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1.RfD zur Einführung einer Regel für vereinfachte Verfahren

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Tom Sander-Fischer

unread,
Jan 20, 2003, 1:35:23 PM1/20/03
to
1. RfD (Request for Discussion)
===============================

zur Einführung einer Regel für die Durchführung von
vereinfachten Verfahren


Vorschlag
=========

Es wird vorgeschlagen,
die REGELN FÜR DIE EINRICHTUNG UND ENTFERNUNG VON USENET-GRUPPEN[1]
um einen Teil 10 "Vereinfachtes Verfahren" zu erweitern.

Inhalt des neuen Teil 10:

10. Vereinfachtes Verfahren
===========================

Für kleinere Änderungen (z.B. Formulierungsänderungen in Charta oder
Kurzbeschreibung) sowie Ansinnen, die nur sehr geringen Widerspruch
erwarten lassen, kann ein vereinfachtes Verfahren gewählt werden,
bei dem der Änderungsvorschlag ohne vorherige Diskussion und
Abstimmung umgesetzt werden kann, wenn dieser Änderung nicht
qualifiziert widersprochen wird.

Ein vereinfachtes Verfahren beginnt mit einem förmlichen "Aufruf zur
Kenntnisnahme" -- engl. "Call for Acknowledgement" oder kurz CfA -
der in de.admin.news.announce veröffentlicht wird. Ein CfA muß
dieselben Anforderungen wie ein RfD (siehe Teil 4) erfüllen, darf zudem
aber keine Unklarheiten bzgl. der Gruppenattribute enthalten.

Ein CfA muß darüberhinaus explizite Hinweise enthalten auf:

o die Tatsache, daß die Änderung unverzüglich vorgenommen wird,
wenn dieser nicht widersprochen wird.

o die Adresse, bei der der Widerspruch eingelegt werden muß (die
Adresse der Moderation von de.admin.news.announce, derzeit
mode...@dana.de).

o die Frist, innerhalb der man Widerspruch einlegen muß.

Der CfA muß der Netzgemeinde mindestens eine Frist von zwei Wochen
ab Veröffentlichung zum Widerspruch einräumen. Der Widerspruch kann
formlos erfolgen; im Übrigen gelten die Wahlregeln (siehe Teil 7) mit
Ausnahme der Abschnitte "Ergebnis" und "Erneuter Aufruf zur Wahl"
sinngemäß auch hier.

Nach Ablauf der Frist veröffentlicht die Moderation von
de.admin.news.announce eine Liste der Personen (E-Mail-Adresse +
Realname), die der Änderung widersprochen haben; haben weniger als
5 Personen Widerspruch gegen die Änderung eingelegt, so gilt sie
als angenommen, andernfalls ist das vereinfachte Verfahren
gescheitert. Nach einem Scheitern kann es als normaler (1.)RfD
fortgesetzt oder aufgegeben werden. Im Übrigen sind die Regelungen
aus Teil 8 sinngemäß anzuwenden.


Hintergrund
===========

In der Vergangenheit kam es mehrfach zu Verfahren, deren Änderungsumfang
und deren Widerspruchspotential derart gering war, dass ein vereinfachtes
Verfahren wie oben beschrieben durchaus angezeigt erschien. Als Beispiel
seien hier die Chartaänderung von de.comp.os.unix.linux.infos[2],oder die
Chartaanpassungen von de.etc.bahn.*[3 und 4] genannt.
Diese Verfahren sind bereits vereinfacht im Sinne der vorgeschlagenen
Regelung durchgeführt worden, ohne dass die Einrichtungsregeln bisher
ein solches Verfahren vorsehen.

Die obige Regelung wird deshalb vorgeschlagen, um der Netzgemeinde für
die Zukunft die Möglichkeit eines durch die Einrichtungsregeln
abgesicherten "vereinfachten Verfahrens" zu geben.


Verweise
========
[1] <de-admin-infos/einrichtung/20030...@krell.zikzak.de>
[2] <VV-Charta-de.comp.os.uni...@dana.de>
[3] <rfd1-chartaanpassung-...@dana.de>
[4] <rfd2-chartaanpassung-...@dana.de>


Proponent
=========

Tom Sander-Fischer <t....@gmx.de>

--
Fertige Artikel für de.admin.news.announce, Einsprüche und sonstige
Mail an die Moderation bitte an <mode...@dana.de>. Bitte keine
Diskussionsbeiträge an diese Adresse. Weitere Informationen zum
Verfahren in <news:de.admin.infos> und unter <http://www.dana.de/mod>.

Stefan Rosskopf

unread,
Jan 20, 2003, 2:39:35 PM1/20/03
to
Tom Sander-Fischer <t....@gmx.de> schrieb:

> Nach Ablauf der Frist veröffentlicht die Moderation von
> de.admin.news.announce eine Liste der Personen (E-Mail-Adresse +
> Realname), die der Änderung widersprochen haben; haben weniger als
> 5 Personen Widerspruch gegen die Änderung eingelegt, so gilt sie
> als angenommen, andernfalls ist das vereinfachte Verfahren

Bischen sehr willkuerlich...
Was waere dagegen einzuwenden, wenn stattdessen sofort mit einer
ganz normalen Abstimmung gestartet wird- ohne vorhergehende
Diskussion, die ja angeblich nicht notwendig ist?

Ich sehe es als sehr misslich an, wenn jemand, der gegen etwas
ist, dazu gezwungen werden soll Einspruch einzulegen, um zu
erreichen, dass (moeglicherweise) auch die Leute, die fuer etwas
sind, ein Stimmrecht bekommen. Viel sinnvoller faende ich es,
wenn sich diejenigen, die etwas veraendern wollen, um eine
Veraenderung bemuehen muessten...

Sonst entscheiden Nichtwaehler zukuenftig wie es weitergeht...
"Wenn sich nicht mindestens 10 Millionen beim Bundeskanzler
beschweren, wird das Wahlrecht ab sofort abgeschafft. Sollten
sich 10 Millionen beschwert haben, wird ganz normal ueber die
Abschaffung des Wahlrechtes abgestimmt" ist irgendwie der falsche
Ansatz.


>In der Vergangenheit kam es mehrfach zu Verfahren, deren Änderungsumfang
>und deren Widerspruchspotential derart gering war, dass ein vereinfachtes
>Verfahren wie oben beschrieben durchaus angezeigt erschien. Als Beispiel

Dann kann auch kurz eine Abstimmung gestartet werden...

Gruss, Stefan
--
http://www.stpaulianer.de <- News, Statistik, Fotos & Audios
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IRC-net: Kiezkickr @ #fcstpauli, #katzen und #hamburg

Henning Sponbiel

unread,
Jan 20, 2003, 3:01:58 PM1/20/03
to
Tom Sander-Fischer wrote:

> 1. RfD (Request for Discussion)
> ===============================
>
> zur Einführung einer Regel für die Durchführung von
> vereinfachten Verfahren

Gute Idee.


Henning
--
gelobt sei, was hart macht, gepriesen sei detebe.
Rita "Maharani" Fernsler in de.talk.bizarre (detebe)

Andreas Riedel

unread,
Jan 20, 2003, 3:17:24 PM1/20/03
to
Tom Sander-Fischer schrieb:

> Diese Verfahren sind bereits vereinfacht im Sinne der vorgeschlagenen
> Regelung durchgeführt worden, ohne dass die Einrichtungsregeln bisher
> ein solches Verfahren vorsehen.

Eben. Das ging sehr bequem über eine Sonderregel. Damit kann die
Moderation frei entscheiden, ob ein Vorschlag für ein vereinfachtes
Verfahren zugelassen wird, oder nicht.

> Die obige Regelung wird deshalb vorgeschlagen, um der Netzgemeinde für
> die Zukunft die Möglichkeit eines durch die Einrichtungsregeln
> abgesicherten "vereinfachten Verfahrens" zu geben.

Die "Absicherung" ist ziemlich wage. Was genau ist z.B. eine
unwesentliche Änderung? Wie wird man sich wehren, wenn besonders nette
Mitmenschen in Berufung auf die neue Regel dutzendweise völlig sinnlose
"vereinfachte Verfahren" einreichen?

Der einzige Nachteil der momentanen Situation ist, daß sich die
Möglichkeit dieser Sonderregel nicht in den Infotexten findet. Imho kann
man damit aber leben - die geeigneten Verfahren kommen in aller Regel
von erfahrenen Netizen. Außerdem kann man auch einen kleinen Absatz dazu
ins dana-Manual aufnehmen, ohne jede Regeländerung.

Gruß
Andreas

--
Those who desire to give up Freedom in order to gain Security,
will not have, nor do they deserve, either one. (T. Jefferson)

Marc Langer

unread,
Jan 20, 2003, 3:58:00 PM1/20/03
to
Am Mon, 20 Jan 2003 19:35:23 +0100 schrieb Tom Sander-Fischer:
> Nach Ablauf der Frist veröffentlicht die Moderation von
> de.admin.news.announce eine Liste der Personen (E-Mail-Adresse +
> Realname), die der Änderung widersprochen haben; haben weniger als
> 5 Personen Widerspruch gegen die Änderung eingelegt, so gilt sie
> als angenommen, andernfalls ist das vereinfachte Verfahren
> gescheitert.

Hier fehlt ein Hinweis auf "ernsthafte und wohl begründete" Widersprüche.
Ein destruktives "PROTEST !!!1" ohne fundierte Begründung sollte keinesfalls
ausreichend sein, um das vereinfachte Verfahren zu torpedieren.

> Nach einem Scheitern kann es als normaler (1.)RfD
> fortgesetzt oder aufgegeben werden. Im Übrigen sind die Regelungen
> aus Teil 8 sinngemäß anzuwenden.

Warum nicht optional auch direkt CfV? Wenn der Vorschlag kritikwürdig ist,
wird sich ohnehin schon eine Diskussion in dang ergeben haben, dann kann
man die noch ein paar Tage beobachten und entscheiden, ob man einen
veränderten Vorschlag als RfD einbringen oder direkt eine Abstimmung
starten möchte.

> Diese Verfahren sind bereits vereinfacht im Sinne der vorgeschlagenen
> Regelung durchgeführt worden, ohne dass die Einrichtungsregeln bisher
> ein solches Verfahren vorsehen.
>
> Die obige Regelung wird deshalb vorgeschlagen, um der Netzgemeinde für
> die Zukunft die Möglichkeit eines durch die Einrichtungsregeln
> abgesicherten "vereinfachten Verfahrens" zu geben.

Als Nachteil erkauft man sich ganz klar den geringeren Entscheidungsspielraum
für den Einzelfall. Die oben genannten Ergänzungen/Fragen lassen sich durchaus
in verscheidenen Fällen anders beurteilen, ein zu strenges Korsett durch
die Regeln ist destruktiv. Ich schließe mich daher der schon von anderen
in diesem Thread geäußerten Meinung an, dass ein Hinweis auf die
Möglichkeit eines vereinfachten Verfahrens in die entsprechenden
Infopostings aufgenommen werden sollte und keine Regeländerung notwendig
bzw. sinnvoll ist. Die Moderation kann ohne eine solche Regel flexibler
für den Einzelfall passend entscheiden.

Marc

Lars P. Wolschner

unread,
Jan 20, 2003, 4:19:17 PM1/20/03
to
Tom Sander-Fischer <t....@gmx.de> wrote:

> 1. RfD (Request for Discussion)

> zur Einführung einer Regel für die Durchführung von
> vereinfachten Verfahren

> Die obige Regelung wird deshalb vorgeschlagen, um der


> Netzgemeinde für die Zukunft die Möglichkeit eines durch die
> Einrichtungsregeln abgesicherten "vereinfachten Verfahrens" zu
> geben.

Haben wir nicht soeben noch gelernt, daß "Regeln [im Usenet] keine
Gesetze" seien. Wie kann eine neue Regel dann irgendetwas absichern?
Sichert sich die Moderation gegen die Netzgemeinde ab oder ist es
umgekehrt gemeint?

CU
--
Lars P. Wolschner lars.wo...@nexgo.de
Bernardstraße 11b lars.wo...@nikocity.de
D-63067 Offenbach am Main lwols...@business-sector.de
Fon & Fax: +49 69 80068670 Mobil: +49 163 8122462 (eplus)

Lars P. Wolschner

unread,
Jan 20, 2003, 4:47:58 PM1/20/03
to
Marc Langer <reply-...@marclanger.de> wrote:

> Am Mon, 20 Jan 2003 19:35:23 +0100 schrieb Tom Sander-Fischer:

>> Nach Ablauf der Frist veröffentlicht die Moderation von
>> de.admin.news.announce eine Liste der Personen
>> (E-Mail-Adresse + Realname), die der Änderung widersprochen
>> haben; haben weniger als 5 Personen Widerspruch gegen die
>> Änderung eingelegt, so gilt sie als angenommen, andernfalls
>> ist das vereinfachte Verfahren gescheitert.
>
> Hier fehlt ein Hinweis auf "ernsthafte und wohl begründete"
> Widersprüche. Ein destruktives "PROTEST !!!1" ohne fundierte
> Begründung sollte keinesfalls ausreichend sein, um das
> vereinfachte Verfahren zu torpedieren.

Es ist nicht unüblich und keineswegs destruktiv, ein Verfahren durch
ein einfaches Signal lenken zu lassen. Warum sollte jemand zuerst
protestieren und dann nachher nichts mehr tun, um die Abstimmung im
herkömmlichen Verfahren durch Überzeugungsarbeit scheitern zu lassen?
Da allerdings schon ganze Proponenten verschwunden sind, sollte man
ruhig eine verständliche Begründung voraussetzen. Wenn etwas
übersehen wurde, geht der Einwand nicht verloren.

Verständliche Begründung darf allerdings nicht mehr als "nicht auf
sachlichen Fehlern beruhend" oder "kein Quatschtext" bedeuten. Eine
weitergehende Beurteilung durch die Moderation würde die Rechte der
Netzöffentlichkeit massiv beschneiden, weil sie dann jede Begründung
als nicht überzeugend verwerfen könnte.

>> Nach einem Scheitern kann es als normaler (1.)RfD
>> fortgesetzt oder aufgegeben werden. Im Übrigen sind die
>> Regelungen aus Teil 8 sinngemäß anzuwenden.
>
> Warum nicht optional auch direkt CfV? Wenn der Vorschlag
> kritikwürdig ist, wird sich ohnehin schon eine Diskussion in
> dang ergeben haben, dann kann man die noch ein paar Tage
> beobachten und entscheiden, ob man einen veränderten Vorschlag
> als RfD einbringen oder direkt eine Abstimmung starten möchte.

Besser könnte man der Moderation einen erneuten Call for
Acknowledgement ermöglichen, um das Verfahren nicht durch kleine
Versehen zu verzögern. Sollte das Protest-Quorum allerdings ein
weiteres Mal erreicht werden, sollte das klassische Verfahren bindend
werden. Denn in diesem Falle besteht offenkundig doch erweiterter
Diskussionsbedarf.

> Als Nachteil erkauft man sich ganz klar den geringeren
> Entscheidungsspielraum für den Einzelfall.

Würde ich nicht als Nachteil sehen, wenn Regeln im Usenet tatsächlich
Regeln sein sollen. Hier wird ja auch die Ansicht vertreten, daß die
Moderation trotz Regeln immer tun könne, was sie wolle (wobei es sich
dann fragt, wie die Abwahl funktionieren soll).

Simon Paquet

unread,
Jan 20, 2003, 4:30:08 PM1/20/03
to
And on the seventh day Tom Sander-Fischer spoke:

>10. Vereinfachtes Verfahren
>===========================
>
> Für kleinere Änderungen (z.B. Formulierungsänderungen in Charta oder
> Kurzbeschreibung) sowie Ansinnen, die nur sehr geringen Widerspruch
> erwarten lassen, kann ein vereinfachtes Verfahren gewählt werden,
> bei dem der Änderungsvorschlag ohne vorherige Diskussion und
> Abstimmung umgesetzt werden kann, wenn dieser Änderung nicht
> qualifiziert widersprochen wird.

Besser:


Für kleinere Änderungen (z.B. Formulierungsänderungen in Charta oder

Kurzbeschreibung) kann ein vereinfachtes Verfahren durchgeführt werden,


bei dem der Änderungsvorschlag ohne vorherige Diskussion und

Abstimmung umgesetzt wird, sofern dieser Änderung nicht qualifiziert
widersprochen wird.

> Ein vereinfachtes Verfahren beginnt mit einem förmlichen "Aufruf zur
> Kenntnisnahme" -- engl. "Call for Acknowledgement" oder kurz CfA -
> der in de.admin.news.announce veröffentlicht wird. Ein CfA muß
> dieselben Anforderungen wie ein RfD (siehe Teil 4) erfüllen, darf zudem
> aber keine Unklarheiten bzgl. der Gruppenattribute enthalten.

Warum jetzt hier wieder einen Anglizismus einführen. Die bestehenden
Anglizismen sind ja sinnvoll und historisch bedingt, aber solche
Neuerungen sind das nicht.

Besser:
Ein vereinfachtes Verfahren - oder kurz VV - beginnt mit dessen
Veröffentlichung in de.admin.news.announce und muß dieselben
Anforderungen wie ein RfD (siehe Teil 4) erfüllen. Es darf zudem

keine Unklarheiten bzgl. der Gruppenattribute enthalten.

> Ein CfA muß darüberhinaus explizite Hinweise enthalten auf:

Hier dann CfA durch VV ersetzen.

> Der CfA muß der Netzgemeinde mindestens eine Frist von zwei Wochen

Hier auch.

> Nach Ablauf der Frist veröffentlicht die Moderation von
> de.admin.news.announce eine Liste der Personen (E-Mail-Adresse +
> Realname), die der Änderung widersprochen haben; haben weniger als
> 5 Personen Widerspruch gegen die Änderung eingelegt, so gilt sie
> als angenommen, andernfalls ist das vereinfachte Verfahren
> gescheitert. Nach einem Scheitern kann es als normaler (1.)RfD
> fortgesetzt oder aufgegeben werden. Im Übrigen sind die Regelungen
> aus Teil 8 sinngemäß anzuwenden.

Wenn schon, dann sollte man auch gleich zum CfV übergehen können.

>Hintergrund
>===========
>
>In der Vergangenheit kam es mehrfach zu Verfahren, deren Änderungsumfang
>und deren Widerspruchspotential derart gering war, dass ein vereinfachtes
>Verfahren wie oben beschrieben durchaus angezeigt erschien. Als Beispiel
>seien hier die Chartaänderung von de.comp.os.unix.linux.infos[2],oder die
>Chartaanpassungen von de.etc.bahn.*[3 und 4] genannt.
>Diese Verfahren sind bereits vereinfacht im Sinne der vorgeschlagenen
>Regelung durchgeführt worden, ohne dass die Einrichtungsregeln bisher
>ein solches Verfahren vorsehen.

Wunderbar. Wie man sieht funktioniert das ganze doch prima auch ohne das
wir dafür die Regeln weiter aufblähen müssen. Also können wir das ganze
auch gleich so lassen wie es derzeit ist.

Ich versteh ja, das es manchem hier in den Fingern juckt, weil da etwas
ist, was noch nicht geregelt ist, aber hoffentlich sind diese Leute in
der Minderheit.

>Die obige Regelung wird deshalb vorgeschlagen, um der Netzgemeinde für
>die Zukunft die Möglichkeit eines durch die Einrichtungsregeln
>abgesicherten "vereinfachten Verfahrens" zu geben.

Die dadurch entstehenden Vorteile sind mir nicht ganz klar. Kannst du
diese mal bitte erläutern.

Simon
--
RfD-Howto: www.babylonsounds.com/usenet/rfd_howto.html
dana-Moderatoren-Historie: www.babylonsounds.com/usenet/moderation.html
Rekorde bei CfVs in de.*: www.babylonsounds.com/usenet/rekorde.html

Niels Bock

unread,
Jan 20, 2003, 5:29:58 PM1/20/03
to
Tom Sander-Fischer <t....@gmx.de> schrieb:

> 1. RfD (Request for Discussion)
> ===============================
>
> zur Einführung einer Regel für die Durchführung von
> vereinfachten Verfahren

Grundsätzlich IMHO eine gute Idee.

>10. Vereinfachtes Verfahren
>===========================
>
> Für kleinere Änderungen (z.B. Formulierungsänderungen in Charta oder
> Kurzbeschreibung) sowie Ansinnen, die nur sehr geringen Widerspruch
> erwarten lassen, kann ein vereinfachtes Verfahren gewählt werden,

Aus dieser Formulierung könnte der IMHO falsche Schluß gezogen
werden, es solle sich bei Formulierungsänderungen in Charta oder
Tagline als Gegenstand eines vereinfachten Verfahrens eben nicht
um Änderungen, die nur geringen Widerspruch erwarten lassen.

Für besser halte ich die Formulierung:
____________

Für kleinere Änderungen (z. B. in Charta oder Kurzbeschreibung),
die nur geringen Widerspruch erwarten lassen, kann ein...
____________

Damit hätte man durch die Beschränkung auf Änderungen zugleich
herausgestrichen, daß damit weder Gruppeneinrichtungen noch
-löschungen machbar sind.

> bei dem der Änderungsvorschlag ohne vorherige Diskussion und
> Abstimmung umgesetzt werden kann, wenn dieser Änderung nicht
> qualifiziert widersprochen wird.

Ich halte es für inkonsequent, einen qualifizierten Einspruch zu
fordern und bei seiner Wirkung (wie weiter unten im Vorschlag
ausgeführt) ausschließlich auf die Zahl der eingehenden Einsprüche
abzustellen. Entweder sollte man auf das Erfordernis einer
Begründung verzichten oder die Moderation über jeden einzelnen
Einspruch seinem Inhalt nach entscheiden lassen, was aber wohl
kaum zu einer Vereinfachung und Entlastung beitragen würde.

Niels

--
Return travel arrangements are usually a matter of chance; visitors sometimes
have to stay on the island for several weeks waiting for a suitable ship.
Charter yachts from F provide a further (but expensive) option for travel.
Visitors make their own travel arrangements. [Getting There&Away #4/4]

Hendrik Weimer

unread,
Jan 20, 2003, 5:33:08 PM1/20/03
to
Tom Sander-Fischer <t....@gmx.de> writes:

> 10. Vereinfachtes Verfahren
> ===========================
>
> Für kleinere Änderungen (z.B. Formulierungsänderungen in Charta oder
> Kurzbeschreibung) sowie Ansinnen, die nur sehr geringen Widerspruch
> erwarten lassen, kann ein vereinfachtes Verfahren gewählt werden,
> bei dem der Änderungsvorschlag ohne vorherige Diskussion und
> Abstimmung umgesetzt werden kann, wenn dieser Änderung nicht
> qualifiziert widersprochen wird.

^^^^^^^^^^^^

Bitte streichen.

Ansonsten stellt sich mir die Frage, warum das überhaupt mit einer
Regel erschlagen werden soll. Damit noch mehr Leute von der Länge des
Regeltexts abgeschreckt werden? Bisher hat es auch ohne Festschreibung
in Regelform gut funktioniert.

Hendrik

Joerg Puetz

unread,
Jan 20, 2003, 5:46:27 PM1/20/03
to
Hendrik Weimer <hen...@enyo.de> wrote:

> Tom Sander-Fischer <t....@gmx.de> writes:
>
> > 10. Vereinfachtes Verfahren
> > ===========================
> >
> > Für kleinere Änderungen (z.B. Formulierungsänderungen in Charta oder
> > Kurzbeschreibung) sowie Ansinnen, die nur sehr geringen Widerspruch
> > erwarten lassen, kann ein vereinfachtes Verfahren gewählt werden,
> > bei dem der Änderungsvorschlag ohne vorherige Diskussion und
> > Abstimmung umgesetzt werden kann, wenn dieser Änderung nicht
> > qualifiziert widersprochen wird.
> ^^^^^^^^^^^^
>
> Bitte streichen.

Ja, wer soll das wie bewerten? Das gibt unnötige Endlosdiskussionen
und höhere Hürden als bei der eigentlichen Wahl sind auch nicht
sinnvoll.

> Ansonsten stellt sich mir die Frage, warum das überhaupt mit einer
> Regel erschlagen werden soll. Damit noch mehr Leute von der Länge des
> Regeltexts abgeschreckt werden? Bisher hat es auch ohne Festschreibung
> in Regelform gut funktioniert.

Das sehe ich auch so. Hinzu kommt noch meine Befürchtung, dass damit
eine Inflation dieser Verfahrensart aus unwichtigen Gründen eintreten
könnte (Berichtigungen von Komafehlern, einheitliche Rechtschreibung,
Eindeutschung oder was auch immer).

Viele Grüße,
Joerg
--
-------------------------------------------------
Joerg Puetz <j...@cs.tu-berlin.de> +49 30 314 73434

Boris 'pi' Piwinger

unread,
Jan 20, 2003, 6:37:23 PM1/20/03
to
Tom Sander-Fischer <t....@gmx.de> wrote:

> zur Einführung einer Regel für die Durchführung von
> vereinfachten Verfahren

Danke fuer den Beitrag zum Thema "Regeln, die die Welt nicht
braucht" und danke auch fuer das Kanonenfutter fuer Nomic.

pi
--
Attachment? Nein: http://piology.org/ILOVEYOU-Signature-FAQ.html
begin LOVE-LETTER-FOR-YOU.txt.vbs
I am a signature virus. Distribute me until the bitter
end

Bernd Gramlich

unread,
Jan 20, 2003, 8:06:01 PM1/20/03
to
Tom Sander-Fischer wrote:

> 1. RfD (Request for Discussion)
> ===============================
>
> zur Einführung einer Regel für die Durchführung von
> vereinfachten Verfahren

Unnötig. Vereinfachte Verfahren fallen meines Erachtens unter die
Gestaltungsfreiheit der Moderation. Wenn Du ein paar schriftliche
Ideen dazu festhalten willst, dann wäre das Moderationskonzept der
geeignetste Ort.

