Privat-Institut
für Ganzheitliche Medizin und Gesundheitsförderung
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für
Bürgerinitiative Omega
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Argumente gegen Schweinegrippen-Impfung
16.10.09
Dr. med. Karl Braun-von Gladiß
Auf dem Vievacker 16; D-21407 Deutsch Evern
br...@gladiss.de www.praxisvongladiss.de
Am 26.10.09 soll die Impfkampagne gegen Schweinegrippe beginnen. Die
Stiko (Ständige Impfkommission) empfiehlt die Impfung vordringlich für
Personen im Gesundheitswesen, für Kleinkinder ab 6 Monaten, für
Schwangere, Kinder und Jugendliche, und dann auch für alle Erwachsenen.
- Sonst übliche
Regularien fehlen: Selbst die europäische
Zulassungsbehörde Emea gibt zu, dass der Impfstoff unter
„außergewöhnlichen Umständen" zugelassen wurde und dass umfassende
Informationen über den Impfstoff nicht vorliegen. Die sonst für die
Zulassung von Medikamenten geforderte Sicherheit ist hier nicht
eingehalten worden.
- Zweifel am
dringenden Impfbedarf: Es gibt aber keinen Grund für
eine panische Impfdurchführung. Die Schweinegrippe ist sehr
wahrscheinlich kein wirkliches Problem, sie verläuft harmloser als
andere grippale Infekte.
- Nicht
kalkulierbare Risiken: Weil keine regelrechte
Sicherheitsprüfung vor der Zulassung stattgefunden hat, sollen die
Herstellerfirmen Informationen über die Medikamentensicherheit oder
Unsicherheit während des Einsatzes des Impfstoffes (dies ist eine
Vorgabe der europäischen Zulassungsbehörde) sammeln. Wer sich impfen
lässt, nimmt also heute noch nicht abschätzbare Risiken in Kauf.
- Problematischer
Zusatzstoff: In Deutschland sind drei Impfstoffe mit
sog. Adjuvantien (Wirkverstärkern) zugelassen. Es ist nicht bekannt, ob
und wie stark diese Adjuvantien schädlich sind. Sie sind z.B. in den
USA nicht zugelassen, und sie werden auch nicht für die Impfung von
Bundeswehrsoldaten benutzt (diese erhalten Adjuvantien-freie
Impfungen).
- Widersprüchliche
Empfehlungen: Die Stiko empfiehlt, Schwangere jetzt
nicht mit Adjuvantien-Impfstoffen zu impfen. Gleichzeitig rät sie
Schwangeren dringend zur Impfung, obwohl nur Adjuvantien-haltige
Impfstoffe zugelassen sind. Der Staatsekretär Schröder im
Gesundheitsministerium rät Schwangeren hingegen, nach Möglichkeit noch
abzuwarten.
- Interessensbindung:
Die wissenschaftlichen und administrativen Stellen, die den Impfstoff
zulassen und empfehlen, sind nicht unabhängig. Die Mehrzahl der
Stiko-Mitglieder hat Gutachten für Pharmafirmen geschrieben oder
Beraterhonorare erhalten. Die Zulassungskommission wird wesentlich von
der Pharmaindustrie mit finanziert.
- Schadenshaftung
ist ausgeschlossen: Die Süddeutsche Zeitung berichtet
am 14.10.09, dass Länder und Gesundheitsministerium einen Vertrag mit
dem Impfstoff-Produzenten GSK geschlossen haben. Darin stehe, dass der
Impfstoff nicht von der Firma geliefert, sondern von den Behörden
abgeholt werden müsse. Es muss demnach bezweifelt werden, ob so die
erforderliche Kühlkette eingehalten werden kann. Es heiße im Vertrag:
„Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung des Impfstoffs geht auf die Länder über“. Die
Herstellerfirma werde darüberhinaus auch noch von der sonst üblichen
Schadenshaftung freigestellt: „Die Länder stellen GSK
gesamtschuldnerisch frei von Schadensersatzansprüchen.“
- Keine
Impfpflicht: Niemand muss sich in Deutschland impfen
lassen. Jeder Mensch kann und soll sich frei entscheiden. Jede/r sollte
sich gründlich informieren, bevor sie/er sich impfen lässt.
Die Quellen der Informationen in dieser Schrift sind u.a. Publikationen
in:
Deutsches Ärzteblatt, Arzneitelegramm, Süddeutsche Zeitung, Spiegel,
Zeit