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Krankenversicherung Tipp - Private Krankenversicherung vergleich    

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Wer kann sich private krankenversicherung ?
Alle Angestellten, Selbständige, Beamte (Beihilfe) und Freiberufler (z.B. Arzt, Anwalt (Rechtsanwalt), Journalist, Steuerberater, Architekt). Für Angestellte beträgt die Beitragsbemessungsgrenze 2007: Monatliches Bruttoeinkommen von mehr als 3.975 Euro oder jährlich mehr als 47.700 Euro. Wenn Sie als Angestellter mit Ihrem Einkommen über dieser Bemessungsgrenze (Beitragsbemessungsgrenze) liegen, dann koennen Sie in die Private Krankenversicherung wechseln. Hinweis: Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld und/oder Urlaubsgeld dürfen dem monatlichen/jährlichen Einkommen hinzugerechnet werden. Sie sind Selbstständiger, Beamter oder Freiberufler? Oder Sie sind Angestellter mit einem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze?

Wie wichtig ist die Private Krankenversicherung?
Krankenversicherungsschutz ist unverzichtbar. Deshalb besteht auch für alle Arbeiter und Angestellte, deren Einkommen nicht über einer bestimmten Grenze liegt (derzeit 3.937,50 Euro), Versicherungspflicht. Wer mehr verdient, selbstständig oder Beamter ist, kann freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben oder kann sich privat versichern und in eine private Krankenversicherung übergehen. Aber Achtung: Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur in wenigen Ausnahmefällen möglich.

Wie hoch?

Sie sollten niemals zur PKV überwechseln, ohne sich neutral beraten zu lassen, z. B. durch den Bund der Versicherten oder ohne sich ausführlich durch Broschüren oder Bücher informiert zu haben. Die Entscheidung ist eine Entscheidung fürs ganze Leben! Und sie lässt sich nicht rechnen.

Wenn Sie bereits privat krankenversichert sind gelten folgende Empfehlungen:

1. Die private Krankenversicherung Versicherungsvergleich auf Beitragseinsparungen untersuchen, von einer evtl. ersten Klasse auf die zweite Klasse umstellen, Zahnbehandlungen und Zahnersatz ausschließen (und selbst zahlen), höhere Selbstbeteiligungen vereinbaren.

2. In einen völlig anderen (jüngeren) Tarif wechseln, der möglicherweise eine bessere Bestandsstruktur hat (mehr jüngere Versicherte, weniger ältere).

3. Gegenangebote von anderen Versicherungsunternehmen einholen (wenn man für einen Wechsel noch gesund und nicht schon zu alt ist).

4. Geld anlegen für die hohen Beiträge im Alter, aber nicht in \"Beitragssicherungsprogrammen\" der PKV-Unternehmen, nicht in meist unsinnige Kapitallebens- oder Rentenversicherungen.

KÜNDIGUNG 

Eine Kündigung durch den Versicherungsnehmer muss schriftlich erfolgen. Sie sollte immer per Einschreiben direkt an die Versicherungsgesellschaft geschickt werden. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Ende eines Versicherungsjahres.Ein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn der Versicherer die Beiträge erhöht. Dieses muss innerhalb eines Monats nach Mitteilung über die Prämienerhöhung ausgeübt werden. Sie wird dann zu dem Zeitpunkt wirksam, ab dem die Änderung gilt. Wird diese Frist versäumt, können Sie sich auf das außerordentliche Kündigungsrecht nicht mehr berufen.Personen, die wieder versicherungspflichtig werden, können ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist die private Krankenvollversicherung kündigen.

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