>> wenn Du Vorlagen-Dokumente hast würde uns das sehr helfen.
>> Du kannst Sie gern Hermann oder mir zukommen lassen, wir schauen dann,
>> was wir "abkupfern" können :)
> Der CCC-Fr schöpft seine Gemeinnützigkeit hauptsächlich aus der Bildung.
> Vielleicht gibt es ja trotzdem Gemeinsamkeiten... Ich finde die Satzung auf
> jeden Fall angenehm klein und doch vollständig.
Alex Shure <etemu....@googlemail.com> wrote:
> Wir möchten einen Verein gründen, primär um Spendenquittungen
> auszustellen bzw Geld zu erwirtschaften und damit domain und co über
> den Verein läuft.
Macht aus meiner Sicht Sinn, ja.
Mein Vereinshintergrund: Seit 2003 Mitglied in der "Gesellschaft für
historische Rechenanlagen e. V." (GfhR, www.gfhr.de, gemeinnützig). Das
ist der Verein hinter www.computermuseum-muenchen.de und
www.cray-cyber.org. Vereinszweck ist Sammlung, Restauration und Betrieb
historischer Großrechner aus dem technisch-wissenschaftlichen Bereich.
Wir stellen der Allgemeinheit Accounts auf den Maschinen zur Verfügung
und geben das gesammelte Wissen an die Allgemeinheit weiter. Das ist
einer der satzungsmäßig festgelegten Zwecke, dafür gibts auch die
Gemeinnützigkeit. Wir weisen den "Bildungsauftrag" nach mittels
Besucherbuch im Museum, wo wir jeden Besucher bitten, sich zumindest
namentlich einzutragen. Bei der GfhR bin ich kein Gründungsmitglied,
aber kurz nach Gründung Mitglied geworden. Die GfhR hat derzeit ca. 30
Mitglieder verteilt über Deutschland, der Großteil davon aus dem
Großraum München. Satzung sh. [1]
Seit 2005 bin ich im Vorstand der German Unix User Group e. V., seit
2008 bin ich dort Vorsitzender (GUUG, www.guug.de, nicht gemeinnützig).
Unter meinem Vorsitz haben wir dort eine weitgehende Änderung der
Satzung durchgeführt, weil die alte Satzung eine Menge wichtige Punkte
offen ließ und wir (zu oft) in Vorstandssitzungen diskutieren mussten,
wie denn nun der eine oder andere Punkt auszulegen ist. Diese Satzung
wurde während der Entstehung "anwaltlich abgesegnet". Die GUUG hat
derzeit knapp 700 Mitglieder, verteilt über Deutschland. Satzung sh.
[2].
Außerdem bin ich noch Mitglied in mehr oder weniger großen
Berufsverbänden: VDI, VDE, BAYERNenergie e. V. In allen dreien bin ich
dort das, was man gemeinhin als passives Mitglied bezeichnet (zahle
Beitrag, komme zur Mitgliederversammlung). Ach ja, und als Pächter
eines Kleingartens (Gemüseanbau zur Selbstversorgung) bin ich auch im
Kleingartenverein noch (Zwangs)Mitglied.
Zur Vereinsgründung: IIRC, braucht man dazu mindestens 5 Personen
(Details müssten im Vereinsgesetz stehen). Zwingende Organe eines
Vereins ist ein Vorsitzender, ein stellvertretender Vorsitzender und
ein Schatzmeister. Dazu die Mitgliederversammlung als höchstes Organ.
Letztere genehmigt z. B. auch den Jahresetat, legt die Höhe der
Mitgliedsbeiträge fest und was man sich sonst noch so alles als Aufgabe
für die Mitgliederversammlung in die Satzung schreibt.
Eingetragen wird ein Verein über einen Notar (Notargebühren!) beim
zuständigen Registergericht (IIRC Amtsgericht, bin kein Jurist, sondern
Ingenieur). Der Rechtspfleger am Gericht prüft die Satzung auf
Rechtmäßigkeit. Die Gemeinnützigkeit stellt das Finanzamt NACH der
Eintragung fest und gibt die Steuerbefreiung i. d. R. befristet auf
zwei Jahre (IIRC). Diese Steuerbefreiung bzw. die Anerkennung als
gemeinnützig wird vom Finanzamt dann immer wieder befristet verlängert,
sofern man die Kriterien noch erfüllt. Wenn OSEG jetzt z. B. anfangen
würde, Workshops abzuhalten und dafür z. B. Seminargebühren verlangt,
die dem Vereinsvermögen zugeschlagen werden, könnte es passieren, dass
so eine Steuerbefreiung aberkannt wird. Ggf. auch zusammen mit der
Forderung einer Steuernachzahlung.
Meine Lehren zur Satzung aus der Sache mit der Satzungsänderung der
GUUG habe ich ein paar wichtige Punkte gelernt:
(1) Jede Satzungsänderung muss über einen Notar beim zuständigen
Registergericht eingetragen werden. Sie wird dort dann durch einen
Rechtspfleger auch wieder auf Rechtmäßigkeit überprüft.
(2) Zwingender Bestandteil einer Satzung ist der Sitz des Vereins.
Stadt genügt, Adresse muss soweit ich weiß keine rein. Etwas virtuelles
gilt nicht, soweit sind die Registergerichte wohl noch nicht :-)
(3) Ändert sich die Zusammensetzung des Vorstands (üblicherweise bei
Vorstandswahl), muss diese Änderung notariell an das Registergericht
gemeldet werden.
(4) Es macht Sinn, die Satzung sehr generisch zu formulieren, damit sie
nicht häufig geändert werden muss. Bei der GUUG z. B. ist eine
Satzungsänderung im Ablauf recht mühsam (Diskussion in der
Mitgliederversammlung, Abstimmung in der Mitgliederversammlung) und
kann schonmal 1-2 Jahre dauern (was sie auch hat...).
(5) In Ergänzung zur Satzung stellt man eine Geschäftsordnung auf.
Diese muss nirgendwo eingetragen werden und kann relativ einfach
geändert werden (z. B. Beschluss in der Mitgliederversammlung). Die
GUUG hat neben der Geschäftsordnung auch eine Wahlordnung. [3]
(6) Für verteilte Systeme hat es sich bewährt, in der Satzung
Vorkehrungen zu treffen, dass man Abstimmungen ggf. auch elektronisch
durchführen kann. Das erleichtert Beschlüsse oder Wahlverfahren. Viele
Vereine wählen den Vorstand in der Mitgliederversammlung, dann hat man
damit das kleinere Problem. Bei der GUUG wird der Vorstand per
Briefwahl gewählt und in der Mitgliederversammlung nur noch das
Ergebnis der Wahl bekannt gegeben. Per Briefwahl stimmen ca. 50% der
Mitglieder ab, während bei einer Mitgliederversammlung typischerweise
nur ca. 10% der Mitglieder anwesend sind.
(7) Um nicht für jede kleine Geldausgabe eine Abstimmung/Genehmigung
erforderlich zu machen, schreibt man sich häufig in die Satzung, dass
Vorstandsmitglieder unter bestimmten Voraussetzungen eigenmächtig
Vereinsgeld ausgeben dürfen. Die genaue Höhe ist dann wiederum in der
Geschäftsordnung hinterlegt, weil sie dort einfacher geändert werden
kann. Das wiederum kann erforderlich werden, wenn sich z. B.
Vereinsziele plötzlich ändern.