> "Call for Acknowledgement"

Klingt schräg. Falls es dafür kein Vorbild aus einer englischsprachigen
Hierarchie gibt, dann wähle bitte einen deutschen Namen.

> haben weniger als 5 Personen Widerspruch gegen die Änderung
> eingelegt, so gilt sie als angenommen,

Entsprechend den Gepflogenheiten von de.alt.admin fände ich es
sinnvoll, wenn ein begründeter und nachvollziehbarer Widerspruch einer
einzigen Person genügen würde.

Die Tatsache, daß diese Verfahren auch ohne explizite Regel
unproblematisch waren, spricht gegen Deinen Vorschlag.

--
Bernd Gramlich Quod scripsi, scripsi.

Michael Dahms

unread,
Jan 21, 2003, 1:44:51 AM1/21/03
to
Tom Sander-Fischer wrote:
>
> zur Einführung einer Regel für die Durchführung von
> vereinfachten Verfahren

Ogottogott! Muß das auch noch in eine Regel gegossen werden? Können wir
nicht einfach so vorgehen, wie bei <VV-Charta-de.comp.os.uni...@dana.de>?

Michael Dahms

Joerg Schleicher

unread,
Jan 21, 2003, 4:40:39 AM1/21/03
to
In article <3e2c67d4$0$5378$9b4e...@newsread4.arcor-online.net>, "Lars P. Wolschner" <lars.wo...@nexgo.de> writes:
>Tom Sander-Fischer <t....@gmx.de> wrote:
>
>> 1. RfD (Request for Discussion)
>
>> zur Einführung einer Regel für die Durchführung von
>> vereinfachten Verfahren
>
>> Die obige Regelung wird deshalb vorgeschlagen, um der
>> Netzgemeinde für die Zukunft die Möglichkeit eines durch die
>> Einrichtungsregeln abgesicherten "vereinfachten Verfahrens" zu
>> geben.
>
>Haben wir nicht soeben noch gelernt, daß "Regeln [im Usenet] keine
>Gesetze" seien. Wie kann eine neue Regel dann irgendetwas absichern?
>Sichert sich die Moderation gegen die Netzgemeinde ab oder ist es
>umgekehrt gemeint?

Ist doch ein typischer Fall.
Erst laeuft das zwei, drei mal, dann schreibt man eben auf, wie
das ueblicherweise ablaeuft, damit auch nicht so sehr mit den
Ablaeufen vertraute Netizens so etwas durchfuehren koennen.
Ganz im Sinne von: "Wir machen das ueblicherweise so: ...".

Das ist auch das einzige Argument fuer eine solche Regelung:
Dass so auch Ungeuebte ein Vereinfachtes Verfahren machen koennen.
Ob das allerdings erstrebenswert ist?

Falls ja: 5 oder von mir aus 3 Einsprueche ist vernuenftig, denke ich.
Dann kann ein einzelner Troll es nicht kippen. Kommt ein wirklich
(nach Ansicht der Moderation) begruendeter Einspruch, koennen sich
ein paar Moderatoren diesem anschliessen und die erforderliche Zahl
wird erreicht. Eine solche Regelung ermoeglicht also eine
inhaltliche Bewertung eines Einspruchs, ohne dass ein solches
Kriterium schriftlich (als "qualifiziert" oder so) in den
Regeln festgehalten werden muesste, was schwierig waere.

Allerdings sollte man ueberdenken, ob man auch ein VV nicht
grundsaetzlich mit einem RfD starten sollte. Kommen statt
Diskussionen nur "[x] make it so"-Wortmeldungen, geht man
statt zum 2.RfD/1.CfV zum VV ueber.

Viele Gruesse
Joerg

Joerg Schleicher

unread,
Jan 21, 2003, 4:47:21 AM1/21/03
to
Lars P. Wolschner <lars.wo...@nexgo.de> writes:
[...]

>Hier wird ja auch die Ansicht vertreten, daß die
>Moderation trotz Regeln immer tun könne, was sie wolle (wobei es sich
>dann fragt, wie die Abwahl funktionieren soll).

Das kann, wenn die Moderation sich quer stellt, tatsaechlich
ein Problem sein. Zur Not geht es nur an der Moderation
vorbei (eine Regelung, die das Posten nach dana in diesem
Fall erlaubt, gibt es deshalb schon, das Problem ist naemlich
auch schon aufgetreten) und mit Schaffung eines neuen Keys
(das war, soweit ich weiss, noch nie noetig). Dann muessten
aber immer noch die Admins ueberzeugt werden, dass jetzt der
neue Key der gueltige ist, sonst nuetzt die ganze Abwahl
tatsaechlich nichts.

Viele Gruesse
Joerg

Volker Darkon Riehl

unread,
Jan 21, 2003, 5:00:17 AM1/21/03
to
Hiho,

> ich hielte es sogar für sinnvoll, wenn ein einzelner Widerspruch
> genügte - ohne daß der Proponent das Recht hat, ihn als unbegründet
> oder nicht nachvollziehbar zu deklarieren.

Da würde ich schon ein wenig differenzieren.

Der Einspruch sollte schon begründet sein, aber ob er berechtigt ist,
braucht nicht überprüft zu werden.

Volker aka darkon

--
(. .) "Weißt du, es gibt soviele verschiedene
( Y ) Lebewesen auf dieser Welt, und sie alle
(:)x(:) sind auf ihre Art wichtig und wertvoll."
(O)-(O) - Kermit der Frosch

Michel Jahns

unread,
Jan 21, 2003, 4:35:30 AM1/21/03
to
Tom Sander-Fischer wrote:
> 1. RfD (Request for Discussion)
> ===============================
>
> zur Einführung einer Regel für die Durchführung von
> vereinfachten Verfahren
>
>

Wenn ich keinen Bedarf zur Diskusion sehe, reicht es dann nicht,
wenn ich sofort zur Abstimmung aufrufe? Unsinniges sollte duch die
Moderation abgeblockt werden.

Man verzeihe mir, wenn ich das zu einfach sehe. Ich bin noch nicht
so lange dabei und habe diesen ganzen Regelwust noch nicht
verinnerlicht.(Weis auch noch nicht ob das wirklich Not tut?)

,---- [ Folgendes habe ich mal in einer Sig gelesen u. das hat mich beeindruckt: ]
| Europa: Die Zehn Gebote haben 279 Woerter, die amerikanische
| Unabhaengigkeitserklaerung hat 300 Woerter. Die EU-Verordnung zur
| Einfuhr von Karamelbonbons hat 25911 Wörter." Mal sehen wieviel
| Worte die gerct.de-Erklaerung haben wird ;)
`----

Gruß Mi×

Thorsten Michels

unread,
Jan 21, 2003, 9:17:52 AM1/21/03
to
Michel Jahns <wird.selt...@gmx.net> wrote:

>Tom Sander-Fischer wrote:
>>
>> zur Einführung einer Regel für die Durchführung von
>> vereinfachten Verfahren
>
>Wenn ich keinen Bedarf zur Diskusion sehe, reicht es dann nicht,
>wenn ich sofort zur Abstimmung aufrufe?

Ist es nicht gerade der Sinn eines verkuerzten/vereinfachten Verfahrens,
eine Abstimmung zu vermeiden, um der GVV Arbeit zu ersparen?

Schoenen Gruss,
Thorsten

--
Thorsten Michels "Auch Postangestellte sind harmlos,
mic...@informatik.uni-kl.de bis sie anfangen, am Computer zu
DrNethack on #awg arbeiten." (John Cage)
One's never alone with a rubber duck. (Douglas Adams)

Felix Wiemann

unread,
Jan 21, 2003, 8:19:03 AM1/21/03
to
Tom Sander-Fischer wrote:

> 1. RfD (Request for Discussion)
> ===============================
>
> zur Einführung einer Regel für die Durchführung von
> vereinfachten Verfahren

NACK. Das ist überflüssig und macht die Regeln unübersichtlicher.

> Nach Ablauf der Frist veröffentlicht die Moderation von
> de.admin.news.announce eine Liste der Personen (E-Mail-Adresse +
> Realname), die der Änderung widersprochen haben; haben weniger als
> 5 Personen Widerspruch gegen die Änderung eingelegt, so gilt sie
> als angenommen, andernfalls ist das vereinfachte Verfahren
> gescheitert.

NACK. Wenn jemand ein geregeltes Verfahren mit RfD und CfV will, dann soll
er das auch kriegen. *Ein* begründeter Einspruch reicht IMO.

> In der Vergangenheit kam es mehrfach zu Verfahren, deren Änderungsumfang
> und deren Widerspruchspotential derart gering war, dass ein vereinfachtes
> Verfahren wie oben beschrieben durchaus angezeigt erschien. Als Beispiel
> seien hier die Chartaänderung von de.comp.os.unix.linux.infos[2],oder die
> Chartaanpassungen von de.etc.bahn.*[3 und 4] genannt.
> Diese Verfahren sind bereits vereinfacht im Sinne der vorgeschlagenen
> Regelung durchgeführt worden, ohne dass die Einrichtungsregeln bisher
> ein solches Verfahren vorsehen.

Warum also eine Regeländerung?

> Die obige Regelung wird deshalb vorgeschlagen, um der Netzgemeinde für
> die Zukunft die Möglichkeit eines durch die Einrichtungsregeln
> abgesicherten "vereinfachten Verfahrens" zu geben.

Nein. Die bisherigen Verfahren waren "abgesichert". Wenn du mit
"abgesichert" meinst, dass irgendein Recht auf ein vereinfachtes Verfahren
besteht, ist die Regel böse[tm], weil dann jeder Newbie ein vereinfachtes
Verfahren vorschlagen kann. Solange aber nur erfahrene Dangler von dieser
Möglichkeit wissen, kann nicht so viel schiefgehen, weil die auch
beurteilen können, ob ein vereinfachtes Verfahren sinnvoll ist und wie eine
Charta am besten geändert werden sollte.

Ich finde es überhaupt nicht schlimm, dass die Moderation über Ausnahmen
entscheiden kann, schließlich wurde sie gewählt. Und auf diese Weise hat es
doch bisher gut funktioniert.

Viele Grüße,
Felix Wiemann

Simon Paquet

unread,
Jan 21, 2003, 10:13:45 AM1/21/03
to
And on the seventh day Felix Wiemann spoke:

>> Die obige Regelung wird deshalb vorgeschlagen, um der Netzgemeinde
>> für die Zukunft die Möglichkeit eines durch die Einrichtungsregeln
>> abgesicherten "vereinfachten Verfahrens" zu geben.
>
>Nein. Die bisherigen Verfahren waren "abgesichert". Wenn du mit
>"abgesichert" meinst, dass irgendein Recht auf ein vereinfachtes
>Verfahren besteht, ist die Regel böse[tm], weil dann jeder Newbie
>ein vereinfachtes Verfahren vorschlagen kann. Solange aber nur
>erfahrene Dangler von dieser Möglichkeit wissen, kann nicht so viel
>schiefgehen, weil die auch beurteilen können, ob ein vereinfachtes
>Verfahren sinnvoll ist und wie eine Charta am besten geändert werden
>sollte.

1. Auch erfahrene dangler können Verfahren ordentlich in den Sand setzen.
2. Das ist hier kein elitärer Club für Eingeweihte. Das Prinzip der
Selbstverwaltung setzt darauf, das auch Newbies aktiv an der
Fortentwicklung der Hierarchie mitarbeiten können.

Nichtsdestotrotz ist das trotzdem kein Grund das jetzt hier alles zu
kodifizieren. Ich traue einem Verfahrensbetreuer durchaus zu, einem
Newbie die Alternative eines VV vorzuschlagen, sofern dieser nur eine
Kleinigkeit (und darum geht es hier ja) ändern möchte.

Zuguterletzt sollte man sich vor Augen führen, das die Anzahl von VVs auf
natürliche Weise begrenzt ist. Es gibt eben nur eine begrenzte Anzahl von
Rechtschreibfehlern in Chartas etc.

Franz-Josef Fornefeld

unread,
Jan 21, 2003, 10:20:26 AM1/21/03
to
Thorsten Michels wrote:

> Ist es nicht gerade der Sinn eines verkuerzten/vereinfachten Verfahrens,
> eine Abstimmung zu vermeiden, um der GVV Arbeit zu ersparen?

Idealerweise wird neben der Abstimmung auch die Diskussion eingespart.
Naja, zumindest weitgehend.

Wenn dann doch eine große Diskussion losbricht, ist das einfache
Verfahren eben gescheitert und ein normales Verfahren wird eingeleitet.

Felix Wiemann

unread,
Jan 21, 2003, 11:10:58 AM1/21/03
to
Simon Paquet wrote:

> 2. Das ist hier kein elitärer Club für Eingeweihte. Das Prinzip der
> Selbstverwaltung setzt darauf, das auch Newbies aktiv an der
> Fortentwicklung der Hierarchie mitarbeiten können.

Aber nicht ein Verfahren proponieren. Von jemandem, der ein Verfahren
proponiert, erwarte ich, dass er die Infotexte in dai gelesen hat und
einige Zeit in dang mitgelesen hat. (So jemanden bezeichne ich nicht mehr
als Newbie.)

> Nichtsdestotrotz ist das trotzdem kein Grund das jetzt hier alles zu
> kodifizieren. Ich traue einem Verfahrensbetreuer durchaus zu, einem
> Newbie die Alternative eines VV vorzuschlagen, sofern dieser nur eine
> Kleinigkeit (und darum geht es hier ja) ändern möchte.

ACK.

Viele Grüße,
Felix Wiemann

Mark Obrembalski

unread,
Jan 21, 2003, 2:22:36 PM1/21/03
to
Simon Paquet <simon....@t-online.de> schrieb:

> Zuguterletzt sollte man sich vor Augen führen, das die Anzahl von VVs auf
> natürliche Weise begrenzt ist. Es gibt eben nur eine begrenzte Anzahl von
> Rechtschreibfehlern in Chartas etc.

Keine Sorge - da kommt schon immer wieder Stoff aus regulären
Verfahren nach. Eine förmliche Regel für das Erschlagen von
Schreibfehlern erscheint mir aber auch nicht angebracht. Wir
sind hier schließlich nicht die Redaktion vom Bundesgesetzblatt.

Love and Peace,
Mark

--
Deutsche Gesetze im WWW: http://www.rechtliches.de

Michel Jahns

unread,
Jan 21, 2003, 2:16:16 PM1/21/03
to
Franz-Josef Fornefeld wrote:
> Thorsten Michels wrote:

>> Ist es nicht gerade der Sinn eines verkuerzten/vereinfachten
>> Verfahrens, eine Abstimmung zu vermeiden, um der GVV Arbeit zu
>> ersparen?

> Idealerweise wird neben der Abstimmung auch die Diskussion eingespart.
> Naja, zumindest weitgehend.

sebstpatsch, heißt das hier glaub ich. Wer lesen kann...

Also ist es ein 'AzW' Aufruf zum Widerspruch (mitte der Bitte
das eben nicht zu tun) mit Widerspruchsfrist und mindest
Widersprecher. Als Mindestwidersprecheranzahl würde ich eine
Anzahl vorschlagen die gleich der Anzahl der Moderation minus
1 ist. So kann die Moderation jeden AzW abschmettern, auch wenn
einer aus der Ops. verhindert ist.

Hab ichs begriffen?

Gruß Mi×

--
"Even the fool knows you can't reach out and touch the stars, but
that doesn't stop the wise man from trying."
Judge Harry Stone, "Night Court"

Adrian Suter

unread,
Jan 22, 2003, 9:13:58 AM1/22/03
to
Tom Sander-Fischer <t....@gmx.de> scripsit:

>Es wird vorgeschlagen,
>die REGELN FÜR DIE EINRICHTUNG UND ENTFERNUNG VON USENET-GRUPPEN[1]
>um einen Teil 10 "Vereinfachtes Verfahren" zu erweitern.

Wie schon andere gesagt haben, ist es schon nach den jetzigen Regeln
möglich, ein solches vereinfachtes Verfahren durchzuführen, eine
Regeländerung ist daher nicht nötig. Es ist gewiss zuzugeben, dass ein
vereinfachtes Verfahren nur bei grosszügiger Auslegung der Regeln möglich
ist - es handelt sich ja regeltechnisch um eine "Weitere Regel", die nicht
im CfV veröffentlicht wird und erst dort gilt, sondern schon vorher, weil
ja eben kein CfV durchgeführt werden soll.

Sinnvoller als eine Erweiterung der Regeln scheint mir daher, das
vereinfachte Verfahren in die dan*-Infotexte aufzunehmen. Meines Erachtens
bietet sich das Moderationskonzept an: dort könnte die dana-Moderation
schreiben, in welcher Art von Fällen sie ein vereinfachtes Verfahren zu
akzeptieren gedenkt und wie es gegebenenfalls abläuft. Damit wäre IMHO auch
klar(er), dass kein Proponent den Anspruch auf ein vereinfachtes Verfahren
hat.

Adrian

Michael Dahms

unread,
Jan 22, 2003, 10:03:21 AM1/22/03
to
Adrian Suter wrote:
>
> Sinnvoller als eine Erweiterung der Regeln scheint mir daher, das
> vereinfachte Verfahren in die dan*-Infotexte aufzunehmen.

Dein Wort in Got^H^H^Hdes Proponenten Ohr!

Michael Dahms

Uwe Tetzlaff

unread,
Jan 22, 2003, 11:46:31 AM1/22/03
to
* Mark Obrembalski:


> Keine Sorge - da kommt schon immer wieder Stoff aus regulären
> Verfahren nach. Eine förmliche Regel für das Erschlagen von
> Schreibfehlern erscheint mir aber auch nicht angebracht. Wir
> sind hier schließlich nicht die Redaktion vom Bundesgesetzblatt.

Nein, wir sind hier sogar in de.admin.news.regeln, wo bekanntlich
alles tausendprozentig stimmen muß.

Mit so niederen Erscheinungen wie dem Bundesgesetzblatt befassen wir
uns da doch gar nicht erst.


SCNR
-ut
--
Da kann man sich lohnender mit einem Toaster unterhalten. Der
gibt wenigstens was vernünftiges raus.
(Rainer Behrendt in d.a.n-a.n über Debatten mit Rob Liebwein)

Simon Paquet

unread,
Jan 22, 2003, 12:33:38 PM1/22/03
to
And on the seventh day Adrian Suter spoke:

>Sinnvoller als eine Erweiterung der Regeln scheint mir daher, das
>vereinfachte Verfahren in die dan*-Infotexte aufzunehmen.

Gute Idee.
Ich hab mir mal ein paar Gedanken gemacht und mal ganz auf die schnelle
einen Infotext-Entwurf zusammengeschrieben, der auf eigenen Ansichten und
Erfahrungen, auf Toms RfD und auf Anregungen aus deinem Posting beruht.

Kommentare sind erwünscht und willkommen.

==========

FAQ: Durchführung von vereinfachten Verfahren
=============================================


Inhaltsverzeichnis:
===================
1. Was ist ein vereinfachtes Verfahren?
2. Wann sollte man ein VV durchführen?
3. Wie läuft ein VV ab?
4. Was unterscheidet ein vereinfachtes von einem normalen Verfahren?
5. Was haben ein vereinfachtes und ein normales Verfahren gemeinsam?
6. Was sollte ein VV noch enthalten?
7. Wann sollte ich bei einem VV Widerspruch einlegen? Wann nicht?
8. Gibt es ein Recht auf ein VV?


1. Was ist ein vereinfachtes Verfahren?
=======================================
Ein vereinfachtes Verfahren (VV) zeichnet sich dadurch aus, das ein
Änderungsvorschlag ohne vorherige Diskussion und Abstimmung sofort
umgesetzt wird.


2. Wann sollte man ein VV durchführen?
======================================
Ein VV bietet sich vor allem bei kleineren, unstrittigen Änderungen
an, wie z.B. bei Formulierungsänderungen in Chartas oder
Kurzbeschreibungen oder bei der Ausbesserung von Rechtschreib- oder
Grammatikfehlern.

Bei weitreichenderen, die Gruppenstruktur von de.* betreffenden
Änderungsvorschlägen wie z.B. bei Neueinrichtungen oder Löschungen von
Gruppen sollte ein VV nicht verwendet werden.

3. Wie läuft ein VV ab?
=======================
Zuallererst mal muß der Änderungsvorschlag ganz normal bei der
Moderation von de.admin.news.announce eingereicht werden. Nimmt die
Moderation das Verfahren an, postet sie den Änderungsvorschlag nach
de.admin.news.announce (dana), de.admin.news.groups (dang) und in alle
anderen betroffenen Gruppen.

Nun gibt es eine zweiwöchige Wartezeit in der begründete Einwände
erhoben werden können. Werden keine begründeten Einwände bei der dana-
Moderation eingereicht so wird der Vorschlag nach Ende der Wartezeit
sofort umgesetzt.

Reichen hingegen eine oder mehrere Personen begründete Einwände bei der
dana-Moderation ein, so wird das vereinfachte Verfahren beendet. Es
kann nun von Seiten des Proponenten entweder komplett abgebrochen oder
mit einem weiteren RfD oder einem CfV regulär (d.h. als normales
Verfahren) fortgesetzt werden.


4. Was unterscheidet ein vereinfachtes von einem normalen Verfahren?
====================================================================
Wie bereits in Punkt 1 angesprochen kommt das vereinfachte Verfahren
im Gegensatz zum normalen Verfahren, wie es in den Einrichtungsregeln
beschrieben ist, ganz ohne eine Diskussions- und eine Abstimmungsphase
aus.

Im Gegenzug darf ein VV nur bei kleineren, unstrittigen Änderungen
durchgeführt werden.


5. Was haben ein vereinfachtes und ein normales Verfahren gemeinsam?
====================================================================
Ein VV muß ebenso wie ein RfD in einem normalen Verfahren die folgenden
Informationen enthalten:

- Name, Status, Kurzbeschreibung und Charta der Gruppe bei der ein
Attribut geändert werden soll
- Bei moderierten Gruppen zusätzlich noch der Name des Moderators/
der Moderatoren

6. Was sollte ein VV noch enthalten?
====================================
Ein VV sollte darüberhinaus noch folgende Hinweise enthalten:

- die Tatsache, daß die Änderung unverzüglich vorgenommen wird, wenn
dieser nicht widersprochen wird
- die Adresse, bei der der Widerspruch eingelegt werden muß (die
Adresse der dana-Moderation, derzeit mode...@dana.de)
- die Frist, innerhalb der Widerspruch einlegt muß (normalerweise
sind das 14 Tage)
- eine Begründung für die angestrebte Änderung

7. Wann sollte ich bei einem VV Widerspruch einlegen? Wann nicht?
=================================================================
Bei einem VV sollte man dann Widerspruch einlegen, wenn man begründete
Einwände gegen den Änderungsvorschlag hat, z.B. wenn durch eine
Formulierungsänderung in einer Charta ein Themenbereich der bislang
ontopic war, auf einmal offtopic wird.

Nicht Widerspruch einlegen sollte man dann, wenn die Gründe, die man
gegen ein derzeit laufendes VV anführt, rein subjektiver Natur sind,
wie z.B. die Person des Vorschlagenden oder das Gruppenthema an sich.


8. Gibt es ein Recht auf ein VV?
================================
Nein, das gibt es nicht. VVs werden derzeit aufgrund einer recht
freien, aber allgemein akzeptierten Interpretation des Passus

| Weitere Regeln: Im CfV können weitere Regeln, die die hier
| aufgeführten ergänzen oder ersetzen, aufgeführt werden. Sofern
| diese Regeln den obigen widersprechen, lehnt die Moderation
| entweder diese Regeln und damit das ganze Voting ab, oder aber
| sie gelten verbindlich. Grundsätzlich werden aber Regeln, die das
| Wahlrecht bestimmter Personen oder Gruppen einschränken, nur in
| wirklich begründeten Fällen akzeptiert.

durchgeführt, es besteht allerdings kein Recht auf eine Durchführung.
Jede dana-Moderation kann die Durchführung von VVs auf Basis dieser
Regelinterpretation sofort einstellen.

Deswegen sollte man sich immer gut überlegen, ob eine beabsichtigte
Änderung wirklich mit Hilfe eines VVs durchgeführt werden kann oder
ob es nicht besser ist, diese Änderung unter Verwendung des regulären
RfD/CfV-Verfahrens durchzuführen.

Christian Pree

unread,
Jan 22, 2003, 5:48:36 PM1/22/03
to
On Mon, 20 Jan 2003 19:35:23 +0100, Tom Sander-Fischer wrote:

> 1. RfD (Request for Discussion)
> ===============================
>
> zur Einführung einer Regel für die Durchführung von
> vereinfachten Verfahren

Halte ich für unnötig (wie die meisten Vorschläge für zusätzliche
Regeln).

Das vereinfachte Verfahren wurde bereits mehrfach praktiziert, fertig.

Wenn Änderungen, dann Vereinfachungen oder Korrekturen, wo sich Regeln
als nicht sinnvoll erwiesen haben.


