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[Verbandspolitik] Scheckfluch

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Direkt zur ersten ungelesenen Nachricht

Werner Holtfreter

ungelesen,
27.04.2003, 07:48:0127.04.03
an
Hallo,

im DHV-Info 121 S. 4 wird der Lorbeer zur Einführung der neuen
Ausbildungsverordnung für den DHV beansprucht - für den ungeliebten
Checkflug werden jedoch Vereinbarungen auf Ministeriumsebene vor
vielen Jahren verantwortlich gemacht!

Abgesehen davon, dass die Rolle des DHV bei diesen Verhandlungen
noch zu beleuchten wäre: Das ist alles Schnee von Gestern, denn:

| LuftPersV § 45
| Die Rechte einer Lizenz mit der eingetragenen Luftsportgeräteart
| dürfen nur ausgeübt werden, wenn der Inhaber [...] in
| ausreichender fliegerischer Übung ist, die Einzelheiten werden
| vom Beauftragten entsprechend § 42 Abs. 2 festgelegt.

Der Beauftragte DHV hätte also sehr wohl auch einen Nachweis per
Flugbuch vorschreiben können, vielleicht auch auf den /Nachweis/
verzichten können.

Ohne jetzt tiefer recherchiert zu haben behaupte ich mal, dass
Österreich auf Grund *zwingender* EU-Harmonisierungsvorgaben
dennoch nicht berechtigt wäre, deutschen Piloten die Ausübung der
Rechte ihrer dt. Lizenz in Österreich zu verweigern.

Der Fluch der Beauftragung des DHV mit hoheitlichen Aufgaben wird
immer deutlicher:

1. Es wird eine Regelungstiefe aufrechterhalten, die
in staatlicher Verantwortung abgeschafft worden wäre.

2. Der Interessenverband zum Kampf gegen unsinnige
Regelungen ist uns abhanden gekommen.
--
Gruß Werner

Markus Haubt

ungelesen,
27.04.2003, 10:02:4327.04.03
an

Werner Holtfreter schrieb:

> im DHV-Info 121 S. 4 wird der Lorbeer zur Einführung der neuen
> Ausbildungsverordnung für den DHV beansprucht - für den ungeliebten
> Checkflug werden jedoch Vereinbarungen auf Ministeriumsebene vor
> vielen Jahren verantwortlich gemacht!

[...]


> Ohne jetzt tiefer recherchiert zu haben behaupte ich mal, dass
> Österreich auf Grund *zwingender* EU-Harmonisierungsvorgaben
> dennoch nicht berechtigt wäre, deutschen Piloten die Ausübung der
> Rechte ihrer dt. Lizenz in Österreich zu verweigern.

Nun, ich vermute der Checkflug wurde hier gerade wegen der
Harmonisierung auf Druck der Östereicher, namentlich Sepp Himberger
wieder eingeführt. Der DHV läßt sich da leider ziemlich unter Druck
setzen, ist in der Vergangenheit mehrmals bei Sepp angetanzt um das
ganze zu verhandeln.
Die ständigen Gerüchte, daß deutsche Piloten ohne Checkflug künftig
keine Flugerlaubnis mehr in Österreich besitzen sollten diente hier
meiner Ansicht nach nur dieser Politik wobei Sepp natürlich voll darauf
setzen kann, daß kaum ein Österreicher nach D zum Fliegen geht,
umgekehrt aber fast ale deutschen Piloten doch stark auf Ö angewiesen
sind. Sprich, tanzt der DHV nicht nach Sepps Pfeife piesackt der eben
etwas die deutschen Piloten.

Die EU sagt ja auch nur Harmonisierung, nicht aber in welche Richtung
diese stattfinden soll ...

Markus.
http://www.borntoglide.de

Tobias Schreiner

ungelesen,
27.04.2003, 10:14:0327.04.03
an
On Sun, 27 Apr 2003 13:48:01 +0200, Werner Holtfreter <9...@gmx.de>
wrote:

>| LuftPersV § 45
>| Die Rechte einer Lizenz mit der eingetragenen Luftsportgeräteart
>| dürfen nur ausgeübt werden, wenn der Inhaber [...] in
>| ausreichender fliegerischer Übung ist, die Einzelheiten werden
>| vom Beauftragten entsprechend § 42 Abs. 2 festgelegt.
>
>Der Beauftragte DHV hätte also sehr wohl auch einen Nachweis per
>Flugbuch vorschreiben können, vielleicht auch auf den /Nachweis/
>verzichten können.

Aber das ist doch alles überhaupt nicht wild...alle drei Jahre mal
einen Flug beim OLC einreichen oder mal einen Hopser in der Flugschule
machen, überfordert doch wirklich keinen. Und wenn dabei der eine oder
andere auf den Trichter kommt, dass ihm vielleicht ein
Affrischungskurs nicht schaden könnte, ist ja schon was erreicht.

Tobi

PS: Ich kenne keinen Piloten, der für den Checkflug in A jemals Geld
bezahlt hätte...

