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Win XP Prof. Lizenz = alle Lizenz für alles Win. Versionen?

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Jochen Gensch

unread,
Jul 5, 2002, 1:08:47 PM7/5/02
to
Hi!

Ich bin im Besitz einer Windows XP Professional Lizenz.
Stimmt es, dass ich dadurch ebenfalls eine Lizenz für alle älteren Windows
Versionen habe?
Darf ich mein Win XP oder dann Win2000 auf allen meinen privaten Rechnern
installieren oder immer nur einer Rechner?


Gruss, Jochen


Burghard Gruszla

unread,
Jul 5, 2002, 1:30:11 PM7/5/02
to
Schön wäre es , bestimmt bei MS nicht!!!!
Die Lizenz ist auch immer nur für einen PC. Win XP lässt auch nur EINE
Installtion auf EINEN PC zu.
Es sei denn man hat mehrere Lizenzen gekauft.

Gruss Burghard

Florian Scheck

unread,
Jul 5, 2002, 1:53:08 PM7/5/02
to

"Jochen Gensch" <i....@gmx.de> schrieb

> Stimmt es, dass ich dadurch ebenfalls eine Lizenz für alle älteren Windows
> Versionen habe?

Ich wollte mir einen neuen Audi TT kaufen, war aber enttäuscht als mir der
Verkäufer mitteilte das ich damit nicht auch automatisch einige ältere
Modelle, Audi A4, Audi A3 usw. quasi als Dankeschön mitbekam. Schließlich
zahlt man ja einen Haufen Geld für das neue Auto und da wäre es doch
selbstverständlich das man auch ein paar Vorgängerwagen mitnehmen darf. Fand
ich irgendwie unverschämt, schließlich ist der Kunde doch König!!! Also ließ
ich es und fahr jetzt noch mit meinem alten Golf rum...


Florian Scheck

unread,
Jul 5, 2002, 1:55:26 PM7/5/02
to

"Burghard Gruszla" <gru...@t-online.de> schrieb

> Die Lizenz ist auch immer nur für einen PC. Win XP lässt auch nur EINE
> Installtion auf EINEN PC zu.

Wie kommst Du denn auf diese stolze Behauptung? Wieso sollte Windows XP
Professional nur auf einem Rechner die Installation zulassen? So intelligent
ist die Installations-CD auch nicht das sie sowas von selbst merkt ;-)

> Es sei denn man hat mehrere Lizenzen gekauft.

Was würdest Du denn in deinem Fall machen wenn Du die Lizenz verkaufen
willst? CD wegschmeißen weil sie schon mal auf einem Rechner installiert
war? ;-)

Andreas Eiweleit

unread,
Jul 5, 2002, 2:11:00 PM7/5/02
to
"Florian Scheck" <floria...@yahoo.de> winselte:
[seine ärmliche Lebensgeschichte]

Die Frage von Jochen hätte man mit einem simplen "nein" beantworten können,
aber es gibt scheinbar Leute mit einer Menge Mitteilungsbedürfnis :-)

Andi


Thorsten Matzner

unread,
Jul 5, 2002, 4:44:03 PM7/5/02
to
"Jochen Gensch" <i....@gmx.de> wrote:

1. Mit einer Lizenz darfst du eine Windows-Installation betreiben.
2. Das ist in der Regel die Windows-Version, der die Lizenz beilag.
3. Es gibt Windows-Kopien, die erlauben, statt dieser Version eine
ältere zu betreiben. Details dazu stehen im EULA.

--
(tm)

Walter Mautner

unread,
Jul 5, 2002, 5:04:16 PM7/5/02
to
Ich hab mal von dem Downgrading-Recht gehört, ob das auf alle Lizenzformen
zutrifft kann ich wirklich nicht sagen.
Klar ist aber, daß 1 Lizenz auch nur einen Rechner betrifft, d.h. wenn Du
damit glaubst, wfw3.11 installieren zu müssen, darfst dies vielleicht tun,
aber auch nur auf einem Rechner und sonst gar nix.

Burghard Gruszla

unread,
Jul 6, 2002, 3:13:23 AM7/6/02
to
Schon mal was von Registrierung gehört bzw. die Lizenzbedingungen
durchgelesen?!

Florian Scheck

unread,
Jul 6, 2002, 5:47:19 AM7/6/02
to

"Burghard Gruszla" <gru...@t-online.de> schrieb

> Schon mal was von Registrierung gehört bzw. die Lizenzbedingungen
> durchgelesen?!

Hast Du deinen Beitrag überhaupt selbst gelesen auf den sich meine Antwort
bezog?
Hier noch einmal:


> >>Win XP lässt auch nur EINE
> >>Installtion auf EINEN PC zu.

WindowsXP lässt NICHT nur die Installation auf einem PC zu, denn CD´s können
nicht denken. Wenn Du WinXP auf dem einen PC löscht und auf den anderen PC
installierst, z.B. wenn Du deine Lizenz verkaufst, wie würdest Du dann mit
der stolzen Behauptung, WinXP ließe sich nicht mehr auf einem anderen PC
installieren weil sie schon mal auf einem anderen installiert war
klarkommen?

Außerdem von welcher Registrierung redest Du denn? Kein Windows muss
registriert werden und das machen auch die wenigsten. Das was Du vermutlich
meinst ist die _Aktivierung_ von Windows XP, die mit einer Registrierung
überhaupt nichts zu tun hat. Und auch bei einer Aktivierung kann man
problemlos sein WindowsXP von einem PC auf den anderen übernehmen. Wenn die
Aktivierung nicht korrekt fuinktioniert bekommt man eine kostenlose
Telefonnummer angeboten bei mir man dann einen Code erhält mit dem die
Aktivierung dann wieder funktioniert. Es besteht sogar die Möglichkeit einen
neuen Produkt-Key von Microsoft zu erhalten wenn WindowsXP den alten
aufgrund unterschiedlicher Hardware nicht mehr akzeptiert.

Aber mal ganz abgesehen davon gibt es bei WindowsXP Professional _keine_
Aktivierung - außer natürlich bei den Endkundenversionen und aller Home
Edition-Versionen, aber man braucht sich ja keine Endkundenversion zu
kaufen. Daneben gibt es genug Möglichkeiten die Aktivierung zu umgehen für
Kunden die eine Endkundenversion mit Produktaktivierung haben. Die Umgehung
ist völlig legal da man das Produkt nicht durch eine Lizenzvereinbarung
sondern durch einen Kaufvertrag mit dem Händler erhält. Die Eula ist in
Deutschland in dieser Form völlig wirkungslos, niemand kann jemanden zur
Registrierung oder zur Aktivierung zwingen - solange man sich an das
Urheberrechtsgesetz hält.


Markus Gebele

unread,
Jul 6, 2002, 6:27:21 AM7/6/02
to

Hi Florian Scheck,

am Sat, 6 Jul 2002 11:47:19 +0200, hast Du geschrieben:

>aber man braucht sich ja keine Endkundenversion zu kaufen.

So, was denn dann für eine? Eine VOL für 5 User?
--

Bye

Markus

Andreas Viehrig

unread,
Jul 6, 2002, 6:36:09 AM7/6/02
to
Burghard Gruszla schrieb/wrote:

>
> Die Lizenz ist auch immer nur für einen PC. Win XP lässt auch nur EINE
> Installtion auf EINEN PC zu.

Leider falsch. Zunächst einmal darf man auf _einem_ PC _mehrere_
Installationen _parallel_ betreiben.
Weiter darf man dieselbe Software _zusätzlich_ auch auf einem Notebook
installieren.
Es dürfen jedoch _nicht_ beide Rechner _gleichzeitig_ benutzt werden,
sondern nur _einer_. Als Ausnahme gilt jedoch der Datenabgleich zwischen
Notebook und PC (Termine, Mails etc.).

--
Servus, Andi
Unterstützt den "Verein für dem Genitiv seine Rettung"!

Andreas Viehrig

unread,
Jul 6, 2002, 6:38:13 AM7/6/02
to
Thorsten Matzner schrieb/wrote:

>
> 1. Mit einer Lizenz darfst du eine Windows-Installation betreiben.

Leider falsch. Zunächst einmal darf man auf _einem_ PC _mehrere_

Andreas Viehrig

unread,
Jul 6, 2002, 6:40:37 AM7/6/02
to
Jochen Gensch schrieb/wrote:

>
> Ich bin im Besitz einer Windows XP Professional Lizenz.
> Stimmt es, dass ich dadurch ebenfalls eine Lizenz für alle älteren Windows
> Versionen habe?

Mitnichten. Wer sagt sowas?

> Darf ich mein Win XP oder dann Win2000 auf allen meinen privaten Rechnern
> installieren oder immer nur einer Rechner?

Zunächst einmal darf man auf _einem_ PC _mehrere_ Installationen

Frank Schneider

unread,
Jul 6, 2002, 11:14:16 AM7/6/02
to
Nein darf man nicht du Cleverle....das gilt ausschließlich für Office und
ausdrücklich NICHT für Betriebssysteme.

--
F R A N K S C H N E I D E R
Wirtschaftsinformatik - Student
Fachhochschule Furtwangen
==============================
Am 22. September 2002 CDU wählen!
"Tun Sie was, sonst tut sich nix"

"Andreas Viehrig" <a...@avweb.de> schrieb im Newsbeitrag
news:3D26C895...@avweb.de...

Frank Schneider

unread,
Jul 6, 2002, 11:15:56 AM7/6/02
to
Also dir sollte man echt mal eine....
3 mal den selben Quatsch verzapfen.....
Das mit PC + Notebook gilt ausschließlich für Office und ausdrücklich NICHT
für Betriebssysteme.

--
F R A N K S C H N E I D E R
Wirtschaftsinformatik - Student
Fachhochschule Furtwangen
==============================
Am 22. September 2002 CDU wählen!
"Tun Sie was, sonst tut sich nix"

"Andreas Viehrig" <a...@avweb.de> schrieb im Newsbeitrag

news:3D26C925...@avweb.de...

Message has been deleted

Andreas Viehrig

unread,
Jul 6, 2002, 11:36:55 AM7/6/02
to
F R A N K S C H N E I D E R schrieb/wrote:

> Also dir sollte man echt mal eine....

Was denn? Sprich Dich ruhig aus...

> 3 mal den selben Quatsch verzapfen.....

Könntest Du mal - zumindest ansatzweise - erläutern, was denn hier
Quatsch sein soll?

> Das mit PC + Notebook gilt ausschließlich für Office und ausdrücklich NICHT
> für Betriebssysteme.

Und warum nicht? Kennst Du Gründe dafür? Lies doch mal:
imjjhu46nu5ijhjp1...@4ax.com

> --
> F R A N K S C H N E I D E R
> Wirtschaftsinformatik - Student
> Fachhochschule Furtwangen
> ==============================

Soll das etwa eine Signatur sein? Könntest Du außerdem Deinen Namen
nicht noch ein bgißchen ausweiten, z. B. in ASCII-Art?

Möchtest Du weiterhin denn nicht einmal quoten lernen, anstatt hier bei
den Lesern mit Deinem Müllquoting Augenkrebs zu verursachen? Was soll
das ganze ToFu, das Du hier abkippst? Ich denke, Du solltest unbedingt
zunächst einmal http://learn.to/quote, http://oe-faq.de und vor allem
de.newusers.infos studieren.

> Am 22. September 2002 CDU wählen!
> "Tun Sie was, sonst tut sich nix"

Und was soll das sein? Wer hat Dich denn bestochen, daß Du das hier
verbreiten zu müssen meinst?

