eine angeregte Diskussion in diesem Forum (Thread: "Brauner
Wikingerkult" ff., Start-Msg-Id:
news:8n69pe$r5b$13$1...@news.t-online.com) sowie eine EMail, die ich
heute von Rolf Kuenne erhalten hatte, haben mich dazu bewegt, etwas
ausführlichere Recherchen über die rechtliche Situation des Buches
"Mein Kampf" von Adolf Hitler zu unternehmen.
Die Frage war: Ist das Buch "Mein Kampf" indiziert bzw. verboten,
genauer: Sollte es verboten sein, wenn ja, dann: Auf welche Bereiche
(Vertrieb, kostenlose Verbreitung über elektronische Medien, etc.)
beschränkt sich das Verbot.
Zunächst einmal ein paar interessante Teilaspekte [1,2]:
- Adolf Hitler schrieb "Mein Kampf" 1924 in einem Gefängnis im
bayerischen Landsberg.
- "Mein Kampf" erschien als politische Programmschrift in zwei Teilen:
1925 Teil 1: "Eine Abrechnung", 1926 Teil 2: "Die
nationalsozialistische Bewegung"
- Die Originalmanuskripte sind seit 1945 verschollen!
- Das Buch wurde vom internationalen Militärtribunal am 06.01.1946 als
"blueprint of nazi agression" behandelt.
- Der bayrische Staat bekam im Rahmen der Massnahmen zur alliierten
Entnazifizierung die Rechte an "Mein Kampf"
- Das Zuschaustellen, Verkaufen, Bewerben... von Nazimemorabilia
kann(!) als Volksverhetzung nach Par. 130 StGB [3] strafrechtlich
verfolgt werden.
- Die Verbreitung von Propagandamitteln und Nazi-Wiederbetätigungen
nach Par. 86 [4] und Par. 86a StGB [5] ist verboten.
- Gegen den unveränderten(!) Nachdruck von "Mein Kampf" wird mit allen
rechtlichen Mitteln seitens des Bundeslandes Bayern eingeschritten.
- Das Urheberrecht läuft noch bis zum 31.12.2015
- Laut Bundesgerichtshof (Urt. v. 25. Juli 1979 - 3 StR 182/79 (S);
BGHSt 29, 73 ff.) erfüllt das öffentliche Anbieten einzelner alter
Stücke (z.B. in Antiquariaten) von "Mein Kampf" _nicht_ den Tatbestand
nach Par. 86 (1) Nr.4, (2) StGB., da es sich bei dem Buch (Zitat aus
dem Urteil) "um eine vorkonstitutionelle Schrift handelt, aus deren
unverändertem Inhalt sich eine Zielrichtung gegen die in der
Bundesrepublik Deutschland erst _später_ verwirklichte freiheitliche
demokratische Grundordnung noch nicht ergeben konnte."
Fazit: Der Verkauf einzelner Exemplare der Originalausgaben z.B. in
Antiquariaten oder zu Forschungszwecken ist zulässig, lediglich der
Nachdruck oder das direkte Verbreiten des unkommentierten Inhalts (wie
z.B. hier: [6]) über elektronische oder Print-Medien ist verboten und
stellt nach bundesdeutschen Gesetzen mitunter auch eine Straftat dar -
zumindest jedoch eine Verletzung von Urheberrechten. Dieses bestätigt
auch die bayerische Staatskanzlei auf eine Anfrage des freien Münchner
Journalisten Giesbert Damaschke[2]. Probleme bereitet hier jedoch das
Ausland, vor allem die USA. Erst Ende vergangenen Jahres hatten die
US-Internetbuch-Händler "Amazon.com" und "Barnesandnoble.com" auf
Drängen von Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) den
Verkauf des Buches nach Deutschland eingestellt[7,8]. Die Münchner
Staatsanwaltschaft hatte im Februar 2000 Ermittlungen gegen die
Internetbuchandlung "Buecher.de" aufgenommen, weil diese "Mein Kampf"
verkaufte. Nach eigenen Angaben bietet "Buecher.de" nur
kritisch-kommentierte Ausgaben von "Mein Kampf" an. Auf dem Index der
Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPjS) steht "Mein
Kampf" allerdings nicht.
Quellen:
[1] http://www-user.uni-bremen.de/~wiedwald/doc/Kampf/sld001.htm
[2] http://www.damaschke.de/marginal/Sonst/anfrage.html
[3] http://lawww.de/Library/stgb/130.htm
[4] http://lawww.de/Library/stgb/86.htm
[5] http://lawww.de/Library/stgb/86a.htm
[6] http://www.nazi-lauck-nsdapao.com/gerbon.htm
[7] http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/5202/1.html
[8] http://www.infolinks.de/dir-ml/99/08/990811f35b42a4.htm
MfG
Stephan
--
"Du siehst es richtig. Zurueck zur NS-Zeit."
