Ich habe einen Aldi 8822 mit Vista HP und einer 250GB HD. Die möchte ich nun
teilen, um etwa auch die 64 bit Version zu installieren. Ein Versuch mit dem
nur bis XP zugelassenen Arconics Partition Expert scheiterte. Zunächst lief
alles ganz normal, weder Vista noch der Expert beschwerte sich. Dann flog mit
die Schoße aber fast um die Ohren und nur durch Zufall hat sich die Maschine
wieder gefangen.
In der Vista Datenträgerverwaltung kann man zwar ein Volume verkleinern,
aber wie geht es dann weiter für die Einrichtung einer neuen Partition? Die
Befehle dazu sind bis daher nicht sichtbar. Ist das eine zuverlässiges
Verfahren? Wenn nicht, gibt es schon andere Vista-Partitionierer?
Schon mal vielen Dank für eventuelle Antworten.
Gruß, Werner Otto
"Werner Otto" werner...@hotline.ba schrieb:
> Ich habe einen Aldi 8822 mit Vista HP und einer 250GB HD. Die möchte
> ich nun teilen, um etwa auch die 64 bit Version zu installieren.
Du weisst, dass Du für die Parallelinstallation zwei Lizenzen brauchst?
> In der Vista Datenträgerverwaltung kann man zwar ein Volume
> verkleinern, aber wie geht es dann weiter für die Einrichtung einer
> neuen Partition?
Rechter Mausklick auf den dann freien Bereich und Partition erstellen.
Oder mit dem Setup der x64-Version in den freien Bereich installieren.
Viele Grüße!
--
.:Daniel Melanchthon:.
http://blogs.technet.com/dmelanchthon
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Koinzidenz begründet keine Korrelation und ist kein Beweis für Kausalität!
"Daniel Melanchthon [MS]" wrote:
> Du weisst, dass Du für die Parallelinstallation zwei Lizenzen brauchst?
Nein, wie geht das?. In der Aldi-Schachtel waren zwei Rec-DVDs für 32 und 64
bit.
> > In der Vista Datenträgerverwaltung kann man zwar ein Volume
> > verkleinern, aber wie geht es dann weiter für die Einrichtung einer
> > neuen Partition?
Is ja prima. Dann geht das also mit der Vista-Datenträgerverwaltung.
> Rechter Mausklick auf den dann freien Bereich und Partition erstellen.
> Oder mit dem Setup der x64-Version in den freien Bereich installieren.
>
> Viele Grüße!
> ..:Daniel Melanchthon:.
Also nochmal vielen Dank und servus!
Werner Otto
"Werner Otto" werner...@hotline.ba schrieb:
>> Du weisst, dass Du für die Parallelinstallation zwei Lizenzen
>> brauchst?
>
> Nein, wie geht das?. In der Aldi-Schachtel waren zwei Rec-DVDs für 32
> und 64 bit.
ich weiss nicht, was für eine Version Du gekauft hast. Bei den
Retailversionen kannst Du zwischen 32bit und 64bit wählen. Also
entweder die eine, oder die andere installieren. Du darfst nicht
beide parallel installieren.
dies ist nicht richtig. Auf einem Rechner können beide Versionen installiert
werden. Nur auf 2 verschiedenen Rechner ist es nicht erlaubt.
Wolfgang Tietze
"Daniel Melanchthon [MS]" <dani...@online.microsoft.com> schrieb im
Newsbeitrag news:ebtHvkcf...@TK2MSFTNGP03.phx.gbl...
Besten Dank für Eure Mühe. Jetzt ist alles klar.
Werner Otto
wo...@snafu.de schrieb:
> dies ist nicht richtig. Auf einem Rechner können beide Versionen
> installiert werden. Nur auf 2 verschiedenen Rechner ist es nicht erlaubt.
Und das steht wo genau?
Robert
Nirgends.
Roy
also bevor Ihr solches Blödsinn schreibt, lest Euch die Lizensbedingungen
genau durch. Dann kommt Ihr vielleicht selbst darauf.