Ein Verein ohne Hierarchie, wie er hier auf der Liste schon gewünscht
wurde, ist nach meinem Wissen rechtlich nicht möglich. Es muss immer
einen Vorsitzenden geben. Allerdings kann die Satzung die Rechte eines
Vorstandes natürlich einschränken bzw. die Rechte der "gewöhnlichen"
Mitglieder entsprechend vergrößern. Meine Erfahrung zeigt, dass
Basisdemokratie nicht in jedem Fall förderlich ist. Das hängt zu einem
guten Teil auch von den Leuten ab, die mit machen. Und von deren
Motivation, Dinge voran zu treiben. Schnell hat man da aber auch mal
eine "Querulantengruppe", die eigentlich sinnvolle und/oder
wichtige Beschlüsse torpediert oder gar verhindert. Eine pauschale
Aussage dazu ist sicherlich schwierig. Im Moment würde ich noch sagen,
alle, die hier auf der Liste aktiv mitarbeiten haben das selbe Ziel im
Auge und werden auch mehr oder weniger in die selbe Richtung am Seil
ziehen. Das muss aber nicht immer so bleiben. Und einmal geschaffene
oder etablierte Strukturen sind nachträglich schwer aufzubrechen. Dann
lieber vorher einmal gründlicher nachdenken.
So oder so hat man irgendwann immer das Problem, dass zu viel Arbeit
für zu wenig aktive da ist :-)
Soviel fürs erste. Nachfragen gerne per Mail und ich schaue mal, ob
ich mich beim nächsten Mumble oder so zeitlich mit einklinken kann.
bin wieder da. Ich war ne Weile offline, erst hab ich mein System neu aufgesetzt und danach hat mich ne fiese (Sommer-)Grippe niedergestreckt ...
Ja, hab alle 78 mails auf der Liste auch schon durch! Gibt es irgendwo ne kleine Zusammenfassung oder nen etherpad vom Treffen in Berlin? .. hab nix gefunden.
Ich freu mich ᅵber all die Sachen, die in der Zwischenzeit so gut vorangekommen sind. :-)
On Mon, 28 May 2012 11:00, Nikolay Georgiev wrote:
> Am Samstag haben wir ᅵber den Verein folgendes dokumentiert:
> http://pad.opensourceecology.de/UxfcrMugFH > + Nᅵchste Schritte
> wenn Du Vorlagen-Dokumente hast wᅵrde uns das sehr helfen.
> Du kannst Sie gern Hermann oder mir zukommen lassen, wir
> schauen dann,
> was wir "abkupfern" kᅵnnen :)
> Der CCC-Fr schᅵpft seine Gemeinnᅵtzigkeit hauptsᅵchlich aus der
> Bildung. Vielleicht gibt es ja trotzdem Gemeinsamkeiten... Ich
> finde die Satzung auf jeden Fall angenehm klein und doch vollstᅵndig.
Ich bin definitiv auch daf r, uns ohne Hierarchie zu organisieren. Wir sind ein Schwarm! Eine Hierarchie w rde unserer Schwarm-Intelligenz nicht gerecht werden k nnen. Unsere Power, unsere Kreativit t und vor allem unsere Freude an der Sache w rden darunter leiden.
On Mon, 28 May 2012 11:46, Wolfgang Stief wrote:
> Ein Verein ohne Hierarchie, wie er hier auf der Liste schon gew nscht > wurde, ist nach meinem Wissen rechtlich nicht m glich. Es muss immer > einen Vorsitzenden geben. Allerdings kann die Satzung die Rechte eines > Vorstandes nat rlich einschr nken bzw. die Rechte der "gew hnlichen" > Mitglieder entsprechend vergr ern.
Vielleicht finden wir einen Weg, in der Satzung die Stellung des Vereins richtig klar zu machen. Vorausgesetzt nat rlich, wir selber haben das klar.
Mein Bild vom Verein ist im Moment, dass er vom Schwarms gebildet wird, um in seinem Auftrag zu handeln, dass er eine Schnittstelle des Schwarms zur brigen Gesellschaft sein soll, dass er keine eigenen Ziele hat und dass die Vereinspositionen vom Schwarm besetzt werden und jederzeit gewechselt werden k nnen. Seht Ihr das auch so?
> Meine Erfahrung zeigt, dass Basisdemokratie nicht in jedem Fall > f rderlich ist. Das h ngt zu einem guten Teil auch von den Leuten ab, > die mit machen. Und von deren Motivation, Dinge voran zu treiben. > Schnell hat man da aber auch mal eine "Querulantengruppe", die > eigentlich sinnvolle und/oder wichtige Beschl sse torpediert oder gar > verhindert.
Ja, das finde ich wichtig! Um in dem Bild zu bleiben: Die ganze open-source-Bewegung ist ja wie ein grosser Schwarm, der aus vielen kleineren Schw rmen (den einzelnen Projekten) besteht. St ndig wechseln Schw rme ihre Richtung, wachsen oder schrumpfen, teilen sich oder vereinigen sich mit anderen. Was aus der einen Perspektive wie Zerbrechen und Scheitern aussieht, ist aus der anderen vllt. der Beginn zweier neuer und m chtiger Forks, die open-source als Ganzes einen grossen Schritt weiter bringen. Wir sollten diesen Fall definitiv auch in der Satzung haben.
> Ich bin definitiv auch daf r, uns ohne Hierarchie zu organisieren. Wir > sind ein Schwarm! Eine Hierarchie w rde unserer Schwarm-Intelligenz > nicht gerecht werden k nnen. Unsere Power, unsere Kreativit t und vor > allem unsere Freude an der Sache w rden darunter leiden.
Naja Schwarm finde ich eine eher unpassende Veranschaulichung.
Schwarm ist eine Gruppierung in der alle Menschen das selbe tun und die selben Ziele haben. Ein Beispiel aus der Sozialwelt w ren Gro veranstaltungen wie Fu ball Eurovision etc.
Was du hier beschreibst w rde ich als kosystem bezeichnen. In einem kosystem gibt es viele kleine, auf bestimmte Gebiete spezialisierte Einheiten.
Ich denke auch nicht, dass es sinnvoll ist eine absolute und zwanghafte Gleichheit zu schaffen jeder hat unterschiedliche F higkeiten die es zu nutzen gilt!
> Am 28.05.2012 14:38, schrieb Thomas von der Elbe:
>> Hi,
>> Ich bin definitiv auch dafür, uns ohne Hierarchie zu organisieren. Wir sind ein Schwarm! Eine Hierarchie würde unserer Schwarm-Intelligenz nicht gerecht werden können. Unsere Power, unsere Kreativität und vor allem unsere Freude an der Sache würden darunter leiden.
> Naja Schwarm finde ich eine eher unpassende Veranschaulichung.
> Schwarm ist eine Gruppierung in der alle Menschen das selbe tun und die selben Ziele haben. Ein Beispiel aus der Sozialwelt wären Großveranstaltungen wie Fußball Eurovision etc.
> Was du hier beschreibst würde ich als Ökosystem bezeichnen. In einem Ökosystem gibt es viele kleine, auf bestimmte Gebiete spezialisierte Einheiten.
> Ich denke auch nicht, dass es sinnvoll ist eine absolute und zwanghafte Gleichheit zu schaffen jeder hat unterschiedliche Fähigkeiten die es zu nutzen gilt!
Ich bin definitiv auch daf r, uns ohne Hierarchie zu organisieren.
Wir
sind ein Schwarm! Eine Hierarchie w rde unserer Schwarm-Intelligenz
nicht gerecht werden k nnen. Unsere Power, unsere Kreativit t und vor
allem unsere Freude an der Sache w rden darunter leiden.
__________________________________________________________
Grundsätzlich wäre ich auch, zumindest im jetzigen Stadium, für so
wenig Hierarchie wie möglich.
Nur sehe ich auch ganz klar, daß, sobald es um nennenswerte
Geldbeträge oder Sachwerte geht, eine gültige Rechtspersönlichkeit
vorhanden sein sollte. Und Geld- oder Sachwerte werden wohl
(hoffentlich) irgendwann vorhanden sein, denn ohne Material und
Ausrüstung (Werkstatt, Maschinen) werden unsere Vorhaben sicher
nichts.
Jede juristische Person aber wird zwangsläufig eine Hierarchie mit
sich bringen, dafür sorgt der Gesetzgeber.
Ich finde aber, wir sollten versuchen, das Ganze möglichst wenig starr
zu organisieren: viel Einfluss der Mitglieder, kurze Amtszeiten usw
usw.
