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?hilft ihrem Körper, mit Stress besser fertig zu werden"

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Rhino Ceros

unread,
Aug 11, 2003, 9:41:52 AM8/11/03
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Die Frechheit in voller Länge:

ZITAT AN
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Presse
Pressemeldungen

Übersicht der Pressemeldungen
EU-Kommission: Vorschlag für Lebensmittelwerbung schießt weit über das Ziel
hinaus

Wiesbaden, den 17. Juli 2003: Die Werbung für Lebensmittel soll europaweit
unverhältnismäßig stark reglementiert werden. Der gestern vorgelegte
Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung über nährwert-
und gesundheitsbezogene Angaben und Werbeaussagen für Lebensmitteln
bedeutet das Aus für viele vertraute und erfolgreiche Werbebotschaften,
wenn er in dieser Form tatsächlich vom Europäischen Parlament und vom Rat
verabschiedet werden sollte: Künftig sollen generelle Werbeaussagen zum
allgemeinen Wohlbefinden (z. B. ?hilft ihrem Körper, mit Stress besser
fertig zu werden?) verboten sein. Unzulässig sind auch Werbeaussagen, die
sich auf die psychische Funktionen oder Verhaltensfunktionen beziehen.
Konkret heißt das Schluß mit ?Haribo macht Kinder froh? oder ?Red Bull
verleiht Flügel?.
?Mit derart weitgehenden Restriktionen schießt die EU-Kommission weit über
das Ziel hinaus?, sagt Wolfgang Hainer, Geschäftsführer der Organisation
Werbungtreibende im Markenverband (OWM). Ursprünglich beabsichtigte die
Kommission, ungleiche Marktbedingungen in den EU- Mitgliedstaaten bei
gesundheitsbezogenen Angaben und Werbeaussagen zu beseitigen. Durch die
Harmonisierung der unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen in den
einzelnen Mitgliedssstaaten soll der grenzüberschreitende Handel
erleichtert werden. ?Dies ist aus Binnenmarktaspekten grundsätzlich
erwägenswert, darf aber nicht dazu führen, das Recht auf freie kommerzielle
Meinungsäußerung unverhältnismäßig einzuschränken und die Werbebranche
ihrer gestalterischen Freiheit zu berauben?, so Hainer. Dies widerspreche
allen Aussagen der Europäischen Kommission, für eine Deregulierung und
Liberalisierung der Märkte einzutreten.
So soll nicht nur eine Positivliste mit zulässigen nährwertbezogenen Angaben
(?fettarm?, ?hoher Ballaststoffgehalt?) erstellt werden, sondern der
Vorschlag sieht auch vor, ein Verzeichnis für bereits anerkannte spezifisch
gesundheitsbezogene Werbeaussagen, wie z. B. ?Kalzium ist gut für die
Zähne?, einzurichten. Andere - nach Meinung der Kommission ? noch nicht
allgemein anerkannte gesundheitsspezifische Werbeaussagen, wie etwa
?Vollkornbrot kann ihr Herz gesund erhalten?, sollen vor ihrer Zulassung
einem aufwendigen Prüfverfahren der Europäischen Behörde für
Lebensmittelsicherheit unterzogen werden. Die Dauer dieses Verfahrens
beträgt mindestens neun Monate.
?Ein Alptraum für jeden Werbungtreibenden, denn bei der Länge und dem
bürokratischen Aufwand des Prüfverfahrens wird es unmöglich, eine
Werbekampagne zu planen, da nicht klar ist, ob das Ergebnis positiv oder
negativ ausfällt?, so Carolin Zapf, stellvertretende Geschäftsführerin der
OWM.
Ebenfalls verboten werden sollen sämtliche nährwert- und
gesundheitsbezogenen Angaben für alkoholische Getränke mit mehr als 1,2 %
Alkohol. Neben dem Verbot für Angaben bezüglich schlankmachender Wirkung
oder Gewichtskontrolle, sollen auch Verweise auf Aussagen oder
befürwortenden Stellungnahmen von Ärzten oder anderen Gesundheitsexperten
künftig nicht mehr zulässig sein.
Rückfragen:
Wolfgang Hainer, Tel.: 0611-5867-21
Carolin Zapf, Tel.: 0611-5867-24
17.07.2003

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OWM, Schöne Aussicht 59, 65193 Wiesbaden
Telefon: (0611) 58 67-0, Fax: (0611) 58 67-27
E-Mail: in...@markenverband.de, Internet: www.owm.de

Quelle: OWM, Organisation Werbungtreibende im Markenverband
Online im Internet; URL: http://owm.de/pressemeldungen.php
[Stand:11.08.2003, 16:30:37]
ZITAT AUS

Ich wünsche denen, daß ihre Bude brennt und daß ihnen einer ihrer eigenen
Leute leere Feuerlöscher verkauft hat mit dem Werbeslogan, die seien die
leichtesten auf dem Markt. Dann wollen wir doch mal sehen, wie sehr die
plötzlich Feurio und Wahrheitsgebot in der Werbung schreien...

Rhino Ceros

unread,
Aug 11, 2003, 10:15:11 AM8/11/03
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Rhino Ceros wrote:

Den MLMern geht die Pressemeldung des OWM wohl nicht weit genug.

"Gabi
Mitglied
Benutzer # 257
Bewertung:

Dazu fällt mir folgendes ein:
Grundgesetz
Artikel 5 Absatz 1
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern
und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert
zu unterrichten....

Artikel 5 Absatz 3
Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.....

Mein Anwalt hat mir sehr deutlich gesagt, welcher Spielraum nach diesen
Artikeln bleibt! Man muß ja nicht nach jeder Aussage gleich die
Produktpackung hochzeigen.... Langsam und nacheinander kommt man manchmal
schneller ans Ziel!
Gabi"

Gefunden habe ich das bei
http://www.mlm-news.de/ubb/ultimatebb.php?ubb=get_topic;f=10;t=000133;p=1#000002

Richtig interessant ist aber

"Mein Anwalt hat mir sehr deutlich gesagt, welcher Spielraum nach diesen
Artikeln bleibt! Man muß ja nicht nach jeder Aussage gleich die
Produktpackung hochzeigen.... Langsam und nacheinander kommt man manchmal
schneller ans Ziel!
Gabi"

Damit gibt sie zu, SACHKUNDIG gemacht worden zu sein durch ihren Anwalt.
Sich mit "Nichtwissen" rausreden kann die nicht mehr. :-)
Gleichzeitig gibt sie zu, wie sie arbeitet. Wenn die sich jetzt den
kleinsten Mucks erlaubt und ein Staatsanwalt, der sein Gehalt wert ist,
die in die Mangel nimmt, das kann teuer werden...

Wie heißt das hier noch mal? POPCORN!

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