Hartz IV-Wohnung: Verfassungswidriger § 22 SGB II

1 Aufruf
Direkt zur ersten ungelesenen Nachricht

news....@googlemail.com

ungelesen,
15.09.2012, 16:57:0715.09.12
an omeg...@googlegroups.com
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 09. Februar 2010 auch zur Frage der „Angemessenheit“ einer Hartz IV-Wohnung exakt denselbenAnspruch an den Gesetzgeber gestellt wie beim Regelsatz. Dieser Arbeitsauftrag der Verfassungsrichter steht bis heute unerledigt in Sozialministerin von der Leyens Hausaufgabenheft. Zwar hat sie den Hartz IV Regelsatz mit viel Tamtam und öffentlicher Begleitmusik – wenn auch mit beschämendem Erfolg – durchs Parlament gejagt.... Weiterlesen:

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-wohnung-verfassungswidriger-22-sgb-ii-9001102.php

Allen antworten
Antwort an Autor
Weiterleiten
0 neue Nachrichten