Man beachte auch hier:
http://www.kirmesplatz.com/sta.gif
Das heißt effektiv, dass ab sofort *kein* Versandhandel, ob nun in
Deutschalnd aber eben auch *weltweit* mehr Filme ohne deutsche FSK
Bezeichnung versenden darf. Da es wohl sehr unwahrscheinlich ist, dass
ausländische Publisher sich in Zukunft der FSK unterziehen werden, hieße
das im schlimmsten Fall, dass fast alle DVD Versender im Ausland ihren
Versand nach Deutschland einstellen müssten (oder dauernde
Beschlagnahmungen und unzufriedene Kunden in Kauf nehmen).
Es spielt scheinbar keine so ausschlaggebende Rolle, ob die Filme nun
jugendgefährdend sind oder nicht - das hat man wohl nur als Aufhänger
für die Gewichtigkeit des Straftatbestands genutzt.
Ich bin der Meinung, das muss auch an die EU weitergeleitet werden, weil
der Staatsanwalt/Justizermittler sich ja definitiv nicht auf
*Jugendgefährdung* bezieht, sondern auf die fehlende FSK Bezeichnung
alleine (also auch jeder UK Walt Disney Film). Effektiv für mich ganz
klar ein Fall der Binnenmarkts-verzerrung.
Und wann wird nun Amazon.de angeklagt für seine UK-Imports? Wann WOM,
die bei uns hier schon seit Jahren BBFC 18 Sachen ohne Kontrolle an
Minderjährige verkaufen? Wann die ganzen Spezialversandhandlungen, die
sich auf Import-DVDs für den Bildungsbereich beschränkt haben? Wann denn
nun der Staat, denn eben dieser hat mir vor 2 Wochen eine
Bildungskassette über das FÖJ zugeschickt - von FSK seh ich da keine
Spur! (das wäre noch was für Weißbier!) Wann wird meine ehamalige
Englisch-Lehrerin angeklagt, weil sie uns Jumanji in der US-Fassung
gezeigt hatte?
Ich tippe stark darauf, dass die GVU hier auch ihre Finger im Spiel hat
- bisher war eben diese ja die stärkste Lobby gegen den Import von DVDs.
Vielleicht will man den DVD Versendern Deutschland als Marktsegment
wirklich vergraulen - damit ja keine der Großen mehr bei uns einliefern
will.
--
Posted via Mailgate.ORG Server - http://www.Mailgate.ORG
D.h also, das O-Ton nur noch derjenige sehen kann, wenn diese zufällig
auf einer deutschen Pressung bei ist.
--
regards, Andreas
> D.h also, das O-Ton nur noch derjenige sehen kann, wenn diese zufällig
> auf einer deutschen Pressung bei ist.
Oder alternativ, wenn der ausländische Publisher zufällig ein deutsches
FSK Siegel auf seine Hülle und DVD mitgedruckt hat (wie es ja
gelegentlich passiert, wenn die DVDs gleich staatsübegreifend gepresst
werden).
Wirklich problematisch wird es für den Konsumenten, wenn er Filme ordern
will, die es hierzulande einfach nicht gibt - auch bei sowas kennt die
deutsche Justiz kein Pardon - was kann denn die Justiz dafür, wenn der
japanische Publisher einfach nicht die Gebühren für ne FSK Prüfung
seines Films vorstreckt? ;)
Gruß
Basti
> Oder alternativ, wenn der ausländische Publisher zufällig ein deutsches
> FSK Siegel auf seine Hülle und DVD mitgedruckt hat (wie es ja
> gelegentlich passiert, wenn die DVDs gleich staatsübegreifend gepresst
> werden).
Idee: Einfach auf alles ein FSK 18 Siegel drucken. Sollte doch kein
Problem sein, oder?
"Nicht freigegeben UNTER 18 Jahren"
--
regards, Andreas
> Oder alternativ, wenn der ausländische Publisher zufällig ein
> deutsches FSK Siegel auf seine Hülle und DVD mitgedruckt hat (wie es
> ja gelegentlich passiert, wenn die DVDs gleich staatsübegreifend
> gepresst werden).
Ich dachte jetzt weniger an den "English"-Seher, z.B. an Türken, Kroaten,
Perser, Vietnamesen usw., die in Deutschland leben und sich per Post
einen "Heimatfilm" senden lassen. Da dürfte schwerlich ein FSK-Sticker
drauf sein.
Im Ursprungsposting ging es ja nicht um den Inhalt der DVDs, sondern es
wurde das Fehlen deutscher "Zertifikate" (FSK-Sticker) bemängelt.
Diese Menschen werden massiv in Ihrer kulturellen Entwicklung behindert,
ist sowas überhaupt durch die Verfassung abgedeckt?
--
regards, Andreas
Wo sind denn die Informationen her? Das halte ich für ein Gerücht.
Ansonsten erst mal durchatmen. Panikmache ist nur kontraproduktiv.
Bis jetzt sind meine DVDs jedenfalls alle angekommen, trotz Zollkontrolle.
Wenn die Staatsanwaltschaft mal gegen eine Firma ermittelt, hat das
nicht viel zu sagen. Sowas hat's früher auch schon gegeben; auch zu
VHS-Zeiten.
> Ich bin der Meinung, das muss auch an die EU weitergeleitet werden, weil
> der Staatsanwalt/Justizermittler sich ja definitiv nicht auf
> *Jugendgefährdung* bezieht, sondern auf die fehlende FSK Bezeichnung
> alleine (also auch jeder UK Walt Disney Film).
Die fehlende FSK-Bezeichnung deutet doch auf den Jugendschutz hin. Auf
was auch sonst?
Jedenfalls ist der Jugendschutz noch immer Sache der einzelnen
Mitgliedsstaaten. Und in Deutschland steht der Jugendschutz nun mal ganz
oben. Noch über Pressefreiheit, Recht auf Information und
Enfaltungsmöglichkeit usw.
Gruß
Sebastian
Wie lange gibt es eigentlich schon VHS Kaufkassetten, die dürften wohl auch
kein deutsches Logo haben.
Deshalb würde ich auf Gewohnheitsrecht pochen.
Außerdem kann man ja die deutsche Fassung als Orientierung benutzen.
Die Hersteller könnten das Siegel bei mehrsprachigen Fassungen auch direkt
auf die DVD drucken.
Währe ich davon betroffen würde ich ein Interessengemeinschaft bilden und
sofort eine Sammelklage einreichen ohne das laufende Verfahren abzuwarten
(Unterlassung). Am besten sucht man sich einen Hauptkläger der die
Prozesskosten wegen seines geringen Einkommen erstattet bekommt oder einen
Angergierteen Juristen.
