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Meinungsfreiheit und Zensur

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emp-ViSdP: Wau Holland

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Sep 25, 1996, 3:00:00 AM9/25/96
to

Einschränkung der Grundrechte im Internet
============================= V 0.88 ====

Von Wau Holland

/emp 25.09.1996 - Zensur in Deutschland hat Tradition,
u.a. von Kaisers Zeiten über Schwarz-Schilling bis hin
zu heutigen privat organisierten Internet-Sperrungen.
Früher wurden Zeitungen von der Post nicht transportiert,
heute werden Bits von privaten Internet-Dienstleistern
nicht transportiert. Beides ist eine Einschränkung von
Grundrechten in Deutschland.

Dieser Beitrag soll provozieren - nicht zuletzt die BAW.
Zum Text gehört ein Artikel aus der angeblich verbotenen
"RADIKAL 154" mit dem Titel "Pressefreiheit - Freiheit für
wen?". Eingespeist und verbreitet wird beides aus der BRD
ins Internet. Quelle ist der Autor dieses Textes.

Welche Mailbox-Sysomi sich genötigt fühlt, diesen Text zu
löschen aus Angst vor Zensoren aller, wird ggf. im Dokument
der Zeitgeschichte erwähnt - später...

Wau Holland, zur Medienmesse Leipzig, 25.09.96
----------------------------------------------------------

Die Vorgeschichte
=================

Früher hatte der Kaiser das Monopol auf bezahlte Reklame.
In seiner Fürsorge für die Untertanen ordnete der deutsche
Kaiser die Herausgabe von "Intelligenzblättern" an und
verpflichtete seine Beamten zum Abonnement.
Reklame durfte nur in diesen Intelligenzblättern erscheinen.
Andere Zeitschriften durfte Reklame erst viel später bringen,
das bedurfte eines politischen Kampfes.

Auch die Bestimmung, was eine "Zeitung" ist und was nicht,
definierte - damals wie heute - die Obrigkeit. Bei einem
Blatt arbeitete damals Karl Marx mit. Amtlicher Beliebtheit
erfreute sich diese Zeitung nicht unbedingt. Aber als
"Reklameblättchen" konnte der Kaiser die "marxistische"
Gazette kaum bezeichnen. Die Obrigkeit ging auch nicht soweit
wie bei einem Kölner Blatt, wo ein Schläger für Geld angeheuert
wurde, um einen Verantwortlichen ordentlich zu verprügeln;
die Quittung ist ein Dokument der Zeitgeschichte.

Zu Zeiten von Marx gab es das Postzeitungs-Vertriebmonopol.
Das gab der Post das ausschliessliche Recht, Zeitungen zu
verbreiten und war verbunden mit der Pflicht, *alle*
Zeitungen zu verbreiten. Damit hatte die Post ein Problem.

Um die "Pflicht" zur Verteilung einer "marxistischen" Zeitung
zu umgehen, fand die Deutsche Post einen eleganten Ausweg:
sie verzichtete ein ganz klein wenig auf ihr Monopol.

Denn sie durfte ja nicht sagen "Marxistische Zeitungen
vertreiben wir nicht". Deshalb "erlaubte" die Post, daß
die Zeitung im "zu-Fuß"-Umkreis des Druckortes ausgetragen werden
durfte. Für das Austragen durfte kein "Fersengeld", sondern ein
"Sohlengeld" gezahlt werden. Das war "neu", denn wegen des Post-
Monopols war ein eigenes Austrägersystem eigentlich verboten.

Diese an Fußwege gebundene Verbreitungsbeschränkung konnte
mit der Eisenbahn umgangen werden. Ein amerikanischer
Erfinder im Bereich Elektrotechnik (guess, who) löste
das Problem: er betrieb eine Druckerei im Eisenbahnwaggon.
Auf der Fahrt redigierte man die gesammelten Neuigkeiten.
Beim Halt am Bahnhof wurde die gedruckte Zeitung mit einem
mobilen Impressum verkauft. Abgefahren wurde, bevor es Stress gab.
So wurden aktuelle News erzeugt und verbreitet mit einem
überschaubaren Risiko. Solche Aktivitäten haben amerikanische
Freiheitsvorstellungen geprägt - bis heute im Internet.

Denn die technische Entwicklung ging weiter.
Die Zeitschrift elrad brachte im Frühjahr 1985 eine
Selbstbauserie für Satellitenempfang (Anfang davon
nachgedruckt in Hackerbibel 1, S. 124). Die Schweizer
Post hat nach dem Motto "wir sind noch gründlicher als
die Deutschen" den Satempfang sofort verboten, indirekt.

Gegenüber ihren Bürgern behauptete die Schweiz damals,
auch zu Zeiten von Gorbatschow sei der Sat-Empfang des
sowjetischen Fernsehens in der Schweiz verboten. Denn die
über dem Äquator stehenden Satelliten seien Teil einer
72 000 km langen innersowjetischen Fernmeldeverbindung.

