Hallo Kiste,
ergänzende Frage:
Wie geht Ihr mit den drei Typen von Sicherheitshinweisen um?
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Gruß Karsten
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> ergänzende Frage:
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> Wie geht Ihr mit den drei Typen von Sicherheitshinweisen um?
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Das sind vom Aufbau her dieselben Dinger!
Einzig durch ihren Platz im Kapitel haben sie unterschiedliche Gültigkeit:
Für ein ganzes Kapitel, einen Abschnitt oder einen Block/einen Handlungsschritt.
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BTW: Seit dem letzten Update der Z535.6 gibt es auch NOTICE, ohne Warnsymbol.
Wir schreiben es nicht kursiv und verwenden im Dt. ACHTUNG.
Hintergrund:
- NOTICE betrifft ausschließlich Sachschaden.
- Dafür gibt es noch keine offizielle dt. Übersetzung.
- Der erste Vorschlag war HINWEIS, was aber ziemlichen
Unmut verursacht hat.
Würde also offiziell HINWEIS kommen, so müssten wir unsere "Hinweise" in "Tipp" o.ä. ändern.
Gruß
Kiste
Wacker Construction Equipment AG
Hauptverwaltung
Preußenstraße 41
80809 München
Telefon: +49-(0)89-35 402- 0
Telefax: +49-(0)89-35 402- 390
www.wackerneuson.com
Sitz der Gesellschaft: München
Amtsgericht München - Registergericht; Registernummer HRB 144236.
Vertretungsberechtigte:
Vorstand: Dr.-Ing. Georg Sick (Vorsitzender), Martin Lehner, Günther Binder, Richard Mayer, Werner Schwind
Aufsichtsratsvorsitzender: Hans Neunteufel
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eine Nachfrage zum Signalwort NOTICE.
Wir verwenden auch die deutsche Entsprechung ACHTUNG.
Bei der französischen Übersetzung geraten wir damit
jedoch in Schwierigkeiten. Die korrekte Übersetzung von
ACHTUNG ist ATTENTION. Das ist jedoch die Übersetzung,
die in ANSI Z535.6 und ISO 3864-2 für CAUTION (VORSICHT)
verwendet wird.
Wir haben uns nun bei NOTICE für PRUDENCE (heißt
eigentlich VORSICHT) entschieden. Was verwendet ihr?
Übrigens wurde eine Frage zu dem Thema (gemeinsame
Warnhinweise nach ANSI/ISO) gerade im tekom-Webforum in
den Foren Normen (Herr Schulz) und Rechtsdienst (Herr
Heuer) beantwortet.
Viele Grüße
Winfried Reng
>
> Wir haben uns nun bei NOTICE für PRUDENCE (heißt
> eigentlich VORSICHT) entschieden. Was verwendet ihr?
GEFAHR DANGER
WARNUNG AVERTISSEMENT
VORSICHT ATTENTION
ACHTUNG AVIS
AVIS war ein Vorschlag unseres Übersetzers.
>
> Übrigens wurde eine Frage zu dem Thema (gemeinsame
> Warnhinweise nach ANSI/ISO) gerade im tekom-Webforum in
> den Foren Normen (Herr Schulz) und Rechtsdienst (Herr
> Heuer) beantwortet.
>
Nachdem ich keinen Tekom-Zugang (kein Mitglied) habe: Wäre es möglich, dass du davon etwas hier postest?
Viele Grüße
Christian Manitz
Wacker Construction Equipment AG
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ich finde es manchmal schwer erträglich über die Gewichtung und Abstufung
fast gleichlautender Begriffe zu diskutieren, die je nach Dialekt und vor
allem Übersetzung an Abstufung zueinander wieder verlieren oder sich gar
gegeneinander verschieben.
Eine, in einem vorangestellten Kapitel Beschreibung von "im Dokument
verwendeten Symbolen und deren Einsatzzweck erscheint mir zweckdienlicher.
Im Zweifelsfall kann der Leser sich zusätzlich an dieser Symbolbeschreibung
orientieren.
(Beispiel: ein Symbol für die Gefahr von Sachschäden, ein anderes für
Personengefährdung)
Mehr als 3 Gefahrensymbole und vielleicht ein viertes für Tipps verwende ich
selten. Natürlich zusätzlich zu den "gängigen", wie den klassischen
Hochspannungspfeil.
Selbstverständlich tauchen im Dokument (wenn nötig) die selben Sicherheits-
und Gefahrenhinweise wie am Produkt in Form von Abbildungen auf.
Taucht nun eine Gefahrenstelle auf, erscheint das passende Symbol für die
Art der Gefährdung und der entsprechende Text. In diesem befindet sich dann
> GEFAHR DANGER
> WARNUNG AVERTISSEMENT
> VORSICHT ATTENTION
> ACHTUNG AVIS
Nachdem unser einer möglicht vollständige Haftungsfreistellung anstrebt,
halte ich es für wichtiger alle Gefahrenstellen (EN 1050) beschrieben zu
haben als das Risiko zu minimieren, dass sich jemand am ACHTUNG anstelle
VORSICHT stößt.
Passiert etwas, entscheiden im Zweifelsfall Richter. Diese werden garantiert
die Struktur des Dokuments, Lesbarkeit und eindeutige Begriffe (Rekurrenz)
sowie die Vollständigkeit / das Vorhandensein der Gefahrenbeschreibung
bewerten. Wo soll denn mangels einheitlicher Regelung festgezurrt werden,
was für ein Wort ich verwende?
