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Die braune Scheisse geht weiter

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Andreas Balz

unread,
Jan 21, 2003, 4:33:46 AM1/21/03
to

<zitat>
Return-path: <nation...@freesurf.ch>
Envelope-to: x...@xxx.de
Delivery-date: Tue, 21 Jan 2003 02:14:45 +0100
Received: from [200.67.116.163] (helo=freesurf.ch)
by mxng00.kundenserver.de with smtp (Exim 3.35 #1)
id 18amzv-0002WA-00
for x...@xxx.de; Tue, 21 Jan 2003 02:14:40 +0100
Reply-To: "Bündnis Nationale Sozialisten" < nation...@freesurf.ch>
Message-ID: <018d04d40e8b$4224d4e8$2ea82ed0@mogcxv>
From: "Bündnis Nationale Sozialisten" < nation...@freesurf.ch>
To: volk
Subject: www.fuer-luebeck.com tritt flächendeckend zur Wahl
an
0506yMeM9-704njce8195Ix-22
Date: Tue, 21 Jan 2003 01:08:00 -0000
MiME-Version: 1.0
Content-Type: text/plain;
charset="iso-8859-1"
Content-Transfer-Encoding: 8bit
X-Priority: 1 (High)
X-MSMail-Priority: High
X-Mailer: Microsoft Outlook Express 6.00.2462.0000
Importance: Normal

Pressemitteilung

www.fuer-luebeck.com tritt flächendeckend zur Wahl an

Lübeck – Neben den fünf etablierten Parteien entschied der
Kreiswahlausschuß am heutigen Tage auch über die Zulassung des „Bündnis
nationaler Sozialisten für Lübeck“ (www.fuer-luebeck.com).
Trotz zweier Gegenstimmen aus den Reihen der SPD und der Grünen beschloß
der Ausschuß die Zulassung der nationalen und sozialrevolutionären
Wählergemeinschaft. Die Tatsache der Verwendung der Internetadresse als
Kurzbezeichnung wurde zwar als Besonderheit von Bürgermeister Saxe
hervorgehoben, gab aber keinen Raum zur Beanstandung. Das es trotz
Erfüllung aller formellen Voraussetzungen überhaupt zwei Gegenstimmen
gab, obwohl die Ausschußmitglieder lediglich über eben jene formellen
Voraussetzungen zu befinden hatten, offenbart das mangelnde
Demokratieverständnis einiger Vertreter der etablierten Parteien, wenn
es um den Umgang mit oppositionellen Gruppen in diesem Land geht.
Ebenfalls zugelassen, jedoch nur in 16 Wahlkreisen, wurde der
Wahlvorschlag des vom ehemaligen städtischen Angestellten angeführten
Bündnis Rechts (BR), welches damit in eine mehr als aussichtslose
Konkurrenz zum www.fuer-luebeck.com tritt. Der Spitzenkandidat der
nationalen Sozialisten apellierte deshalb an den BR-Vorsitzenden Dieter
Kern: „Daß das Bündnis Rechts überhaupt in dieser Form zur Wahl antritt
und damit einen möglichen Erfolg der einzigen flächendeckend zur Wahl
stehenden nationalen Oppositionsgruppierung massiv gefährdet, ist ein
Armutszeugnis für deren politische Exponenten.“, so Jörn Lemke, „Es
bleibt nur zu hoffen, daß Herr Kern zumindest noch soweit zur Besinnung
kommt, statt eines aufwendigen Wahlkampfes und aufgrund der eigenen
mangelnden Erfolgsaussichten lieber zur Wahl unserer Wählergemeinschaft
aufzurufen.“
Erste Panikreaktionen im Hinblick auf die Erfolgsaussichten der
nationalen Wählergemeinschaft gab es bereits seitens der
Versammlungsbehörde der Hansestadt Lübeck. Diese kündigte ein Verbot der
vom Bündnis nationaler Sozialisten für Lübeck für den 25. Januar in
Kücknitz angemeldeten Wahlkampfdemonstration an, und begründete dies mit
einer angeblichen Wesensverwandtschaft der Wählergemeinschaft mit der
NSDAP. Das diese Begründung natürlich völlig aus der Luft gegriffen und
juristisch keinesfalls haltbar sein dürfte, tangierte die
Rechtsabteilung der Ordnungsbehörde, insofern denn überhaupt
konsultiert, dabei anscheinend nicht.
In diesem Sinne dürfen sich wohl alle Beteiligten auf einen aufregenden
und spannenden Wahlkampf freuen, mit einem vielleicht bösen Erwachen für
die etablierte Politikerkaste.

Jürgen Gerg
(Vorsitzender)

Weltnetz: http://www.buendnis-rechts.com

</zitat>

Jürgen Blatz

unread,
Jan 21, 2003, 4:53:16 AM1/21/03
to
Schade, dass Du den ganzen Text hier auch
noch gepostet hast - unnötige weitere
Verbreitung dieser Provaganda.

Tatsächlich hat mich diese, jetzt von
Jürgen Gerg persönlich signierte, SPAM-Mail
heute morgen auch erreicht.

Daher auch meine Frage zuvor im Posting
<3E2CFBE3...@cim-team.de>
ob jetzt nicht direkt der Herr Gerg zur
Rechenschaft gezogen werden kann.
Und wenn das über 100 brasilianische
Server ging *übertreib*, er steht hier
mit seiner Unterschrift als deutscher
Bürger zu diesem Posting und bezeichnet
sich selber eindeutig als Verfasser und
Verteiler.

Wo sind die Experten, die entsprechende
Schritte vorschlagen können...

Chris Bintz

unread,
Jan 21, 2003, 5:05:37 AM1/21/03
to

"Jürgen Blatz" <juerge...@cim-team.de> schrieb im Newsbeitrag
news:3E2D188C...@cim-team.de...

> Daher auch meine Frage zuvor im Posting
> <3E2CFBE3...@cim-team.de>
> ob jetzt nicht direkt der Herr Gerg zur
> Rechenschaft gezogen werden kann.
> Und wenn das über 100 brasilianische
> Server ging *übertreib*, er steht hier
> mit seiner Unterschrift als deutscher
> Bürger zu diesem Posting und bezeichnet
> sich selber eindeutig als Verfasser und
> Verteiler.
>
> Wo sind die Experten, die entsprechende
> Schritte vorschlagen können...

Dazu wird Dir Herr Gerg eindeutig erklären, das es sich ganz
offensichtlich um einen Joe Job der Linken handelt um ihn und
seine Partei in Misskredit zu bringen.
Chris

Joerg-Olaf Schaefers

unread,
Jan 21, 2003, 6:00:57 AM1/21/03
to
On Tue, 21 Jan 2003 10:53:16 +0100, Jürgen Blatz wrote:

> Tatsächlich hat mich diese, jetzt von
> Jürgen Gerg persönlich signierte, SPAM-Mail
> heute morgen auch erreicht.

> Daher auch meine Frage zuvor im Posting
> <3E2CFBE3...@cim-team.de>

Habe ich gelesen:

>Received: from yahoo.se ([200.67.116.163]) by

inetnum: 200.67/16
status: reallocated
owner: Uninet S.A. de C.V.
ownerid: MX-USCV4-LACNIC
address: Periferico Sur #31900 Jardines del Pedregal
address: Mexico, D.F. 01900
country: MX

.. wie ueblich also.

diverse Freemaileradressen wurden auch schon in den ersten Spamwellen
missbraucht.

> ob jetzt nicht direkt der Herr Gerg zur
> Rechenschaft gezogen werden kann.

Wo ist denn da bitte was "signiert"? Vielleicht habe ich auch was ueberse-
hen, kann durchaus sein. Oder waere dieses Posting signiert, wenn ich es
mit "Jürgen Blatz" abschliessen würde?

So leid es mir tut, aber bisher kann sich Herr Gerg immer noch auf Miss-
brauch rausreden. Auch wenn der natürlich ebenso unwahrscheinlich sein
dürfte wie Dialerspam um Mitbewerber zu begünstigen. Auf der anderen Seite
wird die JoeJob-Theorie auch so langsam recht unwahrscheinlich.

Fuer mich schaut das eher nach einer Machtdemonstration && "Besetzung des
virtuellen Raums" aus.

Schliesslich sind alle drei Domains bei Laucks "RJG Engineering Inc" regis-
triert. Also widerstandnord UND die beiden konkurrierenden Buendnis-Rechts
und Fuer-Luebeck.

Ausserdem wurde der "Newsletter" heute Nacht:

--snip--

Siehe
http://210112.antispam.de/topic.php?&board=210112&id=262640&forum=11719959

Abermals wurde dabei die bei Gary Lauck behostete Domain der
Luebecker Rechtsextremen beworben. Aufgemacht ist es wie ein
Newsletter, mit Pech wird das also zum Dauerproblem. 
--------------------------------------------------------
Return-path: <nationa...@yahoo.se>
Envelope-to: usenet@****
Delivery-date: Tue, 21 Jan 2003 01:17:32 +0100
Received: from [200.67.116.163] (helo=yahoo.se)
by mxng09.kundenserver.de with smtp (Exim 3.35 #1)
id 18am6a-0000gD-00
for usenet@****; Tue, 21 Jan 2003 01:17:30 +0100
Reply-To: "Nationale Sozialisten" <nationa...@yahoo.se>
Message-ID: ****
From: "Nationale Sozialisten" <nationa...@yahoo.se>
To: genossen
Subject: **SPAM** Neue Wahnsinnspläne zum Sozialabbau!        
****-*
Date: Mon, 20 Jan 2003 19:51:47 +0400
MiME-Version: 1.0
Content-Type: text/html; charset="iso-8859-1"


X-Priority: 1 (High)
X-MSMail-Priority: High

X-Mailer: Internet Mail Service (5.5.2650.21)
Importance: Normal
X-SpamPal: SPAM REGEX ID#021014843-51
X-RegEx: tagged subject
epost
Neue
Wahnsinnspläne zum Sozialabbau!
[..]
Weitere Informationen beim
[..] http://www. **** oder http://www. ****
[..]
Nähere
Informationen: www. ****

--snip--

und die "Pressemitteilung" ueber die gleiche Kiste in Mexiko verschickt.

MfG
Olaf

PS: Christoph Kastius schlachtet die Geschichte am Rande auch fuer seinen
fuer den heutigen Nachmittag angesetzten (www.)Volksaufstand(.tk) in Berlin
aus:

--snip--

21.01.2003 - 08:26 Uhr
Nazis ziehen ihre Teilnahme zurück, mit folgender Begründung: "War gerade
auf der Seite der BPdV (Bürgerlichen Partei der Verarschung). [..]

21.01.2003 - 01:38 Uhr
Nazis der Gruppe Widerstand Nord kündigten ihre Teilnahme an. Obwohl wir
ganz klar mit diesen Herrschaften nicht in Verbindung gebracht werden
möchten, haben auch die rechten das Recht zu demonstrieren. [..]

--snap--

--
Odem aktuell:
http://odem.org/akteure/juergen-buessow.de.html
http://www.taz.de/pt/2002/11/28/a0164.nf/textdruck

Besim Karadeniz

unread,
Jan 21, 2003, 6:00:00 AM1/21/03
to
Hi,

Jürgen Blatz schrieb:

> Wo sind die Experten, die entsprechende
> Schritte vorschlagen können...

Rein rechtlich gesehen ist es belanglos, von wo aus er seine Propaganda
eingeliefert hat, wenn er selbst deutscher Staatsbürger ist und sich in
Deutschland befindet. Das zu dem Thema und da wird er vermutlich dank
der Geschichte mit der Absenderadresse "bundesregierung.de" vermutlich
eh einige Fragen diversen Stellen beantworten müssen.

Das andere Thema mit dem Verdacht eines großangelegten Joe Jobs hat
Chris ja schon angemerkt. Da es mit der derzeitigen Technik problemlos
für jedermann möglich ist, andere Leute durch Spam in Misskredit zu
bringen, dürfte vermutlich eine eidesstattliche Erklärung ihm aus dem
Schneider helfen, zumindest beim Thema Spam.

Besim, fahler Nachgeschmack bleibend

--
Besim Karadeniz >> be...@netplanet.org >> PGP (RSA 2.048) 0x0E7E38B9
netplanet - Verstehen Sie mal das Internet! - http://www.netplanet.org/
"So ist die Welt, zwischen Micky Maus und Mazedonien."
--- Thomas Kausch, ZDF heute nacht

Jürgen Blatz

unread,
Jan 21, 2003, 6:09:34 AM1/21/03
to
Joerg-Olaf Schaefers schrieb:

>
> >Received: from yahoo.se ([200.67.116.163]) by
>
> inetnum: 200.67/16
> status: reallocated
> owner: Uninet S.A. de C.V.
> ownerid: MX-USCV4-LACNIC
> address: Periferico Sur #31900 Jardines del Pedregal
> address: Mexico, D.F. 01900
> country: MX
>
> .. wie ueblich also.
>
> diverse Freemaileradressen wurden auch schon in den ersten Spamwellen
> missbraucht.
Es ist also alles genau geplant und lückendicht - zumindestens auf dem
Gebiet des (gesetzlich verifizierten) Spamings kennen sich die Verursacher
wohl teilweise besser aus als mit der deutschen Rechtschreibung ;-(

> Wo ist denn da bitte was "signiert"? Vielleicht habe ich auch was ueberse-
> hen, kann durchaus sein. Oder waere dieses Posting signiert, wenn ich es
> mit "Jürgen Blatz" abschliessen würde?

...muss ja nicht wirklich sein, wäre aber durchaus realisierbar. Dies ist
mir durchaus klar.

> So leid es mir tut, aber bisher kann sich Herr Gerg immer noch auf Miss-
> brauch rausreden. Auch wenn der natürlich ebenso unwahrscheinlich sein
> dürfte wie Dialerspam um Mitbewerber zu begünstigen. Auf der anderen Seite
> wird die JoeJob-Theorie auch so langsam recht unwahrscheinlich.

Ich werde es überleben und alles weitere wieder sofort entsorgen.

Joachim Roehrig

unread,
Jan 21, 2003, 8:52:41 AM1/21/03
to
Jürgen Blatz schrieb:
> Joerg-Olaf Schaefers schrieb:
>
[...]

>
>>Wo ist denn da bitte was "signiert"? Vielleicht habe ich auch was ueberse-
>>hen, kann durchaus sein. Oder waere dieses Posting signiert, wenn ich es
>>mit "Jürgen Blatz" abschliessen würde?
>
> ...muss ja nicht wirklich sein, wäre aber durchaus realisierbar. Dies ist
> mir durchaus klar.
>
Hallo,

Eine einfache Signatur (nicht im Sinne des Usenet oder der IT) ist eine
Aneinanderreihung von Buchstaben, die den Namen des Verfassers
wiedergeben. Es kann auch bei Menschen, die nicht schreiben können eine
beliebige Signatur sein (z.B. "XXX")

Kurzum eine Unterschrift ist eine Signatur

Gruss
jaochim (der grade noch nach der Quelle kramt)

Frank Preut

unread,
Jan 21, 2003, 10:43:08 AM1/21/03
to
Andreas Balz wrote:
> Jürgen Gerg
> (Vorsitzender)
>
> Weltnetz: http://www. buendnis-rechts .com
>

Schade, dass ich den Scheiss nicht mehr kriege. ;-) Deshalb muss ich
schon hier fragen: Warum zum Teufel machen die jetzt auch noch Werbung
für ihre Konkurrenz? Auch wenn das BR angeblich nicht die geringste
Chance hat, mutet es doch etwas seltsam an. Stand der Link wirklich im
Original da?

Frank.

Jürgen Blatz

unread,
Jan 21, 2003, 10:53:36 AM1/21/03
to
Frank Preut schrieb:

>
> Schade, dass ich den Scheiss nicht mehr kriege. ;-)
...ich verzichte gerne darauf.

> Deshalb muss ich
> schon hier fragen: Warum zum Teufel machen die jetzt auch noch Werbung
> für ihre Konkurrenz? Auch wenn das BR angeblich nicht die geringste
> Chance hat, mutet es doch etwas seltsam an. Stand der Link wirklich im
> Original da?

Ja

Frank Preut

unread,
Jan 21, 2003, 11:07:49 AM1/21/03
to
Jürgen Blatz wrote:
> Frank Preut schrieb:
>
>>Schade, dass ich den Scheiss nicht mehr kriege. ;-)
>
> ...ich verzichte gerne darauf.
>

Clarification:
Als jemand, der sich sozusagen wissenschaftlich damit auseinandersetzt,
sehe ich es zwar ebenfalls äusserst ungern, wenn Neonazis
Massenpropaganda machen (auch wenn der tatsächliche Werbeeffekt eher
zweifelhaft ist), dennoch handelt es sich dabei um das empirische
Material, mit dem ich arbeite. Nur damit kein falscher Eindruck entsteht.

Gruss,
Frank.

Sven Bötcher

unread,
Jan 21, 2003, 1:48:22 PM1/21/03
to
Christopher Lueg wrote:

> [Braune Propaganda geloescht]
>
> Wieviele Schwachkoepfe wie Dich oder Marcus gibt es hier eigentlich
> noch?

Er hat es wahrscheinlich sogar in guter Absicht gepostet. Allerdings hätte
der Header wohl genügt. Bei mit schlug dieser Dreck grad mit folgenden
Header auf. Sieht schon wieder anders aus:

X-Apparently-To: svenn...@yahoo.de via 66.218.93.89; 21 Jan 2003
10:32:19 -0800 (PST)
X-Track: 1: 100
Return-Path: <n...@yahoo.fr>
Received: from 200.165.23.19 (HELO yahoo.fr) (200.165.23.19)
by mta609.mail.yahoo.com with SMTP; 21 Jan 2003 10:32:12 -0800 (PST)
Reply-To: "Nationaler Widerstand" <n...@yahoo.fr>
Message-ID: <000c23b20a2a$4864e5b6$3ed58ee7@pixmyp>
From: "Nationaler Widerstand" <n...@yahoo.fr>
To: widerstand
Subject: Deutsches Volk steh auf!
Date: Tue, 21 Jan 2003 08:30:12 +1000


MiME-Version: 1.0
Content-Type: text/html; charset="iso-8859-1"

X-Priority: 1 (High)
X-MSMail-Priority: High

X-Mailer: QUALCOMM Windows Eudora Version 5.1
Importance: Normal

Bye
Sven


Rob Liebwein

unread,
Jan 21, 2003, 2:16:08 PM1/21/03
to
Andreas Balz wrote:
> From: "Bündnis Nationale Sozialisten" < nation...@freesurf.ch>
> To: volk
> Subject: www.fuer-luebeck.com tritt flächendeckend zur Wahl an
> Pressemitteilung
> www.fuer-luebeck.com tritt flächendeckend zur Wahl an
> Lübeck – Neben den fünf etablierten Parteien entschied der...

Der SPAM ging an die in der news:de.admin.net-abuse.mail
verwendeten personenbezogenen Emailadressen, sei es FROM-Zeile, sei es
BODY-Zeilen, sei es durch Reply-Poster von der FROM-Zeile in die
BODY-Zeile unbefugt uebernommenen personenbezogenen Emailadressen
(Mitstoererhaftung nach jahrzehntelanger BGH-Rechtssprechung). Der SPAM
stammt zu einem Zeitpunkt, als im Hause der news:de.admin.net-abuse.mail
der RL'sche Aufkleber bereits angebracht gewesen ist, vgl.