Gruß Horst
Wie sieht es denn in diesem Zusammenhang mit europäischen (sprich EU)
Versendern aus? AFAIK gibt es diese strikten FSK Einstufen in Frankreich
nicht und die Einstufungen in anderen EU-Mitgliedsländern sind zum Teil
sehr unterschiedlich zu den deutschen FSK Einstufungen.
Machen sich nicht auch alle Bibliotheken und Kaufhäuser strafbar die
Reisevideos/DVDs im Angebot haben? Denn diese werden so gut wie nie der
FSK vorgelegt und haben daher auch keine Einstufung.
TH
> Währe ich davon betroffen würde ich ein Interessengemeinschaft bilden und
> sofort eine Sammelklage einreichen ohne das laufende Verfahren abzuwarten
> (Unterlassung).
In Deutschland sind keine Sammelklagen zulässig.
Gruß
Sebastian
"Bundestag verabschiedet neues Jugendschutzgesetz
Mit der Regierungsmehrheit von SPD und Grünen hat der Bundestag heute das
neue Jugendschutzgesetz verabschiedet. Das Gesetz bedarf jetzt noch der
Zustimmung des Bundesrates und soll noch vor der Sommerpause in Kraft
treten. Vor allem werden die Kompetenzen der Bundesprüfstelle für
jugendgefährdende Medien erweitert, die zukünftig für alle Medien mit
Ausnahme des Rundfunks zuständig sein wird und zukünftig auch ohne Antrag
ein Indizierungsverfahren einleiten kann. Darüber hinaus sollen Medien
unabhängig von einer Indizierung mit Vertriebs- und Werbeverboten belegt
werden, wenn sie den Krieg verherrlichen oder Menschen in einer die
Menschenwürde verletzenden Weise darstellen. Computerspiele werden ebenso
wie Filme mehrstufige Altersfreigaben erhalten,"
Jetzt kommts:
"die im Gegensatz zur bisher freiwilligen USK-Kennzeichnung für den Handel
verbindliche Abgabeverbote an Jugendliche bedeuten."
Gruß Horst
Dann halt ein Hauptkäger und 1000 Nebenkläger, dürfte wohl das geiche sein.
Gruß Horst
Illegal ist Illegal, da wirst Du wohl in den saueren Apfel beißen.
Wie gesagt ich würde eine Interessengemeinschaft bilden und mich dann
juristisch beraten lassen.
Sollte es rechtens sein ist der deutsche Markt auf Jahre blockiert.
Erst müßten wohl sämtliche deutsche Instanzen ausgereizt werden um vor der
EU zu klagen.
Gruß Horst
> Es ist so weit. Die Staatsanwaltschaft hat sich zur Beschlagnahmung
> einiger tausend DVDs beim Zoll (darunter übrigens auch reguläre FSK6
> oder FSK12 DVDs) geäussert: Es werden Strafverfahren gegen die Versender
> eingeleitet (so wie es aussieht v.a. Dingen Play.com, EzyDVD,
> DiscEmpire, wohl auch DVDSoon usw...)
Quelle?
Vor allem welche FSK <18 wurden eingezogen (oder sichergestellt oder
whatever)? Tut mir leid, aber so klingt das sehr nach Übertreibung.
Ich (und auch mein Freundes- bzw. Bekanntenkreis) kann zwar auch seit
einem knappen Jahr nun das Problem erkennen, daß der Zoll fast alle
DVD-Sendungen öffnet -- die Identifikation ist ja auch nicht sonderlich
schwer und Zöllner sind nun auch nicht doof --, aber bei ausnahmslos
allen Sendungen gab es das grüne Licht von Zoll. Entweder sind das
wirklich Einzelfälle oder Hörensagen aus dritter Hand, daß Sendungen ohne
FSK-Kennzeichnung *vermehrt* sichergestellt wird.
> Man beachte auch hier:
>
> http://www.kirmesplatz.com/sta.gif
Nun, das gab es schon Mitte der 80er, als es Mode war, "schlimme" Videos
aus England oder Holland zu beziehen.
> Das heißt effektiv, dass ab sofort *kein* Versandhandel, ob nun in
> Deutschalnd aber eben auch *weltweit* mehr Filme ohne deutsche FSK
> Bezeichnung versenden darf.
Das ist doch schon immer so gewesen, doe Gesetzeslage gibt es nun seit
Jahrzehnten. Nur wurde in letzter Konsequenz noch nie von diesen
Regularien gebrauch gemacht. Und das es in den letzten Minaten soweit
gekommen ist, möchte ich mal bezweifeln. Ohne seriöse Quelle gibt es hier
von mir ein gepflegtes Ich glaube kaum, Tim. Die Einziehung von FSK <18
Filmen ist nicht auffällig in den einschlägigen Foren -- mal von dem
Halloween I Zwischenfall abgesehen -- besprochen worden. Denn wenn es
soweit käme, wäre der Sturm der Entrüstung unbeschreiblich.
> Es spielt scheinbar keine so ausschlaggebende Rolle, ob die Filme nun
> jugendgefährdend sind oder nicht - das hat man wohl nur als Aufhänger
> für die Gewichtigkeit des Straftatbestands genutzt.
*Noch* kann ich dies aber nicht glauben.
So long,
Oliver
--
This space is for rent
> Dann halt ein Hauptkäger und 1000 Nebenkläger, dürfte wohl das geiche sein.
Nebenkläger werden nur bei bestimmten Straftaten (!) zugelassen
(Sexualdelikte, Mord, Körperverletzung, usw.).
Das ist also was völlig anderes.
Gruß
Sebastian
> "Nicht freigegeben UNTER 18 Jahren"
Hast du Anklageschrift aufmerksam gelesen? Es geht hier um alle Medien,
die nicht mit FSK 0 bis FSK 16 beschriftet sind. Ein Film mit einem FSK
18 Logo oder eben keinem FSK Logo darf nicht postalich versand werden.
Wenn Du kein FSK 18 Logo draufpappst, bringt das also gar nichts -> kein
Versand erlaubt
Wenn Du ein FSK 18 Logo draufpappst, bringst das auch gar nichts -> kein
Versand (kostet zudem Geld, das kein ausländischer Publisher freiwillig
aufbringen wird)
Erlaubt sind wirklich nur Filme mit deutschem FSK 0 bis FSK 16 Logo auf
Hülle, auf der Scheibe sowie im DVD Vorspann selber (IMHO ist
mittlerweile alles 3 Pflicht, oder?).
