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Uniform in der Oeffentlichkeit

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Juko Marc Lucas

unread,
Oct 12, 1998, 3:00:00 AM10/12/98
to
Hallo,

zum nächsten Karneval beabsichtigen ich und einige Freunde, mit einer
orginal-Bundeswehr-Uniform auf einen Karnevalsumzug bzw. auf eine Party
zu gehen.

In der Diskussion sind Bw.-Ausgehuniformen und Bw.-Flecktarnuniformen.

Natürlich möchten wir entsprechende Dienstgradabzeichen,
Truppenabzeichen (z.B. Fernmelder), Kragenspiegel (bei Ausgehuniform),
Barett mit Truppenabzeichen usw. tragen, sonst wäre das ganze ja (fast)
witzlos.

Meine Frage: Ist das erlaubt? Mein Bekanntenkreis sieht das ganz
unterschiedlich (von "Geschützte Uniform -> Amtsvortäuschung" (stimmt
das?) bis "da fragt doch eh keiner nach").

Falls es strafbar ist, welchen (Straf-)Rechtlichen Risiken setzen wir
uns da aus (Ordnungswidrigkeit, Anklage, Haftstrafe (besser gesagt:
Jugendstrafe))?
Gilt vielleicht zu Karneval eine Art 'Ausnahmezustand' (was ich mir
allerdings nicht vorstellen kann)?
Was passiert, wenn man sich ausserhalb der Faschings-Zeit uniformiert
zeigt?

Wichtig zu erwähnen ist vielleicht noch, das (noch) keiner von uns beim
Bund war.

Besten Dank fuer die Beantwortung der Fragen im Vorraus,

Juko


[Gepostet an de.soc.recht.misc und de.soc.pflichtdienste mit Follow-Up
an de.soc.recht.misc - richtig oder falsch?]

Jochen Weller

unread,
Oct 12, 1998, 3:00:00 AM10/12/98
to
M...@gmx.de (Matthias Lötzke) wrote:

>Juko Marc Lucas (ma...@gmx.net) schrieb:
>> Meine Frage: Ist das [Tragen von BW-Uniformen beim Fasching] erlaubt?
>Nein. Definitiv nicht.

Par. 132a I Nr. 1, II!
Ein Blick ins Kommentar verschafft weitere Aufklaerung.

Jochen


Robert Pflüger

unread,
Oct 12, 1998, 3:00:00 AM10/12/98
to

Juko Marc Lucas <ma...@gmx.net> schrieb im Beitrag
<36222518...@gmx.net>...


> Hallo,
>
> zum nächsten Karneval beabsichtigen ich und einige Freunde, mit einer
> orginal-Bundeswehr-Uniform auf einen Karnevalsumzug bzw. auf eine Party
> zu gehen.

> ...
Hallo,
Wieso in Bundeswehr Uniformen? Außer daß Ihr es vielleicht cool findet, was
wollt Ihr damit aussagen? Zusammengehörigkeit kann man viel besser
demonstrieren und braucht nicht mal rechtliche Bedenken zu haben. Und
andere Träume/Wünsche/Phantasien, als "Bundeswehr" werdet Ihr doch sicher
haben. Nicht, daß ich denke, die Bundeswehr wäre schlecht, aber als
Partygag finde ich das eher unpassend. So wies aussieht werden demnächst
über Jugoslawien Männer in Bundeswehrklamotten im Einsatz sein. Mit Party
und Karneval hat das gar nichts zu tun.
Ich würde eine andere Maskerade empfehlen.

--
Gruß,
Robert

A. Levenetz

unread,
Oct 12, 1998, 3:00:00 AM10/12/98
to
Hi!


> zum nächsten Karneval beabsichtigen ich und einige Freunde, mit einer
> orginal-Bundeswehr-Uniform auf einen Karnevalsumzug bzw. auf eine Party
> zu gehen.

Macht das wirklich noch Spaß? Sehr karnevalistisch ist das ja nicht...

> In der Diskussion sind Bw.-Ausgehuniformen und Bw.-Flecktarnuniformen.
> Natürlich möchten wir entsprechende Dienstgradabzeichen,
> Truppenabzeichen (z.B. Fernmelder), Kragenspiegel (bei Ausgehuniform),
> Barett mit Truppenabzeichen usw. tragen, sonst wäre das ganze ja (fast)
> witzlos.
>
> Meine Frage: Ist das erlaubt? Mein Bekanntenkreis sieht das ganz
> unterschiedlich (von "Geschützte Uniform -> Amtsvortäuschung" (stimmt
> das?) bis "da fragt doch eh keiner nach").

Letzteres dürfte wohl so stehen bleiben können...allerdings, wenn Dir einer
dumm kommt, weil er zB gerade zum Stuffz befördert wurde und meint, er
müßte Dich anscheißen, dann werdet ihr wohl Probleme bekommen! Die Frage
ist halt nur, ...
Leider habe ich keine Vorschriften zur Hand. Definitiv aber wäre es
Amtsanmaßung, wenn Du als BWler ein höheren Dienstgrad trügest, als Dir
zusteht. Steht bestimmt irgendwo im Wehrstrafgesetzbuch (oder wie hieß das
gleich?). Wie das allerdings gehandhabt wird, wenn Du nicht Angehöriger der
BW bist, weiß ich nicht. Aber wohl bestimmt nicht viel anders (nur, daß
dann der disziplinarrechtliche Teil keine Rolle spielt ;-) ).

> Falls es strafbar ist, welchen (Straf-)Rechtlichen Risiken setzen wir
> uns da aus (Ordnungswidrigkeit, Anklage, Haftstrafe (besser gesagt:
> Jugendstrafe))?

In den Knast werdet ihr wohl nicht gleich kommen ;-) Zu dumm, daß ich das
Gesetz nicht da habe!

> Was passiert, wenn man sich ausserhalb der Faschings-Zeit uniformiert
> zeigt?

Wie gesagt, wenn Dich jemand anhält und Deinen Dienstausweis sehen will,
dann kriegst Du Probleme. Nur, wer hält einen auf der Straße an? Ist mir
noch nie passiert! Andererseits: wer will freiwillig so rumlaufen...?

> Wichtig zu erwähnen ist vielleicht noch, das (noch) keiner von uns beim
> Bund war.

Na dann noch viel Spaß! ;-)

> [Gepostet an de.soc.recht.misc und de.soc.pflichtdienste mit Follow-Up
> an de.soc.recht.misc - richtig oder falsch?]

Ob die Gruppen jetzt im Einzelnen die richtigen sind, weiß ich nicht, aber
wenigstens hast Du ein f'up gesetzt.

ciao
Alexander
--
01.11.1998 Streik - keine Internetnutzung über die Telekom!!
"Luck favors those who are prepared."
PGP-key available, email-subject: public-key
"Honeste vivere, alterum non laedere, suum cuique tribuere."

Peter Brülls

unread,
Oct 13, 1998, 3:00:00 AM10/13/98
to
Wel...@stud-mailer.uni-marburg.de (Jochen Weller):

Von welchem Gesetz?


