vielen Dank f�r die Information, aus der ich entnehme, dass die neu
gew�hlte Schiedskommission deutlich strukturierter vorgehen will als die
letzte. F�r die Verfolgung der Korrespondenz w�re es allerdings
hilfreich, wenn das nach Verfahrensregel (VR) 2.3.1 vergebene
Aktenzeichen nicht nur intern, sondern auch im Schriftwechsel verwendet
w�rde.
Zu deinen weiteren Bemerkungen weise ich darauf hin, dass ich meine
Antr�ge nicht nur vorab per Email, sondern mit Schreiben vom 03.01.2009,
13.02.2009 und 05.04.2009 an die Schiedskommission �ber die
Landesgesch�ftsstelle auch in der nach BSO � 6 (1) vorgeschriebenen
Schriftform eingereicht habe. In jedem Fall, meist allerdings erst auf
explizite Nachfrage, habe ich vom (damaligen) LGF eine
Eingangsbest�tigung per Email erhalten, in keinem Fall aber eine
*schriftliche* Eingangsbest�tigung.
"Die Schiedskommission ist nicht bereit sich eventuelle Anlagen zu
Antr�gen aus dem Internet zusammenzusuchen." Hier bitte ich um n�here
Erl�uterungen, was dies f�r die anh�ngigen Verfahren bedeutet,
insbesondere welche Unterlagen ihr in ausgedruckter Form nachzureichen
w�nscht. Da es sich in allen F�llen um Verfahren mit einer
Schlichtungs-Vorgeschichte handelt, bitte ich zugleich um Zusendung
einer Kopie der nach VR 2.3.3 beigezogenen Vorakten, da ich diese in der
Leipziger Gesch�ftsstelle nicht bzw. nur unvollst�ndig vorgelegt
bekommen habe.
Mit freundlichen Gr��en und besten W�nschen f�r 2010
Hans-Gert Gr�be
DIE LINKE. Dresden - Thomas Grundmann schrieb:
> Lieber Genosse Gr�be,
>
> anbei zu Deiner Information ein Schreiben an den Stadtvorstand Leipzig.
>
> Dar�ber hinaus m�chte ich dich �ber unsere Verfahrensregeln in Kenntnis
> setzen, die auf der konstituierenden Sitzung am 18.12.2009 beschlossen
> wurden. Insbesondere m�chte ich dich darauf hinweisen, dass Antr�ge an die
> Schiedskommission nicht mehr per E-Mail gestellt werden k�nnen. Die
> Schiedskommission ist nicht bereit sich eventuelle Anlagen zu Antr�gen aus
> dem Internet zusammenzusuchen. Der Antrag, inklusive aller zugeh�rigen
> Schriftst�cke muss per Post oder Fax zugesandt werden.
>
> Ich w�nsche Dir ein frohes Weihnachtsfest und alles Gute im neuen Jahr.
>
> Thomas Grundmann
> Vors. LSK
Lieber Genosse Grundmann,
vielen Dank für die Information, aus der ich entnehme, dass die neu
gewählte Schiedskommission deutlich strukturierter vorgehen will als die
letzte. Für die Verfolgung der Korrespondenz wäre es allerdings
hilfreich, wenn das nach Verfahrensregel (VR) 2.3.1 vergebene
Aktenzeichen nicht nur intern, sondern auch im Schriftwechsel verwendet
würde.
Zu deinen weiteren Bemerkungen weise ich darauf hin, dass ich meine
Anträge nicht nur vorab per Email, sondern mit Schreiben vom 03.01.2009,
13.02.2009 und 05.04.2009 an die Schiedskommission über die
Landesgeschäftsstelle auch in der nach BSO § 6 (1) vorgeschriebenen
Schriftform eingereicht habe. In jedem Fall, meist allerdings erst auf
explizite Nachfrage, habe ich vom (damaligen) LGF eine
Eingangsbestätigung per Email erhalten, in keinem Fall aber eine
*schriftliche* Eingangsbestätigung.
