Unkorrekte Swissmedic-Codes beim BAG in der elektronischen SL-Publikation

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Zeno R.R. Davatz

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Oct 14, 2010, 8:21:28 AM10/14/10
to pharm...@oddb.org, ne...@generika.cc, Spitalapotheke at ODDB.org, sl-errors-schweiz, Andreas Balsiger
Sehr geehrte Damen und Herren

Wir überprüfen regelmässig die Schweizer Spezialitätenliste auf unkorrekte
Swissmedic-Nummern. Die offiziellen XML-Daten vom BAG, müssen gemäss der

Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 64

in elektronischer Form publiziert werden. Gemäss

SR 832.112.31 Verordnung des EDI über Leistungen in der
obligatorischen Krankenpflegeversicherung, Art. 30 Grundsatz

kann ein Medikament in der SL nur registriert werden wenn das Produkt auch
bei der Swissmedic zugelassen ist.

Unsere Überprüfung der SL hat jetzt aber ergeben, dass bei vielen
Produkten in der elektronischen Publikation zum Teil die SwissmedicNo5
komplett fehlt, oder die SwissmedicNo8 komplett fehlt oder bei der
SwissmedicNo8 einfach dreimal Null geschreiben wird.

Gemäss obigen Gesetzen, wäre es verboten diese Produkte via SL
abzurechnen, den sie sind alle nicht bei der Swissmedic zugelassen. Unser
Vergleich basiert auf dem XLS-File, welches die Swissmedic jeden Monat
publiziert.

Es geht jetzt aber noch weiter: Der Pharmacode bildet den Hauptbestandteil
der elektronischen Publikation beim BAG. Der Pharmacode wird aber gemäss
dem BAG nicht vom BAG gepflegt. Der Pharmacode ist zudem per Gesetz nicht
amtlich gefordert und hat in der SL Publikation somit auch nichts zu
suchen!

Jedoch:

Wenn man nun die Pharmacodes in der SL mit den Pharmacodes auf Medwin.ch
vergleicht so fällt einem auf, dass auch dort grosse Unterschiede
auftauchen.

Es gibt zum Beispiel Produkte, wo die 5er Packung noch in der SL ist, aber
von der Swissmedic nur noch die 10er Packung zugelassen ist.

Dann gibt es 20er Spitalpackungen in der SL welche die korrekte
SwissmedicNo8 haben jedoch aus unerklärlichen Gründen nur der Preis für
eine Spritze in der SL auftaucht mit einem neuen Pharmacode. Somit hat das
Produkt eigentlich keine legale Relevanz in der SL weil die 1er Packung
bei Swissmedic nicht zugelassen ist. Die SL Bestimmungen sagen Deutsch und
deutlich:

3. Berechnung der Arzneimittel bei der Abgabe durch ÄrztInnen,
Pflegeheime und Spitäler.

Wird nur eine Tagesdosis aus einer Originalpackung (OP) abgegeben, so
ist der Preis der verabreichten Menge proportional
dem Publikumspreis der verwendeten Packung zu verrechnen.

Falls bei der Verwendung von Ampullen nicht die ganze OP
aufgebraucht wird, so ist der Preis für die verabfolgte Anzahl
Ampullen proportional dem Publikumspreis der verwendeten Packung
zu verrechnen.

Siehe auch:

http://www.ywesee.com/pmwiki.php/BAG/SL

Die Vergabe von Pharmacodes nur für die SL bringt somit sehr viele
Probleme mit sich und kann dazu führen, dass Ihre Produkte in der SL nicht
legal hinterlegt sind weil der Pharmacode keine juristische Relevanz hat
bei der Registration und Abrechnung Ihrer Produkte in der SL!

Ich kann Ihnen also nur raten, dass Sie die XML-Daten vom BAG runterladen
und alle Ihre Produkte auf die Korrektheit der SwissmedicNo5 und der
SwissmedicNo8 überprüfen. Sie können das File in Ihrem Windows-Text-Editor
öffnen und nach Ihrer 5-stelligen-Reg-Nummer gemäss Swissmedic-Urkunde
suchen.

Bei Spitalpackungen mit 20 Stück muss auch wirklich der Preis für 20Stk.
in der SL sein und nicht der Preis für 1 Stk (wenn 1 Stk. nicht bei der
Swissmedic registriert ist).

Wir sind uns am überlegen einen kostenpflichtigen Service auf die Beine
zustellen, wo wir monatlich Ihre Swissmedic-Nr in der SL mit Ihrer
Swissmedic-Nr im Swissmedic XLS File vergleichen und Ihnen bei einer
Unstimmigkeit eine Mail zustellen.

Ich denke, dass es für Sie wenig Sinn macht, viel Geld für die
Swissmedic-Registration und SL-Anmeldung aufzuwenden nur um
herauszufinden, dass das BAG eine SwissmedicNo publiziert, die nicht bei
der Swissmedic zugelassen ist.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen
Zeno Davatz
+41 43 540 05 50

PS: Obige Problematik habe ich an die e-mediat und an Herr Krayenbühl
kommuniziert. Von der e-mediat habe ich sehr abschätzige Mails erhalten,
welche die Swissmedicnummer diffamieren (obwohl diese nach wie vor die
einzig legale Nummer ist). Herr Krayenbühl wollte dann eine Sitzung
aufsetzen zwischen sich und der e-mediat. Ich sagte dann Herr Krayenbühl
"an dieser Sitzung wäre ich auch gerne dabei". Der meinte nur, das sei
"kategorisch ausgeschlossen". Eine Stunde später hatte ich dann die
offizielle Einladung zur Sitzung. Die Sitzung findet morgen um 10.30 Uhr
beim BAG statt. Ein Teil vom Schrift-Verkehr finden Sie hier:

http://groups.google.com/group/sl-errors-schweiz

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