Newsgroups: de.admin.net-abuse.mail
Subject: Werbung einwerfen verboten - de.admin.net-abuse.mail
Date: Thu, 19 Sep 2002 01:41:44 +0200
http://groups.google.de/groups?q=g:thl1686575848d&dq=&hl=de&lr=&ie=UTF-8&oe=UTF-8&selm=3D890F38.2E94%40liebwein.de

Nach herrschender Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs BGH
kann somit sowohl zivilrechtlich als wie auch strafrechtlich gegen den
SPAMer herangegangen werden insbesondere da der nach BGH-Rechtssprechung
ausdruecklich angebrachte Hinweis "Werbung einwerfen verboten" gerade
eben mit Wirkung ab dem 19.09.2002 bestanden hat. Wer den RL'schen
Aufkleber nicht nachweisen kann, wird ein Problem mit dem SPAMer
bekommen sollte der SPAMer auf diese BGH-Rechtssprechung zurueckgreifen.

Happy Aufklebering!

Regards,
Rob Liebwein, IAAL
http://www.law.liebwein.com

--
Werbung an die oben genannte Emailadresse einzuwerfen ist verboten.
Das Zitieren von personenbezogenen Postanschriften ist untersagt.

Holger Pollmann

unread,
Jan 21, 2003, 2:43:25 PM1/21/03
to
Rob Liebwein <-...@---.nono> schrieb:

f'up nach dsrd

> Nach herrschender Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs BGH kann
> somit sowohl zivilrechtlich als wie auch strafrechtlich gegen den
> SPAMer herangegangen werden insbesondere da der nach
> BGH-Rechtssprechung ausdruecklich angebrachte Hinweis "Werbung
> einwerfen verboten" gerade eben mit Wirkung ab dem 19.09.2002
> bestanden hat.

Seit wann gibt es zu SPAM und deinen "Aufklebern" Rectsprechung?

--
( ROT-13 if you want to email me directly: uv...@ervzjrexre.qr ) "Für die
normale Bevölkerung ist die Tarifeinigung aber egal, denn: wer kann bei
einem Gang aufs Amt schon unterscheiden, ob da jetzt gearbeitet oder
gestreikt wird?" -- Thomas Pommer, n-tv Nachschlag, 10.01.2002

Roland Mösl

unread,
Jan 21, 2003, 3:32:36 PM1/21/03
to
"Rob Liebwein" <-...@---.nono> wrote in message
news:3E2D9C...@law.liebwein.com...

> > From: "Bündnis Nationale Sozialisten" < nation...@freesurf.ch>

Obwohl eigentlich nur auf englischen Spam spezialisiert
schaffte es mein Server seitiger Spam Filter von

http://spamassassin.org

rund 75% der braunen Emails gleich als Spam auszufiltern.

Um wirklichen Mist zu erkennen mußte diese Software nicht mal
deutsch kennen ;-)

--
Roland Mösl
http://www.pege.org Clear targets for a confused civilization
http://web-design-suite.com Web Design starts at the search engine

SPAM: -------------------- Start SpamAssassin results ----------------------
SPAM: This mail is probably spam. The original message has been altered
SPAM: so you can recognise or block similar unwanted mail in future.
SPAM: See http://spamassassin.org/tag/ for more details.
SPAM:
SPAM: Content analysis details: (10.80 hits, 9 required)
SPAM: SUBJ_HAS_SPACES (2.6 points) Subject contains lots of white space
SPAM: MIME_ODD_CASE (2.4 points) MiME-Version header (oddly
capitalized)
SPAM: FROM_ENDS_IN_NUMS (0.9 points) From: ends in numbers
SPAM: TO_MALFORMED (0.6 points) To: has a malformed address
SPAM: X_PRIORITY_HIGH (0.4 points) Sent with 'X-Priority' set to high
SPAM: X_MSMAIL_PRIORITY_HIGH (0.4 points) Sent with 'X-Msmail-Priority' set
to high
SPAM: SPAM_PHRASE_00_01 (0.8 points) BODY: Spam phrases score is 00 to 01
(low)
SPAM: SUPERLONG_LINE (0.0 points) BODY: Contains a line >=199
characters long
SPAM: SUBJ_HAS_UNIQ_ID (1.1 points) Subject contains a unique ID
SPAM: MISSING_MIMEOLE (0.5 points) Message has X-MSMail-Priority, but no
X-MimeOLE
SPAM: MISSING_OUTLOOK_NAME (1.1 points) Message looks like Outlook, but
isn't
SPAM:
SPAM: -------------------- End of SpamAssassin results ---------------------

Werner Jakobi

unread,
Jan 21, 2003, 5:25:05 PM1/21/03
to
Frank Preut <fpr...@despammed.com> posted:

>Als jemand, der sich sozusagen wissenschaftlich damit
>auseinandersetzt, sehe ich es zwar ebenfalls äusserst ungern, wenn
>Neonazis Massenpropaganda machen (auch wenn der tatsächliche
>Werbeeffekt eher zweifelhaft ist), dennoch handelt es sich dabei um
>das empirische Material, mit dem ich arbeite. Nur damit kein
>falscher Eindruck entsteht.

Wenn du UBE sammelst könnte ich die Mail aus meinem bigfoot-account an
eine deiner Maiilboxen weiterleiten. Die braune Post ist da immer in 3-
facher Ausfertigung dabei. Nebenbei müsstest du natürlich auch meinen
ganzen Ostasienspam entsorgen.

Fup2 poster

Gruss, Werner
--
Morver, der Rollstuhl fuer kranke Windows-Newsreader und fuer OE.
Aktuelle Version 1.0.305: http://werner.jakobi.bei.t-online.de/

Joerg Heidrich

unread,
Jan 22, 2003, 11:32:34 AM1/22/03
to
Rob Liebwein <-...@---.nono> wrote in message

> Nach herrschender Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs BGH


> kann somit sowohl zivilrechtlich als wie auch strafrechtlich gegen den
> SPAMer herangegangen werden

Bevor noch jemand diesen Blödsinn des selbsternannten "IAAL" glaubt,
stelle ich es lieber kurz richtig.

Es gibt bislang leider keine Rechtsprechung des BGH zu Spam.
Allerdings stimmen Gerichte und juristische Literatur überein, dass
der Empfang von Spam einen zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch
begründet. Die Rechtsgrundlage für die Unzulässigkeit von Spam liegt
bei Gewerbetreibenden in dem Recht am eingerichteten und ausgeübten
Gewerbebetrieb sowie bei Privatpersonen im allgemeinen
Persönlichkeitsrecht nach den §§ 823, 1004 BGB. Darüber hinaus kann
ein direkter Konkurrent auch aus Wettbewerbsrecht gegen Spam vorgehen.

Weiterhin stellt inzwischen eine bereits von den deutschen Gerichten
zu berücksichtigende EU-Richtlinie (EU-Datenschutzrichtlinie für
elektronische Kommunikation) klar, dass vor dem Versenden einer
Werbemail die Erlaubnis des Angeschriebenen einzuholen ist (Opt-In).

Strafrechtlich kann man allerdings gegen normalen Spam nicht vorgehen.
Hier kann sich allenfalls aus dem Inhalt der Mail ein Delikt ergeben
wie Betrug, Verbreitung von Pornographie oder ähnliches.

> insbesondere da der nach BGH-Rechtssprechung
> ausdruecklich angebrachte Hinweis "Werbung einwerfen verboten" gerade
> eben mit Wirkung ab dem 19.09.2002 bestanden hat. Wer den RL'schen
> Aufkleber nicht nachweisen kann, wird ein Problem mit dem SPAMer
> bekommen sollte der SPAMer auf diese BGH-Rechtssprechung zurueckgreifen.

Einen "RL'schen Aufkleber" mit dem Hinweis "Werbung einwerfen
verboten" irgendwo in Usenet zu posten, hat rechtlich die gleiche
Wirkung wie im fahlen Mondenschein unter 1.000jährigen Eichen nackt
einen Ausdruckstanz gegen Spam aufzuführen...

Gruss aus Hannover,

Joerg Heidrich

frank paulsen

unread,
Jan 22, 2003, 11:55:30 AM1/22/03
to
j...@heise.de (Joerg Heidrich) writes:

> Einen "RL'schen Aufkleber" mit dem Hinweis "Werbung einwerfen
> verboten" irgendwo in Usenet zu posten, hat rechtlich die gleiche
> Wirkung wie im fahlen Mondenschein unter 1.000jährigen Eichen nackt
> einen Ausdruckstanz gegen Spam aufzuführen...

das stimmt so nicht. man koennte aufgrund des nackten ausdruckstanzes
immerhin wegen erregung oeffentlichen aergernisses verurteilt werden.
interessant ist in diesem zusammenhang die frage, ob die Eichen als
"Mitstörer"[RL] belangt werden koennen.

--
frobnicate foo

Pettro Dion

unread,
Jan 22, 2003, 12:31:45 PM1/22/03
to
Hör mit diesem Nazischeiss auf!!
Pettro

"Andreas Balz" <noli...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:3E2D13FA...@gmx.de...

> Lübeck - Neben den fünf etablierten Parteien entschied der

Gabriele Neukam

unread,
Jan 22, 2003, 12:41:36 PM1/22/03
to
On that special day, Frank Preut, (fpr...@despammed.com) said...

> Clarification:
> Als jemand, der sich sozusagen wissenschaftlich damit auseinandersetzt,
> sehe ich es zwar ebenfalls äusserst ungern, wenn Neonazis
> Massenpropaganda machen (auch wenn der tatsächliche Werbeeffekt eher
> zweifelhaft ist), dennoch handelt es sich dabei um das empirische
> Material, mit dem ich arbeite. Nur damit kein falscher Eindruck entsteht.

Hast Du keine Sorge, dass manche Leute das als Aufforderung sehen, das
zeug bei Dir regelrecht abzukippen ("hurra, der nimmt mie die Arbeit mit
dem Beschweren ab")?

Mit dem heutigen "Material" hat meine Quarantänestation jetzt 14
Insassen, nicht schlecht für mal eben 14 Tage.

Wird Zeit, dass wir dagegen wieder ansingen.

> http://www.rsip.lsu.edu/tom/bap/covers/vuen-drinne-noh-druesse.lyr/kristallnaach.html


Gabriele Neukam

Gabriel...@t-online.de


--
(aus einem real existierenden Spam)
We are across SPAM when someboday have make a joke with your E-Mail
Adress then send us a mail with: "Keine Infos mehr" in the header!

Florian L. Klein

unread,
Jan 22, 2003, 12:42:13 PM1/22/03
to
Pettro Dion wrote:
>
> Hör mit diesem Nazischeiss auf!!

[TOFU mit dem kompletten Spam als Fullquote]

Musst Du das Ding unbedingt noch vollquotteln, damit es auch ja alle
nochmals vorgesetzt bekommen?

Bitte http://got.to/quote/ lesen und beherzigen!

F'up2poster

/.
DocSnyder.

Klaus Hoeppner

unread,
Jan 22, 2003, 12:42:35 PM1/22/03
to
In de.soc.recht.datennetze Joerg Heidrich <j...@heise.de> wrote:
> Rob Liebwein <-...@---.nono> wrote in message
> Bevor noch jemand diesen Blödsinn des selbsternannten "IAAL" glaubt,

... was bei jedem, der hier schon ein bisschen länger mitliest,
allerdings sehr unwahrscheinlich ist.

Klaus

F'up dsrd

Pettro Dion

unread,
Jan 22, 2003, 1:05:42 PM1/22/03
to

> Musst Du das Ding unbedingt noch vollquotteln, damit es auch ja alle
> nochmals vorgesetzt bekommen?
>
Sorry, bin zu schnell gewesen und als ich es bemerkte, war´s zu spät. Ließ
sich leider auch nicht mehr wiederrufen. :-((
Ich passe in zukunft wieder besser auf.
Pettro


Frank Preut

unread,
Jan 22, 2003, 8:00:34 PM1/22/03
to
Gabriele Neukam wrote:
> Hast Du keine Sorge, dass manche Leute das als Aufforderung sehen, das
> zeug bei Dir regelrecht abzukippen ("hurra, der nimmt mie die Arbeit mit
> dem Beschweren ab")?
>

Bei despammed.com? Wenig... Desweiteren habe ich eine gesonderte
Adresse, auf der ich sogar freiwillig Nazi Newsletter etc abonniere
(schon mal von der World Church of the Creator gehört? Bei deren
widerlich unverholen rassistischer Propaganda werden sogar unsere
"Freunde" aus Lübeck ganz rot). Und wenn es sein muss, beschwere ich
mich ganz gerne, gibt mir wenigstens den Eindruck, "aktiv" etwas zu tun,
wenn ich mich sonst vor allem mit stiller "intelligence" begnüge.

Wie gesagt: "schön" ist das nicht. Aber alles, was die Nasen in der
Öffentlichkeit von sich geben, kann und wird gegen sie verwendet werden,
von daher höre ich gerne mit.

Beste Wünsche,
Frank.

Rob Liebwein

unread,
Jan 23, 2003, 1:07:36 AM1/23/03
to
Joerg Heidrich wrote:
> > Nach herrschender Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs BGH
> > kann somit sowohl zivilrechtlich als wie auch strafrechtlich gegen den
> > SPAMer herangegangen werden
>
> Bevor noch jemand diesen Blödsinn des selbsternannten "IAAL" glaubt,
> stelle ich es lieber kurz richtig...

Es reicht mir einfach mit Ihnen und Ihren Unterstellungen. Sie kriegen
heute eine Abmahnung plus eine Anzeige wegen Ordnungswidrigkeit von mir.
Punkt.

Ohne Grüsse
Rob Liebwein, IAAL
http://www.law.liebwein.us

Rob Liebwein

unread,
Jan 23, 2003, 1:12:56 AM1/23/03
to
Christian Praetorius wrote:

> On 22 Jan 2003 08:32:34 -0800, j...@heise.de (Joerg Heidrich) wrote:
> >Einen "RL'schen Aufkleber" mit dem Hinweis "Werbung einwerfen
> >verboten" irgendwo in Usenet zu posten, hat rechtlich die gleiche
> >Wirkung wie im fahlen Mondenschein unter 1.000jährigen Eichen nackt
> >einen Ausdruckstanz gegen Spam aufzuführen...
>
> Klasse. Gesigged.

Auch Sie mit Ihrem PRO-SPAM-Sig koennen mit einer Abmahnung und einer
Anzeige rechnen.

Es mag sein, dass Eure DE-Wirtschaft am Ende ist, das bedeutet aber
nicht automatisch, mit PRO-SPAM diese ankurbeln zu versuchen als ob doch
alles SPAM sowas von "jetzt erst Recht" befuerwortet werden muss.

Ohne Grüsse
Rob Liebwein, IAAL
http://www.law.liebwein.us

--

Rob Liebwein

unread,
Jan 23, 2003, 1:56:26 AM1/23/03
to
Roland Mösl wrote:
> Obwohl eigentlich nur auf englischen Spam spezialisiert
> schaffte es mein Server seitiger Spam Filter von
> http://spamassassin.org
> rund 75% der braunen Emails gleich als Spam auszufiltern.
> Um wirklichen Mist zu erkennen mußte diese Software nicht mal
> deutsch kennen ;-)

Zum einen weiss ich nicht, wie bei einer Frau "Braun" zu verfahren ist,
andererseits kostet der Setup des eigens hierfuer anzupassenden Filters
Zeit und damit auch Geld, zumal durch den Filtereinsatz die Software in
gewisser Weise sich etwas verlangsamt, ergo: Schadenposition i.V.m.
Schadenersatzanspruch durchsetzbar. Einzig was von DE aus in den USA
nicht durchsetzbar ist, sind die RA-Kosten, Gerichtskosten,
Übersetzungskosten und Beglaubigungskosten. Es bleibt praktisch bei der
"nackten" Schadensposition. Die muss natuerlich hoeher sein als wie
allerzumindestens die Gerichts-, Übersetzungs- und Beglaubigungskosten.
Schreiben Sie doch einfach eine auf 230 Euro pro SPAM, das kriegen Sie
locker bei jedem zustaendigen US-Gericht durch.

Im uebrigen ist mir in DE kein einziger SPAM-Fall bekannt, wo die
DE-Rechtsanwaelte nicht nur nach deren BRAGO-Einnahmen gehandelt haben,
sondern auch einmal fuer den GeSPAMten einen Schadenersatzanspruch
durchgesetzt haben. Meistens ist das in DE so, dass DE-Rechtsanwaelte
zum eigenen Geldverdienzwecke nach BRAGO wegen der Unterlassungssache
taetig werden, aber wenn diese den auch einmal durchgezogen haben, wird
spaeter dann viel zu oft der DE-Mandant auf seinem Schaden "Zeit und
Geld" einfach sitzengelassen. Die Gruende hierfuer duerften klar sein:
Auf eine BRAGO auf 230 Euro Schadenersatz hat der DE-Rechtsanwalt nicht
so einen Bock drauf, als wie Unterlassungssachen bei BRAGO mit 20.000
Euro Streitwert zu machen. SPAM hat nicht nur den Sinn und Zweck einer
Unterlassung, sondern hat auch den Sinn und Zweck zugunsten(!) des
GeSPAMten zu bringen, naemlich den entstandenen Schaden zu ersetzen.

Regards,
Rob Liebwein, IAAL
http://www.law.liebwein.us

Vollmeier René (vollmi)

unread,
Jan 23, 2003, 1:53:20 AM1/23/03
to
Hi Joerg

j...@heise.de (Joerg Heidrich) schrieb folgendes:


> Rob Liebwein <-...@---.nono> wrote in message

^^^^^^^^^^^^So einen Müll sieht man selten
Werd ich jetzt von dem Simpel auch verklagt?

> Strafrechtlich kann man allerdings gegen normalen Spam nicht vorgehen.
> Hier kann sich allenfalls aus dem Inhalt der Mail ein Delikt ergeben
> wie Betrug, Verbreitung von Pornographie oder ähnliches.

Vor allem da Spam von einem Anbieter selten störend ist. Erst die Flut
der verschiedenen Spamer nervt ungemein. Und was will man da tun jedem
neuen Spamer eine Abmahnung schicken?

> > Aufkleber nicht nachweisen kann, wird ein Problem mit dem SPAMer
> > bekommen sollte der SPAMer auf diese BGH-Rechtssprechung zurueckgreifen.
>
> Einen "RL'schen Aufkleber" mit dem Hinweis "Werbung einwerfen
> verboten" irgendwo in Usenet zu posten, hat rechtlich die gleiche
> Wirkung wie im fahlen Mondenschein unter 1.000jährigen Eichen nackt
> einen Ausdruckstanz gegen Spam aufzuführen...

Du könntest ruhig vorwarnen. Wer besorgt mir jetzt eine neue Tastatur?
Greift Kaffee eigentlich Kunststoff an?

mfG René

Dirk Mertens

unread,
Jan 23, 2003, 3:33:42 AM1/23/03
to
Am 23.01.2003 07:07 schrieb Rob Liebwein:

>>> Nach herrschender Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs BGH
>>>kann somit sowohl zivilrechtlich als wie auch strafrechtlich gegen den
>>>SPAMer herangegangen werden
>>
>>Bevor noch jemand diesen Blödsinn des selbsternannten "IAAL" glaubt,
>>stelle ich es lieber kurz richtig...
>
>
> Es reicht mir einfach mit Ihnen und Ihren Unterstellungen. Sie kriegen
> heute eine Abmahnung plus eine Anzeige wegen Ordnungswidrigkeit von mir.
> Punkt.

[x] Popcorn

Rob, machst Du das eigentlich absichtlich, oder bist Du von Natur aus so
veranlagt? Man könnte Dich glatt aufgrund Deiner Reaktionen für einen
geistigen Limbo-Tänzer halten.

Grüße
Dirk

Walle

unread,
Jan 23, 2003, 3:45:00 AM1/23/03
to
Rob Liebwein erwähnte am 23.01.2003:

> Es reicht mir einfach mit Ihnen und Ihren Unterstellungen. Sie
> kriegen heute eine Abmahnung plus eine Anzeige wegen
> Ordnungswidrigkeit von mir.

