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Uniformverordnung

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Gordon Kunkel

unread,
May 25, 2001, 7:27:54 AM5/25/01
to
Hallo!

Habe mir gerade mal die Uniformverordnung
durchgelesen/ueberflogen.

Was mir noch nicht ganz klar ist, wenn ich einen
Flecktarnanzug(ohne Rangabzeichen) anziehe(z.B.
fuer Outdoor oder Pilze sammenln), zaehlt das
schon als Uniform? Und ist es strafbar sie
zu tragen? Da war doch noch irgendetwas mit
den Kombattantenzeichen, oder so aehnlich!?


Ist das eigentlich in anderen Laender auch so geregelt,
oder geht es bei denen lockerer zu, vorallem was das
tragen von Uniform von ehemaligen Soldaten angeht?

Ich hoffe, es kann mir jemand Auskunft geben!

Gordon

Patrick

unread,
May 25, 2001, 8:56:11 AM5/25/01
to


Nene, das kann eigentlich nicht verboten sein. 2 Kollegen von mir
hatte komplette Tarnuniform an; also alles im neuen Flecktarn, mit
Koppel etc. die sind so immer nach draussen gegangen, wenn es dreckig
werden konnte.

Rainer Schmitz

unread,
May 25, 2001, 10:25:32 AM5/25/01
to
Hallo Gordon,

On Fri, 25 May 2001 13:27:54 +0200, Gordon Kunkel
<gor...@kunkel-web.de> wrote:

>Was mir noch nicht ganz klar ist, wenn ich einen
>Flecktarnanzug(ohne Rangabzeichen) anziehe(z.B.
>fuer Outdoor oder Pilze sammenln), zaehlt das
>schon als Uniform? Und ist es strafbar sie
>zu tragen? Da war doch noch irgendetwas mit
>den Kombattantenzeichen, oder so aehnlich!?

Ohne eine Rechtsberatung zu geben: Soweit ich weiß, ist das erst dann
verboten, wenn du Hoheitszeichen trägst. Also z.B. die
Deutschlandfahne am Ärmel...


cu Rainer


Ohne Waffenschein ist das ganze Jahr Aschermittwoch

Andre Bryx

unread,
May 25, 2001, 2:18:18 PM5/25/01
to

Rainer Schmitz schrieb:

> Ohne eine Rechtsberatung zu geben: Soweit ich weiß, ist das erst dann
> verboten, wenn du Hoheitszeichen trägst. Also z.B. die
> Deutschlandfahne am Ärmel...

Leuchtet auch nicht so ganz ein.
Z.B. Typisch deutscher Parka. Hat meist auch Fahne an den Ärmeln.
Und auch die Bundeswehr-Trainingsanzüge, die man des öfteren im Park
beim Joggen sieht. Meist wieder im Zivilleben aber trotzdem Hoheits-
zeichen spazierentragen. Auch hier ist ein Uniformähnlicher Charakter
nicht auszuschliesen.
Wogegen auch die Polizei nicht angekommen ist, sind z.B. T-Shirts mit
zum Verwechseln ähnlichem Aufdruck eines Streifenpolizistenoutfits
und original "Polizei"-Schriftzug. Da gab es mal einen Prozess, die
die Offiziellen verloren haben.
Ich denke mal, das es meist Auslegungssache ist.
Beim Pilzesammeln sehe ich da weniger die Gefahr mit einem Soldaten
verwechselt zu werden als beim Gotcha auf dem Truppenübungsplatz.

Gruß, Andre

Rainer Schmitz

unread,
May 25, 2001, 5:01:39 PM5/25/01
to
Hallo Andre,

On Fri, 25 May 2001 20:18:18 +0200, Andre Bryx <br...@bryx.de> wrote:
>> Ohne eine Rechtsberatung zu geben: Soweit ich weiß, ist das erst dann
>> verboten, wenn du Hoheitszeichen trägst. Also z.B. die
>> Deutschlandfahne am Ärmel...
>
>Leuchtet auch nicht so ganz ein.
>Z.B. Typisch deutscher Parka. Hat meist auch Fahne an den Ärmeln.
>Und auch die Bundeswehr-Trainingsanzüge, die man des öfteren im Park
>beim Joggen sieht. Meist wieder im Zivilleben aber trotzdem Hoheits-
>zeichen spazierentragen. Auch hier ist ein Uniformähnlicher Charakter
>nicht auszuschliesen.

Beim Bund hatte uns das ein Feldwebel eben so erklärt. Der sagte auch,
dass die Parka's, wie sie manchmal draussen mit Deutschlandfahne
getragen werden, eben so nicht getragen werden dürfen - rein
rechtlich. Ob's wirklich so verboten ist, kann ich leider nicht sagen.

>Wogegen auch die Polizei nicht angekommen ist, sind z.B. T-Shirts mit
>zum Verwechseln ähnlichem Aufdruck eines Streifenpolizistenoutfits
>und original "Polizei"-Schriftzug. Da gab es mal einen Prozess, die
>die Offiziellen verloren haben.

Hatten die T-Shirts Hoheitszeichen? ;-)

für ein freies Land

Gordon Kunkel

unread,
May 25, 2001, 5:25:44 PM5/25/01
to
Hallo Rainer!