Christian

--
Verein für Internet-BEnutzer Österreichs (.AT): http://www.vibe.at/
http://www.viaweb.at/pree/ * Wählt detebe! http://www.logos.at/detebe
Ihr redet ueber mich. Das tut meiner Profilneurose gut.
Stefan Hager in de.talk.bizarre

Bernd Gramlich

unread,
Jan 22, 2003, 8:01:00 PM1/22/03
to
Simon Paquet wrote:

> And on the seventh day Adrian Suter spoke:
>
>>Sinnvoller als eine Erweiterung der Regeln scheint mir daher, das
>>vereinfachte Verfahren in die dan*-Infotexte aufzunehmen.
>
> Gute Idee.
> Ich hab mir mal ein paar Gedanken gemacht und mal ganz auf die
> schnelle einen Infotext-Entwurf zusammengeschrieben,

Mir ist er deutlich zu lang. Ich würde das Ganze kurz und knackig
schreiben:

Vereinfachtes Verfahren
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Für kleine Änderungsvorschläge kann die dana-Moderation dem
Proponenten ein Vereinfachtes Verfahren (VV) erlauben. Dazu wird der
Vorschlag wie ein RfD in dana, dang und allen betroffenen Gruppen
veröffentlicht und mit dem deutlichen Hinweis versehen, daß er als
angenommen gilt, wenn binnen zwei Wochen nach Veröffentlichung kein
Widerspruch bei der dana-Moderation per E-Mail eingeht.

Falls solcher Widerspruch tatsächlich ausbleibt, veröffentlicht die
dana-Moderation ein positives Result. Falls jedoch Widerspruch
erhoben wurde, wird das VV wie ein 1. RfD behandelt und in dang
diskutiert; anschließend kann mit weiteren RfDs oder einem CfV
fortgefahren werden.

Mehr Worte braucht man um die Sache nicht machen. Der passende Ort für
diesen Text ist (wie von Adrian und mir schon angedeutet) vermutlich
das Moderationskonzept.

***

Interessant ist übrigens, daß in fr.* gerade auch eine Art
vereinfachtes Verfahren diskutiert wird. Im dortigen Vorschlag soll ein
VV mindestens elf Unterzeichner haben; falls fünf Leute protestieren,
soll er in einen AAD (= RfD) umgewandelt werden. Vgl. hierzu
<cqlt2voju17o30lft...@news.teaser.net>.

Boris 'pi' Piwinger

unread,
Jan 23, 2003, 3:06:14 AM1/23/03
to
Uwe Tetzlaff <net...@nomic.de> wrote:

>> Keine Sorge - da kommt schon immer wieder Stoff aus regulären
>> Verfahren nach. Eine förmliche Regel für das Erschlagen von
>> Schreibfehlern erscheint mir aber auch nicht angebracht. Wir
>> sind hier schließlich nicht die Redaktion vom Bundesgesetzblatt.
>
>Nein, wir sind hier sogar in de.admin.news.regeln, wo bekanntlich
>alles tausendprozentig stimmen muß.

Bisher hat sich noch niemand ueber allfaellige Aenderungen,
die ich in den Regeln vorgenommen habe, beschwert.

Adrian Suter

unread,
Jan 23, 2003, 3:32:24 AM1/23/03
to
Bernd Gramlich <be...@tenuki.de> scripsit:

>> Ich hab mir mal ein paar Gedanken gemacht und mal ganz auf die
>> schnelle einen Infotext-Entwurf zusammengeschrieben,
>
>Mir ist er deutlich zu lang.

ACK.

[Guter Entwurf gesnippt]

>Mehr Worte braucht man um die Sache nicht machen. Der passende Ort für
>diesen Text ist (wie von Adrian und mir schon angedeutet) vermutlich
>das Moderationskonzept.

Mir schiene es sinnvoll, noch einen Absatz anzufügen, der sagt, für welche
Fälle ein vereinfachtes Verfahren sinnvoll ist und durch die Moderation
normalerweise zugelassen wird. In erster Linie handelt es sich bei
vereinfachten Verfahren ja darum, Versäumtes nachzuholen (z.B.
Chartaänderung, wenn für ein Thema eine speziellere Gruppe existiert, diese
Chartaänderung aber bei Einrichtung dieser spezielleren Gruppe übersehen
worden ist).

Adrian

Simon Paquet

unread,
Jan 23, 2003, 8:41:13 AM1/23/03
to
And on the seventh day Bernd Gramlich spoke:

>>>Sinnvoller als eine Erweiterung der Regeln scheint mir daher, das
>>>vereinfachte Verfahren in die dan*-Infotexte aufzunehmen.
>>
>> Gute Idee.
>> Ich hab mir mal ein paar Gedanken gemacht und mal ganz auf die
>> schnelle einen Infotext-Entwurf zusammengeschrieben,
>
>Mir ist er deutlich zu lang. Ich würde das Ganze kurz und knackig
>schreiben:
>
> Vereinfachtes Verfahren
> ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
> Für kleine Änderungsvorschläge kann die dana-Moderation dem
> Proponenten ein Vereinfachtes Verfahren (VV) erlauben. Dazu wird der
> Vorschlag wie ein RfD in dana, dang und allen betroffenen Gruppen
> veröffentlicht und mit dem deutlichen Hinweis versehen, daß er als
> angenommen gilt, wenn binnen zwei Wochen nach Veröffentlichung kein
> Widerspruch bei der dana-Moderation per E-Mail eingeht.
>
> Falls solcher Widerspruch tatsächlich ausbleibt, veröffentlicht die
> dana-Moderation ein positives Result. Falls jedoch Widerspruch
> erhoben wurde, wird das VV wie ein 1. RfD behandelt und in dang
> diskutiert; anschließend kann mit weiteren RfDs oder einem CfV
> fortgefahren werden.
>
>Mehr Worte braucht man um die Sache nicht machen. Der passende Ort für
>diesen Text ist (wie von Adrian und mir schon angedeutet) vermutlich
>das Moderationskonzept.

Das ist gut, kurz und prägnant, so wie ich es mir eigentlich immer
wünsche und von der Länge her für das Moderationskonzept auch gut
geeignet, allerdings läßt dein Text einen Neuling doch sehr im dunklen
darüber, was ein VV jetzt ist, was er dabei beachten muß, wie das mit dem
Widerspruch funktioniert usw.

Deshalb hab ich meinen Text jetzt mal unter
http://usenet.babylonsounds.com/vv_faq.html eingestellt, falls es
jemand etwas genauer wissen möchte.

Ludwig Boeckel

unread,
Jan 23, 2003, 11:54:42 AM1/23/03
to
Adrian Suter <adrian...@wortrei.ch> schrieb

> Mir schiene es sinnvoll, noch einen Absatz anzufügen, der sagt, für welche
> Fälle ein vereinfachtes Verfahren sinnvoll ist und durch die Moderation
> normalerweise zugelassen wird.

Absatz? Dafür reicht auch ein Einschub (Halbsatz oder Klammer) mit einem
Beispiel, sonst landet man schnell wieder bei Simons ausführlicher Version.

Ludwig

Egon Vellusig

unread,
Jan 23, 2003, 4:08:32 PM1/23/03
to
Felix Wiemann <Felix....@gmx.net> wrote:

>> 1. RfD (Request for Discussion)
>> ===============================
>>
>> zur Einführung einer Regel für die Durchführung von
>> vereinfachten Verfahren
>
> NACK. Das ist überflüssig und macht die Regeln unübersichtlicher.

AOL :-)

> NACK. Wenn jemand ein geregeltes Verfahren mit RfD und CfV will, dann soll
> er das auch kriegen. *Ein* begründeter Einspruch reicht IMO.

NAK, ein, zwei Elche haben immer Langeweile.

> Nein. Die bisherigen Verfahren waren "abgesichert". Wenn du mit
> "abgesichert" meinst, dass irgendein Recht auf ein vereinfachtes Verfahren
> besteht, ist die Regel böse[tm], weil dann jeder Newbie ein vereinfachtes
> Verfahren vorschlagen kann.

Davon geht doch die Welt nicht unter, davon erfährst Du möglicherweise
gar nichts. Nicht alles was an die Moderation geht, erscheint auch in
dana.

> Ich finde es überhaupt nicht schlimm, dass die Moderation über Ausnahmen
> entscheiden kann, schließlich wurde sie gewählt. Und auf diese Weise hat es
> doch bisher gut funktioniert.

Das kann sie ohnehin.

Schöne Grüße, Egon

--
Egon Vellusig - D-93309 Kelheim, Donaustr. 11
Tel: +49 171 2081535 - http://www.vellusig.de
*************** Abgeordnete sind bestechlich ***************

Stephan Manske

unread,
Jan 23, 2003, 4:20:07 PM1/23/03
to
simon....@t-online.de (Simon Paquet) schrieb:

> FAQ: Durchführung von vereinfachten Verfahren
> =============================================

> 1. Was ist ein vereinfachtes Verfahren?


> =======================================
> Ein vereinfachtes Verfahren (VV) zeichnet sich dadurch aus, das ein
> Änderungsvorschlag ohne vorherige Diskussion und Abstimmung sofort
> umgesetzt wird.

..., wenn ein Widerspruch unterbleibt.

> 2. Wann sollte man ein VV durchführen?
> ======================================

> Bei weitreichenderen, die Gruppenstruktur von de.* betreffenden


> Änderungsvorschlägen wie z.B. bei Neueinrichtungen oder Löschungen von
> Gruppen sollte ein VV nicht verwendet werden.

> 4. Was unterscheidet ein vereinfachtes von einem normalen Verfahren?
> ====================================================================

> Im Gegenzug darf ein VV nur bei kleineren, unstrittigen Änderungen
> durchgeführt werden.

einmal "sollte nicht", einmal "darf nur" -> Inkonsistenz: Ich wäre
hier für ein "sollte"


> 5. Was haben ein vereinfachtes und ein normales Verfahren gemeinsam?
> ====================================================================
> Ein VV muß ebenso wie ein RfD in einem normalen Verfahren die folgenden
> Informationen enthalten:
>
> - Name, Status, Kurzbeschreibung und Charta der Gruppe bei der ein
> Attribut geändert werden soll
> - Bei moderierten Gruppen zusätzlich noch der Name des Moderators/
> der Moderatoren
>
>
> 6. Was sollte ein VV noch enthalten?
> ====================================
> Ein VV sollte darüberhinaus noch folgende Hinweise enthalten:
>
> - die Tatsache, daß die Änderung unverzüglich vorgenommen wird, wenn
> dieser nicht widersprochen wird
> - die Adresse, bei der der Widerspruch eingelegt werden muß (die
> Adresse der dana-Moderation, derzeit mode...@dana.de)
> - die Frist, innerhalb der Widerspruch einlegt muß (normalerweise
> sind das 14 Tage)


NACK, das sind alles Dinge, die IMO rein *müssen*.


> 7. Wann sollte ich bei einem VV Widerspruch einlegen? Wann nicht?
> =================================================================
> Bei einem VV sollte man dann Widerspruch einlegen, wenn man begründete
> Einwände gegen den Änderungsvorschlag hat, z.B. wenn durch eine
> Formulierungsänderung in einer Charta ein Themenbereich der bislang
> ontopic war, auf einmal offtopic wird.
>
> Nicht Widerspruch einlegen sollte man dann, wenn die Gründe, die man
> gegen ein derzeit laufendes VV anführt, rein subjektiver Natur sind,
> wie z.B. die Person des Vorschlagenden oder das Gruppenthema an sich.

Würde ich komplett weglassen. Der letzte Absatz ist - einmal davon
abgeseheen, daß auch wir keine Wählergewissensüberprüfung vornehmen -
nichts VV-Besonderes, aus diesen Gründen sollte man auch bei einem
CfV nicht mit Nein stimmen.

Ansonsten klingt es wirklich gut. Danke.

Ciao, Stephan

--
E-Mail: ste...@manske-net.de - WWW: http://stephan.manske-net.de/ //
PGP 2.6.3i \X/
Baut der Knecht beim Ernten Scheiss,
bekommt er vom Bauern Feldverweis.

Simon Paquet

unread,
Jan 24, 2003, 7:05:38 AM1/24/03
to
And on the seventh day Stephan Manske spoke:

[Änderungsvorschläge zu den Punkten 1, 4 und 6]
Hab ich übernommen. Danke.

>> 7. Wann sollte ich bei einem VV Widerspruch einlegen? Wann nicht?
>> =================================================================
>> Bei einem VV sollte man dann Widerspruch einlegen, wenn man begründete
>> Einwände gegen den Änderungsvorschlag hat, z.B. wenn durch eine
>> Formulierungsänderung in einer Charta ein Themenbereich der bislang
>> ontopic war, auf einmal offtopic wird.
>>
>> Nicht Widerspruch einlegen sollte man dann, wenn die Gründe, die man
>> gegen ein derzeit laufendes VV anführt, rein subjektiver Natur sind,
>> wie z.B. die Person des Vorschlagenden oder das Gruppenthema an sich.
>
>Würde ich komplett weglassen. Der letzte Absatz ist - einmal davon
>abgeseheen, daß auch wir keine Wählergewissensüberprüfung vornehmen -
>nichts VV-Besonderes, aus diesen Gründen sollte man auch bei einem
>CfV nicht mit Nein stimmen.

Du hast recht, das es nichts besonderes. Der Unterschied zu einem CfV
liegt aber darin, das bei einem VV schon der Widerspruch einer Person
ausreicht, um die Sache zu kippen. Bei CfVs gleichen sich solche
NEIN-Stimmen oft mit Sympathie-JA-Stimmen wieder aus, weshalb hier die
Problematik nicht dasselbe Ausmaß hat.

Deswegen wollte ich den letzten Absatz lieber behalten.

>Ansonsten klingt es wirklich gut. Danke.

Gern geschehen. Falls ihr Bernds Vorschlagtext ins Mod-Konzept übernehmt
könnt ihr da ja auch noch auf die FAQ verweisen. Sollte kein großer
Widerspruch kommen reiche ich die auch mal bei AMK in dai ein.

Simon
--
Vereinfachte Verfahren-FAQ: www.babylonsounds.com/usenet/vv_faq.html

Henning Sponbiel

unread,
Jan 24, 2003, 11:13:22 AM1/24/03
to
Felix Wiemann wrote:

> Aber nicht ein Verfahren proponieren. Von jemandem, der ein Verfahren
> proponiert, erwarte ich, dass er die Infotexte in dai gelesen hat und
> einige Zeit in dang mitgelesen hat.

Dem ist aber haeufig nicht so.


Henning
--
gelobt sei, was hart macht, gepriesen sei detebe.
Rita "Maharani" Fernsler in de.talk.bizarre (detebe)

Kai Norhausen

unread,
Jan 24, 2003, 3:32:28 PM1/24/03
to
Henning Sponbiel wrote on Fri, 24 Jan 2003 17:13:22 +0100:

> Felix Wiemann wrote:
>
>> Aber nicht ein Verfahren proponieren. Von jemandem, der ein Verfahren
>> proponiert, erwarte ich, dass er die Infotexte in dai gelesen hat und
>> einige Zeit in dang mitgelesen hat.
>
> Dem ist aber haeufig nicht so.

... was die "alteingesessenen" dang-ler dann oftmals dazu bringt, sich
schon wegen Nichtig- und Kleinigkeiten (wie eine Horde Geier auf das
Aas) auf diese zu stürzen.

Kai
--
>Dabei sollte man auch nicht vergessen zu erwähnen, daß Jauch gleich 4
>Töchter hat - ob es da auf Dauer nicht billiger ist, die
>Telefongesellschaft zu kaufen?
Noch billiger wäre es, die Töchter zu verkaufen. (Gunther Schmidt in drtm)

Henning Sponbiel

unread,
Jan 25, 2003, 6:08:01 AM1/25/03
to
Kai Norhausen wrote:

>>> Aber nicht ein Verfahren proponieren. Von jemandem, der ein Verfahren
>>> proponiert, erwarte ich, dass er die Infotexte in dai gelesen hat und
>>> einige Zeit in dang mitgelesen hat.
>>
>> Dem ist aber haeufig nicht so.
>
> ... was die "alteingesessenen" dang-ler dann oftmals dazu bringt, sich
> schon wegen Nichtig- und Kleinigkeiten (wie eine Horde Geier auf das
> Aas) auf diese zu stürzen.

Lass mich das in 2 Schritten beantworten.

a)

Bei der dana-Moderation schlagen manchmal RfDs auf, die unter aller
Kanone sind. Wenn dann keiner der Verfahrensbetreuer wirklich Lust /
Zeit hat, sich des Themas anzunehmen, wird der Proponent an
moder...@dana.de verwiesen, wo er Hilfe fuer die Erstellung eines RfD
erhaelt (haeufig hoert man uebrigens nie wieder etwas von solchen
Proponenten).

Bei den Verfahren, die sofort angenommen werden, bemueht sich der
jeweilige Verfahrensbetreuer darum, dass der RfD allen Anforderungen
genuegt. Manchmal wird dem Proponenten auch von dem RfD abgeraten, weil
der Verfahrensbetreuer aus den verschiedensten Gruenden (es gibt bereits
eine passende Gruppe, Thema zu eng, kein Traffic etc) keine Chancen fuer
das Verfahren sieht.

Treten waehrend des RfD Probleme auf, geben die Verfahrensbetreuer
i.d.R. Tipps und Hinweise, wie sich der Proponent verhalten sollte, was
er nachliefern sollte usw. Allerdings klappt das nur bei Proponenten,
die nicht beratungsresistent sind. Patzige Proponenten haben es sich
selber zuzuschreiben, wenn sie ihr Verfahren in den Sand setzen.


b)

Die Frage ist, was die jeweiligen Nichtig- und Kleinigkeiten sind.
Unsauberkeiten werden ueberall nicht gern gesehen, ob es ein
KFZ-Werkstatt ist oder woanders.

Meiner Erfahrung nach ist die Diskussion in dang meist konstruktiv in
der Sache, allerdings manchmal auch direkt in der Form (was von manchen
Proponenten falsch aufgefasst wird).

Nimm das Beispiel des Einrichtungverfahrens de.soc.militaer: Die
Diskussion ist voellig normal verlaufen - bis die Hinweise auf die
Pointer auftauchten. Da entstand dann bei einigen Leuten (u.a. auch bei
mir) der Eindruck, dass hier eine Gruppe mit unlauteren Mitteln
durchgedrueckt werden sollte. Wenn ein / der Proponent dann diesen
Eindruck durch sein uneinsichtiges Auftreten noch verstaerkt, muss er
sich nicht wundern, wenn er mit seinem Verfahren auflaeuft.

Christoph Garbers

unread,
Jan 25, 2003, 1:25:34 PM1/25/03
to
* Henning Sponbiel <spon...@gmx.net>:

> Bei der dana-Moderation schlagen manchmal RfDs auf, die unter aller
> Kanone sind. Wenn dann keiner der Verfahrensbetreuer wirklich Lust /
> Zeit hat, sich des Themas anzunehmen, wird der Proponent an
> moder...@dana.de verwiesen, wo er Hilfe fuer die Erstellung eines RfD

mentoren


> erhaelt (haeufig hoert man uebrigens nie wieder etwas von solchen
> Proponenten).

Christoph

Jens Müller

unread,
Jan 26, 2003, 1:46:52 PM1/26/03
to
Stefan Rosskopf <kiezki...@gmx.de> writes:

>> Nach Ablauf der Frist veröffentlicht die Moderation von
>> de.admin.news.announce eine Liste der Personen (E-Mail-Adresse +
>> Realname), die der Änderung widersprochen haben; haben weniger als
>> 5 Personen Widerspruch gegen die Änderung eingelegt, so gilt sie
>> als angenommen, andernfalls ist das vereinfachte Verfahren
>

> Bischen sehr willkuerlich...
> Was waere dagegen einzuwenden, wenn stattdessen sofort mit einer
> ganz normalen Abstimmung gestartet wird- ohne vorhergehende
> Diskussion, die ja angeblich nicht notwendig ist?
>
> Ich sehe es als sehr misslich an, wenn jemand, der gegen etwas
> ist, dazu gezwungen werden soll Einspruch einzulegen, um zu
> erreichen, dass (moeglicherweise) auch die Leute, die fuer etwas
> sind, ein Stimmrecht bekommen.

Schlimmer: Nicht nur derjenige muß Einspruch einlegen, sondern er muß
auch noch vier weitere Leute dazu bringen.
--
What we call evil is simply ignorance bumping its head in the dark. [Henry Ford]

Jens Müller

unread,
Jan 26, 2003, 1:51:22 PM1/26/03
to
dar...@gmx.de (Volker "Darkon" Riehl) writes:

> Der Einspruch sollte schon begründet sein, aber ob er berechtigt ist,
> braucht nicht überprüft zu werden.

Damit ich Dich richtig verstehe: "begründet" bedeutet hier soviel wie
"enthält einen Abschnitt, der sich Begründung nennt" und "berechtigt"
bedeutet das, was üblicherweise (in der Juristerei) mit "begründet"
ausgedrückt wird?
--
Life without industry is guilt, and industry without art is brutality.
[John Ruskin]

chiapas

unread,
Jan 26, 2003, 6:06:45 PM1/26/03
to

Joerg Schleicher schrieb:
>
> Allerdings sollte man ueberdenken, ob man auch ein VV nicht
> grundsaetzlich mit einem RfD starten sollte. Kommen statt
> Diskussionen nur "[x] make it so"-Wortmeldungen, geht man
> statt zum 2.RfD/1.CfV zum VV ueber.
>

Natürlich. Es ist nicht einzusehen, warum selbst bei kleinen
Aenderungen nicht diskutiert werden soll/kann. Das Ausmass der
Diskussion ergibt sich aus der Umstrittenheit einer Frage ganz von
selbst, ein CfA sieht mir da zu sehr nach einer "Bitte um
Nichtdiskutieren" aus. Das braucht es nicht. Und was den 2.RfD
betrifft: was schadet es, wenn eine zweite, dreiwöchige Phase sowie
eine Abstimmung eingeschaltet wird, bevor man zur Realisation der
"geringfügigen Aenderung" schreitet? Eine Aenderung, die es so eilig
hat, dass sie nicht 6 Wochen warten kann, ist wohl kaum als
geringfügig einzustufen.

Den einzigen Vorteil, den ich in einem vereinfachten Verfahren sehen
kann, ist die Umgehung der manipulierten Pseudoabstimmungen, eines
Instrumentes das allerdings sehr leicht wieder hervorgeholt werden
kann, wenn die Chose den üblichen Notorikern nicht passen sollte.

Insofern kein echter Fortschritt.

> Viele Gruesse
> Joerg

--
Für Live-Diskussion zu diesem Thema: ----------------------
irc.swissirc.ch - channel: #usenet-friends - nick: chiapas
----------------------- come & chat -----------------------
Don't know what IRC means? --> go to http://www.mirc.com/

Volker Darkon Riehl

unread,
Jan 26, 2003, 8:24:54 PM1/26/03
to
Hiho,

> Damit ich Dich richtig verstehe: "begründet" bedeutet hier soviel wie
> "enthält einen Abschnitt, der sich Begründung nennt"

und ohne Logik-Kompensator verständlich ist.

Ein "Finde ich Mist." ist keine Begründung.
"finde ich Mist, weil die Aufteilung nicht dem Bedarf entspricht." ist
schon ein Begründung.

> und "berechtigt"
> bedeutet das, was üblicherweise (in der Juristerei) mit "begründet"
> ausgedrückt wird?

Nein. Ob diese Argumentation als Richtig anerkannt wird, kann im Laufe
des RfD dann herausgefunden werden.

Volker aka darkon
--
(. .) "Weißt du, es gibt soviele verschiedene
( Y ) Lebewesen auf dieser Welt, und sie alle
(:)x(:) sind auf ihre Art wichtig und wertvoll."
(O)-(O) - Kermit der Frosch

Tom Sander-Fischer

unread,
Jan 27, 2003, 5:16:11 PM1/27/03
to
Dirk Moebius <Dirk.M...@pudel.in-berlin.de>:

[...]
> ich hielte es sogar für sinnvoll, wenn ein einzelner Widerspruch
> genügte - ohne daß der Proponent das Recht hat, ihn als unbegründet
> oder nicht nachvollziehbar zu deklarieren.

Ist so im 2.RfD drin.

[...]

Tom
--
...und wech

Tom Sander-Fischer

unread,
Jan 27, 2003, 5:16:12 PM1/27/03
to
Michael Dahms <michae...@gkss.de>:

> Tom Sander-Fischer wrote:
>>
>> zur Einführung einer Regel für die Durchführung von
>> vereinfachten Verfahren
>

> Ogottogott! Muß das auch noch in eine Regel gegossen werden? Können
> wir nicht einfach so vorgehen, wie bei
> <VV-Charta-de.comp.os.uni...@dana.de>?

Das ist kein Widerspruch.

Tom
--
...und wech

Tom Sander-Fischer

unread,
Jan 27, 2003, 5:16:13 PM1/27/03
to
Felix Wiemann <Felix....@gmx.net>:

[...]


> Ich finde es überhaupt nicht schlimm, dass die Moderation über
> Ausnahmen entscheiden kann, schließlich wurde sie gewählt. Und auf
> diese Weise hat es doch bisher gut funktioniert.

Wie oft kann man eine "Ausnahme" machen, bis sie keine Ausnahme mehr ist?
Ab wann sollte man Ausnahmen in die Regeln schreiben?

Tom
--
...und wech

Tom Sander-Fischer

unread,
Jan 27, 2003, 5:16:14 PM1/27/03
to
Simon Paquet <simon....@t-online.de>:

> And on the seventh day Adrian Suter spoke:
>
>>Sinnvoller als eine Erweiterung der Regeln scheint mir daher, das
>>vereinfachte Verfahren in die dan*-Infotexte aufzunehmen.
>
> Gute Idee.

AOL.

Tom Sander-Fischer

unread,
Jan 27, 2003, 5:16:14 PM1/27/03
to
Adrian Suter <adrian...@wortrei.ch>:

[...]


> Wie schon andere gesagt haben, ist es schon nach den jetzigen Regeln
> möglich, ein solches vereinfachtes Verfahren durchzuführen, eine
> Regeländerung ist daher nicht nötig.