Formal und inhaltlich wirkt dein Posting reichlich albern.

> Werbung an die oben genannte Emailadresse einzuwerfen ist
> verboten.

Ich sehe oben keine gültige Adresse.

Gruß, Walle

(Dieser Beitrag wurde in 3 Gruppen gepostet,
Antworten erbitte ich an <answer_f...@walle.net>.)

--
[ http://walle.net ]

Andreas Lange

unread,
Jan 23, 2003, 4:51:45 AM1/23/03
to
Rob Liebwein wrote:

[jede Menge Geschreibsel]

Rob bevor *Du* weiter herumtönst beseitige erstmal
die Defizite gemäß TDG auf *Deiner* Homepage unter
TLD *.de
Zudem steht in der *tollen* Aufzählung was Du alles
sein willst der Nachweis das *Du* laut Deiner Aus-
sage: *IAAL* bist? AW: Nein!

rgds

A.Lange

Rudolf Polzer

unread,
Jan 23, 2003, 5:01:59 AM1/23/03
to
Scripsit ille Rob Liebwein <TESENUOEDS..HR.CECED.TAT@TEEZNEEIWBLd.NIe>:

> Christian Praetorius wrote:
> > On 22 Jan 2003 08:32:34 -0800, j...@heise.de (Joerg Heidrich) wrote:
> > >Einen "RL'schen Aufkleber" mit dem Hinweis "Werbung einwerfen
> > >verboten" irgendwo in Usenet zu posten, hat rechtlich die gleiche
> > >Wirkung wie im fahlen Mondenschein unter 1.000jährigen Eichen nackt
> > >einen Ausdruckstanz gegen Spam aufzuführen...
> >
> > Klasse. Gesigged.
>
> Auch Sie mit Ihrem PRO-SPAM-Sig koennen mit einer Abmahnung und einer
> Anzeige rechnen.

Warum ist diese Signatur pro Spam? Sie sagt nichts weiter aus, als dass
die rechtliche Gültigkeit dieses "Aufklebers" zumindest strittig ist.
Und dies ist offensichtlich, alleine schon aufgrund der Formulierung.
Erstens ist deine Adresse nicht klar als personenbezogen zu erkennen
(was bei Vorname....@provider.invalid eher der Fall wäre) und
zweitens hast du mir immer noch nicht erklärt, warum das eine Postanschrift
sein soll - schließlich stellt die Post ja auch keine Briefe dorthin
zu. Damit ist schon einmal der untere Teil des Aufklebers irrelevant.


--
Zum Dekodieren obiger Mailadresse die Zeile auswählen und in ex eingeben:
s/\([^e-z <>]\)\([^ce-z <>]\)\([^e-z <>]\)/\3\2\1/g
s/\([^e-z <>]\)\([^ce-z <>]\)/\2\1/g
s/\([^e-z <>]\)\([^ce-z <>]\)\([^e-z <>]\)/\L\3\2\1/g

Rolf Leggewie

unread,
Jan 23, 2003, 3:25:30 AM1/23/03
to
Hallo Rob,

wenn Du schon Deine Adresse fälschen mußt, kannst Du dann nicht
wenigstens Deinen FQDN law.liebwein.com für Deine Message-IDs
beibehalten (am besten für die nächsten 100 Jahre). DANKE! Das
erleichtert ungemein, Deine Trollpostings inklusive der Antworten
fachgerecht zu behandeln.

Mit freundlichem Gruß

Rolf Leggewie
--
X-Post, FollowUp-To poster

Clemens Zauner

unread,
Jan 23, 2003, 6:04:15 AM1/23/03
to
In de.admin.net-abuse.mail "Vollmeier René (vollmi)" <vol...@vollmi.ch> wrote:
> Greift Kaffee eigentlich Kunststoff an?

Noe, ist ungefaehrlich. Vor *Tee* ist jedoch zu warnen - insbesonders
Schwarztee kann die in guten Keyboards anzutreffenden Metallteile
nachhaltig schaedigen.

/me ist zwar kein Chemiker, aber tippt mal auf den eher sauren charakter
der Fluessigkeit.

Clemens.
--
/"\ / (G. Scott Granados:) And God spoke.
\ / ASCII RIBBON CAMPAIGN/ There shal be packets.
X AGAINST HTML MAIL / And there were packets,
/ \ AND POSTINGS / these packets were good, mostly.

Joerg Heidrich

unread,
Jan 23, 2003, 7:53:00 AM1/23/03
to
Rob Liebwein <-...@---.nono> wrote in message news:<3E2F86A8.6D77@---.nono>...

> > Bevor noch jemand diesen Blödsinn des selbsternannten "IAAL" glaubt,
> > stelle ich es lieber kurz richtig...
>
> Es reicht mir einfach mit Ihnen und Ihren Unterstellungen. Sie kriegen
> heute eine Abmahnung plus eine Anzeige wegen Ordnungswidrigkeit von mir.
> Punkt.

Oh ja, hihi, eine "RL'sche" Phantomabmahnung auf Basis "RL'schen"
Parallelwelten-Rechts.

Adresse und sonstige Kontaktdaten entnehmen Sie bitte meiner
Anwaltswebsite unter recht-im-internet.de. Auf geht's, bislang ist
noch nichts da. Aber kommt ja sicher heute noch...

Ach ja, Strafanzeigen und Entziehung der Anwaltszulassung nicht
vergessen!

> Ohne Grüsse
> Rob Liebwein, IAAL
> http://www.law.liebwein.us

Belustigten Gruss aus Hannover,

Joerg Heidrich
Rechtsanwalt

Ralf D. Ostermann

unread,
Jan 23, 2003, 8:16:29 AM1/23/03
to

"Dirk Moebius" <Dirk.M...@pudel.in-berlin.de> schrieb im Newsbeitrag
news:jjiswgg...@virtual.pudel.in-berlin.de...

> YMMD

...will heißen?

G.v.d.O., Ralf


Markus Baumueller

unread,
Jan 23, 2003, 9:24:02 AM1/23/03
to
Ralf D. Ostermann schrieb
> "Dirk Moebius" <Dirk.M...@pudel.in-berlin.de> schrieb im
> Newsbeitrag news:jjiswgg...@virtual.pudel.in-berlin.de...
>
>> YMMD
>
> ...will heißen?

You Made My Day?

> G.v.d.O., Ralf

...?

HTH,
Markus

Rob Liebwein

unread,
Jan 23, 2003, 9:34:47 AM1/23/03
to
Tja, Heidrich, das ist Dein Anwalts- und Justizar-Pech, wenn man sich
ueber BGH-Rechtssprechung "Werbung einwerfen verboten" belustigt und
sich ueber BGH-Richter laecherlich macht, auf das man sich gerade die
ganze Zeit in Sachen Anti-SPAM beruft. Man stelle sich vor: Ich suche
intensiv in den BGH-Entscheidungen, finde etwas tolles in Sachen
Anti-Spam und dann kommt so ein Heise-Anwaltskasperl daher und belustigt
sich darueber. Schon toll, was hier bei dem Massenspam an "braune
Scheisse geht weiter" (s. Betreff) hier Sie sich hierfuer ganz
Pro-Spamartig einsetzen um sich mit Nackedeiens ueber Anti-Spam des BGHs
zu belustigen. Aber im Grunde genommen sind Sie doch bloss neidisch,
weil Sie - im Gegensatz zu mir - nicht kostenpflichtig abmahnen und
Schadenersatzansprueche stellen koennen, weil Sie naemlich den nach
BGH-Rechtssprechung erforderlichen Aufkleber "Werbung einwerfen
verboten" vergessen haben. Ich stelle mir gerade das Bild vor, wie das
ist - um Ihre Nackerten-These mal zu uebernehmen - Sie als
DE-Anwaltsmaenn'chen wuerden nackert vor dem BGH Pro-SPAM tanzen. Ich
glaube, das steht Ihnen. Aber nachdem Sie erst gar nicht beim BGH
zugelassen sind, koennen Sie ja hinten auf der Zuhoererbank im
BGH-Gerichtssaal strippen. Aber dann Vorsicht, der Herr
BGH-Gerichtswachmeister koennte dann kommen.

> Adresse und sonstige Kontaktdaten entnehmen Sie bitte meiner
> Anwaltswebsite unter recht-im-internet.de.

Feigling. Sie geht naemlich wohlgemerkt an den Heise-Verlag, Ihre
Anwalts-Site ist fuer diesen Pro-SPAM-Fall nicht zustaendig. Im uebrigen
hat der Heise-Verlag die Kosten aus der anderen Abmahnungssache immer
noch nicht an RA Hoeller bezahlt. Oder bezahlen koennen? Ich werde mal
bei dotcomtod nachlesen gehen, wo die Gruende zu finden sind. Ooops, da
findet sich was ueber Heise.

http://www.dotcomtod.com/modules.php?name=News&file=article&sid=8286
http://www.dotcomtod.com/modules.php?name=Search&topic=2917

"...Wegen der anhaltenden Anziegenflaute muss der Verlag offline (c't)
und online Leute entlassen, berichtet w&v..."
http://www.dotcomtod.com/modules.php?name=News&file=article&sid=7129

Ist der Justizar Heidrich des Heise-Verlags deswegen so demotiviert und
frustiert drauf, als dass dieser solchen Pro-SPAM-Unfug in
de.soc.recht.datennetze verbreiten muss und sich ueber
BGH-Rechtssprechung lustig macht? Ah, deswegen haben Sie Ihre
Anwalts-Site aufgemacht? Ich verstehe. Sie koennen sich meine Abmahnung
inkl. der Kostennote und Schadensposition auf dem Anwalts-Clo
aufhaengen.

> Auf geht's, bislang ist
> noch nichts da. Aber kommt ja sicher heute noch...

Aber natuerlich. Zuerst aber die einstweilige Verfuegung in die
Hosentasche, dann erst abmahnen, gell. Ist aber nur was fuer
Staatsexamers mit Note "sehr gut", zu der Sie sich wohl nicht
dazuzaehlen koennen. Macht nichts.

> Ach ja, Strafanzeigen und Entziehung der Anwaltszulassung nicht
> vergessen!

Selbstverstaendlich steht es Ihnen frei, gegenueber der Anwaltskammer
Stellung zu nehmen. That's not my problem if you'll get stress. Koennen
sich ja auch nackert ausziehen und bei Vollmond bei den Baeumen vor der
Anwaltskammer tanzen, wie Sie Anti-SPAM doch auch so gegenueber meiner
Person und BGH-Rechtssprechung dahinstellen versuchen. Vielleicht
hilfts. Sagen Sie aber vorher der de.soc.recht.datennetze noch Bescheid,
da finden sich sicherlich noch Pudels aus Berlin, die hier eine Webcam
fuer die Gemeinde der de.soc.recht.datennetze aufstellen.

> Joerg Heidrich
> Rechtsanwalt

Jetzt gibt er sich noch als Rechtsanwalt des Heise-Verlags aus, obwohl
das gar nicht stimmt. Sie sind doch nur ein kleiner Justizar eines
Heise-Verlag'chens, gelle. DE-Rechtsananwalt koennen Sie nach Feierabend
spielen, falls Sie hierfuer ueberhaupt in DE zugelassen sind. Oder wenn
Sie Urlaub abseits des Heise-Verlags haben. Oder hat sich da etwas
aufgrund der Finanzprobleme zur Personalbeschaeftigung beim Heise-Verlag
geaendert? Peinlich, peinlich.

Ach ja: Wer Sarkasmus findet, der/die möge ihn bitte weiterverwenden.

Ohne Sarkasmus jedoch: Das was Sie mit Ihrem Heise-Verlag machen, als
dass Sie die Verunglimpfung und Leichenschändigung zu den Opfern des 11.
September nach wie vor auch fuer die USA abrufbar machen, das ist von
Ihnen/Euch echt unter aller Sau, vgl.

http:// www.heise.de/ tp/ foren/
go.shtml?read=1&msg_id=1916234&forum_id=30631

Einfach "pfui" Heidrich-Heise. Pfui. Be fucked ashamed, Attorney at Law
as "Organ der Rechtspflege".

Ohne Grüsse
Rob Liebwein, IAAL
http://www.law.liebwein.us

--

Andreas Impekoven

unread,
Jan 23, 2003, 10:20:55 AM1/23/03
to
Ralf D. Ostermann schrieb:

> "Dirk Moebius" <Dirk.M...@pudel.in-berlin.de> schrieb im
> Newsbeitrag news:jjiswgg...@virtual.pudel.in-berlin.de...

Könntest Du Die Einleitung bitte auf eine Zeile kürzen, die MID steht
ohnehin im Header? Danke. :)
>> YMMD

You Made My Day

http://piology.org/yabla.txt

Grüße Andreas

--
Wenn alle, die am Finanzamt vorbei ein paar Tausender gut gemacht
haben, so viel Angst hätten, wie du, könnte man wegen der
schlotternden Gebeine sein eigenes Wort nicht mehr verstehen.
bjkaup in de.soc.recht.strafrecht

Besim Karadeniz

unread,
Jan 23, 2003, 10:47:46 AM1/23/03
to
Hi,

Rob Liebwein schrieb:

> Ach ja: Wer Sarkasmus findet, der/die möge ihn bitte weiterverwenden.

Bis dahin konnte man noch lachen, aber...


> Ohne Sarkasmus jedoch: Das was Sie mit Ihrem Heise-Verlag machen, als
> dass Sie die Verunglimpfung und Leichenschändigung zu den Opfern des 11.
> September nach wie vor auch fuer die USA abrufbar machen, das ist von
> Ihnen/Euch echt unter aller Sau, vgl.

Ich finde es eine unermessliche und skandalöse Schweinerei, wie du einen
offensichtlichen sarkastischen Forumsbeitrag, bei dem auch schon der
Staatsanwalt im betreffenden Verfahren erkannt hat, dass es sich
zweifelsfrei um Sarkasmus handelt und ihm nicht alle notwendigen
Informationen im voraus ersichtlich waren, nun für so eine
Schlammschlacht daherziehst und dem Forumsbetreiber hier mit einem
Fußtritt in deinem persönlichen Kleinkrieg mit einem Angestellten dieses
Verlages vorwirfst, wieso er diese Nachricht nicht zensiert.

Das ist keine ordentliche Diskussion mehr, das ist eine wüst geführte
Verbalschlägerei mit Pseudo-Fakten. Es schickt sich niemals an, die
Toten aus dem WTC-Anschlag so zu missbrauchen.


> Einfach "pfui" Heidrich-Heise. Pfui. Be fucked ashamed, Attorney at Law
> as "Organ der Rechtspflege".

Ich glaube nicht, dass du irgendein Recht hast, dich als Anwalt über die
Moral aufzuspielen. Und du hast schon gar nicht das Recht, in einer
George-Dabbelju-Bush-Manier alles grundsätzlich zu verunglimpfen, was
dein Staat für beschissen hält, andere jedoch unter Meinungsfreiheit
führen. Genauso halten es z.B. die USA mit nationalsozialistischem
Gedankengut, dass dort auf Webservern publiziert werden darf, was hier
verboten ist.

Besim

--
Besim Karadeniz >> be...@netplanet.org >> PGP (RSA 2.048) 0x0E7E38B9
netplanet - Verstehen Sie mal das Internet! - http://www.netplanet.org/
"So ist die Welt, zwischen Micky Maus und Mazedonien."
--- Thomas Kausch, ZDF heute nacht

Pettro Dion

unread,
Jan 23, 2003, 11:58:48 AM1/23/03
to
>
> Ohne Grüsse
> Rob Liebwein, IAAL
> http://www.law.liebwein.us


Das ist doch typisch amerikanische Arroganz. Die Amis (nicht die normale
Bevölkerung) meinen, sie seien die Weltpolizei und dürfen sich alles
erlauben. Der Bush hat wohl wahrscheinlich Befehle zu
menschenrechtsverletzungen ausgegeben. Warum will er sonst seine Leute nicht
vor ein Internationales Gericht stellen lassen? Aber Stop, dies ist die
falsche NG.
Gruß an alle
Pettro

Ralf D. Ostermann

unread,
Jan 23, 2003, 1:17:56 PM1/23/03
to

Sehr geehrter Herr Liebwein,

> Sie geht naemlich wohlgemerkt an den Heise-Verlag, Ihre
> Anwalts-Site ist fuer diesen Pro-SPAM-Fall nicht zustaendig.

mit erstaunen muss ich feststellen, wie auf Ihren Beitrag reagiert wurde.

Ich bitte doch darum, dass Sie - wie üblich - den Inhalt der Abmahnung unter
besonderer Berücksichtigung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung
veröffentlichen und den Versand der Abmahnung in dieser NG nebst Angabe
eines Links auf die veröffentlichte Abmahnung bestätigen.

G.v.d.O., Ralf


Holger Pollmann

unread,
Jan 23, 2003, 1:19:44 PM1/23/03
to
Rob Liebwein <-...@---.nono> schrieb:

f'up2p nur aus Anstand gesetzt

> Tja, Heidrich, das ist Dein Anwalts- und Justizar-Pech, wenn man
> sich ueber BGH-Rechtssprechung "Werbung einwerfen verboten"
> belustigt und sich ueber BGH-Richter laecherlich macht, auf das
> man sich gerade die ganze Zeit in Sachen Anti-SPAM beruft.
>

> Einfach "pfui" Heidrich-Heise. Pfui. Be fucked ashamed, Attorney
> at Law as "Organ der Rechtspflege".

<plonk>

--
( ROT-13 if you want to email me directly: uv...@ervzjrexre.qr ) "Für die
normale Bevölkerung ist die Tarifeinigung aber egal, denn: wer kann bei
einem Gang aufs Amt schon unterscheiden, ob da jetzt gearbeitet oder
gestreikt wird?" -- Thomas Pommer, n-tv Nachschlag, 10.01.2002

Philipp Sandelmann

unread,
Jan 23, 2003, 1:22:56 PM1/23/03
to
Ralf D. Ostermann schrieb:

> G.v.d.O.,

Was bedeutet das?
Gef...reiter vom Dienst? O?

--
so long | Das geht uns alle an:
Phil | http://againsttcpa.com/
| http://moon.hipjoint.de/tcpa-palladium-faq-de.html
| http://www.gnu.org/philosophy/right-to-read.html

Ralf D. Ostermann

unread,
Jan 23, 2003, 1:34:56 PM1/23/03
to

> Was bedeutet das?

Das ist eine sog. geographische Herkunftsangabe. :)

Gruß von der Ostsee, Ralf


Philipp Sandelmann

unread,
Jan 23, 2003, 1:37:27 PM1/23/03
to
Ralf D. Ostermann schrieb:

> Gruß von der Ostsee, Ralf

Schönen Gruß aus dem Harz zurück ;-)

Jost Krieger

unread,
Jan 23, 2003, 1:59:52 PM1/23/03
to
"Vollmeier René (vollmi)" <vol...@vollmi.ch> writes:

> j...@heise.de (Joerg Heidrich) schrieb folgendes:

> > Einen "RL'schen Aufkleber" mit dem Hinweis "Werbung einwerfen
> > verboten" irgendwo in Usenet zu posten, hat rechtlich die gleiche
> > Wirkung wie im fahlen Mondenschein unter 1.000jährigen Eichen nackt
> > einen Ausdruckstanz gegen Spam aufzuführen...
>
> Du könntest ruhig vorwarnen. Wer besorgt mir jetzt eine neue Tastatur?
> Greift Kaffee eigentlich Kunststoff an?

Kaffee nicht, aber die Katze.

SCNR Jost
--
nom...@rub.de: Really. No. Mail.
Hanlon's Razor: Never attribute to malice which can be equally well
explained by stupidity.