Rainer Schmitz wrote:
>
> Hallo Andre,
>
> On Fri, 25 May 2001 20:18:18 +0200, Andre Bryx <br...@bryx.de> wrote:
> >> Ohne eine Rechtsberatung zu geben: Soweit ich weiß, ist das erst dann
> >> verboten, wenn du Hoheitszeichen trägst. Also z.B. die
> >> Deutschlandfahne am Ärmel...
> >
> >Leuchtet auch nicht so ganz ein.
> >Z.B. Typisch deutscher Parka. Hat meist auch Fahne an den Ärmeln.
> >Und auch die Bundeswehr-Trainingsanzüge, die man des öfteren im Park
> >beim Joggen sieht. Meist wieder im Zivilleben aber trotzdem Hoheits-
> >zeichen spazierentragen. Auch hier ist ein Uniformähnlicher Charakter
> >nicht auszuschliesen.
>
> Beim Bund hatte uns das ein Feldwebel eben so erklärt. Der sagte auch,
> dass die Parka's, wie sie manchmal draussen mit Deutschlandfahne
> getragen werden, eben so nicht getragen werden dürfen - rein
> rechtlich. Ob's wirklich so verboten ist, kann ich leider nicht sagen.

Genau deswegen habe ich ja gefragt, mir hat man das damals auch
so aehnlich erzaehlt! Sobald Du die Hoheitszeichen auf dem Aermel
traegst, bist fuer den Gegner als Kombattant(offzieller
Kriegsteilnehmer)
zu betrachten und dem entsprechend zu behandeln. Aber wir
sind ja hier nicht im Krieg. Und ich habe keine Lust deswegen
ein Verfahren an den Hals zu bekommen! Daher wollte ich das schon
genauer wissen.


Bis spaeter!

Gordon

p.segmüller

unread,
May 25, 2001, 5:51:41 PM5/25/01
to
Hallo

> Ist das eigentlich in anderen Laender auch so geregelt,
> oder geht es bei denen lockerer zu, vorallem was das
> tragen von Uniform von ehemaligen Soldaten angeht?
>

Also hier bei uns im Schweizer Ländle ist das ganz genau geregelt, welche
Teile der Militärausrüstung man zivil benutzen darf und welche nicht.
Konkret darf man diverse Kleidungsstücke benutzen (Ausgangshemd mit
Kravatte, Hose, die Jacke/Veston allerdings nicht, denn die ist voller
Abzeichen, den Winterpulli darf man benutzen sowie Handschuhe (Winter +
Leder), den Ausgangsregenmantel, etc. etc.) und den "Kampfrucksack" darf man
auch auf Wanderschaft mitnehmen. Den TAZ (Tarnanzug) plus GT
(Grundtrageinheit, = soviel wie Koppelgurt mit Taschen und so Zeugs) darf
man nicht. Auch die Schutzmaske darf zivil nicht gebraucht werden. (Das tönt
jetzt etwas lustig, aber einige Zeit war dieses Teil Mode auf "Szenenpartys"
wie Love Parade oder Street Parade (Zürcher Version der Loveparade)). Das
Gewehr darf für Anlässe der Schützenvereine gebraucht werden, man darf es
allerdings NICHT in private Schiesskeller oder so ähnlich mitnehmen. Alte
Uniformen, auch Tarnanzüge, die nicht mehr in der Armee benutzt werden,
dürfen frei getragen werden.....

So, das isch alles, was mier do dezue ifallt, ich wünsche no en gueti nacht!

Segi


Andreas Pfeifer

unread,
May 26, 2001, 7:57:01 AM5/26/01
to

> Was mir noch nicht ganz klar ist, wenn ich einen
> Flecktarnanzug(ohne Rangabzeichen) anziehe(z.B.
> fuer Outdoor oder Pilze sammenln), zaehlt das
> schon als Uniform? Und ist es strafbar sie
> zu tragen? Da war doch noch irgendetwas mit
> den Kombattantenzeichen, oder so aehnlich!?

Hallo Gordon und alle,

ja, das ist strafbar. Und zwar steht das im § 132a StGB, hier mal
auszugsweise:

>>> § 132a. Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen.

(1) Wer unbefugt (...)

inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen
trägt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(4) Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach Absatz 1 Nr. 4, allein oder
in Verbindung mit Absatz 2 oder 3, bezieht, können eingezogen werden. <<<

Ausschlaggebend ist hier tatsächlich das Hoheitsabzeichen (schwarzrotgold)
am Ärmel, oder eine Kokarde an der Mütze. Der vielbesungene Parka mit
Hoheitsabzeichen dürfte also nicht getragen werden, allerdings wurden solche
Strafverfahren meines Wissens zuletzt immer eingestellt, weil der Parka eben
so verbreitet war (jetzt aber halt auch nicht mehr ist). Theoretisch müsste
das Hoheitsabzeichen gar nicht mal sein, um trotzdem als Uniform zu
gelten...eine Feldhose hat ja auch keins. Aber ich kenne auch keinen
Polizisten, der so einen Mist anzeigen würde.

Zu den Polizei-T-Shirts: Hier gehts darum, ob das Shirt eine Uniform ist
oder einer solchen ähnelt. Das in diesem Thread angesprochene Urteil wurde
zu einer Zeit gefällt, wo die Polizei keine ähnlichen Uniformteile besaß.
Mittlerweile existieren aber offizielle Uniform-T-Shirts der
Länderpolizeien, also würde ein nächstes Urteil in einem ähnlichen Fall
möglicherweise wieder anders ausgehen.