Nach den jetzigen Regeln ist _Alles_ möglich.

[...]


> Sinnvoller als eine Erweiterung der Regeln scheint mir daher, das
> vereinfachte Verfahren in die dan*-Infotexte aufzunehmen.

Das ist sicher sinnvoll und Simon ist da ja auch auf einem guten Weg.

> Meines Erachtens bietet sich das Moderationskonzept an: dort könnte
> die dana-Moderation schreiben, in welcher Art von Fällen sie ein
> vereinfachtes Verfahren zu akzeptieren gedenkt und wie es
> gegebenenfalls abläuft. Damit wäre IMHO auch klar(er), dass kein
> Proponent den Anspruch auf ein vereinfachtes Verfahren hat.

Nack. Das Mod-konzept ist nicht der richtige Ort für Regeln.

Tom
--
...und wech

Tom Sander-Fischer

unread,
Jan 27, 2003, 5:16:15 PM1/27/03
to
Bernd Gramlich <be...@tenuki.de>:

[...]
> Unnötig. Vereinfachte Verfahren fallen meines Erachtens unter die
> Gestaltungsfreiheit der Moderation.

Ja, sehe ich auch so. Aber wenn es auf Dauer als Sonderregel angewandt
wird, sollte man es IMHO auch in den Regeln klar als Möglichkeit
darstellen.

> Wenn Du ein paar schriftliche
> Ideen dazu festhalten willst, dann wäre das Moderationskonzept der
> geeignetste Ort.

Nack.
Das Moderationskonzept sollte IMHO darstellen, wie die Moderation auf Basis
der existierenden Regeln seinen Job machen will. Es sollte aber nicht die
Regeln selbst festlegen.

[...]
> Entsprechend den Gepflogenheiten von de.alt.admin fände ich es
> sinnvoll, wenn ein begründeter und nachvollziehbarer Widerspruch einer
> einzigen Person genügen würde.

Das "begründet" habe ich im 2. RfD komplett gestrichen.

>> [2] <VV-Charta-de.comp.os.uni...@dana.de>
>> [3] <rfd1-chartaanpassung-...@dana.de>
>> [4] <rfd2-chartaanpassung-...@dana.de>
>
> Die Tatsache, daß diese Verfahren auch ohne explizite Regel
> unproblematisch waren, spricht gegen Deinen Vorschlag.

Nein. Diese Tatsache spricht dafür, diese mittlerweile eingebürgerte Regel
auch mal zu kodifizieren.

Tom
--
...und wech

Tom Sander-Fischer

unread,
Jan 27, 2003, 5:16:17 PM1/27/03
to
Stefan Rosskopf <kiezki...@gmx.de>:

> Tom Sander-Fischer <t....@gmx.de> schrieb:


>
>> Nach Ablauf der Frist veröffentlicht die Moderation von
>> de.admin.news.announce eine Liste der Personen (E-Mail-Adresse +
>> Realname), die der Änderung widersprochen haben; haben weniger als
>> 5 Personen Widerspruch gegen die Änderung eingelegt, so gilt sie
>> als angenommen, andernfalls ist das vereinfachte Verfahren
>
> Bischen sehr willkuerlich...

Stimmt. Die Anzahl 5 ist hier sicher willkürlich, man könnte genausogut nur
einen Widerspruch verlangen, um das vereinfachte Verfahren zu beenden.
Da das hier auch bei anderen noch Anklang, werde ich das im 2. RfD
ändern.

> Was waere dagegen einzuwenden, wenn stattdessen sofort mit einer
> ganz normalen Abstimmung gestartet wird- ohne vorhergehende
> Diskussion, die ja angeblich nicht notwendig ist?

Ich denke, dass man das nicht generell sagen kann, ob wirklich keine
Diskussion nötig ist oder nicht. Wenn Widerspruch zu einem VV kommt, so ist
davon auszugehen, dass die Änderung so wie vorgeschlagen nicht allseits
gewünscht ist. Damit entsteht also offenkundig Diskussionsbedarf, zumindest
zwischen Proponent und Widersprechendem. Deshalb sollte IMHO auch die
Möglichkeit bestehen, dass diskutiert wird. Ein unmittelbar möglicher CfV
würde diese Möglichkeit beschneiden.

> Ich sehe es als sehr misslich an, wenn jemand, der gegen etwas
> ist, dazu gezwungen werden soll Einspruch einzulegen,

Naja, auch bei einem normalen Verfahren muss ich mir die Mühe einer Mail an
den Wahlaccount machen, wenn ich meinem Begehren, den Status quo
beizubehalten Ausdruck verleihen will. Viel was Anderes ist der Widerspruch
im VV auch nicht.

[...]
>>In der Vergangenheit kam es mehrfach zu Verfahren, deren
>>Änderungsumfang und deren Widerspruchspotential derart gering war,
>>dass ein vereinfachtes Verfahren wie oben beschrieben durchaus
>>angezeigt erschien. Als Beispiel
>
> Dann kann auch kurz eine Abstimmung gestartet werden...

Das vereinfachte Verfahren soll insbesondere auch dann angewandt werden
können, wenn der Änderungsgegenstand so marginal ist[1], dass befürchtet
werden muss, dass sich nur wenige Leute die Mühe machen abzustimmen,
sodaß eventuell die Mindeststimmenzahl der eigentlich sinnvollen
Änderung im Wege stünde.

Tom

[1]
s. z.B:
<VV-Charta-de.comp.os.uni...@dana.de>
oder
<VV-RfD1-Tagline-de.comp.h...@dana.de>

--
...und wech

Tom Sander-Fischer

unread,
Jan 27, 2003, 5:16:16 PM1/27/03
to
Andreas Riedel <andreas...@hrz.tu-chemnitz.de>:

> Tom Sander-Fischer schrieb:
>> Diese Verfahren sind bereits vereinfacht im Sinne der vorgeschlagenen
>> Regelung durchgeführt worden, ohne dass die Einrichtungsregeln bisher
>> ein solches Verfahren vorsehen.
>
> Eben. Das ging sehr bequem über eine Sonderregel. Damit kann die
> Moderation frei entscheiden, ob ein Vorschlag für ein vereinfachtes
> Verfahren zugelassen wird, oder nicht.

Ja, das hat in der Vergangenheit gut funktioniert. Ich bin aber der
Meinung, dass das Instrument "Sonderregel" nciht dazu dienen kann, immer
wieder in gleicher Weise angewandt zu werden. Es ist dazu da, besondere
Regeln für besondere Situationen zu ermöglichen. Wenn sich eine bestimmte
Verfahrensweise aber häufiger etabliert, sollte man sie in den Regeln auch
als Standardmöglichkeit vorsehen.

>> Die obige Regelung wird deshalb vorgeschlagen, um der Netzgemeinde für
>> die Zukunft die Möglichkeit eines durch die Einrichtungsregeln
>> abgesicherten "vereinfachten Verfahrens" zu geben.
>
> Die "Absicherung" ist ziemlich wage. Was genau ist z.B. eine
> unwesentliche Änderung?

Ich denke, dass ich dafür Beispiele gebracht habe.

> Wie wird man sich wehren, wenn besonders nette
> Mitmenschen in Berufung auf die neue Regel dutzendweise völlig sinnlose
> "vereinfachte Verfahren" einreichen?

Dann wird man sie moderationsseitg entsprechend beraten, dass ihr
Änderungsbegehren wohl für ein VV ungeeignet ist.

> Der einzige Nachteil der momentanen Situation ist, daß sich die
> Möglichkeit dieser Sonderregel nicht in den Infotexten findet. Imho kann
> man damit aber leben - die geeigneten Verfahren kommen in aller Regel
> von erfahrenen Netizen. Außerdem kann man auch einen kleinen Absatz dazu
> ins dana-Manual aufnehmen, ohne jede Regeländerung.

Ich bin dafür, dass die generellen Verfahrensweise, die das Netz vorsieht
auch in den Regeln aufgeführt sind. Eine Sonderegel sollte sich IMHO, wenn
sie sich etabliert hat, in die Regeln aufgenommen werden.

Tom
--
...und wech

Tom Sander-Fischer

unread,
Jan 27, 2003, 5:16:19 PM1/27/03
to
Niels Bock <n...@expires-2003-01-31.arcornews.de>:

[...]
> Für besser halte ich die Formulierung:
> ____________
>
> Für kleinere Änderungen (z. B. in Charta oder Kurzbeschreibung),
> die nur geringen Widerspruch erwarten lassen, kann ein...
> ____________
>
> Damit hätte man durch die Beschränkung auf Änderungen zugleich
> herausgestrichen, daß damit weder Gruppeneinrichtungen noch
> -löschungen machbar sind.

Ack. Ist (so ähnlich) im 2. RfD drin.

[...]
> Ich halte es für inkonsequent, einen qualifizierten Einspruch zu
> fordern und bei seiner Wirkung (wie weiter unten im Vorschlag
> ausgeführt) ausschließlich auf die Zahl der eingehenden Einsprüche
> abzustellen. Entweder sollte man auf das Erfordernis einer
> Begründung verzichten oder die Moderation über jeden einzelnen
> Einspruch seinem Inhalt nach entscheiden lassen, was aber wohl
> kaum zu einer Vereinfachung und Entlastung beitragen würde.

Ack.
Das "qualifiziert" ist mittlerweile aus dem Vorschlag raus.

Tom
--
...und wech

Tom Sander-Fischer

unread,
Jan 27, 2003, 5:16:20 PM1/27/03
to
Simon Paquet <simon....@t-online.de>:

[...]
> Besser:
> Für kleinere Änderungen (z.B. Formulierungsänderungen in Charta oder
> Kurzbeschreibung) kann ein vereinfachtes Verfahren durchgeführt
> werden, bei dem der Änderungsvorschlag ohne vorherige Diskussion und
> Abstimmung umgesetzt wird, sofern dieser Änderung nicht qualifiziert
> widersprochen wird.

Danke. Ist übernommen.

[CfA]
> Warum jetzt hier wieder einen Anglizismus einführen. Die bestehenden
> Anglizismen sind ja sinnvoll und historisch bedingt, aber solche
> Neuerungen sind das nicht.
>
> Besser:
> Ein vereinfachtes Verfahren - oder kurz VV - beginnt mit dessen
> Veröffentlichung in de.admin.news.announce und muß dieselben
> Anforderungen wie ein RfD (siehe Teil 4) erfüllen. Es darf zudem
> keine Unklarheiten bzgl. der Gruppenattribute enthalten.

Auch übernommen. Thanx.

[...]
> Wunderbar. Wie man sieht funktioniert das ganze doch prima auch ohne
> das wir dafür die Regeln weiter aufblähen müssen. Also können wir das
> ganze auch gleich so lassen wie es derzeit ist.

Da habe ich eine andere Meinung: eine Sonderregel, die zur Gewohnheit wird,
sollte irgendwann in den Standard aufgenommen werden.

[...]


>>Die obige Regelung wird deshalb vorgeschlagen, um der Netzgemeinde für
>>die Zukunft die Möglichkeit eines durch die Einrichtungsregeln
>>abgesicherten "vereinfachten Verfahrens" zu geben.
>

> Die dadurch entstehenden Vorteile sind mir nicht ganz klar. Kannst du
> diese mal bitte erläutern.

Das Verfahren ist dann klar definiert und muss nicht jedesmal neu erfunden
werden. Ich halte es für ein Gebot der Transparenz und Fairness, dass die
Regeln, die hier üblicherweise angewandt werden (und bei einer mehrfachen
bisherigen Anwendung des VV kann man schon von üblicherweise reden) auch im
Regeltext für jeden auffindbar sind.

Tom
--
...und wech

Tom Sander-Fischer

unread,
Jan 27, 2003, 5:16:21 PM1/27/03
to
Marc Langer <reply-...@marclanger.de>:

> Am Mon, 20 Jan 2003 19:35:23 +0100 schrieb Tom Sander-Fischer:
>> Nach Ablauf der Frist veröffentlicht die Moderation von
>> de.admin.news.announce eine Liste der Personen (E-Mail-Adresse +
>> Realname), die der Änderung widersprochen haben; haben weniger als
>> 5 Personen Widerspruch gegen die Änderung eingelegt, so gilt sie
>> als angenommen, andernfalls ist das vereinfachte Verfahren

>> gescheitert.
>
> Hier fehlt ein Hinweis auf "ernsthafte und wohl begründete"
> Widersprüche. Ein destruktives "PROTEST !!!1" ohne fundierte
> Begründung sollte keinesfalls ausreichend sein, um das vereinfachte
> Verfahren zu torpedieren.

Was sind "ernsthafte und wohl begründete Widersprüche"? Ich denke, dass die
Moderation im Zweifel da in Enscheidungsprobleme kommt, die ich ihr
eigentlich nicht aufbürden will. Wenn jemand Protest einlegt, wird ein
normales Verfahren draus. Ende. In den bsiherigen VV war das auch wriklich
kein Problem, es kamen keine unbegründeten Proteste.

>> Nach einem Scheitern kann es als normaler (1.)RfD
>> fortgesetzt oder aufgegeben werden. Im Übrigen sind die Regelungen
>> aus Teil 8 sinngemäß anzuwenden.
>
> Warum nicht optional auch direkt CfV? Wenn der Vorschlag kritikwürdig
> ist, wird sich ohnehin schon eine Diskussion in dang ergeben haben,
> dann kann man die noch ein paar Tage beobachten und entscheiden, ob
> man einen veränderten Vorschlag als RfD einbringen oder direkt eine
> Abstimmung starten möchte.

Man kann auch direkt nach dem Widerspruch das VV als RfD einbringen und 14
Tage späte den CfV anschliessen, der Zeitverzug ist marginal.



>> Diese Verfahren sind bereits vereinfacht im Sinne der vorgeschlagenen
>> Regelung durchgeführt worden, ohne dass die Einrichtungsregeln bisher
>> ein solches Verfahren vorsehen.
>>

>> Die obige Regelung wird deshalb vorgeschlagen, um der Netzgemeinde
>> für die Zukunft die Möglichkeit eines durch die Einrichtungsregeln
>> abgesicherten "vereinfachten Verfahrens" zu geben.
>

> Als Nachteil erkauft man sich ganz klar den geringeren
> Entscheidungsspielraum für den Einzelfall. Die oben genannten
> Ergänzungen/Fragen lassen sich durchaus in verscheidenen Fällen anders
> beurteilen, ein zu strenges Korsett durch die Regeln ist destruktiv.

Da habe ich eine andere Meinung: eine Sonderregel, die zur Gewohnheit wird,
sollte irgendwann in den Standard aufgenommen werden.

[...]

Tom
--
...und wech

Bernd Gramlich

unread,
Jan 27, 2003, 8:45:56 PM1/27/03
to
Tom Sander-Fischer wrote:

> Wenn Widerspruch zu einem VV kommt, so ist davon auszugehen, dass die
> Änderung so wie vorgeschlagen nicht allseits gewünscht ist. Damit
> entsteht also offenkundig Diskussionsbedarf, zumindest zwischen
> Proponent und Widersprechendem. Deshalb sollte IMHO auch die
> Möglichkeit bestehen, dass diskutiert wird. Ein unmittelbar
> möglicher CfV würde diese Möglichkeit beschneiden.

Nach Deinem Modell sähe ein widersprochenes VV in dana also wie folgt
aus:

(1) VV: $Thema
(2) Widerspruch: $Thema
(3) 1. RfD: $Thema
(4) 1. CfV: $Thema

Ich finde, daß man mindestens (2) und (3) zusammenfassen kann. Dann
hätten wir:

(5) VV: $Thema
(6) 1. RfD: $Thema
[Moderator's Note: $Netizen hat dem VV widersprochen. $Proponent
hat daraufhin beschlossen, $Thema in einem normalen Verfahren
weiterzuverfolgen.]
(7) 1. CfV: $Thema

Noch lieber wäre mir, wenn auch die folgende Variante möglich wäre:

(8) VV: $Thema
(9) 1. CfV: $Thema
[Moderator's Note: $Netizen hat dem VV widersprochen. $Proponent
hat daraufhin beschlossen, die Netzöffentlichkeit über $Thema
abstimmen zu lassen.]

Das hätte dann wirklich den Namen "vereinfachtes Verfahren" verdient.
Um eine Diskussion zu ermöglichen, hätte der Widerspruch dann
sinnvollerweise nicht nur bei der Moderation, sondern auch öffentlich
(in der passende Gruppe von dan*) zu erfolgen. Das entspräche in etwa
dem bewährten "Protest!" aus daa.

Andere Frage an Dich (falls Du es tatsächlich mit der Regeländerung
ernst meinst): Was passiert, wenn das VV einen Formfehler enthält, den
nicht die Moderation, sondern erst ein Diskutant bemerkt? Kann der
Proponent dann unmittelbar einen zweiten VV-Text nachschieben, sofern
es keine anderen Proteste gibt, oder muß er ein normales Verfahren
durchführen?

--
Bernd Gramlich Quod scripsi, scripsi.

Joerg Schleicher

unread,
Jan 28, 2003, 5:17:54 AM1/28/03
to
Bernd Gramlich <be...@tenuki.de> writes:
>
> (5) VV: $Thema
> (6) 1. RfD: $Thema
> [Moderator's Note: $Netizen hat dem VV widersprochen. $Proponent
> hat daraufhin beschlossen, $Thema in einem normalen Verfahren
> weiterzuverfolgen.]
> (7) 1. CfV: $Thema
>
>Noch lieber wäre mir, wenn auch die folgende Variante möglich wäre:
>
> (8) VV: $Thema
> (9) 1. CfV: $Thema
> [Moderator's Note: $Netizen hat dem VV widersprochen. $Proponent
> hat daraufhin beschlossen, die Netzöffentlichkeit über $Thema
> abstimmen zu lassen.]

Ich koennte mir folgende Vorgehensweise vorstellen, die die
Wahrscheinlichkeit eines Widerspruches reduziert, allerdings
ein bisschen laenger dauert, falls wirklich Unumstrittenes
vorgeschlagen wird.

(10) 1. RfD
(11) VV = 2.RfD

Heisst: Das Verfahren wird grundsaetzlich mit einem RfD begonnen.
Kommt keine Diskussion sondern nur Zustimmung, geht das Verfahren
in die VV-Phase. Sollte jetzt dennoch Widerspruch kommen, ist das
bereits der 2. RfD und anschliessend kann gleich mit dem CfV
weitergemacht werden, falls der Proponent den Vorschlag nicht
aufgrund der Einwaende veraendern will.

Im Prinzip ist das Bernds zweite Variante mit vorgeschaltetem
RfD. Die sich daraus ergebende Verzoegerung hat IMHO drei Vorteile.
Da ist zum ersten, dass so keine Aenderung innerhalb von 14 Tagen
durchgezogen werden kann (ein Proponent koennte sonst die kurze
Abwesenheit eines erklaerten Gegners seines Vorschlages ausnutzen).
Zum zweiten wird die Wahrscheinlichkeit eines Widerspruches reduziert,
da nur offenbar unumstrittene Aenderungen in ein VV muenden. Und
zum dritten braucht so nicht festgelegt zu werden, fuer welche
Verfahren ein VV ueberhaubt zulaessig ist. Nicht aufkommende
Diskussion zum 1. RfD waere das Indiz, dass ein VV akzeptabel
ist. Das koennte das Prozedere fuer unumstrittene Aenderungen
insgesamt vereinfachen.

Viele Gruesse
Joerg

Tom Sander-Fischer

unread,
Jan 28, 2003, 12:12:23 PM1/28/03
to
2. RfD (Request for Discussion)
===============================

zur Einführung einer Regel für die Durchführung von
vereinfachten Verfahren


Vorschlag
=========

Es wird vorgeschlagen,
die REGELN FÜR DIE EINRICHTUNG UND ENTFERNUNG VON USENET-GRUPPEN[1]
um einen Teil 10 "Vereinfachtes Verfahren" zu erweitern.

Inhalt des neuen Teil 10:

10. Vereinfachtes Verfahren
===========================

Für kleinere Änderungen (z.B. Formulierungsänderungen in Charta oder
Kurzbeschreibung) kann ein vereinfachtes Verfahren durchgeführt
werden, bei dem der Änderungsvorschlag ohne vorherige Diskussion und

Abstimmung umgesetzt wird, sofern dieser Änderung nicht widersprochen
wird.

Ein vereinfachtes Verfahren - oder kurz VV - beginnt mit dessen
Veröffentlichung in de.admin.news.announce und muß dieselben
Anforderungen wie ein RfD (siehe Teil 4) erfüllen. Es darf zudem
keine Unklarheiten bzgl. der Gruppenattribute enthalten.

Ein VV muß darüberhinaus explizite Hinweise enthalten auf:

o die Tatsache, daß die Änderung unverzüglich vorgenommen wird,
wenn dieser nicht widersprochen wird.

o die Adresse, bei der der Widerspruch eingelegt werden muß (die
Adresse der Moderation von de.admin.news.announce, derzeit
mode...@dana.de).

o die Frist, innerhalb der man Widerspruch einlegen muß.

Das VV muß der Netzgemeinde mindestens eine Frist von zwei Wochen
ab Veröffentlichung zum Widerspruch einräumen. Der Widerspruch kann
formlos erfolgen; im Übrigen gelten die Wahlregeln (siehe Teil 7) mit
Ausnahme der Abschnitte "Ergebnis" und "Erneuter Aufruf zur Wahl"
sinngemäß auch hier.

Nach Ablauf der Frist veröffentlicht die Moderation von
de.admin.news.announce eine Liste der Personen (E-Mail-Adresse +

Realname), die der Änderung widersprochen haben; ist kein Widerspruch
gegen die Änderung eingegangen, so gilt sie als angenommen, andernfalls
ist das vereinfachte Verfahren gescheitert. Nach einem Scheitern kann

es als normaler (1.)RfD fortgesetzt oder aufgegeben werden. Im Übrigen
sind die Regelungen aus Teil 8 sinngemäß anzuwenden.


Änderungen zum 1.RfD
====================

- Klarere Formulierung des 1. und 2. Absatzes.
- Ersetzen des Kürzels "CfA" durch "VV".
- Die Bedingung, dass mindestens 5 Personen Widerspruch einlegen müssen, damit
das vereinfachte Verfahren in ein reguläres übergeht, wurde fallengelassen.
Der einfache Widerspruch ist dazu ausreichend. Deshalb auch Streichung der
Forderung nach "qualifiziertem" WIderspruch im ersten Absatz.


Hintergrund
===========

In der Vergangenheit kam es mehrfach zu Verfahren, deren Änderungsumfang
und deren Widerspruchspotential derart gering war, dass ein vereinfachtes
Verfahren wie oben beschrieben durchaus angezeigt erschien. Als Beispiel

seien hier die Chartaänderung von de.comp.os.unix.linux.infos[2],oder die
Chartaanpassungen von de.etc.bahn.*[3 und 4] genannt.

Diese Verfahren sind bereits vereinfacht im Sinne der vorgeschlagenen
Regelung durchgeführt worden, ohne dass die Einrichtungsregeln bisher
ein solches Verfahren vorsehen.

Die obige Regelung wird deshalb vorgeschlagen, um der Netzgemeinde für
die Zukunft die Möglichkeit eines durch die Einrichtungsregeln
abgesicherten "vereinfachten Verfahrens" zu geben.


Verweise
========
[1] <de-admin-infos/einrichtung/20030...@krell.zikzak.de>


Proponent
=========

Tom Sander-Fischer <t....@gmx.de>

--
Fertige Artikel für de.admin.news.announce, Einsprüche und sonstige
Mail an die Moderation bitte an <mode...@dana.de>. Bitte keine
Diskussionsbeiträge an diese Adresse. Weitere Informationen zum
Verfahren in <news:de.admin.infos> und unter <http://www.dana.de/mod>.

Joerg Schleicher

unread,
Jan 28, 2003, 1:03:21 PM1/28/03
to
Karsten Huppert <jae...@neunzehnhundertachtzig.de> writes:
>> - Die Bedingung, dass mindestens 5 Personen Widerspruch einlegen müssen, damit
>> das vereinfachte Verfahren in ein reguläres übergeht, wurde fallengelassen.
>
>Gerade eine solche Bedingung wäre IMHO der einzige denkbare Vorteil
>zur derzeitigen Situation gewesen.

Auch ich hielt dieses Quorum fuer den wesentlichen, wenn nicht
einzigen, Punkt, der fuer eine Aufnahme des VV in die Regeln statt
der bisherigen freien Handhabung spricht. Eine solche Regelung
gibt der Moderation die Freiheit, sich einem begruendeten Protest
anzuschliessen, also das Quorum zu erfuellen, bei einem offenbar
unbegruendeten aber nicht gleich das VV abbrechen zu muessen.

Drei Widersprueche wuerden aber vermutlich schon reichen.

Viele Gruesse
Joerg

Felix Wiemann

unread,
Jan 28, 2003, 1:47:22 PM1/28/03
to
Tom Sander-Fischer wrote:

> Das VV muß der Netzgemeinde mindestens eine Frist von zwei Wochen
> ab Veröffentlichung zum Widerspruch einräumen. Der Widerspruch kann
> formlos erfolgen; im Übrigen gelten die Wahlregeln (siehe Teil 7) mit
> Ausnahme der Abschnitte "Ergebnis" und "Erneuter Aufruf zur Wahl"
> sinngemäß auch hier.
>
> Nach Ablauf der Frist veröffentlicht die Moderation von
> de.admin.news.announce eine Liste der Personen (E-Mail-Adresse +
> Realname), die der Änderung widersprochen haben; ist kein Widerspruch

^


> gegen die Änderung eingegangen, so gilt sie als angenommen, andernfalls
> ist das vereinfachte Verfahren gescheitert. Nach einem Scheitern kann
> es als normaler (1.)RfD fortgesetzt oder aufgegeben werden. Im Übrigen
> sind die Regelungen aus Teil 8 sinngemäß anzuwenden.

