ausland gelten.
Aber: Unterhalte dich mit dem Diskutanten gleichen Namens. und werdet
euch einig, ob alle deutschen Gesetze weltweit gelten.

Markus Machner

unread,
Jan 26, 2005, 7:24:56 AM1/26/05
to
Herbert Huber schrubte:

> Damit gibt es deutsche Gesetze die NICHT im Ausland gelten.

Natürlich nicht.

> Aber: Unterhalte dich mit dem Diskutanten gleichen Namens. und werdet
> euch einig, ob alle deutschen Gesetze weltweit gelten.

Du schreibst von _alle_. Martin schreibt vom StGB.

Gruß,
Markus

bv_schornak

unread,
Jan 26, 2005, 12:23:57 PM1/26/05
to
Martin Falkenberg schrieb:

>bv_schornak wrote:
>
>>Martin Falkenberg schrieb:
>>
>>>bv_schornak wrote:
>>>
>>>>Martin Falkenberg schrieb:
>>>>
>>>Das eine ergibt sich nicht zwingend aus dem anderen. Eine Behörde ist
>>>verpflichtet, ihre gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen. Deshalb meine
>>>Frage nach der Rechtsgrundlage.
>>>
>>>
>>Zu diesen Pflichten gehört i. A. eine Auskunftspflicht - wenn
>>es sich nicht gerade um eine Anfrage beim BND nach aktuell im
>>Einsatz befindlichen Agenten oder anderen - der Geheimhaltung
>>unterliegenden - Verschlußsachen handelt.
>>
>
>Eine _so allgemeine_ Auskunftspflicht gibt es derzeit nicht. Das ist
>ja gerade Gegenstand des Gesetzesentwurfs zur Informationsfreiheit.
>

Okay. Wenn dem nicht so ist wird es Zeit, dass das gesetzlich
geregelt wird.

>>>>>>Wenn keine Reaktion erfolgt, könntest Du die auf dem Wege einer
>>>>>>Dienstaufsichtsbeschwerde (oder so, ich kenne mich mit Beamten-
>>>>>>deutsch auch nicht wirklich aus) einklagen.
>>>>>>
>>>>>>
>>>>>Eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist keine Klage. Mit ihr verbindet man
>>>>>normalerweise die drei F's: Formlos, fristlos, fruchtlos.
>>>>>
>>>>>Zur Strafanzeige: §§ 158ff. StPO.
>>>>>
>>>>>http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stpo/
>>>>>
>>>>>
>>>>Die Verpflichtung von Behörden, auf Einwendungen oder Anfragen
>>>>der Bürgers reagieren zu müssen fällt wohl kaum in den Bereich
>>>>der StPO - ich tippe eher auf irgendeine Verwaltungsvorschrift
>>>>für Behörden wie z.B. das PAG. So etwas muss es für andere Be-
>>>>hörden auch geben.
>>>>
>>>>
>>>Meinst du das "_P_olizei_a_ufgaben_gesetz" oder das
>>>"_P_ersonal_a_usweis_g_esetz" oder... ?
>>>
>>>
>>Ersteres.
>>
>
>Welchen Landes?
>

Das PAG war nur als Beispiel gedacht - inzwischen sind wir ja
darauf gekommen, dass es sich um ein Gesetz zur Informations-
freiheit handelt. Auch wenn ich unter Informationsfreiheit im
Allgemeinen einen anderen Themenbereich vermuten würde.

>>>>Es kann nicht angehen, dass z. B. eine schriftliche Anfrage zu
>>>>einem wie auch immer gearteten Anliegen nicht beantwortet wird
>>>>und im Mülleimer landet - damit verstösst der Beamte auf jeden
>>>>Fall gegen die berechtigten Interessen des betroffenen Bürgers
>>>>und erfüllt zumindest den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit.
>>>>
>>>>
>>>Rechtsgrundlage? OWiG? Welche? Da bin ich nun gespannt.
>>>
>>>
>>Wenn Du Jurist bist solltest Du das besser wissen als meiner-
>>einer. Wenn mir so etwas passiere würde, dann würde ich einen
>>Anwalt einschalten.
>>
>
>Das löst das Problem ja nun nicht. Du behauptest, daß eine Behörde dir
>gegenüber eine bestimmte Pflicht habe. Deshalb wüßte ich gern dazu die
>Rechtsgrundlage, denn mir fällt jetzt keine ein.
>

Deswegen würde ich zum Anwalt gehen. Mein "Rechtsgefühl" sagt
mir, dass ein Beamter der mein Schreiben vernichtet etwas tut
das nicht Rechtens sein kann (es kann u.U. ja um einen Haufen
Geld gehen, der von der Antwort abhängig ist).