Abwegig sei die Ansicht, so die Schweizer Regierung,
bei dieser im Hoheitsgebiet der UdSSR liegenden
Fernmeldeverbindung handele es sich um frei empfangbare
Sendungen, die im Rahmen der Meinungsfreiheit
nach der Europäischen Menschenrechtskonvention von
jedermann empfangen werden dürften.

Der damalige deutsche Postminister Schwarz-Schilling sah
das auch so. Das qualifizierte ihn vermutlich, später
Vorsitzender im Unterausschuß des Bundestages für
Menschenrechte zu werden. Denn damals verweigerte der
deutsche Postminister mit Hilfe seiner Bremer Untergebenen
sogar einem Fernsehmeister die "Einzelgenehmigung", Sender
wie CNN per Satellit zu empfangen. Auf Betreiben der Post
ließ ein Gericht sogar dessen Vorführ-Satellitenschüsseln
beschlagnahmen.
Es ist natürlich eine Unverschämtheit, zu behaupten, das
wäre ein Empfangsverbot oder gar eine Grundrechtsbeschränkung,
sondern es war nur ein Verwaltungsakt im Postrecht.

Hübsch war die Begründung. Weil der auf dem Dorf bekannte
Fernsehmeister öffentlich verkündet hatte, er halte die
"Sat-Empfangs-Einzelgenehmigung" für einen großen Quatsch,
bot dieser Meinungsmultiplikator aufgrund seines öffentlichen
Auftretens nicht die Gewähr, sich zukünftig an Empfangsauflagen
der Deutschen Bundespost zu halten. Deshalb sei die
Entscheidung, ihm die Sat-Einzelempfangsgenehmigung für den
Empfang von CNN usw. zu verweigern, eine "Ermessenssache".

Es gab damals nur eine Zeitschrift in der BRD, die über
diesen Fall berichtete: INFOSAT. Und diese Zeitschrift
war, amtlich definiert wie bei RADIKAL, keine Zeitschrift.
Das jedenfalls behauptete die Post.

Im Unterschied zu den Zeiten von Karl Marx argumentierte
diesmal die Deutsche Bundespost "ihr seid keine Zeitschrift,
sondern ein Reklameblättchen". Infosat mußte deshalb auch
kein "Sohlengeld" für das Austragen der Zeitschrift zahlen
und eigene Austräger finden, sondern - die damals moderne
Variante - "Drucksachengebühr" an die Deutsche Bundespost.

Historische Details, wie etwa das Verbot der Bundespost, die
Öffnung des Brandenburger Tors per Satellit zu übertragen,
übergehen wir hier; der entsprechende Brief von Rene Anselmo
war damals in der INFOSAT abgedruckt und von anderen deutschen
Medien freundlichst "übersehen".

Später wurde die Infosat dann doch eine "richtige" Zeitschrift.
Denn Infosat holte sich eine "Postvertriebsnummer" der DDR im
Untergang. Diese Nummern wurde später von Schwarz-Schilling
zähneknirschend "pauschal anerkannt".

Inmitten ähnlicher medialer Brüche agiert die Zeitschrift RADIKAL.
Der Zugang zur RADIKAL ist dank der Satellitentechnik und eines
Urteils des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte frei.

Denn unverschlüsselt per Satellit ausgestrahlte Meinungen können
frei und ungehindert empfangen werden. Es gibt bereits mehrere
"Feeds", wo Internet per Satellit bestellt werden kann.

Funkwellen sind grenzüberschreitend. Jeder darf in Deutschland
auch dann "Deutsche Welle TV" empfangen, wenn es im Gesetz
dazu heißt, DW-TV Sender dürfe "nur" für das Ausland senden.
Nur landesherrliche Sturköpfe behaupten deshalb, DW-TV dürfe
nicht in Antennenverlängerungskabel eingespeist werden.

Solche Unterscheidungen sind heute ebenso kleinkariert wie
die Definition "ortsüblicher Empfang", um die Bedingungen
für das Einspeisen von TV-Programmen in Kabelnetze zu
beschreiben im Unterschied zwischen Hessen und Bayern.

Denn ein einziger Satellit kann ein Drittel des Globus
bestrahlen.

Die in den Niederlanden frei käufliche Zeitschrift
RADIKAL im Internet verbieten zu wollen, kommt dem
Versuch gleich, Sat-Empfang mit Störsendern oder
Beschlagnahmungen wie zu Zeiten Schwarz-Schillings
zu verbieten.
Sowas ist Schnee von gestern und eine Einschränkung
des Grundrechtes auf freie Meinungsbildung nach
Art. 5 der Europäischen Menschenrechtskonferenz.

Im Anhang ist ein angeblich in der BRD "verbotener"
Beitrag der RADIKAL 154 dokumentiert.