Werner Holtfreter

ungelesen,
27.04.2003, 18:34:2427.04.03
an
Tobias Schreiner schrieb:

> Aber das ist doch alles überhaupt nicht wild...alle drei Jahre mal
> einen Flug beim OLC einreichen

Schlimm ist das nicht, aber ein Glied in der Kette an dessen Anfang
steht:

Wenn du alle Vorschriften beachtest, kann dir nichts passieren.
Deshalb kümmern wir uns um die VORSCHRIFTEN.

Obwohl da stehen sollte:

Du überlebst nur, wenn du dich informierst, weiterbildest, unter
deinem persönlichen Limit bleibst und sehr vorsichtig bist.
Deshalb kümmern wir uns um die INFORMATIONEN.

Neulich hörte ich: "Mir ist der DHV egal, solange er mich nicht am
fliegen hindert."
--
Gruß Werner

Werner Holtfreter

ungelesen,
27.04.2003, 18:36:0927.04.03
an
Markus Haubt schrieb:

> Werner Holtfreter schrieb:


>
>> Ohne jetzt tiefer recherchiert zu haben behaupte ich mal, dass
>> Österreich auf Grund *zwingender* EU-Harmonisierungsvorgaben
>> dennoch nicht berechtigt wäre, deutschen Piloten die Ausübung der
>> Rechte ihrer dt. Lizenz in Österreich zu verweigern.
>
> Nun, ich vermute der Checkflug wurde hier gerade wegen der
> Harmonisierung auf Druck der Östereicher, namentlich Sepp
> Himberger wieder eingeführt. Der DHV läßt sich da leider ziemlich
> unter Druck setzen, ist in der Vergangenheit mehrmals bei Sepp
> angetanzt um das ganze zu verhandeln.

> Die EU sagt ja auch nur Harmonisierung, nicht aber in welche


> Richtung diese stattfinden soll ...

Nein, nochmals unter dem Vorbehalt des Irrtums: Harmonisierung
bedeutet, dass Lizenzen und Qualifikationen, die ein Bürger in
seinem Heimatland erwirbt in der gesamten EU anerkannt werden
*müssen*. Vor diesem Hintergrund war *bisher* der Checkflug für
deutsche Piloten in Österreich rechtlich nicht durchsetzbar!

Dass sich ein Staat schon einmal etwas sträubt, diese Vorgabe in die
letztlich geltende nationale Gesetzgebung zu übernehmen, weil die
Anforderungen an den Lizenzerwerb gar zu unterschiedlich sind, mag
sein - vor dem Europäischen Gerichtshof (vor dem dieser *Staat* zu
verklagen wäre) hätte das aber keinen Bestand.

Wie ist das eigentlich mit unseren französischen
HG/GS-Fliegerkameraden, die ohne Lizenz in D fliegen wollen?
--
Gruß Werner

Oliver Teubert

ungelesen,
28.04.2003, 02:19:3728.04.03
an
"Werner Holtfreter" <9...@gmx.de> schrieb
> Tobias Schreiner schrieb:

> Wenn du alle Vorschriften beachtest, kann dir nichts passieren.
> Deshalb kümmern wir uns um die VORSCHRIFTEN.
>
> Obwohl da stehen sollte:
>
> Du überlebst nur, wenn du dich informierst, weiterbildest, unter
> deinem persönlichen Limit bleibst und sehr vorsichtig bist.
> Deshalb kümmern wir uns um die INFORMATIONEN.

Da hast Du meine volle Zustimmung.

Gerechterweise muss man allerdings sagen, dass der Checkflug ohne Kosten
auch in vielen Vereinen gemacht werden kann und nun wirklich kein großer
Aufwand ist, wenn man sowieso öfters fliegt.

Grüße von Oliver

Internet www.taxiflieger.de

Oliver Teubert

ungelesen,
28.04.2003, 02:21:3928.04.03
an
"Tobias Schreiner" <c.u....@gmx.de>

> Aber das ist doch alles überhaupt nicht wild...alle drei Jahre mal
> einen Flug beim OLC einreichen

Das ist ja wohl noch nicht raus und bisher nur ein Gerücht oder habe ich da
was übersehen.

Tobias Schreiner

ungelesen,
28.04.2003, 03:06:5428.04.03
an
On Mon, 28 Apr 2003 08:21:39 +0200, "Oliver Teubert"
<teu...@schleibinger.com> wrote:

>"Tobias Schreiner" <c.u....@gmx.de>
>
>> Aber das ist doch alles überhaupt nicht wild...alle drei Jahre mal
>> einen Flug beim OLC einreichen
>
>Das ist ja wohl noch nicht raus und bisher nur ein Gerücht oder habe ich da
>was übersehen.

Da hast du was übersehen:

http://www.sports-funline.de/vbulletin2/showthread.php?s=&threadid=2950

Tobi

Tobias Schreiner

ungelesen,
28.04.2003, 03:10:5628.04.03
an
On Mon, 28 Apr 2003 00:36:09 +0200, Werner Holtfreter <9...@gmx.de>
wrote:


>Wie ist das eigentlich mit unseren französischen
>HG/GS-Fliegerkameraden, die ohne Lizenz in D fliegen wollen?

Keine Angst, das will keiner...

Tobi

Oliver Teubert

ungelesen,
28.04.2003, 06:10:0128.04.03
an
"Tobias Schreiner" <c.u....@gmx.de> schrieb

Hallo Tobias,

Danke für den Link.

