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Jugendschutz im WWW

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Klaus Opel

unread,
Aug 20, 2000, 3:00:00 AM8/20/00
to
Hallo,

nachdem der Geschäftsführer der Firma erodata, die u.a. den Service
www.ueber18.de in einer hiesigen Zeitung (Mainzer RZ) als Retter des
Jugendschutzes herausgearbeitet wurde, möchte ich doch eines nochmal
irgendwie explizit geklärt sehen:

1. Ist es wirklich strafbar, wenn ein Minderjähriger sich ein Adult-
Passwort holt, indem er vorgibt sein Vater zu sein und dessen
Personalausweisdaten in einem Internet-Formblatt einträgt?

2. Falls ja für wen?

3. Falls das passiert ist, wer trägt dann die Verantwortung dafür, dass
einem Minderjährigen pornografische Daten zugänglich gemacht werden?

Der Porno-Provider oder derjenige, der mit einem (unzulänglichen?)
System zur Alters-Verifikation die Voraussetzung dafür geschaffen
hat?

4. AFAIK erkennt die Rechtsprechung es nicht als ausreichende Rechtfer-
tigung an, wenn ein Porno-Versender sich eine Ausweis-Kopie vorlegen
lässt.
Was unterscheidet rechtlich die Übermittlung der Personalausweis-
Daten von einer Übersendung einer Ausweiskopie?

Ich weiss, dass in in dem thread "Altersschutz Personalausweis" das
Thema schon mal allgemein diskutiert wurde, aber ich möchte diese
Thematik mal auf meine 4 Fragen explizit konkretisieren.

Klaus.

PS: x-post ohne f'up, da rz.talk eine lokale Gruppe der Rhein-Zeitung
ist.

--

http://www.klaus-opel.de ~ 200 Bilder der Kanaren

Tobias Huch

unread,
Aug 20, 2000, 3:00:00 AM8/20/00
to
> 1. Ist es wirklich strafbar, wenn ein Minderjähriger sich ein Adult-
> Passwort holt, indem er vorgibt sein Vater zu sein und dessen
> Personalausweisdaten in einem Internet-Formblatt einträgt?

Urkundenfälschung. (darüber braucht man auch nicht zu diskutieren, da es
Tatsache ist)

> 2. Falls ja für wen?

Für den Minderjährigen und für die Eltern (Urkundenfälschugn und Verletzung
der Aufsichtspflicht)

> 3. Falls das passiert ist, wer trägt dann die Verantwortung dafür, dass
> einem Minderjährigen pornografische Daten zugänglich gemacht werden?

Die Eltern

> Der Porno-Provider oder derjenige, der mit einem (unzulänglichen?)
> System zur Alters-Verifikation die Voraussetzung dafür geschaffen
> hat?

Die Eltern bzw. wenn ein "unzulänglicher" Schutz vorhanden ist (z.B. die
Abfrage: Bist du 18 ? Ja .. NEIN), dann haftet der Anbieter.

> 4. AFAIK erkennt die Rechtsprechung es nicht als ausreichende Rechtfer-
> tigung an, wenn ein Porno-Versender sich eine Ausweis-Kopie vorlegen
> lässt.
> Was unterscheidet rechtlich die Übermittlung der Personalausweis-
> Daten von einer Übersendung einer Ausweiskopie?

Das ist was anderes. Im §184 StGB ist es verboten, Pornographie zu versenden
!!!
Das hat aber nichts mit Sex im WWW zu tun.

Tatsache ist, dass es derzeit kein einziges anerkanntes AVS auf dem Markt
gibt.

Bisher kann niemand mit z.B. x-check, ueber18.de, checkin2000, ... etc.
(die 3 größten in DE) Ärger bekommen.
Da aber gerade Klagen vor dem europäischen Gerichtshof vorbereitet werden,
sieht es leider so aus, dass in ca. 2-4 Jahren in DE Jugendschutz-Systeme
keine Pflicht mehr sind.

Grüße

Tobias


Franz Georg Köhler

unread,
Aug 20, 2000, 3:00:00 AM8/20/00
to
Klaus Opel <Kl...@klaus-opel.de> wrote:
>
> nachdem der Geschäftsführer der Firma erodata, die u.a. den Service

Wer ist das?


Gruß
Franz Georg

--
http://www.hanau.net/fgk/ 0x5E7A588D
Alle unsere Unixkisten wurden hingestellt und laufen. Bei Windows läuft
vor allem der Mensch, der versuchen darf, das Zeug in Gang zu halten.
Jens Dittmar in de.comp.advocacy

Peter Scholz

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Aug 20, 2000, 3:00:00 AM8/20/00
to
Am Sun, 20 Aug 2000 18:45:33 +0200, meinte "Tobias Huch"
<th...@t-online.de>

>> 1. Ist es wirklich strafbar, wenn ein Minderjähriger sich ein Adult-
>> Passwort holt, indem er vorgibt sein Vater zu sein und dessen
>> Personalausweisdaten in einem Internet-Formblatt einträgt?
>
>Urkundenfälschung. (darüber braucht man auch nicht zu diskutieren, da es
>Tatsache ist)
>

das bestreite ich. Wenn er die Daten seines Vaters eingibt, sind die
Daten korrekt und eine Verfälschung hat nicht stattgefunden.

>> 2. Falls ja für wen?
>
>Für den Minderjährigen und für die Eltern (Urkundenfälschugn und Verletzung
>der Aufsichtspflicht)
>

auch das darf bestritten werden. Die Schutzvorschriften sollen
verhindern, das Jugendliche mit pornographischem Material in Kontakt
kommen. Die Schutzvorschrift verlangt vom Anbieter des Materials
entsprechende Vorsorge. U. a. ist es dehalb nicht erlaubt, gegen
Ausweiskopie pornographisches Material zu versenden.

>Die Eltern bzw. wenn ein "unzulänglicher" Schutz vorhanden ist (z.B. die
>Abfrage: Bist du 18 ? Ja .. NEIN), dann haftet der Anbieter.
>

ohoh, Du machst es Dir dabei aber sehr, sehr einfach. Ich würde
zunächst mal den Anbieter wegen der Verbreitung von Pornographie an
Minderjährige belangen

>> 4. AFAIK erkennt die Rechtsprechung es nicht als ausreichende Rechtfer-
>> tigung an, wenn ein Porno-Versender sich eine Ausweis-Kopie vorlegen
>> lässt.
>> Was unterscheidet rechtlich die Übermittlung der Personalausweis-
>> Daten von einer Übersendung einer Ausweiskopie?
>
>Das ist was anderes. Im §184 StGB ist es verboten, Pornographie zu versenden
>!!!

ebens, und der Abrufder Internetseite ist damit gleichzusetzen

>Das hat aber nichts mit Sex im WWW zu tun.

wo liegt der Unterschied?

Die einzige Problematik bei der Strafverfolgung ist wohl den Anbieter
zu definieren. Ist es der

Provider? eher nein, schliesslich kann man diesen mit dem Postboten
gleichsetzten und dieser haftet bekantlich grundsätzlich nicht für die
Überbrachte Nachricht.

Bleiben also die Vermittler mit Adultcheck und der eigentliche
Webseitenbetreiber. Da will ich aber kein Urteil zu wagen.

Peter

Klaus Opel

unread,
Aug 20, 2000, 3:00:00 AM8/20/00
to
Hallo Tobias,

>Urkundenfälschung. (darüber braucht man auch nicht zu diskutieren, da es
>Tatsache ist)

Nein. Denn Falschnagaben in einem Fragebogen sind keine Fälschung,
sondern arglistige Taäuschung, die aber für sich allein nicht
strafbar ist.
Man könnte einen Betrug konstruieren, aber dafür fehlt es dem
Vermögensvorteil durch die Täuschung.
Ggfs. käme auch (mittelbare) Falschbeurkundung in Frage, nur dass
das an der öffentlichen Urkunde.

>> 2. Falls ja für wen?
>
>Für den Minderjährigen und für die Eltern (Urkundenfälschugn und Verletzung
>der Aufsichtspflicht)

Seit wann ist Verletzung der Aufsichtspflicht eine Straftat?

Müssen nach Deiner Ansicht die Eltern ihren 17-jährigen Filius auf
Schritt und Tritt überwachen?

Wenn man bedenkt, was schon bei 10-jährigen Kindern als ausreichende
Rrfüllung der Aufsichtspflicht gewertet wird, dann ist eine Überwachung
der Fast-Volljährigen am Computer nicht zu verlangen.

>> 3. Falls das passiert ist, wer trägt dann die Verantwortung dafür, dass
>> einem Minderjährigen pornografische Daten zugänglich gemacht werden?

>Die Eltern

Das wird eines Tages ein Staatsanwalt zu entscheiden haben...

>> Der Porno-Provider oder derjenige, der mit einem (unzulänglichen?)
>> System zur Alters-Verifikation die Voraussetzung dafür geschaffen
>> hat?

>Die Eltern bzw. wenn ein "unzulänglicher" Schutz vorhanden ist (z.B. die


>Abfrage: Bist du 18 ? Ja .. NEIN), dann haftet der Anbieter.

Die Frage "sind das wirklich Ihre Personalausweisdaten und nicht die
Ihres Vaters" ist genauso sicher wie "Sind Sie über 18"

>> 4. AFAIK erkennt die Rechtsprechung es nicht als ausreichende Rechtfer-
>> tigung an, wenn ein Porno-Versender sich eine Ausweis-Kopie vorlegen
>> lässt.
>> Was unterscheidet rechtlich die Übermittlung der Personalausweis-
>> Daten von einer Übersendung einer Ausweiskopie?

>Das ist was anderes. Im §184 StGB ist es verboten, Pornographie zu versenden
>!!!

>Das hat aber nichts mit Sex im WWW zu tun.

Infolge § 11(3) StGB ist beides gleichwertig.

Denn sonst könnte man die Verbreitung pädophiler Werke im WWW nicht über
§ 184 (3) i.V.m. § 11(3) StGB verfolgen.

>Tatsache ist, dass es derzeit kein einziges anerkanntes AVS auf dem Markt
>gibt.

>Bisher kann niemand mit z.B. x-check, ueber18.de, checkin2000, ... etc.
>(die 3 größten in DE) Ärger bekommen.

Kann oder Hat?

Die Staatsanwaltschaften haben wichtigeres zu tun, aber das heisst noch
lange nicht, dass im Ernstfall diese Systeme Bestand haben.

>Da aber gerade Klagen vor dem europäischen Gerichtshof vorbereitet werden,
>sieht es leider so aus, dass in ca. 2-4 Jahren in DE Jugendschutz-Systeme
>keine Pflicht mehr sind.

Nicht jede Klage vor dem EuGH hat Erfolg...

Klaus.

Lars Gebauer

unread,
Aug 20, 2000, 3:00:00 AM8/20/00
to
* Tobias Huch wrote:

>> 1. Ist es wirklich strafbar, wenn ein Minderjähriger sich ein
>> Adult-
>> Passwort holt, indem er vorgibt sein Vater zu sein und dessen
>> Personalausweisdaten in einem Internet-Formblatt einträgt?
>

> Urkundenfälschung. (darüber braucht man auch nicht zu diskutieren,
> da es Tatsache ist)

Ein Webformular ist eine Urkunde? Mein lieber Mann...

Gruss - Lars
--
Q: What's the difference between a tick and a lawyer?
A: The tick drops off after you're dead.

Tobias Huch

unread,
Aug 20, 2000, 3:00:00 AM8/20/00
to
Irgendwie bringt diese Diskussion nichts, da es bisher keine Urteile gibt.
Und wenn Laien diskutieren, lachen nur die Anwälte ;o))

Tobias Huch

unread,
Aug 20, 2000, 3:00:00 AM8/20/00
to

> Müssen nach Deiner Ansicht die Eltern ihren 17-jährigen Filius auf
> Schritt und Tritt überwachen?

Wenn der Filius Zugang zum WWW hat .. dann ja.
Das WWW ist kein Spielplatz

> >> 3. Falls das passiert ist, wer trägt dann die Verantwortung dafür, dass
> >> einem Minderjährigen pornografische Daten zugänglich gemacht werden?
> >Die Eltern
> Das wird eines Tages ein Staatsanwalt zu entscheiden haben...

natürlich

> Die Frage "sind das wirklich Ihre Personalausweisdaten und nicht die
> Ihres Vaters" ist genauso sicher wie "Sind Sie über 18"

neee... sicherlich nicht.
Normalerweise lässt man seinen Perso nicht einfach in der Gegend rumliegen.