>>Du wirst mir nicht ernsthaft erzählen wollen, dass ein Mitar-
>>beiter einer Behörde einen Brief mit der Anfrage um Auskünfte
>>zu Fragen in einer konkreten Sache nach Gutdünken _wegwerfen_
>>darf und nicht zur Auskunft gegenüber dem Bürger verpflichtet
>>ist?
>>
>
>Nicht wegwerfen - lochen, abheften, vergessen. Vernichtet wird erst
>nach Ablauf der jeweils geltenden Aufbewahrungsfrist.
>

Das dürfte juristisch korrekt sein. Macht aber nicht wirklich
Sinn für die Bürger die diesen Beamten bezahlen...

>>>>Jeder Beamte ist verpflichtet, die in seinen Zuständigkeitsbe-
>>>>reich fallenden Aufgaben auch tatsächlich zu erledigen, hierzu
>>>>gehört u. A. eine verbindliche Auskunft. Selbst wenn diese nur
>>>>den Verweis enthält, dass nicht er sondern die Behörde "X" zu-
>>>>ständig ist.
>>>>
>>>>
>>>Eine Verpflichtung zur Auskunftserteilung, soweit sie denn besteht,
>>>trifft die Behörde, nicht den einzelnen Beamten.
>>>
>>>
>>"Die Behörde" ist im Allgemeinen ein Gebäude (oder Teil eines
>>Gebäudes). Wie kann "die Behörde" Auskünfte erteilen?
>>
>
>Das ist ein Mißverständnis. Mit "Behörde" ist hier etwas Abstraktes
>gemeint. Der allgemeine Sprachgebrauch mag anders sein, ähnlich wie
>z.B., wenn von einer "Firma" die Rede ist. Normalerweise ist damit ein
>Unternehmen gemeint - eine Firma ist der Name eines Kaufmanns.
>

Richtig. Ich hatte es stark überspitzt formuliert.

>>Das ist
>>nur Menschen möglich, die für das betreffenden Gebiet die be-
>>nötigte Fachkompetenz haben, zu gut Deutsch: Den Beamten oder
>>Mitarbeitern "der Behörde". Wenn ich eine Auskunft haben will
>>spreche ich demnach nicht "die Behörde" an sondern den Mitar-
>>beiter - Sachbearbeiter - "der Behörde", der für mein Problem
>>zuständig ist.
>>
>
>Wenn dir eine Behörde Auskunft erteilt, dann macht das der innerhalb
>dieser Behörde nach deren Organisation zuständige Beamte (wenn er denn
>Beamter ist). Dir kann ja egal sein, ob es nun der Beamte A oder B
>ist, oder C, weil der eigentlich zuständige A in Urlaub oder B krank
>ist - dir kommt es vermutlich auf die Auskunft selbst an.
>

Richtig. Also gibt mir eine konkrete Person innerhalb der ab-
strakte Einheit Behörde eine Auskunft oder tut es eben nicht.
Und um diese Person geht es, wenn ich die Beschwerde über das
"Handling" meiner Eingaben führe.

Wobei mir klar ist, dass jeder Mitarbeiter einer Behörde die-
se Behörde repräsentiert und in ihrem Namen handelt. D.h., er
oder sie agiert nicht als Individuum sondern als "Amtsperson"
(Vertreter / Bevollmächtigter der Behörde).

>>Es mag sein, dass Juristen mit "der Behörde" zu kommunizieren
>>gewohnt sind, der normale Bürger wird aber immer mit einem in
>>dieser Behörde anzutreffenden Menschen kommunizieren (und da-
>>bei "die Behörde" mit dem Herrn X oder der Frau Y gleichsetz-
>>en, die man ja meist auch persönlich zu Gesicht bekommt).
>>
>
>Ja, so ist das. Du schreibst aber von einem Auskunfts_anspruch_.
>

Der für diverse Behörden auch tatsächlich besteht.