Da muß ich wohl in Zukunft einen Ausdruck vom OLC mitführen, damit ich mich
bei evt. Kontrollen einer sofortigen Zwangsnachschulung entziehen kann.

Chris Sester

ungelesen,
29.04.2003, 09:42:5429.04.03
an
Hallo !

Ich verstehe hier nicht genau um was es geht aber es ist erleichternd
zu sehen das es euch "Gleitis" in Punkto Regelungsflut und Bürokram
auch nicht besser zu gehen scheint als den "Fallis".... ;o)

Na ja, immerhin gibt es bei uns jetzt die "Lebenslange" Lizenz.
Der DFV hat vermutlich das Wort "Eigenverantwortung" im Duden entdeckt.....

Blue Skies

Chris

Werner Holtfreter

ungelesen,
30.04.2003, 07:51:1930.04.03
an
Chris Sester schrieb:

> Na ja, immerhin gibt es bei uns jetzt die "Lebenslange" Lizenz.

Bei uns wird sie am 1. Mai 2003 faktisch abgeschafft! Ohne Not und
vom eigenen Verband!

> Der DFV hat vermutlich das Wort "Eigenverantwortung" im Duden
> entdeckt.....

Der DHV wurde seinerzeit gegründet, weil sich die Freiheit des
Drachenflieges in der bürokratischen Organisation des Deutschen
Aeroclubs nicht verwirklichen ließ.

Die verdienten Gründer des DHV verdienen heute ihren Lebensunterhalt
als Funktionäre oder Geschäftsführer - die Interessenlage hat sich
da ein ganz klein wenig gewandelt.
--
Gruß Werner

Georg Regner

ungelesen,
13.05.2003, 04:49:1313.05.03
an
Hallihallo,

wenn OLC ohne Streckenminimum akzeptiert wird, kann man die Sache stark
vereinfachen.
Einfach das GPS vom Startplatz runterschmeissen. Mein etrex ist robust
genug, eine Wiesenlandung auszuhalten. MLR müsste eingepackt oder z.B. am
Papierflieger angeklebt werden.
Diese Variante funktioniert auch auf Windenstartplätzen oder bei Regen,
falscher Windrichtung und Nachts, falls der Schein am nächsten Morgen
verfallen sollte.

Gruss,
Georg


Michael Stuebing

ungelesen,
13.05.2003, 10:50:5613.05.03
an
Am Tue, 13 May 2003 10:49:13 +0200, schrieb "Georg Regner"
<gn...@epost.de> folgende Zeilen:

>Einfach das GPS vom Startplatz runterschmeissen. Mein etrex ist robust
>genug, eine Wiesenlandung auszuhalten. MLR müsste eingepackt oder z.B. am
>Papierflieger angeklebt werden.
>Diese Variante funktioniert auch auf Windenstartplätzen oder bei Regen,
>falscher Windrichtung und Nachts, falls der Schein am nächsten Morgen
>verfallen sollte.

Genau - ist genau das richtige für den Nachweis fliegerischer Übung.
Mitternachts eine Flug aufzeichnen. Ähh, wie war das nochmal mit dem
Nackt^^^htflugverbot?

Aber ansonsten - vielleicht eine nette Idee. Auch bei Bungee-Jumping
könnte man einen interessanten Flug aufzuzeichnen. Okay, zwar dürfte
die Strecke nicht allzuweit sein. Aber runter gehts da ganz gewaltig.

Michael

--
http://www.gleitschirm-faq.de
Die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zum
Gleitschirmfliegen / Vereins- und Herstellernews / GS-Glossary
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Georg Regner

ungelesen,
14.05.2003, 03:09:2814.05.03
an

"Michael Stuebing" <po...@gleitschirm-faq.de> schrob:

> ...


> Mitternachts eine Flug aufzeichnen. Ähh, wie war das nochmal mit dem
> Nackt^^^htflugverbot?

> ...

Auch dieses Verbot wäre (wie der Scheckflug) nur unnötige Bürokratie, da
zumindest bei Männern der Arterhaltungstrieb greift. Für Frauen ist das
natürlich ausdrücklich erlaubt :-)

Gruss,
Georg


Benno

ungelesen,
20.05.2003, 04:33:5720.05.03
an
----- Original Message -----
From: "Oliver Teubert" <teu...@schleibinger.com>
Newsgroups: de.rec.sport.gleitschirm
Sent: Monday, April 28, 2003 12:10 PM
Subject: Re: [Verbandspolitik] Scheckfluch


> "Tobias Schreiner" <c.u....@gmx.de> schrieb
>
> > Da hast du was übersehen:
> >
> > http://www.sports-funline.de/vbulletin2/showthread.php?s=&threadid=2950
> >
>
> Hallo Tobias,
>
> Danke für den Link.
>
> Da muß ich wohl in Zukunft einen Ausdruck vom OLC mitführen, damit ich
mich
> bei evt. Kontrollen einer sofortigen Zwangsnachschulung entziehen kann.
>

