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Mobilfunk in Baden-Württemberg: Standorte, Mitwirkung der Kommunen und Bürger/-innen
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news.omega  
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 More options Feb 3, 4:41 pm
From: "news.omega" <news.om...@googlemail.com>
Date: Sun, 03 Feb 2008 22:41:58 +0100
Local: Sun, Feb 3 2008 4:41 pm
Subject: Mobilfunk in Baden-Württemberg: Standorte, Mitwirkung der Kommunen und Bürger/-innen

In einem Antrag an die Baden-Württembergische Landesregierung haben
Abgeordnete der Fraktion der GRÜNEN am 24.01.2008 der Landesregierung
acht Fragen zur Standortgenehmigung gestellt und sie ersucht, die
Aufgabe der Kommunen, sich vorbeugend für Gesundheits- und Umweltschutz
ihrer Bürgerinnen und Bürger einzusetzen, mit erweiterten kommunalen
Kompetenzen im Baurecht bei der Genehmigung von Mobilfunkantennen zu
stärken.

Aus: FGF-Infoline vom 31.01.2008

[ spbe_tmp.html ]


http://www3.landtag-bw.de/dokumente/initiativen/initiativen.asp?Art=AN&Drs=14_2279

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Bild mit Landtag und Lupe und Wappen des Landtags von Baden-Württemberg

DOKUMENTE - Die Initiativen - Gesamtverzeichnis

Antrag

Hans-Ulrich Sckerl u. a. GRÜNE

24.01.2008

 

Drs 14/2279

 

 

Mobilfunk in Baden-Württemberg ? Standorte, Mitwirkung der Kommunen und Bürger/-innen

 

 

Der Landtag wolle beschließen,

 

die Landesregierung zu ersuchen,

 

 

I. zu berichten,

 

1.      wie viele Mobilfunkanlagen in Baden-Württemberg von welchen Mobilfunkbetreibern bestehen, aufgeschlüsselt nach Anlagen, die genehmigungsfrei errichtet wurden, die mit über zehn Metern Aufbauhöhe genehmigt wurden und die eine isolierte Befreiung erhielten;

 

2.      in wie vielen Fällen Mobilfunkanlagen auf staatlichen Grundstücken (Bund, Land, Kommunen) errichtet wurden bzw. geplant sind;

 

3.      ob in Baden-Württemberg bestehende Mobilfunkstationen bereits von mehreren Mobilfunkbetreibern gemeinsam genutzt werden bzw. ob gemeinsame Mobilfunkanlagen geplant sind und wie die Landesregierung die Möglichkeit zur Bündelung von Mobilfunkanlagen einschätzt;

 

4.      wie das Land die Möglichkeit der Mobilfunkbetreiber zum Roaming (gemeinsame Nutzung eines Mobilfunknetzes) bewertet und ob ihr Bestrebungen der Mobilfunkbetreiber bekannt sind, bestehende Netze in Zukunft gemeinsam zu betreiben;

 

5.      in wie vielen Fällen der Errichtung von Mobilfunkanlagen die betroffenen Kommunen von der Möglichkeit der Mitsprache im Rahmen des Mobilfunkpakts Gebrauch gemacht haben, in wie vielen Fällen es dabei zu Dissensen gekommen ist und wie oft der Anlagenbetreiber gegen den Willen der Kommune die Anlage installiert hat;

 

6.      wie sie sich trotz des Mobilfunkpakts die Tatsache erklärt, dass es in Baden-Württemberg bundesweit die meisten Bürgerinitiativen gegen Mobilfunkmasten gibt und ob sie die Regelungen des Mobilfunkpakts hinsichtlich der Bürgerbeteiligung für ausreichend hält;

 

7.      in wie vielen Kommunen in Baden-Württemberg es Standortkonzepte mit welchen Vorsorgewerten für Mobilfunkanlagen gibt und zu welchen praktischen Ergebnissen die Kommunen damit gelangen;

 

8.      wie sie das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes 05.2150 bewertet, welches den Kommunen grundsätzlich das Recht zuschreibt, ?ihre bauplanerischen Mittel auch zum Zweck eines über die immissionsschutzrechtlichen Erheblichkeitsschwellen hinausgehenden, vorbeugenden Gesundheits- und Umweltschutz einsetzen? zu dürfen;

 

 

 

II.

