ich habe auf http://www.heise.de/newsticker/data/anw-10.07.02-010/
gelesen, dass das Urteil bestätigt wurde, nach dem man für eine Träge
in seinem Gästebuch haften muss.
Ich habe auf meiner Homepage ein Forum, in dem Anonym gepostet werden
kann. Ich vermute jetzt mal, dass diese Urteil (leider) auch auf Foren
übertragen werden kann - oder? Muss ich jetzt alle Einträge durchlesen
(was ziemlich viel Zeit in Anspruch nehmen würde). Was muss ich
löschen?
Da für das Forum keine Anmeldung nötig ist, kann sich jeder hinter
einem Nickname verstecken. Kann ich verklagt/angezeigt werden, wenn
sich 2 Nicknames beleidigen?
Was passiert, wenn jemand schreiben würde das "Gasthaus XYZ (richtiger
Name des Gasthauses) ist heruntergekommen und sollte mal erneuert
werden, die Einrichtung hat wenig mit Style zu tun."? Darf ich sowas
stehen lassen?
Was ist wenn jemand schreibt: "Alle in diesem Thread sind Idioten!".
Danke,
Markus
Markus Dreinberg wrote:
>
> Hallo,
>
> ich habe auf http://www.heise.de/newsticker/data/anw-10.07.02-010/
> gelesen, dass das Urteil bestätigt wurde, nach dem man für eine Träge
> in seinem Gästebuch haften muss.
Wenn es nach "Wochen" immer noch drin steht, ist's schon
durchaus moeglich, daß von einer Haftung des Betreibers für den Context,
den er anbietet, ausgegangen werden kann.
>
> Ich habe auf meiner Homepage ein Forum, in dem Anonym gepostet werden
> kann. Ich vermute jetzt mal, dass diese Urteil (leider) auch auf Foren
> übertragen werden kann - oder? Muss ich jetzt alle Einträge durchlesen
> (was ziemlich viel Zeit in Anspruch nehmen würde). Was muss ich
> löschen?
>
> Da für das Forum keine Anmeldung nötig ist, kann sich jeder hinter
> einem Nickname verstecken. Kann ich verklagt/angezeigt werden, wenn
> sich 2 Nicknames beleidigen?
>
> Was passiert, wenn jemand schreiben würde das "Gasthaus XYZ (richtiger
> Name des Gasthauses) ist heruntergekommen und sollte mal erneuert
> werden, die Einrichtung hat wenig mit Style zu tun."? Darf ich sowas
> stehen lassen?
>
> Was ist wenn jemand schreibt: "Alle in diesem Thread sind Idioten!".
Es ist Dir überlassen, was da steht. Es gibt halt immer, wo kein Kläger,
da auch kein Richter. Prinzipiell kann man erst wegen alles verklagt
werden ;-) So pauschalt läßt sich dazu nichts sagen.
S.
> Muss ich jetzt alle Einträge durchlesen
besser ist das.
> Was muss ich löschen?
Alles was illegal ist. Alles, was nicht mehr vom Recht auf freie
Meinungsäußerung gedeckt ist und wodurch andere Leute zu Schaden kommen
könnten.
> Da für das Forum keine Anmeldung nötig ist, kann sich jeder hinter
> einem Nickname verstecken. Kann ich verklagt/angezeigt werden, wenn
> sich 2 Nicknames beleidigen?
Angeklagt kannst Du immer werden. Die Frage ist, welche Aussicht auf
Erfolg eine Klage haben kann. Falls eine Beleidigung länger als nötig im
Netz steht, dann kannst nach dem zitierten Urteil Du dafür haftbar
gemacht werden. Das ist eigentlich ziemlich selbstverständlich, denn es
ist Dein Forum, und womöglich können die User selbst ihre Beiträge gar
nicht selber löschen. Ich halte die in dem Urteil vorgegebene Frist von
einer Woche für vielfrequentierte Foren schon für ziemlich lange.
> Was passiert, wenn jemand schreiben würde das "Gasthaus XYZ (richtiger
> Name des Gasthauses) ist heruntergekommen und sollte mal erneuert
> werden, die Einrichtung hat wenig mit Style zu tun."? Darf ich sowas
> stehen lassen?
Sowas betrachte ich als zulässige Meinmungsäußerung. Problematisch
wird's, wenn der Schreiber selbst ein konkurrierendes Gasthaus betreibt.