Die Mitführung des OLC-Ausdrucks reicht nicht aus. Du mußt mit dem Ausdruck
als Beweisstück den im OLC eingereichten Flug von einem "Berechtigten" im
Flugbuch einragen lassen. Siehe DHV Homepage:
http://dhv.de/deutsch/ausbildung_fortbildung/index_checkflug.html

"Der Nachweis der Teilnahme an Landes,- Staats,- Europa- oder
Weltmeisterschaften, an einem vom DHV oder ÖAeC veranstalteten Wettbewerb
(Junior/ Ladychallenge, deutsche oder österreichische
Streckenflugmeisterschaft) sowie am OnlineContest ersetzt den Checkflug für
die einsitzige Lizenz, wenn die Teilnahme im Zeitraum des zu absolvierenden
Checkfluges erfolgt ist. Die entsprechenden Ranglisten als Nachweis der
Teilnahme müssen einem Berechtigten (Fluglehrer, Prüfer, Beauftragten für
Luftaufsicht) vorgelegt werden, der die Verlängerung der Lizenz im Flugbuch
vornimmt."

Der Himbi erkennt diese OLC-Flüge und Flüge, die von
Vereinssicherheitsbeauftragten attestiert sind, als für Österreich gültigen
Checkflug nicht an. Für Österreicher schreibt Himbi nämlich verbindlich
vor, den SOPI ausschließlich von einer Flugschule bestätigen zu lassen.
Bestätigung durch Sicherheitsbeauftragte oder in Wettbewerben absolvierte
Checkflüge erkennt Himbi nicht an.

Warum auch? Da würde doch er als Fluglehrer und Flugschulinhaber und seine
Kollegen nichts verdienen.

Also bleibt die Sache mit dem Checkflug beim OLC und der Bestätigung durch
Vereinssicherheitsbeauftragte eine nur in D gültige Regelung. Wenn du in Ö
fliegen willst, kommst du um den bei einer Flugschule absolvierten Checkflug
nicht herum.


Werner Holtfreter

ungelesen,
20.05.2003, 05:58:5420.05.03
an
Benno schrieb:

> Für Österreicher schreibt Himbi nämlich

^^^^^^^^^^^^^^^^


> verbindlich vor, den SOPI ausschließlich von einer Flugschule
> bestätigen zu lassen.
>

> Also bleibt die Sache mit dem Checkflug beim OLC und der
> Bestätigung durch Vereinssicherheitsbeauftragte eine nur in D
> gültige Regelung. Wenn du in Ö fliegen willst, kommst du um den
> bei einer Flugschule absolvierten Checkflug nicht herum.

Wie du schon oben richtig schriebst: Das gilt m.E. nur für
Österreicher. Deutsche können auch in Österreich legal fliegen,
wenn sie die in D gültigen Vorschriften zum Checkflug einhalten!
--
Gruß Werner

Patrick M. Hausen

ungelesen,
20.05.2003, 08:03:5120.05.03
an
Hi!

Korrektur: streiche "Oesterreicher", setze "Inhaber einer Oesterreichischen
Lizenz". Es gibt auch Deutsche mit Sopi statt A-Schein.

Gruss,
Patrick
--
punkt.de GmbH Internet - Dienstleistungen - Beratung
Scheffelstr. 17 a Tel. 0721 9109 -0 Fax: -100
76135 Karlsruhe http://punkt.de

Wilfried Kuck

ungelesen,
20.05.2003, 10:36:0820.05.03
an
(F)lugbuch???

Kenne ich nicht,,, muß ich jetzt eins führen???

Gruss Willi


Benno

ungelesen,
23.05.2003, 05:09:5723.05.03
an

"Werner Holtfreter" <9...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:1224950.n...@pc1.ID-15697.user.dfncis.de...

.
>
> Wie du schon oben richtig schriebst: Das gilt m.E. nur für
> Österreicher. Deutsche können auch in Österreich legal fliegen,
> wenn sie die in D gültigen Vorschriften zum Checkflug einhalten!


Wer sagt das? Was der Benedict Liebermeister im DHV-Forum schreibt, ist
m.E. nicht aussagekräftig. er verweist lediglich mit einem link auf seine
Ausführungen auf der DHV-Homepage zur "Historie des Checkflugs".

Man müßte Himberger anschreiben und um seine Stellungsnahme bitten. RA
Walter Kepplinger hat Himbergers Standpunkt im Forum schon wiedergegeben:
Ein in Österreich gültiger Checkflug muß von einen DHV oder ÖAeC Flugschule
bestätigt sein. UND DIES GILT NACH HIMBERGERS STANDPUNKT AUCH FÜR DEUTSCHE
PILOTEN

Und der Himbi hat in Ö (noch) die Macht. Wenn du in einen Unfall verwickelt
wirst, hat der Himbi die Macht, die Fluguntersuchung zu beeinflussen, deine
Bestätigung des Scheckfluchs zu überprüfen. Und wenn der nicht von einer DHV
oder ÖAeC Flugschule bestätigt ist, dann hast du halt keinen Scheckfluch und
flogst daher illegal ohne für Österreich gültige Lizenz.


Benno

ungelesen,
23.05.2003, 05:25:3023.05.03
an

"Wilfried Kuck" <wilfri...@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
news:badelv$950$01$1...@news.t-online.com...