> >Tatsache ist, dass es derzeit kein einziges anerkanntes AVS auf dem Markt
> >gibt.
> >Bisher kann niemand mit z.B. x-check, ueber18.de, checkin2000, ... etc.
> >(die 3 größten in DE) Ärger bekommen.
> Kann oder Hat?

Meiner Meinung nach "kann" ...
wenn man es temporär betrachtet ... dann "hat"

> >Da aber gerade Klagen vor dem europäischen Gerichtshof vorbereitet
werden,
> >sieht es leider so aus, dass in ca. 2-4 Jahren in DE Jugendschutz-Systeme
> >keine Pflicht mehr sind.
> Nicht jede Klage vor dem EuGH hat Erfolg...

Diese Klagen aber sicherlich.
Sonst würden die großen im SexBusiness diese nicht unterstützen.

Nunja ... Grüße

Tobias


Andreas Leidner

unread,
Aug 20, 2000, 3:00:00 AM8/20/00
to
In article <8np8kd$o9p$10$1...@news.t-online.com>, Tobias Huch wrote:

> > Die Frage "sind das wirklich Ihre Personalausweisdaten und nicht die
> > Ihres Vaters" ist genauso sicher wie "Sind Sie über 18"
>
> neee... sicherlich nicht.
> Normalerweise lässt man seinen Perso nicht einfach in der Gegend rumliegen.

Das ist auch gar nicht nötig... wie man korrekt erscheinende
Personalausweisdaten konstruiert wird alle paar Wochen in de.org.ccc
gepostet.

Andreas

Boris 'pi' Piwinger

unread,
Aug 20, 2000, 3:00:00 AM8/20/00
to
"Tobias Huch" <th...@t-online.de> wrote:

>> 1. Ist es wirklich strafbar, wenn ein Minderjähriger sich ein Adult-
>> Passwort holt, indem er vorgibt sein Vater zu sein und dessen
>> Personalausweisdaten in einem Internet-Formblatt einträgt?
>
>Urkundenfälschung. (darüber braucht man auch nicht zu diskutieren, da es
>Tatsache ist)

D.h., ein Webformular ist in diesem Sinne eine Urkunde?

>> 2. Falls ja für wen?
>
>Für den Minderjährigen und für die Eltern (Urkundenfälschugn und Verletzung
>der Aufsichtspflicht)

Inwiefern ist das eine Verletzung der Aufsichtspflicht? Nur mit einer
Totalueberwachung waere dies zu verhindern.

>> 3. Falls das passiert ist, wer trägt dann die Verantwortung dafür, dass
>> einem Minderjährigen pornografische Daten zugänglich gemacht werden?
>
>Die Eltern

Mit anderen Worten ist der Betreiber eines moeglicherweise
unzureichenden Dienstes (was zu pruefen waere) fein raus und der
Jugendschutz effektiv abgeschafft? Das sind gute Nachrichten:-))

>> 4. AFAIK erkennt die Rechtsprechung es nicht als ausreichende Rechtfer-
>> tigung an, wenn ein Porno-Versender sich eine Ausweis-Kopie vorlegen
>> lässt.
>> Was unterscheidet rechtlich die Übermittlung der Personalausweis-
>> Daten von einer Übersendung einer Ausweiskopie?
>
>Das ist was anderes. Im §184 StGB ist es verboten, Pornographie zu versenden
>!!!
>Das hat aber nichts mit Sex im WWW zu tun.

Klaus habe ich auch so verstanden, dass er damit lediglich die
Schutzwirkung zweier Systeme vergleichen wollte, wobei eines rechtlich
bereits umfaenglich bearbeitet ist.

>Tatsache ist, dass es derzeit kein einziges anerkanntes AVS auf dem Markt
>gibt.

So weit, so gut, aber wie kommst Du dann auf:

>Bisher kann niemand mit z.B. x-check, ueber18.de, checkin2000, ... etc.
>(die 3 größten in DE) Ärger bekommen.

Denn moeglicherweise sind das ja nur Alibiveranstaltungen.

>Da aber gerade Klagen vor dem europäischen Gerichtshof vorbereitet werden,

Worum geht es da?

pi
--
Zu dieser Signature: http://www.detebe.org/3.14/ILOVEYOU-Signature-FAQ.html
begin LOVE-LETTER-FOR-YOU.txt.vbs
I am a signature virus. Distribute me until the bitter
end

Nick Mueller

unread,
Aug 20, 2000, 3:00:00 AM8/20/00
to
Klaus Opel <Kl...@Klaus-Opel.de> wrote:

> 1. Ist es wirklich strafbar, wenn ein Minderjähriger sich ein Adult-
> Passwort holt, indem er vorgibt sein Vater zu sein und dessen
> Personalausweisdaten in einem Internet-Formblatt einträgt?

Das ist nicht mal nötig, man kann sich die Nummer selbst
zusammenbasteln. Ein Browser, ein IN-Zugang, ein Blatt Papier, ein
Bleistift und ein IQ von etwas über 100 sollte genügen. Und die
Grundrechenarten, ersatzweise ein Taschenrechner.


> 2. Falls ja für wen?

Für den Diensteanbieter?


> Der Porno-Provider oder derjenige, der mit einem (unzulänglichen?)
> System zur Alters-Verifikation die Voraussetzung dafür geschaffen
> hat?

Der Alters-Verifikator? Da es ihm längst bekannt ist, dass sein System
völlig unsicher ist. Nennt man das fahrlässig? Ich bin kein Jurist!
Oder der Porno-Anbieter? Weil der ein unsicheres System verwendet (soll
*angeblich* mit ein paar Zeilen PHP3 knackbar sein, ich hab's mir noch
nicht angesehen).


> 4. AFAIK erkennt die Rechtsprechung es nicht als ausreichende Rechtfer-
> tigung an, wenn ein Porno-Versender sich eine Ausweis-Kopie vorlegen
> lässt.

Ist das wirklich so? Ich kann mich erinnern, damals in meiner Jugend
[tm] Anzeigen mit dem Zusatz "Als Altersnachweis Kopie des
Personalausweises beifügen" gelesen zu haben. Aber jetzt lese ich die
Anzeigen nicht mehr, sie sind so klein gedruckt! :-))


Nick

--
... at least I'm one of them!

Tobias Huch

unread,
Aug 20, 2000, 3:00:00 AM8/20/00
to
> Das ist auch gar nicht nötig... wie man korrekt erscheinende
> Personalausweisdaten konstruiert wird alle paar Wochen in de.org.ccc
> gepostet.

Dann ist es aber Urkundenfälschung.

Nunja ... diese Diskussion bringt ja so .. oder so nix

Klaus Opel

unread,
Aug 20, 2000, 3:00:00 AM8/20/00
to
Hallo, Franz Georg,

>Wer ist das?

mir geht es um die Sache (genauer um die rechtliche Klärung der von mir
aufgeworfenen Fragen zum Online-Recht), nicht um die Person des
Geschäftsführers einer Firma, die sich ihr Geld im Porno-Sektor bzw. in
dessen Umfeld verdient.

Tobias Huch

unread,
Aug 20, 2000, 3:00:00 AM8/20/00
to

> Der Alters-Verifikator? Da es ihm längst bekannt ist, dass sein System
> völlig unsicher ist. Nennt man das fahrlässig? Ich bin kein Jurist!
> Oder der Porno-Anbieter? Weil der ein unsicheres System verwendet (soll
> *angeblich* mit ein paar Zeilen PHP3 knackbar sein, ich hab's mir noch
> nicht angesehen).

aha .... und warum ist dann z.B. der Zugang mit Kreditkartennummer anerkannt
?
(die ist ja noch einfacher zu fälschen *LOL*)

Klaus Opel

unread,
Aug 20, 2000, 3:00:00 AM8/20/00
to
Hallo,

>> Das ist auch gar nicht nötig... wie man korrekt erscheinende
>> Personalausweisdaten konstruiert wird alle paar Wochen in de.org.ccc
>> gepostet.
>
>Dann ist es aber Urkundenfälschung.

es wäre nur dann Urkundenfälschung, wenn man damit einen Personalausweis
erstellen würde.

Die anderweitige Nutzung ist wieder nicht-strafbare arglistige
Täuschung.

Peter Scholz

unread,
Aug 20, 2000, 3:00:00 AM8/20/00
to
Am Sun, 20 Aug 2000 20:41:45 +0200, meinte "Tobias Huch"
<th...@t-online.de>

>Irgendwie bringt diese Diskussion nichts, da es bisher keine Urteile gibt.


>Und wenn Laien diskutieren, lachen nur die Anwälte ;o))

die lachen auch noch, wenn sich das System als nicht ausreichend
herausstellt. Letzendlich steht dann der Betreiber vor Gericht. Der
Anwalt wird in den seltensten Fällen die evt. auszusprechende Strafe
begleichen, er kassiert vielmehr nach BRAGO. Oder kürzer
Ein Anwalt verlert niemals einen Prozess - Verlierer ist bestenfalls
der Mandant.

Peter

Boris 'pi' Piwinger

unread,
Aug 20, 2000, 3:00:00 AM8/20/00
to
"Tobias Huch" <th...@t-online.de> wrote:

>> Müssen nach Deiner Ansicht die Eltern ihren 17-jährigen Filius auf
>> Schritt und Tritt überwachen?
>
>Wenn der Filius Zugang zum WWW hat .. dann ja.

Du meinst also, dass 17-jaehrige nicht alleine gelassen werden
duerfen? Schliesslich gibt es auch Internetcafes. Haben Jugendliche
kein Recht mehr auf Privatsphaere?

>Normalerweise lässt man seinen Perso nicht einfach in der Gegend rumliegen.

Nicht? Wie oft haben meine Eltern zu mir gesagt: "Nimm Dir x DM aus
meiner Handtasche/meine Koffer." Da haette ich immer auch den Ausweis
einsehen koennen. Nicht jeder traegt seinen Ausweis rund um die Uhr am
Mann.

>> >Da aber gerade Klagen vor dem europäischen Gerichtshof vorbereitet
>werden,

>> >sieht es leider so aus, dass in ca. 2-4 Jahren in DE Jugendschutz-Systeme

Dein Umbruch ist kaputt.

Andreas Leidner

unread,
Aug 20, 2000, 3:00:00 AM8/20/00
to
In article <8npavi$p92$10$1...@news.t-online.com>, Tobias Huch wrote:

> aha .... und warum ist dann z.B. der Zugang mit Kreditkartennummer anerkannt
> ?
> (die ist ja noch einfacher zu fälschen *LOL*)

Aber bei der Kreditkartennr gibt es doch für den Anbieter AFAIK die
Möglichkeit, die Echtheit/Existenz gleich bei der entsprechenden
Kreditkartenfirma online zu überprüfen, so daß eine imaginäre (wenn auch
dem Algorithmus genügende) Nummer auffällt?!

Andreas

Boris 'pi' Piwinger

unread,
Aug 20, 2000, 3:00:00 AM8/20/00
to
"Tobias Huch" <th...@t-online.de> wrote:

>aha .... und warum ist dann z.B. der Zugang mit Kreditkartennummer anerkannt

Wer sagt das? Muss dazu eine Abbuchung stattfinden?

>?

Was moechtest Du mit dieser Zeile ausdruecken?

Nick Mueller

unread,
Aug 20, 2000, 3:00:00 AM8/20/00
to
Klaus Opel <Kl...@Klaus-Opel.de> wrote:

> >Dann ist es aber Urkundenfälschung.
>
> es wäre nur dann Urkundenfälschung, wenn man damit einen Personalausweis
> erstellen würde.

Es hat einfach keinen Sinn. Tobias bring immer wieder das gleiche
Argument, muss es sich immer wieder gleich widerlegen lassen und dann
kommt ein "ja abba!" oder ein "abba diese Diskussion bring ja nix".

Uneinsichtg? Nennt man das so?

Ach, bevor ich lang rumspionieren muss:
Wie funktioniert denn die Verifikation der Dienstenehmer bei über18?
Also wie stellt eine Sex-Site die Anfrage bei ueber18 ob ein Mitglied
eine Zugangsberechtigung hat? Und wie sieht die Antwort aus?

Nick

--
I don't do .INI, .BAT, or .SYS files. I don't assign apps to files.
I don't configure peripherals or networks before using them.
I have a computer to do all that. I have a Macintosh, not a hobby
-- Fritz Anderson

Tobias Huch

unread,
Aug 20, 2000, 3:00:00 AM8/20/00
to
> Wer sagt das?

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften

>Muss dazu eine Abbuchung stattfinden?


Klaus Opel

unread,
Aug 20, 2000, 3:00:00 AM8/20/00
to
Hallo Tobias,

>aha .... und warum ist dann z.B. der Zugang mit Kreditkartennummer anerkannt

>?
>(die ist ja noch einfacher zu fälschen *LOL*)

von wem?