Nur noch eine kleine Anmerkung:
Ich war Windows Vista Betatester (vielleicht bin ich es ja immer noch ;-) )
und bekam wie alle aktiven Betatester als Dankeschön eine Windows Vista
Ultimate bzw. Windows Vista Business mit einem Key. In diesem Zusammenhang
wurde uns erklärt, von MS Redmond persönlich, dass die Installation von
Windows Vista x86 und x64 auf einem Rechner möglich ist und von den
Lizensbestimmungen gedeckt ist. Nur die Installation auf 2 verschiedenen
Rechner ist nicht erlaubt. Ich verfahre deshalb so und tausende andere
"ehemalige" Betatester ebenso.
Mit freundlichenn Grüßen
Wolfgang Tietze
Beta-ID 265465 (seit Windows95)
"Roy Coorne" <rco...@hotmail.com> schrieb im Newsbeitrag
news:%2394AcJn...@TK2MSFTNGP04.phx.gbl...
wo...@snafu.de schrieb:
> also bevor Ihr solches Blödsinn schreibt, lest Euch die Lizensbedingungen
> genau durch. [...]
Du bezeichnest die Aufforderung zum Beweis Deiner Behauptung als Blödsinn,
bleibst den Beweis aber weiterhin schuldig...
> Ich war Windows Vista Betatester [...]
Ja, und?
> In diesem Zusammenhang wurde uns erklärt, von MS Redmond persönlich, dass
> die Installation von Windows Vista x86 und x64 auf einem Rechner möglich
> ist und von den Lizensbestimmungen gedeckt ist.
Dann kannst Du ja den entsprechenden Passus aus den Lizenzbestimmungen doch
ohne Probleme zitieren.
> [...] Ich verfahre deshalb so und tausende andere "ehemalige" Betatester
> ebenso.
Ist das als Beweis hinreichend?
Ach ja: http://learn.to/quote
Robert
>>Robert Wachtel" <rwac...@gmx.de
armes Würstchen! Lies selbst die Lizensbestimmungen durch. Ich muss hier gar
keine Beweise antreten. Ich habe hier nur etwas mitgeteilt, was dem
entgegensteht, was der MS-Mitarbeiter D.M. hier verlautbart hat.
Mehr nicht. Ich bin nicht bei MS angestellt und ich muss auch niemanden die
Lizensbedingungen erklären. Nur so viel. In den Lizensbedingungen wird nicht
ausdrücklich untersagt, Windows Vista x86 und x64 mit nur einem Key auf
einem Rechner zu installieren. Benutzt werden kann eh nur immer ein
Betriebssystem.
Achj a: hör auf zu flamen.
MfG
Wolfgang Tietze
wo...@snafu.de schrieb:
> armes Würstchen! [...]
;)
> Ich muss hier gar keine Beweise antreten.
Musst Du auch nicht. Du hast halt nur eine Behauptung aufgestellt. Dann sei
doch auch bitte die Frage nach der Beweisbarkeit derselben erlaubt. Aber
müssen musst Du gar nichts.
> Ich habe hier nur etwas mitgeteilt, was dem entgegensteht, was der
> MS-Mitarbeiter D.M. hier verlautbart hat.
> Mehr nicht.
Stimmt, genau das hast Du gemacht.
> [...] In den Lizensbedingungen wird nicht ausdrücklich untersagt, Windows
> Vista x86 und x64 mit nur einem Key auf einem Rechner zu installieren.
> [...]
Kann sein. Deshalb habe ich ja gefragt, wo das steht. Ich habe nicht
behauptet, dass Du Blödsinn schreiben würdest (im Gegensatz zu Dir <g>).
> Achj a: hör auf zu flamen.
???
Robert
"wo...@snafu.de" wo...@snafu.de schrieb:
> dies ist nicht richtig. Auf einem Rechner können beide Versionen
> installiert werden. Nur auf 2 verschiedenen Rechner ist es nicht
> erlaubt.
wenn Du Dir die Lizenzbedingungen anschaust, wirst Du sehen, dass
das nicht stimmt. Auf Seite 1 und 2 findest Du folgendes:
"2. Rechte zur Installation und Nutzung
Bevor Sie die Software unter einer Lizenz verwenden, sind Sie
verpflichtet,die entsprechende Lizenz einem Gerät (physikalischen
Hardwaresystem) zuzuweisen. Dieses Gerät ist das lizenzierte Gerät."