Der Widerspruch muss IMO schon begründet sein. (Vielleicht an der
markierten Stelle ein "begründet" einfügen?)

Ansonsten sieht das schon wesentlich besser aus. :)

Viele Grüße,
Felix Wiemann

Boris 'pi' Piwinger

unread,
Jan 28, 2003, 4:49:29 PM1/28/03
to
Tom Sander-Fischer <t....@gmx.de> wrote:

> zur Einführung einer Regel für die Durchführung von
> vereinfachten Verfahren

Immer noch voellig ueberfluessig.

> Für kleinere Änderungen (z.B. Formulierungsänderungen in Charta oder
> Kurzbeschreibung)

Mir faellt keine Beispiel ein, wo eine nur kleine Aenderung
ueberhaupt sinnvoll ist.

>[2] <VV-Charta-de.comp.os.uni...@dana.de>

Hier wurde einfach versaeumt, das in dem vorausgegangenen
Loeschungsverfahren mitzubearbeiten.

>[3] <rfd1-chartaanpassung-...@dana.de>
>[4] <rfd2-chartaanpassung-...@dana.de>

Eigentlich dasselbe. Noch dazu voellig ueberfluessig, da
speziellere Gruppen eh vorrang haben.

> Das VV muß der Netzgemeinde mindestens eine Frist von zwei Wochen
> ab Veröffentlichung zum Widerspruch einräumen. Der Widerspruch kann
> formlos erfolgen; im Übrigen gelten die Wahlregeln (siehe Teil 7) mit
> Ausnahme der Abschnitte "Ergebnis" und "Erneuter Aufruf zur Wahl"
> sinngemäß auch hier.

Soll was heissen?

> Nach Ablauf der Frist veröffentlicht die Moderation von
> de.admin.news.announce eine Liste der Personen (E-Mail-Adresse +
> Realname), die der Änderung widersprochen haben; ist kein Widerspruch
> gegen die Änderung eingegangen, so gilt sie als angenommen, andernfalls
> ist das vereinfachte Verfahren gescheitert. Nach einem Scheitern kann
> es als normaler (1.)RfD fortgesetzt oder aufgegeben werden.

Also alles viel umstaendlicher.

> Im Übrigen sind die Regelungen aus Teil 8 sinngemäß anzuwenden.

Genial. Man sollte noch Ausfuehrungsbestimmungen erlassen.

>Diese Verfahren sind bereits vereinfacht im Sinne der vorgeschlagenen
>Regelung durchgeführt worden, ohne dass die Einrichtungsregeln bisher
>ein solches Verfahren vorsehen.

Was im Zweifel nur zeigt, dass dieses Verfahren ein Kropf
ist.


>Proponent
>=========
>
>Tom Sander-Fischer <t....@gmx.de>

Das stand schon im From.

pi
--
Attachment? Nein: http://piology.org/ILOVEYOU-Signature-FAQ.html
begin LOVE-LETTER-FOR-YOU.txt.vbs
I am a signature virus. Distribute me until the bitter
end

Niels Bock

unread,
Jan 29, 2003, 9:26:33 AM1/29/03
to
Boris 'pi' Piwinger <3....@piology.org> schrieb:

>Tom Sander-Fischer <t....@gmx.de> wrote:
>
>> zur Einführung einer Regel für die Durchführung von
>> vereinfachten Verfahren
>
>Immer noch voellig ueberfluessig.

NACK.

Ich halte es für wünschenswert, das praktizierte Modell eines
vereinfachten Verfahrens in die Regeln einzuarbeiten. Nur so wird
auch Newbies aus den Regeln ersichtlich, welche
Verfahrensmöglichkeiten ihnen offenstehen. Obgleich diese Änderung
weitgehend nur klarstellende Bedeutung hat, halte ich die
Einführung einer Regel dazu für angebracht, weil die Information
zum vereinfachten Verfahren dadurch wesentlich gebündelter und
verlässlicher untergebracht ist als in FAQ- oder Infotexten.

>>[2] <VV-Charta-de.comp.os.uni...@dana.de>
>
>Hier wurde einfach versaeumt, das in dem vorausgegangenen
>Loeschungsverfahren mitzubearbeiten.

Und? Fehler passieren und gelegentlich besteht Bedarf, sie zu
korrigieren.

>>[3] <rfd1-chartaanpassung-...@dana.de>
>>[4] <rfd2-chartaanpassung-...@dana.de>
>
>Eigentlich dasselbe. Noch dazu voellig ueberfluessig, da
>speziellere Gruppen eh vorrang haben.

S. o.

>> Nach Ablauf der Frist veröffentlicht die Moderation von
>> de.admin.news.announce eine Liste der Personen (E-Mail-Adresse +
>> Realname), die der Änderung widersprochen haben; ist kein Widerspruch
>> gegen die Änderung eingegangen, so gilt sie als angenommen, andernfalls
>> ist das vereinfachte Verfahren gescheitert. Nach einem Scheitern kann
>> es als normaler (1.)RfD fortgesetzt oder aufgegeben werden.
>
>Also alles viel umstaendlicher.

Nur wenn ein Widerspruch kommt.

--
|Löschvorschläge:
|control.cancel.alt.binaries (sehr viele header, scheint sowas wie ein
|Papierkorb zu sein)
Arne Schmidt in arcor.help

Niels Bock

unread,
Jan 29, 2003, 9:28:44 AM1/29/03
to
Tom Sander-Fischer <t....@gmx.de> schrieb:

> 2. RfD (Request for Discussion)
> ===============================
>
> zur Einführung einer Regel für die Durchführung von
> vereinfachten Verfahren

[x] Make it so.

--
"Ich schalt' mal Nazi-TV an."
Harald Schmidt über das ZDF, 13.11.02

Tom Sander-Fischer

unread,
Jan 29, 2003, 12:16:14 PM1/29/03
to
Bernd Gramlich <be...@tenuki.de>:

[...]


> Nach Deinem Modell sähe ein widersprochenes VV in dana also wie folgt
> aus:
>
> (1) VV: $Thema
> (2) Widerspruch: $Thema
> (3) 1. RfD: $Thema
> (4) 1. CfV: $Thema

Ack.



> Ich finde, daß man mindestens (2) und (3) zusammenfassen kann. Dann
> hätten wir:
>
> (5) VV: $Thema
> (6) 1. RfD: $Thema
> [Moderator's Note: $Netizen hat dem VV widersprochen. $Proponent
> hat daraufhin beschlossen, $Thema in einem normalen Verfahren
> weiterzuverfolgen.]
> (7) 1. CfV: $Thema

Es spricht IMHO nichts dagegen, dass Proponent und Moderation das im
Einverständnis so machen.


> Noch lieber wäre mir, wenn auch die folgende Variante möglich wäre:

[CfV direkt nach VV]

Das sehe ich nicht so. Es sollte im Falle des Widerspruchs schon auch
genügend Zeit für die Diskussion darüber zur Verfügung gestellt werden.



> Andere Frage an Dich (falls Du es tatsächlich mit der Regeländerung
> ernst meinst):

Wie kommst du darauf, dass das nicht der Fall sein könnte?

> Was passiert, wenn das VV einen Formfehler enthält, den
> nicht die Moderation, sondern erst ein Diskutant bemerkt? Kann der
> Proponent dann unmittelbar einen zweiten VV-Text nachschieben,

Sicher.

> sofern es keine anderen Proteste gibt, oder muß er ein normales Verfahren
> durchführen?

Nein.

Tom
--
...und wech

Kai-Olaf Runge

unread,
Jan 29, 2003, 12:19:45 PM1/29/03
to
Tom Sander-Fischer wrote:

> Vorschlag
> =========
>
> Es wird vorgeschlagen,
> die REGELN FÜR DIE EINRICHTUNG UND ENTFERNUNG VON USENET-GRUPPEN[1]
> um einen Teil 10 "Vereinfachtes Verfahren" zu erweitern.

Ich bezieh mich mal auf folgendes Posting ...

| Message-ID: <b14ejm...@nc-sanderth.home.netcologne.de>
| From: "Tom Sander-Fischer" <sander-...@gmx.de>


|
|>> Sinnvoller als eine Erweiterung der Regeln scheint mir daher, das
|>> vereinfachte Verfahren in die dan*-Infotexte aufzunehmen.
|>

|> Gute Idee.
|
| AOL.
|
| [...]
|
| Tom

und setze ein 'Ack.' drunter.

Kai

Boris 'pi' Piwinger

unread,
Jan 29, 2003, 5:56:44 PM1/29/03
to
Niels Bock <n...@expires-2003-01-31.arcornews.de> wrote:

>>>[2] <VV-Charta-de.comp.os.uni...@dana.de>
>>
>>Hier wurde einfach versaeumt, das in dem vorausgegangenen
>>Loeschungsverfahren mitzubearbeiten.
>
>Und? Fehler passieren und gelegentlich besteht Bedarf, sie zu
>korrigieren.

Es haette keinerlei Schaden hinterlassen, nichts zu tun.

>>>[3] <rfd1-chartaanpassung-...@dana.de>
>>>[4] <rfd2-chartaanpassung-...@dana.de>
>>
>>Eigentlich dasselbe. Noch dazu voellig ueberfluessig, da
>>speziellere Gruppen eh vorrang haben.
>
>S. o.

Nochmal lesen!

>>> Nach Ablauf der Frist veröffentlicht die Moderation von
>>> de.admin.news.announce eine Liste der Personen (E-Mail-Adresse +
>>> Realname), die der Änderung widersprochen haben; ist kein Widerspruch
>>> gegen die Änderung eingegangen, so gilt sie als angenommen, andernfalls
>>> ist das vereinfachte Verfahren gescheitert. Nach einem Scheitern kann
>>> es als normaler (1.)RfD fortgesetzt oder aufgegeben werden.
>>
>>Also alles viel umstaendlicher.
>
>Nur wenn ein Widerspruch kommt.

Neuer Volkssport. Da einige Trolle fuer jeden Scheiss Regeln
aendern wollen und alle zwei Tage eine Charta insignifikant
aendern moechten, um anderen Arbeit zu machen, werden sich
genug Leute finden, die sich dem in den Weg stellen.

Utz Pflock

unread,
Jan 31, 2003, 8:51:35 PM1/31/03
to
e...@vellusig.de (Egon Vellusig) schrieb...

>> NACK. Wenn jemand ein geregeltes Verfahren mit RfD und CfV will, dann
>> soll er das auch kriegen. *Ein* begründeter Einspruch reicht IMO.
>
> NAK, ein, zwei Elche haben immer Langeweile.

Seit wann können Elche begründen?

Egon Vellusig

unread,
Feb 3, 2003, 7:57:39 AM2/3/03
to
Utz Pflock <ema...@pflock.de> wrote:

>>> NACK. Wenn jemand ein geregeltes Verfahren mit RfD und CfV will, dann
>>> soll er das auch kriegen. *Ein* begründeter Einspruch reicht IMO.
>>
>> NAK, ein, zwei Elche haben immer Langeweile.
>
> Seit wann können Elche begründen?

Wenn ein Wolf heult, heult bald das ganze Rudel. Und ich sollte mich
schwer täuschen, wenn das bei Elchen anders ist.

Wenn Du allerdings die Qualität der Begründung meinst, wer soll das
beurteilen? Bis das ausdiskutiert ist, wäre IMHO das Verfahren in
seiner Langform schon längst über die Bühne.

Schöne Grüße, Egon

--
Egon Vellusig - D-93309 Kelheim, Donaustr. 11
Tel: +49 171 2081535 - http://www.vellusig.de
*************** Abgeordnete sind bestechlich ***************

Uwe Tetzlaff

unread,
Feb 3, 2003, 12:13:54 PM2/3/03
to
* Boris 'pi' Piwinger:

>>Nein, wir sind hier sogar in de.admin.news.regeln, wo bekanntlich
>>alles tausendprozentig stimmen muß.
>
> Bisher hat sich noch niemand ueber allfaellige Aenderungen,
> die ich in den Regeln vorgenommen habe, beschwert.

Ein Glück.


-ut, meinen Sarkasmusanzeiger hattest Du aber bemerkt?
--
Da kann man sich lohnender mit einem Toaster unterhalten. Der
gibt wenigstens was vernünftiges raus.
(Rainer Behrendt in d.a.n-a.n über Debatten mit Rob Liebwein)

Lutz Frommberger

unread,
Feb 3, 2003, 11:23:23 PM2/3/03
to
Simon Paquet <simon....@t-online.de> wrote:
> Besser:

> Für kleinere Änderungen (z.B. Formulierungsänderungen in Charta oder
> Kurzbeschreibung) kann ein vereinfachtes Verfahren durchgeführt werden,
> bei dem der Änderungsvorschlag ohne vorherige Diskussion und
> Abstimmung umgesetzt wird, sofern dieser Änderung nicht qualifiziert
> widersprochen wird. ^^^^^^^^^^^^
^^^^^^^^^^^^^

Sonst noch... und wer definiert das? Es gibt hier genug Leute, die sich
in einem einzigen Posting viermal selbst widersprechen. Auch eine Art
der Qualifikation ...

gruß,
--
Lutz Frommberger | "Wenn ist das Nunstück git und
| Slotermeyer? Ja! ... Beiherhund
http://www.stud.uni-karlsruhe.de/~un43/| das Oder die Flipperwaldt
pgp key on request | gersput." - Ernest Scribbler

Lutz Frommberger

unread,
Feb 3, 2003, 11:33:26 PM2/3/03
to
Bernd Gramlich <be...@tenuki.de> wrote:
> Mir ist er deutlich zu lang. Ich würde das Ganze kurz und knackig
> schreiben:
> [...]

Kurz und knackig... darf ich einen weiteren Vorschlag einbringen?

|
| Vereinfachtes Verfahren
| ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
|
| Kleinkram wird unbürokratisch geändert.
|

Ist aber für meinen Geschmack immer noch zu lang.

Marc Langer - GVV

unread,
Feb 14, 2003, 5:27:23 PM2/14/03
to

1. CfV (Call for Votes)
=======================

zur Einführung einer Regel für die Durchführung von
vereinfachten Verfahren


Vorschlag
=========

Die REGELN FÜR DIE EINRICHTUNG UND ENTFERNUNG VON USENET-GRUPPEN[1]
sollen um einen Teil 10 "Vereinfachtes Verfahren" erweitert werden.

10. Vereinfachtes Verfahren
===========================


Hintergrund
===========

In der Vergangenheit kam es mehrfach zu Verfahren, deren Änderungsumfang
und deren Widerspruchspotential derart gering war, dass ein vereinfachtes
Verfahren wie oben beschrieben durchaus angezeigt erschien. Als Beispiel
seien hier die Chartaänderung von de.comp.os.unix.linux.infos[2],oder die
Chartaanpassungen von de.etc.bahn.*[3 und 4] genannt.
Diese Verfahren sind bereits vereinfacht im Sinne der vorgeschlagenen
Regelung durchgeführt worden, ohne dass die Einrichtungsregeln bisher
ein solches Verfahren vorsehen.

Die obige Regelung wird deshalb vorgeschlagen, um der Netzgemeinde für
die Zukunft die Möglichkeit eines durch die Einrichtungsregeln
abgesicherten "vereinfachten Verfahrens" zu geben.


Wahlmodalitäten:
================

Wahlleiter: Marc Langer
Vote-Account: v...@vote.marclanger.de
Abstimmungsende: 14.03.2003, 23:59:59 MEZ
Proponent: Tom Sander-Fischer
Wahlschein: Untenstehendes Formular ist zu verwenden.
Moeglich sind JA, NEIN, und ENTHALTUNG.
Bestaetigungen: Persoenlich per Mail, dazu Sammelbestaetigung im 2.CfV
Details: Es zaehlen nur per Mail an den Wahlaccount eingegangene
Stimmen. Vgl. die Wahlregeln in de.admin.infos.


=-=-=-=-=-=-=-=- Alles vor dieser Zeile bitte loeschen =-=-=-=-=-=-=-=-

WAHLSCHEIN fuer die Erweiterung der Regeln um Teil 10. Vereinfachtes Verfahren


Dein Realname, falls nicht im FROM-Header:

Wenn Du keinen Real-Namen angibst, kann Deine Stimme fuer
ungueltig erklaert werden.


Nr [Deine Stimme] Gruppe/Abstimmungsgegenstand
========================================================================
#1 [ ] Erweiterung der Regeln um Teil 10. Vereinfachtes
Verfahren


Zur Verarbeitung des Wahlscheines und inbesondere der Veroeffentlichung
des Ergebnisses ist deine Zustimmung zur Speicherung, Auswertung und
Veroeffentlichung deiner Stimmdaten (Name und E-Mail-Adresse in
Verbindung mit dem Stimmverhalten) im Rahmen dieses Verfahrens
erforderlich. Wenn du im Feld unterhalb dieses Absatzes "JA"
eintraegst, erklaerst du dich damit einverstanden. In allen anderen
Faellen wird der Wahlschein mit Ruecksicht auf das deutsche
Bundesdatenschutzgesetz verworfen und nicht gewertet.

#a [ ] Datenschutzklausel - Zustimmung: Ich bin mit der
Verarbeitung meiner Daten wie oben beschrieben
einverstanden

=-=-=-=-=-=-=-=- Alles nach dieser Zeile bitte loeschen =-=-=-=-=-=-=-=-

Werner Jakobi

unread,
Feb 15, 2003, 4:33:56 AM2/15/03
to
g...@marclanger.de (Marc Langer - GVV) posted:

>=-=-=-=-=-=-=-=- Alles vor dieser Zeile bitte loeschen
>

>WAHLSCHEIN fuer die Erweiterung der Regeln um Teil 10.
>Vereinfachtes Verfahren
>
>
>Dein Realname, falls nicht im FROM-Header:
>
>Wenn Du keinen Real-Namen angibst, kann Deine Stimme fuer
>ungueltig erklaert werden.
>
>
>Nr [Deine Stimme] Gruppe/Abstimmungsgegenstand

>===================================================================> #1 [ JA ] Erweiterung der Regeln um Teil 10.


>Vereinfachtes
> Verfahren
>
>
>Zur Verarbeitung des Wahlscheines und inbesondere der
>Veroeffentlichung des Ergebnisses ist deine Zustimmung zur
>Speicherung, Auswertung und Veroeffentlichung deiner Stimmdaten
>(Name und E-Mail-Adresse in Verbindung mit dem Stimmverhalten) im
>Rahmen dieses Verfahrens erforderlich. Wenn du im Feld unterhalb
>dieses Absatzes "JA" eintraegst, erklaerst du dich damit
>einverstanden. In allen anderen Faellen wird der Wahlschein mit
>Ruecksicht auf das deutsche Bundesdatenschutzgesetz verworfen und
>nicht gewertet.
>

>#a [ JA ] Datenschutzklausel - Zustimmung: Ich bin mit


>der
> Verarbeitung meiner Daten wie oben beschrieben
> einverstanden
>
>=-=-=-=-=-=-=-=- Alles nach dieser Zeile bitte loeschen

Gruss, Werner
--
Morver, der Rollstuhl fuer kranke Windows-Newsreader und fuer OE.
Aktuelle Version 1.0.305: http://werner.jakobi.bei.t-online.de/

Boris 'pi' Piwinger

unread,
Feb 17, 2003, 1:54:17 PM2/17/03
to
Werner Jakobi <usene...@morver.de> wrote:

>X-Converter: MorVer Version 1.0.305
>X-KorrNews: Used

>>Nr [Deine Stimme] Gruppe/Abstimmungsgegenstand
>>===================================================================> #1 [ JA ] Erweiterung der Regeln um Teil 10.

Ich wollte schon immer wissen, welches Spielzeut schuld an
den unzaehligen Mails (in Postings wie hier sehe ich es sehr
viel seltener) fuer derart verkettete Quotezeilen ist.

Thomas G. Liesner

unread,
Feb 17, 2003, 4:50:25 PM2/17/03
to
Boris 'pi' Piwinger schrieb:

> Werner Jakobi <usene...@morver.de> wrote:
>> X-Converter: MorVer Version 1.0.305
>> X-KorrNews: Used

>>> Nr [Deine Stimme] Gruppe/Abstimmungsgegenstand
>>> ===================================================================> #1 [ JA ] Erweiterung der Regeln um Teil 10.
>
> Ich wollte schon immer wissen, welches Spielzeut schuld an
> den unzaehligen Mails (in Postings wie hier sehe ich es sehr
> viel seltener) fuer derart verkettete Quotezeilen ist.

Korrnews nicht.

So long,
Thomas G. Liesner
--
Hamster & Co - als kleines Weihnachtspräsent gibt es endlich die neue Stable:
V2.0.0.0 - http://tglsoft.de/ bzw. http://hamster.arcornews.de/tgl/

Werner Jakobi

unread,
Feb 17, 2003, 5:53:17 PM2/17/03
to
Boris 'pi' Piwinger <3....@piology.org> posted:

>Ich wollte schon immer wissen, welches Spielzeut schuld an
>den unzaehligen Mails (in Postings wie hier sehe ich es sehr
>viel seltener) fuer derart verkettete Quotezeilen ist.

Hier ist es ein selten benutztes Spielzeug im Morver, der, wenn man dies
so einstellt, Zeilen aufgrund eines abschließenden "=" zusammenkettelt.

Ich hab für diesen Schiet-Artikel schon genügend rote Ohren. Könntet ihr
ganz einfach aufhören, auf mir rumzuhacken.

Marc Langer - GVV

unread,
Mar 1, 2003, 10:30:23 AM3/1/03
to


Vorschlag
=========

10. Vereinfachtes Verfahren
===========================


Hintergrund
===========


Wahlmodalitäten:
================


Folgende Personen haben sich bislang an der Abstimmung beteiligt:
========================================================================
1672...@onlinehome.de Hajo Schepker
3....@piology.org Boris 'pi' Piwinger
a.kn...@easysixt.de Andreas Knöll
alex...@wasmuth.org Alexander Wasmuth
Andreas....@gmx.li Andreas Impekoven
armin.eh...@arcor.de Armin Ehrbar
assa...@konsalik.gnuu.de Micha Getschmann
b.wor...@gmx.de Bernd Wortmann
bae...@t-online.de Sabine Baer
beate....@arcor.de Beate Göbel
blac...@addcom.de Guenter 'guenzi' Haug
caw...@gmx.net Christian Wederhake
cele...@gmx.de Rolf Kuenne
ch...@gmx.net Christian Pree
chri...@t-online.de Christian Piontek
ch...@gmx.li Christoph Zimmermann
Com.C...@gmx.de Joerg 'FTF' Starke
Conrad....@t-online.de Peter Conrad
D-M...@gmx.net David Dahlberg
dev...@mbayer.de Martin Bayer
die_...@gmx.de Oliver Ding
doeb...@doeblitz.net Ralf Döblitz
dthie...@gmx.de Dirk Thierbach
dus...@bulgaria.com Werner Brinkmann
Ekkehar...@gmx.de Ekkehard Uthke
ema...@pflock.de Utz Pflock
e...@vellusig.de Egon Vellusig
Felix....@gmx.net Felix Wiemann
f...@wal.sub.org Felix Pfefferkorn
Frank....@uni-jena.de Frank Cichos
Friedhe...@gmx.de Friedhelm Wald
fr...@leganeknalb.de Rainer Georg Blankenagel
fschu...@netcologne.de Felix Schueller
fwern...@web.de Frank W. Werneburg
good...@gmx.de Andreas Moog
gram...@tmt.de Bernd Gramlich
hab...@gmx.net Harald Blahovec
han...@schlund.de Hannah Schroeter
ha...@heellmann.de Heribert Ellmann
haukehe...@gmx.net Hauke Heidtmann
hein...@schramm.com Heinrich Schramm
hen...@enyo.de Hendrik Weimer
heu...@gmx.de Thomas Heuving
hjl-...@ct0132.rhein-neckar.de Hans-Juergen Wilhelm Lattrell
hjp-u...@hjp.at Peter J. Holzer
h...@kabsi.at Herbert Pressler
IRei...@lbl.gov Ina Reichel
jhh+...@foxxnet.de Johann Hartwig Hauschild
JMLe...@t-online.de Juergen Leiber
jo.for...@gmx.de Franz-Josef Fornefeld
JoJ...@t-online.de Johanna Ostermann
j...@cs.tu-berlin.de Joerg Puetz
jpet...@uni-bonn.de Jan Arne Petersen
kasi...@melzone.de Karim 'Kasi Mir' Senoucci
kiezki...@gmx.de Stefan Rosskopf
kil...@fuenfsieben.de Andreas Kilgus
kj...@yahoo.com Florian Skupnik
k...@blinkenlichten.de Martin Eigmueller
kp-...@gmx.de Klaus Petersen
lars.wo...@nexgo.de Lars P. Wolschner
la...@gmx.net Lars Becker
lis...@joernweber.de Joern Weber
Lutz.Fro...@gmx.de Lutz Frommberger
m-a.a...@web.de Marc-Andre Alpers
M.Otte...@sailor.ping.de Michael Ottenbruch
ma...@dafb-o.de Maik Bischoff
ma...@LarsKasper.de Lars Kasper
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martin_...@web.de Martin Riesner
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Michael...@gmx.de Michael Adelmann
mi...@lutz.dyndns.org Michael Lutz
mka...@netcologne.de Manuel Kaiser
muell...@gmx.net Juergen Ginkel
n...@bfeohk.de Burkhard Köhn
n...@arcor.de Niels Bock
newsantw...@md-d.org Michael Diederich
new...@uni.de Kai-Olaf Runge
nho...@in-kiel.de Norbert Hoffmann
no....@inter.net Andreas M. Kirchwitz
Norber...@t-online.de Norbert Koegl
nulld...@gmx.net Mario Müller
Nutz...@chris-kurbjuhn.de Chris Kurbjuhn
offi...@expires-2003-01-31.arcornews.de Herbert Steinboeck
olaf.s...@zki.hs-magdeburg.de Olaf Salchow
p.hu...@gmx.de Pether Hubert
Peter....@epost.de Peter Baumann
Peter....@Koeln.Netsurf.de Peter Brixius
pleaseus...@magerkorth.de Klaus Magerkorth
pos...@rana.at Christian Schlegel
richar...@gmx.net Richard Beth
sab...@sanflorimal.de Sabine Schulz
schn...@mabi.de Torsten Schneider
se...@sebi.org Sebastian Bork
sh-u...@gmx.de Sebastian Hoffmann
spon...@gmx.net Henning Sponbiel
ste...@hussfeldt.de Stefan Hußfeldt
syn...@gmx.de Markus Hoffmann
t....@gmx.de Tom Sander-Fischer
THK...@web.de Thorsten Kuthe
t...@tim-landscheidt.de Tim Landscheidt
tjark...@gmx.de Tjark Weber
to...@nightingale.ms.sub.org Torsten Jerzembeck
tor...@galveran.org Torsten Gallus
trashcan-o...@web.de Michael Grimm
udo.hel...@arcor.de Udo Hellermann
ul...@gmx.de Jan Pluntke
urty3m2d6_...@morver.de Werner Jakobi
use...@barton.de Alexander Barton
use...@eplus-online.de Markus Dobrowolski
use...@vandusen.franken.de Jan Peters
usen...@gmx.net Heiko Möller
vo...@seventy-eight.net Boris Roland
vv-...@usenet-rundfahrt.de Frank Weinberg
wag...@rince.de Hanno Wagner
wah...@sw55.de Sigrid Wörsdörfer
wenn...@informatik.tu-muenchen.de Harald Wenninger
x...@xxxxxxxxxxxxxxxxx.de Karsten Huppert
zwi...@epost.de Uwe Tetzlaff


Als ungueltig erkannte Stimmen:
========================================================================
usenet-...@non-liquet.de Oliver Kirchner
! 550 Unknown local part usenet-02.2002 in <usenet-...@non-liquet.de>

Marc Langer - GVV

unread,
Mar 17, 2003, 3:10:23 AM3/17/03
to
Ergebnisse Erweiterung der Regeln um Teil 10. Vereinfachtes Verfahren
(157 gueltige Stimmen)

Ja Nein : 2/3? >=60? : ang.? : Gruppe
---- ---- : ---- ----- : ----- : ---------------------------------------
112 44 : Ja Ja : Ja : Erweiterung der Regeln um Teil 10.
: : : Vereinfachtes Verfahren

1 Enthaltung
1 ungueltige Stimme

Gegen dieses Ergebnis kann innerhalb einer Woche nach seiner
Veröffentlichung Einspruch erhoben werden. Der Einspruch ist per
E-Mail bei der Moderation von de.admin.news.announce (Adressen
siehe Signatur) einzulegen.