Oliver Schildmann

unread,
Oct 13, 1998, 3:00:00 AM10/13/98
to
Hallo Juko,

m> Meine Frage: Ist das erlaubt?
AFAIR Ja. Voraussetzung: Keine Dienstgradabzeichen (egal ob General oder
Gefreiter), keine Orden o.ä.. Barrettfarbe und -symbol sind kein Problem.

Allerdings hat schonmal eine Stripperin in einer Polizeiuniform trotz
fehlender Dienstgradabzeichen ein Verfahren an den Hals gekriegt (so von
wegen "Tragen ja, ausziehen nein" ;-) Die Gute ist aber auch am Anfang
ihrer
Privatshow für Geburtstagskinder o.ä. als aktive Polizistin aufgetreten
("Sie
haben draußen falsch geparkt - Sie böser, böser Junge" ;->) ->
Amtsanmaßung

Also ein "angemessenes Verhalten" (auf das ja auch die Bundeswehr selbst
großen Wert legt und Zuwiderhandlung sehr hart bestraft) sollte klar sein

(z.B. nicht besoffen durch die Fußgängerzone torkeln, Frauen angrapschen
und
brüllen "Wir machen die Serben platt" - letzteres allerdings eher aus
Interesse an körperlicher Unversehrtheit >;->).


m> Wichtig zu erwähnen ist vielleicht noch, das (noch) keiner von uns beim
m> Bund war.
Ja dann: Die Dienstgradabzeichen sind die Symbole auf den Schulterklappen.

Bei Felduniformen ein Stück Stoff, welches man über die Schulterklappe
zieht,
bei Ausgehuniformen auf der Schulterklappe selbst ;-))


PS: Zur Sicherheit würde ich vielleicht noch die klitzekleine farbige
Litze
an der Schulterklappe abnehmen (falls überhaupt vorhanden). Sie ist ein
unauffälliger, aber für den "Insider" deutlicher Hinweis auf die generelle

Truppengattung und ggf. auf den aktiven Dienst.


Gruß, Oliver

---
*We are Microsoft - Resistance is futile!*
-------------------------------------------------------------------------
CyB...@koso.phoenix.de http://CyBaer.home.pages.de

Holger H. Macht

unread,
Oct 13, 1998, 3:00:00 AM10/13/98
to

Juko Marc Lucas schrieb in Nachricht <36222518...@gmx.net>...
>Hallo,

>
>zum nächsten Karneval beabsichtigen ich und einige Freunde, mit einer
>orginal-Bundeswehr-Uniform auf einen Karnevalsumzug bzw. auf eine Party
>zu gehen.
>
>In der Diskussion sind Bw.-Ausgehuniformen und Bw.-Flecktarnuniformen.
>
>Natürlich möchten wir entsprechende Dienstgradabzeichen,
>Truppenabzeichen (z.B. Fernmelder), Kragenspiegel (bei Ausgehuniform),
>Barett mit Truppenabzeichen usw. tragen, sonst wäre das ganze ja (fast)
>witzlos.
>
>Meine Frage: Ist das erlaubt? Mein Bekanntenkreis sieht das ganz
>unterschiedlich (von "Geschützte Uniform -> Amtsvortäuschung" (stimmt
>das?) bis "da fragt doch eh keiner nach").

Die Uniform ohne Dienstgradabzeichen zu tragen, ist kein Problem. Mit
Dienstgradabzeichen macht ihr euch strafbar! Im übrigen wird in den meisten
Bundeswehr-Einheiten das Tragen von Uniformen während der Faschingszeit
verboten, deshalb würdet ihr auf jeden Fall auffallen und den Blick der
Feldjäger, die natürlich unterwegs sind, auf euch ziehen. Stellt sich
heraus, daß ihr keine Soldaten seid, die Bundeswehr also auch keine
Möglichkeiten der disziplinaren Verfolgung hat, wird Strafanzeige gestellt
und die Sache geht an die Staatsanwaltschaft.

>Falls es strafbar ist, welchen (Straf-)Rechtlichen Risiken setzen wir
>uns da aus (Ordnungswidrigkeit, Anklage, Haftstrafe (besser gesagt:
>Jugendstrafe))?

Das kommt auf euer Verhalten an. Besonders, welchen Unfug ihr damit
angestellt habt. Zu einer Haftstrafe wird es wohl kaum kommen, aber eine
Geldstrafe wird sicher drinsein.

>Gilt vielleicht zu Karneval eine Art 'Ausnahmezustand' (was ich mir
>allerdings nicht vorstellen kann)?

Nein

>Was passiert, wenn man sich ausserhalb der Faschings-Zeit uniformiert
>zeigt?

Du machst dich strafbar. Feldjäger haben dafür ein Gespür, ob sie es mit
einem Soldaten zu tun haben, oder nicht. Und wenn ihr euch nicht ausweisen
könnt, habt ihr eh die A-Karte gezogen.

Tschau

Holger H. Macht

Thorsten Guenther

unread,
Oct 13, 1998, 3:00:00 AM10/13/98
to
In <199810130...@lu.maus.de> Oliver Schildmann wrote:
>Ja dann: Die Dienstgradabzeichen sind die Symbole auf den Schulterklappen.

Das halte ich für eine falsche Verallgemeinerung. Bei Uniformen der
Deutschen Bundesmarine etwa sind die Dienstgradabzeichen u.a. auf
Matrosenbluse, -kolani und diversen Jacken der Unteroffiziere auf dem
Oberarm, über dem Verwendungsreihenabzeichen (Ausnahme Maat/Obermaat:
ober- und unterhalb jeweils ein Winkel bzw. oberhalb zwei).

Thorsten

Sebastian Markus

unread,
Oct 13, 1998, 3:00:00 AM10/13/98
to

Juko Marc Lucas schrieb in Nachricht <36222518...@gmx.net>...

>Meine Frage: Ist das erlaubt? Mein Bekanntenkreis sieht das ganz


>unterschiedlich (von "Geschützte Uniform -> Amtsvortäuschung" (stimmt
>das?) bis "da fragt doch eh keiner nach").

Hallo,
mir hat man gesagt, daß ich als Soldat es nicht dürfte- meine Frau jedoch es
darf, da es offensichtlich ist, daß es
a) Karneval ist
b) sie nicht Stuffz mit gelber Litze sein kann

...

MfG
Sebastian
HP&PGP on request

Juko Marc Lucas

unread,
Oct 13, 1998, 3:00:00 AM10/13/98
to
Michael Weil schrieb:


> Feldjaeger haben Zivilisten gegenueber IMHO keinerlei Befugnisse und
> daher auch kein Recht Zivilisten (auch wenn sie Uniform tragen)
> festzunehmen/Personalien festzustellen.
> Sie koennen nur ueber die Polizei gehen und die darum bitten.