Zum Begriff "Kombattant": Hier gehts nicht um Abzeichen, sondern um die
Tatsache, ob der Soldat ein Kämpfer ist oder nicht. Ein Sanitäter hat auch
Uniform und Abzeichen, gilt aber nicht als Kombattant, darf also z.B. nach
den Kriegsvölkerrechtlichen Vereinbarungen nicht verschleppt werden o.Ä.


hoffe, gehelft zu haben :)

Gruß

Andreas Pfeifer


bbb.tyan

unread,
May 26, 2001, 10:30:57 AM5/26/01
to
Andreas Pfeifer wrote:

> so verbreitet war (jetzt aber halt auch nicht mehr ist). Theoretisch müsste
> das Hoheitsabzeichen gar nicht mal sein, um trotzdem als Uniform zu
> gelten...eine Feldhose hat ja auch keins. Aber ich kenne auch keinen
> Polizisten, der so einen Mist anzeigen würde.

selbst beim bund hat keiner was gesagt, wenn man seine PRIVATE tarnhose
anhatte.

Gordon Kunkel

unread,
May 26, 2001, 7:25:29 PM5/26/01
to
Hallo!

Andreas Pfeifer wrote:
> ja, das ist strafbar. Und zwar steht das im § 132a StGB, hier mal
> auszugsweise:
>
> >>> § 132a. Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen.
>
> (1) Wer unbefugt (...)
>
> inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen
> trägt,
> wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Die Frage ist dann natuerlich, was als Uniform angesehen wird!


> (4) Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach Absatz 1 Nr. 4, allein oder
> in Verbindung mit Absatz 2 oder 3, bezieht, können eingezogen werden. <<<
>
> Ausschlaggebend ist hier tatsächlich das Hoheitsabzeichen (schwarzrotgold)
> am Ärmel, oder eine Kokarde an der Mütze. Der vielbesungene Parka mit
> Hoheitsabzeichen dürfte also nicht getragen werden, allerdings wurden solche
> Strafverfahren meines Wissens zuletzt immer eingestellt, weil der Parka eben
> so verbreitet war (jetzt aber halt auch nicht mehr ist). Theoretisch müsste
> das Hoheitsabzeichen gar nicht mal sein, um trotzdem als Uniform zu
> gelten...eine Feldhose hat ja auch keins. Aber ich kenne auch keinen
> Polizisten, der so einen Mist anzeigen würde.

Wenn ich keine Rangabzeichen, Hoheitszeichen trage ist der Tarnanzug
doch ein Kleidungsstueck, oder? Bescheidet das dann nicht meine
Grundrechte,
wenn man mir verbietet ihn zu tragen?


> Zum Begriff "Kombattant": Hier gehts nicht um Abzeichen, sondern um die
> Tatsache, ob der Soldat ein Kämpfer ist oder nicht. Ein Sanitäter hat auch
> Uniform und Abzeichen, gilt aber nicht als Kombattant, darf also z.B. nach
> den Kriegsvölkerrechtlichen Vereinbarungen nicht verschleppt werden o.Ä.

Verschleppt werden darf ja eigentlich keiner nach Voelkerrecht,
Kombattanten
werden Kriegsgefangene, wenn sie sich ergeben. Alles andere zaehlt als
Zivilbevoelkerung und darf nicht an Kampfhandlungen teilnehmen!
So war das, glaube ich zu mindest!

Gordon

Gordon Kunkel

unread,
May 26, 2001, 7:37:09 PM5/26/01
to
Hallo!

Hat jemand Ahnung, wie das z.B in den USA, GB usw. geregelt ist?
Mich interessiert auch, ob es bei ehemaligen Soldaten andere
Bestimmungen
gibt, als in Deutschland!

Danke!

Gordon

bbb.tyan

unread,
May 26, 2001, 8:32:05 PM5/26/01
to
Gordon Kunkel wrote:

> Mich interessiert auch, ob es bei ehemaligen Soldaten andere
> Bestimmungen gibt, als in Deutschland!

nachts ist es kaelter als draussen.

alice

unread,
May 27, 2001, 11:10:09 AM5/27/01
to
Aloha Andreas Pfeifer,

Du hast letztens geschrieben:

> >>> § 132a. Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen.
>
> (1) Wer unbefugt (...)
>
> inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen
> trägt,
> wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
>
> (4) Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach Absatz 1 Nr. 4, allein oder
> in Verbindung mit Absatz 2 oder 3, bezieht, können eingezogen werden. <<<
>
> Ausschlaggebend ist hier tatsächlich das Hoheitsabzeichen (schwarzrotgold)

> am Ärmel, oder eine Kokarde an der Mütze. [...]

Bezieht sich das nicht auf Polizeiuniformen (Amtskleidung)?
Schließlich ist ein Polizist Beamter, nicht aber ein Soldat. Ich
meine, daß man heutezutage keinem Modedesigner verbieten kann was zu
schneidern, das wie ein Tarnanzug aussieht. Solche Gesetzte stammen
doch alle aus Zeiten, als alles was nicht bieder war als abnorm
angesehen wurde (bestenfalls als kommunistisch :-) ). Solange eine
Uniform nicht nach Polizei aussieht und sich einer auch nicht als
solcher ausgibt (was sowieso als solches strafbar ist) und die
Soldatenuniform nicht komplett mit allen Abzeichen ist und man somit
als Bundeswehrsoldat verwechselt wird, solange werden diese alten
Gesetze auch nicht angewendet (die ja eh ein Fall für die
Bundestags-Gesetzeputzkolonne sind).

Aber mal ehrlich, wer zieht sich zum Pilzesammeln eine Tarnuniform
an? Währe das nicht farlässig? Bestünde da nicht die Gefahr von einem
Jäger/Förster bei der "Arbeit" übersehen zu werden?