Ich persönlich teile deren Auffassungen - insbesondere
Zensur betreffend - in keiner Weise.
Denn ich habe freiheitlichere Vorstellungen als solche
Zuspätleninisten, denen die "Deutsche Post" das Vorbild
für die Errichtung eines ganzen Staates war; das geht
hervor aus Lenin in "Staat und Revolution".
Die Meinungsfreiheit ist erst dann gegeben, wenn auch
Meinungen verbreitet werden dürfen, die der eigenen
drastisch widersprechen.

Genau deshalb ist es wichtig, für das Grundrecht der
RADIKAL, eine Zeitschrift zu gestalten und zu verbreiten
nach ihrem Geschmack, einzutreten als engagierter Demokrat.

(c) Wau Holland, Doyen des Chaos Computer Club

Eine Verbreitung dieses Textes ohne einen Verweis auf die
Internet-Seiten, auf denen die RADIKAL abrufbar ist, wird
als Verletzung meines Urheberrechtes strafrechtlich verfolgt.
Die Verbreitung im INTERNET ist frei und unterliegt sinngemäß
den Regeln der GNU GPL. Verbreitung in anderen Medien nach
Rücksprache mit dem Autor, erreichbar unter w...@ccc.de
Das genügt als elektronisches Impressum.

Es folgt ein Beitrag aus der angeblich verbotenen RADIKAL 154:
--------------------------------------------------------------
Pressefreiheit - Freiheit fuer wen?
====================================

"Gerade in der Tatsache, dass der buergerliche Rechtsstaat seinen
selbst postulierten Werte nicht verwirklichen kann, liegt das
dialektische Verhaeltnis, das seine Existenz ideologisch in
Frage stellt", haben wir in unserem Intro der radi 153 im
Zusammenhang mit der Frage, ob die Linke Pressefreiheit fordern
sollte, geschrieben. Wir wollen im Folgenden darauf etwas genauer
eingehen, zumal wir der Meinung sind, dass die Frage der unzensierten
Kommunikation sowie der herrschenden Medienrealitaet, und damit
indirekt auch die der Haltung zur Pressefreiheit eigentlich in der
Solidaritaetsarbeit im Zusammenhang mit der Repressionswelle von
13. 6. eine zentrale Rolle spielen sollte. Es sollte, um das
vorwegzunehmen, nicht um das Einklagen des "Rechtes auf freie
Meinungsaeusserung" gehen, sondern um eine Debatte, die die
herrschende Medienpolitik genauso thematisiert wie unsere
Moeglichkeiten, gegen diese Wahrheitskonstruktionen vorzugehen.
Zweifellos muessten auch neue Formen der eigenen Kommunikation
diskutiert werden, muesste hinterfragt werden, wie und an wen
wir unsere Inhalte vermitteln wollen und welche Medien unter
welchen Bedingungen hierzu genutzt werden koennen.
Das blosse Einfordern der Pressefreiheit, losgeloest von
politischen Ansaetzen, fuer die die radikal steht, mag zwar den
einen oder die andere kritische Journalistin ansprechen,
fuer die Zukunft linksradikaler Politik allerdings greift
sie zu kurz, weil sie eben, wie wir auch im letzten Intro
beschrieben haben, nur die halbe Wahrheit vermittelt.


Die Gleichheit vor dem Gesetze

Die Pressefreiheit laesst sich, wie alle Errungenschaften der
buergerlichen Gesellschaft, nur dialektisch begreifen.
Soll heissen, diese Errungenschaften konnten nur gedacht,
letztendlich auch nur durchgesetzt werden, weil die
feudalistische Gesellschaft Ende des 18. Jahrhunderts
ob der Art und Weise, wie die Menschen in der westlichen
Hemisphaere aufgrund technologischer Entwicklung ihr Ueberleben
organisiert hatten, an eine Grenze gestossen war.
Um den Lohnarbeiter/die Lohnarbeiterin zu erhalten,
der/die sich fuer den Mehrwert des aufstrebenden Buergertums
in den Bergwerken und Fabriken verheizen sollte, musste
dieser erstmal geschaffen werde. Jede/r musste das Recht
haben, seine/ihre Arbeitskraft auf dem Markt verkaufen
zu duerfen. Der "doppelt freie Lohnarbeiter/die Lohnarbeiterin"
entstand. (Dass es sich mit der freien Lohnarbeiterin eigentlich
nochmal etwas anders, komplizierter verhaelt, wollen wir in
diesem Zusammenhang mal vernachlaessigen, wir verweisen auf
die "Gegen das Vergessen-Serie in den radi-Ausgaben 150 bis 152).
"Doppelt frei" heisst frei von der Gebundenheit an den baeuerlichen
Hof, von der Leibeigenschaft, frei seine/ihre Arbeitskraft
zu verkaufen - alle Menschen mussten also das Recht haben,
einen "Vertrag" einzugehen. Alle sollten vor dem Gesetz
gleich sein, war dann auch die logische Forderung, fuer die
das deutsche Buergertum unter anderem in der 1848er Revolution
auf die Barrikaden ging. Eine Forderung, die die Bourgoisie
mit dem enstehenden Proletariat verband. Schliesslich versprach
die ueberwindung der Unfreiheit - der Abhaengigkeit vom
Grossgrundbesitzer - auch den Bauersfamilien und
TageloehnerInnen ein besseres Leben. Mit der Durchsetzung
der buergerlichen Revolution wurde genau diese formale
Gleichheit vor dem Gesetz erreicht. Entsprechend hatten
beide VertragspartnerInnen das gleiche Recht, einen
"Kontrakt" einzugehen. Dass diese Gleichheit eine Fiktion
war und ist, verdeutlicht am besten jener Satz, nachdem
"jeder das Recht hat, unter Bruecken und auf der Strasse
zu schlafen". Der Arbeiter/die Arbeiterin hatte ebenso
wie der Kapitalist das Recht, einen Arbeitsvertrag
abzuschliessen wie diesen wieder aufzukuendigen.
Nur hatte der Arbeiter/die Arbeiterin eben nur zum Preis
ihres Verhungerns real diese Moeglichkeit. Die postulierte
Gleichheit war und ist also eine rein formale, die realen
Abhaengigkeitsverhaeltnisse werden ausgeblendet.