Nazi Horst Kleinsorg ("Institut für Deutsche Geschichtswahrheit")
in de.soc.politik.misc, Msg-Id:
news:6kr3hs07f09fqbsm4...@4ax.com
Danke für die Infos!
Dirk
--
Falls eine E-Mail-Antwort auf diesen Artikel noetig ist, diese
bitte an Dirk.Sc...@HEH.Uni-Oldenburg.DE richten. Danke.
Danke für deine Nachforschungen. Ich denke, dieser Beitrag hat endlich Klarheit in
die Angelegenheit gebracht. Ich haette nicht fuer moeglich gehalten, daß dies
jemals passieren wuerde :-) Mein Vertrauen ins Forum ist wiederhergestellt
*freu*
Robert
> Danke für deine Nachforschungen. [...]
Bitte, bitte.
Hattest Du nicht in dem angesprochenen Thread behauptet, Du hättest
http://learn.to/quote gelesen? Wenn ja, warum wendest Du die daraus
gewonnenen Erkenntnisse nicht an?
- Deine Zeilenlänge beträgt immer noch mehr als 80 Zeichen!
- Fullquotes sind unerwünscht!
MfG
Stephan
--
Wer Fullquotes produziert, plenkt, oder oben drüber schreibt, oder
aber Fullquotes oder plenkende Artikel grausam umbricht, und
restlos unleserlich macht, wird mit Killfile nicht unter 30 Tagen
bestraft. Währenddessen am besten http://learn.to/quote lesen.
> Bitte, bitte. [...]
Ich hatte nicht behauptet, ich hätte die Seite gelesen, sondern daß ich
schon nach soetwas gesucht habe. Jedenfalls habe ich die Zeichenlänge
auf 72 reduziert und werde ab sofort nicht mehr den alten Text mit
"hinüberretten", hehe.
Cya
Robert
P.S. Ich hoffe, du bist jetzt mit dieser Nachricht zufrieden. Wenn
nicht, laß' es mich wissen.
> [...] Jedenfalls habe ich die Zeichenlänge
> auf 72 reduziert
Gut!
> und werde ab sofort nicht mehr den alten Text mit
> "hinüberretten", hehe.
Das darfst Du gerne (partiell) machen, wenn Du dich in Deinen
Antworten darauf beziehen möchtest.
MfG
Stephan
--
Probier etwas Neues diesen Sommer:
Polynome n-ten Grades lösen
und Caipirinha bei 3°C
Hallo Aegypter, Highlander, Guionen. Hallo Tiuval!
Scivias!!!
Wie das? Nach dem alten Welturheberrecht, das in diesem Falle gelten
muesste, kann es ein Urheberrecht bei Ausnutzung aller
Verlaengerungsmoeglichkeiten nur max. 75 Jahre lang geben. Fuer Teil I
muesste es daher ausgelaufen sein.
Rechtlich kann man eigentlich nur wegen Urheberrechtsverstoss vorgehen und
das Urheberrecht hat(te?) Baerns Finanzverwaltung. Die Veroeffentlichung
zu wissenschaftlichen Zwecken ist gestattet. Nach Auslaufen des
Urheberrechts kann das Buch voellig frei vertrieben werden. Es kann nicht
unter Volksverhetzung laufen, da es eindeutig ein historisches Buch ist.
Anders wuerde es nur aussehen, wenn das Buch volksverhetzend kommentiert
wird, sei es in einem neuen Vorwort oder sonstwie. Das "pure Original"
wird jedoch nach Auslaufen des Urheberrechts voellig frei vertrieben
werden koennen. So sehe ich jedenfalls die Rechtslage. 2015 als Enddatum
des Urheberrechtes ist mir vollkommen schleierhaft. Evtl. gelten hier alte
Reichsgesetzte, von denen ich nichts weiss.
--
*Buch WAL: http://www.wal3.de*
Neu auf der Walweb: "Rom und Jerusalem" von Moses
Hess als Downloadfile im Wordformat .doc
: Wie das? Nach dem alten Welturheberrecht, das in diesem Falle gelten
: muesste, kann es ein Urheberrecht bei Ausnutzung aller
: Verlaengerungsmoeglichkeiten nur max. 75 Jahre lang geben.
