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Wer kann sich private krankenversicherung ?
Alle Angestellten, Selbständige, Beamte (Beihilfe) und Freiberufler
(z.B. Arzt, Anwalt (Rechtsanwalt), Journalist, Steuerberater,
Architekt). Für Angestellte beträgt die Beitragsbemessungsgrenze 2007:
Monatliches Bruttoeinkommen von mehr als 3.975 Euro oder jährlich mehr
als 47.700 Euro. Wenn Sie als Angestellter mit Ihrem Einkommen über
dieser Bemessungsgrenze (Beitragsbemessungsgrenze) liegen, dann koennen
Sie in die Private Krankenversicherung
wechseln. Hinweis: Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld und/oder
Urlaubsgeld dürfen dem monatlichen/jährlichen Einkommen hinzugerechnet
werden. Sie sind Selbstständiger, Beamter oder Freiberufler? Oder Sie
sind Angestellter mit einem Einkommen über der
Beitragsbemessungsgrenze?
Wie wichtig ist die Private Krankenversicherung?
Krankenversicherungsschutz ist unverzichtbar. Deshalb besteht auch
für alle Arbeiter und Angestellte, deren Einkommen nicht über einer
bestimmten Grenze liegt (derzeit 3.937,50 Euro), Versicherungspflicht.
Wer mehr verdient, selbstständig oder Beamter ist, kann freiwillig in
der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben oder kann sich privat
versichern und in eine private Krankenversicherung übergehen. Aber
Achtung: Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur
in wenigen Ausnahmefällen möglich.
Wie hoch?
Sie sollten niemals zur PKV überwechseln, ohne sich neutral beraten
zu lassen, z. B. durch den Bund der Versicherten oder ohne sich
ausführlich durch Broschüren oder Bücher informiert zu haben. Die
Entscheidung ist eine Entscheidung fürs ganze Leben! Und sie lässt sich
nicht rechnen.
Wenn Sie bereits privat krankenversichert sind gelten folgende Empfehlungen:
1. Die private Krankenversicherung Versicherungsvergleich
auf Beitragseinsparungen untersuchen, von einer evtl. ersten Klasse auf
die zweite Klasse umstellen, Zahnbehandlungen und Zahnersatz
ausschließen (und selbst zahlen), höhere Selbstbeteiligungen
vereinbaren.
2. In einen völlig anderen (jüngeren) Tarif wechseln, der
möglicherweise eine bessere Bestandsstruktur hat (mehr jüngere
Versicherte, weniger ältere).
3. Gegenangebote von anderen Versicherungsunternehmen einholen
(wenn man für einen Wechsel noch gesund und nicht schon zu alt ist).
4. Geld anlegen für die hohen Beiträge im Alter, aber nicht in
\"Beitragssicherungsprogrammen\" der PKV-Unternehmen, nicht in meist
unsinnige Kapitallebens- oder Rentenversicherungen.
KÜNDIGUNG
Eine Kündigung durch den Versicherungsnehmer muss
schriftlich erfolgen. Sie sollte immer per Einschreiben direkt an die
Versicherungsgesellschaft geschickt werden. Die Kündigungsfrist beträgt
drei Monate zum Ende eines Versicherungsjahres.Ein
Sonderkündigungsrecht besteht, wenn der Versicherer die Beiträge
erhöht. Dieses muss innerhalb eines Monats nach Mitteilung über die
Prämienerhöhung ausgeübt werden. Sie wird dann zu dem Zeitpunkt
wirksam, ab dem die Änderung gilt. Wird diese Frist versäumt, können
Sie sich auf das außerordentliche Kündigungsrecht nicht mehr
berufen.Personen, die wieder versicherungspflichtig werden, können ohne
Einhaltung einer Kündigungsfrist die private Krankenvollversicherung
kündigen.