"Politik sollte deshalb die Idee der abstrakten Gleichheit der
Menschen nicht einmal als Idee propagieren", hat Theodor W. Adorno
zu diesem Thema mal gesagt. Dennoch schuf sie die Grundlage,
auf der heute Rechte der Arbeitenden und Arbeitslosen eingeklagt
werden - sowohl von den Gewerkschaften wie auch vom
sozial-revolutionaeren Kaempfer/Kaempferin.


Zensur ist mehr als die Kriminalisierung linker Medien
------------------------------------------------------

So, und genau hier waeren wir nach einem kleinen,
vereinfachten Rundumschlag ueber einem wesentlichen Aspekt
des Kapitalismus bei der sogenannten Pressefreiheit.
Nicht zufaellig war eine Forderung, die die verschiedenen
Kraefte der 1848er Revolution miteinander verband, das Recht,
seine Meinung unzensiert zu verbreiten. Auch sie war eine
Voraussetzung fuer die buergerliche Demokratie, ohne die
der Kapitalismus nicht denkbar war. Die Forderung nach
Abschaffung der Zensur war eine der treibenden Kraefte
im Vormaerz, und obwohl die Revolution niedergeschlagen
wurde, ist zumindest die Vorzensur danach abgeschafft worden.

(Hier sei gleich angemerkt, dass die Auseinandersetzungen
um die Pressefreiheit nur durch einen bestimmten Stand der
Produktivkraefte moeglich waren. Erst als nicht nur die
Herrschenden die Moeglichkeit hatten, Buecher und Flugblaetter
zu veroeffentlichen, enstand das "Problem", die oeffentlich
verkuendete Meinung der Andersdenkenden zu unterdruecken.
Diese Tatsache spielt eine wichtige Rolle in der Diskussion
um die Bedeutung von Radios genauso wie heutzutage in der
Zensurdebatte ums Internet).

Bezeichnenderweise hatten sich spaeter gerade in Deutschland
innerhalb des Buergertums jene Kraefte durchgesetzt, denen
die Liberalisierung des Marktes alles, die Freiheitsrechte
hingegen nur Mittel zum Zweck waren. Kaum hatte das Buergertum
einen kleinen Teil der Macht errungen, sollte sich die
politische Zensur im Folgenden hauptsaechlich gegen die
Linke richten. So wurde beispielsweise im Rahmen der
Sozialistengesetze von 1878 die gesamte Parteipresse der
damals revolutionaeren Sozialdemokratie verboten.
Auch in der Weimarer Republik hatten sich die buergerlichen
Parteien inclusive der mittlerweile staatstragenden SPD vor
allem die die Linke als Opfer der Zensur ausgesucht.

Nach der Niederlage des Faschismus dann sollte die
sogenannte Pressefreiheit in Westdeutschland so richtig zum
Bluehen kommen - 1949 wurde der allseits bekannte Satz,
"eine Zensur findet nicht statt" im Grundgesetz festgeschrieben.
Dass es damit sehr schnell nichts mehr war, mensch denke an die
Verbote der kommunistischen Parteipresse (daran erinnert
uebrigens auch ein Beitrag in dem Buch "20 Jahre radikal" -
dadrin findet sich folgendes Beispiel: "Gegen nur ein Blatt,
die Hamburger Volkszeitung, wurden zwischen 1951 und 1956
dreihundertsechsundneunzig Strafanzeigen gestellt, ein
Redakteur hatte im gleichen Zeitraum sechzig (!) Prozesse."),
das alles soll uns jetzt nicht weiter beschaeftigen.
Auch nicht, dass zahlreiche JournalistInnen, die wenige
Jahre zuvor Propagandaminister Goebbels angedient hatten,
ploetzlich in den Redaktionsstuben der Welt oder der FAZ
sassen. Die wirkliche Bluete der Pressefreiheit war jener
Medienmarkt, dessen Auswuechse wir jetzt in TV, Radio und
Presse geniessen duerfen.