Karl O. Homa

unread,
Aug 20, 2000, 3:00:00 AM8/20/00
to
"Tobias Huch" <th...@t-online.de> schrieb:

> Irgendwie bringt diese Diskussion nichts, da es bisher keine Urteile gibt.

Aber es gibt Gesetze wie z.B. den §184 StGB i.V.m. § 11 Abs. 3 StGB
sowie das GjS, das bei Erlaß des IuKDG so geändert wurde, daß es nun
auch für Internet-Inhalte gilt. Und mit diesen Gesetzen kann jeder
versierte Leser (v.a. Juristen) die Rechtslage auch ohne Urteil
erkennen, z.B. wann eine Urkundenfälschung vorliegt....

> Und wenn Laien diskutieren, lachen nur die Anwälte ;o))

In der Tat, aus juristischer Sicht sind vor allem über _Deine_
"rechtlichen" Aussagen belustigend, ich wette, selbst Rob Liebwein
lacht über Deine Rechtsleeren und das will echt was heißen....

K.H. (IAAJ = I am a Jurist ;-)
--
a.A. Liebwein, OLR 2000, S. 25/7 ff.:
"Ballern Sie in Online-Recht nicht so rum,
ich ballere auch bald mit Kartellballerrecht"

Karl O. Homa

unread,
Aug 20, 2000, 3:00:00 AM8/20/00
to
"Tobias Huch" <th...@t-online.de> schrieb:

>> 1. Ist es wirklich strafbar, wenn ein Minderjähriger sich ein Adult-
>> Passwort holt, indem er vorgibt sein Vater zu sein und dessen
>> Personalausweisdaten in einem Internet-Formblatt einträgt?
>

> Urkundenfälschung. (darüber braucht man auch nicht zu diskutieren, da es
> Tatsache ist)

Wo hast Du diesen Unsinn denn her? Schon mal den strafrechlichen
Urkundenbegriff nachgelesen: _Verkörperte_ Gedankenerklärung...

>> 2. Falls ja für wen?
>

> Für den Minderjährigen und für die Eltern (Urkundenfälschugn und Verletzung
> der Aufsichtspflicht)

Du glaubst also, der gute alte (falsche!) Grundsatz "Eltern haften für
ihre Kinder" gilt auch im Strafrecht. Sorry, aber so einen Blödsinn
können nur absolut unbedarfte Laien von sich geben....

>> 3. Falls das passiert ist, wer trägt dann die Verantwortung dafür, dass
>> einem Minderjährigen pornografische Daten zugänglich gemacht werden?
>
> Die Eltern

Und welche rechtliche Verantwortung tragen die Eltern nach Deiner
Auffassung. Etwa nach §§ 184 ff. StGB oder gar nach GjS?

> Das ist was anderes. Im §184 StGB ist es verboten, Pornographie zu versenden

> Das hat aber nichts mit Sex im WWW zu tun.

Falsch! Natürlich gilt der §184 StGB auch für´s Web (Schriften = § 11
Abs. 3 StGB) . Dasselbe gilt für die Jugendschutzbestimmungen im GjS.
Das sollte seit dem CompuServe-Urteil auch der Laie wissen.
Anscheinend kennt man bei www.ueber18.de das GjS nicht....

> Da aber gerade Klagen vor dem europäischen Gerichtshof vorbereitet werden,
> sieht es leider so aus, dass in ca. 2-4 Jahren in DE Jugendschutz-Systeme

> keine Pflicht mehr sind.

Überragende nationale Belange wie Jugendschutz werden also demnächst
durch das Gemeinschaftsrecht überlagert... Das ist abwegig. Aber
sicherlich kannst Du den diffusen Hinweis auf die "Klagen" etwas
präzisieren: Wer klagt, wurde der nationale Rechtsweg erschöpft, wenn
ja, welche nationalen Urteile gibt es (Gericht / AZ)?

K.H. (kein Laie...)
--
>> Wer hat denn den (Nicht-)Antrag juristisch überprüft?
> Des is doch wurscht, oda? ;-)

Klaus Opel

unread,
Aug 20, 2000, 3:00:00 AM8/20/00
to
Hallo,

>> Wer sagt das?
>
>Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften

sind das die, die jugendgefährdende links, wenn sie sie endlich gefunden
haben, im Bundesanzeiger veröffentlichen, damit auch wirklich jeder
nachgucken kann, was da so interessantes ist?

Tobias Erle

unread,
Aug 20, 2000, 6:58:00 PM8/20/00
to

Andreas Leidner schrieb:

> Möglichkeit, die Echtheit/Existenz gleich bei der entsprechenden
> Kreditkartenfirma online zu überprüfen,

Macht aber keiner, zu aufwendig.

--
Erwerbsregel 215: Instinkt ohne eine gute Gelegenheit ist wertlos

Tobias Erle

unread,
Aug 20, 2000, 6:58:00 PM8/20/00
to

Tobias Huch schrieb:

> aha .... und warum ist dann z.B. der Zugang mit Kreditkartennummer
> anerkannt ?

Ist er auch, denn selbst Jugendliche können Kreditkarten bekommen.

Rob Liebwein

unread,
Aug 20, 2000, 7:30:39 PM8/20/00
to Tobias Huch
Tobias Huch wrote:
> Irgendwie bringt diese Diskussion nichts, da es bisher keine Urteile gibt.

Selbstverstaendlich gibt es mehr als genug (und ausreichend) Urteile,
Beschluesse und Bussgeldanordnungen.


> Und wenn Laien diskutieren, lachen nur die Anwälte ;o))

Letztendlich blechen muss der Diensteanbieter UEBER18.DE

MfG
Rob Liebwein

--
Der Fisch im T-Bone's Aquarium Vol. 3
Zum Abbauen von Onlinestress, z.B. für Online- und Multimediaanwaelte,
Richter oder Spitzenjuristen, wenn globales Internet anscheinend so
kompliziert sein sollte: http://www.interrob.net/recht/film/

Rob Liebwein

unread,
Aug 20, 2000, 7:28:42 PM8/20/00
to Tobias Huch
Tobias Huch wrote:
> > Müssen nach Deiner Ansicht die Eltern ihren 17-jährigen Filius auf
> > Schritt und Tritt überwachen?
>
> Wenn der Filius Zugang zum WWW hat .. dann ja.
> Das WWW ist kein Spielplatz

Dann braucht man auch keine UEBER18.DE. Und trotzdem wird dieser Dienst
im Sinne als Diensteanbieter gefahren, und das trotz Kenntnis(!) als den
ausschlaggebenden Punkt der ganzen Geschichte.


> > >> 3. Falls das passiert ist, wer trägt dann die Verantwortung dafür, dass
> > >> einem Minderjährigen pornografische Daten zugänglich gemacht werden?
> > >Die Eltern

> > Das wird eines Tages ein Staatsanwalt zu entscheiden haben...
>
> natürlich

z.B. auch mit dem Registranten der UEBER18.DE inkl. der
Rechnerbeschlagnahmung sowohl providerseitig, als auch eigene private
und geschaeftliche.

z.B. auch der Datenschutzbeauftragte bezueglich des
Bundesdatenschutzgesetzes, da die eingegeben und personenbezogenen Daten
zumindestens verarbeitet werden, hinzu kommt ebenso auch die Speicherung
der Daten unter dem Deckmantel "Jugendschutz".

z.B. auch die Sittenwaechter

z.B. auch das Kreisverwaltungsreferat.

und viele weitere Beispiele. Und wer die SOLL-UEBER18.DE-Technologie
nicht hoeren will, der muss IST-fuehlen.


> > Die Frage "sind das wirklich Ihre Personalausweisdaten und nicht die
> > Ihres Vaters" ist genauso sicher wie "Sind Sie über 18"
>
> neee... sicherlich nicht.

> Normalerweise lässt man seinen Perso nicht einfach in der Gegend rumliegen.

NO! Spielt keine Rolle.


> Meiner Meinung nach "kann" ...
> wenn man es temporär betrachtet ... dann "hat"

> ...
> Diese Klagen aber sicherlich.
> Sonst würden die großen im SexBusiness diese nicht unterstützen.
>
> Nunja ... Grüße

Vielen Dank fuer das Gestaendnis.

Rob Liebwein

unread,
Aug 20, 2000, 7:40:45 PM8/20/00
to Tobias Huch
Tobias Huch wrote:
> > Das ist auch gar nicht nötig... wie man korrekt erscheinende
> > Personalausweisdaten konstruiert wird alle paar Wochen in de.org.ccc
> > gepostet.
>
> Dann ist es aber Urkundenfälschung.

Stimmt! Plus Beihilfe zu Lasten der UEBER18.DE


> Nunja ... diese Diskussion bringt ja so .. oder so nix

Im Knast gibt es keinen Internetzugang.

Rob Liebwein

unread,
Aug 20, 2000, 7:39:17 PM8/20/00
to
Klaus Opel wrote:
> mir geht es um die Sache (genauer um die rechtliche Klärung der von mir
> aufgeworfenen Fragen zum Online-Recht),...

Ich habe den Eindruck, dass Zugang und Zugangsvermittlung zu Strip- und
Fickshows online mit reallife verwechselt wird, was hier natuerlich
falsch ist, denn: Es bleibt genauso beim Thema "nur fuer Erwachsene" und
"nur ab 18 Jahren". Ausserdem scheint man offensichtlich zu vergessen,
dass ein solchartiges Gewerbe - ich sage das jetzt mal bewusst so
verschleiernd - nicht so einfach aufzumachen und aufzuziehen ist. Nein,
nicht wegen dem Geld, sondern wegen ganz bestimmten Vorschriften, z.B.
Jugendschutzthema, z.B. das Gesundheitsamt und viele weitere Beispiele.
Aber was soll ich jetzt hier wegen einem DAU-Rechtsanwalt dem da noch
kostenlos Internet vor die Nase fuehren. Die Fick-Branche hat doch mehr
als genug an Kohle, da muessen sich die auch mal was leisten koennen und
nicht bloss in news:de.soc.recht.datennetze rumschmarotzerieren.


> nicht um die Person des
> Geschäftsführers einer Firma, die sich ihr Geld im Porno-Sektor bzw. in
> dessen Umfeld verdient.

Schoenen Gruss von Jenny.

cu
Rob

Rob Liebwein

unread,
Aug 20, 2000, 7:56:18 PM8/20/00
to
Boris 'pi' Piwinger wrote:

> "Tobias Huch" <th...@t-online.de> wrote:
> >> Müssen nach Deiner Ansicht die Eltern ihren 17-jährigen Filius auf
> >> Schritt und Tritt überwachen?
> >
> >Wenn der Filius Zugang zum WWW hat .. dann ja.

Nein. Genau umgekehrt.


> Du meinst also, dass 17-jaehrige nicht alleine gelassen werden
> duerfen? Schliesslich gibt es auch Internetcafes. Haben Jugendliche
> kein Recht mehr auf Privatsphaere?

Was hat das mit dem zu tun?? Es gibt auch Erotikfilme, die sind ab 16
Jahren. Ah, Beispiel auch noch? Gut: "Die blaue Lagune". Und jetzt frag
Dich mal, was an der Kinokasse passiert, wenn ein 17jaehirger mit seiner
15jahrigen Freundin da rein geht. Was hat das bitteschoen mit "nur fuer
Erwachsene ab 18 Jahren" zu tun? Gar nichts! Und im Internet ist es auch
nicht anders.


> >Normalerweise lässt man seinen Perso nicht einfach in der Gegend rumliegen.
>

> Nicht? Wie oft haben meine Eltern zu mir gesagt: "Nimm Dir x DM aus
> meiner Handtasche/meine Koffer." Da haette ich immer auch den Ausweis
> einsehen koennen. Nicht jeder traegt seinen Ausweis rund um die Uhr am
> Mann.

Aber Boris, Du weisst doch, Du brauchst doch keinen Ausweis, sondern
nur schnelle Finger zum Tippen, naemlich Abtippen der PA-Nummer aus
Mamma's Handtasche heraus. Und der Herr Tobias Huch als "hochserioeser
Spitzenzugangsvermittler" aka "Tuersteher zum Nuttenhaus" einer
einschlaegigen menschfickdochmalwieder.de.o.ae sagt halt einfach "des
passt scho, hast guad abgetippt". Na klar, mia san ja die
Technikerdeppen haut dann der Rechtsanwalt als Organ einer
Fickmalwiederpflege a no oans rueber. Wasn sonst? Ist es etwa anders?