Die Levitenverschwoerung hat durch ihre Agenten in Europa das
Urheberrecht auf 70 Jahre nach dem Tode des Autors manipuliert.
(fuer Sarkasmusresistente: ;-) )
> lediglich der
>Nachdruck oder das direkte Verbreiten des unkommentierten Inhalts (wie
>z.B. hier: [6]) über elektronische oder Print-Medien ist verboten und
>stellt nach bundesdeutschen Gesetzen mitunter auch eine Straftat dar -
Nur Interessehalber: ist das downloaden des Buches damit auch verboten?
Gruss, Martin
--
_____________________________________________________________
NewsGroups Suchen, lesen, schreiben mit http://netnews.web.de
> So sehe ich jedenfalls die Rechtslage. 2015 als Enddatum
> des Urheberrechtes ist mir vollkommen schleierhaft. Evtl. gelten hier alte
> Reichsgesetzte, von denen ich nichts weiss.
Um das zu verstehen, muss man ganz einfach nur rechnen können. Der
Stichtag ist nämlich nicht das Erscheinungsdatum des Buches, sondern
die Lizenz wird 70 Jahre nach *Ableben* des Autoren frei.
Aber wer davon ausgeht, dass Hitler noch lebt, wird noch viel, viel
länger warten müssen.
Margret Chatwin
--
IDGR: http://welcome.to/IDGR
Informationsdienst gegen Rechtsextremismus
> > - Adolf Hitler schrieb "Mein Kampf" 1924 in einem Gefängnis
> > im bayerischen Landsberg.
> > [...]
> > - Das Urheberrecht läuft noch bis zum 31.12.2015
>
> Wie das? Nach dem alten Welturheberrecht, das in diesem
> Falle gelten muesste, kann es ein Urheberrecht bei Ausnutzung
> aller Verlaengerungsmoeglichkeiten nur max. 75 Jahre lang
> geben. Fuer Teil I muesste es daher ausgelaufen sein. [...]
Vollkommen daneben! Die Schutzdauer des Urheberrechts beträgt in
Deutschland und den Staaten der Europäischen Union 70 Jahre nach dem
Tod des Autors; im Fall von "Mein Kampf" läuft die urheberrechtliche
Schutzfrist also am 31.12.2015 aus (Bayern hatte das Urheberrecht bzw.
den Auftrag, die Wahrung des Urheberrechts zu übernehmen, am
01.01.1946 von den Alliierten erhalten, weil man von einem Todesdatum
Hitlers 30.April 1945 ausging). In einigen Signatarstaaten der
Revidierten Berner Übereinkunft (RBÜ), dem wichtigsten multilateralen
Staatsvertrag auf dem Gebiet des Urhe-berrechts, gilt hingegen nur die
Mindestschutzdauer des Art. 7 Abs. 1 RBÜ von 50 Jahren post mortem
auctoris.
MfG
Stephan
--
"Die Unterschiede zwischen der Leistungskraft meines Hirns und
anderen sind so gewaltig wie die Leistungsunterschiede
verschiedener Prozessorgenerationen, ob es Dir nun passt oder
nicht." (Norbert Marzahn am 17.02.2000 in news:de.alt.ufo)
> Aber wer davon ausgeht, dass Hitler noch lebt, wird noch viel, viel
> länger warten müssen.
Zumal Hitler auch per Zeitraumschiff jederzeit auftauchen kann ..
F'up2 dasV gesetzt.
--
greetings from Marburg
Carsten
Norbert Marzahn am 3 Apr 1998 19:32:53 GMT:
In letzter Zeit kommt es bei mir immer wieder
vor, dass ich Dinge einfach weiss. Selbst wenn
ich sie nicht begruenden kann.
: Zumal Hitler auch per Zeitraumschiff jederzeit auftauchen kann ..
Dann wird die hebraeische Ausgabe von "Mein Kampf" bestimmt Lizenzprobleme
kriegen. ;)
Norbert Marzahn schrieb:
Es kann nicht
> unter Volksverhetzung laufen, da es eindeutig ein historisches Buch ist.
> Anders wuerde es nur aussehen, wenn das Buch volksverhetzend kommentiert
> wird, sei es in einem neuen Vorwort oder sonstwie. Das "pure Original"
> wird jedoch nach Auslaufen des Urheberrechts voellig frei vertrieben
> werden koennen. So sehe ich jedenfalls die Rechtslage. 2015 als Enddatum
> des Urheberrechtes ist mir vollkommen schleierhaft. Evtl. gelten hier alte
> Reichsgesetzte, von denen ich nichts weiss.
Sicher kann (könnte) man Hitlers "Mein Kampf" öffentlich vertreiben.