Hi Michael,

Da gibt es doch so ein Gesetz ('Gezetz zum unmittelbaren Zwang der Bundeswehr'

oder so ähnlich), habe ich mal in einem Buch gelesen, das es in der hiesigen
Bücherei zum ausleihen gab. Da werden Feldjäger so definiert, dass sie
Soldaten
mit 'Wach- und Sicherheitsaufgaben' sind und Dich deshalb mit zum
Wachvorgesetzten (der nächsten Dienststelle) zwecks Personalienüberprüfung
mitschleifen können, der Dich dann weiter an die Polizei reicht. Das geht aber

wohl nur, wenn ein Interesse der Bundeswehr besteht. (Bei mir wäre allerdings
der nächste Feldjägerstützpunkt ca. 80 Km weit weg...)
So weit ich das verstanden habe, können die das auch mit Zivilisten machen.
Ausserdem haben die ja auch die 'Jedermannsrechte' (Personalien Feststellen,
festhalten bis Polizei kommt usw.)

Dazu nebenbei noch eine Frage zu den _'Jedermannsrechten'_:
Angenommen, jemand will aus irgend einem Grund (ich nehme hier jetzt mal als
Beispiel eine Beleidigung) meine Personalien feststellen, ich weigere mich
aber, sie ihm zu geben. Dann muss er doch die Polizei rufen, oder?
Das Problem waere aber, dass er dazu irgendwie telefonieren muss. Folge: Er
(oder sie) muss weggehen (vorrausgestzt er hat kein Handy und kann niemanden
zum
telefonieren schicken); was darf er dann mit mir machen? Muss ich dann
mitkommen, darf er mich fesseln (bzw. sonstwas antun), damit ich nicht abhaue?

Problem wäre dann doch, daß er mich nicht anrühren dürfte, oder?
Zweites Beispiel: In der Fussgängerzone wird jemand ausgeraubt, der Täter will

flüchten. Darf man ihn dann (mit Gewalt?) an der Flucht hindern bis die
Polizei
eintrifft; IMO dürfte man ihn doch nicht anrühren?!?!!?
Oder man kehrt das ganze um: mit genügend Leuten den Täter einkreisen, bis die

Polizei kommt. Er dürfte dann ja keinen anrühren. (Ich weiss, dass das jetzt
doch _sehr_ Praxisfern ist, soll ja auch nur tehorteisch sein).

Was für legale Mittel stünden mir denn da als normalsterblicher zu?

Beste Grüße,

Juko

Sebastian Markus

unread,
Oct 13, 1998, 3:00:00 AM10/13/98
to

Sebastian Markus schrieb in Nachricht <3623b...@news.piro.net>...

>Hallo,
>mir hat man gesagt, daß ich als Soldat es nicht dürfte- meine Frau jedoch
es
>darf, da es offensichtlich ist, daß es
>a) Karneval ist
>b) sie nicht Stuffz mit gelber Litze sein kann

achso:
sie ist letztes Jahr im Karneval nur mit meiner Uniform rumgedackelt
(es hat auch keiner was gesagt- keine Ahnung ob die Feldjäger das gesehen
haben- der Polizei war es EGAAAL)

Also zieht den Frauen die Uniform an- es sieht schick aus und es gibt keine
Probleme.

Frank (James Bond 007)

unread,
Oct 13, 1998, 3:00:00 AM10/13/98
to
Hi !

>zum nächsten Karneval beabsichtigen ich und einige Freunde, mit einer
>orginal-Bundeswehr-Uniform auf einen Karnevalsumzug bzw. auf eine Party
>zu gehen.

Wo habt ihr denn das Zeug her ?? Nach einem Jahr Bw ist man froh es
wieder loszuwerden !

>In der Diskussion sind Bw.-Ausgehuniformen und Bw.-Flecktarnuniformen.
>
>Natürlich möchten wir entsprechende Dienstgradabzeichen,
>Truppenabzeichen (z.B. Fernmelder), Kragenspiegel (bei Ausgehuniform),
>Barett mit Truppenabzeichen usw. tragen, sonst wäre das ganze ja (fast)
>witzlos.
>

>Meine Frage: Ist das erlaubt? Mein Bekanntenkreis sieht das ganz
>unterschiedlich (von "Geschützte Uniform -> Amtsvortäuschung" (stimmt
>das?) bis "da fragt doch eh keiner nach").

Ich war vor 4 Jahren bei der Bw und da heiß es folgendes...die
Flecktarn/kampfanzüge dürfen außerhalb der Kaserne nicht angelegt
werden, es sei denn auf Übung oder Fahraufträgen . In der Praxis zieht
niemand die Ausgehuniform an, wenn er abends bei z.B. McDonalds einen
BigMac essen geht. Ich war ein Jahr dort und außerhalb der Kaserne
wollte noch nie jemand etwas von mir wissen. Es kommt auch darauf an,
ob man bei euch in der Stadt an Soldaten gewöhnt ist oder nicht. Wenn
ja, fragt euch eigentlich keiner, wenn ihr euch anständig aufführt.
Sonst gefährdet ihr das Ansehen der Bw.

>Falls es strafbar ist, welchen (Straf-)Rechtlichen Risiken setzen wir
>uns da aus (Ordnungswidrigkeit, Anklage, Haftstrafe (besser gesagt:
>Jugendstrafe))?

Wie alt seid ihr denn ?
Ich glaube nicht, daß ihr euch strafbar macht...ich bin allerdings
kein Jurist. Eine Ermahnung dürfte wohl ausreichen.

>Gilt vielleicht zu Karneval eine Art 'Ausnahmezustand' (was ich mir
>allerdings nicht vorstellen kann)?

Beim Karneval dürften wohl die Auslegungen noch etwas großzügiger sein
und wenn ihr euch bei einem Umzug zeigt oder z.B. in einer
geschlossenen Gesellschaft (Party bei Freunden) bwegt gibt es auf
keinen Fall Probleme

>Was passiert, wenn man sich ausserhalb der Faschings-Zeit uniformiert
>zeigt?

Soweit ihr zur Erlangung von irgendwelchen Vorteilen die Uniform
angelegt habt, wird es kritisch -> Amtsvortäuschung. Wenn ihr euch
unauffällig durch die Stadt bewegt, fragt euch bestimmt neimand.


>Wichtig zu erwähnen ist vielleicht noch, das (noch) keiner von uns beim

>Bund war.
Dann wird es aber Zeit.

so long

Franky

- - - - - - - -

E-Mail : 007.Jam...@GMX.net (Franky)

The Simpsons : Bart Simpson : "Eat my Shorts !"

Holger H. Macht

unread,
Oct 13, 1998, 3:00:00 AM10/13/98
to

Michael Weil schrieb in Nachricht
<3625870...@news2.frankfurt.netsurf.de>...
>On Tue, 13 Oct 1998 18:27:11 +0200, "Holger H. Macht" <h...@merkur.net>
>wrote:

>
>>Die Uniform ohne Dienstgradabzeichen zu tragen, ist kein Problem. Mit
>>Dienstgradabzeichen macht ihr euch strafbar! Im übrigen wird in den
meisten
>>Bundeswehr-Einheiten das Tragen von Uniformen während der Faschingszeit
>>verboten, deshalb würdet ihr auf jeden Fall auffallen und den Blick der
>>Feldjäger, die natürlich unterwegs sind, auf euch ziehen. Stellt sich
>>heraus, daß ihr keine Soldaten seid, die Bundeswehr also auch keine
>>Möglichkeiten der disziplinaren Verfolgung hat, wird Strafanzeige gestellt
>>und die Sache geht an die Staatsanwaltschaft.
>
>Wenn, wie Du oben schreibst "Die Uniform ohne Dienstgradabzeichen zu
>tragen, kein Problem" ist, warum sollte also die Staatsanwaltschaft
>was unternehmen ?
>Isses nu strafbar oder nicht ?
>
strafbar ist es mit Tragen von Dienstgradabzeichen!