Daniel Rehbein

unread,
Jan 23, 2003, 2:47:47 PM1/23/03
to
Besim Karadeniz wrote:

> Das ist keine ordentliche Diskussion mehr, das ist eine wüst geführte
> Verbalschlägerei mit Pseudo-Fakten. Es schickt sich niemals an, die
> Toten aus dem WTC-Anschlag so zu missbrauchen.

Sowohl das erste ("verbalschlägerei ohne Fakten") als auch das zweite
("Mißbrauch von Toten") tut Schorsch Doppel-U Busch derzeit.

> > Einfach "pfui" Heidrich-Heise. Pfui. Be fucked ashamed, Attorney at Law
> > as "Organ der Rechtspflege".
>
> Ich glaube nicht, dass du irgendein Recht hast, dich als Anwalt über die
> Moral aufzuspielen. Und du hast schon gar nicht das Recht, in einer
> George-Dabbelju-Bush-Manier alles grundsätzlich zu verunglimpfen, was
> dein Staat für beschissen hält, andere jedoch unter Meinungsfreiheit
> führen. Genauso halten es z.B. die USA mit nationalsozialistischem
> Gedankengut, dass dort auf Webservern publiziert werden darf, was hier
> verboten ist.

Ich hatte mal geglaubt, man könnte Rob irgendwie verstehen. Aber
dieser seltsame Amerikanismus entzieht sich der Nachvollziehbarkeit.

Soweit ich weiß, stammt Rob selbst aus der Gegend, die im Moment
die Achse des Bösen ist (Deutschland-Frankreich). Ich glaube, Bayern
heißt der Staat.

> Besim

BTW: Wann wird eigentlich Netplanet wieder aufgemacht?

Gruß aus Dortmund,
Daniel Rehbein
http://www.mein-dortmund.de

Daniel Rehbein

unread,
Jan 23, 2003, 2:51:13 PM1/23/03
to
Rob Liebwein wrote:

> Joerg Heidrich wrote:

> >Bevor noch jemand diesen Blödsinn des selbsternannten "IAAL" glaubt,
> >stelle ich es lieber kurz richtig...
>
> Es reicht mir einfach mit Ihnen und Ihren Unterstellungen. Sie kriegen
> heute eine Abmahnung plus eine Anzeige wegen Ordnungswidrigkeit von mir.

Gegen welche Ordnung hat Joerg sich denn widrig verhalten?

> Punkt.
>
> Ohne Grüsse
> Rob Liebwein, IAAL
> http://www.law.liebwein.us

Daniel Rehbein
http://www.daniel-rehbein.de


Joerg Heidrich

unread,
Jan 23, 2003, 3:27:39 PM1/23/03
to
Rob Liebwein <-...@---.nono> wrote in message news:<3E2FFD87.11D5@---.nono>...

...den üblichen Unsinn, dieses Mal besonders merk- und sinnbefreit.

> Sie koennen sich meine Abmahnung
> inkl. der Kostennote und Schadensposition auf dem Anwalts-Clo
> aufhaengen.

Würde ich auch gerne, nur leider ist immer noch nichts da. Na ja, ich
schau dann morgen mal, bis dahin müsste ja etwas eingetroffen sein,
nicht wahr?



> > Auf geht's, bislang ist
> > noch nichts da. Aber kommt ja sicher heute noch...
>
> Aber natuerlich.

Sind ja noch ein paar Stündchen.

Da Ihre "Abmahnung" ja fälschlicherweise an Heise und nicht an mich
privat gehen wird, können wir in dem darauf folgenden
Gerichtsverfahren dann ja auch noch einige Aussagen hinsichtlich des
Verlags aus Ihrem letzten Posting klären.

Herzliche Grüße aus Hannover,

Joerg Heidrich
Rechtsanwalt

Rob Liebwein

unread,
Jan 23, 2003, 3:31:25 PM1/23/03
to
Pettro Dion wrote:
> Das ist doch typisch amerikanische Arroganz. Die Amis (nicht die normale
> Bevölkerung) meinen, sie seien die Weltpolizei und dürfen sich alles
> erlauben. Der Bush hat wohl wahrscheinlich Befehle zu
> menschenrechtsverletzungen ausgegeben. Warum will er sonst seine Leute nicht
> vor ein Internationales Gericht stellen lassen?

Sie muessen das einmal auch aus dieser Perspektive sehen:
Dadurch, dass der DE-Bundeskanzler Schroeder sein "NO" zum
Irak-Einsatz gegen die "Achse des Boesen" gegeben hat, ist das
Verhaeltnis DE-USA ein wenig gestoert. Ob das wieder so ein Wahlbetrug
oder so eine Haarfaerberei wird, will man dieses Mal wohl erst gar nicht
darauf hoffen. Zusaetzlich Feuer ins Oel schuettet aber dann der
Heise-Verlag mit seinem DE-Anwaltsmänn'chen Joerg Heidrich rein, als
dass die Inhalte auf der heise.de mit 13 langen Zeilen

"Congratulations to the murderers of 11.09.01"
vgl. http://news.bbc.co.uk/2/hi/europe/2636211.stm

selbstverstaendlich von heise.de nach Motto "und jetzt erst
Recht" zwangsweise in die USA an die Opfer gefeedet zu werden zu haben.
Und das natuerlich auch trotz Kenntnis nach TDG und MdStV aus DE-Recht.
Das ist zweifelsfrei eine ganz grosse Heise-Oberkacke an die USA. Just
Heise-Bullshit.

Diese Nazi-Sache in den USA ist genauso auch so eine Shit-Sache.
Sie findet jedoch in den USA statt, ganz im Gegensatz zum
"Congratulations to the murderers of 11.09.01" welches in DE mitten bei
der heise.de in Hannover stattfindet, d.h. der Fall ist hier genau
umgekehrt. Und die SPAM-Kacke, man solle nach Luebeck zur Demo kommen,
ist auch so ein Mist, der ebenfalls in DE stattfindet. Ergo: DE-Recht.
Nachdem sich aber der Heise-Justizar Joerg Heidrich eh schon diesen o.g.
Heise-Bullshit zum reinen Zwecke der Verbreitung u.a. auch in die USA an
die US-Opfer zu erlauben moechte, schuettet es ganz das Kraut aus, wenn
dann der gleiche Heise-Justizar Joerg Heidrich sich auch noch in Sachen
Anti-SPAM ueber die herrschende BGH-Rechtssprechung mit Nackerten
belustigt, um so sinngemaess ein "gutes Wort zugunsten der SPAMER"
einzulegen. Dann scheppert es, so einfach ist das.

Aus diesem Grunde war nicht nur abzumahen, sondern auch nebst
den Ordnungswidrigkeiten drei Strafantraege bei den
DE-Staatsanwaltschaften zu stellen. Bei einer rechtskraeftigen
Verurteilung wird dann - nach Angaben und Ruecksprache mit der
zustaendigen Rechtsanwaltskammer - erst danach darueber entschieden, ob
denn die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ueberhaupt noch
aufrechterhalten gelassen oder entzogen wird. Also, zuerst DE- und
US-Strafrecht, danach erst Anwaltszulassung, falls dieser ueberhaupt
eine hat. Auch hierzu gibt es BGH- und BVerfG-Rechtssprechung. Ich
moechte doch nur mal auf den § 43 BRAO "Allgemeine Berufspflicht" aus
DE-Recht verweisen,

"Der Rechtsanwalt hat seinen Beruf gewissenhaft
auszuüben. Er hat sich innerhalb und außerhalb des
Berufes der Achtung und des Vertrauens, welche die
Stellung des Rechtsanwalts erfordert, würdig zu
erweisen."
vgl. http://www.brao.de/par43/

Und dann schauen Sie sich mal diesen DE-Rechtsanwaltstypen Joerg
Heidrich von Heise an, was der hier in DE fuer Sachen veranstaltet,
indem "Congratulations to the murderers of 11.09.01" gefeedet und nur so
stehengelassen wird. Aber die Strafantraege duerften sicherlich noch
ausgeweitet werden. Zumal es in Sachen des Holger Voss ausschliesslich
nur um den § 140 StGB "Billigung von Mord" nach DE-Recht gegangen ist.
Es gibt selbstverstaendlich auch noch viele andere StGB's im DE-Recht,
wo es wohlgemerkt nicht mehr mit einem Freispruch hinausgehen kann (und
darf), sondern nach staendiger BGH-Rechtssprechung "Mitstoererhaftung"
auch der heise.de-Verbreiter dieser "Congratulations to the murderers of
11.09.01" hierfuer gerade zu stehen hat, vgl. BGH GRUR 1955, 97 -
"Constanze II"; BGH GRUR 1957, 352 - "Perussin II"; BGH GRUR 1976, 256 -
"Rechenscheibe"; BGH GRUR 1986, 683 - "Ostkontakte"; BGH GRUR 1988, 829
- "Verkaufsfahrten II; BGH GRUR 1988, 832 - "Benzinwerbung"; BGH GRUR
1990, 463, 464 - "Firmenrufnummer"; BGH GRUR 1990, 373 -
"Schönheits-Chirugie"; BGH GRUR 1991, 769, 770 - "Honoaranfrage"; BGH
GRUR 1994, 441, 443 - "Kosmetikstudio"; BGH GRUR 1997, 325 -
"Architektenwettbewerb"; BGH WRP 2000, 1263 - "Neu in Bielefeld I".

Zum Beispiel: Störung der Totenruhe, die geeignet ist, den
oeffentlichen Frieden zu stoeren, strafbar nach § 168 StGB DE-Recht die
mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren enden koennte. Oder zum
Beispiel: Volksverhetzung, strafbar nach § 130 StGB DE-Recht, wenn der
Diensteanbieter Heise/Telepolis aus DE diese Äusserung "Congratulations
to the murderers of 11.09.01" nach wie vor gerade auch fuer die USA und
den hinterbliebenen Waisenkinder der US-Opfer weiterhin feedet und
zugleich gerade diese wohl auch noch in zahlreichen amerikanischen
Suchmaschinen einspeisen laesst, vgl.
http://news.bbc.co.uk/2/hi/europe/2636211.stm Wenn ich mag, fallen mir
viele Dinge for Stressmaking ein.

Sie glauben doch nicht im Ernst, nur weil hier ein Heise da
zusammen mit diversen DE-Richtern Mitglied bei einem gruenen GRUR-Verein
ist, dass dann ploetzlich das DE-Strafrecht und insbesondere das
US-Strafrecht erst gar nicht mehr zu gelten hat? Sie koennen
selbstverstaendlich auch weiterhin mit den DE-Scheuklappen durch die
de.soc.recht.datennetze laufen. Oder sich an Heise-Spitzenartikels eines
"Tolkien-Namensgenerator" amuesieren, bei dem beim Heise-Justizar Joerg
Heidrich folgendes dabei herauskommt:

Orkish Name for Jörg Heidrich
Ghâshgork the Mauler
vgl. http://www.barrowdowns.com/middleearthname.asp

Wenn Sie nicht wissen, was ein "Mauler" ist, schauen Sie einfach
selbst unter der http://dict.leo.org/?p=iB2QE.&search=maul nach. Das
passt zu dem DE-Anwaltsmoechtegerntypen mit seinem stehengelassenen
"Congratulations to the murderers of 11.09.01". Wenn Sie das "Mauler"
mit einem Heise-Maulesel verwechseln, nun ja, Sie wissen ja wie in
Sachen Pro-SPAM mit so manchen Esel zu verfahren ist, denen man erst
einmal Feuer unter dem Arsch machen muss, damit diese spurten. Exakt
genau das gleiche gilt in Sachen Anti-SPAM, wenn da so ein Ghâshgork the
Mauler mit Aufkleber "DE-Rechtsanwalt" eine BGH-Belustigung
pro-SPAMformed.

Rob Liebwein, IAAL
http://www.law.liebwein.us

--

Holger Bleich

unread,
Jan 23, 2003, 3:41:05 PM1/23/03
to
N'Abend,

Rob Liebwein schrieb:

[...]

> Ohne Sarkasmus jedoch: Das was Sie mit Ihrem Heise-Verlag machen, als
> dass Sie die Verunglimpfung und Leichenschändigung zu den Opfern des 11.
> September nach wie vor auch fuer die USA abrufbar machen, das ist von
> Ihnen/Euch echt unter aller Sau, vgl.
>
> http:// www.heise.de/ tp/ foren/
> go.shtml?read=1&msg_id=1916234&forum_id=30631
>
> Einfach "pfui" Heidrich-Heise. Pfui. Be fucked ashamed, Attorney at Law
> as "Organ der Rechtspflege".

Oje. Ich hätte nicht gedacht, dass es noch peinlicher werden kann.
Herr Liebwein, Sie übertreffen sich selbst. Jetzt bin ich auch mal
gespannt auf Ihre Abmahnung.

Ich finds aber gut, dass Sie so effektiv gegen den Spam kämpfen. Hat
was vom "Waldsterben Verboten"-Plakat damals in der Titanic. War das
eigentlich an eine Eiche genagelt? Aber um zur Praxis zu kommen:
Berichten Sie doch mal ein wenig aus dem Nähkästchen des Profis, in
welcher Weise Sie juristisch gegen die Spammer vorgehen, mit Ihren
BGH-Hammer. Da sind wir doch alle neugierig. Schon Verfahren gehabt?
Schon obsiegt?

Grüße aus Hannover
Holger Bleich

P.S. Auf Urlaub?:
(NNTP-Posting-Host: p213.54.16.38.tisdip.tiscali.de)

Ralf D. Ostermann

unread,
Jan 23, 2003, 3:48:27 PM1/23/03
to

> Herr Liebwein, Sie übertreffen sich selbst. Jetzt bin ich auch mal
> gespannt auf Ihre Abmahnung.

Sollte man Herrn Liebwein deswegen nicht die Zeit geben, die Abmahnung zu
formulieren und die ihm aufgefallenen Rechtsbedenklichkeiten ausführlich zu
begründen?

G.v.d.O., Ralf

Besim Karadeniz

unread,
Jan 23, 2003, 3:49:46 PM1/23/03
to
Hi,

Rob Liebwein schrieb:

> [bla]

Behaltet den Mann mal in den de.soc.recht*-Sites. Seine sehr albernen
Amerikanismus-/Diffamierungs-/Beleidungs-Züge sind nicht kompatibel zu
so realen Gruppen wie d.a.na.m.

[flup de.soc.recht.misc]
Besim

--
Besim Karadeniz >> be...@netplanet.org >> PGP (RSA 2.048) 0x0E7E38B9
netplanet - Verstehen Sie mal das Internet! - http://www.netplanet.org/

"Die Geige ist ein Streichholz."
--- Robert Lembke, dt. Journalist (1913 - 1989)

Helmut Hullen

unread,
Jan 23, 2003, 3:59:00 PM1/23/03
to
Hallo, Rob,

Du (---) meintest am 23.01.03:

> Aus diesem Grunde war nicht nur abzumahen, sondern auch
> nebst den Ordnungswidrigkeiten drei Strafantraege bei den
> DE-Staatsanwaltschaften zu stellen.

Hat Dein Friseur Ausgang?

Viele Grüße!
Helmut

Philipp Sandelmann

unread,
Jan 23, 2003, 4:44:53 PM1/23/03
to
Ich weiß ja nicht, was du für ein Rechtsverständnis hast, jedoch wurde
der Voss wegen Ironie freigesprochen und nicht wegen dem Teilsatz, der
der Polizei übermittelt worden ist.
Und ich kann mir gut vorstellen, dass bei anderen Anklagepunkten er auch
freigesprochen wird, denn Ironie ist nicht die Meinung, die man sonst
hat. Denn warum wird etwas mit Ironie gesagt?

Desweiteren sage auch ich nein zu einem Krieg gegen Saddam, solange
nicht einwandfrei nachgewiesen wurde, dass er etwas zu verbergen hat.
Denn dass bei einem Indizen-Prozeß, wie es in den USA vielfach
gehandhabt wird, Unschuldige daran glauben können, zeigt das
Rechtssystem in den USA, wo schon mehrfach Unschuldige zum Tod
verurteilt worden sind.

Ach ja, habe ich in Geografie etwa nicht aufgepasst oder seit wann hat
die USA die TLD UK? Soweit ich informiert bin, gehört sie United
Kingdom, welches in Europa liegt. Oder sind die neuerdings ein neuer
Staat von USA?
Und dass nunmal Seiten, die im Internet sind, von überall abgerufen
werden können, sofern dein Provider nicht entsprechend filtert, sollte
dir bekannt sein.
Womit wir beim nächsten Thema sind. Die Seiten, wo das angebliche
Verbrechen stattfand, sind lediglich für den deutschen Markt bestimmt.
Hat nicht mal ein Gericht in Amerika darüber entschieden, dass eine
lokale Meldung, die in einem anderen Staat der USA veröffentlicht wurde,
von einem anderen Staat nicht abgemahnt werden dürfe wegen Veröffentlichung?
Ich weiß jetzt leider nicht den genauen Sachverhalt, müsste jedoch vor
nicht allzu langer Zeit auch bei Heise gestanden haben.
Ich sehe das hier analog. Von daher kann kein US-Recht verletzt worden
sein, zumal sich alles in Deutschland abgewickelt hat. Daher kann
lediglich dt. Recht angewendet werden.

Desweiteren hat Herr Heidrich lediglich darauf hingewiesen, dass das BGH
noch kein Grundsatzurteil zu SPAM gesprochen hat. Und dass Gerichte
sowie juristische Literatur davon ausgeht, dass man gegenüber Spamern
einen Unterlassungsanspruch hat.

> insbesondere da der nach BGH-Rechtssprechung
> ausdruecklich angebrachte Hinweis "Werbung einwerfen verboten"

Um was ging es denn da? Ging es um SPAM im allgemeinen? Um einen
einzelnen Fall von E-Mail Spam?
Ging es um Einwurf von Werbung in den Hauspostkasten?
Apropos Briefkasten: Ist das Usenet dein Briefkasten? Eher doch wohl
dein ISP bzw. dein Mail-Postfach. Von daher hat der 'Aufkleber' eher
dort zu existieren als im Usenet. Ich könnte ja auch bei uns in der
lokalen Presse solch einen 'Aufkleber' setzen lassen, der es verbietet,
dass Werbung in meinen Briefkasten gesteckt wird.
Nur wird es weder die Werber noch das Gericht interessieren, was in der
Zeitung über meinen Wunsch steht, keine Werbung mehr zu akzeptieren.
Ist jedoch solch ein Aufkleber auf meinem Briefkasten für jeden
ersichtlich angebracht, erst dann habe ich die Möglichkeit, gegen den
Werber vorzugehen, der diesen Aufkleber ignoriert.
Und sehr wahrscheinlich wird es sich um eine solche Geschichte beim BGH
gehandelt haben als um E-Mail SPAM.

Holger Lembke

unread,
Jan 23, 2003, 5:01:23 PM1/23/03
to
Bitte, Philipp,

störe unseren 'Hände in den Taschen'-L nicht.

--------------------------
/| /| | |
||__|| | Troll jerking off |
/ O O\__ |
/ \ OUTTA DA WAY! |
/ \ \ |
/ _ \ \ ----------------------
/ |\____\ \ ||
/ | | | |\____/ ||
/ \|_|_|/ \ __||
/ / \ __ |____| ||
/ | | / \\ | --|
| | \___\__/ |____ --|
* _ | \ \_| | \-/
*-- _--\ _ \ \___---/ |
/ _ \\ _ // 0O /
* / \_ /- | - | |
| | |
* ___ c_c_c_C/ \C_c_c_c____________

Danke.