> (F)lugbuch???
>
> Kenne ich nicht,,, muß ich jetzt eins führen???
>

Für Piloten, die kein Flugbuch führen, hat der DHV die Möglichkeit gegeben,
den Scheckfluch auf einem Flugbuchauszug (= Kopie einer leeren Seite aus
einem Flugbuch) betätigen zu lassen.

Aber nimm doch Himbis Angebot an. Der verspricht jedem, der sich an seiner
Fliegerbar den Scheckfluch bestätigen läßt, ein Flugbuch als Zugabe GRATIS.
Das nenn ich großzügig!


Werner Holtfreter

ungelesen,
23.05.2003, 18:14:5523.05.03
an
Benno schrieb:

>> Wie du schon oben richtig schriebst: Das gilt m.E. nur für
>> Österreicher. Deutsche können auch in Österreich legal fliegen,
>> wenn sie die in D gültigen Vorschriften zum Checkflug einhalten!
>
> Wer sagt das?

m.E. = meines Erachtens, also ich sage das! Zwar ohne tiefergehende
Recherche, aber aus der Kenntnis von Sinn und Zweck der
Europäischen Harmonisierung, der sich die nationale Gesetzgebung zu
unterwerfen hat.

> Was der Benedict Liebermeister im DHV-Forum
> schreibt, ist m.E. nicht aussagekräftig.

Sehe ich auch so. Der DHV hat uns in dieser Frage schon immer
getäuscht, in dem er z.B. der Eindruck erweckt hat, der Checkflug
sei auch in D Vorschrift, als das noch gar nicht der Fall war.

> Man müßte Himberger anschreiben und um seine Stellungsnahme
> bitten. RA Walter Kepplinger hat Himbergers Standpunkt im Forum
> schon wiedergegeben: Ein in Österreich gültiger Checkflug muß von
> einen DHV oder ÖAeC Flugschule bestätigt sein. UND DIES GILT NACH
> HIMBERGERS STANDPUNKT AUCH FÜR DEUTSCHE PILOTEN

Himbis Standpunkt interessiert mich nicht allzusehr. Entscheidend
wird sein, was die gerichtliche und/oder staatsanwaltliche
Überprüfung des Checkflugs in Ö ergibt. Ich warte nur darauf, dass
die jetzt anlaufenden Verfahren den Checkflug in Ö aufheben,
während er eben in D einzig und allein auf Himbis Wunsch eingeführt
wurde.

> Und der Himbi hat in Ö (noch) die Macht. Wenn du in einen Unfall
> verwickelt wirst, hat der Himbi die Macht, die Fluguntersuchung zu
> beeinflussen, deine Bestätigung des Scheckfluchs zu überprüfen.
> Und wenn der nicht von einer DHV oder ÖAeC Flugschule bestätigt
> ist, dann hast du halt keinen Scheckfluch und flogst daher illegal
> ohne für Österreich gültige Lizenz.

Selbst wenn das ein Richter so bestätigen würde: Heilt dein Knochen
dadurch schlechter? Nein, und die Rechtsfolgen eines vorhandenen,
jedoch formell nicht korrekten Checkfluges dürften gering sein.
--
Gruß Werner

Andy Angerer

ungelesen,
24.05.2003, 04:41:5424.05.03
an
"Benno" <dragonf...@freenet.de> formulierte aufs eloquenteste:

>Aber nimm doch Himbis Angebot an. Der verspricht jedem, der sich an seiner
>Fliegerbar den Scheckfluch bestätigen läßt, ein Flugbuch als Zugabe GRATIS.

Und die Bestätigung selber, was verlangt er für die?

>Das nenn ich großzügig!

Kommt drauf an; siehe oben.
Von mir gibts auch ein Flugbuch gratis. Dort nämlich:
--
Was Ihr morgen könnt besorgen,
das macht ja nicht heute, Leute!
http://home.t-online.de/home/andyangerer

Benno

ungelesen,
24.05.2003, 05:06:1024.05.03
an
----- Original Message -----
From: "Werner Holtfreter" <9...@gmx.de>
Newsgroups: de.rec.sport.gleitschirm
Sent: Saturday, May 24, 2003 12:14 AM
Subject: Re: [Verbandspolitik] Scheckfluch


> > Wer sagt das?
>
> m.E. = meines Erachtens, also ich sage das! Zwar ohne tiefergehende
> Recherche, aber aus der Kenntnis von Sinn und Zweck der
> Europäischen Harmonisierung, der sich die nationale Gesetzgebung zu
> unterwerfen hat.


Dahast Du die beim DHV und ÖAeC verwendete Worthülse "HARMONISIERUNG"
falsch interpretiert. Das ging doch nur darum, daß der DHV finanziele
Interessen hatte, daß die DHV Gütesiegelprüfung in Ö anerkannt wird. enn mit
der Gütesiegelprüfung verdient sich der DHV eine goldene Nase. Für ein
Gütesiegelverfahren für ein GS-Model in 3 Größen wird einen 5 Stellige
DHV-GFebühr fällig. Und nun gibt es in Ö nicht wenige Hersteller. Wenn jetzt
das DHV-Gütesiegel von Ö anerkannt ist, dann lassen diese Ö-Hersteller alle
beim DHV Gütesiegeln. Tolles Geschäft für den DHV. Im Gegenzug hat man dann
Himbis Wunsch nach dem Checkflug auch in D für deutsche Piloten nachgekommen
und uns das Ding aufs Auge gedrückt. Das kostet den DHV nur ein Wimperzucken
und sonst nichts.