>>>Falls es strafbar ist, welchen (Straf-)Rechtlichen Risiken setzen wir
>>>uns da aus (Ordnungswidrigkeit, Anklage, Haftstrafe (besser gesagt:
>>>Jugendstrafe))?
>>

>>Das kommt auf euer Verhalten an. Besonders, welchen Unfug ihr damit
>>angestellt habt. Zu einer Haftstrafe wird es wohl kaum kommen, aber eine
>>Geldstrafe wird sicher drinsein.
>

>Wenn nix angestellt wird passiert wohl mal grad gar nix (fehlendes
>oeff. interesse)
>
Das ist falsch. Beim Tragen mit Dienstgradabzeichen besteht öffentliches
Interesse. Ebenso könntest Du dann ungestraft Polizeiuniformen tragen.

>>>Was passiert, wenn man sich ausserhalb der Faschings-Zeit uniformiert
>>>zeigt?
>>

>>Du machst dich strafbar. Feldjäger haben dafür ein Gespür, ob sie es mit
>>einem Soldaten zu tun haben, oder nicht. Und wenn ihr euch nicht ausweisen
>>könnt, habt ihr eh die A-Karte gezogen.
>

>Feldjaeger haben Zivilisten gegenueber IMHO keinerlei Befugnisse und
>daher auch kein Recht Zivilisten (auch wenn sie Uniform tragen)
>festzunehmen/Personalien festzustellen.
>Sie koennen nur ueber die Polizei gehen und die darum bitten.

Wenn Feldjäger davon ausgehen müssen, daß sie es mit Soldaten zu tun haben,
haben sie auch zugriffsrecht!

>
>Gruss
>Mikey
>
>--
>Dieses Posting stellt einzig und allein meine Meinung
>ueber das Problem dar und erhebt keinerlei Anspruch
>auf rechtliche Richtigkeit !!

A. Levenetz

unread,
Oct 13, 1998, 3:00:00 AM10/13/98
to
> mir hat man gesagt, daß ich als Soldat es nicht dürfte- meine Frau jedoch es
> darf, da es offensichtlich ist, daß es
> a) Karneval ist
> b) sie nicht Stuffz mit gelber Litze sein kann

...und die Betonung liegt auf _gelb_ ;-)

Was wäre, wenn sie eine blaue Litze trüge...?

Oliver Schildmann

unread,
Oct 13, 1998, 3:00:00 AM10/13/98
to
Hallo Thorsten,

g> Das halte ich für eine falsche Verallgemeinerung.
OK OK, an die "Naßforschen" habe ich nicht gedacht =:-)


Gruß, Oliver

---
*Ein Fremder ist nur ein Freund, den Du noch nicht kennst.*
------------------------ (Rajvindi Singh, Poet) -------------------------
CyB...@koso.phoenix.de http://CyBaer.home.pages.de

Andreas Kabel

unread,
Oct 14, 1998, 3:00:00 AM10/14/98
to
"Holger H. Macht" <h...@merkur.net> writes:

> Juko Marc Lucas schrieb in Nachricht <36222518...@gmx.net>...

> >Hallo,


> >
> >zum nächsten Karneval beabsichtigen ich und einige Freunde, mit einer
> >orginal-Bundeswehr-Uniform auf einen Karnevalsumzug bzw. auf eine Party
> >zu gehen.
> >

> >In der Diskussion sind Bw.-Ausgehuniformen und Bw.-Flecktarnuniformen.
> >
> >Natürlich möchten wir entsprechende Dienstgradabzeichen,
> >Truppenabzeichen (z.B. Fernmelder), Kragenspiegel (bei Ausgehuniform),
> >Barett mit Truppenabzeichen usw. tragen, sonst wäre das ganze ja (fast)
> >witzlos.
> >
> >Meine Frage: Ist das erlaubt? Mein Bekanntenkreis sieht das ganz
> >unterschiedlich (von "Geschützte Uniform -> Amtsvortäuschung" (stimmt
> >das?) bis "da fragt doch eh keiner nach").
>

> Die Uniform ohne Dienstgradabzeichen zu tragen, ist kein Problem. Mit
> Dienstgradabzeichen macht ihr euch strafbar!


Aehemm ... was ist der Unterschied zwischen einer "Uniform ohne
Dienstgradabzeichen" und einer "Uniform mit Dienstgradabzeichen" beim
Dienstgrad Soldat/Matrose/Flieger? Oder meinst Du möglicherweise das
Hoheitszeichen?

Gruß,

Andreas


--
Dr. Andreas Kabel | Akazienweg 10
DESY/MPY | 22869 Schenefeld
Notkestr. 85 | +49-40-83929003 (home)
22607 Hamburg, Germany | +49-40-89982755 (office)

Andreas Kabel

unread,
Oct 14, 1998, 3:00:00 AM10/14/98
to
Mi...@frankfurt.netsurf.de (Michael Weil) writes:

> On Tue, 13 Oct 1998 00:00:00 +0200, Oliver_S...@LU.maus.de
> (Oliver Schildmann) wrote:
>
> >Hallo Juko,
> >
> >m> Meine Frage: Ist das erlaubt?
> >AFAIR Ja. Voraussetzung: Keine Dienstgradabzeichen (egal ob General oder
> >Gefreiter), keine Orden o.ä.. Barrettfarbe und -symbol sind kein Problem.
> >
> >Allerdings hat schonmal eine Stripperin in einer Polizeiuniform trotz
> >fehlender Dienstgradabzeichen ein Verfahren an den Hals gekriegt (so von
> >wegen "Tragen ja, ausziehen nein" ;-) Die Gute ist aber auch am Anfang
> >ihrer
> >Privatshow für Geburtstagskinder o.ä. als aktive Polizistin aufgetreten
> >("Sie
> >haben draußen falsch geparkt - Sie böser, böser Junge" ;->) ->
> >Amtsanmaßung
>

> Schon, nur unterscheidet die Polizeiuniform von der BW-Uniform, dass
> die Polizei hoheitliche Dienste erfuellt - die BW nicht.


Die Bundeswehr kann natürlich hoheitlich handeln. Wenn Du mal so
richtig hoheitlich an Dir gehandelt haben möchtest, solltest Du nachts
einen Kasernenzaun überklettern.

A. Levenetz

unread,
Oct 14, 1998, 3:00:00 AM10/14/98
to
Hallo!