--
mit freundlichen Grüßen
Holgi, +49-531-3497854

Roland Mösl

unread,
Jan 23, 2003, 5:05:46 PM1/23/03
to
"Rob Liebwein" <-...@---.nono> wrote in message
news:3E2F86A8.6D77@---.nono...
> Joerg Heidrich wrote:
> > > Nach herrschender Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs BGH
> > > kann somit sowohl zivilrechtlich als wie auch strafrechtlich gegen den
> > > SPAMer herangegangen werden

> >
> > Bevor noch jemand diesen Blödsinn des selbsternannten "IAAL" glaubt,
> > stelle ich es lieber kurz richtig...
>
> Es reicht mir einfach mit Ihnen und Ihren Unterstellungen. Sie kriegen
> heute eine Abmahnung plus eine Anzeige wegen Ordnungswidrigkeit von mir.
> Punkt.

Von ---@----NONO den großen Abmahner?

Und sowas soll wirklich das Internet benutzen dürfen,
und Mitnick durfte 3 Jahre nicht.


--
Roland Mösl
http://www.pege.org Clear targets for a confused civilization
http://web-design-suite.com Web Design starts at the search engine

Rob Liebwein

unread,
Jan 23, 2003, 5:08:31 PM1/23/03
to
Joerg Heidrich wrote:
> > Sie koennen sich meine Abmahnung
> > inkl. der Kostennote und Schadensposition auf dem Anwalts-Clo
> > aufhaengen.
> Würde ich auch gerne, nur leider ist immer noch nichts da. Na ja, ich
> schau dann morgen mal, bis dahin müsste ja etwas eingetroffen sein,
> nicht wahr?

Nach herrschender BGH-Rechtssprechung gelten Schreiben erst dann
als ordnungsgemaess zugestellt, wenn diese durch einen
Gerichtsvollzieher inkl. der Zustellungsurkunde ordnungsgemaess erfolgt
ist. Vielleicht bemuehen Sie sich zu Ihrer eigenen Rechtsfortbildung -
wenn Sie sich schon viel zu oft mit einem "Rechtsanwalt" mit Tendenz
Pro-SPAM bekleben versuchen zu vermoegen - u.a. auch einmal dem Haager
Übereinkommen über die Zustellung gerichtlicher und aussergerichtlicher
Schriftstücke im Ausland bei Zivil- und Handelssachen vom 15. Nov. 1965
(HZÜ), geltend seit dem 26.06.1979, vgl. BGBl. 1977 II, S. 1453. Es muss
nicht immer Anti-SPAM sein, es kann auch mal Heise-Verlag mit Justizar
Joerg Heidrich sein.

> Da Ihre "Abmahnung" ja fälschlicherweise an Heise und nicht an mich
> privat gehen wird,

Oh Mönsch, da stehen Sie aber als DE-Rechtsanwalt mal wieder
sehr nackert da. Sie haben nachweisbar unter HEISE.DE geschreibselt,
hierzu desweiteren auch die Internetstandleitung Ihres Broetchen-Gebers
GATEKEEPER.HEISE.DE [193.99.145.162] ausschliesslich fuer diesen
Pro-SPAM-Zweck benutzt. Selbstverstaendlich kann sich der Heise-Verlag
dann bei Ihnen schadlos halten, denke ich mal. Das koennen Sie mit dem
selbst ausmachen, mir egal.

> können wir in dem darauf folgenden
> Gerichtsverfahren dann ja auch noch einige Aussagen hinsichtlich des
> Verlags aus Ihrem letzten Posting klären.
>
> Herzliche Grüße aus Hannover,

Wuaaah, wie aufdringlich. Also, dazu faellt mir nur eine Studie
der ausstralischen Wissenschaftler von der Monash Universitaet ein, die
folgendes festgestellt haben:

Zitat:
"...Manche Stalker sind in ihr Opfer verliebt. Sie versuchen eine intime
Beziehung herzustellen. Sie sind sich jedoch nicht bewußt, daß ihre
Wünsche sich von denen der Opfer unterscheiden. In dieser Gruppe gibt es
eine große Anzahl von Menschen mit psychischen Störungen..."
vgl. http://www.aerztezeitung.de/docs/2000/09/14/163a0301.asp

Zitat:
"...Inkompetente Verehrer nennen die Psychologen diejenigen Stalker, die
versuchen ein Treffen mit Menschen zu erreichen, in die sie nicht
verliebt sind. Sie sind narzistisch veranlagt, neigen zur
Selbstüberschätzung und verstehen nicht, daß ihre Opfer ihnen mit
Ablehnung begegnen..."
vgl. http://www.aerztezeitung.de/docs/2000/09/14/163a0301.asp

Sie moechten also "unbedingt" mit "herzlichen Gruessen" zu einer
muendlichen Verhandlung erscheinen, um ein Treffen zu erreichen? Fuer
wie bescheuert halten Sie als DE-Rechtsanwalt mich eigentlich? ROFL!

Wissen Sie, welches prozesstaktisches Problem Sie im Grunde
genommen eigentlich haben? Sie sind fuer mich als ein in DE ohne
Zulassungsvoraussetzung "Internet" zulassungsgemachter DE-Rechtsanwalt
einfach zu dumm dazu, BGH-Rechtssprechung zur Thematik "Werbung
einwerfen verboten" durchzuforsten und machen es sich bequemer, indem
Sie einfach auf die Abmahnung warten, wo gerade diese
BGH-Rechtssprechung von mir zitiert wird - um Ihnen zu belegen, welchen
Mist Sie eigentlich hier gegenueber den geplagten geSPAMten Internettler
und Usenettlers verbreitet haben und dass das SPAM-Zeugs zu dieser
braunen Luebeck-Kacke ueberhaupt nicht lustig ist. Anschliessend werden
Sie dann die Kostennote und Schadensposition einfach verweigern oder auf
den Heise-Verlag abschieben. Somit haben Sie letztendlich mit
BGH-Belustigungsmitteln kostenlos genau das gekriegt, was Sie selbst als
fauler Sack einfach die ganze Zeit erst gar nicht selbst wegen der
BGH-Rechtssprechung "Werbung einwerfen verboten" heraussuchen wollen.

Aber ich biete Ihnen einen aussergerichtlichen
Vergleichsvorschlag an. Wie waere es mit dem hier:

1. Sie entfernen die gesamten Heise.de-Inhalte, was
es wegen der "Congratulations to the murderers
of 11.09.01" betrifft, fuer den einen Mausklick
kriegen Sie Frist bis zum 24.01.2003 12:00cet.

http:// www.heise.de/
tp/foren/go.shtml?read=1&msg_id=1916234&forum_id=30631 ff.
vgl. http://news.bbc.co.uk/2/hi/europe/2636211.stm

2. Sie sorgen durch einen von Ihnen bei der
http://www.dotcomtod.com beauftragten und
unabhaengigen und ehemaligen Heise-Mitarbeiter
dafuer, dass diese von heise.de in saemtliche
Suchmaschinen verbreiteten Inhalte


"Congratulations to the murderers of 11.09.01"

binnen einer angemessenen Frist von 14 Tagen
entfernt werden, inklusive auch der
Cache-Versionen. Die Kosten fuer die Arbeit des
Ex-Heise-Mitarbeiter uebernimmen Sie bzw. der
Heise-Verlag mit einem angemessenen Stundensatz
von 120,00 Euro.

3. Sie setzen sich am 23.01.2003 mit RA Hoeller in
Bonn in Verbindung, was es der offenen Kosten und
Schadenersatz-Positionen i.H.v. 12.580,45 EURO
betrifft und begleichen diese binnen 10 Tage.

4. Sie bieten die rechtsverletzende Ausgabe der
c't 6/2001 nicht mehr zum Nachbestellen an.

5. Sie teilen mir ueber den Heise-Vertrieb
mit, wieviele Hefte der c't 6/2001 Sie bisher
ausgeliefert haben.

6. Sie teilen mir mit, wieviele Hits es zur
Online-Ausgabe der c't 6/2001 gegeben hat,
nebst insbesondere Hits zu der URL-Sammlung
wo Sie einen hacking-versuchenden FTP-Link
zu FTP-EXPLORER.DE auf heise.de gebastelt
hatten.

7. Zu allen o.g. Vorgaengen findet ein
gegenseitiger Informationsaustausch ueber die
Mailingliste der LAW.LIEBWEIN.COM statt. Dort
kann sich jeder anmelden.

Saemtliche hier bei uns diesbezueglich entstandenen und noch
entstehenden Kosten werden vollumfaenglich von Ihnen bzw. dem
Heise-Verlag getragen, wobei diese Gelder zu 50% hierzu als Spende an
die Waisenkinder der US-Opfer zum WTC-Anschlag und zu 50% an den Greene
County Anwaltsfonds gehen. Im Verwendungszweck steht nur ein
http://www.law.liebwein.us und http://www.heise.de drin.

Das ist ein faires und einmaliges Angebot meinerseits. Nutzen
Sie es. Mehr verlange ich nicht und das Thema ist gegessen. Friede,
Freude, Eierkuchen und Sie koennen von mir aus lustig weiter inkl.
RA-Zulassung Pro-SPAM-Anwalten in de.soc.recht.datennetze gehen und mit
Ihren komischen Nackedei-Vergleichen zu BGH-Rechtssprechung
weitermachen. Von mir aus auch nackert vor Ihrem Keyboard, wenn Sie das
so handhaben, mir wurscht.

Ansonsten muss ich zu einer US-Schadenersatzklage i.V.m. den
Greene County Anwaltsfonds in Hoehe von 1,75 Mio USD pro US-Opfer
zugunsten der Hinterbliebenen und Waisenkinder wegen der durch heise.de
an die USA erfolgten Verbreitung und Suchmaschinen-Einspeisung des
"Congratulations to the murderers of 11.09.01" anraten. Sie koennen dann
einmal einen echten RL vor dem zustaendigen US-Gericht in New York oder
Atlanta erleben und so den Bach runtergehen, als dass Ihnen nicht einmal
noch ein Insolvenz-Verfahren weiterhilft.

Schlafens eine Nacht drueber und sagen Sie mir morgen 23.01.2003
bis um 15:00 Uhr CET einfach per Email Bescheid. Die Entscheidung
duerfte Ihnen gerade bei meiner ausserordentlichen Grosszuegigkeit und
Fairness nicht schwer fallen.

Have a quiet night, Company Lawyer.

Daniel Rehbein

unread,
Jan 23, 2003, 5:15:06 PM1/23/03
to
Rob Liebwein wrote:

> Sie muessen das einmal auch aus dieser Perspektive sehen:
> Dadurch, dass der DE-Bundeskanzler Schroeder sein "NO" zum
> Irak-Einsatz gegen die "Achse des Boesen" gegeben hat, ist das
> Verhaeltnis DE-USA ein wenig gestoert. Ob das wieder so ein Wahlbetrug
> oder so eine Haarfaerberei wird, will man dieses Mal wohl erst gar
> nicht darauf hoffen.

Endlich kommst Du wieder auf den Boden der Tatsachen zurück. Es ist
schön zu lesen, daß Du erkennst, daß bei der Wahl von Schorsch Doppel-U
Busch zum Präsidenten Wahlbetrug stattgefunden hat (nämlich parteiische
Fehlentscheidungen der Gerichte), und daß durch die Krieglust der Person
Busch das Verhältnis zur "alten Welt" gestört wird.

Schön auch, daß Du "Achse des Bösen" in Anführungszeichen schreibst,
um anzuzeigen, daß es die irrsinnige Meinung des Herrn Busch ist,
der die Tatsache, daß im Irak keine Massenvernichtungswaffen gefunden
werden, als größten Beweis dafür, daß der Irak welche hat, ansehen
will. Der es als großen Fund wertet, wenn ein irakischer Physikprofessor
zu Hause Vorlesungsmaterialien über Atomkraft im Regal liegen hat, oder
wenn leere Raketenköpfe nicht beim Metallrecycling, sondern in einem
sauber gefegten Raum eines Industriegebäudes gelagert werden.

Besim Karadeniz

unread,
Jan 23, 2003, 5:57:32 PM1/23/03
to
Hi,

Daniel Rehbein schrieb:

> Ich hatte mal geglaubt, man könnte Rob irgendwie verstehen. Aber
> dieser seltsame Amerikanismus entzieht sich der Nachvollziehbarkeit.

Das ist eine sehr weit verbreitete, amerikanische Krankheit, völlig
offtopic zu allen Gruppen hier und vermutlich auch stark OT zwischen
klar denkenden Menschen.

<sarkasm>
Wobei wir hier im "alten Europa" das unwahrscheinliche Glück haben, den
Amerikanern Contra bieten zu können, ohne dass gleich die Atombomben in
unsere Richtung zeigen. Sie würden sich nicht trauen, Neuschwanstein
wegzumbomben.
</sarkasm>


> Soweit ich weiß, stammt Rob selbst aus der Gegend, die im Moment
> die Achse des Bösen ist (Deutschland-Frankreich). Ich glaube, Bayern
> heißt der Staat.

Naja, es interessiert mich auch nicht wirklich, woher dieser Mensch mit
solchem Rechtsverständnis herkommt. Ich habe gelernt, dass die
Justizerei oft genug als Plattform für verkappte Showmaster genutzt wird
und ich bin, auch wenn in Deutschland oftmals die Rechtssprechung recht
verquer ist, froh, nicht in den USA leben zu müssen.


> BTW: Wann wird eigentlich Netplanet wieder aufgemacht?

Ist im Relaunch befindlich, dauert noch etwas, weil noch nicht alle
Texte fertig sind. Das dazu. :-)

[flup poster]
Besim

--
Besim Karadeniz >> be...@netplanet.org >> PGP (RSA 2.048) 0x0E7E38B9
netplanet - Verstehen Sie mal das Internet! - http://www.netplanet.org/
"So ist die Welt, zwischen Micky Maus und Mazedonien."

--- Thomas Kausch bei ZDF heute nacht

Gerrit Grannemann

unread,
Jan 23, 2003, 6:05:55 PM1/23/03
to
> > Klasse. Gesigged.
>
> Auch Sie mit Ihrem PRO-SPAM-Sig koennen mit einer Abmahnung und einer
> Anzeige rechnen.

Was, und wenn ich das jetzt auch in meine Sig aufnehme bekomme ich auch eine
Anzeige?
Was so alles strafbar ist...
Das ist ja cool, man! Dumm nur dass ich zu faul bin eine Sig einzurichten..
Naja, mal sehen ;)

*auf Ärger wartet*
Mit freundschaftlichenliebevollen Grüßen von der Monash Universität
(Melbourne, falls es wen interessiert),

Gerrit


Alvar Freude

unread,
Jan 23, 2003, 6:52:32 PM1/23/03
to
Rob Liebwein schrieb:

[... bla ...]

Ist er nicht suess?


Ciao
Alvar

--
** Alvar C.H. Freude
** http://alvar.a-blast.org/
**
** http://odem.org/

Ronald Potratz

unread,
Jan 23, 2003, 6:53:51 PM1/23/03
to
Am Thu, 23 Jan 2003 21:31:25 +0100, ließ Rob Liebwein die Tasten
klappern:

> "Der Rechtsanwalt hat seinen Beruf gewissenhaft
> auszuüben. Er hat sich innerhalb und außerhalb des
> Berufes der Achtung und des Vertrauens, welche die
> Stellung des Rechtsanwalts erfordert, würdig zu
> erweisen."
> vgl. http://www.brao.de/par43/

Da sägt wer an seinem Ast, ohne es selber mitzubekommen...

Sind Sie eigentlich schon merkbefreit, Herr Liebwein?

gruss
ronald, fup2dag°

Rob Liebwein

unread,
Jan 23, 2003, 7:01:24 PM1/23/03
to
Philipp Sandelmann wrote:
> Ich weiß ja nicht, was du für ein Rechtsverständnis hast, jedoch wurde
> der Voss wegen Ironie freigesprochen

Noe, nur(!) zum Straftatsbestand wegen des § 140 StGB aus
DE-Recht. Es gibt noch zahlreiche andere StGBs im DE-Recht. Und
selbstverstaendlich auch US-Straf- und -Zivilrecht. Die fraglichen
Inhalte auf der heise.de werden nach wie vor auch in die USA an die
US-Opfer und deren Hinterbliebenen trotz Kenntnis bewusst und grob
fahrlaessig geliefert.

> Desweiteren sage auch ich nein zu einem Krieg gegen Saddam, solange
> nicht einwandfrei nachgewiesen wurde, dass er etwas zu verbergen hat.

Darueber kann man sich streiten, ja, und ich akzeptiere
PRO/CONTRA-Meinungen, kein Problem. Das Problem ist m.E. ein anderes: Im
DE-Recht ist ein "Angriff" oder eine "Unterstuetzung eines Angriffs" auf
den Irak erst gar nicht zulaessig. Zulaessig ist nur der
Verteidungsfall, also wenn zum Beispiel eine irakische MIG-27 nach
Berlin fliegt um dort eine Bio-Bombe draufzuschmeissen. Dann darf fuer
diesen Verteidungsfall das DE-Militaer bzw. Bundeswehr innerhalb von DE
eingesetzt werden. So und nichts anderes ist das gesetzlich festgelegt.
Aber ausserhalb von DE? Und dann noch ausserhalb der EU? Und das auch
noch ohne Verteidungsfall? Man moege doch mal vor dem Verwaltungsgericht
einen Antrag auf einstweiliger Verfuegung gegen die Bundesregierung
stellen, wenn sich das ueberhaupt mal wer traut. Wo ist das Problem? Das
"No" des Bundeskanzler Schroeder von der SPD glaubt doch sowieso keiner,
weil die sowieso das machen, was die wollen und DE schlichtweg in ein
nicht mehr kalkulierbares Risiko hineinziehen.

Stichwort: Das "No" des SPD-Schroeders und das "Doch Ja" mit den
Drohnen durch den Bundesverteidigungsminister:

Vorab Einleitung zu "tatsaechlichen" Drohnen:
"...Mit ebenso tödlicher Präzision treffen Hellfire-Raketen. Die
Hellfire können auch von Drohnen abgeschossen werden, wie im November
vergangen Jahres bei dem Angriff auf den Jeep von sechs mutmaßlichen
El-Kaida-Terroristen im Jemen..."
vgl. http://www.n-tv.de/3094509.html?tpl=main_main&aktuell=6

i.V.m.

Zitat zum Drohnen-Einsatz:
"...Die Bundeswehr-Experten sollen von den Vereinten Nationen
angeforderte «Luna»-Aufklärungsdrohnen bedienen. Formal sollen die
Deutschen im Irak als UN-Personal und nicht als Soldaten gelten. Nach
Auffassung der Bundesregierung ist daher kein Beschluss des Parlaments
nötig. [..] «Luna»-Drohnen sind unbemannte Erkundungsflugzeuge, die
Bilder an Bodenstationen übermitteln können..."
vgl. http://portale.web.de/Schlagzeilen/Irak/?msg_id=2487103

Damit ist - wenn man weiss, was man mit den Drohnen tatsaechlich
machen kann - doch einmal mehr die DE-Buergerverarschung der SPD/Gruene
bewiesen, was fuer eine einstweilige Verfuegung gegen die
Bundesregierung vollkommen ausreichend ist. Natuerlich werden die 20
DE-Soldaten im Irak nicht in der Drohne sitzen, die sind ja nicht bloed,
weil das Ding Drohne fliegt naemlich "nur" ferngesteuert. Und wo ist da
bitte der Unterschied? Nirgends.

> Denn dass bei einem Indizen-Prozeß, wie es in den USA vielfach
> gehandhabt wird, Unschuldige daran glauben können, zeigt das
> Rechtssystem in den USA, wo schon mehrfach Unschuldige zum Tod
> verurteilt worden sind.