Es ist ein derartiger Schmarren, der sich ( verfügt man auch nur
über ein Fünklein Verstand) weitgehend selbst entlarvt.
Wären da nicht die Kinderglatzen, die unbedarft wie sie nun mal sind,
auch aus dieser Quelle schöpfen (so trübe sie auch ist).
Fazit: Wir müssen unser Jugend bilden, auf dass sie gefeit ist gegen
verblödete Schreiberlinge. Egal ob sie nun Hitler oder Marzahn heißen.
A.St.
Hallo Aegypter, Highlander, Guionen. Hallo Tiuval!
Scivias!!!
> Norbert Marzahn wrote:
>
> > So sehe ich jedenfalls die Rechtslage. 2015 als Enddatum
> > des Urheberrechtes ist mir vollkommen schleierhaft. Evtl. gelten
> > hier alte Reichsgesetzte, von denen ich nichts weiss.
>
> Um das zu verstehen, muss man ganz einfach nur rechnen können. Der
> Stichtag ist nämlich nicht das Erscheinungsdatum des Buches,
> sondern die Lizenz wird 70 Jahre nach *Ableben* des Autoren frei.
>
> Aber wer davon ausgeht, dass Hitler noch lebt, wird noch viel,
> viel länger warten müssen.
Hmmm.
Also DERZEIT lebt er nicht.
Hallo Aegypter, Highlander, Guionen. Hallo Tiuval!
Scivias!!!
> "Norbert Marzahn" <n.ma...@vision.in-berlin.de> schrieb...
>
> > > - Adolf Hitler schrieb "Mein Kampf" 1924 in einem Gefängnis
> > > im bayerischen Landsberg.
> > > [...]
> > > - Das Urheberrecht läuft noch bis zum 31.12.2015
> >
> > Wie das? Nach dem alten Welturheberrecht, das in diesem
> > Falle gelten muesste, kann es ein Urheberrecht bei Ausnutzung
> > aller Verlaengerungsmoeglichkeiten nur max. 75 Jahre lang
> > geben. Fuer Teil I muesste es daher ausgelaufen sein. [...]
>
> Vollkommen daneben! Die Schutzdauer des Urheberrechts beträgt in
> Deutschland und den Staaten der Europäischen Union 70 Jahre nach
> dem Tod des Autors; im Fall von "Mein Kampf" läuft die
> urheberrechtliche Schutzfrist also am 31.12.2015 aus
Heisst das, dass sich das deutsche und das EU-Urheberrecht vom
Welturheberrecht unterscheiden? Von diesem las ich naemlich, dass es jetzt
bis 50 Jahre nach Ableben des Autors laeuft und frueher bis max. 75 Jahre
nach Ersterscheinen des Buches.
[Hitler]
> Hmmm.
>
> Also DERZEIT lebt er nicht.
ROTFL!
Uns' Nullbert!
--
Michael Briel
www.archeb.de
www.mp3.com/briel
www.liquiddreamsrecords.com
> Norbert Marzahn <n.ma...@vision.in-berlin.de> schrieb in im
> Newsbeitrag: 7jw7c...@nm01.vision.in-berlin.de...
> [Hitler]
>
> > Hmmm.
> >
> > Also DERZEIT lebt er nicht.
>
> ROTFL!
>
> Uns' Nullbert!
Das hockt er in seiner Klause und wartet bibbern auf das Auftauchen
seines notwendigen Beweissubjektes aus der Zeit.
... jetzt fehlt nur noch das Lallerchen, das wieder fuer seine Ehre
eintritt.
> ... jetzt fehlt nur noch das Lallerchen, das wieder fuer seine Ehre
> eintritt.
LOL
Lallerchen? Hast Du da ein Copyright drauf oder darf ich das auch meinen
Textbausteinen zufügen? :-)
Gruß
Franz
Sollte der nicht schon bis März oder Mai aufgetaucht sein? Oder irre ich
mich da?
Helge
Helge Harder schrieb:
Es war auch schon mal der November 99. Dann aber war es auch: "Ich
wette, dass ... spätestens bis Ende Mai per Zeitreise..."
So isser, der Norbert Harry.
Erst verwettet er seine unfruchtbare Mutti auf Hitlers Rückkehr
und dann weiss er definitiv, dass *er* DERZEIT nicht lebt.
Norbert hätte wohl doch den Rat seines Vorgesetzten bei der Berliner
Finanzverw. befolgen sollen (zwecks Überprüfung seiner Zurechnungs-
fähigkeit s. WAL "Ich - Extern") ;-))
A.St.