> Ich dachte jetzt weniger an den "English"-Seher, z.B. an Türken, Kroaten,
> Perser, Vietnamesen usw., die in Deutschland leben und sich per Post
> einen "Heimatfilm" senden lassen. Da dürfte schwerlich ein FSK-Sticker
> drauf sein.
> Im Ursprungsposting ging es ja nicht um den Inhalt der DVDs, sondern es
> wurde das Fehlen deutscher "Zertifikate" (FSK-Sticker) bemängelt.
Auch diese Sachen werden eingezogen. Verstärkt z.B. auch aus Indien.
Interessant hierbei ist, dass der Zoll das eingezogene Material
teilweise sogar versteigert hat.
a) FSK18 Material (Starship Troopers z.B.)
b) zahlreiche indische VCDs definitiv OHNE FSK Logo
Die Sachen wurden per Post verschickt. Einer von uns "Film Freunden"
(www.film-freunde.de) hat sich mittlerweile ein solches Paket gesichert.
Das wäre fast widerum eine Klage gegen den Zoll wert. :)
> Hast du Anklageschrift aufmerksam gelesen? Es geht hier um alle Medien,
> die nicht mit FSK 0 bis FSK 16 beschriftet sind. Ein Film mit einem FSK
> 18 Logo oder eben keinem FSK Logo darf nicht postalich versand werden.
Ich denke er wollte darauf hinaus, das es kein FSK18-Logo gibt.
Es gibt nur das Nicht-freigegeben-UNTER-18-Jahren-Logo.
Sebastian
> Wo sind denn die Informationen her? Das halte ich für ein Gerücht.
DVD-INSIDE.DE - entsprechender Link verweist auf den Scan des
Staatsanwaltschaft-Schreibens und bezieht sich eben auf die Aktionen in
letzter Zeit.
> Ansonsten erst mal durchatmen. Panikmache ist nur kontraproduktiv.
Habe nich vor, hier Panik zu machen. Aber ich halte die Sache für Ernst.
Als meine ersten DVDs beschlagnahmt wurden glaubte das erst auch keiner.
Wenn die Staatsanwaltschaft wirklich aktiv dagegen vorgehen will, dass
Versender DVDs nach Deutschland schicken kann das durchaus Auswirkungen
haben.
> Bis jetzt sind meine DVDs jedenfalls alle angekommen, trotz Zollkontrolle.
Momentan ist es wieder abgeschwächt. Man hat zeitweilig mal ne große
Anzahl an DVDs rausgezogen um eben Beweismaterial zu haben.
> Wenn die Staatsanwaltschaft mal gegen eine Firma ermittelt, hat das
> nicht viel zu sagen. Sowas hat's früher auch schon gegeben; auch zu
> VHS-Zeiten.
Das die Staatsanwaltschaft gegen ausländische Versender wie play.com,
DiscEmpire oder EzyDVD ermittelt halte ich eigentlich für ein Novum.
Bisher gab es das hauptsächlich innerhalb Deutschlands oder bei
Bootleg-Versendern im Umland.
> Die fehlende FSK-Bezeichnung deutet doch auf den Jugendschutz hin. Auf
> was auch sonst?
Schon klar, aber die Argumentationskette geht doch dann soweit, dass
einfach gar kein Film ohne FSK 0 bis FSK 16 Logo eingeführt werden darf.
Und das sind fast alle.
Greetz
> DVD-INSIDE.DE - entsprechender Link verweist auf den Scan des
> Staatsanwaltschaft-Schreibens und bezieht sich eben auf die Aktionen in
> letzter Zeit.
Ich meine explizit Filme, die in Deutschland jugendfrei sind. Bis auf
diese Beschlagnahme von Halloween 1, bei der sogar vom Zoll gesagt
wurde, das Fehler nun mal passieren können, ist mir da nichts bekannt.
> Momentan ist es wieder abgeschwächt. Man hat zeitweilig mal ne große
> Anzahl an DVDs rausgezogen um eben Beweismaterial zu haben.
Und das waren alles indizierte Filme.
> Das die Staatsanwaltschaft gegen ausländische Versender wie play.com,
> DiscEmpire oder EzyDVD ermittelt halte ich eigentlich für ein Novum.
Bis jetzt sehe ich da nur einen Beweiss für ein Ermittlungsverfahren
gegen Ezy.
Aber auch zu VHS- und LD-Zeiten gab es solche Ermittlungsverfahren gegen
ausländische Versender. Diese Verfahren wurden einfach wieder
eingestellt, weil unsinnig.
> Schon klar, aber die Argumentationskette geht doch dann soweit, dass
> einfach gar kein Film ohne FSK 0 bis FSK 16 Logo eingeführt werden darf.
> Und das sind fast alle.
Das ist das Gesetz, schon immer gewesen.
Also bevor ich nicht sehe, das tatsächlich jugendfreie Filme
beschlagnahmt werden, mache ich mir keine großen Sorgen.
Es gibt ja immer noch sowas wie Verhältnismäßigkeit. Alleine aus
praktischen Gründen ist es gar nicht möglich alle Filme zu
beschlagnahmen, die über die Landesgrenzen gekarrt werden.
Gruß
Sebastian
Schon allein die Beklagten als solche zeigen das das nur ein Stum im
Wasserglas ist. Der eine sitzt in Australien, der andere in USA. Dafür
über das Auswärtige Amt ein Rechtshilfeersuchen zu stellen, ist
schwachsinnig. Da will sich nur irgend ein BKF-Staatsanwalt/Richter
profilieren der in die Politik will. Tollerweise steht der Penner ja
namentlich unter dem Scan. Müßte man sich halt nur irgendeinen
Straftatbestand zusammenschußtern und ihn deshalb anzeigen...
Hallo,
das ist eine Schweinerei!!
Ich war heute mit meiner Familie in Harry Potter FSK 6, das ist doch alles ein
Witz, der Film ist nicht für 6-8 jährige. Und auf dieser FSK Freigabe reiten die
jetzt rum. Bei der DVD kann man die unheilige Allianz sehen von fügsamen Politikern
und Global Player sehen.