Andererseits ist es nicht gerade stilvoll, in einem deutschen Satz das
englische Wort "Style" anstelle des deutschen "Stil" zu verwenden, so
daß sich der Konkurrent hier hinsichtlich Stilfragen selbst
disqualifiziert :-)
> Was ist wenn jemand schreibt: "Alle in diesem Thread sind Idioten!".
Dann hat er vielleicht Recht (und um Recht geht's hier doch :-)). Ein
öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung kann ich dabei absolut
nicht erkennen. Und ich denke nicht, daß sich irgend jemand durch so ein
Posting persönlich beleidigt fühlen kann.
Tom Berger
--
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Guten Morgen!
> Ich habe auf meiner Homepage ein Forum, in dem Anonym gepostet werden
> kann. Ich vermute jetzt mal, dass diese Urteil (leider) auch auf Foren
> übertragen werden kann - oder? Muss ich jetzt alle Einträge durchlesen
> (was ziemlich viel Zeit in Anspruch nehmen würde). Was muss ich
> löschen?
Du liest erst einmal den Mammutthread mit 151 Postings hierzu.
http://groups.google.de/groups?q=g:thl2675306355d&dq=&hl=de&lr=&ie=UTF-8&oe=UTF-
8&selm=3D11FC01.542E%40liebwein.de
news:3D11FC...@liebwein.de ff.
--
__________________________________________________________
News suchen, lesen, schreiben mit http://newsgroups.web.de
> Ich vermute jetzt mal, dass diese Urteil (leider) auch auf
> Foren übertragen werden kann
Wieso "leider" ? Zu den guten Gruenden fuer anonyme Beitraege
zaehlen anonyme Beleidigungen oder Verleumdungen i.d.R. nicht.
> Muss ich jetzt alle Einträge durchlesen
Wenn Du Hinweise bekommst, dass was nicht okay ist, und Du die
Hinweise ignorierst, aber andere beachtest (so habe ich das
bei Heise rausgelesen), kannst Du jedenfalls nicht "Unwissen"
glaubhaft machen.
> Was muss ich löschen?
Alles was Du selbst fuer eindeutig rechtswidrig haeltst. Die
Verantwortung wirst Du nicht los, irgendwer muss den Kopf im
Zweifel hinhalten, Du oder die Autoren (oder Dein ISProvider,
aber der wird sich schon abgesichert haben ;-)
> Darf ich sowas stehen lassen?
Du "darfst" alles stehen lassen, und andere "duerfen" Dich dann
verklagen, und wer die besseren Argmente hat, gewinnt (Theorie)
Ohne Gewaehr, IANAL, disclaimer, bye, Frank
Da gabs mal einen Journalisten, der schrieb:
"Die Hälfte der Stadträte sind Idioten!"
Als er Probleme bekam, schrieb er:
"Ich habe mich geirrt.
Die Hälfte der Stadträte sind keine Idioten"
> ich habe auf http://www.heise.de/newsticker/data/anw-10.07.02-010/
> gelesen, dass das Urteil bestätigt wurde, nach dem man für eine Träge
> in seinem Gästebuch haften muss.
Nein, das hast du da nicht gelesen. Das steht da nämlich nicht! Das
Urteil ist mal wieder ein Kandidat für die Charts der unverstandenden
Texte.
Der in dem betreffenden Urteil entschiedene Fall betraf einen Webmaster,
der in seinem Gästebuch regemäßig Beiträge gelöscht hatte, aber über
einen längeren Zeitraum andere beleidigende Inhalte hatte stehenlassen.
Und genau dann haftet er dafür.
Also hast du zwei Möglichkeiten: Entweder du bearbeitest dein Forum,
dann haftest du für deine Bearbeitung (mußt also alle Beleidigungen
löschen). Oder du bearbeitest dein Forum nicht, dann kann es zwar zur
Müllhalde werden, aber du bist nicht für fremde Einträge verantwortlich.
Der ganze Rest deiner Ausführungen geht von flaschen Voraussetzungen
aus, also beantworte ich ihn gar nicht erst.
Ciao Henning
FALSCH.
Da ich nie vorher Beiträge gelöscht hatte, wäre ich nach deiner Schilderung
nicht verantwortlich gewesen ...