Abgesehen davon das der Militarylook absolut out ist ;-)


Viele Grüsse,
Alice Fedrizzi

Gordon Kunkel

unread,
May 27, 2001, 11:40:15 AM5/27/01
to
Hallo Alice!

alice wrote:
> Aber mal ehrlich, wer zieht sich zum Pilzesammeln eine Tarnuniform
> an? Währe das nicht farlässig? Bestünde da nicht die Gefahr von einem
> Jäger/Förster bei der "Arbeit" übersehen zu werden?

Solange er mich nur uebersieht, ist das kein Problem! ;-)
Aber es ist natuerlich ein Problem, aber der Jaeger sollte
eigentlich erst dann schiessen, wenn er sein Objekt identifiziert hat!
Und so viele Jaeger gibt es nun auch wieder nicht.


> Abgesehen davon das der Militarylook absolut out ist ;-)

Mich interessiert eigentlich nicht das Aussehen, sondern
die Funktion dieser Textilien! Sie sind halt sehr haltbar,
haben aber den Nachteil, dass man damit in freier Natur
schlecht gesehen wird! Was z.B. bei Tierbeobachtungen wieder
ein Vorteil sein kann.

Bis spaeter!

Gordon

Gordon Kunkel

unread,
May 27, 2001, 11:44:10 AM5/27/01
to
Naja, aber ich glaube man wird mich wohl trotzdem verstanden haben.


Gordon

Stefan Schumacher

unread,
May 27, 2001, 12:02:51 PM5/27/01
to
Gordon Kunkel <gor...@kunkel-web.de> wrote:


>Und so viele Jaeger gibt es nun auch wieder nicht. =
>
genau, zumal das Jägerbataillon 1 in Berlin jetzt dichtgemacht wird ;-)


>Mich interessiert eigentlich nicht das Aussehen, sondern
>die Funktion dieser Textilien! Sie sind halt sehr haltbar


Ooh, so haltbar sind zumindest die Bw Flecktarnteile auch nicht, meine Hose hat
nichtmal ein Jahr beim Bund durchgehalten. Wobei die alten Olivanzüge wesentlich
stabiler und robuster sind. Oder schlicht und ergreifend Arbeitsjeans aus dem
Baumarkt, die halten auch einiges aus.

cu und Horrido
Stef
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Stefan Schumacher

unread,
May 27, 2001, 12:05:59 PM5/27/01
to
nee ich nicht ;-)
meinst du ex-Bundeswehr-Soldaten?


cu

Andreas Pfeifer

unread,
May 27, 2001, 2:46:59 PM5/27/01
to
Hi alice und alle,

> Bezieht sich das nicht auf Polizeiuniformen (Amtskleidung)?
> Schließlich ist ein Polizist Beamter, nicht aber ein Soldat.

Das Gesetz spricht von Uniformen, Amtskleidung und Amtsabzeichen.

"Uniform" ist klar...alles was es an einheitlicher und offizieller Kleidung
im Behörden(un)wesen so gibt. Irgendeine *Behörde*, also ein Ministerium
oder was nachrangiges erläßt eine Verordnung, wo drinsteht, wie das Dingens
ausschauen soll, und wer das wann wo wie trägt. Das gibts bei der Polizei,
der Bundeswehr, beim Zoll, beim Justizvollzug, Forstverwaltung, THW usw.
Alles das ist mit Uniform gemeint.

Mit "Amtskleidung" ist z.B. der Talar eines Richters oder Hochschullehrers
gemeint. Aus welchem Grund da begrifflich unterschieden wird, weiß ich
nicht. Vielleicht tragen die Häuptlinge Amtskleidung, und die Knechte
Uniform :-)

Und "Amtsabzeichen" sind solche wie die Plakette eines
Fischereiaufsehers...ebenfalls in Gesetzen/Verordnungen genau festgelegt.

Solange eine
> Uniform nicht nach Polizei aussieht und sich einer auch nicht als
> solcher ausgibt (was sowieso als solches strafbar ist) und die
> Soldatenuniform nicht komplett mit allen Abzeichen ist und man somit
> als Bundeswehrsoldat verwechselt wird, solange werden diese alten
> Gesetze auch nicht angewendet (die ja eh ein Fall für die
> Bundestags-Gesetzeputzkolonne sind).

Ich meine halt, daß das Gesetz dafür sorgen will, daß man darauf vertrauen
kann, daß auch "drin steckt", was drauf steht. Daß das bei der Polizei
wichtig ist, kann man sich vorstellen ("Entschuldigung, ich...ich bin vor
kurzem vergewaltigt worden...was soll ich denn jetzt tun?" - bei einem
coolen Typen, der wichtig mit seinem frisch gekauften Polizei-Shirt vor der
Tanke steht...)

Das gilt halt auch für Soldaten, denn schließlich dürfen die Kriegswaffen
mit sich rumschleppen, oder in Einzelfällen Zwangsmaßnahmen gegen
Zivilbürger ergreifen (z.B. einen Unfallort als militärischen
Sicherheitsbereich erklären und die Leute wegscheuchen...da würd ich schon
sicher sein wollen, daß sich kein Wichtigtuer in unrechtmäßig getragener
Uniform drin versteckt). Da wäre dann auch noch möglicherweise eine
Amtsanmaßung dabei, sicher. Aber die Zielrichtung des Gesetzes ist glaub
nicht alt, sondernd immer noch aktuell. Man soll drauf vertrauen können, daß
der Uniformträger das ist, was er zu sein scheint.