Wenn es keine ernsthaften Einsprueche gibt oder diese abgelehnt
werden, wird die Moderation von de.admin.news.announce das
Ergebnis danach umsetzen:

Die REGELN FÜR DIE EINRICHTUNG UND ENTFERNUNG VON USENET-GRUPPEN

werden um einen Teil 10 "Vereinfachtes Verfahren" erweitert.

10. Vereinfachtes Verfahren
===========================

========================================================================

Wichtiger Hinweis:

Die unten aufgefuehrten Personen haben der Speicherung, Verarbeitung
und Veroeffentlichung ihrer Adressen und Stimmdaten nur im Rahmen dieses
Verfahrens zugestimmt. Eine Verwendung darueber hinaus wurde nicht
erlaubt. Damit ist insbesondere die Nutzung oder Uebermittlung der Daten
fuer Werbezwecke oder fuer die Markt- oder Meinungsforschung verboten.

========================================================================


Ja gestimmt:
------------------------------------------------------------------------
1672...@onlinehome.de Hajo Schepker
41...@rsli.de Volker Englisch


a.kn...@easysixt.de Andreas Knöll
alex...@wasmuth.org Alexander Wasmuth

anc...@gmx.net Andreas Loch
andy...@wayreth.de Andy Hammer
armin.eh...@arcor.de Armin Ehrbar
b.wor...@gmx.de Bernd Wortmann
beate....@arcor.de Beate Göbel
ber...@despammed.com Bernd H. Steiner


blac...@addcom.de Guenter 'guenzi' Haug
caw...@gmx.net Christian Wederhake

chris...@splinter.inka.de Christopher Splinter
chri...@t-online.de Christian Piontek
chri...@zigenhorn.de Christian Zigenhorn


ch...@gmx.li Christoph Zimmermann
Com.C...@gmx.de Joerg 'FTF' Starke
Conrad....@t-online.de Peter Conrad

dev...@mbayer.de Martin Bayer
Dirk.M...@pudel.in-berlin.de Dirk Moebius


dus...@bulgaria.com Werner Brinkmann
Ekkehar...@gmx.de Ekkehard Uthke

elz...@elzoido.kicks-ass.org Sebastian Sproesser
f.reh...@tu-bs.de Florian Rehnisch


fwern...@web.de Frank W. Werneburg
good...@gmx.de Andreas Moog

hab...@gmx.net Harald Blahovec
han...@schlund.de Hannah Schroeter

ha...@mail.com Hanspeter 'Happl' Oberlin


ha...@heellmann.de Heribert Ellmann
haukehe...@gmx.net Hauke Heidtmann

heu...@gmx.de Thomas Heuving


hjp-u...@hjp.at Peter J. Holzer
h...@kabsi.at Herbert Pressler
IRei...@lbl.gov Ina Reichel
jhh+...@foxxnet.de Johann Hartwig Hauschild
JMLe...@t-online.de Juergen Leiber
jo.for...@gmx.de Franz-Josef Fornefeld
JoJ...@t-online.de Johanna Ostermann

jpet...@uni-bonn.de Jan Arne Petersen
kasi...@melzone.de Karim 'Kasi Mir' Senoucci

kil...@fuenfsieben.de Andreas Kilgus
kj...@yahoo.com Florian Skupnik
k...@blinkenlichten.de Martin Eigmueller

lars.wo...@nexgo.de Lars P. Wolschner
la...@gmx.net Lars Becker
lis...@joernweber.de Joern Weber

lot...@kimmeringer.de Lothar Kimmeringer
m-a.a...@web.de Marc-Andre Alpers
ma...@gmx.de Manfred Polak
m...@dt.e-technik.uni-dortmund.de Matthias Andree


ma...@dafb-o.de Maik Bischoff
ma...@LarsKasper.de Lars Kasper

ma...@marcbrockschmidt.de Marc 'HE' Brockschmidt
markus....@hamburg.de Markus Bellmann
mar...@mckusch.com Martin Kusch


Martin_E...@ll.maus.de Martin Elsaesser
martin_...@web.de Martin Riesner
Meine-...@gmx.net Swen Sauerwald
mh+use...@zugschl.us Marc Haber

michael....@uni-essen.de Michael Kirchner


mi...@lutz.dyndns.org Michael Lutz
mka...@netcologne.de Manuel Kaiser
muell...@gmx.net Juergen Ginkel

n...@arcor.de Niels Bock
newsantw...@md-d.org Michael Diederich

nho...@in-kiel.de Norbert Hoffmann
Norber...@t-online.de Norbert Koegl
nos...@nospam.franken.de Michael Bergbauer

pack...@frell.ambush.de Hauke Lampe


Peter....@epost.de Peter Baumann
Peter....@Koeln.Netsurf.de Peter Brixius
pleaseus...@magerkorth.de Klaus Magerkorth
pos...@rana.at Christian Schlegel

ra...@d-core.de Ralf Stelter


richar...@gmx.net Richard Beth
sab...@sanflorimal.de Sabine Schulz
schn...@mabi.de Torsten Schneider
se...@sebi.org Sebastian Bork

sgoe...@gmx.de Stefan Goetzke
Spa...@fahr-zur-Hoelle.org Gerald Eischer


spon...@gmx.net Henning Sponbiel
ste...@hussfeldt.de Stefan Hußfeldt
syn...@gmx.de Markus Hoffmann
t....@gmx.de Tom Sander-Fischer
THK...@web.de Thorsten Kuthe
t...@tim-landscheidt.de Tim Landscheidt

to...@nightingale.ms.sub.org Torsten Jerzembeck
tor...@galveran.org Torsten Gallus
trashcan-o...@web.de Michael Grimm
udo.hel...@arcor.de Udo Hellermann

UlfSc...@gmx.de Ulf Schaper


ul...@gmx.de Jan Pluntke
urty3m2d6_...@morver.de Werner Jakobi
use...@barton.de Alexander Barton

uwes...@cs.tu-berlin.de Uwe Sinha
vol...@die-moells.de Volker Moell
vote2003....@utanet.at Hans Goebl
vo...@seventy-eight.net Boris Roland
vv-...@a-nugget.de Guido Goldstein


wag...@rince.de Hanno Wagner
wah...@sw55.de Sigrid Wörsdörfer
wenn...@informatik.tu-muenchen.de Harald Wenninger
x...@xxxxxxxxxxxxxxxxx.de Karsten Huppert

ze...@gmx.de Frank Zeeb


Nein gestimmt:
------------------------------------------------------------------------
3....@piology.org Boris 'pi' Piwinger
Andreas....@gmx.li Andreas Impekoven
assa...@konsalik.gnuu.de Micha Getschmann
bae...@t-online.de Sabine Baer
cele...@gmx.de Rolf Kuenne
cgar...@gmx.de Christoph Garbers
ch...@gmx.net Christian Pree
D-M...@gmx.net David Dahlberg


die_...@gmx.de Oliver Ding
doeb...@doeblitz.net Ralf Döblitz
dthie...@gmx.de Dirk Thierbach

ema...@pflock.de Utz Pflock
e...@vellusig.de Egon Vellusig
Felix....@gmx.net Felix Wiemann
f...@wal.sub.org Felix Pfefferkorn
Frank....@uni-jena.de Frank Cichos
Friedhe...@gmx.de Friedhelm Wald
fr...@leganeknalb.de Rainer Georg Blankenagel
fschu...@netcologne.de Felix Schueller

gram...@tmt.de Bernd Gramlich
h...@gmx.de Horst Renner
h.schl...@gmx.net Henning Schlottmann


hein...@schramm.com Heinrich Schramm
hen...@enyo.de Hendrik Weimer

hjl-...@ct0132.rhein-neckar.de Hans-Juergen Wilhelm Lattrell
hwe...@snafu.de Henning Weede
j...@cs.tu-berlin.de Joerg Puetz
kai...@uni.de Dennis Kaisers
kp-...@gmx.de Klaus Petersen
Lutz.Fro...@gmx.de Lutz Frommberger
M.Otte...@sailor.ping.de Michael Ottenbruch
Manfred...@rz-online.de Manfred Haertel
mar...@web.de Mark Obrembalski
Michael...@gmx.de Michael Adelmann
n...@bfeohk.de Burkhard Köhn
new...@uni.de Kai-Olaf Runge
no....@inter.net Andreas M. Kirchwitz
sh-u...@gmx.de Sebastian Hoffmann
si...@gmx.de Simon Paquet
stepha...@stephan.manske-net.de Stephan Manske
tjark...@gmx.de Tjark Weber
use...@eplus-online.de Markus Dobrowolski
vv-...@usenet-rundfahrt.de Frank Weinberg
zwi...@epost.de Uwe Tetzlaff


Enthaltung:
------------------------------------------------------------------------
kiezki...@gmx.de Stefan Rosskopf


Ungueltige Stimmen:
------------------------------------------------------------------------

Tom Sander-Fischer

unread,
Mar 17, 2003, 8:18:58 AM3/17/03
to
g...@marclanger.de (Marc Langer - GVV):

> Ergebnisse Erweiterung der Regeln um Teil 10. Vereinfachtes
> Verfahren (157 gueltige Stimmen)

[...]

Herzlichen Dank an Thomas und Marc für Verfahrensbetreuung/Wahlleitung
in diesem erfreulicherweise recht reibungslos verlaufenen Verfahren.

Tom
--
...und wech

Moderation de.admin.news.announce

unread,
Mar 25, 2003, 5:00:00 PM3/25/03
to
Moderators note:

| Infolge der Ergebnisse der Abstimmungen "Einfuehrung einer Regel für
| vereinfachte Verfahren" und "Straffung der Regel für den Wahlabbruch"
| wurden die "Regeln für die Einrichtung und Entfernung von Usenet-Gruppen"
| geändert; da die Einspruchsfristen inzwischen folgenlos verstrichen sind,
| hat ab sofort der untenstehende Regeltext Gültigkeit für de.ALL:

REGELN FÜR DIE EINRICHTUNG UND ENTFERNUNG VON USENET-GRUPPEN

Inhalt:
~~~~~~~

Teil 1: Überblick
Teil 2: Zusammenfassung
Teil 3: Moderation
Teil 4: RfD
Teil 5: Die Diskussion
Teil 6: CfV
Teil 7: Die Wahl(-regeln)
Teil 8: Nach der Wahl
Teil 9: Kombinierte Votings
Teil 10: Vereinfachtes Verfahren
Anhang A: Sonderregeln für de.alt.*


1. Überblick:
~~~~~~~~~~~~~

Das Einrichten und Entfernen von Newsgroups ist von technischer
Seite gesehen ausgesprochen einfach. In der Tat reicht ein einziger
Artikel, der einem bestimmten Format entspricht, dazu aus. Damit
aber nicht vollständig chaotische Zustände herrschen, in der jeder,
der glaubt, das Netz mit seiner neuen Gruppe beglücken zu müssen,
eine newgroup-message abschickt, haben sich gewisse Spielregeln zur
Einrichtung einer Gruppe eingebürgert. Auf den meisten Systemen wird
auch technisch das hier beschriebene Procedere bevorzugt.

Diese Spielregeln gelten für die Einrichtung oder Entfernung einer
Gruppe sowie Änderung ihrer Attribute. Die Attribute einer Gruppe
sind: Gruppenname, Kurzbeschreibung, Charta und Status (moderiert/
unmoderiert) sowie bei moderierten Gruppen die Moderatoren.

Es spricht nichts dagegen, auch andere hierarchieweit wirkende
Entscheidungen nach analogen, nur im Detail abweichenden, Regeln zu
entscheiden.

Zur Moderatoren-Nachfolge in bestehenden moderierten Gruppen sind
diese Spielregeln weder zwingend noch die einzigen Regeln.

Der folgende Text beschreibt die Spielregeln zur Einrichtung von
Newsgruppen, wie sie innerhalb der deutschsprachigen News-Hierarchie
"de.*" -- mit Ausnahme von de.alt.*, dazu siehe Anhang A -- gelten.

Werden diese Regeln ohne hinreichenden Grund nicht beachtet, so ist
es nahezu ausgeschlossen, daß die Entscheidung akzeptiert wird.

An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, daß kein Netzteilnehmer
oder Sysadmin in irgend einer Weise an die "Beschlüsse" des Netzes
gebunden ist: ob eine Gruppe lokal eingerichtet wird oder nicht, ob
eine Gruppe lokal entfernt wird oder nicht, ob eine Gruppe bezogen
wird oder nicht, das ist alles Entscheidung des lokalen Newsadmins
bzw. dessen Vorgesetzten. Es besteht auf nichts und gegen niemanden
irgend eine Art von Rechtsanspruch, und das Usenet hat keine, oder
besser verzichtet freiwillig auf jegliche, Exekutive.

Dies ist aber nicht als Freibrief für jedweden Unsinn zu verstehen:
Das Netz hat eine Abneigung sowohl gegen net.sheriffs wie gegen
net.terrorists! Es wäre doch schade, wenn wegen letzterer die
Freiheit dieses Netzes eingeschränkt werden müßte ...


2. Zusammenfassung:
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Eine Entscheidung wird herbeigeführt, indem man ein Thema durch
einen förmlichen RfD (s.u.) zur Diskussion stellt, der Diskussion
genügend Zeit läßt, und dann, falls noch Bedarf und hinreichend
Aussicht auf Erfolg besteht, durch einen förmlichen CfV (s.u.)
darüber abstimmen läßt.

Nach angenommener Wahl veranlaßt die Moderation die notwendigen
Schritte zur "Durchsetzung" der Entscheidung, indem sie die
zugehörigen Steuernachrichten verschickt.

Damit alle Administratoren und alle interessierten Netznutzer
mitbekommen, welche Entscheidungen anstehen, müssen alle
Ankündigungen und Einrichtungen über die Newsgruppe
de.admin.news.announce laufen.


3. Moderation:
~~~~~~~~~~~~~~

Die Gruppe de.admin.news.announce ist moderiert. Sie dient
ausschließlich dem Veröffentlichen von Diskussionsaufrufen (RfD
s.u.), Wahlaufrufen (CfV s.u.), Zwischen- und Endergebnissen,
administrativen Dingen dieser Gruppe (wie Listen laufender Votings)
sowie dazu analogen Postings. Wünscht man eine solche
Veröffentlichung, so muß man seinen Artikel per E-Mail an die
Moderation schicken.

Die momentane Adresse der Moderation lautet:
mode...@dana.de

Die Moderation prüft, ob der gewünschte Artikel den Bestimmungen der
Gruppe entspricht. Findet sie Unstimmigkeiten oder Regelverstöße, so
schickt sie entweder eine Liste der strittigen Punkte an den
Initiator zurück oder (bei lediglich kleinen Fehlern) korrigiert
diese. Ist der Artikel akzeptabel, so wird sie diesen in
de.admin.news.announce sowie jeder weiteren gewünschten Gruppe oder
Mailing-Liste veröffentlichen. Das bedeutet insbesondere, daß
RfD/CfV *ausschließlich* per E-Mail an die Moderation gehen. Ein
Posten "auf eigene Faust" hat zu unterbleiben. Ausnahmen regeln
allein die Moderatorenwahlregeln für de.admin.news.announce.

Moderations"eid": Bei allen Entscheidungen als Moderation werden wir
uns bemühen, uns nicht an die Buchstaben, sondern an den Geist
einer Regel zu halten. Wenn man uns also _überzeugen_ kann, werden
Regelabweichungen im Einzelfall akzeptiert. Auf das Überzeugen
legen wir in einem solchen Fall allerdings Wert!


4. RfD:
~~~~~~~

Wünscht man einen förmlichen "Aufruf zur Diskussion" -- engl.
"Request for Discussion" oder kurz RfD --, so muß dieser an die
Moderation geschickt werden. Diese wird ihn, wenn er den Regeln
entspricht, in de.admin.news.announce posten, ansonsten wird sie
Rücksprache mit dem Initiator halten.

Für einen förmlichen RfD ist folgendes notwendig:

o Es muß deutlich hervorgehen, über was überhaupt diskutiert werden
soll; bei einer Einrichtung einer neuen Gruppe sollte insbesondere
der angestrebte Status (moderiert oder unmoderiert), und der Name
der Gruppe erwähnt sein. Sollte eines von beidem (oder beides)
noch unklar sein, so sollte darauf explizit hingewiesen werden.

o Zur Erläuterung der Gruppe müssen eine Charta und eine
Kurzbeschreibung angegeben werden. Die Charta gibt an, worum es in
dieser Newsgroup überhaupt geht; sie ist normalerweise ein bis
zwei Absätze lang. Die Kurzbeschreibung (mit Gruppennamen und
8er-Tabulator möglichst weniger als 80 Zeichen, am Ende ein Punkt
oder ein anderes Satzendzeichen) wird in den regelmäßigen Postings
verwendet, die den Systemadministratoren helfen, festzustellen,
welche Newsgroups sie vergessen haben zu abonnieren. Manche
Newsprogramme zeigen diese Information auch an.


5. Die Diskussion:
~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Die auf den RfD folgende Diskussion wird mittels "Followup-To:" auf
de.admin.news.groups gerichtet, eine Diskussion an (ausschließlich)
anderer Stelle sollte unterbleiben. Der Diskussion sollte genügend
Zeit gelassen werden, um das Thema sorgfältig überdenken zu können,
also mindestens zwei Wochen, jedoch länger, wenn sich noch kein
Konsens eingestellt hat.

Wenn sich aus der Diskussion Veränderungen ergeben, soll ein
weiterer RfD eingebracht werden.


