HLV Info 011
Sonderinfo
02.02.2011
BayVGH zu vorsorgeorientierter Bauleitplanung
Sehr geehrte Damen und Herren,
eine soeben veröffentliche Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) vom 23.11.2010 zur Zulässigkeit einer vorsorgeorientierten kommunalen Bauleitplanung zu Mobilfunkanlagen veranlasst uns zu dieser Sondermeldung.
Die Gemeinde Uffing hat in der Auseinandersetzung um die Mobilfunkanlage auf dem Bahnhofsdach einen weiteren beachtlichen Sieg vor dem Verwaltungsgerichtshof errungen.
Die Entscheidung ist zwar noch nicht rechtskräftig und wie zu erwarten war, hat die unterlegene Betreiberseite inzwischen Revision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt, die vom BayVGH wegen der grundsätzlichen Bedeutung zugelassen wurde.
Dennoch ist diese ausführlich begründete Entscheidung ein bedeutsamer obergerichtlicher Meilenstein als weitere Bestätigung der bauleitplanerischen Steuerungsmöglichkeiten der Kommunen von Standorten für Mobilfunkanlagen mit einer bundesweit über den konkreten Fall hinaus gehenden Bedeutung und Signalwirkung. Denn diese kommunale Option wurde von den Mobilfunkbetreibern bisher weitgehend negiert.
Das Urteil ist auf der Internetseite der Landesanwaltschaft Bayern unter folgendem Link zugänglich/erhältlich:
http://www.landesanwaltschaft.bayern.de/images/PDFs/2011/1a1332b.pdf
Die Landesanwaltschaft Bayern hat dem Urteil recht prägnante Orientierungssätze vorangestellt. Besonders der erste, wohl auch für "Nichtjuristen" eingängige Satz ist bemerkenswert deutlich (von der Redaktion fett formatiert):
s. hierzu auch eine Presse PM in der Anlage