Klar, daß die Polizei nicht jedem unberechtigtem Flecktarn-Träger die Jacke
auszieht, da kommts immer schon noch auf die weiteren Umstände drauf an.
Aber wer z.B. mit Uniformteilen der Bundeswehr Paintball spielt, der kann
schon mal an einen Staatsanwalt kommen, der die Geschichte enger sieht. Die
Masse der Bürger weiß ja nicht so genau, was da vor sich geht, oder ist von
Grund auf hysterisch, und dann muß das unbedingt bei der Polizei angezeigt
werden. Alles schon mal vorgekommen.

>
> Aber mal ehrlich, wer zieht sich zum Pilzesammeln eine Tarnuniform
> an? Währe das nicht farlässig? Bestünde da nicht die Gefahr von einem
> Jäger/Förster bei der "Arbeit" übersehen zu werden?

Also ich...ähhh...gehe gerne mal zum Pilzesuchen, und da hab ich aus
Unterholz-/Zecken-/Dreck-Gründen meine alte Flightjacke an. Mit
Hoheitsabzeichen. Ohne schlechtes Gewissen :))
(und beschossen wurde ich auch noch nicht).


Grüße,

Andreas Pfeifer

P.S. Wenn ich zuviel schwalle, dann müsst´s es sagen :)


Andreas Pfeifer

unread,
May 27, 2001, 2:49:26 PM5/27/01
to
Hi alle,

> >> > Mich interessiert auch, ob es bei ehemaligen Soldaten andere
> >> > Bestimmungen gibt, als in Deutschland!

> meinst du ex-Bundeswehr-Soldaten?

...hierzu hätt ich grad was entdeckt (im allgemeinen Uniform-such-Wahn):

http://www.salomonia.com/Bundesrecht/uniformverordnung/uniformverordnung-tex
t.htm

Gruß

Andreas Pfeifer

Gordon Kunkel

unread,
May 27, 2001, 4:30:04 PM5/27/01
to
Stefan Schumacher wrote:
> meinst du ex-Bundeswehr-Soldaten?
Sowohl Ex-Bundeswehrsoldaten, als auch Ex-Soldaten anderer Laender!

Alles klar?

Gordon

Gordon Kunkel

unread,
May 27, 2001, 4:35:35 PM5/27/01
to
Danke fuer den Link, habe mir gerade nocheinmal alles durchgelesen.
Warum ist diese Regelung eigentlich so streng? Warum darf man als
Ex-Soldat
nicht einfach seine Uniform tragen(mit spezieller Kennzeichnung)?

Daher ja auch meine Frage, ob das in anderen Laendern auch so ueblich
ist!

Gordon

Gordon Kunkel

unread,
May 27, 2001, 4:42:01 PM5/27/01
to
Stefan Schumacher wrote:
> >Mich interessiert eigentlich nicht das Aussehen, sondern
> >die Funktion dieser Textilien! Sie sind halt sehr haltbar
>
> Ooh, so haltbar sind zumindest die Bw Flecktarnteile auch nicht, meine Hose hat
> nichtmal ein Jahr beim Bund durchgehalten. Wobei die alten Olivanzüge wesentlich
> stabiler und robuster sind. Oder schlicht und ergreifend Arbeitsjeans aus dem
> Baumarkt, die halten auch einiges aus.
Ja, die Oliv-Teile sind sehr haltbar, aber nicht so leicht wie der
Flecktarnanzug,
oder taeusche ich mich da?

Gordon

Klaus Kessler

unread,
May 27, 2001, 4:45:37 PM5/27/01
to
> Warum ist diese Regelung eigentlich so streng? Warum darf man als
> Ex-Soldat
> nicht einfach seine Uniform tragen(mit spezieller Kennzeichnung)?

Damit nicht jeder Nazi mit irgendwelchen dahergeredeten Begründungen
seine eigene uniformierte Sturmtruppe aufmachen kann.

Gilt Bomberjacke mit Jeans eigentlich inzwischen auch als Uniform ? :)

--
Gruss, Klaus "Doc" Kessler, Germany
Doc`s Outdoor Center http://www.langschwert.de
Verein f. trad. jap. Kampfkünste http://www.schwertsport.de

Gordon Kunkel

unread,
May 27, 2001, 4:59:35 PM5/27/01
to
Hallo Andreas!

Andreas Pfeifer wrote:
> Das gilt halt auch für Soldaten, denn schließlich dürfen die Kriegswaffen
> mit sich rumschleppen, oder in Einzelfällen Zwangsmaßnahmen gegen
> Zivilbürger ergreifen (z.B. einen Unfallort als militärischen
> Sicherheitsbereich erklären und die Leute wegscheuchen...da würd ich schon
> sicher sein wollen, daß sich kein Wichtigtuer in unrechtmäßig getragener
> Uniform drin versteckt). Da wäre dann auch noch möglicherweise eine
> Amtsanmaßung dabei, sicher. Aber die Zielrichtung des Gesetzes ist glaub
> nicht alt, sondernd immer noch aktuell. Man soll drauf vertrauen können, daß
> der Uniformträger das ist, was er zu sein scheint.

Ja, aber was ist wenn man richtig Ausgezeichnet ist, also als Reservist?
Als was gelten denn eigentlich die ehemaligen Wehrpflichtigen?
Man kann natuerlich einen Antrag stellen, die Uniform zu tragen,
aber das gilt im allg. nur fuer festliche Anlaesse oder Beerdigungen.
Und da darf man dann wohl auch nur den kleinen Diener tragen, oder?

