E-Plus hat tatsächlich recht: Die Netzbetriebs-Auslagerung zahlt sich
für E-Plus aus. Wenn Schadenshaftungsansprüche anerkannt sind, ist der
ausgelagerte Netzausrüster schnell pleite, während der Betreiber fein
raus ist. Der Grundstückseigentümer ist dann womöglich für die Schäden
haftbar (Durchgriffshaftung).
Mit freundlichen Grüßen
Maik Will
(Interessensgemeinschaft Mobilfunk Treis/Lda.)