[Müllquoting entsorgt wg. Augenkrebsgefahr]

Thorsten Matzner

unread,
Jul 6, 2002, 12:15:52 PM7/6/02
to
Andreas Viehrig <a...@avweb.de> wrote:

>Leider falsch. Zunächst einmal darf man auf _einem_ PC _mehrere_
>Installationen _parallel_ betreiben.
>Weiter darf man dieselbe Software _zusätzlich_ auch auf einem Notebook
>installieren.
>Es dürfen jedoch _nicht_ beide Rechner _gleichzeitig_ benutzt werden,
>sondern nur _einer_. Als Ausnahme gilt jedoch der Datenabgleich zwischen
>Notebook und PC (Termine, Mails etc.).

Das müsste im EULA so vorgesehen sein. In meinem steht aber:
"Microsoft grants to you a limited, non-exclusive,
nontransferable, royalty-free license to install and use one
(1) copy of the executable code of the Product on a single
computer residing on your premises ("Workstation Computer")"
Windows XP lässt sich zudem nicht legal mit dem gleichen Product Key
auf mehreren PCs betreiben, das verhindert die Produktaktivierung.

--
(tm)

Frank Schneider

unread,
Jul 6, 2002, 12:19:00 PM7/6/02
to
Microsoft erlaubt die Installation von Office auf nem Desktop PC und einem
Notebook.
Diese Regelung gilt NICHT für Betriebssysteme.

Du hast behauptet man könne WinXP auf nem DPC und nem Notebook
installieren...das ist der Quatsch.
Augenkrebs scheinst du schon zu haben, sonst hättest du das bei Microsoft
nicht überlesen....


--
F R A N K S C H N E I D E R
Wirtschaftsinformatik - Student
Fachhochschule Furtwangen

"Andreas Viehrig" <a...@avweb.de> schrieb im Newsbeitrag

news:3D270E97...@avweb.de...

Florian Scheck

unread,
Jul 6, 2002, 12:32:27 PM7/6/02
to

"Thorsten Matzner" <tmat...@gmx.net> schrieb

> Windows XP lässt sich zudem nicht legal mit dem gleichen Product Key
> auf mehreren PCs betreiben, das verhindert die Produktaktivierung.

Die Produktaktivierung verhindert _nicht_ den Betrieb von Windows XP auf
zwei PCs. Bevor Du dir selbst sowas einredest probier es halt aus.
Beispiel: Du aktivierst WinXP auf PC1 und einige Zeit später kaufst du dir
einen anderen PC2 und willst dort das WinXP draufspielen. Selbstverständlich
löscht Du die Version auf PC1 - was aber ja Microsoft nicht wissen kann. Bei
der Aktivierung von WinXP auf PC2 gibt es jetzt zwei Möglichkeiten: Entweder
er schluckt es problemlos was anzunehmen ist, oder du erhältst eine
kostenlose Telefonnummer von Microsoft. Dort erhältst Du einen neuen Code
mit dem Du die Aktivierung auf PC2 durchführen kannst. Microsoft ist nicht
in der Lage zu überprüfen ob das WinXP noch auf dem ersten Rechner PC1
vorhanden ist. Der Legalität halber nehmen wir mal an es ist gelöscht. Aber
unabhängig davon kann dir Microsoft die Aktivierung auf einem anderen PC
nicht versagen, den auf welchem EINEN PC du diese EINE Lizenz betreibst ist
ganz alleine deine Sache und nicht das Problem von Microsoft.
Ganz abgesehen davon vergiss bitte mal den ganzen EULA-Quatsch! Wir sind
hier in Deutschland und nicht in den USA. Eine EULA in dieser Form hat in
Deutschland keinen Einfluss auf deine Rechte. Wie ich bereits geschrieben
habe erhältst Du mit Abschluss des Kaufvertrages beim Händler das volle
Nutzungsrecht nach deutschen Gesetzen an der Software. Ob du bei der
Installation die EULA akzeptierst oder nicht interessiert hierzulande
niemanden weil sie rechtlich völlig irrelevant ist. Ich dachte eigentlich
das hat sich mittlerweile herumgesprochen.... Wenn dir Microsoft die
Aktivierung von WinXP auf einem anderen Rechner aufgrund der
unterschiedlichen Hardware versagt und selbst die Telefon-Hotline dich auf
die "Einschränkungen" der EULA verweist (was sie nicht tun werden weil so
blöd sind die auch wieder nicht...) dann kannst du Microsoft gerne mit
Erfolg verklagen ;-)


Florian Scheck

unread,
Jul 6, 2002, 12:43:56 PM7/6/02
to

"Frank Schneider" <v...@gmx.de> schrieb

> Augenkrebs scheinst du schon zu haben, sonst hättest du das bei Microsoft
> nicht überlesen....

schade das Du unsere Hinweise völlig missachtest
http://learn.to/quote
ich hab keine Lust jeden Tag mein Killfile zu erweitern


Frank Schneider

unread,
Jul 6, 2002, 12:49:47 PM7/6/02
to
Ist mir echt kurz wie lang.
Wenn sich zivilisierte Menschen an sowas aufgeilen wollen, dann erweitere
doch deine Liste.
Dann muß ich wenigstens keine blöden Bemerkungen von dir mehr lesen....

--
F R A N K S C H N E I D E R
Wirtschaftsinformatik - Student
Fachhochschule Furtwangen


"Florian Scheck" <floria...@yahoo.de> schrieb im Newsbeitrag
news:ag76od$35e$00$1...@news.t-online.com...

Frank Schneider

unread,
Jul 6, 2002, 12:52:25 PM7/6/02
to
PS: ich zitiere nicht sondern gebe meinen Senf zu etwas....das ist ein
Unterschied...oh, ich vergaß...sowas kann man mit Augenkrebs schlecht
erfassen...

Florian Scheck

unread,
Jul 6, 2002, 12:53:22 PM7/6/02
to

"Frank Schneider" <v...@gmx.de> schrieb

[Mist]

Danke, hab ich soeben getan.


Andreas Viehrig

unread,
Jul 6, 2002, 1:02:40 PM7/6/02
to
F R A N K S C H N E I D E R schrieb/wrote:

[...ToFu und anderer Müll...]

Wenn Du http://learn.to/quote, http://oe-faq.de und vor allem
de.newusers.infos gelesen hast und auch zu beachten bereit bist, kannst
Du wiederkommen.
Bis dahin, L I E B E R H E R R S C H N E I D E R, betrachte ich Dich
als einen vorsätzlich herummüllenden und ignoranten Tröter mit einem IQ
in der Größenordnung einer leeren Tüte Paprikachips.

Und bevor Du wiederkommst und nochmal zwanghaft tröten mußt, lies
einfach imjjhu46nu5ijhjp1...@4ax.com.

Frank Schneider

unread,
Jul 6, 2002, 1:07:48 PM7/6/02
to
Paprikachips...
Ich hab ja schon von Kartoffelchips mit Paprikageschmack gehört....

Der dümmere ist immer der der am lautesten brüllt wie klug er ist.

--


F R A N K S C H N E I D E R

Peter Bergler

unread,
Jul 6, 2002, 1:10:13 PM7/6/02
to

Hi Frank Schneider,

am Sat, 6 Jul 2002 18:49:47 +0200, hast Du geschrieben:

> Fachhochschule Furtwangen

Was ist das da, ein Deppen-Treff?

*plonk*

Andreas Viehrig

unread,
Jul 6, 2002, 1:19:38 PM7/6/02
to
Thorsten Matzner schrieb/wrote:

Im EULA (was'n Name, eey) ist die verteilte Nutzung auf PC/Notebook
nicht erwähnt. Der EULA ist aber für deutsches Recht zweitrangig bis
uninteressant.
Da steht z. B. immer noch drin, daß ich "dieses Produkt" nur nutzen
darf, wenn ich es "mit neuer Hardware" gekauft habe - haharrharrharr...

Aber die Ausführungen in imjjhu46nu5ijhjp1...@4ax.com habe
ich auch schon von anderen (c't ?) gelesen, und dem vertraue ich
wesentlich mehr als einem /EULA/, der immer noch unbeirrt nachweislich
absolut rechtswidrige Passagen enthält.
Ich gehe dann - Sorry M$ - einfach davon aus, daß die anderen Passagen
auch nicht richtig sein müssen, so einfach ist das. Wenn M$ diesen
/guten Ruf/ vielleicht einmal korrigieren möchte, nehme ich das mit
großer Freude zu Kenntnis, ich sehe aber z. Zt. leider nur gegenteilige
Entwicklungen (wie etwa Media Player Update etc., etc...).

Andreas Viehrig

unread,
Jul 6, 2002, 1:38:50 PM7/6/02
to
Peter Bergler schrieb/wrote:

Jungs, Ihr seid richtig symphatisch.

Andreas Viehrig

unread,
Jul 6, 2002, 1:39:13 PM7/6/02
to
Florian Scheck schrieb/wrote:

> "Frank Schneider" <v...@gmx.de> schrieb
>
> [Mist]
>
> Danke, hab ich soeben getan.

Jungs, Ihr seid richtig symphatisch.

--

Andreas Eiweleit

unread,
Jul 6, 2002, 1:44:52 PM7/6/02
to
"Frank Schneider" <v...@gmx.de> schrieb

[ ... geistigen Dünnschiss ... ]

*PLONK*

Student ... *ggg*


Peter Steimann[MVP Access]

unread,
Jul 7, 2002, 12:06:10 PM7/7/02
to
Hallo Florian

"Florian Scheck" <floria...@yahoo.de> schrieb:
>
> "Burghard Gruszla" <gru...@t-online.de> schrieb


>
>
> Aber mal ganz abgesehen davon gibt es bei WindowsXP Professional _keine_
> Aktivierung - außer natürlich bei den Endkundenversionen und aller Home
> Edition-Versionen, aber man braucht sich ja keine Endkundenversion zu
> kaufen. Daneben gibt es genug Möglichkeiten die Aktivierung zu umgehen für
> Kunden die eine Endkundenversion mit Produktaktivierung haben. Die Umgehung
> ist völlig legal da man das Produkt nicht durch eine Lizenzvereinbarung
> sondern durch einen Kaufvertrag mit dem Händler erhält.

Du meinst wohl eine Kaufquittung-;)

Da wäre ich mir nicht so sicher. Die Wirkungslosigkeit der Eula (wenn
sie dann denn überhaupt vollumfänglich ist) berechtigt Dich aber
keineswegs, illegal in die Routinen einzugreifen oder Cracks zu
installieren.

Zudem gibt es nach wie vor OEM-Versionen, welche nur zusammen mit dem
entsprechenden PC erworben werden. Diese sind dann Maschinengebunden.
(übrigens nix neues, IBM hat das schon vor 15 Jahren mit ihren
Betriebssystemen praktiziert)

> Die Eula ist in
> Deutschland in dieser Form völlig wirkungslos, niemand kann jemanden zur
> Registrierung oder zur Aktivierung zwingen - solange man sich an das
> Urheberrechtsgesetz hält.

Schon mal Office XP installiert? Natürlich musst Du das nicht
aktivieren. Aber ich nehme an, du möchtest damit arbeiten-;)

Gruss

Peter

Peter Steimann[MVP Access]

unread,
Jul 7, 2002, 12:14:29 PM7/7/02
to
Hallo Florian

"Florian Scheck" <floria...@yahoo.de> schrieb:
>


> "Thorsten Matzner" <tmat...@gmx.net> schrieb
>
> > Windows XP lässt sich zudem nicht legal mit dem gleichen Product Key
> > auf mehreren PCs betreiben, das verhindert die Produktaktivierung.
>
> Die Produktaktivierung verhindert _nicht_ den Betrieb von Windows XP auf
> zwei PCs. Bevor Du dir selbst sowas einredest probier es halt aus.
> Beispiel: Du aktivierst WinXP auf PC1 und einige Zeit später kaufst du dir
> einen anderen PC2 und willst dort das WinXP draufspielen. Selbstverständlich
> löscht Du die Version auf PC1 - was aber ja Microsoft nicht wissen kann. Bei
> der Aktivierung von WinXP auf PC2 gibt es jetzt zwei Möglichkeiten: Entweder
> er schluckt es problemlos was anzunehmen ist, oder du erhältst eine
> kostenlose Telefonnummer von Microsoft. Dort erhältst Du einen neuen Code
> mit dem Du die Aktivierung auf PC2 durchführen kannst. Microsoft ist nicht
> in der Lage zu überprüfen ob das WinXP noch auf dem ersten Rechner PC1
> vorhanden ist.