Also meine Meinung ist, dass eigentlich jeder tragen darf was er
will, solange er keine Rangabzeichen und Nationalflagge traegt.
Und ehemalige Soldaten(auch Wehrpflichtige) sollten eigentlich
die Uniform mit dem Rang des Ausscheidens aus dem Wehrdienst
tragen duerfen, natuerlich mit Kennzeichnung eines Reservisten(schwarz-
rot-goldene Litze).
Schliesslich hat man 10 Monate oder laenger fuer das Land gedient,
warum soll man das nicht zeigen duerfen?


> Also ich...ähhh...gehe gerne mal zum Pilzesuchen, und da hab ich aus
> Unterholz-/Zecken-/Dreck-Gründen meine alte Flightjacke an. Mit
> Hoheitsabzeichen. Ohne schlechtes Gewissen :))
> (und beschossen wurde ich auch noch nicht).

Kann Dich gut verstehen!


> P.S. Wenn ich zuviel schwalle, dann müsst´s es sagen :)

Mich stoert es nicht!

Bis bald!

Gordon

Christian Schmitz

unread,
May 27, 2001, 5:14:16 PM5/27/01
to

Warum ist diese Regelung eigentlich so streng? Warum darf man als
Ex-Soldat
nicht einfach seine Uniform tragen(mit spezieller Kennzeichnung)?

Du darfst als Reservist Uniform tragen.
Jedoch nur den Dienstanzug mit der Kennzeichnung "Reservist"
(schwarz-rot-goldene Litze).
Soweit ich weiss, ist das Tragen nicht genehmigungsbedürftig, allerdings nur
zu besonderen Anlässen erlaubt. (Hochzeit, Beerdigung, Silberhochzeit...)
Aber das hilft Dir nicht weiter mit Tarnfleck :-(

Christian


Berthold A. Knell

unread,
May 27, 2001, 7:08:48 PM5/27/01
to
On Sun, 27 May 2001 17:10:09 +0200, alice <al...@allgaeu.org> wrote:
Hallo Alice,

>Aber mal ehrlich, wer zieht sich zum Pilzesammeln eine Tarnuniform
>an? Währe das nicht farlässig? Bestünde da nicht die Gefahr von einem
>Jäger/Förster bei der "Arbeit" übersehen zu werden?

Besteht!!

Erst vor einigen Jahren hat ein Jäger einen BW-Rekruten bei Regensburg
(Roding) "aus Versehen" erschossen!

Gruß

Berthold Knell

<Allgae...@compuserve.de>

Klaus Kessler

unread,
May 28, 2001, 3:43:25 AM5/28/01
to
> Ja, aber was ist wenn man richtig Ausgezeichnet ist, also als Reservist?

Nur während des Dienstes. Den Truppenausweis hat man den Leuten ja auch
abgenommen, den bekommen sie ebenfalls nur während des Dienstes zurück.

> Als was gelten denn eigentlich die ehemaligen Wehrpflichtigen?

Als Zivilisten.

Gordon Kunkel

unread,
May 28, 2001, 5:03:34 AM5/28/01
to
Klaus Kessler wrote:
> > Als was gelten denn eigentlich die ehemaligen Wehrpflichtigen?
>
> Als Zivilisten.
Schon klar! Aber eigentlich sind das doch auch Reservisten, oder?


Gordon

Klaus Kessler

unread,
May 28, 2001, 7:54:37 AM5/28/01
to
> Schon klar! Aber eigentlich sind das doch auch Reservisten, oder?

"Reservist" ist soviel wie "nichts". Das ist nicht ein Status oder ein
Dienstgrad, sondern einfach nur eine Bezeichnung für einen Zivilisten,
den man ganz schnell wieder zum Soldaten machen kann, sonst nichts.
Reservist zu sein, berechtigt einen zu nichts, sondern verpflichtet
einen höchstens zu was. :)

Christian Schmitz

unread,
May 28, 2001, 10:01:27 AM5/28/01
to

"Klaus Kessler" <d...@iaidoka.de> schrieb im Newsbeitrag
news:3B123C7D...@iaidoka.de...

> > Schon klar! Aber eigentlich sind das doch auch Reservisten, oder?
>
> "Reservist" ist soviel wie "nichts". Das ist nicht ein Status oder ein
> Dienstgrad, sondern einfach nur eine Bezeichnung für einen Zivilisten,
> den man ganz schnell wieder zum Soldaten machen kann, sonst nichts.
> Reservist zu sein, berechtigt einen zu nichts, sondern verpflichtet
> einen höchstens zu was. :)
>

Ich gebe zu: "Reservist" ist nicht viel.
Zur jetzigen Zeit würde ich aber sagen, dass man als Reservist mehr
"Möglichkeiten" als Verpflichtungen hat. Früher war das anders, als
Reservisten noch gegen ihren Willen in großem Maße einberufen wurden. Heute
gibt es nur noch wenige Wehrübungsplätze und diese werden hauptsächlich von
Freiwilligen belegt.
Reservist zu sein berechtigt einen jedenfalls doch zu einigem, z.B. aktives
Mitglied im Reservistenverband zu werden (wo ja doch einiges organisiert
wird) oder auch (Thema) zum Tragen des Dienstanzuges zu bes. Anlässen.

Gruß
Christian


Stephan Poser

unread,
May 28, 2001, 10:55:37 AM5/28/01
to

Was mir gerade eingefallen ist. Die M65-Feldjacke hat doch auch so einen
Army-Touch. Was ist eigentlich damit? Die sieht doch nun wirklich gut aus
und ich habe auch noch zwei davon.
Muß ich jetzt irgendwie aufpassen? Ich bin aus den ganzen nachrichten
nicht so richtig schlau geworden.

Stephan

Gordon Kunkel

unread,
May 28, 2001, 4:56:10 PM5/28/01
to
Hallo!