So wie ich das sehe, sind Mitgliederversammlungen online nicht
zulässig. Man könnte aber eventuell einen grossen Beirat einrichten,
dem in der Satzung u. Geschäftsordnung erhebliche Befugnisse zugeteilt
werden. Vorstands- und Beiratsbeschlüsse dürften auch gültig online
zustande kommen (Notar fragen, denke ja, telefonische
Vorstandsbeschlüsse gelten auch...).
Wichtig finde ich auch in der Satzung einen Passus, dass über die
Aufnahme neuer Mitglieder der Vorstand o. Beirat entscheidet und auch
ohne Angabe von Gründen ablehnen kann. Sonst kann es vor allem bei
einem Verein mit wenigen Mitgliedern schnell passieren, daß der Verein
"übernommen" wird von einigen wenigen Aussenseitern.
Weiterhin denke ich, dass, sobald es um wirklich hohe Werte geht, eine
GmbH oder viell. Genossenschaft vielleicht sinnvoller ist. Würde ich
zB so sehen, wenn s um so ein Gemeinschaftsdorf oder einen grossen
Werkstattbau geht.
Wo ich potentiell Probleme sehe, ist die Anerkennung als gemeinnützig.
Ich kann mir gut vorstellen, wenn wir mit dem OSE-Programm ankommen,
dann lehnt der zuständige Sachbearbeiter beim Finanzamt ab. Der kennt
als gemeinnützig Sachen wie Tierschutz, Altenhilfe usw.
Aber open source Hardware?
Da sollten sich einige von uns vielleicht jetzt schon mal kundig
machen, wie die Lage da aussieht.
Gibts Vereinigungen, die ähnliches machen und anerkannt sind?
Welche Formulierungen von Vereinszielen in der Satzung könnten helfen,
Gemeinnützigkeit zu erreichen?
Ganz einfach stell ich mir das nicht vor. OSE USA hat so eine Art
Gemeinnützigkeit, aber wohl nur als Mitglied in einer
Dachorganisation. So hat mjn das jedenfalls mal erklärt.
> Ich kann mir gut vorstellen, wenn wir mit dem OSE-Programm ankommen,
> dann lehnt der zuständige Sachbearbeiter beim Finanzamt ab. Der kennt
> als gemeinnützig Sachen wie Tierschutz, Altenhilfe usw.
> Aber open source Hardware?
Wir sind gemeinnützig durch den Bildungswert, zum Beispiel das frei
verfügbare Wissen im Wiki. Und noch mehr: TiVA ist gar darauf ausgelegt,
modular als Forschungsplattform zu fungieren. Zusätzlich möchte ich
Workshops halten zur Windenergienutzung.
On Mon, 28 May 2012 15:01, enaut wrote:
> Naja Schwarm finde ich eine eher unpassende Veranschaulichung.
> Schwarm ist eine Gruppierung in der alle Menschen das selbe tun und > die selben Ziele haben. Ein Beispiel aus der Sozialwelt wᅵren > Groᅵveranstaltungen wie Fuᅵball Eurovision etc.
Ehrlich gesagt gefᅵllt mir der Ausdruck "Schwarm" auch nicht so richtig. Erinnert mich immer zuerst an Fische. lol. Bienen sind mir da schon nᅵher, aber trotzdem ... Ja, aber ich hab mir den Begriff nicht ausgedacht, der wird schon seit ner Weile verwendet, eben vor allem im Kontext des Phᅵnomens Schwarm-Intelligenz.
Aber im Schwarm muss nicht jeder "zwanghaft gleich" sein, dasselbe tun und dasselbe Ziel haben. Dein Beispiel ist dafᅵr sehr anschaulich: es wollen zwar alle zum Stadion, aber nicht alle wollen in der 4. Reihe sitzen und nicht alle wollen, dass die gleiche Mannschaft gewinnt. Trotzdem ergibt das Zusammenspiel all dieser unterschiedlichen kleinen Beitrᅵge das besagte Groᅵereignis.
> Was du hier beschreibst wᅵrde ich als ᅵkosystem bezeichnen. In einem > ᅵkosystem gibt es viele kleine, auf bestimmte Gebiete spezialisierte > Einheiten.
"ᅵkosystem" ist gut, aber leider wertneutral in Bezug auf Hierarchien. Arons "Gemeinschaft" find ich auch sehr gut, aber auch wertneutral ... Hat jemand noch ne Idee?
On Mon, 28 May 2012 21:05, Bastelmike wrote:
> Nur sehe ich auch ganz klar, daᅵ, sobald es um nennenswerte
> Geldbetrᅵge oder Sachwerte geht, eine gᅵltige Rechtspersᅵnlichkeit
> vorhanden sein sollte. [...]
> Jede juristische Person aber wird zwangslᅵufig eine Hierarchie mit
> sich bringen, dafᅵr sorgt der Gesetzgeber.
Hab grad mal nachgelesen: Es stimmt, Verein und auch Genossenschaft haben eine vorgeschriebene klare Hierarchie: an oberster Stelle steht die Gemeinschaft aller Mitglieder. Direkt unter ihr kommt der gewᅵhlte Vorstand und unter ihm die anderen gewᅵhlten Organe.
Soweit kann ich mit dieser Hierarchie gut leben, aber jetzt ist fᅵr mich die Frage: Wollen wir als Vereinsmitglieder diese oberste Macht fᅵr uns behalten, oder sehen wir uns eher als Vertreter des gesamten open-source-Schwarms, der noch ᅵber uns steht? ... Es kᅵnnte funktionieren: wir kᅵnnten per e-democracy in jeder Frage die Intelligenz des Schwarmes entscheiden lassen.
So oder so, eine gute Nachricht ist, dass online-Mitgliederversammlungen doch zulᅵssig sind, wenn das in der Satzung verankert wird! :-)
Zuerst mal: was ist konkret der Zweck unseres Vereins?
Aus meiner Sicht: er soll als Schnittstelle zwischen einer losen Gruppe von open-source-Individuen (A) und der restlichen Gesellschaft (B) dienen. Er soll den Spendenfluss von A nach B und den Informationsfluss von B nach A erleichtern.
Fehlt da was? Denn davon hᅵngt ab, wie wir den Verein konstruieren sollten.
Ich wᅵrd nun gern die Varianten beschreiben, die uns imo juristisch zur Verfᅵgung stehen (die Fachleute unter uns: bitte korrigiert mich!).
1. klassischer Verein: Die Mitgliederversammlung tritt einmal im Jahr zusammen, wᅵhlt den Vorstand, und der bestimmt das restliche Jahr ᅵber die Geschicke.
2. etwas offener und flᅵssiger (im Sinne von liquid democracy (z.B. Liquid-Feedback in der Piratenpartei): Die Mitgliederversammlung tagt online und permanent, d.h. 24/7. Ein sich verschiebender Konsens hat sofort Konsequenzen im Handeln des Vereins.
3. noch offener: das Recht auf Mitbestimmung wird auch auf Nicht-Mitglieder ausgeweitet, die per Einladung an der Konsensbildung teilnehmen kᅵnnen. Der Verein entscheidet, was die Bedingungen fᅵr eine solche Einladung sind.
4. completely open: jeder, der etwas beitragen mᅵchte, hat dazu das Recht (gleichberechtigt zu allen anderen).
Ich glaube fᅵr einen Taubenzᅵchter-Verein oder Kegel-Club ist die 1. Variante ideal: alle Aktiven/Betroffenen sind auch Mitglieder. Wir dagegen kᅵnnen kaum davon ausgehen, dass alle open-source-Aktiven in unserem Verein Mitglied werden wollen. Die Hᅵrden sind einfach zu hoch: Antragsformular einschicken, regelmᅵssig Mitgliedsbeitrᅵge zahlen, ...
Ich tendiere deshalb zu 3. oder 4.. Eigentlich 4., obwohl ich da auch eine Stimme in mir bemerke, die vor dieser kompletten Aufgabe von Kontrolle auch eine gewisse Angst hat ... aber was solls! ;-)
Was sagt Ihr?