Was sich aber schnell ändern kann bzw. wird. Die Prüfung könnte
problemlos in's Windows-Update eingebaut werden.


> Der Legalität halber nehmen wir mal an es ist gelöscht. Aber
> unabhängig davon kann dir Microsoft die Aktivierung auf einem anderen PC
> nicht versagen, den auf welchem EINEN PC du diese EINE Lizenz betreibst ist
> ganz alleine deine Sache und nicht das Problem von Microsoft.

Du weisst aber, dass es verschiedene Lizenzmodelle gibt?

> Ganz abgesehen davon vergiss bitte mal den ganzen EULA-Quatsch! Wir sind
> hier in Deutschland und nicht in den USA. Eine EULA in dieser Form hat in
> Deutschland keinen Einfluss auf deine Rechte. Wie ich bereits geschrieben
> habe erhältst Du mit Abschluss des Kaufvertrages beim Händler das volle
> Nutzungsrecht nach deutschen Gesetzen an der Software. Ob du bei der
> Installation die EULA akzeptierst oder nicht interessiert hierzulande
> niemanden weil sie rechtlich völlig irrelevant ist. Ich dachte eigentlich
> das hat sich mittlerweile herumgesprochen.... Wenn dir Microsoft die
> Aktivierung von WinXP auf einem anderen Rechner aufgrund der
> unterschiedlichen Hardware versagt und selbst die Telefon-Hotline dich auf
> die "Einschränkungen" der EULA verweist (was sie nicht tun werden weil so
> blöd sind die auch wieder nicht...) dann kannst du Microsoft gerne mit
> Erfolg verklagen ;-)

Nochmals: Ich wär mir da nicht so sicher und würde auf keinen Fall die
Eula als Quatsch abtun. Die Lizenzbestimmungen akzeptierst Du mit Ja,
wenn Du XP installierst. Diese sind dann auch teilweise gültig, selbst
wenn bestimmte Teile gegen geltendes Recht verstossen würden. Ob sie das
tun, weiss ich nicht. Und auf Herumgesprochen würde ich mich in einem
Rechtsstreit nicht verlassen.


Gruss

Peter

Florian Scheck

unread,
Jul 7, 2002, 12:36:00 PM7/7/02
to

"Peter Steimann[MVP Access]" <PSteiman...@Timesoft.ch> schrieb

> Du meinst wohl eine Kaufquittung-;)

nein ich meine Kaufvertrag. Wenn du in ein Geschäft gehst und etwas kaufst
dann ist ein Kaufvertrag zustande gekommen.

> Da wäre ich mir nicht so sicher. Die Wirkungslosigkeit der Eula (wenn
> sie dann denn überhaupt vollumfänglich ist) berechtigt Dich aber
> keineswegs, illegal in die Routinen einzugreifen oder Cracks zu
> installieren.

Dazu braucht man keine Cracks.... und ein Eingriff in Registry,
Einstellungsdateien etc. auf deinem PC ist nicht illegal.

> Zudem gibt es nach wie vor OEM-Versionen, welche nur zusammen mit dem
> entsprechenden PC erworben werden. Diese sind dann Maschinengebunden.

Die Bindung von Software an Hardware ist in Deutschland nicht legal. Siehe
BGH. OEM ist etwas anderes als eine Vollversion die du beim Händler
unabhängig von der Hardware kaufst.

> Schon mal Office XP installiert? Natürlich musst Du das nicht
> aktivieren. Aber ich nehme an, du möchtest damit arbeiten-;)

Ebenso wie bei Windows XP Prof. gibt es auch bei Office XP Versionen die
nicht aktiviert werden müssen. Das es sich hier nicht um
Einzelplatzversionen handelt ist aber klar.


Florian Scheck

unread,
Jul 7, 2002, 12:51:23 PM7/7/02
to

"Peter Steimann[MVP Access]" <PSteiman...@Timesoft.ch> schrieb

> Was sich aber schnell ändern kann bzw. wird. Die Prüfung könnte


> problemlos in's Windows-Update eingebaut werden.

Wie bitte? Du hast das automatische Windows-Update nicht deaktiviert? ;-)
Außerdem was machst Du bei den Millionen PCs die nicht ans Internet
angeschlossen sind?

> > Der Legalität halber nehmen wir mal an es ist gelöscht. Aber
> > unabhängig davon kann dir Microsoft die Aktivierung auf einem anderen PC
> > nicht versagen, den auf welchem EINEN PC du diese EINE Lizenz betreibst
ist
> > ganz alleine deine Sache und nicht das Problem von Microsoft.
>
> Du weisst aber, dass es verschiedene Lizenzmodelle gibt?

Was hat das mit diesem Fall zu tun? Welche Lizenzmodelle meinst Du? Du hast
eine Prof.-Lizenz die du auf einem PC verwenden darfst. Jetzt hast du 10
PCs, installierst sie auf der einen, löscht sie gleich wieder und
installierst sie auf dem zweiten, löscht sie gleich wieder... das machst Du
jetzt 10mal. Ja und? Was geht das Microsoft an? Es ist _deine_ Software und
solange Du dich an das deutsche Urheberrechtsgesetz hältst ist alles völlig
legal und Microsoft kann dir die 10fache Aktivierung auch nicht versagen.

> Nochmals: Ich wär mir da nicht so sicher und würde auf keinen Fall die
> Eula als Quatsch abtun. Die Lizenzbestimmungen akzeptierst Du mit Ja,
> wenn Du XP installierst.

ach bitte komm mir nicht mit diesem Quatsch. Wie oft soll ich denn noch
schreiben das Du das VOLLE Nutzungsrecht an der Software durch den Kauf beim
Händler erhältst und nicht mit der "Akzeptierung" der EULA, das BGH hat dies
zu genüge bestätigt.

> Diese sind dann auch teilweise gültig, selbst
> wenn bestimmte Teile gegen geltendes Recht verstossen würden. Ob sie das
> tun, weiss ich nicht. Und auf Herumgesprochen würde ich mich in einem
> Rechtsstreit nicht verlassen.

§ 2 Abs. 1 AGBG

Daneben solltest Du dir das mal durchlesen, insbesondere Punkt 2.2 sollte
dich interessieren!
http://informatik.hsr.ch/Content/Gruppen/Stud/Faecherkatalog/Infosem/Vortrae
ge/WS0001/Resultate%5CSoftwareLizenzierung_Skript.pdf


Andreas Viehrig

unread,
Jul 7, 2002, 1:28:00 PM7/7/02
to
Peter Steimann[MVP Access] schrieb/wrote:

> Nochmals: Ich wär mir da nicht so sicher und würde auf keinen Fall die
> Eula als Quatsch abtun.

Das ist sie aber, jedenfalls in D. Zitat aus der aktuellen EULA eines
DSP-XP, das ich rechtmäßig im Handel erworben habe:

"Wenn Ihnen die SOFTWARE nicht zusammen mit neuer HARDWARE zur Verfügung
gestellt wird, sind Sie nicht berechtigt, die SOFTWARE zu verwenden."

Harrharrharr... Natürlich darf ich das. Weiter:

"Die SOFTWARE wird lizenziert, nicht verkauft. Alle Eigentumsrechte ...
liegen bei dem jeweiligen Inhaltseigentümer ..."

Junge, ich brech ab... Wieso steht das da drin, obwohl dies von
deutscher Rechtsprechung aufgehoben wurde? - Sei mir nicht bös, für mich
ist die EULA nichts als Unfug. Ich richte mich lieber nach dem UHG.

> Die Lizenzbestimmungen akzeptierst Du mit Ja,
> wenn Du XP installierst.

Na und, was beweist das? Damit habe ich der Fa. M$ lediglich erlaubt,
mit der Installation auf meinem Rechner fortzufahren. Keinefalls habe
ich damit der Fa. M$ erlaubt, deutsches Recht vorsätzlich zu mißachten!

> Diese sind dann auch teilweise gültig, selbst
> wenn bestimmte Teile gegen geltendes Recht verstossen würden.

Das ist wirklich eine schöne Rechtfertigung vorsätzlich rechtswidrigen
Handelns, nur leider für mich nicht einsehbar. Nimm's mir nicht übel,
wenn ein Hersteller sich derartig über höchstrichterliche Rechtsprechung
hinwegsetzt, dann gehe ich einfach davon aus, daß der Rest dieser EULA
über dieselbe /Qualität/ verfügt und sich damit selbst disqualifiziert hat.

Thorsten Matzner

unread,
Jul 7, 2002, 1:38:20 PM7/7/02
to
"Florian Scheck" <floria...@yahoo.de> wrote:

>> Windows XP lässt sich zudem nicht legal mit dem gleichen Product Key
>> auf mehreren PCs betreiben, das verhindert die Produktaktivierung.
>
>Die Produktaktivierung verhindert _nicht_ den Betrieb von Windows XP auf
>zwei PCs. Bevor Du dir selbst sowas einredest probier es halt aus.

Bevor du etwas widerlegst, lies die Grundlage:
Windows XP lässt sich zudem _nicht legal_ mit dem gleichen Product Key


auf mehreren PCs betreiben, das verhindert die Produktaktivierung.

Technische Details sind hier nicht interessant.

>Ganz abgesehen davon vergiss bitte mal den ganzen EULA-Quatsch! Wir sind
>hier in Deutschland und nicht in den USA. Eine EULA in dieser Form hat in
>Deutschland keinen Einfluss auf deine Rechte.

Aber selbstverständlich hat es die. Sonst gäbe es die aktuelle
Diskussion um die neuen - inzwischen zurückgezogenen -
Nutzungsbedingungen des Media Players nicht. Das EULA gilt für dich
und jeden Windows-Benutzer so, wie auch technische Anleitungen für
einen Cadillac in Deutschland für dich gelten würden, so du einen
hättest. Außerdem ist es ja nun nicht so, dass nur US-Software mit
einem EULA verbunden wäre.
BTW sieht auch das deutsche Recht nicht vor, dass man mit dem Erwerb
einer Softwarelizenz jedes andere einigermaßen passende Programm
betreiben kann. Was den Kaufvertrag angeht, so ist die Sache ja
eindeutig: wenn du Windows 2000 kaufst, hast du Windows 2000 und nicht
Windows XP oder Windows 98. Und nur für Windows 2000 gilt die Lizenz,
solange der Lizenzgeber dir keine weiter gehenden Rechte einräumt.
Woher solltest du auch eine andere Windows-Version ohne Lizenz haben,
wenn nicht (illegal) kopiert? Schließlich darfst ein Windows-Besitzer
auch nicht einfach Kopien an nette Mitmenschen mit der falschen
Windows-Version weiterreichen.
Natürlich ist die Sache generell nicht sonderlich aufregend, weil es
bei diesen rechtlichen Regelungen nicht um den Benutzer geht, dem sein
Windows XP nicht gefällt. Microsoft ist wie andere Softwarehersteller
auch vor allem hinter profimäßigen Raubkopien her.

--
(tm)

Florian Scheck

unread,
Jul 7, 2002, 1:51:45 PM7/7/02
to

"Thorsten Matzner" <tmat...@gmx.net> schrieb

> Bevor du etwas widerlegst, lies die Grundlage:
> Windows XP lässt sich zudem _nicht legal_ mit dem gleichen Product Key
> auf mehreren PCs betreiben, das verhindert die Produktaktivierung.

