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Lizenzfrage Win98/XP

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Gustav Medler

unread,
Apr 27, 2002, 11:40:23 AM4/27/02
to
Hallo,
sind MS-OEM- oder SB-Lizenzen abwärtskompatibel?
Will heißen: Kaufe ich eine XP-Lizenz, kann ich statt dessen auch z.B.
win98 laufen lassen?
Wo kann man so etwas nachlesen?

Danke,
--
MfG,
Gustav Medler

Thorsten Matzner

unread,
Apr 27, 2002, 12:13:01 PM4/27/02
to
"Gustav Medler" <emai...@gmx.net> wrote:

>sind MS-OEM- oder SB-Lizenzen abwärtskompatibel?
>Will heißen: Kaufe ich eine XP-Lizenz, kann ich statt dessen auch z.B.
>win98 laufen lassen?
>Wo kann man so etwas nachlesen?

Für den Betrieb gilt das End-User License Agreement (EULA). In dem für
Windows XP steht unter anderem:
"This EULA
applies to updates, supplements, add-on components,
or Internet-based services components, of the Product that
Microsoft may provide to you or make available to you after
the date you obtain your initial copy of the Product,
unless we provide other terms along with the update,
supplement, add-on component, or Internet-based services
component. "
Damit gilt dieses EULA nicht für ältere Windows-Versionen, also hast
du keine Lizenz, Windows 98 auf dieser Grundlage zu betreiben.
Du findest aber bestimmt jemanden, der dir dein Windows XP gegen
Windows 98 tauscht. ;}

--
(tm)

Rolf Keller

unread,
Apr 27, 2002, 2:36:31 PM4/27/02
to
> Für den Betrieb gilt das End-User License Agreement (EULA).
> In dem für Windows XP steht unter anderem:
> "This EULA
> applies to updates, supplements, add-on components,
> or Internet-based services components, of the Product that
> Microsoft may provide to you or make available to you after
> the date you obtain your initial copy of the Product,
> unless we provide other terms along with the update,
> supplement, add-on component, or Internet-based services
> component. "
> Damit gilt dieses EULA nicht für ältere Windows-Versionen,
> also hast du keine Lizenz, Windows 98 auf dieser
> Grundlage zu betreiben.

Tja, der Umgang mit Informationen ist doch immer
wieder schwierig ... SCNR.

In dem Satz steht "applies" und nicht "applies only". Außerdem
steht in dem Satz nichts von dem Programm selbst, sondern nur von
Updates etc. zu diesen Programm. Und schließlich steht im selben
Satz auch noch "unless". Schon jeder einzelne dieser drei Punkte
macht deinen Schluss ungültig.

Und übrigens: Wenn ich in meiner SB-Version von XP Prof in der
Hilfe nach der Lizenz suche, dann finde ich dort nur eine
deutsche Version der EULA, und in der steht die ausdrückliche
Erlaubnis, alternativ ältere Windows-Versionen zu benutzen. die
Aussage nicht verstanden. Vermutlich steht das auch in der
englischen, nur eben nicht in der von dir zitierten Passage.

--
Rolf (remove '77' from mail address)

Rolf Keller

unread,
Apr 28, 2002, 3:48:38 AM4/28/02
to
> Die EULA wurde nie Bestandteil des Kaufvertrags

Völlig richtig.

> und hat damit keine Relevanz

Halb richtig. Wenn mir ein Verkäufer später freiwillig etwas
"schenkt", dann ist er natürlich daran gebunden. Und genau so ist
es ja im vorliegenden Fall: Kaum habe ich Win installiert, lese
ich in der EULA, dass ich statt dessen Win 98 verwenden darf -
also darf ich.

Dasselbe gilt für Klauseln laut denen man bei Updates die
Vorversion parallel installiert behalten kann oder laut denen man
eine Kopie auf einem Laptop installieren nutzen darf. Solche
Dinge stehen üblicherweise immer nur in der EULA und sind dann
auch rechtswirksam.

> Für ihn ist daher das Urheberrecht interessant.

Völlig richtig. Aber was heißt das? Das heißt ***nicht mehr
als***, dass mir niemand diejenigen Rechte beschneiden kann, die
mir das UhrG fest zusichert. Deswegen kann ich z. B. ein
gekauftes Windows wie einen Küchentisch weiterverkaufen, ohne
jemanden zu fragen. Es gibt aber auch Urheberrechte, über die der
Urheber frei entscheiden kann (so kann er z. B. verbieten, dass
Windows in der Stadtbibliothek ausgeliehen wird) . Und diese
Entscheidung kann er mir auf vielen Wegen mitteilen, auch per
EULA - es genügt, wenn ich es weiß oder hätte wissen müssen.

Die EULA hinter den Schrank zu nageln, ist also nicht so ganz
sinnvoll. Die hat durchaus eine rechtliche Bedeutung, nur nicht
die, die MS gern darin sähe. :-)

Thorsten Matzner

unread,
Apr 28, 2002, 4:43:13 PM4/28/02
to
"Rolf Keller" <rokel...@compuserve.com> wrote:

>In dem Satz steht "applies" und nicht "applies only".