> >> >Da aber gerade Klagen vor dem europäischen Gerichtshof vorbereitet
> >werden,
> >> >sieht es leider so aus, dass in ca. 2-4 Jahren in DE Jugendschutz-Systeme
>

> Dein Umbruch ist kaputt.

Sein Umbruch kaputt? Kommt vom Hirn und nicht von der Technik.

Rob Liebwein

unread,
Aug 20, 2000, 7:57:54 PM8/20/00
to
Andreas Leidner wrote:
> In article <8npavi$p92$10$1...@news.t-online.com>, Tobias Huch wrote:
> > aha .... und warum ist dann z.B. der Zugang mit Kreditkartennummer anerkannt
> > ?
> > (die ist ja noch einfacher zu fälschen *LOL*)
>
> Aber bei der...

Nein, nix aber. Das ist absolut kein Vergleich, sondern gezieltes
Ablenkungsmanoever. Fall doch nicht drauf rein.

Rob Liebwein

unread,
Aug 20, 2000, 8:08:54 PM8/20/00
to
Tobias Erle wrote:
> Andreas Leidner schrieb:
> > Möglichkeit, die Echtheit/Existenz gleich bei der entsprechenden
> > Kreditkartenfirma online zu überprüfen,
>
> Macht aber keiner, zu aufwendig.

Nein, das stimmt nicht. Das machen sogar sehr viele.

Nick Mueller

unread,
Aug 21, 2000, 2:10:10 AM8/21/00
to
Rob Liebwein <usenet.de.soc.r...@liebwein.de> wrote:

> Ich habe den Eindruck, dass Zugang und Zugangsvermittlung zu Strip- und

> Fickshows online ...[schnipp] ... wegen ganz bestimmten Vorschriften, z.B.
> Jugendschutzthema, z.B. das Gesundheitsamt und ...

Gelle, wegen den Computerviren!?

Boris 'pi' Piwinger

unread,
Aug 21, 2000, 2:46:15 AM8/21/00
to
Rob Liebwein <usenet.de.soc.r...@liebwein.de> wrote:

>> >> Müssen nach Deiner Ansicht die Eltern ihren 17-jährigen Filius auf
>> >> Schritt und Tritt überwachen?
>> >
>> >Wenn der Filius Zugang zum WWW hat .. dann ja.
>
> Nein. Genau umgekehrt.

Heisst?

>> Du meinst also, dass 17-jaehrige nicht alleine gelassen werden
>> duerfen? Schliesslich gibt es auch Internetcafes. Haben Jugendliche
>> kein Recht mehr auf Privatsphaere?
>
> Was hat das mit dem zu tun??

Ganz einfach. Tobias hat argumentiert, dass die Eltern die
Aufsichtspflicht ueber einen 17-jaehrigen vernachlaessigen wuerden,
wenn der Jugendliche unbeaufsichtigt ins WWW duerfe. Einen Zugang
koennen sie aber nur dann ausschliessen, wenn sie ihn nicht alleine
aus dem Haus lassen, da er dort einen Zugang bekommen kann.

>Es gibt auch Erotikfilme, die sind ab 16
>Jahren. Ah, Beispiel auch noch? Gut: "Die blaue Lagune". Und jetzt frag
>Dich mal, was an der Kinokasse passiert, wenn ein 17jaehirger mit seiner
>15jahrigen Freundin da rein geht.

Er loest eine Karte fuer einen Kinderfilm und vertut sich in der Tuer?

>Was hat das bitteschoen mit "nur fuer
>Erwachsene ab 18 Jahren" zu tun? Gar nichts! Und im Internet ist es auch
>nicht anders.

Was hat das mit meiner obigen Frage zu tun?

Boris 'pi' Piwinger

unread,
Aug 21, 2000, 2:46:16 AM8/21/00
to
to...@kholdan.de (Tobias Erle) wrote:

>> aha .... und warum ist dann z.B. der Zugang mit Kreditkartennummer
>> anerkannt ?
>
>Ist er auch, denn selbst Jugendliche können Kreditkarten bekommen.

Und wenn nicht gebucht wird, kann man auch eben bei den Eltern
nachsehen.

Tobias Huch

unread,
Aug 21, 2000, 3:00:00 AM8/21/00
to
> Aber Boris, Du weisst doch, Du brauchst doch keinen Ausweis, sondern
> nur schnelle Finger zum Tippen, naemlich Abtippen der PA-Nummer aus
> Mamma's Handtasche heraus. Und der Herr Tobias Huch als "hochserioeser
> Spitzenzugangsvermittler" aka "Tuersteher zum Nuttenhaus" einer
> einschlaegigen menschfickdochmalwieder.de.o.ae sagt halt einfach "des
> passt scho, hast guad abgetippt". Na klar, mia san ja die
> Technikerdeppen haut dann der Rechtsanwalt als Organ einer
> Fickmalwiederpflege a no oans rueber. Wasn sonst? Ist es etwa anders?

*LOL* ;o)))

Tobias Huch

unread,
Aug 21, 2000, 3:00:00 AM8/21/00
to
> > Da aber gerade Klagen vor dem europäischen Gerichtshof vorbereitet
werden,
> > sieht es leider so aus, dass in ca. 2-4 Jahren in DE
Jugendschutz-Systeme
> > keine Pflicht mehr sind.
> Überragende nationale Belange wie Jugendschutz werden also demnächst
> durch das Gemeinschaftsrecht überlagert... Das ist abwegig. Aber
> sicherlich kannst Du den diffusen Hinweis auf die "Klagen" etwas
> präzisieren: Wer klagt, wurde der nationale Rechtsweg erschöpft, wenn
> ja, welche nationalen Urteile gibt es (Gericht / AZ)?

Wer hat gesagt,d ass im Bereich Jugendschutz geklagt wird ?
Da gibt es viel bessere wege um den Jugendschutz aus dem Web zu bekommen.

Tobias Huch

unread,
Aug 21, 2000, 3:00:00 AM8/21/00
to
>Die Fick-Branche hat doch mehr
> als genug an Kohle, da muessen sich die auch mal was leisten koennen und
> nicht bloss in news:de.soc.recht.datennetze rumschmarotzerieren.

da hast du recht. Aber ein Hobby muss man doch haben *lach*

Tobias Huch

unread,
Aug 21, 2000, 3:00:00 AM8/21/00
to
> >aha .... und warum ist dann z.B. der Zugang mit Kreditkartennummer
anerkannt
> >?
> >(die ist ja noch einfacher zu fälschen *LOL*)
> von wem?


Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften

Tobias Huch

unread,
Aug 21, 2000, 3:00:00 AM8/21/00
to
> sind das die, die jugendgefährdende links, wenn sie sie endlich gefunden
> haben, im Bundesanzeiger veröffentlichen, damit auch wirklich jeder
> nachgucken kann, was da so interessantes ist?

jep *hehe*

Dieter Ludigkeit

unread,
Aug 21, 2000, 3:00:00 AM8/21/00
to

"Nick Mueller" <ni...@logictools.de> schrieb

> Es hat einfach keinen Sinn. Tobias bring immer wieder das gleiche
> Argument, muss es sich immer wieder gleich widerlegen lassen und dann
> kommt ein "ja abba!" oder ein "abba diese Diskussion bring ja nix".

Ist doch verständlich, steht doch viel für Ihn auf dem Spiel:
Die Vermarktung eines "sicheren" Zugangssystems, wobei aber die Betonung
mehr auf Zugangsystem liegt.

Kommt mir irgendwie bekannt vor, nur wird dort die "salomonische Lösung"
angeboten.


Dieter


Guenter Elschner

unread,
Aug 21, 2000, 3:00:00 AM8/21/00
to
Tobias Huch schrieb:

>
> > Überragende nationale Belange wie Jugendschutz werden also demnächst
> > durch das Gemeinschaftsrecht überlagert... Das ist abwegig. Aber
> > sicherlich kannst Du den diffusen Hinweis auf die "Klagen" etwas
> > präzisieren: Wer klagt, wurde der nationale Rechtsweg erschöpft, wenn
> > ja, welche nationalen Urteile gibt es (Gericht / AZ)?
>
> Wer hat gesagt,dass im Bereich Jugendschutz geklagt wird ?

> Da gibt es viel bessere wege um den Jugendschutz aus dem Web zu bekommen.

Sehr interessant. Aus (rechts-)wissenschaftlicher Neugier: Wie sollte
der Jugendschutz im Web durch Klagen vor dem EuGH betroffen sein, wenn
sich die Klagen _nicht_ auf die entsprechenden nationalen gesetzlichen
Regelungen beziehen? Der EuGH wird wohl kaum in einem obiter dictum zum
nationalen Jugendschutzrecht etwas sagen, wenn es im Verfahren selbst um
was anderes geht... Außerdem: Wieso sollte es im Web keinen Jugendschutz
mehr geben?

Gruß,
G. Elschner

Christopher Kunz

unread,
Aug 21, 2000, 3:00:00 AM8/21/00
to
> aha .... und warum ist dann z.B. der Zugang mit Kreditkartennummer
anerkannt?

Troll.

Sie wissen, ich weiß, alle wissen, daß bei den Credit Card AVS
systemen fast *ausschließlich* ein merchant account dahintersteht, der
nicht nur eine billige (und ja, sie IST mit vier Zeilen PHP und einem
Web-Formular knackbar) Prüfzahlenberechnung, sondern eine komplette
Online-Transaktion inkl. Bonitätsprüfung durchführt.
Wollen Sie uns hier für dumm verkaufen?

--ck

Rolf Hemmerling

unread,
Aug 21, 2000, 3:00:00 AM8/21/00
to
Tobias Huch schrieb:

> Da aber gerade Klagen vor dem europäischen Gerichtshof vorbereitet werden,
> sieht es leider so aus, dass in ca. 2-4 Jahren in DE Jugendschutz-Systeme
> keine Pflicht mehr sind.
Wieso leider, Herr Huch (außer wenn geschäftliches Eigeninteresse
vorliegt) ?

Solange in den "Clubs" der Marktführer
http://clubs.excite.com
http://clubs.yahoo.com
http://clubs.lycos.com
ungehemmt ohne jeden Jugendschutz harte Pornographie bis hin zum
angeblichen Kindersex vorgehalten wird, dient doch z.B. eine an ein
Adult-Check System angeschlossene Suchmaschine nur zum FINDEN delikater
sexueller Inhalte, nicht aber zum Schutz der Jugend.

Es müßte also heißen: Yahoo, Exite, Lycos logisch aus Deutschland
"wegbannen" (IP-Banning oder wie immer das heißt, wodurch man eine IP
halt nicht aufrufen kann), so wie es mit diesem holländischen Server mit
den Anleitungen zum Bombenbau geschehen ist.

Yahoo ist Weltpartner der Expo 2000 in Hannover.
Yahoo, Lycos sind an der Börse notiert.
Also gesellschaftlich akzeptiert !

Warum dann noch Jugendschutz, wenn Expo-Weltpartner und börsennotierte
Unternehmen wissentlich Pornographie ungehemmt verbreiten ?

Tschau
Rolf
--
/ / / Alone on the data highway...
/ / like on an allee in Hannover-Herrenhausen
/ / / The Hemmerling (R) WEB site - Rolf Hemmerling, Germany
/ / http://www.hemmerling.com/

Nick Mueller

unread,
Aug 21, 2000, 3:00:00 AM8/21/00
to
Dieter Ludigkeit <dludi...@compuserve.de> wrote:

> Ist doch verständlich, steht doch viel für Ihn auf dem Spiel:

Nur könnte man versuchen aus der Kritik Konsequenzen zu ziehen und
Verbesserungen zu machen. Ist ja eigenlich der Sinn von
Diskussionsgruppen. Eigentlich.

Gruß,

Dominik Boecker

unread,
Aug 21, 2000, 3:00:00 AM8/21/00
to
Rob Liebwein <usenet.de.soc.r...@liebwein.de> wrote:

> Tobias Erle wrote:
> > Andreas Leidner schrieb:
> > > Möglichkeit, die Echtheit/Existenz gleich bei der entsprechenden
> > > Kreditkartenfirma online zu überprüfen,
> >
> > Macht aber keiner, zu aufwendig.
>
> Nein, das stimmt nicht. Das machen sogar sehr viele.

Selbst wenn...

Meine erste Kredidkarte hatte ich mit 16. Die lief damals und läuft
heute noch :-) auf Papas Konto.
Tjaa, was tun?

