Gruss Chris
Hallo Christoph,
anfangen sich zu wehren, mal einfach gesagt.
Sofort waeren Strafanzeigen gegen das DDR_Jugendamt, möglichst eine
konkrete Person, die Deinen Fall beschlossen oder bearbeitet hat,
moeglich und auch angeraten meinerseits( es droht möglicherweise
Verjährung - also sofort und selbst).
Normales Schreiben an die (berliner) Staatsanwaltschaft im Betr.:
Strafantrag gegen XYZ wegen Nötigung, Freiheitsberaubung, seelische
Grausamkeit usw. usw. - darauf müssen die erstmal reagieren und die
Verjährung wird unterbrochen.
Ich nenne Dir folgende Anlaufstellen:
ZERV - Zentrale Ermittlungsstelle für Regierungs- und
Vereinigungskriminalität
die sind für solche Heimeinweisungen zuständig. Geklärt wird die Frage
der Verhältnismäßigkeit und der damals möglichen Alternativen. Dort
Anzeige mitnehmen und eventuelle nochmals begründen.
Adresse ist mir z.Z. hier nicht zur Hand - mal 11833-Auskunft anrufen
und nachfragen.
Deine jetzige Situation ist wohl als Folgeschaden anzusehen - da waere
eine anwaltlich Unterstuetzung erforderlich, aber wohl finanziell nicht
moeglich - eventuell den "Weißen Ring" nachfragen - fragen kostet
erstmal nichts. Also Anwalt aussuchen, den vorher anrufen und fragen ob
die Kostenfrage übern "Weißen Ring" zu regeln ginge. Wenn nicht den
nächsten oder um Vermittlung bitten. Wichtig - könntest Ansprüche auf
Entschädigungen haben - Eingriff in schulische - berufliche Entwicklung
etc.
So das wars erstmal.
Greetings Chris
Na also,
die kannten die Problematik sicher schon - da bist Du jedenfalls mit den
Problemen nicht der einzige.