"a. Lizenziertes Gerät. Sie sind berechtigt, eine Kopie der Software
auf dem lizenzierten Gerät zu installieren."
Man beachte hier die Aussage "eine Kopie". Da Du nur eine Lizenz hast,
kannst Du deshalb nicht ein und die selbe Lizenz sowohl für die 32bit,
als auch für die 64bit Variante gleichzeitig einem physikalischen Gerät
zuweisen. Siehe dazu auch:
"c. Alternative Versionen. Möglicherweise enthält die Software mehr als
eine Version, wie z.B. 32bit und 64bit. Sie dürfen jeweils nur eine
Version verwenden."
Eine Lizenz erlaubt nur eine Installation, egal ob physikalisch, oder Dual
Boot. Vista Enterprise erlaubt darüber hinaus bis zu 4 zusätzliche,
virtuelle oder eine zweite physikalische Instanz auf dem lizenzierten Gerät
(Dual Boot). Die Bedingungen findest Du in den Product Use Rights für
Volumenlizenzverträge:
"c) Sie sind berechtigt, anstelle einer der oben zur Verwendung innerhalb
virtueller (oder anderweitig emulierter) Hardwaresysteme erlaubten Kopien
eine zweite Kopie der Software auf dem lizenzierten Gerät zu installieren
und zu verwenden."
Quelle:
http://www.msemealca.com/PUR/Oct-06/MicrosoftProductUseRights(Worldwide)(German)(Oct2006).doc
Du möchtest, weil Du kein explizites Verbot aus den Retail-Lizenzbedingungen
herauslesen willst, damit eine Erlaubnis begründen. Das geht so aber nicht.
Übrigens war ich auch Betatester und kenne die Diskussion aus der Beta-
Newsgroup (deren Inhalte imho NDA sind - Du solltest daher besser nicht
daraus öffentlich zitieren). In dem entsprechenden Thread gab es jedenfalls
keine derartige offizielle Antwort, wie Du sie hier verbreitest,
"Daniel Melanchthon [MS]" <dani...@online.microsoft.com> schrieb im
Newsbeitrag news:eJvGhW0f...@TK2MSFTNGP04.phx.gbl... :
> wenn Du Dir die Lizenzbedingungen anschaust, wirst Du sehen, dass
> das nicht stimmt.
Doch!
> "2. Rechte zur Installation und Nutzung
> Bevor Sie die Software unter einer Lizenz verwenden, sind Sie
> verpflichtet,die entsprechende Lizenz einem Gerät (physikalischen
> Hardwaresystem) zuzuweisen. Dieses Gerät ist das lizenzierte Gerät." "a.
> Lizenziertes Gerät. Sie sind berechtigt, eine Kopie der Software
> auf dem lizenzierten Gerät zu installieren."
Dies wird getan, wenn man Windows Vista x86 und x64 auf nur einem Computer
installiert. Ich weise der Windows Vista Version, die sowohl aus einer x32
als auch x64 Version besteht genau ein Gerät zu.
(Zitat: "Sie sind berechtigt, eine Kopie der Software auf dem lizenzierten
Gerät zu installieren." - heißt dies ich darf das Original und eine Kopie
installieren, also 2 Installationen? Ich installiere ja das Original und
nicht eine Kopie ;-). Oder vestehe ich da wieder etwas falsch?
>
> Man beachte hier die Aussage "eine Kopie". Da Du nur eine Lizenz hast,
> kannst Du deshalb nicht ein und die selbe Lizenz sowohl für die 32bit,
> als auch für die 64bit Variante gleichzeitig einem physikalischen Gerät
> zuweisen. Siehe dazu auch:
Die Llizensbestimmungen sind hier so schwammig formuliert, Was heißt denn
Kopie? S.O. Ich denke ich installiere im das Original und nicht eine Kopie.
