Zehn Argumente gegen die Energiesparlampe

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27.06.2009, 12:01:3227.06.09
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Privat-Institut für Ganzheitliche Medizin und Gesundheitsförderung 

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Bürgerinitiative Omega

 

  

Zehn Argumente gegen die Energiesparlampe

Anlässlich der Europawahl habe ich mich an die deutsche Fraktion der GRÜNEN im EU Parlament gewandt, weil diese den Schutz der Umwelt sich auf die Fahnen schreibende Partei offen für das Verbot der Glühbirne eintritt und habe gefordert, diesen Programmpunkt zu revidieren.

Bei dieser Gelegenheit habe ich die Argumente zusammengefasst, die dringend gegen die Energiesparlampen sprechen. Diese 10 Gründe sowie Auszüge aus meinem Schreiben an die GRÜNEN gebe ich den NewsletterabonnentInnen bekannt:

In einer Parteien-Statement-Gegenüberstellung in der SZ las ich, daß sich die FDP Vertreterin gegen das Verbot der Glühbirne aussprach, was selbstverständlich auch meine Auffassung ist.

Ich hatte die gleiche Position stillschweigend auch bei den GRÜNEN vorausgesetzt. Der Blick auf das Statement der niedersächsischen Landeslistenersten (Rebecca Harms) entsetzte mich dann aber, denn dort wurde offen das Glühbirnenverbot unterstützt, und das noch mit Sprachfloskeln, die ich sonst nur von Industrievertretern und aus politischen Hetzschriften kenne: „…Dem kleinen schwarz-gelben Block von Fortschrittsfeinden aus Deutschland bleiben fadenscheinige Argumente über die Tradition und Ästhetik der Glühbirne und populistisches Eifern gegen den “Ökodirigismus” Brüssels. Europaskepsis, Innovationsfeindlichkeit … sind Bestandteile des unerträglichen Vorwahlkampfgezeters … Gesundheitsrisiken der Energiesparlampe sind bislang nicht wissenschaftlich belegt". Verblüfft war ich über die offenkundige Unkenntnis oder Ignoranz der kritischen Leuten eigentlich bekannten Argumente.

Daher konfrontierte ich die grüne EU Abgeordnete Harms mit den nachfolgenden Sachinformationen, bat um Stellungnahme und darum, mir etwaige substanzielle Gegenargumente vorzulegen, und ich forderte die Politikerin auf, ihre Position in dieser Frage zu revidieren und sich für den Erhalt der konventionellen Glühbirne zu verwenden. Ich bin auf die Antwort gespannt.

Bei der bloßen Auflistung der Argumente verzichte ich der besseren Lesbarkeit halber ganz bewußt auf eine weiterführende Ausführung oder Begründung, denn diese liegt aus den Federn anderer Autoren hinlänglich vor.

Es bedarf noch einer besonderen Anmerkung zu der von einer aus der Atomprotestbewegung hervorgegangenen benutzten Floskel „Gesundheitsrisiken … sind bislang nicht wissenschaftlich belegt": Die kritischen Argumente gegen die Energiesparlampe mit dieser Floskel vom Tisch wischen zu wollen, gehört zu dem, was ich unter „populistisch“ verstehe, denn es suggeriert dem Bürger, Stimmen kritischer Wissenschaftler seien erst dann ernst zu nehmen, wenn ihre Aussagen durch wissenschaftliche Studien zweifelsfrei belegt seien.

Das ist genau das Argument der „Mietmäuler“ (so hat der Chefredakteur des Arzneitelegramms die Lobbyisten-Professoren der Pharma-Industrie bezeichnet), nämlich der wissenschaftlichen Befürworter der Atomtechnik, der Mobilfunkindustrie, der Gentechnik, der Spritzmittelindustrie, der Pharmamedikamentenbranche, der Autoindustrie, den Protagonisten von HAARP – und man könnte eine Seite füllen mit weiteren Beispielen. Immer sieht man dort das gleiche Muster: Bezahlte Auftragsstudien liefern die bestellten Ergebnisse, werden - gepuscht durch finanziell gut ausgestattete Industriefonds - zahlreich mit kleinen Abweichungen wiederholt, sodaß die Zahl der die kritischen Argumente abwürgenden Studien größer ist als die der die Risiken belegenden und ohne Industriegelder oft sogar ganz aus Eigenmitteln finanzierten. Kritische Erkenntnisse mit dem Argument „bislang wissenschaftlich nicht belegter Risiken“ zu entwerten, gaukelt vor, es gäbe so etwas wie objektive Wissenschaft, die nur gründlich genug forschen müsse, um zu einer „wahren Aussage“ zu kommen.

Man sollte davon ausgehen können, dass GRÜNE auf dem Hintergrund der Diskussion um Risiken der Atomtechnik und anderer Umweltfragen über mehr Sensibilität für diesen Aspekt verfügten. Daß jemand aus diesen Reihen ein solches Floskelargument benutzt, ist in meinen Augen beschämend.