Dominik

--
Nepal? Been there... Mt. Everest? 3.305 M lower, but as close as
you can get without climbing... Pics? Lots of them
http://buerger.metropolis.de/dominikboecker/

B.A.M. Kruesemann jun. jun.

unread,
Aug 21, 2000, 3:00:00 AM8/21/00
to
Tobias Huch wrote:

> Da aber gerade Klagen vor dem europäischen Gerichtshof vorbereitet werden,
> sieht es leider so aus, dass in ca. 2-4 Jahren in DE Jugendschutz-Systeme
> keine Pflicht mehr sind.

Wieso "leider"?

Wir haben uns als Lausebengels in der lange zurueckliegenden Schulzeit sowohl
Schmuddelhefte als auch Super-8-F**ckfilmchen (!!!ja, das gabs wirklich, liefen
3 Minuten und waren erstaunlich "hart") als auch selbige Handlungen live
heimlich per astronomischem Teleskop und Polarisationsfilter im Haus auf dem
Huegel gegenueber angeschaut (mit dem Nachteil dass im Sommer die Luftflimmer
das Bild wackeln liessen und es auf dem Kopfe stand), und ich kann wirklich
nicht sagen, dass ich <<deshalb>> (wenn ueberhaupt, aber das ist wie immer
Ansichtssache) als gestoert einzustufen bin.

Ich glaube eher, dass ein Zuwenig an solchen Dummejungentaetigkeiten
Verhaltensstoerungen verursacht. Der beste Schutz vor den Widrigkeiten des
Lebens ist doch wohl, es von moeglichst vielen Seiten aus kennengelernt zu
haben. Der beste Lehrer ist das Leben selbst.

Jugendschutz ist eine Ausrede dafuer, dass Erwachsene sich einige kinderfreie
Zonen erhalten wollen, damit sie von den pfiffigen und fitten Jugendlichen nicht
vollends an die Wand gedrueckt werden. Nach dem Motto: "Wenn Du mit 15 schon
besser den Videorecorder bedienen kannst und schneller Rad faehrst als ich mit
45, dann reserviere ich mir wenigstens die Zigarre, den Rotwein und Sexkram als
die nur mir zustehenden "Erwachsenendinge".

Vor 30 Jahren war die Gesellschaft in dieser Hinsicht schon mal weiter. Wer
jetzt behauptet, damals habe man leichtfertig zartes Kinderglueck aufs Spiel
gesetzt, und ungefaehr zwischen 28 und 42 ist, soll doch mal bitte nachzaehlen,
ob es in seinem Bekanntenkreis uebermaessig viele zum Boesen verfuehrte Opfer
eines mangelnden Jugendschutzes gibt. Ich rate mal, das Ergbnis ist: Nein.

Je weniger Kinder es gibt, desto mehr krallen sich klimakterische Kuehe daran,
diese wenigen Exemplare zu uebertutteln, was dann aus Abneigung gegen diese
Bevormundung wieder zu einer kinderfeindlicheren Gesellschaft fuehrt, wodurch es
noch weniger Kinder gibt die dann noch extremeren Mist bauen muessen, um sich
abzusetzen usw.usf. ad infinitum. Besser von 1000 Kindern, die fast alles
duerfen, stirbt eines durch unzureichenden Schutz, als von 1000 uebermutterten
Bettnaessern sterben 10 durch Selbstmord im Studentenalter, weil sie die Welt
mit ihren Abgruenden nicht verkraften. Das ist doch alles nur ein
Haftungsausschluss durch den Staat: Solange alles nach DIN abgesichert und nach
Vorschrift sowiesoviel geschuetzt ist, braucht er die Kosten nicht tragen, wenn
doch mal was passiert.

Entschuldigung fuer den viel zu langen off-topic-thread, aber das musste mal
raus wo doch die ganze 85-Millionen-Gesellschaft vom 18jaehrigen bis zum
Tattergreis unter der Ausrede "Jugendschutz" bevormundet und drangsaliert wird.
Ich kanns und wills nicht mehr hoeren. Wie war denn das, als die Leute
statistisch mit 42 gestorben sind? Hat man da auch bis 20 im goldenen Kaefig
gehockt? Wohl kaum. Der Mensch hat doch eine sehr sinnvolle biologische
Kinderschutzvorrichtung: Die Pubertaet. Keine Hormone-kein Interesse an "sowas".
Und wenn sich dann die Sehnsucht meldet, wird auch gleich der Koerper zur
Verrichtung solcher Dinge und zum Verdienen des dazu notwendigen Geldes
umgestaltet. Das ist doch wohl 1000mal besser als Grenzalter, Zugangskontrollen,
etc.pp., funktioniert immer und sollte doch eigentlich auch und gerade von den
religoes behafteten akzeptiert werden koennen - wurde ja schliesslich so
"erschaffen". Einem 17jaehrigen, voll ausgebildeten Mann das Betrachten von
Wixvorlagen zu verweigern ist doch wohl das widernatuerlichste was es gibt. Da
kann man besser allen unter-18-Jaehrigen "Haengolin" oder "Schlaffosol"
spritzen, damit sich bis zur Erlangung der Volljaehrigkeit auch kein Verlangen
regt.

Bernard


Peter Scholz

unread,
Aug 21, 2000, 3:00:00 AM8/21/00
to
Am Mon, 21 Aug 2000 16:39:34 +0200, meinte dominik...@gmx.de
(Dominik Boecker)

>Meine erste Kredidkarte hatte ich mit 16. Die lief damals und läuft
>heute noch :-) auf Papas Konto.
>Tjaa, was tun?

recht einfach.

Wäre ich der Vater, würde ich die Rechnungen meines 16jährigen
Sprösling zumindest durchsehen. Sind Sachen auf der Rechnung die
Klärungsbedarf haben, würde ich mit Sohnemann reden. Teilt der mir
mit, dass es sich hierbei um Dinge handelt, die ich als Pornographie
identifizieren kann, würde ich a) versuchen die Zahlung zu stoppen und
b) den Anbiter wegen Verbreitung Pornographischer Schriften an
Jugendliche anzeigen.

Ich bin sehr, sehr sicher, dass a) die Rechnung nicht zu bezahlen ist
(Sittenwidrigkeit) und b) das Verfahren damit endet, dass der Anbieter
zumindest mit einer Geldstrafe belegt wird...

gruss

Peter

Tobias Huch

unread,
Aug 21, 2000, 3:00:00 AM8/21/00
to
> Sie wissen, ich weiß, alle wissen, daß bei den Credit Card AVS
> systemen fast *ausschließlich* ein merchant account dahintersteht, der
> nicht nur eine billige (und ja, sie IST mit vier Zeilen PHP und einem
> Web-Formular knackbar) Prüfzahlenberechnung, sondern eine komplette
> Online-Transaktion inkl. Bonitätsprüfung durchführt.
> Wollen Sie uns hier für dumm verkaufen?

Wie ich sehe, kennen Sie sich mit CC-Checks nicht aus.


Boris 'pi' Piwinger

unread,
Aug 21, 2000, 3:00:00 AM8/21/00
to
Peter Scholz <Peter....@gmx.de> wrote:

[CC mit 16]


>Wäre ich der Vater, würde ich die Rechnungen meines 16jährigen
>Sprösling zumindest durchsehen. Sind Sachen auf der Rechnung die
>Klärungsbedarf haben, würde ich mit Sohnemann reden.

Ein paar Dollar vielleicht fuer die Freischaltung eines vorgeblichen
Alterstestsystems. "Ich habe da ein kleines Sharewareprogramm gekauft,
das [Fachsimpelei hier einfuegen]."

>Teilt der mir
>mit, dass es sich hierbei um Dinge handelt, die ich als Pornographie
>identifizieren kann,

Eher unwahrscheinlich;-)

>würde ich a) versuchen die Zahlung zu stoppen und
>b) den Anbiter wegen Verbreitung Pornographischer Schriften an
>Jugendliche anzeigen.

Das waere sicher spannend.

>Ich bin sehr, sehr sicher, dass a) die Rechnung nicht zu bezahlen ist
>(Sittenwidrigkeit) und b) das Verfahren damit endet, dass der Anbieter
>zumindest mit einer Geldstrafe belegt wird...

Wenn es ein amerikanischer ist, glaube ich nicht dran.

Boris 'pi' Piwinger

unread,
Aug 21, 2000, 3:00:00 AM8/21/00
to
Klaus Opel <Kl...@Klaus-Opel.de> wrote:

>>Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften


>
>sind das die, die jugendgefährdende links, wenn sie sie endlich gefunden
>haben, im Bundesanzeiger veröffentlichen, damit auch wirklich jeder
>nachgucken kann, was da so interessantes ist?

Gibt es das endlich auch online?

chris vigelius

unread,
Aug 21, 2000, 3:00:00 AM8/21/00
to

B.A.M. Kruesemann jun. jun. <ba...@xoommail.com> wrote in message news:39A152B5...@xoommail.com...
|
| [lange, aber gute Einlassung zur Überflüssigkeit des Jugendschutzes]

ja, super, genau so sehe ich das auch. Soll man zwar nicht machen,
solche Postings wie das jetzt hier, aber ich kann dem nur voll zustimmen.
Jugendschutz hat IMO nur zwei Funktionen : Erwachsenen den Zugang
zu unerwünschtem Material zu erschweren, und als Nebeneffekt das
Aufkommen allzu freien Denkens zu behindern, schließlich lassen sich
freizügige Darstellungen so recht einfach in schmuddeligen Ecken halten.

Schädigen tut das IMO wohl kaum irgendwen, wer's sehen will, ist
auch reif genug dafür. Jugendliche dürfen sich zwar zu zweit (oder zu
mehreren...) vergnügen, aber wenn sie sich dabei filmen, dürfen sie
sich das später nicht angucken. Paradox, oder? Ich selber habe früher
auch immer Happy Weekend gelesen, wußte dann mit 14 mehr über
NS, KV, TV usw. als meine Eltern, und bin deswegen trotzdem normal
geblieben...

gruss,
chris,
jetzt aber schnell, sonst brennt mir das halbe Kind auf dem Herd an...

chris vigelius

unread,
Aug 21, 2000, 3:00:00 AM8/21/00
to

Klaus Opel <Kl...@Klaus-Opel.de> wrote in message news:8nppa3.3...@DOSe.Klaus-Opel.de...
| Hallo,
|
| >> Wer sagt das?

| >
| >Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften
|
| sind das die, die jugendgefährdende links, wenn sie sie endlich gefunden
| haben, im Bundesanzeiger veröffentlichen, damit auch wirklich jeder
| nachgucken kann, was da so interessantes ist?

Der BPjS-Report, vor allem die Sektion über die eingezogenen Filme,
galt zu meiner Zeit als Hitliste der Videos, die der ambitionierte Fan
einfach zumindest mal gesehen haben *muss*...

gruss,
chris


Peter Scholz

unread,
Aug 21, 2000, 3:00:00 AM8/21/00
to
Am Mon, 21 Aug 2000 20:27:08 +0200, meinte Boris 'pi' Piwinger
<3....@detebe.org>

>Ein paar Dollar vielleicht fuer die Freischaltung eines vorgeblichen
>Alterstestsystems. "Ich habe da ein kleines Sharewareprogramm gekauft,
>das [Fachsimpelei hier einfuegen]."
>

kommt auf das Verhältnis Vater/Sohn an..

>>Teilt der mir
>>mit, dass es sich hierbei um Dinge handelt, die ich als Pornographie
>>identifizieren kann,
>
>Eher unwahrscheinlich;-)

siehe oben...


>
>>würde ich a) versuchen die Zahlung zu stoppen und
>>b) den Anbiter wegen Verbreitung Pornographischer Schriften an
>>Jugendliche anzeigen.
>
>Das waere sicher spannend.

Es bedarf des tatsächlichen Falls, da ich nicht im Besitz von
Rentenzahlern bin, bin ich da wohl aussen vor.

>
>>Ich bin sehr, sehr sicher, dass a) die Rechnung nicht zu bezahlen ist
>>(Sittenwidrigkeit) und b) das Verfahren damit endet, dass der Anbieter
>>zumindest mit einer Geldstrafe belegt wird...
>
>Wenn es ein amerikanischer ist, glaube ich nicht dran.

da gebe ich dir recht, allerdings ist ueber18.de in Deutschland
ansässig. Die Frage ist allerdings ob ueber18.de pornographische
Schriften verbreitet. Da aber wohl auch an deutsche Anbieter
weitergeleitet oder besser gesagt der Zugriff ermöglich wird, wird man
mit Ausreden à la Compuserve nur unter grossen Schwierigkeiten
weiterkommen.