Man ist grundsätzlich IMMER für die Einträge haftbar, nur über den Zeitraum,
in denen man kontrollieren muss, sind sich die Gerichte nicht einig - einige
meinen, wöchentlich wäre zumutbar, andere geben etwas mehr Zeit.
In meinem Falle - es war Anfang 2001 - gab es übrigens noch keine richtigen
Urteile dazu.
Und dazu kam, dass ich die Einträge umgehend(!) löschte, nachdem ich von dem
beleidigten RA darauf (ohne Geldforderung) aufmerksam gemacht wurde.
Allerdinge schickte er mir dann Abmahnkosten deswegen, nachdem er den ersten
(Explorer) Prozeß verloren hatte und für diese Kosten aufkommen sollte ...
(was rechtens ist, mich aber ärgerte, da es so offensichtlich war).
Gruss Ulrike Strieder
Ohne Name wirst du in den Rechtsgruppe schlicht nicht ernst genommen.
Bitte trage den ein.
> > Nein, das hast du da nicht gelesen. Das steht da nämlich nicht! Das
> > Urteil ist mal wieder ein Kandidat für die Charts der unverstandenden
> > Texte.
> >
> > Der in dem betreffenden Urteil entschiedene Fall betraf einen Webmaster,
> > der in seinem Gästebuch regemäßig Beiträge gelöscht hatte, aber über
> > einen längeren Zeitraum andere beleidigende Inhalte hatte stehenlassen.
> > Und genau dann haftet er dafür.
> >
> > Also hast du zwei Möglichkeiten: Entweder du bearbeitest dein Forum,
> > dann haftest du für deine Bearbeitung (mußt also alle Beleidigungen
> > löschen). Oder du bearbeitest dein Forum nicht, dann kann es zwar zur
> > Müllhalde werden, aber du bist nicht für fremde Einträge verantwortlich.
>
> FALSCH.
> Da ich nie vorher Beiträge gelöscht hatte, wäre ich nach deiner Schilderung
> nicht verantwortlich gewesen ...
> Man ist grundsätzlich IMMER für die Einträge haftbar, nur über den Zeitraum,
> in denen man kontrollieren muss, sind sich die Gerichte nicht einig - einige
> meinen, wöchentlich wäre zumutbar, andere geben etwas mehr Zeit.
Und das ergibt sich woraus? In den juristischen Fachgruppe ist es
üblich, dass man seine Aussagen belegen kann.
Ich beziehe mich auf das Verfahren vor dem LG Düsseldorf (AZ: 2a O
312/01), über das der Heise-Ticker berichtete.
> In meinem Falle - es war Anfang 2001 - gab es übrigens noch keine richtigen
> Urteile dazu.
>
> Und dazu kam, dass ich die Einträge umgehend(!) löschte, nachdem ich von dem
> beleidigten RA darauf (ohne Geldforderung) aufmerksam gemacht wurde.
> Allerdinge schickte er mir dann Abmahnkosten deswegen, nachdem er den ersten
> (Explorer) Prozeß verloren hatte und für diese Kosten aufkommen sollte ...
> (was rechtens ist, mich aber ärgerte, da es so offensichtlich war).
Und du hast wie auf diese Abmahnung reagiert? Einfach gezahlt oder den
Anspruch fachlich prüfen lassen?
Ciao Henning
hört hört...
> Ich beziehe mich auf das Verfahren vor dem LG Düsseldorf
> (AZ: 2a O 312/01), über das der Heise-Ticker berichtete.
ach?
ach was?
Hättest du den Heise Artikel nur ein ganz kleines bissl
gründlicher gelesen, wüßtest du ohne weiter nachfragen,
wen du da anpöbelst. Lesen bildet.
>> Und dazu kam, dass ich die Einträge umgehend(!) löschte, nachdem ich
von dem
>> beleidigten RA darauf (ohne Geldforderung) aufmerksam gemacht wurde.
>> Allerdinge schickte er mir dann Abmahnkosten deswegen, nachdem er den
ersten
>> (Explorer) Prozeß verloren hatte und für diese Kosten aufkommen sollte
..
>> (was rechtens ist, mich aber ärgerte, da es so offensichtlich war).
Die Grenzen der mißbräuchlichen Anwendung von Abmahnwahn
wollen ausgetestet sein... :-/
> Ohne Name wirst du in den Rechtsgruppe schlicht nicht ernst genommen.