Auflistung der Argumente gegen die Energiesparlampen:

  1. Augen-Belastung:Das Energiesparlampenlicht enthält im Gegensatz zur Glühbirne (siehe Grafik) einen viel zu hohen schmalbandigen kurzwelligen Blauanteil. Dieser schädigt die Rezeptorzellen der Netzhaut oxidativ und treibt die Entwicklung der Makuladegeneration voran, ein heute ohnehin schon weit verbreitetes Problem. In der Makula lutea gibt es nur sehr wenig Rezeptoren für blaue Lichtanteile, weswegen diese Frequenzen durch das gelbe Pigment Lutein herausgefiltert werden müssen, um die Stelle des schärfsten Sehens zu schützen. Die Menge des verfügbaren Pigments ist aber am Blauanteil der natürlichen Lichtverhältnisse dimensioniert. Blau übersättigtes Kunstlicht kann daher nur zum kleinen Teil gefiltert werden, der Rest schädigt die nicht mehr geschützten Sinneszellen. Ferner verändert das gebündelte kurzwellige blaue Licht den kolloidosmotischen Zustand der Augenlinse und führt zum grauen Star, und an der Hornhautoberfläche des Auges entsteht stressbedingte Trockenheit.
  2. Flimmerlicht: Das erforderliche Schaltnetzteil dieser Lampen erzeugt elektromagnetische Impulse von 40.000 Hertz und 100 Hertz, die ein sehr belastendes Flimmern darstellen. Energiesparlampen-Frequenzen überlagern sich mit Bildschirm-Abstrahlungen, was zu heftigen Flimmereffekten führen kann. Die elektrischen Wechselfelder der Energiesparlampen überschreiten die TCO- Zertifizierung für strahlungsarme Bildschirme. Eine einzige Sparlampe am Arbeitsplatz macht also den Effekt eines strahlungsarmen Bildschirms zunichte.
  3. Nervenstörungen: Diese Lichtblitze belasten das zentrale Nervensystem erheblich. Es ist bekannt, daß die Zunahme von Kopfschmerzen, Konzentrationsstörungen, Schwindel, innerem Vibrieren, Muskelfaszikulationen, Zuckungen sowie epileptiformen Hirnströmen bei sensiblen Personen und Kindern signifikant ist.
  4. Immun-und Hormonstörung: Der durch den Blauanteil bedingte Lichtstress überreizt die Zirbeldrüse (Melatonin) und die Hypophyse und damit auch die Regulation des Immun- und Hormonsystems.
  5. Elektromagnetische Niederfrequenzbelastung: Das Transformator-Schaltnetzteil bedingt in der Umgebung eine sehr starke elektromagnetische Belastung, die Ursache vieler Gesundheitsstörungen werden kann. Die Notwendigkeit des Sicherheitsabstandes von ca. 1,50 m (für Elektrosensible sogar mehere Meter) ist am Schreibtisch, Nachttisch, bei Kindern und an vielen anderen beleuchteten Stellen nicht zu gewährleisten.
  6. Beeinträchtigung des Wohlbefindens: Energiesparlampen eignen sich allenfalls für gleichförmige Raumbeleuchtung, punktuelle Beleuchtung ist nicht gut zu gewährleisten. Wegen der Verzerrung des Farbspektrums wirkt das Licht der Energiesparlampen auf viele Menschen unangenehm kalt und reduziert im privaten Wohnbereich das Grundempfinden warmer Gemütlichkeit.
  7. Geringes Einsparpotential: Nur 1,5 % des gesamten Energieverbrauchs eines Haushaltes geht auf das Konto von Licht und Lampen. Das Einsparpotential von Lampen ist also sehr begrenzt. Viel größere Bedeutung haben technische Geräte und die Unterhaltungstechnik.
  8. Verringerte Lebensdauer: Die Lebensdauer sinkt durch häufiges An-und Ausschalten stark. Dies stellt aber im Haushalt den Normalfall dar. Das Licht dauerhaft brennen zu lassen, reduziert den Vorteil der Stromersparnis sehr stark. Die Helligkeit der Energiesparlampen sinkt mit zunehmender Lebensdauer.
  9. Unrealistische Berechnungsgrundlage: Die Einspar-Berechnungen beziehen sich auf die Lebensdauer im Dauerbetrieb, entsprechen also keiner realistischen Annahme.
  10. Giftstoffbelastung: Energiesparlampen enthalten Quecksilber und andere hochgiftige Toxine, die keinesfalls in die Umwelt gelangen dürften, eine Forderung, die unerfüllbar bleibt. Zerbrochene Energiesparlampen im Kinderzimmer sind eine gesundheitliche Katastrophe, Energiesparlampen im Hausmüll eine Umweltvergiftung, steigende Sondermüllbelastungen eine riesige Bürde für kommunale Haushalte, die Logistik einer angemessenen Entsorgung ist nicht zu gewährleisten.

7.6.09
Dr. med. Karl Braun-von Gladiß

 

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