Christian Schmitz wrote:
> > "Reservist" ist soviel wie "nichts". Das ist nicht ein Status oder ein
> > Dienstgrad, sondern einfach nur eine Bezeichnung für einen Zivilisten,
> > den man ganz schnell wieder zum Soldaten machen kann, sonst nichts.
> > Reservist zu sein, berechtigt einen zu nichts, sondern verpflichtet
> > einen höchstens zu was. :)
> >
>
> Ich gebe zu: "Reservist" ist nicht viel.

Ja, das habe ich nun auch bemerkt! Warum ist das eigentlich so?
Scheint ja so, als duerfte man in Deutschland nicht mehr zeigen,
dass man mal Soldat war und auch jetzt noch dazu steht!?
Daher ja auch meine Frage, ob es in anderen Laendern
ander Regeln gibt, bisher wurde das nicht beantwortet.
Stimmt nicht ganz, die Schweiz hatte sich ja schon gemeldet.


> Zur jetzigen Zeit würde ich aber sagen, dass man als Reservist mehr
> "Möglichkeiten" als Verpflichtungen hat. Früher war das anders, als
> Reservisten noch gegen ihren Willen in großem Maße einberufen wurden. Heute
> gibt es nur noch wenige Wehrübungsplätze und diese werden hauptsächlich von
> Freiwilligen belegt.
> Reservist zu sein berechtigt einen jedenfalls doch zu einigem, z.B. aktives
> Mitglied im Reservistenverband zu werden (wo ja doch einiges organisiert
> wird) oder auch (Thema) zum Tragen des Dienstanzuges zu bes. Anlässen.

Merkwuerdig, bei besonderen Anlaessen ist es gestattet, aber ansonsten
verboten!
Ergibt das einen Sinn? Ist natuerlich klar das man mit Uniform nicht
auf Demos(politische Veranstaltungen) erscheint, da sollte man
sich an das Soldatengesetz halten!


Gordon

Gordon Kunkel

unread,
May 28, 2001, 4:59:47 PM5/28/01
to
"Berthold A. Knell" wrote:
>
> On Sun, 27 May 2001 17:10:09 +0200, alice <al...@allgaeu.org> wrote:
> Hallo Alice,
>
> >Aber mal ehrlich, wer zieht sich zum Pilzesammeln eine Tarnuniform
> >an? Währe das nicht farlässig? Bestünde da nicht die Gefahr von einem
> >Jäger/Förster bei der "Arbeit" übersehen zu werden?
>
> Besteht!!
>
> Erst vor einigen Jahren hat ein Jäger einen BW-Rekruten bei Regensburg
> (Roding) "aus Versehen" erschossen!

Gab es bis dahin keine anderen Jagdunfaelle?
Ist natuerlich klar, mit einem roten Anorak waere das nicht passiert,
wahrscheinlich!

Gordon

Gordon Kunkel

unread,
May 28, 2001, 5:14:19 PM5/28/01
to
Hallo Stephan!

So richtig hat dazu auch noch keine was gesagt!

Also, strafbar ist wohl das Tragen von Uniform(Feldanzug) oder
Uniformteilen(Jacke oder Hose oder Feldmuetze)!
Aber ab wann etwas als Uniform/Uniformteil zaehlt ist mir auch noch
nicht so
klar! Fuer mich zaehlen Rangabzeichen und Hoheitszeichen mit zur
Uniform.
Sind sie nicht vorhanden, ist es keine Uniform! Was sich etwas
widerspricht,
da ja eine Feldhose ein Uniformteil ist, aber die anderen Zusaetze nicht
erfuellt.
Meiner Meinung nach bescheidet man die Grundrechte von Personen
zu sehr, wenn man ihnen verbietet einen Tarnanzug(ohne Rang und
Nationalitaet) zu
tragen!

Zu Deiner M65-Feldjacke. Ist sie ein Uniformteil?
Ja, wir von der amerikanischen Armee verwendet!
Heisst, Du darfst sie, streng am Gesetz gehalten, nicht tragen!
Oder sehe ich das jetzt falsch?

Aber ich wuerde sie trotzdem anziehen, wenn ich eine haette!


Gordon

Klaus Kessler

unread,
May 28, 2001, 5:16:53 PM5/28/01
to
> Aber ab wann etwas als Uniform/Uniformteil zaehlt ist mir auch noch
> nicht so

Alles, was uniformiert, ist eine Uniform. Konkret war dabei vermutlich
an braune Einheitsklamotten gedacht...

Gordon Kunkel

unread,
May 28, 2001, 5:27:43 PM5/28/01
to
Klaus Kessler wrote:
>
> > Aber ab wann etwas als Uniform/Uniformteil zaehlt ist mir auch noch
> > nicht so
>
> Alles, was uniformiert, ist eine Uniform. Konkret war dabei vermutlich
> an braune Einheitsklamotten gedacht...
Und was ist uniformiert?
Was uniform bedeutet ist mir schon klar!
Daher leitet sich die Uniform her!
Nach einheitlichen Richtlinien hergestellte Dienstkleidung,
die die Zugehoerigkeit einer Person zu bestimmten Institutionen
kennzeichnet.
Aber sobald die Rangabzeichen usw. fehlen ist es keine Uniform mehr,
da die Richtlinie besagt, dass zur Uniform(Bundeswehr) mindestens
die Nationalflagge am Oberarm gehoert!
So sehe ich das!

