Gesundheitsrisiken durch Handy

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Mar 7, 2008, 4:27:11 PM3/7/08
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Mar 7, 2008, 4:47:31 PM3/7/08
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Gerichtsverhandlung Anlagen

Plädoyer Weiner
http://tinyurl.com/yuclda

Stadtkurier Weiner
http://tinyurl.com/2ydv62

Beitrag des Stadtkuriers Freiburg:

100 Zuschauer verfolgen Bussgeldverfahren wegen "Wildcampings" im
Funkloch

Am Dienstag mittag wurde im Amtsgericht Freiburg die Hauptverhandlung
bezüglich des Bussgeldverfahrens gegen Ulrich Weiner abgehalten.
Weiner wurde zu Last gelegt, auf einem Waldparkplatz bei St. Märgen
wild gecampt zu haben. Dagegen hatte er Einspruch eingelegt. Er sei,
und das bescheinigen ihm mehrere Ärzte, hochgradig elektrosensibel und
könne nur in einem Funkloch leben. Der Waldparkplatz sei einer der
raren funkfreien Orte und er komme gewiss nicht dorthin, "um Urlaub zu
machen" (der Stadtkurier berichtete).

Schon vor Beginn der Verhandlung wurde deutlich, dass es sich hier
nicht allein um eine Bagatelle handelt: Der geplante Verhandlungsraum
musste kurzfristig gewechselt werden, denn selbst der größere Saal
fasste nur mit Mühe die über 100 Zuschauer, die gekommen waren, um den
Prozess zu verfolgen. Darunter befanden sich Menschen, die wie Weiner
mit Krankheitssymptomen auf Handystrahlung reagieren, sowie Ärzte und
Vertreter von Bürgerinitiativen. Auch einige Jugendliche waren
gekommen.

Zunächst schilderte Weiner, dass er schon seit über fünf Jahren immer
wieder mit seinem Wohnanhänger auf dem Waldparkplatz stehe. "Wenn ich
zur Untersuchung in die Uniklinik muss, kann ich nicht 100 km entfernt
übernachten", schilderte Weiner seine Situation, "und ich muss mich in
einem Funkloch aufhalten, da sonst mein Nervenzentralsystem aussetzen
kann." Zur Gerichtsverhandlung kam er in einem Strahlenschutzanzug.
"Der hält aber nicht die gesamte Strahlung ab", erklärte Weiner der
Richterin, "nach den zwei Stunden Aufenthalt hier brauche ich wieder
ein paar Tage Ruhe, um zu regenerieren." An der Uniklinik nimmt Weiner
an einer Untersuchungsreihe teil, denn bislang gibt es keine
Therapiemöglichkeiten für Elektrosensible.

Die beiden als Zeugen vorgeladenen Forstbeamten und der Polizeibeamte
beriefen sich hingegen auf das Landschaftsschutzgesetz, gegen das
Weiner verstoße. Forstrevierleiter H. Willmann mutmaßte, der
Erholungsgenuss könne durchaus gestört werden, wenn tagelang ein
Campingwagen auf dem Waldparkplatz stünde. Die Richterin konnte jedoch
keine Anzeichen dafür erkennen, da Weiner von den Anwohnern nicht nur
toleriert, sondern unterstützt werde. Revierförster Schwär räumte zwar
ein, dass "es immer mal wieder Urlauber gibt, die eine Nacht dort
stehen. Die stören uns nicht." Er sorge sich aber darum, dass Weiners
Vorgehen "Schule macht". Die Anzeige habe er erstattet, weil das seine
Pflicht gewesen sei.

Für die Richterin überwogen schliesslich Weiners gesundheitliche
Interesse gegenüber dem allgemeinen Interesse am
Landschaftsschutzgebiet, das - wie sie auch feststellte - durch das
gelegentliche Abstellen eines Campingwagens nicht gestört sei. In
ihrem Urteil reduzierte sie das Bussgeld drastisch von 250 auf 35 Euro
und riet Weiner dazu, erneut eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen:
"Ich drück' Ihnen die Daumen, dass es diesmal klappt."

Weiners Anwalt Frank-Ulrich Mann erwägt dennoch, in Berufung zu gehen:
"Hier wird ein Strahlengeschädigter dafür bestraft, dass er sich dort
aufhält, wo es ihm gut geht. Jeder Bürger hat ein Recht auf freie
Bewegung. Der Staat muss strahlungsfreie Räume schaffen - wie in
Schweden." Auch Umweltmedizinerin Barbara Dohmen, die die 1 1/2
Stunden dauernde Verhandlung verfolgt hatte, meinte: "Ulrich Weiner
kämpft hier einen Schauprozess für viele. Wir müssen strahlenfreie
Menschenschutzgebiete einrichten."


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