Antrag
Hans-Ulrich Sckerl u. a. GRÜNE
24.01.2008
Drs 14/2279
Mobilfunk in Baden-Württemberg ? Standorte, Mitwirkung
der Kommunen und Bürger/-innen
Der Landtag wolle beschließen,
die Landesregierung zu ersuchen,
I. zu berichten,
1.
wie viele Mobilfunkanlagen in Baden-Württemberg von welchen Mobilfunkbetreibern
bestehen, aufgeschlüsselt nach Anlagen, die genehmigungsfrei errichtet wurden,
die mit über zehn Metern Aufbauhöhe genehmigt wurden und die eine isolierte Befreiung
erhielten;
2.
in wie vielen Fällen Mobilfunkanlagen auf staatlichen Grundstücken (Bund,
Land, Kommunen) errichtet wurden bzw. geplant sind;
3.
ob in Baden-Württemberg bestehende Mobilfunkstationen bereits von
mehreren Mobilfunkbetreibern gemeinsam genutzt werden bzw. ob gemeinsame
Mobilfunkanlagen geplant sind und wie die Landesregierung die Möglichkeit zur
Bündelung von Mobilfunkanlagen einschätzt;
4.
wie das Land die Möglichkeit der Mobilfunkbetreiber zum Roaming (gemeinsame
Nutzung eines Mobilfunknetzes) bewertet und ob ihr Bestrebungen der Mobilfunkbetreiber
bekannt sind, bestehende Netze in Zukunft gemeinsam zu betreiben;
5.
in wie vielen Fällen der Errichtung von Mobilfunkanlagen die betroffenen
Kommunen von der Möglichkeit der Mitsprache im Rahmen des Mobilfunkpakts
Gebrauch gemacht haben, in wie vielen Fällen es dabei zu Dissensen gekommen ist
und wie oft der Anlagenbetreiber gegen den Willen der Kommune die Anlage
installiert hat;
6.
wie sie sich trotz des Mobilfunkpakts die Tatsache erklärt, dass es in
Baden-Württemberg bundesweit die meisten Bürgerinitiativen gegen
Mobilfunkmasten gibt und ob sie die Regelungen des Mobilfunkpakts hinsichtlich
der Bürgerbeteiligung für ausreichend hält;
7.
in wie vielen Kommunen in Baden-Württemberg es Standortkonzepte mit
welchen Vorsorgewerten für Mobilfunkanlagen gibt und zu welchen praktischen
Ergebnissen die Kommunen damit gelangen;
8.
wie sie das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes 05.2150
bewertet, welches den Kommunen grundsätzlich das Recht zuschreibt, ?ihre
bauplanerischen Mittel auch zum Zweck eines über die
immissionsschutzrechtlichen Erheblichkeitsschwellen hinausgehenden,
vorbeugenden Gesundheits- und Umweltschutz einsetzen? zu dürfen;
II.
die Aufgabe der Kommunen, sich vorbeugend für Gesundheits-
und Umweltschutz ihrer Bürgerinnen und Bürger einzusetzen, mit erweiterten
kommunalen Kompetenzen im Baurecht bei der Genehmigung von Mobilfunkantennen zu
stärken (u. a. durch die Wiedereinführung der Genehmigungspflicht für Anlagen
bis zehn Meter Höhe; Stärkung der bauplanerischen Funktion von kommunalen
Standortkonzepten usw.).
Stuttgart, 24.01.2008
Sckerl, Lehmann, Lösch, Dr. Murschel, Dr. Splett,
Untersteller GRÜNE
Begründung:
Die Gesetzgebung sieht durch die Landesbauordnung (LBO) eine
Genehmigungsfreiheit von Mobilfunksendeanlagen auch in allgemeinen und reinen
Wohngebieten bei einer Höhe unter zehn Metern vor. Ausschließlich Sendeanlagen
mit einer Gesamthöhe von über zehn Metern müssen vor der Errichtung
baubehördlich genehmigt werden. Die Kommunen haben daher nur selten die
Möglichkeit, baurechtlich Einfluss auf die Standortwahl zu nehmen.
Zwar sollen Standorte für Mobilfunksendeanlagen generell im
Einvernehmen zwischen Kommune und den betroffenen Netzbetreibern errichtet
werden. Kommunen können jedoch ihr Einvernehmen grundsätzlich nur aus
bauplanungsrechtlichen Gründen, nicht hingegen aus Gründen des
Gesundheitsschutzes versagen. Eine Versagung aus bauplanungsrechtlichen Gründen
kann jedoch stets nur aus Gründen des bestehenden Bebauungsplans oder einer Ortsgestaltungssatzung
geschehen ? und darf in diesem Fall nicht ausschließlich für
Mobilfunksendeanlagen gelten, sondern muss alle Arten von Antennenanlagen und
sonstiger Dachaufbauten umfassen. Die Handhabe der Kommunen, einer
Überschwemmung von Mobilfunksendeanlagen entgegenzuwirken, ist dadurch stark
eingeschränkt und aus Sicht der Grünen Landtagsfraktion unbefriedigend.
Neben einer Stärkung bauplanungsrechtlicher
Steuerungsmöglichkeiten der Kommunen durch die Landesbauordnung könnten auch
das bereits von O2 und T-Mobile betriebene Roaming und damit
verbunden eine Bündelung bestehender Anlagen darstellen. Durch eine
Parallelnutzung bereits bestehender Netze durch unterschiedliche konkurrierende
Netzbetreiber könnte die zunehmende Überflutung des öffentlichen Raums durch
Neuerrichtungen von Mobilfunksendeanlagen eingedämmt werden.
Die Grüne Landtagsfraktion fordert daher die Landesregierung
auf, gegenüber den Mobilfunkbetreibern eine Bündelung der Anbieter zu wenigen
Sendemasten anzustreben.
Darüber hinaus beantragt die Grüne Fraktion in Anlehnung an
das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs durch eine Änderung der
Landesbauordnung, betroffenen Kommunen das Recht einzuräumen, bei der Planung
von Mobilfunkanlagen Standorte mit dem Ziel festzulegen, dass ein über die
Erheblichkeitsschwelle hinausgehender Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
durch elektromagnetische Felder erreicht werden kann.