> Bitte trage den ein.
Besser so? :->
Dafür hatte ich mit vollem Namen "unterschrieben" ...
> > FALSCH.
> > Da ich nie vorher Beiträge gelöscht hatte, wäre ich nach deiner
Schilderung
> > nicht verantwortlich gewesen ...
> > Man ist grundsätzlich IMMER für die Einträge haftbar, nur über den
Zeitraum,
> > in denen man kontrollieren muss, sind sich die Gerichte nicht einig -
einige
> > meinen, wöchentlich wäre zumutbar, andere geben etwas mehr Zeit.
>
> Und das ergibt sich woraus? In den juristischen Fachgruppe ist es
> üblich, dass man seine Aussagen belegen kann.
> Ich beziehe mich auf das Verfahren vor dem LG Düsseldorf (AZ: 2a O
> 312/01), über das der Heise-Ticker berichtete.
Ich auch, denn ich bin die besagte Homepagebetreiberin dieses Verfahrens,
und wollte hier nur deine falsche Schilderung berichtigen.... Vielleicht
solltest du genauer lesen und dann ein wenig kombinieren ;-)
> Und du hast wie auf diese Abmahnung reagiert? Einfach gezahlt oder den
> Anspruch fachlich prüfen lassen?
Kannst Du bei Heise nachlesen ;-))
> Ciao Henning
Jep, auch ciao! Ulrike
Hast Du denn die Emailadresse nicht gelesen, um wen es hierbei ging?
Richtig, um eine Dame die von RA Gravenreuth angebeckt worden ist, vgl.
I. Hintergrund: Explorer
[20.02.2001] - Gravenreuth geht leer aus; Homepage-Betreiberin braucht
keine Abmahnkosten von fast 2.000 Mark zu zahlen
http://www.interrob.org/klagegemeinschaft/
Im uebrigen, ist eigentlich Dein Hinweis - gefaelligst mit Name posten
zu muessen - nicht mit Datensparsamkeit verbunden insbesondere dann,
wenn auf die Moeglichkeit einer Nicknamenswahl nicht hingewiesen wird?
> Und das ergibt sich woraus? In den juristischen Fachgruppe ist es
> üblich, dass man seine Aussagen belegen kann.
In Deinen komischen juristischen Fachgruppen ist es auch ueblich zu
fordern, dass Forums- und Gaestebuchbetreiber vorher Rechtswissenschaft
zu studieren haben, bevor diese ein Forum oder Gaestebuch aufziehen.
Irgendwo ticken da Deine juristischen Fachgruppen nicht ganz richtig.
> > Und dazu kam, dass ich die Einträge umgehend(!) löschte, nachdem ich von dem
> > beleidigten RA darauf (ohne Geldforderung) aufmerksam gemacht wurde.
> > Allerdinge schickte er mir dann Abmahnkosten deswegen, nachdem er den ersten
> > (Explorer) Prozeß verloren hatte und für diese Kosten aufkommen sollte ...
> > (was rechtens ist, mich aber ärgerte, da es so offensichtlich war).
> Und du hast wie auf diese Abmahnung reagiert? Einfach gezahlt oder den
> Anspruch fachlich prüfen lassen?
Und der Hinweis auf die Moeglichkeit einer negative Feststellungsklage
fehlt auch hier von Dir.
Rob
--
Der Fisch im T-Bone's Aquarium Vol. 3
Zum Abbauen von Onlinestress, z.B. für Online- und Multimediaanwaelte,
Richter oder Spitzenjuristen, wenn globales Internet anscheinend so
kompliziert sein sollte: http://www.interrob.de/recht/film/
Sehe ich auch so. Ich verstehe sowieso nicht, warum dass das ganze
Thema - welches bereits in 154 Postings komplett durchdiskutiert worden
ist und hier von Henning (der sich in diesem Mammutthread mehrfach
blamiert hatte) und jetzt auf diesen Thread ausweicht - so dass das
alles nochmals diskutiert werden muss. Ich verweise hierzu auf:
LG Trier: Haftung fuer Gaestebuecher und Foren
http://groups.google.de/groups?q=g:thl2675306355d&dq=&hl=de&lr=&ie=UTF-8&oe=UTF-8&selm=3D11FC01.542E%40liebwein.de
news:3D11FC01.542E%40liebwein.de
> > Und du hast wie auf diese Abmahnung reagiert? Einfach gezahlt oder den
> > Anspruch fachlich prüfen lassen?