>>Wenn in dem
>>Schreiben z. B. eine Beleidigung der Behörde oder eines ihrer
>>Beamten enthalten wäre, dann würde dieses Schreiben vor jedem
>>Gericht als Beweis anerkannt. Das ist das, was ich unter "ge-
>>richtsverwertbar" verstehe.
>>
>>
>
>Das mag ja auch so sein, aber wieso folgt daraus ein
>Auskunftsanspruch?
>

Macht es Sinn, wenn ich für ein Schreiben zwar belangt werden
kann, dieses Schreiben aber ansonsten ignoriert würde, sofern
ich nur um eine konkrete Auskunft bitte?

Das widerspricht meinem Rechtsverständnis...

>>Ich habe keinen Fernseher... :)
>>
>
>Ich weiß, die GEZ liest hier mit...
>

Die interessiert mich nicht. Ich habe meinen Fernseher vor 20
Jahren oder so verschenkt weil mich die angebotenen "Inhalte"
zu Tode gelangweilt haben...

bv_schornak

unread,
Jan 26, 2005, 12:33:21 PM1/26/05
to
Herbert Huber schrieb:

>bv_schornak wrote:
>
>>Herbert Huber schrieb:
>>
>>
>>

>>>Ja, das ist ein anderer Sachverhalt. Dann habe ich DEREN Recht
>>>verletzt. Aber wenn ich in Szeged am Zebrastreifen dem Fußgänger nicht
>>>die Vorfahrt lasse, so kann ich doch nicht geblitzt werden und in D
>>>bestraft werden !?
>>>
>>>
>>Wenn der zum nächsten Polizisten marschiert, ihm 'nen Zehner in
>>die Hand drückt und sagt "Da, der böse Deutsche!", dann kann es
>>passieren, dass dieser Polizist eine Anzeige an unsere deutsche
>>Verkehrsbehörde schickt. Das wird dann dem hier geltenden Recht
>>behandelt.
>>
>
>Du verwirrst mich. das ist derselbe Fall wie in Tx. In Ungarn hat der
>Fußgänger am Zebrastreifen keinen Vorrang.
>Du meinst echt: der ungarische Polizist könnte die in Ungarn erlaubte
>Handlung nach Deutschland melden und ich werde in D verknackt?
>Das kann ich nicht glauben.
>Im umgekehrten Fall könnte ein Italiener (wenn deren recht auch
>weltwei gilt) angezeigt werden, wenn er in Deutschland öffentlich
>raucht?>
>

Wenn Du lauter Fangfragen stellst musst Du Dich nicht wundern,
wenn Du falsche Antworten bekommst... ;)

>>Es gelten immer die Gesetze des Landes, in dem die Tat begangen
>>wird
>>
> Jetzt verwirrst du mich wieder nach der anderen Seite. Gerade hast du
>in Ungarn das deutsche Recht gelten lassen. Dem letzten Satz von dir
>würde ich gerne zustimmen. Das scheint mir vernünftig.
>

Der gilt im Allgemeinen auch. Es sei denn, dass die Folgen der
"Tat" sich bis nach Deutschland auswirken und _in_ Deutschland
deutsches Recht verletzen. Wie z.B. die australische Nazi-Web-
präsenz. Ich schätze mal, dass auch die "Zundelsite" zu diesen
Kandidaten gehört...

Message has been deleted

bv_schornak

unread,
Jan 26, 2005, 1:44:22 PM1/26/05
to
Lieber Schorsch,

hast Du Dir schon einmal Gedanken darüber gemacht, wie Du über andere
Menschen redest? Wie Du versuchst, das Andenken an diese Menschen mit
aus der Luft gegriffenen Behauptungen durch den Schmutz zu ziehen? Es
zeugt von einem hohen Mass an Menschenverachtung, so etwas öffentlich
zu tun. Speziell dann, wenn Du zu feige bist, unter Deinem Namen auf-
zutreten und Dich hinter einem Pseudonym versteckst. Echt mutig, alle
Achtung. Du hast Dir damit bestimmt ein Eisernes Kreuz mit Eichenlaub
verdient.