War nach '45 zumindest noch der Anspruch vorhanden, Rundfunk-
und Fernsehen duerften nicht staatlich kontrolliert und
kommerziell abhaengig sein und sollten pluralistisch
strukturiert werden, so wurde dieser Anspruch spaetestens
1984 ueber Bord geworfen, als die Privatsender legalisiert
wurden. Der Printmedienmarkt agierte quasi unmittelbar nach
der Gruendung der BRD - von den Zeitungen der KPD mal
abgesehen - ausschliesslich nach kapitalistischen Interessen.

Der Axel-Springer-Verlag kontrolliert jetzt rund 30 Prozent
der Tagespresse (und nebenher noch einige Zeitungen und
"special-interest-Blaetter" sowie sieben Radiosender).
Insgesamt haben die 10 groessten Verlagsgruppen ueber
55 Prozent der Tageszeitungen in ihrer Hand.
Der private Fernsehmarkt ist unter den Grossgruppen
RTL-CLT-Luxembourg/Bertelsmann-Verlag und Leo
Kirch/Axel Springer-Verlag aufgeteilt. Sogenannte
Kontrollinstanzen, die eine Monopolisierung verhindern
sollen, - praktisch das sozialdemokratische Einklagen
des Staates gegen einen frei wuchernden kapitalistischen
Markt - werden durch die ueblichen Tricks hintergangen.

Nicht vergessen werden sollen hier auch die Spartenmedien
mit ihren Belanglosigkeiten im Angebot, sei es ueber das
noch so jedes erdenkliches Juppie-Hobby wie Windsurfen,
Drachenfliegen, etc... Oder jene Medien die mit den neuesten
Skandalen der Koenighaeuser dieser Welt aufwarten, die ewig
gleichen Ereignisse in der Glitzer- und Ersatzwelt des
Sports, Musik oder dem Kino nachbeten und bis zur
Ekstase herunterkauen. Sie alle bedienen Parallelwelten,
sind mediale Segmente einer ausdifferenzierten Wahrnehmung,
in der die alte Vorstellung und Konzeption von "Information
und Nachricht" ueberhaupt keine Chance mehr hat.
Ein schweizer Philosoph meinte vor einigen Jahren,
heute sei nicht mehr das Problem, dass Menschen nicht von
den Schweinereien in der Welt wuessten, sie also darueber
aufgeklaert werden muessten - nein im Gegensatz zu vor
20 Jahren weiss zum Beispiel heute jede/r, dass ein ganzer
Kontinent (naemlich Afrika) verhungert - nur das nuetzt nichts.
Medienvielfalt und Informationsueberflutung fuehrt zu einer
noch brutaleren Wirklichkeit - denn die Abstumpfung nimmt
immer mehr zu, je schneller und wechselnder die Bilder des
Grauens in unsere Wohnzimmer kommen. Auch in diesem Kontext,
der Konstruktion einer ganz bestimmten Form von Wahrnehmung,
muss der Begriff der "Pressefreiheit" diskutiert werden.

Pressefreiheit ist nichts als eine Fiktion, vergleichbar
mit der formalen Gleichheit vor dem Gesetz, vollkommen
abstrahiert von der Wirklichkeit kapitalistischer Eigentums-
und patriarchaler Machtverhaeltnisse. Zwar darf theoretisch
jede/jeder publizieren, was er/sie will, real aber kann sich
durch diese Garantie auch genau jene Form von
Wirklichkeitskonstruktion durchsetzen, die sich als Ware
verkaufen laesst, und die mit den entsprechenden finanziellen
Mitteln antreten kann, um ueberhaupt als Ware angeboten zu werden.

Zensur beginnt also nicht da, wo eine linksradikale Zeitung
kriminalisiert wird, sie ist schon im Kern der
kapitalistisch/patriarchalen Gesellschaft angelegt.
Pressefreiheit einzuklagen, heisst in diesem Zusammenhang
schlechtestenfalls, dem marktradikalen Recht des Staerkeren
nach dem Vorbild der USA das Wort zu reden, bestenfalls,
in der Tradition der Nachkriegs-SPD ein mehr an staatlicher
Kontrolle einzufordern. Letztendlich sind beide Ansaetze
zutiefst buergerlich.

Dieser Ausgangspunkt drueckt sich nicht zuletzt in der
aktuellen Diskussion um Kinderpornos oder faschistische
Propaganda im Internet aus. Die Auseinandersetzung - auch
die der Linken - darum, ob deren Verbreitung zensiert werden
soll, wird hauptsaechlich im Rahmen der Pressefreiheit
diskutiert. Dieser Logik entspricht letztendlich, vom Staat
eine groessere Kontrolle ueber Dinge zu fordern, die dieser
selbst als Garant fuer das Funktionieren der Verhaeltnisse
mittragen muss.