Das ist interpretationsfähig. "Die Lizenz gilt", heißt es da. Bloß,
weil die da nicht steht, dass die Lizenzt "nur" gilt, sind nicht alle
ungenannten Möglichkeiten eingeschlossen.
Auto fahren darfst du beispielsweise damit nicht.

>Außerdem
>steht in dem Satz nichts von dem Programm selbst, sondern nur von
>Updates etc. zu diesen Programm.

Wird ja auch nicht behauptet. Schließlich ist das EULA viel länger.
Ich habe den Satz gerade deshalb angeführt, weil er der einzige ist,
der eine Aussage darüber trifft, inwieweit Erweiterungen des Produkts
unter das EULA fallen.
Schließlich geht es um ein Downgrade und nicht darum, zu klären, ob
man die mitgelieferte Windows-Version mit dem EULA betreiben darf.

>Und schließlich steht im selben
>Satz auch noch "unless".

Eben. "Unless" ist noch nicht eingetroffen, denn das EULA gilt in der
zitierten Form.

>Schon jeder einzelne dieser drei Punkte
>macht deinen Schluss ungültig.

Ach?

>Und übrigens: Wenn ich in meiner SB-Version von XP Prof in der
>Hilfe nach der Lizenz suche, dann finde ich dort nur eine
>deutsche Version der EULA, und in der steht die ausdrückliche
>Erlaubnis, alternativ ältere Windows-Versionen zu benutzen.

Dann darfst du es auch. Wenn sich das so findet.
www.microsoft.de sagt aber Geringfügig anderes aus:
"Microsoft bietet Ihnen aber ebenfalls die Möglichkeit, ältere
Produktversionen zu nutzen, die bereits nicht mehr im Handel sind.
Dazu können Sie die neueste Version kaufen und die alte Version
einsetzten.
Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Lizenzvertrag der neuen
Produktversion ausdrücklich den Einsatz früherer Versionen gestattet.
Eine weitere Bedingung für das “Downgrading“ ist ebenfalls der Besitz
einer legalen Lizenz für die alte Produktversion."
(http://www.microsoft.com/germany/themen/piraterie/liz/upgrade.htm)

--
(tm)

Thorsten Matzner

unread,
Apr 28, 2002, 4:46:49 PM4/28/02
to
Sascha Beutler <schrei...@gmx.de> wrote:

>Als Privatperson, der sein Windows bei einem Händler gekauft hat, kann
>er sich die EULA auch hinter den Schrank nageln, da die für ihn absolut
>keine Bedeutung oder Gültigkeit hat, egal was MS dort hineinschreibt.
>Die EULA wurde nie Bestandteil des Kaufvertrags und hat damit keine
>Relevanz.

Das hängt vom Kaufvertrag und von der Art des Verkaufs ab. Das Ding
heißt nicht umsonst "_End-User_ License Agreement" und nicht "OEM
License Agreement".
Um aufs Auto zurückzukommen: die Technische Zulassung für die Karre
wird auch (nur) dem Autohersteller erteilt, trotzdem hat sie sehr wohl
eine Relevanz für den Benutzer.

--
(tm)

Rolf Keller

unread,
Apr 29, 2002, 4:49:05 AM4/29/02
to
> Das ist interpretationsfähig. "Die Lizenz gilt", heißt es
> da. Bloß, weil die da nicht steht, dass die Lizenzt "nur"
> gilt, sind nicht alle ungenannten Möglichkeiten
> eingeschlossen. Auto fahren darfst du beispielsweise
> damit nicht.

Tja, Logik ist Glücksache. Von "nicht eingeschlossen" hab ich
keine Silbe gesagt. Ich habe lediglich deine Aussage moniert,
nach der die zitierte EULA-Klausel "ausgeschlossen" bedeutet. Das
ist keineswegs interpretationsfähig, sondern simple Sprachlogik.
Und weil es damit heutzutage bei vielen Schulabgängern nicht weit
her ist,
lernen Juristen das im ersten Semester extra nochmal.

> >Schon jeder einzelne dieser drei Punkte
> >macht deinen Schluss ungültig.
>
> Ach?

Ja, ganz zweifellos. Nach so vielen neuen Logikschnitzern, wie du
sie jetzt nachgeschoben hast, wirst du das aber nicht sehen,
fürchte
ich.

Thorsten Matzner

unread,
Apr 29, 2002, 12:19:03 PM4/29/02
to
"Rolf Keller" <rokel...@compuserve.com> wrote:

>> Das ist interpretationsfähig. "Die Lizenz gilt", heißt es
>> da. Bloß, weil die da nicht steht, dass die Lizenzt "nur"
>> gilt, sind nicht alle ungenannten Möglichkeiten
>> eingeschlossen. Auto fahren darfst du beispielsweise
>> damit nicht.
>
>Tja, Logik ist Glücksache. Von "nicht eingeschlossen" hab ich
>keine Silbe gesagt. Ich habe lediglich deine Aussage moniert,
>nach der die zitierte EULA-Klausel "ausgeschlossen" bedeutet. Das
>ist keineswegs interpretationsfähig, sondern simple Sprachlogik.
>Und weil es damit heutzutage bei vielen Schulabgängern nicht weit
>her ist,
>lernen Juristen das im ersten Semester extra nochmal.