Grüße sendet
Thomas
- Lebensgefahr
- Unfallgefahr
(Wobei nicht nach Personen- oder Sachschaden unterschieden wird)
und schließlich
- Mir wird schon nichts passieren.
Alles weitere wird schlicht ignoriert. Schon allein deswegen, weil der
gemeine Anwender sowieso keine Doku oder Hinweise liest.
MfG Frank
Frank Roscher
innotec GmbH
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: frame...@natebus.de [mailto:frame...@natebus.de]
Gesendet: Mittwoch, 16. Juli 2008 17:04
An: frameu...@googlegroups.com
Betreff: [frameusers-de] Re: AW: [frameusers-de] Re: OT: Sicherheits- und
Warnhinweise (tekom-Richtlinie/ANSI)
...
> @Thomas
> >ACHTUNG anstelle VORSICHT
ich fühle mich nicht angesprochen sondern bestätigt :-)
>..warum ein stärkeres Signalwort durch ein schwächeres ersetzt wurde.
Bitte beantworte: Wer entscheidet / entschied über die Stärke dieser
Signalwörter?
@ Frank
>weil der gemeine Anwender sowieso keine Doku oder Hinweise liest.
..wie gemein!
Provokant: Genau darum geht es ja eigentlich nicht. Wir schreiben, damit
wenn was passiert, der Schadensbewerter und der Schuldsucher entscheiden
kann, was der nichtlesende Gemeine hätte lesen können um _nicht_ Schaden zu
erleiden ;-)
..Haftungsfreistellung halt.
Grüße, Thomas
> Nach meinem gesunden Menschenverstand und meiner Lebenskenntnis
> unterscheidet der typische Mitteleuropäer genau drei mögliche Zustände:
ich stimme Ihnen voll zu. Dass die Normengremien sogar noch die
Wahrscheinlichkeitstheorie bemühen (wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit ein
schwerer Personenschaden, dann "Gefahr", sonst "Warnung"), finde ich völlig
an der Realität vorbei: Wenn die Menschen mit Wahrscheinlichkeiten umgehen
würden, wären die Lottogesellschaften und Casinos längst pleite.
Nur leider: Es gibt eine klare internationale Tendenz, die drei
Gefahrenstufen zu definieren, wie es beispielsweise in ISO EN DIN 3864-2
erfolgt ist, und ihnen in jeder Sprache ein Signalwort zuzuordnen. Sich an
diese generell zu halten, bedeutet, die Leser zu konditionieren -- so dass
sie auch ohne das Kapitel "Sicherheit" gelesen zu haben, bei den
Arbeitsschritten den Gefahrengrad der Sicherheitshinweise so ungefähr
zuordnen können. Dies ist umso wichtiger, als die ANSI Z535.6 sinnvoller
Weise in den "Fließtext" eingebettete Gefahrenhinweise erlaubt, denen kein
Symbol zugeordnet ist (und die auch sonst nicht weiter gekennzeichnet sein
müssen).
Aber: Warum muss ich in einem FrameMaker-Forum darüber diskutieren, ob alle
Länder dieser Erde mit einer vierstufigen Gefahrenskala beglückt werden
müssen, oder ob die international übliche dreistufige Skala reicht -- und
nur für Übersetzungen ins (US-)Englische die vierte ANSI-Stufe
berücksichtigt wird? Mit bedingten Texten ist es überhaupt kein Problem, ein
und dieselbe FrameMaker-Quelle mal ANSI-konform mit Danger - Warning -
Caution - Notice und mal restwelt-üblicher mit Gefahr - Warnung - Vorsicht
ins Ziel zu überführen (einschließlich Zuordnung "Notice" ohne Symbol aber
"Vorsicht" mit Symbol): (US-)englische Übersetzer bekommen die ANSI-Variante
zur Übersetzung, alle übrigen die Restwelt-Variante. (Ich schreibe hier
bewusst nicht "ISO-Variante", weil die ISO zwecks Annäherung an ANSI
neuerdings die vierstufige Skala ebenfalls zulässt, so wie auch ANSI die
dreistufige Skala grundsätzlich akzeptiert, nur generell fordert, dass für
reine Sachschäden [das, was ich in meinem letzten Posting flapsig als
"unechte" Gefahren titulierte] kein Symbol verwendet wird. Und weil das so
ist, ist es zumindest in Theorie und mit Blick auf das Thema Sicherheit
möglich, für ausgewählte Produkte Betriebsanleitungen zu erstellen, die
sowohl ANSI- als auch ISO-konform sind.)
Im übrigen halte ich es für ein Armuts(selbst)zeugnis, wenn Redakteure mit
ihren Arbeitsergebnissen nur Rechtssicherheit anstreben. Dass Lernen eine
Menge mit Psychologie zu tun hat, sollte Grundwissen bei allen meinen
Kollegen sein.
PS: Ich kenne mindestens ein Unternehmen, wo sich selbst der Betriebsrat /
die Gewerkschaft für die Betriebsanleitungen interessiert -- um dann dafür
zu sorgen, dass die darin geforderten Sicherheitsmaßnahmen auch tatsächlich
realisiert werden.
Viele Grüße
Johannes Graubner
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