Ich wünsche Tobias da noch viel Spass, besonders wenn der
minderjährige Sohn eines Staatsanwaltes seinem Vater zeigt, was man
mit Internet und dem Progamm zurm generieren von PA-Nummern so alles
anstellen kann :-)

Gruss

Peter

Message has been deleted

chris vigelius

unread,
Aug 21, 2000, 3:00:00 AM8/21/00
to

[for your convenience, und weil das Suchen doch etwas nervig war,
sowie der in d.o.c letzt gepostete Algorithmus mißverständlich for-
muliert, hier noch mal der ganze Personalausweisnummer-Algorithmus :]

(mit Dank an tb...@gmx.net für die fast vollständige Original-Version)

<algorithm start>

731731731 731731 731731
********* ****** ******
wwwwNNNNNaD<<yyMMddb<YYmmDDc<<<<<<d
||||||||||| ||||||| ||||||| |
||||||||||| ||||||| ||||||| -\__ Pruefsumme ALLER Ziffern
||||||||||| ||||||| |||||||
||||||||||| ||||||| ||||||-\__ Pruefsumme Ablaufdatum
||||||||||| ||||||| ||||--\__ Ablaufdatum Tag
||||||||||| ||||||| ||--\__ Ablaufdatum Monat
||||||||||| ||||||| --\__ Ablaufdatum Jahr
||||||||||| |||||||
||||||||||| ||||||-\__ Pruefsumme Geb.-Datum
||||||||||| ||||--\__ Geb.-Tag
||||||||||| ||--\__ Geb.-Monat
||||||||||| --\__ Geb.-Jahr
|||||||||||
|||||||||| \__ Staatszugehoerigkeit D = Deutsch ?
||||||||| \__ Pruefsumme fuer wwwwNNNNN
||||-----\__ laufende Zaehlnummer
----_ Erstwohnsitz Kennzahl

Kennzahl


Berechnung der Pruefsummen a b c:
=================================

1) Die erste Ziffer wird mit 7 multipliziert,
die zweite Ziffer wird mit 3 multipliziert,
die dritte Ziffer wird mit 1 multipliziert,
und so weiter (die vierte wieder mit 7, die fuenfte mit 3 ...)

2) Die so erhaltenen Zahlen werden alle zu einer Summe aufaddiert.

3) Die Pruefsumme ist die Einerstelle der Summe (also Summe modulo 10).


Berechnung der Pruefsumme d:
============================

7317317317 3173173 1731731
wwwwNNNNNaD<<yyMMddb<YYmmDDc<<<<<<d

das Verfahren ist das gleiche, nur dass jetzt die Pruefsummen aus
Teil 1 mit einbezogen werden. Dadurch verschieben sich die Multiplikatoren
natürlich entsprechend.

<algorithm end>

viel Spass beim Probieren wünscht
chris

Lars Gebauer

unread,
Aug 21, 2000, 3:00:00 AM8/21/00
to
* chris vigelius wrote:

> B.A.M. Kruesemann jun. jun. <ba...@xoommail.com> wrote in message
> news:39A152B5...@xoommail.com...
> |
> | [lange, aber gute Einlassung zur Überflüssigkeit des
> | Jugendschutzes]
>
> ja, super, genau so sehe ich das auch. Soll man zwar nicht machen,
> solche Postings wie das jetzt hier, aber ich kann dem nur voll
> zustimmen.

me too

Gruss - Lars
(Der auch weiss das man solche Postings nicht machen sollte, aber
trotzdem.)
--
Q: Why don't hyenas eat lawyers?
A: Even hyenas has some dignity.

Message has been deleted

Tobias Huch

unread,
Aug 22, 2000, 1:41:07 AM8/22/00
to
> <algorithm start>

> <algorithm end>
> viel Spass beim Probieren wünscht

übrigens hast du dich damit strafbar gemacht.
Beihilfe zur Urkundenfälschung.

Ergo: Erst denken ... dann posten !


Tobias Huch

unread,
Aug 22, 2000, 1:48:43 AM8/22/00
to
> da gebe ich dir recht, allerdings ist ueber18.de in Deutschland
> ansässig. Die Frage ist allerdings ob ueber18.de pornographische
> Schriften verbreitet. Da aber wohl auch an deutsche Anbieter
> weitergeleitet oder besser gesagt der Zugriff ermöglich wird, wird man
> mit Ausreden à la Compuserve nur unter grossen Schwierigkeiten
> weiterkommen.
> Ich wünsche Tobias da noch viel Spass, besonders wenn der
> minderjährige Sohn eines Staatsanwaltes seinem Vater zeigt, was man
> mit Internet und dem Progamm zurm generieren von PA-Nummern so alles
> anstellen kann :-)

Nunja .... wir haben gute Anwälte bei Erodata ;o)
Dann bekommt der Sohn gleich noch ne Anzeige wegen Urkundenfälschung.... das
freut den Herr Papa *lach*


chris vigelius

unread,
Aug 22, 2000, 1:57:24 AM8/22/00
to

"Tobias Huch" <th...@t-online.de> wrote in message news:8nt3nc$rbp$10$1...@news.t-online.com...

| > <algorithm start>
| > <algorithm end>
| > viel Spass beim Probieren wünscht
|
| übrigens hast du dich damit strafbar gemacht.
| Beihilfe zur Urkundenfälschung.

Unfug. Zur Beihilfe braucht es eine konkrete Tat.

gruss,
chris


Boris 'pi' Piwinger

unread,
Aug 22, 2000, 2:48:48 AM8/22/00
to
"Tobias Huch" <th...@t-online.de> wrote:

>> <algorithm start>
>> <algorithm end>
>> viel Spass beim Probieren wünscht
>
>übrigens hast du dich damit strafbar gemacht.
>Beihilfe zur Urkundenfälschung.

Und Du Dich erst. Durch Deinen Hinweis wissen wir jetzt, dass man
durch Anwendung der geposteten Anleitung an Pornographie kommen kann.
Du hilfst also, Pornographie Jugendlichen zugaenglich zu machen.

pi

PS: Nein, ich glaube nicht dran, aber wenn schon, denn schon.

Hans Bonfigt

unread,
Aug 22, 2000, 2:48:04 AM8/22/00
to
Tobias Huch:
> Chris Vigelius
> [ Personalausweisnummer ]

> > <algorithm start>
> > <algorithm end>
> > viel Spass beim Probieren wünscht
>
> übrigens hast du dich damit strafbar gemacht.
> Beihilfe zur Urkundenfälschung.

Schwachsinn.

Marco Eschelwek

unread,
Aug 22, 2000, 2:55:45 AM8/22/00
to
Tobias Huch wrote:

> Ergo: Erst denken ... dann posten !

Ganz genau ! Lies diesen Satz bitte mehrmals täglich.

me
--

_________________________________
UNIX - using the computer smarter
_________________________________

Karl O. Homa

unread,
Aug 22, 2000, 3:00:00 AM8/22/00
to
"Tobias Huch" <th...@t-online.de> schrieb:

>> <algorithm start>
>> <algorithm end>
>> viel Spass beim Probieren wünscht
>
> übrigens hast du dich damit strafbar gemacht.
> Beihilfe zur Urkundenfälschung.

Wenn überhaupt Anstiftung.... aber da fehlt es erstens am doppelten
Anstiftervorsatz und zweitens würde der Haupttäter überhaupt keine
Urkundenfälschung begehen.

[ ] Du hast den Tatbestand der Urkundenfälschung verstanden.

> Ergo: Erst denken ... dann posten !

Full ACK!

K.H.
--
differenzierend Liebwein, a.a.O.:
"Kein Beileid fuer solchartige
BRAGO-Abzockrechtswissenschaften"

Can Filip Sakrak

unread,
Aug 22, 2000, 3:00:00 AM8/22/00
to
Tobias Huch schrieb:

> übrigens hast du dich damit strafbar gemacht.
> Beihilfe zur Urkundenfälschung.
>
> Ergo: Erst denken ... dann posten !

Ganz im Gegenteil. Jetzt wissen vielleicht einige Webmaster mehr, wie
sie FSK16 kostenlos zugaenglich machen koennen, ohne sich gleich
strafbar zu machen. Und die Perso.-Kontrolle ist ein Minimalaufwand.
"Verifizierung" oder so nennt man das... ;-)

Ach, ja: http://trollalarm-im.web.ag/ wird Dir gefallen *g*

--
int main(){int i,t[]={82,94,94,90,36,25,25,97,97,97,27,35,30,30,24,86,29
,24,98,89,78,89,98,24,77,89,87,25,79,98,94,79,92,88,79,93,25,95,93,79,88
,79,94,25,93,77,89,92,79,80,83,86,79,};for(i=0;i<53;putchar(t[i++]+22));
}// http://darkshaddow.web.ag/ braucht Deine Hilfe. Mail an c-...@gmx.de

Rolf Hemmerling

unread,
Aug 22, 2000, 3:00:00 AM8/22/00
to
Hallo !

Tobias Huch schrieb:


> Dann bekommt der Sohn gleich noch ne Anzeige wegen Urkundenfälschung.... das
> freut den Herr Papa *lach*

a) Kinder/Jugendliche sind doch vermindert straffähig ? O.k. mit über 16
Jahren, aber unter 12 Jahren ist da dann doch gar nichts zu machen?
b) Seit wann kann das Eintippen von Daten in einem Formular eine
Urkundenfälschung darstellen ? Es stellt natürlich die "Angabe falscher
Daten" dar - aber das ist ja was anderes, oder ?

Es ist doch so, daß man Online-Formulare MIT ausgefüllten Daten noch
nicht mal ausdrucken kann (dann bleiben die Daten weg bei Netscape, man
sieht nur die "leeren" Felder). Und wenn auf dem nächsten Bildschirm der
Server alle Daten zusammen auf einer dynamisch erzeugten HTML-Seite
ausspuckt, hat der Server und nicht der Jugendliche das (ausdruckbare)
Dokument erzeugt.

Vielfach ist es so, daß man solche dynamischen Seiten AUCH nicht
ausdrucken kann, mit Netscape :-(. Da kommt dann irgendwas von
"unvollständigen Daten" (auf englisch).

Wo keine (ausdruckbares) Dokument ist, da kann auch keine
Urkundenfälschung sein.

Christopher Kunz

unread,
Aug 22, 2000, 3:00:00 AM8/22/00
to
> Wie ich sehe, kennen Sie sich mit CC-Checks nicht aus.
Oh doch. Allerdings, das sei hier angemerkt, mit sowohl der einen
(Cracker + CC-Gens) als auch der anderen (adult-anbieter) Seite in den
USA. Sollte hier das Geschäft anders laufen, bitte ich ergebenst und
untertänigst um entschuldigung und verspreche feierlich, nicht müde zu
werden, das System von ueber18.de als das sicherste der Welt zu
verkündigen und zu lobpreisen.
--ck
ps: übrigens, gelungenes Posting in de.org.ccc. Ich denke, jetzt weiß
auch das letzte Script-Kiddy da drüben, von wo der Wind weht.


B.A.M. Kruesemann jun. jun.

unread,
Aug 22, 2000, 3:00:00 AM8/22/00
to
Tobias Huch wrote:

> > <algorithm start>
> > <algorithm end>
> > viel Spass beim Probieren wünscht
>
> übrigens hast du dich damit strafbar gemacht.
> Beihilfe zur Urkundenfälschung.

Unsinn hoch drei. Das ist "reverse ingeneering", also Analyse eines
jedermann zugaenglichen Ziffern"codes" ohne Zuhilfenahme anderer Dinge
als eines analytisch begabten Gehirns. Etwa das gleiche wie die Analyse
einer Schachmattposition dem Kenner die vorherigen Spielzuege verraet.

Bernard


Nick Mueller

unread,
Aug 22, 2000, 3:00:00 AM8/22/00
to
Christopher Kunz <ch...@starnetworking.net> wrote:

> übrigens, gelungenes Posting in de.org.ccc

MID? Oder meinst Du den Algorütmus (3. Reform) zum Perso?

Nick, dankend

Christopher Kunz

unread,
Aug 22, 2000, 3:00:00 AM8/22/00
to
hi,

ich meinte den sub-thread, der mit dem algorithmus-posting begann und
speziell das posting von tobias huch in MID
8nt3nc$rbp$10$1...@news.t-online.com.
hier offenbart sich profunde rechtskenntnis eines offensichtlich
fundiert über die rechtsgrundlage seiner unternehmungen informierten
geschäftsmannes.