Sag mal hast du überhaupt mein Posting gelesen bevor du diesen Satz
geschrieben hast???
- Ich habe niemals behauptet das es legal´ist WindowsXP auf zwei Rechner
gleichzeitig zu betreiben,
- Du kannst Windows XP sehr wohl mit dem gleichen Product Key auf einem
anderen Rechner installieren. Die Aktivierung kann und darf die Microsoft
nicht untersagen.
- Die Bindung von Software die du beim Händler kaufst (nicht OEM) darf nicht
an Hardware gebunden sein. Das wäre nach deutschen Recht illegal. Deshalb
darf dir Microsoft die Nutzung auf einem anderen Rechner nicht versagen.
Selbstverständlich in der Annahme du hast WindowsXP auf dem anderen Rechner
gelöscht... aber das kann Microsoft nicht nachweisen.

Was machst Du denn in dem Fall das du Windows XP verkaufen möchtest? Deiner
Ansicht nach wäre also ein Verkauf von DEINER Software an jemand anderes
nicht möglich, da er ja einen anderen PC hat als du ;-) Schon mal darüber
nachgedacht?

> Technische Details sind hier nicht interessant.

ach nein?

Wenn du in den ganzen Dingen die ich beschrieben habe offensichtlich anderer
Meinung bist, dann teile uns dies doch hier bitte unter Angabe vonm
Nachweisen, Quellen etc. mit. Danke!

> >Ganz abgesehen davon vergiss bitte mal den ganzen EULA-Quatsch! Wir sind
> >hier in Deutschland und nicht in den USA. Eine EULA in dieser Form hat in
> >Deutschland keinen Einfluss auf deine Rechte.
>
> Aber selbstverständlich hat es die. Sonst gäbe es die aktuelle

Dann informiere dich beim BGH über die geltene Rechtssprechung und werfe
einen Blick mal in deutsche Gesetze. Sag mal, woher hast du eigentlich diese
kuriosen Rechtsansichten?


Andreas Viehrig

unread,
Jul 7, 2002, 2:01:58 PM7/7/02
to
Florian Scheck schrieb/wrote:
> "Thorsten Matzner" <tmat...@gmx.net> schrieb
>
> [...]

Bleibt ruhig, Jungs, das Thema selbst ist nervenraubend genug.

Florian Scheck

unread,
Jul 7, 2002, 2:17:26 PM7/7/02
to

"Andreas Viehrig" <a...@avweb.de> schrieb

> Bleibt ruhig, Jungs, das Thema selbst ist nervenraubend genug.

ach da könnt ich mich schon wieder so aufregen über solche Eula-Gehirnwäsche
Kommentare ;-) Wenn ständig Leute einem weiß machen wollen die MS-Eula wäre
_das_ "Gottgesetz" schlechthin und diese Leute dann selbst nicht die
geringste Ahnung von Recht und Gesetz in Deutschland haben...


Andreas Viehrig

unread,
Jul 7, 2002, 2:39:15 PM7/7/02
to
Florian Scheck schrieb/wrote:

> "Andreas Viehrig" <a...@avweb.de> schrieb
>
>>Bleibt ruhig, Jungs, das Thema selbst ist nervenraubend genug.
>
> ach da könnt ich mich schon wieder so aufregen

Ja, ich verstehe, aber schau: es ist Sonntag, der Schumi hat gewonnen,
die Sonne scheint immer noch (zumindest bei mir) - das ist doch gar
nicht so übel und man sollte sich das nicht ohne Not verderben. Ich muß
mich da auch manchmal selbst dran erinnern.

> über solche Eula-Gehirnwäsche
> Kommentare ;-) Wenn ständig Leute einem weiß machen wollen die MS-Eula wäre
> _das_ "Gottgesetz" schlechthin und diese Leute dann selbst nicht die
> geringste Ahnung von Recht und Gesetz in Deutschland haben...

Er hat natürlich trotzdem das Recht, seine Meinung zu haben, aber mit
den passenden Argumenten wird er's schon einsehen.

Unter jetzt sollten wir mit dem Reden über Dritte aufhören. BTW: Hast Du
meine Mail gekriegt?

Thorsten Matzner

unread,
Jul 8, 2002, 12:35:20 PM7/8/02
to
"Florian Scheck" <floria...@yahoo.de> wrote:

>Sag mal hast du überhaupt mein Posting gelesen bevor du diesen Satz
>geschrieben hast???
>- Ich habe niemals behauptet das es legal´ist WindowsXP auf zwei Rechner
>gleichzeitig zu betreiben,

Das habe ich dir nicht unterstellt.

>- Du kannst Windows XP sehr wohl mit dem gleichen Product Key auf einem
>anderen Rechner installieren. Die Aktivierung kann und darf die Microsoft
>nicht untersagen.

Das ist korrekt, aber das Vorgehen ist illegal. Habe ich das wirklich
so kompliziert ausgedrückt? Ich muss bei einer Rückschau auf diesen
Thread feststellen, dass du jedesmal auf die technischen Fragen
ausweichst. Die interessieren mich hier aber nicht, zudem gibt es hier
keine unterschiedlichen Auffassungen zwischen uns.
Zu den rechtlichen Fragen hast du dich bisher weitgehend auf die
Tatsache des schwierigen Nachweises von Raubkopie-Installationen
zurückgezogen ("Microsoft ist nicht in der Lage zu überprüfen ob das


WinXP noch auf dem ersten Rechner PC1 vorhanden ist. Der Legalität
halber nehmen wir mal an es ist gelöscht. Aber unabhängig davon kann
dir Microsoft die Aktivierung auf einem anderen PC nicht versagen, den
auf welchem EINEN PC du diese EINE Lizenz betreibst ist ganz alleine
deine Sache und nicht das Problem von Microsoft."

Die rechtlichen Bedingungen gibst du zwar wieder mit: "Wie ich bereits


geschrieben habe erhältst Du mit Abschluss des Kaufvertrages beim
Händler das volle Nutzungsrecht nach deutschen Gesetzen an der

Software." Aber wo diese "deutschen Gesetze" zu finden sind, das würde
mich jetzt doch einmal interessieren. Es wäre doch höchst interessant,
Raubkopierern diese Informationen für den Fall der nächsten Razzia zur
Verfügung zu stellen. Denn wenn ich unbegrenzt Kopien meiner
Windows-CD erstellen darf, kann ich die ja auch auf den Rechnern aller
meiner Bekannten betreiben, oder nicht?

>- Die Bindung von Software die du beim Händler kaufst (nicht OEM) darf nicht
>an Hardware gebunden sein. Das wäre nach deutschen Recht illegal. Deshalb
>darf dir Microsoft die Nutzung auf einem anderen Rechner nicht versagen.

Das habe ich ebenfalls nicht behauptet.

>Selbstverständlich in der Annahme du hast WindowsXP auf dem anderen Rechner
>gelöscht... aber das kann Microsoft nicht nachweisen.

Das ist korrekt. Hier geht es aber wohl nicht um den Nachweis. Die
ursprüngliche Frage war ja: "Darf ich mein Win XP oder dann Win2000
auf allen meinen privaten Rechnern
installieren oder immer nur einer Rechner?Darf ich mein Win XP oder
dann Win2000 auf allen meinen privaten Rechnern
installieren oder immer nur einer Rechner?" Und dazu kann die Antwort
nur lauten: nein.

>Was machst Du denn in dem Fall das du Windows XP verkaufen möchtest? Deiner
>Ansicht nach wäre also ein Verkauf von DEINER Software an jemand anderes
>nicht möglich, da er ja einen anderen PC hat als du ;-) Schon mal darüber
>nachgedacht?

Du hast wieder nicht aufgepasst: hier geht es um die Installation
einer älteren Windows-Version aufgrund einer Lizenz von Windows XP.
Hier geht es nicht um den Verkauf von Software.
Ich habe nirgends in diesem Thread behauptet, dass es nicht erlaubt
sei, Windows auf einem anderen Rechner als dem zu installieren, mit
dem man es erworben hat. Du führst also eine Schattendiskussion. Es
geht um den Betrieb _mehrerer_ Installationen gleichzeitig. Dabei ist
die Frage unerheblich, welcher PC derjenige war, auf dem Windows
zuerst installiert wurde.

>> Technische Details sind hier nicht interessant.
>
>ach nein?

Nein. Denn es geht um rechtliche Fragen. Technisch ist es möglich,
ohne Führerschein ein Auto zu fahren. Rechtlich nicht.

>Wenn du in den ganzen Dingen die ich beschrieben habe offensichtlich anderer
>Meinung bist, dann teile uns dies doch hier bitte unter Angabe vonm
>Nachweisen, Quellen etc. mit. Danke!

Ich habe das EULA zitiert. Da dir das nicht reicht ist es eher an dir,
mir eine Quelle zu nennen, die die Gültigkeit dieser Vereinbarung in
Deutschland infrage stellt.

>Dann informiere dich beim BGH über die geltene Rechtssprechung und werfe
>einen Blick mal in deutsche Gesetze. Sag mal, woher hast du eigentlich diese
>kuriosen Rechtsansichten?

Offensichtlich nutze ich andere Quellen als du. Aber die "geltende
Rechtsprechung" kannst sicher du jetzt mit einem Zitat untermauern,
oder? Sehr gerne nehme ich auch Informationen über die deutschen
Gesetze, die sich mit den EULA von Microsoft befassen, entgegen.
Was den BGH angeht, so habe ich einen Blick in dessen Internet-Archiv
geworfen. Dabei fand ich, was diesen Themenkomplex angeht, nur den
Verweis auf die legendäre OEM-Entscheidung, die sich aber an Händler
richtet und nicht an die Kunden:
"Der u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des
Bundesgerichtshofes hat entschieden, daß ein Softwareunternehmen keine
Ansprüche gegen einen mit ihm vertraglich nicht verbundenen Händler
geltend machen kann, wenn dieser ausdrücklich als OEM-Software
gekennzeichnete Ware – also Software, die nur mit einem neuen PC
vertrieben werden soll – isoliert an einen Verbraucher veräußert."
(http://www.bundesgerichtshof.de/PressemitteilungenBGH/PM2000/PM_049_2000.htm).

--
(tm)

Florian Scheck

unread,
Jul 8, 2002, 4:14:18 PM7/8/02
to

"Thorsten Matzner" <tmat...@gmx.net> schrieb

> Die rechtlichen Bedingungen gibst du zwar wieder mit: "Wie ich bereits
> geschrieben habe erhältst Du mit Abschluss des Kaufvertrages beim
> Händler das volle Nutzungsrecht nach deutschen Gesetzen an der
> Software." Aber wo diese "deutschen Gesetze" zu finden sind, das würde
> mich jetzt doch einmal interessieren.

??? Ich muss doch nicht noch zehnmal in diesem Thread auf die bekannten
Rechtsvorschriften verweisen?!?

> Es wäre doch höchst interessant,
> Raubkopierern diese Informationen für den Fall der nächsten Razzia zur
> Verfügung zu stellen.

Was hat das den bitte schön mit dem Nutzungsrecht durch Kaufvertrag zu tun?

> Denn wenn ich unbegrenzt Kopien meiner
> Windows-CD erstellen darf,

Wer hat das behauptet?

> kann ich die ja auch auf den Rechnern aller
> meiner Bekannten betreiben, oder nicht?

Wie kommst Du denn auf diese absurde Idee?

> Das ist korrekt. Hier geht es aber wohl nicht um den Nachweis. Die
> ursprüngliche Frage war ja: "Darf ich mein Win XP oder dann Win2000
> auf allen meinen privaten Rechnern
> installieren oder immer nur einer Rechner?

Diese Frage habe ich mehr als deutlich beantwortet.

> Du hast wieder nicht aufgepasst: hier geht es um die Installation
> einer älteren Windows-Version aufgrund einer Lizenz von Windows XP.

Diese Frage habe ich beantwortet.