Gruss,
Thomas
On Tue, 29 May 2012 13:41, Thomas von der Elbe wrote:
> On Mon, 28 May 2012 15:01, enaut wrote:
>> Naja Schwarm finde ich eine eher unpassende Veranschaulichung.
>> Schwarm ist eine Gruppierung in der alle Menschen das selbe tun und >> die selben Ziele haben. Ein Beispiel aus der Sozialwelt wᅵren >> Groᅵveranstaltungen wie Fuᅵball Eurovision etc.
> Ehrlich gesagt gefᅵllt mir der Ausdruck "Schwarm" auch nicht so > richtig. Erinnert mich immer zuerst an Fische. lol. Bienen sind mir da > schon nᅵher, aber trotzdem ... Ja, aber ich hab mir den Begriff nicht > ausgedacht, der wird schon seit ner Weile verwendet, eben vor allem im > Kontext des Phᅵnomens Schwarm-Intelligenz.
> Aber im Schwarm muss nicht jeder "zwanghaft gleich" sein, dasselbe tun > und dasselbe Ziel haben. Dein Beispiel ist dafᅵr sehr anschaulich: es > wollen zwar alle zum Stadion, aber nicht alle wollen in der 4. Reihe > sitzen und nicht alle wollen, dass die gleiche Mannschaft gewinnt. > Trotzdem ergibt das Zusammenspiel all dieser unterschiedlichen kleinen > Beitrᅵge das besagte Groᅵereignis.
>> Was du hier beschreibst wᅵrde ich als ᅵkosystem bezeichnen. In einem >> ᅵkosystem gibt es viele kleine, auf bestimmte Gebiete spezialisierte >> Einheiten.
> "ᅵkosystem" ist gut, aber leider wertneutral in Bezug auf Hierarchien. > Arons "Gemeinschaft" find ich auch sehr gut, aber auch wertneutral ... > Hat jemand noch ne Idee?
> On Mon, 28 May 2012 21:05, Bastelmike wrote:
>> Nur sehe ich auch ganz klar, daᅵ, sobald es um nennenswerte
>> Geldbetrᅵge oder Sachwerte geht, eine gᅵltige Rechtspersᅵnlichkeit
>> vorhanden sein sollte. [...]
>> Jede juristische Person aber wird zwangslᅵufig eine Hierarchie mit
>> sich bringen, dafᅵr sorgt der Gesetzgeber.
> Hab grad mal nachgelesen: Es stimmt, Verein und auch Genossenschaft > haben eine vorgeschriebene klare Hierarchie: an oberster Stelle steht > die Gemeinschaft aller Mitglieder. Direkt unter ihr kommt der gewᅵhlte > Vorstand und unter ihm die anderen gewᅵhlten Organe.
> Soweit kann ich mit dieser Hierarchie gut leben, aber jetzt ist fᅵr > mich die Frage: Wollen wir als Vereinsmitglieder diese oberste Macht > fᅵr uns behalten, oder sehen wir uns eher als Vertreter des gesamten > open-source-Schwarms, der noch ᅵber uns steht? ... Es kᅵnnte > funktionieren: wir kᅵnnten per e-democracy in jeder Frage die > Intelligenz des Schwarmes entscheiden lassen.
> So oder so, eine gute Nachricht ist, dass > online-Mitgliederversammlungen doch zulᅵssig sind, wenn das in der > Satzung verankert wird! :-)
> Zuerst mal: was ist konkret der Zweck unseres Vereins?
> Aus meiner Sicht: er soll als Schnittstelle zwischen einer losen > Gruppe von open-source-Individuen (A) und der restlichen Gesellschaft > (B) dienen. Er soll den Spendenfluss von A nach B und den > Informationsfluss von B nach A erleichtern.
> Fehlt da was? Denn davon hᅵngt ab, wie wir den Verein konstruieren > sollten.
> Ich wᅵrd nun gern die Varianten beschreiben, die uns imo juristisch > zur Verfᅵgung stehen (die Fachleute unter uns: bitte korrigiert mich!).
> 1. klassischer Verein: Die Mitgliederversammlung tritt einmal im Jahr > zusammen, wᅵhlt den Vorstand, und der bestimmt das restliche Jahr ᅵber > die Geschicke.
> 2. etwas offener und flᅵssiger (im Sinne von liquid democracy (z.B. > Liquid-Feedback in der Piratenpartei): Die Mitgliederversammlung tagt > online und permanent, d.h. 24/7. Ein sich verschiebender Konsens hat > sofort Konsequenzen im Handeln des Vereins.
> 3. noch offener: das Recht auf Mitbestimmung wird auch auf > Nicht-Mitglieder ausgeweitet, die per Einladung an der Konsensbildung > teilnehmen kᅵnnen. Der Verein entscheidet, was die Bedingungen fᅵr > eine solche Einladung sind.
> 4. completely open: jeder, der etwas beitragen mᅵchte, hat dazu das > Recht (gleichberechtigt zu allen anderen).
> Ich glaube fᅵr einen Taubenzᅵchter-Verein oder Kegel-Club ist die 1. > Variante ideal: alle Aktiven/Betroffenen sind auch Mitglieder. Wir > dagegen kᅵnnen kaum davon ausgehen, dass alle open-source-Aktiven in > unserem Verein Mitglied werden wollen. Die Hᅵrden sind einfach zu > hoch: Antragsformular einschicken, regelmᅵssig Mitgliedsbeitrᅵge > zahlen, ...
> Ich tendiere deshalb zu 3. oder 4.. Eigentlich 4., obwohl ich da auch > eine Stimme in mir bemerke, die vor dieser kompletten Aufgabe von > Kontrolle auch eine gewisse Angst hat ... aber was solls! ;-)
> Was sagt Ihr?
> Gruss,
> Thomas
4. Ist ja schon ist Zustand.
Das Problem an 4. ist es kann kein Geld verwaltet werden, weil das dann immer ᅵber private Konten geht. Ein Verein hat in diesem Fall nicht das Ziel mᅵglichst viele Mitglieder zu bekommen, sondern hat das Ziel die eine Zentrale Anlaufstelle zu sein, die Finanzen und Verwaltungsgeschichten wie Web-Server organisiert.
Die Eigentliche Arbeit von OSE soll durch den Verein nur gefᅵrdert nicht behindert werden. Das heiᅵt das Wiki der Blog etc. ist fᅵr alle Offen die genᅵgend Engagement zeigen und die selben Ziele verfolgen. Der Verein ist dann so etwas wie die "Infrastrukturgruppe" der Bewegung.
Oder hab ich das falsch Verstanden und du mᅵchtest den Verein nach deinen Punkten strukturieren?
In dem Fall sei gesagt, dass es im Verein immer eine Hirarchie geben muss (Anschprechpartner, Verantwortlicher etc.) sonst wird der Verein auf keinen Fall als gemeinnᅵtzig anerkannt. Das Heiᅵt fᅵr den Verein an sich kommt nur 1. in Frage
On Thu, 31 May 2012 11:42, enaut wrote:
> Oder hab ich das falsch Verstanden und du mᅵchtest den Verein nach > deinen Punkten strukturieren?
Ja genau, es ging mir um die Konstruktion des Vereins.
> In dem Fall sei gesagt, dass es im Verein immer eine Hirarchie geben > muss (Anschprechpartner, Verantwortlicher etc.) sonst wird der Verein > auf keinen Fall als gemeinnᅵtzig anerkannt. Das Heiᅵt fᅵr den Verein > an sich kommt nur 1. in Frage
Anschprechpartner, Verantwortliche etc. kann es auch bei 4. geben. Nur dass sie eben 24/7 zur Abstimmung stehen, wie auch alles andere im Verein. Und dabei stimmberechtigt wᅵren nicht nur Vereinsmitglieder, sondern alle.