Also der heise.de mit seinem Joerg Heidrich ist doch wirklich
nicht unschuldig daran, als dass diese Inhalte "Congratulations to the
murderers of 11.09.01" vgl.
http://news.bbc.co.uk/2/hi/europe/2636211.stm gerade auch in
Suchmaschinen eingespeist und zugleich direkt in die USA geserved
werden. Die Inhalte sind nicht mehr nur dem Holger Voss zuzuschreiben,
sondern sind bereits durch das Zueigenmachen laengstens auch eigene
Inhalte von heise.de.

> Und dass nunmal Seiten, die im Internet sind, von überall abgerufen
> werden können, sofern dein Provider nicht entsprechend filtert, sollte
> dir bekannt sein.

In den USA muss man nicht filtern oder aussperren. Da bringt man
einfach ein Rundschreiben raus, was der heise.de hier fuer Sachen in die
USA verbreitet. Das reicht schon und der Saftladen heise.de funktioniert
online nicht mehr. Kann er haben, wenn er will und nicht auf den
Vergleichsvorschlag eingeht.

> Womit wir beim nächsten Thema sind. Die Seiten, wo das angebliche
> Verbrechen stattfand, sind lediglich für den deutschen Markt bestimmt.

httpd.conf mit "deny all, allow .de" vorhanden? Dann waeren
diese Inhalte auch nicht in den USA erreichbar, nicht?

> Ich sehe das hier analog. Von daher kann kein US-Recht verletzt worden
> sein, zumal sich alles in Deutschland abgewickelt hat. Daher kann
> lediglich dt. Recht angewendet werden.

Vorschlag: Ich bezahle Dir das Flugticket von DE nach USA, gehst
in das Internetcafe neben der Gedenkstaette des WTC in New York rein,
und rufst die heise.de mit der einen URL "Congratulations to the
murderers of 11.09.01" in der Anwesenheit von mindestens 50 New Yorkers
auf. Anschliessend nimmst das Laptop mit IT-Handyanschluss, legst das
Teil auf die US-Gedenkstaette schoen brav oben drauf und rufst diese
heise.de-URL mit der einen "Congratulations to the murderers of
11.09.01" nochmal auf. Und dann rufst den US-State Attorney an. Ist die
URL in beiden Faellen erreichbar, benennt man Dich als Zeuge vor dem
zustaendigen US-Gericht fuer eine Aussage gegen heise.de. Bei einem
Beweisfuehrungsprozess gegen heise.de vor einem US-Gericht ist das recht
einfach, man laedt halt nur aus jedem der 271 TLD jemanden nach New York
ein und kann damit belegen, wo ueberall ueber welche der 271 TLDs diese
heise.de-URL abrufbar war. Und heise.de darf natuerlich dann die Kosten
tragen, wenn die die Abrufbarkeit beim WTC und bei den Waisenkinder der
US-Opfer einfach bestreiten. Da ist dann die Hoelle los, wenn erst mal
nur die Ankuendigung zu dieser Prozessstrategie gegen heise.de durch die
US-Presse geht. Sind aber auch selbst schuld, wenn diese sich diese
Inhalte zu eigen machen und nach Motto "jetzt erst Recht" an die
US-Opfer und Waisenkinder verbreiten. Und das u.a. wegen eines
DE-Rechtsanwalts Joerg Heidrich von heise.de.

Das kann man mit einem US-Presseartikel auch ganz nett
verdrehen: Zuerst sagt der DE-Bundeskanzler "No" zum Irak-Einsatz und
gleichzeitig liefert heise.de Inhalte in die USA mit "Congratulations to
the murderers of 11.09.01". Wow. Kann schon sein, dass die US-Presse die
Frage stellt, ob denn bei heise.de welche fuer Irak oder Bin Laden
arbeiten oder so. Dass die von heise.de gerade durch das Stehenlassen
und Verbreiten in die USA als "nicht ganz sauber" gelten, das wird schon
jetzt in Washington gemunkelt wie mir per Email bestaetigt worden.

> > insbesondere da der nach BGH-Rechtssprechung
> > ausdruecklich angebrachte Hinweis "Werbung einwerfen verboten"
> Um was ging es denn da?

Um das Zumuellen von SPAM in Briefkaesten, wenn zum einen einmal
kein Aufkleber "Werbung einwerfen verboten" und zum anderen gerade ein
Aufkleber "Werbung erwerfen verboten" existiert hat.

> Apropos Briefkasten: Ist das Usenet dein Briefkasten?

Der Luebeck-SPAM ging nicht in das Usenet rein, sondern in den
Briefkasten.

> Eher doch wohl
> dein ISP bzw. dein Mail-Postfach. Von daher hat der 'Aufkleber' eher
> dort zu existieren als im Usenet.

Hat auch bestanden.

> Ich könnte ja auch bei uns in der
> lokalen Presse solch einen 'Aufkleber' setzen lassen, der es verbietet,
> dass Werbung in meinen Briefkasten gesteckt wird.

Das ist nicht der Sachverhalt. Richtiger: Um den Luebeck-SPAM
einwerfen zu koennen, brauchte der SPAMer vorher die genauen
Anschriften. Sonst kann er diesen Luebeck-SPAM auch nicht zuschicken.
Diese hat sich der SPAMer nachweisbar aus dem Usenet
de.soc.recht.datennetze inkl. der Aufkleber "Werbung einwerfen verboten"
besorgt. Dann wurden diese Adressen ohne vorheriger Zustimmung des
jeweiligen personenbezogenen Betroffenen erhoben, gespeichert,
verarbeitet. Anschliessend wurden diese personenbezogenen
Postanschriften mit Luebeck-SPAM zugemuellt. Ergo: Aufkleber "Werbung
einwerfen verboten" sich selbst angeeignet und trotzdem mit SPAM
zugemuellt. Das ist genau das, was die BGH-Richter die ganze Zeit mit
dem "ausdruecklich angebrachten Hinweis" vorschreiben.

Regards,
Rob Liebwein, IAAL

Ludwig Boeckel

unread,
Jan 23, 2003, 7:22:40 PM1/23/03
to
newsg...@ip-protection.de (Joerg Heidrich) schrieb

> Rob Liebwein <-...@---.nono> wrote in message news:<3E2F86A8.6D77@---.nono>...

>> Es reicht mir einfach mit Ihnen und Ihren Unterstellungen. Sie kriegen
>> heute eine Abmahnung plus eine Anzeige wegen Ordnungswidrigkeit von mir.

> Adresse und sonstige Kontaktdaten entnehmen Sie bitte meiner
> Anwaltswebsite unter recht-im-internet.de. Auf geht's, bislang ist


> noch nichts da. Aber kommt ja sicher heute noch...

Nein, so wird das nichts, um eine RL-Abmahnung zu bestellen, mußt Du

| Rob Liebwein <usenet.de.soc....@liebwein.de> wrote

schreiben

HTH Ludwig

PS. warum wiederholst Du eigentlich die Message-Id in der 'attribution line'?

Gabriela Salvisberg

unread,
Jan 23, 2003, 10:33:36 PM1/23/03
to
Rob Liebwein wrote:

(ich folge dem X-Post *nicht*, der ausser nach danam auch noch nach
de.soc.recht.datennetze und de.soc.recht.misc ging. Ich lese danam.
Und solange du nicht imstande bist, ein vernünftiges Follow-Up in
*eine* Gruppe zu setzen, poste ich meine Antwort nur hier. Ich setze
ein Follow-Up to poster.)

>Joerg Heidrich wrote:
>> Bevor noch jemand diesen Blödsinn des selbsternannten "IAAL" glaubt,
>> stelle ich es lieber kurz richtig...
>

>Es reicht mir einfach mit Ihnen und Ihren Unterstellungen. Sie kriegen
>heute eine Abmahnung plus eine Anzeige wegen Ordnungswidrigkeit von mir.

>Punkt.
>
>Ohne Grüsse


>Rob Liebwein, IAAL
>http://www.law.liebwein.us

Lieber Robl,
krieg dich wieder ein bzw. ordne doch deine Prioritäten mal neu. Du
erreichst auch in dieser Community wieder nur das Gegenteil von dem,
was du eigentlich wolltest. Wir versuchen in dieser Gruppe fast alle,
den grössten Netzmissbrauch der Gegenwart (Spamming) zu bekämpfen. Und
anstatt deine scheinbar inzwischen erworbenen juristischen Kenntnisse
oder Diplome für das Ziel "weniger Spam" einzusetzen, schlägst du
jedem, der dir hier nicht frenetischen Applaus spendet, eine Abmahnung
oder eine sonstige Drohung um die Ohren.

Das ist erstens kontraproduktiv, was unser aller Spam-Problem betrifft
und zweitens ist es eine Beleidigung aller, die ihre juristische oder
sonstige Ausbildung ernst nehmen und die gewonnenen Kenntnisse in der
Freizeit *für* die Gesellschaft (= Menschen) einsetzen.

Und nein, ich werde dich nicht siezen. Unterschiedliche Meinungen
dürfen wir alle haben, aber bitte nicht auf Kosten der Höflichkeit.

Gaby

Joerg-Olaf Schaefers

unread,
Jan 23, 2003, 11:11:15 PM1/23/03
to
On Fri, 24 Jan 2003 01:01:24 +0100, Rob Liebwein wrote:

..

> Vorab Einleitung zu "tatsaechlichen" Drohnen:
> "...Mit ebenso tödlicher Präzision treffen Hellfire-Raketen. Die
> Hellfire können auch von Drohnen abgeschossen werden,

[..]
> i.V.m.

> Zitat zum Drohnen-Einsatz:
> "...Die Bundeswehr-Experten sollen von den Vereinten Nationen
> angeforderte «Luna»-Aufklärungsdrohnen bedienen.

[..]

> Damit ist - wenn man weiss, was man mit den Drohnen tatsaechlich

> machen kann ...

Meine Herren, das wird ja immer abenteuerlicher. Eine "Drohne"
ist zunaechst nicht anderes als ein unbemannter Flugkoerper.
Da gibt es verdammt unterschiedliche, fast wie bei bemannten
Flugkoepern (Oder bei Menschen, die sich als Anwalt bezeichnen).
Es wuerde wohl auch niemand auf die Idee kommen, Heissluftbal-
lone als Abfangjaeger einzusetzen, oder?

Nein, die Luna (Luftgestützte Unbemannte Nahaufklärungs-Aus-
stattung) kann man nicht bewaffnen. Das ist im Prinzip ein
kleiner Motorsegler mit ein paar Sensoren, der sich gerade mal
selber in der Luft halten kann (das allerdings recht gut).

Ja, in Deutschland werden derzeit auch Kampfdrohnen entwickelt
(die "Taifun" z.B., das ist aber eine Art "Kamikazedrohne" und
kein Traegersystem wie z.B. die US-Predator) oder auch EloGM/
(Stoer)-Drohnen (die heisst "Mücke"). Das sind aber alles recht
unterschiedliche Systeme. Einzige Gemeinsamkeit, auch mit der
Predator: Die Teile fliegen und es sitzt keiner drin, der lenkt.

Gucksu: http://www.europaeische-sicherheit.de/ES01-07-03.htm
oder http://www.bonorga.de/html/drohnen.html
oder http://drohne.de/de/luna_fs.htm

Evtl. schicken dir STN Atlas Elektronik oder EMT auch Prospekt-
material. Einfach mal anfragen (http://www.stn-atlas.de bzw.
http://www.emt-penzberg.de), auch wenn man bei dem Thema zur
Zeit evtl. etwas sensibel reagiert, wenn jemand mit merkwuer-
digem Amislang anfragt. Waere ein Themenbereich weniger, wo man
sich blamieren kann.

Bei den Systemen, die deine amerikanischen Freunde (uebrigens
nach Israel größter Nutzer und Produzent von Drohnen) verwen-
den, schaut es ein wenig anders aus. Nachdem man bemerkt hatte,
dass es irgendwie bloed war "boese Menschen" zwar beobachten,
aber nicht auf Knopfdruck aus der Ferne pulverisieren zu koen-
nen, schnappte man sich die Bauplaene der urspruenglichen Auf-
klaerungsdrohne Predator (die ~3x so gross wie "unsere" Droh-
nen ist) und ruestete Slots fuer die o.g. Hellfire-Rockets nach
(http://www.ga.com/news/RQ-1.html).


Zur weiteren Lektuere empfehle ich:
http://www.telepolis.de/deutsch/special/robo/9785/1.html
http://www.telepolis.de/deutsch/inhalt/co/13635/1.html
http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/co/13546/1.html
http://www.fas.org/irp/program/collect/predator.htm ff

Disclaimer, weil gerade Mode:
-----------------------------------------------------------------
Nein, liebe Leute von den 3-Buchstaben-Organisationen. Ich bin
kein Waffenfreak und mein Interesse an diesen Geraeten ist eher
zufaelliger Natur, die Infos habe ich aus dem Internet!
Von der Entsendung eines Rollkommandos bitte ich daher abzuse-
hen, ausserdem bin ich in den naechsten Tagen eh nicht daheim.
Ueberhaupt sind solche Ressourcen im Kampf gegen, .. gegen, tja,
gegen irgendwen anders halt besser aufgehoben (Aber bitte nicht
wieder die eigene Leute abschiessen!).
Da ich aber in Muenchen ein paar nette Bekannte habe, bitte ich
- wg. moeglicher Kollateralschaeden - auch hier von einem der-
artigen Einsatz abzusehen.
-----------------------------------------------------------------

> httpd.conf mit "deny all, allow .de" vorhanden? Dann waeren
> diese Inhalte auch nicht in den USA erreichbar, nicht?

Ach interrob, dass das nicht funktioniert, hat man dir doch
nun schon mehrfach erklaert. Recht ausfuehrlich zum Beispiel
im Forum der Bezirksregierung Duesseldorf.

Im uebrigen war dieser Vorschlag einer der wenigen Punkte, wo
in der Beurteilung zwischen den Vertretern der Bezirksregierung
und den Zensurgegnern belustigende Einigkeit herrschte (in den
Pausen-Gespraechen beim Kongress im September 2002). Aber das
nur am Rande.


MfG
Olaf

--
http://unix.rulez.org/~calver/pictures/inv.jpg

Rudolf Polzer

unread,
Jan 24, 2003, 1:52:18 AM1/24/03
to
Scripsit ille Rob Liebwein <TESENUOEDS..HR.CECED.TAT@TEEZNEEIWBLd.NIe>:
[... heise ...]

> > Womit wir beim nächsten Thema sind. Die Seiten, wo das angebliche
> > Verbrechen stattfand, sind lediglich für den deutschen Markt bestimmt.
>
> httpd.conf mit "deny all, allow .de" vorhanden? Dann waeren
> diese Inhalte auch nicht in den USA erreichbar, nicht?

Aber auch nicht in Teilen von Deutschland. t-dialin.net fällt mir da
spontan ein.

Oder gibt's eine Site, wo man alle 2nd level domains außerhalb .de
abrufen kann, die zu Deutschland "gehören"?

> > Ich sehe das hier analog. Von daher kann kein US-Recht verletzt worden
> > sein, zumal sich alles in Deutschland abgewickelt hat. Daher kann
> > lediglich dt. Recht angewendet werden.
>
> Vorschlag: Ich bezahle Dir das Flugticket von DE nach USA, gehst
> in das Internetcafe neben der Gedenkstaette des WTC in New York rein,
> und rufst die heise.de mit der einen URL "Congratulations to the
> murderers of 11.09.01" in der Anwesenheit von mindestens 50 New Yorkers
> auf. Anschliessend nimmst das Laptop mit IT-Handyanschluss, legst das
> Teil auf die US-Gedenkstaette schoen brav oben drauf und rufst diese
> heise.de-URL mit der einen "Congratulations to the murderers of
> 11.09.01" nochmal auf. Und dann rufst den US-State Attorney an. Ist die
> URL in beiden Faellen erreichbar, benennt man Dich als Zeuge vor dem
> zustaendigen US-Gericht fuer eine Aussage gegen heise.de. Bei einem
> Beweisfuehrungsprozess gegen heise.de vor einem US-Gericht ist das recht
> einfach, man laedt halt nur aus jedem der 271 TLD jemanden nach New York
> ein und kann damit belegen, wo ueberall ueber welche der 271 TLDs diese
> heise.de-URL abrufbar war.

TLDs sind ein sowas von unbrauchbares Filterkriterium, sowas können nur
US-Anwälte oder US-Richter für sinnvoll halten.

> Und heise.de darf natuerlich dann die Kosten
> tragen, wenn die die Abrufbarkeit beim WTC und bei den Waisenkinder der
> US-Opfer einfach bestreiten.

Tut Heise das?

Tipp: die Sprache, in der die Site hauptsächlich geschrieben ist, deutet
darauf hin, dass die Site eben gerade nicht für die USA bestimmt ist.

> > Eher doch wohl
> > dein ISP bzw. dein Mail-Postfach. Von daher hat der 'Aufkleber' eher
> > dort zu existieren als im Usenet.
>
> Hat auch bestanden.

Per Mailserver-Meldung oder wie?

> > Ich könnte ja auch bei uns in der
> > lokalen Presse solch einen 'Aufkleber' setzen lassen, der es verbietet,
> > dass Werbung in meinen Briefkasten gesteckt wird.
>
> Das ist nicht der Sachverhalt. Richtiger: Um den Luebeck-SPAM
> einwerfen zu koennen, brauchte der SPAMer vorher die genauen
> Anschriften. Sonst kann er diesen Luebeck-SPAM auch nicht zuschicken.
> Diese hat sich der SPAMer nachweisbar aus dem Usenet
> de.soc.recht.datennetze inkl. der Aufkleber "Werbung einwerfen verboten"
> besorgt.

Weise nach, dass der Spammer die Adressen hatte und die Aufkleber dabei
mitgeladen hat.

Hint: XPAT sowie XHDR können dafür benutzt werden.

[...]

--
Zum Dekodieren obiger Mailadresse die Zeile auswählen und in ex eingeben:
s/\([^e-z <>]\)\([^ce-z <>]\)\([^e-z <>]\)/\3\2\1/g
s/\([^e-z <>]\)\([^ce-z <>]\)/\2\1/g
s/\([^e-z <>]\)\([^ce-z <>]\)\([^e-z <>]\)/\L\3\2\1/g

Joerg Heidrich

unread,
Jan 24, 2003, 2:11:05 AM1/24/03
to
Rob Liebwein <-...@---.si-senjor> wrote in message news:<3E3067DF.75DE@---.si-senjor>...

... den üblichen Unsinn.

> Zitat:
> "...Manche Stalker sind in ihr Opfer verliebt. Sie versuchen eine intime
> Beziehung herzustellen. Sie sind sich jedoch nicht bewußt, daß ihre
> Wünsche sich von denen der Opfer unterscheiden. In dieser Gruppe gibt es
> eine große Anzahl von Menschen mit psychischen Störungen..."
> vgl. http://www.aerztezeitung.de/docs/2000/09/14/163a0301.asp
>
> Zitat:
> "...Inkompetente Verehrer nennen die Psychologen diejenigen Stalker, die
> versuchen ein Treffen mit Menschen zu erreichen, in die sie nicht
> verliebt sind. Sie sind narzistisch veranlagt, neigen zur
> Selbstüberschätzung und verstehen nicht, daß ihre Opfer ihnen mit
> Ablehnung begegnen..."
> vgl. http://www.aerztezeitung.de/docs/2000/09/14/163a0301.asp

Psychische Störungen, Narzismus, Selbstüberschätzung, interessant,
dass Sie das in die Diskussion einbringen...

> Schlafens eine Nacht drueber und sagen Sie mir morgen 23.01.2003
> bis um 15:00 Uhr CET einfach per Email Bescheid. Die Entscheidung
> duerfte Ihnen gerade bei meiner ausserordentlichen Grosszuegigkeit und
> Fairness nicht schwer fallen.