Besonders bemerkenswert ist es jedoch, dass Du die Opfer des Nazi-Re-
gimes verächtlich machst, von den Menschen in anderen Ländern aber in
vollem Ernst erwartest, dass sie uns Deutsche mit Hochachtung und auf
das Höflichste zu behandeln haben. Das ist schon etwas mehr als frech
und überheblich, glaubst Du nicht auch?

Carla Schneider

unread,
Jan 26, 2005, 2:39:33 PM1/26/05
to
bv_schornak wrote:
>
[...]

> > Jetzt verwirrst du mich wieder nach der anderen Seite. Gerade hast du
> >in Ungarn das deutsche Recht gelten lassen. Dem letzten Satz von dir
> >würde ich gerne zustimmen. Das scheint mir vernünftig.
> >
>
> Der gilt im Allgemeinen auch. Es sei denn, dass die Folgen der
> "Tat" sich bis nach Deutschland auswirken und _in_ Deutschland
> deutsches Recht verletzen. Wie z.B. die australische Nazi-Web-
> präsenz.

Es handelte sich nicht um eine Nazi-Seite sondern um eine Revisionistische
Seite.

> Ich schätze mal, dass auch die "Zundelsite" zu diesen
> Kandidaten gehört...

Sicher, man hat Zuendel unter einem Vorwandt in den USA wo er mit seiner
Frau, die US Buergerin ist lebt, inhaftiert und nach Kanada deportiert wo er
jetzt im Gefaengnis sitzt weil er angeblich eine Gefahr fuer die Nationale
Sicherheit ist. Zweck der Sache ist ihn nach Deutschland auszuliefern
wo ihn dann eine langjaehrige Haftstrafe erwartet, wegen seiner in
Amerika voellig legalen Taten: Revisionistische Literatur zu verbreiten.
Zuendel ist uebrigens schon 1958 mit 19 Jahren nach Kanada ausgewandert...
http://www.revisionists.com/revisionists/zundel.html

Es gibt uebrigens noch so einen Fall: Bobby Fischer
http://home.att.ne.jp/moon/fischer/

Der ist US Buerger und hat im Ausland etwas getan was ihm die US Regierung verboten
hatte: Ein Schachturnier in Serbien gespielt. Jetzt hat ihn der lange Arm der
US Regierung in Japan festgesetzt, und er hat dort jetzt das gleiche Schicksal
wie Zuendel in Kanada.
Und erstaunlicherweise hat auch dieser Fall etwas mit Revisionismus zu tun...


--
http://www.geocities.com/carla_sch/index.html

Kurt Knoll

unread,
Jan 26, 2005, 4:24:29 PM1/26/05
to
Wieder etwa neues gelernt du brauchst uns nur noch weismachen des die
Juden gegen die deutschen nicht hetzen.

Kurt Knoll.
=
"bv_schornak" <now...@schornak.de> wrote in message
news:ct8odq$bn8$01$1...@news.t-online.com...

bv_schornak

unread,
Jan 26, 2005, 5:14:57 PM1/26/05
to
Martin Falkenberg schrieb:

>bv_schornak wrote:
>
>
>>>>>Das eine ergibt sich nicht zwingend aus dem anderen. Eine Behörde ist
>>>>>verpflichtet, ihre gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen. Deshalb meine
>>>>>Frage nach der Rechtsgrundlage.
>>>>>
>>>>>
>>>>>
>>>>Zu diesen Pflichten gehört i. A. eine Auskunftspflicht - wenn
>>>>es sich nicht gerade um eine Anfrage beim BND nach aktuell im
>>>>Einsatz befindlichen Agenten oder anderen - der Geheimhaltung
>>>>unterliegenden - Verschlußsachen handelt.
>>>>
>>>>
>>>Eine _so allgemeine_ Auskunftspflicht gibt es derzeit nicht. Das ist
>>>ja gerade Gegenstand des Gesetzesentwurfs zur Informationsfreiheit.
>>>
>>>
>>Okay. Wenn dem nicht so ist wird es Zeit, dass das gesetzlich
>>geregelt wird.
>>
>>
>