Da juristisch einwandfrei wohl nur Mitglieder stimmberechtigt sein kᅵnnen, mᅵsste das wohl ᅵber so eine Art Selbstverpflichtung der Mitglieder laufen. Selbstverpflichtung, immer den Willen der gesamten Community auszufᅵhren. Ungefᅵhr nach dem Modell von Demoex, einer schwedischen (?) Partei, deren Abgeordnete im Parlament sich verpflichtet haben, eins zu eins das umzusetzen/abzustimmen, was sie von den Usern online gesagt bekommen.
> On Thu, 31 May 2012 11:42, enaut wrote:
>> Oder hab ich das falsch Verstanden und du mᅵchtest den Verein nach >> deinen Punkten strukturieren?
> Ja genau, es ging mir um die Konstruktion des Vereins.
>> In dem Fall sei gesagt, dass es im Verein immer eine Hirarchie geben >> muss (Anschprechpartner, Verantwortlicher etc.) sonst wird der Verein >> auf keinen Fall als gemeinnᅵtzig anerkannt. Das Heiᅵt fᅵr den Verein >> an sich kommt nur 1. in Frage
> Anschprechpartner, Verantwortliche etc. kann es auch bei 4. geben. Nur > dass sie eben 24/7 zur Abstimmung stehen, wie auch alles andere im > Verein. Und dabei stimmberechtigt wᅵren nicht nur Vereinsmitglieder, > sondern alle.
> Da juristisch einwandfrei wohl nur Mitglieder stimmberechtigt sein > kᅵnnen, mᅵsste das wohl ᅵber so eine Art Selbstverpflichtung der > Mitglieder laufen. Selbstverpflichtung, immer den Willen der gesamten > Community auszufᅵhren. Ungefᅵhr nach dem Modell von Demoex, einer > schwedischen (?) Partei, deren Abgeordnete im Parlament sich > verpflichtet haben, eins zu eins das umzusetzen/abzustimmen, was sie > von den Usern online gesagt bekommen.
Der Verein braucht regelmᅵᅵige Mitgliederversammlungen... und nur diese Mitgliederversammlungen kᅵnnen Satzungen ᅵndern...
Mein Favorit ist Verein fᅵr Organisations und Finanz-Foo und alles andere geht extern vom Verein ᅵber Projekte etc.
On Thu, 31 May 2012 12:10, enaut wrote:
> Der Verein braucht regelmᅵᅵige Mitgliederversammlungen... und nur > diese Mitgliederversammlungen kᅵnnen Satzungen ᅵndern...
Ja das sag ich doch! Aber statt die nur einmal im Jahr zu machen, bin ich dafᅵr, sie tᅵglich bzw. permanent zu machen.
> Mein Favorit ist Verein fᅵr Organisations und Finanz-Foo und alles > andere geht extern vom Verein ᅵber Projekte etc.
> > Da juristisch einwandfrei wohl nur Mitglieder stimmberechtigt sein > > können, müsste das wohl über so eine Art Selbstverpflichtung der > > Mitglieder laufen. Selbstverpflichtung, immer den Willen der
> > gesamten Community auszuführen. Ungefähr nach dem Modell von
> > Demoex, einer schwedischen (?) Partei, deren Abgeordnete im
> > Parlament sich verpflichtet haben, eins zu eins das
> > umzusetzen/abzustimmen, was sie von den Usern online gesagt
> > bekommen.
> Der Verein braucht regelmäßige Mitgliederversammlungen... und nur
> diese Mitgliederversammlungen können Satzungen ändern...
> Mein Favorit ist Verein für Organisations und Finanz-Foo und alles > andere geht extern vom Verein über Projekte etc.
Deckt sich mit meiner Meinung: Ein gemeinnütziger Verein für Konto,
offiziellen Ansprechpartner und wegen der Gemeinnützigkeit. Die
eigentliche Arbeit kann man dann außerhalb in Projekten organisieren,
wo natürlich auch interessierte Nichtmitglieder mitbestimmen können.
Eine Mitgliederversammlung (als Organ, nicht als Veranstaltung) braucht
man eigentlich nur für Satzungsänderungen, um regelmäßig einen Vorstand
zu wählen und ggf. das jährliche Budget zu genehmigen. Ach, und
natürlich auch um den Vorstand zu entlasten. Beim Computermuseum
München sind da immer etwa 2/3 der 25 Mitglieder anwesend, dann werden
gemäß der Tagesordnung Protokolle und Berichte verlesen und genehmigt
und nach einer knappen Stunde ist die Versammlung zu Ende. Gewählt wird
in offener Wahl per Handzeichen. Und was das Jahr über an Aktionen
passiert und wer an welchen Projekten beteiligt ist, wird pragmatisch
von Fall zu Fall entschieden oder auch mal einfach gemacht ohne lang
rum zu fragen. Wenn alle mehr oder weniger in die gleiche Richtung
ticken, ist das auch i. d. R. kein Problem.
> On Thu, 31 May 2012 12:10, enaut wrote:
>> Der Verein braucht regelmᅵᅵige Mitgliederversammlungen... und nur >> diese Mitgliederversammlungen kᅵnnen Satzungen ᅵndern...
> Ja das sag ich doch! Aber statt die nur einmal im Jahr zu machen, bin > ich dafᅵr, sie tᅵglich bzw. permanent zu machen.
Nein Mitgliederversammlungen haben Einen speziellen Termin und einen Ort. z.b. Online Mitgliederversammlungen sind nicht mᅵglich - bis jetzt.
Auᅵerdem muss der ganze Verein dazu eingeladen werden. und danach muss ein sehr formales und Protokoll beim Finanzamt eingereicht werden.
Wir kᅵnnen den Verein nicht soweit biegen, dass der Verein als Community funktioniert. Wir kᅵnnen nur den Verein als normalen "Feld-Wald-Wiesen-Verein" grᅵnden und diesem Verein die Aufgabe geben, die Infrastruktur zu stᅵmmen. Alles andere ist nicht offiziell sondern nur eine Art Angebot des Vereins. Es kann zum Beispiel einen IRC-Channel geben, in dem sich alle 24/7 treffen kᅵnnen dieser Channel kann auch Entscheidungen treffen (Bsp: Ja wir starten das Projekt Mondrakete). Sobald es aber darum geht, der Verein OSEE eV unterstᅵtzt dieses Vorhaben mit grᅵᅵeren Summen muss eine Mitgliederversammlung dieses Vorhaben bestᅵtigen. Die geht jedoch nur persᅵnlich mit Protokoll, und offiziell.
Jow, was Thomas da sagt entspricht so ziemlich dem, was wir uns beim Treffen in Berlin auch ausgedacht haben. Wir hatten aber gedacht das nicht alle automatisch mitbestimmen können sondern nur aktive Menschen. Das ist ein reiner Schutzmechanismus damit der Verein - vor allem am Anfang nicht von Außen durch fremde Interessen übernommen werden kann.
Ansonsten muss es laut Gesetz auch Verantwortliche Personen geben. Das sind aber nur Repräsentanten der Gemeinschaft. Deren "Entscheidungen" die sie fällen sind vorher von der Gemeinschaft abgestimmt worden.
Da laut Gesetz der erste Vorsitzende etc. pp. tatsächlich das Recht hätte willkürlich zu handeln auch wenn es anders gadacht ist, war angedacht, das Rechtsmittel der außerordentlichen Mitgliederversammlung bis zu einer Größe des Vereins von 10 Mitgliedern ab 3 und ab 10 Mitgliedern bei 20% der Mitgliederzahl zu ermöglichen. Kommt eine außerordentliche Mitgliederversammlung zusammen kann sie zB einen anderen Vorsitzenden wählen, der zB nicht mehr parteiisch handelt sondern wieder repräsentativ die Gemeinschaft vertritt.
Die Mitgliederversammlung kommt auf jeden Fall 1x im Jahr zusammen und wählt zB den Vorsitzenden. Wie, Wo und Wann regelt die Satzung.
Hermann hatte angeboten mal einen Vorschlag für eine Satzung zu erarbeiten. Er hat bereits viel Erfahrung mit Vereinen. Außerdem hatte ich von einem befreundeten Anwalt noch eine Menge Infos und Vorlagen erhalten.
