unsere Hausverwalrtung will Racuhmelder installieren.
Muss ich das mittmachen? Ich will das nicht.
Kannt einer die Rechtslage?
Heino
Hamburg (Gesetz v. 2006) (Übergangsfrist bis 31.12.2010)
- § 45 (6) HBauO
- Neubauten, Umbauten und auch Bestandsbauten müssen mit
Rauchwarnmeldern versorgt werden.
- Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die als Rettungswege
beschrieben sind, müssen mit
mindestens einem funktionstüchtigen Rauchwarnmelder ausgestattet sein.
- Die Funktionsbereitschaft der Rauchwarnmelder ist durch entsprechende
Wartungen zu erhalten.
Die Anschaffung und der Einbau kann mit einer Mieterhöhung finanziert
werden, die Instandhaltungskosten mit den Nebenkosten.
Okay, einen Rettungsweg gibts nicht in meiner wohnung.
Heisst das dann ich bekomme einen in mein Schlafzimmer? Das war es?
Heino
>>> unsere Hausverwalrtung will Racuhmelder installieren.
>>> Muss ich das mittmachen? Ich will das nicht.
>>> Kannt einer die Rechtslage?
>>> Heino
>> Das ist durch die Landesbauordnung geregelt und m.E. auch sinnvoll
>> angesichts von 600 Toten durch Wohnungsbrände jährlich.
>> Hamburg (Gesetz v. 2006) (Übergangsfrist bis 31.12.2010)
>> - § 45 (6) HBauO
>> - Neubauten, Umbauten und auch Bestandsbauten müssen mit
>> Rauchwarnmeldern versorgt werden.
>> - Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die als Rettungswege
>> beschrieben sind, müssen mit
>> mindestens einem funktionstüchtigen Rauchwarnmelder ausgestattet sein.
>> - Die Funktionsbereitschaft der Rauchwarnmelder ist durch entsprechende
>> Wartungen zu erhalten.
>> Die Anschaffung und der Einbau kann mit einer Mieterhöhung finanziert
>> werden, die Instandhaltungskosten mit den Nebenkosten.
> Okay, einen Rettungsweg gibts nicht in meiner wohnung.
> Heisst das dann ich bekomme einen in mein Schlafzimmer? Das war es?
Du hast, wenn Deine Wohnung nicht gerade sehr ungewöhnlich
ist, mindestens zwei Rettungswege: Einen durch das Treppen-
haus, einen durch ein geeignetes Fenster.
Tim
Gut zu wissen, ich denke es ist alles gegeben, das ich wirklich nur
einen im Schlafzimmer bekomme
> unsere Hausverwalrtung will Racuhmelder installieren.
>
> Muss ich das mittmachen? Ich will das nicht.
Wohl ja, aber wie alles elektrische kann man die Dinger ausmachen, auch
ohne Schalter oder Batterien ausbauen.
> Gut zu wissen, ich denke es ist alles gegeben, das ich wirklich nur
> einen im Schlafzimmer bekomme
Normalerweise werden alle Räume einer Wohnung außer Bad/Toilette, Küche
und Abstellräume mit Rauchmeldern bestückt.
Grüße
René
Da Heino Tiedemann - warum auch immer - keinen Rauchmelder möchte,
dürfte er sich mehr für die gesetzliche Vorgabe als für die "normale"
Vorgehensweise interessieren. Darum hier der entsprechende Auszug aus
der Hamburgischen Bauordnung (HBauO), Stand 17.02.2009.
$45, Abs 6, Satz 1: "In Wohnungen müssen Schlafräume, Kinderzimmer und
Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils
mindestens einen Rauchwarnmelder haben."
Gruß, Heinz
am 03.11.2010 17:53, schrieb Heino Tiedemann:
> unsere Hausverwalrtung will Racuhmelder installieren.
Muss, nicht will.
> Muss ich das mittmachen? Ich will das nicht.
Warum willst du das nicht, was spricht denn aus deiner Sicht dagegen?
Das freut mich :)
Meine Küche ist auch mein Wohnzimmer, das bleibt also aus. Und sonst
gibts hier nur noch Bad und Schlafzimmer :)
> Warum willst du das nicht, was spricht denn aus deiner Sicht dagegen?
mich nervt daran, daß es wieder mal eine kostenpflichtige Zwangsbeglückung
auch derer ist, die sich schon längst private Rauchmelder in ihren
Mietwohnungen installiert haben und auf die nun unnötige Nebenkosten
zukommen. Wir hatten längst Rauchwarnmelder (mit Akkus bestückt, die man
einmal im Jahr aufladen konnte). Und müssen jetzt trotzdem für eine blöde
Wartungsfirma löhnen, die zudem auch noch einmal im Jahr zu Zeiten, wenn
normale Menschen arbeiten, Einlaß begehrt.
Diese Nebenkosten sind aber meines Wissens kein Zwang (des Gesetzgebers).
Wir haben das bei uns im Haus (Eigentümergemeinschaft) so gelöst, dass mein
Nachbar und ich den Einbau der Rauchmelder für alle Wohnungen übernommen
haben, ebenso die jährliche Kontrolle der Geräte. Wichtig ist nur, dass
geprüft wird und dieses natürlich schriftlich festgehalten wird. Also ausser
den Kosten für die Rauchmelder selber gibt es keine weiteren Kosten und die
Termine für die Prüfung stimmen wir halt unter Nachbarn ab.
Das wird natürlich nicht in jeder Nachbarschaft funktionieren.
Mathias
"
Ach, was. Da gibt es viele, vollkommen plausible Gründe:
- Bei mir brennt es nie. Ich rauche nicht und boykottiere den
Weihnachtskommerz.
- Rauchmelder funktionieren im Ernstfall ja doch nicht. Und im Rest der
Zeit machen sie Fehlalarm. Das habe ich von Freunden gehört, denen es
ihre Verwandten von Bekannten erzählt haben.
- Ich merke schneller als dieser alberne Kasten, dass es brennt.
- Rauchmelder verursachen Kosten. Nicht nur einmalig fast 30 Euro (davon
kann ich einen Monat lang mit meinen fünf Händies telefonieren), sondern
ständig. Von dem Batterie-Giftmüll ganz zu schweigen.
- So ein Rauchmelder an der Decke stört das ästhetische Gleichgewicht
meiner Zimmereinrichtung.
- Rauchmelder stören mit ihrem Blinken meinen Erholungsschlaf.
- Rauchmelder zwingen mich, das Haus zu verlassen. Wann und wohin ich
fliehe, oder ob überhaupt, entscheide ich als mündiger Bürger immer noch
selbst.
- Rauchmelder sind elektrisch, schlimmer noch: elektronisch. Elektrosmog
macht bekanntermaßen Krebs, deshalb vermeide ich gerade so einen
Elektrokram k o n s e q u e n t.
- Rauchmelder sind vorgeschrieben und wenn der Staat was vorschreibt,
schreibt er grundsätzlich entweder Schwachsinn oder mit bösem
Hintergedanken vor. Oder beides.
- Sowieso lasse ich mich aus Prinzip vom Staat nicht bevormunden.
- Und überhaupt ist das doch nur wieder eine Maßnahme, mit der die FDP
ihren Spendern in der Alarmanlagenbranche mein hart verdientes Geld
zuschanzen will. Aber das durchschaue ich.
- Feuerwehrleute sind alles arrogante Arschlöcher.
- Ich kaufe keine chinesischen Produkte.
- Die ganze Nummer ist völlig hysterisch, damit die Bild-Zeitung was zu
schreiben hat. Verdummen lasse ich mich nicht!