>
> Himbis Standpunkt interessiert mich nicht allzusehr. Entscheidend
> wird sein, was die gerichtliche und/oder staatsanwaltliche
> Überprüfung des Checkflugs in Ö ergibt. Ich warte nur darauf, dass
> die jetzt anlaufenden Verfahren den Checkflug in Ö aufheben,
> während er eben in D einzig und allein auf Himbis Wunsch eingeführt
> wurde.


Moment!° Wenn der Kepplinger argumentiert, daß der Checkfug in Ö von vielen
Flugschulen als ein Scheckfug gehandhabt wird und er damit vor Gericht zieh,
dann bedeutet das bei einem erfolg seiner Klage nicht unbedingt, daß der
Checkflug abgeschafft wird, sonder vielleicht nur, daß der Scheckflug
zukünftig tatsächlich von den Flugschulen penibel abgenommen wird und
folglich auch teurer wird. Für eine Unterschrift gab es bisher 35 Euro. Wird
der Checkflug künftig tatsächlich optisch begutachtet, so ist das zur
bisherigen Praxis Mehrarbeit, die man sich natürlich bezahlen läßt. Der ÖAeC
wird vor Gericht argumentieren, daß der Checkflug, wird er tatsächlich von
allen Piloten korrekt abgenommen erhebliches Sicherheit in Punkto Fliegen
bringt. Ohne dem Checkflug wäre ie Unfallhäufigkeit sehr viel größer. Und
wer kann das Gegenteil beweisen?n Also wird das Gericht aller
Wahrscheinlichkeit nach den Checkflug nicht gänzlich abschaffen.

Du bekommst für dein Auto den TÜV , weil du dem TÜV-Prüfer ein Bier
ausgegeben und ihm 30 Euro in die Tasche gesteckt hast,. Dann zeigst du
diesen TÜV-Prüfer an. Was wird passieren? Wird das Gericht die TÜV-Prüfung
in D aufheben?


> > Und der Himbi hat in Ö (noch) die Macht. Wenn du in einen Unfall
> > verwickelt wirst, hat der Himbi die Macht, die Fluguntersuchung zu
> > beeinflussen, deine Bestätigung des Scheckfluchs zu überprüfen.
> > Und wenn der nicht von einer DHV oder ÖAeC Flugschule bestätigt
> > ist, dann hast du halt keinen Scheckfluch und flogst daher illegal
> > ohne für Österreich gültige Lizenz.
>
> Selbst wenn das ein Richter so bestätigen würde: Heilt dein Knochen
> dadurch schlechter? Nein, und die Rechtsfolgen eines vorhandenen,
> jedoch formell nicht korrekten Checkfluges dürften gering sein.


Wie wäre das, bei einem Unfall mit Personenschaden mit deinem durch
Bakschisch erhalten TÜV-Stempel? Würde Staatsanwaltschaft und Gericht
entscheiden: egal, wie die TÜV-Prüfung sich abgespielt hat, das Fahrzeug
hatte offiziell TÜV. Daß die Bremsen nicht funktionierten und es dadurch zum
Unfallereignis und zum Tod des am Zebrastreifen die Fahrbahn überquerenden
Fußgängers kam, ist belanglos.

Ich erinnere daran, daß es einem hier bekannten Piloten in Italien
widerfuhr, beim Abspiralen über dem Landplatz einem anderen Piloten in die
Kappe zu rasen. Beide schlugen in Gärten nahe dem Landeplatz ein. Der bei
diesem Fall "unschuldige" Pilot hatte dem ersten Augenschein nach erhebliche
Rückenverletzungen. - Jetzt stell dir das Szenario vor, daß sich so ein
Unfall in Kössen ereignet. Ein Pilot spiralt ab und donnert einem anderen
in die Kappe. Der stürzt ab und zieht sich schwere Verletzungen zu oder
kommt gar zu Tode. Der abspiralende Pilot kommt aus D und hat nur einen von
einem Vereinssicherheitsfuzzi bestätigten OLC-Flug. Der Himbi leitet
natürlich die behördliche Flugunfalluntersuchung oder hat den sie im Auftrag
des Ö-Luftfahrtsamtes Durchzuführenden in der Tasche. Den Flugunfallbericht
liest der Staatsanwalt in Ö dann so: Der Unfallverursacher war nicht im
Besitz eines seit Jahren für Ö vorgeschriebene von ein DHV oder ÖAeC
anerkannten Flugschule bestätigten Checkfluges. Lediglich ein Vereinskollege
hatte ihm den Weitwurf eines GPS betätigt, wovon nicht einmal klar ist, ob
der Unfallverursacher diese GPS selbst von einem Berg geschmissen hat, oder
ob ein anderer es tat. Es ist gar zu vermuten, daß dieser Vereinsfuzzi ein
und denselben Checkflug, der mittels diese GPS-Weitwurfes angeblich
dokumentiert wurde nicht noch weiteren Vereinskollegen attestierte. Fazit
ist jedenfalls, daß der Angeklagte er in Ö ohne gültige Fluglizenz
unterwegs war . - Und wie wird der Staatsanwalt seine Anklage formulieren? -
Und wie wird der Richter entscheiden?