Das war jetzt mal kurz mein subjektiver Eindruck den ich vom Treffen in Berlin mitgenommen habe.
@Nikolay @Alex @Hermann & @All
Haben wir da einen Konsens? :)
Lg,
Aron
Am 31.05.2012 um 12:04 schrieb Thomas von der Elbe <ThomasvonderE...@gmx.de>:
>> Oder hab ich das falsch Verstanden und du möchtest den Verein nach deinen Punkten strukturieren?
> Ja genau, es ging mir um die Konstruktion des Vereins.
>> In dem Fall sei gesagt, dass es im Verein immer eine Hirarchie geben muss (Anschprechpartner, Verantwortlicher etc.) sonst wird der Verein auf keinen Fall als gemeinnützig anerkannt. Das Heißt für den Verein an sich kommt nur 1. in Frage
> Anschprechpartner, Verantwortliche etc. kann es auch bei 4. geben. Nur dass sie eben 24/7 zur Abstimmung stehen, wie auch alles andere im Verein. Und dabei stimmberechtigt wären nicht nur Vereinsmitglieder, sondern alle.
> Da juristisch einwandfrei wohl nur Mitglieder stimmberechtigt sein können, müsste das wohl über so eine Art Selbstverpflichtung der Mitglieder laufen. Selbstverpflichtung, immer den Willen der gesamten Community auszuführen. Ungefähr nach dem Modell von Demoex, einer schwedischen (?) Partei, deren Abgeordnete im Parlament sich verpflichtet haben, eins zu eins das umzusetzen/abzustimmen, was sie von den Usern online gesagt bekommen.
On Thu, 31 May 2012 13:00, enaut wrote:
> Nein, Mitgliederversammlungen haben Einen speziellen Termin und einen > Ort. z.b. Online Mitgliederversammlungen sind nicht mᅵglich - bis jetzt.
Ok, mein Wissen stammt nur aus dem Wikipedia-Artikel zu Vereinsrecht. Da steht:
"Die Mitglieder eines Vereins kᅵnnen einen Beschluss auch ohne Versammlung fassen, wenn alle ihre Zustimmung schriftlich erklᅵren (ᅵ 32 Abs. 2 BGB). Darᅵber hinaus kᅵnnen Mitgliederversammlungen auch ᅵber das Internet abgehalten werden, z. B. per Chat oder Wiki, wenn das in der Satzung vorgesehen ist."
Bist Du Dir sicher, dass das falsch ist?
Ok, ich warte erst mal, was im Wiki entsteht ᅵber den gegenwᅵrtigen Stand nach dem Berlin-Treffen (Aron's Vorschlag).
Online-Versammlungen sind tatsᅵchlich mᅵglich und kᅵnnen auch ᅵber einen lᅵngeren Zeitraum gehen. Cool, die open-source-Philosophie macht auch vorm Vereinsrecht nicht halt! :-D
> On Thu, 31 May 2012 13:00, enaut wrote:
>> Nein, Mitgliederversammlungen haben Einen speziellen Termin und einen >> Ort. z.b. Online Mitgliederversammlungen sind nicht mᅵglich - bis jetzt.
> Ok, mein Wissen stammt nur aus dem Wikipedia-Artikel zu Vereinsrecht. > Da steht:
> "Die Mitglieder eines Vereins kᅵnnen einen Beschluss auch ohne > Versammlung fassen, wenn alle ihre Zustimmung schriftlich erklᅵren (ᅵ > 32 Abs. 2 BGB). Darᅵber hinaus kᅵnnen Mitgliederversammlungen auch > ᅵber das Internet abgehalten werden, z. B. per Chat oder Wiki, wenn > das in der Satzung vorgesehen ist."
> Bist Du Dir sicher, dass das falsch ist?
> Ok, ich warte erst mal, was im Wiki entsteht ᅵber den gegenwᅵrtigen > Stand nach dem Berlin-Treffen (Aron's Vorschlag).
@Aron: ja, soweit Zustimmung von mir. @alle: bitte wartet einfach zunächst mal ab was ich vorlege. Diskussion ist erst danach sinnvoll. Ich habe zugesagt bis zum 10.6. einen Satzungsvorschlag auszuarbeiten.
so long
Hermann
Am Donnerstag, 31. Mai 2012 13:05:31 UTC+2 schrieb Aron Homberg:
> Jow, was Thomas da sagt entspricht so ziemlich dem, was wir uns beim > Treffen in Berlin auch ausgedacht haben. Wir hatten aber gedacht das nicht > alle automatisch mitbestimmen können sondern nur aktive Menschen. Das ist > ein reiner Schutzmechanismus damit der Verein - vor allem am Anfang nicht > von Außen durch fremde Interessen übernommen werden kann.
> Ansonsten muss es laut Gesetz auch Verantwortliche Personen geben. Das > sind aber nur Repräsentanten der Gemeinschaft. Deren "Entscheidungen" die > sie fällen sind vorher von der Gemeinschaft abgestimmt worden.
> Da laut Gesetz der erste Vorsitzende etc. pp. tatsächlich das Recht hätte > willkürlich zu handeln auch wenn es anders gadacht ist, war angedacht, das > Rechtsmittel der außerordentlichen Mitgliederversammlung bis zu einer Größe > des Vereins von 10 Mitgliedern ab 3 und ab 10 Mitgliedern bei 20% der > Mitgliederzahl zu ermöglichen. Kommt eine außerordentliche > Mitgliederversammlung zusammen kann sie zB einen anderen Vorsitzenden > wählen, der zB nicht mehr parteiisch handelt sondern wieder repräsentativ > die Gemeinschaft vertritt.
> Die Mitgliederversammlung kommt auf jeden Fall 1x im Jahr zusammen und > wählt zB den Vorsitzenden. Wie, Wo und Wann regelt die Satzung.
> Hermann hatte angeboten mal einen Vorschlag für eine Satzung zu > erarbeiten. Er hat bereits viel Erfahrung mit Vereinen. Außerdem hatte ich > von einem befreundeten Anwalt noch eine Menge Infos und Vorlagen erhalten.
> Das war jetzt mal kurz mein subjektiver Eindruck den ich vom Treffen in > Berlin mitgenommen habe.
> @Nikolay @Alex @Hermann & @All
> Haben wir da einen Konsens? :)
> Lg, > Aron
> Am 31.05.2012 um 12:04 schrieb Thomas von der Elbe <
> ThomasvonderE...@gmx.de>:
> > On Thu, 31 May 2012 11:42, enaut wrote:
> >> Oder hab ich das falsch Verstanden und du möchtest den Verein nach > deinen Punkten strukturieren?
> > Ja genau, es ging mir um die Konstruktion des Vereins.
> >> In dem Fall sei gesagt, dass es im Verein immer eine Hirarchie geben > muss (Anschprechpartner, Verantwortlicher etc.) sonst wird der Verein auf > keinen Fall als gemeinnützig anerkannt. Das Heißt für den Verein an sich > kommt nur 1. in Frage
> > Anschprechpartner, Verantwortliche etc. kann es auch bei 4. geben. Nur > dass sie eben 24/7 zur Abstimmung stehen, wie auch alles andere im Verein. > Und dabei stimmberechtigt wären nicht nur Vereinsmitglieder, sondern alle.
> > Da juristisch einwandfrei wohl nur Mitglieder stimmberechtigt sein > können, müsste das wohl über so eine Art Selbstverpflichtung der Mitglieder > laufen. Selbstverpflichtung, immer den Willen der gesamten Community > auszuführen. Ungefähr nach dem Modell von Demoex, einer schwedischen (?) > Partei, deren Abgeordnete im Parlament sich verpflichtet haben, eins zu > eins das umzusetzen/abzustimmen, was sie von den Usern online gesagt > bekommen.
On Thu, 31 May 2012 16:22, Hermann Wick, Pfullingen wrote:
> @Aron: ja, soweit Zustimmung von mir. @alle: bitte wartet einfach > zunᅵchst mal ab was ich vorlege. Diskussion ist erst danach sinnvoll. > Ich habe zugesagt bis zum 10.6. einen Satzungsvorschlag auszuarbeiten.