 

 

die Aufgabe der Kommunen, sich vorbeugend für Gesundheits- und Umweltschutz ihrer Bürgerinnen und Bürger einzusetzen, mit erweiterten kommunalen Kompetenzen im Baurecht bei der Genehmigung von Mobilfunkantennen zu stärken (u. a. durch die Wiedereinführung der Genehmigungspflicht für Anlagen bis zehn Meter Höhe; Stärkung der bauplanerischen Funktion von kommunalen Standortkonzepten usw.).

 

 

 

Stuttgart, 24.01.2008

 

 

 

Sckerl, Lehmann, Lösch, Dr. Murschel, Dr. Splett, Untersteller GRÜNE

 

 

 

 

 

Begründung:

 

Die Gesetzgebung sieht durch die Landesbauordnung (LBO) eine Genehmigungsfreiheit von Mobilfunksendeanlagen auch in allgemeinen und reinen Wohngebieten bei einer Höhe unter zehn Metern vor. Ausschließlich Sendeanlagen mit einer Gesamthöhe von über zehn Metern müssen vor der Errichtung baubehördlich genehmigt werden. Die Kommunen haben daher nur selten die Möglichkeit, baurechtlich Einfluss auf die Standortwahl zu nehmen.

 

Zwar sollen Standorte für Mobilfunksendeanlagen generell im Einvernehmen zwischen Kommune und den betroffenen Netzbetreibern errichtet werden. Kommunen können jedoch ihr Einvernehmen grundsätzlich nur aus bauplanungsrechtlichen Gründen, nicht hingegen aus Gründen des Gesundheitsschutzes versagen. Eine Versagung aus bauplanungsrechtlichen Gründen kann jedoch stets nur aus Gründen des bestehenden Bebauungsplans oder einer Ortsgestaltungssatzung geschehen ? und darf in diesem Fall nicht ausschließlich für Mobilfunksendeanlagen gelten, sondern muss alle Arten von Antennenanlagen und sonstiger Dachaufbauten umfassen. Die Handhabe der Kommunen, einer Überschwemmung von Mobilfunksendeanlagen entgegenzuwirken, ist dadurch stark eingeschränkt und aus Sicht der Grünen Landtagsfraktion unbefriedigend.

 

Neben einer Stärkung bauplanungsrechtlicher Steuerungsmöglichkeiten der Kommunen durch die Landesbauordnung könnten auch das bereits von O2 und T-Mobile betriebene Roaming und damit verbunden eine Bündelung bestehender Anlagen darstellen. Durch eine Parallelnutzung bereits bestehender Netze durch unterschiedliche konkurrierende Netzbetreiber könnte die zunehmende Überflutung des öffentlichen Raums durch Neuerrichtungen von Mobilfunksendeanlagen eingedämmt werden.

 

Die Grüne Landtagsfraktion fordert daher die Landesregierung auf, gegenüber den Mobilfunkbetreibern eine Bündelung der Anbieter zu wenigen Sendemasten anzustreben.

 

Darüber hinaus beantragt die Grüne Fraktion in Anlehnung an das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs durch eine Änderung der Landesbauordnung, betroffenen Kommunen das Recht einzuräumen, bei der Planung von Mobilfunkanlagen Standorte mit dem Ziel festzulegen, dass ein über die Erheblichkeitsschwelle hinausgehender Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch elektromagnetische Felder erreicht werden kann.

 

© Landtag von Baden Württemberg 2007

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