Wieso kann ich dies eigentlich nicht. Ich kann es zumindest, bin dazu fähig
, bin dazu in der Lage und tue dies auch.
Doch die Lizens umfasst ja gerade sowohl die x86 als auch die x64 Version,
der Key ist für beide gültig oder gibt es etwa Windows Lizensen, wo die x86
und x64 Versionen unterschiedliche Keys haben.
im Übrigen ist hier wohl Software gemeint, die es nur als x86 oder als x64
gibt bzw. wo die Lizens bzw. der Key nur entweder für x86 oder für x64 gilt.
Sonst würde punkt C. keinen Sinn machen.
>
siehe hier:
> "c. Alternative Versionen. Möglicherweise enthält die Software mehr als
> eine Version, wie z.B. 32bit und 64bit. Sie dürfen jeweils nur eine
> Version verwenden."
Mit verwenden ist die Benutzung gemeint, nicht die bloße Installation. Man
verwendet immer nur eine von beiden Versionen. Aber man hat die Lizens für
beide Versionen, 32Bit und 64Bit. Man hat einen Key, der für beide Versionen
gilt. Und man beachte: Zitat: "C. Alternative Versionen. ..." Warum heißt es
wohl "Alternative Versionen"? Warum wird die Bezeichnung "Verwenden" und
nicht "Installieren" benutzt. Weil gerade dies, was ich gepostet habe, eben
gemeint ist. Ich darf es auf nur einem Gerät (Computer) installieren, ich
darf aber nur eine Version verwenden. Dies geschieht beit Dualboot ja auch.
>
> Quelle:
> http://download.microsoft.com/documents/useterms/Windows%20Vista_Home%20Premium_German_2f070c1a-877e-4936-9557-48a742a14f0c.pdf
>
> Eine Lizenz erlaubt nur eine Installation, egal ob physikalisch, oder Dual
> Boot. Vista Enterprise erlaubt darüber hinaus bis zu 4 zusätzliche,
> virtuelle oder eine zweite physikalische Instanz auf dem lizenzierten
> Gerät
> (Dual Boot). Die Bedingungen findest Du in den Product Use Rights für
> Volumenlizenzverträge:
Ja gültig für Volumenlizensen
> "c) Sie sind berechtigt, anstelle einer der oben zur Verwendung innerhalb
> virtueller (oder anderweitig emulierter) Hardwaresysteme erlaubten Kopien
> eine zweite Kopie der Software auf dem lizenzierten Gerät zu installieren
> und zu verwenden."
>
> Quelle:
> http://www.msemealca.com/PUR/Oct-06/MicrosoftProductUseRights(Worldwide)(German)(Oct2006).doc
>
> Du möchtest, weil Du kein explizites Verbot aus den
> Retail-Lizenzbedingungen
> herauslesen willst, damit eine Erlaubnis begründen. Das geht so aber
> nicht.
Warum geht dies so nicht? Ich begründe keine Erlaubnis. Ich gebe nur den
Wortlaut der MS Lizensbedingungen wieder. Bei virtuellen Maschine ist es
auch etwas anderes, da ich ja beide Versionen benutzen kann. Aber nur eine
Lizens habe. Es macht auch wenig Sinn. Aber naja das ist ein anderes Thema.
> Übrigens war ich auch Betatester und kenne die Diskussion aus der Beta-
> Newsgroup (deren Inhalte imho NDA sind - Du solltest daher besser nicht
> daraus öffentlich zitieren). In dem entsprechenden Thread gab es
> jedenfalls
> keine derartige offizielle Antwort, wie Du sie hier verbreitest,
Wo bitte schön habe ich aus der NDA zitiert? Außerdem ist die NDA mit dem
Release von Windows Vista aufgehoben. Ich kann mich zudem nicht daran
erinnern, dass Du Dich in den betreffenden Threads jemals geäußerst hast.