> so long
> Hermann
> Am Donnerstag, 31. Mai 2012 13:05:31 UTC+2 schrieb Aron Homberg:
> Jow, was Thomas da sagt entspricht so ziemlich dem, was wir uns
> beim Treffen in Berlin auch ausgedacht haben. Wir hatten aber
> gedacht das nicht alle automatisch mitbestimmen kᅵnnen sondern nur
> aktive Menschen. Das ist ein reiner Schutzmechanismus damit der
> Verein - vor allem am Anfang nicht von Auᅵen durch fremde
> Interessen ᅵbernommen werden kann.
> Ansonsten muss es laut Gesetz auch Verantwortliche Personen geben.
> Das sind aber nur Reprᅵsentanten der Gemeinschaft. Deren
> "Entscheidungen" die sie fᅵllen sind vorher von der Gemeinschaft
> abgestimmt worden.
> Da laut Gesetz der erste Vorsitzende etc. pp. tatsᅵchlich das
> Recht hᅵtte willkᅵrlich zu handeln auch wenn es anders gadacht
> ist, war angedacht, das Rechtsmittel der auᅵerordentlichen
> Mitgliederversammlung bis zu einer Grᅵᅵe des Vereins von 10
> Mitgliedern ab 3 und ab 10 Mitgliedern bei 20% der Mitgliederzahl
> zu ermᅵglichen. Kommt eine auᅵerordentliche Mitgliederversammlung
> zusammen kann sie zB einen anderen Vorsitzenden wᅵhlen, der zB
> nicht mehr parteiisch handelt sondern wieder reprᅵsentativ die
> Gemeinschaft vertritt.
> Die Mitgliederversammlung kommt auf jeden Fall 1x im Jahr zusammen
> und wᅵhlt zB den Vorsitzenden. Wie, Wo und Wann regelt die Satzung.
> Hermann hatte angeboten mal einen Vorschlag fᅵr eine Satzung zu
> erarbeiten. Er hat bereits viel Erfahrung mit Vereinen. Auᅵerdem
> hatte ich von einem befreundeten Anwalt noch eine Menge Infos und
> Vorlagen erhalten.
> Das war jetzt mal kurz mein subjektiver Eindruck den ich vom
> Treffen in Berlin mitgenommen habe.
> @Nikolay @Alex @Hermann & @All
> Haben wir da einen Konsens? :)
> Lg,
> Aron
> Am 31.05.2012 um 12:04 schrieb Thomas von der Elbe
> <ThomasvonderE...@gmx.de <mailto:ThomasvonderE...@gmx.de>>:
> > On Thu, 31 May 2012 11:42, enaut wrote:
> >> Oder hab ich das falsch Verstanden und du mᅵchtest den Verein
> nach deinen Punkten strukturieren?
> > Ja genau, es ging mir um die Konstruktion des Vereins.
> >> In dem Fall sei gesagt, dass es im Verein immer eine Hirarchie
> geben muss (Anschprechpartner, Verantwortlicher etc.) sonst wird
> der Verein auf keinen Fall als gemeinnᅵtzig anerkannt. Das Heiᅵt
> fᅵr den Verein an sich kommt nur 1. in Frage
> > Anschprechpartner, Verantwortliche etc. kann es auch bei 4.
> geben. Nur dass sie eben 24/7 zur Abstimmung stehen, wie auch
> alles andere im Verein. Und dabei stimmberechtigt wᅵren nicht nur
> Vereinsmitglieder, sondern alle.
> > Da juristisch einwandfrei wohl nur Mitglieder stimmberechtigt
> sein kᅵnnen, mᅵsste das wohl ᅵber so eine Art Selbstverpflichtung
> der Mitglieder laufen. Selbstverpflichtung, immer den Willen der
> gesamten Community auszufᅵhren. Ungefᅵhr nach dem Modell von
> Demoex, einer schwedischen (?) Partei, deren Abgeordnete im
> Parlament sich verpflichtet haben, eins zu eins das
> umzusetzen/abzustimmen, was sie von den Usern online gesagt bekommen.
> On Sat, 26 May 2012 19:15:32 +0200
> Alex Shure <etemu....@googlemail.com> wrote:
> > Wir möchten einen Verein gründen, primär um Spendenquittungen
> > auszustellen bzw Geld zu erwirtschaften und damit domain und co über
> > den Verein läuft.
> Macht aus meiner Sicht Sinn, ja.
> Mein Vereinshintergrund: Seit 2003 Mitglied in der "Gesellschaft für
> historische Rechenanlagen e. V." (GfhR, www.gfhr.de, gemeinnützig). Das
> ist der Verein hinter www.computermuseum-muenchen.de und
> www.cray-cyber.org. Vereinszweck ist Sammlung, Restauration und Betrieb
> historischer Großrechner aus dem technisch-wissenschaftlichen Bereich.
> Wir stellen der Allgemeinheit Accounts auf den Maschinen zur Verfügung
> und geben das gesammelte Wissen an die Allgemeinheit weiter. Das ist
> einer der satzungsmäßig festgelegten Zwecke, dafür gibts auch die
> Gemeinnützigkeit. Wir weisen den "Bildungsauftrag" nach mittels
> Besucherbuch im Museum, wo wir jeden Besucher bitten, sich zumindest
> namentlich einzutragen. Bei der GfhR bin ich kein Gründungsmitglied,
> aber kurz nach Gründung Mitglied geworden. Die GfhR hat derzeit ca. 30
> Mitglieder verteilt über Deutschland, der Großteil davon aus dem
> Großraum München. Satzung sh. [1]
> Seit 2005 bin ich im Vorstand der German Unix User Group e. V., seit
> 2008 bin ich dort Vorsitzender (GUUG, www.guug.de, nicht gemeinnützig).
> Unter meinem Vorsitz haben wir dort eine weitgehende Änderung der
> Satzung durchgeführt, weil die alte Satzung eine Menge wichtige Punkte
> offen ließ und wir (zu oft) in Vorstandssitzungen diskutieren mussten,
> wie denn nun der eine oder andere Punkt auszulegen ist. Diese Satzung
> wurde während der Entstehung "anwaltlich abgesegnet". Die GUUG hat
> derzeit knapp 700 Mitglieder, verteilt über Deutschland. Satzung sh.
> [2].
> Außerdem bin ich noch Mitglied in mehr oder weniger großen
> Berufsverbänden: VDI, VDE, BAYERNenergie e. V. In allen dreien bin ich
> dort das, was man gemeinhin als passives Mitglied bezeichnet (zahle
> Beitrag, komme zur Mitgliederversammlung). Ach ja, und als Pächter
> eines Kleingartens (Gemüseanbau zur Selbstversorgung) bin ich auch im
> Kleingartenverein noch (Zwangs)Mitglied.
> Zur Vereinsgründung: IIRC, braucht man dazu mindestens 5 Personen
> (Details müssten im Vereinsgesetz stehen). Zwingende Organe eines
> Vereins ist ein Vorsitzender, ein stellvertretender Vorsitzender und
> ein Schatzmeister. Dazu die Mitgliederversammlung als höchstes Organ.
> Letztere genehmigt z. B. auch den Jahresetat, legt die Höhe der
> Mitgliedsbeiträge fest und was man sich sonst noch so alles als Aufgabe
> für die Mitgliederversammlung in die Satzung schreibt.
> Eingetragen wird ein Verein über einen Notar (Notargebühren!) beim
> zuständigen Registergericht (IIRC Amtsgericht, bin kein Jurist, sondern
> Ingenieur). Der Rechtspfleger am Gericht prüft die Satzung auf
> Rechtmäßigkeit. Die Gemeinnützigkeit stellt das Finanzamt NACH der
> Eintragung fest und gibt die Steuerbefreiung i. d. R. befristet auf
> zwei Jahre (IIRC). Diese Steuerbefreiung bzw. die Anerkennung als
> gemeinnützig wird vom Finanzamt dann immer wieder befristet verlängert,
> sofern man die Kriterien noch erfüllt. Wenn OSEG jetzt z. B. anfangen
> würde, Workshops abzuhalten und dafür z. B. Seminargebühren verlangt,
> die dem Vereinsvermögen zugeschlagen werden, könnte es passieren, dass
> so eine Steuerbefreiung aberkannt wird. Ggf. auch zusammen mit der
> Forderung einer Steuernachzahlung.