Nicht thematisiert wird in diesem Zusammenhang, dass und warum
sich selbst der Missbrauch von Kindern fuer sexuelle
Machtphantasien von Erwachsenen (meist Maennern) als Ware
so gut verkaufen laesst. Und angesichts der rassistischen
Presseberichterstattung der buergerlichen Medien, wie sie
uns beispielsweise im Zusammenhang mit den Newroz-Feiern
im Maerz wieder serviert wurden, faellt die Empoerung ueber
rechtsradikale Propaganda schon beinahe schwer.
Dass aber auch diese ueber beste Kontakte zu
kapitalkraeftigen Hintermaennern verfuegen, insofern eine
"Einschraenkung ihrer Pressefreiheit" ohnehin nur sehr
bedingt fuerchten muessen, wurde in der Debatte um Zensur
schon fast vergessen. Auch hier wird von den realen
Bedingungen "ganz buergerlich" abstrahiert.

Sollten wir etwa, um ein ganz anderes Beispiel zu nennen,
dafuer eintreten, dass sich in Kuba die Presefreiheit
durchsetzt? Wir haetten beste BuendnispartnerInnen.
US-amerikanische Medien lechzen gerade danach, die
Insel mit ihrer Propaganda zu ueberschwemmen - im Namen
der buergerlichen Freiheit.

Genauso, nur eben umgekehrt, verhaelt es sich auch mit uns.
Man/frau kann also nicht die Pressefreiheit einklagen,
ohne das Grundgesetz damit im Auge zu haben. Dementsprechend
erfordert es einige nicht so richtig nachvollziehbare Kapriolen,
die Abschaffung der Zensur zu fordern, und gleichzeitig
staatliche Organe zu kritisieren, da sie nicht konsequent
gegen Nazipropaganda vorgehen. Fordern wir auch nicht. Eben.

Wo fuer uns selbst die Grenze beginnt, an der wir es fuer notwendig
erachten, aktiv als Zensoren aufzutreten, entspricht einem
Diskussionsprozess, der oft genug auch innerhalb der Linken
kontrovers gefuehrt wird. Dass aber zum Beispiel einigermassen
Einigkeit darueber besteht, dass rechtsradikale, rassistische
Propaganda unterdrueckt werden muss, zeigen die Mobilisierungen
gegen Nazi-Veranstaltungen und rassistische Propaganda.

Genauso kann unser Ziel, eine unzensierte Kommunikation auch ueber
militante linksradikale Politik sicherzustellen, nur gewaehrleistet
werden, indem wir uns die dafuer notwendig Strukturen schaffen und
dies einfach tun. Pressefreiheit losgeloest von den
gesellschaftlichen Bedingungen einzufordern, wuerde die realen
Verhaeltnisse nicht nur ignorieren, sondern sogar noch bestaetigen.

Den Prozess auf den Kopf stellen?
---------------------------------

Und hier kommen wir wieder auf unseren Eingangssatz zurueck.
Allein die Repression, die in penetranter Kontinuitaet gegen die
radikal aufgefahren wird, fuehrt doch die im Grundgesetz
verbriefte Meinungsfreiheit ad absurdum. Sie beweist, dass es
eine solche im kapitalistisch/patriarchalen Staat gar nicht
geben kann. Und dennoch gibt es sie - formal.

Real haben linke Medien in manchen Laendern groessere, in anderen
kleinere Spielraeume. Diese dennoch zu verteidigen, widerspricht
dem bisher Gesagten nicht, wenn wir gleichzeitig die sich dahinter
verbergende Absurditaet aufzeigen und nicht einfach die konsequente
Umsetzung eines Rechtes einzuklagen. Schliesslich gibt es keinen
Grund, freiwillig Terrain aufzugeben und uns dadurch ohne Not in
unseren Moeglichkeiten zu beschneiden. Genauso, wie wir die
faktische Abschaffung des Asylrechts kritisieren, nicht weil
dieses dem Verstaendnis dieses Staates eigentlich immanent sein
sollte, sondern weil es genuegend humanistische und politische
Gruende gibt, den "freien" Aufenthalt von Fluechtlingen in
Deutschland zu verteidigen. Oder weil die jetzt vor einem Monat
vom Bundesverfassungsgericht endgueltig beschlossene Legitimaet
dieses Gesetzes Bundesgrenzschutz und Abschiebebehoerden genauso
wie Nazis die Rueckendeckung verschafft, um noch skrupelloser gegen
alles Nicht-Deutsche vorzugehen. Dieser Beschluss verschlechtert
die Bedingungen fuer alle, die sich aktiv dafuer einsetzen,
dass Fluechtende hier bleiben koennen.

Und, um wieder auf uns zurueckzukommen: Ganz klar, eine Verurteilung
derjenigen, denen jetzt vorgeworfen wird, in der radikal mitgemacht
zu haben, wird die Bedingungen fuer alle verschlechtern, die hier
fuer linksradikale Politik einstehen - nicht nur fuer uns.