Ich bleibe dabei, eine Windows Vista Lizens besteht sowohl aus der x86 als
auch aus der x64 Version. Beide dürfen auf dem gleichen Gerät installiert
werden, aber nur eine dieser Version darf verwendet werden. dies ist ja auch
bei Dualboot nicht anders möglich. In der entsprechenden Diskussion in den
Betanews ist dieses genauso von Paul D. ausgeführt worden.
Im Übrigen können wir diese Diskussion gern in der CT weiterführen. Windows
Vista ist ja dort gerade das große Thema.
Viele Grüße
Wolfgang Tietze
"wo...@snafu.de" wo...@snafu.de schrieb:
>> "2. Rechte zur Installation und Nutzung
>> Bevor Sie die Software unter einer Lizenz verwenden, sind Sie
>> verpflichtet,die entsprechende Lizenz einem Gerät (physikalischen
>> Hardwaresystem) zuzuweisen. Dieses Gerät ist das lizenzierte Gerät."
>> "a. Lizenziertes Gerät. Sie sind berechtigt, eine Kopie der Software
>> auf dem lizenzierten Gerät zu installieren."
>
> Dies wird getan, wenn man Windows Vista x86 und x64 auf nur einem
> Computer installiert.
Nein. Du installierst zwei Kopien der Software von der CD.
> (Zitat: "Sie sind berechtigt, eine Kopie der Software auf dem
> lizenzierten Gerät zu installieren." - heißt dies ich darf das
> Original und eine Kopie installieren, also 2 Installationen? Ich
> installiere ja das Original und nicht eine Kopie ;-). Oder vestehe
> ich da wieder etwas falsch?
Das siehst DU falsch. Das "Orginal" ist auf dem Datenträger. Du
installierst eine Kopie. Daher entweder 32bit oder 64bit.
> Wieso kann ich dies eigentlich nicht. Ich kann es
> zumindest, bin dazu fähig , bin dazu in der Lage und tue dies auch.
Nur weil man etwas tun *kann*, muß es nicht auch *erlaubt* sein.
> Doch die Lizens umfasst ja gerade sowohl die x86 als auch die x64
> Version, der Key ist für beide gültig oder gibt es etwa Windows
> Lizensen,
Richtig. Du hast die Wahl, eine der beiden Versionen zu installieren
und zu nutzen. Du kannst auch von der einen auf die andere wechseln.
Die Parallelinstallation und das wahlweise Booten ist aber etwas
anderes.
>> "c. Alternative Versionen. Möglicherweise enthält die Software mehr
>> als eine Version, wie z.B. 32bit und 64bit. Sie dürfen jeweils nur
>> eine Version verwenden."
>
> Mit verwenden ist die Benutzung gemeint, nicht die bloße
> Installation.
Woher nimmst Du das? Das steht dort nicht, das ist Deine Interpretation.
Du mußt schon die Lizenzbedingungen im Gesamten sehen und nicht nur
einzelne Zeilen Dir rauspicken.
"Lizenzmodell
Die Software wird auf der Basis pro Kopie pro Gerät lizenziert."
Eine Lizenz bedeutet eine Installation auf einem Gerät.
"Rechte zur Installation und Nutzung"
Du musst zuerst die Lizenz einem physikalischen Gerät zuweisen. Auf dem
darfst Du dann eine Version installieren. Nicht beide.
> Man verwendet immer nur eine von beiden Versionen.
Du hast aber beide Versionen installiert. Damit verwendest Du beide
Versionen. Lizenzrechtlich wird auf die Installation und nicht den
laufenden Betrieb abgehoben. Das siehst Du zum Beispiel auch daran,
dass Du Cold-Standby-Systeme grundsätzlich auch lizenzieren musst.
Oder Kopien von VMs, die Du erzeugst. Für beides gibt es
weitergehende Lizenzbestimmungen, die hier den Rahmen sprengen
würden und auch nichts mit der Fragestellung des OPs zu tun haben,
daher führe ich hier nicht weiter aus.
> Aber man hat die Lizens für beide Versionen, 32Bit und 64Bit.