> Dazu nebenbei noch eine Frage zu den _'Jedermannsrechten'_:
> Angenommen, jemand will aus irgend einem Grund (ich nehme hier jetzt mal als
> Beispiel eine Beleidigung) meine Personalien feststellen, ich weigere mich
> aber, sie ihm zu geben. Dann muss er doch die Polizei rufen, oder?
> Das Problem waere aber, dass er dazu irgendwie telefonieren muss. Folge: Er
> (oder sie) muss weggehen (vorrausgestzt er hat kein Handy und kann niemanden
> zum
> telefonieren schicken); was darf er dann mit mir machen? Muss ich dann
> mitkommen, darf er mich fesseln (bzw. sonstwas antun), damit ich nicht abhaue?
>
> Problem wäre dann doch, daß er mich nicht anrühren dürfte, oder?

Doch. Im Wege des Par. 127 StPO kann man jemand vorläufig festnehmen, bis die
Polizei kommt (staatliche Hilfe). Aber auch _nur_, wenn nicht schon Polizei da
ist. Dabei darf ich der festgehaltenen Person auch Verletzungen zufügen, solange
die sich in einem den Umständen entsprecheneden Rahmen halten. Ist er ganz brav,
dürfte er keine Verletzungen erleiden - wehrt er sich wie blöd, sind einge (böse)
blaue Flecken drin ;-)

> Zweites Beispiel: In der Fussgängerzone wird jemand ausgeraubt, der Täter will
> flüchten. Darf man ihn dann (mit Gewalt?) an der Flucht hindern bis die
> Polizei
> eintrifft; IMO dürfte man ihn doch nicht anrühren?!?!!?

Doch, s.o.

Sebastian Markus

unread,
Oct 14, 1998, 3:00:00 AM10/14/98
to

A. Levenetz schrieb in Nachricht <3623C8E9...@bigfoot.com>...

>> mir hat man gesagt, daß ich als Soldat es nicht dürfte- meine Frau jedoch
es
>> darf, da es offensichtlich ist, daß es
>> a) Karneval ist
>> b) sie nicht Stuffz mit gelber Litze sein kann
>...und die Betonung liegt auf _gelb_ ;-)
>
>Was wäre, wenn sie eine blaue Litze trüge...?
-oder weiß
Dann wäre es möglich und dann sieht es wieder ganz anders aus ...

Werd mal morgen den Chef deswegen anlöffeln- dafür ist es ja da :-)

Holger H. Macht

unread,
Oct 14, 1998, 3:00:00 AM10/14/98
to

Andreas Kabel schrieb in Nachricht ...

>
>Aehemm ... was ist der Unterschied zwischen einer "Uniform ohne
>Dienstgradabzeichen" und einer "Uniform mit Dienstgradabzeichen" beim
>Dienstgrad Soldat/Matrose/Flieger? Oder meinst Du möglicherweise das
>Hoheitszeichen?
>
>Gruß,
>
> Andreas
>

Den Dienstgrad Soldat/Matrose/Flieger/Funker/Jäger usw. gibt es wohl, aber
kein Dienstgradabzeichen dafür.
Im §132a StGB steht:

"(1) Wer unbefugt

...

4. inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder
Amtsabzeichen trägt,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."

Tschau

Holger H.


Holger H. Macht

unread,
Oct 14, 1998, 3:00:00 AM10/14/98
to

Sebastian Markus schrieb in Nachricht <3623b...@news.piro.net>...
>
>Sebastian Markus schrieb in Nachricht <3623b...@news.piro.net>...
>
>>Hallo,
>>mir hat man gesagt, daß ich als Soldat es nicht dürfte- meine Frau jedoch
>es
>>darf, da es offensichtlich ist, daß es
>>a) Karneval ist
>>b) sie nicht Stuffz mit gelber Litze sein kann
>achso:
>sie ist letztes Jahr im Karneval nur mit meiner Uniform rumgedackelt
>(es hat auch keiner was gesagt- keine Ahnung ob die Feldjäger das gesehen
>haben- der Polizei war es EGAAAL)
>
>Also zieht den Frauen die Uniform an- es sieht schick aus und es gibt keine
>Probleme.
>
>MfG
>Sebastian
>HP&PGP on request
>
>

Hallo Sebastian,

dann schau Dir mal den §132a StGB an. Du wirst staunen!

Tschau


Holger H.

Oliver Schildmann

unread,
Oct 14, 1998, 3:00:00 AM10/14/98
to
Hallo Michael,

M> Daher ist es wohl keine Amtsanmassung, weil kein Amt (bei BW).
Das war ja auch nur vorgeschoben. Man war offensichtlich der Auffassung,
daß
das Ansehen der Polizei durch den Strip leidet und hat deswegen alles
rausgekramt, was auch nur irgendwie nach Verstoß aussieht.

Die Moral von der Geschicht: Wenn Du Dich in einer "staatlichen" Uniform
"daneben" benimmst, dann finden die Ordnungshüter auch was, und wenn sie
es
notdürftig konstruieren müssen (wer will so etwas auch schon bis zum
Bundesgerichtshof durchfechten?). Also Vorsicht!


PS: Oder glaubst Du wirklich, es liegt eine Amtsanmaßung vor, wenn eine
Stripperin (die jeder als solche erkennen kann), eine "Bullen-Rolle"
spielt?
=:-)


Gruß, Oliver

---
*Man erträgt die Unbequemen lieber, als man die Unbedeutenden duldet.*
------------- (Johann Wolfgang von Goethe, Schriftsteller) --------------
CyB...@koso.phoenix.de http://CyBaer.home.pages.de

Oliver Schildmann

unread,
Oct 14, 1998, 3:00:00 AM10/14/98
to
Hallo Frank,

0JB> Ich war vor 4 Jahren bei der Bw und da heiß es folgendes...die
0JB> Flecktarn/kampfanzüge dürfen außerhalb der Kaserne nicht angelegt
0JB> werden, es sei denn auf Übung oder Fahraufträgen . In der Praxis
zieht
- Für einen Zivilisten gelten keine militärischen Vorschriften
- Dies ist keine generelle Vorschrift, sie differiert von Einheit zu
Einheit
(will heißen, benehmen sich aus einer Einheit gerne mal Leute daneben,
dann
wird der Ausgang in Felduniformen untersagt, wenn nicht, dann nicht -
jedenfalls nicht auf dem Weg vom oder zum Dienst).

Oliver Schildmann

unread,
Oct 14, 1998, 3:00:00 AM10/14/98
to
Hallo Sebastian,

d> b) sie nicht Stuffz mit gelber Litze sein kann
Ich denke nicht, daß es offensichtlich ist. Schließlich gibt es Frauen bei

der Bundeswehr und daß die (noch) nicht mit gelber Litze rumlaufen, wird
wohl
kaum einer wissen.

Und das Tragen der Dienstgradabzeichen ist eh verboten.