Warum also drehen wir den Spiess nicht einfach um, schlagen gleich
zwei Fliegen mit einer Klappe und greifen nebenher nach ein paar
Sternchen. Soll heissen: Wenn sich die GenossInnen schon unnoetige
Zeit vor Gericht tummeln muessen, warum nutzen wir nicht dieses
Spektakel, um die Absurditaeten buergerlichen Rechtstaatsdenken
sowie die Mechanismen von Wirklichkeitsproduktion aufzuzeigen und
gleichzeitig durch politische Mobilisierungen den notwendigen
Druck zu schaffen, um keinen Milimeter Terrain freiwillig aufzugeben.


Jahrelange Observation, ein riesiges Aufgebot von BKA-FahnderInnen,
tierisch viel Knete, all das sind die staatlichen Zensoren bereit,
aufzubringen, um irgendwelche juristischen Beweise zusammenzusammeln,
um die sie sich bei anderen Prozessen, beispielsweise gegen die
Guerilla, einen Dreck gekuemmert haben, und das alles, obwohl sie
letztendlich kein juristisches, sondern schlichtweg nur ein
politisches Problem haben: Die Schwierigkeit, eine Zeitung als
kriminelle Vereinigung zu verurteilen und damit ihre eigenen
Postulate infragezustellen. Hier gilt es anzusetzen.

Und warum sollten wir nicht genau diese Situation beispielweise
zuspitzen, indem wir den Vorschlag von "Robbi, Tania und das
Fliewatueuet" aufgreifen, die in einem Kritikpapier an uns
formulieren:

"Lohnt es sich eurer Meinung nach, einen Gedanken daran zu
verschwenden, wie wieder ein legales Erscheinen zu erkaempfen
waere? Unserer Meinung nach ja."

Wir wuerden uns dem anschliessen. Zumindest der Gedanke lohnt.
Nicht nur, weil dies die Bedingungen der Arbeit an der radikal
verbessern wuerde, sondern in diesem Zusammenhang gerade,
weil wir - vorausgesetzt, die Sache wird richtig angepackt -
die staatlichen Zensoren in Zugzwang bringen wuerden.
Und natuerlich, um das wichtigste nicht zu vergessen,
ohne unsere verdeckte Struktur aufzugeben.
Denn "Pressefreiheit" wird es fuer die militante Linke
nicht geben.

Sicherlich ist das eine aufwendige Angelegenheit, denn es wuerde
erfordern, an Parallelstrukturen zu arbeiten, die voneinander
unabhaengig - quasi nur durch ein politische Kommunikation
miteinander verknuepft - an einem gleichen Stang ziehen.
Aber genau darum sollte es mit der radikal immer gehen -
sie sollte die Faehigkeit und Spannbreiten der Diskussion
innerhalb der linksradikalen Szene erweitern und schaerfen.

Wir wuerden dies auch als dem linksradikalen Zeitgeist entgegengesetzt
verstehen, der sich in immer weiter voneinander abgestecktere
Wahrnehmungsfelder und Wahrheiten begibt. Jedem Grueppchen seine
eigene Zeitung, jeder Wahrheit ein eigenes Medium, so scheint das
Motto der 90er Jahre. Gemeinsame Diskussionsfaehigkeit exisiert
angesichts dieser verschiedenen Wahrnehmungswelten schon oft
gar nicht mehr. Auch das gilt es, zu ueberwinden.


Alles etwas hochgegriffen? Mag sein, aber immer noch gilt:
In Gefahr und groesster Not ist der Mittelweg der Tod!
Eine Gruppe aus der radikal


Tilman Hausherr

unread,
Sep 26, 1996, 3:00:00 AM9/26/96
to

In <6HWJ5...@oln-273.oln.comlink.apc.org>, e...@NADESHDA.gun.de
(emp-ViSdP: Wau Holland) wrote:

>Menschenrechte zu werden. Denn damals verweigerte der
>deutsche Postminister mit Hilfe seiner Bremer Untergebenen
>sogar einem Fernsehmeister die "Einzelgenehmigung", Sender
>wie CNN per Satellit zu empfangen. Auf Betreiben der Post
>ließ ein Gericht sogar dessen Vorführ-Satellitenschüsseln
>beschlagnahmen.

Wow. Das ist das erste mal daß ich das höre (ich dachte so was wär nur
in Singapur üblich !). Wirklich unglaublich, wenn man heute die ganzen
Schüsseln sieht. Andererseits erinnere ich mich auch, wie 1200 modems
verboten waren, weil sie angeblich schädlich seien.