> Kannst Du bei Heise nachlesen ;-))
Wo? URL? Ich kann - aufgrund des offensichtlich bestehenden
Rechtsschutzbeduerfnis - keine negative Feststellungsklage gegen RA
Gravenreuth finden.
http://groups.google.de/groups?hl=de&lr=&ie=UTF-8&oe=UTF-8&selm=3CC7F686.32CA%40liebwein.de
Finden kann ich nur, was "parasite" heisst:
Entry Word: parasite
Function: noun
Text: a person who is supported or seeks support from another without
making an adequate return <lived as a parasite in his father's house>
Synonyms barnacle, bloodsucker, freeloader, hanger-on, leech, lounge
lizard, ||spiv, sponge, sponger, sucker; SYCOPHANT
Related Word dependent; smell-feast; deadbeat, idler, laze
Dazu faellt mir zu RA Gravenreuth z.B. LG Muenchen - 9 HK O 14840/99 v.
08.12.1999 "Webspace" mit sinngemaess "Abmahnung zum reinen Zwecke des
Geldverdienens" folgendes ein:
"...Jedenfalls nach zivilprozessualen Gründen ist davon auszugehen, daß
die hier zu beurteilende Abmahnung vom 02.08.1999 eine Serienabmahnung
zum alleinigen Zweck des Geldverdienens ist..."
vgl. LG Muenchen - 9 HK O 14840/99 v. 08.12.1999 "Webspace"
"...selbst dort, wo jeder vernünftige und halbwegs an einem fairen
Verfahren Interessierte Bemühungen, durch Einsatz von Gerichten
Entscheidungen zu erzwingen, unterläßt, klagte der Kläger und
dokumentiert hierdurch sein Kosteninteresse nach Auffassung der Kammer
in besonders deutlicher Form..."
vgl. LG Muenchen - 9 HK O 14840/99 v. 08.12.1999 "Webspace"
sowie eine fast 5 DIN-A4-Seiten lange Liste aus
LG München - 9 HKO 850/99 v. 25.05.1999 "Explorer"
LG Bochum - 14 O 120/99 v. 14.10.1999 "Webspace"
LG Muenchen - 9 HK O 14840/99 v. 08.12.1999 "Webspace"
LG Düsseldorf - 2 A O 106/00 v. 25.10.2000 "Explorer"
LG Bielefeld - 3 O 452/00 v. 29.12.2000 "Explorer"
OLG Duesseldorf - 20 U 194/00 v. 20.02.2001 "Explorer"
Warum soll das mit dem
Entry Word: parasite
Function: noun
Text: a person who is supported or seeks support from another without
making an adequate return <lived as a parasite in his father's house>
Synonyms barnacle, bloodsucker, freeloader, hanger-on, leech, lounge
lizard, ||spiv, sponge, sponger, sucker; SYCOPHANT
Related Word dependent; smell-feast; deadbeat, idler, laze
nicht uebereinstimmen?
Von daher haette ich in Anbetracht der gesamten Umstaende den Eintrag
im Gaestebuch mit sinngemaess "Gravenreuth ist ein Parasit" ebenfalls
nicht geloescht. M.E. kann man sich auch eine nach Art. 5 GG abgegebene
freie Meinungsaeusserung zu eigen machen, wenn man die gleiche Meinung
vertritt so dass es auf die TDG-Haftung nicht mehr darauf ankommt, wenn
die Meinungsaeusserung den Tatsachen entspricht. Man kann sich dann
damit einiges an Schriftsatzschreiberle sparen.
Im uebrigen muss ich aufgrund der gravenreutschen Tanja-Geschichte mit
dieser Namensfakerei auch davon ausgehen, dass moeglicherweise entweder
RA Gravenreuth den fraglichen Gaesteeinbucheintrag unter einem anderen
Namen selbst gemacht hat oder durch seine gravenreutschen Maulwuerfe
machen lassen hat - um moeglicherweise letztendlich bei der
Kostenerstattung sich eine Hintertuere gegen Ulrike aufzubasteln, hier:
Der Ulrike eine Forderung entgegenzuhalten und ihr das Leben schwer zu
machen. Eine solchige Vorgehensweise wuerde ich dann auch fuer
rechtsmissbraeuchlich und einen Verstoss gegen § 43 BRAO halten, vgl.