Gruß, Oliver

---
*Beziehungskisten sind wie Bomben:*
*Die Besten sind äußerst diffizil - und führen zum geräuschvollsten
Knall.*
------------------ ("Douglas Wambaugh", Picket Fences) ------------------
CyB...@koso.phoenix.de http://CyBaer.home.pages.de

Robert Pflüger

unread,
Oct 14, 1998, 3:00:00 AM10/14/98
to

Konrad Wilhelm <wil...@uni-muenster.de> schrieb im Beitrag
<362c6c05...@news.uni-muenster.de>...

>
> Nein. Das hat mit dem Denken dieser Männer zu tun.
>
> ...

Sch .. ade, aber Du hast recht.
--
Gruß,
Robert

Sebastian Markus

unread,
Oct 14, 1998, 3:00:00 AM10/14/98
to
Ja- aber die, die es wissen und "melden" bzw die Polizei&BMVG&
Verfassungsschutz&KGB&STASI&etc etc etc holen könnten werden es
dann wohl nicht tun, weil sie ja halt wissen, daß eine Frau außer blau und
weiß
nichts tragen darf (an Litzen).

Aber das ganze erübrigt sich ja wenn sie gar keine Dienstgradabzeichen
tragen
würden ...


MfG
Sebastian
HP&PGP on request


-------------------
Oliver Schildmann schrieb in Nachricht <19981014...@lu.maus.de>...

Sebastian Markus

unread,
Oct 14, 1998, 3:00:00 AM10/14/98
to

Holger H. Macht schrieb in Nachricht <36248...@news.zeitung-online.net>...

>Hallo Sebastian,
>
>dann schau Dir mal den §132a StGB an. Du wirst staunen!

Strafgesetzbuch - Paragraph 132a
----------------------------------------------------------------------------
----
§ 132a Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen.
(1) Wer unbefugt
1. inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische
Grade, Titel oder öffentliche Würden führt,
2. die Berufsbezeichnung Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker, Rechtsanwalt,
Patentanwalt, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater oder
Steuerbevollmächtigter führt,
3. die Bezeichnung öffentlich bestellter Sachverständiger rührt oder


4. inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder
Amtsabzeichen trägt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen, akademischen Graden, Titeln,
Würden, Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solche gleich,
die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Amtsbezeichnungen, Titel, Würden,
Amtskleidungen und Amtsabzeichen der Kirchen und anderen
Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts.
(4) Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach Absatz 1 Nr. 4, allein oder
in Verbindung mit Absatz 2 oder 3, bezieht, können eingezogen werden.

ja toll- dann ziehe ich morgen meinem Sohnemann meine Uniform an :-)

A. Levenetz

unread,
Oct 14, 1998, 3:00:00 AM10/14/98
to
Hallo Sebastian!


> >> b) sie nicht Stuffz mit gelber Litze sein kann

> >...und die Betonung liegt auf _gelb_ ;-)
> >
> >Was wäre, wenn sie eine blaue Litze trüge...?
> -oder weiß

Weiß?? Was habe ich da verpasst?

> Werd mal morgen den Chef deswegen anlöffeln- dafür ist es ja da :-)

Bitte um Mitteilung! :-)

Jochen Weller

unread,
Oct 14, 1998, 3:00:00 AM10/14/98
to

>Von welchem Gesetz?

Par. 132a I Nr. 1, II StGB

Sorry,
Jochen

Oliver Schildmann

unread,
Oct 14, 1998, 3:00:00 AM10/14/98
to
Hallo Holger,

h> "(1) Wer unbefugt
h>
h> ...
h>
h> 4. inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder
h> Amtsabzeichen trägt,
h>
h> wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe
bestraft."
Nur, inwiefern ist eine Uniform ohne Dienstgradabzeichen (also Rang und
ggf.
noch Litze) noch eine Uniform im gesetzlichen Sinne? :-)

Und wenn es trotzdem noch strafbar wäre, würde die Bundeswehr dann nicht
zumindest eine Straftat begünstigen, da sie ja gebrauchte Uniformen (ohne

Rangabzeichen und Litze) auch an Zivilisten verkauft? ;-)


Gruß, Oliver

---
*Laß das, ich möchte jetzt deprimiert sein!*
----------------------- (Sandra Bullock, Speed 2) -----------------------
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Felix Holderied

unread,
Oct 15, 1998, 3:00:00 AM10/15/98
to
Oliver Schildmann schrieb:

> Allerdings hat schonmal eine Stripperin in einer Polizeiuniform trotz
> fehlender Dienstgradabzeichen ein Verfahren an den Hals gekriegt

Quelle: RTL2-Explosiv, die Reporter, 24-Stunden-Spezial, "Sex in
Mecklenburg-Vorpommern", Dienstag, 16.6.1998, 22.45Uhr

(Das kommt immer in den Unterbrechungen der Informationssendungen
ueber neue 0190er Nummern)

Hat schon einer den Antrag auf Deine Entmuendigung gestellt?

Gruss, Felix :-)

Oliver Schildmann

unread,
Oct 15, 1998, 3:00:00 AM10/15/98
to
Hallo Felix,

f> Quelle: RTL2-Explosiv, die Reporter, 24-Stunden-Spezial, "Sex in
f> Mecklenburg-Vorpommern", Dienstag, 16.6.1998, 22.45Uhr
AFAIR ist die Geschichte um einiges älter. Vielleicht recycled RTL2 ja
alte
Stories?!


f> (Das kommt immer in den Unterbrechungen der Informationssendungen
f> ueber neue 0190er Nummern)
Na ja, wer es unbedingt sehen will ... :-)


f> Hat schon einer den Antrag auf Deine Entmuendigung gestellt?
Schon viele! Aber bislang hat es keiner geschafft ;->


Gruß, Oliver

---
*Ich habe zwar Marihuana geraucht, aber ich habe nicht inhaliert!*
----------------------- (Bill Clinton, Präsident) -----------------------
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A. Levenetz

unread,
Oct 15, 1998, 3:00:00 AM10/15/98
to
> f> (Das kommt immer in den Unterbrechungen der Informationssendungen
> f> ueber neue 0190er Nummern)
> Na ja, wer es unbedingt sehen will ... :-)

WER will das schon - aber man _muß_ja zwangsläufig... ;-)

> f> Hat schon einer den Antrag auf Deine Entmuendigung gestellt?
> Schon viele! Aber bislang hat es keiner geschafft ;->

Klar, gibt's ja auch nicht mehr... ;-)

> *Ich habe zwar Marihuana geraucht, aber ich habe nicht inhaliert!*
> ----------------------- (Bill Clinton, Präsident) -----------------------

Laßt doch mal den armen Mann in Ruhe!!!

Oliver Schildmann

unread,
Oct 16, 1998, 3:00:00 AM10/16/98
to
Hallo Michael,

M> In diesem Falle hast Du Recht, aber das hoheitliche Recht der BW endet
M> am Kasernenzaun bzw. der Grenze des mil. Sicherheitsbereichs.
M> Ausserhalb is nicht !
Ha, se ham woll nich jedient, wa? ;-)

Aber ja doch. Überall dort, wo Soldaten ihren Dienst ausüben, kann auch
ein
mil. Sicherheitsbereich ausgerufen werden.