Nein. Du hast *eine* Lizenz mit zwei alternativen Versionen.
> einen Key, der für beide Versionen gilt. Und man beachte: Zitat: "C.
> Alternative Versionen. ..." Warum heißt es wohl "Alternative
> Versionen"? Warum wird die Bezeichnung "Verwenden" und nicht
> "Installieren" benutzt. Weil gerade dies, was ich gepostet habe, eben
> gemeint ist. Ich darf es auf nur einem Gerät (Computer) installieren,
> ich darf aber nur eine Version verwenden. Dies geschieht beit
> Dualboot ja auch.
Das habe ich oben gerade erklärt.
>> Du möchtest, weil Du kein explizites Verbot aus den
>> Retail-Lizenzbedingungen
>> herauslesen willst, damit eine Erlaubnis begründen. Das geht so aber
>> nicht.
>
> Warum geht dies so nicht? Ich begründe keine Erlaubnis. Ich gebe nur
> den Wortlaut der MS Lizensbedingungen wieder. Bei virtuellen Maschine
> ist es auch etwas anderes, da ich ja beide Versionen benutzen kann.
> Aber nur eine Lizens habe. Es macht auch wenig Sinn. Aber naja das
> ist ein anderes Thema.
Das ist auch eine Falschannahme. Du darfst nur bei Windows Enterprise
die gleiche Lizenz sowohl auf dem Host, als auch im Gast (bis zu vier)
nutzen. Windows Ultimate hat dieses Recht nicht, auch wenn z.B. Heise
immer etwas anderes behauptet. Das wurde hier aber schon lang und breit
diskutiert.
Und nun zu Deiner Frage: "Warum geht dies so nicht?" Weil Du nicht
einfach rechtliche Bestimmungen frei interpretieren kannst, bis Dir
das Ergebnis passt. Nimm §242 BGB (habe ich schonmal als Beispiel
benutzt).
§ 242 - Diebstahl
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht
wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Da steht nicht drin, dass ich eine Softwarelizenz nicht stehlen darf.
Also darf ich es? Die Antwort lautet natürlich nein.
>> Übrigens war ich auch Betatester und kenne die Diskussion aus der
>> Beta- Newsgroup (deren Inhalte imho NDA sind - Du solltest daher
>> besser nicht daraus öffentlich zitieren). In dem entsprechenden
>> Thread gab es jedenfalls
>> keine derartige offizielle Antwort, wie Du sie hier verbreitest,
>
> Wo bitte schön habe ich aus der NDA zitiert?
Nicht aus der NDA. Aus den Inhalten der Beta-Newsgroup. Die unterliegen
auch der NDA, die Du unterzeichnet hast. War nur als Hinweis für Dich
gemeint.
> Ich kann mich zudem nicht
> daran erinnern, dass Du Dich in den betreffenden Threads jemals
> geäußerst hast.
Warum sollte ich auch. Ich schrieb hier, dass ich den Thread kenne und
dort nicht von einem Microsoft-Mitarbeiter offiziell das behauptet
wurde, was Du in diesem Thread verbreitest.
> Ich bleibe dabei, eine Windows Vista Lizens besteht
> sowohl aus der x86 als auch aus der x64 Version. Beide dürfen auf dem
> gleichen Gerät installiert werden, aber nur eine dieser Version darf
> verwendet werden. dies ist ja auch bei Dualboot nicht anders möglich.
Das bleibt Dir unbenommen. Es ist nur nicht rechtlich zulässig.
> Im Übrigen können wir diese Diskussion gern in der CT weiterführen.
> Windows Vista ist ja dort gerade das große Thema.
???
Zitat:
"1 activation for 1 machine at one time. You can activate both X64 and X86
on the same machine. Upgrading may/may not ask you to re-activate, it
depends on what changes and what combination of changes. You can remove from
one machine and license to another machine (but you must remove the previous
machine)."
04.12.2006
und am 05.12.2007:
Let me clarify... the key will activate both X86 and X64 on the same
machine. To conform to the EULA you should only have one active at any given
time."