> Hier geht es nicht um den Verkauf von Software.

Das habe ich nicht behauptet. Ich habe dir als einfaches Beispiel den
möglichen Verkauf deines Windows XP genannt, weil du der Ansicht warst das
eine Installation einer WindowsXP Version mit demselben Product Key auf
einem anderen Rechner mit anderer Hardware nicht möglich ist. Ich habe dich
gebeten mit doch zu erklären - sofern du immer noch deiner Ansicht bist das
es nicht geht - wie du das bei einem legalen Verkauf deiner Software machen
würdest, wenn der Käufer plötzlich seine Software nicht aktivieren kann weil
das du schonmal auf einem anderen Rechner gemacht hast.

> Du führst also eine Schattendiskussion. Es
> geht um den Betrieb _mehrerer_ Installationen gleichzeitig.

Das ist falsch. In den Fragen die ich beantwortet habe ging es nicht nur um
diese Frage. Außerdem habe ich mit meinen Antworten nur deine falschen
Behauptungen widerlegt und jedesmal deutlich geschrieben das nur der Betrieb
_einer_ Lizenz gleichzeitig erlaubt ist.

> >> Technische Details sind hier nicht interessant.
> >
> >ach nein?
>
> Nein. Denn es geht um rechtliche Fragen. Technisch ist es möglich,
> ohne Führerschein ein Auto zu fahren. Rechtlich nicht.

*DU* hast behauptet es sei nicht möglich eine Version mit _einem_ Product
Key auf _zwei_ PCs gleichzeitig zu installieren. Das ist eine technische
Frage, die du falsch beantwortet hast und ich habe deinen Beitrag
dahingehend korrigiert. Es ist also ausschließlich eine technische
Angelegenheit gewesen auf die sich mein entsprechender Beitrag bezog.

> Ich habe das EULA zitiert. Da dir das nicht reicht ist es eher an dir,
> mir eine Quelle zu nennen, die die Gültigkeit dieser Vereinbarung in
> Deutschland infrage stellt.

"In Frage stellt"??? Die Eula ist in Deutschland kein rechtswirksamer
Vertrag zwischen dem Kunden und Microsoft. Ich habe hier bereits mit exakter
Quellenangabe diese Frage beantwortet. Mir scheint, auch im Hinblick auf
deine anderen Fragen bezüglich der Quellen das du den Thread nicht wirklich
verfolgt oder verstanden hast und meine Antworten auch nicht wirklich
gelesen hast.
Die Gültigkeit wird nicht zuletzt klar und deutlich vom BGH nicht nur "in
Frage gestellt" - sondern es gibt einschlägige Urteile dahingehend das eine
Eula in dieser Art und Weise nicht gültig ist. Das deutsche
Urheberrechtsgesetz ist einzige Rechtsgrundlage in Deutschland für deine
Software-Problemchen. Daneben gibt es die einschlägigen Rechtsvorschriften
zum Thema Kaufvertrag die nun wirklich jedem 5jährigen bekannt sein sollten.
Wenn du nach Quellen suchst weil du dich mit Gesetzen oder
Gerichtsentscheidungen nicht auskennst, bediene www.google.de entsprechend
und du findest Antworten auf deine Fragen. Ich bin nicht dein Quellenmonster
das den ganzen Tag nicht anderes zu tun hat als eine Quelle nach der anderen
zu posten, immerhin hast du bisher noch keine einzige genannt.

> >Dann informiere dich beim BGH über die geltene Rechtssprechung und werfe
> >einen Blick mal in deutsche Gesetze. Sag mal, woher hast du eigentlich
diese
> >kuriosen Rechtsansichten?
>
> Offensichtlich nutze ich andere Quellen als du. Aber die "geltende
> Rechtsprechung" kannst sicher du jetzt mit einem Zitat untermauern,

du erwartest schon wieder genau das was
1. du NICHT tust, nämlich mit einer Quelle deine absurde Rechtsansicht zu
erklären, und
2. du meine Informationen völlig missachtest, soll ich dir die Links
tausendmal hintereinander posten damit du sie mal liest?

> oder? Sehr gerne nehme ich auch Informationen über die deutschen
> Gesetze, die sich mit den EULA von Microsoft befassen, entgegen.

von was redest Du denn jetzt schon wieder? Man sieht immer deutlich das Du
keine Ahnung davon hast was du überhaupt schreibst. Natürlich gibt es kein
Gesetz zur Regelung der Eula, weil es ganz einfach keine rechtswirksame Eula
in Deutschland geben kann. Diese Dinge regelt das Urheberrechtsgesetz und
die Bestimmungen zum Abschluss eines Kaufvertrages. Die Sache mit
Kaufvertrag und Co. erkläre ich jetzt aber nicht nooooch einmal....

> Was den BGH angeht, so habe ich einen Blick in dessen Internet-Archiv
> geworfen.

ich bezweifle da _DU_ einen Zugang zum BGH-Archiv hast ;-) Denn hast du mit
Sicherheit nicht!


Thorsten Matzner

unread,
Jul 9, 2002, 12:46:26 PM7/9/02
to
"Florian Scheck" <floria...@yahoo.de> wrote:

>??? Ich muss doch nicht noch zehnmal in diesem Thread auf die bekannten
>Rechtsvorschriften verweisen?!?

Ich habe noch keinen einzigen Verweis gesehen. Nur Begriffe wie
"bekannte Rechtsvorschriften".

>Was hat das den bitte schön mit dem Nutzungsrecht durch Kaufvertrag zu tun?

Naja, wenn ich mit dem Erwerb einer Windows-Lizenz derart weit
reichende Rechte erhalte, wie du das hier propagierst, sollte
Raubkopieren keine Straftat mehr sein. Ich kann mein Windows
verleihen, sogar meine Lizenz für Bekannte einsetzen. Microsoft kann
es ja nicht kontrollieren und das EULA, das Gegenteiliges sagt, gilt
nicht.

>Wer hat das behauptet?

Du kannst Windows XP sehr wohl mit dem gleichen Product Key auf einem
anderen Rechner installieren. Die Aktivierung kann und darf die

Microsoft nicht untersagen. Die Bindung von Software die du beim


Händler kaufst (nicht OEM) darf nicht an Hardware gebunden sein. Das
wäre nach deutschen Recht illegal. Deshalb darf dir Microsoft die

Nutzung auf einem anderen Rechner nicht versagen. Selbstverständlich


in der Annahme du hast WindowsXP auf dem anderen Rechner
gelöscht... aber das kann Microsoft nicht nachweisen.

Wenn es also nur am Nachweis liegt...

>Diese Frage habe ich mehr als deutlich beantwortet.

Die deutlichste Aussage ist noch: "Wie oft soll ich denn noch


schreiben das Du das VOLLE Nutzungsrecht an der Software durch den

Kauf beim Händler erhältst." Was ist denn nun aber mit dem "vollen
Nutzungsrecht" gemeint? Darf er deiner Meinung nach ältere
Windows-Versionen betreiben oder nicht? Du sprichtst eigentlich
meistens über den Fall, dass er die gleiche Windows-Version auf einem
anderen Rechner installieren darf. Ich hatte zunächst einmal darauf
hingewiesen, dass die eigentliche Frage im EULA beantwortet wird. Du
hast mich belehrt, dass das EULA nicht gelte, aber keine Auskunft über
die stattdessen geltende Regelung gegeben.

>Das habe ich nicht behauptet. Ich habe dir als einfaches Beispiel den
>möglichen Verkauf deines Windows XP genannt, weil du der Ansicht warst das
>eine Installation einer WindowsXP Version mit demselben Product Key auf
>einem anderen Rechner mit anderer Hardware nicht möglich ist.

Ich muss noch einmal zurückweisen, so etwas behauptet zu haben:
"Windows XP lässt sich zudem nicht legal mit dem gleichen Product Key
auf mehreren PCs betreiben." Das ist meine Aussage. Du schweifst schon
wieder auf technische Fragen ab. Also noch einmal zur Erinnerung: "Ich


habe nirgends in diesem Thread behauptet, dass es nicht erlaubt
sei, Windows auf einem anderen Rechner als dem zu installieren, mit

dem man es erworben hat. Du führst also eine Schattendiskussion. "

>Ich habe dich
>gebeten mit doch zu erklären - sofern du immer noch deiner Ansicht bist das
>es nicht geht - wie du das bei einem legalen Verkauf deiner Software machen
>würdest, wenn der Käufer plötzlich seine Software nicht aktivieren kann weil
>das du schonmal auf einem anderen Rechner gemacht hast.

Ich denke nicht, dass es hier Erklärungsbedarf gibt. Zumindest kann
ich dir für diese mir nicht eigene Auffassung keine Erklärung geben.
Das müsstest du schon jemanden fragen, der behauptet, es sei illegal,
Software zu verkaufen oder es sei illegal, Windows auf einem Rechner
zu löschen und auf einem zweiten zu installieren.

>*DU* hast behauptet es sei nicht möglich eine Version mit _einem_ Product
>Key auf _zwei_ PCs gleichzeitig zu installieren.

Du findest mein Zitat oben. Ich verweise wieder auf den Einschub
"nicht legal". Bitte sei so gut und drehe mir nicht das Wort im Mund
herum.

>Wenn du nach Quellen suchst weil du dich mit Gesetzen oder
>Gerichtsentscheidungen nicht auskennst, bediene www.google.de entsprechend
>und du findest Antworten auf deine Fragen. Ich bin nicht dein Quellenmonster

Tja, das dachte ich mir schon, dass da wieder nur ein genereller
Verweis kommt.
Schön, jetzt habe ich mich einmal durch 13 Seiten dieses Aufsatzes
gequält und finde dort auch nichts, was die Frage beantwortet, ob eine
ältere Windows-Version aufgrund einer XP-Lizenz betrieben werden darf.
"Lizenz bedeutet Erlaubnis. Ich erwerbe mir mit einer Lizenz die
Erlaubnis Software zu nutzen. Auch wenn ich ein Softwarepaket kaufe,
so bleibt die Software im Besitz des Herstellers. Ich habe lediglich
die Erlaubnis gekauft, sie zu nutzen" (Seite 3). Das hilft hier nicht
weiter, sondern deckt sich mit meinem Posting vom 5. 7.:
"Mit einer Lizenz darfst du eine Windows-Installation betreiben. Das
ist in der Regel die Windows-Version, der die Lizenz beilag."
Wenn ich diese Aussagen und meine gegenüberstelle, dann ergibt sich
die Situation, dass Microsoft etwa in seinem EULA - oder auch auf
anderem Wege - eine weiterführende Nutzung von Software (also etwa den
Betrieb älterer Versionen) ausdrücklich gestatten müsste. Ich nehme
einmal an, dass in einem solchen Fall niemand der Gültigkeit des EULA
widersprechen würde.
Zur Gültigkeit des EULA: lies bitte diesen Text noch einmal. Da wird
keineswegs behauptet, dass ein EULA nach deutschem Recht nicht gültig
sei. Da steht: "Kaum ist die Packung geöffnet, flattert auch schon
ein sogenannter Endbenutzerlizenzvertrag (engl. EULA, End User
Licence Agreement) entgegen. Darauf erklärt sich der Benutzer mit
dem Öffnen der Packung einverstanden, die Lizenzbestimmungen zu
akzeptieren. Solche „Shrink wrap licences“ sind rechtlich ungültig."
Der letzte Satz ist entscheidend. Es gibt durchaus Software-Pakete,
auf die das gar nicht zutrifft. Eine generelle Aussage über ein EULA
wird - anders als von dir behauptet: "Ob du bei der


Installation die EULA akzeptierst oder nicht interessiert hierzulande

niemanden weil sie rechtlich völlig irrelevant ist" - hier also
überhaupt nicht getroffen.