Benno

ungelesen,
24.05.2003, 05:18:1324.05.03
an

"Andy Angerer" <paraf...@web.de> schrieb im Newsbeitrag
news:lpsrcv8lhumq5s55t...@4ax.com...

> "Benno" <dragonf...@freenet.de> formulierte aufs eloquenteste:
>
> >Aber nimm doch Himbis Angebot an. Der verspricht jedem, der sich an
seiner
> >Fliegerbar den Scheckfluch bestätigen läßt, ein Flugbuch als Zugabe
GRATIS.
>
> Und die Bestätigung selber, was verlangt er für die?


Der Himbi macht nicht Flugcheck, sondern Gesichtscheck. Wenn du ihm
sympathisch bist, kostet der Checkflug nichts. In derselben Weise verfährt
er seit Jahren auch mit der Aircard. An sich ist die Aircard laut
Ausschreibung nur für Kunden der 1. österreichischen Luftfahrerschule
nämlich seiner) bestimmt. Aber wenn du ihm symphatisch bist und vielleicht
bei der Dame wohnst, die ihm täglich die Brötchen belegt und zu seiner
Fliegerbar liefert, schenkt er dir die Aircard gratis.

Wenn du ihm aber unsymphatisch bist und gar demonstrativ vor seiner
Fliegerbar die Sikflasche gefüllt mitt Teel aus der Außentasche deines
GS-Packsackes holst, erhältst du keine Aircard von ihm und mußt das Flugbuch
und die Scheckfluchbestätigung darin mit mindestens 45 Euro "bezahlen".

Alles klar?

Andy Angerer

ungelesen,
24.05.2003, 10:16:0224.05.03
an
"Benno" <dragonf...@freenet.de> formulierte aufs eloquenteste:

>Der Himbi macht nicht Flugcheck, sondern Gesichtscheck. Wenn du ihm


>sympathisch bist, kostet der Checkflug nichts. In derselben Weise verfährt
>er seit Jahren auch mit der Aircard. An sich ist die Aircard laut
>Ausschreibung nur für Kunden der 1. österreichischen Luftfahrerschule
>nämlich seiner) bestimmt. Aber wenn du ihm symphatisch bist und vielleicht
>bei der Dame wohnst, die ihm täglich die Brötchen belegt und zu seiner
>Fliegerbar liefert, schenkt er dir die Aircard gratis.

Von dieser Aircard hab ich doch auch schon mal was gehört.
Merkt man irgendwie, daß ich '95 das letzte Mal in Kössen geflogen
bin....

>Wenn du ihm aber unsymphatisch bist und gar demonstrativ vor seiner
>Fliegerbar die Sikflasche gefüllt mitt Teel aus der Außentasche deines
>GS-Packsackes holst, erhältst du keine Aircard von ihm und mußt das Flugbuch
>und die Scheckfluchbestätigung darin mit mindestens 45 Euro "bezahlen".
>
>Alles klar?

Schon; merci.

--
http://home.t-online.de/home/andyangerer
"Die, die zuerst ankommen, sagen, sie wären die Guten."
(David Kohen in dau° über Außerirdische)

Werner Holtfreter

ungelesen,
24.05.2003, 12:52:1224.05.03
an
Benno schrieb:

> Dahast Du die beim DHV und ÖAeC verwendete Worthülse
> "HARMONISIERUNG" falsch interpretiert.

Harmonisierung kenne ich nicht erst seit der DHV davon spricht,
sondern aus meiner beruflichen Tätigkeit rund um die
CE-Kennzeichnung.

> Wenn jetzt das DHV-Gütesiegel von Ö anerkannt ist,
> dann lassen diese Ö-Hersteller alle beim DHV Gütesiegeln. Tolles
> Geschäft für den DHV.

Du rennst bei mir offene Türen ein. Ich stand seinerzeit am Mikrofon
von Regionalversammlung und Hauptversammlung und habe mich gegen
eine MusterzulassungsPFLICHT eingesetzt.

> Der ÖAeC wird vor Gericht argumentieren, daß der Checkflug,
> wird er tatsächlich von allen Piloten korrekt abgenommen
> erhebliches Sicherheit in Punkto Fliegen bringt. Ohne dem
> Checkflug wäre ie Unfallhäufigkeit sehr viel größer. Und wer kann
> das Gegenteil beweisen?

Kepplinger argumentiert sehr geschickt, dass auch mit dem
gegenwärtigen Checkflugmissbrauch, d.h. faktisch ohne Checkflug,
die Sicherheit nicht beeinträchtigt ist, was sich ja an Hand der
Unfallzahlen belegen lässt.