Danke für die Erinnerung.
Deine Worte waren: "In dem Satz steht "applies" und nicht "applies
only". Außerdem steht in dem Satz nichts von dem Programm selbst,


sondern nur von Updates etc. zu diesen Programm. "

Ich habe darauf hingewiesen, dass der fehlende Hinweis auf das
Programm hier völlig unrelevant ist, weil es nicht um das Programm
geht, mit dem das EULA geliefert wird, sondern um eine ältere Version
des gleichen Programms.
Ich habe ferner darauf hingewiesen, dass im EULA von einem Downgrade
nicht die Rede ist. Strittig ist wohl nur, ob das Fehlen dieses
Hinweises nun bedeutet, dass die Lizenz dafür nicht gilt. Da aber doch
ganz offensichtlich in dem EULA eine Aufzählung von Dingen enthalten
ist, für die dieses EULA gelten soll, ist mir schon schleierhaft, wie
du daraus herleiten willst, dass sich das gerade für das Downgrade
nicht so verhält.
Daran halte ich fest, weil ich darin keinen logischen Bruch erkennen
kann.

>Ja, ganz zweifellos. Nach so vielen neuen Logikschnitzern, wie du
>sie jetzt nachgeschoben hast, wirst du das aber nicht sehen,
>fürchte ich.

Damit hast du recht. Du bist mir dabei aber auch keine große Hilfe,
denn deine einzigen Argumente bisher waren:
"In dem Satz steht "applies" und nicht "applies only". Außerdem


steht in dem Satz nichts von dem Programm selbst, sondern nur von

Updates etc. zu diesen Programm. Und schließlich steht im selben


Satz auch noch "unless". "

Der Rest sind Kommentare, die den Eindruck erwecken sollen, dass hier
ein Experte am Werk ist, der einen solchermaßen tiefen Einblick in die
Dinge hat, wie er offensichtlich nur wenigen Menschen auf dieser Erde
gegeben ist.
Wenn du dich also etwas enger am Text des EULA orientieren möchtest,
können wir diese Diskussion gerne noch etwas fortführen, weil sie
durchaus ein interessantes Thema beinhaltet. Weiter würde mich
brennend interessieren, wo genau "Logikschnitzer" in den Aussagen
sind:
1. Wird ja auch nicht behauptet. Schließlich ist das EULA viel länger.
2. Ich habe den Satz gerade deshalb angeführt, weil er der einzige


ist, der eine Aussage darüber trifft, inwieweit Erweiterungen des
Produkts unter das EULA fallen.

3. Schließlich geht es um ein Downgrade und nicht darum, zu klären, ob


man die mitgelieferte Windows-Version mit dem EULA betreiben darf.

4. "Unless" ist noch nicht eingetroffen, denn das EULA gilt in der
zitierten Form.
5. Dann darfst du es auch.
6. "Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Lizenzvertrag der neuen


Produktversion ausdrücklich den Einsatz früherer Versionen gestattet.
Eine weitere Bedingung für das “Downgrading“ ist ebenfalls der Besitz
einer legalen Lizenz für die alte Produktversion."

(Letzterer Logikbruch stammt von Microsoft.)
Neuerliche Phrasendrescherei werde ich nicht weiter kommentieren.

--
(tm)

Gustav Medler

unread,
Apr 29, 2002, 1:57:03 PM4/29/02
to
"Thorsten Matzner" <tmat...@gmx.net> schrieb:

Hmmmm,

<confused>
Ist 'Downgrading' nun erlaubt oder nicht? Oder weiß selbst Microsoft
aufgrund unendlich vieler Versionvarianten nicht, was erlaubt ist? ;-)
</confused>
--
MfG,
Gustav Medler

Thorsten Matzner

unread,
Apr 30, 2002, 1:48:02 PM4/30/02
to
"Gustav Medler" <emai...@gmx.net> wrote:

><confused>

Tut mir leid, aber meine Absicht war das zumindest nicht.

>Ist 'Downgrading' nun erlaubt oder nicht? Oder weiß selbst Microsoft
>aufgrund unendlich vieler Versionvarianten nicht, was erlaubt ist? ;-)

Im Grunde ist es nur erlaubt, wenn deine Windows-Lizenz das hergibt.
Schau also einmal in den Unterlagen nach.
Davon abgesehen ist es für den "Hausgebrauch" wahrscheinlich
ausreichend, wenn du pro Windows-Installation auch eine Lizenz hast.
Bei Upgrade-Lizenzen ist der Fall klar, bei Downgrades würde es
wahrscheinlich im "Ernstfall" hingenommen. Dabei solltest du auch
berücksichtigen, dass es Microsoft bei der Bekämpfung von
Software-Piraterie im Normalfall nicht um solche Fälle geht, sondern
um die "großen Fische".

--
(tm)

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