>von was redest Du denn jetzt schon wieder? Man sieht immer deutlich das Du
>keine Ahnung davon hast was du überhaupt schreibst.

Werde bitte nicht ausfällig, schließlich bin ich auch höflich.

>> Was den BGH angeht, so habe ich einen Blick in dessen Internet-Archiv
>> geworfen.
>
>ich bezweifle da _DU_ einen Zugang zum BGH-Archiv hast ;-) Denn hast du mit
>Sicherheit nicht!

Das mit dem Lesen müssen wir noch ein bisschen üben. Ich schrieb
"Internet-Archiv". Bitte erst lesen, dann noch einmal lesen und dann
antworten. Das ist durchaus nicht böse gemeint, aber ich stelle immer
wieder fest, dass du sehr schnell Dinge in Aussagen hinein
interpretierst. Das kann gerade in Rechtssachen schnell ein Problem
werden.
Entscheidungen des BGH sind keine geheime Staatssache. Der Link zum
BGH steht in meinem vorherigen Posting, du hast also auch Zugriff auf
den Text, ein Anzweifeln der Verfügbarkeit dieser Information ist
nicht nötig. Du kannst ihn lesen und mir dann schreiben, ob du im
Unterschied zu mir der Meinung bist, dass der Text uns weiterhilft.
Einen Verweis auf eine andere BGH-Entscheidung habe ich in dem von dir
empfohlenen Text übrigens auch nicht gefunden. Wie schon geschrieben,
lässt sich die OEM-Entscheidung des BGH nicht zur Begründung
heranziehen. Einen Link auf einen Text, der sich mit einer
BGH-Entscheidung befasst, habe ich deinen Postings nicht entnehmen
können.
Fazit bis jetzt:
Andreas hat behauptet: "Leider falsch. Zunächst einmal darf man auf
_einem_ PC _mehrere_ Installationen _parallel_ betreiben." (6. 7.)
Ich sage: "Das müsste im EULA so vorgesehen sein." (6. 7.)
Dein Text spricht EULA, die in einer bestimmten Form vorliegen, die
Gültigkeit ab, was du gleich auf alle EULA ausgedehnt hast.
Die Frage, wann der BGh sich zu diesem Thema geäußert hat, bleibt
offen.

--
(tm)

Andreas Viehrig

unread,
Jul 9, 2002, 1:36:21 PM7/9/02
to
Thorsten Matzner schrieb/wrote:

>
> Ich habe noch keinen einzigen Verweis gesehen. Nur Begriffe wie
> "bekannte Rechtsvorschriften".

Ich mach's mal kurz:

1.)
http://www.bundesgerichtshof.de/PressemitteilungenBGH/PM2000/PM_049_2000.htm

2.) c't 9/01 S. 130 ff.

3.) c't 10/01 S. 108 ff.

4.) Wenn Dir das o. g. zuwenig sagt, gibt's jede Menge weitere Artikel
in der c't (Abo zahlt sich aus), in anderen PC-Zeitschriften, in der
juristischen Fachpresse, etc. etc. Auch Google ist Dein Freund.

Florian Scheck

unread,
Jul 9, 2002, 2:24:09 PM7/9/02
to

"Thorsten Matzner" <tmat...@gmx.net> schrieb

> Naja, wenn ich mit dem Erwerb einer Windows-Lizenz derart weit
> reichende Rechte erhalte, wie du das hier propagierst,

???

> sollte
> Raubkopieren keine Straftat mehr sein. Ich kann mein Windows
> verleihen, sogar meine Lizenz für Bekannte einsetzen.

???

> Microsoft kann
> es ja nicht kontrollieren und das EULA, das Gegenteiliges sagt, gilt
> nicht.

Du bist nicht fähig zwischen Kaufvertrag und Raubkopie zu unterscheiden?
Oder nein, lass es mich deutlicher sagen: Du bist trotz des warscheinlich
10. Hinweises von mir auf das Urheberrechtsgesetz zu dumm dieses zu lesen
oder zu verstehen?

> Die deutlichste Aussage ist noch: "Wie oft soll ich denn noch
> schreiben das Du das VOLLE Nutzungsrecht an der Software durch den
> Kauf beim Händler erhältst." Was ist denn nun aber mit dem "vollen
> Nutzungsrecht" gemeint? Darf er deiner Meinung nach ältere
> Windows-Versionen betreiben oder nicht?

???
HÄH? sag mal willst du mich jetzt eigentlich verarschen oder was? Wie oft
soll ich das denn hier NOCH schreiben?
Das war diri nicht Antwort deutlich genug?
news:ag4me5$rv1$00$1...@news.t-online.com

> Schön, jetzt habe ich mich einmal durch 13 Seiten dieses Aufsatzes
> gequält und finde dort auch nichts, was die Frage beantwortet, ob eine
> ältere Windows-Version aufgrund einer XP-Lizenz betrieben werden darf.
> "Lizenz bedeutet Erlaubnis.

*Diese* Frage habe ich in meinem allerersten Posting zum Thema auf ironische
Art extrem deutlich beantwortet:
news:ag4me5$rv1$00$1...@news.t-online.com

*Deine* Frage bezog sich nicht auf diese Frage, sondern du hast lediglich
immer auf die EULA verwiesen und ich habe ich darauf aufmerksam gemacht das
die EULA damit in Deutschland *nichts* zu tun an. Die von mir angegebenen
Links, unter anderem auch das PDF-File enthalten klare und deutliche
Aussagen zum Thema Ungültigkeit der EULA.

> Ich erwerbe mir mit einer Lizenz die
> Erlaubnis Software zu nutzen. Auch wenn ich ein Softwarepaket kaufe,
> so bleibt die Software im Besitz des Herstellers.

Um eine Lizenz zu erheben ist ein rechtswirksamer VERTRAG zwischen dem
Kunden und dem Hersteller notwendig. Einen Lizenzvertrag zwischen dem
Endkunden und Microsoft gibt es definitiv NICHT. Dazu müßte man dir BEIM
Kauf die Lizenzbestimmungen die nach deutschen Recht gültig sind vorlegen
und als Vertragsbestandteil unterschreiben lassen.

Die Eula erhältst Du nicht beim Kauf, sondern erst nachdem du den Besitz an
der Software schon längst erhalten hast - bei der Installation nämlich. Wenn
Du die Installation abbrichst weil du die Eula nicht akzeptierst, hast du
nach AMERIKANISCHEM Recht bei Rückgabe der CD Anspruch auf Auszahlung des
Kaufpreises - in Deutschland _NICHT_. Aus dem einfachen Grunde weil du den
Kaufvertrag der das VOLLE Nutzungsrecht miteinschließt mit dem Händler und
nicht mit dem Hersteller der Software abschließt.

> Ich habe lediglich
> die Erlaubnis gekauft, sie zu nutzen" (Seite 3).

Nein. Du kannst sie auch kopieren (für Dich), du kannst sie vernichten,
verbrennen, verschenken, verkaufen etc. - diese Rechte hättest Du bei einem
reinen Nutzungsrecht _NICHT_! Also überleg mal was du eigentlich schreibst.

> Das hilft hier nicht
> weiter, sondern deckt sich mit meinem Posting vom 5. 7.:
> "Mit einer Lizenz darfst du eine Windows-Installation betreiben. Das
> ist in der Regel die Windows-Version, der die Lizenz beilag."
> Wenn ich diese Aussagen und meine gegenüberstelle, dann ergibt sich
> die Situation, dass Microsoft etwa in seinem EULA - oder auch auf
> anderem Wege - eine weiterführende Nutzung von Software (also etwa den
> Betrieb älterer Versionen) ausdrücklich gestatten müsste. Ich nehme
> einmal an, dass in einem solchen Fall niemand der Gültigkeit des EULA
> widersprechen würde.

Ich koche....ich glaubs nicht wie man so hartnickig an so einem Quatsch
glauben kann... Noch einmal zum 10.000mal: In Deutschland regelt das
Urheberrechtsgesetz wer welche Software wie oft usw. installieren/kopieren
darf und wann man dies nicht darf. UND NICHT DIE EULA VERDAMMT!!! Eine
Rechtswirksamkeit dieses einen Punktes läßt sich NICHT aus der EULA sondern
einzig und allein aus dem von mir schon sooo oft genannten
Urheberrechtsgesetz ableiten.

> dem Öffnen der Packung einverstanden, die Lizenzbestimmungen zu
> akzeptieren. Solche "Shrink wrap licences" sind rechtlich ungültig."
> Der letzte Satz ist entscheidend. Es gibt durchaus Software-Pakete,
> auf die das gar nicht zutrifft.

Ich fasse es nicht. Ein Urheber kann mit jedem soviele Lizenzvereinbarungen
abschließen wie er will und solange beide froh dran sind, aber dies ist bei
einem Kauf von Microsoftprodukten an den Endbenutzer _nicht_ so.
Wenn du ein Unternehmen bist und von MICROSOFT 1000 Lizenzen erwirbst,
direkt vom Hersteller, per Vertrag, per Vorlage der Lizenzbestimmungen etc.
dann sind diese Lizenzbestimmungen ebenso legal wie sämtliche Lizenzen an
Übertragungsrechten für TV oder sonst irgendwas. Wenn Du aber als
Endbenutzer im Geschäft dein Windows kaufst mit Kaufvertrag und _OHNE_
Lizenzbestimmungen weil dir diese beim Kauf gar nicht bekannt sein KÖNNEN,
da du sie erst während der Installation liest, kann eine solche
Lizenzbestimmung niemals gültig sein. Ein Vertrag ist ein beidseitig
geschlossenes Rechtsgeschäft, ein Vertrag kann also gar nicht zustande
kommen wenn Du die Lizenzbedingungen erst laaaange nach dem Kaufvertrag
erhältst.

Geh mal in deine Bank und nimm einen Kredit auf, unterschreib auf einem
Blankoformular und hol dir dein Geld ab ohne die Vertragsbedingungen lesen
zu KÖNNEN - weil sie dir nicht bekannt sind. Dann fährst Du nach Hause, ein
paar Tage später bekommst du die Vertragsbedingungen zugeschickt, also
ähnlich wie die Eula während der Installation - da steht drin "25% Zinsen
bei einem Jahr Laufzeit"... na dann möchte ich dich sehen ob du deiner Bank
zustimmst und immer noch von deiner Rechtseinstellung überzeugt bist ;-)

> Das mit dem Lesen müssen wir noch ein bisschen üben. Ich schrieb
> "Internet-Archiv". Bitte erst lesen, dann noch einmal lesen und dann
> antworten.

Eben, du hast _KEINEN_ Zugang zum BGH-Internet-Archiv ;-) Wenn Du mir schon
wieder was unterstellst dann informiere dich doch bitte noch einmal auf der
Seite des BGH was der Unterschied zwischen einem Internet-Archiv und ein
paar Pressemitteilungen ist ;-)


> Das ist durchaus nicht böse gemeint, aber ich stelle immer
> wieder fest, dass du sehr schnell Dinge in Aussagen hinein
> interpretierst.

*grins* ausgerechnet du ;-)

> Das kann gerade in Rechtssachen schnell ein Problem
> werden.

Schon wieder keine Ahnung von Recht.

> Andreas hat behauptet: "Leider falsch. Zunächst einmal darf man auf
> _einem_ PC _mehrere_ Installationen _parallel_ betreiben." (6. 7.)
> Ich sage: "Das müsste im EULA so vorgesehen sein." (6. 7.)
> Dein Text spricht EULA, die in einer bestimmten Form vorliegen, die
> Gültigkeit ab, was du gleich auf alle EULA ausgedehnt hast.

Natürlich ist die Eula in der aktuellen Fassung nicht gültig ;-) Aber ich
habe es aufgegeben das du jemals zu dieser Einsicht kommen wirst. Nun gut,
ich bin kein Missionar der Leute wie dich bekehren will, die nicht gewillt
sind von der Microsoft-Gehinrwäsche-Mentalität Abstand zu nehmen.