Im Übrigen:
Sehr eigenartige Interpretationen der Begriffe "Kopie", "verwenden" und
Lizenz (endlich schreibe ich es richtig) etc.
>Du hast aber beide Versionen installiert. Damit verwendest Du beide
> Versionen.
Ich verwende immer nur eine Version. Nur eine ist jeweils aktiv.
> Lizenzrechtlich wird auf die Installation und nicht den
> laufenden Betrieb abgehoben.
Unter Punkt C. wird auf "verwenden" abgehoben.
Die Frage ist natürlich, ob ich beide aktiviert habe.
>Du hast die Wahl, eine der beiden Versionen zu installieren
>und zu nutzen. Du kannst auch von der einen auf die andere wechseln.
>Die Parallelinstallation und das wahlweise Booten ist aber etwas
>anderes.
Wo steht dies?
Noch einmal:
"c. Alternative Versionen. Möglicherweise enthält die Software mehr
als eine Version, wie z.B. 32bit und 64bit. Sie dürfen jeweils nur
eine Version verwenden."
Da steht nichts von installieren.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Tietze
"Daniel Melanchthon [MS]" <dani...@online.microsoft.com> schrieb im
Newsbeitrag news:uBUJlQ1f...@TK2MSFTNGP04.phx.gbl...
Die Installation an sich sollte aber doch völlig egal sein. Man stelle
sich vor, man installiere ein System für Wartungszwecke auf dem selben
Rechner, dafür bräuchte man deiner Meinung nach eine eigene Lizenz?
> Nur weil man etwas tun *kann*, muß es nicht auch *erlaubt* sein.
Und nur weil Microsoft in seinen Lizenzbedingungen irgendwas schreibt,
was zudem auch noch arg schwammig formuliert ist, muss das noch lange
nicht recht sein.
> Richtig. Du hast die Wahl, eine der beiden Versionen zu installieren
> und zu nutzen. Du kannst auch von der einen auf die andere wechseln.
> Die Parallelinstallation und das wahlweise Booten ist aber etwas
> anderes.
Warum? Für den Nutzer nicht. Er kann _zur Zeit_ jeweils nur eine Version
nutzen.
> laufenden Betrieb abgehoben. Das siehst Du zum Beispiel auch daran,
> dass Du Cold-Standby-Systeme grundsätzlich auch lizenzieren musst.
Das ist auch eine andere Maschine, die man durch einen Tastendruck
gleichzeitig mit dem originalen System verwenden kann, selbiges gilt für
eine Installation in einer VM.
Tut mir ja leid, aber bei jeglichen Passagen in irgendwelchen
Lizenzverträgen, insbesondere bei denen von Microsoft, bin ich arg
vorsichtig. Es kommt ja öfter vor, dass diese nach deutschem Recht
überhaupt nicht zutreffen, siehe OEM Weiterverkaufsrecht z.B. oder die
Annahme einer EULA durch Öffnen eines Paketes uvm.
--
Und tschüß | Bitte nach Möglichkeit keine Rückfragen per Mail. Ich lese
Ingo | die Gruppen, in denen ich schreibe.
"wo...@snafu.de" wo...@snafu.de schrieb:
> "1 activation for 1 machine at one time. You can activate both X64
> and X86 on the same machine. Upgrading may/may not ask you to
> re-activate, it depends on what changes and what combination of
> changes. You can remove from one machine and license to another
> machine (but you must remove the previous machine)."
>
> Let me clarify... the key will activate both X86 and X64 on the same
> machine. To conform to the EULA you should only have one active at
> any given time."
Was Du selbst hier zitierst, ist keine Dual Boot-Erlaubnis. Du darfst
die 32 Bit *oder* die 64 Bit Version installieren. Du darfst auch von der
einen auf die andere wechseln und wieder zurück. Damit darfst Du
natürlich auch beide aktivieren. Da steht nichts von einer Erlaubnis
der Parallelinstallation beider, wie Du es hier im Thread behauptest.
>> Du hast aber beide Versionen installiert. Damit verwendest Du beide
>> Versionen.