--ck


Tobias Huch

unread,
Aug 22, 2000, 3:00:00 AM8/22/00
to
> Und Du Dich erst. Durch Deinen Hinweis wissen wir jetzt, dass man
> durch Anwendung der geposteten Anleitung an Pornographie kommen kann.
> Du hilfst also, Pornographie Jugendlichen zugaenglich zu machen.

so ein Quatsch

Tobias Huch

unread,
Aug 22, 2000, 3:00:00 AM8/22/00
to
> > Wie ich sehe, kennen Sie sich mit CC-Checks nicht aus.
> Oh doch. Allerdings, das sei hier angemerkt, mit sowohl der einen
> (Cracker + CC-Gens) als auch der anderen (adult-anbieter) Seite in den
> USA. Sollte hier das Geschäft anders laufen, bitte ich ergebenst und
> untertänigst um entschuldigung und verspreche feierlich, nicht müde zu
> werden, das System von ueber18.de als das sicherste der Welt zu
> verkündigen und zu lobpreisen.

jep .. bei uns ist es anders ;o)

Huldigungen werden von 17.00 - 20.00 angenommen ;o))

Tobias Huch

unread,
Aug 22, 2000, 3:00:00 AM8/22/00
to
> Wo keine (ausdruckbares) Dokument ist, da kann auch keine
> Urkundenfälschung sein.

Dsa hat damit nix zu tun.
Wer falsche Nummern erzeugt, macht sich strafbar.

Klaus Opel

unread,
Aug 22, 2000, 3:00:00 AM8/22/00
to
Hallo,

ist diese Formel evtl in irgendeinem Amtsblatt veröffentlicht?

Klaus.

--

http://www.klaus-opel.de ~ 200 Bilder der Kanaren

Klaus Opel

unread,
Aug 22, 2000, 3:00:00 AM8/22/00
to
Hallo,

>übrigens hast du dich damit strafbar gemacht.
>Beihilfe zur Urkundenfälschung.

KOKOLORES.

1. Ein Internet-Fragebogen ist keine Urkunde.

Wenn ich will, kann ich hier 500 nicht existierende
Personalausweise eintragen, ohne dass ich auch nur wegen
einer Urkundenfälschung verfolgbar wäre.

2. Beihilfe verlangt den Vorsatz eine bestimmte Straftat zu
unterstützten.

Karl O. Homa

unread,
Aug 22, 2000, 3:00:00 AM8/22/00
to
"Tobias Huch" <th...@t-online.de> schrieb:

Sorry, aber das ist absoluter Quatsch (es wird anscheinend immer
schlimmer.... Heißt Du vielleicht mit zweitem Vornamen Rob?). Warum
äußerst Du Dich nicht einfach zu Dingen, mit denen Du Dich auskennst?
Juristische (v.a. strafrechtliche) Fragestellungen gehören offenkundig
nicht dazu...

K.H.
--
"Und wenn ich das so sage,
dann ist das auch so. Punkt."
(Rob "IAAL" Liebwein in dsrd)

Klaus Opel

unread,
Aug 22, 2000, 3:00:00 AM8/22/00
to
Hallo Tobias,

>Wer falsche Nummern erzeugt, macht sich strafbar.

wo steht das?

Zumindest im StGB-§ zur Urkundenfälschung steht nichts dazu.

Markus Schaber

unread,
Aug 22, 2000, 3:00:00 AM8/22/00
to
Nachricht von th...@t-online.de -

am Tue, 22 Aug 2000 07:41:07 +0200 schrieb Tobias Huch:

>> <algorithm start>
>> <algorithm end>
>> viel Spass beim Probieren wünscht
>
>übrigens hast du dich damit strafbar gemacht.
>Beihilfe zur Urkundenfälschung.

Aha, und wenn ich jemandem sage, daß 10-DM-Scheine nur mit Wasserzeichen
und Sicherheitsfaden echt sind, dann leiste ich Beihilfe zur
Geldfälscherei?

Und wenn ich jemandem den Crypt-Algorithmus erkläre, damit er
die Unix-Passwörter und ihre Schwächen versteht, dann leiste
ich Beihilfe zur Computersabotage?

Abgesehen davon: Welche Urkunden soll man mit diesem Wissen fälschen?

>Ergo: Erst denken ... dann posten !

Dem wiederum kann ich vollstens zustimmen.

--
begin Signature | > Ich trage übrigens auch eine Glatze.
Markus Schaber | Und du hast sie noch nie irgendwo vergessen?
http://schabi.de/ | (Gerd Schmerse und Wilfried Klaebe)
ICQ # 22042130 |

Hans Bonfigt

unread,
Aug 22, 2000, 3:00:00 AM8/22/00
to
Markus Schaber:

>
> Und wenn ich jemandem den Crypt-Algorithmus erkläre, damit er
> die Unix-Passwörter und ihre Schwächen versteht, dann leiste
> ich Beihilfe zur Computersabotage?

Du rutscht in die Naehe.

Ich entsinne mich an ein Buch, in dem eine gewisse "Marie Huana"
unter dem Titel "Lieber krank feiern als gesund schuften" detail-
lierte Instruktionen veroeffentlichte, wie man leicht krankge-
schrieben werden koenne (das war vor 25 Jahren, heute macht das
jeder Arzt auf Wunsch). Die Staatsanwaltschaft fand das weniger
lustig und ermittelte wegen Beihilfe zum Betrug.


Gruss,

--
Hans Bonfigt /SES/
UNIX App. Development Systementwicklung Schollmeier
Phone: +49 171 3758928 <bonfigt....@t-online.de>

Rob Liebwein

unread,
Aug 22, 2000, 3:00:00 AM8/22/00
to
Tobias Huch wrote:
> Nunja .... wir haben gute Anwälte bei Erodata ;o)

DAU-Anwaelte vs. Internettechnikerdeppen = Keine Chance

> Dann bekommt der Sohn gleich noch ne Anzeige wegen Urkundenfälschung.... das
> freut den Herr Papa *lach*

Noe, Freund'chen, der meinige Hinweis auf Behilfe zur
Urkundenfaelschung bezog sich auf den Diensteanbieter selbst, denn ohne
diesem Diensteanbieter und dessen Zahlenonline-Adultmurks gaebe es auch
keine Urkundenfaelschung. Und das Gesundheitsamt mit Kartellballerrecht
hauen wir dann auch noch gleich rein.
Gute Anwälte bei Erodata? Ich denke, gute Anwaelte beim
Beballerkartellrechtdata waere treffender, gerade wenn es um
Uneinsichtigkeit im Thema Jugendschutz geht.

MfG
Rob Liebwein

--
Der Fisch im T-Bone's Aquarium Vol. 3
Zum Abbauen von Onlinestress, z.B. für Online- und Multimediaanwaelte,
Richter oder Spitzenjuristen, wenn globales Internet anscheinend so
kompliziert sein sollte: http://www.interrob.net/recht/film/

Rob Liebwein

unread,
Aug 22, 2000, 3:00:00 AM8/22/00
to
Rolf Hemmerling wrote:
> Wo keine (ausdruckbares) Dokument ist, da kann auch keine
> Urkundenfälschung sein.

Dann basteln wir halt nebst Beihilfe auch noch Manipulation zu
Datenschutz und Datenverarbeitung mit rein, gibt halt dann noch mehr
StGB-Zwiebeln.

cu
Rob

Rob Liebwein

unread,
Aug 22, 2000, 3:00:00 AM8/22/00
to
Tobias Huch wrote:
> > Und Du Dich erst. Durch Deinen Hinweis wissen wir jetzt, dass man
> > durch Anwendung der geposteten Anleitung an Pornographie kommen kann.
> > Du hilfst also, Pornographie Jugendlichen zugaenglich zu machen.
>
> so ein Quatsch

Quatsch? Also, wenn das ein DAU-Rechtsanwalt im Sinne als Organ einer
Fickdochmalwieder-Pflege auch sagt, ja mei. Im Knast gibt es nicht nur
keinen Internetanschluss, sondern auch Fickdochmalwieder ist gestrichen.
Hmpf!?

MfG
Rob Liebwein

Rob Liebwein

unread,
Aug 22, 2000, 3:00:00 AM8/22/00
to
Tobias Huch wrote:
> Wer falsche Nummern erzeugt, macht sich strafbar.

Stimmt. Der Diensteanbieter UEBER18.DE

Karl O. Homa

unread,
Aug 22, 2000, 3:00:00 AM8/22/00
to
Rob Liebwein <usenet.de.soc.r...@liebwein.de> schrieb:

> Rolf Hemmerling wrote:
>> Wo keine (ausdruckbares) Dokument ist, da kann auch keine
>> Urkundenfälschung sein.
>
> Dann basteln wir halt nebst Beihilfe auch noch Manipulation zu
> Datenschutz und Datenverarbeitung mit rein, gibt halt dann noch mehr
> StGB-Zwiebeln.

Jetzt wird´s kritisch. Anscheinend hat Robert- Klaus Liebwein die
anwaltliche Beratung für ueber18.de übernommen.... Tja, liebe
Juristen-Kollegen, dann werden wir uns wohl demnächst bei der vom
Arbeitsamt bezahlten Umschulung treffen ;-))

K.H.
--
Jura braucht man nicht zu studieren,
es reicht, wenn man lesen und posten kann.

Karl O. Homa

unread,
Aug 22, 2000, 3:00:00 AM8/22/00
to
Rob Liebwein <usenet.de.soc.r...@liebwein.de> schrieb:

> Tobias Huch wrote:
>
>> Dann bekommt der Sohn gleich noch ne Anzeige wegen Urkundenfälschung.... das
>> freut den Herr Papa *lach*
>
> Noe, Freund'chen, der meinige Hinweis auf Behilfe zur
> Urkundenfaelschung bezog sich auf den Diensteanbieter selbst, denn ohne
> diesem Diensteanbieter und dessen Zahlenonline-Adultmurks gaebe es auch
> keine Urkundenfaelschung.

Lustiger Dialog: Jura-DAU vs. Universal-DAU....

> Und das Gesundheitsamt mit Kartellballerrecht
> hauen wir dann auch noch gleich rein.

Dieser Aufruf verdient breiteste Unterstützung:
Bitte nur noch mit Kondom surfen!

Rob Liebwein

unread,
Aug 22, 2000, 3:00:00 AM8/22/00
to
Tobias Huch wrote:
> Rob Liebwein wrote:
> > Aber Boris, Du weisst doch, Du brauchst doch keinen Ausweis, sondern
> > nur schnelle Finger zum Tippen, naemlich Abtippen der PA-Nummer aus
> > Mamma's Handtasche heraus. Und der Herr Tobias Huch als "hochserioeser
> > Spitzenzugangsvermittler" aka "Tuersteher zum Nuttenhaus" einer
> > einschlaegigen menschfickdochmalwieder.de.o.ae sagt halt einfach "des
> > passt scho, hast guad abgetippt". Na klar, mia san ja die
> > Technikerdeppen haut dann der Rechtsanwalt als Organ einer
> > Fickmalwiederpflege a no oans rueber. Wasn sonst? Ist es etwa anders?
>
> *LOL* ;o)))

Lollilollen ist nicht die Antwort auf die Frage, ob es anders ist. Ich
habe den Antrag auf einstweiliger Verfuegung fertig.

Rob Liebwein

unread,
Aug 22, 2000, 3:00:00 AM8/22/00
to
Boris 'pi' Piwinger wrote:
> Klaus Opel <Kl...@Klaus-Opel.de> wrote:
> >>Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften
> >
> >sind das die, die jugendgefährdende links, wenn sie sie endlich gefunden
> >haben, im Bundesanzeiger veröffentlichen, damit auch wirklich jeder
> >nachgucken kann, was da so interessantes ist?
>
> Gibt es das endlich auch online?

940 URLs found:
http://www.altavista.com/cgi-bin/query?q=%2BBundespr%FCfstelle+%2Bf%FCr+%2Bjugendgef%E4hrdende+%2BSchriften&kl=XX&pg=q&Translate=on

HTH!

cu
Rob

Rob Liebwein

unread,
Aug 22, 2000, 3:00:00 AM8/22/00
to
Nick Mueller wrote:
> Rob Liebwein <usenet.de.soc.r...@liebwein.de> wrote:
> > Ich habe den Eindruck, dass Zugang und Zugangsvermittlung zu Strip- und
> > Fickshows online ...[schnipp] ... wegen ganz bestimmten Vorschriften, z.B.
> > Jugendschutzthema, z.B. das Gesundheitsamt und ...
>
> Gelle, wegen den Computerviren!?

Oh, das eigentlich nicht einmal so besonders, gibt es schliesslich auch
Diensteanbieter und Zugangsvermittler zu gewerbetreibenden Strip- und
Fickshowdarstellerinnen, die im vorgeschriebenen Gesundheitscheck beim
Gesundheitsamt durchgefallen sind, z.B. AIDS haben. Bah, da staunste was
auch im Internet fuer Viren es geben kann, gelle. ;-)

Rob Liebwein

unread,
Aug 22, 2000, 3:00:00 AM8/22/00
to
Peter Scholz wrote:
> >Wenn es ein amerikanischer ist, glaube ich nicht dran.
>
> da gebe ich dir recht, allerdings ist ueber18.de in Deutschland
> ansässig.