>Da hakt es ja gerade. Ich habe damit auch ein paar Schwierigkeiten.
>Möchtest du, daß dein Nachbar dir aus deiner Steuererklärung oder
>deinem Wohngeldantrag vorliest? Oder, wenn es dir darum geht, wer die
>Arbeitszeit der Angestellten und Beamten bezahlt, möchtest du, daß ein
>Teil dieser Arbeitszeit für die Bearbeitung von weniger sinnvollen
>Anfragen draufgeht?
>

Das ginge immer noch schneller, als wenn die Leute alle während
der Sprechzeiten auftauchen oder einen Termin ausmachen für den
dann auch die Zeit zur Abwicklung benötigt würde.

>>>>>>Es kann nicht angehen, dass z. B. eine schriftliche Anfrage zu
>>>>>>einem wie auch immer gearteten Anliegen nicht beantwortet wird
>>>>>>und im Mülleimer landet - damit verstösst der Beamte auf jeden
>>>>>>Fall gegen die berechtigten Interessen des betroffenen Bürgers
>>>>>>und erfüllt zumindest den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit.
>>>>>>
>>>>>>
>>>>>Rechtsgrundlage? OWiG? Welche? Da bin ich nun gespannt.
>>>>>
>>>>>
>>>>Wenn Du Jurist bist solltest Du das besser wissen als meiner-
>>>>einer. Wenn mir so etwas passiere würde, dann würde ich einen
>>>>Anwalt einschalten.
>>>>
>>>>
>>>Das löst das Problem ja nun nicht. Du behauptest, daß eine Behörde dir
>>>gegenüber eine bestimmte Pflicht habe. Deshalb wüßte ich gern dazu die
>>>Rechtsgrundlage, denn mir fällt jetzt keine ein.
>>>
>>>
>>Deswegen würde ich zum Anwalt gehen. Mein "Rechtsgefühl" sagt
>>mir, dass ein Beamter der mein Schreiben vernichtet etwas tut
>>das nicht Rechtens sein kann (es kann u.U. ja um einen Haufen
>>Geld gehen, der von der Antwort abhängig ist).
>>
>>
>

>Auch dann geht es um einen Anspruch gegen die Behörde, in der dieser
>Beamte oder Angestellte tätig ist. "Gang zum Anwalt" ist nur eine
>Leerformel, denn der muß auch eine Rechtsgrundlage suchen und finden.
>

Das ist eine merkwürdige Einstellung. Wenn ich einem Kunden 30
Paletten Ware bringe setze ich nicht voraus, dass dieser Kunde
wissen muss wie man mit einem Sattelzug rangiert bis er gerade
an seiner Rampe steht.

Warum sollte ich dann einem Rechtsanwalt erklären, welches der
Gesetze auf meinen Fall anzuwenden ist? Es ist doch die Arbeit
des Anwalts mich zu beraten und nicht umgekehrt. Ich sehe hier
nicht, warum ich für eine Beratung zahlen sollte, wenn eigent-
lich ich derjenige bin der den Anwalt berät...

>>>>Du wirst mir nicht ernsthaft erzählen wollen, dass ein Mitar-
>>>>beiter einer Behörde einen Brief mit der Anfrage um Auskünfte
>>>>zu Fragen in einer konkreten Sache nach Gutdünken _wegwerfen_
>>>>darf und nicht zur Auskunft gegenüber dem Bürger verpflichtet
>>>>ist?
>>>>
>>>>
>>>Nicht wegwerfen - lochen, abheften, vergessen. Vernichtet wird erst
>>>nach Ablauf der jeweils geltenden Aufbewahrungsfrist.
>>>
>>>
>>Das dürfte juristisch korrekt sein. Macht aber nicht wirklich
>>Sinn für die Bürger die diesen Beamten bezahlen...
>>
>>
>

>Doch, sicher. Du bezahlst keinen einzelnen Beamten, sondern zahlst
>Steuern, die dir unabhängig von einer Gegenleistung auferlegt werden.
>

Ich bezahle Steuern dafür, dass alle öffentliche Einrichtungen
(z.B. Behörden) korrekt funktionieren - wir (das Volk) gehören
nicht dem Staat. Der Staat gehört uns (dem Volk).

