ebenso wie andere Betroffene habe ich eine langwierige 
Auseinandersetzung mit den Offiziellen des BR wegen der weiteren 
Verwendung von Filmmaterial über mich hinter mir, das ohne vorherige 
Absprache oder Zustimmung für andere Sendungen verwendet wurde. Diese 
Auseinandersetzung geht jetzt wahrscheinlich vor Gericht, um 
durchzusetzen, dass der BR das Filmmaterial vernichtet.
Mein Schluss ist, dass in Zukunft Betroffene nur dann ihr Ja zu 
Filmaufnahmen geben können, wenn die Fernsehanstalt schriftlich 
zusichert, das aufgenommene Filmmaterial nur mit ausdrücklicher 
schriftlicher Zustimmung des/der Betroffenen weiter zu verwenden. Diese 
Zustimmung sollte nur gegeben werden, wenn dem/der Betroffenen vorher 
Einblick über den Aufbau und die Aussagen der jeweiligen Sendung gegeben 
wurden. Dass damit die Mitwirkung von Elektrosensiblen bei Filmsendungen 
praktisch unmöglich gemacht wird, hat sich der BR selbst zuzuschreiben.
Weiterhin alles Gute,
Hans Schmidt
1. Vorsitzender Bürgerinitiative Wolfratshausen zum Schutz vor 
Elektrosmog e.V.
Kommissarischer Koordinator Risiko Mobilfunk Bayern für den 
Regierungsbezirk Oberbayern
Mit der Bitte um weitere Verteilung