Das ärgert mich sehr:-(
Gruß
Michael
hallo ? hallo ?
bevor ihr hier jetzt solche panik und paranoia schiebt
erstmal klar nachdenken ok ?! die ganze diskussion im
vorfeld is total unsinnig.
also erstens mal, wenn es zu einer durchsuchung kommt
nehmen die beamten in der regel erstmal ALLES mit,
dabei ist es voellig wurscht ob es eine BIBI BLOKSBERG
DVD ist, oder irgentwelche ungeprüften horror movies.
also nur weil dies oder jenes mitbeschlagnahmt wurde
heisst das noch lange nicht, das es ab jetzt illegal ist.
der normale streifenpolizist an sich (die bei so einer beschlagnahme
aktion zumeist zu mehreren eingesetzt werden) sind in der regel
nicht die hellsten. die haben die ueberhaupt keinen schimmer
was ueberhaupt abgeht und nehmen erstmal alles mit was sie in die
finger kriegen. wenn sie wollten koennten die auch ne rolle klopapier
sicherstellen. irgentwelche staatsaenwaelte bzw. klaeger sind bei
sowas in der regel nie dabei...
>Das heißt effektiv, dass ab sofort *kein* Versandhandel, ob nun in
>Deutschalnd aber eben auch *weltweit* mehr Filme ohne deutsche FSK
>Bezeichnung versenden darf.
totaler bloedsinn !!! es gibt weder ein URTEIL, noch ein GESETZ oder
sonstwas dafuer. warscheinlich nur ein ausreichender verdacht in einem
einzelfall der die ganze aktion ins rollen gebracht hat und ein
geistigschwacher
richter der mal eben einen durchsuchungsbefehl unterschrieben hat.
bis und ob es ueberhaupt zu einem strafverfahren kommt dauert mindestens
monate, meist aber mindestens 1 jahr - und am ende kommt dann eh nicht
viel bei raus. das einzige negative ist leider, das die filme erstmal fuer
lange
zeit weg sind und der versandhaendler mehr oder weniger jedenfalls fuer
die kosten der mitgenommenen filme in den po gekniffen ist.
Beschlagnahmen sind in der Praxis äußerst unangenehm, langwierig und
nur schwer durch Rechtsmittel zu bekämpfen, da reicht es aus, dass sie
vorübergehend und rein präventiv erfolgen und gar nicht unbedingt
zukünftige Strafverfolgung vorbereiten sollen.
>bis und ob es ueberhaupt zu einem strafverfahren kommt dauert mindestens
>monate, meist aber mindestens 1 jahr - und am ende kommt dann eh nicht
>viel bei raus. das einzige negative ist leider, das die filme erstmal fuer
>lange
>zeit weg sind und der versandhaendler mehr oder weniger jedenfalls fuer
>die kosten der mitgenommenen filme in den po gekniffen ist.
Gekniffen wird wohl vielmehr der Po des Kunden. Der Versender wird
schon nach deutschem Recht idR durch das Absenden von seiner
Leistungspflicht frei. Das Risiko der Beschlagnahme trägt dabei der
Kunde, auch wenn durch die Bestellung nicht selbst unmittelbar gegen
Gesetze verstößt, sondern nur den Gesetzesverstoß eines anderen
fördert. Viele Versender weisen da in den AGB ausdrücklich drauf hin.
Marc
Och, *das* ist doch harmlos. Daß Computerspiele und Filme gleich
behandelt würden, war nur eine Frage der Zeit. Der Absatz darüber ist
ungleich beunruhigender. »Unabhängig von einer Indizierung«? Wer bewertet
denn, wenn nicht die BPjM, ob ein Medium kriegsverherrlichend oder
menschenverachtend ist?
--
> Wobei ich das Bindestrich Verschwinden auch für ein Un Ding halte.
Die Binde Striche werden alle für die unnötigen Apostro'phe benötigt.
(Alexander Nald in dafk)
> <kotz> mal wieder ein 1a Beispiel, dass Gesetze nur gelten, wenn sie "dem
> Staat" nutzen
Pass auf, das kein Stoiberianer die News sich sichert und nach dem
Mißtrauensvotum in 2003 (dauert es noch so lange?) das gegen Dich
verwendet.
Mensch, auch wenn es mich eben so ärgert, seit doch froh, das es "nur"
so "harmlos" bis jetzt ist. Wartet wenn der Bajuware ans Ruder kommt.
Dann zeigt der uns womöglich auch noch wie hoch der deutsche Misthaufen
ist...
(Kopfschüttelnd über die, die sich JETZT über die Rote Socke aufregen
und nicht ahnen, was Sie sich mit den "Beerdigungsstrümpfen" noch alles
einhandeln _könnten_... Wie könnte man das Werbewirksam verpacken? Wir
wissen nicht, was Herr Stoiber empfiehlt. Wir empfehlen...)
--
"Genauigkeit ist erstmal sehr wichtig. Ungenau kann man dann immer
noch werden." [Später] Man darf es auch mit Genauigkeit nicht über-
treiben. Man sollte aber dann wissen, wo man ungenau wird. (Konni
Scheller in dcsm*)
> Denn wenn es
> soweit käme, wäre der Sturm der Entrüstung unbeschreiblich.
Ich weiß nicht so recht...
Im GIF steht die Angabe 27. November 2002... Das ist erst ein paar Tage
her. Vielleicht ist es nur noch nicht so "ruchbar" geworden?
Desweiteren scheint da ein übereifriger Richter am Werk zu sein, denn es
werden ausländische Versender an die Glocken gefaßt. Ob das ein
_trifftiger_ Grund ist, das Auswärtige Amt um Rechtshilfe zu ersuchen,
Klageerhebung im Ausland etc.pp. rechtfertigt?
Nur um mal ein Beispiel zu nehmen, das das Schreiben, wenn es unecht
sein sollte, ein nicht schlecht gemachter Fake ist.
> Ansonsten erst mal durchatmen. Panikmache ist nur kontraproduktiv.
Wieso? Lass' die Masse doch ruhig die Panik kriegen. Je weniger Leute im
Ausland bestellen, desto besser ist es für den Rest.
cu,
Ralf
Das ändert nix daran das die ganze Package absolut unfähig ist und
allesamt weg gehört! Aber durch Wahlen und Gelabber wird man das
genausowenig erreichen wie durch Demonstrationen. Die Leute müssen
einfach aufwachen und von dieser bescheuerten Lemming- und Schafshaltung
weg. Was D-Land braucht ist eine blutige Revulution, alles andere hilft
nicht.
Thomas Grueske schrieb:
> "übereifrig" ist gut. Die dort genannten Firmen dürften sich
> vermutlich scheckig lachen, da für diese ausschließlich das Recht des
> Staates gilt, in dem sie sich befinden. Sollte das Ding echt sein, ist
> der betreffende Richter schlicht unfähig.