>>>>Das ist
>>>>nur Menschen möglich, die für das betreffenden Gebiet die be-
>>>>nötigte Fachkompetenz haben, zu gut Deutsch: Den Beamten oder
>>>>Mitarbeitern "der Behörde". Wenn ich eine Auskunft haben will
>>>>spreche ich demnach nicht "die Behörde" an sondern den Mitar-
>>>>beiter - Sachbearbeiter - "der Behörde", der für mein Problem
>>>>zuständig ist.
>>>>
>>>>
>>>Wenn dir eine Behörde Auskunft erteilt, dann macht das der innerhalb
>>>dieser Behörde nach deren Organisation zuständige Beamte (wenn er denn
>>>Beamter ist). Dir kann ja egal sein, ob es nun der Beamte A oder B
>>>ist, oder C, weil der eigentlich zuständige A in Urlaub oder B krank
>>>ist - dir kommt es vermutlich auf die Auskunft selbst an.
>>>
>>>
>>Richtig. Also gibt mir eine konkrete Person innerhalb der ab-
>>strakte Einheit Behörde eine Auskunft oder tut es eben nicht.
>>Und um diese Person geht es, wenn ich die Beschwerde über das
>>"Handling" meiner Eingaben führe.
>>
>>
>

>Wirklich? Wenn es wirklich um was geht, dann kann es dir egal sein,
>welcher Mensch die Angelegenheit handhabt. Du willst eine Auskunft,
>vermutlich eher einen rechtsmittelfähigen Bescheid, das im Rahmen
>eines Vorgangs, für den eine Behörde verantwortlich ist.
>
>Also: Wenn du ein sinnvolles Ergebnis willst, kann es dir nur um die
>Pflichten einer Behörde gehen. Sich mit dem Verhalten eines einzelnen
>Beamten oder Angestellten zu befassen, ist meistens nur eine Frage
>persönlicher Eitelkeit.
>
>Wenn es um einen nennenswerten Betrag ginge, wäre es sowieso nicht
>sinnvoll, gegen einen einzelnen Beamten vorzugehen, denn der wird dir
>mit seinem kleinen Bausparvertrag kaum weiterhelfen können, wenn du
>recht bekommst. Deshalb gibt es sowas wie Staatshaftungsrecht.
>

Es geht mir weder um die Folgen eines solchen Vorgangs noch um
die persönliche Rache an irgendeinem Beamten. Es geht hier nur
um das Prinzip, dass solch ein Vorgang - ich bezweifle dass so
etwas in unseren Behörden passiert - nicht Rechtens sein kann.
Ein Mitglied einer Behörde das so etwas tut soll auch nicht zu
einem Schadensausgleich herangezogen werden, sollte aber einer
disziplinarischen Massnahme unterzogen werden. Genauso wie ich
für Fehler gerade stehen muss die ich beim Führen eines Kraft-
fahrzeugs mache (was für einen Berufskraftfahrer fast nicht zu
vermeiden ist - niemand ist perfekt).

>>Wobei mir klar ist, dass jeder Mitarbeiter einer Behörde die-
>>se Behörde repräsentiert und in ihrem Namen handelt. D.h., er
>>oder sie agiert nicht als Individuum sondern als "Amtsperson"
>>(Vertreter / Bevollmächtigter der Behörde).
>>
>>
>>>>Es mag sein, dass Juristen mit "der Behörde" zu kommunizieren
>>>>gewohnt sind, der normale Bürger wird aber immer mit einem in
>>>>dieser Behörde anzutreffenden Menschen kommunizieren (und da-
>>>>bei "die Behörde" mit dem Herrn X oder der Frau Y gleichsetz-
>>>>en, die man ja meist auch persönlich zu Gesicht bekommt).
>>>>
>>>>
>>>Ja, so ist das. Du schreibst aber von einem Auskunfts_anspruch_.
>>>
>>>
>>Der für diverse Behörden auch tatsächlich besteht.
>>
>>
>

>z.B.?
>

Arbeitsamt, Gericht, Führerscheinbehörde, et cetera.