Das geht beim öffentlichen Gelöbnis los und hört beim Manöver auf (und die

Wahrung der hoheitlichen Aufgaben ist beileibe nicht auf die Feldjäger
beschränkt).


Gruß, Oliver

---
*Leute ohne jeglichen Grund auf der Straße anzuhalten,*
*verstößt gegen jedes Prinzip von Demokratie und Freiheit.*
------------ ("Staatsanwalt John Littleton", Picket Fences) -------------
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Oliver Schildmann

unread,
Oct 16, 1998, 3:00:00 AM10/16/98
to
Hallo "A.,

AL> Laßt doch mal den armen Mann in Ruhe!!!
OK, zeitgemäßer: "Ich hatte zwar Sex, bin aber nicht gekommen" :-))


Gruß, Oliver

---
*Man sieht nur mit dem Herzen gut,*
*das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar.*
-------------------------- ("Der kleine Prinz") -------------------------
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Boris 'pi' Piwinger

unread,
Oct 16, 1998, 3:00:00 AM10/16/98
to
Oliver_S...@LU.maus.de (Oliver Schildmann) wrote:

>OK, zeitgemäßer: "Ich hatte zwar Sex, bin aber nicht gekommen" :-))

Das ist nicht korrekt. Glaubst Du, die Spermaspuren auf dem Kleid der
Prostituierten sind dorthin per Telekinese gekommen?

pi
--
Only the paranoid survive. (Andrew S. Grove)

Oliver Schildmann

unread,
Oct 17, 1998, 3:00:00 AM10/17/98
to
Hallo Boris,

31> >OK, zeitgemäßer: "Ich hatte zwar Sex, bin aber nicht gekommen" :-))
31> Das ist nicht korrekt. Glaubst Du, die Spermaspuren auf dem Kleid der
31> Prostituierten sind dorthin per Telekinese gekommen?
Die Spermaspuren stammten aus einer Zeit, als Lewinsky bereits nicht mehr

Praktikantin war.

Bei den ersten sechsmal "Sex" im Oval Office, war sie zwar bemüht, aber er

hat sich zurückgehalten.

Insgesamt hatten sie neunmal "Sex", achtmal legte mOnica ein "mündliches
Geständnis" ab und erst zum Schluß hatte er zu ihr hinreichend Vertrauen.


PS: Du hast wohl den Starr-Report nicht gelesen? =;-)
PPS: Während der Vernehmung vor der Grand Jury sagte er übrigens obigen
Satz
(sinngemäß, er drückte sich natürlich deutlich "juristischer" aus) 8-)


Gruß, Oliver

---
*Wenn die erste Rede zensiert, der erste Gedanke verboten, die*
*erste Freiheit verweigert wird, sind wir alle unwiderruflich gefesselt.*
------------------ ("Richter Aaron Satie", Star Trek) -------------------
CyB...@koso.phoenix.de http://CyBaer.home.pages.de

Oliver Schildmann

unread,
Oct 18, 1998, 3:00:00 AM10/18/98
to
Hallo Michael,

M> PS : trenn mal Deine Signatur richtig ab - 2x "-" + 1 Leerzeichen
M> Dann klappt's auch mit dem Abtrennen bei anderen :)
Sorry, aber das ist das Problem deines Frontends!

Gültige Tearlines sind "-- " *und* "---"!! Mein Frontend beherrscht halt
(aktiv) nur letzteres ...

Schreib einfach dem Programmierer, er möge doch bitte festgelegte
Standards
einhalten 8-)


Gruß, Oliver

---
*R2-D2, Du weißt doch, daß Du keinem fremden Computer trauen darfst!*
------------------------- ("C-3PO", Star Wars) --------------------------
CyB...@koso.phoenix.de http://CyBaer.home.pages.de

Andreas Barth

unread,
Oct 18, 1998, 3:00:00 AM10/18/98
to
On Sun, 18 Oct 1998 00:00:00 +0200, Oliver Schildmann <Oliver_S...@LU.maus.de> wrote:
> Gültige Tearlines sind "-- " *und* "---"!! Mein Frontend beherrscht halt
> (aktiv) nur letzteres ...
Seit wann auch "---" ?
Quelle?


Andi
--
Andreas Barth <a...@muenchen.pro-bahn.org> PGP-Key auf Anforderung
======PGP-Fingerabdruck DC F1 85 6D A6 45 9C 0F 3B BE F1 D0 C5 D1 D9 0C======
Aber die Halbwertszeit der Planungen der Stadtwerke werden wohl
auch immer kuerzer ... Lucas Neubauer

Oliver Schildmann

unread,
Oct 18, 1998, 3:00:00 AM10/18/98
to
Hallo Michael,

M> Kannst Du mir dazu mal ne Quelle nennen ?
M> Ueberall steht nur "meine" Version ?!?!
Nach "tearline" gesucht:
http://www.prima.ruhr.de/intern/faq/Antworten.html
(von den Regeln des hiesigen MausNet oder auch des FidoNet mal ganz zu
schweigen - die sind aber auch über das Internet einsehbar).

"Überall" ist in diesem Fall wohl etwas relativ ;-)


PS: Falls Du mir aber den URL der RFC geben kannst, wo ausschließlich "--
"
festgelegt sein sollte, dann bitte her damit - ändern läßt sich das
allerdings eh nicht, es gibt halt genug Editoren, die einzelstehende
Leerzeichen am Ende einer Zeile von sich aus löschen ...

Juko Marc Lucas

unread,
Oct 18, 1998, 3:00:00 AM10/18/98
to
> h> "(1) Wer unbefugt
> h>
> h> ...
> h>
> h> 4. inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder
> h> Amtsabzeichen trägt,
> h>
> h> wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe
> h> bestraft."

Mal eine kleine Frage am Rande: Welches Gesetz zitierst Du?

Besten Dank,

Juko

Thomas G. Liesner

unread,
Oct 19, 1998, 3:00:00 AM10/19/98
to
Oliver Schildmann schrieb:

>Gültige Tearlines sind "-- " *und* "---"!! Mein Frontend beherrscht halt
>(aktiv) nur letzteres ...

Du bist hier im Usenet. Dort gelten nicht die Maus-Standards, sondern
RfCs und die kennen kein "---". Die "Tearline" nennt sich hier übrigens
Signaturabtrenner.

So long,
Thomas G. Liesner

Oliver Schildmann

unread,
Oct 19, 1998, 3:00:00 AM10/19/98
to
Hallo Thomas,

t> Die "Tearline" nennt sich hier übrigens Signaturabtrenner.
Oh, Entschuldigung. Ich wollte nicht den deutschen Ursprung des Usenet/
Gebrauchsnetz durch Anglizismen verunreinigen ;-)


Wie auch immer, es bleibt aus genannten Gründen bei "---". Außer
*natürlich*,
diese Newsgruppe schreibt verbindlich einen Signaturtrenner vor (wo kann
man
die Regeln dieser Gruppe einsehen?) - ist ja selbstverständlich! :-o


Nachtrag: Sodele, ich habe die entsprechende RFC gefunden: Einerseits wird

der signature-delimiter (ich bitte um Verzeihung, "Signaturabtrenner"
stand
dort nicht) auf "-- " festgelegt, andererseits wird explizit darauf
hingewiesen, daß das leider ein (nicht mehr korrigierbarer) Fehler war, da

keine Funktion von einem abschließenden Leerzeichen abhängig gemacht
werden
soll (gibt wohl noch andere User, die das technisch nicht beherrschen
können). Aber da die Netiquette sagt, daß 4 Zeilen maximal OK sind, bleibt
es
so, wie es ist.