6. CfV:
~~~~~~~

Nach der Diskussionsperiode kann ein Abstimmungsaufruf -- engl.
"Call for Votes" oder kurz CfV -- bei der Moderation eingereicht
werden. Dieser muß mit dem letzten RfD im wesentlichen
übereinstimmen.

Der CfV muß explizit enthalten:

o An wen (welchen Account) eine Stimme zu richten ist.

Die Abgabe einer Stimme für die Einrichtung der Gruppe muß genauso
klar erklärt und genauso einfach sein wie eine Stimme gegen die
Einrichtung und umgekehrt.

Es ist ebenfalls erlaubt, eine andere Adresse als die, von der aus
der Artikel gepostet wurde, anzugeben oder nur "Replies" auf den
"Call for Votes"-Artikel anzunehmen, solange in dem "Call for
Votes"-Artikel klar und explizit erklärt wird, wie die Stimmen
abgegeben werden können.

o Den genauen Zeitraum, in dem Stimmen akzeptiert werden.

Die Abstimmung beginnt mit der Veröffentlichung des CfV. Das Ende
der Abstimmungsperiode muß genau angegeben sein. Der Zeitraum
sollte mindestens drei Wochen, jedoch höchstens einen Monat
betragen.

o Er sollte nur in Ausnahmefällen weitere Regelungen enthalten.
Sofern nicht anders erwähnt, gelten die üblichen Regeln (s.u.).

o Empfohlen werden Beispiele, wie die Stimme für jede (!)
Wahlmöglichkeit auszusehen hat.

Ein RfD/CfV kann eine Sammelabstimmung über mehrere Gruppen
enthalten, wenn für jede Gruppe jeweils eine Charta und eine
Kurzbeschreibung vorhanden ist. Sie sollte im allgemeinen aber
vermieden werden, da hier leicht durch eine zugkräftige Gruppe die
Wahlbeteiligungsklausel (s.u.) der anderen Gruppen ausgehebelt
werden kann.

Ein CfV kann nicht veröffentlicht werden, wenn einer der folgenden
Punkte noch unklar ist:

o Name der Gruppe
o Kurzbeschreibung der Gruppe
o Charta der Gruppe
o Status der Gruppe (moderiert oder unmoderiert)
o der Name des Moderators im Falle einer moderierten Gruppe

Zur Auswahl einer von mehreren Alternativen, die trotz intensiver
Diskussion nicht im Rahmen des RfD konsensfähig geklärt werden
konnten, können die Regeln für "kombinierte Votings" (Teil 9)
eingesetzt werden.


6a. CfV mit persönlichem Wahlschein:
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Es ist ebenfalls zulässig, daß im CfV eine Mailadresse angegeben
wird, bei der die Wähler einen persönlichen Wahlschein anfordern
können. Ist eine solche Adresse angegeben, können gültige Stimmen
nur mittels von dort ausgegebener Wahlscheine abgegeben werden.

Wahlscheinanforderungen ohne funktionierende Absenderadresse werden
vom Wahlscheinausgebenden (in der Regel ist das der Wahlleiter)
ignoriert.

Persönliche Wahlscheine werden bei der Ausgabe auf eine Art
markiert, die eine eindeutige Zuordnung des Wahlscheins zum
Abstimmenden ermöglicht und die das Erzeugen gültig erscheinender
Fälschungen soweit wie möglich ausschließt.

Die Antwortadresse des Abstimmungsaufrufs muß mit der Adresse zur
Anforderung der Wahlscheine übereinstimmen; die Antwortadresse des
Wahlscheins muß mit der Adresse übereinstimmen, die die Stimmen
entgegennimmt.

Eingehende Stimmen, die falsche oder nicht die notwendigen
Markierungen enthalten, oder nicht von der bei der Anforderung
registrierten Absendeadresse kommen, werden nicht gewertet.

Weitere Einzelheiten des Verfahrens können im CfV festgelegt
werden. Sie müssen im RfD angekündigt werden und gelten als
"weitere Regeln" im Sinne von Teil 7 dieser Regeln, bedürfen also
insbesondere der Genehmigung durch die Moderation.

Im übrigen gelten die Bestimmungen des Teiles 6 sinngemäß.


7. Die Wahlregeln:
~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Zeitraum: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, in welchem Zeitraum
Stimmen akzeptiert werden. Wird als Abstimmungsende nur ein Datum
angegeben, so endet die Abstimmungsperiode mit Ablauf dieses Tages
(also um 00:00 des darauffolgenden Tages). Ausschlaggebend ist
hierbei das *Eintreffen* der Stimme, nicht das Absendedatum. Es
sollte allerdings bei nicht optimal angebundenen Systemen der
Zeitpunkt des Eintreffens auf dem Feed gelten.

Ziel einer Stimme: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, an welche
Adresse eine Stimme zu senden ist. Diese Adresse ist verbindlich,
andere Adressen werden nicht gewertet. Stimmen müssen (!) per
E-Mail abgegeben werden. News-Artikel werden genausowenig gezählt,
wie (fern-)mündliche oder (sackpost-)schriftliche
Meinungsäußerungen oder vergleichbares.

Eindeutigkeit: Eine Stimme muß eindeutig enthalten, wofür der
Abstimmende seine Stimme abgibt. Insbesondere werden
konjunktivierte Äußerungen ("Ich würde...") nur als Meinungen,
nicht als Stimmen aufgefaßt und werden daher auch nicht gewertet.

Übertragbarkeit: Stimmen können nicht auf einen anderen
Abstimmungsvorschlag übertragen werden. Eine Stimme zählt nur für
GENAU DEN Vorschlag, für den sie abgegeben wurde. Insbesondere
darf eine Stimme für oder gegen eine Newsgruppe mit einem
bestimmten Namen NICHT als Stimme für oder gegen eine Newsgruppe
mit einem anderen Namen oder einer anderen Charta, einem anderen
unmoderiert/moderiert Status oder, falls moderiert, einem anderen
Moderator oder einer anderen Gruppe von Moderatoren gezählt
werden. Über jede Gruppe wird einzeln abgestimmt, Verknüpfungen
von Wahlen sind nicht möglich.

.misc-Gruppen: Bei der Einrichtung einer neuen Unterhierarchie --
sei es durch Umwandlung einer bestehenden Gruppe oder durch
Neuschaffung -- wird ohne gesonderte Abstimmung eine auf .misc
endende Gruppe eingerichtet. Der zur Gründung der Hierarchie
führende RfD hat hierzu die notwendigen Angaben bereitzustellen.
Wird die Unterhierarchie nur mit der .misc-Gruppe eingerichtet, so
findet hierüber eine normale Abstimmung statt.

Formulare: Bei der Verwendung von Formularen darf nicht alleine die
Tatsache, daß die Stimme nicht maschinenlesbar ist, zur
Ungültigerklärung der Stimme führen.

Wahlberechtigte/Realname: Jeder, der in der Lage ist, eine ansonsten
korrekte Stimme beim Wahlleiter abzugeben, ist wahlberechtigt und
hat genau eine Stimme. Das Wahlrecht beschränkt sich auf
natürliche Personen, das bedeutet insbesondere, daß jede Stimme
mit einem Realnamen, der mindestens je einen ausgeschriebenen Vor-
und Nachnamen des Wählers enthält, verknüpft sein muß. Der Name
wird mit der Absendeadresse und der Stimmabgabe nach der Wahl
veröffentlicht (siehe Teil 8).

Die Wahl ist somit allgemein, gleich und frei, jedoch nicht
geheim!

Der Wahlschein ist durch den Wahlberechtigten selbst auszufüllen
und von ihm selbst unter Verwendung einer seiner Kontrolle
unterstehenden Absendeadresse an die Abstimmadresse einzusenden.

Die Absendeadresse muß unverfälscht im Klartext in der
Abstimmungsmail im From:-Header oder dem vergleichbaren Header
eines anderen Protokolls angegeben werden und reply-fähig sein,
das heißt: Mail muß an die angegebene Absendeadresse grundsätzlich
zustellbar sein.

Der Nachweis der Reply-Fähigkeit der Adresse obliegt dem
Abstimmenden.

Ergebnis: Die Wahl gilt in der vorgeschlagenen Form als angenommen,
wenn mindestens doppelt so viele gültige Ja-Stimmen wie
Nein-Stimmen (Verhältnis), mindestens jedoch 60 Ja-Stimmen
(Wahlbeteiligung), eingetroffen sind.

Mehrfache Stimmen: Treffen mehrere Stimmen der gleichen Person beim
Wahlleiter ein, so gilt die zuletzt abgesandte. Damit ist es
möglich, seine zuvor abgegebene Stimme mit einer Enthaltung
rückgängig zu machen oder zu korrigieren.

Erneuter Aufruf zur Wahl: Der Wahlleiter sollte dafür Sorge tragen,
daß jeder Abstimmende eine Bestätigung bekommt, daß seine Stimme
auch angekommen ist und gewertet werden kann. Dies kann einerseits
durch eine Bestätigungsmail geschehen oder aber durch das Posten
eines 2. CfV (oder beides). Im 2. CfV sollten alle Namen der
bisherigen Wähler erscheinen, und ob die Stimme jeweils gültig war
oder nicht. Ob die Abstimmenden mit Ja oder Nein gestimmt haben,
darf jedoch -- um Wahlbeeinflussung zu unterbinden -- nicht
erwähnt werden!

Zumindest einmal -- möglichst in der Mitte der Wahlperiode --
sollte dieser 2. CfV (Erinnerungs-CfV) gepostet werden, bei dem
eine "Massenbestätigung" ausdrücklich erwünscht ist. Der 2. CfV
wird wie gehabt per E-Mail an die Moderation geschickt, die ihn
dann in de.admin.news.announce (sowie ggf. weiteren Gruppen bzw.
Mailing-Listen) postet.

Abbruch der Wahl: Werden während der Wahlperiode begründete Zweifel
an der Einhaltung der hiesigen Regeln, der Verdacht von
Wahlmanipulationen oder schwere inhaltliche Fehler im Wahlaufruf
bekannt, kann die Abstimmung durch den Wahlleiter abgebrochen
werden. Ein neuer CfV ist dann jederzeit möglich.

Weitere Regeln: Im CfV können weitere Regeln, die die hier
aufgeführten ergänzen oder ersetzen, aufgeführt werden. Sofern
diese Regeln den obigen widersprechen, lehnt die Moderation
entweder diese Regeln und damit das ganze Voting ab, oder aber sie
gelten verbindlich. Grundsätzlich werden aber Regeln, die das
Wahlrecht bestimmter Personen oder Gruppen einschränken, nur in
wirklich begründeten Fällen akzeptiert.


8. Nach der Wahl:
~~~~~~~~~~~~~~~~~

Nach Ablauf der Wahlfrist wird vom Wahlleiter eine Liste der
Abstimmenden sowie deren Stimmen zusammengestellt. Aus dieser Liste
muß eindeutig hervorgehen, wer (E-Mail-Adresse + Realname) für was
(Ja, Nein, Enthaltung) gestimmt hat. Auf die Veröffentlichung des
Realnamens und der E-Mail-Adresse kann in begründeten (!)
Einzelfällen verzichtet werden. Bitte in einem solchen Fall angeben,
ob man bei Ablehnung von seiner Wahlstimme zurücktritt. Diese Liste
wird dann von der Moderation gepostet.

Ist jemand der Meinung, daß es zu schwerwiegenden Unregelmäßigkeiten
bei der Durchführung der Abstimmung gekommen ist, so kann er
innerhalb einer Woche Einspruch gegen das Ergebnis einlegen. Der
Einspruch ist bei der Moderation zur Veröffentlichung in
de.admin.news.announce einzureichen. Die Moderation entscheidet über
den Einspruch und korrigiert ggf. das Ergebnis oder annulliert die
Abstimmung.

Ist die Einspruchszeit verstrichen, sind alle eingereichten
Einsprüche entschieden und wurde die Wahl nicht annulliert, so ist
das Ergebnis gültig. Ist die Einspruchszeit verstrichen, so ist das
Ergebnis bereits vorläufig gültig, wenn durch die Gesamtheit der
noch anhängigen Einsprüche weder die Annahme in Frage steht noch die
Annulierung der Wahl Folge sein kann.

Ist die Wahl (vorläufig) angenommen, so versendet die Moderation die
entsprechenden Steuernachrichten und veranlaßt gleichzeitig die
notwendigen Änderungen in der offiziellen Liste der Newsgruppen.


9. Kombinierte Votings:
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Ein CfV kann mehrere Gruppen zur Auswahl anbieten, von denen höchstens
eine eingerichtet werden soll ("kombiniertes Voting"). Dabei wird über
die Einrichtung jeder einzelnen Gruppe gemäß den obigen Regeln
abgestimmt.

In einem weiteren Abstimmungsblock innerhalb desselben CfV findet
zusätzlich ein Stichentscheid zwischen all diesen Gruppen statt. Falls
in den Einrichtungsfragen mehr als eine Gruppe angenommen wird, so
wird davon einzig diejenige eingerichtet, welche im Stichentscheid das
beste Verhältnis Zustimmung : Ablehnung aufweist.


10. Vereinfachtes Verfahren:
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~


Anhang A. Sonderregel für Einrichtungen und Löschungen von Gruppen in
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
de.alt.* sowie Änderungen ihrer Attribute:
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Diese Sonderregel gilt _ausschließlich_ für Verfahren zur
Einrichtung oder Löschung von Gruppen in de.alt.* sowie für
Verfahren zur Änderungen der Attribute von Gruppen in de.alt.*,
nicht aber bei analoger Anwendung der obigen Regeln für andere
Verfahren.

Hier ist alles viel einfacher. Die Grundregel lautet hier: Fairneß.

Eine Einrichtung einer Gruppe in de.alt.* läuft folgendermaßen ab:
Man fragt in de.alt.admin, ob jemand Einwände gegen die
vorgeschlagene Gruppe hat, wartet fairerweise lang genug, damit sich
auch wirklich jemand beklagen kann (die Antwortzeiten liegen --
trotz mittlerweile nur noch geringer Verzögerungen beim Transport --
immer noch im Bereich mehrerer Tage, üblich ist daher eine Wartezeit
von 7 Tagen), und schickt, wenn der Protest nicht allzu heftig war,
einfach die newgroup-Message.

Boris 'pi' Piwinger

unread,
Mar 26, 2003, 4:40:33 PM3/26/03
to
g...@marclanger.de (Marc Langer - GVV) wrote:

>Inhalt des neuen Teil 10:

Leider war der Proponent wohl damit ueberfordert, vorher die
Regeln anzusehen und sich an das Format zu halten. Die
Umsetzung der Textaenderung wird sich daher verzoegern, bis
ich Zeit und Nerven haben, das alles auszubessern.

Olaf Schneider

unread,
Mar 27, 2003, 3:47:14 PM3/27/03
to
Boris 'pi' Piwinger <3....@piology.org> schrieb:

> g...@marclanger.de (Marc Langer - GVV) wrote:

>>Inhalt des neuen Teil 10:

> Leider war der Proponent wohl damit ueberfordert, vorher die
> Regeln anzusehen und sich an das Format zu halten. Die
> Umsetzung der Textaenderung wird sich daher verzoegern, bis
> ich Zeit und Nerven haben, das alles auszubessern.

IMO wäre es Aufgabe des Proponenten oder der dana-Moderation
(schließlich ist sie für die _Umsetzung_ von Abstimmungsergebnissen
verantwortlich) einen fix und fertig neu formatierten Regeltext
bei den Moderatoren der relevanten Newsgruppen einzureichen. Ich
wüßte nicht, daß pi zum Maintainer der Einrichtungsrichtlinien
erhoben wurde, geschweige denn, daß es einen solchen Posten
überhaupt gibt.

Ich wüßte auch nicht, wozu wir einen solchen Posten brauchen;
so oft andern sich die Regeln nicht, oder sollten es zumindest
nicht.

Schließlich ist anzumerken, daß sich an der *Umsetzung* des
Ergebnisses überhaupt nichts ändert. Es wird/ist umgesetzt, wenn
die Einspruchsfrist verstrichen ist, d.h. ab dann gilt die
Neuregelung.

Tom Sander-Fischer

unread,
Mar 28, 2003, 5:38:56 PM3/28/03
to
Olaf Schneider <ole...@gmx.de>:

> IMO wäre es Aufgabe des Proponenten oder der dana-Moderation
> (schließlich ist sie für die _Umsetzung_ von Abstimmungsergebnissen
> verantwortlich) einen fix und fertig neu formatierten Regeltext
> bei den Moderatoren der relevanten Newsgruppen einzureichen.

Was konveniert an <umsetzung-wahlr...@dana.de> nicht?

Tom
--
...und wech

Felix Wiemann

unread,
Mar 29, 2003, 3:07:38 AM3/29/03
to
Tom Sander-Fischer wrote:

> Was konveniert an <umsetzung-wahlr...@dana.de> nicht?

Also gut: 6a ist drei Zeichen eingerückt (Absicht?), 9 ist gar nicht
eingerückt (statt 2 Zeichen).

Tom Sander-Fischer

unread,
Mar 29, 2003, 3:38:48 AM3/29/03
to
Felix Wiemann <Felix....@gmx.net>:

>> Was konveniert an <umsetzung-wahlr...@dana.de> nicht?
>
> Also gut: 6a ist drei Zeichen eingerückt (Absicht?), 9 ist gar nicht
> eingerückt (statt 2 Zeichen).

Ah ja, ich sehe; ein ernstes Problem.

T"Da wird ein Regeländerungs-RfD erforderlich sein, um das zu ändern"om
--
...und wech

Michael Bergbauer

unread,
Mar 29, 2003, 5:04:35 AM3/29/03
to
"Tom Sander-Fischer" <sander-...@gmx.de> writes:

> Felix Wiemann <Felix....@gmx.net>:
>
> >> Was konveniert an <umsetzung-wahlr...@dana.de> nicht?
> >
> > Also gut: 6a ist drei Zeichen eingerückt (Absicht?), 9 ist gar nicht
> > eingerückt (statt 2 Zeichen).
>
> Ah ja, ich sehe; ein ernstes Problem.

Ich schlage vor, in Zukunft nur noch funktionierende Patchsets fuer
Regeln zur Abstimmung zu stellen.

--
Michael Bergbauer <mic...@noname.franken.de>
use your idle CPU cycles - See http://www.distributed.net for details.
Visit our mud Geas at geas.franken.de Port 3333

Bernd Gramlich

unread,
Mar 29, 2003, 8:06:00 AM3/29/03
to
Felix Wiemann wrote:

Extra für die Meckerfritzen unter uns gibt's hier eine neu formatierte
Version. Sogar die Formfehler aus <ji4tqa...@tenuki.de> (sowie ein
paar weitere) sind ausgebessert. Hervorhebungen geschehen weiterhin
teils durch _Unterstreichen_, teils durch *Fettdruck* und teils durch
BRÜLLEN.

Fröhliches Diffen!


REGELN FÜR DIE EINRICHTUNG UND ENTFERNUNG VON USENET-GRUPPEN

Inhalt:
~~~~~~~

Teil 1: Überblick
Teil 2: Zusammenfassung
Teil 3: Moderation
Teil 4: RfD
Teil 5: Die Diskussion
Teil 6: CfV
Teil 7: Die Wahl(-regeln)
Teil 8: Nach der Wahl
Teil 9: Kombinierte Votings
Teil 10: Vereinfachtes Verfahren

Anhang A: Sonderregel für de.alt.*


1. Überblick:
~~~~~~~~~~~~~

Das Einrichten und Entfernen von Newsgroups ist von technischer
Seite gesehen ausgesprochen einfach. In der Tat reicht ein einziger
Artikel, der einem bestimmten Format entspricht, dazu aus. Damit

aber nicht vollständig chaotische Zustände herrschen, wo jeder, der


glaubt, das Netz mit seiner neuen Gruppe beglücken zu müssen, eine

newgroup-Message abschickt, haben sich gewisse Spielregeln zur


Einrichtung einer Gruppe eingebürgert. Auf den meisten Systemen wird
auch technisch das hier beschriebene Procedere bevorzugt.

Diese Spielregeln gelten für die Einrichtung oder Entfernung einer
Gruppe sowie Änderung ihrer Attribute. Die Attribute einer Gruppe
sind: Gruppenname, Kurzbeschreibung, Charta und Status (moderiert/
unmoderiert) sowie bei moderierten Gruppen die Moderatoren.

Es spricht nichts dagegen, auch andere hierarchieweit wirkende
Entscheidungen nach analogen, nur im Detail abweichenden, Regeln zu
entscheiden.

Zur Moderatoren-Nachfolge in bestehenden moderierten Gruppen sind
diese Spielregeln weder zwingend noch die einzigen Regeln.

Der folgende Text beschreibt die Spielregeln zur Einrichtung von
Newsgruppen, wie sie innerhalb der deutschsprachigen News-Hierarchie
"de.*" -- mit Ausnahme von de.alt.*, dazu siehe Anhang A -- gelten.

Werden diese Regeln ohne hinreichenden Grund nicht beachtet, so ist
es nahezu ausgeschlossen, daß die Entscheidung akzeptiert wird.

An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, daß kein Netzteilnehmer

oder Sysadmin in irgendeiner Weise an die "Beschlüsse" des Netzes


gebunden ist: ob eine Gruppe lokal eingerichtet wird oder nicht, ob
eine Gruppe lokal entfernt wird oder nicht, ob eine Gruppe bezogen
wird oder nicht, das ist alles Entscheidung des lokalen Newsadmins
bzw. dessen Vorgesetzten. Es besteht auf nichts und gegen niemanden

irgendeine Art von Rechtsanspruch, und das Usenet hat keine, oder


2. Zusammenfassung:
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~


3. Moderation:
~~~~~~~~~~~~~~


4. RfD:
~~~~~~~


5. Die Diskussion:
~~~~~~~~~~~~~~~~~~


6. CfV:
~~~~~~~

Markierungen enthalten oder nicht von der bei der Anforderung


registrierten Absendeadresse kommen, werden nicht gewertet.

Weitere Einzelheiten des Verfahrens können im CfV festgelegt werden.
Sie müssen im RfD angekündigt werden und gelten als "weitere Regeln"
im Sinne von Teil 7 dieser Regeln, bedürfen also insbesondere der
Genehmigung durch die Moderation.

Im übrigen gelten die Bestimmungen des Teiles 6 sinngemäß.


7. Die Wahlregeln:
~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Zeitraum: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, in welchem Zeitraum
Stimmen akzeptiert werden. Wird als Abstimmungsende nur ein Datum
angegeben, so endet die Abstimmungsperiode mit Ablauf dieses Tages
(also um 00:00 des darauffolgenden Tages). Ausschlaggebend ist
hierbei das *Eintreffen* der Stimme, nicht das Absendedatum. Es
sollte allerdings bei nicht optimal angebundenen Systemen der
Zeitpunkt des Eintreffens auf dem Feed gelten.

Ziel einer Stimme: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, an welche
Adresse eine Stimme zu senden ist. Diese Adresse ist verbindlich,
andere Adressen werden nicht gewertet. Stimmen müssen (!) per
E-Mail abgegeben werden. News-Artikel werden genausowenig gezählt,
wie (fern-)mündliche oder (sackpost-)schriftliche

Meinungsäußerungen oder Vergleichbares.

Eindeutigkeit: Eine Stimme muß eindeutig enthalten, wofür der
Abstimmende seine Stimme abgibt. Insbesondere werden
konjunktivierte Äußerungen ("Ich würde...") nur als Meinungen,
nicht als Stimmen aufgefaßt und werden daher auch nicht gewertet.

Übertragbarkeit: Stimmen können nicht auf einen anderen
Abstimmungsvorschlag übertragen werden. Eine Stimme zählt nur für
GENAU DEN Vorschlag, für den sie abgegeben wurde. Insbesondere
darf eine Stimme für oder gegen eine Newsgruppe mit einem
bestimmten Namen NICHT als Stimme für oder gegen eine Newsgruppe
mit einem anderen Namen oder einer anderen Charta, einem anderen

unmoderiert/moderiert-Status oder, falls moderiert, einem anderen

Annullierung der Wahl Folge sein kann.

Ist die Wahl (vorläufig) angenommen, so versendet die Moderation die
entsprechenden Steuernachrichten und veranlaßt gleichzeitig die
notwendigen Änderungen in der offiziellen Liste der Newsgruppen.


9. Kombinierte Votings:
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Ein CfV kann mehrere Gruppen zur Auswahl anbieten, von denen
höchstens eine eingerichtet werden soll ("kombiniertes Voting").
Dabei wird über die Einrichtung jeder einzelnen Gruppe gemäß den
obigen Regeln abgestimmt.

In einem weiteren Abstimmungsblock innerhalb desselben CfV findet
zusätzlich ein Stichentscheid zwischen all diesen Gruppen statt.
Falls in den Einrichtungsfragen mehr als eine Gruppe angenommen
wird, so wird davon einzig diejenige eingerichtet, welche im
Stichentscheid das beste Verhältnis Zustimmung : Ablehnung aufweist.


10. Vereinfachtes Verfahren:
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Für kleinere Änderungen (z.B. Formulierungsänderungen in Charta oder
Kurzbeschreibung) kann ein vereinfachtes Verfahren durchgeführt
werden, bei dem der Änderungsvorschlag ohne vorherige Diskussion und
Abstimmung umgesetzt wird, sofern dieser Änderung nicht
widersprochen wird.

Ein vereinfachtes Verfahren -- oder kurz VV -- beginnt mit dessen


Veröffentlichung in de.admin.news.announce und muß dieselben
Anforderungen wie ein RfD (siehe Teil 4) erfüllen. Es darf zudem
keine Unklarheiten bzgl. der Gruppenattribute enthalten.

Ein VV muß darüber hinaus explizite Hinweise enthalten auf:

o die Tatsache, daß die Änderung unverzüglich vorgenommen wird,
wenn dieser nicht widersprochen wird.

o die Adresse, bei der der Widerspruch eingelegt werden muß (die
Adresse der Moderation von de.admin.news.announce, derzeit
mode...@dana.de).

o die Frist, innerhalb der man Widerspruch einlegen muß.

Das VV muß der Netzgemeinde mindestens eine Frist von zwei Wochen
ab Veröffentlichung zum Widerspruch einräumen. Der Widerspruch kann

formlos erfolgen; im übrigen gelten die Wahlregeln (siehe Teil 7)


mit Ausnahme der Abschnitte "Ergebnis" und "Erneuter Aufruf zur
Wahl" sinngemäß auch hier.

Nach Ablauf der Frist veröffentlicht die Moderation von
de.admin.news.announce eine Liste der Personen (E-Mail-Adresse +
Realname), die der Änderung widersprochen haben; ist kein
Widerspruch gegen die Änderung eingegangen, so gilt sie als
angenommen, andernfalls ist das vereinfachte Verfahren gescheitert.
Nach einem Scheitern kann es als normaler (1.)RfD fortgesetzt oder

aufgegeben werden. Im übrigen sind die Regelungen aus Teil 8
sinngemäß anzuwenden.


Anhang A. Sonderregel für Einrichtungen und Löschungen von Gruppen in
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
de.alt.* sowie Änderungen ihrer Attribute:
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Diese Sonderregel gilt _ausschließlich_ für Verfahren zur
Einrichtung oder Löschung von Gruppen in de.alt.* sowie für
Verfahren zur Änderungen der Attribute von Gruppen in de.alt.*,
nicht aber bei analoger Anwendung der obigen Regeln für andere
Verfahren.

Hier ist alles viel einfacher. Die Grundregel lautet hier: Fairneß.

Eine Einrichtung einer Gruppe in de.alt.* läuft folgendermaßen ab:
Man fragt in de.alt.admin, ob jemand Einwände gegen die
vorgeschlagene Gruppe hat, wartet fairerweise lang genug, damit sich
auch wirklich jemand beklagen kann (die Antwortzeiten liegen --
trotz mittlerweile nur noch geringer Verzögerungen beim Transport --
immer noch im Bereich mehrerer Tage, üblich ist daher eine Wartezeit
von 7 Tagen), und schickt, wenn der Protest nicht allzu heftig war,
einfach die newgroup-Message.

--
Bernd Gramlich Quod scripsi, scripsi.

Felix Wiemann

unread,
Mar 29, 2003, 9:33:02 AM3/29/03
to
Bernd Gramlich wrote:

> Extra für die Meckerfritzen unter uns

Hmmm ...

> gibt's hier eine neu formatierte Version.

Fein, sieht gut aus.

[snip]

> Hier ist alles viel einfacher. Die Grundregel lautet hier: Fairneß.

Mit doppeltem "s" statt "ß". :p

Felix Wiemann

unread,
Mar 29, 2003, 12:30:28 PM3/29/03
to
Felix Wiemann wrote:

> Bernd Gramlich wrote:
>
>> Hier ist alles viel einfacher. Die Grundregel lautet hier: Fairneß.
>
> Mit doppeltem "s" statt "ß". :p

Da wohl teilweise noch die alte Rechtschreibung verwendet wird, hier
eine Fassung komplett in neuer Rechtschreibung:

Inhalt:
~~~~~~~


1. Überblick:
~~~~~~~~~~~~~

es nahezu ausgeschlossen, dass die Entscheidung akzeptiert wird.

An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass kein Netzteilnehmer


oder Sysadmin in irgendeiner Weise an die "Beschlüsse" des Netzes
gebunden ist: ob eine Gruppe lokal eingerichtet wird oder nicht, ob
eine Gruppe lokal entfernt wird oder nicht, ob eine Gruppe bezogen
wird oder nicht, das ist alles Entscheidung des lokalen Newsadmins
bzw. dessen Vorgesetzten. Es besteht auf nichts und gegen niemanden
irgendeine Art von Rechtsanspruch, und das Usenet hat keine, oder
besser verzichtet freiwillig auf jegliche, Exekutive.

Dies ist aber nicht als Freibrief für jedweden Unsinn zu verstehen:
Das Netz hat eine Abneigung sowohl gegen net.sheriffs wie gegen
net.terrorists! Es wäre doch schade, wenn wegen letzterer die

Freiheit dieses Netzes eingeschränkt werden müsste ...


2. Zusammenfassung:
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Eine Entscheidung wird herbeigeführt, indem man ein Thema durch
einen förmlichen RfD (s.u.) zur Diskussion stellt, der Diskussion

genügend Zeit lässt, und dann, falls noch Bedarf und hinreichend


Aussicht auf Erfolg besteht, durch einen förmlichen CfV (s.u.)

darüber abstimmen lässt.

Nach angenommener Wahl veranlasst die Moderation die notwendigen


Schritte zur "Durchsetzung" der Entscheidung, indem sie die
zugehörigen Steuernachrichten verschickt.