Eben. Die einzigen, die es wirklich trifft, sind die Kunden, die bisher
von D aus in Australien DVDs bestellt haben. Wenn jetzt sogar meine
Kinderfilme eingezogen werden... jetzt habe ich auch schlimme
Befürchtungen, warum meine "Top Secret" DVD noch nicht angekommen ist.
:(
Gruß
Oliver
--
"Gentlemen, you can't fight in here! This is the War Room!"
(Dr. Strangelove)
Tja, dieses Henne-Ei-Problem hat schon 1848 eine fruchtbare Revolution
verhindert. Ob eine blutige solche momentan - und noch dazu wegen
DVD-Importen - sinnvoll wäre, wage ich außerdem vorsichtig in frage zu
stellen.
Das politische Problem ist IMHO vielfältig: Einerseits die Arroganz der
Gesetzgebung (»was *wir* nicht beurteilt haben, dürft *Ihr* nicht
sehen«), andererseits ihre Hilflosigkeit (oder Inkompetenz?) bezüglich
der sozialen Probleme in Deutschland. Es ist viel leichter zu sagen, die
»Gewaltvideos« seien schuld an Erfurt und Neonazis, als zuzugeben, daß
die Situation in wirtschaftlichen und sozialen Brennpunkten viel mehr
Gewalt produziert, als es ihre Darstellung in den Medien jemals könnte.
Es gibt nur zwei Möglichkeiten, daß dieses Possentheater des Staates
aufhört: Entweder die Zeit beschert uns eine aufgeklärtere
Politikergeneration - allerdings wird es gut und gerne 20 Jahre dauern,
bis einmal Leute, die heute jung genug sind, Medien nicht als »generell
böse« zu betrachten, in der Regierung sitzen - oder das schärfere
JÖSchG erweist sich für alle sichtbar als das, was es ist (nämlich
fruchtlos), und wird von der wütenden Meute gekippt.
Beides setzt allerdings voraus, daß die Deutschen tatsächlich aufhören,
alles zu schlucken, was ihre Vertreter produzieren. Das Beste, was ihnen
zur Zeit einfällt, ist aber anscheinend nur, nicht wählen zu gehen. Ein
hervorragendes Beispiel ist doch die Rechtschreibreform, die 92% der
angeblich dagegen eingestellten Deutschen nicht zu verhindern schafften.
<bg>, dem gerade auffällt, wie treffend seine Sig. zum Betreff paßt
> In article <1fmrh19.996...@beckerclan.myfqdn.de>, Manfred
> Becker wrote:
>> Desweiteren scheint da ein übereifriger Richter am Werk zu sein
>>
> "übereifrig" ist gut. Die dort genannten Firmen dürften sich vermutlich
> scheckig lachen, da für diese ausschließlich das Recht des Staates
> gilt, in dem sie sich befinden. Sollte das Ding echt sein, ist der
> betreffende Richter schlicht unfähig.
Nun, der Richter muss ja von Amts wegen tätig werden.
Der Übereifrige ist eher der ermittelnde Staatsanwalt.
> Der Übereifrige ist eher der ermittelnde Staatsanwalt.
Dabei wird immer sehr gerne vergessen, dass eine Staatsanwaltschaft
nicht nur eine Behörde, sondern der Vorgesetzte auch noch
weisungsbefugt ist.
Tschüss,
Stefan
--
You never get a second chance to make the first impression.
Wo hast du die Zahl den her, da hat ja jedes schulpflichtige Kind gegen die
Reform gestimmt.
Mal ganz davon abgesehen das sie mir persönlich nicht modern genug war.
Wer im heutigen Computerzeitalter bei einer Reform noch an "ä, ö, ü, ß"
festhält lebt hintern Mond.
Gruss Horst
> In article <asslk...@ID-15981.user.dfncis.de>, Oliver Rauter wrote:
>> Nun, der Richter muss ja von Amts wegen tätig werden.
>>
> Er muß überhaupt nichts, er könnte dem Staatsanwalt dessen Ersuchen
> auch wegen offensichtlichen Unsinns ablehnen.
Tja, und wieder prallen Welten aufeinander.
Du bist momentan der Meinung alles ist schei*e, wenn der Staat die Finger
drinhat, die OFD sind alles mit Vernrechern durchsetzte Lasterhöhlen und
Jugendschutzt ist völligst überflüssig -- warum eigentlich?. Der geneigte
Richter bekommt allerdings einen Vorgang auf den Schreibtisch, die
Gesetzeslage ist klar (zwar imho langsam an der Peinlichkeitsgrenze
vorbei, das spielt aber keine Rolle) also gibt es den Stempel.
> Dieser wiederum muss allerdings von Amts wegen tätig werden - was viele
> allerdings aus undefinierbaren Gründen bei Straftatbeständen wie
> beispielsweise Multi-Level-Marketing-Systemen unterlassen und sich lieber
> mit so wichtigen Dingen wie privaten DVD-Importen befassen...
Tja, jede Welt ist schei*e, wenn Deine Hobbies betroffen sind.
Für Dich speziell führen wir die stark vereinfachte europäische
Einheitssprache ein:
The European Union commissioners have announced that an agreement has
been reached to adopt English as the preferred language for European
communications, rather than German, which was the other possibility.
As part of the negotiations, the British government conceded that English
spelling had some room for improvement and has accepted five-year phased
plan for what will be known as Euro-English (Euro for short).
In the first year, "s" will be used instead of the soft "c". Sertainly,
sivil servants will resieve this news with joy.
Also, the hard "c" will be replased with "k". Not only will this klear up
konfusion, but typewriters kan have one less letter. There will be
growing publik enthusiasm.
In the sekond year, when the troublesome "ph" will be replaced by "f".
This will make words like "fotograf" 20 per sent shorter.
In the third year, publik akseptanse of the new spelling kan be expekted
to reach the stage where more komplikated changes are possible.
Governments will enkorage the removal of double letters, which have
always ben a deterent to akurate speling. Also, al wil agre that the
horible mes of silent "e"s in the languag is disgrasful, and they would
go.
By the fourth year, peopl wil be reseptiv to steps such as replasing "th"
by "z" and "w" by " v!"
During ze fifz year, ze unesesary "o" kan be dropd from vords kontaining
"ou", and similar changes vud of kors be aplid to ozer kombinations of
leters.
Und efter ze fifz yer, ve vil al be speking German like zey vunted in ze
forst place.