PS: Ich bitte aber natürlich um Verzeihung, bislang schrieb ich nur in
englischsprachigen Newsgroups und dort hat mich noch niemand darauf
hingewiesen, noch nicht einmal die deutschen User (und die gelten ja
bekanntlich als besonders pedantisch - da nehme ich mich nicht aus :->)
...

Gruß, Oliver

---
*Wenn man keinen richtigen Sinn für Humor mehr hat,*
*dann ist man besser tot.*
---------------------------- ("Roger Rabbit") ---------------------------
CyB...@koso.phoenix.de http://CyBaer.home.pages.de

Holger H. Macht

unread,
Oct 19, 1998, 3:00:00 AM10/19/98
to

Juko Marc Lucas schrieb in Nachricht <3629CAB2...@gmx.net>...

Das Strafgesetzbuch (StGB), § 132a

Tschau

Holger H.

Thomas G. Liesner

unread,
Oct 19, 1998, 3:00:00 AM10/19/98
to
Oliver Schildmann schrieb:

>Wie auch immer, es bleibt aus genannten Gründen bei "---". Außer
>*natürlich*,
>diese Newsgruppe schreibt verbindlich einen Signaturtrenner vor (wo kann
>man
>die Regeln dieser Gruppe einsehen?) - ist ja selbstverständlich! :-o

Die Rfcs gelten für alle Gruppen. Verbieten kann dir natürlich niemand
die Missachtung dieser Regeln. Dürfte zusätzlich auch in einem der
de.newusers.infos-Artikel zu finden sein.

>Nachtrag: Sodele, ich habe die entsprechende RFC gefunden: Einerseits wird
>der signature-delimiter (ich bitte um Verzeihung, "Signaturabtrenner"

>stand dort nicht) ...

Logisch, ich habe die deutsche Übersetzung verwendet, da ich den
Originalbegriff auch nicht auswendig parat habe.

>auf "-- " festgelegt, andererseits wird explizit darauf
>hingewiesen, daß das leider ein (nicht mehr korrigierbarer) Fehler war, da
>keine Funktion von einem abschließenden Leerzeichen abhängig gemacht
>werden soll (gibt wohl noch andere User, die das technisch nicht beherrschen
>können).

Dummerweise gibt es diverse Newsreader, die sehr wohl auf das
Leerzeichen achten.

>Aber da die Netiquette sagt, daß 4 Zeilen maximal OK sind, bleibt
>es so, wie es ist.

s.o.

Jens Knigge

unread,
Oct 20, 1998, 3:00:00 AM10/20/98
to
>Wie gesagt, wenn Dich jemand anhält und Deinen Dienstausweis sehen
will,
>dann kriegst Du Probleme. Nur, wer hält einen auf der Straße an? Ist
mir
>noch nie passiert!

Mir schon. Die Feldjäger machen sowas hin und wieder. Hatte zum Glück
den Ausweis dabei.

Jens Knigge

Jens Knigge

unread,
Oct 20, 1998, 3:00:00 AM10/20/98
to
>Schon, nur unterscheidet die Polizeiuniform von der BW-Uniform, dass
>die Polizei hoheitliche Dienste erfuellt - die BW nicht.


Wie kommst du denn darauf? Selbstverständlich erfüllt die BW hoheitliche
Aufgaben. Nämlich die Landesverteidigung.

Jens Knigge

Andreas Barth

unread,
Oct 20, 1998, 3:00:00 AM10/20/98
to

Im Friedensfall (z.B. jetzt) aber nicht aktiv. Zum Glück.

Andy Kohler

unread,
Oct 28, 1998, 3:00:00 AM10/28/98
to

Frank (James Bond 007) <007.Jam...@gmx.net> schrieb in Nachricht
<3623c052...@news.rz.uni-karlsruhe.de>...
>Hi !
>
>>zum nächsten Karneval beabsichtigen ich und einige Freunde, mit einer
>>orginal-Bundeswehr-Uniform auf einen Karnevalsumzug bzw. auf eine Party
>>zu gehen.
>>In der Diskussion sind Bw.-Ausgehuniformen und Bw.-Flecktarnuniformen.
>>
>>Natürlich möchten wir entsprechende Dienstgradabzeichen,
>>Truppenabzeichen (z.B. Fernmelder), Kragenspiegel (bei Ausgehuniform),
>>Barett mit Truppenabzeichen usw. tragen, sonst wäre das ganze ja (fast)
>>witzlos.
>>
>>Meine Frage: Ist das erlaubt?

Ursächlich ist die Uniform ein Kleidungsstück, wie jedes andere.
Zum "juristischen Gegenstand" wird es erst durch zwei Dinge:
1. Hoheitsabzeichen (schwarzrotgold)
2. Dienstgradabzeichen

Ich würde Euch dringend empfehlen, die Uniform zu verfremden, so daß diese
eindeutig nicht für eine BW-Uniform gehalten werden kann.
Insbesondere solltet ihr auf die Hoheitszeichen und Dienstgradabzeichen
verzichten.

Andernfalls geratet ihr in Konflikt mit §132a, Abs. 4 StGB, nach dem das
unberechtigte Tragen von Uniformen mit Geldstrafe oder Haftstrafe belangt
werden kann.

Nach der Regel: "Wo kein Kläger, da kein Richter", ist die Versuchung
möglicherweise recht hoch. Allerdings sollte man dabei bedenken, daß nicht
nur die Ordnungskräfte (Polizei) hier einschreiten könnte, sondern
"Jedermann".
Fallt ihr ggf. Feldjägern auf - die zu dieser Zeit vermehrt in Zivil
unterwegs sind - könnt ihr diesem zwar sagen, daß ihr kein Soldat seid, und
Euch deshalb nicht ausweist; in diesem Falle würden diese aber nach §129
StPO handeln, und Euch solange "festhalten", bis ein "ziviler" Polizist
beigezogen werden kann, demgegenüber Ihr Ausweispflichtig seid.
Das selbe Recht hat jeder Bürger, der den Verdacht der Straftat nach §132a
gegen Euch hegt.

Also: Wenn schon Originaluniform, dann ohne Hoheitsabzeichen, und ohne
Dienstgradabzeichen.
Ansonsten: Schneidert Euch doch Phantasieuniformen. Das dürfte dem
Karnevalsgedanken schon eher entsprechen.
«
--
tschüs - Andy Kohler
Homepage der Reservistenkameradschaft Rimpar unter:
http://home.t-online.de/home/093652637/rkrimpar.htm


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