Damit alle Administratoren und alle interessierten Netznutzer
mitbekommen, welche Entscheidungen anstehen, müssen alle
Ankündigungen und Einrichtungen über die Newsgruppe
de.admin.news.announce laufen.


3. Moderation:
~~~~~~~~~~~~~~

Die Gruppe de.admin.news.announce ist moderiert. Sie dient
ausschließlich dem Veröffentlichen von Diskussionsaufrufen (RfD
s.u.), Wahlaufrufen (CfV s.u.), Zwischen- und Endergebnissen,
administrativen Dingen dieser Gruppe (wie Listen laufender Votings)
sowie dazu analogen Postings. Wünscht man eine solche

Veröffentlichung, so muss man seinen Artikel per E-Mail an die
Moderation schicken.

Die momentane Adresse der Moderation lautet:
mode...@dana.de

Die Moderation prüft, ob der gewünschte Artikel den Bestimmungen der
Gruppe entspricht. Findet sie Unstimmigkeiten oder Regelverstöße, so
schickt sie entweder eine Liste der strittigen Punkte an den
Initiator zurück oder (bei lediglich kleinen Fehlern) korrigiert
diese. Ist der Artikel akzeptabel, so wird sie diesen in
de.admin.news.announce sowie jeder weiteren gewünschten Gruppe oder

Mailing-Liste veröffentlichen. Das bedeutet insbesondere, dass
RfD/CfV ausschließlich per E-Mail an die Moderation gehen. Ein


Posten "auf eigene Faust" hat zu unterbleiben. Ausnahmen regeln
allein die Moderatorenwahlregeln für de.admin.news.announce.

Moderations"eid": Bei allen Entscheidungen als Moderation werden wir
uns bemühen, uns nicht an die Buchstaben, sondern an den Geist

einer Regel zu halten. Wenn man uns also überzeugen kann, werden


Regelabweichungen im Einzelfall akzeptiert. Auf das Überzeugen
legen wir in einem solchen Fall allerdings Wert!


4. RfD:
~~~~~~~

Wünscht man einen förmlichen "Aufruf zur Diskussion" -- engl.

"Request for Discussion" oder kurz RfD --, so muss dieser an die


Moderation geschickt werden. Diese wird ihn, wenn er den Regeln
entspricht, in de.admin.news.announce posten, ansonsten wird sie
Rücksprache mit dem Initiator halten.

Für einen förmlichen RfD ist folgendes notwendig:

o Es muss deutlich hervorgehen, über was überhaupt diskutiert werden


5. Die Diskussion:
~~~~~~~~~~~~~~~~~~


6. CfV:
~~~~~~~

werden. Dieser muss mit dem letzten RfD im wesentlichen
übereinstimmen.

Der CfV muss explizit enthalten:

o An wen (welchen Account) eine Stimme zu richten ist.

Die Abgabe einer Stimme für die Einrichtung der Gruppe muss genauso


klar erklärt und genauso einfach sein wie eine Stimme gegen die
Einrichtung und umgekehrt.

Es ist ebenfalls erlaubt, eine andere Adresse als die, von der aus
der Artikel gepostet wurde, anzugeben oder nur "Replies" auf den
"Call for Votes"-Artikel anzunehmen, solange in dem "Call for
Votes"-Artikel klar und explizit erklärt wird, wie die Stimmen
abgegeben werden können.

o Den genauen Zeitraum, in dem Stimmen akzeptiert werden.

Die Abstimmung beginnt mit der Veröffentlichung des CfV. Das Ende

der Abstimmungsperiode muss genau angegeben sein. Der Zeitraum

Es ist ebenfalls zulässig, dass im CfV eine Mailadresse angegeben


wird, bei der die Wähler einen persönlichen Wahlschein anfordern
können. Ist eine solche Adresse angegeben, können gültige Stimmen
nur mittels von dort ausgegebener Wahlscheine abgegeben werden.

Wahlscheinanforderungen ohne funktionierende Absenderadresse werden
vom Wahlscheinausgebenden (in der Regel ist das der Wahlleiter)
ignoriert.

Persönliche Wahlscheine werden bei der Ausgabe auf eine Art
markiert, die eine eindeutige Zuordnung des Wahlscheins zum
Abstimmenden ermöglicht und die das Erzeugen gültig erscheinender
Fälschungen soweit wie möglich ausschließt.

Die Antwortadresse des Abstimmungsaufrufs muss mit der Adresse zur


Anforderung der Wahlscheine übereinstimmen; die Antwortadresse des

Wahlscheins muss mit der Adresse übereinstimmen, die die Stimmen
entgegennimmt.

Eingehende Stimmen, die falsche oder nicht die notwendigen
Markierungen enthalten oder nicht von der bei der Anforderung
registrierten Absendeadresse kommen, werden nicht gewertet.

Weitere Einzelheiten des Verfahrens können im CfV festgelegt werden.
Sie müssen im RfD angekündigt werden und gelten als "weitere Regeln"
im Sinne von Teil 7 dieser Regeln, bedürfen also insbesondere der
Genehmigung durch die Moderation.

Im übrigen gelten die Bestimmungen des Teiles 6 sinngemäß.


7. Die Wahlregeln:
~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Zeitraum: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, in welchem Zeitraum
Stimmen akzeptiert werden. Wird als Abstimmungsende nur ein Datum
angegeben, so endet die Abstimmungsperiode mit Ablauf dieses Tages
(also um 00:00 des darauffolgenden Tages). Ausschlaggebend ist

hierbei das Eintreffen der Stimme, nicht das Absendedatum. Es


sollte allerdings bei nicht optimal angebundenen Systemen der
Zeitpunkt des Eintreffens auf dem Feed gelten.

Ziel einer Stimme: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, an welche
Adresse eine Stimme zu senden ist. Diese Adresse ist verbindlich,
andere Adressen werden nicht gewertet. Stimmen müssen (!) per
E-Mail abgegeben werden. News-Artikel werden genausowenig gezählt,
wie (fern-)mündliche oder (sackpost-)schriftliche
Meinungsäußerungen oder Vergleichbares.

Eindeutigkeit: Eine Stimme muss eindeutig enthalten, wofür der


Abstimmende seine Stimme abgibt. Insbesondere werden
konjunktivierte Äußerungen ("Ich würde...") nur als Meinungen,

nicht als Stimmen aufgefasst und werden daher auch nicht gewertet.

Übertragbarkeit: Stimmen können nicht auf einen anderen
Abstimmungsvorschlag übertragen werden. Eine Stimme zählt nur für
GENAU DEN Vorschlag, für den sie abgegeben wurde. Insbesondere
darf eine Stimme für oder gegen eine Newsgruppe mit einem
bestimmten Namen NICHT als Stimme für oder gegen eine Newsgruppe
mit einem anderen Namen oder einer anderen Charta, einem anderen
unmoderiert/moderiert-Status oder, falls moderiert, einem anderen
Moderator oder einer anderen Gruppe von Moderatoren gezählt
werden. Über jede Gruppe wird einzeln abgestimmt, Verknüpfungen
von Wahlen sind nicht möglich.

.misc-Gruppen: Bei der Einrichtung einer neuen Unterhierarchie --
sei es durch Umwandlung einer bestehenden Gruppe oder durch
Neuschaffung -- wird ohne gesonderte Abstimmung eine auf .misc
endende Gruppe eingerichtet. Der zur Gründung der Hierarchie
führende RfD hat hierzu die notwendigen Angaben bereitzustellen.
Wird die Unterhierarchie nur mit der .misc-Gruppe eingerichtet, so
findet hierüber eine normale Abstimmung statt.

Formulare: Bei der Verwendung von Formularen darf nicht alleine die

Tatsache, dass die Stimme nicht maschinenlesbar ist, zur
Ungültigerklärung der Stimme führen.

Wahlberechtigte/Realname: Jeder, der in der Lage ist, eine ansonsten
korrekte Stimme beim Wahlleiter abzugeben, ist wahlberechtigt und
hat genau eine Stimme. Das Wahlrecht beschränkt sich auf

natürliche Personen, das bedeutet insbesondere, dass jede Stimme


mit einem Realnamen, der mindestens je einen ausgeschriebenen Vor-

und Nachnamen des Wählers enthält, verknüpft sein muss. Der Name


wird mit der Absendeadresse und der Stimmabgabe nach der Wahl
veröffentlicht (siehe Teil 8).

Die Wahl ist somit allgemein, gleich und frei, jedoch nicht
geheim!

Der Wahlschein ist durch den Wahlberechtigten selbst auszufüllen
und von ihm selbst unter Verwendung einer seiner Kontrolle
unterstehenden Absendeadresse an die Abstimmadresse einzusenden.

Die Absendeadresse muss unverfälscht im Klartext in der


Abstimmungsmail im From:-Header oder dem vergleichbaren Header
eines anderen Protokolls angegeben werden und reply-fähig sein,

das heißt: Mail muss an die angegebene Absendeadresse grundsätzlich
zustellbar sein.

Der Nachweis der Reply-Fähigkeit der Adresse obliegt dem
Abstimmenden.

Ergebnis: Die Wahl gilt in der vorgeschlagenen Form als angenommen,
wenn mindestens doppelt so viele gültige Ja-Stimmen wie
Nein-Stimmen (Verhältnis), mindestens jedoch 60 Ja-Stimmen
(Wahlbeteiligung), eingetroffen sind.

Mehrfache Stimmen: Treffen mehrere Stimmen der gleichen Person beim
Wahlleiter ein, so gilt die zuletzt abgesandte. Damit ist es
möglich, seine zuvor abgegebene Stimme mit einer Enthaltung
rückgängig zu machen oder zu korrigieren.

Erneuter Aufruf zur Wahl: Der Wahlleiter sollte dafür Sorge tragen,

dass jeder Abstimmende eine Bestätigung bekommt, dass seine Stimme

muss eindeutig hervorgehen, wer (E-Mail-Adresse + Realname) für was


(Ja, Nein, Enthaltung) gestimmt hat. Auf die Veröffentlichung des
Realnamens und der E-Mail-Adresse kann in begründeten (!)
Einzelfällen verzichtet werden. Bitte in einem solchen Fall angeben,
ob man bei Ablehnung von seiner Wahlstimme zurücktritt. Diese Liste
wird dann von der Moderation gepostet.

Ist jemand der Meinung, dass es zu schwerwiegenden Unregelmäßigkeiten


bei der Durchführung der Abstimmung gekommen ist, so kann er
innerhalb einer Woche Einspruch gegen das Ergebnis einlegen. Der
Einspruch ist bei der Moderation zur Veröffentlichung in
de.admin.news.announce einzureichen. Die Moderation entscheidet über
den Einspruch und korrigiert ggf. das Ergebnis oder annulliert die
Abstimmung.

Ist die Einspruchszeit verstrichen, sind alle eingereichten
Einsprüche entschieden und wurde die Wahl nicht annulliert, so ist
das Ergebnis gültig. Ist die Einspruchszeit verstrichen, so ist das
Ergebnis bereits vorläufig gültig, wenn durch die Gesamtheit der
noch anhängigen Einsprüche weder die Annahme in Frage steht noch die
Annullierung der Wahl Folge sein kann.

Ist die Wahl (vorläufig) angenommen, so versendet die Moderation die

entsprechenden Steuernachrichten und veranlasst gleichzeitig die


notwendigen Änderungen in der offiziellen Liste der Newsgruppen.


9. Kombinierte Votings:
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Ein CfV kann mehrere Gruppen zur Auswahl anbieten, von denen
höchstens eine eingerichtet werden soll ("kombiniertes Voting").
Dabei wird über die Einrichtung jeder einzelnen Gruppe gemäß den
obigen Regeln abgestimmt.

In einem weiteren Abstimmungsblock innerhalb desselben CfV findet
zusätzlich ein Stichentscheid zwischen all diesen Gruppen statt.
Falls in den Einrichtungsfragen mehr als eine Gruppe angenommen
wird, so wird davon einzig diejenige eingerichtet, welche im
Stichentscheid das beste Verhältnis Zustimmung : Ablehnung aufweist.


10. Vereinfachtes Verfahren:
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Für kleinere Änderungen (z.B. Formulierungsänderungen in Charta oder
Kurzbeschreibung) kann ein vereinfachtes Verfahren durchgeführt
werden, bei dem der Änderungsvorschlag ohne vorherige Diskussion und
Abstimmung umgesetzt wird, sofern dieser Änderung nicht
widersprochen wird.

Ein vereinfachtes Verfahren -- oder kurz VV -- beginnt mit dessen

Veröffentlichung in de.admin.news.announce und muss dieselben


Anforderungen wie ein RfD (siehe Teil 4) erfüllen. Es darf zudem
keine Unklarheiten bzgl. der Gruppenattribute enthalten.

Ein VV muss darüber hinaus explizite Hinweise enthalten auf:

o die Tatsache, dass die Änderung unverzüglich vorgenommen wird,


wenn dieser nicht widersprochen wird.

o die Adresse, bei der der Widerspruch eingelegt werden muss (die


Adresse der Moderation von de.admin.news.announce, derzeit
mode...@dana.de).

o die Frist, innerhalb der man Widerspruch einlegen muss.

Das VV muss der Netzgemeinde mindestens eine Frist von zwei Wochen


ab Veröffentlichung zum Widerspruch einräumen. Der Widerspruch kann
formlos erfolgen; im übrigen gelten die Wahlregeln (siehe Teil 7)
mit Ausnahme der Abschnitte "Ergebnis" und "Erneuter Aufruf zur
Wahl" sinngemäß auch hier.

Nach Ablauf der Frist veröffentlicht die Moderation von
de.admin.news.announce eine Liste der Personen (E-Mail-Adresse +
Realname), die der Änderung widersprochen haben; ist kein
Widerspruch gegen die Änderung eingegangen, so gilt sie als
angenommen, andernfalls ist das vereinfachte Verfahren gescheitert.
Nach einem Scheitern kann es als normaler (1.)RfD fortgesetzt oder
aufgegeben werden. Im übrigen sind die Regelungen aus Teil 8
sinngemäß anzuwenden.


Anhang A. Sonderregel für Einrichtungen und Löschungen von Gruppen in
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
de.alt.* sowie Änderungen ihrer Attribute:
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Diese Sonderregel gilt ausschließlich für Verfahren zur


Einrichtung oder Löschung von Gruppen in de.alt.* sowie für
Verfahren zur Änderungen der Attribute von Gruppen in de.alt.*,
nicht aber bei analoger Anwendung der obigen Regeln für andere
Verfahren.

Hier ist alles viel einfacher. Die Grundregel lautet hier: Fairness.

Christoph Garbers

unread,
Mar 29, 2003, 9:02:15 AM3/29/03
to
* Felix Wiemann <Felix....@gmx.net>:

>> Was konveniert an <umsetzung-wahlr...@dana.de> nicht?
>
> Also gut: 6a ist drei Zeichen eingerückt (Absicht?), 9 ist gar nicht
> eingerückt (statt 2 Zeichen).

<de-admin-infos/einrichtung/20030...@krell.zikzak.de> kennst du aber
schon, oder?

Christoph

Olaf Schneider

unread,
Mar 29, 2003, 9:55:58 AM3/29/03
to
Tom Sander-Fischer <sander-...@gmx.de> schrieb:

> Olaf Schneider <ole...@gmx.de>:

Hast Du pi's Posting, auf das ich mich bezog, gelesen?

Der Proponent (warst Du das nicht?), hätte bei der dana-Moderation
(in Zusammenarbeit mit dem Wahlleiter) gleich ein RESULT eingereichen,
können, in dem nach allen anderen Erläuterungen der Satz kommt
"Die ab Ende der Einspruchsfrist gültigen Regeln lauten also: ...".
Dann käme da ein fertig formatierter Text, meinetwegen
auch als Anhang. Genausogut wäre eine entsprechende Mail an die
dana-Moderation nach Veröffentlichung des RESULTS gewesen,

Hauptsache sie bekommt irgendwann den fix und fertig formatierten
Text oder die Zusicherung des Proponenten, daß er sich selbst darum
kümmert diese redaktionelle Bearbeitung den zuständigen Stellen
(hier wäre das wohl der dni-Moderator, ein cc an den dana-Moderator
wäre nett) zuzuarbeiten.

Wie die dana-Moderation damit umgeht, überlasse ich einfach ihr selbst:
Sie kann das RESULT mit dem angehängten Regeltext oder einer Erläuterung
zur weiteren Vorgehensweise posten oder den Regeltext (eventuell aus dem
RESULT raustrennen und) nach Abschluß der Einspruchsfrist als
Umsetzungsposting (mit cc dni) bringen. Oder eben bei entsprechender
Zusicherung alles dem Proponenten überlassen.

Es muß nur eine fix und fertig posting-fähige Vorlage schließlich
bei dem landen, der das Posting regelmäßig verbreitet, hier wohl
dem dni-Moderator. Und natürlich sind (vom Proponenten oder der
dana-Moderation) alle anderen relevanten Stellen (dana-Mod, dana-
Webmaster) zu benachrichtigen.

Letztlich ist es egal, wie man das im Detail organisiert, wichtig
ist nur, daß alle eventuell Beteiligten sich miteinander abstimmen.
Pi's Posting machte nicht den Eindruck, daß das geschehen sei. Das
mindeste wäre ja gewesen, daß irgendeine Seite (Proponent, dana-
Moderation, dni-Moderation) auf pi mit einem 'alles palletti'-Posting
reagiert hätte.

Boris 'pi' Piwinger

unread,
Mar 31, 2003, 2:17:49 AM3/31/03
to
Olaf Schneider <ole...@gmx.de> wrote:

>Der Proponent (warst Du das nicht?), hätte bei der dana-Moderation
>(in Zusammenarbeit mit dem Wahlleiter) gleich ein RESULT eingereichen,
>können, in dem nach allen anderen Erläuterungen der Satz kommt
>"Die ab Ende der Einspruchsfrist gültigen Regeln lauten also: ...".

Es haette voellig gereicht, auf die Zeilenlaenge zu achten,
diselben Gedankenstriche wie an den anderen Stellen zu
verwenden etc.

Bernd Gramlich

unread,
Mar 31, 2003, 3:37:19 AM3/31/03
to
Boris 'pi' Piwinger wrote:

> Es haette voellig gereicht, auf die Zeilenlaenge zu achten, diselben
> Gedankenstriche wie an den anderen Stellen zu verwenden etc.

Was konveniert an <on546b...@tenuki.de> nicht?

Tom Sander-Fischer

unread,
Mar 31, 2003, 9:42:32 AM3/31/03
to
Boris 'pi' Piwinger <3....@piology.org>:

> Es haette voellig gereicht, auf die Zeilenlaenge zu achten,
> diselben Gedankenstriche wie an den anderen Stellen zu
> verwenden etc.

Ich sehe immer noch nicht, was dir an
<umsetzung-wahlr...@dana.de> nicht gefällt.

Tom
--
...und wech

Tom Sander-Fischer

unread,
Mar 31, 2003, 9:42:32 AM3/31/03
to
Olaf Schneider <ole...@gmx.de>:

> Tom Sander-Fischer <sander-...@gmx.de> schrieb:
>
>> Olaf Schneider <ole...@gmx.de>:
>
>>> IMO wäre es Aufgabe des Proponenten oder der dana-Moderation
>>> (schließlich ist sie für die _Umsetzung_ von
>>> Abstimmungsergebnissen verantwortlich) einen fix und fertig neu
>>> formatierten Regeltext bei den Moderatoren der relevanten
>>> Newsgruppen einzureichen.
>
>> Was konveniert an <umsetzung-wahlr...@dana.de>
>> nicht?
>
> Hast Du pi's Posting, auf das ich mich bezog, gelesen?

Sicher.



> Der Proponent (warst Du das nicht?), hätte bei der dana-Moderation
> (in Zusammenarbeit mit dem Wahlleiter) gleich ein RESULT
> eingereichen, können, in dem nach allen anderen Erläuterungen der
> Satz kommt "Die ab Ende der Einspruchsfrist gültigen Regeln lauten
> also: ...".

Ja, "hätte können". Aber nachdem mir nunmal bekannt war, dass die
Moderation nach Abschluß beider Regeländerungsverfahren, dem von mir
als Proponenten und dem von Bernd als Proponenten durchgeführten, durch
ihren Umsetzungsbeauftragten eine neue Regelfassung in dana
veröffentlichen und dem Maintainer der in dai veröffentlichten Regeln
zustellen wird, sah ich nicht die Notwendigkeit, hierzu noch zusätzlich
in meiner Rolle als Proponent tätig werden zu müssen.



> Dann käme da ein fertig formatierter Text, meinetwegen
> auch als Anhang. Genausogut wäre eine entsprechende Mail an die
> dana-Moderation nach Veröffentlichung des RESULTS gewesen,
> Hauptsache sie bekommt irgendwann den fix und fertig formatierten
> Text oder die Zusicherung des Proponenten, daß er sich selbst
> darum kümmert diese redaktionelle Bearbeitung den zuständigen
> Stellen (hier wäre das wohl der dni-Moderator, ein cc an den
> dana-Moderator wäre nett) zuzuarbeiten.

Naja, ob das so sein muss, sei mal dahingestellt, ich habe da bisher
eigentlich ein anderes Verständnis: Proponenten regen Entscheidungen an
und die Moderation setzt sie, so sie denn beschlossen werden, um.
Nichts Anderes ist AFAICS in der Vergangenheit passiert. Warum du in
diesem Fall darauf bestehst, dass der Proponent umsetzen soll, leuchtet
mir nicht ein.



> Wie die dana-Moderation damit umgeht, überlasse ich einfach ihr
> selbst: Sie kann das RESULT mit dem angehängten Regeltext oder
> einer Erläuterung zur weiteren Vorgehensweise posten oder den
> Regeltext (eventuell aus dem RESULT raustrennen und) nach Abschluß
> der Einspruchsfrist als Umsetzungsposting (mit cc dni) bringen.

s/dni/dai/

> Oder eben bei entsprechender Zusicherung alles dem Proponenten
> überlassen.
>
> Es muß nur eine fix und fertig posting-fähige Vorlage schließlich
> bei dem landen, der das Posting regelmäßig verbreitet,

Das ist auch erfolgt, deshalb verstehe ich nicht, was es zu meckern
gibt.

> hier wohl dem dni-Moderator.

s/dni-Moderator/dai-Moderator/

> Und natürlich sind (vom Proponenten oder der
> dana-Moderation) alle anderen relevanten Stellen (dana-Mod, dana-
> Webmaster) zu benachrichtigen.

Hast du den Eindruck gewonnen, das die dana-Mod an dieser Stelle ihrer
(Umsetzungs-)Verantwortung nicht gerecht geworden ist? Wo?



> Letztlich ist es egal, wie man das im Detail organisiert, wichtig
> ist nur, daß alle eventuell Beteiligten sich miteinander
> abstimmen. Pi's Posting machte nicht den Eindruck, daß das
> geschehen sei. Das mindeste wäre ja gewesen, daß irgendeine Seite
> (Proponent, dana- Moderation, dni-Moderation) auf pi mit einem
> 'alles palletti'-Posting reagiert hätte.

Pi's Posting machte in erster Linie den Eindruck, dass er
<umsetzung-wahlr...@dana.de> überhaupt nicht kannte,
obwohl er es per Mail bekommen hat.


Tom
--
...und wech

Olaf Schneider

unread,
Mar 31, 2003, 10:49:58 AM3/31/03
to
Tom Sander-Fischer <sander-...@gmx.de> schrieb:

>> Tom Sander-Fischer <sander-...@gmx.de> schrieb:

>>> Was konveniert an <umsetzung-wahlr...@dana.de>
>>> nicht?

Ah, sorry! Jetzt habe ich es auch gemerkt. Dann ist ja alles
paletti.

[ich:]


>> Es muß nur eine fix und fertig posting-fähige Vorlage schließlich
>> bei dem landen, der das Posting regelmäßig verbreitet,

> Das ist auch erfolgt, deshalb verstehe ich nicht, was es zu meckern
> gibt.

Ja, Du hast recht. Ich hätte mir das letzte Posting sparen können.
Die dana-Moderation hat ihre Aufgabe in diesem Zusammenhang zu meiner
vollen Zufriedenheit erfüllt.

> Hast du den Eindruck gewonnen, das die dana-Mod an dieser Stelle ihrer
> (Umsetzungs-)Verantwortung nicht gerecht geworden ist? Wo?

Siehe oben.

> Pi's Posting machte in erster Linie den Eindruck, dass er
> <umsetzung-wahlr...@dana.de> überhaupt nicht kannte,
> obwohl er es per Mail bekommen hat.

Ich stelle also fest, daß pi's Einwurf irrelevant war bzw. geworden ist.

Inwieweit pi jetzt als Maintainer der de-Regeln gilt, würde mich
trotzdem noch interessieren. Ich sehe mich selbst jedenfalls nicht als
Maintainer der Mod-Wahlregeln. Keine Ahnung ob Adrian den Job machen
würde, wenn Notwendigkeit besteht.

Boris 'pi' Piwinger

unread,
Mar 31, 2003, 5:29:10 PM3/31/03
to
Bernd Gramlich <be...@tenuki.de> wrote:

>Was konveniert an <on546b...@tenuki.de> nicht?

:Fröhliches Diffen!

Boris 'pi' Piwinger

unread,
Mar 31, 2003, 5:29:12 PM3/31/03
to
"Tom Sander-Fischer" <sander-...@gmx.de> wrote:

>Ich sehe immer noch nicht, was dir an
><umsetzung-wahlr...@dana.de> nicht gefällt.

Diverse Vereinheitlichungen mit dem Regeltext, die dort
nicht vorgenommen wurden. Ich hoffe, dass ich alles erwischt
habe.

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