> > Dieser wiederum muss allerdings von Amts wegen tätig werden - was viele
> > allerdings aus undefinierbaren Gründen bei Straftatbeständen wie
> > beispielsweise Multi-Level-Marketing-Systemen unterlassen und sich lieber
> > mit so wichtigen Dingen wie privaten DVD-Importen befassen...
>
> Tja, jede Welt ist schei*e, wenn Deine Hobbies betroffen sind.
>
Ziehst Du Dir den Strukkie-Schuh aus irgend einem bestimmten Grund an?
>> Tja, jede Welt ist schei*e, wenn Deine Hobbies betroffen sind.
>>
> Ziehst Du Dir den Strukkie-Schuh aus irgend einem bestimmten Grund an?
Gibt es diesen Satz auch in verständlich? Oder bellen wirklich nur
getroffene Hunde lauter?
Aber bis jetzt wurde der Beweis (oder wasimmer), daß in großem Stil nicht
FSK 18 Material sichergestellt werden. Also immernoch Einzelfälle, kein
Grund hysterisch zu werden.
>> Tja, jede Welt ist schei*e, wenn Deine Hobbies betroffen sind.
>>
> Ziehst Du Dir den Strukkie-Schuh aus irgend einem bestimmten Grund an?
Gibt es diesen Satz auch in verständlich? Oder bellen wirklich nur
getroffene Hunde lauter?
Aber bis jetzt wurde der Beweis (oder wasimmer), daß in großem Stil nicht
FSK 18 Material sichergestellt werden, nicht angetreten. Also immernoch
Einzelfälle, kein Grund hysterisch zu werden.
So long,
> Interessant hierbei ist, dass der Zoll das eingezogene Material
> teilweise sogar versteigert hat.
>
> a) FSK18 Material (Starship Troopers z.B.)
>
> b) zahlreiche indische VCDs definitiv OHNE FSK Logo
>
> Die Sachen wurden per Post verschickt. Einer von uns "Film Freunden"
> (www.film-freunde.de) hat sich mittlerweile ein solches Paket gesichert.
> Das wäre fast widerum eine Klage gegen den Zoll wert. :)
Wieso, es liegt doch kein Gesetzesverstoß vor. Der Zoll betreibt keinen
Versandhandel.
Die vielgescholtene Reform des Jugendmedienschutzes wird die Situation
übrigens verbessern. Dann gibt es nämlich kein striktes Verbot des
Versandhandels mehr. Bei wirksamer Alterskontrolle wie etwa dem
PostIdent-Verfahren können nun auch Filme, die nicht oder mit "keine
Jugendfreigabe" gekennzeichnet sind, versandt werden.
,---- [ § 1 Abs. 4 JuSchG ]
| Versandhandel im Sinne dieses Gesetzes ist jedes entgeltliche Geschäft,
| das im Wege der Bestellung und Übersendung einer Ware durch Postversand
| oder elektronischen Versand ohne persönlichen Kontakt zwischen Lieferant
| und Besteller /oder ohne dass durch technische oder sonstige
| Vorkehrungen sichergestellt ist, dass kein Versand an Kinder und
| Jugendliche erfolgt/, vollzogen wird.
`----
Cheerio
Kai
> In article <1fmrh19.996...@beckerclan.myfqdn.de>, Manfred
> Becker wrote:
>> Desweiteren scheint da ein übereifriger Richter am Werk zu sein
>>
> "übereifrig" ist gut. Die dort genannten Firmen dürften sich vermutlich
> scheckig lachen, da für diese ausschließlich das Recht des Staates
> gilt, in dem sie sich befinden. Sollte das Ding echt sein, ist der
> betreffende Richter schlicht unfähig.
Die Händler bieten Versand nach Deutschland an, damit unterwerfen sie
sich auch deutschen Regeln und deutschem Strafrecht.
Cheerio
Kai
> Das heißt effektiv, dass ab sofort *kein* Versandhandel, ob nun in
> Deutschalnd aber eben auch *weltweit* mehr Filme ohne deutsche FSK
> Bezeichnung versenden darf. Da es wohl sehr unwahrscheinlich ist, dass
> ausländische Publisher sich in Zukunft der FSK unterziehen werden, hieße
> das im schlimmsten Fall, dass fast alle DVD Versender im Ausland ihren
> Versand nach Deutschland einstellen müssten (oder dauernde
> Beschlagnahmungen und unzufriedene Kunden in Kauf nehmen).
HAi,
ist denn die FREIWILLIGE Selbstkontrolle (FSK) wirklich eine zwingend?
Wäre doch irgendwie bescheuert, bei dem Namen, oder?
TSchau
Stefan
>>Rechtschreibreform, die 92% der
>> angeblich dagegen eingestellten Deutschen nicht zu verhindern schafften.
>
> Wo hast du die Zahl den her, da hat ja jedes schulpflichtige Kind gegen
> die Reform gestimmt.
http://www.rechtschreibreform.com
> Wer im heutigen Computerzeitalter bei einer Reform noch an "ä, ö, ü,
> ß" festhält lebt hintern Mond.
Dazu fällt mir nichts ein. Du liest recht wenig, oder?
> ist denn die FREIWILLIGE Selbstkontrolle (FSK) wirklich eine zwingend?
> Wäre doch irgendwie bescheuert, bei dem Namen, oder?
Das "Freiwillig" in FSK bezieht sich auf die freiweillige Gründung einer
Selbstprüfungs-Stelle der Industrie.
Trotzalledem muss niemand einen Film prüfen lassen. Ohne Prüfung
entspricht ein Film einfach "Nicht freigegeben unter 18 Jahren".
Anders als z.B. in UK. Da dürfen Filme ohne Prüfung nicht veröffentlicht
werden.
Gruß
Sebastian
Das dürfte mit dem Grundrecht aus Art. 5 I 2 GG wohl nicht mehr
vereinbar sein.
Das Gemeine ist ja, wie Jugendschutz und gewerblicher Rechtschutz hier
zusammenspielen:
. Kauf im Inland im Laden ist nicht, da der Händler gegen Urheber-,
Markenrecht oder ähnliche Rechte verstoßen würde (das Verbreitungs-
recht erschöpft sich nur beim erstmaligen Verkauf innerhalb der EU).
. Kauf per Versand aus dem Herkunftsland geht auch nicht, da dies gegen
Jugendschutzgesetze verstößt (wäre aber, da für private Zwecke, kein
Verstoß gegen gewerbliche Schutzrechte).
Zusammengenommen kommt man damit (ohne kostspielige Auslandsreise) nur
an Filme ran, deren Hersteller sich für einen Vertrieb in der EU
entschieden hat.