>>>>Wenn in dem
>>>>Schreiben z. B. eine Beleidigung der Behörde oder eines ihrer
>>>>Beamten enthalten wäre, dann würde dieses Schreiben vor jedem
>>>>Gericht als Beweis anerkannt. Das ist das, was ich unter "ge-
>>>>richtsverwertbar" verstehe.
>>>>
>>>>
>>>>
>>>Das mag ja auch so sein, aber wieso folgt daraus ein
>>>Auskunftsanspruch?
>>>
>>>
>>Macht es Sinn, wenn ich für ein Schreiben zwar belangt werden
>>kann, dieses Schreiben aber ansonsten ignoriert würde, sofern
>>ich nur um eine konkrete Auskunft bitte?
>>
>>
>

>Das geht dir mit jedem anderen Adressaten eines Schreibens genauso.
>

Der keine dem Volk _dienende_ Behörde ist? Was Privatleute tun
ist in diesem Zusammenhang völlig irrelevant - hier geht es um
ein demokratisches Grundprinzip. Was Du dagegenhältst ist eine
undemokratische Behördenmoral die nach dem Prinzip der Willkür
funktioniert. Wobei die Behörden in _unserem_ Land nach meiner
Erfahrung doch weitaus "bürgerfreundlicher" agieren als Du das
in Deinem Worst-Case-Scenario darzustellen versuchst.

Message has been deleted

bv_schornak

unread,
Jan 26, 2005, 6:42:51 PM1/26/05
to
Kurt Knoll schrieb:

>Wieder etwa neues gelernt du brauchst uns nur noch weismachen des die
>Juden gegen die deutschen nicht hetzen.
>

Solange solche netten Mitmenschen wie "Schorsch" Verleugnungspro-
paganda in international zugänglichen, _öffentlichen_ Medien ver-
breiten haben sie auch allen Grund dazu? Vielleicht ist es Dir ja
entgangen - der feine "Schorsch" verneint hier in der Öffentlich-
keit, dass die Angehörigen eben dieser Juden im Dritten Reich er-
mordet wurden und man sie zudem viel besser behandelt hat als die
Deutschen.

Wie kommst Du darauf, dass die Angehörigen der Ermordeten und die
noch lebenden Opfer uns für die durch _unser_ Volk verübten Taten
auch noch dankbar sein müssen?

Michael Krauth

unread,
Jan 26, 2005, 9:40:09 PM1/26/05
to
you, Mark Busch said the following on 25.01.2005 08:57:

>>Schon wieder dieser verklemmte Schwule mit Uniformkomplex seuftz!
>
> Er darf sich nicht outen. Sonst gehört er nicht mehr ins Rudel.

Ach was, da gibt's bestimmt noch andere. Er muß sich nur trauen, dann
können die zusammen ganz gemütlich kuscheln, Führerbildchen tauschen und
zeigen, wer den längeren hat... den längeren gereckten rechten Arm.

42,
Michael

--
"Auf jeden tödlichen Schuss kommen ungefähr drei nicht tödliche. Und,
Leute, dies ist in Amerika unakzeptabel. Es ist einfach unakzeptabel.
Und wir werden uns darum kümmern." (George W. Bush)
Hinweis: HTML-Mails landen im Spamverzeichnis!

Mark Busch

unread,
Jan 27, 2005, 3:20:46 AM1/27/05
to
Michael Krauth schrieb:

>> Er darf sich nicht outen. Sonst gehört er nicht mehr ins Rudel.
>
>Ach was, da gibt's bestimmt noch andere. Er muß sich nur trauen, dann

Klar. Wenn der Rudelführer auch eine Klemmschwester ist, passt das
schon.

>können die zusammen ganz gemütlich kuscheln, Führerbildchen tauschen und
>zeigen, wer den längeren hat... den längeren gereckten rechten Arm.