Es spielt dann noch eine Rolle, dass staatliche Maßnahmen, die in
die persönliche Freiheit eingreifen, eigentlich nur dann
gerechtfertigt sind, wenn eine nennenswerte Fremdgefährdung besteht
oder aber die Höhe oder Häufigkeit der abzuwendenden Gefahr
ausnahmsweise rechtfertigen würde, die Leute vor sich selbst zu
schützen. All das ist beim Checkflug nicht der Fall.

> ...stürzt ab und zieht sich schwere Verletzungen


> zu oder kommt gar zu Tode. Der abspiralende Pilot kommt aus D
> und hat nur einen von einem Vereinssicherheitsfuzzi bestätigten

> OLC-Flug. ... Fazit ist jedenfalls, daß der Angeklagte, der in Ö


> ohne gültige Fluglizenz unterwegs war . -
> Und wie wird der Staatsanwalt seine Anklage formulieren? - Und
> wie wird der Richter entscheiden?

Er wird vor allem prüfen, ob der Pilot (grob) fahrlässig den anderen
verletzt hat und ihn gegebenenfalls deswegen bestrafen. In diesem
Zusammenhang wird deine VERMUTUNG(!), die Lizenz sei in Ö nicht
vollständig gültig, allenfalls eine Nebenrolle spielen, weil auf
der Hand liegt, dass der fehlende Checkflug von Himbis Gnaden nicht
ursächlich für den Unfall war.

Bevor ich jetzt auf deine Beispiele aus dem Straßenverkehr eingehe
(der eine viel stärkere Fremdgefährdung beinhaltet), gebe ich dir
lieber die Antwort von Rechtsanwalt Peter Jansen wieder, den ich vor
Jahren gefragt hatte, ob die Flug-Haftpflichtversicherung ihre
Leistung verweigern kann, wenn das Gerät nicht turnusmäßig gecheckt
war: "Nur wenn bewiesen wird, dass der fehlende Check ursächlich
für den Schaden war. Und so etwas ist noch nie bewiesen worden."
--
Gruß Werner

Benno

ungelesen,
27.05.2003, 12:57:2827.05.03
an

"Benno" <dragonf...@freenet.de> schrieb im Newsbeitrag
news:bancm4$1imrs$1...@ID-195786.news.dfncis.de...


> Das ging doch nur darum, daß der DHV finanziele

> Interessen hatte, daß die DHV Gütesiegelprüfung in Ö anerkannt wird. Denn


mit
> der Gütesiegelprüfung verdient sich der DHV eine goldene Nase. Für ein
> Gütesiegelverfahren für ein GS-Model in 3 Größen wird einen 5 Stellige
> DHV-GFebühr fällig. Und nun gibt es in Ö nicht wenige Hersteller. Wenn
jetzt
> das DHV-Gütesiegel von Ö anerkannt ist, dann lassen diese Ö-Hersteller
alle
> beim DHV Gütesiegeln. Tolles Geschäft für den DHV. Im Gegenzug hat man
dann
> Himbis Wunsch nach dem Checkflug auch in D für deutsche Piloten
nachgekommen
> und uns das Ding aufs Auge gedrückt. Das kostet den DHV nur ein
Wimperzucken
> und sonst nichts.

abspiralende Pilot kommt aus D und hat nur einen von
> einem Vereinssicherheitsfuzzi bestätigten OLC-Flug. Der Himbi leitet
> natürlich die behördliche Flugunfalluntersuchung oder hat den sie im
Auftrag
> des Ö-Luftfahrtsamtes Durchzuführenden in der Tasche. Den
Flugunfallbericht
> liest der Staatsanwalt in Ö dann so: Der Unfallverursacher war nicht im
> Besitz eines seit Jahren für Ö vorgeschriebene von ein DHV oder ÖAeC
> anerkannten Flugschule bestätigten Checkfluges. Lediglich ein
Vereinskollege
> hatte ihm den Weitwurf eines GPS betätigt, wovon nicht einmal klar ist, ob
> der Unfallverursacher diese GPS selbst von einem Berg geschmissen hat,
oder
> ob ein anderer es tat. Es ist gar zu vermuten, daß dieser Vereinsfuzzi
ein
> und denselben Checkflug, der mittels diese GPS-Weitwurfes angeblich
> dokumentiert wurde nicht noch weiteren Vereinskollegen attestierte. Fazit
> ist jedenfalls, daß der Angeklagte er in Ö ohne gültige Fluglizenz
> unterwegs war . - Und wie wird der Staatsanwalt seine Anklage
formulieren? -
> Und wie wird der Richter entscheiden?
>


Nachtrag: unter

http://www.sports-funline.de/vbulletin2/showthread.php?s=80edf4d9500fa4cc9c4431494538fee6&threadid=5089

kann man die Preise ersehen die der DHV für das Gütesiegel nimmt. Für ein
Schirmmodell mit 3 Größen sind das 11.500,00 EURO und wenn der Hersteller
gar 4 Größen auflegt 15.000,00 EURO.

SUPERGESCHÄFT!!!!

Und damit man wie vorerwähnt die österreichischen Hersteller über durch die
HARMONISIERUNG mit dem DHV Gütesiegel auch ausnehmen kann, hat man halt im
Gegenzug dem Himbi seinen Wunsch nach dem Scheckfluch erfüllt.


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