Claus
--
------------------------ http://www.faerber.muc.de/ ------------------------
OpenPGP: DSS 1024/639680F0 E7A8 AADB 6C8A 2450 67EA AF68 48A5 0E63 6396 80F0
Solange keine Medien beschlagnahmt werden, die innerhalb der EU
versendet wurden: nein.
Interessant wird es bei Play.com, da auf den Kanalinseln ja Teile des
EG-Vertrags gelten.
> Und wann wird nun Amazon.de angeklagt für seine UK-Imports? Wann WOM,
> die bei uns hier schon seit Jahren BBFC 18 Sachen ohne Kontrolle an
> Minderjährige verkaufen?
Diese Medien kommen aus der EU.
Oder sie haben mitgedacht und erkannt, dass das Jugendschutzgesetz hier
von Art. 28 EG verdrängt wird.
Gesetze, die gegen das Grundgesetz verstoßen, müssen sie ja anwenden.
Gesetze, die gegen Europarecht verstoßen (auch wenn's nur eine popelige
Verordnung ist), nicht.
>Wer im heutigen Computerzeitalter bei einer Reform noch an "ä, ö, ü, ß"
>festhält lebt hintern Mond.
^
Wie meinen?
Ich weiß nicht in welchem Computerzeitalter du lebst, aber in meinem
gehört ascci hinter den Mond geschossen. Aber hast ja recht, Unicode
ist die reinste Platzverschwendung, sollen sich doch die Japaner,
Chinesen und was da sonst noch so merkwuerdig schreibt gefälligst
an den westlichen Standard halten ;)
Gruß,
Robert
--
void
On Sat, 07 Dec 2002 01:27:06 +0100, Thomas Grueske <tgru...@gmx.de>
wrote:
>In article <pan.2002.12.06....@gmx.de>, Benjamin Greiner
>wrote:
>> Beides setzt allerdings voraus, daß die Deutschen tatsächlich aufhören,
>> alles zu schlucken, was ihre Vertreter produzieren.
>>
>*Das* ist IMO das eigentliche Kernproblem. So lange amtlich bestallte
>Sesselfurzer tun und lassen können was sie wollen, ohne persönliche
>Konsequenzen befürchten zu müssen, wird sich exakt gar nichts ändern.
Dazu fällt mir nur die IKEA Werbung ein "Wir müssen auf die Barrikaden
gehen...(schaut sich in der Küche um)...*ähh* das müssen wir jetzt
aber nicht überstürzen, wir sollten das mal ausdiskutieren.
Markus
P.S. Viel schlimmer finde ich noch den 12cm (da steht sogar teilweise
CD drauf, wie lächerlich!, Kopierschutz. Dagegen macht auch keiner
etwas....reden können viele viel....
--
Lust auf Neu? www.monitoraudio.de
> P.S. Viel schlimmer finde ich noch den 12cm (da steht sogar teilweise
> CD drauf, wie lächerlich!, Kopierschutz. Dagegen macht auch keiner
> etwas....reden können viele viel....
Natürlich, keiner kauft sich den Müll der in vielen CD und DVD Player
nicht abspielbar ist, und die Musikindustrie jammert immer immer das
die Umsätze zurückgehen, verschwenden aber nicht einen Gedanken daran
das sie für Teile ein Einbußen bestimmt selber verantwortlich sind
(Kopierschutz, keine richtigen Bookletts mehr, ect) ... ich bin z.B.
ein großer Soundtrack Fan (ein Genre das größtenteils vom
Kopierschutzwahn verschont geblieben ist), obwohl ich 12 Starwars
CD's besitze, boykotiere ich aus diesen Grund Episode 2 ...
>P.S. Viel schlimmer finde ich noch den 12cm (da steht sogar teilweise
>CD drauf, wie lächerlich!, Kopierschutz. Dagegen macht auch keiner
>etwas....reden können viele viel....
Aus diesem Grund habe ich mir meine letzte CD in Australien bestellt,
dort gab es die ohne Kopierschutz mit einem Track mehr (Phil Collins
Testify).
Gruß
Andreas
--
If you want to mail me directly:
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- Enter "abfcnz" after the "@"
- Use Rot13 again and delete the "nospam"
> Die vielgescholtene Reform des Jugendmedienschutzes wird die Situation
> übrigens verbessern. Dann gibt es nämlich kein striktes Verbot des
> Versandhandels mehr. Bei wirksamer Alterskontrolle wie etwa dem
> PostIdent-Verfahren können nun auch Filme, die nicht oder mit "keine
> Jugendfreigabe" gekennzeichnet sind, versandt werden.
Mich würde interessieren, ob es hier schon einen Präzedenzfall gibt, denn
diese Möglichkeit ist den beschlagnahmenden Ordnungshütern anscheinend auch
nicht bekannt.
Zum Beispiel:
Bestellung über Kreditkarte, hiermit ist man nicht nur Rechnungsadresse,
sondern auch voll als derjenige authentifiziert, der man ist.
Der Empfang muß von mir stets quittiert werden. Entweder durch meine
Unterschrift oder, besser noch, hole ich das Paket auf der Post ab,
bekomme ich es nur nach Vorlage meines Personalausweises.
Fazit: Nur *ich* kann bestellen und nur *ich* kann die Sendung entgegennehmen.
Somit gibt es zwar nicht unbedingt keinen "persönlichen Kontakt zwischen
Lieferant und Besteller" aber, und das ist doch das Spaßige, macht die
Post durch Unterschrift und ggf. Ausweiskontrolle doch exakt das, was
gefordert ist, nämlich daß "durch sonstige Vorkehrungen sichergestellt ist,
dass kein Versand an Kinder und Jugendliche erfolgt".
Weiterer evt. interessanter Punkt: "persönlicher Kontakt zwischen Lieferant
und Besteller". Nun, ich rufe meinen Händler an und bestelle somit am Telefon
im Rahmen des dadurch stattfindenden persönlichen Kontakts meine Discs. Das
Zusammenkommen des persönlichen Kontakts kann ich ebenso wie mein Händler
durch Zeugen belegen.
Wer ist in so einem Falle eigentlich beweispflichtig? Meiner Erinnerung nach
ist dies doch der Kläger, in so einem Falle also der jeweilige SA, oder?
Wie will er nachweisen, daß der persönliche Kontakt nicht stattgefunden hat,
ist "persönlicher Kontakt" überhaupt definiert?
Ich bin totaler juristischer Laie, ich nehme nur den Text wörtlich, so wie
ich ihn verstehe. Aber das liest sich doch alles derart schwammig, daß man
es doch eigentlich selbst nach Belieben verbiegen kann und keineswegs nur
der Staatsanwalt.