>
> Ich verwende immer nur eine Version. Nur eine ist jeweils aktiv.
Das ist Dein Denkfehler. Die Lizenzierung von Windows Vista hebt nicht
ab auf eine laufende Instanz oder laufende Kopie, sondern auf die
*Installation*.
>> Du hast die Wahl, eine der beiden Versionen zu installieren
>> und zu nutzen. Du kannst auch von der einen auf die andere wechseln.
>> Die Parallelinstallation und das wahlweise Booten ist aber etwas
>> anderes.
>
> Wo steht dies?
In den Lizenzbedingungen. Ich habe die Dir schonmal zitiert. Wie
wäre es, wenn Du einmal ein Zitat beibringst, in dem Dual Boot
(ausser für Enterprise) explizit erlaubt wird? Du kannst aus der
expliziten Erlaubnis für Enterprise übrigens auch den Umkehrschluß
ziehen, dass es bei den anderen Versionen nicht erlaubt ist.
> Noch einmal:
>
> "c. Alternative Versionen. Möglicherweise enthält die Software mehr
> als eine Version, wie z.B. 32bit und 64bit. Sie dürfen jeweils nur
> eine Version verwenden."
>
> Da steht nichts von installieren.
Noch einmal das Lizenzmodell für Dich: Die Software wird auf der Basis
pro Kopie pro Gerät lizenziert. Du installierst bei Dual Boot zwei Kopien
auf einem Gerät und verletzt damit die Lizenzbedingungen. Das ist
doch eigentlich ganz einfach.
Die ganze Diskussion darum wird doch nur geführt, weil das Ergebnis
nicht gefällt. So sind nun aber mal die Lizenzbedingungen.
"Ingo Böttcher" meine...@gmx.net schrieb:
>> Nein. Du installierst zwei Kopien der Software von der CD.
>
> Die Installation an sich sollte aber doch völlig egal sein. Man stelle
> sich vor, man installiere ein System für Wartungszwecke auf dem selben
> Rechner, dafür bräuchte man deiner Meinung nach eine eigene Lizenz?
nicht meiner Meinung nach. Das ist grundsätzlich so. In den Product
Use Rights für Volumenlizenzkunden gibt es deswegen zum Beispiel einen
Passus, der das z.B. für Windows Server 2003 R2 genehmigt:
Erstellen und Speichern von Instanzen auf Ihren Servern oder Speichermedien.
Für jede Softwarelizenz, die Sie erwerben, haben Sie die folgenden
zusätzlichen Rechte.
a) Sie sind berechtigt, eine beliebige Anzahl von Instanzen der
Serversoftware und zusätzlichen Software zu erstellen.
b) Sie sind berechtigt, Instanzen der Serversoftware und zusätzlichen
Software auf einem beliebigen Ihrer Server oder Speichermedien zu
speichern.
Genau das darfst Du bei Desktopbetriebsystemen nicht.
>> Richtig. Du hast die Wahl, eine der beiden Versionen zu installieren
>> und zu nutzen. Du kannst auch von der einen auf die andere wechseln.
>> Die Parallelinstallation und das wahlweise Booten ist aber etwas
>> anderes.
>
> Warum? Für den Nutzer nicht. Er kann _zur Zeit_ jeweils nur eine
> Version nutzen.
Die von mir zitierten Abschnitte der EULA und der PUR sind dahingehend
eindeutig. Du darfst *eine* Kopie der Software auf dem lizenzierten
Gerät installieren.
> Tut mir ja leid, aber bei jeglichen Passagen in irgendwelchen
> Lizenzverträgen, insbesondere bei denen von Microsoft, bin ich arg
> vorsichtig. Es kommt ja öfter vor, dass diese nach deutschem Recht
> überhaupt nicht zutreffen, siehe OEM Weiterverkaufsrecht z.B. oder die
> Annahme einer EULA durch Öffnen eines Paketes uvm.
Nur weil Dir das Ergebnis nicht gefällt, kannst Du nicht die
Lizenzbedingungen nach Belieben auslegen.