Deinen Satz "Das müsste in der EULA so vorgesehen sein" ist wie ich schon
umfassendst erläutert habe nicht richtig. Eine Eula spielt beim Kauf des
Produktes in einem Geschäft ohne Vorlage und direkte Einbeziehung dieser VOR
dem Kauf absolut keine rechtliche Rolle. Also muss es auch nicht darin
vorgesehen sein. Für diese Fragen haben wir schließlich das
Urheberrechtsgesetz.
Wann eine Lizenzbestimmung gültig und wann sie nicht ungültig ist, habe ich
nun wirklich so oft und so deutlich geschrieben das es keinen Sinn macht dir
das noch länger vor Augen zu führen.


Florian Scheck

unread,
Jul 9, 2002, 2:33:50 PM7/9/02
to

"Thorsten Matzner" <tmat...@gmx.net> schrieb

> Naja, wenn ich mit dem Erwerb einer Windows-Lizenz derart weit
> reichende Rechte erhalte, wie du das hier propagierst, sollte
> Raubkopieren keine Straftat mehr sein. Ich kann mein Windows
> verleihen, sogar meine Lizenz für Bekannte einsetzen.

Bitte unterlasse es hier weiterhin öffentlich solche Unterstellungen gegen
mich abzuliefern, in denen zu mir die Behauptung "Raubkopien seien keine
Straftat mehr, wegen der angeblichen weit reichenden Rechte die ich
>propagiere<"

Ich kann dir nur raten dich in Zukunft mit solchen Äußerungen zurückzuhalten
und diese Behauptung zurückzunehmen.

Ich habe in keinen einzigen Beitrag hier weitreichendere Rechte propagiert,
ausgenommen der Rechte, die einem in Deutschland durch ein Gesetz, dem
Urheberrechtsgesetz, zugestanden werden. Wenn Du weiterhin solchen Unsinn
behauptest, brauchst Du nicht nur einen Anwalt für deine
Softwarerechtsfragen sondern auch noch einen anderen.

Ebenso unterlasse es bitte mir weiterhin zu unterstellen ich propagiere
durch meine Aussagen "Raubkopieren sei keine Straftat mehr".
Ich habe in keinem einzigen Beitrag auch nur den Hauch eines Ansatzes deines
Vorwurfes behauptet. Ich habe niemals behauptet das es legal ist eine
Software zu vervielfachen. Auch hier habe ich ausschließlich auf das
Urheberrechtsgesetz verwiesen. Das Urheberrechtsgesetz ist kein illegales
Büchlein das Raubkopieren erlaubt sondern ein Gesetz das die Rechte und
Einschränkungen sowohl für den Urheber als auch den Nutzer bis ins Detail
regelt. Wenn Du nicht in der Lage bist dieses Gesetz zu lesen oder zu
verstehen, solltest Du dich auch mit entsprechenden Äußerungen massiv
zurückhalten.

Danke


Thorsten Matzner

unread,
Jul 10, 2002, 3:36:37 PM7/10/02
to
Andreas Viehrig <a...@avweb.de> wrote:

>http://www.bundesgerichtshof.de/PressemitteilungenBGH/PM2000/PM_049_2000.htm

Habe ich bereits zitiert. Trifft hier nicht zu.
Kernaussage: "Der u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat


des Bundesgerichtshofes hat entschieden, daß ein Softwareunternehmen
keine Ansprüche gegen einen mit ihm vertraglich nicht verbundenen
Händler geltend machen kann, wenn dieser ausdrücklich als OEM-Software
gekennzeichnete Ware – also Software, die nur mit einem neuen PC
vertrieben werden soll – isoliert an einen Verbraucher veräußert."

Es geht hier also um Händler, nicht um Kunden.
Zudem habe ich ja bereits daran erinnert, dass es hier eigentlich
nicht um die Frage geht, ob ein Windows-Lizenz auf andere Hardware
übertragen werden kann/darf, sondern darum, ob eine ältere
Windows-Version von einer neueren Lizenz mit abgedeckt ist.

--
(tm)

Andreas Viehrig

unread,
Jul 10, 2002, 3:56:16 PM7/10/02
to
Thorsten Matzner schrieb/wrote:

> Andreas Viehrig <a...@avweb.de> wrote:
>
>>http://www.bundesgerichtshof.de/PressemitteilungenBGH/PM2000/PM_049_2000.htm
>
> Habe ich bereits zitiert.

Hast Du, aber gelesen hast Du's offenbar dennoch nicht.

> Trifft hier nicht zu.

Nicht? --> "Eine Befugnis des Urhebers, durch eine beschränkte
Rechtseinräumung Einfluß auf den weiteren Vertrieb zu nehmen, sei dem
deutschen Recht fremd."

Wenn Du das nicht verstehst, ließ bitte die genannten Kommentierungen.

Joerg Windt

unread,
Jul 10, 2002, 4:13:30 PM7/10/02
to
Thorsten Matzner wrote:

[...]

> Zudem habe ich ja bereits daran erinnert, dass es hier eigentlich
> nicht um die Frage geht, ob ein Windows-Lizenz auf andere Hardware
> übertragen werden kann/darf, sondern darum, ob eine ältere
> Windows-Version von einer neueren Lizenz mit abgedeckt ist.

Hi Thorsten,

die Frage kannst du dir logisch denkend selbst beantworten.
Beispiel: Kannst du deinen alten Golf (der abgemeldet ist) auch wieder
benutzen
wenn du beim Strassenverkehrsamt deinen neuen BMW anmeldest ? ;-)

Nun mal im Ernst, es duerfte doch wohl klar sein, dass eine Lizenz nur auf
das
dazugehoerige Softwareprodukt angewendet werden darf, sofern dir der
Hersteller
es dir nicht explizit erlaubt, mit dieser Lizenz auch gleichzeitig aeltere
Produkte
zu nutzen. Und meines Wissens sind in den Normalen Nutzungsbedingungen
solche Sachen
seitens Microsoft nicht vorgesehen. Wenn du soetwas willst, must du mit
Microsoft
einen extra Vertrag machen. Selbst wenn du eine aeltere Version gekauft
hast. Zu dieser
gehoert aber dann auch eine Lizenz die du somit nutzen kannst, also, warum
den eine
andere verwenden?
Und zu der Frage, mit der rechtmaessigkeit der EULA in Deutschland, die EULA
ist nichts
anderes als eine AGB und die wird auch nicht komplett ungueltig, wenn einige
Punkte nicht
dem deutschen Recht entsprechen. Es werden vielmehr nur die entsprechenden
Punkte ungueltig.

Ich bin zwar kein Anwalt, aber einige Sachen erklaeren sich durch Logik
schon selbst.

So, nun schluss

Gruss Joerg Windt


Thorsten Matzner

unread,
Jul 10, 2002, 4:02:50 PM7/10/02
to
"Florian Scheck" <floria...@yahoo.de> wrote:

>> Schön, jetzt habe ich mich einmal durch 13 Seiten dieses Aufsatzes
>> gequält und finde dort auch nichts, was die Frage beantwortet, ob eine
>> ältere Windows-Version aufgrund einer XP-Lizenz betrieben werden darf.
>> "Lizenz bedeutet Erlaubnis.
>
>*Diese* Frage habe ich in meinem allerersten Posting zum Thema auf ironische
>Art extrem deutlich beantwortet:
>news:ag4me5$rv1$00$1...@news.t-online.com

Aha, extrem deutlich, in der Tat, hmhm.
Dann sind wir uns da ja einig.

>*Deine* Frage bezog sich nicht auf diese Frage, sondern du hast lediglich
>immer auf die EULA verwiesen und ich habe ich darauf aufmerksam gemacht das
>die EULA damit in Deutschland *nichts* zu tun an.

Tja, und damit hast du im Grunde - wenn ich nochmal zurücklese - eine
völlig nutzlose Debatte um Nebenfragen (in dieser Sache, nicht
allgemeinrechtlich) ausgelöst.

>Um eine Lizenz zu erheben ist ein rechtswirksamer VERTRAG zwischen dem
>Kunden und dem Hersteller notwendig. Einen Lizenzvertrag zwischen dem
>Endkunden und Microsoft gibt es definitiv NICHT. Dazu müßte man dir BEIM
>Kauf die Lizenzbestimmungen die nach deutschen Recht gültig sind vorlegen
>und als Vertragsbestandteil unterschreiben lassen.

Das ist eine Aussage, die so nicht stimmen kann. Beim Kauf von
Software wird zwar ein Kaufvertrag geschlossen, aber nicht
unterschrieben. Wie der von dir angegebene Text deutlich macht, ist
Software nicht ein Produkt wie jedes andere.
Wenn ich mir diese Analyse so durchschaue, geht die auf dieses Problem
gar nicht ein, sie ist ja auch keine Rechtsanwalts-Expertise, sondern
eine Untersuchung von Lizenzformen. Lizenzen und das Urheberrecht
stellt sie keineswegs so gegeneinander wie du das tust - siehe Seite
1: "Um bei allen möglichen Lizenzierungsarten den Durchblick behalten
zu können ist sowohl einiges an Zeitaufwand nötig, wie auch vor allem
rechtliches Fachwissen. Das Urheberrecht mit allen seinen Facetten ist
recht komplex geworden."
Eine BGH-Entscheidung zu diesem Thema gibt es offensichtlich nicht,
möglicherweise allerdings Entscheidungen rangniedrigerer Gerichte.
Es geht in dem Text wirklich nur um Lizenzen, die nicht vor dem Kauf
zur Kenntnis genommen werden können. Lizenzen an sich werden aber
rechtlich nicht infrage gestellt, schließlich wird im weiteren Verlauf
der Abhandlung ausgiebig beschrieben, welche Arten von Lizenzen es
gibt. Da werden auch zeitlich oder auf Versionen eingeschränkte
Lizenzen genannt, wie du sie auch unterstellst, wenn du angibst, dass
eine Windows-Lizenz nicht für eine beliebige Version gilt. Das steht
in keinem Kaufvertrag, das ergibt sich allenfalls aus dem Umstand,
dass eine Windows-CD nicht kopiert werden darf. Wenn man aber eine auf
dem Flohmarkt kauft? Und die nachweislich echt ist? Oder wenn jemand
seine CD verliert und ein anderer sie findet? Wer hat dann die Lizenz
zum Betrieb dieser Windows-Kopie?
Ganz so einfach ist es also dann doch wieder nicht, aber das sagt -
wie geschrieben - der Text ja auch aus. Also rate ich nochmals zur
Vorsicht, was die Gültigkeit von Lizenzen/EULA angeht.
Und nochmals: wenn im EULA dem Benutzer weiter gehende Rechte
eingeräumt werden als in einem Kaufvertrag, dann darf der Benutzer
auch in Deutschland annehmen, dass er von diesem Recht Gebrauch machen
kann. Darauf basiert zum Beispiel der Shareware-Markt, bei dem viele
Autoren ihren Kunden das Recht einräumen, nachfolgende Versionen
kostenfrei benutzen zu dürfen.

>
>Die Eula erhältst Du nicht beim Kauf, sondern erst nachdem du den Besitz an
>der Software schon längst erhalten hast - bei der Installation nämlich.

Das trifft auf Microsoft-Betriebssysteme so nicht zu. Das EULA ist in
der Packung enthalten, kann also durchaus vor der Installation zur
Kenntnis genommen werden. Da wird in dem vor dir herangezogenen Text
schon genau unterschieden. Zu _nicht in der Packung befindlichen_
Nutzungsbestimmungen sagt der nämlich gar nichts aus.
Aber um solche Feinheiten geht es ja gar nicht.