Daher meine Frage: Hat irgendwann schonmal irgendwer gegen eine Beschlagnahme
geklagt?
cu,
Ralf
> Am Sat, 07 Dec 2002 at 18:22 GMT schrieb
> Kai Kindereit <Kai.Ki...@gmx.de> in de.rec.film.heimkino:
>
>> Die vielgescholtene Reform des Jugendmedienschutzes wird die Situation
>> übrigens verbessern. Dann gibt es nämlich kein striktes Verbot des
>> Versandhandels mehr. Bei wirksamer Alterskontrolle wie etwa dem
>> PostIdent-Verfahren können nun auch Filme, die nicht oder mit "keine
>> Jugendfreigabe" gekennzeichnet sind, versandt werden.
>
> Mich würde interessieren, ob es hier schon einen Präzedenzfall gibt, denn
> diese Möglichkeit ist den beschlagnahmenden Ordnungshütern anscheinend auch
> nicht bekannt.
Kann es nicht geben, da das Gesetz noch nicht in Kraft ist. Es tritt
erst in Kraft, wenn auf der Länderebene ein neuer Medienstaatsvertrag
verabschiedet ist. Derzeit ist jeder Versandhandel verboten, auch wenn
der Empfänger eindeutig identifiziert werden kann.
> Weiterer evt. interessanter Punkt: "persönlicher Kontakt zwischen Lieferant
> und Besteller". Nun, ich rufe meinen Händler an und bestelle somit am Telefon
> im Rahmen des dadurch stattfindenden persönlichen Kontakts meine Discs. Das
> Zusammenkommen des persönlichen Kontakts kann ich ebenso wie mein Händler
> durch Zeugen belegen.
Mit persönlichem Kontakt ist Angesicht zu Angesicht gemeint,
telephonisch ist unpersönlich.
> Wer ist in so einem Falle eigentlich beweispflichtig? Meiner Erinnerung nach
> ist dies doch der Kläger, in so einem Falle also der jeweilige SA, oder?
> Wie will er nachweisen, daß der persönliche Kontakt nicht stattgefunden hat,
> ist "persönlicher Kontakt" überhaupt definiert?
Das ist etwas, was sich in Rechtsprechung und Lehre herausbildet, mit
gewissen Vorgaben aus dem Gesetzgebungsverfahren. Man kann nicht alles
in Gesetzen vordefinieren.
Grundsätzlich muß tatsächlich erst einmal die StA darlegen, daß ein
Versandhandel im Sinne des Gesetzes vorliegt.
Cheerio
Kai
> In article <asti43...@cidernaut.my-fqdn.de>, Kai Kindereit wrote:
>> Die Händler bieten Versand nach Deutschland an, damit unterwerfen sie
>> sich auch deutschen Regeln und deutschem Strafrecht.
>>
> Kurz - knapp - falsch.
Läßt sich leicht sagen ohne ein einziges Argument.
§ 9 StGB begründet das Ubiquitätsprinzip, und ohne einen Kommentar zur
Hand zu haben, würde ich beim Versandhandel den Empfängerstaat als
Erfolgsort einstufen. Beim WWW hat der BGH es schließlich auch so
gesehen (auch wenn das eher fragwürdig ist).
Cheerio
Kai
Was willst du auch damit? Ist doch nur Instrumentalschrott. ;->
Ich hab' das schon mehr als einmal gesagt: Ich hab hier unten genug
Waffen um Panama und Grenada gleichzeitig einzunehmen. Besorg du mir 200
willige, fähige, todesmutige, entschloßene Fanatiker wie mich und
innerhalb von drei Tagen nehmen wir jede Stadt von Gelnhausen bis
Frankfurt ein. Teile der Bevölkerung würden sich so einem Aufstand
genauso anschließen wie einige der Pioniere, der Grenadiere und Teile
der 1. Luftmobilen Division/den 36. Heeresfliegern aus Fritzlar; von
denen ich etliche kenne, die genauso denken wie ich, daß dieser Staat
brenen muß!
Och, da lebt es sich aber ganz nett, denn dahinter beginnt die
Unendlichkeit. Zumindest bei Kubrick. :-)
Und als Soundtrack nehmen wir dann "Dark side of the moon" von Pink
Floyd.
Ansonsten noch einen schönen Sonntag
Artur
--
Warum dürfen wir Tiere töten und essen,
aber kein Grass pflücken und rauchen?
>Momentan ist es wieder abgeschwächt. Man hat zeitweilig mal ne große
>Anzahl an DVDs rausgezogen um eben Beweismaterial zu haben.
Die müssen die beschlagtnahmten DVDs erst alle versteigern, wenn die
dann alle verkauft sind geht das Spiel von neuem los... ;-)
Ciao,
Claudio Del Duca
--
"Rechtschreibfehler sind unverzüglich am mich zurückzugeben,
ich brauche sie noch für meine nächsten Postings..." ;-)
"Horst Uwe Holzer" <Horst....@t-online.de> writes:
> Hab nich was interresantes gefunden:
>
> "Bundestag verabschiedet neues Jugendschutzgesetz
>
> ein Indizierungsverfahren einleiten kann. Darüber hinaus sollen Medien
> unabhängig von einer Indizierung mit Vertriebs- und Werbeverboten belegt
> werden, wenn sie den Krieg verherrlichen oder Menschen in einer die
> Menschenwürde verletzenden Weise darstellen. Computerspiele werden ebenso
Ist dass mit dem Vertriebs- und Werbeverbot bei indizierten Sachen
neu? Ich dachte bisher gab es dort nur ein Werbeverbot. Ein
Vertriebsverbot heisst fuer mich, dass der Film nicht mehr vertrieben
werden darf, was einer Zensur gleichkommt.
Florian
--
int m,u,e=0;float l,_,I;main(){for(;1840-e;putchar((++e>907&&942>e?61-m:u)
["\t#*fg-pa.vwCh`lwp-e+#h`lwP##mbjqloE"]^3))for(u=_=l=0;79-(m=e%80)&&
I*l+_*_<6&&26-++u;_=2*l*_+e/80*.09-1,l=I)I=l*l-_*_-2+m/27.;}
> Ist dass mit dem Vertriebs- und Werbeverbot bei indizierten Sachen
> neu?
Da steht: "_unabhängig_ von einer Indizierung".
Eine Indizierung bedeutet lediglich Vertriebs- und Werbe-_Beschränkungen_.
Sebastian