Hm, wie wahr, ich wähle dann die Abmahnung, einstweilige Verfügung,
Anzeigen wegen Ordnungswidrigkeit, mindestens drei Strafanzeigen,
US-Milliardenklage und den Antrag auf Entzug der
Rechtsanwaltszulassung, wie in Ihren zunehmend noch wirrer werdenden
Postings angekündigt.

Bitte wenden Sie sich dazu schriftlich wie von Ihnen angekündigt an
meine Kanzlei oder den Verlag. Die Trollfütterung hier ist erstmal
vorbei, den Rest klären wir dann vor Gericht, wie von Ihnen gewünscht.

Gruss aus Hannover,

Joerg Heidrich
Rechtsanwalt

Ulrich Mindrup

unread,
Jan 24, 2003, 2:18:28 AM1/24/03
to
Daniel Rehbein schrieb:

>
>
> Gegen welche Ordnung hat Joerg sich denn widrig verhalten?

Das wird man der Anzeige von Rob entnehmen können. Vermutlich wird sie
in etwa so aussehen:

"Lieber Onkel Staatsanwalt,

der Jörg Heidrich hat mir in der Newsgroup widersprochen und den anderen
erzählt, daß ich Unsinn schreiben würde. Außerdem glaube ich der meint,
daß ich doof bin.

Geh bitte sofort zum Onkel Richter und sag dem, daß er dem Jörg ganz
doll auf die Finger hauen soll.

Dein

lieber kleiner Rob,
unerschrockener Kämpfer gegen den Spam"

SCNR

Ulrich

Vollmeier René (vollmi)

unread,
Jan 24, 2003, 2:33:10 AM1/24/03
to
Hi Rob

Rob Liebwein <-...@---.nono> schrieb folgendes:
> Man stelle sich vor: Ich suche
> intensiv in den BGH-Entscheidungen, finde etwas tolles in Sachen
> Anti-Spam und dann kommt so ein Heise-Anwaltskasperl daher und belustigt
> sich darueber.

Na und? Belustigen darf man sich über alles und jeden. Ich darf sogar
den Amerikanischen Präsidenten auslachen, wenn ich will darf ich sogar
sein Poster an meine Hauswand hängen und mit Dartpfeilen draufschiessen.

Und man darf sich auch über jegliche Rechtsprechung lustig machen wie
man lustig ist, es gibt hier kein Gesetz das dies verbietet.

> Ohne Sarkasmus jedoch: Das was Sie mit Ihrem Heise-Verlag machen, als
> dass Sie die Verunglimpfung und Leichenschändigung zu den Opfern des 11.
> September nach wie vor auch fuer die USA abrufbar machen, das ist von
> Ihnen/Euch echt unter aller Sau, vgl.

LoL, wer in den USA diese Seite aufruft der will sie wohl lesen, es ist
ja nicht so das sie sich ungefragt als Defaultseite des Browsers
einnistet. Und du willst doch nicht allen ernstes Zensur befürworten.
Ich traue es sogar den Amis zu selbst entscheiden zu können was sie
lesen wollen.

,--------------------------- [ Total Offtopic ] ---------------------------.
| Und um es nochmal konkret zu sagen, die paartausend Toten im WTC sind |
| Nichts gegen die zigtausend Zivilisten welche die USA auf ihrem Gewissen |
| hat (wenn den so eines vorhanden ist). |
| Vondemher war der Anschlag sicher Traurig, aber bei bestem Willen kann |
| ich mich nicht grossartig darüber aufregen wenn immernoch täglich ganze |
| Völker durch die Amerikaner und durch Uns unterdrückt, gefoltert und |
| getötet werden. |
`--------------------------------------------------------------------------´

> Einfach "pfui" Heidrich-Heise. Pfui. Be fucked ashamed, Attorney at Law
> as "Organ der Rechtspflege".

Du scheinst Mühe zu haben dich auf eine Sprache festzulegen.

mfG René

Matthias Renner

unread,
Jan 24, 2003, 4:18:13 AM1/24/03
to
On Fri, 24 Jan 2003 01:01:24 +0100, Rob Liebwein <-...@---.si-senjor>
wrote:

>...........


> Das ist nicht der Sachverhalt. Richtiger: Um den Luebeck-SPAM
>einwerfen zu koennen, brauchte der SPAMer vorher die genauen
>Anschriften. Sonst kann er diesen Luebeck-SPAM auch nicht zuschicken.
>Diese hat sich der SPAMer nachweisbar aus dem Usenet
>de.soc.recht.datennetze inkl. der Aufkleber "Werbung einwerfen verboten"
>besorgt. Dann wurden diese Adressen ohne vorheriger Zustimmung des
>jeweiligen personenbezogenen Betroffenen erhoben, gespeichert,
>verarbeitet. Anschliessend wurden diese personenbezogenen
>Postanschriften mit Luebeck-SPAM zugemuellt. Ergo: Aufkleber "Werbung
>einwerfen verboten" sich selbst angeeignet und trotzdem mit SPAM
>zugemuellt. Das ist genau das, was die BGH-Richter die ganze Zeit mit
>dem "ausdruecklich angebrachten Hinweis" vorschreiben.
>

Du denkst auch nur von 12 bis mittag. Es dürfte doch schwer
nachzuweisen sein, dass der Spammer die Adresse aus dem Usenet hat.
Immerhin gibt es überall CD's mit aber Millionen Adressen zu kaufen
(die sicher aus dem Usenet stammen), aber der spammer hat sie halt
"erlich" gekauft. Und nu? Ich weiß die Adresshändler in Taiwan
Sibirien, usw. kriegen gleich das große Zittern, wenn sie erfahren
dass ein Anwalt aus dem Amiland hinter ihnen her ist.

Und nochwas. Ich finde es echt übel, wie du unschuldige Terroropfer
für deine persönliche Fehde mit einem mißbrauchst, der dir irgendwie
auf den Schlips getreten ist.
Tschö,
Matthias

PS: Ich hoffe schon, dass man Adresshandel unterbinden kann, glaube
aber nicht dran.

Andreas Lange

unread,
Jan 24, 2003, 5:08:49 AM1/24/03
to
Hallo Matthias,
Matthias Renner wrote:


> Du denkst auch nur von 12 bis mittag. Es dürfte doch schwer
> nachzuweisen sein, dass der Spammer die Adresse aus dem Usenet hat.
> Immerhin gibt es überall CD's mit aber Millionen Adressen zu kaufen
> (die sicher aus dem Usenet stammen), aber der spammer hat sie halt
> "erlich" gekauft. Und nu? Ich weiß die Adresshändler in Taiwan
> Sibirien, usw. kriegen gleich das große Zittern, wenn sie erfahren
> dass ein Anwalt aus dem Amiland hinter ihnen her ist.

Auch in D zittern die bestimmt *SCNR*


> PS: Ich hoffe schon, dass man Adresshandel unterbinden kann, glaube
> aber nicht dran.

Nee der wird auch nicht unterbunden bei ca. 4 Mrd.Eur Umsatz


G.v.d.E.

Andreas L.

Tobias Berger

unread,
Jan 24, 2003, 5:15:50 AM1/24/03
to
Daniel Rehbein wrote:

>
> Rob Liebwein wrote:
>
> > Joerg Heidrich wrote:
>
> > >Bevor noch jemand diesen Blödsinn des selbsternannten "IAAL" glaubt,
> > >stelle ich es lieber kurz richtig...
> >
> > Es reicht mir einfach mit Ihnen und Ihren Unterstellungen. Sie kriegen
> > heute eine Abmahnung plus eine Anzeige wegen Ordnungswidrigkeit von mir.
>
> Gegen welche Ordnung hat Joerg sich denn widrig verhalten?

...gegen die Neue Welt Ordnung...

Tobias Berger

Marc Haber

unread,
Jan 24, 2003, 5:18:37 AM1/24/03
to
"Pettro Dion" <mailwird...@onlinehome.de> wrote:
>Sorry, bin zu schnell gewesen und als ich es bemerkte, war´s zu spät. Ließ
>sich leider auch nicht mehr wiederrufen. :-((

Natürlich liesse sich der Artikel widerrufen. Auch OjE kann canceln.

Grüße
Marc

--
-------------------------------------- !! No courtesy copies, please !! -----
Marc Haber | " Questions are the | Mailadresse im Header
Karlsruhe, Germany | Beginning of Wisdom " | Fon: *49 721 966 32 15
Nordisch by Nature | Lt. Worf, TNG "Rightful Heir" | Fax: *49 721 966 31 29

Hanno 'Rince' Wagner

unread,
Jan 24, 2003, 5:31:49 AM1/24/03
to
Moinmoin,

Am Fri, 24 Jan 2003 01:01:24 +0100, Rob Liebwein <-...@---.si-senjor> schrub:

> Darueber kann man sich streiten, ja, und ich akzeptiere
> PRO/CONTRA-Meinungen, kein Problem. Das Problem ist m.E. ein anderes: Im

Das kann ich Dir nicht so ohne weiteres glauben. Du verdrehst
Meinungen, Tatsachen und Saetze so wie sie Dir in den Kram passen.

> httpd.conf mit "deny all, allow .de" vorhanden? Dann waeren
> diese Inhalte auch nicht in den USA erreichbar, nicht?

Bringt Dir rein gar nichts, da .de-HOstnamen auch auf amerikanischen
Servern laufen koennen. Unixshells.de machte sowas frueher und
probierte damit, Limits zu unterlaufen im IRC. Inzwischen machen sie
es nicht mehr.

> Das kann man mit einem US-Presseartikel auch ganz nett
> verdrehen: Zuerst sagt der DE-Bundeskanzler "No" zum Irak-Einsatz und
> gleichzeitig liefert heise.de Inhalte in die USA mit "Congratulations to
> the murderers of 11.09.01". Wow. Kann schon sein, dass die US-Presse die
> Frage stellt, ob denn bei heise.de welche fuer Irak oder Bin Laden
> arbeiten oder so. Dass die von heise.de gerade durch das Stehenlassen
> und Verbreiten in die USA als "nicht ganz sauber" gelten, das wird schon
> jetzt in Washington gemunkelt wie mir per Email bestaetigt worden.

In dem Falle bin ich froh dass Heise genau diese Artikel
stehenlaesst. Nachdem wir eh fuer die USA ein Problem sind heisst
das fuer mich, dass die USA und ihre Einwohner, die "an der Macht
sind", sowas wie Demokratie nicht gilt und sie in Wirklichkeit nur
eine Diktatur unter ihrer Fuehrung wollen. Ich finde es sehr wichtig
dass Heise, andere Presseorgane und auch Regierungen dagegen angehen.

> Um das Zumuellen von SPAM in Briefkaesten, wenn zum einen einmal
> kein Aufkleber "Werbung einwerfen verboten" und zum anderen gerade ein
> Aufkleber "Werbung erwerfen verboten" existiert hat.

Verstehe endlich: Es gibt keine Aufkleber im Usenet. Es gibt nur
einen auf Deiner Stirn.

Ciao, Hanno
--
| Hanno Wagner | Member of the HTML Writers Guild | Rince@IRC |
| Eine gewerbliche Nutzung meiner Email-Adressen ist nicht gestattet! |
| 74 a3 53 cc 0b 19 - we did it! | Generation @ |
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#> backwards compatibility". -- Peter da Silva
#Yeah, but it took more than 7 mega years for EVOLUTION to get from a simple
#Ameoba to Homo Sapiens, because of backwards compatibility.-- Michel NGUYEN

Klaus Hoeppner

unread,
Jan 24, 2003, 6:39:46 AM1/24/03
to
Christopher Lueg <lu...@ifi.unizh.ch> wrote:
> Hier versucht jemand einigermassen krampfhaft, amerikanisch zu /wirken/,
> aber der Effekt gleicht eher einer Persiflage. Dieses verkrampfte
> Anpassen-Wollen scheint eine Krankheit zu sein, die manche ExPats leicht
> befaellt.

ACK. Wobei, wenn ich mir vorstelle, ich wäre ein Internet-Pioneer,
der in der Heimat nicht die gebührende Anerkennung bekommt und sich
daher als selbsternannter Jurist in den USA verdingen muss...
vielleicht ginge es mir ja auch so.

Klaus

Helmut Hullen

unread,
Jan 24, 2003, 8:12:00 AM1/24/03
to
Hallo, Rob,

Du (---) meintest am 24.01.03:

>> Und dass nunmal Seiten, die im Internet sind, von überall
>> abgerufen werden können, sofern dein Provider nicht entsprechend
>> filtert, sollte dir bekannt sein.

> In den USA muss man nicht filtern oder aussperren. Da
> bringt man einfach ein Rundschreiben raus, was der heise.de hier
> fuer Sachen in die USA verbreitet. Das reicht schon und der
> Saftladen heise.de funktioniert online nicht mehr. Kann er haben,
> wenn er will und nicht auf den Vergleichsvorschlag eingeht.

Das hat schon was!
Auslöser war Nazi-Werbung, die auf Gary Lauck hindeutet.
Der verbreitet mit Hilfe eines US-Providers Nazi-Propaganda, der
verbreitet mit Hilfe eines US-Providers übelsten Antisemitismus.

Der US-Provider funktioniert seit Jahren ungehindert.
Er beruft sich auf irgendeinen Verfassungszusatz.

"Vor seiner Tür mag jeder fegen,
dann ist es reinlich allewegen!"

Viele Grüße!
Helmut

Lutz Badenheuer

unread,
Jan 24, 2003, 9:04:30 AM1/24/03
to
Rob Liebwein wrote:

> Sie muessen das einmal auch aus dieser Perspektive sehen:

Ganz bestimmt nicht.

> Dadurch, dass der DE-Bundeskanzler Schroeder sein "NO" zum
> Irak-Einsatz gegen die "Achse des Boesen" gegeben hat, ist das
> Verhaeltnis DE-USA ein wenig gestoert.

Im Moment scheinen mir eher die USA und ihre Regierung "ein wenig gestört".
Sie persönlich übrigens ebenfalls, allerdings mache ich hier nicht die
Einschränkung "im Moment".

> Ob das wieder so ein Wahlbetrug

Sie meinen, wie bei der Wahl des aktuellen US-Präsidenten?

> Das ist zweifelsfrei eine ganz grosse Heise-Oberkacke an die USA. Just
> Heise-Bullshit.
>
> Diese Nazi-Sache in den USA ist genauso auch so eine Shit-Sache.

Sie können sich ja nichtmal artikulieren. Kein Wunder, daß das Erkennen von
Sarkasmus Ihren Horizont übersteigt.

> Sie glauben doch nicht im Ernst, nur weil hier ein Heise da
> zusammen mit diversen DE-Richtern Mitglied bei einem gruenen GRUR-Verein
> ist, dass dann ploetzlich das DE-Strafrecht und insbesondere das
> US-Strafrecht erst gar nicht mehr zu gelten hat?

Wen interessiert das US-Strafrecht?

Go home, Robbie.
L. Badenheuer


Lutz Badenheuer

unread,
Jan 24, 2003, 9:27:39 AM1/24/03
to
Philipp Sandelmann wrote:

> Ralf D. Ostermann schrieb:
>
>> G.v.d.O.,
>
> Was bedeutet das?
> Gef...reiter vom Dienst? O?

"Grüße von dem Osermann", hatte ich jetzt gedacht.

Grüße,
Lutz


Helmut Hullen

unread,
Jan 24, 2003, 9:21:00 AM1/24/03
to
Hallo, Gabriela,

Du (salvie-usenet) meintest am 24.01.03:

>> Es reicht mir einfach mit Ihnen und Ihren Unterstellungen. Sie
>> kriegen heute eine Abmahnung plus eine Anzeige wegen
>> Ordnungswidrigkeit von mir. Punkt.
>>
>> Ohne Grüsse
>> Rob Liebwein, IAAL
>> http://www.law.liebwein.us

> Lieber Robl,
> krieg dich wieder ein bzw. ordne doch deine Prioritäten mal neu. Du
> erreichst auch in dieser Community wieder nur das Gegenteil von
> dem, was du eigentlich wolltest. Wir versuchen in dieser Gruppe
> fast alle, den grössten Netzmissbrauch der Gegenwart (Spamming) zu
> bekämpfen. Und anstatt deine scheinbar inzwischen erworbenen
> juristischen Kenntnisse oder Diplome für das Ziel "weniger Spam"
> einzusetzen, schlägst du jedem, der dir hier nicht frenetischen
> Applaus spendet, eine Abmahnung oder eine sonstige Drohung um die
> Ohren.

Du kennst

http://www.kleinjung.vs.liebwein.info/2001/10/20/

Klingt ein wenig selbstverliebt.
Und nicht sonderlich nachvollziehbar.

------------
Anm.: Der Volltext des Schriftsatzes des Beklagten Liebwein ist für die
Mittagspause unter der http://www.kleinjung.vs.liebwein.info nachlesbar.
Interessant an diesem Verfahren war insbesondere die Zuständigskeitsrüge
mit ausführlicher und überzeugender Begründung des Beklagten Liebwein,
das AG Hamburg sei für diesen Rechtsstreit nicht das zuständige Gericht,
da die Meinungsäusserung in den USA auf dem in Kirkland, Washington
stehendem US-Rechner nach geltendem US-Recht stattgefunden hat und
diesige ebenso auch nur dort auf diesem US-Server in Washington
gespeichert ist. Das AG Hamburg hat dies im Urteil nicht verneint. (rl)

------------
"ausführlich und überzeugend" - das könnte auch gegen ihn geltend
gemacht werden. Könnte ein klassisches Eigentor sein.

Rob verwechselt einzelne Fakten mit einer schlüssigen und
nachvollziehbaren Beweiskette.
Und er pumpt wie ein Ochsenfrosch.

Wieso erinnert er mich nur an einen Staatspräsidenten?

Viele Grüße!
Helmut

Michael Weil

unread,
Jan 24, 2003, 9:45:31 AM1/24/03
to
On Thu, 23 Jan 2003 23:08:31 +0100, Rob Liebwein <-...@---.si-senjor>
wrote:

>Somit haben Sie letztendlich mit


>BGH-Belustigungsmitteln kostenlos genau das gekriegt, was Sie selbst als
>fauler Sack einfach die ganze Zeit erst gar nicht selbst wegen der
>BGH-Rechtssprechung "Werbung einwerfen verboten" heraussuchen wollen.

Hmmm, also ich sehe darin eindeutig eine Beleidigung gegen Joerg -
hoffen wir mal, dass er dies auch zur Anzeige bringt.
Vielleicht stoppt das ja mal den IAAL RL ?

Gruß
Michael

Michael Weil

unread,
Jan 24, 2003, 9:56:27 AM1/24/03
to
On Thu, 23 Jan 2003 20:51:13 +0100, Daniel Rehbein <id...@magik.de>
wrote:

>Rob Liebwein wrote:
>> Es reicht mir einfach mit Ihnen und Ihren Unterstellungen. Sie kriegen
>> heute eine Abmahnung plus eine Anzeige wegen Ordnungswidrigkeit von mir.
>

>Gegen welche Ordnung hat Joerg sich denn widrig verhalten?

Joerg hat damit ganz eindeutig gegen die Neuordnung des Internet in
Verbindung mit TLD, CCD, DKP und DBDDHKP nach der Liebwein'schen These
verstossen.
Wenn das nicht die Höchststrafe verdient, was denn dann ?

Gruss
Michael

Helmut Hullen

unread,
Jan 24, 2003, 9:49:00 AM1/24/03
to
Hallo, Lutz,

Du (usenet-20011001) meintest am 24.01.03:

> Rob Liebwein wrote:

>> Sie glauben doch nicht im Ernst, nur weil hier ein Heise
>> da
>> zusammen mit diversen DE-Richtern Mitglied bei einem gruenen
>> GRUR-Verein ist, dass dann ploetzlich das DE-Strafrecht und
>> insbesondere das US-Strafrecht erst gar nicht mehr zu gelten hat?