> Meine Lehren zur Satzung aus der Sache mit der Satzungsänderung der
> GUUG habe ich ein paar wichtige Punkte gelernt:
> (1) Jede Satzungsänderung muss über einen Notar beim zuständigen
> Registergericht eingetragen werden. Sie wird dort dann durch einen
> Rechtspfleger auch wieder auf Rechtmäßigkeit überprüft.
> (2) Zwingender Bestandteil einer Satzung ist der Sitz des Vereins.
> Stadt genügt, Adresse muss soweit ich weiß keine rein. Etwas virtuelles
> gilt nicht, soweit sind die Registergerichte wohl noch nicht :-)
> (3) Ändert sich die Zusammensetzung des Vorstands (üblicherweise bei
> Vorstandswahl), muss diese Änderung notariell an das Registergericht
> gemeldet werden.
> (4) Es macht Sinn, die Satzung sehr generisch zu formulieren, damit sie
> nicht häufig geändert werden muss. Bei der GUUG z. B. ist eine
> Satzungsänderung im Ablauf recht mühsam (Diskussion in der
> Mitgliederversammlung, Abstimmung in der Mitgliederversammlung) und
> kann schonmal 1-2 Jahre dauern (was sie auch hat...).
> (5) In Ergänzung zur Satzung stellt man eine Geschäftsordnung auf.
> Diese muss nirgendwo eingetragen werden und kann relativ einfach
> geändert werden (z. B. Beschluss in der Mitgliederversammlung). Die
> GUUG hat neben der Geschäftsordnung auch eine Wahlordnung. [3]
> (6) Für verteilte Systeme hat es sich bewährt, in der Satzung
> Vorkehrungen zu treffen, dass man Abstimmungen ggf. auch elektronisch
> durchführen kann. Das erleichtert Beschlüsse oder Wahlverfahren. Viele
> Vereine wählen den Vorstand in der Mitgliederversammlung, dann hat man
> damit das kleinere Problem. Bei der GUUG wird der Vorstand per
> Briefwahl gewählt und in der Mitgliederversammlung nur noch das
> Ergebnis der Wahl bekannt gegeben. Per Briefwahl stimmen ca. 50% der
> Mitglieder ab, während bei einer Mitgliederversammlung typischerweise
> nur ca. 10% der Mitglieder anwesend sind.
> (7) Um nicht für jede kleine Geldausgabe eine Abstimmung/Genehmigung
> erforderlich zu machen, schreibt man sich häufig in die Satzung, dass
> Vorstandsmitglieder unter bestimmten Voraussetzungen eigenmächtig
> Vereinsgeld ausgeben dürfen. Die genaue Höhe ist dann wiederum in der
> Geschäftsordnung hinterlegt, weil sie dort einfacher geändert werden
> kann. Das wiederum kann erforderlich werden, wenn sich z. B.
> Vereinsziele plötzlich ändern.
> Ein Verein ohne Hierarchie, wie er hier auf der Liste schon gewünscht
> wurde, ist nach meinem Wissen rechtlich nicht möglich. Es muss immer
> einen Vorsitzenden geben. Allerdings kann die Satzung die Rechte eines
> Vorstandes natürlich einschränken bzw. die Rechte der "gewöhnlichen"
> Mitglieder entsprechend vergrößern. Meine Erfahrung zeigt, dass
> Basisdemokratie nicht in jedem Fall förderlich ist. Das hängt zu einem
> guten Teil auch von den Leuten ab, die mit machen. Und von deren
> Motivation, Dinge voran zu treiben. Schnell hat man da aber auch mal
> eine "Querulantengruppe", die eigentlich sinnvolle und/oder
> wichtige Beschlüsse torpediert oder gar verhindert. Eine pauschale
> Aussage dazu ist sicherlich schwierig. Im Moment würde ich noch sagen,
> alle, die hier auf der Liste aktiv mitarbeiten haben das selbe Ziel im
> Auge und werden auch mehr oder weniger in die selbe Richtung am Seil
> ziehen. Das muss aber nicht immer so bleiben. Und einmal geschaffene
> oder etablierte Strukturen sind nachträglich schwer aufzubrechen. Dann
> lieber vorher einmal gründlicher nachdenken.
> So oder so hat man irgendwann immer das Problem, dass zu viel Arbeit
> für zu wenig aktive da ist :-)
> Soviel fürs erste. Nachfragen gerne per Mail und ich schaue mal, ob
> ich mich beim nächsten Mumble oder so zeitlich mit einklinken kann.
> [...Gemeinnützigkeit von Vereinen...]
> Vereinszweck ist Sammlung, Restauration und Betrieb historischer
> Großrechner aus dem technisch-wissenschaftlichen Bereich. Wir
> stellen der Allgemeinheit Accounts auf den Maschinen zur Verfügung
> und geben das gesammelte Wissen an die Allgemeinheit weiter. Das ist
> einer der satzungsmäßig festgelegten Zwecke, dafür gibts auch die
> Gemeinnützigkeit. Wir weisen den "Bildungsauftrag" nach mittels
> Besucherbuch im Museum, wo wir jeden Besucher bitten, sich zumindest
> namentlich einzutragen.
Ich mache gerade den monatlichen Steuerkram (Freiberufler), dabei fiel
mir eben eine Beitragsrechnung des VDE Bezirksverband Südbayern in die
Finger. Auf der Beitragsrechnung ist keine MwSt. ausgewiesen und es
steht darauf zu lesen, dass der VDE Bezirksverband als gemeinnützige
Körperschaft anerkannt ist "wegen wissenschaftlicher Zwecke".
Wissenschaft wäre ggf. auch ein passendes Motiv für OSE Germany. Wollte
ich in dem Zusammenhang nur kurz angemerkt haben :-)
TiVA ist ein Lehr und Forschungsplattform, das Wiki öffentlich zugänglich
als Wissensquelle usw. Wissenschaftlich ist es offziziell erst, wenn
wissenschaftlich gearbeitet wird bzw *'werden würde*'. Ich werde mich ganz
sicher nicht beschweren ;) aber vielleicht reicht es jemand anderem nicht
aus.. Gerne kann man aber auch mehrere gemeinnützigen Gründe anführen.
> On Mon, 28 May 2012 11:46:40 +0200
> Wolfgang Stief <w.st...@googlemail.com> wrote:
> > [...Gemeinnützigkeit von Vereinen...]
> > Vereinszweck ist Sammlung, Restauration und Betrieb historischer
> > Großrechner aus dem technisch-wissenschaftlichen Bereich. Wir
> > stellen der Allgemeinheit Accounts auf den Maschinen zur Verfügung
> > und geben das gesammelte Wissen an die Allgemeinheit weiter. Das ist
> > einer der satzungsmäßig festgelegten Zwecke, dafür gibts auch die
> > Gemeinnützigkeit. Wir weisen den "Bildungsauftrag" nach mittels
> > Besucherbuch im Museum, wo wir jeden Besucher bitten, sich zumindest
> > namentlich einzutragen.
> Ich mache gerade den monatlichen Steuerkram (Freiberufler), dabei fiel
> mir eben eine Beitragsrechnung des VDE Bezirksverband Südbayern in die
> Finger. Auf der Beitragsrechnung ist keine MwSt. ausgewiesen und es
> steht darauf zu lesen, dass der VDE Bezirksverband als gemeinnützige
> Körperschaft anerkannt ist "wegen wissenschaftlicher Zwecke".
> Wissenschaft wäre ggf. auch ein passendes Motiv für OSE Germany. Wollte
> ich in dem Zusammenhang nur kurz angemerkt haben :-)