Über Rechtsradikalismus macht man sich nicht lustig! Diese Personen
sind durch Ihre Vorliebe zum gereckten rechten Arm
(schwerst-)behindert. Versuch mal, mit gereckten rechten Arm eine
Konserve zu öffnen, oder zieh dir mal in dieser Körperhaltung eine
Jacke an. :)

Herbert Huber

unread,
Jan 27, 2005, 4:17:36 AM1/27/05
to
>Kurt Knoll schrieb:
>
>>Wieder etwa neues gelernt du brauchst uns nur noch weismachen des die
>>Juden gegen die deutschen nicht hetzen.
>>
Da muß man nichts "weismachen". Das ist eine der vielen Legenden.
Derzeit wird vielleicht von einzelnen gegen die Deutschen gehetzt,
aber AFAIK keinesfalls von Ländern und schon garnicht von "den Juden".
Das wäre schon deshalb absurd, weil es eine große Schnittmenge
Deutsche / Juden gibt.

Herbert Huber

unread,
Jan 27, 2005, 4:18:42 AM1/27/05
to
On Thu, 27 Jan 2005 00:35:15 GMT, "Kurt Knoll" <mena...@monarch.net>
wrote:

>Ohne deinen Holohoax Schindel wäre der Schorsch und ich nicht da. I
>wohne 48 Jahre in Kanada und das Volk ist so umerzogen und naive das sie
>alles glauben
Warum ziehst du nicht von Kanada weg, wenn dort das Volk ist so
umerzogen und naiv ist?

Message has been deleted

Klaus Jurenz

unread,
Jan 27, 2005, 8:21:00 AM1/27/05
to
Herbert Huber wrote:

>>Ohne deinen Holohoax Schindel wäre der Schorsch und ich nicht da. I
>>wohne 48 Jahre in Kanada und das Volk ist so umerzogen und naive das sie
>>alles glauben
> Warum ziehst du nicht von Kanada weg, wenn dort das Volk ist so
> umerzogen und naiv ist?

Weil Kurti auf der ganzen Welt keine Stelle findet, die dem III.Reich
entprechend agiert.

--
Klaus Jurenz
"völlig merkbefreiter Oberwappler"
(Ernannt durch Heinz Blüml am 28.08.2004
in MID: 41301532...@news.chello.at )

Message has been deleted

Michael Krauth

unread,
Jan 27, 2005, 9:35:10 AM1/27/05
to
you, Mark Busch said the following on 27.01.2005 09:20:

> Über Rechtsradikalismus macht man sich nicht lustig! Diese Personen
> sind durch Ihre Vorliebe zum gereckten rechten Arm
> (schwerst-)behindert. Versuch mal, mit gereckten rechten Arm eine
> Konserve zu öffnen, oder zieh dir mal in dieser Körperhaltung eine
> Jacke an. :)

Ok, ein paar Dinge des alltäglichen Lebens mögen nicht mehr so gut
funktionieren, aber nutzlos sind sie nicht. Man kann zum Beispiel eine
Schnur zwischen zwei Nazis spannen, stellt ein Bild vom kleinen
Gefreiten vor den beiden auf und hat 'ne prima Wäscheleine.
Oder man gibt einem die Anlasserschnur des Rasenmähers in die rechte
Hand, schreit laut 'Heil' und der Rasenmäher läuft.

Du siehst also, obwohl sie mental benachteiligt sind kann man sie doch
noch brauchen. Man muß nur drauf achten, daß sie den Mund nicht
aufmachen, dann gehts schon.

42,
Michael

--
"Als ich aufwuchs, war die Welt gefährlich. Man wusste genau, wer sie
waren: Es war wir gegen sie, und es war klar, wer sie waren. Heute
wissen wir nicht so genau, wer sie sind, aber wir wissen, dass sie da
sind." (George W. Bush)

Kurt Knoll

unread,
Jan 27, 2005, 9:52:35 AM1/27/05
to
Geschieht Bücher über den Holocaust werden von den Juden kontrolliert
gibt es den ein Land mit der westlichen Zivilisation wo man frei darüber
schreiben kann ?. In Kanada hier genauso wie in Deutschland wird die
Holocaust Religion in der schule gepredigt. Eine Alberta Schule Lehrer
wurde das leben versau nur weil er den Schülern Zweifel darüber
unterrichtet hatte.

Kurt Knoll.
=
"Herbert Huber" <gav...@gmx.de> wrote in message
news:41f8b1c5...@News.Individual.DE...

It is loading more messages.
0 new messages