Tilman

Heiko Recktenwald

unread,
Sep 27, 1996, 3:00:00 AM9/27/96
to

In article <324ae3e1...@news.snafu.de>

til...@berlin.snafu.de (Tilman Hausherr) writes:
>>wie CNN per Satellit zu empfangen. Auf Betreiben der Post
>>lie_ ein Gericht sogar dessen Vorf|hr-Satellitensch|sseln
>>beschlagnahmen.
>
>Wow. Das ist das erste mal da_ ich das hvre (ich dachte so was wdr nur
>in Singapur |blich !). Wirklich unglaublich, wenn man heute die ganzen
>Sch|sseln sieht. Andererseits erinnere ich mich auch, wie 1200 modems
>verboten waren, weil sie angeblich schddlich seien.

Kann mir nicht vorstellen, dass er damals fuer die Beschlagnahme ein
Gericht brauchte und was die Modems betrifft, wann??, empfehle ich
eine BVerfGE im 46. Band, wenn ich mich nicht irre... War halt eine
Telekommunikationsendeinrichtung, so what?? Man musste sich eben ein
Postmodem nehmen, so wie man eine Antennengenehmigung brauchte..
Zensur?? Was ist mit Buchpreisen, Telephongebuehren, Kinopreisen??

Kai Rode

unread,
Sep 27, 1996, 3:00:00 AM9/27/96
to

Tilman wrote:

> Wow. Das ist das erste mal daß ich das höre (ich dachte so was wär nur

> in Singapur üblich !). Wirklich unglaublich, wenn man heute die ganzen
> Schüsseln sieht. Andererseits erinnere ich mich auch, wie 1200 modems
> verboten waren, weil sie angeblich schädlich seien.

Nein, nicht weil sie schädlich waren, das das nicht stimmt wußte die Post
damals auch, sondern weil sie nicht genehmigte Telekommunikationsanlagen
waren, was ja laut Bundesamt für Telekommuniaktion (oder wie immer das
damals hieß) aus Prinzip nicht sein durfte.

Man durfte (urban legend?) damals offiziell nicht einmal mit einem
Bleistift ein Wählscheibentelefon bedienen, da das ja ein unerlaubter
Eingriff in eine Telekommunikationsanlage mit mechanischen Hilfsmitteln
gewesen wäre - siehe auch die rechtskräftige Verurteilung von Sysops, die
damals für ihre Akustikkoppler eine Automatik gebastelt haben, die das
Auflegen und Abheben des Hörers gesteuert durch den Rechner ermöglichte.

Bye
Kai
--
Friendly even to numerically challenged employees, it accepts transposed
numerals in the access code.

Ludwig Boeckel

unread,
Sep 27, 1996, 3:00:00 AM9/27/96
to

e...@NADESHDA.gun.de (emp-ViSdP: Wau Holland) schrieb:

> Eine Verbreitung dieses Textes ohne einen Verweis auf die
> Internet-Seiten, auf denen die RADIKAL abrufbar ist, wird
> als Verletzung meines Urheberrechtes strafrechtlich verfolgt.

zeigt sich Wau jetzt selber an ?
(oder habe ich etwa gar nicht den Originaltext erhalten ?)

mfg Ludwig

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Wau Holland

unread,
Sep 28, 1996, 3:00:00 AM9/28/96
to

> In <6HWJ5...@oln-273.oln.comlink.apc.org>, e...@NADESHDA.gun.de
> (emp-ViSdP: Wau Holland) wrote:
>
> >Menschenrechte zu werden. Denn damals verweigerte der
> >deutsche Postminister mit Hilfe seiner Bremer Untergebenen
> >sogar einem Fernsehmeister die "Einzelgenehmigung", Sender
> >wie CNN per Satellit zu empfangen. Auf Betreiben der Post
> >ließ ein Gericht sogar dessen Vorführ-Satellitenschüsseln
> >beschlagnahmen.
>
> Wow. Das ist das erste mal daß ich das höre (ich dachte so was wär nur
> in Singapur üblich !). Wirklich unglaublich, wenn man heute die ganzen
> Schüsseln sieht. Andererseits erinnere ich mich auch, wie 1200 modems
> verboten waren, weil sie angeblich schädlich seien.
>
> Tilman

"angeblich schaedlich": konkreter.
Die Argumentation bezueglich der AT-Befehle war:
das +++ (dreimal "plus" mit einer *zeitlich* durch Handarbeit
bedingten Pause) waere nicht "transparent" und eindeutig und
deshalb *unzulaessig*.
Meines Erachtens ging es nicht um diese "Trivialitaet",
sondern darum, das *automatische* Umschalten zwischen
verschiedenen Uebertragungsgeschwindigkeiten zu verbieten,
um ein *automatisches* *Einloggen* zu verhindern.

Damit ist die Post ebenso auf die Fresse geflogen wie mit
dem Verbot des Sat-Empfangs.

Nur zur Erinnerung: AT-Befehle waren frueher *verboten* nach
FernmeldeAnlagenGesetz Par. 15 Abs 1, maximal fuenf Jahre Knast.
Vollstrecker-Antragsteller: Schwarz-Schilling damals. Und er
meinte das ernst. Heute im Bundestag: Vorsitz Menschenrechte.

Think about.
wau

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