Gordon

Klaus Kessler

unread,
May 29, 2001, 3:40:49 AM5/29/01
to
> Nach einheitlichen Richtlinien hergestellte Dienstkleidung,

Nein, eben nicht. Es ist einheitliche Kleidung, die eine Zugehörigkeit
zu einer bestimmten Gruppe anzeigt, aber eben NICHT zwangsläufig eine
DIENSTkleidung. Beispiel : SA ! Das ist genau das, was sie mit diesem
Paragraphen verhindern wollten.

Christian Schmitz

unread,
May 29, 2001, 4:47:01 AM5/29/01
to
> Reservist zu sein berechtigt einen jedenfalls doch zu einigem, z.B.
aktives
> Mitglied im Reservistenverband zu werden (wo ja doch einiges organisiert
> wird) oder auch (Thema) zum Tragen des Dienstanzuges zu bes. Anlässen.
Merkwuerdig, bei besonderen Anlaessen ist es gestattet, aber ansonsten
verboten!
Ergibt das einen Sinn? Ist natuerlich klar das man mit Uniform nicht
auf Demos(politische Veranstaltungen) erscheint, da sollte man
sich an das Soldatengesetz halten!


1. Dienstanzug / Feldanzug:
Es war in der aktiven Zeit doch auch so, daß neben dem Dienst der Feldanzug
nur zur An-/Abreise gestattet war, ansonsten war Diener Pflicht. Von dieser
Seite aus macht also das Tragen des Feldanzugs (außer An-/Abreise bestimmter
Reservisten-DVAGs, VVAGs) keinen Sinn.
2. Tragen des Dienstanzugs zu bes. Anlässen:
Ich denke der Sinn der Regelung ist, gerade bei feierlichen Anlässen die
Verbundenheit mit der BW in der Öffentlichkeit zu demonstrieren. Das
Uniformtrageverbot im Alltag für Reservisten macht irgendwo auch Sinn. Stell
Dir vor es würden 1 Million ehemaliger Soldaten in Uniform durch die Gegend
laufen und das bei der heutigen aktiven Truppenstärke (wieviel waren das
noch? 3 Regimenter mit 2000 Mann?). Das würde es den aktiven bestimmt nicht
erleichtern.
3. Stellenwert der Reservisten:
Wie ich schon in meiner aktiven Zeit feststellen musste, ist die Akzeptanz
in Bayern doch viel höher als beispielsweise in NRW. Jeder der an einem
besserem Bild der BW interessiert ist, muß eben auch dafür arbeiten, d.h.
wir sind als Res.-kameradschaft häufig in der Öffentlichkeit (Umzüge,
freiwillige Arbeitseinsätze...) und auch im privaten Bereich tu ich mein
mögliches (z.B. "Abschmierenlassen" von "Bequemlichkeitsverweigerern" oder
Diskussionen im privaten Umfeld).
Allgemein ist wirklich Handlungsbedarf. Die BW ist in einem erbärmlichen
Zustand. Kein Geld für gar nichts mehr. Wir hatten neulich einen aktiven OG
der Luftwaffe (SaM) bei einem Reservistenschiessen dabei. Als ich in fragte,
warum er hier schiesst, sagte er, daß er in seiner gesamten Dienstzeit aus
Kostengründen nur am G3 ausgebildet wird. Der Kamerad hatte nie eine Pistole
in der Hand! Kein G36, kein MG, von Panzerfaust... ganz zu schweigen. Wenn
die heutigen Soldaten aus Geldmangel nicht mehr an den STAN-Waffen, sondern
nur noch am Aktenablegen ausgebildet werden, wird mir schlecht.
So - genug gejammert ;-) und am Thema vorbei...........

Grüße

Christian


Philipp Lies

unread,
May 29, 2001, 5:12:13 AM5/29/01
to
Klaus Kessler <d...@iaidoka.de> wrote in news:3B116771...@iaidoka.de:

> Gilt Bomberjacke mit Jeans eigentlich inzwischen auch als Uniform ? :)

Sag das nicht zu laut, sonst hören die in Berlin das und Ruck-Zuck ist ein
Neo-Nazi-Uniform-Vermeidungs-Paragraph §08 Abs. 15 erlassen. Der Kampfanzug
ist dann wie folgt zu charakterisieren:

§ 08 Abs. 15 der neuen UVO (Uniform-Verordnung)

1. Keine Kopfbedeckung, nicht mal Haare
2. Bomberjacke Marke "bin ich krass oder was" mit Truppenabzeichen auf dem
Rücken
3. blaue Arbeitshose aus Baumwollgewebe in Köperbindung
4. Schwarze Lederstiefel mit Hartmetallfronteinsatz und farbkontrastreichem
Festigungs- und Schnürmaterial
5. Mittel-Nahkampfwaffe amerikanischer Herkunft aus Hartmetall oder -holz
mit Schutzfilm, dem eigentlichen Gebrauchsziel als Schlagwaffe gegen
Kugelförmige, mit alter Haut bezogene Körper, metaphorisch Zweckentfremdet.
6. ...
Ich denke, das ist genug für heute.... ;-)

Gruß

Phil

Patrick

unread,
May 29, 2001, 12:22:26 PM5/29/01
to
Warum habe ich bei brauner Uniform gerade auch an UPS gedacht?
Patrick
--
... und wenn man geschossen hat ist es noch lange nicht vorbei ...

Gerhard Jahnke

unread,
May 29, 2001, 7:46:13 PM5/29/01
to
Am Tue, 29 May 2001 18:22:26 +0200 schrieb Patrick:

> Warum habe ich bei brauner Uniform gerade auch an UPS gedacht?

Gnade der späten Geburt?

Gruß, Gerhard

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