BRAO § 43 - Allgemeine Berufspflicht
"...Der Rechtsanwalt hat seinen Beruf gewissenhaft auszuüben. Er hat
sich innerhalb und außerhalb des Berufes der Achtung und des Vertrauens,
welche die Stellung des Rechtsanwalts erfordert, würdig zu erweisen..."
vgl. http://www.brao.de/par43/
> Entry Word: parasite
Taugt nix, Du brauchst ein deutsches Woerterbuch und
einige Geschichtskenntnisse zurueck bis Degussa 194?.
> LG München - 9 HKO 850/99 v. 25.05.1999 "Explorer"
> LG Bochum - 14 O 120/99 v. 14.10.1999 "Webspace"
[...]
Hoffentlich fehlt "Rainbow BBS" in Deinem Archiv nicht.
Bye, Frank
Gut. Nachdem aber Englisch die Hauptsprache im Internet und das Teil im
Gaestebuch war, dann uebersetze ich Dir das o.g. halt 1:1 von Deutsch
auf Englisch:
Parasit (Hauptwort)
Text: Eine Person, welche von jemanden unterstuetzt wird oder eine
Unterstuetzung von jemanden sucht - ohne sich zu revanchieren; "lebte
wie ein Parasit im Haus des Vaters"
Synonyme: Schmarotzer, Trittbrettfahrer, Nasenknebel, Rankenfüsser,
Entenmuschel, Klette [fig.], Seepocke, Weißwangengans, Blutsauger
[fig.], Blutsauger [zool.], Rankenfußkrebs
Verwandtes Wort unselbststaendig, geruchswirt, marode, Faulenzer,
Mitläuferwalze
> einige Geschichtskenntnisse zurueck bis Degussa 194?.
Gab es damals auch schon diese rechtsanwaltschaftlichen
BRAGO-Blutsauger? ;-))
> > LG München - 9 HKO 850/99 v. 25.05.1999 "Explorer"
> > LG Bochum - 14 O 120/99 v. 14.10.1999 "Webspace"
> Hoffentlich fehlt "Rainbow BBS" in Deinem Archiv nicht.
Hmm, ehrlich gesagt hab ich davon nur oberflaechlich gehoert. Gibt es
hier auch solchartige BRAGO-Blutsauger? Eventuell Schriftsaetze, die von
den gravenreutschen Werkstudenten geschrieben werden weil der Herr Baron
zu faul ist diese selbst zu tippen und lieber in Foren COPY-PASTemated?
Im Ernst: Was ist denn mit der Rainbow BBS genau gewesen?
Rob
> Nachdem aber Englisch die Hauptsprache im Internet und das
> Teil im Gaestebuch war, dann uebersetze ich Dir das o.g.
Danke, aber darauf wollte ich nicht hinaus. Es ist wie mit
"Neger" (deutsch), das _nicht_ dasselbe wie "nigger" ist.
Noch nicht einmal "verboten" (englisch) ist dasselbe wie
"verboten" (deutsch).
"Ihr" (GA und umzu) habt bei "parasite" vielleicht einige
Romanfiguren von Dickens im Kopf, "wir" denken bei "Parasit"
vielleicht an industriellen Massenmord. Insofern nuetzt
woertliche Uebersetzung aus einem englischen Lexikon nix.
>> einige Geschichtskenntnisse zurueck bis Degussa 194?.
> Gab es damals auch schon diese rechtsanwaltschaftlichen
> BRAGO-Blutsauger? ;-))
Nein, die haben Zyklon-B zur Parasitenbekaempfung produziert.
>> Hoffentlich fehlt "Rainbow BBS" in Deinem Archiv nicht.
> Hmm, ehrlich gesagt hab ich davon nur oberflaechlich gehoert.
> Gibt es hier auch solchartige BRAGO-Blutsauger?
Damit hat sich FvG bei allen mir bekannten FidoNet-Sysops sehr
unbeliebt gemacht. Ungeprueft die ersten drei Google-Treffer
zur Anfrage "Rainbow BBS Gravenreuth":
<http://www.gravenreuth.de/titel/check/>
<http://www.heise.de/ct/95/08/026/>
<http://www.hackerland.de/hackertales/left.htm>
Bye, Frank