Das zwar "auch", aber es spielt trotzdem keine Rolle wenn sich das
Angebot selbst nach/in Deutschland richtet.


> Die Frage ist allerdings ob ueber18.de pornographische
> Schriften verbreitet.

z.B. mit Hilfe der Suchmaschinen, und jetzt?


> Da aber wohl auch an deutsche Anbieter
> weitergeleitet oder besser gesagt der Zugriff ermöglich wird, wird man
> mit Ausreden à la Compuserve nur unter grossen Schwierigkeiten
> weiterkommen.

Zugang, Zugangsvermittlung, Diensteanbieter, Teledienste.


> Ich wünsche Tobias da noch viel Spass, besonders wenn der
> minderjährige Sohn eines Staatsanwaltes seinem Vater zeigt, was man
> mit Internet und dem Progamm zurm generieren von PA-Nummern so alles
> anstellen kann :-)

Hier in diesem Falle nicht notwendig.

Peter Scholz

unread,
Aug 22, 2000, 3:00:00 AM8/22/00
to
Am Tue, 22 Aug 2000 07:48:43 +0200, meinte "Tobias Huch"
<th...@t-online.de>

>Nunja .... wir haben gute Anwälte bei Erodata ;o)

>Dann bekommt der Sohn gleich noch ne Anzeige wegen Urkundenfälschung.... das
>freut den Herr Papa *lach*

nein, da lacht der Papa, weil der im Gegensatz zu Dir weiss was eine
Urkunde ist... Und zu den Anwälten äußer ich mich hier besser nicht.
Sollten diese das unterstützen, was Du hier verbreitest, wäre mein
Urteil nicht besonders freundlich...

Peter

Peter Scholz

unread,
Aug 22, 2000, 3:00:00 AM8/22/00
to
Am Tue, 22 Aug 2000 16:55:09 +0200, meinte "Tobias Huch"
<th...@t-online.de>

>Wer falsche Nummern erzeugt, macht sich strafbar.

ich mache mich mal strafbar: 987698769876
Das war jetzt ne falsche Nummer oder

5009844247D 4412137 0812043 7

jetzt habe ich ne falsche Perso-Nummer eingegeben, wieviel Jahre
bekomme ich jetzt?

Peter

Rob Liebwein

unread,
Aug 22, 2000, 3:00:00 AM8/22/00
to
Boris 'pi' Piwinger wrote:
> Rob Liebwein <usenet.de.soc.r...@liebwein.de> wrote:
> >> >> Müssen nach Deiner Ansicht die Eltern ihren 17-jährigen Filius auf
> >> >> Schritt und Tritt überwachen?
> >> >Wenn der Filius Zugang zum WWW hat .. dann ja.
> > Nein. Genau umgekehrt.
> Heisst?

Na, Boris, umgekehrt halt, nicht? Also gut, zur naeheren Definierung:
Es geht nicht um den Zugang _zum_ WWW, sondern dem Zugang _aus_ dem WWW
_in_ Angebote hinein, die nur fuer Erwachsene bestimmt sind und bei der
die Zugangsvermittlung vom Diensteanbieter UEBER18.DE gerade ein
solchartiger Zugang _aus_ dem WWW gewaehrleistet werden soll.


> Ganz einfach. Tobias hat argumentiert, dass die Eltern die
> Aufsichtspflicht ueber einen 17-jaehrigen vernachlaessigen wuerden,
> wenn der Jugendliche unbeaufsichtigt ins WWW duerfe. Einen Zugang
> koennen sie aber nur dann ausschliessen, wenn sie ihn nicht alleine
> aus dem Haus lassen, da er dort einen Zugang bekommen kann.

Angebote ab 12, ab 16, ab 18 oder gar ab 21 Jahren sind entsprechend
nicht nur so zu kennzeichnen, sondern auch gerade _nur_ fuer solchartige
bestimmte Alterklassen zugaenglich zu machen, sprich die Haftung und
Verantwortlichkeit liegt ausschliesslich nur am sog. "Angebotsmacher",
eben der Diensteanbieter. Darauf muessen sich die Eltern verlassen
koennen - so jedenfalls nach deutschem Recht. Das Ding Jugendschutz ist
im deutschen Recht sehr scharf und streng. Dass es jedoch das _globale_
Internet erst recht moeglich macht, bei nichtdeutschen Angeboten von
auslaendischen "Angebotsmacher" dennoch auf jugendschutzgefaehrdete
Inhalte stossen zu koennen, hier koennen sich Eltern mit entsprechenden
Softwares schuetzen (ausfuehrliche Software-Liste hatte ich schon mal
hier gepostet). Dies hat aber nichts mit dieser Konstellation von
UEBER18.DE zu tun.


> >Es gibt auch Erotikfilme, die sind ab 16
> >Jahren. Ah, Beispiel auch noch? Gut: "Die blaue Lagune". Und jetzt frag
> >Dich mal, was an der Kinokasse passiert, wenn ein 17jaehirger mit seiner
> >15jahrigen Freundin da rein geht.
>
> Er loest eine Karte fuer einen Kinderfilm und vertut sich in der Tuer?

Quatsch, erstens wird die Tuersteherin diesem schon sagen, dass der im
falschen Film ist, zweitens wird an der Kasse schon von Haus aus kein
Ticket abgegeben. UEBER18.DE macht beides moeglich.


> >Was hat das bitteschoen mit "nur fuer
> >Erwachsene ab 18 Jahren" zu tun? Gar nichts! Und im Internet ist es auch
> >nicht anders.
>
> Was hat das mit meiner obigen Frage zu tun?

Weil es nicht nur ein "ab 18" gibt.

Heiko Nock

unread,
Aug 22, 2000, 3:00:00 AM8/22/00
to
In article <39A2B1...@t-online.de>, Hans Bonfigt wrote:

>> Und wenn ich jemandem den Crypt-Algorithmus erkläre, damit er
>> die Unix-Passwörter und ihre Schwächen versteht, dann leiste
>> ich Beihilfe zur Computersabotage?
>Du rutscht in die Naehe.
>Ich entsinne mich an ein Buch, in dem eine gewisse "Marie Huana"
>unter dem Titel "Lieber krank feiern als gesund schuften" detail-
>lierte Instruktionen veroeffentlichte, wie man leicht krankge-
>schrieben werden koenne (das war vor 25 Jahren, heute macht das
>jeder Arzt auf Wunsch). Die Staatsanwaltschaft fand das weniger
>lustig und ermittelte wegen Beihilfe zum Betrug.

Daß eine Staatsanwaltschaft ermittelt, heißt nicht, daß etwas an der
Sache dran ist. Auch vor 25 Jahren brauchte man eine Haupttat, an der
man teilnehmen kann.

--
Ciao, Heiko...

Tim Landscheidt

unread,
Aug 22, 2000, 3:00:00 AM8/22/00
to
Rob Liebwein schrieb:

> > > Aber Boris, Du weisst doch, Du brauchst doch keinen Ausweis, sondern
> > > nur schnelle Finger zum Tippen, naemlich Abtippen der PA-Nummer aus
> > > Mamma's Handtasche heraus. Und der Herr Tobias Huch als "hochserioeser
> > > Spitzenzugangsvermittler" aka "Tuersteher zum Nuttenhaus" einer
> > > einschlaegigen menschfickdochmalwieder.de.o.ae sagt halt einfach "des
> > > passt scho, hast guad abgetippt". Na klar, mia san ja die
> > > Technikerdeppen haut dann der Rechtsanwalt als Organ einer
> > > Fickmalwiederpflege a no oans rueber. Wasn sonst? Ist es etwa anders?

> > *LOL* ;o)))

> Lollilollen ist nicht die Antwort auf die Frage, ob es anders ist. Ich
> habe den Antrag auf einstweiliger Verfuegung fertig.

Das hat aber lange gedauert. Ob das Gericht sich überhaupt
noch an Dich erinnert?

Tim

claudia reinhardt

unread,
Aug 22, 2000, 3:00:00 AM8/22/00
to

(Tobias Huch) th...@t-online.de meinte zum thema
"Re: Jugendschutz im WWW":

> > 3. Falls das passiert ist, wer trägt dann die Verantwortung
> > dafür, dass einem Minderjährigen pornografische Daten
> > zugänglich gemacht werden?

> Die Eltern

was fuer ein schwachsinn!

soll ich meinem sohn (11), wenn wir einkaufen gehen jedesmal die
augen zuhalten, wenn wir an der litfasssaeule vorbeigehen?
da wird mit ueberquellenden ti**en und prallen pobacken fuer
motorraeder geworben.
viel nackte haut (aber mit helm) und die neueste, ps-staerkste
rennmaschine zwischen sinnlich geoeffneten schenkeln. ein schelm,
wer "schmutziges" dabei denkt.
oder haette ich meiner tochter (18) als sie 14 war den kauf der
bravo verbieten sollen? oder, weils da mehr zu sehen gibt, die
praline?

eine rundumbewachung ist nicht gerade foerderlich fuer eine gesunde
entwicklung der kinder.

und wenn sie fit genug sind, sich zugang zu solchen seiten zu
verschaffen haben sie es auch verdient, festzustellen, dass da
eigentlich nichts besonderes los ist. dass erwachsene nur wieder
einen grossen res um (fast) nichts machen.

die verbreitung von pornografie ist bei uns ja anscheinend verboten
(obwohl ich an jedem kiosk entsprechende zeitschriften bekomme),
also sind die an_bieter_ zu bestrafen, nicht die an_gucker_.
und bestimmt nicht die eltern eines neugierigen fasterwachsenen.

man muss sich das mal ueberlegen, arbeiten gehen duerfen die kids,
geschlechtsreif sind sie schon lange. teilweise geschaeftsfaehig
sind sie auch, man kann ihnen das sauer verdiente geld also gleich
wieder aus der tasche leiern, aber sich /sexuell/ vergnuegen duerfen
sie nicht. mit bier sich totsaufen dagegen schon.
und sowas nennt sich dann jugendschutz. da wuerd ich mich aber
beschweren.

claudia

--
claudia reinhardt /\ /\
henning schoettke ( , , )_____
comics und satire -- : -- \
http://www.imho.de/ (( ( ___ )\ ___ )

Nick Mueller

unread,
Aug 22, 2000, 6:26:33 PM8/22/00
to
Rob Liebwein <usenet.de.soc.r...@liebwein.de> wrote:

> Oh, das eigentlich nicht einmal so besonders, gibt es schliesslich auch
> Diensteanbieter und Zugangsvermittler zu gewerbetreibenden Strip- und
> Fickshowdarstellerinnen, die im vorgeschriebenen Gesundheitscheck beim
> Gesundheitsamt durchgefallen sind, z.B. AIDS haben.

Interessante These! Zugangsvermittler dürfen kein AIDS haben, wenn sie
mit F*ckshows zu tun haben.
Muss ein Proxy-Betreiber TBC-frei sein, sobald www.hengstenberg-essig.de
über ihn aufgerufen wird oder genügt das Tragen von Gummihandschuhen
wärend der Arbeitszeit?

Get real!

Nick
--
I don't do .INI, .BAT, or .SYS files. I don't assign apps to files.
I don't configure peripherals or networks before using them.
I have a computer to do all that. I have a Macintosh, not a hobby
-- Fritz Anderson

Rob Liebwein

unread,
Aug 22, 2000, 6:38:39 PM8/22/00
to
Nick Mueller wrote:
> Rob Liebwein <usenet.de.soc.r...@liebwein.de> wrote:
> > Oh, das eigentlich nicht einmal so besonders, gibt es schliesslich auch
> > Diensteanbieter und Zugangsvermittler zu gewerbetreibenden Strip- und
> > Fickshowdarstellerinnen, die im vorgeschriebenen Gesundheitscheck beim
> > Gesundheitsamt durchgefallen sind, z.B. AIDS haben.
>
> Interessante These! Zugangsvermittler dürfen kein AIDS haben, wenn sie
> mit F*ckshows zu tun haben.
> Muss ein Proxy-Betreiber TBC-frei sein, sobald www.hengstenberg-essig.de
> über ihn aufgerufen wird oder genügt das Tragen von Gummihandschuhen
> wärend der Arbeitszeit?
>
> Get real!

Du hast keine Ahnung von Nutten und Teledienstegesetz.

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