"Die Schiedskommission ist nicht bereit sich eventuelle Anlagen zu
Anträgen aus dem Internet zusammenzusuchen." Hier bitte ich um nähere
Erläuterungen, was dies für die anhängigen Verfahren bedeutet,
insbesondere welche Unterlagen ihr in ausgedruckter Form nachzureichen
wünscht. Da es sich in allen Fällen um Verfahren mit einer
Schlichtungs-Vorgeschichte handelt, bitte ich zugleich um Zusendung
einer Kopie der nach VR 2.3.3 beigezogenen Vorakten, da ich diese in der
Leipziger Geschäftsstelle nicht bzw. nur unvollständig vorgelegt
bekommen habe.
Mit freundlichen Grüßen und besten Wünschen für 2010
Hans-Gert Gräbe
DIE LINKE. Dresden - Thomas Grundmann schrieb:
> Lieber Genosse Gräbe,
>
> anbei zu Deiner Information ein Schreiben an den Stadtvorstand Leipzig.
>
> Darüber hinaus möchte ich dich über unsere Verfahrensregeln in Kenntnis
> setzen, die auf der konstituierenden Sitzung am 18.12.2009 beschlossen
> wurden. Insbesondere möchte ich dich darauf hinweisen, dass Anträge an die
> Schiedskommission nicht mehr per E-Mail gestellt werden können. Die
> Schiedskommission ist nicht bereit sich eventuelle Anlagen zu Anträgen aus
> dem Internet zusammenzusuchen. Der Antrag, inklusive aller zugehörigen
> Schriftstücke muss per Post oder Fax zugesandt werden.
>
> Ich wünsche Dir ein frohes Weihnachtsfest und alles Gute im neuen Jahr.
>
> Thomas Grundmann
> Vors. LSK
--
Sie haben diese Nachricht erhalten, da Sie der Google Groups-Gruppe leipziger-linke beigetreten sind.
Wenn Sie Nachrichten in dieser Gruppe posten möchten, senden Sie eine E-Mail an leipzig...@googlegroups.com.
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Besuchen Sie die Gruppe unter http://groups.google.com/group/leipziger-linke?hl=de, um weitere Optionen zu erhalten.
--
An die Mitglieder der Landesschiedskommission der Linken Sachsens z Kn.
Liebe Genossinnen und Genossen der Landesschiedskommission,
zum Schiedsverfahren:
http://groups.google.com/group/leipziger-linke/browse_thread/thread/e66ea5487d2ed5e0?hl=dehttp%3A%2F%2F#
schrieb Genosse Prof. Dr. Hans-Gerd Gräbe.
Lieber Genosse Grundmann,
vielen Dank für die Information, aus der ich entnehme, dass die neu
gewählte Schiedskommission deutlich strukturierter vorgehen will als die
> letzte. Für die Verfolgung der Korrespondenz wäre es allerdings
> hilfreich, wenn das nach Verfahrensregel (VR) 2.3.1 vergebene
> Aktenzeichen nicht nur intern, sondern auch im Schriftwechsel verwendet
> würde.
>
> Zu deinen weiteren Bemerkungen weise ich darauf hin, dass ich meine
> Anträge nicht nur vorab per Email, sondern mit Schreiben vom 03.01.2009,
> 13.02.2009 und 05.04.2009 an die Schiedskommission über die
> Landesgeschäftsstelle auch in der nach BSO § 6 (1) vorgeschriebenen
> Schriftform eingereicht habe. In jedem Fall, meist allerdings erst auf
> explizite Nachfrage, habe ich vom (damaligen) LGF eine
> Eingangsbestätigung per Email erhalten, in keinem Fall aber eine
> *schriftliche* Eingangsbestätigung.
>
> "Die Schiedskommission ist nicht bereit sich eventuelle Anlagen zu
> Anträgen aus dem Internet zusammenzusuchen." Hier bitte ich um nähere
> Erläuterungen, was dies für die anhängigen Verfahren bedeutet,
> insbesondere welche Unterlagen ihr in ausgedruckter Form nachzureichen
> wünscht. Da es sich in allen Fällen um Verfahren mit einer
> Schlichtungs-Vorgeschichte handelt, bitte ich zugleich um Zusendung
> einer Kopie der nach VR 2.3.3 beigezogenen Vorakten, da ich diese in der
> Leipziger Geschäftsstelle nicht bzw. nur unvollständig vorgelegt
> bekommen habe."
Sollte Euch Genosse Grundmann noch nicht über seine Reaktionen informiert haben,
bitte ich um eure aktive Beteiligung zum baldigen Abschluss dieses Schiedsverfahren.
MsG
Paul Frost