> Wen interessiert das US-Strafrecht?

Das entscheidet Rob nach Tageslaune.
http://www.kleinjung.vs.liebwein.info/mittagspause/

Man beachte insbesondere Ziffer IV,3

Viele Grüße!
Helmut

Philipp Sandelmann

unread,
Jan 24, 2003, 11:45:36 AM1/24/03
to
Hihi, ich habe nur meine sozialen Tage gerade, wo ich mal wieder Trolle
füttere ;-)
Das muss ich auch mal haben, jedoch nicht jeden Tag :-)

Holger Lembke schrieb:
> Bitte, Philipp,
>
> störe unseren 'Hände in den Taschen'-L nicht.
>
> --------------------------
> /| /| | |
> ||__|| | Troll jerking off |
> / O O\__ |
> / \ OUTTA DA WAY! |
> / \ \ |
> / _ \ \ ----------------------
> / |\____\ \ ||
> / | | | |\____/ ||
> / \|_|_|/ \ __||
> / / \ __ |____| ||
> / | | / \\ | --|
> | | \___\__/ |____ --|
> * _ | \ \_| | \-/
> *-- _--\ _ \ \___---/ |
> / _ \\ _ // 0O /
> * / \_ /- | - | |
> | | |
> * ___ c_c_c_C/ \C_c_c_c____________
>
> Danke.

Och, bütte, nur noch ein Posting.
Btw. Das Bild ist klasse.

--
so long | Das geht uns alle an:
Phil | http://againsttcpa.com/
| http://moon.hipjoint.de/tcpa-palladium-faq-de.html
| http://www.gnu.org/philosophy/right-to-read.html

Philipp Sandelmann

unread,
Jan 24, 2003, 11:53:18 AM1/24/03
to
Sorry, nur deine Argumente sind an den Haaren herbeigezogen.
Glaubst du nicht, die Staatstanwaltschaft hätte nicht auch andere
strafrechtliche Tatbestände untersucht?
Aber anscheinend kennst du den Begriff Ironie nicht, der einwandfrei aus
seinem Posting hervorging.
Somit ist dieses Posting weder wegen dem dt. Recht noch dem us. Recht
auf Verletzung dieses zu behandeln.
Desweiteren hat Herr Heidrich nicht geschrieben, dass er Spamer mag oder
freundlich ist. Und dass es kein Grundsatzurteil vom BGH gibt.
Von daher ist auch deine Abmahnung an Jörg bzw. heise.de ein Witz.

Rob Liebwein schrieb:

--

Thomas Hochstein

unread,
Jan 24, 2003, 10:55:30 AM1/24/03
to
Besim Karadeniz <be...@netplanet.org> scripsit/wrote:

> Das ist keine ordentliche Diskussion mehr, das ist eine wüst geführte
> Verbalschlägerei mit Pseudo-Fakten.

Naja, schau halt auf den Absender ... - Ereifer Dich nicht, das hat in
dem Fall schlicht keinen Zweck.

-thh

Rob Liebwein

unread,
Jan 24, 2003, 1:00:13 PM1/24/03
to
Philipp Sandelmann wrote:
> Sorry, nur deine Argumente sind an den Haaren herbeigezogen.
> Glaubst du nicht, die Staatstanwaltschaft hätte nicht auch andere
> strafrechtliche Tatbestände untersucht?

Ich glaube nicht, dass jeder DE-Staatsanwalt in DE ein Trottel
ist und die zweite DIN-A4-Seite einfach vergisst. Ich glaube auch nicht,
dass es ueberhaupt einen US-Staatsanwalt in den USA gibt, der bei den
Zulaessigkeitsfragen zu den Inhaltsverbreitungen in Richtung USA auf
irgendwelche heise.de-Istdocherlaubt-Fake-Argumente reinfaellt. Von
US-Richtern, die ebenfalls damit konfrontiert werden, noch ganz zu
schweigen. Ich gehe sogar noch einen Schritt weiter, und probiere es
einfach mal, zu behaupten, die heise.de ist ein Monopolist in Sachen
solchiger Inhalts-Verbreitung "Congratulations to the murderers of
11.09.01", die gerade auch in die USA stattfindet. Und ich steigere mich
dann bei dem Level zur Monopolfrage einfach noch weiter, da die
Monopolfrage hier insoweit schon mal klar sein duerfte, ja doch einfach
mal so nett (oder fies wie man es nennen will) zu sein und von den §§ 1,
2 Sherman Act, 15 U.S.C. "SHERMAN ANTITRUST ACT" einfach mal Gebrauch zu
machen. Um diese Monopolthese zum Requirment "Handel" noch ein biss'chen
besser US-rechtswuerziger zu machen, behaupte ich einfach mal, es findet
auch ein Handel von Zeitschriftenhefterl'chen statt, ebenfalls in den
USA zum Nachbestellen durch Abruf angeboten. Aboangebote sowieso.

Denn: Gerade durch die Inhaltsverbreitungen solchiger Dinger
soll auch fuer das Heft der Heise geworben werden. Schlechte Presse ist
gute Werbung. Natuerlich auch in den USA bei den US-Opfern. In diesem
Sinne: So weit ist der Weg gar nicht einmal.

§ 1 Sherman Act, 15 U.S.C. § 1
Trusts, etc., in restraint of trade illegal; penalty
Every contract, combination in the form of trust or otherwise, or
conspiracy, in restraint of trade or commerce among the several States,
or with foreign nations, is declared to be illegal. Every person who
shall make any contract or engage in any combination or conspiracy
hereby declared to be illegal shall be deemed guilty of a felony, and,
on conviction thereof, shall be punished by fine not exceeding
$10,000,000 if a corporation, or, if any other person, $350,000, or by
imprisonment not exceeding three years, or by both said punishments, in
the discretion of the court.

§ 2 Sherman Act, 15 U.S.C. § 2
Monopolizing trade a felony; penalty
Every person who shall monopolize, or attempt to monopolize, or combine
or conspire with any other person or persons, to monopolize any part of
the trade or commerce among the several States, or with foreign nations,
shall be deemed guilty of a felony, and, on conviction thereof, shall be
punished by fine not exceeding $10,000,000 if a corporation, or, if any
other person, $350,000, or by imprisonment not exceeding three years, or
by both said punishments, in the discretion of the court.

In dem Schlamassel moechte ich echt nicht stecken. Irgendwas
Rechtswidriges findet man immer, wenn man will. Und Bock drauf habe ich,
ja. Und das auch aus gutem und berechtigtem Grund.

Regards,
Rob Liebwein, IAAL

--

mark richards

unread,
Jan 24, 2003, 2:03:47 PM1/24/03
to
Rob Liebwein wrote:

>[...]


> Stichwort: Das "No" des SPD-Schroeders und das "Doch Ja" mit den
> Drohnen durch den Bundesverteidigungsminister:
>
> Vorab Einleitung zu "tatsaechlichen" Drohnen:
> "...Mit ebenso tödlicher Präzision treffen Hellfire-Raketen. Die
> Hellfire können auch von Drohnen abgeschossen werden, wie im November
> vergangen Jahres bei dem Angriff auf den Jeep von sechs mutmaßlichen
> El-Kaida-Terroristen im Jemen..."
> vgl. http://www.n-tv.de/3094509.html?tpl=main_main&aktuell=6
>
> i.V.m.
>
> Zitat zum Drohnen-Einsatz:
> "...Die Bundeswehr-Experten sollen von den Vereinten Nationen
> angeforderte «Luna»-Aufklärungsdrohnen bedienen. Formal sollen die
> Deutschen im Irak als UN-Personal und nicht als Soldaten gelten. Nach
> Auffassung der Bundesregierung ist daher kein Beschluss des Parlaments
> nötig. [..] «Luna»-Drohnen sind unbemannte Erkundungsflugzeuge, die
> Bilder an Bodenstationen übermitteln können..."
> vgl. http://portale.web.de/Schlagzeilen/Irak/?msg_id=2487103
>
> Damit ist - wenn man weiss, was man mit den Drohnen tatsaechlich
> machen kann - doch einmal mehr die DE-Buergerverarschung der SPD/Gruene
> bewiesen, was fuer eine einstweilige Verfuegung gegen die
> Bundesregierung vollkommen ausreichend ist. Natuerlich werden die 20
> DE-Soldaten im Irak nicht in der Drohne sitzen, die sind ja nicht bloed,
> weil das Ding Drohne fliegt naemlich "nur" ferngesteuert. Und wo ist da
> bitte der Unterschied? Nirgends.

Einen wunderschönen guten Abend der Herr,
ich wußte gar nicht, daß man sich als Anwalt auch so gut(*rofl*) in
Militärtechnik auskennt.

Mal zur Erklährung:

Das im November mit der Hellfire war eine Drohne des Typs "Predator":

<zitat>
The Predator B has an operational ceiling of 45,000ft and maximum
payload of 750 lb. Predator B has been flight tested with Hellfire II
anti-armour missiles and can carry up to 14 missiles.
[...]
The Predator air vehicle is 27 ft in length and has a 49 ft wingspan.
</zitat>

Quelle: http://www.airforce-technology.com/projects/predator/


Das was wir in den Irak schicken sind Drohnen des Typs "LUNA":

<zitat>
Das Fluggerät ist von der Konfiguration ein Hochleistungsmotorsegler mit
einer Länge von ca. 2 m, einer Spannweite von ca. 4 m und einem
Abfluggewicht von bis zu 33 kg.
</zitat>

Quelle:
http://www.heeresamt.de/C1256B6C002D670C/CurrentBaseLink/N258CGLV317ALANDE

Nun wollen wir doch mal gucken wie viele z.b. Hellfire II's eine Luna
tragen könnte:

<zitat>
Missile weight
Laser variant 100.9 lbs. (45.7 kg) AGM-114
A/B/C/D(Hellfire II) 106.2 lbs. (48.25 kg)
AGM-114 anti-ship 106.9 lbs. (48.60 kg)
</zitat>

Quelle:
http://www.periscope1.com/demo/weapons/missrock/antitank/w0003226.html


Ich entdecke da doch einige Lücken in Ihrer Theorie. Hoffentlich sind
Ihre Theorien in Sachen DE-Rechtssprechung da standfester... was ich als
juristischer Laie natürlich nicht beurteilen kann.

> [...]
> Regards,
> Rob Liebwein, IAAL
>

Regards,
Mark

Holger Pollmann

unread,
Jan 24, 2003, 2:29:13 PM1/24/03
to
mark richards <dagget...@gmx.net> schrieb:

f'up nach dsrm

> Ich entdecke da doch einige Lücken in Ihrer Theorie. Hoffentlich
> sind Ihre Theorien in Sachen DE-Rechtssprechung da standfester...

Nach dem, was man bisher von ihm lesen konnte (ich sage nur:
Gruppenchartas, Aufkleber, Newsgroupabstimmungen), muß man da sagen:
nein.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: uv...@ervzjrexre.qr ) "Für die
normale Bevölkerung ist die Tarifeinigung aber egal, denn: wer kann bei
einem Gang aufs Amt schon unterscheiden, ob da jetzt gearbeitet oder
gestreikt wird?" -- Thomas Pommer, n-tv Nachschlag, 10.01.2002

Peter Stadlmaier

unread,
Jan 24, 2003, 2:46:06 PM1/24/03
to
On Fri, 24 Jan 2003 20:03:47 +0100, mark richards
<dagget...@gmx.net> wrote:

>ich wußte gar nicht, daß man sich als Anwalt auch so gut(*rofl*) in
>Militärtechnik auskennt.

Du glaubst tatsaechlich dass der ein Anwalt ist?

[snip]

>Hoffentlich sind Ihre Theorien in Sachen DE-Rechtssprechung da standfester

Ich wuerde diese "Theorien" eher als Wahnvorstellungen bezeichnen.

Peter

Rupert Haselbeck

unread,
Jan 24, 2003, 2:25:45 PM1/24/03
to
Philipp Sandelmann schrieb:

> Sorry, nur deine Argumente sind an den Haaren herbeigezogen.
> Glaubst du nicht, die Staatstanwaltschaft hätte nicht auch andere
> strafrechtliche Tatbestände untersucht?
> Aber anscheinend kennst du den Begriff Ironie nicht, der einwandfrei
> aus seinem Posting hervorging.

Lustig! Du nimmst doch nicht etwa den hiesigen Gruppenkasperl ernst?

MfG
Rupert

PS: Es genügt, wenn man in _einer_ Gruppe auf RLs Unsinn antwortet (wenn
es denn überhaupt sein muß)

Rupert Haselbeck

unread,
Jan 24, 2003, 2:32:14 PM1/24/03
to
Michael Weil schrieb:

> Hmmm, also ich sehe darin eindeutig eine Beleidigung gegen Joerg -

Der objektive Tatbestand dürfte wohl gegeben sein...

> hoffen wir mal, dass er dies auch zur Anzeige bringt.
> Vielleicht stoppt das ja mal den IAAL RL ?

...aber der Täter ist zweifelsohne freizusprechen wegen offenkundiger
Schuldunfähigkeit, wie man unschwer erkennen wird, wenn man auch nur
grob querliest, welch verquere haarsträubende Äußerungen er laufend zum
Besten gibt :-)

MfG
Rupert

Michael Liedtke

unread,
Jan 24, 2003, 3:13:40 PM1/24/03
to
Rob Liebwein <-...@---.si-senjor> schrieb am 23 Jan 2003


>Es gibt selbstverstaendlich auch noch viele andere StGB's im DE-Recht,
^^^^^^
Strafgesetzbüchers? Ne, da gibt es nur das eine.


>selbstverstaendlich auch weiterhin mit den DE-Scheuklappen durch die
>de.soc.recht.datennetze laufen.

Gute Idee. Daher fup2


>Das Zitieren von personenbezogenen Postanschriften ist untersagt.

Da hatte ich doch schon mal keine Antwort drauf bekommen,
daher noch mal: Durch wen ist das wem und wo mit welcher
Verbindlichkeit untersagt?

Andreas Lange

unread,
Jan 24, 2003, 3:42:31 PM1/24/03
to
Hallo Peter,

ich Zitiere mal von RLs Webseite:

[ZITAT]
LIEBWEIN | A-Z | Salomonische Online-Lösungen

----------------------------------------------------------------------------
----

Konzept nach sog. "RL'salomonischer Lösung"

NIC.LIEBWEIN.DE

Globale und internationale Vergabestelle von Sub-Domaines zur
Domaine LIEBWEIN.DE.

Rob Liebwein (D/USA)

Network Technical Advisor, Programmer, Webdesigner, IT-Specialist,
E-Techniker, Soft- und Hardware Netzwerktechnologie mit Schwerpunkt
Internet und Intranet, ISP/IAP/Registrar...

Kanzlei Liebwein

Online- und Multimediarecht in Gegenüberstellung zu Internet- und
Netzwerktechnologie, Lösungsentwicklung zu komplexen
Netzwerkproblemsstellungen, IT-Detecting,...

[/ZITAT]

Ein Impressum fehlt, weiterhin sind dort Links zu den entsprechenden
Subdomains angegeben, die mit die Seite kann nicht angezeigt werden
ins Leere führen.

G.v.d.E.

Andreas L.

Peter Stadlmaier

unread,
Jan 24, 2003, 5:14:02 PM1/24/03
to
On Fri, 24 Jan 2003 21:42:31 +0100, "Andreas Lange"
<and...@despammed.com> wrote:

>NIC.LIEBWEIN.DE
>Globale und internationale Vergabestelle von Sub-Domaines zur
>Domaine LIEBWEIN.DE.

>Rob Liebwein (D/USA)
>Network Technical Advisor, Programmer, Webdesigner, IT-Specialist,
>E-Techniker, Soft- und Hardware Netzwerktechnologie mit Schwerpunkt
>Internet und Intranet, ISP/IAP/Registrar...

>Kanzlei Liebwein
>Online- und Multimediarecht in Gegenüberstellung zu Internet- und
>Netzwerktechnologie, Lösungsentwicklung zu komplexen
>Netzwerkproblemsstellungen, IT-Detecting,...

Haette er noch ein paar militaerische Raenge und Orden, dann waere er
wohl ein Universalgenie - so wie L.Ron Hubbard

>Ein Impressum fehlt,

Ist das nicht ein Verstoss gegen .de-recht?

>weiterhin sind dort Links zu den entsprechenden
>Subdomains angegeben, die mit die Seite kann nicht angezeigt werden
>ins Leere führen.

"Wo nix is kann auch nix werden!"

>G.v.d.E.

GrAus

Peter

Gabriela Salvisberg

unread,
Jan 24, 2003, 5:18:28 PM1/24/03
to
peter.st...@aon.at (Peter Stadlmaier) wrote:

>On Fri, 24 Jan 2003 20:03:47 +0100, mark richards
><dagget...@gmx.net> wrote:
>
>>ich wußte gar nicht, daß man sich als Anwalt auch so gut(*rofl*) in
>>Militärtechnik auskennt.
>
>Du glaubst tatsaechlich dass der ein Anwalt ist?
[snip]

Wurden nicht in einigen US-Spams "University Diplomas" oder ähnlich
beworben? Vielleicht geht das dort auch mit Anwalts-Patenten ;-)

SCNR & f-up2 poster

Gaby

Roman Racine

unread,
Jan 24, 2003, 6:05:57 PM1/24/03
to
Peter Stadlmaier wrote:

> Du glaubst tatsaechlich dass der ein Anwalt ist?

Angesichts seiner "Auftritte" in diversen Newsgroups? Ich würde sogar
behaupten, dass es sich bei ihm *nur* um einen RA handeln kann.

SCNR & Gruss

Roman Racine

Peter Stadlmaier

unread,
Jan 24, 2003, 6:32:00 PM1/24/03
to
On Thu, 23 Jan 2003 07:12:56 +0100, Rob Liebwein <-...@---.nono> wrote:

>Christian Praetorius wrote:
>> On 22 Jan 2003 08:32:34 -0800, j...@heise.de (Joerg Heidrich) wrote:
>> >Einen "RL'schen Aufkleber" mit dem Hinweis "Werbung einwerfen
>> >verboten" irgendwo in Usenet zu posten, hat rechtlich die gleiche
>> >Wirkung wie im fahlen Mondenschein unter 1.000jährigen Eichen nackt
>> >einen Ausdruckstanz gegen Spam aufzuführen...
>>
>> Klasse. Gesigged.
>
>Auch Sie mit Ihrem PRO-SPAM-Sig koennen mit einer Abmahnung und einer
>Anzeige rechnen.

[x] jetzt erst recht

Peter


--
Einen "RL'schen Aufkleber" mit dem Hinweis "Werbung einwerfen
verboten" irgendwo in Usenet zu posten, hat rechtlich die gleiche
Wirkung wie im fahlen Mondenschein unter 1.000jährigen Eichen nackt
einen Ausdruckstanz gegen Spam aufzuführen... [Joerg Heidrich]

Lothar Kimmeringer

unread,
Jan 24, 2003, 6:42:49 PM1/24/03
to
Rob Liebwein schrieb:

Aus dem Header:
Date: Thu, 23 Jan 2003 23:08:31 +0100

> Schlafens eine Nacht drueber und sagen Sie mir morgen 23.01.2003
> bis um 15:00 Uhr CET einfach per Email Bescheid.

Das mit der Fristsetzung ueben wir aber besser noch mal.
... oder das Verwenden der Zeitzonenabkuerzungen.


Gruesse, Lothar
--
Lothar Kimmeringer E-Mail: spam...@kimmeringer.de
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