>> Ich habe lediglich
>> die Erlaubnis gekauft, sie zu nutzen" (Seite 3).
>
>Nein. Du kannst sie auch kopieren (für Dich), du kannst sie vernichten,
>verbrennen, verschenken, verkaufen etc. - diese Rechte hättest Du bei einem
>reinen Nutzungsrecht _NICHT_! Also überleg mal was du eigentlich schreibst.

Immer langsam und nicht so aufgeregt.
Du verkennst, dass es sich hierbei um ein Zitat aus dem von dir
herangezogenen hervorragenden Text handelt. Wenn dir diese Aussage
nicht gefällt, musst du dich an den Autor wenden.

>Eben, du hast _KEINEN_ Zugang zum BGH-Internet-Archiv ;-) Wenn Du mir schon
>wieder was unterstellst dann informiere dich doch bitte noch einmal auf der
>Seite des BGH was der Unterschied zwischen einem Internet-Archiv und ein
>paar Pressemitteilungen ist ;-)

Na, wenn dich der Begriff stört, dann sagen wir halt:
"Pressemitteilungs-Archiv". An den Umständen ändert das ja nichts. Vor
allem nicht an dem Umstand, dass ich immer noch den Link zur
BGH-Entscheidung vermisse, die es da angeblich geben soll.

>Deinen Satz "Das müsste in der EULA so vorgesehen sein" ist wie ich schon
>umfassendst erläutert habe nicht richtig. Eine Eula spielt beim Kauf des
>Produktes in einem Geschäft ohne Vorlage und direkte Einbeziehung dieser VOR
>dem Kauf absolut keine rechtliche Rolle. Also muss es auch nicht darin
>vorgesehen sein. Für diese Fragen haben wir schließlich das
>Urheberrechtsgesetz.

Ich stelle letztmals fest: wir sind uns in der Hauptsache wohl einig.
Falls außer Andreas überhaupt noch jemand mitgelesen hat, darf er
beruhigt sein.
EOT.

--
(tm)

Andreas Viehrig

unread,
Jul 10, 2002, 4:28:00 PM7/10/02
to
Thorsten Matzner schrieb/wrote:

> [...]

Ich empfehle Dir _wirklich_, die in 3D2B1F15...@avweb.de genannten
c't-Artikel _gründlich_ zu studieren. Hier nochmal:

c't 9/01 S. 130 ff. und c't 10/01 S. 108 ff.

Du erfährst dort, daß der/die/das EULA _keinerlei_ verbindliche oder
vertragsgestaltende Wirkung für den Endbenutzer hat.
Du erfährst dort auch, daß Dongelung zwischen SW und HW rechtlich nicht
in Ordnung ist.
Weiter erfährst Du dort, daß Du Dein Windoofs _jederzeit_ übertragen darfst.
Und weiteres mehr...

Bitte - zieh Dir diese Artikel rein. Du hast nach Quellen und Verweisen
gefragt - Du hast sie bekommen. Dann nutze sie bitte jetzt auch.

Wenn Du keine Möglichkeit hast, diese c't-Ausgaben im Bekanntenkreis
auszugraben, kannst Du sie unter Tel. 0 51 37 / 88 20 00 _nachbestellen_.

Florian Scheck

unread,
Jul 11, 2002, 10:26:52 AM7/11/02
to

"Thorsten Matzner" <tmat...@gmx.net> schrieb

> Das ist eine Aussage, die so nicht stimmen kann. Beim Kauf von
> Software wird zwar ein Kaufvertrag geschlossen, aber nicht
> unterschrieben.

Seit wann muss ein Kaufvertrag schriftlich sein? Oh mann du weißt dja
wirklich null und glaubst hier dich aufführen zu müssen als wärst du Gott.

Die von mir "entfachte Nebendiskussion" hast *DU* ja sehr gut weitergeführt,
also beschwer dich nicht bei mir okay?

> >Nein. Du kannst sie auch kopieren (für Dich), du kannst sie vernichten,
> >verbrennen, verschenken, verkaufen etc. - diese Rechte hättest Du bei
einem
> >reinen Nutzungsrecht _NICHT_! Also überleg mal was du eigentlich
schreibst.
>
> Immer langsam und nicht so aufgeregt.
> Du verkennst, dass es sich hierbei um ein Zitat aus dem von dir
> herangezogenen hervorragenden Text handelt. Wenn dir diese Aussage
> nicht gefällt, musst du dich an den Autor wenden.

Du bist nicht in der Lage zu verstehen, das ist mir seit längerem klar -
aber das Du nicht einmal lesen kannst; Du solltest doch wenigstens den Text
im Zusammenhang lesen und diese Textpassage hat überhaupt nichts mit dem zu
tun was ich geschrieben habe.

> Na, wenn dich der Begriff stört, dann sagen wir halt:
> "Pressemitteilungs-Archiv". An den Umständen ändert das ja nichts. Vor
> allem nicht an dem Umstand, dass ich immer noch den Link zur
> BGH-Entscheidung vermisse, die es da angeblich geben soll.

Ich glaub ich werd wahnsinnig. Wie oft soll ich dir denn noch schreiben das
du _keinen_ Zugang zum Archiv hast - wie sollte dir dann ein Link
weiterhelfen der dir nichts bringt weil du keinen Zugang hast ? ;-)


Stefan Krieg

unread,
Jul 11, 2002, 3:39:58 PM7/11/02
to
Hallo Florian,

"Florian Scheck" <floria...@yahoo.de> schrieb:


>>> Um eine Lizenz zu erheben ist ein rechtswirksamer VERTRAG zwischen dem
>>> Kunden und dem Hersteller notwendig. Einen Lizenzvertrag zwischen dem
>>> Endkunden und Microsoft gibt es definitiv NICHT. Dazu müßte man dir BEIM
>>> Kauf die Lizenzbestimmungen die nach deutschen Recht gültig sind vorlegen
>>> und als Vertragsbestandteil unterschreiben lassen.

^^^^^^^^^^^^^^


>> Das ist eine Aussage, die so nicht stimmen kann. Beim Kauf von
>> Software wird zwar ein Kaufvertrag geschlossen, aber nicht
>> unterschrieben.

> Seit wann muss ein Kaufvertrag schriftlich sein?

So wie ich das lese, weist Thorsten ja _gerade_ darauf hin, daß auch
ein Kaufvertrag nicht in einer bestimmten Form vorliegen muß.
Warum aber Du meinst, ein Lizenzvertrag müsse ein unterschriebener
Vertragsbestandteil eines Kaufvertrages sein, wo Du doch im nächsten
Posting auf die Formfreiheit pochst, erschließt sich mir nicht
ganz. In welcher Form kann man nun eine Lizenz rechtssicher
erwerben?

[...]


>> Na, wenn dich der Begriff stört, dann sagen wir halt:
>> "Pressemitteilungs-Archiv". An den Umständen ändert das ja nichts. Vor
>> allem nicht an dem Umstand, dass ich immer noch den Link zur
>> BGH-Entscheidung vermisse, die es da angeblich geben soll.

> Ich glaub ich werd wahnsinnig. Wie oft soll ich dir denn noch schreiben das
> du _keinen_ Zugang zum Archiv hast - wie sollte dir dann ein Link
> weiterhelfen der dir nichts bringt weil du keinen Zugang hast ? ;-)

BGH- Entscheidungen kann man auch anderweitig einlesen. Gib einfach
das Aktenzeichen, dann kann er (oder andere Interessierte) damit weiter
recherchieren.

gruß aus berlin
der stef

Florian Scheck

unread,
Jul 11, 2002, 4:43:11 PM7/11/02
to

"Stefan Krieg" <Stefan...@GMX.de> schrieb

> Warum aber Du meinst, ein Lizenzvertrag müsse ein unterschriebener
> Vertragsbestandteil eines Kaufvertrages sein,

_das_ habe ich hier niemals behauptet ;-) Anscheinend fällt auch dir das
Lesen schwer...


Stefan Krieg

unread,
Jul 11, 2002, 6:11:40 PM7/11/02
to
Hallo Florian,

"Florian Scheck" <floria...@yahoo.de> schrieb:

>> Warum aber Du meinst, ein Lizenzvertrag müsse ein unterschriebener
>> Vertragsbestandteil eines Kaufvertrages sein,

> _das_ habe ich hier niemals behauptet

Du hast geschrieben:


|Einen Lizenzvertrag zwischen dem Endkunden und Microsoft gibt es

|definitiv NICHT. Dazu müßte man dir ... die Lizenzbestimmungen
|... vorlegen und als Vertragsbestandteil unterschreiben lassen

Damit es also einen Lizenzvertrag gibt, müssen die Lizenzbedingungen
als Vertragsbestandteil unterschrieben werden. Behauptest Du
zumindest in news:agf9o9$j2o$01$1...@news.t-online.com

> ;-) Anscheinend fällt auch dir das Lesen schwer...

Wahrscheinlich.
Vielleicht ist auch die Diskussion über den Unterschied zwischen
der zwingenden Unterschrift unter Lizenzbedingungen, die Bestandteil
irgendeines Vertrages sind (als Voraussetzung des Zustandekommens
eines Lizenzvertrages) oder nur die Unterschrift unter einen
Lizenzvertrag einfach Haarspalterei? ;-)

Noch einmal:


In welcher Form kann man nun eine Lizenz rechtssicher erwerben?

Kannst Du das Aktenzeichen der hier in Rede stehenden BGH- Ent-
scheidung zur Überprüfung posten?

Florian Scheck

unread,
Jul 11, 2002, 6:46:39 PM7/11/02
to

"Stefan Krieg" <Stefan...@GMX.de> schrieb

> Du hast geschrieben:
> |Einen Lizenzvertrag zwischen dem Endkunden und Microsoft gibt es
> |definitiv NICHT. Dazu müßte man dir ... die Lizenzbestimmungen
> |... vorlegen und als Vertragsbestandteil unterschreiben lassen
>
> Damit es also einen Lizenzvertrag gibt, müssen die Lizenzbedingungen
> als Vertragsbestandteil unterschrieben werden.

Die Lizenzbedingungen müssten - sofern sie Bestandteil des Vertrages sein
sollen - dem Kunden vorgelegt werden damit diese wirksam werden. Im
Zweifelsfall ist es das Problem des Händlers/Herstellers diese Übereinkunft
Software+Lizenzvertrag zu beweisen - sofern eine Unterschrift des Kunden
nicht vorhanden ist. Auch wenn es also rein theoretisch möglich wäre, wirst
Du in ganz Deutschland keinen Softwareherstellter finden der dir einen
Softwarevertrag bzw. Lizenzvertrag in mündlicher Form gibt. Das bezieht sich
natürlich auch auf alle anderen Bereiche in denen es ähnliche Vereinbarungen
gibt, z.B. Kreditverträge etc.
Damit sich ein Softwarehersteller auf diese Lizenzbestimmungen berufen kann
muss also eine Vertragsübereinkunft in irgendeiner Art und Weise vorhanden
sein. Bei einem Kaufvertrag interessiert es keinen - und wenn doch dann gibt
es dafür als schriftliches Beweisstück die Quittung bzw. Rechnung. Bei
weiteren Vereinbarungen wie einem Lizenzvertrag gibt es keine "Quittung".
Wie würde also deiner Meinung nach eine mündliche Lizenzvereinbarung
aussehen?

Aber damit nicht falsche Gedanken aufkommen: Die Eula von Microsoft in
dieser Form könntest Du tausendmal unterschreiben und sie wäre mit deutschem
Recht nicht vereinbar. Du fragst hier immer noch nach BGH-Urteilen und
missachtest die mittlerweile zu einem dutzend angewachsenen Hinweise von mir
und einem anderen Poster, sich über die Rechtslage in den bereits genannten
Gesetzen schlau zu machen. Das Urheberrechtsgesetz ist dein Freund, wo nach
Studium desselben noch Fragen zum Thema offen sind verstehe ich nicht...
dort ist alles wirklich ausführlichst zum Thema erklärt.


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